Ländername | Republik Uganda (Republic of Uganda) |
Fläche | 241.038 km2 |
Hauptstadt | Kampala |
Bevölkerung | 42.862.958 |
Sprache | Englisch, Swahili, Luganda |
Religion | römisch-katholisch 33 %, Protestanten 33 %, Muslime 16 %, Naturreligionen 18 % |
Staats-/Regierungsform | Präsidiale Republik |
Staatsoberhaupt | Yoweri Tibuhaburwa Kaguta Museveni, Amtsantritt: 29.01.1986 nach Bürgerkrieg, erstmals gewählt 1996, wiedergewählt am 2001, 2006, 2011 und 2016. Letzte Amtseinführung 12.05.2016. |
Regierungschef | Dr. Ruhakana Rugunda (Premierminister) Amtsantritt 18.09.2014 |
Außenminister | Sam Kahamba Kutesa; Amtsantritt 13.01.2005 |
Währung | 1 Uganda-Shilling (UGX)= 100 Cents |
Zeitzone | UTC +3, MEZ +2h |
Stromnetz | 240V / 50Hz, spezielle Stecker |
Reiseadapter | G |
Kfz-Länderkennzeichen | EAU |
ISO-3166 | UG, UGA |
Internet-TLD | .ug |
Landesvorwahl | +256 |
Website | http://www.statehouse.go.ug/ |
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Es gibt ein Inlandsflugnetz und Busverbindungen.
Es herrscht Linksverkehr. Straßen sind teilweise in sehr schlechtem Zustand.
Es besteht eine erhöhte Unfallgefahr aufgrund technischer Mängel an Kraftfahrzeugen, überhöhter Geschwindigkeiten, ungenügender Beleuchtung und Tieren wie Personen auf den Straßen. Insbesondere nachts passieren häufig schwere Unfälle wie auch Überfälle, auch von Bussen. Auch Fähren auf dem Viktoria- und Albert-See verunglücken des Öfteren aufgrund von Überladung und/oder schlechten Sicherheitsstandards..
Die Sicherheitsvorkehrungen am Flughafen wurden verschärft, so lange Wartezeiten entstehen können.
Motorradtaxis ("Boda Bodas") und auch öffentliche Minibusse ("Uganda Taxis") erfüllen meist nicht westliche Sicherheitsstandards und haben dadurch ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko.
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen sind in Uganda seit der Kolonialzeit strafbar. Das Höchststrafmaß beträgt lebenslänglich. Seit Unabhängigkeit Ugandas ist keine gerichtliche Verurteilung auf der Grundlage dieser Strafvorschriften mehr erfolgt. Eine aktive Verfolgung Homosexueller durch Staatsorgane im privaten Bereich findet nicht statt, jedoch gelegentlich im öffentlichen Raum. Homosexualität ist quer durch alle gesellschaftlichen Schichten hindurch stark tabuisiert. Dies gilt auch für den öffentlichen Austausch von Zärtlichkeiten unter Heterosexuellen. Deshalb ist dringend zurückhaltendes Verhalten in der Öffentlichkeit angezeigt.
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit Strafen geahndet.
Es ist verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (Flughafen, Brücken, Regierungsgebäude etc.) zu fotografieren.
Der Konsum von Alkohol verstößt nicht gegen die guten Sitten, sofern dieser in den entsprechenden Lokalitäten und nicht auf der Straße erfolgt.
Das Rauchen in öffentlichen Bereichen ist weitgehend verboten. Auch wenn die einschlägigen Gesetze meist nicht immer einheitlich angewandt werden, kann es in Einzelfällen bei Verstößen zu Bußgeldern oder Inhaftierungen kommen.
Landeswährung ist der Uganda-Schilling (UGX). Der Umtausch von Euro in Landeswährung ist am internationalen Flughafen Entebbe, in Kampala und in größeren Städten möglich. US-Dollar werden landesweit nur akzeptiert bzw. gewechselt, wenn es sich um neue Scheine (ab 2006) handelt. Kreditkarten werden von Fluggesellschaften sowie von Hotels und Touristenunterkünften der gehobenen Kategorie akzeptiert. An Geldautomaten verschiedener Banken kann mit der Visa-Karte Bargeld abgehoben werden, an Geldautomaten der Stanbic Bank und einiger anderer Banken auch mit der EC-Karte (Maestro). Diese Möglichkeit ist nicht immer verfügbar. Der Höchstbetrag, der mit Kredit- oder EC-Karte abgehoben werden kann, schwankt zwischen 500.000,- und 3.000.000,- UGX pro Tag. Dies hängt vom Befüllungsstand des Automaten, aber auch von Limits der ausstellenden deutschen Bank ab.
