Ländername | Republik Honduras, República de Honduras |
Fläche | 112.492 km2 |
Hauptstadt | Tegucigalpa |
Bevölkerung | 10.062.994 |
Sprache | Spanisch |
Staats-/Regierungsform | Republik |
Staatsoberhaupt | Xiomara Castro Sarmiento, ("Presidenta de la República"), seit 27.01.2022, Mandatsdauer: 4 Jahre (Partido Libertad y Refundación, Libre) |
Vertreter des Staatsoberhaupts | 3 Vizepräsidenten (Designados Presidenciales): Salvador Nasralla (Partido Salvador de Honduras), Doris Gutiérrez (Partido de Innovación y Unidad Social Demócrata) und Renato Florentino (Libre), seit 27.01.2022 |
Regierungschef | Xiomara Castro de Zelaya |
Außenminister | Eduardo Enrique Reina (Partido de Libertad y Refundación), seit 27.01.2022 |
Währung | Lempira |
Zeitzone | UTC-6 |
Reiseadapter | A, B |
Kfz-Länderkennzeichen | HN |
ISO-3166 | HN, HND |
Internet-TLD | .hn |
Landesvorwahl | +504 |
Website | https://www.honduras.travel/en/ |
Reisende müssen sich auf ein schwach ausgebautes und sehr stark beschädigtes Straßennetz einstellen. Lediglich die Autobahn zwischen Tegucigalpa und San Pedro Sula ist in einem guten Zustand.
Nachtfahrten sind wegen der unzureichenden Straßenverhältnisse, fehlender Beleuchtung anderer Verkehrsteilnehmer und der Gefahr von Überfallen und Entführungen unbedingt zu vermeiden.
Von der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs in den größeren Städten ist aufgrund der sehr großen Überfallgefahr abzuraten. Weiterhin sollten keine Taxis am Straßenrand "herangewunken" werden, da Überfalle und Entführungen möglich sind.
Zwischen den Städten verkehren recht zuverlässige Überlandbusse, die zum Teil klimatisiert sind. Die Busverbindungen sind gut, aber die Fahrten verkehrstechnisch nicht immer sicher. Des Weiteren muss, insbesondere bei Linien, die nicht direkt verkehren, sondern unterwegs anhalten, mit Überfällen gerechnet werden.
Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Die honduranische "Ley Antidrogas" (dt. Antidrogengesetz) sieht harte Strafen für Besitz, Konsum und Handel von Drogen vor. Ausländer werden aufgrund von Drogenbesitz auch bei Kleinstmengen mit erheblichen Geld- oder auch Gefängnisstrafen belegt und ausgewiesen.
Landeswährung ist der Lempira (HNL). EUR können in Honduras in einigen wenigen Banken inzwischen eingetauscht werden. Akzeptiert werden häufig gängige internationale Kreditkarten sowie USD.
Die Geldversorgung per Bankkarte (EC-/Girokarte mit Maestro) ist problematisch. Neben der Bankkarte sollte auch eine internationale Kreditkarte mitgeführt werden, da Bargeld mit einer Bankkarte nicht immer abgehoben werden kann.
Geldwechsel ist in Banken, Wechselstuben und Hotels möglich; Straßenwechsler sind nicht zu empfehlen.
Im Vergleich zu den Vorjahren werden im Jahr 2023 deutlich mehr Fälle von Dengue-Fieber gemeldet.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist in Honduras endemisch und weist immer wieder hohe Infektionszahlen auf. Sie geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.
Es besteht ganzjährig ein hohes Malariarisiko im östlichen Teil der Provinz Gracias a Dios. Ein mittleres Risiko besteht im westlichen Teil der Provinz Gracias a Dios, ein geringes Risiko auf der Insel Roatán (Isla de la Bahia) sowie im Rest des Landes (Ausnahmen s.o.). Als malariafrei gelten Tegucigalpa und San Pedro Sula. Der Anteil an Malaria tertiana (P. vivax) beträgt 57%, Malaria tropica-Fälle (P. falciparum) und Mischinfektionen treten in 43% auf.Eine Karte der Risikogebiete stellt die zur Verfügung.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) erhältlich.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
In Honduras wird durch Sandfliegen sehr selten die viszerale (generalisierte) Leishmaniasis und häufiger die kutane (auf die Haut beschränkte) Form übertragen.
