Länderinformationen

Bereiten Sie sich auf Ihre Reise vor und genießen Sie die Vorfreude! An dieser Stelle finden Sie ausführliche Informationen zu Ihrem Reiseziel, wichtige Hinweise zur reisemedizinischen Vorsorge sowie aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.


Türkei

Steckbrief

Türkei - Fakten

Ländername Republik Türkiye, Türkiye Cumhuriyeti
Beste Reisezeit April, Mai, Juni, Juli, August, September
Fläche 783.562 km2
Hauptstadt Ankara
Bevölkerung 85.372.377
Sprache Türkisch
Staatsoberhaupt Recep Tayyip Erdoğan
Vertreter des Staatsoberhaupts Stellvertretender Staatspräsident Cevdet Yılmaz seit 03.06.2023 (AKP)
Regierungschef Recep Tayyip Erdoğan
Außenminister Hakan Fidan seit 04.06.2023 (AKP)
Währung türkische Lira
Zeitzone UTC+3
Reiseadapter Nicht notwendig
Kfz-Länderkennzeichen TR
ISO-3166 TR, TUR
Internet-TLD .tr
Landesvorwahl +90
Website https://www.turkiye.gov.tr/
Reisepass & Visum Nicht notwendig
Geeignet für Kultur, Shopping, Outdoor, Meer, See, Feiern

Geographie

Außer dem in Europa gelegenen Türkisch-Thrakien umfasst die Türkei die Halbinsel Kleinasien, die im Norden vom Pontischen Gebirge und im Süden vom Taurus (Toros) eingefasst wird. Das vulkanische Ararathochland im Osten erreicht eine Höhe von 5165 m (Büyükaǧri/Ararat). Dem erdbebenreichen Hochland Inneranatoliens sind Vulkane aufgesetzt. Im Südosten hat die Türkei Anteil an der ebenen und trockenen syrisch-arabischen Platte. Während Inneranatolien, Thrakien und Ararathochland kontinentales Klima besitzen, weisen die übrigen Landesteile Mittelmeerklima auf. Die Niederschlagshöhe schwankt zwischen 400 mm in Ankara und bis zu 2000 mm an der Schwarzmeerküste.

Politik und Bevölkerung

Die Verfassung der Republik bestimmt, dass die 550 Mitglieder der großen Nationalversammlung alle fünf Jahre vom Volk gewählt werden. Das Parlament wählt auf sieben Jahre mit Zweidrittelmehrheit das Staatsoberhaupt (keine Wiederwahl). Das größte innenpolitische Problem sind die Mitte der 1980er-Jahre einsetzenden gewaltsamen Auseinandersetzungen mit den Kurden, die 1987 zur Verhängung des Ausnahmezustands über die südanatolischen Provinzen führten. Im März 2013 begann eine von beiden Seiten eingehaltene Waffenruhe. Gegen den Beitritt zur EU (Aufnahme der Verhandlungen 2005) gibt es Vorbehalte. Obwohl 99 % der Menschen Muslime (70 % Sunniten) sind, ist der Islam nicht Staatsreligion. Zwei Drittel der Türken leben in Städten, die meisten in Istanbul, der mit 13 Mio. Einwohnern größten Stadt des Landes. Über 2 Mio. Türken leben in Deutschland.

Geschichte und Kultur

Die Geschichte der Türkei im engeren Sinn beginnt mit dem Sieg der türkischen Seldschuken über die Byzantiner. Das Osmanische Reich griff auch nach Europa. Stationen dieses Kampfes waren 1389 die Schlacht auf dem Amselfeld, 1453 die Eroberung Konstantinopels, 1529 die Belagerung Wiens. Der allmähliche Rückzug vom Balkan dauerte bis ins 20. Jh. 1909 marschierten die „Jungtürken“ auf Istanbul. 1914–18 nahm die Türkei auf Seiten der Mittelmächte am Ersten Weltkrieg teil, in dessen Folge das einstige Weltreich auf Kleinasien und Istanbul reduziert wurde. Nach Abschaffung des Sultanats proklamierte Mustafa Kemal („Atatürk“) 1923 die laizistische Republik (Trennung von Staat und Kirche). Unter seinem Nachfolger Ismet Inönü (ab 1939) setzte ein Demokratisierungsprozess ein, 1952 trat die Türkei der NATO bei. Das Militär, das 1960 (und erneut 1980) putschte, gab nach Einführung einer neuen Verfassung 1961 (und 1982) die Macht wieder ab, blieb aber bis heute ein bestimmender Faktor der türkischen Politik. Die Türkei ist reich an historischen Stätten, denn hier lag über Jahrhunderte der Kernraum großer Reiche – von den Hethitern über Byzanz bis zu den Osmanen. Der Artemis-Tempel aus dem 6. Jh. v. Chr. zählt zu den bedeutendsten Baudenkmälern der griechischen Epoche. Weitere bedeutende Zeugnisse der Antike sind die Ruinen in Ephesos oder das Markttor in Milet. Die Hagia Sophia in Istanbul ist das Hauptwerk byzantinischer Kunst; erst Kirche, dann Moschee, ist sie heute ein Museum.

Türkei - Geschichte

Um 7000 v. Chr. Erste Siedler in Kleinasien
133 v. Chr. Beginn der römischen Herrschaft in Kleinasien
1453 Eroberung Konstantinopels durch Mehmet I., Umbenennung in İstanbul
1453–1683 Größte Ausdehnung des Osmanischen Reichs
1914–1918 Erster Weltkrieg; Teilnahme der Osmanen an deutscher Seite
1919–1923 Türkischer Befreiungskrieg unter Mustafa Kemal Pascha gegen Aufteilung der Türkei
29. Oktober 1923 Gründung der Türkischen Republik
1952 Nato-Beitritt
2002 Die islamisch orientierte AKP kommt an die Macht
2014 Recep T. Erdoğan wird 12. Staatspräsident
Juli 2016–Juli 2018 Im Land herrscht Ausnahmezustand nach Putschversuch
2020–2022 Die offensive Außenpolitik der Türkei sorgt in der Region für Spannungen
Klimadaten
Kommunikation & Adressen

Auskunft vor Ort

Auskunft erteilt in jedem größeren Touristenort eine Touristeninformationsstelle, zumeist im Stadtzentrum. Du bekommst dort Stadtpläne, Infos über öffentliche Verkehrsmittel, Listen über Hotels im Ort und Infos über anstehende Kulturveranstaltungen, Festivals usw.

Diplomatische Vertretungen

Deutsche Botschaft

Atatürk Bulvari 114 | Kavaklıdere | 06540 Ankara | Tel. 0312 4 55 51 00 | Nottelefon: Tel. 0533 4 30 52 78 | ankara.diplo.de

Österreichische Botschaft

Atatürk Bulvari 189 | Kavaklıdere | 06540 Ankara | Tel. 0312 4 19 04 31 | ankara-ob@bmeia.gv.at

Schweizer Botschaft

Atatürk Bulvari 247 | Kavaklıdere | 06540 Ankara | Tel. 0312 4 57 31 00 | eda.admin.ch/ankara

Notruf

Polizei: 1 55; Feuer: 1 10; Notarzt: 1 12, Jandarma (Gendarmerie auf dem Land): Tel. 156; Notruf der Deutschen Botschaft Ankara: Tel. 0533 4 30 52 78 (24 Stunden); Notruf des Generalkonsulats Istanbul: Tel. 0536 2 87 59 64

Post

Post heißt Ptt, und die Poststellen sind in der Regel wochentags 8–17 Uhr geöffnet, Hauptpostämter sogar oft bis in die Nacht. Ein Brief bzw. eine Postkarte kostet ca. 60 Cent.

Internet und Telefon

Das Internet ist in der Türkei in der Fläche besser verbreitet als in Deutschland. Es gibt so gut wie keine Funklöcher. Fast alle Hotels haben ADSL und WLAN kostenlos auf den Zimmern, zumindest aber in der Lobby. Außerdem bieten viele Cafés und Restaurants WLAN.

Auch das Handynetz ist gut ausgebaut. Deutsche Handys funktionieren über Roaming-Abkommen meist problemlos; es ist aber immer noch sehr teuer, sie zu benutzen. Auch wenn du angerufen wirst, zahlst du den halben Preis selbst. Erkundige dich zu Hause nach den besten Tarifpaketen. Meist günstiger ist das Nutzen einer Prepaid-Karte, die du dir vor Ort erwirbst.

Feiertage, Feste & Veranstaltungen

Veranstaltungen

März

European Jazz Festival in İzmir: hochkarätige Konzerte; iksev.org

Newroz: ursprünglich das Neujahrsfest der Kurden (21. März), wird mittlerweile überall im Land gefeiert

April

Internationale Filmfestspiele İstanbul: İstanbul wird zur Filmstadt (OmU); iksv.org/film

Internationales Musikfestival Ankara: Klassik aus aller Welt; ankarafestival.com

Juni

Aspendos Opern- & Ballett-Festival: Aufführungen in den Kulissen des antiken Theaters; dobgm.gov.tr

Internationales Musikfestival İstanbul: Klassik in exklusiven Orten; iksv. org Internationale Festspiele İzmir: Klassische Musik in Ephesos; iksev.org

Juli

Kırkpınar Güreşleri: traditionelles Ringen im Freien; kirkpinar.com

Internationale Jazztage in İstanbul

September/Oktober

Weinlese auf Bozcaada mit festlichem Programm und Erntehilfe; en.bozcaadarehberi.com

Kunst-Biennale İstanbul: eine der europaweit wichtigsten Ausstellungen der Gegenwartskunst

Antalya Klaviertage: Virtuosen spielen open air; antalya.bel.tr

November

Bluesfestival İstanbul: Mit vielen US-Größen; biletix.com

Dezember

Şeb-i-Aruz: Derwische in Konya führen ihren meditativen Tanz auf

Am ersten Weihnachtstag (25. Dez.) findet eine große Messe in der Petrus-Grotte (Antakya) statt.

Feiertage

1. Januar Yılbaşı (Neujahr)
23. April Ulusal Egemenlik ve Çocuk Bayramı (Fest der nationalen Souveränität und der Kinder)
19. Mai Gençlik ve Spor Bayramı (Fest der Jugend und des Sports)
30. August Zafer Bayramı (Feiertag der Befreiung)
29. Oktober Cumhuriyet Bayramı (Feiertag der Republik, Nationalfeiertag)
Mobilität vor Ort

Bahn

Das Streckennetz der Türkischen Bahn wird erst seit einigen Jahren wieder restauriert. Es gibt eine gute Schnellbahnverbindung von İstanbul nach Ankara und weiter nach Konya. Außerdem werden zwei touristische Bahnreisen von Ankara nach Kars und von Ankara nach Tatvan angeboten.

Bus

Das übliche Reisegefährt, um in der Türkei von einer Stadt zur anderen zu kommen, ist immer noch der Reisebus. Jede Stadt hat ihr Busterminal (garaj bzw. otogar), und Busse fahren praktisch in jeden Winkel des Landes. Um das Unfallrisiko zu minimieren, empfiehlt es sich, renommierte Busunternehmen wie Ulusoy (ulusoy.com.tr) oder Varan (varan.com.tr) zu wählen. Vom Busbahnhof aus verkehren auch Minibusse zu den Zielen in der Umgebung.

Taxi

Möchtest du kein Auto mieten und dein Hotel ist so abgelegen, dass kein Dolmuş dort vorbeikommt, bleibt das Taxi. Taxi fahren ist relativ preiswert, du musst nur darauf achten, dass das Taxameter eingeschaltet ist. In Kleinstädten gilt ein höherer Grundpreis als in Großstädten. In manchen Städten nehmen Taxifahrer gesetzlich 50 Prozent mehr, wenn sie zum Flughafen rausfahren.

Freizeit & Genießen

Essen und Trinken

Die kulinarische Vielfalt der türkischen Küche kann es mit jedem anderen mediterranen Land aufnehmen: Sie ist auch für Mitteleuropäer gut verträglich und selten übermäßig gewürzt. Der Ursprung vieler türkischer Gerichte lässt sich in die Nomadenzeit der frühen Turkvölker zurückverfolgen, etwa die diversen Arten von in Lehmöfen gebackenen Brotsorten, die Joghurtspeisen oder Lammgerichte.

Start in den Tag

Das Frühstück fällt in der Türkei im Vergleich zu Mitteleuropa eher karg aus: Weißbrot, Schafskäse und schwarze Oliven bilden den Grundstock. In Cafés und am Frühstücksbuffet deines Hotels findest du aber eine viel größere Auswahl. Dazu gehören nicht nur diverse andere Brotsorten, sondern auch ein Eiergericht namens menemen mit Tomaten und Paprika, Omeletts in verschiedenen Varianten und Müsli und Co. Wurstsorten werden eher beschränkt angeboten und sind wegen der eher laschen Nahrungskontrollen nicht empfehlenswert. Die Ausnahme bildet allerdings sucuk, eine einheimische Knoblauchwurst, die lange lagern kann.

Mittags ins günstige Lokal

Türken essen gerne zweimal am Tag warm, weshalb du überall Mittagslokale findest. Diese lokanta sind oft im Marktviertel zu finden, bieten leckere türkische Speisen wie gefüllte Paprika oder rein Vegetarisches wie Spinat mit Reis an. Du kannst in der Regel zwischen vier oder fünf Hauptgerichten und Reis oder Nudeln als Beilage wählen. Und zahlst nur wenige Euro für ordentliche Portionen. Die meisten lokanta schließen am Nachmittag.