Die Weltgesundheitsorganisation hat die Erkrankung, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
Die hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung ist für alle Reisenden ab dem Alter von einem Jahr zwingend vorgeschrieben. Wegen der immer wieder vorkommenden Ausbrüche von Gelbfieber ist eine Impfung auch medizinisch sinnvoll.
Die Botschaft von Uganda in Berlin verlangt für die Visumerteilung ein Gelbfieberimpfnachweis, in dem eine lebenslange Gültigkeit explizit bestätigt wird.
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.
Landesweit und ganzjährig besteht ein hohes Übertragungsrisiko, verstärkt während der Monate maximalen Niederschlags (April bis Mai, November). Plasmodium falciparum (Erreger der Malaria tropica) wird in über 85% der Fälle nachgewiesen.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.
Zu den in Uganda immer wieder auftretenden hämorrhagischen Fiebern zählen das Krim-Kongo-Hämorrhagische Fieber (CCHF) sowie die Gelbfieber-, Marburg Virus- und Ebola Virus-Infektionen.
Ein Charakteristikum dieser Virusinfektionen ist hohes Fieber, ausgeprägtes Krankheitsgefühl und eine Blutungsneigung. Die Erkrankungen sind mit einer hohen Sterberate assoziiert.
Gelbfieber wird durch tagaktive Stechmücken, CCHF, durch den Stich infizierter Zecken und beim Kontakt mit Blut und Fleisch infizierter Tiere übertragen.
Marburg- und Ebola-Infektionen treten in Zusammenhang mit Kontakten zu Fledermäusen bzw. Tieren und Fleisch von infizierten Tieren auf (bush meat). Infektionen nach dem Besuch von Fledermaushöhlen in Fort Portal in West-Uganda, sowie der "Python"-Höhle im Maramagambo-Wald, der Teil des Queen-Elizabeth-Nationalparks im Süden des Landes ist, sind bekannt geworden.
Für alle hämorrhagische Fieber (außer Gelbfieber) stellt der ungeschützte Kontakt zu Erkrankten, insbesondere deren Körperflüssigkeiten, ein hohes Risiko dar.
Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe auch Merkblatt Schistosomiasis.
Eine nach der Malaria häufigste fieberhafte Infektionskrankheit nach Aufenthalt in afrikanischen Nationalparks ist das afrikanische Zeckenbissfieber (african tick bite fever).
Der Erreger, Rickettsia africae, wird durch z.T. sehr stechaggressive Zecken bei ungeschütztem Aufenthalt in Gras- und Savannenlandschaften übertragen. Die Erkrankung ist durch Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen und später durch einen Hautausschlag (Exanthem) gekennzeichnet. Charakteristisch ist die blutverkrustete Einstichstelle (Eschar), die oft zunächst nicht bemerkt wird. Doxyzyclin zur Behandlung ist gut wirksam.
In den Nationalparks des Landes, insbesondere dem Murchison-Falls National Park, kann es zu einer Infektion mit dem Erreger der Schlafkrankheit kommen, die durch große tagaktive Fliegen (TseTse) mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen werden kann. So infizierten sich zuletzt mehrere Touristen während des Besuchs des Serengeti-Nationalparks.
Die Hepatitis E (infektiöse Gelbsucht, Virustyp E) ist eine weltweit, sporadisch und epidemisch vorkommende, oral übertragbare Virusinfektion der Leber. Ernsthafte Erkrankungen kommen besonders bei Schwangeren vor. Eine chronische Verlaufsform ist nicht bekannt. Die Infektion erfolgt durch mit menschlichen Fäkalien kontaminiertes Trinkwasser. Die genaue Bedeutung einer Ansteckung durch infizierte Lebensmittel wird derzeit noch analysiert, siehe Merkblatt Hepatitis E.
Diese bisher nur bei einheimischen Kindern auftretende Nervenerkrankung ist nur wenig erforscht. Infektion mit Filarien (Onchozerkiasis - Flußblindheit), Fehlernährung und genetische Faktoren oder eine Kombination von Ursachen wird vermutet. Für Reisende besteht keine Gefahr.
