Ländername | Republik Moldau; in der Landessprache: Republica Moldova |
Fläche | 33.843 km2 |
Hauptstadt | Chișinău |
Bevölkerung | 3.599.528 |
Sprache | Moldauisch |
Staats-/Regierungsform | parlamentarische Republik |
Staatsoberhaupt | Maia Sandu (seit 24. Dezember 2020) |
Regierungschef | Ministerpräsident Dorin Recean (seit 16.02.2023) |
Außenminister | Mihai Popşoi (seit 29.01.2024) |
Währung | moldauischer Leu |
Zeitzone | UTC+2, UTC+3 |
Reiseadapter | Nicht notwendig |
Kfz-Länderkennzeichen | MD |
ISO-3166 | MD, MDA |
Internet-TLD | .md |
Landesvorwahl | +373 |
Website | http://www.moldova.md/ |
Es gibt Eisenbahnverbindungen in die größeren Städte sowie Überlandbusse.
Wegen schlechter Straßenverhältnisse, häufig fehlender Straßenmarkierungen und -beleuchtungen, unvorhersehbarer Fahrbahnhindernissen sowie schlecht sichtbarer Ampeln bzw. Verkehrsschildern, besteht ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko. Es gibt keine Autobahnen. Daher sind auch aus Sicherheitsgründen alle Geschwindigkeitsbegrenzungen sorgsam zu beachten und nächtliche Autofahrten über Land zu vermeiden.
Die "grüne Versicherungskarte" ist vorgeschrieben. Es gilt ein absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille).
Sammeltaxis dürfen Einbahnstraßen auch in verkehrter Richtung benutzen, sodass Vorsicht geboten ist.
Bei Verkehrsunfällen wurden bereits in vielen Fällen Ausreiseverbote für meistens 30 Tage verhängt.
Es gibt keine behindertengerechte Infrastruktur, auch nicht in öffentlichen Einrichtungen.
Der teilweise schlechte Zustand von Straßen und Gehwegen kann insbesondere für gehbehinderte Personen erhebliche Schwierigkeiten bei der Fortbewegung verursachen und die persönliche Mobilität deutlich einschränken.
Von Polizei-, Grenzschutz- und Zollbeamten sowie anderen Staatsbediensteten wurden Reisende zur Zahlung von Gebühren oder Bußgeldern aufgefordert, deren Rechtsgrundlage nicht erkennbar war. Es wird geraten, bei Missbrauchsverdacht auf die Ausstellung einer Quittung und die Darlegung der Rechtsgrundlage zu bestehen, sowie auf das Hinzuziehen eines vorgesetzten Mitarbeiters.
In der Republik Moldau besteht eine Vignettenpflicht für nicht vor Ort angemeldete Fahrzeuge. Die Vignette ist bei den Filialen der Moldova Agroindbank oder über die an Tankstellen und in Einkaufszentren aufgestellten Zahlungsgeräte sowie das Online-Portal E-Vignette erhältlich. Bei möglichen Verkehrskontrollen und spätestens bei der Ausreise wird kontrolliert, ob die erforderliche Vignette erworben wurde.
Der deutsche Führerschein wird anerkannt, die Mitnahme des internationalen Führerscheins, der nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültig ist, wird jedoch empfohlen.
Telefonanrufe aus der Republik Moldau in den transnistrischen Landesteil sind mit der Vorwahl 1600373 möglich. Das Mobilfunknetz funktioniert im ganzen Land, einschließlich Transnistrien, zuverlässig.
Die landesweit einheitliche Notrufnummer lautet 112, im transnistrischen Landesteil Transnistrien 101 für Feuerwehr, 102 für Polizei und 103 für medizinische Not- und Rettungsdienste.
Rechtlich werden -Personen nicht diskriminiert, jedoch ist die Toleranz in der Bevölkerung gering. Es gibt eine jährliche -Demonstration, die nur dank erheblichem Polizeischutz stattfinden kann.
Das Fotografieren militärischer Anlagen und wichtiger Industrie- und Verkehrseinrichtungen ist im Landesteil Transnistrien verboten.
Landeswährung ist der Leu (MDL). An Geldautomaten in größeren Städten können mit Kreditkarte Bargeldbeträge abgehoben werden. Bei Anzeichen von Manipulation oder falls die Karte eingezogen wurde, sollte eine sofortige Sperrung der Kreditkarte veranlasst werden. Beim Einsatz von Kreditkarten zu Zahlungszwecken sollte diese nicht aus den Augen gelassen werden, um zu vermeiden, dass Abdrücke angefertigt werden. Grundsätzlich sollten Kreditkarten nur bei vertrauenswürdigen Empfängern eingesetzt werden.
