Ländername | Islamische Republik Pakistan, Islami Dschumhuria Pakistan (Urdu), Islamic Republic of Pakistan |
Fläche | 881.913 km2 |
Hauptstadt | Islamabad |
Bevölkerung | 223.773.700 |
Sprache | Englisch |
Staats-/Regierungsform | Parlamentarische Demokratie mit Zweikammersystem |
Staatsoberhaupt | Asif Ali Zardari , Präsident der Islamischen Republik Pakistan, Amtsantritt: 09.03.2024, Partei: Pakistan People's Party (PPP) |
Regierungschef | Shahbaz Sharif, Premierminister der Islamischen Republik Pakistan, Amtsantritt: 04.03.2024, Partei: Pakistan Muslim League (PML-N) |
Außenminister | Muhammad Ishaq Dar, Außenminister der Islamischen Republik Pakistan, Amtsantritt: 12.03.2024, Partei: Pakistan Muslim League (PML-N) |
Währung | pakistanische Rupie |
Zeitzone | UTC+5 |
Reiseadapter | C, D |
Kfz-Länderkennzeichen | PK |
ISO-3166 | PK, PAK |
Internet-TLD | .pk |
Landesvorwahl | +92 |
Website | http://www.pakistan.gov.pk |
Siehe
Der Luftverkehr entspricht nicht immer europäischen Sicherheitsstandards. Pakistan International Airlines (PIA) wurde bis Anfang 2025 die Landeerlaubnis in der durch die European Union Aviation Safety Agency verwehrt. Seit Januar 2025 fliegt PIA wieder die französische Hauptstadt Paris an.
Es gibt ein dichtes Inlandsflugnetz, die Verbindungen sind aber nicht immer zuverlässig und es kommt zu Verspätungen. Bahnverbindungen gibt es zwischen großen Städten, allerdings ist der Zustand des Schienenverkehrsnetzes meist veraltet und nicht zuverlässig. Als öffentliche Verkehrsmittel gibt es Pick-up Trucks, Kleinbusse und große Reisebusse, die jedoch teilweise nicht verkehrssicher sind.
In Pakistan herrscht Linksverkehr. Nachtfahrten sollten unbedingt vermieden werden.
In den Großstädten Pakistans gibt es Hotels, die hohe Sicherheitsstandards einhalten.
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Hinsichtlich der Kleidung (keine Shorts und schulterfreie Kleidung) und des allgemeinen Verhaltens sollte auf örtliche Sitten und Gebräuche geachtet werden. Während in den Großstädten mitunter eine gegenüber ausländischen Gepflogenheiten tolerantere Haltung zu beobachten ist, muss insbesondere bei Reisen über Land unbedingt auf angemessene Kleidung und angemessenes Auftreten geachtet werden, um der vielfach religiös-konservativen Grundeinstellung in der Bevölkerung Rechnung zu tragen. Personen sollten nur zurückhaltend fotografiert und vorher um ihr Einverständnis gebeten werden.
Beim Umgang der Behörden mit ausländischen Besuchern ist aus Misstrauen, aber auch zum Schutz der Reisenden, eine eher restriktive Auslegung und Anwendung der Regeln zu Aufenthalt und Bewegungsfreiheit im Land festzustellen. In solchen Fällen können die deutschen Auslandsvertretungen nur sehr begrenzt auf die jeweils zuständigen pakistanischen Behörden Einfluss nehmen. Sind berechtigte Sicherheitsbedenken der Behörden für deren Haltung ausschlaggebend, so sollte dies generell respektiert werden.
Der islamische Fastenmonat Ramadan wird in Pakistan streng eingehalten. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf das öffentliche Leben. Im Ramadan sind der Konsum von Speisen und Getränken und das Rauchen in der Öffentlichkeit von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang untersagt.
Homosexuelle Handlungen gelten nach dem pakistanischen Strafgesetzbuch als "widernatürliche Handlung" und sind strafbar. Das Strafmaß beträgt im Regelfall zwei bis zehn Jahre, in besonders schweren Fällen kann es zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe kommen. Es sind nur wenige Verurteilungen bekannt geworden, gesellschaftlich ist Homosexualität in Pakistan jedoch nicht akzeptiert.
Pakistan ist ein islamisches Land. Allerdings sind bisher keine Fälle bekannt, in denen -Bürger nach Scharia-Recht (zu Körperstrafen) verurteilt worden sind. Straftaten nach Scharia-Recht wie Blasphemie (Gotteslästerung), Ehebruch und Drogendelikte sowie das Verunglimpfen der Streitkräfte werden mit hohen Gefängnisstrafen, und je nach Schwere des Delikts unter Umständen mit der Todesstrafe, geahndet.
Seit Aufhebung des Todesstrafenmoratoriums für Terrorismus und für alle mit der Todesstrafe bewehrten Straftatbestände gab es bereits zahlreiche Hinrichtungen.
Die für das Verhältnis zwischen Mann und Frau geltenden Gesetze und Regeln sind unbedingt zu beachten. Kontakte zwischen Nichtverheirateten, welche über das im alltäglichen Umgang Übliche hinausgehen, können geahndet werden.
Der Besitz und Konsum alkoholischer Getränke ist Muslimen verboten. Nicht-Muslime können Alkohol in speziell lizensierten Geschäften kaufen und in lizensierten, meist internationalen Hotels bestellen. Es werden vermehrt Straßenkontrollen durchgeführt.
Das Fotografieren öffentlicher Einrichtungen, wasserwirtschaftlicher Anlagen, Kasernen und anderer (militärischen) Sicherheitsbereiche, Flughäfen und Häfen, Brücken, Sicherheits- und Regierungsfahrzeuge, etc. ist verboten. Es kann als Straftatbestand der Spionage gewertet und mit entsprechend langen Freiheitsstrafen belegt werden. Besonders für Individualreisende besteht das Risiko, durch auffälliges Verhalten oder den Gebrauch technisch höher entwickelter Geräte, wie GPS-Geräte oder Drohnen, unter Spionageverdacht zu geraten. In diesem Zusammenhang wird bei Aufenthalten in der Nähe von Sicherheitsobjekten besondere Zurückhaltung empfohlen.