In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden (auch den Tod) bewirken kann. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z. B. bestimmte auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßler) vor.
In Uganda kommt eine weitere große Zahl anderer Tropenerkrankungen vor (z. B. Leishmaniasis, Filariasis, zeckenübertragbare Erkrankungen, Wurmerkrankungen etc.)
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und kann technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch sein. Ein ausreichender Krankenversicherungsschutz mit einer Reiserückholversicherung ist dringend empfohlen. Versicherungen sollten sofort bei Behandlungsbeginn kontaktiert werden (Telefonnummer mitführen). Ungeachtet dessen hat der Patient fast immer Vorkasse zu leisten und später mit der Versicherung abzurechnen.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderung
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Am 14. Januar 2021 fanden in Uganda Präsidentschaftswahlen statt, die der Amtsinhaber nach offiziell verkündetem Endergebnis deutlich für sich entschieden hat. Teile der Opposition werfen der Regierung Wahlbetrug vor und haben beim Obersten Gerichtshof Klage gegen das offizielle Wahlergebnis eingereicht. Dies birgt Konfliktpotenzial auch für die kommenden Wochen. Politische Spannungen und vereinzelt auftretende spontane Kundgebungen und Ausschreitungen sowie ein hartes Einschreiten der Sicherheitskräfte können nicht ausgeschlossen werden. Seit dem 10. Februar 2021 sind die Beschränkungen von Messenger-Diensten wie WhatsApp und soziale Medien (mit Ausnahme von Facebook) wieder aufgehoben.
Sollte es zu Unruhen kommen, bleiben Sie nach Möglichkeit zu Hause bzw. in Ihrer Unterkunft, bis sich die Lage beruhigt.
Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen grundsätzlich weiträumig und entfernen Sie sich umgehend, wenn Sie Auseinandersetzungen in Ihrer Nähe beobachten.
Halten Sie sich unbedingt an die Anweisungen der Sicherheitskräfte.
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Uganda wird derzeit aufgrund fortbestehender Reisebeschränkungen abgeraten.
Uganda war bisher von COVID-19 weniger betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Hauptstadt Kampala sowie die Distrikte zu den Nachbarstaaten Kenia, Tansania und Südsudan.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale ugandische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Der internationale Flughafen Kampala-Entebbe ist für Passagierflüge wieder geöffnet. Alle Grenzübergänge zu den Nachbarländern wurden für den Personenverkehr wieder geöffnet.
Bei der Ein- und Ausreise muss ein negatives PCR-Testergebnis vorgelegt werden. Der Abstrich für den Test darf nach den aktuellsten Vorschriften nicht älter als fünf Tage (120 Stunden) alt sein. Mehr Informationen finden sich auf der Webseite des ugandischen Gesundheitsministeriums.
Die Grenzübergänge zu den Nachbarländern Ugandas sind auch für den Personenverkehr geöffnet. Einreisende müssen ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen können, siehe Einreise.
Öffentliche Busse dürfen nur zu 50 Prozent belegt werden. Private Fahrzeuge dürfen maximal vier Personen transportieren.
Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre in der Zeit von 21 bis 5.30 Uhr.
In der Öffentlichkeit, auch in Bus oder Auto, besteht Maskenpflicht.
Halten Sie sich an die Bestimmungen, und folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte.
Informieren Sie sich über lokale Medien und die deutsche Botschaft in Kampala.
Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste der Botschaft ein.
Wie in anderen Ländern der Region besteht die Gefahr möglicher Aktivitäten terroristischer Gruppen. In der Vergangenheit wurden in der Hauptstadt Kampala Bombenanschläge verübt, die Todesopfer und Verletzte forderten. Weitere Terroranschläge der somalischen Al-Shabab-Miliz in Kampala konnten vereitelt werden. Es ist weiterhin von einer Gefährdung insbesondere weicher Ziele auszugehen.
Am 14. Januar 2021 fanden Präsidentschaftswahlen statt. Nach Bekanntgabe des offiziellen Wahlergebnisses sprachen Teile der Opposition von Wahlfälschung und Wahlbetrug und haben Klage beim Obersten Gerichtshof eingelegt. Demonstrationen und Proteste aus politischen und sozialen Gründen können nicht ausgeschlossen werden.
