Ländername | Republik Usbekistan; O'zbekiston Respublikasi |
Fläche | 448.978 km2 |
Hauptstadt | Taschkent |
Bevölkerung | 33.570.609 |
Sprache | Usbekisch 74,3 %, Russisch 14,2 %, Tadschikisch 4,4 %, andere 7,1% |
Religion | Muslime 88 % (meistens Sunniten), Orthodoxe 9 %, andere 3 % |
Staats-/Regierungsform | Republik |
Staatsoberhaupt | Shavkat Mirziyoyev (Amtsantritt 2016) |
Regierungschef | Abdulla Aripov (Amtsantritt 2016) |
Außenminister | Abdulaziz Komilov (Amtsantritt 2012) |
Währung | Usbekistan-Sum (UZS) |
Zeitzone | MEZ+4h |
Stromnetz | 220 V/50 Hz |
Reiseadapter | C, F, I |
Kfz-Länderkennzeichen | UZ |
ISO-3166 | UZ, UZB |
Internet-TLD | .uz |
Landesvorwahl | +998 |
Website | https://www.gov.uz/en |
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Überlandreisen können wegen des teilweise schlechten Zustands der Straßen und Fahrzeuge schwierig und gefährlich sein.
Die Tankstellendichte ist gering. Benzin ist mit 80 und 91 Oktan nicht immer und mit 95 Oktan sehr selten erhältlich; außerhalb von Taschkent ist die Benzinversorgung generell schwieriger als in der Hauptstadt. Die Benzinqualität lässt zu wünschen übrig, was zu technischen Problemen (Benzinfilter) führen kann. Diesel ist grundsätzlich erhältlich, die Versorgungssicherheit ist aber vor allem außerhalb Taschkents nicht verlässlich gegeben.
Durch die oft nicht europäischen Gewohnheiten entsprechende Fahrweise usbekischer Verkehrsteilnehmer ist ein nicht an den örtlichen Fahrstil gewöhnter Autofahrer einer erhöhten Unfallgefahr ausgesetzt. Bei Beteiligung an einem Verkehrsunfall kann es zu einer mehrwöchigen Stilllegung des Fahrzeugs kommen, bis alle Untersuchungen zum Unfallhergang abgeschlossen sind. Im Fall einer Reparatur ist zu beachten, dass Ersatzteile mitunter schwer erhältlich sind oder importiert werden müssen.
Ein internationaler Führerschein in Verbindung mit einem gültigen deutschen Führerschein ist erforderlich.
Homosexuelle Handlungen zwischen Männern stellen in Usbekistan einen Straftatbestand dar. Davon abgesehen sind LGBTIQ-Beziehungen in Usbekistan gesellschaftlich nicht akzeptiert.
Bei einzelnen als strategisch wichtig geltenden Einrichtungen im Lande besteht Fotografierverbot. Hierzu können Verkehrsinfrastruktur (Brücken, Tunnel, Bahnanlagen), staatliche Gebäude, militärische Einrichtungen und Grenzanlagen gehören. Das Verbot ist nicht immer durch Hinweisschilder kenntlich gemacht.
Drogen sind illegal und ihr Besitz, Verbrauch, ihre Ein- und Ausfuhr sowie der Handel sind strafbewehrt.
Die usbekische Währung ist der Sum (UZS). Die Dichte an (funktionierenden und ausreichend bestückten) Geldautomaten in Usbekistan ist relativ gering. Es ist deswegen ratsam, für eine Reise nach Usbekistan Bargeld in Euro oder - noch besser, da weiter verbreitet - US-Dollar mitzunehmen. Die Banknoten sollten in bestem äußeren Zustand sein, ohne Verschmutzungen oder Risse, da sie sonst nicht oder nur mit Abschlag umgetauscht werden können.
Der Umtausch sollte ausschließlich in Banken und zugelassenen Wechselstuben erfolgen. Inoffizieller Devisentausch, auf Märkten, ist auch nach der Währungsliberalisierung im Jahr 2017 illegal.
Die Weltgesundheitsorganisation hat die Erkrankung, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
Die hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die .