Landeswährung ist die Pakistanische Rupie (PKR). Geldautomaten zur Abhebung von Bargeld mit Debit- (Girocard, mit Maestro) und Kreditkarten sind teilweise vorhanden. Jedoch akzeptieren einige Geldautomaten keine deutschen oder europäischen Debit- bzw. Kreditkarten. Diese werden nur in wenigen Geschäften in größeren Städten akzeptiert. Für entlegenere Gegenden empfiehlt sich die Mitnahme von Bargeld in EUR, USD oder GBP; Barzahlung ist noch weit verbreitet.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet müssen alle Personen ab einem Alter von einem Jahr eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Pakistan selbst ist kein Gelbfiebergebiet.
Bei Ausreise aus Pakistan ist für Personen, die länger als vier Wochen im Land waren, eine Polio-Impfung von der empfohlen, siehe Poliomyelitis.
Dengue-Viren werden landesweit (außer in Höhen über 2.000 m) durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Hauptübertragungszeit sind die Monate Juli bis November. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung kommt zunehmend während und unmittelbar nach der Regenzeit in der bevölkerungsreichen Küstenregion um Karachi vor und ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu langanhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Weitere Informationen siehe Chikungunya-Fieber.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Unterhalb einer Höhe von 2.500 m besteht in Pakistan in den nördlichen und nordwestlichen Provinzen, dem westlichen Teil von Punjab sowie in Teilgebieten im Süden des Landes von Mai bis November ein hohes sowie von Dezember bis April ein geringes Übertragungsrisiko für Malaria. In den restlichen Teilgebieten im Süden und Südwesten liegt ein geringes Risiko unter 2.500 m Höhe vor, siehe Karten des Ständigen Ausschuss Reisemedizin (StAR) der. In circa einem Viertel der Fälle handelt es sich um die potentiell lebensbedrohliche Malaria tropica.
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Das Infektionsrisiko für Salmonellen-, Shigellen- und Typhuserkrankungen, Amöben, Lamblien und Wurmerkrankungen besteht landesweit. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Typhus ist eine bakterielle Infektionskrankheit durch Salmonella (S.) typhi. Typhuskranke haben hohes Fieber, das 6 - 30 Tage nach der Ansteckung einsetzt und über 3-4 Tage kontinuierlich auf 40° Celsius ansteigen kann. Kopfschmerz, Übelkeit, Appetitlosigkeit und Mattigkeit begleiten es. Manchmal zeigen sich typische Ausschläge ("Roseolen") auf der Haut; in inneren Organen bilden sich eitrige Abszesse, siehe Typhus.
In Pakistan sind Typhuserkrankungen häufig, immer wieder kommt es in Abständen zu Epidemien. Im Jahr 2019 zeigten Infektionen Resistenzen gegen mehrere herkömmliche Antibiotika.
Zur Vorbeugung von Typhus und anderen Infektionen mit fäkal-oraler Übertragung hilft auch richtiges Verhalten:
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Es tritt in Pakistan vor allem nach Überschwemmungen auf, ist aber in aller Regel für Reisende kein Problem. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.
Pakistan gehört zu den wenigen Ländern weltweit, in denen noch Erkrankungen durch Polioviren gemeldet werden. Die Übertragung erfolgt durch fäkal verunreinigtes Trinkwasser oder Nahrungsmittel.
Die Impfung ist im Internationalen Impfzertifikat separat zu bescheinigen. Siehe auch Poliomyelitis.
Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und auch Affen. Die notwendigen medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen von Ungeimpften sind in Pakistan außerhalb der Großstädte, auch auf den Trekkingrouten im Karakorum Gebirge, nicht immer möglich, siehe Tollwut.
Insbesondere die Haut-Leishmaniasis ist in ländlichen Gegenden verbreitet. Dies ist eine von Sandfliegen übertragene, parasitäre Erkrankung mit Hautveränderungen, die meist erst Wochen bis Monate nach dem Stich auftreten und lange persistieren. Bei anhaltenden, unklaren Fieberschüben und Milzvergrößerung kann auch die gefährliche, generalisierte ("viszerale") Form vorliegen.
Die Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente und multiresistente Tuberkuloseerreger.
Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Ein geringes Übertragungsrisiko für JE besteht in Pakistan im Indusdelta und der Provinz Sindh, im Südosten des Landes. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE-Viren, siehe auch Japanische Enzephalitis.
Diese Viruserkrankung, die von Zecken an infizierten Tieren übertragen wird, wird in allen Landesteilen regelmäßig an zwei Peaks (März bis Mai und August bis Oktober) beobachtet. Befallen sind überwiegend Menschen, die engen Kontakt zu Tieren haben (Farmer, Schlachter,).
Nordpakistan ist derzeit ein eher seltenes Reiseziel für Trekkingtouristen. Bei Aufenthalten über 2.300 m Höhe kann es vereinzelt und besonders bei Missachtung höhentaktischer Grundsätze, zu Anpassungsstörungen und zu den verschiedenen Formen der Höhenkrankheit kommen, siehe Höhenkrankheit.
Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.
Für die Hubschrauberrettung aus Bergnot gibt es in Pakistan nach Kenntnis der Botschaft keine zivilen Luftrettungsunternehmen, sondern lediglich die Möglichkeit einer Evakuierung durch das pakistanische Militär, die sich sehr bürokratisch und zeitaufwändig gestaltet. Die Alarmierung kann sich je nach Unfallort sehr verzögern.
