| Ländername | Republik Aserbaidschan, Azərbaycan Respublikası (Aserbaidschanisch) |
| Fläche | 86.600 km2 |
| Hauptstadt | Şuşa |
| Bevölkerung | 10.180.770 |
| Sprache | Aserbaidschanisch |
| Staats-/Regierungsform | Präsidentielle Republik |
| Staatsoberhaupt | Ilham Alijew, Präsident der Republik Aserbaidschan, Amtsantritt: 15.10.2003, letztmals gewählt am 07.02.2024 |
| Regierungschef | Ali Asadow, Ministerpräsident der Republik Aserbaidschan, Amtsantritt: 08.10.2019 |
| Außenminister | Dschejhun Bajramow, Amtsantritt: 16.07.2020 |
| Währung | Aserbaidschan-Manat |
| Zeitzone | UTC+4 |
| Reiseadapter | Nicht notwendig |
| Kfz-Länderkennzeichen | AZ |
| ISO-3166 | AZ, AZE |
| Internet-TLD | .az |
| Landesvorwahl | +994 |
| Website | http://mfa.gov.az/en |
Im Inlandsflugverkehr wie auch im Zug- und Busverkehr gibt es regelmäßig Verspätungen. Fährverbindungen nach Iran, Kasachstan, Turkmenistan und in die Russische Föderation gibt es nur unregelmäßig. Empfehlenswert sind stets internationale Direktflüge.
Der Zustand der Straßen in der Hauptstadt Baku ist in der Regel gut. Vor allem in ländlichen Gebieten und außerhalb größerer Städte gibt es nach wie vor viele Gefahrenquellen, wie defekte Ampeln, unzureichende Beschilderung, Straßenschäden, fehlende Fahrbahnmarkierung oder -sicherung, offene Kanalisation, Tiere auf der Fahrbahn etc. Warnschilder zu Steinschlag und Viehtrieb sollten ernstgenommen werden. In weiter abgelegenen Gebieten ist die Treibstoffversorgung nicht immer gewährleistet. Wetterbedingt kann es insbesondere in bergigen Regionen zu Straßensperrungen kommen (Erdrutsche, Überschwemmungen, Schnee und Eis). Verkehrsregeln werden in Aserbaidschan teilweise nicht beachtet; das Unfallrisiko ist erheblich höher als in Deutschland. Nach Einbruch der Dunkelheit ist besondere Vorsicht geboten. Im ganzen Land gibt es Polizei- und Armeekontrollen, weshalb stets der Reisepass und das Visum bzw. der Aufenthaltstitel mindestens in Kopie mitgeführt werden sollte. Im Straßenverkehr gilt absolutes Alkoholverbot.
Im ganzen Land gibt es Polizei- und Armeekontrollen, weshalb stets der Reisepass und das Visum bzw. der Aufenthaltstitel mindestens in Kopie mitgeführt werden sollte. Im Straßenverkehr gilt absolutes Alkoholverbot.
Der internationale Führerschein ist erforderlich und in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. Bei einem längeren Aufenthalt und beim Kauf eines Kfz ist ein aserbaidschanischer Führerschein erforderlich.
Nach aserbaidschanischem Recht sind homosexuelle Handlungen nicht verboten oder strafbar. Homosexualität wird gesellschaftlich jedoch kaum akzeptiert und ist mit Tabus belegt. Intime Handlungen, sowohl homo- wie auch heterosexueller Art in der Öffentlichkeit treffen kaum auf Toleranz und können negative Reaktionen hervorrufen.
Militärische Anlagen dürfen nicht fotografiert werden.
Prostitution gilt in Aserbaidschan als Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Ermahnung bzw. mit Bußgeld geahndet werden.
