Ländername | Turkmenistan - Turkmenisch: Türkmenistan |
Fläche | 491.210 km2 |
Hauptstadt | Aşgabat |
Bevölkerung | 6.117.933 |
Sprache | Turkmenisch |
Staats-/Regierungsform | Präsidialrepublik. Aufgrund im Januar 2023 beschlossener Verfassungsänderung Einkammerparlament. |
Staatsoberhaupt | Serdar Berdimuhamedow (gleichzeitig Regierungschef). Amtsantritt: 19.03.2022. |
Außenminister | Raschid Meredow. Amtsantritt: 07.07.2001. |
Währung | Turkmenistan-Manat |
Zeitzone | UTC+5 |
Reiseadapter | B, F |
Kfz-Länderkennzeichen | TM |
ISO-3166 | TM, TKM |
Internet-TLD | .tm |
Landesvorwahl | +993 |
Website | http://www.turkmenistan.gov.tm/ |
Schwierige klimatische und topographische Verhältnisse und beschränkte Kommunikationsmöglichkeiten erschweren das Reisen im Land.
Im Straßenverkehr gibt es erhöhte Gefahren durch mangelnde Fahrdisziplin und technische Unzulänglichkeiten der genutzten Fahrzeuge, in kleineren Ortschaften und im Überlandverkehr zudem durch den allgemein schlechten Straßenzustand und unzureichende Beschilderung. Die grüne internationale Versicherungskarte ist nicht gültig. Autofahrer müssen an der Grenze eine Haftpflichtversicherung abschließen. Darüber hinaus müssen ausländische Kraftfahrer eine Zusatzsteuer auf die im Inland subventionierten Kraftstoffpreise in USD entrichten. Die Höhe dieser Steuer richtet sich nach der voraussichtlich zurückgelegten Strecke in Turkmenistan, sodass Angaben hierzu notwendig sind und lange Wartezeiten an der Grenze einzukalkulieren sind.
Fensterscheiben von Pkw dürfen erst ab der B-Säule mit einer Tönung von maximal 50% versehen sein.
Ausländische Touristen und Besucher müssen eine Tourismusgebühr von 2 USD pro Übernachtung entrichten, die mit den Übernachtungskosten zu entrichten ist.
Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Vor der Weiterreise nach Afghanistan wird gewarnt, siehe Reisewarnung Afghanistan.
Die Einreise von und Ausreise nach Iran und Usbekistan ist ausschließlich auf dem Landweg möglich. Es gibt keine direkten Flugverbindungen. Die Abfertigung an den nicht durchgängig geöffneten Grenzkontrollstellen kann mehrere Stunden dauern und mit Schwierigkeiten verbunden sein. Es gibt keinen regelmäßigen grenzüberschreitenden Personenzugverkehr.
Die Einreise von und Ausreise nach Kasachstan auf dem Landweg ist möglich; es muss jedoch mit Problemen bei der Ein- oder Ausreise gerechnet werden, da es gelegentlich zu unangekündigten Schließungen der Grenzübergänge zwischen Turkmenistan und Kasachstan kommt. Die Flugverbindung Almaty-Aschgabat wird voraussichtlich ab Mai 2023 wieder aufgenommen werden.
Eine Fährverbindung über das Kaspische Meer existiert, ist aber unregelmäßig und häufig mit mehrtägigen Verzögerungen, auch auf See, verbunden.
Die Grenzübergänge bei Serhetabat (russisch: Kuschka) und Imam-Nasar sind grundsätzlich geöffnet, eine vorherige Zustimmung der turkmenischen Behörden ist erforderlich, aber nur schwer erhältlich.
Beachten Sie die Reisewarnungen Iran und Afghanistan.
Homosexuelle Handlungen zwischen Männern sind verboten und werden mit Freiheitsstrafe geahndet. Es gibt keine öffentlich gelebte queere Szene in Turkmenistan.
Bestimmte Gebiete des Landes bedürfen einer besonderen Aufenthaltsgenehmigung; der Aufenthalt dort ohne eine solche Genehmigung ist verboten.