Die medizinische Versorgung ist in weiten Landesteilen unzureichend und entspricht medizinisch, hygienisch, technisch und organisatorisch meist nicht europäischem Standard. Sprachbarrieren können gerade auf dem Land die Kommunikation erheblich erschweren. In Islamabad und Karachi ist die medizinische Versorgung in allen Fachdisziplinen meist auf einem hohen Niveau und damit auch teuer.
Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind nicht überall gesichert. Es muss damit gerechnet werden, dass insbesondere in kleinen Apotheken auch gefälschte Produkte verkauft werden. Reisende sollten regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge nach Pakistan mitbringen und sich für die Einreise die Notwendigkeit von ihrem Arzt auf Englisch bescheinigen lassen. Die Apotheken der großen Privatkliniken bieten ein breites Spektrum zuverlässiger Medikamente an.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
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- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
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- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Siehe Sicherheit - Teilreisewarnung
Extreme Monsun-Regenfälle führen derzeit in weiten Teilen Pakistans zu Überschwemmungen und besonders in gebirgigen Gegenden zu Erdrutschen. Für einige Landesteile und Flussgegenden wurden Flut und Wetterwarnungen ausgerufen. Aufgrund von Unterspülungen kommt es zur Unterbrechung von Verkehrswegen. Es besteht zudem Einsturzgefahr, z.B. von Tunneln. Auch die Strom- und Wasserversorgung sind eingeschränkt.
Nach einem Terroranschlag am 22. April 2025 in Pahalgam im indisch verwalteten Teil Kaschmirs ist es zwischen Indien und Pakistan zu wechselseitigen militärischen Angriffen, auch über die Kaschmirregion hinaus, gekommen. Am 10. Mai 2025 haben sich Pakistan und Indien auf einen Waffenstillstand geeinigt, der inzwischen in Kraft getreten ist. Der Grenzübergang Wagah-Attari zwischen Indien und Pakistan bleibt geschlossen.
In Pakistan kann es jederzeit zu nicht genehmigten politischen Kundgebungen und unangekündigten Großdemonstrationen, gewaltsamen Auseinandersetzungen und terroristischen Anschlägen kommen, in deren Fokus auch ausländische Staatsangehörige stehen können (siehe Sicherheit Terrorismus). Ausschreitungen zwischen Sicherheitskräften und Demonstrierenden sind keine Seltenheit. Zudem muss mit erheblicher Präsenz der Sicherheitskräfte, Kontrollen und Straßenblockaden sowie Einschränkung und Abschaltung des Mobilfunknetzes zu rechnen.
Die islamistischen, gewaltbereiten pakistanischen Taliban erklärten 2022 einseitig eine mit der Regierung vereinbarte Waffenruhe für beendet und riefen ihre Kämpfer zu Anschlägen im ganzen Land auf. Seitdem wurden vermehrt Terror- und Selbstmordanschläge mit zahlreichen Toten und Verletzten, insbesondere in Teilen der Provinzen Khyber Pakthunkhwa und Belutschistan verübt. Auch andere islamistische Terrorgruppen, z.B. der Islamische Staat Pakistan (ISPK) sowie belutschische Nationalisten verüben vermehrt Anschläge in diesen Regionen.
Vor Reisen in die folgenden Regionen und Gebiete wird gewarnt:
Vor Ein- und Ausreisen auf dem Landweg von und nach Iran sowie Afghanistan wird gewarnt.
Die Anzahl terroristischer Anschläge mit Todesopfern in Pakistan steigt von erhöhtem Niveau aus weiter an. Schwerpunkte sind die Provinzen Khyber Pakhtunkhwa und Belutschistan einschließlich der Provinzhauptstädte Quetta und Peshawar.
Vor Reisen in diese Regionen wird daher gewarnt.
Die Gefahr terroristischer Anschläge – insbesondere seitens der Pakistanischen Taliban, des sogenannten Islamischen Staates Provinz Khorasan, belutschischer Separatisten - meist durch Sprengstoffanschläge, Selbstmordattentate sowie Angriffe mit Granaten und Schusswaffen – besteht landesweit und mit steigender Tendenz. Dies gilt insbesondere in den Provinzen Belutschistan und Khyber Pakhtunkhwa, aber auch für die Großstädte Islamabad, Lahore, Karachi, Multan und Rawalpindi, verstärkt bei Freitagsgebeten, an Feiertagen wie zu Beginn und Ende des Ramadans. Terroranschläge richten sich zumeist gegen Streitkräfte, Sicherheitsdienste, Polizei, Märkte, Einrichtungen der Infrastruktur, religiöse Stätten (Moscheen, Schreine, Kirchen) sowie gegen ethnische Minderheiten. Auch Demonstrationen können Ziel terroristischer Anschläge werden. In den meisten Fällen sind Todesopfer und Verletzungen auch unter der Zivilbevölkerung zu beklagen.
In Belutschistan und in Khyber Pakhtunkhwa (dort insbesondere in den sogenannten „merged districts" (MDs)) besteht zudem ein erhöhtes Entführungsrisiko. In Belutschistan, Sindh und im Süden Punjabs agieren kriminelle Banden, sog. „Dacoits", die Reisende überfallen und auch Lösegeld erpressen. Es kommt immer wieder zu Auseinandersetzungen dieser Gruppen mit den Sicherheitskräften.
In Karachi kommt es zu religiös, ethnisch oder kriminell motivierten Anschlägen und zu Auseinandersetzungen terroristischer oder krimineller Gruppen mit den Sicherheitskräften.