Jeder aserbaidschanische Mann ist gesetzlich zur Ableistung des aserbaidschanischen Wehrdienstes verpflichtet. Dies gilt auch für deutsch-aserbaidschanische Doppelstaater; sie gelten in Aserbaidschan ausschließlich als Aserbaidschaner. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Doppelstaater sich jemals zuvor in Aserbaidschan aufgehalten hat oder ausschließlich in Deutschland aufgewachsen ist und vor seiner Besuchsreise wenig Bezug zu Aserbaidschan hatte. Doppelstaater sollten vor Einreise nach Aserbaidschan ihre Wehrdienstangelegenheiten geklärt haben, da es sonst möglicherweise bei der Ausreise aus Aserbaidschan zu Problemen kommen kann. Die Klärung von Wehrdienstangelegenheiten kann mehrere Tage bis Wochen in Anspruch nehmen. Eine Hilfestellung durch die Deutsche Botschaft Baku ist nur sehr begrenzt möglich. Auch deutsche Männer aserbaidschanischer Herkunft, die ein Einbürgerungsverfahren in Deutschland durchgeführt haben und über eine Bescheinigung der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin bezüglich Entlassung aus der aserbaidschanischen Staatsbürgerschaft verfügen, sollten diese Bescheinigung als Nachweis bei einer Reise nach Aserbaidschan mit sich führen. In solchen Fällen kann es gelegentlich aufgrund noch nicht erfolgter aserbaidschanischer Registerberichtigungen zu Ausreiseproblemen kommen, bis die Wehrdienstfragen geklärt sind. Betroffene müssen sich an die Konsularabteilung des aserbaidschanischen Außenministeriums wenden. Die Deutsche Botschaft Baku hat auf die Bearbeitungsdauer der aserbaidschanischen Behörden, die mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann, keinen Einfluss.
Aserbaidschanischen Staatsangehörigen kann bei Einreise nach Aserbaidschan Staatenlosigkeit drohen, wenn sie zuvor einen Einbürgerungsantrag in Deutschland und einen Antrag auf Entlassung aus der aserbaidschanischen Staatsangehörigkeit gestellt haben. In der Vergangenheit hatten aserbaidschanische Staatsangehörige wiederholt Ausreiseprobleme, aufgrund von Passungültigkeit der aserbaidschanischen Reisepässe, obwohl das Einbürgerungsverfahren in Deutschland noch nicht abgeschlossen war. Eine Einbürgerung kann jedoch erst nach erfolgter Wiedereinreise nach Deutschland stattfinden, die in diesem Fall nur mit einem Visumsantrag und einem Antrag auf Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer möglich ist. Die Bearbeitungszeit beträgt dabei mehrere Wochen. Alternativ kann bei den zuständigen aserbaidschanischen Behörden eine kurzzeitige Aktivierung der Reisepässe erwirkt werden. Betroffene wenden sich dazu an die aserbaidschanischen Staatsangehörigkeitsbehörden bei den ASAN-Service-Centern oder an die Konsularabteilung des aserbaidschanischen Außenministeriums.
Landeswährung ist der neue aserbaidschanische Manat (AZN). Die Geldversorgung ist sowohl in Baku als auch in kleineren Städten am Geldautomaten mit Kredit- bzw. Debitkarte (Girocard) möglich. Zu beachten ist, dass manche Geldautomaten nicht alle Kredit-/Debitkarten akzeptieren und die Abhebesumme auf geringe Beträge beschränkt sein kann. Außerhalb von Städten ist die Bargeldversorgung über Geldautomaten nicht flächendeckend möglich.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Tuberkulose ist eine bakterielle Infektionskrankheit, die am häufigsten die Lunge befällt. Die Übertragung erfolgt in der Regel von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Tuberkuloseerkrankungen sind in Aserbaidschan deutlich mehr verbreitet als in Mitteleuropa.
Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Viruserkrankung, die über den Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen wird. In Aserbaidschan treten gelegentlich Fälle von Tollwut auf, siehe Tollwut.
Die medizinische Versorgung ist außerhalb der Stadt Baku oft unzureichend. Die rasche und zuverlässige Versorgung von Verletzten oder schwer Erkrankten (Transport, Erste Hilfe) ist nicht immer gewährleistet. Nicht alle Ärzte und nur wenige Krankenschwestern sprechen mitteleuropäische Fremdsprachen.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Stand - 16.02.2026
(Unverändert gültig seit: 08.07.2025)
Letzte Änderungen: Aktuelles (Einreise)
Die medizinische Versorgung ist kostenlos, und auch Touristen werden in Notfällen weitgehend unentgeltlich behandelt. Außerhalb von Baku ist sie nicht immer gewährleistet.