Seit Dezember 2018 hat die das gesamte Land als malariafrei eingestuft.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Hepatitis C ist eine Form von Leberentzündung, verursacht durch das Hepatitis-C-Virus. Sie wird vorwiegend über Blutkontakte übertragen. Eine Hepatitis-C-Infektion verläuft meist asymptomatisch, wird aber oft chronisch. In diesem Zusammenhang kann es zu Spätfolgen wie Leberzirrhose oder Leberkrebs kommen. Bislang gibt es keine Impfung gegen den Erreger. Die Erkrankung ist in Usbekistan relativ verbreitet, ca. 4% der Bevölkerung sind betroffen.
Oberflächengewässer können mit fäkalen Keimen und chemischen Schadstoffen kontaminiert sein, auch wenn sie in der landwirtschaftlichen Produktion verwendet werden. Durchfallerkrankungen sind überall im Land ganzjährig möglich.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit besteht ein Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und Übertragung einer Tollwut. Die notwendigen, medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen eines Ungeimpften, die Gabe von Immunglobulinen, sind in Usbekistan nicht immer möglich. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung vor einem Biss, siehe Merkblatt Tollwut.
Die Tuberkulose kommt landesweit häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen ist die Gefahr einer resistenten Tuberkulose gegeben. Das Tragen eines chirurgischen Mundschutzes schützt nicht vor einer Ansteckung.
Die Höhenkrankheit ist eine durch taktische Fehler bei der notwendigen Höhenanpassung über 2.300 m (durch zu raschen Aufstieg und Überanstrengung) ausgelöste, potentiell sehr gefährliche Funktionsstörung von Lunge und Gehirn, siehe Merkblatt Höhenkrankheit.
Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Zivile Luftrettungsunternehmen für die Rettung aus Bergnot gibt es in Usbekistan nur sehr bedingt.
Je nach Wetter und Bevölkerungsdichte am Aufenthaltsort ist die Luftqualität oft schlecht, bedingt vor allem durch Abgase und Staub. Chronische Atemwegserkrankungen wie Asthma oder COPD können sich dadurch erheblich verschlechtern.
Die medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen und Unfällen, ist in weiten Landesteilen unzureichend, ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen ist auch in den Städten nicht überall existent. Auch in Taschkent und Samarkand entspricht die medizinische Versorgung vielfach nicht europäischem Standard. Ärzte fordern für die medizinischen Behandlungen von Ausländern häufig eine Barzahlung im Voraus. Bei schweren Erkrankungen oder Verletzungen muss eine medizinische Evakuierung, zum Beispiel nach Istanbul, Dubai oder Europa, erwogen werden. Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer Reiserückholversicherung ist zwingend notwendig, kann aber die unzureichende medizinische Infrastruktur vor Ort nicht ersetzen.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Letzte Änderungen: Aktuelles (Einreise)
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
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- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
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Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Usbekistan wird derzeit gewarnt.
Usbekistan ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Regionaler Schwerpunkt ist die Stadt Taschkent, in geringerem Maß auch das Gebiet Taschkent.
Usbekistan ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das usbekische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Die usbekische Regierung gibt Änderungen von Regelungen zur Einreise sowie zur Eindämmung der Pandemie mitunter sehr kurzfristig bekannt, zum Teil nur über soziale Medien.
Bei der Einreise nach Usbekistan gilt eine Corona-Schnelltestpflicht, unabhängig von einem eventuell vorliegenden negativen PCR-Testergebnis. Die Kosten sind von den Reisenden zu tragen. Für Reisende, die sich in den letzten 14 Tagen in Deutschland aufgehalten haben, wurde die 14-tägige Quarantänepflicht bei Vorliegen eines negativen Schnelltests aufgehoben. Im Falle eines positiven Schnelltests bei Einreise besteht eine 14-tägige Quarantänepflicht. Reisenden ohne usbekischen Wohnsitz obliegt die Quarantäne im Hotel.
Der Linienflugverkehr findet derzeit nur eingeschränkt statt. Der Grenzübergang zu Lande ist erfahrungsgemäß nicht immer möglich.
Derzeit sind die meisten einschränkenden Maßnahmen aufgehoben. Allerdings bleiben viele Restaurants und Hotels geschlossen. In der Vergangenheit hat die usbekische Regierung einschränkende Maßnahmen (Lockdown) sehr kurzfristig bekannt gegeben.
Eine adäquate medizinische Versorgung ist nicht immer gewährleistet.