Die Koalitionsregierung von Premierminister Shabaz Sharif aus PML-N, PPP und mehreren kleinen Parteien hat nur eine knappe Mehrheit im Parlament in Islamabad. Anhänger des Ex-Premierministers Imran Khan sowie Mitglieder seiner Partei PTI sind nach teils gewaltsamen Ausschreitungen gegen das Militär im Mai 2023 inhaftiert oder anderweitig zurückgedrängt worden. Im September und Oktober 2024 fanden die größten Demonstrationen seit Mai 2023 statt. Die wirtschaftliche Lage im Land hat sich verbessert; es ist noch nicht absehbar, ob dieser Trend andauern wird. Diese angespannte politische und wirtschaftliche Stimmung kann zu weiteren Demonstrationen mit Eskalationspotential führen. Im ganzen Land, insbesondere in Großstädten, können sich immer wieder spontane oder organisierte Demonstrationen aus unterschiedlichsten Anlässen ereignen, z.B. nach den Freitagsgebeten. Auch wenn diese zunächst friedlich verlaufen, können sie zu gewalttätigen Auseinandersetzungen und Verkehrsbeeinträchtigungen führen und zum Ziel terroristischer Anschläge werden.
Das Verhältnis zum Nachbarstaat Indien ist angespannt. Zwischen dem 7. und 10. Mai 2025 kam es zu wechselseitigen Luftangriffen. Die Lage hat sich nach der Vereinbarung eines Waffenstillstands am 10. Mai 2025 beruhigt. Ein auch kurzfristiges Wiederaufflammen der Spannungen sowie eine daraus folgende erneute Verschärfung der Sicherheitslage können nicht ausgeschlossen werden.
Vor Reisen in diese Regionen wird gewarnt. In Belutschistan sowie in den sogenannten „merged districts" (MDs) in Khyber Pakhtunkhwa kommt es immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und militanten Gruppen, denen auch unbeteiligte Zivilisten zum Opfer fallen können. In Belutschistan werden nicht aus Belutschistan stammende pakistanische Staatsangehörige teilweise gezielt angriffen. Personen, die für pakistanische Staatsangehörige gehalten werden, aber keine gebürtigen Belutschen sind, sind dort einem besonders hohen Entführungsrisiko ausgesetzt. Auch in Khyber Pakhtunkhwa gab es zuletzt Entführungen von Ausländern. Auf tatsächliche oder vermeintliche chinesische Staatsangehörige gibt es immer wieder Angriffe. Auch andere Ausländer müssen mit Anfeindungen bis hin zu Übergriffen rechnen. Weite Teile dieser Gebiete sind für Ausländer gesperrt, siehe auch Sicherheit – Innenpolitische Lage.
Die pakistanischen Behörden stellen keine aktuelle Liste der für Ausländer gesperrten Gebiete im Internet ein. Für einige dieser Gebiete können offizielle Reisegenehmigungen bei pakistanischen Behörden beantragt werden. Die Beantragung einer solchen Genehmigung ist in der Regel sehr zeitintensiv. Bei Aufenthalten in solchen Gebieten ohne erforderliche Genehmigung droht eine Inhaftierung für mehrere Tage.
Siehe Aktuelles
Die Grenzgebiete zu Afghanistan, Iran und Indien sind nicht oder nur mit offizieller Genehmigung zugänglich; es gelten unterschiedlich breite Verbotszonen entlang der Grenzen. Dies gilt auch für den von Pakistan verwalteten Teil Kaschmirs (Azad Jammu and Kashmir) entlang der Waffenstillstandslinie („Line of Control" (LoC)) und für weitere Regionen des Landes, siehe Sicherheit - Teilreisewarnung.
Vor Ein- und Ausreisen auf dem Landweg von und nach Iran sowie Afghanistan wird gewarnt.
Die deutschen Vertretungen in Pakistan stellen keine Empfehlungsschreiben im Zusammenhang mit der Einholung von Visa für die vorgenannten Länder aus.
Kriminalität nimmt insgesamt zu, insbesondere in Großstädten wie Karachi. Gewaltkriminalität (Raub, Mord) wird im gesamten Land beobachtet, insbesondere in Belutschistan und Khyber-Pakhtunkhwa, wo es auch Entführungen gegeben hat, siehe Innenpolitische Lage. Kleinkriminalität, insbesondere Taschendiebstähle und andere Straßenkriminalität, kommt in den großen Städten auch in den von Ausländern bewohnten Bezirken und insbesondere in Karachi, vor. Fußgänger sind in der Dunkelheit leichte Opfer. Reisepässe, Kreditkarten und mobile Geräte sind oft begehrtes Diebesgut; Kreditkartenbetrug ist nicht unüblich. Als gefährlich gelten Abhebungen an Geldautomaten und das Anhalten an großen Kreuzungen bei Nacht; dabei kommt es nicht selten zu Raubüberfällen.
Ortsüblich ist, dass Kurzaufenthalte z. B. von Geschäftsreisenden, Künstlern oder SES-Experten in Karachi von ortskundigen, verlässlichen lokalen Partnern begleitet werden.
Generell empfiehlt sich für Besucher eine enge Abstimmung ihrer Reisepläne mit den Partnern vor Ort, siehe auch Sicherheit – Innenpolitische Lage.
Siehe Aktuelles
Im Süden herrscht tropisch-feuchtes Meeresklima, im Norden Kontinentalklima mit kühlen Wintern und heißen Sommern.
Während der Haupt-Monsunzeit (Juni bis September) lösen starke Regenfälle besonders in den gebirgigen Teilen des Landes und auch in Küstennähe immer wieder Überschwemmungen und Erdrutsche aus. Dadurch können Straßen zeitweise unpassierbar, Zugverbindungen unterbrochen oder einzelne Orte vorübergehend nicht mehr zugänglich sein.
Pakistan liegt in einer seismisch aktiven Zone, sodass Erdbebengefahr besteht.
Siehe Aktuelles
Der Luftverkehr entspricht nicht immer europäischen Sicherheitsstandards. Pakistan International Airlines (PIA) wurde bis Anfang 2025 die Landeerlaubnis in der EU durch die European Union Aviation Safety Agency verwehrt. Seit Januar 2025 fliegt PIA wieder die französische Hauptstadt Paris an.