Wer regelmäßig Medikamente einnimmt, sollte seine Reiseapotheke ausreichend bestücken.
Angesichts der Arzneimittelknappheit, veralteter Geräte und der insgesamt unzulänglichen medizinischen Versorgung wird der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Notrückführung dringend empfohlen.
Es gibt eine"SOS-Klinik" in Baku, die über Englisch sprechende Ärzte verfügt: Dr. Kristin Kriesel: Ul. Rashida Behbudowa 30, 370000 Baku, Tel: (0099) (0412) 493 40 89/493 73 54. Mobil: (050) 212 69 21. Die Praxis verfügt über Untersuchungs- und Laboreinrichtung. In Nachbarschaft zur Botschaft befindet sich die Dental Clinic von Dr. Erdal Vural. In der Zahnklinik "Elay Ankara", (Tagyev küc. 14, 370004 Baku, Tel: 498 48 17. Tel./Fax: 498 25 41.) arbeitet in Botschaftsnähe Dr. Bülent Yazar Buyruk, ein türkischer Zahnarzt, der gut Englisch spricht.
Wegen der Gefahr möglicher Darminfektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Der Genuss von Leitungswasser ist nicht zu empfehlen. Wasser sollte vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Milch ist in der Regel nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Dosenmilch oder Milchpulver nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus Rohmilch meiden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden. Von dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird abgeraten.
| Titel | Besondere Vorsichtsmaßnahmen | Gesundheitszeugnis erforderlich |
|---|---|---|
| Hepatitis A und B | 2 | - |
| Tollwut | 4 | - |
| Typhus | 5 | - |
| Malaria | 3 | - |
| Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) | 1 | - |
[1] Die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Gegen diese Krankheit wird eine Impfung bei Aufenthalt im Sommer im Kaukasusgebiet empfohlen.
[2] Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
[3]: Aserbaidschan wurde 2023 von der WHO für malariafrei erklärt.
[4] Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
[5] Typhus kommt vor. Eine Typhusimpfung wird bei Rucksackreisen und Langzeitaufenthalten empfohlen.
Ein negativer HIV-Test wird für die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung benötigt.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Landesweit besteht das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt vereinzelt im Süden vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
| Titel | Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückflugticket erforderlich |
|---|---|---|---|
| Deutschland | Ja | Ja | Ja |
| Österreich | Ja | Ja | Ja |
| Schweiz | Ja | Ja | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja | Ja | Ja |
| Türkei | Ja | Nein | Ja |
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Ablaufdatum des Visums hinaus gültig sein.
Aufgrund kurzfristiger Änderungen ist es ratsam, sich direkt bei der Botschaft nach den aktuellen Bestimmungen zu erkundigen.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. folgende Staatsangehörige der in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen:
Türkei.
e-Visum
Deutsche, Österreicher und Staatsangehörige aller anderen EU-Länder sowie Schweizer können für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen und für eine einmalige Einreise ein e-Visum beantragen. Für die Beantragung des e-Visums wird ein Reisepass benötigt, der noch mindestens 3 Monate über die Gültigkeit des Visums hinausgeht.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Mind. 3- 10 Werktage (Deutschland, Schweiz), 1-2 Wochen (Österreich).
e-Visum: ca. 3 Werktage.
Bei einem Transit am Flughafen Baku benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum, wenn der internationale Transitraum nicht verlassen wird. Erfolgt die Ein- und/oder Ausreise über Moskau, so ist jeweils ein russisches Transitvisum erforderlich (s. Russische Föderation).
Touristenvisum, Geschäftsvisum, Privatvisum, Transitvisum.
Deutschland, Österreich:
Geschäfts-/ Privat-/Touristenvisum:
ein- oder zweimalige Einreise (Bis 3 Tage oder 3 Monate): 35 €;
Electronic Tourist Visa: (30 Tage gültig): 20 US$.