Das Rauchen in der Öffentlichkeit ist verboten.
Das Fotografieren öffentlicher Einrichtungen ist verboten. Die Löschung der Bilddateien kann veranlasst bzw. das gesamte Filmmaterial beschlagnahmt werden.
Die Nutzung bzw. der Einsatz eines Virtual Private Networks (VPN) ist verboten.
Die Ausfuhr turkmenischer Teppiche und Bilder (Gemälde) ohne entsprechende Genehmigung ist verboten.
Illegaler Devisentausch wird mit hohen Geldstrafen und Einbehaltung des eingetauschten Betrags bestraft; auch Haftstrafen sind möglich.
Homosexuelle Handlungen zwischen Männern, Prostitution und deren Inanspruchnahme sind strafbar. Das gemeinsame Übernachten nicht verheirateter Paare wird teilweise als Prostitution angesehen. Dementsprechend kann es zu Festnahmen und Verurteilungen kommen. Bei Kontrollen von Unterkünften durch den Migrationsdienst kann die Vorlage von Urkunden zum Nachweis des Personenstands gefordert werden. Ausländern unter Prostitutionsverdacht drohen Geldstrafen, Verwaltungshaft und Ausweisung.
Offizielle Landeswährung ist der Turkmenische Manat (TMT).
Der USD ist inoffizielle Zweitwährung, obwohl er - außer an eigens befugten Stellen wie in internationalen Hotels und am Flughafen - nicht akzeptiert werden darf. Gewisse Dienstleistungen, z. B. Flugtickets, Mobiltelefongebühren oder Hotelübernachtungen, können von Ausländern in der Regel nur in USD beglichen werden.
Kreditkarten von VISA und Mastercard (nicht jedoch American Express) werden in Aschgabat von einigen wenigen Hotels akzeptiert; jedoch nicht in den Provinzen.
Es gibt einige wenige Bargeldautomaten in der Hauptstadt, an denen TMT mittels Visa oder Mastercard abgehoben werden können. Eine durchgehende Verfügbarkeit ist nicht gewährleistet. Weiterhin ist eine Bargeldversorgung über die einschlägigen international operierenden Finanztransaktionsdienstleister möglich. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich in der lokalen Währung TMT. Ein Rücktausch von TMT in USD oder EUR ist nicht möglich.
Ausreichend Bargeld, vorzugsweise in USD, sollte unbedingt mitgeführt werden. Ein Umtausch von USD in TMT ist nur in den Banken bzw. deren Filialen sowie am Flughafen Aschgabat möglich und sollte nur im Rahmen des voraussichtlichen Bedarfs erfolgen. Die vorgelegten Banknoten sollten neuwertig und intakt sein. Illegaler Devisentausch ist strafbar.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die .
Die medizinische Versorgung in Turkmenistan entspricht nicht europäischen Verhältnissen.
Der Genuss von Leitungswasser ist nicht empfehlenswert; wegen Hygieneproblemen und schlechter Wasserqualität sind Durchfallerkrankungen weit verbreitet.
Medikamente sind vor Ort nur schwer - außerhalb Aschgabats im Regelfall gar nicht - erhältlich.
Es sind Medikamentenfälschungen im Umlauf, die unwirksam oder gesundheitsschädliche Wirkung haben können. Vor deren Einnahme wird gewarnt.
In besonders schweren Fällen von Unfall, Krankheit o.ä. ist es unerlässlich, schnellstmöglich ausgeflogen zu werden.
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Letzte Änderungen:
Aktuelles – COVID-19
Reiseinfos – Weiterreise in die Nachbarländer Turkmenistans
Redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
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- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich bei den offiziellen Stellen Turkmenistans.
Bei Einreise ist ein Impfzertifikat für COVID-19 vorzulegen. Alternativ zu einem Impfzertifikat können auch eine Bescheinigung über vorhandene Antikörper (IgM, IgG) oder ein Genesenennachweis vorgelegt werden.
