| Ländername | Republik Botsuana / Republic of Botswana |
| Fläche | 581.737 km2 |
| Hauptstadt | Gaborone |
| Bevölkerung | 2.480.244 |
| Sprache | Englisch |
| Staats-/Regierungsform | parlamentarische Republik |
| Staatsoberhaupt | Duma Gideon Boko (Umbrella for Democratic Change, UDC), Präsident der Republik Botsuana, im Amt seit 01.11.2024 |
| Vertreter des Staatsoberhaupts | Ndaba Gaolathe (UDC), Vizepräsident der Republik Botsuana und Finanzminister, im Amt seit 07.11.2024 |
| Regierungschef | Duma Gideon Boko (Umbrella for Democratic Change, UDC), Präsident der Republik Botsuana, im Amt seit 01.11.2024 |
| Außenminister | Dr. Phenyo Butale (UDC), Minister für internationale Beziehungen, im Amt seit 11.11.2024 |
| Währung | botswanischer Pula |
| Zeitzone | Zentralafrikanische Zeit, UTC+2 |
| Reiseadapter | D, G, M |
| Kfz-Länderkennzeichen | BW |
| ISO-3166 | BW, BWA |
| Internet-TLD | .bw |
| Landesvorwahl | +267 |
| Website | http://www.gov.bw |
Neben einem Inlandsflugnetz gibt es Eisenbahn- und Busverbindungen.
Es herrscht Linksverkehr. Nach Einbruch der Dunkelheit ist das Unfallrisiko aufgrund von schlecht oder gar nicht beleuchteten Fahrzeugen, Hindernissen (abgestellte oder liegengebliebene Fahrzeuge) und durch Wild- und freilaufende Haustiere (Rinder oder Esel) auf den Straßen extrem hoch.
In abgelegenen Gebieten gibt es nur wenige Tankstellen.
Flugreisen in den Norden Botsuanas, insbesondere zum Okavango-Delta und dem Chobe-Nationalpark, sind ebenso wie Lufttransfers zu den Lodges ohne Schwierigkeiten möglich. Öffentliche Verkehrsmittel (Klein- und Überlandbusse) sind meist in einem schlechten technischen Zustand, Qualifizierung, Fahrt- und Ruhezeiten der Fahrer werden in der Regel nicht überwacht. In größeren Städten wie Gaborone, Francistown, Kasane und Maun gibt es zuverlässige Mietwagenfirmen.
Es ist entweder der internationale Führerschein in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein, oder zumindest einer amtlichen Übersetzung des deutschen Führerscheins in englischer Sprache erforderlich.
Homosexuelle Handlungen sind in Botsuana nicht strafbar, ein entsprechendes Gesetz wurde vom obersten Gericht in Botsuana aufgehoben. Ein Großteil der Bevölkerung hegt allerdings weiterhin Vorbehalte gegenüber gleichgeschlechtlichen Partnerschaften.
Es ist verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen, darunter z. B. das Parlamentsgebäude, zu fotografieren.
Landeswährung ist der Pula (BWP). Bankautomaten sind in fast allen größeren Städten vorhanden. Mit Kredit- und Debitkarten (Girocard) des "Maestro"-Systems kann an vielen Bankautomaten Bargeld gezogen werden. Die Bargeldmenge ist allerdings häufig auf umgerechnet ca. 100 bis 500 EUR pro Karte und Tag beschränkt. Bei der Nutzung von Bankautomaten sollte ein besonderes Augenmerk darauf gerichtet werden, ob der Automat manipuliert worden ist (Kamera oberhalb der PIN-Eingabe, baulich veränderter Karteneinfuhrschlitz). Zum Monatsende ist mit Bargeldengpässen an Automaten zu rechnen. Die Mitnahme von etwas Bargeld in EUR oder USD ist daher empfehlenswert.
Kreditkarten, insbesondere VISA und Mastercard, werden in den Städten weitgehend akzeptiert.
Seit Februar 2026 wurden im Nordwesten des Landes mehrere Tollwut-Fälle nachgewiesen.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Eine Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden ab dem Alter von einem Jahr bei Einreise aus oder Transit in einem Gelbfiebergebiet gefordert. Bei Einreise aus Südafrika, Sambia oder Simbabwe ist der Nachweis einer Gelbfieberimpfung nicht notwendig.
Es ist eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Hepatitis B und Tollwut angeraten. Bei einfachem Reisestil kann im Einzelfall eine Impfung gegen Typhus sinnvoll sein.
Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
Die medizinische Versorgung in Botsuana ist nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Besonders in den Touristenzentren Kasane und Maun ist eine medizinische Versorgung im Krankheitsfall nur sehr eingeschränkt erhältlich. Außerhalb Gaborones fehlt es vielerorts an medizinischen Fachpersonal und Medikamenten. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten in Europa durchgeführt werden.