Unruhen in der Demokratischen Republik Kongo und im Südsudan wirken sich gelegentlich auf angrenzende Gebiete in Uganda aus, insbesondere durch Zustrom von Flüchtlingen. Damit verbunden ist eine starke Militärpräsenz in der Grenzregion. Gelegentliche Auseinandersetzungen kommen in unmittelbarer Grenznähe vor, so dass auch der Besuch der ugandischen Nationalparks in diesem Gebiet - insbesondere des Semliki Nationalparks, des Rwenzori Nationalparks und südliche Teil des Queen Elizabeth Nationalparks (Ishasha) Gefahren bergen können.
Die Kriminalitätsrate ist erhöht. Landesweit sind bewaffnete Überfälle, Autodiebstähle und –raub (carjacking) und auch Entführungen selten aber möglich, auch von Ausländern. Anfang April 2019 kam es zu einem bewaffneten Überfall und einer Entführung gegenüber einer Touristengruppe im südlichen Teil des Queen-Elizabeth-Nationalparks in Ishasha.
Auch Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl, Handtaschenraub und Hoteleinbrüche kommen regelmäßig vor. Die Gefahren sind bei Dunkelheit besonders groß.
Diebstähle aus Fahrzeugen erfolgen bei verkehrsbedingtem Halt im Straßenverkehr wie im Stau, an Kreuzungen bzw. langsamen Verkehrsfluss. Über das Entreißen von Taschen von Passanten durch vorbeifahrende Motorradfahrer wird häufiger berichtet.
Insbesondere nachts kommt es immer wieder zu teilweise schwerwiegenden Übergriffen von Motorradtaxi-Fahrern auf unbegleitete Passagiere. Meist war das bei jungen Leuten beliebte Partyviertel Kissementi mit seinen Bars und Clubs dabei Ausgangspunkt. Dort ist auch der Einsatz von K.O.-Tropfen nicht auszuschließen.
Entlang der Grenze zu Kenia besteht in der Region Karamoja ein erhöhtes Risiko von Übergriffen bewaffneter Banden, wie Viehdieben, wie auch beim Besuch des Kidepo-Nationalparks nahe der südsudanesischen Grenze.
Uganda liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommen kann.
Mit den Virunga-Vulkanen im Ostafrikanischen Grabenbruch liegen acht Vulkane im Grenzgebiet zwischen Ruanda, Uganda und der Demokratischen Republik Kongo.
Im Hochland Ugandas herrscht tropisches Klima.
In den Regenzeiten, die üblicherweise von März bis Mai sowie von Oktober bis November gehen, kommt es regelmäßig zu Überschwemmungen und Erdrutschen und in der Folge zu erheblichen Verkehrsbehinderungen.
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Es gibt ein Inlandsflugnetz und Busverbindungen.
Es herrscht Linksverkehr. Straßen sind teilweise in sehr schlechtem Zustand.
Es besteht eine erhöhte Unfallgefahr aufgrund technischer Mängel an Kraftfahrzeugen, überhöhter Geschwindigkeiten, ungenügender Beleuchtung und Tieren wie Personen auf den Straßen. Insbesondere nachts passieren häufig schwere Unfälle wie auch Überfälle, auch von Bussen. Auch Fähren auf dem Viktoria- und Albert-See verunglücken des Öfteren aufgrund von Überladung und/oder schlechten Sicherheitsstandards. .
Die Sicherheitsvorkehrungen am Flughafen wurden verschärft, so lange Wartezeiten entstehen können.
Motorradtaxis („Boda Bodas") und auch öffentliche Minibusse (sog. „Uganda Taxis") erfüllen meist nicht westliche Sicherheitsstandards und haben dadurch ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko.
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen sind in Uganda seit der Kolonialzeit strafbar. Das Höchststrafmaß beträgt lebenslänglich. Seit Unabhängigkeit Ugandas ist keine gerichtliche Verurteilung auf der Grundlage dieser Strafvorschriften mehr erfolgt. Eine aktive Verfolgung Homosexueller durch Staatsorgane im privaten Bereich findet nicht statt, jedoch gelegentlich im öffentlichen Raum. Homosexualität ist quer durch alle gesellschaftlichen Schichten hindurch stark tabuisiert. Dies gilt auch für den öffentlichen Austausch von Zärtlichkeiten unter Heterosexuellen. Deshalb ist dringend zurückhaltendes Verhalten in der Öffentlichkeit angezeigt.