Im Landesteil Transnistrien ist die Währung der sogenannte "transnistrische Rubel". US-Dollar, EUR und Leu können vor Ort umgetauscht werden. Deutsche oder europäische Kreditkarten können nicht zur Geldversorgung oder Zahlung genutzt werden.
Bargeld aus Deutschland kann über Bargeldtransferinstitute in die Republik Moldau, einschließlich des Landesteils Transnistrien, überwiesen werden. Die Bezahlung und Bargeldauszahlung mit einer Debitkarte (Girocard) mit Chip funktioniert nicht immer zuverlässig.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Die medizinische Versorgung in der Republik Moldau entspricht nicht westlichen Standards.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
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- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
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Die Sicherheitslage bleibt aufgrund des russischen Angriffskrieges gegen die benachbarte Ukraine in einigen Regionen volatil.
Der Transit aus der Ukraine ist auf dem Landweg möglich.
Der Luftraum über der Republik Moldau ist geöffnet, jedoch aufgrund der fortbestehenden Schließung des ukrainischen Luftraums nur in Richtung Rumänien.
Die Ausreise auf dem Landweg mit Bussen und PKW ist weiterhin möglich.
Seit 16. Dezember 2024 gilt ein Ausnahmezustand im Bereich Energie. Eine Einstellung der Gas-Lieferungen aus Russland an die abtrünnige Region Transnistrien kann die Stromversorgung der Republik Moldau einschränken. Stromabschaltungen können nicht ausgeschlossen werden.
Von Reisen nach Transnistrien wird abgeraten.
Die Lage in der Republik Moldau ist derzeit stabil. Es kann insbesondere in Chișinǎu vereinzelt zu Protesten und Demonstrationen kommen.
Der abtrünnige Landesteil Transnistrien (selbst ernannte „Pridnestrowische Moldauische Republik") befindet sich außerhalb der Kontrolle der moldauischen Regierung. Es gibt zahlreiche Kontrollpunkte entlang der Strecken, die nach oder aus dem transnistrischen Landesteil führen.
Es gibt eine verbreitete organisierte Kriminalität, die für Reisende in der Regel nicht wahrnehmbar ist.
Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommen insbesondere in der Hauptstadt Chișinău und bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel vor.
Gelegentlich werden Kfzkennzeichen gestohlen, zum Teil mit Erpressungsabsicht. Fahrzeuge ohne Kennzeichen dürfen auf öffentlichen Straßen nicht bewegt werden, sodass im Fall eines Diebstahls Anzeige bei der Polizei zu erstatten ist und mit dem Protokoll und Fahrzeugpapieren bei der Zulassungsstelle in Deutschland ggf. durch einen Bevollmächtigten ein Ersatzkennzeichen beschafft werden muss.
Die Republik Moldau liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.
Das Klima ist gemäßigt kontinental.
Es gibt Eisenbahnverbindungen in die größeren Städte sowie Überlandbusse.
Wegen schlechter Straßenverhältnisse, häufig fehlender Straßenmarkierungen und ‑beleuchtungen, unvorhersehbarer Fahrbahnhindernissen sowie schlecht sichtbarer Ampeln bzw. Verkehrsschildern, besteht ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko. Es gibt keine Autobahnen. Daher sind auch aus Sicherheitsgründen alle Geschwindigkeitsbegrenzungen sorgsam zu beachten und nächtliche Autofahrten über Land zu vermeiden.
Die „grüne Versicherungskarte" ist vorgeschrieben. Es gilt ein absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille).
Sammeltaxis dürfen Einbahnstraßen auch in verkehrter Richtung benutzen, sodass Vorsicht geboten ist.
Bei Verkehrsunfällen wurden bereits in vielen Fällen Ausreiseverbote für meistens 30 Tage verhängt.
Es gibt keine behindertengerechte Infrastruktur, auch nicht in öffentlichen Einrichtungen.
Der teilweise schlechte Zustand von Straßen und Gehwegen kann insbesondere für gehbehinderte Personen erhebliche Schwierigkeiten bei der Fortbewegung verursachen und die persönliche Mobilität deutlich einschränken.
Von Polizei-, Grenzschutz- und Zollbeamten sowie anderen Staatsbediensteten wurden Reisende zur Zahlung von Gebühren oder Bußgeldern aufgefordert, deren Rechtsgrundlage nicht erkennbar war. Es wird geraten, bei Missbrauchsverdacht auf die Ausstellung einer Quittung und die Darlegung der Rechtsgrundlage zu bestehen, sowie auf das Hinzuziehen eines vorgesetzten Mitarbeiters.