Kulinarischer Höhepunkt

Für das Abendessen, die türkische Hauptmahlzeit des Tages, solltest du viel Zeit mitbringen, falls du in ein Restaurant gehst. Für manche sind die meze, die Vorspeisen, bereits der Höhepunkt der türkischen Küche. Du kannst sie dir in einer Kühltheke anschauen und eine Auswahl treffen. Meistens sind das joghurthaltige Salate, Auberginen, aber auch Fischsalate mit Sardinen oder Oktopus. Es gibt auch warme Vorspeisen: Mit Käse gefüllte Teigtaschen, Kalamares oder überbackene Shrimps.

In der Regel kommt als Hauptgericht Fleisch oder Fisch in Frage, das du roh begutachten kannst. Frag bei Fisch ruhig vorher nach dem Preis, um nicht anschließend eine gepfefferte Rechnung serviert zu bekommen! Vegetarier und Veganer halten sich an die Vorspeisen oder lassen sich z. B. überbackene Pilze machen. Fisch und Fleisch werden am liebsten gegrillt und ohne jede Sauce gegessen. Lamm (kuzu) und Rind (sığır) werden darum meist auf dem Holzkohlegrilll oder im Ofen zubereitet (am Spieß heißt das Fleisch şiş), sparsam gewürzt und serviert. Dazu gibt es Salat und Reis (pilav), grob geschroteten Weizen (bulgur) oder Kartoffeln (patates). Außer der Fast-Food-Variante mit den dünn geschnittenen Döner-Scheiben im Brot (pide) gibt es Dutzende anderer Zubereitungsmöglichkeiten für Fleisch. Aus Ostanatolien stammen die Variationen patlıcan kebabı (mit Hackfleisch gefüllte Auberginen am Spieß) oder saç kebabı (geschnetzeltes Lamm mit Champignons und Tomaten, in der Pfanne gebraten).

An den Küsten dominieren Fisch und Meeresfrüchte naturgemäß die Speisekarte. Empfehlenswert sind levrek (Seebarsch), lüfer (Blaubarsch), çupra (Meerbrasse), kalkan (Steinbutt) und palamut (Thunfisch). An der Mittelmeerküste bekommst du auch frischen Hummer (ıstakoz). Für die kleine Schwarzmeersardine (hamsi) kennen die Bewohner der Nordküste angeblich mehr als 40 Arten der Zubereitung.

Süßer Abschluss

Auch der Nachtisch birgt Überraschungen: Verschiedene Sorten von Blätterteiggebäck, mit Zuckersirup übergossene Pasteten und Schokopuddings gehören dazu. Er wird bereichert durch frisches Obst: Honigund Wassermelonen, Weintrauben, Pfirsiche, selten auch schwarze Maulbeeren (karadut). Zum Abschluss gibt‘s das obligatorische Tässchen türkischen Mokkas (türk kahvesi). Du bestellst ihn entweder sade (ungezuckert), orta (mittelsüß) oder şekerli (gesüßt).

Tee, Wein, Bier ...

Das türkische Nationalgetränk ist Tee (çay). Er wird in kleinen, tulpenförmigen Gläsern serviert. Tafelwasser ohne Kohlensäure heißt su, mit Kohlensäure soda.

Auf Alkohol gibt es im Land hohe Steuern, daher ist er sehr teuer. Ausländische Weine gibt es nur in exklusiven Lokalen. Dafür sind die einheimischen Marken Doluca und Kavaklıdere solide Tischweine. Beim Bier gibt es eine große Auswahl, empfehlenswert sind die Marken Efes und Tuborg.

Wo einkehren?

Man unterscheidet zwischen Restaurants (restoran, lokanta) oder einfachen Esslokalen (meyhane). Birahane sind Bierhäuser, um die eine Frau besser einen Bogen macht. Typisch für ein gutes Restaurant ist, dass eine Heerschar Kellner bereitsteht. In ocakbaşı genannten Lokalen gibt es Gegrilltes (ızgara) von einem großen Grill (mangal), der sich meist in der Mitte des Raums befindet. Hier wird das Urlaubsbudget nicht so sehr strapaziert. In Konditoreien (pastahane) bekommst du oft auch Kuchen und Torten.

Wenn das Essen geschmeckt und die Bedienung gestimmt hat, hinterlässt man auf dem Tisch üblicherweise zehn Prozent Trinkgeld.

Trinkgeld

In Hotels und Restaurants sind Trinkgelder (ca. 10 Prozent) üblich und werden auch erwartet, bei Taxifahrten dagegen nicht.

Paradies für Sparfüchse

Vorbei die Zeit, als man aus der Türkei nur handbemalte Keramik, Lederjacken oder kleine Teppiche mitbrachte. Das alles gibt es immer noch, und die Auswahl ist groß. Aber mitnehmen will man nun auch vieles, was es zwar so oder anders auch zu Hause gibt, nur hier zu anderen Preisen – von Kleidung über Schuhe bis zu Handtaschen aus Leder. Fast alle internationalen Marken sind auch hier zu haben, nur günstiger, weil die Preise der örtlichen Kaufkraft angepasst sind. Außerdem machen türkische Geschäfte permanent Angebote wie „Kauf drei, zahl nur zwei“ oder „Hundert Lira Rabatt für Einkäufe über 500 Lira“. Das lohnt sich nicht nur bei teurer Mode, sondern auch bei Unterwäsche, Socken etc. Die Geschäfte findest du in Fußgängerzonen und Einkaufszentren. Wo du das Schild „Tax Free“ siehst, kannst du die Mehrwertsteuer rückerstattet bekommen. Dazu lässt du dir ein Formular im Geschäft ausfüllen (Einzelheiten findest du unter globalblue.de).

Alt und antik?

Zu den beliebtesten Mitbringseln aus der Türkei gehören Kupfer- und Messingwaren, Silber- und Goldschmuck, Wasserpfeifen, Keramik, Münzen und Steine, die alt aussehen, aber sind sie es wirklich? In den meisten Fällen nicht. Zahl also lieber nicht ein Vermögen für etwas, was nur auf alt getrimmt wurde. Achtung: Falls deine Shoppingbeute wirklich antik, d. h. über einhundert Jahre alt ist, kannst du sie nur mit amtlichen Begleitpapieren ausführen. Frag auf jeden Fall nach Belegen, wenn der Verkäufer auf dem antiken Charakter pocht.

Gold und Silber

Bei Goldschmuck gilt in der Türkei wie überall anders auch: je aufwendiger die Verarbeitung, desto teurer wird das gute Stück. Es lohnt sich auf jeden Fall, abseits der touristischen Pfade nach nicht so stark besuchten Juwelieren zu suchen. Der tagesaktuelle Goldpreis muss ausgehängt sein, er ist im Vergleich zu Westeuropa deutlich niedriger. Beim ebenfalls günstigen Silber solltest du auf den Stempel im Innern oder auf der Rückseite des Schmuckstücks achten. Das Stück wird gewogen und der Preis errechnet.

Leder und Baumwolle

Produkte aus Leder und Baumwolle gehören zu den klassischen Souvenirs. Nicht überall jedoch bekommst du erstklassige Ware. Das Leder sollte gut durchgefärbt sein. Dicke ist nicht Steife: Die Hose oder Jacke muss sich nach einer Weile an deinen Körper schmiegen können wie eine zweite Haut. Das Leder-Qualitätszeichen schützt vor mangelhafter Ware.

Schöne Baumwollstoffe kriegst du auf fast allen Wochenmärkten zu günstigen Preisen. Oft sind die Stoffe naturgefärbt und mit schönen Stickereien verziert.

Teppiche

An zahllosen Webstühlen auf dem Land entstehen sie bis heute: die handgeknüpften türkischen Teppiche. Die besten kommen aus Bergama, Konya, Kayseri und Uşak. Je mehr Knoten, desto wertvoller. Als Beweis guter Arbeit sollte das Teppichmuster auf dem Rücken ebenso gleichmäßig erscheinen. Naturseide ist kostbarer als Kunstseide, Baumwolle wertvoller als Chemiefasern. Der Schwierigkeitsgrad eines Teppichs zeigt sich unter anderem daran, ob das Muster einen häufigen Farbwechsel aufweist.

Fotografieren

Das Ablichten von Militär oder militärischen Einrichtungen ist prinzipiell verboten. Verschleierte Frauen solltest du nicht fotografieren, und auch in konservativen Vierteln solltest du die Kamera lieber in der Tasche lassen. Ansonsten lassen sich die meisten Menschen gern porträtieren.

VorspeisenHauptgerichteDessertsGetränke

arnavut ciğeri gebratene, kalte Leberstückchen mit Zwiebeln
ahtapot salatası Tintenfischringe in Öl mit grünen Oliven
patlıcan salatası Salat aus Schafskäse und auf Holzkohle gegrillten Auberginen
sigara böreği Blätterteigröllchen, klassisch gefüllt mit Schafskäse und Petersilie
biber dolması mit Hackfleisch und Reis gefüllte Paprikaschoten
köfte Nationalgericht aus kleinen, gegrillten Hackfleischbällchen
kuzu pirzola zarte Lammkoteletts, gegrillt (izgara) oder gebraten (tava)
mantı türkische Ravioli, serviert mit Knoblauchjoghurt und frischen Minzblättern
karnı yarık mit Zwiebeln und Hackfleisch gefüllte Auberginen
baklava süßer, mit Walnüssen gefüllter Teig
muhallebi Milchpudding aus Stärke, Reismehl und Reis
ayran Joghurtgetränk mit Wasser und Salz
çay schwarzer Tee im Glas
raki hochprozentiger Anis-Schnaps
su stilles Wasser
Stichworte

Im Familienteegarten

Oft wirst du Schilder sehen mit Aufschriften wie: „Aile Çay Bahçesi“ („Familienteegarten“) oder „Aile Salonu“ („Familiensalon“). Diese Hinweise stehen am Eingang und weisen darauf hin, dass die Bereiche der männlichen Gäste ohne Begleitung von denen der Frauen, Familien und Paare schön getrennt sind. Was in großstädtischen Cafés und Restaurants schon längst der Vergangenheit angehört, ist in einfacheren Esslokalen und auf dem Land die Regel. Schützen soll das Verfahren die Frauen vor männlicher Belästigung. Die Türkei ist wie Italien oder Griechenland ein Paradies für Familien – und auf dem Land eine Hölle für diejenigen, die ihr individuelles Leben ohne Trauschein verbringen wollen. Neugierige Nachbarn und nörgelnde Eltern warten nur darauf, dass man/frau heiratet. In den Metropolen hingegen gibt es viele WGs und Singlehaushalte. Ehe ohne Trauschein oder homosexuelle Partnerschaften sind auch in der Großstadt möglich – nur eintragen lassen kann man sie (noch) nicht.

Fußballfieber

Wenn die Straßen leergefegt sind, weißt du Bescheid: Es gibt ein Derby zwischen zwei der drei großen İstanbuler Clubs Fenerbahçe, Galatasaray und Beşiktaş. Dann werden die Stadien großräumig abgesperrt und die Tickets sind nur noch auf dem Schwarzmarkt zu haben. Die Türken sind fast ausnahmslos Fußballnarren. Einziger Wermutstropfen: Die Nationalmannschaft schwächelt bei den großen internationalen Turnieren noch immer. Auch die Frauen sind aktiv. Die Frauenfußball-Liga wurde 2005 mit sieben Mannschaften neu gegründet, heute kämpfen in drei Ligen 36 Mannschaften um Plätze.

Die Spiele der ersten türkischen Männerliga werden im Pay-TV übertragen. Wer die große Fußballbegeisterung von Jung und Alt einmal miterleben will, sollte sich in das örtliche Kneipenviertel begeben – überall hängen Bildschirme, vor denen man mitfiebern kann.

Wenn der Muezzin fünfmal ruft

Offiziell sind ca. 98 Prozent der türkischen Bevölkerung Muslime, sie gehören überwiegend der sunnitischen Richtung an. Du siehst überall fromm bedeckte Frauen, das sichtbarste Zeichen der islamischen Religion. Die meisten Moscheen sind jedoch – außer am Freitagmittag – fast leer: Die Zahl der wirklich streng praktizierenden Muslime hält sich mit ca. 20 Prozent in Grenzen. Etwa ein Viertel der Türken sind ohnehin Alewiten, d. h. sie sind dem Schiitentum zugeneigte, freiheitlichere Anhänger Alis, des Schwiegersohns Mohammeds. Sie gehen nicht in die Moschee und fasten nicht. Die beiden höchsten islamischen Feste sind Kurban (Opferfest) und Ramazan Bayramı (Zuckerfest) – am ersten Tag bleiben die Museen in der Regel geschlossen. Im Fastenmonat Ramadan jedoch halten sich viele, gerade in der Provinz, an das Gebot, zwischen Sonnenauf- und -untergang weder zu essen, zu trinken noch zu rauchen. Es wird dann auf dem Land schwer, ein Mittagslokal zu finden.

Von Pop bis Jazz

Ob Shakira, Tarkan, türkische „Kunstmusik“ oder Sufi-Klänge: Musik wird dich in der Türkei auf Schritt und Tritt begleiten. Auch wenn überwiegend Popmusik gespielt wird, bietet die türkische Musik eine große regionale und tonale Vielfalt. Die „Kunstmusik“ (Türk Sanat Müziği) mit byzantinischen und arabischen Einflüssen klingt getragen und erfordert von den Sängerinnen und Sängern große Stimmdisziplin. Die einfache Volksmusik Anatoliens und des Schwarzmeerraums klingt dagegen quirlig und kommt ohne Orchester aus. Ein paar Fideln, Trommeln und eine saz (Saiteninstrument) genügen. Du kannst in guten Musikgeschäften (z. B. der D&R-Kette) relativ preiswert CDs erwerben. Auch Jazz erfreut sich gerade in den Großstädten zunehmender Beliebtheit – in İstanbul, Ankara und İzmir finden im Sommer und Herbst regelmäßig Jazzfestivals mit internationaler Beteiligung statt.