Wichtig zu beachten ist u. a., dass die Zeit zwischen Insektenstich und Auftreten von Symptomen sehr lang (Wochen bis mehrere Monate) sein kann.
Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt durch mit Nagetierausscheidungen kontaminiertes Wasser übertragen werden.
Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen.
In Honduras kann durch Ausscheidungen von Raubwanzen, die in Ritzen einfacher Behausungen in ländlichen Regionen leben, die amerikanische Trypanosomiasis (Chagas) übertragen werden. Diese können sowohl durch den Biss infizierter Wanzen oder seltener durch verunreinigte Frucht- bzw. Zuckerrohrsäfte aufgenommen werden. In der akuten Erkrankungsphase stehen grippeähnliche Symptome und eine Schwellung des Augenlides im Vordergrund. Bis zu Jahre nach der Infektion können z.T. gravierende Organveränderungen am Herzen und des Verdauungstraktes auftreten. Insgesamt ist das Risiko für Reisende an Chagas zu erkranken sehr gering.
Das Angebot zur Gesundheits- und Notfallversorgung ist - allenfalls mit Ausnahme der Hauptstadt Tegucigalpa - insbesondere in ländlichen Gebieten unzureichend, d. h. in der Regel nicht mit europäischen technischen und hygienischen Standards vergleichbar.
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
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Seit dem 6. Dezember 2022 besteht in Honduras der teilweise und regional beschränkte Ausnahmezustand zur Bekämpfung der Bandenkriminalität. Hierdurch werden die Bewegungs- und Versammlungsfreiheit in einer Vielzahl von größeren Städten und Gemeinden, insbesondere auch in der Hauptstadt Tegucigalpa und in San Pedro Sula, eingeschränkt und die Durchgriffsrechte der Sicherheitskräfte verstärkt. Seit Mitte Juni 2023 ist zudem eine Gewalteskalation festzustellen, die von kriminellen Banden ausgeht.
Neben der Hauptstadt Tegucigalpa kommt es auch in anderen Städten zu regelmäßigen Demonstrationen und Streikaktionen, die zu Verkehrsbehinderungen und auch gewaltsamen Auseinandersetzungen führen können.
Die Kriminalitätsrate in Honduras ist sehr hoch. Vor allem im Zusammenhang mit Drogen besteht eine hohe Gewaltbereitschaft und eine sehr niedrige Hemmschwelle beim Gebrauch von Schusswaffen. In San Pedro Sula, Tegucigalpa und La Ceiba kommt es häufig zu Entführungen und Überfällen mit Schusswaffengebrauch.
Übergriffe auf Reisende werden insbesondere in den größeren Städten, auf der Strecke von San Pedro Sula zur Mayastätte Copán Ruinas, aber auch in den Naturparks und Wandergebieten gemeldet. Wanderungen sollten nur im Beisein ortskundiger Touristenführer durchgeführt werden. Besonders gefährlich ist die Stadt San Pedro Sula und die Gegend in und um Tela und La Ceiba an der Karibikküste.
Eine Sondereinheit der Polizei („Policía Turística"), die speziell zum Schutz von Touristen gebildet wurde, bietet Reisegruppen eine Eskorte bei Überlandfahrten an. Diese kann über den jeweiligen Reiseveranstalter gegen geringe Mehrkosten gebucht werden.
Es herrscht tropisches, in den höher gelegenen Landesteilen subtropisches Klima. Von Juni bis Ende November ist Hurrikan-Saison. In dieser Zeit ist insbesondere an den Küsten und auf der Inselgruppe Islas de la Bahia mit Tropenstürmen und intensiven Regenfällen zu rechnen.
Honduras liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommen kann.
