Ländername | Republik Benin, République du Bénin |
Fläche | 114.763 km2 |
Hauptstadt | Cotonou |
Bevölkerung | 11.175.692 |
Sprache | Französisch |
Staats-/Regierungsform | repräsentative Demokratie |
Staatsoberhaupt | Patrice Guillaume Athanase Talon, Präsident, Staats- und Regierungschef, Amtsantritt: 06.04.2016, Wiederwahl 2021, parteilos, Direktwahl, Amtszeit: 5 Jahre |
Regierungschef | Patrice Guillaume Athanase Talon, Präsident, Staats- und Regierungschef, Amtsantritt: 06.04.2016, Wiederwahl 2021, parteilos, Direktwahl, Amtszeit: 5 Jahre |
Außenminister | Shegun Bakari, Amtsantritt: 06.06.2023 |
Währung | CFA-Franc BCEAO |
Zeitzone | UTC+1 |
Reiseadapter | E |
Kfz-Länderkennzeichen | DY |
ISO-3166 | BJ, BEN |
Internet-TLD | .bj |
Landesvorwahl | +229 |
Website | https://www.gouv.bj/ |
Es gibt Busverbindungen, Sammel- und Motorradtaxis.
Unfälle von Motorradtaxis ("Zemidjan") sind aufgrund der technischen Mängel der Motorräder, der mangelnden Ausbildung und risikoreichen Fahrweise der Fahrer sowie der hohen Verkehrsdichte oft mit Personenschäden verbunden. Die überwiegende Zahl der Verkehrstoten in Benin sind Fahrer und Passagiere von Motorradtaxis.
Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
-Beziehungen werden in der beninischen Gesellschaft zwar nicht wertgeschätzt, jedoch toleriert. Seit Einführung des neuen Strafgesetzbuches im Jahr 2019 stehen diese Beziehungen nicht mehr unter Strafe.
Das Fotografieren von Militär- und Grenzanlagen ist untersagt. Zuwiderhandlungen werden strikt verfolgt.
Zahlungsmittel ist der CFA-Franc (XOF). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind nur vereinzelt möglich. Es gibt nur recht wenige Geldautomaten, vor allem in der Metropole Cotonou, und die vorhandenen Geldautomaten fallen häufig aus, daher empfiehlt sich die Mitnahme von Bargeld in EUR, das zu einem Fixkurs getauscht werden kann.
Die medizinische Versorgung in Benin ist nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Außerhalb der großen Zentren fehlt vielerorts ausgebildetes medizinisches Fachpersonal. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten in Europa durchgeführt werden. Notfall- und Basisversorgung ist in den großen staatlichen Krankenhäusern sowie etlichen Privatkliniken gewährleistet. Die Apotheken haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
Gelbfieber und Malaria sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden. Für beide Erkrankungen besteht ein ganzjährig hohes Infektionsrisiko im ganzen Land inklusive der Städte. Der Anteil an der gefährlichen Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99 %. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die zur Verfügung.
Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die ganzjährig landesweit auftreten können: Chikungunyafieber, Denguefieber und lymphatische Filariosen. Es ist davon auszugehen, dass auch Leishmaniasis, West-Nil-Fieber und Zikavirus-Infektionen vorkommen.
Die in Benin vorkommende Erkrankung Krim-Kongo-Fieber wird durch Zecken übertragen. Überträger der afrikanischen Schlafkrankheit sind Tsetsefliegen.
Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Cholera hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E), Shigellose und Typhus treten auch bei Reisenden auf. In Benin wurde Poliomyelitis (cVDPV2) nachgewiesen.
In Benin besteht ein Risiko für Erkrankungen wie Meningokokken-Erkrankungen, Lassafieber und Tuberkulose. Diese werden durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen. Die höchsten Erkrankungszahlen von Meningokokken-Erkrankungen und Lassafieber treten in der Trockenzeit von Dezember bis April auf.
Durch sexuelle Kontakte können neben klassischen Geschlechtskrankheiten wie Syphillis oder Gonorrhoe in Benin insbesondere Erkrankungen wie AIDS oder bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
Hantavirus-Infektionen und Leptospirose werden durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen. Lassafieber kann darüber hinaus auch durch Kontakt mit Wildfleisch ("bush meat") übertragen werden. Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt über Hunde, Affen und Flughunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Vogelgrippe kann durch Kontakt zu Vögeln und Geflügel übertragen werden. Vor allem in ländlichen Regionen kommen Giftschlangen vor.