Rechte der Frauen

Ob gegen Gewalt oder für eine freie Wahl beim Schwangerschaftsabbruch: In der Türkei gehen die Frauen auf die Straße. Die Frauenbewegung ist vor allem in den drei Hauptmetropolen İstanbul, Ankara und İzmir, aber auch in Städten wie Antalya, Sinop oder Van aktiv. Es gibt staatliche Frauenhäuser und viele Initiativen, die für Frauenrechte kämpfen. Ihnen gegenüber steht ein nicht zu unterschätzender Teil der Gesellschaft, der sich an der Religion orientiert und konservativ eingestellt ist. So verlaufen die Bruchlinien des Kulturkampfes hauptsächlich entlang der Probleme der Frauen – ein Kampf, der einmal auf der Straße, dann im Parlament, aber auch zu Hause ausgetragen wird.

Queer - und glücklich?

Der Christopher Street Day darf in der Türkei nicht mehr gefeiert werden, aber die Schwulen, Lesben und alle, die nicht nach den etablierten Geschlechternormen leben wollen, begehen ihn dennoch und verlangen ihre Rechte (turkeygay.net). In Großstädten findest du Schwulen- und Lesbenkneipen, jedoch kaum Menschen, die ihre Gender-Einstellung offen nach außen tragen. In der Provinz zieht sexuelle Vielfalt neben Blicken auch mal Aggressionen auf sich – also ist in der Hinsicht gerade im Landesinneren Vorsicht geboten!

Klimawandel

Natürlich macht er sich auch in der Türkei bemerkbar. In Mittelanatolien drohen einige große Seen auszutrocknen, Wasserknappheit ist an der Tagesordnung, und das Wetter spielt hier auch manchmal ziemlich verrückt. So ist es in den letzten Jahren in Urlaubshochburgen wie Bodrum zu sintflutartigen Regenfällen gekommen, und vor Antalya und Marmaris wurden Hurrikans wie in den USA gesichtet. Die Wintergärten des Südens, wo viel Obst und Gemüse wächst, wurden durch Hagelstürme verwüstet. Die CO²-Emission der Türken beträgt ca. 5 t pro Kopf/Jahr und liegt beim Weltdurchschnitt (Deutschland ca. 9 t pro Kopf/Jahr). Es gibt viele Bürgerinitiativen, die für mehr Engagement des Staates in Sachen Klima kämpfen – das Thema bleibt aktuell.

Zwei Modewelten

Lange hat die Türkei die westlichen Moden mitgemacht – ob Minirock und Schlaghosen in den 1970er-Jahren oder Skinny Jeans und Fake Fur in den 2010er-Jahren, die Großstädter halten mit! Dem gegenüber entstand aber auch eine konservative Modewelt. Mit eigenen Labels, Modeschauen und Geschäften hat die „Modest Fashion“ (Tesettür Modasi), die bedeckte Mode, ein eigenes Terrain erobert. So gehen konservative Frauen in Ganzkörper-Badeanzügen baden oder tragen teure Seidenschals. Diese Welten existieren in der Türkei nebeneinander – nicht ganz ohne Unmut auf beiden Seiten. Wie lange noch, und wird zum Schluss eine die andere verdrängen? Das ist die Frage.

Literatur

Lange führte die türkische Literatur ein Nischendasein – bis 2006 ihr bekanntester Vertreter, Orhan Pamuk, den Literatur-Nobelpreis erhielt. Die Verleihung an einen türkischen Schriftsteller führte dazu, dass die Zahl der bei Verlagen eingesandten Manuskripte sich anschließend verzehnfachte. Spätestens als die Türkei 2008 Gastland auf der Frankfurter Buchmesse wurde, merkte das Kulturministerium, wie wichtig Kunst und Literatur ist, um sich der Welt zu öffnen. Und wie sehr dieser Bereich der staatlichen Unterstützung bedarf. Das Übersetzungsfonds Teda finanziert seitdem literarische Übertragungen in andere Sprachen. Wichtige Schriftsteller wie Sema Kaygusuz oder Ayse Kulin profitieren davon, Übersetzungen guter türkischer Literatur sind inzwischen in fast allen Ländern der Welt zu finden.

Demokratie?

Die Türkei ist seit der Gründung der Republik 1923 geprägt von „starken Männern“ – bisher gab es nur eine Ministerpräsidentin –, die die Politik im Guten wie im Schlechten dominiert haben. Sei es der Gründervater Mustafa Kemal Atatürk, der dem Land wesentliche Reformen wie die Gleichstellung der Frau, die Abschaffung des Kalifats und damit des Islams als Staatsreligion, die Einführung des lateinischen Alphabets und die Annäherung an Europa oft auch von oben aufzwang, oder Militärs, die immer wieder putschten und dann zeitweilig autoritär regierten, oder Recep Tayyip Erdoğan, der die Türkei zu einem islamisch dominierten Land machen will. Dennoch ist die Türkei seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs eine Demokratie, und die Mehrheit der Bevölkerung will sich seine politische Mitbestimmung auch nicht nehmen lassen. Bei Wahlen gehen in der Türkei im Schnitt wesentlich mehr Menschen wählen (über 85 Prozent) als in Deutschland. Deshalb musste Präsident Erdoğan nach Jahren großer Wahlerfolge zuletzt auch einige Niederlagen hinnehmen. Die schmerzlichste für ihn war 2019 der Verlust İstanbuls, der wichtigsten Stadt des Landes, an die sozialdemokratische Opposition, die mittlerweile in den Kommunen entlang der gesamten Ägäis- und Mittelmeerküste das Sagen hat.

Krisen und Chancen

Das Bild der Türkei in Deutschland ist immer noch geprägt von den Arbeitsmigranten, die in den 1950-Jahren nach Deutschland kamen. Diese Menschen stammten aus armen Gegenden, wo es keine Jobs gab. Die Türkei ist aber längst kein Entwicklungsland mehr, sondern übertrifft mit seinem durchschnittlichen Pro-Kopf-Einkommen von knapp 10 000 Dollar viele osteuropäische EU-Länder. Allerdings ist der Reichtum sehr ungleich verteilt und das nicht nur zwischen einer kleinen reichen Elite und der Masse, sondern auch geografisch. Im Westen des Landes, in der Region İstanbul, in İzmir und den großen Städten an der Mittelmeerküste, ist der Lebensstandard mindestens doppelt so hoch wie in Zentralanatolien und im Osten. Deshalb verlassen noch immer viele Leute die armen Gegenden und ziehen in die Zentren im Westen. Generell ist das Pro-Kopf-Einkommen in den letzten zwanzig Jahren stärker gestiegen als in Deutschland oder den anderen reichen Industrieländern. Vor allem die Jahre von 2002 bis 2012 waren durch ein starkes Wachstum geprägt. Mittlerweile ist die Türkei in eine Wirtschaftskrise gerutscht: Die türkische Lira ist gegenüber dem Euro immer weniger wert. Alles ist somit günstiger als in Deutschland. Die florierende Tourismusbranche, die neben der Auto- und Textilindustrie zum Motor der türkischen Wirtschaft zählt, erfuhr durch den Ausbruch der Corona-Pandemie in 2020 einen herben Rückschlag.

Kirchenglocken

Christen sind heute in der Türkei nur noch eine kleine Minderheit. Das war zu Anfang des 20. Jhs. noch anders, als mehrere Millionen Christen im damaligen Osmanischen Reich lebten. Doch durch die Vertreibung der Armenier während des Ersten Weltkriegs und den großen Bevölkerungsaustausch zwischen Griechenland und der Türkei nach dem Ende des türkischen Befreiungskriegs im Jahr 1922 ist die Zahl erheblich zurückgegangen. Fast alle Christen leben heute in İstanbul. Ihr Status ist im Friedensvertrag von Lausanne aus dem Jahr 1923 geregelt, in dem Minderheitenrechte wie eigene Schulen und andere kulturelle Institutionen festgeschrieben sind.

Bloss nicht!

FKK ausprobieren

In der Türkei ist Nacktbaden verboten, auch „oben ohne“ solltest du nicht am Strand liegen. Wenn du dich außerhalb von Anlagen mit überwiegend westlichen Touristen bewegst, verzichte nicht auf Badekleidung.

Über Politik diskutieren

Das Zeitalter ist schwierig, die Gemüter erhitzt – geh nicht auf Debatten mit Einheimischen über politische Themen ein. Du verbrennst dir dabei nur die Finger und riskierst sogar eine Strafanzeige.

Steine einstecken

Die Türkei ist ein großes Open-Air-Museum. Aber Achtung: Auch arglose Touristen, die einen „interessanten“ Stein eingesteckt haben, werden vors Gericht gebracht und mit hohen Geldstrafen konfrontiert. Der türkische Zoll passt bei Ausreisen sehr genau auf, dass kein Kulturgut hinausgeschmuggelt wird. Auch schon ein Stein vom Strand kann zu einem Problem werden.

Schwarzgebrannten Alkohol konsumieren

Weil die konservative Regierung die Steuern auf Alkohol drastisch erhöhte, entstanden viele Schwarzbrennereien. Tödliche Methanolvergiftungen können die Folge sein! Kauf nur Flaschen mit Steuerbanderole im Laden.

Auf Nepper und Schlepper hereinfallen

Gerade in großen Urlaubsorten wie Bodrum, Antalya oder İstanbul gibt es jede Menge bereitwilliger „Helfer“, die dich etwa zu einem Teppichgeschäft oder Restaurant führen wollen. Entdeck alles lieber auf eigene Faust!

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger

Die Türkei verfügt über gute Straßenverbindungen, ein dichtes Inlandsflugnetz und ein Schnellzugnetz zwischen einigen Großstädten.

Der türkische Straßenverkehr ist insbesondere in den Städten meist sehr lebhaft und dicht. Die Regeln der Straßenverkehrsordnung werden oft nicht eingehalten. Auseinandersetzungen im Straßenverkehr können bei vermeintlichen oder tatsächlichen Verkehrsverstößen aggressive Reaktionen anderer Autofahrer hervorrufen.

Die Promillegrenze beträgt 0,5; bei Fahrten mit Anhängern 0,0.
Autofahrten nach Einbruch der Dunkelheit, auch auf größeren Verbindungsstraßen, sind auch im Hinblick auf die fehlende Beleuchtung mit erhöhten Gefahren verbunden.. Unbewachte Parkplätze oder Campingplätze stellen ein Risiko für Reisende dar.

Bei angebotenen Jeep-Safaris entspricht der technische Zustand von Fahrzeugen nicht immer den üblichen Sicherheitsstandards. Reiseveranstalter übernehmen häufig keine Gewähr. Ungeübte Fahrer sind mit derartigen Fahrzeugtypen und Fahren auf Offroad-Strecken oft überfordert.

Bei einer Beteiligung an Verkehrsunfällen besteht unabhängig von der Schuld- oder Verursacherfrage ein hohes Risiko, dass türkische Gerichte eine Ausreisesperre bis zur endgültigen Klärung des Unfalls verhängen.

Grundsätzlich bestimmt bei Taxifahrten das Taxameter den Preis. Bei längeren Fahrten ist Handeln durchaus üblich. Bei viel Gepäck wird z. T. ein Aufschlag verlangt. Besonders in Istanbul können Taxifahrten schnell und ungewollt zu kostspieligen Stadtrundfahrten werden. Die Hotels können im Zweifel eine sichere Informationsquelle für Preise sein.
In der Türkei gibt es nur an wenigen Orten eine behindertengerechte Infrastruktur. Dies gilt auch für öffentliche Einrichtungen. Der teilweise schlechte Zustand der Gehwege auch in Großstädten kann die Mobilität von gehbehinderten Menschen deutlich einschränken.

Ausflüge werden oft mit Werksbesichtigung und Kaufgelegenheiten angeboten. Diese Werbeveranstaltungen dauern häufig sehr lange. Auch wenn kein Kaufzwang besteht, üben Mitarbeiter von Unternehmen und Reiseleiter oft entsprechenden Druck auf Touristen aus.

  • Fahren Sie aufmerksam und defensiv im Straßenverkehr und lassen Sie sich nicht auf Auseinandersetzungen ein.
  • Vermeiden Sie möglichst Autofahrten nach Einbruch der Dunkelheit außerorts.
  • Übernachten Sie möglichst nur auf bewachten Park- oder Campingplätzen.
  • Prüfen Sie bei Jeep-Safaris den technischen Zustand der Fahrzeuge. Fahren Sie selbst nur bei entsprechender Erfahrung.
  • Besonders in Istanbul: Informieren Sie sich vor einer Taxifahrt über den ungefähren Fahrpreis. Bestehen Sie auf Einschaltung des Taxameters.
  • Erkundigen Sie sich vor Antritt eines Ausflugs mit Kaufgelegenheit vorab über die Dauer und verwahren Sie sich gegen den Druck von "Verkäufern". Beschweren Sie sich bei den Reiseveranstaltern.

Der deutsche Führerschein wird bei touristischen Aufenthalten anerkannt.

Die Türkei ist ein muslimisch geprägtes Land. Abseits der touristischen Badestrände empfiehlt es sich, das Verhalten und die Kleidung den lokalen Gepflogenheiten anzupassen. Während des Ramadan gibt es außerhalb der von Touristen frequentierten Gebiete Einschränkungen, und das Essen, Trinken und Rauchen werden tagsüber nicht geduldet.

Das Fotografieren militärischer und anderer der Sicherheit dienender Einrichtungen sowie von Grenzanlagen und Angehörigen der Sicherheitskräfte ist nicht erlaubt. Auch an bestimmten Orten wie Friedhöfen, religiösen Stätten oder privaten Anwesen kann das Fotografieren zu negativen Reaktionen bei Bevölkerung und Sicherheitskräften führen.