Es gibt ein dichtes Inlandsflugnetz, die Verbindungen sind aber nicht immer zuverlässig und es kommt zu Verspätungen. Bahnverbindungen gibt es zwischen großen Städten, allerdings ist der Zustand des Schienenverkehrsnetzes meist veraltet und nicht zuverlässig. Als öffentliche Verkehrsmittel gibt es Pick-up Trucks, Kleinbusse und große Reisebusse, die jedoch teilweise nicht verkehrssicher sind.
In Pakistan herrscht Linksverkehr. Nachtfahrten sollten unbedingt vermieden werden.
In den Großstädten Pakistans gibt es Hotels, die hohe Sicherheitsstandards einhalten.
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Hinsichtlich der Kleidung (z.B. keine Shorts und schulterfreie Kleidung) und des allgemeinen Verhaltens sollte auf örtliche Sitten und Gebräuche geachtet werden. Während in den Großstädten mitunter eine gegenüber ausländischen Gepflogenheiten tolerantere Haltung zu beobachten ist, muss insbesondere bei Reisen über Land unbedingt auf angemessene Kleidung und angemessenes Auftreten geachtet werden, um der vielfach religiös-konservativen Grundeinstellung in der Bevölkerung Rechnung zu tragen. Personen sollten nur zurückhaltend fotografiert und vorher um ihr Einverständnis gebeten werden.
Beim Umgang der Behörden mit ausländischen Besuchern ist aus Misstrauen, aber auch zum Schutz der Reisenden, eine eher restriktive Auslegung und Anwendung der Regeln zu Aufenthalt und Bewegungsfreiheit im Land festzustellen. In solchen Fällen können die deutschen Auslandsvertretungen nur sehr begrenzt auf die jeweils zuständigen pakistanischen Behörden Einfluss nehmen. Sind berechtigte Sicherheitsbedenken der Behörden für deren Haltung ausschlaggebend, so sollte dies generell respektiert werden.
Der islamische Fastenmonat Ramadan wird in Pakistan streng eingehalten. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf das öffentliche Leben. Im Ramadan sind der Konsum von Speisen und Getränken und das Rauchen in der Öffentlichkeit von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang untersagt.
Homosexuelle Handlungen gelten nach dem pakistanischen Strafgesetzbuch als „widernatürliche Handlung" und sind strafbar. Das Strafmaß beträgt im Regelfall zwei bis zehn Jahre, in besonders schweren Fällen kann es zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe kommen. Es sind nur wenige Verurteilungen bekannt geworden, gesellschaftlich ist Homosexualität in Pakistan jedoch nicht akzeptiert.
Pakistan ist ein islamisches Land. Allerdings sind bisher keine Fälle bekannt, in denen EU-Bürger nach Scharia-Recht (z.B. zu Körperstrafen) verurteilt worden sind. Straftaten nach Scharia-Recht wie z.B. Blasphemie (Gotteslästerung), Ehebruch und Drogendelikte sowie das Verunglimpfen der Streitkräfte werden mit hohen Gefängnisstrafen, und je nach Schwere des Delikts unter Umständen mit der Todesstrafe, geahndet.
Seit Aufhebung des Todesstrafenmoratoriums für Terrorismus und für alle mit der Todesstrafe bewehrten Straftatbestände gab es bereits zahlreiche Hinrichtungen.
Die für das Verhältnis zwischen Mann und Frau geltenden Gesetze und Regeln sind unbedingt zu beachten. Kontakte zwischen Nichtverheirateten, welche über das im alltäglichen Umgang Übliche hinausgehen, können geahndet werden.
Der Besitz und Konsum alkoholischer Getränke ist Muslimen verboten. Nicht-Muslime können Alkohol in speziell lizensierten Geschäften kaufen und in lizensierten, meist internationalen Hotels bestellen. Es werden vermehrt Straßenkontrollen durchgeführt.
Das Fotografieren öffentlicher Einrichtungen, wasserwirtschaftlicher Anlagen, Kasernen und anderer (militärischen) Sicherheitsbereiche, Flughäfen und Häfen, Brücken, Sicherheits- und Regierungsfahrzeuge, etc. ist verboten. Es kann als Straftatbestand der Spionage gewertet und mit entsprechend langen Freiheitsstrafen belegt werden. Besonders für Individualreisende besteht das Risiko, durch auffälliges Verhalten oder den Gebrauch technisch höher entwickelter Geräte, wie GPS-Geräte oder Drohnen, unter Spionageverdacht zu geraten. In diesem Zusammenhang wird bei Aufenthalten in der Nähe von Sicherheitsobjekten besondere Zurückhaltung empfohlen.
Landeswährung ist die Pakistanische Rupie (PKR). Geldautomaten zur Abhebung von Bargeld mit Debit- (Girocard, ggf. mit Maestro) und Kreditkarten sind teilweise vorhanden. Jedoch akzeptieren einige Geldautomaten keine deutschen oder europäischen Debit- bzw. Kreditkarten. Diese werden nur in wenigen Geschäften in größeren Städten akzeptiert. Für entlegenere Gegenden empfiehlt sich die Mitnahme von Bargeld in EUR, USD oder GBP; Barzahlung ist noch weit verbreitet.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Deutsche Staatsangehörige benötigen grundsätzlich ein pakistanisches Einreisevisum, das möglichst vor Reiseantritt beantragt werden sollte. E-Visa befinden sich in der Erprobungsphase; „Visa on arrival" sind derzeit nicht empfehlenswert.
Reisende, die kein Visum haben, werden an den Flughäfen/Grenzen zurückgewiesen.
