Länderinformationen

Bereiten Sie sich auf Ihre Reise vor und genießen Sie die Vorfreude! An dieser Stelle finden Sie ausführliche Informationen zu Ihrem Reiseziel, wichtige Hinweise zur reisemedizinischen Vorsorge sowie aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.


Libanon

Steckbrief

Libanon - Fakten

Fläche 10.452 km2
Hauptstadt Beirut
Bevölkerung 5.261.372
Sprache Arabisch
Staats-/Regierungsform Parlamentarische Demokratie
Staatsoberhaupt derzeit vakant.Vom 31. Oktober 2016 bis 31. Oktober 2022 Michel Aoun (Free Patriotic Movement). Die Amtszeit beträgt regulär sechs Jahre.
Vertreter des Staatsoberhaupts Premierminister Najib Mikati (geschäftsführend seit 23. Juni 2022)
Regierungschef Hassan Diab
Außenminister Abdallah Bou Habib (geschäftsführend seit 23. Juni 2022)
Währung libanesisches Pfund
Zeitzone UTC+2, UTC+3, Osteuropäische Zeit, Osteuropäische Sommerzeit
Reiseadapter A, B, C, D, G
Kfz-Länderkennzeichen RL
ISO-3166 LB, LBN
Internet-TLD .lb
Landesvorwahl +961
Website http://www.presidency.gov.lb/english/Pages/default.aspx

Geographie

Vier landschaftliche Großeinheiten erstrecken sich parallel zum Mittelmeer. Im Westen steigt das Land von der Küstenebene rasch zum Libanongebirge (Ǧabal Lubnān) an, das gut 3000 m Höhe erreicht. Die schmale, fruchtbare Hochebene Bekaa (Al-Biqā) trennt diesen Gebirgszug vom Antilibanon (Ǧabal Lubnān aš-Šarqīya) im Osten mit Höhen über 2500 m.

Politik und Bevölkerung

Die Machtstrukturen in der parlamentarischen Republik basieren auf einem seit 1943 bestehenden, sehr brüchigen Proporz, der die religiöse und ethnische Vielfalt widerspiegelt.

Geschichte

Assyrer, Perser, Griechen und Römer eroberten nacheinander die fruchtbare Levante. Das Christentum behielt auch nach Ausbreitung des Islam (ab dem 7. Jh.) und unter der Herrschaft der osmanischen Türken (ab dem 16. Jh.) die Oberhand. Erst die Drusen, eine muslimische Sekte, drängten im 19. Jh. die vorwiegend christlichen Maroniten zurück. 1920 – 1945 übte Frankreich das Mandat über den Libanon aus. 2006 griff Israel das Land an (nachdem es mit Raketen beschossen wurde). In der Folge kam es zu einer Verfassungskrise.
Klimadaten
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger

Siehe

Aktuelles

Öffentliche Verkehrsmittel existieren in Form von Taxis, die individuell oder gemeinsam mit anderen Fahrgästen mit ähnlichem Ziel genutzt werden können (Sammeltaxis "service taxis"). Nutzbar sind auch Online-Taxidienste. Straßenbezeichnungen, Hausnummern, Ortsschilder und Wegweiser existieren häufig nicht oder nur in arabischer Schrift. Erhältliche Stadtpläne und Landkarten erlauben lediglich eine grobe Orientierung. Die Grenze zu Israel ist nicht passierbar. Eisenbahnbetrieb besteht nicht mehr. Im Winter ist oberhalb von ca. 1.000 Metern mit Schnee zu rechnen, sodass eine gute Winterbereifung und zum Teil auch Schneeketten erforderlich sind. Passstraßen sind häufig wegen fehlender oder unzureichender Schneeräumung oder liegengebliebener Fahrzeuge blockiert.

Für Selbstfahrer, mit Mietwagen, können im Straßenverkehr beträchtliche Gefahren bestehen. Auch elementare Verkehrsregeln werden häufig nicht beachtet und die Fahrweise wirkt häufig aggressiv.

Die touristische Infrastruktur (Hotels, Restaurants, Reisebedarf etc.) ist in den abgelegenen Gebieten weniger entwickelt; sie konzentriert sich vor allem auf den Großraum Beirut, die Küsten und das angrenzende Bergland. Strände sind häufig felsig, oft in Privatbesitz und daher in der Saison nur gegen Entgelt zugänglich. Die Wasserqualität entspricht vor allem im verstädterten Gebiet zwischen Sidon und Byblos nicht europäischen Standards. Gleiches gilt für die Ausbildung des Rettungspersonals.

Libanon ist ein multikonfessionelles, arabisches Land. Den Erwartungen der Bevölkerung an Reisende, sich den lokalen Gepflogenheiten anzupassen, sollte entsprochen werden. Dies betrifft insbesondere den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Dabei ist zu beachten, dass diese Erwartungen ortsabhängig sehr unterschiedlich sein können: In der Beiruter Innenstadt gelten andere Regeln als in kleineren Städten oder auf dem Land.

Es empfiehlt sich daher, im Hinblick auf die Kleidung auf unterschiedlichste Gegebenheiten vorbereitet zu sein; das schließt insbesondere auch die Badebekleidung an den Stränden Libanons ein, die jeweils ortsangepasst sein sollte.

In Gesamt-Libanon gilt ein Verbot des Fotografierens von sicherheitsrelevanten Einrichtungen (Kasernen, Flughäfen, Polizeistationen, Grenzposten, Checkpoints, Regierungsgebäude). Auch an anderen Orten, wie Friedhöfen, religiösen Stätten oder privaten Anwesen kann das Fotografieren zu negativen Reaktionen bei Bevölkerung und Sicherheitskräften führen.

  • Informieren Sie sich vor Reiseantritt aus Reiseführern über Besonderheiten des Lebens in Libanon und bereiten Sie sich entsprechend vor.
  • Achten Sie insbesondere beim Besuch religiöser Stätten auf angemessene Kleidung.
  • Seien Sie mit dem Fotografieren zurückhaltend und vergewissern Sie sich oder fragen Sie um Erlaubnis.

Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

Obwohl Libanon unter den Staaten der Region als vergleichsweise liberales Land gilt, sollten Reisende sich bewusst sein, dass homosexuelle Handlungen in Libanon strafbar sind. Der Druck auf -Personen hat in den vergangenen Monaten zugenommen: kam es Ende August 2023 zu einem tätlichen Angriff auf eine -freundliche Bar in Beirut. Einige Gebiete und Stadtviertel mögen toleranter erscheinen, jedoch kann jedes homosexuelle Verhalten (bzw. als solches wahrgenommenes Verhalten) zwischen Personen zu einer Verhaftung führen.

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für.

Neben homosexuellen Handlungen sind auch Prostitution sowie die Einfuhr und Verbreitung pornographischen Materials verboten.
Drogenbesitz, -handel und -konsum stehen unter hohen Strafen.

Es besteht strenges Fotografierverbot von militärischen Anlagen und Einrichtungen; auch Grenzübergänge und Kontrollstellen an den Landstraßen sollten nicht fotografiert und lokale Verbote beachtet werden.

Nach libanesischem Recht ist es bei rechtlichen Streitigkeiten aller Art möglich, eine Ausreisesperre im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes zu verhängen. In der Praxis tritt dies häufig bei unterhalts- und/ oder scheidungsrechtlichen Fragestellungen - gelegentlich aber auch bei rein zivilrechtlichen Fragestellungen (Autokauf/Mietvertrag) - auf. Hierbei kann z. B. der Ehepartner bis zur Zahlung entsprechender Abschläge auf den Unterhalt (häufig: Streit der Eheleute um die "Abendgabe") eine Ausreise aus Libanon wirksam verhindern.

Die offizielle Landeswährung ist das Libanesische Pfund (LBP). Seit Ausbruch der Wirtschafts- und Finanzkrise haben sich verschiedene Devisenparallelmärkte im Land etabliert. Die libanesische Zentralbank veröffentlicht regelmäßig auf ihrer Webseite einen offiziellen Kurs, die "Sayrafa-Rate". Die im Land operierenden Finanztransferdienstleister veröffentlichen ihre aktuellen Kurse ebenfalls. Das Bezahlen mit USD ist in vielen Landesteilen möglich, wobei man Wechselgeld häufig in lokaler Währung erhält. Devisen in bar können unkompliziert in Libanesische Pfund (LBP) getauscht werden. An Bankautomaten und bei Zahlungen mit ausländischer Kreditkarte werden meist erheblich schlechtere Wechselkurse angewandt. Hierdurch kann es zu erheblichen Mehrkosten im Vergleich zu Barzahlungen kommen. Oft akzeptieren Restaurants und Geschäfte nur Bargeld.

  • Informieren Sie sich vor der Nutzung von Bankautomaten oder der Zahlung mit ausländischer Kreditkarte über die aktuellen Konditionen. Nutzen Sie im Zweifel Bargeld.
  • Nehmen Sie USD oder Euro in bar mit.

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus oder Ausreise in ein Polio- bzw. Meningokokkengebiet ist eine Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Meningokokken ACWY nachzuweisen.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die .

Die Prävalenz von HIV-Infizierten in Libanon ist gering. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht jedoch ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome.

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera ist eine bakterielle Infektionskrankheit, die vor allem durch verunreinigtes Trinkwasser und infizierte Nahrung übertragen wird. Sie kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten.

  • Achten Sie intensiv auf Einhaltung der Hygienemaßnahmen.
  • Beachten Sie die Hinweise zu Cholera.

Einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (Leishmaniasis, West-Nil-Fieber, Phlebotomus-Fieber). Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz, langärmlige Kleidung).

Sehr selten kommen außerhalb der Städte Schlangenbisse der Libanesischen Bergotter vor. Ein Antivenum ist in diesem Fall notwendig und in den großen Krankenhäusern in Beirut vorhanden, s. auch Erste Hilfe bei Schlangenbissen.

Das Versorgungsniveau ist in Beirut gut. Besonders die beiden großen Krankenhäuser der Maximalversorgung, das American University Hospital und das Hospital Hôtel Dieu de France, sind überregionale Anlaufstellen. Außerhalb der Hauptstadt ist mit einigen Einschränkungen zu rechnen. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall empfehlenswert. Dies gilt umso mehr, da libanesische Krankenhäuser - selbst bei Notfallversorgung - in der Regel eine Anzahlung oder Vorkasse (grundsätzlich in Bar) verlangen. Allerdings kann ein durchgehender und flächendeckender Apothekennotdienst mitunter nicht gewährleistet werden, da viele Apotheken aufgrund des Strommangels auch nachts schließen.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke, einschließlich einer ausreichenden Menge Ihrer regelmäßig benötigten Medikamente (sofern relevant), mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die .

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger

Reisewarnung

Überblick

Stand - Wed, 03 Jan 2024 15:00:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Wed, 03 Jan 2024 15:09:59 +0100)

Letzte Änderungen:

Aktuelles – Sicherheitslage

Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

Vor Reisen nach Libanon wird gewarnt.

Deutsche Staatsangehörige werden aufgefordert, Libanon zu verlassen.

Sicherheitslage

Die Sicherheitslage in der Region ist hoch volatil; es kommt derzeit immer wieder zu militärischen Auseinandersetzungen im Grenzgebiet zwischen Libanon und Israel, die jederzeit weiter eskalieren können. Nachdem die palästinensische Hamas am 7. Oktober 2023 einen Großangriff auf Israel gestartet hat, wurden seit dem 8. Oktober 2023 auch von libanesischem Gebiet durch Hisbollah und andere bewaffnete Gruppen unter anderem Mörsergranaten, Panzerabwehrwaffen und Raketen auf Israel verschossen. Das israelische Militär reagiert hierauf mit Gegenschlägen und teilt mit, dass man alle Bewegungen in einem Abstand von bis zu 3 km von der „Blue Line" (also der de-facto-Grenze zwischen Libanon und Israel) als Ziele betrachte.

Eine weitere Verschärfung der Lage und Ausweitung des Konflikts kann, insbesondere angesichts der Tötung des stellvertretenden Vorsitzenden des Politbüros der Hamas, Saleh Al-Arouri, im Raum Beirut am 2. Januar 2024, nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt vor allem für die südlichen Teile des Libanon bis einschließlich der südlichen Stadtgebiete Beiruts.