In der Öffentlichkeit gilt grundsätzlich die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die örtlichen Hygiene- und Abstandsvorschriften müssen beachtet werden.
Bitte informieren Sie sich über Details der genannten Einschränkungen, die sich sehr kurzfristig ändern können, in den lokalen Medien.
Landesweit, aber insbesondere in den Grenzregionen zu Afghanistan und die Grenzgebiete zu Tadschikistan und Kirgisistan ist von einer latenten Gefährdung durch islamistisch orientierte extremistische Gruppen auszugehen, die in Zentralasien operieren. Die Bedrohung richtet sich bislang nicht gegen den Tourismus im Lande.
Die Lage in Usbekistan ist derzeit ruhig.
Insbesondere an vielbesuchten Orten wie Basaren und in öffentlichen Transportmitteln kann es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen kommen. Vereinzelt finden auch Überfälle, insbesondere bei Dunkelheit statt.
Usbekistan liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann. 1966 wurde die Hauptstadt Taschkent erheblich beschädigt, 2011 forderte ein Erdbeben der Stärke 6,1 im Fergana-Tal mehrere Todesopfer.
Das Klima ist kontinental mit trockenen Sommern und kalten Wintern. Witterungsbedingungen von extremer Hitze bis zu extremer Kälte können sich sehr schnell ändern.
Der trockengefallene Boden des Aralsees ist stark durch Salze und Chemikalien belastet, die durch den Wind verbreitet werden.
Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Überlandreisen können wegen des teilweise schlechten Zustands der Straßen und Fahrzeuge schwierig und gefährlich sein.
Die Tankstellendichte ist gering. Benzin ist mit 80 und 91 Oktan nicht immer und mit 95 Oktan sehr selten erhältlich; außerhalb von Taschkent ist die Benzinversorgung generell schwieriger als in der Hauptstadt. Die Benzinqualität lässt zu wünschen übrig, was zu technischen Problemen (Benzinfilter) führen kann. Diesel ist grundsätzlich erhältlich, die Versorgungssicherheit ist aber vor allem außerhalb Taschkents nicht verlässlich gegeben.
Durch die oft nicht europäischen Gewohnheiten entsprechende Fahrweise usbekischer Verkehrsteilnehmer ist ein nicht an den örtlichen Fahrstil gewöhnter Autofahrer einer erhöhten Unfallgefahr ausgesetzt. Bei Beteiligung an einem Verkehrsunfall kann es zu einer mehrwöchigen Stilllegung des Fahrzeugs kommen, bis alle Untersuchungen zum Unfallhergang abgeschlossen sind. Im Fall einer Reparatur ist zu beachten, dass Ersatzteile mitunter schwer erhältlich sind oder importiert werden müssen.
Ein internationaler Führerschein in Verbindung mit einem gültigen deutschen Führerschein ist erforderlich.
Homosexuelle Handlungen zwischen Männern stellen in Usbekistan einen Straftatbestand dar. Davon abgesehen sind LGBTIQ-Beziehungen in Usbekistan gesellschaftlich nicht akzeptiert.
Bei einzelnen als strategisch wichtig geltenden Einrichtungen im Lande besteht Fotografierverbot. Hierzu können Verkehrsinfrastruktur (Brücken, Tunnel, Bahnanlagen), staatliche Gebäude, militärische Einrichtungen und Grenzanlagen gehören. Das Verbot ist nicht immer durch Hinweisschilder kenntlich gemacht.
Drogen sind illegal und ihr Besitz, Verbrauch, ihre Ein- und Ausfuhr sowie der Handel sind strafbewehrt.
Die usbekische Währung ist der Sum (UZS). Die Dichte an (funktionierenden und ausreichend bestückten) Geldautomaten in Usbekistan ist relativ gering. Es ist deswegen ratsam, für eine Reise nach Usbekistan Bargeld in Euro oder – noch besser, da weiter verbreitet – US-Dollar mitzunehmen. Die Banknoten sollten in bestem äußeren Zustand sein, ohne Verschmutzungen oder Risse, da sie sonst nicht oder nur mit Abschlag umgetauscht werden können.
Der Umtausch sollte ausschließlich in Banken und zugelassenen Wechselstuben erfolgen. Inoffizieller Devisentausch, z.B. auf Märkten, ist auch nach der Währungsliberalisierung im Jahr 2017 illegal.