Reisende müssen sich auf ein schwach ausgebautes und sehr stark beschädigtes Straßennetz einstellen. Lediglich die Autobahn zwischen Tegucigalpa und San Pedro Sula ist in einem guten Zustand.
Nachtfahrten sind wegen der unzureichenden Straßenverhältnisse, fehlender Beleuchtung anderer Verkehrsteilnehmer und der Gefahr von Überfallen und Entführungen unbedingt zu vermeiden.
Von der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs in den größeren Städten ist aufgrund der sehr großen Überfallgefahr abzuraten. Weiterhin sollten keine Taxis am Straßenrand „herangewunken" werden, da Überfalle und Entführungen möglich sind.
Zwischen den Städten verkehren recht zuverlässige Überlandbusse, die zum Teil klimatisiert sind. Die Busverbindungen sind gut, aber die Fahrten verkehrstechnisch nicht immer sicher. Des Weiteren muss, insbesondere bei Linien, die nicht direkt verkehren, sondern unterwegs anhalten, mit Überfällen gerechnet werden.
Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Die honduranische "Ley Antidrogas" (dt. Antidrogengesetz) sieht harte Strafen für Besitz, Konsum und Handel von Drogen vor. Ausländer werden aufgrund von Drogenbesitz auch bei Kleinstmengen mit erheblichen Geld- oder auch Gefängnisstrafen belegt und ausgewiesen.
Landeswährung ist der Lempira (HNL). EUR können in Honduras in einigen wenigen Banken inzwischen eingetauscht werden. Akzeptiert werden häufig gängige internationale Kreditkarten sowie USD.
Die Geldversorgung per Bankkarte (EC-/Girokarte mit Maestro) ist problematisch. Neben der Bankkarte sollte auch eine internationale Kreditkarte mitgeführt werden, da Bargeld mit einer Bankkarte nicht immer abgehoben werden kann.
Geldwechsel ist in Banken, Wechselstuben und Hotels möglich; Straßenwechsler sind nicht zu empfehlen.
Bei Ein- und Ausreise auf dem Luftweg muss eine digitale Zollerklärung auf der Internetseite der honduranischen Zollbehörde ausgefüllt werden. Ein entsprechender Nachweis (QR-Code) muss der honduranischen Zollbehörde bei dem Grenzübertritt digital oder in Papierform vorgelegt werden. Bei Grenzübertritt auf dem Land- oder Seeweg wird weiterhin ein Papierformular verwendet, dass im Regelfall an den Grenzübergangstellen ausgehändigt wird. Weitere Einreisebestimmungen im Abschnitt Einfuhrbestimmungen.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen von Honduras sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Das Reisedokument muss bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Siehe auch Visum.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise kein Visum. Sämtliche Ein- und Ausreisen müssen den honduranischen Behörden vorab über das Formular „Prechequeo Migratorio" des Instituto Nacional de Migracion angezeigt, und ein entsprechender Nachweis digital oder in Papierform mitgeführt werden.
Deutsche Touristen und Geschäftsreisende erhalten in der Regel bei Einreise an den Flughäfen und Grenzen gebührenfrei eine Aufenthaltserlaubnis von 90 Tagen.
Für Reisende im sogenannten CA-4-Gebiet (El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua) gilt die Sonderreglung, dass ein touristischer Aufenthalt von maximal 90 Tagen im Gesamtraum des CA-4-Gebiets zulässig ist.
Bei Reisen auf dem Landweg wird geraten, den jeweiligen Ein- bzw. Ausreisestempel Honduras vor Grenzübertritt zu überprüfen. Es sind mehrere Fälle in den letzten Monaten bekannt geworden, in denen Pässe nicht gestempelt waren. Dies führte zu Bußgeldforderungen von ca. 250 USD bei Wiederein-/ausreise.
Falls ein längerfristiger und/oder Aufenthalt zu anderen Zwecken erwünscht ist, sollte das Visum möglichst bereits vor der Einreise bei der Botschaft von Honduras in Berlin beantragt werden.