Im Zusammenhang mit den Spannungen in der Region muss zudem mit Demonstrationen und Protestkundgebungen gerechnet werden. Im Umfeld solcher Aktionen kann es zu Ausschreitungen kommen.

  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung und Ausreiseaufforderung.
  • Nutzen Sie bestehende kommerzielle Reisemöglichkeiten zur sicheren Ausreise.
  • Sollten Sie eine Ausreise auf dem Landweg erwägen, beachten Sie bitte die bestehende Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für die Arabische Republik Syrien. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass eine Einreise auf dem Landweg aus Syrien in die Türkische Republik derzeit nicht möglich erscheint. Eine konsularische Unterstützung für deutsche Staatsangehörige in Syrien ist der Deutschen Botschaft nicht möglich.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste und ergänzen Sie diese im Zweifelsfall. Sollten Sie Libanon inzwischen verlassen haben, so vermerken Sie dies bitte dort ebenfalls. Ermuntern Sie auch andere, Ihnen in Libanon bekannte deutsche Staatsangehörige zur Registrierung.
  • Meiden Sie Kundgebungen, Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.

  • Wenn Sie in Ihrem Umfeld Schussabgaben feststellen, begeben Sie sich unverzüglich unter einen festen Unterstand und halten Sie sich von Freiflächen, Balkonen, Terrassen und Fensterflächen fern.

  • Achten Sie vorsorglich und soweit dies sicher möglich ist auf eine ausreichende Vorratshaltung (Wasser, Lebensmittel, Medikamente, Treibstoff).

Sicherheit - Reisewarnung

Vor Reise nach Libanon wird gewarnt.

Deutsche Staatsangehörige werden aufgefordert, Libanon zu verlassen.

Terrorismus

Es besteht ein erhöhtes Risiko von Terroranschlägen. Angriffe, die sich neben inländischen Zielen auch gegen westliche Ausländer und Ziele wie internationale Hotels, Restaurants, Einkaufszentren etc. richten, können nicht ausgeschlossen werden. Entführungen von Ausländern sind in der Vergangenheit vorgekommen, insbesondere auf den Verbindungsstraßen zwischen der syrischen Grenze und dem Mount Libanon.

In palästinensischen Flüchtlingslagern sind keine libanesischen Sicherheitskräfte präsent – dort kann keine Sicherheit gewährleistet werden. Innerhalb der Lager kann es außerdem kurzfristig zu Auseinandersetzungen kommen, die auch Auswirkungen auf die umliegenden Gebiete haben können.

Kontrollen können in allen Städten und auf allen Landstraßen stattfinden.

  • Führen Sie stets Reisedokumente im Original mit sich.
  • Seien Sie bei Aufenthalten in der Nähe von palästinensischen Flüchtlingslagern besonders wachsam.
  • Bei nicht aufschiebbaren Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit südlich von Beirut vermeiden Sie bitte Strecken abseits der Hauptküstenstraße 51.
  • Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden und von Sicherheitskräften.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Siehe Aktuelles

Demonstrationen, Proteste und Straßenblockaden, auch auf den wichtigen Verkehrsverbindungen des Landes, sind jederzeit möglich. Kundgebungen können kurzfristig in Spannungen und Gewalt umschlagen.

Im palästinensischen Flüchtlingslager Ain El Helweh am Südende der Stadt Saida kam es zwischen Juli und Oktober 2023 zu bewaffneten Auseinandersetzungen mit mehreren Todesopfern. Projektile, Mörsergranaten und Panzerabwehrraketen (RPG-Geschosse) waren wiederholt auch außerhalb des Flüchtlingslagers niedergegangen (z.B. im Stadtzentrum von Saida und auf der Überlandstraße 51) und haben zu zahlreichen Verletzten und Gebäudeschäden geführt. Ein Wiederaufflammen der Auseinandersetzungen kann nicht ausgeschlossen werden. In und am Rand der Stadt Saida kommt es mitunter zu Straßensperrungen und Verkehrsumleitungen durch die Libanesischen Streitkräfte.

Im Grenzgebiet zu Israel können die derzeit erhöhten Spannungen jederzeit eskalieren.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen, größere Menschenansammlungen und Straßenblockaden weiträumig
  • Bitte beachten Sie, dass sich auch in anderen Stadt- und Landesteilen kurzfristig gewalttätige Auseinandersetzungen entwickeln können.
  • Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden und der Sicherheitskräfte
  • Meiden Sie südlich von Saida im Abschnitt zwischen dem Zahrani-Kraftwerk und der Stadt Sarafand Fahrten bzw. Halte abseits der Straße 51, einschließlich Besuche der Stadt Sarafand.

Finanz- und Wirtschaftskrise/Versorgungsengpässe

Die Lage in Libanon ist auch aufgrund der andauernden Finanz- und Wirtschaftskrise angespannt.

2022 haben sich mehrere Sicherheitsvorfälle in Banken ereignet, in deren Verlauf Personen unter Androhung von Waffengewalt und teilweise mit Geiselnahme die Auszahlung ihrer eingefrorenen Guthaben gefordert haben. Bislang konnten die Sicherheitskräfte diese Situationen gewaltfrei beenden. Mit weiteren Vorfällen dieser Art und einer möglichen Eskalation ist zu rechnen. 

Es kann zu Versorgungsengpässen kommen, insbesondere bei Benzin, Diesel und Strom sowie bei einigen Medikamenten. Flächendeckende Stromausfälle, auch für Ampeln und Straßenbeleuchtung, sind an der Tagesordnung. Störungen des Internetzugangs sind in allen Landesteilen, einschließlich Beirut, möglich. Die meisten Krankenhäuser haben den Betrieb reduziert, sind aber noch in der Lage, Operationen und notfallmedizinische Versorgung zu gewährleisten, nicht selten nur nach Vorkasse in Devisen in bar.

  • Achten Sie auf eine gut ausgestattete Reiseapotheke.
  • Führen Sie nur die notwendigen Geldmengen in Devisen und in bar mit sich, achten Sie auf den Erhalt von Rücklagen für Notfälle.
  • Lassen Sie beim Betreten von Banken besondere Vorsicht walten und meiden Sie Menschenansammlungen vor Banken.