Schistosomiasis ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosoma übertragen werden.
Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. Durch die Müllverbrennung besteht eine kontinuierliche Belastung. In der Harmattan-Saison kommt es im ersten Jahresquartal zur besonderen Luftverschmutzung.
Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.
Reisen ans Meer können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie Wurminfektionen.
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
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- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
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Von Reisen
wird dringend abgeraten, siehe auch Teilreisewarnung Burkina Faso und Niger.
Auf burkinischer, nigerianischer und nigrischer Seite der beninischen Landesgrenzen sind weiterhin terroristische Aktivitäten zu verzeichnen.
Zwei europäische Besucher wurden 2019 aus dem Pendjari Park im Norden Benins nach Burkina Faso entführt; ihr lokaler Führer wurde in unmittelbarer Nähe zur Grenze tot aufgefunden. Im gesamten Gebiet nördlich der Linie Boukoumbé – Toukountouna – Kérou – Kandi – Segbana in den Departements Atakora und Alibori besteht ein erhöhtes Entführungsrisiko. Seit 2021 kam es in den Departements Atakora und Alibori zu mehreren tödlichen Anschlägen auf Militär, Polizeistationen und Nationalpark-Ranger. Im Mai 2023 kam es im Norden Benins im Randgebiet des Nationalparks Pendjari zu einem Angriff auf Zivilisten, bei dem mehr als zehn Menschen getötet wurden. Sicherheitskräfte sind in Alarmbereitschaft. Es ist mit verstärkten Kontrollen zu rechnen.
Im Norden Benins kommt es immer wieder zu teils gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Viehzüchtern und der sesshaften, ackerbautreibenden Bevölkerung.
Neben Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub kommt es in Großstädten gelegentlich auch zu Überfällen. Die Gefahren sind insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit und auf unbeleuchteten Straßen, in Cotonou am Strand, auf dem Dantokpa-Markt in den Morgen- und Abendstunden sowie nahe dem Hafen und an Bahnhöfen besonders hoch.
Bei Fahrten auf Motorradtaxis besteht neben einer hohen Unfallgefahr auch eine erhöhte Überfallgefahr.
Im Norden Benins kommt es auf Landstraßen gelegentlich zu Überfällen, bei denen auch Personen verletzt werden.
Im Norden herrscht trockenes Süd-Sahel-Klima; im Süden ist es tropisch feucht.
Die Regenzeit geht im Süden des Landes von April bis Mitte Juli und von Mitte September bis Oktober, im Norden von Juni bis September. In dieser Zeit kann Starkregen zu Überschwemmungen und Erdrutschen führen und Straßen und Brücken unpassierbar machen.
In der Trockenzeit von Dezember bis März können Sandstürme aus den Wüstengebieten auftreten.
Baden im Meer ist außerhalb geschützter Bereiche lebensgefährlich. Starke Unterströmungen und die hohe Brandung fordern in Benin alljährlich Menschenleben.
Es gibt Busverbindungen, Sammel- und Motorradtaxis.
Unfälle von Motorradtaxis („Zemidjan") sind aufgrund der technischen Mängel der Motorräder, der mangelnden Ausbildung und risikoreichen Fahrweise der Fahrer sowie der hohen Verkehrsdichte oft mit Personenschäden verbunden. Die überwiegende Zahl der Verkehrstoten in Benin sind Fahrer und Passagiere von Motorradtaxis.
Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
LGBTIQ-Beziehungen werden in der beninischen Gesellschaft zwar nicht wertgeschätzt, jedoch toleriert. Seit Einführung des neuen Strafgesetzbuches im Jahr 2019 stehen diese Beziehungen nicht mehr unter Strafe.
Das Fotografieren von Militär- und Grenzanlagen ist untersagt. Zuwiderhandlungen werden strikt verfolgt.