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit Strafen geahndet.
Es ist verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughafen, Brücken, Regierungsgebäude etc.) zu fotografieren.
Der Konsum von Alkohol verstößt nicht gegen die guten Sitten, sofern dieser in den entsprechenden Lokalitäten und nicht auf der Straße erfolgt.
Das Rauchen in öffentlichen Bereichen ist weitgehend verboten. Auch wenn die einschlägigen Gesetze meist nicht immer einheitlich angewandt werden, kann es in Einzelfällen bei Verstößen zu Bußgeldern oder Inhaftierungen kommen.
Landeswährung ist der Uganda-Schilling (UGX). Der Umtausch von Euro in Landeswährung ist am internationalen Flughafen Entebbe, in Kampala und in größeren Städten möglich. US-Dollar werden landesweit nur akzeptiert bzw. gewechselt, wenn es sich um neue Scheine (ab 2006) handelt. Kreditkarten werden von Fluggesellschaften sowie von Hotels und Touristenunterkünften der gehobenen Kategorie akzeptiert. An Geldautomaten verschiedener Banken kann mit der Visa-Karte Bargeld abgehoben werden, an Geldautomaten der Stanbic Bank und einiger anderer Banken auch mit der EC-Karte (Maestro). Diese Möglichkeit ist nicht immer verfügbar. Der Höchstbetrag, der mit Kredit- oder EC-Karte abgehoben werden kann, schwankt zwischen 500.000,- und 3.000.000,- UGX pro Tag. Dies hängt vom Befüllungsstand des Automaten, aber auch von Limits der ausstellenden deutschen Bank ab.
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Pass oder Passkopie sollten Sie während des Aufenthalts stets mitführen.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Uganda ein Visum.
Das Visum kann ausschließlich online über das Uganda E-Immigration System beantragt werden. Dabei sind eingescannte Passkopien, Passbilder, Gelbfieberimpfungsnachweis und gegebenenfalls andere Nachweise hochzuladen.
Das Visum wird dann gegen Vorlage von Pass und Originalnachweisen sowie Zahlung der Visagebühr (bar, in US-Dollar oder Landeswährung) bei Einreise erteilt.
Die Visumgebühr hängt von der Art des Visums ab und wird im Antragsverfahren angezeigt. Die bewilligte Einreisedauer kann vom Antrag abweichen.
Zur Gelbfieberimpfung und Gesundheitsfragen bei Einreise siehe Gesundheit.
Wird die bei Einreise in den Pass eingetragene Aufenthaltsdauer überschritten, ist pro Tag eine Geldbuße von 100,- US-Dollar fällig.
Prüfen Sie genau, welche Aufenthaltsdauer in Ihrem Pass bei Einreise eingetragen wird und beantragen Sie ggf. innerhalb dieses Zeitraums eine Verlängerung oder einen ihrem Aufenthaltszweck entsprechenden Aufenthaltstitel.
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.
Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden und sind nicht deklarierungspflichtig.
Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Das Mitführen von einer Flasche Alkohol oder Wein ist abgabenfrei.
Wertvolle elektronische Geräte sollten bei der Einreise deklariert werden, sofern der Umfang der mitgeführten Geräte den üblichen Rahmen von Reisegepäck übersteigt.
Die Einfuhr pornografischen Materials ist nicht gestattet.
Bei der Einfuhr von Heimtieren ist ein maximal sechs Tage vor der Einreise ausgestelltes Gesundheitszeugnis eines zugelassenen Veterinärs mit dem Nachweis einer Tollwutimpfung mitzuführen, die mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate vor der Einreise erfolgt sein muss.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung ist für alle Reisenden ab dem Alter von einem Jahr zwingend vorgeschrieben. Wegen der immer wieder vorkommenden Ausbrüche von Gelbfieber ist eine Impfung auch medizinisch sinnvoll.
Die Botschaft von Uganda in Berlin verlangt für die Visumerteilung ein Gelbfieberimpfnachweis, in dem eine lebenslange Gültigkeit explizit bestätigt wird.
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.
