Länderinformationen

Bereiten Sie sich auf Ihre Reise vor und genießen Sie die Vorfreude! An dieser Stelle finden Sie ausführliche Informationen zu Ihrem Reiseziel, wichtige Hinweise zur reisemedizinischen Vorsorge sowie aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.


Nordmazedonien

Steckbrief

Nordmazedonien - Fakten

LändernameRepublik Nordmazedonien
Fläche25.713 km2
HauptstadtSkopje
Bevölkerung1.836.713
SpracheMazedonisch
Staats-/Regierungsformparlamentarische Republik
StaatsoberhauptStaatspräsidentin Prof. Dr. Gordana Siljanovska-Davkova, Amtsantritt: 12.05.2024 (VMRO-DPMNE Innere Mazedonische Revolutionäre Organisation - Demokratische Partei für Mazedonische Nationale Einheit)
Vertreter des StaatsoberhauptsParlamentspräsident Afrim Gashi, Amtsantritt: 28.05.2024 (VLEN Werte-Koalition)
RegierungschefHristijan Mickoski, Amtsantritt: 23.06.2024 (VMRO-DPMNE Innere Mazedonische Revolutionäre Organisation - Demokratische Partei für Mazedonische Nationale Einheit )
AußenministerTimčo Mucunski, Amtsantritt: 24.06.2024 (VMRO-DPMNE Innere Mazedonische Revolutionäre Organisation - Demokratische Partei für Mazedonische Nationale Einheit)
Währungmazedonischer Denar
ZeitzoneUTC+1, UTC+2, Mitteleuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
ReiseadapterNicht notwendig
Kfz-LänderkennzeichenMK
ISO-3166MK, MKD
Internet-TLD.mk
Landesvorwahl+389
Websitehttps://vlada.mk/

Geographie

Das Land gliedert sich in raue, öde Gebirgsregionen und fruchtbare, weitläufige Beckenlandschaften mit dichter Besiedlung. Vorherrschend ist Kontinentalklima.

Politik und Bevölkerung

Die frühere jugoslawische Republik (Former yugoslav Republic of Macedonia) ist seit 1991 unabhängig. Das Einkammerparlament wird auf vier Jahre gewählt und ernennt Staatsoberhaupt und Regierung. Zwei Drittel der Bevölkerung sind Mazedonier, ein Drittel Albaner, Türken, Serben und Roma.

Geschichte

Im 10. Jh. war Nordmazedonien ein unabhängiges westbulgarisches Reich, das die folgenden zwei Jahrhunderte unter byzantinischen Einfluss geriet. 1389 kam die Region nach der Schlacht auf dem Amselfeld unter osmanische Kontrolle. Nach den Balkankriegen 1912/13 teilten Griechenland, Serbien und Bulgarien das Land unter sich auf. Mit der Vereinigung von Serbien, Slowenien und Kroatien zu Jugoslawien wurde auch Mazedonien Teil des Vielvölkerstaats. 1991 erklärte sich das Land als Republik Mazedonien für souverän. Seit 2005 ist das Land EU-Beitrittskandidat. Im Juni 2018 wurde der langjährige Namensstreit mit Griechenland (Provinz gleichen Namens) beigelegt und im Feburar 2019 trat die Namensänderung zu Nordmazedonien in Kraft.

Klimadaten

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger

Reiseinfos

Die Kontrollen an den Grenzübergängen nach Nordmazedonien sind verstärkt worden. Daher muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden.

  • Benutzen Sie nur die offiziellen Grenzübergänge.
  • Begleiten Sie keine Migranten über die Grenzen und nehmen Sie keine unbekannten Anhalter mit (siehe Rechtliche Besonderheiten).

Die Haupttransitstrecken sind gut ausgebaut. Viele Überlandstrecken haben jedoch tiefe Spurrillen und Schlaglöcher. Es muss zudem mit Pferdefuhrwerken und schlecht bzw. unbeleuchteten Fahrzeugen gerechnet werden, die vor allem bei Dunkelheit zur Gefahr werden können. Generell besteht ein erhöhtes Unfallrisiko.
Die Promillegrenze beträgt 0,5; für Fahranfänger 0,1. Auch am Tag gilt Lichtpflicht.