Es ist zulässig, zunächst als Tourist einzureisen und seinen Aufenthaltsstatus dann erst nach der Einreise nach Honduras dort zu ändern). Hiervon wird jedoch abgeraten, da die Beschaffung der zahlreichen hierfür erforderlichen deutschen Urkunden inklusive Apostillen und Übersetzungen von Deutschland aus wesentlich einfacher ist.
Befindet sich ein Minderjähriger bei Ausreise aus dem Staatsgebiet der Republik Honduras lediglich in Begleitung eines Elternteils, so muss den honduranischen Behörden die Geburtsurkunde des Kindes, sowie ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht oder eine entsprechende Zustimmungserklärung des anderen Sorgeberechtigten vorgelegt werden. Die Nachweise müssen notariell beglaubigt und mit einer spanischen Übersetzung versehen sein.
Bei einer Ein- oder Ausreise über die USA sind die Einreisebestimmungen für die USA zu beachten.
Bei Ein- und Ausreise auf dem Luftweg muss eine digitale Zollerklärung auf der Internetseite der honduranischen Zollbehörde ausgefüllt werden. Ein entsprechender Nachweis (QR-Code) muss der honduranischen Zollbehörde bei dem Grenzübertritt digital oder in Papierform vorgelegt werden. Bei Grenzübertritt auf dem Land- oder Seeweg wird weiterhin ein Papierformular verwendet, dass im Regelfall an den Grenzübergangstellen ausgehändigt wird.
Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbegrenzt möglich, ab einem Wert von 10.000 USD aber deklarationspflichtig.
Die Ausfuhr von Antiquitäten und von gewissen Tieren ist generell verboten, für Pflanzen ist eine Exportgenehmigung notwendig.
Tierhalter benötigen zur Einfuhr von Tieren die Erlaubnis des honduranischen Landwirtschaftsministeriums sowie eine Gesundheitsbescheinigung der Behörde des Absendeorts in spanischer Sprache. Hilfreich sind ein EU-Haustierausweis mit darin enthaltener gesonderter tierärztlicher Gesundheitsbescheinigung und ein Impfzeugnis. Auch bei Transitaufenthalt während des Fluges sind die Veterinärbestimmungen des Transitlandes zu beachten. Die bisher wenigen Präzedenzfälle gestalteten sich über das entsprechende Büro/Tierarzt am Flughafen als relativ einfach. Chips bei Katzen und Hunden sind Pflicht und müssen ebenfalls nachgewiesen werden.
Im Vergleich zu den Vorjahren werden im Jahr 2023 deutlich mehr Fälle von Dengue-Fieber gemeldet.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist in Honduras endemisch und weist immer wieder hohe Infektionszahlen auf. Sie geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.
Es besteht ganzjährig ein hohes Malariarisiko im östlichen Teil der Provinz Gracias a Dios. Ein mittleres Risiko besteht im westlichen Teil der Provinz Gracias a Dios, ein geringes Risiko auf der Insel Roatán (Isla de la Bahia) sowie im Rest des Landes (Ausnahmen s.o.). Als malariafrei gelten Tegucigalpa und San Pedro Sula. Der Anteil an Malaria tertiana (P. vivax) beträgt 57%, Malaria tropica-Fälle (P. falciparum) und Mischinfektionen treten in 43% auf.Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) erhältlich.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
In Honduras wird durch Sandfliegen sehr selten die viszerale (generalisierte) Leishmaniasis und häufiger die kutane (auf die Haut beschränkte) Form übertragen.
Wichtig zu beachten ist u. a., dass die Zeit zwischen Insektenstich und Auftreten von Symptomen sehr lang (Wochen bis mehrere Monate) sein kann.
Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt durch mit Nagetierausscheidungen kontaminiertes Wasser übertragen werden.
Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen.