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens drei Monate über Ablauf des usbekischen Visums hinaus gültig sein. Bei Kurzzeitaufenthalten ohne Visum muss das Reisedokument zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens drei Monate gültig sein.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen seit 15. Januar 2019 grundsätzlich kein Visum mehr. Nach Informationen der usbekischen Botschaft in Berlin gilt dies unabhängig vom Reisezweck. Für einen längeren Aufenthalt muss bei der zuständigen usbekischen Auslandsvertretung ein Visum beantragt werden.
Innerhalb von 72 Stunden (usbekische Feiertage und Wochenenden nicht mitgerechnet) müssen sich Ausländer– unabhängig von der in vielen Fällen visumfreien Einreise, siehe oben – beim UVViOG (Verwaltung für Ein-/Ausreise und Staatsbürgerschaft, ehemals OViR) des jeweiligen Stadtbezirks anmelden. Bei einem Hotelaufenthalt übernimmt das Hotel die Registrierung. Bei Einreise mit einem Touristenvisum kann eine Registrierung nur über Hotels erfolgen. Anderenfalls, z.B. bei Besuchen von Familienangehörigen oder Bekannten, gilt sowohl für Visumbeantragung als auch Registrierung ein anderes Verfahren, das seitens der Gastgeber bei den zuständigen usbekischen Behörden erfragt werden sollte. Der Registrierungsbeleg ist Voraussetzung für die Buchung von Flügen und Fahrkarten für Reisen im Landesinneren und muss bei der Ausreise vorgelegt werden. Verstöße gegen die Registrierungsvorschriften können erfahrungsgemäß zu einer Verzögerung der Weiterreise sowie zu Einreiseverboten und hohen Geldstrafen führen
Eine Übersicht (ohne Gewähr) der usbekischen Grenzübergänge mit Angaben zu Öffnungszeiten gibt es auf der Website der Botschaft Taschkent. Allerdings können auch die als international ausgewiesenen Grenzübergänge (abgesehen von den internationalen Flughäfen) kurzfristig geschlossen und für die Durchreise mit dem Auto oder für Ausländer gesperrt werden.
Alleinreisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung der Eltern in russischer oder usbekischer Sprache mit sich führen.
Sofern unbegleitete minderjährige Flugreisende allein aus Usbekistan ausreisen sollen, wird dringend geraten, sich bei der Fluggesellschaft nach besonderen Vorschriften für alleinreisende Kinder zu erkundigen. So verlangt z.B. Uzbekistan Airways eine notarielle Einverständniserklärung beider Elternteile, die bei der Abreise des Kindes vorgelegt werden muss.
Die Einfuhr von Devisen nach Usbekistan ist in unbeschränkter Höhe möglich. Übersteigt der Wert der eingeführten Devisen 2.000 US-Dollar, muss über die Deviseneinfuhr bei der Einreise eine Zollerklärung in zweifacher Ausfertigung ausgefüllt werden. Das Formular gibt es neben der russischen Version auch in englischer Sprache, bisweilen allerdings nur auf besondere Nachfrage.
Bei der Einreisekontrolle sollten Reisende darauf achten, eines der beiden ausgefüllten Zollerklärungsformulare abgestempelt wieder zurückzuerhalten. Dieses Exemplar muss bei der Ausreise auf Verlangen vorgezeigt werden, anderenfalls muss mit Problemen bei der Ausreise gerechnet werden.
Bei Ausreise ist eine Überschreitung der Summe der bei Einreise eingeführten Devisen nur unter Vorlage einer Bestätigung der Zentralbank der Republik Usbekistan oder einer bevollmächtigten Bank möglich. Falsche Angaben werden in der Regel mit Geldstrafe geahndet. In Einzelfällen ist es zu einer Verzögerung der Ausreise, auch um mehrere Tage, gekommen. Ohne Vorlage der Einreise-Zollerklärung ist bei Ausreise ein Mitführen von Devisen nicht gestattet. Bewahren Sie daher die Einreise-Zollerklärung gut auf.
Es bestehen die international üblichen Ein- bzw. Ausfuhrverbote (Drogen, Waffen) sowie die international übliche Begrenzung der Einfuhr von Tabak und Alkohol. Die Ausfuhr von Antiquitäten (älter als 75 Jahre) ist verboten.