Landesweit und ganzjährig besteht ein hohes Übertragungsrisiko, verstärkt während der Monate maximalen Niederschlags (April bis Mai, November). Plasmodium falciparum (Erreger der Malaria tropica) wird in über 85% der Fälle nachgewiesen.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.
Zu den in Uganda immer wieder auftretenden hämorrhagischen Fiebern zählen das Krim-Kongo-Hämorrhagische Fieber (CCHF) sowie die Gelbfieber-, Marburg Virus- und Ebola Virus-Infektionen.
Ein Charakteristikum dieser Virusinfektionen ist hohes Fieber, ausgeprägtes Krankheitsgefühl und eine Blutungsneigung. Die Erkrankungen sind mit einer hohen Sterberate assoziiert.
Gelbfieber wird durch tagaktive Stechmücken, CCHF, durch den Stich infizierter Zecken und beim Kontakt mit Blut und Fleisch infizierter Tiere übertragen.
Marburg- und Ebola-Infektionen treten in Zusammenhang mit Kontakten zu Fledermäusen bzw. Tieren und Fleisch von infizierten Tieren auf (bush meat). Infektionen nach dem Besuch von Fledermaushöhlen in Fort Portal in West-Uganda, sowie der „Python"-Höhle im Maramagambo-Wald, der Teil des Queen-Elizabeth-Nationalparks im Süden des Landes ist, sind bekannt geworden.
Für alle hämorrhagische Fieber (außer Gelbfieber) stellt der ungeschützte Kontakt zu Erkrankten, insbesondere deren Körperflüssigkeiten, ein hohes Risiko dar.
Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe auch Merkblatt Schistosomiasis.
Eine nach der Malaria häufigste fieberhafte Infektionskrankheit nach Aufenthalt in afrikanischen Nationalparks ist das afrikanische Zeckenbissfieber (african tick bite fever).
Der Erreger, Rickettsia africae, wird durch z.T. sehr stechaggressive Zecken bei ungeschütztem Aufenthalt in Gras- und Savannenlandschaften übertragen. Die Erkrankung ist durch Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen und später durch einen Hautausschlag (Exanthem) gekennzeichnet. Charakteristisch ist die blutverkrustete Einstichstelle (Eschar), die oft zunächst nicht bemerkt wird. Doxyzyclin zur Behandlung ist gut wirksam.
In den Nationalparks des Landes, insbesondere dem Murchison-Falls National Park, kann es zu einer Infektion mit dem Erreger der Schlafkrankheit kommen, die durch große tagaktive Fliegen (TseTse) mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen werden kann. So infizierten sich zuletzt mehrere Touristen während des Besuchs des Serengeti-Nationalparks.
Die Hepatitis E (infektiöse Gelbsucht, Virustyp E) ist eine weltweit, sporadisch und epidemisch vorkommende, oral übertragbare Virusinfektion der Leber. Ernsthafte Erkrankungen kommen besonders bei Schwangeren vor. Eine chronische Verlaufsform ist nicht bekannt. Die Infektion erfolgt durch mit menschlichen Fäkalien kontaminiertes Trinkwasser. Die genaue Bedeutung einer Ansteckung durch infizierte Lebensmittel wird derzeit noch analysiert, siehe Merkblatt Hepatitis E.
Diese bisher nur bei einheimischen Kindern auftretende Nervenerkrankung ist nur wenig erforscht. Infektion mit Filarien (Onchozerkiasis – Flußblindheit), Fehlernährung und genetische Faktoren oder eine Kombination von Ursachen wird vermutet. Für Reisende besteht keine Gefahr.
In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden (auch den Tod) bewirken kann. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z. B. bestimmte auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßler) vor.
In Uganda kommt eine weitere große Zahl anderer Tropenerkrankungen vor (z. B. Leishmaniasis, Filariasis, zeckenübertragbare Erkrankungen, Wurmerkrankungen etc.)
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und kann technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch sein. Ein ausreichender Krankenversicherungsschutz mit einer Reiserückholversicherung ist dringend empfohlen. Versicherungen sollten sofort bei Behandlungsbeginn kontaktiert werden (Telefonnummer mitführen). Ungeachtet dessen hat der Patient fast immer Vorkasse zu leisten und später mit der Versicherung abzurechnen.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und kann technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch sein.
Die Mitnahme einer Reiseapotheke wird empfohlen, man sollte sich vor der Einreise bei der Botschaft erkundigen, ob die Einfuhr gebührenpflichtig ist.