Bei Einreise erfolgt ein COVID-19-Test, zahlbar in USD. Sollte dieser positiv ausfallen, kann seitens der turkmenischen Behörden Zwangsquarantäne in einem staatlichen Isolationskrankenhaus angeordnet werden.
Internationale Linienflüge nach Aschgabat, Turkmenbaschi und Turkmenabat werden nach und nach wieder aufgenommen. Die Flugverbindung mit Umstieg in Moskau ist aufgrund der Einstellung des Flugverkehrs zwischen Russland und Deutschland nicht möglich. Der Fährverkehr über Turkmenbaschi findet weiterhin unregelmäßig statt.
Die Landgrenzen bleiben weiterhin teilweise geschlossen. Derzeit liegen keine zuverlässigen Informationen darüber vor, ob das Passieren der Landgrenzen zu den Nachbarstaaten für deutsche Staatsangehörige möglich ist.
Reisen und Transportmöglichkeiten können landesweit weiterhin eingeschränkt sein. Die touristische Infrastruktur ist z.T. weiterhin geschlossen.
Bitte informieren Sie sich über Details der möglichen Einschränkungen, die sich sehr kurzfristig ändern können, in den lokalen Medien, Hotels etc..
Befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden.
Die innenpolitische Lage ist ruhig.
Diverse Newsseiten und Webportale im Internet, insbesondere soziale Medien, sind nicht zugänglich.
Grenzgebiete, insbesondere zu Afghanistan und Iran, sind besonders sensibel und teilweise von Drogen- und Warenschmuggel geprägt. Es gibt Sperrbezirke und Bereiche, für die besondere Erlaubnisse erforderlich sind.
Die Kriminalitätsrate ist niedrig. Gefahren bestehen insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit. Taschendiebstähle kommen in belebteren Gegenden vor.
Turkmenistan liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.
Es herrscht ein kontinentales Klima mit extrem heißen Sommern und kalten Wintern.
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Schwierige klimatische und topographische Verhältnisse und beschränkte Kommunikationsmöglichkeiten erschweren das Reisen im Land.
Im Straßenverkehr gibt es erhöhte Gefahren durch mangelnde Fahrdisziplin und technische Unzulänglichkeiten der genutzten Fahrzeuge, in kleineren Ortschaften und im Überlandverkehr zudem durch den allgemein schlechten Straßenzustand und unzureichende Beschilderung. Die grüne internationale Versicherungskarte ist nicht gültig. Autofahrer müssen an der Grenze eine Haftpflichtversicherung abschließen. Darüber hinaus müssen ausländische Kraftfahrer eine Zusatzsteuer auf die im Inland subventionierten Kraftstoffpreise in USD entrichten. Die Höhe dieser Steuer richtet sich nach der voraussichtlich zurückgelegten Strecke in Turkmenistan, sodass Angaben hierzu notwendig sind und lange Wartezeiten an der Grenze einzukalkulieren sind.
Fensterscheiben von Pkw dürfen erst ab der B-Säule mit einer Tönung von maximal 50 % versehen sein.
Ausländische Touristen und Besucher müssen eine Tourismusgebühr von 2 USD pro Übernachtung entrichten, die mit den Übernachtungskosten zu entrichten ist.
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Vor der Weiterreise nach Afghanistan wird gewarnt, siehe Reisewarnung Afghanistan.
Die Einreise von und Ausreise nach Iran und Usbekistan ist ausschließlich auf dem Landweg möglich. Es gibt keine direkten Flugverbindungen. Die Abfertigung an den nicht durchgängig geöffneten Grenzkontrollstellen kann mehrere Stunden dauern und mit Schwierigkeiten verbunden sein. Es gibt keinen regelmäßigen grenzüberschreitenden Personenzugverkehr.