Es ist vorgeschrieben und wird sehr empfohlen, Medikamente in der Zollerklärung, die jeder Reisende bei der Ein- und Ausreise vorlegen muss, genau aufzuführen (siehe auch Medizinische Hinweise). Die vom usbekischen Zoll abgestempelte Einfuhrdeklaration ist wichtig als Nachweis der legalen Einfuhr. Es kommt vor, dass usbekische Stellen (z.B. bei der Grenzkontrolle bei der Ausreise) Reisende anhalten, weil sie Medikamente bei sich haben, die in Usbekistan (per se oder ab einer bestimmten Menge) als Droge betrachtet werden und bei der Einfuhr nicht deklariert wurden. Folge können mehrtägige Laboruntersuchungen der Medikamente und Blutproben (d.h. auch Reiseunterbrechung) und hohe Geldstrafen sein.
Für die Einfuhr von Haustieren müssen mindestens ein Impfpass und eine veterinärärztliche Bescheinigung vorgelegt werden.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Seit Dezember 2018 hat die WHO das gesamte Land als malariafrei eingestuft.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Hepatitis C ist eine Form von Leberentzündung, verursacht durch das Hepatitis-C-Virus. Sie wird vorwiegend über Blutkontakte übertragen. Eine Hepatitis-C-Infektion verläuft meist asymptomatisch, wird aber oft chronisch. In diesem Zusammenhang kann es zu Spätfolgen wie Leberzirrhose oder Leberkrebs kommen. Bislang gibt es keine Impfung gegen den Erreger. Die Erkrankung ist in Usbekistan relativ verbreitet, ca. 4% der Bevölkerung sind betroffen.
Oberflächengewässer können mit fäkalen Keimen und chemischen Schadstoffen kontaminiert sein, auch wenn sie in der landwirtschaftlichen Produktion verwendet werden. Durchfallerkrankungen sind überall im Land ganzjährig möglich.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit besteht ein Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und Übertragung einer Tollwut. Die notwendigen, medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen eines Ungeimpften, die Gabe von Immunglobulinen, sind in Usbekistan nicht immer möglich. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung vor einem Biss, siehe Merkblatt Tollwut.
Die Tuberkulose kommt landesweit häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen ist die Gefahr einer resistenten Tuberkulose gegeben. Das Tragen eines chirurgischen Mundschutzes schützt nicht vor einer Ansteckung.
Die Höhenkrankheit ist eine durch taktische Fehler bei der notwendigen Höhenanpassung über 2.300 m (z.B. durch zu raschen Aufstieg und Überanstrengung) ausgelöste, potentiell sehr gefährliche Funktionsstörung von Lunge und Gehirn, siehe Merkblatt Höhenkrankheit.
Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Zivile Luftrettungsunternehmen für die Rettung aus Bergnot gibt es in Usbekistan nur sehr bedingt.
Je nach Wetter und Bevölkerungsdichte am Aufenthaltsort ist die Luftqualität oft schlecht, bedingt vor allem durch Abgase und Staub. Chronische Atemwegserkrankungen wie Asthma oder COPD können sich dadurch erheblich verschlechtern.
Die medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen und Unfällen, ist in weiten Landesteilen unzureichend, ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen ist auch in den Städten nicht überall existent. Auch in Taschkent und Samarkand entspricht die medizinische Versorgung vielfach nicht europäischem Standard. Ärzte fordern für die medizinischen Behandlungen von Ausländern häufig eine Barzahlung im Voraus. Bei schweren Erkrankungen oder Verletzungen muss eine medizinische Evakuierung, zum Beispiel nach Istanbul, Dubai oder Europa, erwogen werden. Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer Reiserückholversicherung ist zwingend notwendig, kann aber die unzureichende medizinische Infrastruktur vor Ort nicht ersetzen.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Die medizinische Versorgung in Usbekistan ist mangelhaft. Reisenden wird deshalb auch die Mitgliedschaft bei einer Rettungsfluggesellschaft empfohlen.
Die Mitnahme einer Reiseapotheke mit gängigen Präparaten (z.B. Magen/Darm-Medikamente und Insektenabwehrmittel) wird empfohlen.
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung sowie einer Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.