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Notrückführung wird dringend empfohlen.
Titel | Besondere Vorsichtsmaßnahmen | Gesundheitszeugnis erforderlich |
---|---|---|
Essen & Trinken | 4 | - |
Malaria | 3 | - |
Typhus & Polio | Ja | - |
Cholera | 2 | - |
Gelbfieber | 1 | Ja |
[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die über ein Jahr alt sind.
Unabhängig von den offiziellen Bestimmungen wird allen Reisenden Impfschutz gegen Gelbfieber empfohlen, da Uganda als Land mit Gelbfieber-Infektionsgebieten gilt.
[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. Um sich zu schützen sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Eine Impfung ist nur in seltenen Fällen zu empfehlen.
[3] Malariaschutz gegen die vorherrschende gefährlichere Form Plasmodium falciparum ist ganzjährig in allen Landesteilen erforderlich, auch in den Städten Fort Portal, Jinja, Kampala, Mbale und in Teilen von Kigezi. Chloroquinresistenz wurde gemeldet. Medikamentenprophylaxe ist dringend empfohlen.
[4] Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Milch ist nicht pasteurisiert und sollte ebenfalls abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch, rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
Bilharziose-Erreger kommen landesweit in Teichen und Flüssen vor, besonders in der Umgebung des Lake Albert bis hin nach Pakwach im Nordwesten, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Ebenfalls landesweit tritt die durch Insekten verursachte Filariose auf. Reisende reduzieren die Übertragungsgefahr, wenn sie einen wirksamen Insektenschutz benutzen.
Hepatitis A und E sowie Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
HIV/Aids ist weit verbreitet und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
In Uganda kommt es periodisch zu Ausbrüchen von hämorrhagischen Fiebererkrankungen durch Ebola- und Marburg-Viren. Es ist ratsam, den Kontakt zu erkrankten Personen und, im Falle des Marburg-Virus, zu Fledermäusen (Fledermaushöhlen!), zu vermeiden.
Masern kommen vor. Reisende sollten ihren Impfschutz vor einer Uganda-Reise unbedingt überprüfen und ggf. auffrischen.
Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis kommen landesweit vor, besonders im Nordwesten und Nordosten von Dezember bis Mai. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen und große Menschenansammlungen meiden.
Die Pest tritt vereinzelt im Westen in Nebbi und in Arua im Norden auf, es besteht jedoch ein geringes Infektionsrisiko. Der Schutz vor Ratten und Flöhen durch sichere Schlafplätze und häufigeres Wäschewechseln sowie das Fernhalten von bereits Erkrankten reduzieren die Ansteckungsgefahr. Bei beruflicher Tätigkeit in Pestgebieten empfiehlt sich die prophylaktische Einnahme von Antibiotika.
Die Schlafkrankheit kommt v.a. zwischen dem nördlichen Viktoriasee bis nördlich vom Kyoga-See und im Grenzgebiet nördlich des Lake Edward im Lira Distrikt vor. Es empfehlen sich sorgfältige Mücken-Schutzmaßnahmen.
Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Zeckenbissfieber kommt landesweit vor. Schutzmaßnahmen sind hautbedeckende Kleidung und Insektenschutzmittel. Bei Zeckenbefall im Zweifelsfall den Arzt aufsuchen.
Titel | Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückflugticket erforderlich |
---|---|---|---|
Türkei | Ja | Ja | Ja |
Andere EU-Länder | Ja | 1 | Ja |
Schweiz | Ja | Ja | Ja |
Österreich | Ja | Ja | Ja |
Deutschland | Ja | Ja | Ja |
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 6 Monaten:
[1] Irland (Rep.), Malta und Zypern.
Visum bei der Einreise mit vorab besorgtem E-Visum
Ein 3 Monate gültiges Visum zur einmaligen Einreise und für einen Aufenthalt von maximal 30 Tagen ist an verschiedenen Grenzübergängen und am Flughafen Entebbe für ca. 50 US$ erhältlich. Für die Erteilung des Visums am Flughafen muss der Ausdruck des vorab besorgten elektronischen «Entry Permits» auf https://visas.immigration.go.ug vorgelegt werden.