In der Republik Moldau besteht eine Vignettenpflicht für nicht vor Ort angemeldete Fahrzeuge. Die Vignette ist bei den Filialen der Moldova Agroindbank oder über die an Tankstellen und in Einkaufszentren aufgestellten Zahlungsgeräte sowie das Online-Portal E-Vignette erhältlich. Bei möglichen Verkehrskontrollen und spätestens bei der Ausreise wird kontrolliert, ob die erforderliche Vignette erworben wurde.
Der deutsche Führerschein wird anerkannt, die Mitnahme des internationalen Führerscheins, der nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültig ist, wird jedoch empfohlen.
Telefonanrufe aus der Republik Moldau in den transnistrischen Landesteil sind mit der Vorwahl 1600373 möglich. Das Mobilfunknetz funktioniert im ganzen Land, einschließlich Transnistrien, zuverlässig.
Die landesweit einheitliche Notrufnummer lautet 112, im transnistrischen Landesteil Transnistrien 101 für Feuerwehr, 102 für Polizei und 103 für medizinische Not- und Rettungsdienste.
Rechtlich werden LGBTIQ-Personen nicht diskriminiert, jedoch ist die Toleranz in der Bevölkerung gering. Es gibt eine jährliche LGBTIQ-Demonstration, die nur dank erheblichem Polizeischutz stattfinden kann.
Das Fotografieren militärischer Anlagen und wichtiger Industrie- und Verkehrseinrichtungen ist im Landesteil Transnistrien verboten.
Landeswährung ist der Leu (MDL). An Geldautomaten in größeren Städten können mit Kreditkarte Bargeldbeträge abgehoben werden. Bei Anzeichen von Manipulation oder falls die Karte eingezogen wurde, sollte eine sofortige Sperrung der Kreditkarte veranlasst werden. Beim Einsatz von Kreditkarten zu Zahlungszwecken sollte diese nicht aus den Augen gelassen werden, um zu vermeiden, dass Abdrücke angefertigt werden. Grundsätzlich sollten Kreditkarten nur bei vertrauenswürdigen Empfängern eingesetzt werden.
Im Landesteil Transnistrien ist die Währung der sogenannte „transnistrische Rubel". US-Dollar, EUR und Leu können vor Ort umgetauscht werden. Deutsche oder europäische Kreditkarten können nicht zur Geldversorgung oder Zahlung genutzt werden.
Bargeld aus Deutschland kann über Bargeldtransferinstitute in die Republik Moldau, einschließlich des Landesteils Transnistrien, überwiesen werden. Die Bezahlung und Bargeldauszahlung mit einer Debitkarte (Girocard) mit Chip funktioniert nicht immer zuverlässig.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen eine Gültigkeit von mindestens drei Monaten über das voraussichtliche Ausreisedatum hinaus haben.
Mit Ausnahme von Minderjährigen sind alle Personen, die sich im öffentlichen Raum bewegen, verpflichtet, ein gültiges Ausweisdokument oder dessen Kopie/Foto mit sich zu führen.
Weitere Informationen zu Einreisebestimmungen erteilt die Poliţia de Frontieră der Republik Moldau.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu 90 Tagen ohne Aufnahme einer Erwerbstätigkeit kein Visum.
Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen und/oder der Ausübung einer Erwerbstätigkeit ist weiterhin eine Aufenthaltserlaubnis notwendig. Diese sollte unmittelbar nach der Einreise beim Generalinspektorat für Migration, Bd. Ştefan Cel Mare 124, in Chişinău beantragt werden.
Sofern Minderjährige in Begleitung nur eines Elternteils reisen, sollte eine beglaubigte und übersetzte Vollmacht des anderen Elternteils mit Passkopie oder ein Nachweis des alleinigen Sorgerechts in übersetzter Form, sowie eine Geburtsurkunde des Kindes mitgeführt werden. Wenn das Kind von einer anderen Person als dem Elternteil begleitet wird, ist die Einverständniserklärung der Eltern obligatorisch. Aufgrund weiterer Einzelheiten wird die rechtzeitige Kontaktaufnahme vor der Reise mit der moldauischen Botschaft in Berlin oder der moldauischen Grenzbehörde empfohlen.
Die Einfuhr von nationaler und fremder Währung ist unbegrenzt möglich, allerdings sind diese ab einem Wert von 10.000 EUR zu deklarieren. Die Zollerklärung ist dann verpflichtend.