In Honduras kann durch Ausscheidungen von Raubwanzen, die in Ritzen einfacher Behausungen in ländlichen Regionen leben, die amerikanische Trypanosomiasis (Chagas) übertragen werden. Diese können sowohl durch den Biss infizierter Wanzen oder seltener durch verunreinigte Frucht- bzw. Zuckerrohrsäfte aufgenommen werden. In der akuten Erkrankungsphase stehen grippeähnliche Symptome und u.U. eine Schwellung des Augenlides im Vordergrund. Bis zu Jahre nach der Infektion können z.T. gravierende Organveränderungen am Herzen und des Verdauungstraktes auftreten. Insgesamt ist das Risiko für Reisende an Chagas zu erkranken sehr gering.
Das Angebot zur Gesundheits- und Notfallversorgung ist - allenfalls mit Ausnahme der Hauptstadt Tegucigalpa - insbesondere in ländlichen Gebieten unzureichend, d. h. in der Regel nicht mit europäischen technischen und hygienischen Standards vergleichbar.
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
In Tegucigalpa und allen größeren Städten gibt es Krankenhäuser. Das Gesundheitswesen ist mit europäischem Standard nicht vergleichbar. Ernsthafte Krankheiten und Verletzungen müssen außerhalb von Honduras behandelt werden. Moskitonetze sind für die Küstengebiete angebracht.
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Rückholversicherung wird empfohlen.
Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
Titel | Besondere Vorsichtsmaßnahmen | Gesundheitszeugnis erforderlich |
---|---|---|
Essen & Trinken | 4 | - |
Malaria | 3 | - |
Typhus & Polio | Ja | - |
Cholera | 2 | - |
Gelbfieber | 1 | - |
[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen wollen. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitreisende in Honduras.
[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch, v.a. in den Departements Camayagua, Choluteca, Cortes, El Paraiso, Francisco Morazan, Gracias a Dios, La Mosquitia, Omoa, Santa Barbara, Valle, Yoro. Abweichend von offiziellen Bestimmungen allerdings kann ein Choleraimpfzertifikat verlangt werden, insbesondere bei Einreise aus einem Land, in dem Cholera vorkommt bzw. bei Einreisen außerhalb des internationalen Flughafens der Hauptstadt. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen.
[3] Malariaschutz ganzjährig erforderlich landesweit unterhalb 1500. mittleres Risiko in ländlichen Gebieten folgender Departments (nur auf der Atlantikseite): Colón, Gracias a Dios, Islas de la Bahia sowie geringer ausgeprägt im Osten von Atlantida; Vorkommen von P.falciparum (5%) vor allem in Colón, Gracias a Dios und Comayagua, weniger in Atlantida und Olancho. geringes bzw. kein Risiko in den übrigen Landesteilen, Höhenlagen und Städten. Empfehlung: Mückenschutz und Notfallmedikation.
[4] Landesweit besteht ein erhöhtes Risiko für Darminfektionen. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Unpasteurisierte Milch sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch sollten nicht konsumiert werden.
Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden. Vor dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird gewarnt. Vor dem Verzehr von Fischen und Meeresfrüchten, die als Delikatessen in Speiserestaurants angeboten werden, ist wegen möglicher Algenvergiftung Vorsicht geboten.
Chagas-Erkrankungen werden durch Raubwanzen herbeigeführt. Reisenden, die in einfachen Hütten und im Freien übernachten, empfiehlt sich ein Insektenschutz mit Moskitonetzen.
Das Chikungunya-Virus wird von Mücken übertragen. Reisenden wird empfohlen, sich gegen Mückenstiche zu schützen.
Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit (auch in den Städten) v.a. in der Regenzeit vor. Zurzeit sind Tegucigalpa und San Pedro Sula besonders betroffen. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.
Hepatitis A und B treten auf. Impfschutz gegen Hepatitis A wird empfohlen, bei Langzeitaufenthalten und bei Kindern und Jugendlichen auch gegen Hepatitis B.