Die türkische Regulierungsbehörde für Tabakwaren und Alkoholika (TAPDK) macht auf die Gefahr durch den Verzehr gepanschten Alkohols aufmerksam und empfiehlt, beim Kauf von Alkohol auf die Originalverpackung und Lizenzierung (TAPDK-Logo auf dem Flaschendeckel, unbeschädigte, blau-türkisfarbene Banderole) zu achten.

  • Informieren Sie sich bei Reisen im Land über Besonderheiten des Lebens in der Türkei und bereiten Sie sich entsprechend vor.
  • Achten Sie insbesondere beim Besuch religiöser Stätten auf angemessene Kleidung.
  • Seien Sie tagsüber außerhalb der Touristengebiete während des Ramadan zurückhaltend mit Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit.
  • Seien Sie mit dem Fotografieren zurückhaltend, vergewissern Sie sich, ob Sie fotografieren dürfen, oder fragen Sie um Erlaubnis.

Homosexuelle Handlungen sind in der Türkei nicht strafbar. Die "Pride Parade" wird von den türkischen Behörden jedoch regelmäßig untersagt. 2022 kam es am Rande nicht genehmigter Pride-Veranstaltungen in der Türkei zu zahlreichen Festnahmen. Nicht genehmigte Demonstrationen/Versammlungen werden von den türkischen Behörden unter Einsatz von Wasserwerfern, Gummigeschossen oder Tränengas aufgelöst. Zudem sind gewalttätige Übergriffe auf -Personen von nicht-staatlicher Seite bekannt. Es sollte mit z. T. starken Vorurteilen gegenüber in der türkischen Gesellschaft gerechnet werden.

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für.

Seit 2017 wurden vermehrt deutsche Staatsangehörige willkürlich festgenommen und/oder mit einer Ausreisesperre belegt. Es ist davon auszugehen, dass die türkischen Strafverfolgungsbehörden umfangreiche Listen von Personen mit Wohnsitz in Deutschland besitzen, die auch ohne hinreichende Vorermittlungen als Grundlage für Strafverfolgungsmaßnahmen, z.T. mit vorläufigen Festnahmen und anschließender Untersuchungshaft oder Ausreisesperren, genutzt werden.
Türkische Strafverfolgungsbehörden berufen sich bei Festnahmen und Ausreisesperren auf die Mitgliedschaft in oder Unterstützung von bzw. Propaganda für Organisationen, die auch in Deutschland oder der als terroristische Vereinigung eingestuft sind (, PKK), aber auch auf Mitgliedschaft in der sogenannten "Gülen-Bewegung", die nur in der Türkei unter der Bezeichnung "FETÖ" als terroristische Vereinigung eingestuft ist. Auch geringfügige, den Betroffenen unter Umständen gar nicht bewusste oder lediglich von Dritten behauptete Berührungspunkte mit diesen Organisationen oder mit ihnen verbundenen Personen oder Unternehmen können für eine Festnahme ausreichen, auch wenn die Berührungspunkte bereits jahrelang zurückliegen. Für die Begründung des Tatverdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung kann bereits ausreichen, in einem deutschen Vereinsregister als Vorstandsmitglied eines Vereins mit Bezug zu kurdischen Anliegen eingetragen (gewesen) zu sein, ohne dass der Verein in irgendeinem Zusammenhang mit der PKK steht. Es sind auch Personen betroffen, die vor einigen Jahren Petitionen an die Bundesregierung zu kurdischen Anliegen unterzeichnet haben, wie unter anderem die Petition "Initiative für ein unabhängiges Kurdistan" von 2014. Aussagen der türkischen Regierung vom 3. März 2019 zufolge droht auch Personen, die im Ausland an Versammlungen solcher Organisationen teilgenommen haben, bei ihrer Einreise in die Türkei eine Festnahme.

Des Weiteren sind öffentliche Äußerungen gegen den türkischen Staat, Sympathiebekundungen zu von der Türkei als terroristisch eingestuften Organisationen und auch die Beleidigung oder Verunglimpfung staatlicher Institutionen und hochrangiger Persönlichkeiten verboten und werden mit Geldbußen oder Haftstrafen geahndet. Der Vorwurf lautet hier oftmals auf "Terrorpropaganda" oder den im türkischen Strafrecht vorgesehenen Tatbestand der Präsidentenbeleidung. Unter diesen Straftatbestand können auch regierungskritische Äußerungen im Internet und in den Sozialen Medien fallen, sei es durch Teilen, Kommentieren oder Liken eines fremden Beitrags, siehe auch Hinweise unter Aktuelles. Auch Äußerungen, die nach deutschem Rechtsverständnis von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, können in der Türkei zu strafrechtlicher Verfolgung und zudem z. B. bei Journalisten zu berufsbeschränkenden Maßnahmen wie der Verweigerung der Akkreditierung führen. Es kann insofern nicht ausgeschlossen werden, dass die türkische Regierung weitere Maßnahmen gegen Vertreter deutscher Medien sowie zivilgesellschaftlicher Einrichtungen ergreift.
Ausreisesperren führen oft zu monatelangen oder sogar über mehrere Jahre dauernden Zwangsaufenthalten in der Türkei mit weitreichenden, mitunter existenzbedrohenden Konsequenzen für die berufliche, familiäre und gesundheitliche Lage der Betroffenen.
Das Fotografieren militärischer Anlagen und Angehöriger der Sicherheitskräfte oder in militärischer Sicherheitszonen ist verboten.
In der Türkei werden Drogendelikte besonders hart bestraft, zehn bis 20 Jahre Gefängnis für die Einfuhr, sechs bis 12 Jahre für die Ausfuhr von Drogen.

Auch die Ein-/Ausfuhr sowie der Gebrauch von Cannabis sind in der Türkei weiterhin verboten; dies gilt auch für Aufenthalte im Transitbereich türkischer Flughäfen.

Ebenfalls mit Gefängnisstrafen bis zu zehn Jahren wird der Erwerb, Besitz und die Ausfuhr von "Kultur- und Naturgütern" geahndet, da diese als staatliches Eigentum gelten. Bei Verstößen sind auch für Touristen mehrere Monate Untersuchungshaft und hohe Kautionszahlungen z. B. von 9.000 EUR gängige Praxis, auch wenn es sich um Antiquitäten bzw. alt aussehende Gegenstände von vermeintlich geringem Wert handelt. In Einzelfällen wurden Haftstrafen verhängt. Es wird daher nachdrücklich davor gewarnt, von Händlern z. B. Antiquitäten, alte Münzen, Fossilien etc. anzukaufen oder selbst mitzunehmen. Polizei und Zollbehörden legen den Begriff "Antiquitäten" weit aus. Jeder bearbeitete Stein kann darunterfallen. Da es für Reisende praktisch unmöglich ist, selbst zu erkennen, ob ein solcher Gegenstand als Antiquität geschützt ist, sollten Reisende, die über keine entsprechende Genehmigung der zuständigen türkischen Behörden verfügen, generell Steine, Münzen, Fossilien und alt aussehende Gegenstände nicht in ihrem Reisegepäck auszuführen versuchen. Grundsätzlich besteht jedoch die Möglichkeit, bei den dem türkischen Kulturministerium unterstehenden Museen und an einigen Zollstellen eine Ausfuhrgenehmigung einzuholen.

Die Einfuhr von Waffen und Schneidwerkzeug, auch Camping-Messern, ist ohne besondere Erlaubnis verboten.

Als allgemeiner Grundsatz gilt, dass in der Türkei unter Strafe steht, was auch in Deutschland verboten ist.

  • Informieren Sie möglichst die zuständige deutsche Auslandsvertretung im Falle einer Festnahme oder einer Ausreisesperre.
  • Unterschreiben Sie keine Dokumente, deren Inhalt Sie nicht verstehen. Bestehen Sie auf rechtlichen Beistand.
  • Führen Sie stets ein Ausweisdokument mit sich.
  • Verhalten Sie sich bei Sicherheitskontrollen möglichst kooperativ.

Landeswährung ist die Türkische Lira (TRY). Mit einer deutschen Debitkarte (Girocard) kann an vielen Geldautomaten problemlos Geld abgehoben werden; die türkischen Banken verlangen jedoch mittlerweile überwiegend eine Gebühr, die von den deutschen Banken nicht erstattet wird.
Auch Kreditkarten werden als Zahlungsmittel akzeptiert. Teilweise muss man dazu zusätzlich den Reisepass oder Personalausweis vorlegen. Unter Angabe der PIN kann man mit der Kreditkarte außerdem Geld bei Banken oder an entsprechend gekennzeichneten Automaten Bargeld abheben.

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die .

Die HIV-Inzidenz in der Türkei ist sehr gering. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht jedoch ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Selten kommt Tuberkulose, Leishmaniose, Krim-Kongo Hämorrhagisches Fieber und Brucellose vor.

Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.

Die ärztlichen Behandlungsmöglichkeiten in den Großstädten des Landes sowie in den touristischen Regionen sind in den letzten Jahren deutlich besser geworden. Insbesondere die große Anzahl privater Krankenhäuser bieten ein annähernd europäisches Niveau. Die medizinische Versorgung in ländlichen Gebieten ist vielfach mit Westeuropa nicht zu vergleichen und kann technisch, apparativ und hygienisch problematisch sein. Fachärzte stehen häufig erst im nächstgelegenen Krankenhaus zur Verfügung. Dabei ist zu beachten, dass ein vorhandener gültiger Auslandskrankenschein T/A 11 in der Praxis häufig nicht akzeptiert wird. Daher sollte die Akzeptanz vor der Behandlung geklärt werden. Die Entscheidung über den Leistungsumfang liegt bei den Leistungserbringern vor Ort, das heißt Ärzten und Krankenhäusern. Oft wird eine finanzielle Vorleistung von den Versicherten verlangt. In Privatkliniken ist es üblich, vor Beginn der Behandlung eine gültige Kreditkarte oder Bargeld zu verlangen. Die Preise für Behandlungen in Privatkliniken können deutlich höher sein als die Preise für vergleichbare Leistungen in Deutschland. Daher sollten die Kosten, sowie Art und Umfang der Behandlung soweit möglich im Voraus abgesprochen werden.

Es gibt Fälle, in denen Krankenhäuser die Notlage von Patienten ausnutzen und Druck auf Kunden ausüben. Zudem haben viele Hotels in Urlaubsorten Vereinbarungen mit bestimmten Kliniken. Daher kann es in Einzelfällen sinnvoll sein, Preise zu vergleichen.

Es ist sehr wichtig, sich vor einer Auslandsbehandlung gründlich zu informieren und den Versicherer oder andere vertrauenswürdige Quellen zu konsultieren, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Dies gilt insbesondere für den Bereich der ästhetischen Chirurgie, da hier teilweise unterschiedliche Ausbildungs- und Hygienestandards gelten. Regressansprüche sind im Ausland oft nur schwer durchsetzbar. Krankenkassen übernehmen häufig keine Kosten für eventuell notwendige Korrekturen.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die .
  • Klären Sie vor Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten.
  • Wenn Sie chronisch erkrankt sind und vor Ihrer Abreise bereits medizinischen Behandlungsbedarf absehen können sowie die finanzielle Vorleistung vermeiden wollen, können Sie sich von Ihrer Krankenversicherung das Formular T/A 12 ausstellen lassen, wodurch die Behandlungskosten im Regelfall gedeckt sind.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss

Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger

Reisewarnung

Überblick

Stand - Fri, 13 Sep 2024 15:15:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Fri, 13 Sep 2024 15:11:49 +0200)

Letzte Änderungen:

Reiseinfos – Rechtliche Besonderheiten
Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

Von Reisen in das Grenzgebiet der Türkei zu Syrien und Irak wird dringend abgeraten.

Aufgrund des andauernden Konflikts in Israel und den Palästinensischen Gebieten kann es in der Türkei zu spontanen, pro-palästinensischen Protestkundgebungen und gewaltsamen Ausschreitungen kommen.

  • Bleiben Sie wachsam und seien Sie besonders vorsichtig.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.
  • Verfolgen Sie die aktuellen Nachrichten in den lokalen Medien.

Festnahmen und Einreiseverweigerungen

Es gibt weiterhin Fälle, in denen deutsche Staatsangehörige willkürlich festgenommen, mit einer Ausreisesperre belegt oder an der Einreise in die Türkei gehindert werden. Auch Personen, die in der Vergangenheit ohne Probleme ein- und ausreisen konnten, können bei einem erneuten Aufenthalt aufgrund zeitlich weit zurückliegender oder neuer Tatvorwürfe festgenommen werden. Den Strafverfolgungsmaßnahmen liegt in vielen Fällen der Verdacht der Propaganda für, die Unterstützung von oder die Mitgliedschaft in einer als terroristisch eingestuften Organisation zugrunde, z.B. der PKK oder Gülen-Bewegung (letztere wird in der Türkei als Terrororganisation eingestuft), siehe Rechtliche Besonderheiten.

Die türkischen Strafverfolgungsbehörden führen offenbar umfangreiche Listen von Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die auch ohne hinreichende Vorermittlungen zum Ziel von Strafverfolgungsmaßnahmen werden können.