Schnellstraßen und Autobahnen sind gebührenpflichtig. Die Autobahngebühr zur Durchfahrt durch Nordmazedonien von Norden nach Süden beträgt ca. 7 EUR (400 MKD) für Pkw und ca. 17 EUR (1.000 MKD) für Lkw und Busse je nach Größe. Die Gebühren können auch in EUR entrichtet werden, sind dann jedoch höher. An den Mautstellen werden die jeweils aktuellen Gebühren angezeigt.

Verstöße gegen das Verkehrsgesetz von Nordmazedonien können mit zum Teil erheblichen Geldbußen geahndet werden. Zweiradfahrer (Fahrrad, Moped, Motorrad, E-Roller) und Fußgänger dürfen, beim Überqueren einer Straße oder eines Fahrradwegs, keine Mobiltelefone, Kopfhörer oder sonstige elektronische Geräte benutzen oder tragen. Ab dem 1. Januar 2026 werden Verkehrsverstöße mit einem Kamerasystem erfasst und geahndet. Das Strafmandat darf nur von uniformierten Polizeibeamten erteilt werden. Im Falle einer Geldbuße ist diese in der nächstgelegenen Bank oder Post zu zahlen. Es ist nicht erlaubt, diese an Ort und Stelle bei dem Polizeibeamten zu zahlen.

Fahrer von Kfz mit ausländischem Kennzeichen sind bei einem Verkehrsunfall gemäß den Vorschriften Nordmazedoniens verpflichtet, den Unfall von der Polizei aufnehmen zu lassen. Der Polizeinotruf ist 192 und 112. Ohne Vorlage eines Polizeiprotokolls können Schadensersatzansprüche nicht geltend gemacht werden. Erfahrungsgemäß dauert die Erstellung eines solchen Protokolls durch die Polizei mehrere Wochen. Es muss nach Fertigstellung persönlich abgeholt werden.

Die Grüne Versicherungskarte ist gültig, wenn Nordmazedonien (Abkürzung MK, MKD oder NMK)darin eingetragen ist. Ohne gültige Grüne Versicherungskarte muss bei Grenzübertritt eine lokale Kfz-Versicherung erworben werden.

Der deutsche Führerschein wird anerkannt.

Für Fahranfänger gelten in den ersten zwei Jahren nach Führerscheinausstellung besondere Verkehrsregeln.

Fahranfänger dürfen mit einem Führerschein der Klasse B ein Kfz bis zu einer maximalen Leistung von 77 kW führen und damit maximal 80 km/h auf Landstraßen und 100 km/h auf Autobahnen fahren. Darüber hinaus gilt für sie ein Fahrverbot zwischen 23 und 5 Uhr, außer sie befinden sich in Begleitung einer über 25-jährigen Person, gegen die keine Ordnungswidrigkeit oder Fahrverbot verhängt wurde.

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für.

Wer Migranten im eigenen Fahrzeug transportiert, oder ihnen auf sonstige Art und Weise dabei hilft, die Grenze illegal zu überqueren oder Nordmazedonien ohne gültiges Visum zu durchqueren, erfüllt den Straftatbestand der Schleusung. Diese wird mit Freiheitsstrafen von mindestens vier Jahren, bei Beteiligung Minderjähriger von mindestens acht Jahren, geahndet.

Das unbefugte Fotografieren oder sonstige Dokumentieren militärischer und strategischer Einrichtungen wird strafrechtlich verfolgt.

Der Besitz, Kauf und Verkauf von Drogen ist strafbar.

Landeswährung ist der Denar (MKD). Die Bargeldversorgung mit Debit- (Girocard) oder Kreditkarten ist in Skopje und größeren Städten möglich, in kleinen Provinzstädten nur vereinzelt. Geldversorgung über die einschlägigen international operierenden Finanztransaktionsdienstleister ist in den größeren Städten möglich. Nicht alle Hotels akzeptieren Kreditkarten. Es ist fast überall Barzahlung mit EUR bzw. Umtausch von EUR in MKD möglich. Für den Umtausch von MKD in EUR werden Gebühren erhoben.

Gesundheit

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut sowie FSME empfohlen.

Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Nordmazedonien zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Das Risiko für die durch Zecken übertragene Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) ist in Nordmazedonien aufgrund der schlechten Datenlage unklar, es ist jedoch mindestens von vereinzeltem Auftreten in den Monaten April bis Oktober auszugehen. Zecken können zudem auch weitere Krankheiten wie die Borreliose übertragen.

  • Suchen Sie Ihren Körper nach Aufenthalten im Freien sorgfältig nach Zecken ab und entfernen diese so rasch wie möglich. Für weitere Empfehlungen zu möglicherweise notwendigen Behandlungen ist ein Arzt aufzusuchen.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer FSME-Impfung bei besonderer Exposition beraten und impfen.

Das Krim-Kongo-Fieber ist eine weitverbreitete Viruserkrankung, die auch in Nordmazedonien vorkommt und mit erhöhter Blutungsneigung einhergehen kann. In der Regel wird die Erkrankung durch direkten Kontakt mit Blut oder Fleisch infizierter domestizierter Tiere oder durch einen Zeckenstich auf Menschen übertragen. Die Therapie erfolgt primär symptomatisch; dem virushemmenden Medikament Ribavirin wird ein positiver Effekt zugeschrieben. Eine Impfung existiert nicht. Das Risiko für Touristen ist gering.

  • Achten Sie auf Schutz vor Zeckenstichen.
  • Seien Sie vorsichtig beim Umgang mit rohem Fleisch und beim Umgang mit Erkrankten.

Durch die Beachtung grundsätzlicher Hygieneregeln beim Essen und Trinken sowie Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) kann das Risiko von Infektionserkrankungen verringert werden, siehe Krankheitsprävention und Hygiene und Expositionsprophylaxe.

Die Luftverschmutzung durch Feinstaub ist in den Wintermonaten November bis Februar in der Hauptstadt Skopje sehr hoch.

Die medizinische Versorgung in der Hauptstadt Skopje ist im privaten Sektor und auch im öffentlichen Sektor in vielen Bereichen gut, entspricht aber nicht immer deutschem Standard. Deutschsprachige Ärzte sind häufig anzutreffen. Außerhalb der Hauptstadt ist die medizinische Versorgung oft problematisch und vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch nicht auf dem neuesten Stand. Daneben ist Personalmangel, vor allem im Pflegebereich, ein häufiges Problem.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die .

Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger

Reisewarnung

Überblick

Stand - Thu, 02 Oct 2025 16:15:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Thu, 02 Oct 2025 16:09:18 +0200)

Letzte Änderungen: 

Sicherheit – Innenpolitische Lage

Reiseinfos – Infrastruktur/Verkehr; Führerschein

Redaktionelle Änderungen

 

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Sicherheit

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Die Lage im gesamten Land ist insgesamt ruhig. Jedoch kann es zu Protesten und Demonstrationen kommen, insbesondere in der Hauptstadt Skopje im Bereich um die Regierungs- und Parlamentsgebäude sowie vereinzelt in anderen Städten.  

  • Seien Sie bei Reisen in die nördlichen und nordwestlichen Grenzgebiete zu Kosovo und zu Serbien abseits der Hauptverkehrsverbindungen besonders vorsichtig.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Die allgemeine Kriminalitätsrate ist niedrig. Insbesondere in der Innenstadt von Skopje und anderen Städten besteht die Gefahr von Taschendiebstählen, Handtaschenraub und vereinzelt Autoaufbrüchen, auch durch Jugendbanden. Kreditkartenmissbrauch kommt vor.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und in der Innenstadt von Skopje besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Lassen Sie keine Wertsachen in Fahrzeugen zurück.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Nordmazedonien liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.

Das Klima ist kontinental mit sehr heißen Sommern und feucht-kalten Wintern.
In den Sommermonaten kommt es aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Reisende sollten auf entsprechende Meldungen in den Medien und ggf. Hinweise der lokalen Behörden achten. 

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben des Deutschen GeoForschungsZentrums vertraut.

Reiseinfos

Grenzkontrollen

Die Kontrollen an den Grenzübergängen nach Nordmazedonien sind verstärkt worden. Daher muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden.