HIV/Aids ist weit verbreitet und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Titel | Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückflugticket erforderlich |
---|---|---|---|
Türkei | Ja | Nein | Ja |
Andere EU-Länder | Ja | Nein | Ja |
Schweiz | Ja | Nein | Ja |
Österreich | Ja | Nein | Ja |
Deutschland | Ja | Nein | Ja |
Ein Reisepass ist allgemein erforderlich. Der Reisepass muss bei der Einreise grundsätzlich noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. die Staatsangehörigen der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, die für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen bei der Einreise in Honduras gebührenfrei eine Aufenthaltserlaubnis erhalten bzw. für einen touristischen Aufenthalt von max. 90 Tagen in die CA-4-Region (El Salvador, Guatemala, Honduras und Nicaragua) einreisen dürfen:
EU-Länder, Schweiz, Türkei.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Allein reisende Minderjährige benötigen für die Ein- und Ausreise eine von beiden Elternteilen/Sorgeberechtigten unterschriebene, notariell beglaubigte Reisegenehmigung in spanischer Sprache mit zusätzlicher Beglaubigung durch ein honduranisches Konsulat. Reist ein Minderjähriger nur in Begleitung eines Elternteils, muss der andere Elternteil die wie oben beschriebene Reisegenehmigung erteilen.
Ca. 3 Tage. Länger, falls eine Einreisegenehmigung der Behörden in Honduras eingeholt werden muss.
Bis zu einem Monat. Verlängerung um weitere 60 Tage bei der Einwanderungsbehörde in Honduras.
Geschäfts- und Touristenvisa.
Deutschland, Österreich, Türkei
Touristen- und Geschäftsvisum: 30 US$ / 29 € (einmalige Einreise), 60 US$ / 58 € (mehrfache Einreise). Die Gebühren werden in Euro gemäß des aktuellen Wechselkurses bezahlt.
Falls eine Genehmigung bei den Behörden in Honduras eingeholt werden muss, sind die Gebühren höher. Informationen erteilt die Botschaft (s. Kontaktadressen).
(a) Ausgefülltes Antragsformular (downloadbar auf der Webseite der zuständigen diplomatischen Vertretung).
(b) 2 Passfotos.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist.
(d) Ggf. Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich und die Schweiz, die bei der Antragstellung noch mindestens 6 Monate gültig ist
(e) Rückflugticket (Kopie).
(f) Gebühr (in bar bei Antragstellung oder per Überweisung).
(g) Einladung.
Geschäftsvisum zusätzlich:
(h) Firmenschreiben.
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag und der Überweisungsbeleg beigefügt werden.
Für Staatsbürger mancher Länder muss bei der Beantragung eines Visums zuerst die Genehmigung der Behörden in Honduras eingeholt werden. Nähere Angaben von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen).
US-Dollar in bar (keine 100$ Scheine) oder US-Dollar-Reiseschecks werden in Banken, Wechselstuben und Hotels umgetauscht. Euro in bar werden inzwischen in einigen wenigen Banken für den Geldwechsel akzeptiert.
1 Lempira = 100 Centavos. Währungskürzel: L, HNL (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 500, 100, 50, 20, 10, 5, 2 und 1 L im Umlauf ; Münzen im Wert von 50, 20, 10, 5, 2 und 1 Centavos (2 und 1 Centavo-Münzen sind sehr selten).
Es gibt keine Ein- und Ausfuhrbeschränkungen für die Landeswährung. Unbeschränkte Einfuhr von Fremdwährung, Deklarationspflicht besteht für Geldsummen ab einem Gegenwert von 1.000 US$ (nur US$ sinnvoll). Fremdwährung darf nur bis zur Höhe des deklarierten Betrages, abzüglich der Umtauschbeträge, ausgeführt werden.
American Express, Mastercard, Diners Club und Visa werden eingeschränkt akzeptiert. Selbst in ländlichen Gebieten ist bargeldlose Zahlung oftmals möglich. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks können in Honduras in den größeren Städten in Zweigstellen der Banco Atlántida eingelöst werden.
Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr, einige Banken in der Hauptstadt wochentags bis 19.00 Uhr und samstags 09.00-12.00 Uhr.
Folgende Artikel können zollfrei nach Honduras eingeführt werden:
500 g Tabakwaren (ab 18 J.);
5 l alkoholische Getränke (ab 18 J.);
2 kg Süßigkeiten;
Geschenke bis zu einem Gesamtwert von 500 US$.
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