Kriminalität

Siehe Aktuelles

Als Folge der andauernden Finanz- und Wirtschaftskrise hat sich die allgemeine Sicherheitslage verschlechtert, besonders in ärmeren Stadtteilen in Beirut und Tripoli sowie in einigen ländlichen Regionen. Gewaltsame Überfälle, Entführungsversuche und sexuelle Übergriffe kommen vereinzelt vor. Die Anzahl an Personen, die legale oder auch nicht registrierte Waffen besitzen, ist sehr hoch. Es muss jederzeit damit gerechnet werden, dass Waffen bei der Begehung von Straftaten oder bei Auseinandersetzungen auch eingesetzt werden. Die Gefahr ist in Sammeltaxis und Taxis mit unbekannten Fahrern ebenso erhöht wie bei Überlandfahrten in die Bekaa-Ebene oder in abgelegene Landesteile.

  • Bereiten Sie Reisen, auch Familienbesuche, Dienst- und Geschäftsreisen, sorgfältig vor – u.a. durch Einholen aktueller Informationen.
  • Beauftragen Sie für Ihre Abholung, Ihren Transport und Ihre Unterkunft Ortskundige, die über langjährige Erfahrung zum Verhalten bei Konflikten und der Gewährleistung Ihrer Sicherheit verfügen.
  • Unternehmen Sie Fahrten möglichst in Begleitung ortskundiger libanesischer Vertrauenspersonen bzw. anerkannter Touristenführer.
  • Vermeiden Sie insbesondere in ländlichen Gebieten Überlandfahrten bei Nacht.
  • Benutzen Sie möglichst nur vom Hotel bereitgestellte oder vorbestellte Taxis und verzichten Sie insbesondere als allein reisende Frau auf die Benutzung von Sammeltaxis oder Taxis mit unbekannten Fahrern.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen und in eng bebauten Bereichen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich von der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Zeremonielles Schießen

Bei verschiedenen Anlässen kann es landesweit, auch spontan und ohne Vorwarnung, zu Schussabgaben in die Luft kommen. Unter anderem wird diese auch als „celebratory gunfire" oder „happy shooting" bekannte Tradition bei Beerdigungen, Hochzeiten, Jahrestagen, Ansprachen einflussreicher Personen oder Politiker und vergleichbaren Ereignissen ausgeübt. Die Geschosse der dabei verwendeten Waffen fliegen z.T. mehrere Kilometer weit und können auch beim Herabfallen schwerste Verletzungen verursachen.

  • Meiden Sie Kundgebungen, Demonstrationen und größere Menschenansammlungen
  • Wenn Sie in Ihrem Umfeld Schussabgaben feststellen, begeben Sie sich unverzüglich unter einen festen Unterstand und halten Sie sich von Freiflächen, Balkonen, Terrassen und Fensterflächen fern.

Landminen und alte Munition

Obwohl bereits umfangreiche Räumungsaktionen durchgeführt wurden, besteht in einigen Landesteilen immer noch eine Gefährdung durch Minen und nicht explodierte Munition, darunter auch alte Streumunition. Betroffen sind insbesondere Teile des Südlibanon, der Bergregionen des Chouf, des nördlichen Mount Libanon sowie Gebiete zwischen Akkar und der syrischen Grenze. Nähere Informationen bietet das Lebanon Mine Action Center. Dort sind auch Karten der kontaminierten Gebiete abrufbar.

  • Verlassen Sie in den betroffenen Gebieten nicht die Wege und Straßen. Berühren Sie keine unbekannten herumliegenden Gegenstände.
  • Unternehmen Sie Wanderungen nur auf offiziellen Wegen und in ortskundiger Begleitung (z.B. im Rahmen anerkannter Touristenführungen).

Natur und Klima

Libanon liegt in einer seismisch aktiven Zone. Das Erdbeben mit Epizentrum in Syrien und der Türkei am 6. Februar 2023 war auch im Libanon zu spüren. Weitere, auch stärkere Erdbeben können nicht ausgeschlossen werden.

Das Klima ist überwiegend mediterran, in den Bergen gibt es im Winter Schnee.

Aufgrund langer Trockenheit und hoher Temperaturen ist auch im Libanon die Waldbrandgefahr derzeit extrem hoch.

Besonders in den niederschlagsstärkeren Wintermonaten (Oktober bis April) kann es landesweit zu Überschwemmungen und Erdrutschen kommen. Vor allem Berg- und Küstenstraßen sowie Unterführungen können dann innerhalb kürzester Zeit unbefahrbar sein. 

  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
  • Beachten Sie stets die Warnungen und  Anweisungen lokaler Behörden.
  • Wenn Sie einen Waldbrand bemerken, alarmieren Sie umgehend die Feuerwehr (Tel. 175) bzw. den Zivilschutz (Tel. 125).
  • Verfolgen Sie lokale Nachrichten und Wetterberichte.

Reiseinfos

Siehe Aktuelles

Infrastruktur/Verkehr

Öffentliche Verkehrsmittel existieren in Form von Taxis, die individuell oder gemeinsam mit anderen Fahrgästen mit ähnlichem Ziel genutzt werden können (Sammeltaxis sog. „service taxis"). Nutzbar sind auch Online-Taxidienste. Straßenbezeichnungen, Hausnummern, Ortsschilder und Wegweiser existieren häufig nicht oder nur in arabischer Schrift. Erhältliche Stadtpläne und Landkarten erlauben lediglich eine grobe Orientierung. Die Grenze zu Israel ist nicht passierbar. Eisenbahnbetrieb besteht nicht mehr. Im Winter ist oberhalb von ca. 1.000 Metern mit Schnee zu rechnen, sodass eine gute Winterbereifung und zum Teil auch Schneeketten erforderlich sind. Passstraßen sind häufig wegen fehlender oder unzureichender Schneeräumung oder liegengebliebener Fahrzeuge blockiert.

Für Selbstfahrer, z.B. mit Mietwagen, können im Straßenverkehr beträchtliche Gefahren bestehen. Auch elementare Verkehrsregeln werden häufig nicht beachtet und die Fahrweise wirkt häufig aggressiv.