Vor Reiseantritt einzuholende Visa für Pakistan müssen bei der Botschaft der Islamischen Republik Pakistan in Berlin bzw. dem pakistanischen Generalkonsulat in Frankfurt am Main beantragt werden. Informationen zur Verlängerung von Visa in Pakistan sind beim pakistanischen Innenministerium erhältlich.
Pakistan hat mit der Einführung eines E-Visa-Systems für Touristen für Aufenthalte bis 30 Tagen begonnen.
Daneben wurden sog. „Visa-on arrival" für Touristen und Geschäftsleute für Aufenthalte bis zu 30 Tagen eingeführt. Diese Visumerleichterung gilt auch für deutsche Staatsangehörige. Informationen hierzu bietet das pakistanische Innenministerium. Da belastbare Angaben zur reibungslosen Umsetzung des Verfahrens nicht vorliegen, wird derzeit empfohlen, Visa weiterhin vor Reiseantritt einzuholen und nicht auf diese Möglichkeit zu vertrauen.
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
Ausländische Währungen können unbegrenzt eingeführt und bis zu einem Wert von 10.000 USD ausgeführt werden, die Landeswährung ist bei Ein- und Ausfuhr auf bis zu einem Betrag von 10.000 PKR begrenzt.
Erwachsene dürfen 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 500 g Tabak sowie ein Viertelliter Parfüm und Eau de Toilette zollfrei einführen. Die Mitnahme alkoholischer Getränke ist verboten. Geschenke dürfen bis zu einem Gegenwert von 100 USD zollfrei eingeführt werden.
Für Haustiere sind eine Bescheinigung eines Veterinärs über den Gesundheitszustand des Tieres und ein gültiger Impfausweis erforderlich. Hunde sollten bereits vor der Einfuhr gegen die üblichen Hundekrankheiten geimpft sein. Eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der Botschaft der Islamischen Republik Pakistan in Berlin bzw. dem pakistanischen Generalkonsulat in Frankfurt am Main wird empfohlen.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet müssen alle Personen ab einem Alter von einem Jahr eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Pakistan selbst ist kein Gelbfiebergebiet.
Bei Ausreise aus Pakistan ist für Personen, die länger als vier Wochen im Land waren, eine Polio-Impfung von der WHO empfohlen, siehe Poliomyelitis.
Dengue-Viren werden landesweit (außer in Höhen über 2.000 m) durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Hauptübertragungszeit sind die Monate Juli bis November. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung kommt zunehmend während und unmittelbar nach der Regenzeit in der bevölkerungsreichen Küstenregion um Karachi vor und ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu langanhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Weitere Informationen siehe Chikungunya-Fieber.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Unterhalb einer Höhe von 2.500 m besteht in Pakistan in den nördlichen und nordwestlichen Provinzen, dem westlichen Teil von Punjab sowie in Teilgebieten im Süden des Landes von Mai bis November ein hohes sowie von Dezember bis April ein geringes Übertragungsrisiko für Malaria. In den restlichen Teilgebieten im Süden und Südwesten liegt ein geringes Risiko unter 2.500 m Höhe vor, siehe Karten des Ständigen Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG. In circa einem Viertel der Fälle handelt es sich um die potentiell lebensbedrohliche Malaria tropica.
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Das Infektionsrisiko für Salmonellen-, Shigellen- und Typhuserkrankungen, Amöben, Lamblien und Wurmerkrankungen besteht landesweit. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Typhus ist eine bakterielle Infektionskrankheit durch Salmonella (S.) typhi. Typhuskranke haben hohes Fieber, das 6 - 30 Tage nach der Ansteckung einsetzt und über 3-4 Tage kontinuierlich auf 40° Celsius ansteigen kann. Kopfschmerz, Übelkeit, Appetitlosigkeit und Mattigkeit begleiten es. Manchmal zeigen sich typische Ausschläge („Roseolen") auf der Haut; in inneren Organen bilden sich eitrige Abszesse, siehe Typhus.
In Pakistan sind Typhuserkrankungen häufig, immer wieder kommt es in Abständen zu Epidemien. Im Jahr 2019 zeigten Infektionen Resistenzen gegen mehrere herkömmliche Antibiotika.
Zur Vorbeugung von Typhus und anderen Infektionen mit fäkal-oraler Übertragung hilft auch richtiges Verhalten:
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Es tritt in Pakistan vor allem nach Überschwemmungen auf, ist aber in aller Regel für Reisende kein Problem. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.
Pakistan gehört zu den wenigen Ländern weltweit, in denen noch Erkrankungen durch Polioviren gemeldet werden. Die Übertragung erfolgt durch fäkal verunreinigtes Trinkwasser oder Nahrungsmittel.
Die Impfung ist im Internationalen Impfzertifikat separat zu bescheinigen. Siehe auch Poliomyelitis.
Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und auch Affen. Die notwendigen medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen von Ungeimpften sind in Pakistan außerhalb der Großstädte, z.B. auch auf den Trekkingrouten im Karakorum Gebirge, nicht immer möglich, siehe Tollwut.
Insbesondere die Haut-Leishmaniasis ist in ländlichen Gegenden verbreitet. Dies ist eine von Sandfliegen übertragene, parasitäre Erkrankung mit Hautveränderungen, die meist erst Wochen bis Monate nach dem Stich auftreten und lange persistieren. Bei anhaltenden, unklaren Fieberschüben und Milzvergrößerung kann auch die gefährliche, generalisierte (sog. „viszerale") Form vorliegen.
Die Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente und multiresistente Tuberkuloseerreger.
Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Ein geringes Übertragungsrisiko für JE besteht in Pakistan im Indusdelta und der Provinz Sindh, im Südosten des Landes. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE-Viren, siehe auch Japanische Enzephalitis.