Titel | Besondere Vorsichtsmaßnahmen | Gesundheitszeugnis erforderlich |
---|---|---|
Gelbfieber | Nein | - |
Typhus & Polio | Ja | - |
Cholera | Nein | - |
Malaria | 1 | - |
Essen & Trinken | 2 | - |
[1] Minimales Malariarisiko mit ausschließlichem Auftreten der weniger gefährlichen Form Malaria tertiana (P. vivax) besteht von Juni bis Oktober in den Grenzgebieten zu Kirgisistan, Afghanistan, Tadschikistan und Turkmenistan.
[2] Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Milch ist pasteurisiert, und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch, Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
Bei Visumantrag oder bei Aufenthalt von mehr als drei Monaten wird ein negativer HIV-Test (nicht älter als drei Monate) in englischer Sprache gefordert.
Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Auch die Russische Frühsommerenzephalitis (RSSE) wird von April bis Oktober durch Zecken übertragen. Bei beruflicher Tätigkeit oder Freizeitaktivitäten mit möglicher Zeckenexposition in endemischen Gebieten ist eine Schutzimpfung gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) zu erwägen. Bei Zeckenbefall im Zweifelsfall den Arzt aufsuchen.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Titel | Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückflugticket erforderlich |
---|---|---|---|
Schweiz | Ja | Nein | Nein |
Österreich | Ja | Nein | Nein |
Deutschland | Ja | Nein | Nein |
Türkei | Ja | Nein | Nein |
Andere EU-Länder | Ja | Nein | Nein |
Allgemein erforderlich, muss nach Ablauf des Visums noch 3 Monate gültig sein.
Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, deshalb ist es ratsam, sich rechtzeitig direkt bei den konsularischen Vertretungen zu erkundigen.
Allgemein erforderlich, ausgenonmmen sind u.a. die folgenden Staatsangehörigen der in der obigen Tabelle genannten Länder für touristische, private und geschäftliche Aufenthalte von bis zu 30 Tagen:
(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder;
(b) Schweiz;
(c) Türkei.
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Maximal 10 Arbeitstage, derzeit ca. 8 Arbeitstage in Berlin ab Eingang der Unterlagen. Expressbearbeitung ist zurzeit nicht möglich. Geschäftsvisum: 3 Werktage.
2 Monate ab Ausstellung.
Aufenthaltsdauer:
Transitvisum: bis 72 Std.
Touristenvisum: 7-30 Tage.
Geschäftsvisum: 7 Tage bis 1 Jahr.
U.a. Deutsche, Österreicher und Staatsangehörige von allen anderen EU-Ländern sowie Schweizer, benötigen für einen Transitaufenthalt von bis zu 5 Tagen kein Transitvisum.
Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die im internationalen Flughafen Taschkent ankommen, und die innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Touristen-, Geschäfts-, Gruppen- und Transitvisum.
Deutschland, Österreich und Schweiz
Touristenvisum:
60 € (einmalig, bis 7 Tage Aufenthalt), 70 € (einmalig, bis 15 Tage Aufenthalt), 80 € (einmalig, bis 30 Tage Aufenthalt), 100 € (einmalig, bis 3 Monate Aufenthalt), 140 € (einmalig, bis 6 Monate Aufenthalt) und 180 € (einmalig, bis 1 Jahr Aufenthalt)..
Jede weitere Einreise kostet 10 € zusätzlich.
Geschäftsvisum:
170 € (mehrmalige Ein- und Ausreise, bis 6 Monate);
270 € (mehrmalige Ein- und Ausreise, bis 1 Jahr);
Transitvisum:
Transitvisum: 60 €; (Kinder unter 16 Jahre: visafrei).
zweimaliger Transit: 70 €.
Gruppenvisum: 15 € pro Gruppenmitglied (bis 15 Tage); 25 € pro Gruppenmitglied (bis 30 Tage), zusätzlich 20 € für jede Gruppe.
eVisa: 20 US$.
Bei der Ausfertigung des Expressvisums steigen die Visagebühren um 50%. Hinweis: Eine Expressbearbeitung ist derzeit nur bedingt möglich, eine Samedaybearbeitung ist gar nicht möglich.
Kindern unter 16 Jahren wird die Visumgebühr erlassen.
Touristenvisum:
(a) 1 Antragsformular (muss online mit englischer US-Tastatur ausgefüllt werden).
(b) 1 Passfoto.