Malaria ist eine schwerwiegende Erkrankung, die durch Mücken übertragen wird. Der Anteil an der gefährlichen Malaria tropica, verursacht durch Plasmodium falciparum, beträgt in Botsuana über 99%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die zur Verfügung. Das Malariarisiko ist saisonal und regional unterschiedlich:
Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die ganzjährig landesweit auftreten können: Leishmaniose und Rift-Valley-Fieber. Weiterhin kommen die afrikanische Schlafkrankheit (durch Tsetsefliegen übertragen) und Afrikanisches Zeckenbissfieber (durch Zecken übertragene Rickettsiose) vor.
Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E) treten auch bei Reisenden auf. Typhus kann bei einfachem Reisestil für Reisende relevant sein.
HIV-Infektionen, Mpox und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
Leptospirose wird durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen. Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt vorrangig über Hunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Rift-Valley-Fieber wird durch den Kontakt mit Schlacht- und Milchprodukten infizierter Tiere übertragen. Bei Milzbrand handelt sich um eine bakterielle Infektion, die durch Kontakt mit erkrankten Huftieren (vor allem Schweine, Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde und Wildtiere sowie deren Kadaver) übertragen werden kann. Es kommen verschiedene Giftschlagen vor.
Schistosomiasis ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosoma übertragen werden.
Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.
Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss auch den medizinischen Haftungsausschluss
In Gaborone, Francistown, Kanye, Molepolole, Mochudi, Maun, Serowe, Mahalapye, Lobatse, Selebi-Phikwe, Ramotswa, Jwaneng und Orapa sowie in kleineren Orten gibt es Krankenhäuser. Allerdings ist mit großen Engpässen in der medizinischen und medikamentösen Versorgung zu rechnen. Die Krankenversorgung und Medikamente sind in den staatlichen Krankenhäusern kostenlos.
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Rückholversicherung wird dringend empfohlen.
Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Apotheken gibt es in allen größeren Städten.
| Titel | Besondere Vorsichtsmaßnahmen | Gesundheitszeugnis erforderlich |
|---|---|---|
| Hepatitis A und B | 2 | - |
| Meningokokken-Meningitis A,B,C,W,Y | 4 | - |
| Malaria | 3 | - |
| Gelbfieber | 1 | - |
| Tollwut | 5 | - |
[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird verlangt von Reisenden, die nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen wollen und die über ein Jahr alt sind.
[2] Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
[3] Vorbeugender medikamentöser Malariaschutz ist ganzjährig in der nördlichen Hälfte des Landes und in Gebieten mit mittlerem Risiko erforderlich. Ein hohes Malariarisiko besteht von November bis Mai/Juni in den nördlichen Landesteilen in den Regionen Boteti, Chobe, Ngamiland, Okavango und Tutume. Die gefährlichere Art Plasmodium falciparum (99 %) ist vorherrschend. Mittleres Risiko besteht von Juli bis Oktober in den Distrikten Boteti, Chobe, Kasane, Ngamiland, Okavango und Tutume. Tsabong und Gaborone sind eigentlich malariafrei, jedoch wurden im März 2025 in Gaborone und in anderen nicht-endemischen Gebieten Malariafälle registriert.
[4] Eine Impfung gegen Meningokokken-Meningitis A,B,C,W,Y ist bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition für bestimmte Personengruppen (Jugendliche bzw. Schüler, Studenten) empfehlenswert.
[5] Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
[6] Typhus kommt vor. Eine Typhusimpfung wird bei Rucksackreisen und Langzeitaufenthalten empfohlen.
Bilharziose-Erreger kommen v.a. entlang des Okawango vor. Das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Die UV-Strahlung ist in Höhenlagen (1000 m ü. d. M.) sehr hoch und kann zu Hautschäden führen. Sonnenschutz durch hautbedeckende Kleidung und Sonnenschutzmittel (LSF > 20) ist daher unbedingt erforderlich.
Botswana gehört zu den Ländern mit einer sehr hohen HIV/Aids-Durchseuchung. Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Die Schlafkrankheit stritt sporadisch in den Okawango-Sümpfen auf. Es empfehlen sich sorgfältige Mücken-Schutzmaßnahmen.
Botswana gehört zu den Ländern mit dem höchsten Vorkommen von Milzbrand (Anthrax). Vorsicht beim Umgang mit kranken Tieren, Verzehr von Fleisch nur ausreichend gegart.
| Titel | Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückflugticket erforderlich |
|---|---|---|---|
| Türkei | Ja | Nein | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja | Nein | Ja |
| Deutschland | Ja | Nein | Ja |
| Schweiz | Ja | Nein | Ja |
| Österreich | Ja | Nein | Ja |
Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Achtung: Reisende, die mit einem vorläufigen Reisepass nach Botswana einreisen, benötigen in jedem Fall ein Visum.