  • Benutzen Sie nur die offiziellen Grenzübergänge.
  • Begleiten Sie keine Migranten über die Grenzen und nehmen Sie keine unbekannten Anhalter mit (siehe Rechtliche Besonderheiten).

Infrastruktur/Verkehr

Die Haupttransitstrecken sind gut ausgebaut. Viele Überlandstrecken haben jedoch tiefe Spurrillen und Schlaglöcher. Es muss zudem mit Pferdefuhrwerken und schlecht bzw. unbeleuchteten Fahrzeugen gerechnet werden, die vor allem bei Dunkelheit zur Gefahr werden können. Generell besteht ein erhöhtes Unfallrisiko.
Die Promillegrenze beträgt 0,5; für Fahranfänger 0,1. Auch am Tag gilt Lichtpflicht.

Schnellstraßen und Autobahnen sind gebührenpflichtig. Die Autobahngebühr zur Durchfahrt durch Nordmazedonien von Norden nach Süden beträgt ca. 7 EUR (400 MKD) für Pkw und ca. 17 EUR (1.000 MKD) für Lkw und Busse je nach Größe. Die Gebühren können auch in EUR entrichtet werden, sind dann jedoch höher. An den Mautstellen werden die jeweils aktuellen Gebühren angezeigt. 

Verstöße gegen das Verkehrsgesetz von Nordmazedonien können mit zum Teil erheblichen Geldbußen geahndet werden. Zweiradfahrer (u.a. Fahrrad, Moped, Motorrad, E-Roller) und Fußgänger dürfen, z.B. beim Überqueren einer Straße oder eines Fahrradwegs, keine Mobiltelefone, Kopfhörer oder sonstige elektronische Geräte benutzen oder tragen. Ab dem 1. Januar 2026 werden Verkehrsverstöße mit einem Kamerasystem erfasst und geahndet. Das Strafmandat darf nur von uniformierten Polizeibeamten erteilt werden. Im Falle einer Geldbuße ist diese in der nächstgelegenen Bank oder Post zu zahlen. Es ist nicht erlaubt, diese an Ort und Stelle bei dem Polizeibeamten zu zahlen. 

Fahrer von Kfz mit ausländischem Kennzeichen sind bei einem Verkehrsunfall gemäß den Vorschriften Nordmazedoniens verpflichtet, den Unfall von der Polizei aufnehmen zu lassen. Der Polizeinotruf ist 192 und 112. Ohne Vorlage eines Polizeiprotokolls können Schadensersatzansprüche nicht geltend gemacht werden. Erfahrungsgemäß dauert die Erstellung eines solchen Protokolls durch die Polizei mehrere Wochen. Es muss nach Fertigstellung persönlich abgeholt werden.

Die Grüne Versicherungskarte ist gültig, wenn Nordmazedonien (Abkürzung MK, MKD oder NMK)darin eingetragen ist. Ohne gültige Grüne Versicherungskarte muss bei Grenzübertritt eine lokale Kfz-Versicherung erworben werden.

Führerschein

Der deutsche Führerschein wird anerkannt.

Für Fahranfänger gelten in den ersten zwei Jahren nach Führerscheinausstellung besondere Verkehrsregeln. 

Fahranfänger dürfen mit einem Führerschein der Klasse B ein Kfz bis zu einer maximalen Leistung von 77 kW führen und damit maximal 80 km/h auf Landstraßen und 100 km/h auf Autobahnen fahren. Darüber hinaus gilt für sie ein Fahrverbot zwischen 23 und 5 Uhr, außer sie befinden sich in Begleitung einer über 25-jährigen Person, gegen die keine Ordnungswidrigkeit oder Fahrverbot verhängt wurde.

LGBTIQ

Rechtliche Besonderheiten

Wer Migranten im eigenen Fahrzeug transportiert, oder ihnen auf sonstige Art und Weise dabei hilft, die Grenze illegal zu überqueren oder Nordmazedonien ohne gültiges Visum zu durchqueren, erfüllt den Straftatbestand der Schleusung. Diese wird mit Freiheitsstrafen von mindestens vier Jahren, bei Beteiligung Minderjähriger von mindestens acht Jahren, geahndet.

Das unbefugte Fotografieren oder sonstige Dokumentieren militärischer und strategischer Einrichtungen wird strafrechtlich verfolgt. 