Die touristische Infrastruktur (Hotels, Restaurants, Reisebedarf etc.) ist in den abgelegenen Gebieten weniger entwickelt; sie konzentriert sich vor allem auf den Großraum Beirut, die Küsten und das angrenzende Bergland. Strände sind häufig felsig, oft in Privatbesitz und daher in der Saison nur gegen Entgelt zugänglich. Die Wasserqualität entspricht vor allem im verstädterten Gebiet zwischen Sidon und Byblos nicht europäischen Standards. Gleiches gilt für die Ausbildung des Rettungspersonals.

Besondere Verhaltenshinweise

Libanon ist ein multikonfessionelles, arabisches Land. Den Erwartungen der Bevölkerung an Reisende, sich den lokalen Gepflogenheiten anzupassen, sollte entsprochen werden. Dies betrifft insbesondere den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Dabei ist zu beachten, dass diese Erwartungen ortsabhängig sehr unterschiedlich sein können: In der Beiruter Innenstadt gelten andere Regeln als in kleineren Städten oder auf dem Land.

Es empfiehlt sich daher, im Hinblick auf die Kleidung auf unterschiedlichste Gegebenheiten vorbereitet zu sein; das schließt insbesondere auch die Badebekleidung an den Stränden Libanons ein, die jeweils ortsangepasst sein sollte.

In Gesamt-Libanon gilt ein Verbot des Fotografierens von sicherheitsrelevanten Einrichtungen (u.a. Kasernen, Flughäfen, Polizeistationen, Grenzposten, Checkpoints, Regierungsgebäude). Auch an anderen Orten, wie Friedhöfen, religiösen Stätten oder privaten Anwesen kann das Fotografieren zu negativen Reaktionen bei Bevölkerung und Sicherheitskräften führen.

  • Informieren Sie sich vor Reiseantritt aus Reiseführern über Besonderheiten des Lebens in Libanon und bereiten Sie sich entsprechend vor.
  • Achten Sie insbesondere beim Besuch religiöser Stätten auf angemessene Kleidung.
  • Seien Sie mit dem Fotografieren zurückhaltend und vergewissern Sie sich ggf. oder fragen Sie um Erlaubnis.

Führerschein

Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

LGBTIQ

Obwohl Libanon unter den Staaten der Region als vergleichsweise liberales Land gilt, sollten Reisende sich bewusst sein, dass homosexuelle Handlungen in Libanon strafbar sind. Der Druck auf LGBTIQ-Personen hat in den vergangenen Monaten zugenommen: u.a. kam es Ende August 2023 zu einem tätlichen Angriff auf eine LGBTIQ-freundliche Bar in Beirut. Einige Gebiete und Stadtviertel mögen toleranter erscheinen, jedoch kann jedes homosexuelle Verhalten (bzw. als solches wahrgenommenes Verhalten) zwischen Personen zu einer Verhaftung führen.

Rechtliche Besonderheiten

Neben homosexuellen Handlungen sind auch Prostitution sowie die Einfuhr und Verbreitung pornographischen Materials verboten.
Drogenbesitz, -handel und -konsum stehen unter hohen Strafen.

Es besteht strenges Fotografierverbot von militärischen Anlagen und Einrichtungen; auch Grenzübergänge und Kontrollstellen an den Landstraßen sollten nicht fotografiert und lokale Verbote beachtet werden.

Nach libanesischem Recht ist es bei rechtlichen Streitigkeiten aller Art möglich, eine Ausreisesperre im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes zu verhängen. In der Praxis tritt dies häufig bei unterhalts- und/ oder scheidungsrechtlichen Fragestellungen – gelegentlich aber auch bei rein zivilrechtlichen Fragestellungen (Autokauf/Mietvertrag) – auf. Hierbei kann z. B. der Ehepartner bis zur Zahlung entsprechender Abschläge auf den Unterhalt (häufig: Streit der Eheleute um die sog. „Abendgabe") eine Ausreise aus Libanon wirksam verhindern.

Geld/Kreditkarten

Die offizielle Landeswährung ist das Libanesische Pfund (LBP). Seit Ausbruch der Wirtschafts- und Finanzkrise haben sich verschiedene Devisenparallelmärkte im Land etabliert. Die libanesische Zentralbank veröffentlicht regelmäßig auf ihrer Webseite einen offiziellen Kurs, die sog. "Sayrafa-Rate". Die im Land operierenden Finanztransferdienstleister veröffentlichen ihre aktuellen Kurse ebenfalls. Das Bezahlen mit USD ist in vielen Landesteilen möglich, wobei man Wechselgeld häufig in lokaler Währung erhält. Devisen in bar können unkompliziert in Libanesische Pfund (LBP) getauscht werden. An Bankautomaten und bei Zahlungen mit ausländischer Kreditkarte werden meist erheblich schlechtere Wechselkurse angewandt. Hierdurch kann es zu erheblichen Mehrkosten im Vergleich zu Barzahlungen kommen. Oft akzeptieren Restaurants und Geschäfte nur Bargeld.

  • Informieren Sie sich vor der Nutzung von Bankautomaten oder der Zahlung mit ausländischer Kreditkarte über die aktuellen Konditionen. Nutzen Sie im Zweifel Bargeld.
  • Nehmen Sie USD oder Euro in bar mit.

Einreise und Zoll

Siehe Aktuelles

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Libanons sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Libanon ein Visum. Es kann vor der Einreise bei den zuständigen Auslandsvertretungen oder – für touristische Aufenthalte bis zu einem Monat bei Einreise – am Flughafen (on arrival) beantragt werden. Visa für touristische Aufenthalte sind gebührenfrei.

Bei Einreise zur Aufnahme einer Beschäftigung in Libanon muss das Visum von der zuständigen libanesischen Auslandsvertretung vor der Reise ausgestellt werden. Diese Regelung gilt auch für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen.

Informationen zu Einreisevisa für deutsche Staatsangehörige bietet die libanesische „General Security".

Überschreitung der Visumsgültigkeit

Bei einer mehr als einmonatigen Überschreitung der Gültigkeit des Visums kann die Ausreise verweigert werden. In diesem Fall muss bei der „General Security" entweder eine Verlängerung des Visums oder ein einwöchig gültiges Ausreisevisum („exit visa") beantragt werden.

Ohne gültigen Aufenthaltstitel droht die Zahlung einer Strafgebühr, die von der Dauer der Überschreitung abhängt, bis hin zur Verhaftung.