Die Einreise von und Ausreise nach Kasachstan auf dem Landweg ist möglich; es muss jedoch mit Problemen bei der Ein- oder Ausreise gerechnet werden, da es gelegentlich zu unangekündigten Schließungen der Grenzübergänge zwischen Turkmenistan und Kasachstan kommt. Die Flugverbindung Almaty-Aschgabat wird voraussichtlich ab Mai 2023 wieder aufgenommen werden.
Eine Fährverbindung über das Kaspische Meer existiert, ist aber unregelmäßig und häufig mit mehrtägigen Verzögerungen, auch auf See, verbunden.
Die Grenzübergänge bei Serhetabat (russisch: Kuschka) und Imam-Nasar sind grundsätzlich geöffnet, eine vorherige Zustimmung der turkmenischen Behörden ist erforderlich, aber nur schwer erhältlich.
Beachten Sie die Reisewarnungen Iran und Afghanistan.
Homosexuelle Handlungen unter Männern sind verboten und werden mit Freiheitsstrafe geahndet. Es gibt keine öffentlich gelebte queere Szene in Turkmenistan.
Bestimmte Gebiete des Landes bedürfen einer besonderen Aufenthaltsgenehmigung; der Aufenthalt dort ohne eine solche Genehmigung ist verboten.
Das Rauchen in der Öffentlichkeit ist verboten.
Das Fotografieren öffentlicher Einrichtungen ist verboten. Die Löschung der Bilddateien kann veranlasst bzw. das gesamte Filmmaterial beschlagnahmt werden.
Die Nutzung bzw. der Einsatz eines Virtual Private Networks (VPN) ist verboten.
Die Ausfuhr turkmenischer Teppiche und Bilder (Gemälde) ohne entsprechende Genehmigung ist verboten.
Illegaler Devisentausch wird mit hohen Geldstrafen und Einbehaltung des eingetauschten Betrags bestraft; auch Haftstrafen sind möglich.
Homosexuelle Handlungen unter Männern, Prostitution und deren Inanspruchnahme sind strafbar. Das gemeinsame Übernachten nicht verheirateter Paare wird teilweise als Prostitution angesehen. Dementsprechend kann es zu Festnahmen und Verurteilungen kommen. Bei Kontrollen von Unterkünften durch den Migrationsdienst kann die Vorlage von Urkunden zum Nachweis des Personenstands gefordert werden. Ausländern unter Prostitutionsverdacht drohen Geldstrafen, Verwaltungshaft und Ausweisung.
Offizielle Landeswährung ist der Turkmenische Manat (TMT).
Der USD ist inoffizielle Zweitwährung, obwohl er - außer an eigens befugten Stellen wie in internationalen Hotels und am Flughafen - nicht akzeptiert werden darf. Gewisse Dienstleistungen, z. B. Flugtickets, Mobiltelefongebühren oder Hotelübernachtungen, können von Ausländern in der Regel nur in USD beglichen werden.
Kreditkarten von VISA und Mastercard (nicht jedoch American Express) werden in Aschgabat von einigen wenigen Hotels akzeptiert; jedoch nicht in den Provinzen.
Es gibt einige wenige Bargeldautomaten in der Hauptstadt, an denen TMT mittels Visa oder Mastercard abgehoben werden können. Eine durchgehende Verfügbarkeit ist nicht gewährleistet. Weiterhin ist eine Bargeldversorgung über die einschlägigen international operierenden Finanztransaktionsdienstleister möglich. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich in der lokalen Währung TMT. Ein Rücktausch von TMT in USD oder EUR ist nicht möglich.
Ausreichend Bargeld, vorzugsweise in USD, sollte unbedingt mitgeführt werden. Ein Umtausch von USD in TMT ist nur in den Banken bzw. deren Filialen sowie am Flughafen Aschgabat möglich und sollte nur im Rahmen des voraussichtlichen Bedarfs erfolgen. Die vorgelegten Banknoten sollten neuwertig und intakt sein. Illegaler Devisentausch ist strafbar.
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Dieses kann vor der Einreise bei den zuständigen Auslandsvertretungen oder unter bestimmten Voraussetzungen bei Einreise („visa on arrival") ausgestellt werden.