Zahlungsmittel ist der CFA-Franc (XOF). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind nur vereinzelt möglich. Es gibt nur recht wenige Geldautomaten, vor allem in der Metropole Cotonou, und die vorhandenen Geldautomaten fallen häufig aus, daher empfiehlt sich die Mitnahme von Bargeld in EUR, das zu einem Fixkurs getauscht werden kann.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Benins sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens drei Monate gültig sein und über ausreichend Platz für Visa und Ein- und Ausreisestempel verfügen.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das rechtzeitig vor Einreise bei der zuständigen Auslandsvertretung Benins oder als e-Visa beantragt werden muss. Die Beantragung des Visums sollte mindestens sieben Tage vor Abflug erfolgen. Das e-Visum kann anschließend selbst ausgedruckt werden und muss bei Einreise und während des Aufenthalts auf Anforderung zusammen mit dem Reisepass vorgezeigt werden. Auch bei Ausreise wird das e-Visum erneut kontrolliert.
Bei der Beantragung des Visums müssen Flugticket und Impfpass mit gültiger Gelbfieberimpfung vorgelegt werden.
An der Grenze bzw. am Flughafen werden grundsätzlich keine Visa mehr erteilt.
Eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung muss rechtzeitig vor Ablauf des Visums bei der Direction de l'Immigration in Cotonou (Avenue Pape Jean Paul II) beantragt werden. Sollte ein Visum nicht rechtzeitig erneuert werden, ist pro Woche eine Strafgebühr von 25.000 XOF fällig.
Alleinreisende Minderjährige müssen eine von beiden Eltern unterschriebene Erlaubnis in französischer Sprache mit sich führen. Es empfiehlt sich, dass Kinder, die nur von einem Elternteil begleitet werden, eine einfache Bestätigung des anderen Elternteils über die Zustimmung zur Reise in französischer Sprache mit sich führen.
Die Einfuhr von Zahlungsmitteln der Euro-Zone sowie von auf Devisen ausgestellten anderen Zahlungsmitteln ist für Reisende unbegrenzt möglich. In Benin ansässige Reisende dürfen jedoch nur einen Betrag im Gegenwert von zwei Mio. XOF (ca. 3.000 EUR) ausführen. Für die nicht in Benin ansässigen Reisenden ist der Betrag auf 500.000 XOF (ca. 760 EUR) begrenzt.
Die Goldausfuhr ins Ausland erfordert eine vorherige Genehmigung durch das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft. Lediglich Mengen bis zu 500 Gramm sind von dieser Regelung ausgenommen, wenn sie in verarbeiteter Form (z.B. Ketten, Ringe) vom Reisenden mitgeführt werden.
Bei Einreise mit einem Heimtier wird eine amtstierärztliche Bescheinigung (mit franz. Übersetzung) sowie Tollwutimpfung verlangt. Es empfiehlt sich, vor der Einreise eine serologische Tollwutuntersuchung durchführen zu lassen, die im Impfpass dokumentiert wird, um später Probleme auch bei der Ausreise bzw. Wiedereinreise nach Europa zu vermeiden.
Pflichtimpfungen: |
Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen ab dem Alter von 9 Monaten zur Einreise vorgeschrieben und auch medizinisch sinnvoll. |
Reiseimpfungen: |
Es sind Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Denguefieber, Hepatitis B, Meningokokken ACWY, Tollwut und Typhus angeraten. Eine Cholera-Impfung ist i.d.R. nicht notwendig. |
Standardimpfungen: |
Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des RKI auf aktuellem Stand befinden. Aufgrund wiederholter Ausbrüche sollte insbesondere ein adäquater Impfschutz für Masern sichergestellt werden. |
Die medizinische Versorgung in Benin ist nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Außerhalb der großen Zentren fehlt vielerorts ausgebildetes medizinisches Fachpersonal. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten in Europa durchgeführt werden. Notfall- und Basisversorgung ist in den großen staatlichen Krankenhäusern sowie etlichen Privatkliniken gewährleistet. Die Apotheken haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
Gelbfieber und Malaria sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden. Für beide Erkrankungen besteht ein ganzjährig hohes Infektionsrisiko im ganzen Land inklusive der Städte. Der Anteil an der gefährlichen Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99 %. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.
Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die ganzjährig landesweit auftreten können: Chikungunyafieber, Denguefieber und lymphatische Filariosen. Es ist davon auszugehen, dass auch Leishmaniasis, West-Nil-Fieber und Zikavirus-Infektionen vorkommen.
Die in Benin vorkommende Erkrankung Krim-Kongo-Fieber wird durch Zecken übertragen. Überträger der afrikanischen Schlafkrankheit sind Tsetsefliegen.
Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Cholera hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E), Shigellose und Typhus treten auch bei Reisenden auf. In Benin wurde Poliomyelitis (cVDPV2) nachgewiesen.