Voraufenthalte in Israel

Reisende mit erkennbaren Voraufenthalten in Israel (z.B. indirekte Hinweise oder im Pass zurückgebliebene Einlegeblätter, Ein- oder Ausreisestempel Israels, Ausreisestempel jordanischer oder ägyptischer Grenzübergänge zu Israel) werden regelmäßig an der Grenze zurückgewiesen, auch wenn bereits ein Visum erteilt wurde. Deutsch-libanesische Doppelstaater und Doppelstaater anderer arabischer Herkunft riskieren ggf. eine Festnahme, da für diesen Personenkreis ein Israel-Aufenthalt einen Straftatbestand darstellt.

  • Sollte Ihr Pass Rückschlüsse auf Voraufenthalte in Israel aufweisen, sollten Sie unbedingt rechtzeitig bei Ihrer passausstellenden Behörde einen neuen Pass für eine Reise nach Libanon beantragen.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

Kinder und Ehegatten libanesischer Staatsangehöriger

In deutsch-libanesischen Ehen erwerben gemeinsame Kinder durch Geburt die libanesische Staatsangehörigkeit über den Vater.
Insbesondere wenn die Eheschließung vor einem Religionsgericht in Libanon erfolgte, findet in der Regel – auch bei einem nur kurzfristigen Aufenthalt – das jeweilige örtliche konfessionell geprägte Sorge- und Familienrecht Anwendung auf die rechtlichen Beziehungen der Eheleute und das Sorgerechtsverhältnis zu den gemeinsamen Kindern. Bei den islamischen Religionsgemeinschaften weisen die zuständigen Gerichte in aller Regel das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die gemeinsamen Kinder dem Vater zu. Das libanesische Familienrecht sieht die Möglichkeit vor, bei aufkommenden Familienstreitigkeiten auch sehr kurzfristig einstweilige Maßnahmen, insbesondere Ausreisesperren gegen Ehegatten und minderjährige Kinder, zu verhängen. Dies kann auch in Widerspruch zur deutschen Rechtslage oder zu deutschen Sorgerechtsentscheidungen erfolgen.
Die deutsche Botschaft in Beirut hat aufgrund der bestehenden Rechtslage in Libanon keine Möglichkeit, diese Ausreisesperren aufheben zu lassen. Dies ist in aller Regel nur mit Einverständnis des Familienmitglieds, welches die Ausreisesperre erwirkt hat oder nach z. T. langwierigen Gerichtsverfahren vor dem zuständigen libanesischen Familiengericht möglich. Die Rechtslage ist ähnlich, wenn der aus Libanon stammende Ehepartner staatenlos (z. B. palästinensischer Flüchtling) ist.

Wiedereinreise nach Deutschland für palästinensische Volkszugehörige

Reisenden, die zwar im Besitz eines gültigen deutschen Aufenthaltstitels sind, nicht aber über anerkannte Reisedokumente verfügen, kann bei Rückreise nach Deutschland durch die Fluggesellschaften die Beförderung verweigert werden. In der Vergangenheit betraf dies besonders palästinensische Volkszugehörige, die sich daher rechtzeitig vor Antritt der Hinreise nach Libanon bei den zuständigen Ausländerbehörden um die Ausstellung gültiger Reisedokumente bemühen sollten. Nähere Informationen erteilt die Deutsche Botschaft Beirut.

Einreisekontrolle/Doppelstaater/Syrer und Palästinenser mit Aufenthalt in Deutschland

Die Grenze zwischen Libanon und Syrien können grundsätzlich nur Personen mit libanesischem Aufenthaltstitel passieren. Allerdings gestatten die libanesischen Grenzstellen für 48 Stunden den Einlass von Syrern, die ein Flugticket für den Abflug vom Flughafen Beirut, eine Bestätigung der ärztlichen Behandlung oder eine Terminbestätigung der Botschaft Beirut vorlegen können. Hierfür muss außerdem ein gültiges Reisedokument an der Grenzstelle vorgelegt werden.

Die Verweigerung der Einreise unmittelbar am Grenzübergang ist allerdings jederzeit und ohne Angaben von Gründen möglich. Die deutsche Botschaft in Beirut hat in diesen Fällen keine Möglichkeit der Unterstützung.

Personen mit mehrfacher Staats- oder Volkszugehörigkeit (z. B. Deutsch-Libanesisch/ Deutsch-Syrisch/Deutsch-Palästinensisch) müssen bei Einreise nach Libanon arabische oder ins Arabische übersetzte Geburtsurkunden mit sich führen, um den Vornamen des Vaters nachzuweisen, der im arabischen Personenstandsrecht eine wichtige Angabe ist. Dies beugt Personenverwechslungen vor, die in der Vergangenheit zu Vernehmungen, Zurückweisungen und teilweise auch Festnahmen durch die libanesischen Grenzbehörden geführt haben.

Personen mit deutscher und syrischer Staatsangehörigkeit sollten beachten, dass es bei illegalen Ein- oder Ausreisen nach/aus Libanon, z.B. im Rahmen der Flucht aus Syrien, - auch wenn diese lange zurückliegen -  bei einer erneuten Einreise in den Libanon zu Inhaftierungen und Strafverfolgungsmaßnahmen kommen kann.

Ausländische Staatsangehörige, vor allem Syrer und Palästinenser, bei denen der Verdacht einer irregulären Einreise nach Deutschland besteht, müssen damit rechnen, dass ihnen die Einreise nach Libanon verweigert wird. Dies kann trotz einer aktuell gültigen Aufenthaltserlaubnis für Deutschland der Fall sein.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von libanesischer und von fremder Währung ist erlaubt; bei größeren Bargeldbeträgen (zurzeit über 10.000 USD) ist eine Deklarierung gegenüber der Zentralbank vorgeschrieben.

Bei Geschäftsreisen fallen evtl. hohe Zollgebühren auf importierte Ausstellungsstücke oder Warenmuster an. Ansonsten bestehen keine ungewöhnlichen Beschränkungen.

