
Reiserücktritts-Schutz:
Erkranken Sie oder eine Ihrer Risikopersonen an Corona (Covid-19), haben Sie das Recht von Ihrer gebuchten Reise zurück zu treten. Folgende Kosten werden dabei von Europ Assistance getragen:
- Vertraglich geschuldete Stornokosten bei Nichtantritt der Reise
- Mehrkosten bei Umbuchung der Reise
- Mehrkosten der Anreise bei verspätetem Reiseantritt
Reiseabbruch-Schutz:
Kann die Reise unter anderem aufgrund einer unerwarteten schweren Erkrankung wie z.B. Corona (Covid-19) nicht wie geplant beendet werden, ersetzt die Reiseabbruch-Versicherung folgendes:
- Zusätzliche Rückreisekosten nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten Reise
- Anteiliger Reisepreis der gebuchten, nicht genutzten versicherten Reiseleistungen vor Ort
- Zusätzliche Kosten für Ihre Unterkunft nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten Reise
Reisekranken-Schutz:
Sind Sie im Ausland an Corona (Covid-19) erkrankt, erstatten wir Ihnen die Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen. Hierzu gehören unter anderem:
- Kosten für ambulante Behandlung durch einen Arzt
- Kosten ärztlich verordneter Arzneimittel
- Kosten für stationäre Behandlung im Krankenhaus
Krankenrücktransport:
Bei einem besonders schweren Verlauf einer Erkrankung (auch bei Covid-19) kann es medizinisch sinnvoll sein, Personen nach Deutschland zurückzuführen.
Ein Kranken-Rücktransport kann schnell sehr teuer werden. Mit der Reise-Krankenversicherung übernimmt Europ Assistance die komplette Organisation und die Kosten.
Reise-Assistance:
Während Ihrer Reise steht Ihnen eine 24h-Notruf-Hotline für ärztliche Betreuung und Beratung zur Verfügung. Auch zu länderspezifischen Fragen mit Bezug zu Corona (Covid-19) oder zu einer medizinischen Reisezielberatung kann die Hotline genutzt werden.
Reisewarnung:
In der Reiserücktritts-Versicherung und der Auslandskranken-Versicherung besteht bei versicherten Ereignissen auch dann Versicherungsschutz, sofern der Abbruchsgrund bzw. die Erkrankung nicht im kausalen Zusammenhang mit der Reisewarnung steht.
Kein Versicherungsschutz besteht in den Fällen, in denen der Grund der Reisewarnung in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Abbruchsgrund oder der Erkrankung steht. Bitte überprüfen Sie unmittelbar vor Antritt Ihrer Reise, ob das Auswärtige Amt auf seiner Homepage eine solche Reisewarnung dokumentiert hat.