Diese Viruserkrankung, die von Zecken an infizierten Tieren übertragen wird, wird in allen Landesteilen regelmäßig an zwei Peaks (März bis Mai und August bis Oktober) beobachtet. Befallen sind überwiegend Menschen, die engen Kontakt zu Tieren haben (Farmer, Schlachter, usw.).
Nordpakistan ist derzeit ein eher seltenes Reiseziel für Trekkingtouristen. Bei Aufenthalten über 2.300 m Höhe kann es vereinzelt und besonders bei Missachtung höhentaktischer Grundsätze, zu Anpassungsstörungen und zu den verschiedenen Formen der Höhenkrankheit kommen, siehe Höhenkrankheit.
Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.
Für die Hubschrauberrettung aus Bergnot gibt es in Pakistan nach Kenntnis der Botschaft keine zivilen Luftrettungsunternehmen, sondern lediglich die Möglichkeit einer Evakuierung durch das pakistanische Militär, die sich sehr bürokratisch und zeitaufwändig gestaltet. Die Alarmierung kann sich je nach Unfallort sehr verzögern.
Die medizinische Versorgung ist in weiten Landesteilen unzureichend und entspricht medizinisch, hygienisch, technisch und organisatorisch meist nicht europäischem Standard. Sprachbarrieren können gerade auf dem Land die Kommunikation erheblich erschweren. In Islamabad und Karachi ist die medizinische Versorgung in allen Fachdisziplinen meist auf einem hohen Niveau und damit auch teuer.
Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind nicht überall gesichert. Es muss damit gerechnet werden, dass insbesondere in kleinen Apotheken auch gefälschte Produkte verkauft werden. Reisende sollten regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge nach Pakistan mitbringen und sich für die Einreise die Notwendigkeit von ihrem Arzt auf Englisch bescheinigen lassen. Die Apotheken der großen Privatkliniken bieten ein breites Spektrum zuverlässiger Medikamente an.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Die medizinische Versorgung im Land ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist technisch und hygienisch in hohem Maße mangelhaft.
Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung sowie einer Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.
Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Milch ist außerhalb der Stadtgebiete nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser weiterverarbeiten. Milchprodukte aus ungekochter Milch vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
Mit örtlichen Cholera-Ausbrüchen muss landesweit gerechnet werden. Da die Wirksamkeit einer Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen.
Titel | Besondere Vorsichtsmaßnahmen | Gesundheitszeugnis erforderlich |
---|---|---|
Gelbfieber | 1 | - |
Dengue-Fieber | 2 | - |
Typhus & Polio | 3 | 3 |
Malaria | 4 | - |
Hepatitis A und B | 5 | - |
[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von sechs Tagen nach Aufenthalt oder Transit in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebieten einreisen wollen. Kinder unter sechs Monaten sind hiervon ausgenommen, falls die Mutter vor der Geburt gegen Gelbfieber geimpft wurde (Bescheinigung erforderlich). Ebenfalls ausgenommen sind Transitpassagiere in Pakistan, die den Flughafen nicht verlassen.
[2] Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz. Eine Impfung gegen Dengue-Fieber ist verfügbar.
[3] Fälle von Kinderlähmung (Poliomyelitis) und von Typhus treten auf. Reisende mit einem Aufenthalt von über vier Wochen müssen bei der Ausreise eine Impfung gegen Poliomyelitis vorweisen können, die nicht älter als 12 Monate sein darf. Wer sich weniger als vier Wochen in Pakistan aufhält, muss die Polio-Impfung ggf. bei der Ausreise nachholen. Pakistan kann ungeimpfte Personen (Polio) an der Ausreise hindern.
Reisende sollten ihren Typhus-Impfschutz überprüfen und ggf. auffrischen.
[4] Ein Malariarisiko besteht ganzjährig in allen Landesteilen unter 2500 m. Die gefährlichere Malariaart Plasmodium falciparum soll chloroquinresistent sein.
[5] Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
[6] Ein geringes Ansteckungsrisiko für Japanische Enzephalitis besteht von Juni bis Januar vor allem im Indusdelta sowie in der Provinz Sindh, im Südosten. Bei Besuch dieser Gebiete wird eine Impfung gegen Japanische Enzephalitis empfohlen.
[7] Ein hohes Tollwut-Risiko besteht landesweit. Die Übertragung geschieht hauptsächlich durch streunende Hunde. Überträger sind auch Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Fleckfieber tritt vereinzelt im Norden und Westen auf. Das Fieber wird durch Kleiderläuse ausgelöst. Um sich zu schützen sollte man regelmäßige Körper- und Kleiderhygiene betreiben. Nur in seltenen Fällen sollte eine Impfung erwogen werden.
HIV/Aids ist im Land ein Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.
Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt landesweit vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Tuberkulose kommt landesweit vor. Die Ansteckung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion. Über 6 Prozent der weltweit festgestellten Tuberkulose-Fälle werden in Pakistan diagnostiziert.
Titel | Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückflugticket erforderlich |
---|---|---|---|
Schweiz | Ja | Ja | Ja |
Türkei | Ja | Ja | Ja |
Österreich | Ja | Ja | Ja |
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Ja |
Deutschland | Ja | Ja | Ja |
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Erforderlich u.a. für die Staatsangehörigen der in der obigen Tabelle genannten Länder.
Visum bei der Einreise
(Achtung: Für dieses Visum liegen noch keine Erfahrungswerte vor, weshalb vorerst weiterhin Visa vor der Reise beantragt werden sollten.)
Staatsangehörige u.a. der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder erhalten bei der Einreise ein Visum für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen für geschäftliche Zwecke, wenn ein Empfehlungsschreiben vorliegt, und für touristische Reisen, die über ausgewählte pakistanische Reiseveranstalter gebucht wurden (sofern nicht anders angegeben):
für geschäftliche Zwecke:
(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder (außer Malta, Slowakische Republik und Zypern);
(b) Schweiz und
(c) Türkei.
für touristische Reisen:
(a) Deutschland, Österreich, Finnland, Italien, Litauen, Luxemburg, Malta und Spanien;
(b) Schweiz und
(c) Türkei
e-Visum (ETA) für Touristen
Staatsangehörige u.a. der in der obigen Tabelle genannten Länder können für Pakistan ein E-Visum für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen beantragen.