In Benin besteht ein Risiko für Erkrankungen wie Meningokokken-Erkrankungen, Lassafieber und Tuberkulose. Diese werden durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen. Die höchsten Erkrankungszahlen von Meningokokken-Erkrankungen und Lassafieber treten in der Trockenzeit von Dezember bis April auf.
Durch sexuelle Kontakte können neben klassischen Geschlechtskrankheiten wie Syphillis oder Gonorrhoe in Benin insbesondere Erkrankungen wie AIDS oder bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
Hantavirus-Infektionen und Leptospirose werden durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen. Lassafieber kann darüber hinaus auch durch Kontakt mit Wildfleisch („bush meat") übertragen werden. Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt über Hunde, Affen und Flughunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Vogelgrippe kann durch Kontakt zu Vögeln und Geflügel übertragen werden. Vor allem in ländlichen Regionen kommen Giftschlangen vor.
Schistosomiasis ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosoma übertragen werden.
Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. Durch die Müllverbrennung besteht eine kontinuierliche Belastung. In der Harmattan-Saison kommt es im ersten Jahresquartal zur besonderen Luftverschmutzung.
Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.
Reisen ans Meer können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen.
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Die medizinischen Einrichtungen sind begrenzt und technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch, besonders außerhalb der größeren Städte. Nicht alle Medikamente sind erhältlich. Ärzte und Krankenhäuser verlangen oft sofortige Barzahlung für Dienstleistungen.
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung und Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.
Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
Titel | Besondere Vorsichtsmaßnahmen | Gesundheitszeugnis erforderlich |
---|---|---|
Essen & Trinken | 4 | - |
Typhus & Polio | Ja | - |
Malaria | 3 | - |
Gelbfieber | 1 | - |
Cholera | 2 | - |
[1] Eine spätestens elf Tage vor Einreise erfolgte Gelbfieberimpfung ist vorgeschrieben. Ohne sie ist eine Einreise nicht möglich. Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die über ein Jahr alt sind. Benin gilt als Land mit Gelbfieber-Infektionsgebieten (insbesondere in den Departments Atakora und Borgou). Daher empfiehlt die WHO unabhängig von den Landesvorschriften nachdrücklich die Impfung für alle Reisenden in Gelbfieber-Infektionsgebiete.
[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, ein geringes Risiko, sich zu infizieren, besteht jedoch, v.a. in den Departements Atlantique und Borgou. Um sich zu schützen sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. Ein gültiger Nachweis einer Choleraimpfung wird allerdings manchmal bei Einreise über Land oder aus einem Land mit Choleragefährdung verlangt.
[3] Das Malariarisiko ist ganzjährig in allen Landesteilen hoch, auch in den Städten. Die vorherrschende gefährlichere Form Plasmodium falciparum (85 %) soll gegen Chloroquin resistent sein. Empfehlung: Mückenschutz und medikamentöse Vorbeugung.
[4] Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für diverse Infektionskrankheiten (z.B. Hepatitis A, Typhus, Bakterienruhr, Amöbenruhr, Lambliasis, Wurmerkrankungen), die durch verunreinigte Speisen oder Getränke übertragen werden. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Milch ist nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Der Genuss von Schweinefleisch, Mayonnaise, rohem Salat und Milchprodukten aus ungekochter Milch sollte vermieden werden. Fleisch- oder Fischgerichte sollten nur gut durchgekocht und heiß serviert gegessen werden. Obst sollte geschält und Gemüse gekocht werden.
Bilharziose-Erreger kommen in Teichen und Flüssen vor, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Die durch Insekten verursachte Filariose kommt landesweit vor. Reisende reduzieren die Übertragungsgefahr, wenn sie einen wirksamen Insektenschutz benutzen. Es empfehlen sich sorgfältige Mücken-Schutzmaßnahmen.
Hepatitis A ist weit verbreitet. Hepatitis B ist hochendemisch. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition sollte auch ein Impfschutz gegen Hepatitis B erwogen werden.
HIV/Aids verbreitet sich zunehmend und ist eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis können vorkommen. Alljährlich werden während der Trockenzeit bzw. der "Harmattan Saison", die von Dezember bis Mai anhält, vermehrt Meningokokken-Meningitis Erkrankungen registriert. Bei längeren Aufenthalten ist eine Schutzimpfung sinnvoll, sowie größere Menschenansammlungen zu meiden.