Aufgrund des weit gefassten Terrorismusbegriffs in der Türkei, der aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte rechtsstaatswidrig ist, können z. B. bloße Äußerungen, das Teilen, Kommentieren oder „Liken" von Beiträgen in sozialen Medien, die in Deutschland vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt sind, für eine Strafverfolgung ausreichen. Nach einem neuen „Anti-Desinformationsgesetz" kann die Verbreitung von Aussagen, die von Strafverfolgungsbehörden als unwahr und als Gefährdung für die Sicherheit des Landes, die öffentliche Ordnung oder die Gesundheit der Bevölkerung eingestuft werden, ebenfalls zu Strafverfolgung führen. Auch die Teilnahme an Demonstrationen in Deutschland oder die Mitgliedschaft in einem in Deutschland legal eingetragenen Verein mit Bezug zu kurdischen Anliegen kann Anlass für Festnahmen, Ausreisesperren oder Einreiseverweigerungen sein, wobei die Mitgliedschaften u.a. teils jahrelang zurückliegen können. Es können auch Personen betroffen sein, die vor einigen Jahren Petitionen an die Bundesregierung zu kurdischen Anliegen unterzeichnet haben, wie unter anderem die Petition „Initiative für ein unabhängiges Kurdistan" von 2014 mit Bezug zur damaligen Situation im Irak.

Festnahmen, Strafverfolgungen oder Ausreisesperren sind auch im Zusammenhang mit regierungskritischen Stellungnahmen in den sozialen Medien zu beobachten, vermehrt auch aufgrund des Vorwurfs der Präsidentenbeleidigung. Hierfür wurden bereits mehrjährige Haftstrafen verhängt. Auch Ausreisesperren können für Personen mit Lebensmittelpunkt in Deutschland existenzbedrohende Konsequenzen haben.

Betroffen sind insbesondere, aber nicht ausschließlich deutsche Staatsangehörige mit privaten und persönlichen Bindungen in die Türkei sowie Personen, die neben der deutschen auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen.

Auch Journalisten wurde die Akkreditierung ohne Angaben von Gründen verweigert. Äußerungen, die nach deutschem Rechtsverständnis von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, können in der Türkei zu berufsbeschränkenden Maßnahmen und Strafverfahren führen.

  • Halten Sie sich von politischen Veranstaltungen, Kundgebungen und grundsätzlich von größeren Menschenansammlungen fern.
  • Seien Sie sich bewusst, dass in Deutschland getätigte Meinungsäußerungen und Handlungen, wie z.B. die Unterzeichnung von Petitionen mit kurdischen Anliegen, in der Türkei als regierungskritisch wahrgenommen werden könnten und dort deshalb zu strafrechtlichen Konsequenzen führen können. Gleiches gilt für regierungskritische Äußerungen in den sozialen Medien sowie das bloße Teilen oder Liken eines fremden Beitrags. Auch nichtöffentliche Kommentare können durch anonyme Denunziation an türkische Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden.
  • Bitte beachten Sie, dass auch die konsularische Unterstützung durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung in vielen Fällen nicht ausreichen kann, um Sie vor teils erheblicher strafrechtlicher Verfolgung zu schützen.
  • Beachten Sie die Hinweise unter Innenpolitische Lage und Rechtliche Besonderheiten.
  • Beachten Sie auch, insbesondere zu Einreiseverweigerungen, die Hinweise unter Einreise und Zoll zu Einreisekontrolle und Zurückweisungen.                                                                         

Sicherheit

Von Reisen in das Grenzgebiet der Türkei zu Syrien und Irak wird dringend abgeraten.

Terrorismus

In der Türkei kam es, insbesondere seit 2015, wiederholt zu terroristischen Anschlägen. Dabei waren auch die Innenstädte von Istanbul und Ankara Ziele von Anschlägen mit hohen Opferzahlen. Im November 2022 wurde auf der Istanbuler Einkaufsstraße Istiklal ein Sprengstoffanschlag verübt, bei dem Todesopfer zu beklagen waren. Am 1. Oktober 2023 gab es einen Bombenanschlag auf das Innenministerium der Türkei in der Nähe des Parlaments in Ankara mit Verletzten. Am 28. Januar 2024 kam es durch zwei Täter zu einem bewaffneten Angriff auf die katholische Kirche Sankt Marien in Sariyer-Istanbul, bei dem eine Person tödlich verletzt wurde.

Es besteht die grundsätzliche Gefahr, dass terroristische Gruppierungen auch vor dem Hintergrund türkischer Militäroperationen in Syrien und Irak versuchen werden, insbesondere in den großen Metropolen Anschläge durchzuführen.

Die als terroristische Vereinigung gelistete „Kurdische Arbeiterpartei" (PKK) sowie ihre Splittergruppe „Freiheitsfalken Kurdistans" verüben seit 2015 vor allem im Südosten der Türkei, aber auch in anderen Landesteilen wiederholt Anschläge.

Die Sicherheitsvorkehrungen befinden sich landesweit auf hohem Niveau, insbesondere in großen Städten ist eine erhöhte Präsenz von Polizei und Sicherheitsbehörden sichtbar. Angesichts von Anschlägen terroristischer Gruppierungen auch gegen nicht-militärische Ziele muss aber in allen Teilen der Türkei grundsätzlich von einer terroristischen Gefährdung ausgegangen werden.

Südosten und Osten/Grenzgebiete zu Syrien und Irak

Im unmittelbaren Grenzgebiet der Türkei zu Syrien und Irak (in den Provinzen Hatay, Gaziantep, Kilis, Şanlıurfa, Mardin, Şırnak, Hakkâri) bestehen Gefahren durch angrenzende Auseinandersetzungen.

  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Vermeiden Sie alle nicht zwingend erforderlichen Reisen in die o.g. Grenzgebiete.
  • Halten Sie sich zur Sicherheitslage laufend informiert.
  • Meiden Sie größere Menschenansammlungen auch auf öffentlichen Plätzen und vor touristischen Attraktionen sowie den Aufenthalt nahe Regierungs- und Militäreinrichtungen.
  • Meiden Sie abgelegene Gegenden und wenig befahrene Landstraßen.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Siehe Aktuelles

Es ist weiterhin von einem erhöhten Risiko der Festnahme oder der Verhängung einer Ausreisesperre auszugehen, siehe hierzu die Hinweise unter Aktuelles und Reiseinfos: Rechtliche Besonderheiten.

Es kann weiterhin zu Protesten und Demonstrationen kommen, bei denen vereinzelte gewaltsame Auseinandersetzungen und Verkehrsbehinderungen nicht ausgeschlossen werden können.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Die Türkei zeichnet sich bislang als ein Land mit vergleichsweise gering ausgeprägter Gewaltkriminalität aus.

Wie auch in anderen Großstädten ist in Istanbul Vorsicht vor Taschendieben angezeigt. Dabei werden die Opfer vielfach von bettelnden Kindern abgelenkt.
Vor allem im Stadtteil Beyoğlu wurden vermehrt Betrugsfälle bekannt, in denen Touristen unter einem Vorwand in eine Bar eingeladen und anschließend gezwungen wurden, zur Begleichung der extrem überhöhten Rechnung eine größere Summe Bargeld von einem Geldautomaten abzuheben. Auch kommt es immer wieder zu Passdiebstählen.

Ausländer, insbesondere allein oder in kleinen Gruppen reisende Frauen, sind vereinzelt von gewaltsamen, auch sexuellen Übergriffen betroffen. Auch Minderjährige, z.B. auf dem Weg zu den Toiletten in Lokalen, sind Ziel sexueller Übergriffe geworden.

Deutsche Türkei-Urlauber wurden in der Vergangenheit nach ihrer Rückkehr in das Bundesgebiet Opfer von Betrugsfällen. Mit den unterschiedlichsten erfundenen Geschichten (z.B. Lotteriegewinn, Steuernachzahlung, drohende Vermögensnachteile) werden die Urlauber telefonisch zu einer Geldüberweisung per internationalem Zahlungsdienstleister in die Türkei veranlasst. In letzter Zeit ebenfalls vorgekommen ist die Aufforderung meist per E-Mail zur sofortigen Zahlung einer angeblichen Transitgebühr des türkischen Zolls in z.T. erheblicher Höhe für Paketsendungen durch die Türkei, da diese angeblich sonst nicht weitergeleitet werden können. Hierbei handelt es sich um eine Betrugsmasche, solche Gebühren werden nicht erhoben.

  • Seien Sie besonders bei einem Aufenthalt an einsamen Orten und gemeinsamen Unternehmungen mit wenig bekannten Personen vorsichtig.
  • Lassen Sie sich stets von Vorsicht leiten und praktizieren Sie immer situationsangemessenes und kulturbewusstes Verhalten. Dies trifft insbesondere auf alleinreisende Frauen vor dem Hintergrund der Berichte über sexuelle Übergriffe zu.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Zahlungsaufforderungen, Gewinnmitteilungen, Einladungen und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter oder Anrufen angeblicher Polizei – und Justizbeamten skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Im Februar 2023 ereigneten sich in der Südosttürkei zwei schwere Erdbeben. Besonders betroffen sind die Provinzen Adana, Adiyaman, Diyarbakir, Elazığ, Gaziantep, Hatay, Kahramanmaraş, Kilis, Malatya, Osmaniye und Şanliurfa. Es gab zehntausende Tote und Verletzte. Viele Gebäude wurden zerstört oder schwer beschädigt.

Ein großer Teil der Türkei liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone, sodass es zu vielen kleineren, aber auch schwereren Erdbeben kommt. Ggf. ist mit Erdrutschen, erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen und lange andauernden Nachbeben zu rechnen.

Das Klima ist an der Süd- und Westküste mediterran und im anatolischen Hochland kontinental.
Vor allem in den Sommermonaten kann es in der Türkei aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen zu Busch- und Waldbränden kommen.
Starkregenfälle können Überflutungen und Erdrutsche verursachen. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur muss in diesen Fällen gerechnet werden.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Informieren Sie sich über die Medien, Ihr Hotel und Ihren Reiseleiter über von Bränden und Überflutungen betroffene Gebiete und meiden Sie diese.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
  • Weitere Informationen bieten die Deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die Türkei verfügt über gute Straßenverbindungen, ein dichtes Inlandsflugnetz und ein Schnellzugnetz zwischen einigen Großstädten.

Der türkische Straßenverkehr ist insbesondere in den Städten meist sehr lebhaft und dicht. Die Regeln der Straßenverkehrsordnung werden oft nicht eingehalten. Auseinandersetzungen im Straßenverkehr können bei vermeintlichen oder tatsächlichen Verkehrsverstößen aggressive Reaktionen anderer Autofahrer hervorrufen.

Die Promillegrenze beträgt 0,5; bei Fahrten mit Anhängern 0,0.
Autofahrten nach Einbruch der Dunkelheit, auch auf größeren Verbindungsstraßen, sind auch im Hinblick auf die fehlende Beleuchtung mit erhöhten Gefahren verbunden.. Unbewachte Parkplätze oder Campingplätze stellen ein Risiko für Reisende dar.

Bei angebotenen Jeep-Safaris entspricht der technische Zustand von Fahrzeugen nicht immer den üblichen Sicherheitsstandards.  Reiseveranstalter übernehmen häufig keine Gewähr. Ungeübte Fahrer sind mit derartigen Fahrzeugtypen und Fahren auf Offroad-Strecken oft überfordert.

Bei einer Beteiligung an Verkehrsunfällen besteht unabhängig von der Schuld- oder Verursacherfrage ein hohes Risiko, dass türkische Gerichte eine Ausreisesperre bis zur endgültigen Klärung des Unfalls verhängen.

Grundsätzlich bestimmt bei Taxifahrten das Taxameter den Preis. Bei längeren Fahrten ist Handeln durchaus üblich. Bei viel Gepäck wird z. T. ein Aufschlag verlangt. Besonders in Istanbul können Taxifahrten schnell und ungewollt zu kostspieligen Stadtrundfahrten werden. Die Hotels können im Zweifel eine sichere Informationsquelle für Preise sein.
In der Türkei gibt es nur an wenigen Orten eine behindertengerechte Infrastruktur. Dies gilt auch für öffentliche Einrichtungen. Der teilweise schlechte Zustand der Gehwege auch in Großstädten kann die Mobilität von gehbehinderten Menschen deutlich einschränken.

Ausflüge werden oft mit Werksbesichtigung und Kaufgelegenheiten angeboten. Diese Werbeveranstaltungen dauern häufig sehr lange. Auch wenn kein Kaufzwang besteht, üben Mitarbeiter von Unternehmen und Reiseleiter oft entsprechenden Druck auf Touristen aus.

  • Fahren Sie aufmerksam und defensiv im Straßenverkehr und lassen Sie sich nicht auf Auseinandersetzungen ein.
  • Vermeiden Sie möglichst Autofahrten nach Einbruch der Dunkelheit außerorts.
  • Übernachten Sie möglichst nur auf bewachten Park- oder Campingplätzen.
  • Prüfen Sie bei Jeep-Safaris den technischen Zustand der Fahrzeuge. Fahren Sie selbst nur bei entsprechender Erfahrung.
  • Besonders in Istanbul: Informieren Sie sich vor einer Taxifahrt über den ungefähren Fahrpreis. Bestehen Sie ggf. auf Einschaltung des Taxameters.
  • Erkundigen Sie sich vor Antritt eines Ausflugs mit Kaufgelegenheit vorab über die Dauer und verwahren Sie sich gegen den Druck von „Verkäufern". Beschweren Sie sich ggf. bei den Reiseveranstaltern.

Führerschein

Der deutsche Führerschein wird bei touristischen Aufenthalten anerkannt.

Besondere Verhaltenshinweise

Die Türkei ist ein muslimisch geprägtes Land. Abseits der touristischen Badestrände empfiehlt es sich, das Verhalten und die Kleidung den lokalen Gepflogenheiten anzupassen. Während des Ramadan gibt es außerhalb der von Touristen frequentierten Gebiete Einschränkungen, und das Essen, Trinken und Rauchen werden tagsüber ggf. nicht geduldet.