Der Besitz, Kauf und Verkauf von Drogen ist strafbar.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Denar (MKD). Die Bargeldversorgung mit Debit- (Girocard) oder Kreditkarten ist in Skopje und größeren Städten möglich, in kleinen Provinzstädten nur vereinzelt. Geldversorgung über die einschlägigen international operierenden Finanztransaktionsdienstleister ist in den größeren Städten möglich. Nicht alle Hotels akzeptieren Kreditkarten. Es ist fast überall Barzahlung mit EUR bzw. Umtausch von EUR in MKD möglich. Für den Umtausch von MKD in EUR werden Gebühren erhoben.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen: 
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Wenn Reisedokumente als gestohlen gemeldet wurden, werden Einreisen damit in der Regel verweigert. Dies gilt auch, nachdem diese Dokumente von innerdeutschen Behörden zurückgegeben und der entsprechende Vermerk in den Fahndungslisten gelöscht wurden. Es wird empfohlen, sich rechtzeitig vor der Einreise ein neues Reisedokument ausstellen zu lassen oder ein weiteres zur Einreise gültiges Dokument mit sich zu führen.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für touristische Aufenthalte von bis zu 90 Tagen kein Visum.

Minderjährige

Minderjährige, die allein reisen, müssen eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung (in mazedonischer oder englischer Sprache) der Eltern mitführen.

Meldepflicht

Ausländische Staatsangehörige in Nordmazedonien sind verpflichtet, sich innerhalb von 24 Stunden nach Einreise bei der nächstgelegenen Polizeistation anzumelden. Sofern Betroffene in einem Hotel, einer Pension o.Ä. untergebracht sind, übernehmen diese die Anmeldung bei der Polizei. Nur wenn Reisende privat untergebracht sind, müssen sie sich selbst bei der nächstgelegenen Polizeistation anmelden. Bei Unterlassung können hohe Geldstrafen verhängt werden.

Einfuhrbestimmungen

Devisen können bis zu einem Gegenwert von max. 10.000 EUR ein- und ausgeführt werden, ohne sie zu deklarieren. Beträge über 10.000 EUR müssen bei der Ein- und Ausreise deklariert werden.

Auch Gegenstände ab diesem Wert müssen bei Einreise deklariert werden, um bei Wiederausreise eine Beschlagnahme und Strafe zu verhindern.

Sowohl bei touristischen Aufenthalten als auch bei der Durchreise müssen Waffen bei der Einreise deklariert werden. Grundsätzliche Voraussetzung für das Mitführen von Waffen ist ein gültiger Waffenschein. Daraufhin wird von der Polizei eine zeitlich für die Dauer des Aufenthalts beschränkte Genehmigung erteilt. Es besteht auch die Möglichkeit, die Waffe für die Dauer des Aufenthalts an der Grenze zu deponieren.

Tiere

Die Einfuhrvorschriften für Haustiere wurden den Regeln der Europäischen Union angepasst, sodass ein EU-Heimtierausweis empfehlenswert ist. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Das Tier muss über einen Mikrochip und ein Identifikationsdokument verfügen.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut sowie ggf. FSME empfohlen. 

West-Nil-Fieber

Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Nordmazedonien zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Frühsommer-Meningoenzephalitis

Das Risiko für die durch Zecken übertragene Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) ist in Nordmazedonien aufgrund der schlechten Datenlage unklar, es ist jedoch mindestens von vereinzeltem Auftreten in den Monaten April bis Oktober auszugehen. Zecken können zudem auch weitere Krankheiten wie z.B. die Borreliose übertragen.

  • Suchen Sie Ihren Körper nach Aufenthalten im Freien sorgfältig nach Zecken ab und entfernen diese so rasch wie möglich. Für weitere Empfehlungen zu möglicherweise notwendigen Behandlungen ist ein Arzt aufzusuchen.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer FSME-Impfung bei besonderer Exposition beraten und ggf. impfen.