Die für die Einreise nach Turkmenistan nötige Visumerteilung erfolgt durch die Botschaft von Turkmenistan in Berlin und das Konsulat von Turkmenistan in Frankfurt am Main, wenn von einer privaten oder offiziellen Stelle in Turkmenistan eine Einladung vorliegt.
Die Einholung der Einladungen und Visa bieten in Deutschland einige Reisebüros als speziellen Service an.
Transitvisa (bis zu fünf Tagen) sind in der Regel direkt bei der Botschaft von Turkmenistan in Berlin erhältlich, die auch weitere Auskunft über die aktuellen Visabestimmungen gibt.
Ein Visum am Flughafen wird nur erteilt, wenn Reisende eine zuvor durch den Migrationsdienst Turkmenistans erteilte Visumgenehmigung (Cakylyk – Invitation) vorlegen können. Dabei muss unbedingt das Reisedokument genutzt werden, welches im Genehmigungsverfahren angegeben wurde. Die Höhe der Visumgebühr richtet sich nach der Gültigkeitsdauer und ist in USD zu entrichten.
Der Geltungsbereich des Visums erstreckt sich nicht auf Sperr- und Grenzgebiete. Beabsichtigte Reisen in Grenzgebiete (z.B. das Welajat Daschogus) und Naturschutzgebiete (z.B. Repetek) sind bereits im Visumverfahren anzuzeigen. Daneben sind gegebenenfalls noch besondere Reisegenehmigungen notwendig, die durch das turkmenische Außenministerium bzw. das Naturschutzministerium erteilt werden. Bei Buchung einer Reise in einem Reisebüro werden die erforderlichen Genehmigungen normalerweise durch das Reisebüro eingeholt.
Alle nach Turkmenistan einreisenden Ausländer müssen sich bei der Einreise an der Grenze registrieren lassen. Die Konsulargebühr beträgt 25 USD. Hinzu kommt eine Registrierungsgebühr von rund 15 USD, zahlbar in TMT.
Bei Aufenthalten von mehr als drei Tagen (der Tag der Einreise sowie Sonn- und Feiertage nicht mitgerechnet) ist innerhalb dieser Frist eine Anmeldung beim Staatlichen Migrationsdienst Turkmenistans, 744000 Aschgabat, Asady-Straße 63, Tel.: 380024, -29, -37 oder -61, in anderen Städten bei dessen Zweigstellen, erforderlich.
Dies gilt nicht für Inhaber von Transitvisa.
Die Anmeldung muss die einladende Stelle oder der Reisende selbst veranlassen; das gilt auch bei Unterkunft in einem Hotel, das eine Bestätigung über die Unterbringung ausstellt, die bei der Anmeldung zusammen mit der Quittung über die bei Einreise gezahlte Registrierungsgebühr vorzulegen ist.
Für die Anmeldung wird außerdem ein biometrisches Passfoto benötigt.
Die Anmeldung wird in Form eines Stempelvermerks in den Pass eingetragen.
Nach der Ausreise muss von der einladenden Stelle eine Abmeldung beim Migrationsdienst erfolgen.
Turkmenische Minderjährige dürfen nur in Begleitung Erwachsener ein- und ausreisen. Zur Rechtslage für ausländische Minderjährige verweisen die turkmenischen Behörden auf das Visumantragsverfahren.
Die Einfuhr von Fremdwährung muss deklariert werden.
Mehr als zwei Packungen Zigaretten dürfen nicht eingeführt werden.
Die Einfuhr bestimmter chemischer Substanzen nach Turkmenistan ist verboten. Personen, die auf die Einnahme von Medikamenten angewiesen sind, sollten daher eine ärztliche Bescheinigung mit sich führen, aus der Befund und Notwendigkeit der Einnahme der mitgeführten Medikamente hervorgeht. Die mitgeführte Menge sollte den Bedarf für den Aufenthaltszeitraum nicht wesentlich übersteigen. Es empfiehlt sich, eine Übersetzung der Bescheinigung in die russische Sprache mitzuführen.