Das Fotografieren militärischer und anderer der Sicherheit dienender Einrichtungen sowie von Grenzanlagen und Angehörigen der Sicherheitskräfte ist nicht erlaubt. Auch an bestimmten Orten wie Friedhöfen, religiösen Stätten oder privaten Anwesen kann das Fotografieren zu negativen Reaktionen bei Bevölkerung und Sicherheitskräften führen.

Die türkische Regulierungsbehörde für Tabakwaren und Alkoholika (TAPDK) macht auf die Gefahr durch den Verzehr gepanschten Alkohols aufmerksam und empfiehlt, beim Kauf von Alkohol auf die Originalverpackung und Lizenzierung (TAPDK-Logo auf dem Flaschendeckel, unbeschädigte, blau-türkisfarbene Banderole) zu achten.

  • Informieren Sie sich bei Reisen im Land über Besonderheiten des Lebens in der Türkei und bereiten Sie sich entsprechend vor.
  • Achten Sie insbesondere beim Besuch religiöser Stätten auf angemessene Kleidung.
  • Seien Sie tagsüber außerhalb der Touristengebiete während des Ramadan zurückhaltend mit Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit.
  • Seien Sie mit dem Fotografieren zurückhaltend, vergewissern Sie sich, ob Sie fotografieren dürfen, oder fragen Sie um Erlaubnis.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen sind in der Türkei nicht strafbar. Die "Pride Parade" wird von den türkischen Behörden jedoch regelmäßig untersagt. 2022 kam es am Rande nicht genehmigter Pride-Veranstaltungen in der Türkei zu zahlreichen Festnahmen. Nicht genehmigte Demonstrationen/Versammlungen werden von den türkischen Behörden ggf. unter Einsatz von Wasserwerfern, Gummigeschossen oder Tränengas aufgelöst. Zudem sind gewalttätige Übergriffe auf LGBTIQ-Personen von nicht-staatlicher Seite bekannt. Es sollte mit z. T. starken Vorurteilen gegenüber LGBTIQ in der türkischen Gesellschaft gerechnet werden.

Rechtliche Besonderheiten

Seit 2017 wurden vermehrt deutsche Staatsangehörige willkürlich festgenommen und/oder mit einer Ausreisesperre belegt. Es ist davon auszugehen, dass die türkischen Strafverfolgungsbehörden umfangreiche Listen von Personen mit Wohnsitz in Deutschland besitzen, die auch ohne hinreichende Vorermittlungen als Grundlage für Strafverfolgungsmaßnahmen, z.T. mit vorläufigen Festnahmen und anschließender Untersuchungshaft oder Ausreisesperren, genutzt werden.
Türkische Strafverfolgungsbehörden berufen sich bei Festnahmen und Ausreisesperren auf die Mitgliedschaft in oder Unterstützung von bzw. Propaganda für Organisationen, die auch in Deutschland oder der EU als terroristische Vereinigung eingestuft sind (IS, PKK), aber auch auf Mitgliedschaft in der sogenannten „Gülen-Bewegung", die nur in der Türkei unter der Bezeichnung „FETÖ" als terroristische Vereinigung eingestuft ist. Auch geringfügige, den Betroffenen unter Umständen gar nicht bewusste oder lediglich von Dritten behauptete Berührungspunkte mit diesen Organisationen oder mit ihnen verbundenen Personen oder Unternehmen können für eine Festnahme ausreichen, auch wenn die Berührungspunkte bereits jahrelang zurückliegen. Für die Begründung des Tatverdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung kann bereits ausreichen, in einem deutschen Vereinsregister als Vorstandsmitglied eines Vereins mit Bezug zu kurdischen Anliegen eingetragen (gewesen) zu sein, ohne dass der Verein in irgendeinem Zusammenhang mit der PKK steht. Es sind auch Personen betroffen, die vor einigen Jahren Petitionen an die Bundesregierung zu kurdischen Anliegen unterzeichnet haben, wie unter anderem die Petition „Initiative für ein unabhängiges Kurdistan" von 2014. Aussagen der türkischen Regierung vom 3. März 2019 zufolge droht auch Personen, die im Ausland u.a. an Versammlungen solcher Organisationen teilgenommen haben, bei ihrer Einreise in die Türkei eine Festnahme.

Des Weiteren sind öffentliche Äußerungen gegen den türkischen Staat, Sympathiebekundungen zu von der Türkei als terroristisch eingestuften Organisationen und auch die Beleidigung oder Verunglimpfung staatlicher Institutionen und hochrangiger Persönlichkeiten verboten und werden mit Geldbußen oder Haftstrafen geahndet. Der Vorwurf lautet hier oftmals auf „Terrorpropaganda" oder den im türkischen Strafrecht vorgesehenen Tatbestand der Präsidentenbeleidung. Unter diesen Straftatbestand können auch regierungskritische Äußerungen im Internet und in den Sozialen Medien fallen, sei es durch Teilen, Kommentieren oder Liken eines fremden Beitrags, siehe auch Hinweise unter Aktuelles. Auch Äußerungen, die nach deutschem Rechtsverständnis von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, können in der Türkei zu strafrechtlicher Verfolgung und zudem z. B. bei Journalisten zu berufsbeschränkenden Maßnahmen wie der Verweigerung der Akkreditierung führen. Es kann insofern nicht ausgeschlossen werden, dass die türkische Regierung weitere Maßnahmen gegen Vertreter deutscher Medien sowie zivilgesellschaftlicher Einrichtungen ergreift.
Ausreisesperren führen oft zu monatelangen oder sogar über mehrere Jahre dauernden Zwangsaufenthalten in der Türkei mit weitreichenden, mitunter existenzbedrohenden Konsequenzen für die berufliche, familiäre und gesundheitliche Lage der Betroffenen.
Das Fotografieren militärischer Anlagen und Angehöriger der Sicherheitskräfte oder in militärischer Sicherheitszonen ist verboten.
In der Türkei werden Drogendelikte besonders hart bestraft, zehn bis 20 Jahre Gefängnis für die Einfuhr, sechs bis 12 Jahre für die Ausfuhr von Drogen.

Auch die Ein-/Ausfuhr sowie der Gebrauch von Cannabis sind in der Türkei weiterhin verboten; dies gilt auch für Aufenthalte im Transitbereich türkischer Flughäfen.

Ebenfalls mit Gefängnisstrafen bis zu zehn Jahren wird der Erwerb, Besitz und die Ausfuhr von „Kultur- und Naturgütern" geahndet, da diese als staatliches Eigentum gelten. Bei Verstößen sind auch für Touristen mehrere Monate Untersuchungshaft und hohe Kautionszahlungen z. B. von 9.000 EUR gängige Praxis, auch wenn es sich um Antiquitäten bzw. alt aussehende Gegenstände von vermeintlich geringem Wert handelt. In Einzelfällen wurden Haftstrafen verhängt. Es wird daher nachdrücklich davor gewarnt, von Händlern z. B. Antiquitäten, alte Münzen, Fossilien etc. anzukaufen oder selbst mitzunehmen. Polizei und Zollbehörden legen den Begriff „Antiquitäten" weit aus. Jeder bearbeitete Stein kann darunterfallen. Da es für Reisende praktisch unmöglich ist, selbst zu erkennen, ob ein solcher Gegenstand als Antiquität geschützt ist, sollten Reisende, die über keine entsprechende Genehmigung der zuständigen türkischen Behörden verfügen, generell Steine, Münzen, Fossilien und alt aussehende Gegenstände nicht in ihrem Reisegepäck auszuführen versuchen. Grundsätzlich besteht jedoch die Möglichkeit, bei den dem türkischen Kulturministerium unterstehenden Museen und an einigen Zollstellen eine Ausfuhrgenehmigung einzuholen.

Die Einfuhr von Waffen und Schneidwerkzeug, auch Camping-Messern, ist ohne besondere Erlaubnis verboten.

Als allgemeiner Grundsatz gilt, dass in der Türkei unter Strafe steht, was auch in Deutschland verboten ist.

  • Informieren Sie möglichst die zuständige deutsche Auslandsvertretung im Falle einer Festnahme oder einer Ausreisesperre.
  • Unterschreiben Sie keine Dokumente, deren Inhalt Sie nicht verstehen. Bestehen Sie auf rechtlichen Beistand.
  • Führen Sie stets ein Ausweisdokument mit sich.
  • Verhalten Sie sich bei Sicherheitskontrollen möglichst kooperativ.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist die Türkische Lira (TRY). Mit einer deutschen Debitkarte (Girocard) kann an vielen Geldautomaten problemlos Geld abgehoben werden; die türkischen Banken verlangen jedoch mittlerweile überwiegend eine Gebühr, die von den deutschen Banken nicht erstattet wird.
Auch Kreditkarten werden als Zahlungsmittel akzeptiert. Teilweise muss man dazu zusätzlich den Reisepass oder Personalausweis vorlegen. Unter Angabe der PIN kann man mit der Kreditkarte außerdem Geld bei Banken oder an entsprechend gekennzeichneten Automaten Bargeld abheben.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise können sich ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen der Türkei sowie der für Ihren Wohnsitz in Deutschland zuständigen Vertretung und beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise in die Türkei ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja, wird aber nicht empfohlen
  • Kinderreisepass: Ja

Beachten Sie bei Flughafentransit/Weiterreise in andere Zielländer, dass das entsprechende Zielland u. U. eine andere Mindestrestgültigkeit (z. B. sechs Monate) des Reisedokuments verlangen kann.

Anmerkungen bei Einreise in die Türkei
Die Einreise in die Türkei ist mit einem von der Bundespolizei für Notfälle ausgestellten Reiseausweis als Passersatz nicht möglich

Die Türkei ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.
Die Einreise kann auch mit Reisepass, vorläufigem Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass erfolgen, wenn das Dokument seit höchstens einem Jahr abgelaufen ist, nicht jedoch mit einem abgelaufenen vorläufigen Personalausweis.

Es kann jedoch bei der Ausreise aus der Türkei mit abgelaufenen Ausweisdokumenten, insbesondere an den Landgrenzen in Edirne und Ipsala und bei der Weiterreise zu Schwierigkeiten kommen, da nicht alle Transitländer abgelaufene Ausweisdokumente anerkennen.

Bei der Einreise mit dem vorläufigen Personalausweis hat es in der Vergangenheit ebenfalls Probleme gegeben, sodass die Einreise damit nicht empfohlen werden kann.

Bei Einreise mit einem Reisepass muss dieses Dokument noch mindestens über eine leere Seite verfügen.

  • Kümmern Sie sich bereits vor der Reise in die Türkei um gültige Ausweisdokumente.

Flughafentransit/Weiterreise in andere Zielländer

Beachten Sie bei Transit/Weiterreise über einen türkischen Flughafen, dass das Zielland ggf. eine Mindestrestgültigkeit Ihres Reisedokumentes verlangt. Eine Verlängerung Ihres Reisepasses durch das zuständige deutsche Konsulat am Transitflughafen ist nicht möglich. Es sind daher Fälle bekannt geworden, in denen die Weiterbeförderung am Transitflughafen in der Türkei verweigert wurde und Passagiere an den Ausgangsflughafen zurückreisen mussten, wenn Reisedokumente nicht die Mindestrestgültigkeit von sechs Monaten für das Zielland aufwiesen.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt bis zu 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen kein Visum.

Die frühere Praxis, nach einer eintägigen Ausreise einen erneuten Aufenthalt von 90 Tagen zu begründen, ist nicht mehr möglich.
Die Befreiung von der Visumspflicht im oben gestellten Rahmen gewährt kein absolutes Einreiserecht, auch deutsche Staatsangehörige können von Einreisesperren betroffen sein.

Von Deutschland ausgestellte Reisedokumente oder Reiseausweise für Ausländer werden von der Türkei anerkannt. Für die Einreise in die Türkei wird ausnahmslos ein Visum benötigt, das vorab bei einem türkischen Generalkonsulat einzuholen ist.

Einreisekontrolle und Zurückweisungen

In letzter Zeit wurden mehrfach Reisende vor der Passkontrolle einer intensiveren Sicherheitsüberprüfung unterzogen, wobei auch mobile Geräte abgenommen und deren Entsperrung verlangt wurde. Dies geschah offenbar, um Inhalte und Kontakte auf Äußerungen und weitere Umstände zu überprüfen, die nach türkischer Auffassung Anlass zu einer Strafverfolgung geben können (siehe hierzu Hinweis zu Reiseinfos: Rechtliche Besonderheiten).

Deutschen Staatsangehörigen, insbesondere Personen mit engen privaten und persönlichen Beziehungen in die Türkei, wurde seit 2017 in zahlreichen Fällen ohne Mitteilung der Gründe die Einreise verweigert. Betroffene Personen mussten nach einer Wartezeit von mehreren Stunden bis zu einigen Tagen in Gewahrsam ihre Rückreise nach Deutschland antreten. Die Hintergründe der Einreiseverweigerung werden grundsätzlich nicht mitgeteilt. Es ist auch nicht auszuschließen, dass ein Zusammenhang zu anonymen Denunziationen besteht. Ein hoher Anteil der Zurückgewiesenen wies einen kurdischen oder türkisch-alevitischen Familienhintergrund auf.

Bei Einreise werden Pässe mit einem Einreisestempel samt Datum versehen.

  • Informieren Sie möglichst die zuständige deutsche Auslandsvertretung im Falle einer Ingewahrsamnahme, einer Ausreisesperre oder einer Zurückweisung bei Einreise.
  • Unterschreiben Sie keine Dokumente, deren Inhalt Sie nicht verstehen. Bestehen Sie auf rechtlichen Beistand.
  • Achten Sie auch und insbesondere bei Einreise auf dem Landweg darauf, dass der Einreisestempel angebracht wird, um Strafen oder ein Einreiseverbot zu vermeiden.
  • Führen Sie stets ein Ausweisdokument mit sich.
  • Verhalten Sie sich bei Sicherheitskontrollen möglichst kooperativ.