Einreise mit einem Fahrzeug

Bei der Einfuhr eines nicht auf den Reisenden in Deutschland zugelassenen Kfz wird in letzter Zeit zunehmend verlangt, dass die Echtheit der dafür erforderlichen notariell beglaubigten Vollmacht zusätzlich vorab von der deutschen Botschaft in Beirut bestätigt wird. Es empfiehlt sich, die genauen Einreisebestimmungen für ein in Deutschland zugelassenes Kfz bei einem Automobilclub und der libanesischen Botschaft in Berlin abzuklären. Die auch vorübergehende Einfuhr von Pkw mit Dieselmotor ist untersagt.

Heimtiere

Für die Einfuhr von Haustieren bestehen keine besonderen, über die international üblichen hinausgehenden, veterinärpolizeilichen Vorschriften. Außer dem EU-Heimtierausweis mit den aktuellen Impfungen, vor allem gegen Tollwut, wird ein Gesundheitszeugnis eines Amtstierarztes mit englischer Übersetzung benötigt, das möglichst nicht älter als zwei Tage ist. Weitere Informationen erhalten Sie von den libanesischen Auslandsvertretungen.

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus oder Ausreise in ein Polio- bzw. Meningokokkengebiet ist eine Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Meningokokken ACWY nachzuweisen.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

HIV/AIDS

Die Prävalenz von HIV-Infizierten in Libanon ist gering. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht jedoch ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera ist eine bakterielle Infektionskrankheit, die vor allem durch verunreinigtes Trinkwasser und infizierte Nahrung übertragen wird. Sie kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten.

  • Achten Sie intensiv auf Einhaltung der Hygienemaßnahmen.
  • Beachten Sie die Hinweise zu Cholera.

Weitere Infektionskrankheiten

Einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniasis, West-Nil-Fieber, Phlebotomus-Fieber). Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz, langärmlige Kleidung).

Schlangenbisse

Sehr selten kommen außerhalb der Städte Schlangenbisse der Libanesischen Bergotter vor. Ein Antivenum ist in diesem Fall notwendig und in den großen Krankenhäusern in Beirut vorhanden, s. auch Erste Hilfe bei Schlangenbissen.

Medizinische Versorgung

Das Versorgungsniveau ist in Beirut gut. Besonders die beiden großen Krankenhäuser der Maximalversorgung, das American University Hospital und das Hospital Hôtel Dieu de France, sind überregionale Anlaufstellen. Außerhalb der Hauptstadt ist mit einigen Einschränkungen zu rechnen. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall empfehlenswert. Dies gilt umso mehr, da libanesische Krankenhäuser – selbst bei Notfallversorgung – in der Regel eine Anzahlung oder Vorkasse (grundsätzlich in Bar) verlangen. Allerdings kann ein durchgehender und flächendeckender Apothekennotdienst mitunter nicht gewährleistet werden, da viele Apotheken aufgrund des Strommangels auch nachts schließen.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke, einschließlich einer ausreichenden Menge Ihrer regelmäßig benötigten Medikamente (sofern relevant), mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Die medizinische Versorgung ist zumindest in Beirut gut, z.T. sehr gut. Eine Liste mit Vertrauensärzten kann über die deutsche Botschaft in Beirut (s. Adressen) erfragt werden. Privatkrankenhäuser sind gut ausgestattet. Eine Bescheinigung darüber, ob der Patient für die Behandlungskosten aufkommmen kann, ist vor der Behandlung erforderlich. Üblicherweise wird sofortige oder vorherige Zahlung in bar oder mit Kreditkarte erwartet. Der Standard in staatlichen Krankenhäusern ist erheblich niedriger.

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung sowie einer Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.

Essen und Trinken

Leitungswasser ist normalerweise gechlort und relativ sauber, es können jedoch u. U. leichte Magenverstimmungen auftreten. Für die ersten Wochen des Aufenthalts wird daher abgefülltes Wasser empfohlen, das überall erhältlich ist. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Das Trinkwasser außerhalb der großen Städte kann Risiken in sich bergen und sollte daher abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Milch ist pasteurisiert, und Milchprodukte, Fleisch, Geflügel, Meeresfrüchte, Obst und Gemüse (sollten möglichst geschält werden) sind unbedenklich.

Impfungen

Titel Besondere Vorsichtsmaßnahmen Gesundheitszeugnis erforderlich
Gelbfieber 1 -
Cholera Nein -
Typhus & Polio 2 -
Malaria Nein -
Essen & Trinken - -

Anmerkungen Impfungen

[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen wollen. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitreisende, die in Libanon den Flughafen nicht verlassen.

[2] Aufgrund der Flüchtlingsströme aus Syrien sollten Reisende ihren Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) überprüfen. Reisende, die aus den Ländern Syrien, Irak, Pakistan, Afghanistan, Nigeria, Kamerun, Äquatorial Guinea, Äthiopien und Somalia stammen oder sich dort aufgehalten haben, müssen einen Nachweis über die Polio-Impfung, die nicht länger als 12 Monate vor Antritt der Reise in den Libanon erfolgt sein muss, erbringen, wenn sie ein Visum für den Libanon beantragen.

Gesundheitszeugnis

Ausländer, die eine Arbeitserlaubnis beantragen, müssen sich im Land einem HIV-Test unterziehen.

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

HIV/Aids ist eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, Piercings, Tätowierungen, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen. 

Leishmaniose und weitere durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen landesweit eher selten vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Pass- und Visabestimmungen

Notwendige Einreisedokumente

Titel Pass erforderlich Visum erforderlich Rückflugticket erforderlich
Schweiz Ja Ja Ja
Andere EU-Länder Ja Ja Ja
Türkei Ja Ja Ja
Österreich Ja Ja Ja
Deutschland Ja Ja Ja

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss bei der Beantragung des Visums noch mindestens 6 Monate und bei Ausreise aus dem Libanon noch mindestens 1 Monat gültig sein.

Visainformationen

Ein Visum für den Libanon ist erforderlich für Staatsangehörige der in der obigen Tabelle genannten Länder.

Visum bei der Einreise:
U.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können das Visum bei der Einreise für einen touristischen Aufenthalt von 30 Tagen (sofern nicht anders angegeben) am Beirut International Flughafen erhalten (benötigt werden bestätigte Rückflugtickets sowie eine Adresse im Libanon):

a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder (für weibliche Staatsbürger dieser Länder gilt dies nur unter bestimmten Voraussetzungen; die vorherige Visumbesorgung ist jedoch für alle Staatsbürger dieser Länder dringend empfohlen),

b) Schweiz und

(c) Türkei (für mehrmalige Einreisen und für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten).
 