Für die Schlafkrankheit besteht ein geringes Infektionsrisiko. Empfehlung: Schutz vor Bremsen; hautbedeckende, helle Kleidung..
Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Zeckenbissfieber tritt landesweit auf.
Titel | Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückflugticket erforderlich |
---|---|---|---|
Deutschland | Ja | Ja | Ja |
Schweiz | Ja | Ja | Ja |
Österreich | Ja | Ja | Ja |
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Ja |
Türkei | Ja | Ja | JA |
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Allgemein erforderlich.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Kinder benötigen einen Reisepass mit genügend Platz für Visum und Einreise-/Ausreisestempel. Allein reisende Minderjährige sollten eine von beiden Eltern unterschriebene Erlaubnis in französischer Sprache mit sich führen. Es empfiehlt sich, dass Kinder, die nur von einem Elternteil begleitet werden, eine einfache Bestätigung des anderen Elternteils über die Zustimmung zur Reise in französischer Sprache mitführen.
Ca. 72 Stunden in Deutschland, 48 Stunden in der Schweiz. Express-Bearbeitung: 2 Werktage. Keine Sameday-Bearbeitung in Berlin.
e-Visum: 96 Stunden.
Gültigkeit und maximale Aufenthaltsdauer: Bis zu 90 Tage.
Touristen- und Geschäftsvisum.
(a) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist.
(b) 2 Antragsformulare (downloadbar auf der Internetseite der zuständigen diplomatischen Vertretung).
(c) 2 Passfotos.
(d) Kopie der internationalen Gelbfieber-Impfbescheinigung.
(e) Kopie des Flugtickets bzw. Bestätigung des Reisebüros über bezahlte Hin- und Rückreise.
(f) Ggf. gültiger Aufenthaltstitel für Deutschland/Österreich.
(g) Bei Geschäftsreisen ein Einführungsschreiben der Firma mit Angaben der Reisedauer, des Reisezwecks und der Kostenübernahme (adressiert an die Botschaft).
(h) Gebühr (per Überweisung).
e-Visum
(a) Antragsformular online auf evisa.gouv.bj;
(b) Visagebühren (VISA oder Mastercard);
(c) Reisepass;
(d) Flugticket;
(e) gültige Impfbescheinigung gegen Gelbfieber.
Der postalischen Antragstellung sind ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag und der Zahlungsbeleg beizufügen.
Fremdwährungen können in Banken, Wechselstuben und größeren Hotels getauscht werden.
1 CFA (Communauté Financiaire Africaine) Franc* = 100 Centimes. Währungskürzel: CFA Fr, XOF (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 10.000, 5000, 2000, 1000 CFA Fr im Umlauf. Münzen gibt es in den Nennbeträgen 500, 200, 100, 50, 25, 10, 5 und 1 CFA Fr.
Anmerkung: [*] Der CFA Franc (XOF) wird von der Banque des Etats de l'Afrique de l'Ouest (BCEAO, Staatsbank der Westafrikanischen Staaten) herausgegeben und von den 8 Mitgliedern der Afrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion (UEMOA) Benin, Burkina Faso, Côte d'Ivoire, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Senegal und Togo benutzt. Der von der Banque des Etats de l'Afrique Centrale (BEAC, Staatsbank der Zentralafrikanischen Staaten) herausgegebene CFA Franc (XAF) ist kein gesetzliches Zahlungsmittel in Benin. Der CFA Franc ist an den Euro gebunden.
Gängige Kreditkarten wie Mastercard, American Express, Diners Club und Visa werden in begrenztem Umfang angenommen. Bei der BOA (Bank of Africa) und SGBBE in Porto-Novo, Cotonou und Bohicon kann man mit der Visa-Karte Geld abheben, ansonsten ist die Benutzung von Kreditkarten nicht zu empfehlen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Reiseschecks werden in Benin nicht akzeptiert.
Mo-Fr 08.00-12.00 und 15.00-17.00 Uhr.
Folgende Artikel können zollfrei nach Benin eingeführt werden (Touristen ab 15 J.):
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 25 Zigarren oder 250 g Tabak;
1 Flasche Wein und 1 Flasche Spirituosen;
250 ml Eau de Toilette und 250 ml Parfüm.
Nur verarbeiteter Goldschmuck von bis zu 500 g kann ohne Genehmigung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft ausgeführt werden.
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