Deutsche: Kinderreisepass mit einem Lichtbild, das mit einem Rastergerät befestigt wurde, oder eigener Reisepass.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
7 Tage in Deutschland, 2-3 Arbeitstage in Österreich, 1 Tag in der Schweiz (Genf).
Eine Expressausstellung ist in Deutschland im Einzelfall innerhalb von 3-4 Tagen möglich. Eine Sameday-Bearbeitung ist jedoch nicht möglich.
3 Monate
Ansonsten visumpflichtige Transitreisende die innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise vefügen, benötigen kein Transitvisum.
Besuchervisum, Transitvisum, Studentenvisum, gemeinsames Visum für Kenia, Uganda und Ruanda.
Deutschland, Österreich
Touristenvisum, Geschäftsvisum:
50 US$ (einmalige Einreise, 3 Monate gültig) plus 35 € Providergebühr.
100 US$ (mehrfache Einreise während 6-12 Monaten) plus 35 € Providergebühr.
150 US$ (mehrfache Einreise während 12-24 Monaten) plus 35 € Providergebühr.
250 US$ (mehrfache Einreise während 24-36 Monaten) plus 35 € Providergebühr.
East Africa Visa (EAC): 100 US$.
Bei Expressausstellung wird ein Zuschlag von 50 € zur Visumgebühr berechnet.
Schweiz
Besuchervisum:
50 CHF (einmalige Einreise, Aufenthalt bis zu 3 Monaten).
120 CHF (mehrmalige Einreise, Aufenthalt bis zu 6 Monaten).
East Africa Visa (EAC): 100 US$/ 100 CHF.
Visum bei der Einreise:
Am Flughafen Entebbe und an verschiedenen Grenzübergangsstellen können auf Antrag Visa zur einmaligen Einreise mit einer Gebühr von 50 US$ ausgestellt werden. Es wird jedoch ausdrücklich empfohlen, das Visum schon vor der Reise einzuholen.
Touristen:
(a) Antragsformular und Barcode (www.visas.immigration.go.ug).
(b) Passfotos.
(c) Eingescannter Reisepass, der bei der Ausreise noch mindestens drei Monate gültig ist und mindestens zwei freie Seiten enthält.
(d) Gebühr (per Verrechnungsscheck oder per Überweisung mit Zahlungsbeleg an die diplomatische Vertretung Ugandas in der Schweiz. Antragsteller in Deutschland und Österreich bezahlen die Visumgebühren online).
(e) Nachweis der Impfung gegen Gelbfieber mit lebenslangem Impfschutz.
(f) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
Geschäftsvisum zusätzlich:
(f) Einladung der Firma in Uganda und Begleitschreiben der eigenen Firma.
Der postalischen Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizulegen.
Ausländische Währungen, wie z.B. Euro und Dollar, können bei der Central Bank, bei Handelsbanken oder in Wechselstuben am Flughafen Entebbe, in Kampala und in einigen größeren Städten gewechselt werden. Die empfohlene Tauschwährung ist der US-Dollar, der problemlos gewechselt werden kann, so lange es sich um neue Scheine (ab 2006) handelt.
1 Uganda-Shilling. Währungskürzel: USh, UGS (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 50.000, 20.000, 10.000, 5.000, 2.000 und 1.000 USh, Münzen in den Nennwerten 1.000, 500, 200, 100 und 50 USh.
Der US-Dollar wird vorzugsweise als Zahlungsmittel genutzt, es werden jedoch nur Geldscheine ab 2006 akzeptiert.
Unbeschränkte Ein- und Ausfuhr von Fremdwährungen und von der Landeswährung.
Kreditkarten (meist Visa, manchmal auch Mastercard und Diners Club) werden von Hotels, Restaurants, Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Reiseschecks werden in Uganda nicht akzeptiert.
Mo-Fr 08.00-14.00 Uhr, Sa teilweise auch 09.00-12.00 Uhr.
Folgende Artikel können zollfrei nach Uganda eingeführt werden (Personen ab 18 J.), sofern die Einreise nicht aus Kenia oder Tansania erfolgt:
Zigaretten, Zigarren, Zigarillos oder Tabak oder eine Auswahl an Tabakprodukten bis zu einem Gesamtgewicht von 250 g;
1 l Spirituosen oder 2 l Wein;
500 ml Parfüm und Eau de Toilette für den persönlichen Gebrauch, wobei der Anteil an Parfüm ein Gewicht von 250 g nicht übersteigen darf.
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