Krim-Kongo-Fieber

Das Krim-Kongo-Fieber ist eine weitverbreitete Viruserkrankung, die auch in Nordmazedonien vorkommt und mit erhöhter Blutungsneigung einhergehen kann. In der Regel wird die Erkrankung durch direkten Kontakt mit Blut oder Fleisch infizierter domestizierter Tiere oder durch einen Zeckenstich auf Menschen übertragen. Die Therapie erfolgt primär symptomatisch; dem virushemmenden Medikament Ribavirin wird ein positiver Effekt zugeschrieben. Eine Impfung existiert nicht. Das Risiko für Touristen ist gering.

  • Achten Sie auf Schutz vor Zeckenstichen.
  • Seien Sie vorsichtig beim Umgang mit rohem Fleisch und beim Umgang mit Erkrankten.

Prophylaxe

Durch die Beachtung grundsätzlicher Hygieneregeln beim Essen und Trinken sowie Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) kann das Risiko von Infektionserkrankungen verringert werden, siehe Krankheitsprävention und Hygiene und Expositionsprophylaxe.

Luftverschmutzung

Die Luftverschmutzung durch Feinstaub ist in den Wintermonaten November bis Februar in der Hauptstadt Skopje sehr hoch.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in der Hauptstadt Skopje ist im privaten Sektor und auch im öffentlichen Sektor in vielen Bereichen gut, entspricht aber nicht immer deutschem Standard. Deutschsprachige Ärzte sind häufig anzutreffen. Außerhalb der Hauptstadt ist die medizinische Versorgung oft problematisch und vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch nicht auf dem neuesten Stand. Daneben ist Personalmangel, vor allem im Pflegebereich, ein häufiges Problem.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Die medizinische Versorgung ist mit Mitteleuropa vergleichbar, sie ist aber vielfach technisch, apparativ oder hygienisch nicht auf dem neuesten Stand. Oft fehlen auch europäisch ausgebildete, Deutsch, Englisch oder Französisch sprechende Ärzte.

Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. 

EHIC-Inhaber wenden sich im Krankheitsfall an einen niedergelassenen Arzt bzw. Zahnarzt. Die Kosten der Behandlung müssen vor Ort zunächst selbst bezahlt werden. Die Rechnung wird dann zur Kostenrückerstattung bei der Krankenkasse im Heimatland eingereicht. 
 
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.

Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

Essen und Trinken

Leitungswasser ist normalerweise gechlort und sauber, es können jedoch auf dem Land leichte Magenverstimmungen auftreten. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.

Impfungen

Titel Besondere Vorsichtsmaßnahmen Gesundheitszeugnis erforderlich
Tollwut 3 -
Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) 1 -
Hepatitis A und B 2 -

Anmerkungen Impfungen

[1] Die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Bei längerem Aufenthalt und besonderer Exposition wird eine Impfung gegen FSME empfohlen.

[2] Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

[3] Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.

Landesweit besteht das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

HIV/Aids ist ein Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.
 

Pass- und Visabestimmungen

Notwendige Einreisedokumente

Titel Pass erforderlich Visum erforderlich Rückflugticket erforderlich Personalausweis/Identitätskarte
Türkei Ja Nein Ja -
Andere EU-Länder 1 Nein Ja 1
Schweiz 1 Nein Ja 1
Österreich 1 Nein Ja 1
Deutschland 1 Nein Ja 1

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Personalausweis/Identitätskarte

[1] U.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit noch mindestens 6 Monate gültigem Personalausweis/Identitätskarte für Aufenthalte von maximal 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen einreisen:

EU-Länder und Schweiz.

Hinweis: Da es bei der Einreise mit Personalausweis zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand kommt, ist eine Einreise mit Reisepass empfehlenswert.

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind für touristische Aufenthalte von bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben) in einem Zeitraum von 180 Tagen u.a. die Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:

(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) Türkei.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

 

Österreicher: Eigener Reisepass (empfohlen) oder Personalausweis.

Schweizer: Eigener Reisepass (empfohlen) oder Identitätskarte.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung: Allein reisende Minderjährige unter 18 Jahren benötigen für die Einreise eine notariell amtlich beglaubigte schriftliche Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten. Das Formblatt ist bei der zuständigen konsularischen Vertretung erhältlich und sollte auf Englisch oder auf Mazedonisch verfasst sein.

Bearbeitungsdauer

Unterschiedlich, ist bei Antragstellung zu erfragen. Der Visumantrag kann maximal 6 Monate und muss mindestens 15 Tage vor der Einreise gestellt werden. 