Die Einreisebestimmungen können sich ändern. Die hier bereitgestellten Informationen entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Reisenden wird jedoch empfohlen, sich vor Reiseantritt bei der zuständigen Botschaft oder offiziellen Regierungsstellen zu informieren. Wir übernehmen keine Haftung für etwaige Unannehmlichkeiten oder Verluste, die durch Änderungen dieser Bestimmungen entstehen.
Achtung: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Deutsche Reisende benötigen für die Einreise nach Deutschland einen mindestens gültigen Reisepass / Personalausweis. Bei Transit über Drittländer wird grundsätzlich ein Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten empfohlen.
Allgemein erforderlich, ausgenommen für einen touristischen Aufenthalt von max. 90 Tagen pro Kalenderjahr sind u.a. die Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder;
(b) Schweiz und
(c) Türkei.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Personen unter 18 Jahren müssen bei der Ein- und Ausreise eine ungekürzte bzw. vollständige und beglaubigte Geburtsurkunde im Original vorweisen, aus der beide Eltern hervorgehen. Ist die Geburtsurkunde nicht in englischer Sprache, benötigt man zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung. Empfehlenswert ist eine internationale Geburtsurkunde, die im Original vorgelegt wird.
Ca. 4 Wochen.
Maximal 90 Tage.
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen und den Flughafen nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Einreisevisum (einfach und mehrfach).
Touristen-Visum / Besuchervisum
mehrmalige Einreise: 38 € / 40,50 CHF.
Arbeitsvisum
einmalige Einreise: 38 € / 40,50 CHF
mehrmalige Einreise: 76 € / 81 CHF
(a) 1 Antragsformular (online).
(b) 2 Passfotos.
(c) Gebühr, Kopie der Überweisung.
(d) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist, sowie Kopie des Reisepasses.
(e) beglaubigte Kopie des Reisepasses.
(f) Bescheinigung des Reisebüros/der Fluggesellschaft über bezahltes Rückflugticket/bezahlte Hotelaufenthalte, Reiseroute.
(g) Kopie des Rückflugtickets.
(h) bei Geschäftsreisen Einladungsschreiben der botswanischen Firma.
(i) bei Privatbesuchen Einladungsschreiben sowie Aufenthaltserlaubnis des Gastgebers.
(j) bei Privatbesuchen legalisierte Kopie des Personalausweises / Arbeitserlaubnis / Aufenthaltsgenehmigung des Gastgebers.
Soll der visierte Reisepass postalisch zugestellt werden, ist dies nur durch einen vorab bezahlten Kurierdienst möglich.
1 Pula = 100 Thebe. Währungskürzel: P, BWP (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 200, 100, 50, 20, 10, 5, 2 und 1 Pula; Münzen in den Nennbeträgen 5, 2 und 1 Pula sowie 50, 25, 10, und 5 Thebe. Zum 10. Unabhängigkeitstag wurden Gold- und Silbermünzen geprägt, die ebenfalls legale Zahlungsmittel sind.
Einfuhr von Landeswährung und Fremdwährungen unbeschränkt, Deklarationspflicht besteht für Summen ab einem Gegenwert von 10.000 P. Die Ausfuhr von Fremdwährungen ist bis in Höhe der deklarierten Beträge erlaubt. Ausfuhr der Landeswährung bis 50 P.
Gängige Kreditkarten wie Mastercard, Visa, American Express und Diners Club werden im ganzen Land von den meisten Hotels, Geschäften, Safari-Veranstaltern und Restaurants akzeptiert. Geschäfte und Tankstellen in abgelegenen Gebieten akzeptieren jedoch nur Bargeld. Einzelheiten vom Aussteller der jeweiligen Kreditkarte.
Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks können in Botswana in Gaborone bei zwei Wechselstuben (American Express Foreign Exchange) eingelöst werden.
Mo-Fr 09.00-15.30 Uhr, Sa 08.00-11.00 Uhr.
Folgende Artikel können zollfrei nach Botswana eingeführt werden:
- 200 Zigaretten und 20 Zigarren und 250 g Tabak (Personen ab 18 J.);
- 2 l Wein und 1 l Spirituosen und andere alkoholische Getränke (Personen ab 18 J.);
- 250 ml Eau de Toilette und 50 ml Parfüm;
- andere Waren im Gesamtwert von bis zu 3000 R (ca. 178 €) von außerhalb der SACU-Staaten und ab einem Gesamtwert von bis zu 500 R von SACU-Staaten.
Einfuhrverbot besteht für Plastiktüten aller Art, Drogen aller Art und pornografische Erzeugnisse. Waffen und Munition müssen bei der Einreise deklariert werden; außerdem wird eine Einfuhrgenehmigung vom Director of Commerce and Consumer Affairs (Private Bag 00252, Gaborone) benötigt. Diese wird auf 4 Wochen begrenzt. Waffen dürfen nur für Jagdzwecke eingeführt werden.
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