Das Einführen von Heimtieren ist nur bei vorheriger Anmeldung unter Bereitstellung von Reise- und Besitzerdaten, Tierausweis, Tiergesundheitsbescheinigung und Tierimpfbuch möglich.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
Lassen Sie sich gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung und den Bestimmungen des Gastlandes gegen COVID-19 impfen.
Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Die medizinische Versorgung in Turkmenistan entspricht nicht europäischen Verhältnissen.
Der Genuss von Leitungswasser ist nicht empfehlenswert; wegen Hygieneproblemen und schlechter Wasserqualität sind Durchfallerkrankungen weit verbreitet.
Medikamente sind vor Ort nur schwer – außerhalb Aschgabats im Regelfall gar nicht – erhältlich.
Es sind Medikamentenfälschungen im Umlauf, die unwirksam oder gesundheitsschädliche Wirkung haben können. Vor deren Einnahme wird gewarnt.
In besonders schweren Fällen von Unfall, Krankheit o.ä. ist es unerlässlich, schnellstmöglich ausgeflogen zu werden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Die medizinische Versorgung in Turkmenistan entspricht nicht europäischen Verhältnissen.
Eine Grundausstattung an Medikamenten sollte mitgeführt werden, da diese vor Ort nur schwer - außerhalb Aschgabats im Regelfall gar nicht - erhältlich sind.
Reisenden nach Turkmenistan ist dringend eine Mitgliedschaft in einem der deutschen Rettungsflugunternehmen zu empfehlen. In besonders schweren Fällen von Unfall, Krankheit o.ä. ist es unerlässlich, schnellstmöglich ausgeflogen zu werden. Für einen Rettungsflug nach Deutschland sind mindestens 50.000 Euro zu veranschlagen.
Titel | Besondere Vorsichtsmaßnahmen | Gesundheitszeugnis erforderlich |
---|---|---|
Gelbfieber | Nein | - |
Cholera | Nein | - |
Typhus & Polio | Nein | - |
Malaria | 1 Nein | - |
Essen & Trinken | 2 | - |
[1] 2010 wurde Turkmenistan von der WHO für malariafrei erklärt.
[2] Der Genuss von Leitungswasser ist nicht empfehlenswert; wegen Hygieneproblemen und schlechter Wasserqualität sind Durchfallerkrankungen weit verbreitet. Trocken- und Dosenmilch nur mit sterilisiertem Wasser anrühren. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch, rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
Für Arbeits- und Langzeitaufenthalte wird ein HIV-Test in englischer Sprache verlangt. Visa für mehr als drei Monate werden nur nach Vorlage einer negativen HIV-Bescheinigung erteilt.
Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Titel | Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückflugticket erforderlich |
---|---|---|---|
Deutschland | Ja | Ja | Ja |
Österreich | Ja | Ja | Ja |
Schweiz | Ja | Ja | Ja |
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Ja |
Türkei | Ja | Ja | Ja |
Allgemein erforderlich, der Reisepass muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, deshalb wird dringend geraten, sich rechtzeitig direkt bei den konsularischen Vertretungen zu erkundigen.
Für Reisen in Grenzgebiete und Naturschutzgebiete ist eine Sondergenehmigung erforderlich.
Ein Visum ist für die Einreise nach Turkmenistan allgemein erforderlich.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Turkmenische Minderjährige dürfen nur in Begleitung Erwachsener ein- und ausreisen.
Berlin
Visum: Mindestens 10 Werktage. Expressbearbeitung: derzeit mindestens 3 Werktage.
Transitvisum: Mindestens 20 Werktage. Expressbearbeitung: derzeit bis zu 10 Werktage.
Unterschiedlich, s. Visagebühren.
Transitreisende, die innerhalb von 24 Std. weiterfliegen, über gültige Weiterreisedokumente verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Einfach- und Mehrfachvisum, Transitvisum.