Gültigkeit

Maximal 90 Tage. Verlängerung vor Ort möglich.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die mit demselben Flugzeug weiterfliegen und das Flugzeug nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Visaarten und Kosten

Einfache, zweifache und mehrfache Einreise, Geschäftsvisum.

Kosten

D-Visum für einen Langzeitaufenthalt: 70 € (Minderjährige: 35 €).

Antrag erforderlich

(a) 1 Antragsformular.
(b) 1 aktuelles Passfoto in Farbe mit weißem Hintergrund (3,5 x 4,5 cm).
(c) Reisepass, der innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde und mindestens 3 Monate nach Ablauf des Visums gültig ist sowie über mindestens 2 leere Seiten verfügt.
(d) Gebühr (Zahlungsmodus ist beim Konsulat zu erfragen).
(e) Bestätigung des Reisebüros über bezahlte Rück- oder Weiterreisetickets.
(f) Auslandsreisekrankenversicherung (Kopie des Versicherungsscheines).
(g) Nachweis über ausreichende Geldmittel.

(i) Nachweis über den Zweck des Aufenthalts.

(j) notariell beglaubigte Bürgschaft eines nordmazedonischen Bürgers.

Geld

Geldwechsel

Euro und andere westliche Zahlungsmittel können in jeder Bank und in offiziellen Wechselstuben in Landeswährung umgetauscht werden. Die Mitnahme von Euro in bar wird empfohlen. Für den Rücktausch in Euro werden Gebühren erhoben.

Währung

Nordmazedonischer Denar = 100 Deni. Währungskürzel: MKD (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 5.000, 2.000, 1.000, 500, 200, 100, 50 und 10 MKD. Münzen (nur als Sammlerobjekte) im Wert von 50, 10, 5, 2 und 1 MKD sowie 50 Deni.

Achtung: Euro dürfen offiziell nicht als Zahlungsmittel akzeptiert werden, auch wenn viele Preise in Hotels etc. in Euro ausgewiesen sind. Wer in Euro bezahlt, muss neben dem Kaufpreis auch eine hohe Umtauschgebühr bezahlen. 

Devisenbestimmungen

Keinerlei Beschränkungen bei Einfuhr von Fremdwährungen und Landeswährung, bei Beträgen ab 10.000 € besteht Deklarationspflicht (Beleg gut aufbewahren). Ausfuhr von Fremdwährungen und Landeswährung maximal in Höhe der deklarierten Beträge, abzüglich der Umtauschbeträge.

Kreditkarten

Gängige Kreditkarten können vor allem in Skopje und in anderen großen Städten in größeren Hotels, Restaurants, Supermärkten, Einkaufszentren und in einigen großen Geschäften genutzt werden. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
 

Reiseschecks

Reiseschecks werden in Nordmazedonien in der Regel nicht akzeptiert.

Öffnungszeiten der Bank

Mo-Fr 08.00-18.00 Uhr, Sa 08.00-12.00 Uhr.

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel können zollfrei nach Mazedonien (Ehemalige Jugoslawische Republik) eingeführt werden:

200 Zigaretten oder 100 Zigarillos (max. 3 g pro Stück) oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak (Personen ab 18 Jahren);
1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von über 22% (Personen ab 18 Jahren) oder

2 l alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von unter 22% (Personen ab 18 Jahren);

2 l Wein (Personen ab 18 Jahren);

Parfüm (50 ml);

Eau de Toilette (250 ml);
Geschenke bis zu einem Gesamtwert von 350 € (ausgenommen Tabak, alkoholische Getränke und Parfüm).

Quellenangaben
  • DuMont Die Welt - Atlas mit Länderlexikon, DuMont Reiseverlag, 2015-04
  • Nordmazedonien - Reise- und Sicherheitshinweise, Auswärtiges Amt, Stand - 14.10.2025 (Unverändert gültig seit: 13.10.2025)
    Haftungsausschluss: Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
  • Der Reiseführer, Columbus Travel Media Ltd., Stand - 14.10.2025 (Unverändert gültig seit: 13.10.2025)
    Information: Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger werden mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel Media veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr.
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