(a) Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern;
(b) Schweiz;
(c) Türkei.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren (dringend empfohlen) oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Mindestens 14 Tage plus Postweg. Frühzeitige Antragstellung ist empfohlen.
In Berlin derzeit mindestens 10 Botschaftsarbeitstage.
In Frankfurt: 4 Werktage.
e-Visum: 1-2 Werktage.
Touristenvisum: 3 Monate ab Ausstellungsdatum für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten ab Einreise (einmalige Einreise).
Geschäftsvisum: 12 Monate gültig ab Ausstellungsdatum (mehrmalige Einreise).
Transitvisum: 15 Tage.
Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Touristen- und Geschäftsvisum.
Schweiz
Die angegebenen Visagebühren sind gültig für Schweizer Staatsbürger.
E-Visum
Touristenvisum, einmalige Einreise, Aufenthalt weniger als 3 Monate:
Deutsche: 50 US$
Österreicher: 35 US$
Schweizer: 35 US$
Türken: 25 US$
(a) 1-2 Antragsformulare bzw. downloadbar auf der Webseite der zuständigen diplomatischen Vertretung in der Schweiz.
(b) 2 aktuelle Passfotos in Farbe.
(c) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist, sowie eine Kopie des Reisepasses.
(d) Gebühr (Überweisung mit Einzahlungsbeleg, auch mit Bankkarte bezahlbar).
(e) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(f) Touristenvisum: Buchungsbestätigung für das Hin- und Rückflugticket und die Unterkunft. Statt der Hotelreservierung kann auch ein Schreiben des Reiseveranstalters eingereicht werden.
(g) Familienbesuch: Adresse in Pakistan.
(h) Geschäftsvisum: Entsendungsschreiben der deutschen, österreichischen oder schweizer Firma und Einladungsschreiben eines pakistanischen Unternehmens. Obligatorisch ist auch ein Empfehlungsschreiben der Industrie- und Handelskammer (IHK) in Deutschland adressiert an das Konsulat, ein offizielles Einladungsschreiben der pakistanischen Handelskammer, dass das pakistanische Unternehmen anfordern muss, sowie ein Empfehlungsschreiben des Honorary Investment Counsellor des Board of Investment (BOI).
Antragsteller in der Schweiz: Der postalischen Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizulegen.
Die Mitnahme von US-Dollar ist empfohlen. Umtauschbelege sollten aufbewahrt werden. Beim Umtausch ist meist der Pass zu zeigen. Banken und Wechselstuben in großen Städten tauschen ebenfalls Euro in die Landeswährung. Ein Rücktausch ist nur bis zu 500 Rupien gestattet.
1 Pakistanische Rupie = 100 Paise (nicht im Umlauf). Währungskürzel: PR, PKR (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 5.000, 1.000, 500, 100, 50, 20, 10 und 5 PR. Münzen gibt es im Wert von 5, 2 und 1 PR.
Die Ausfuhr der Landeswährung ist auf 3.000 PR beschränkt, bei Ausreise nach Indien ist sie auf 500 PR beschränkt. Unbeschränkte Einfuhr von Fremdwährungen. Ausfuhr von Fremdwährungen bis zum maximalen Gegenwert von 10.000 US$.
Internationale Kreditkarten wie American Express, Visa und Mastercard werden nur in Großstädten in Hotels und in wenigen Supermärkten und Geschäften akzeptiert.
Das Bezahlen mit mobilen Bezahlungs-Apps wie NayaPay ist üblich. Die Kreditkarten (z.B. Mastercard, Visa, Diners Club, Discover und JCB müssen mit den mobilen Zahlungsplattformen verknüpft werden:
Sobald die Registrierung bei den Zahlungsplattformen erfolgt ist, können die Kreditkarteninhaber mittels Scannen von QR-Codes bargeldlos bezahlen. Einzelheiten vom Aussteller der Karte.
Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks können in Pakistan in Großstädten bei wenigen Banken (z.B. Summit Bank) und Wechselstuben (z.B. Riaz Exchange Company) eingelöst werden.
Im Allgemeinen Mo-Do und Sa 09.00-13.30 Uhr, Fr 09.00-12.30 Uhr.
Folgende Artikel können zollfrei nach Pakistan eingeführt werden (Personen ab 18 J.):
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 500 g Tabak;
Sonstige Waren/Geschenke bis zu einem Gegenwert von 100 US$.
Persönliche Gegenstände: Profi-Werkzeug, das insgesamt nicht mehr als 500 US$ wert ist; persönliche Kleidung und Accessoires; Toilettenartikel und gebrauchte elektrische Rasierer, Medaillen, Trophäen und Preise, die auf den Reisenden ausgeschrieben sind, ein Bügeleisen und ein Fön; ein Desktop-Rechner oder ein Tablet; ein Mobiltelefon; eine Armbanduhr, eine Kamera und eine Videokamera, ein Buggy, Spielzeug und persönliche Gegenstände, die von mitreisenden Kindern genutzt werden.
Waffen und Munition, Drogen, psychotrope Substanzen, alkoholische Getränke, Fälschungen aller Art, Streichhölzer, Pflanzen, Obst und Gemüse, Feuerwerk, anstößiges und pornografisches Material, antiislamische oder anderweitige religiöse Schriften, Übersetzungen des Koran ohne arabischen Text; geschmuggelte Waren; Waren, die gegen das intellektuelle Eigentumsrecht verstoßen.
Antiquitäten, bestimmte Chemikalien, Fälschungen aller Art.
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