35 € (10 Tage gültig) (Expressbearbeitung 55 €);
45 € (20 Tage gültig) (Expressbearbeitung 75 €);
55 € (1 Monat gültig) (Expressbearbeitung 95 €).
Transitvisum (einmalig): 35 € (Expressbearbeitung: 55€ (Ausstellung innerhalb von 3 Wertagen)).
(a) 2 Antragsformulare.
(b) 2 Passfotos.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist und mindestens eine freie Seite enthält + Kopie in Farbe.
(d) Gebühr (Kopie der Überweisung mit abgestempeltem Beleg).
(e) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
Touristen zusätzlich:
(f) Bestätigung der geplanten Reise von einer turkmenischen Tourismusorganisation, z. B. von Turkmensiyakhat (s. Kontaktadressen).
(g) Einladung, die mit einer Zustimmung des Staatlichen Migrationsdienstes erfolgte.
Besuchsreisen zusätzlich:
(g) Einladungsschreiben von einer privaten Person oder offiziellen Stelle in Turkmenistan, die vom turkmenischen Außenministerium bestätigt sein muss. Bei der Einholung der Einladungen und Visa sind in Deutschland einige Reisebüros behilflich.
Transit zusätzlich:
Im Reisepass eingetragenes Visum des Ziellandes, Kopie des Flugtickets für Weiterreise. 1 Passfoto.
Geschäftsreisen zusätzlich:
(h) Vom Außenministerium bestätigte Einladung des turkmenischen Geschäftspartners (im Original).
(i) Visa für mehr als drei Monate werden nur nach Vorlage einer Bescheinigung HIV/AIDS negativ erteilt.
Der postalischen Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen.
Nur in zugelassenen Banken oder Wechselstuben, vorwiegend am Flughafen in Aschgabat. Barzahlung ist üblich. Illegaler Geldtausch wird hart bestraft.
1 Turkmenistan Manat = 100 Tenge. Währungskürzel: TMT (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten von 500, 100, 50, 20, 10, 5 und 1 Manat. Münzen sind in den Nennbeträgen von 2 und 1 Manat sowie 50, 20, 10, 5, 2 und 1 Tenge im Umlauf.
Hinweis: Der US Dollar wird inoffiziell als Zweitwährung in dafür befugten Einrichtungen (Flughäfen, internationale Hotels) akzeptiert. Andernorts ist das Bezahlen mit US Dollar verboten. Einige Dienstleistungen können Ausländer in der Regel nur in US Dollar begleichen wie zum Beispiel Flugtickets und Mobilfunkgebühren.
Ein- und Ausfuhr der Landeswährung verboten.
Unbeschränkte Einfuhr von Fremdwährungen; Deklarationspflicht. Ausfuhr von Fremdwährungen bis zu einem Gegenwert von 10.000 US$ bzw. bis in Höhe des deklarierten eingeführten Betrages, abzüglich der Umtauschbeträge. Alle Belege sind gut aufzubewahren.
Die Kreditkarten Visa und American Express werden nur in der Hauptstadt Aschgabat und dort nur in einigen Hotels akzeptiert.
Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks können in Turkmenistan in Aschchabad in der Turkmenvnesheconombank eingelöst werden.
Mo-Fr 09.30-17.30 Uhr.
Die folgenden Artikel können zollfrei nach Turkmenistan eingeführt werden:
2 Packungen Tabakwaren (Personen ab 18 J.);
1 l alkoholische Getränke (Personen ab 18 J.);
Für die zollfreie Einfuhr darf das Handgepäck max. 60 kg wiegen, davon darf max. 1 kg Schmuck sein.
Bei der Einreise muss eine Zolldeklaration ausgefüllt werden, die bei der Ausreise vorgelegt werden muss.
Medikamente und Drogen, Schusswaffen, Munition und Zubehör.
Kunstwerke, Antiquitäten. Turkmenische Teppiche nur mit Ausfuhrgenehmigung.
Copyright und Haftungsausschluss