Transitvisum:
35 € (1-5 Tage gültig);
Kinder unter 12 Jahren erhalten ein kostenloses Visum.
Schweiz:
Geschäfts-/ Privat-/Touristenvisum:
einmalige Einreise: 43 CHF;
mehrmalige Einreise: 43 CHF.
Electronic Tourist Visa: (30 Tage gültig): 20 US$.
Türkei
Für türkische Staatsangehörige werden keine Visumgebühren erhoben.
(a) 1 Antragsformular (downloadbar auf der Website der zuständigen diplomatischen Vertretung).
(b) 2 Passfotos (3 x 4 cm).
(c) Reisepass, der noch mindestens drei Monate über das Ablaufdatum des Visums hinaus gültig ist.
(d) Zahlungsbeleg der Gebühr (nur Banküberweisung).
(e) Touristenvisum: Unterkunfts- und Flugbuchungsbestätigung.
(f) Geschäftsvisum: Für die Visumbewilligung im Außenministerium der aserbaidschanischen Republik stellt der Geschäftspartner einen Antrag im Außenministerium in Baku. Außerdem muss eine Arbeitsbescheinigung eingereicht werden.
(g) Privatreisen: Original einer offiziellen Einladung, ausgestellt in der zuständigen Abteilung des Innenministeriums der Aserbaidschanischen Republik.
Bei postalischer Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen. Bei persönlicher Antragstellung empfiehlt sich eine vorherige Terminvereinbarung mit der Konsularabteilung.
1 Neuer Manat = 100 Qäpik. Währungskürzel: AM, AZN (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 100, 50, 20, 10, 5 und 1 Manat sowie Münzen im Wert von 50, 20, 10, 5, 3 und 1 Qäpik.
Bei der Ein- und Ausfuhr der Landeswährung müssen Beträge und Wertpapiere, die auf die Landeswährung ausgestellt sind ab einem Wert von 20.000 AZN deklariert werden. Die Einfuhr von Devisen ist unbegrenzt. Die Ausfuhr von Fremdwährung bis zu einem Wert von 10.000 US$ in bar muss mündlich deklariert werden. Bei der Ausfuhr von Fremdwährungen im Gegenwert von 10.000 bis 50.000 US$ in bar müssen Reisende der Zollbehörde die Zolldokumente und eine schriftliche Erklärung vorlegen, die die Einfuhr dieses Betrags in bar in die Republik Aserbaidschan bescheinigen. Deklarations- und Umtauschbelege sollten stets gut aufbewahrt werden.
Gängige Kreditkarten werden in Hotels, Restaurants, in den meisten Geschäften und von allen Banken in Baku in anderen Großstädten akzeptiert. Bargeldzahlung wird außerhalb der Großstädte jedoch generell vorgezogen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Reiseschecks werden in Aserbaidschan nicht akzeptiert.
Mo-Fr 10.00-16.00 Uhr, einige größere Banken auch bis 18.00 Uhr.
Folgende Artikel können zollfrei nach Aserbaidschan eingeführt werden (Personen ab 18 J.):
200 Zigaretten;
1,5 l alkoholische Getränke;
30 kg Lebensmittel;
20 g Gold und/ oder Schmuck.
Bei Einreise ins Land müssen Touristen Gegenstände für den persönlichen Gebrauch (auch mitgeführte Pelze), Wertgegenstände und Fremdwährungen deklarieren. Die Zollerklärung kann online abgegeben werden. Die ausgeführten Waren dürfen einen maximalen Wert von 800 US$ haben.
Hinweis: Alle einzuführenden Mobiltelefone müssen bei der Einreise nach Aserbaidschan online registriert werden.
Waffen, Munition, Sprengstoff, radioaktive Substanzen, Drogen, giftige Stoffe, lebende Tiere (Sondergenehmigung erforderlich), propagandistisches Material (Fotos, Schriftstücke, usw.), das sich gegen Aserbaidschan richtet, Obst und Gemüse.
Waffen, Munition, Edelmetalle und Pelze. Kunstgegenstände und Antiquitäten können nur mit vorheriger Erlaubnis des Kulturministeriums ausgeführt werden.
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