Bei der Ausfuhr gilt ebenfalls die Verpflichtung einer Zollerklärung ab 10.000 EUR. Beträge bis 50.000 EUR dürfen nur mit Zollerklärung, Einfuhrnachweisen und Erlaubnis der Nationalbank ausgeführt werden.
Beträge über 50.000 EUR dürfen nur überwiesen werden.
Gegenstände des persönlichen Bedarfs dürfen zollfrei eingeführt werden. Die Einfuhr von Waffen aller Art ist verboten.
Bei der Ein- und Ausreise mit dem Pkw ist an den Grenzübergangsstellen mit Wartezeiten zu rechnen. Fahrzeuge können Kontrollen unterzogen werden. Sollte der im Fahrzeugschein (im Original mitzuführen) eingetragene Halter nicht zu den Insassen des Fahrzeugs gehören, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht des Fahrzeughalters im Original mitgeführt werden.
Bei Einreise mit dem eigenen Fahrzeug wird dieses registriert werden. Für Fahrzeuge, die nicht in der Republik Moldau zugelassen sind, ist eine Umweltgebühr zu entrichten, siehe Infrastruktur/Verkehr.
Weitere Informationen sind beim Customs Service of the Republic of Moldova erhältlich.
Für die Ein-, Weiter- und Rückreise mit bestimmten Haustieren (Hunde, Katzen) ist ein EU-Heimtierausweis sowie ein Nachweis zur Tollwutimpfung (Eintragung der Impfungen im Heimtierausweis sowie Nachweis über Tollwut-Antikörper (Titertest)) und ggf. ein Gesundheitszeugnis des Amtstierarztes erforderlich. Zudem muss das Haustier durch einen Mikrochip gekennzeichnet sein. Weiterführende Informationen bietet die Veterinärstelle am Flughafen Chisinau. Bei Einreise auf dem Landweg sollte der Zolldienst direkt kontaktiert werden.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Die medizinische Versorgung in der Republik Moldau entspricht nicht westlichen Standards.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
Im Notfall wendet man sich an die Unfallstation in der Suite 401, im 4. Stock des Hotel National. Ein Krankenhaus mit 24-stündiger Ambulanzstation steht ebenfalls zur Verfügung. Alle Behandlungen und Rezepte sind kostenpflichtig.
Wer auf Medikamente angewiesen ist, sollte eine Reiseapotheke mitführen. Die Versorgung mit Medikamenten ist ungenügend.
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung sowie einer Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen bzw. ist für Studien- oder Arbeitsaufenthalte in Moldau verpflichtend.
Die Notrufnummer ist 903.
Leitungswasser ist generell gechlort, abgefülltes Mineralwasser ist jedoch zu empfehlen und überall erhältlich. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Fleisch, Geflügel, Obst und Gemüse können in der Regel bedenkenlos verzehrt werden. Eine sorgfältige Lebensmittelhygiene sollte in ländlichen Gebieten betrieben werden.
Titel | Besondere Vorsichtsmaßnahmen |
---|---|
Tollwut | 3 |
Hepatitis A und B | 2 |
Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) | 1 |
[1] Die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Bei längerem Aufenthalt und besonderer Exposition wird eine Impfung gegen FSME empfohlen.
[2] Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
[3] Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Landesweit besteht das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
HIV-Infektionen sind eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Titel | Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückflugticket erforderlich | Personalausweis/Identitätskarte |
---|---|---|---|---|
Deutschland | Nein | Nein | Ja | Ja |
Österreich | Nein | Nein | Ja | - |
Schweiz | Nein | Nein | Ja | Ja |
Andere EU-Länder | Nein | Nein | Ja | - |
Türkei | Nein | Nein | Ja | - |
Deutsche Staatsbürger dürfen mit einem biometrischen Personalausweis einreisen. Eine Einreise ist für Deutsche auch mit dem bis Ende Oktober 2010 ausgegebenen, nicht biometrischen Personalausweis möglich. In Einzelfällen Schwierigkeiten nicht völlig ausgeschlossen. Es wird empfohlen, zusätzlich einen Reisepass, soweit vorhanden, mitzuführen.
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Während des Aufenthalts in Moldau sollte man den Reisepass immer bei sich tragen.
Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, deshalb ist es ratsam, sich rechtzeitig direkt bei den konsularischen Vertretungen zu erkundigen.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Halbjahres u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
(a) EU-Länder,
(b) Schweiz und
(c) Türkei.
Deutsche: Biometrischer Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Reist ein Minderjähriger mit nur einem Elternteil, muss eine legalisierte und übersetzte Einverständniserklärung des anderen Elternteils oder der Nachweis des alleinigen Sorgerechts in legalisierter und übersetzter Form sowie eine Geburtsurkunde mitgeführt werden.