Längerfristiger Aufenthalt

Personen, die sich bereits in der Türkei aufhalten und einen längeren Aufenthalt planen, können innerhalb von 90 Tagen nach Einreise vor Ort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dazu muss der Reisepass noch 60 Tage über den beabsichtigten Aufenthalt hinaus gültig sein. Ist bereits vor Einreise ein Aufenthalt von mehr als 90 Tagen geplant, sollte bei einer türkischen Auslandsvertretung ein entsprechendes Visum beantragt werden. Reisenden wird empfohlen, sich in Zweifelsfragen an die türkischen Behörden, Konsulate oder Rechtsanwälte zu wenden, insbesondere dann wenn häufigere langfristige Aufenthalte in der Türkei beabsichtigt sind.

Doppelstaater

Türkische Staatsangehörige sollten grundsätzlich mit einem türkischen Pass reisen. Eine Einreise ist ggf. auch mit einem deutschen Pass möglich, die Ausreise sollte dann mit diesem Pass erfolgen. Deutsch-türkische Doppelstaater werden entsprechend der internationalen Praxis in der Türkei vorrangig als türkische Staatsangehörige behandelt und unterliegen uneingeschränkt den türkischen Gesetzen.

Minderjährige

Besondere Vorschriften für alleinreisende Minderjährige oder bei Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil gibt es nicht, solange ihre Ausreise aus Deutschland legal erfolgte.

In der Vergangenheit kam es zu Zurückweisungen an der Grenze, weil Eltern ohne gültige Einreisedokumente für ihre Kinder einreisen wollten. In solchen Fällen können auch die deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei keine Abhilfe schaffen.

Kinder, die sowohl die deutsche als auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen zur Wiedereinreise nach Deutschland einen deutschen Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis, der vor Abreise bei der zuständigen deutschen Behörde beantragt werden muss.

Weiterreise in Nachbarländer

Grundsätzlich ist das notwendige Visum für eine Weiterreise in die Nachbarstaaten bereits vor der Abreise aus Deutschland bei den entsprechenden Auslandsvertretungen in Deutschland einzuholen. Eine Antragstellung bei den Konsulaten in der Türkei ist in der Regel nicht möglich.

Beim Grenzübertritt von der Türkei nach Georgien gab es vereinzelt Schwierigkeiten bei der Akzeptanz des Personalausweises, sodass die Einreise mit Reisepass empfohlen wird.

Die Ausreise aus der Türkei nach Irak ist nur für Inhaber eines für Irak gültigen Visums möglich. In diesem Zusammenhang wird auf die Reise- und Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung -Irak hingewiesen.

Anlässlich der aktuellen Situation in Syrien wird vor Reisen in dieses Land ausdrücklich gewarnt. Es wird auf die Reisewarnung Syrien hingewiesen. Die syrische Regierung soll im Grenzgebiet zwischen der Türkei und Syrien verstärkt Minen ausgelegt haben, um syrische Staatsangehörige an der Flucht in die Türkei zu hindern.

Es wird darauf hingewiesen, dass gerade im Grenzgebiet zwischen der Türkei und Syrien das Fotografieren strengstens verboten ist. Dies gilt auch für vermeintlich harmlose Landschaftsaufnahmen.

Einfuhrbestimmungen

Die Einfuhr von Devisen in die Türkei ist unbegrenzt, die Ausfuhr bis zu einem Gesamtbetrag von 5.000 USD oder Gegenwert in TRY gestattet. Die beim Geldumtausch in der Türkei ausgehändigte Quittung sollte unbedingt aufbewahrt werden, da sie bei einem Rückumtausch von TRY in eine ausländische Währung bei der Ausreise vorgelegt werden muss.

Reisende dürfen persönlichen Schmuck bis zu einem Gesamtwert von 15.000 USD ein- und ausführen. Bei einem höheren Wert muss dieser bei der Einreise deklariert werden. Beim Kauf in der Türkei sind Nachweise bei der Ausfuhr erforderlich.

Im Übrigen dürfen folgende Waren und Mitbringsel bei Einreise in die Türkei pro erwachsene Person mitgeführt werden (gilt nicht für Transitreisende):

  • Gegenstände des persönlichen Gebrauchs inkl. medizinischer Artikel und Medikamente sowie Geschenkartikel bis zu einem Gesamtwert von 300 EUR,
  • 600 Stück Zigaretten, 100 Stück Zigarillos (max. 3 g/Stück), 50 Stück Zigarren, 250 g Zigarettentabak (inkl. 200 Stück Zigarettenpapier), 250 g Pfeifentabak (nur für Reisende über 18 Jahre),
  • 1 l Getränke mit Alkoholgehalt über 22%, 1 l Getränke mit Alkoholgehalt bis zu 22% (nur für Reisende über 18 Jahre),
  • Eau de Cologne, Kölnisch Wasser, Lavendelwasser, Parfüm, Essenz oder Lotionen (höchstens 600 ml Gesamtmenge) sowie
  • fünf Stück Hautpflegemittel und Toilettenartikel,
  • 1 kg Kaffee, 1 kg löslicher Kaffee, 1kg Tee,
  • 1 kg Schokolade, 1 kg Süßigkeiten.

Einfuhr eines Fahrzeugs

Bei der Einreise in die Türkei mit dem Kraftfahrzeug ist die Vorlage eines Reisepasses nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Es wird aber dringend dazu geraten, den Reisepass mitzuführen, um bei eventueller Unkenntnis der Neuregelung vor Ort Probleme bei der Einreise zu vermeiden.

Die Aufenthaltsfrist für Fahrzeuge von Ausländern ohne Aufenthaltsgenehmigung beträgt gemäß den türkischen Zollvorschriften innerhalb 180 Tagen insgesamt 90 Tage. Diese Frist kann auf einmal oder geteilt in Anspruch genommen werden.

Auch wird seitens der türkischen Zollverwaltung kein Formular mehr ausgehändigt, da die Registrierung des Fahrzeuges nach Überführung in die vorübergehende Verwendung elektronisch erfolgt und mit dem jeweiligen Reisedokument des Fahrers verknüpft wird.

Gesondert wird darauf hingewiesen, dass eine Überschreitung der Verwendungsfrist nach dem türkischen Zollgesetz geahndet wird.

Falls der Halter des Fahrzeugs nicht identisch ist mit dem Reisenden, muss der Reisende/Fahrer über eine Vollmacht des Eigentümers verfügen, die bei einer türkischen Auslandsvertretung in Deutschland ausgestellt oder beglaubigt sein sollte. Einzelheiten zum Verfahren klären Sie bitte vor Abreise, um mehrtägige Wartezeiten an der Grenze zu vermeiden.

Weitergehende Informationen hierzu sowie ein Leitfaden zur vorübergehenden Einfuhr von Fahrzeugen sind im Zollwegweiser der türkischen Zollverwaltung zu finden.

Heimtiere

Die Einfuhr von bis zu zwei Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) pro Reisenden ist grundsätzlich möglich. Jedes Tier muss durch eine deutlich erkennbare Tätowierung oder durch einen Microchip gekennzeichnet sein. Eine Veterinärbescheinigung mit Dokumentation der Tollwutimpfung, die mindestens 15 Tage vor Einreise, aber nicht mehr als 12 Monate alt sein darf, muss vorgelegt werden. Bei Hunden sind einige Rassen (Kampfhunde) verboten und sie müssen neben Tollwut auch gegen Parvovirose, Hepatitis und Leptospirose geimpft sein.
Das Mitführen des EU-Heimtierausweis ist hilfreich. Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Die Kontaktaufnahme mit einer türkischen Auslandsvertretung und/oder der Fluggesellschaft ist dringend zu empfehlen.

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

HIV/AIDS

Die HIV-Inzidenz in der Türkei ist sehr gering. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht jedoch ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Weitere Infektionskrankheiten

Selten kommt Tuberkulose, Leishmaniose, Krim-Kongo Hämorrhagisches Fieber und Brucellose vor.

Luftverschmutzung

Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.

Medizinische Versorgung

Die ärztlichen Behandlungsmöglichkeiten in den Großstädten des Landes sowie in den touristischen Regionen sind in den letzten Jahren deutlich besser geworden. Insbesondere die große Anzahl privater Krankenhäuser bieten ein annähernd europäisches Niveau. Die medizinische Versorgung in ländlichen Gebieten ist vielfach mit Westeuropa nicht zu vergleichen und kann technisch, apparativ und hygienisch problematisch sein. Fachärzte stehen häufig erst im nächstgelegenen Krankenhaus zur Verfügung. Dabei ist zu beachten, dass ein vorhandener gültiger Auslandskrankenschein T/A 11 in der Praxis häufig nicht akzeptiert wird. Daher sollte die Akzeptanz vor der Behandlung geklärt werden. Die Entscheidung über den Leistungsumfang liegt bei den Leistungserbringern vor Ort, das heißt Ärzten und Krankenhäusern. Oft wird eine finanzielle Vorleistung von den Versicherten verlangt. In Privatkliniken ist es üblich, vor Beginn der Behandlung eine gültige Kreditkarte oder Bargeld zu verlangen. Die Preise für Behandlungen in Privatkliniken können deutlich höher sein als die Preise für vergleichbare Leistungen in Deutschland. Daher sollten die Kosten, sowie Art und Umfang der Behandlung soweit möglich im Voraus abgesprochen werden.

Es gibt Fälle, in denen Krankenhäuser die Notlage von Patienten ausnutzen und Druck auf Kunden ausüben. Zudem haben viele Hotels in Urlaubsorten Vereinbarungen mit bestimmten Kliniken. Daher kann es in Einzelfällen sinnvoll sein, Preise zu vergleichen.

Es ist sehr wichtig, sich vor einer Auslandsbehandlung gründlich zu informieren und ggf. den Versicherer oder andere vertrauenswürdige Quellen zu konsultieren, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Dies gilt insbesondere für den Bereich der ästhetischen Chirurgie, da hier teilweise unterschiedliche Ausbildungs- und Hygienestandards gelten. Regressansprüche sind im Ausland oft nur schwer durchsetzbar. Krankenkassen übernehmen häufig keine Kosten für eventuell notwendige Korrekturen.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
  • Klären Sie ggf. vor Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten.
  • Wenn Sie chronisch erkrankt sind und vor Ihrer Abreise bereits medizinischen Behandlungsbedarf absehen können sowie die finanzielle Vorleistung vermeiden wollen, können Sie sich von Ihrer Krankenversicherung das Formular T/A 12 ausstellen lassen, wodurch die Behandlungskosten im Regelfall gedeckt sind.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Die Krankenversorgung in der Türkei ist gut. Die medizinische Versorgung auf dem Land ist allerdings meist mit Europa nicht zu vergleichen. Zahlreiche türkische Ärzte und Zahnärzte, vor allem in den großen Krankenhäusern, sprechen eine Fremdsprache.

Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend gekühlt werden.

Deutsche Staatsbürger benötigen für die kostenfreie Behandlung für die Notfallversorgung bzw. Kostenrückerstattung die Anspruchsbescheinigung T/A 11, die bei der Krankenkasse erhältlich ist. Auch Österreicher und Schweizer brauchen einen Urlaubskrankenschein. Im Krankheitsfall wendet man sich an eine Gesundheitseinrichtung (Saglik Tesisis) der Sozialversicherungsanstalt (Sosyal Sigortalar Kurumu - S.S.K.), an ein Dispensarium (Dispanser) oder an einen Vertragsarzt (Anlasmali Doktor) der S.S.K.

Darüberhinaus wird der Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung sowie einer Reiserückholversicherung dringend empfohlen.

Essen und Trinken

Das Leitungswasser ist in den Städten zwar gechlort, es sollte jedoch nicht getrunken werden. Mineralwasser in Flaschen ist überall erhältlich. Wenn eine Wasserquelle mit dem Wort içilmez gekennzeichnet ist, ist es nicht trinkbar; Wasser aus Quellen, die mit içilir oder içme suyu gekennzeichnet sind, können problemlos getrunken werden.

Milch ist pasteurisiert. Man sollte ausschließlich gut durchgegartes Fleisch und Fisch essen. An den Straßenständen ist die übliche Vorsicht geboten; es sollten nur frisch gekochte Speisen verzehrt werden, die idealerweise vor den eigenen Augen zubereitet wurden. Während der Sommermonate können die Temperaturen in der Türkei bis zu 40°C erreichen, so dass man immer eine Wasserflasche dabei haben sollte, um eine Dehydrierung zu vermeiden.

Impfungen

Titel Besondere Vorsichtsmaßnahmen Gesundheitszeugnis erforderlich
Essen & Trinken - -
Malaria Nein/1 -
Typhus & Polio Ja -
Cholera Nein -
Gelbfieber Nein -

Anmerkungen Impfungen

[1] Die Türkei gilt als malariafrei.

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.

Bilharziose-Erreger kommen in manchen Teichen und Flüssen vor allem im Südosten an der syrischen Grenze vor, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

Brucellose kommt landesweit vor. Man sollte ausschließlich gut durchgegartes Fleisch und gekochte Milch verzehren.

Laut aktueller Untersuchungen besteht landesweit ein hohes Infektionsrisiko für Hepatitis A und ein mittleres Infektionsrisiko für Hepatitis B. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

HIV/Aids ist eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.

Landesweit kommen in ländlichen Gebieten vorwiegend im Sommer selten Erreger des Krim-Kongo-Fiebers vor, die von Zecken übertragen werden. Urlauber sollten sich deshalb vor Zeckenbissen schützen. Bei Wanderungen durch Gras oder Unterholz wird empfohlen, Socken, lange Hosen und Hemden zu tragen. 

Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt vereinzelt im Süden vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Tuberkulose kommt vor. Bei besonderer Exposition empfiehlt sich eine Impfung.

Pass- und Visabestimmungen

Notwendige Einreisedokumente

Titel Pass erforderlich Visum erforderlich Rückflugticket erforderlich Personalausweis/Identitätskarte
Deutschland Nein Nein Ja Ja
Türkei - - - -
Andere EU-Länder 1 2 Ja -
Schweiz Nein Nein Ja Ja
Österreich Ja Nein Ja -

Personalausweise/Identitätskarten

U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können für touristische Aufenthalte von max. 90 Tagen innerhalb eines Zeitraumes von 180 Tagen mit Personalausweis/Identitätskarte einreisen, sofern sie nicht mit dem Pkw einreisen. Deutsche Ausweisdokumente dürfen innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Gültigkeit und Schweizer Ausweisdokumente innerhalb von 5 Jahren nach Ablauf der Gültigkeit für die Einreise genutzt werden. In der Praxis werden allerdings Ausweisdokumente, die bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sind, dringend empfohlen und von den meisten Fluggesellschaften verlangt:

[1] Deutschland, Schweiz, Belgien, Bulgarien, Frankreich, Griechenland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, Spanien,  Ungarn und die Türkische Republik von Nordzypern.

Hinweis für deutsche Reisende:

Von einer Einreise mit einem vorläufigen Reisepass oder mit einem abgelaufenen Personalausweis/Reisepass wird abgeraten, weil die Einreise und auch die Ausreise mit diesen Dokumenten in der Vergangenheit mehrfach verweigert wurde.
 

Reisepassinformationen

Laut Artikel 7.1b des “Gesetzes über Ausländer und internationalen Schutz”, Nr. 6458, müssen Reisepässe mindestens 60 Tage über das Ablaufdatum des Visums bzw. des e-Visums bzw. der Aufenthaltserlaubnis und über den visafreien Aufenthalt hinaus gültig sein. Ein Beispiel: Bei einem Aufenthalt von 90 Tagen mit einem Visum müssen die 60 Tage addiert werden, die der Reisepass bei der Ausreise noch gültig sein muss. Das sind insgesamt 150 Tage bzw. 5 Monate. Aus diesem Grund wird empfohlen, dass der Reisepass bei der Einreise noch mindestens 5 Monate gültig ist. Von dem oben genannten Gesetz ausgenommen sind Staatsbürger, die in die Türkei mit ihrem Personalausweis reisen dürfen (zum Beispiel deutsche und Schweizer Touristen und Geschäftsreisende). Reisende, die ein e-Visum beantragen möchten, müssen einen Reisepass haben, der bei der Ausreise noch mindestens 60 Tage gültig ist. Der Reisepass sollte zudem mindestens eine freie Seite aufweisen.

Deutsche Reisepässe dürfen theoretisch innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Gültigkeit für die Einreise in die Türkei genutzt werden. Hinweis: Von einer Einreise mit einem vorläufigen Reisepass oder mit einem abgelaufenen Personalausweis/Reisepass wird jedoch abgeraten, weil die Einreise und auch die Ausreise mit diesen Dokumenten in der Vergangenheit mehrfach verweigert wurde. Reisepässe, die bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sind, werden empfohlen. Auch kann es bei der Ausreise aus der Türkei mit abgelaufenen Ausweisdokumenten zu Problemen kommen. Deutsche müssen in der Praxis bei der Einreise in die Türkei über einen mindestens gültigen Reisepass / Personalausweis sowie bei der Ein- bzw. Ausreise nach Deutschland über einen gültigen Reisepass/ Personalausweis verfügen.

Österreichische Reisepässe müssen bei der Einreise mindestens 6 Monate gültig sein. 

Schweizer Reisepässe dürfen theoretisch bei der Einreise innerhalb von 5 Jahren abgelaufen sein. Hinweis: Von einer Einreise mit einem abgelaufenen Reisepass/Identitätskarte wird jedoch abgeraten, weil die Einreise und auch die Ausreise mit diesen Dokumenten in der Vergangenheit mehrfach verweigert wurde. Reisepässe, die bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sind, werden empfohlen.

Anmerkung zum Reisepass

Bei Einreise mit einem Reisepass muss dieser noch mindestens über eine leere Seite verfügen.

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt bis zu 3 Monaten innerhalb von 180 Tagen (sofern nicht anders angegeben):

[2] Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder und die Schweiz (Ausnahme: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige der Griechisch-Zypriotischen Verwaltung).

 

Visum

Visumpflichtige Reisende müssen vor der Abreise ein (e-)Visum beantragen.


E-Visum (Online-Visum) für touristische und Geschäftszwecke

Berechtigte visumpflichtige Staatsbürger können vor der Abreise ein Online-Visum auf der Homepage der türkischen Regierung für touristische und geschäftliche  Aufenthalte (nicht für technische Einsätze) von max. 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen beantragen (sofern keine andere max. Aufenthaltsdauer angegeben ist). (Das E-Visum wird online per Kreditkarte bezahlt und kann anschließend heruntergeladen werden).

 

Einreise mit einem Boot

Visumpflichtige Reisende, die mit einem Boot einreisen, sollten vor der Reise ein Visum bei der zuständigen türkischen diplomatischen Vertretung beantragen.

Touristen, die mit einem Kreuzfahrtschiff in die Türkei einreisen, sind für einen Aufenthalt von bis zu 72 Stunden von der Visumpflicht befreit.


 

Einreise mit Kindern

Deutsche: Personalausweis (nur für touristische Aufenthalte) oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass oder Identitätskarte (nur für touristische Aufenthalte).

Hinweise zu Reisen mit Kindern

Erfolgte die Ausreise aus Deutschland legal, bestehen für alleinreisende Minderjährige oder bei Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil reisende Minderjährige keine besonderen Vorschriften.

Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Einreise mit Haustieren

Für Hunde und Katzen wird ein mindestens 15 Tage und maximal 12 Monate altes Gesundheitszeugnis benötigt, das bescheinigt, dass das Tier gesund ist. Hunde, die älter als drei Monate sind, müssen mindestens 15 Tage und höchstens 12 Monate vor der Einreise gegen Parvovirose, Distember, Hepatitis, Leptospirose und Tollwut und Katzen gegen Tollwut geimpft worden sein (mindestens 15 Tage und höchstens 12 Monate vor der Einreise, im Impfausweis nachzuweisen).

Bearbeitungsdauer

Unterschiedlich, abhängig von der Nationalität des Antragstellers.

Bei persönlicher Antragstellung sofort oder nach wenigen Tagen. Bis zu 3 Monate bei Rückfragen in Ankara. 

e-Visum: Bis zu 48 Stunden.

Gültigkeit

Unterschiedlich, je nach Nationalität und Reisezweck. Transitvisum: 3 Tage.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Std. mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über einen Reisepass, der noch mindestens 6 Monate gültig ist sowie über bestätigte Weiterreisedokumente verfügen, benötigen kein Transitvisum. Ausnahmen: Ein Transitvisum benötigen die Staatsangehörigen der folgenden Länder, wenn sie im Transit via dem Internationalen Flughafen Istanbul nach Mexiko, Panama, Kolumbien und Venezuela reisen:

- Afghanistan, Burkina Faso, Chad, Guinea, Indien, Jemen, Kamerun, Mauretanien Nepal und Somalia.

Visaarten und Kosten

Touristen-/Geschäftsvisum für einfache und mehrfache Einreise, Arbeits-, Ausbildungs- und Forschungsvisum und Transitvisum.

Visa u. a. für Staatsbürger Zyperns (griechischer Teil) werden auf ein herausnehmbares Blatt im Reisepass eingetragen.

Kosten

Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).

Antrag erforderlich

a) Antragsformular(e) (je nach Konsulat unterschiedliche Anzahl).
(b) Passfoto(s) (je nach Konsulat unterschiedliche Anzahl).
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 5 Monate gültig ist (kann je nach Reisezweck und Nationalität variieren).
(d) Gebühr (Zahlungsmodus ist zu erfragen).
(e) Ggf. Verdienstbescheinigung.
(f) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(g) Ggf. Einladungsschreiben des türkischen Geschäftspartners.
(h) Nachweis von Rück- oder Weiterreisetickets.

Sollte eine postalische Antragstellung möglich sein, ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen.

E-Visum

(a) Kreditkarte (nur Mastercard, Visa oder UnionPay),

(b) Flugreservierung,

(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
 

Geld

Geldwechsel

Alle Umtausch- und Einkaufsbelege müssen als Nachweis für legalen Umtausch aufbewahrt werden. Die Kurse können in Deutschland, Österreich und der Schweiz von Bank zu Bank unterschiedlich sein. Geld und Reiseschecks können an allen PTT-Ämtern getauscht werden. Flughäfen, Hotels und Banken verlangen hohe Provisionen. Besser sucht man eine der zahlreichen freien Wechselstuben (Döviz Bürosu) auf. Wechselstuben haben meist auch am Wochenende und während der Hochsaison oft bis Mitternacht geöffnet.

Währung

1 Türkische Lira (Türk Lirasi)= 100 Kuruş. Währungskürzel: TL, TRY (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 200, 100, 50, 20, 10 und 5 TL, Münzen in den Nennbeträgen 1 TL und 50, 25, 10, 5 und 1 Kuruş.

Devisenbestimmungen

Unbeschränkte Einfuhr der Landeswährung und von Fremdwährungen, es besteht jedoch Deklarationspflicht ab einem Gesamtwert von 5.000 US$. Ausfuhr bis zu einem Gesamtbetrag im Gegenwert von 5.000 US$ bzw bis in Höhe des deklarierten Betrages.

Quittungen vom Geldumtausch in der Türkei müssen aufbewahrt werden. Im Falle eines Rückumtausches von TL in eine ausländische Währung, müssen bei der Ausreise alle Quittungen vorgelegt werden.

Kreditkarten

Vor allem Visa und Mastercard, aber auch American Express werden akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Reiseschecks

Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks können in der Türkei in den größeren Städten bei wenigen Banken und Wechselstuben eingelöst werden. Das Einlösen kann sich in vielen Gebieten der Türkei jedoch als problematisch erweisen. 

Öffnungszeiten der Bank

Mo-Fr 08.30-12.00 und 13.30-17.00 Uhr (z. T. auch durchgehend).

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel können zollfrei in die Türkei eingeführt werden:

600 Zigaretten, 100 Zigarillos, 50 Zigarren, 250 g Zigarettentabak (mit 200 Blatt Zigarettenpapier), 250 g Pfeifentabak;
 
Getränke mit einem Alkoholgehalt über 22%: 1 Liter;
 
Getränke mit einem Alkoholgehalt bis zu 22%: 2 Liter;
 
Reisende unter 18 Jahren dürfen weder alkoholhaltige Getränke noch Tabakwaren einführen. 
 
Eau de Toilette, Parfüm, Eau de Cologne, Lavendelwasser, Duftessenzen und Lotionen (Gesamtmenge nicht über 600 ml in max. 5 Flaschen à 120 ml);
 
1 kg Kaffee, 1 kg löslicher Kaffee, 1 kg Tee, 1 kg Schokolade, 1 kg Süßigkeiten.
Geschenke im Wert von bis zu 430 € (Kinder unter 15 J. 150 €).
Medikamente für den persönlichen Bedarf.
 
Die Ein- und Ausfuhr von persönlichem Schmuck bis zu einem Wert von 15.000 US$ ist erlaubt. Schmuck der mehr als 15.000 US$ wert ist, muss deklariert werden. Wird Schmuck in der Türkei erworben, sind Kaufnachweise erforderlich.
 
Nur bestimmte Artikel für den persönlichen Gebrauch dürfen zollfrei eingeführt werden. Eine vollständige Liste ist vom Generalkonsulat erhältlich (s. Kontaktadressen).
Ausländische Touristen sollten ihre Wertsachen bei der Einreise in ihrem Reisepass registrieren lassen, damit es später bei der Ausreise zu keinen Problemen kommt.
Die Mitnahme eines Kaufbeleges für ein mitgeführtes Mobiltelefon ist empfehlenswert.
 

Verbotene Importe

Die Einfuhr von Rauschgiften aller Art ist streng verboten. Es wird darauf hingewiesen, dass Drogenschmuggel in und aus der Türkei wie auch der illegale Drogenkonsum mit hohen Gefängnisstrafen geahndet werden.

Verbotene Exporte

Verboten ist der Erwerb, Besitz und die Ausfuhr von Kultur- und Naturgütern (z.B. Antiquitäten, alte Münzen, Fossilien, Steine, Fossilien). Diese gelten als staatliches Eigentum. Verstöße werden mit mehreren Monaten Untersuchungshaft und hohe Kautionszahlungen (z.Zt. ca. 9.000,- Euro) gehandet. Dabei spielt der Wert der Antiquitäten keine Rolle. 
Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Ausfuhrgenehmigung einzuholen. Beantragt werden diese bei den dem türkischen Kulturministerium unterstehenden Museen und an einigen Zollstellen.

Quellenangaben
  • Marco Polo - Türkei, MAIRDUMONT GmbH & Co. KG, 2021-17, 2016-17, 2012-15
  • DuMont Die Welt - Atlas mit Länderlexikon, DuMont Reiseverlag, 2015-04
  • Türkei - Reise- und Sicherheitshinweise, Auswärtiges Amt, Stand - 14.09.2024 (Unverändert gültig seit: 13.09.2024)
    Haftungsausschluss: Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
  • Der Reiseführer, Columbus Travel Media Ltd., Stand - 14.09.2024 (Unverändert gültig seit: 13.09.2024)
    Information: Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger werden mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel Media veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr.
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