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer:
Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Alleinreisende Minderjährige benötigen eine beglaubigte Reiseerlaubnis der nicht mitreisenden Eltern / Erziehungsberechtigten.

Bearbeitungsdauer

Je nach Staatsangehörigkeit unterschiedlich, EU-Länder und Schweiz: ca. 11 Tage in Berlin.

Gültigkeit

Maximal 6 Monate (je nach Nationalität unterschiedlich). Transitvisum: bis 48 Std. bzw. 48 Std. bis 15 Tage.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum (Aufenthalt über Nacht nicht erlaubt).

Visaarten und Kosten

Touristenvisum (Individual- und Gruppenvisa), Geschäftsvisum, Transitvisum.

Kosten

Deutschland und Österreich

Visum (ohne vorher benötigte Genehmigung von der Sicherheitsbehörde):
77 € (einmalige Einreise, für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten),
110 € (zweimalige Einreise, für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten),
154 € (mehrmalige Einreise, für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten).

Schweiz

Visum: 
88 CHF (einmalige Einreise, für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten), 
125 CHF (zweimalige Einreise, für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten), 
175 CHF (mehrmalige Einreise, für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten).



Gebühren jeweils bei der Einreise für EU-Bürger und Schweizer
Visum:
kostenlos (einmalige Einreise, für einen Aufenthalt von bis zu 1 Monat),

Transitvisum:
kostenlos (bis 48 Std.),
25.000 LL (ca. 12 €) (48 Std. bis 15 Tage).

Türkei

Gebühren jeweils bei der Einreise

Visum:
kostenlos (einmalige Einreise, für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten).

Die Gebühren unterliegen ständigen Änderungen. Die aktuelle Gebührenübersicht ist auf www.general-security.gov.lb erhältlich.

Antrag erforderlich

(a) 1 Antragsformular
(b) 1 aktuelles Passfoto in Farbe (3,5 cm × 4,5 cm).
(c) Reisepass, der noch mindestens sechs Monate gültig ist, sowie farbige Kopien der ersten drei Seiten.
(d) Gebühr (per Überweisung oder per Einzahlung auf das Konto).

(e) Ggf. Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.

(f) beglaubigte Kopie des Reisepasses

(g) Auslandskrankenversicherung

Touristenvisum zusätzlich:
(h) Adresse des Gastgebers oder Hotels im Libanon (außer bei Buchung einer Pauschalreise); (i) Hotelreservierung; (j) Flugticket; (k) ein Bankauszug, eine Kreditkarte, Beschäftigungsnachweis, Nachweis über Einkünfte.

Geschäftsvisum zusätzlich:
(h) Einladung der libanesischen Firma an die ausstellende Botschaft und Entsendungsschreiben der eigenen Firma mit allen Reisedetails.

Alleinreisende oder mit nur einem Sorgeberechtigten reisende Kinder sowie ausländische Einwohner benötigen zusätzliche Unterlagen, die bei der Botschaft im Einzelfall zu erfragen sind.

Der postalischen Antragstellung sollte ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beigelegt werden.

Geld

Geldwechsel

In Beirut gibt es zahlreiche große Banken, in denen internationale Währungen gewechselt werden können. Geldwechsel ist auch in vielen Hotels möglich. US-Dollar-Banknoten werden beinahe überall in Beirut in Hotels, Restaurants, Taxen und auch in kleineren Geschäften akzeptiert. Möglichkeiten zum Umtausch finden sich bereits am Flughafen, sowie in Banken und Wechselstuben.

Währung


1 Libanesisches Pfund = 100 Piaster. Währungskürzel: L£, LBP (ISO-Code). 

Banknoten im Wert von 100.000, 50.000, 20.000, 10.000, 5000 und 1000  L£ sind im Umlauf. 

Münzen sind im Wert von 500, 250, 100 und 50 L£ im Umlauf. Das libanesische Pfund ist an den US-Dollar gebunden.


 

Devisenbestimmungen

Keine Beschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung. Beträge von umgerechnet über 15.000 US$ müssen deklariert werden.

Kreditkarten

Internationale Kreditkarten wie American Express, Mastercard, Diners Club und Visa werden im ganzen Land in Hotels, einigen Restaurants, Geschäften, Mietwagenfirmen sowie von Fluggesellschaften angenommen. Geldautomaten gibt es in den größeren Städten. 

Reiseschecks

Reiseschecks werden im Libanon nicht akzeptiert.

Öffnungszeiten der Bank

Mo-Sa 08.30-14.00 Uhr (z. T. bis 17.00 Uhr).

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel können zollfrei in den Libanon eingeführt werden (Personen ab 18 J., die ihren Wohnsitz nicht im Libanon haben):

800 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 100 Zigarillos oder 1 kg Pfeifentabak oder 1 kg Tabak;
4 l Wein oder Bier oder 2 Liter Champagner, Whisky oder Cognak;
100 g Parfüm und 1 l Eau de Toilette.
Medikamente für den persönlichen Gebrauch;
Persönliche, nicht für kommerziellen Gebrauch bestimmte Gegenstände im Wert von bis zu 2.000.000 L£ (ca. 1162 €).

Personen unter 18 Jahren dürfen die Hälfte der angegebenen Mengen zollfrei einführen mit Ausnahme von Tabakwaren und alkoholischen Getränken.

Verbotene Importe

Pornografisches Material, Waffen, Munition, Betäubungsmittel, archäologische Artefakte und Währungen.

Quellenangaben
  • DuMont Die Welt - Atlas mit Länderlexikon, DuMont Reiseverlag, 2015-04
  • Libanon - Reise- und Sicherheitshinweise, Auswärtiges Amt, Stand - 13.02.2024 (Unverändert gültig seit: 03.01.2024)
    Haftungsausschluss: Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
  • Der Reiseführer, Columbus Travel Media Ltd., Stand - 13.02.2024 (Unverändert gültig seit: 03.01.2024)
    Information: Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger werden mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel Media veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr.
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