5 Werktage, bei postalischer Zustellung bis zu 12 Werktage.
Expressausstellung (nur bei persönlicher Antragstellung): innerhalb von 2 Tagen.
Unterschiedlich, s. Visagebühren.
EU-Bürger und Schweizer, die sich länger als 90 Tage in der Republik Moldau aufhalten wollen und/oder eine Tätigkeit ausüben wollen, benötigen eine Aufenthaltserlaubnis. Diese sollte unmittelbar nach der Einreise beim Migrationsamt in Chisinău beantragt werden.
Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die innerhalb von 4 Stunden weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Geschäfts-, Touristen- und Transitvisum.
Deutschland, Österreich und Schweiz
Deutsche, österreichische und schweizer Staatsbürger benötigen für die Einreise nach Moldau kein Visum. Die angegeben Visagebühren gelten für visumpflichtige Nationalitäten, die über eine gültige Aufenthaltsberechtigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz verfügen.
Kurzzeitvisum (Touristen-, Besuchs-, Geschäftsvisum): 60 € (Aufenthalt bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen),
Langzeitvisum (Touristen-, Besuchs-, Geschäftsvisum): 80 € (Aufenthalt über 90 Tage).
Transitvisum: 40 €.
Flughafentransitvisum: 20 €.
Hinzu kommt eine Bearbeitungsgebühr von 10 € pro Visum ( Visa für Aufenthalte über 90 Tage: 20 €).
Visa für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind gebührenfrei.
Einreisevisum:
(a) 1 ausgefülltes Antragsformular.
(b) 1 aktuelles, mattes, farbiges Passfoto (3,5 x 4,5 cm).
(c) Reisepass, der noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist, noch freie Seiten enthält und innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde.
(d) Einladung einer Privatperson/Firma/Organisation, die vom Büro für Asyl und Migration von Moldau genehmigt worden ist (EU-Bürger, Schweizer und Türken benötigen nur für Visa mit einer Gültigkeit von 12 Monaten eine Einladung).
(e) Einzahlungsbeleg der Visumgebühr (Überweisung mindestens eine Woche vor Antragstellung) bzw. Verrechnungsscheck. Keine Bareinzahlung möglich.
(f) Ggf. gültige Aufenthaltsberechtigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz oder eine Einladung vom Migrationsamt.
(g) Ggf. Heiratsurkunde.
(h) Reisekrankenversicherung mit Reiserückholversicherung, die mindestens 30.000 € abdeckt.
(i) Ausreichende Geldmittel (mindestens 30 € pro Tag oder mindestens 300 € für einen Aufenthalt von weniger als 10 Tagen. Kontoauszüge der letzten 3 Monate.)
(j) Unterkunftsnachweis für den gesamten Aufenthalt.
(k) Reisetickets, ggf. Fahrzeugschein und Autoversicherungsschein, Nachweis der Bezahlung der Reisekosten aus eigenem Vermögen.
(l) ggf. Reiseroute.
(m) Frankierter Einschreiben-Rückumschlag.
Geschäftsvisum zusätzlich:
(m) Schreiben des Arbeitgebers und des moldawischen Geschäftspartners.
Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen und (neben der persönlichen Antragstellung) eine persönliche Vorsprache zu fordern.
Ist in vielen Banken, in allen Wechselstuben und Hotels möglich. Geld sollte nur in den Banken oder Wechselstuben umgetauscht werden, keinesfalls bei Geldwechslern auf der Straße.
1 Moldauischer Leu = 100 Bani. Währungskürzel: L, MDL (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 1000, 500, 200, 100, 50, 20, 10, 5 und 1 L; Münzen in den Nennbeträgen 50, 25, 10, 5 und 1 Bani. Preise werden oft auch in Dollar oder Euro angegeben und können mit diesen bezahlt werden.
Die Einfuhr der Landeswährung und von Fremdwährungen ist unbeschränkt, Deklarationspflicht besteht für Summen ab einem Gegenwert von 10.000 €. Ausfuhr von Fremdwährungen und Landeswährung bis in Höhe der bei der Einreise deklarierten Beträge bzw. maximal bis zu einem Gegenwert von €50.000, abzüglich der Umtauschbeträge.
Gängige Kreditkarten werden in Hotels und Restaurants in größeren Städten akzeptiert, sollten aber aus Sicherheitsgründen nicht aus den Augen gelassen werden. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Reiseschecks werden in Moldau nicht akzeptiert.
Mo-Fr 10.00-18.00 Uhr. Einige Banken haben auch samstags und einige Wechselstuben haben auch sonntags geöffnet.
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