(c) Original-Reisepass (+ Kopie des Reisepasses), der nach Ablauf des Visums noch mindestens 3 Monate gültig ist und mindestens eine freie Seite enthält.
(d) Gebühr (Bei Antragstellung per Überweisung mit abgestempeltem Zahlungsbeleg).
(e) Für Aufenthalte, die länger als 1 Monat dauern (bestimmte Nationalitäten): Touristen-Voucher bzw. Einladung einer usbekischen Reiseagentur (mit Reiseroute und Hotelunterkünften) oder Privateinladung mit Bestätigung des Innenministeriums und Genehmigung des Außenministeriums.
(f) Ggf. gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz
Geschäftsvisum:
(a)-(f),
(e) Für Aufenthalte, die länger als ein Jahr dauern: Einladung einer juristischen Person aus Usbekistan (ggf. mit Referenznummer des usbekischen Außenministeriums).
Expressvisum: Ein Expressvisum kann nur ausgestellt werden, wenn der Antragsteller ein Referenzschreiben vorlegen kann.
Der postalischen Beantragung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen.
Touristen und Geschäftsleute müssen die meisten Rechnungen in Devisen bezahlen. Vor allem US-Dollar, aber auch Euro (in tadellosem Zustand) werden am häufigsten akzeptiert. Alle Rechnungen werden in bar bezahlt. Umtausch auf dem Schwarzmarkt ist illegal und strafbar. Banken und Wechselstuben in den größeren Hotels wechseln zum offiziellen Kurs.
1 So'm = 100 Tiyin. Währungskürzel: UZS (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 50.000, 10.000, 5.000, 1.000, 500, 200, 100, 50, 25, 10, 5, 3 und 1 So'm im Umlauf, Münzen in den Nennbeträgen von 500, 200, 100, 50, 25, 10, 5 und 1 So'm sowie von 50, 20, 10, 5, 3 und 1 Tiyin. Münzen existieren sowohl mit kyrillischer als auch mit lateinischer Prägung.
Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist auf den maximalen Wert von 50 für den Lebenshalt notwendige Mindestlöhne beschränkt. Höhere Beträge müssen von der Zentralbank von Usbekistan autorisiert werden.
Unbeschränkte Einfuhr von Fremdwährungen (bei Beträgen im Gegenwert von über 10.000 US$ kann jedoch der Differenzbetrag mit 1 % besteuert werden), Deklarationspflicht ab einem Gegenwert von 2000 US$. Die Zollerklärung muss in zweifacher Ausführung ausgefüllt werden. Ohne Einreise-Deklarationsbeleg ist die Ausfuhr von Devisen nicht gestattet, Einreisebelege abstempeln lassen und gut aufbewahren. Ausfuhr von Fremdwährungen bis in Höhe des deklarierten Betrages, abzüglich der Umtauschbeträge. Sollen höhere Summen ausgeführt werden, ist eine Bestätigung einer bevollmächtigten Bank erforderlich.
Gängige Kreditkarten wie Visa und Mastercard werden nur in einigen großen Städten und Touristengebieten immer häufiger von Hotels und Geschäften angenommen. Inzwischen gibt es eine größere Anzahl von Geldautomaten, an denen mit Kreditkarte Bargeld abgehoben werden kann. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Reiseschecks werden in Usbekistan nicht akzeptiert.
Theoretisch Mo-Fr 09.30-17.30 Uhr, Abweichungen kommen jedoch häufig vor.
Folgende Artikel können zollfrei nach Usbekistan eingeführt werden (Personen ab 16 J.):
1000 Zigaretten oder 1 kg Tabakwaren;
1,5 l alkoholische Getränke und 2 l Wein;
Parfüm für den persönlichen Gebrauch;
Waren bis zum Gesamtwert von 10.000 US$ (keine Fahrzeuge).
Bei der Einreise muss eine Zolldeklaration ausgefüllt werden, die bei der Ausreise vorgelegt werden muss.
Waffen, Munition, Drogen, gegen Usbekistan gerichtetes propagandistisches Material, Obst und Gemüse.
Gegenstände, die über 75 Jahre alt oder von besonderem kulturellen Wert sind, dürfen nicht ausgeführt werden. Beim Kauf sollte man sich am besten eine Bescheinigung über das Warenalter ausstellen lassen
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