Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Aktuelles
COVID-19
Es bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise können sich mit der Pandemielage ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Rumäniens.
Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen.
Ausreise und Transit
Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Empfehlungen
- Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der rumänischen Regierung.
- Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie einen Allgemeinarzt und bitten ihn um Rat. Falls der Arzt nicht erreichbar ist, wenden Sie sich an die regional zuständige Gesundheitsbehörde. Im Notfall wählen Sie die Notrufnummer 112.
Sicherheit
Terrorismus
Kriminalität
Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen und Trickbetrügereien gibt es insbesondere an von Touristen besuchten Orten wie Flughäfen, Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Fahrzeug-Diebstähle und Einbrüche kommen gelegentlich vor, wobei höherwertige Pkw mit ausländischem Kennzeichen bevorzugte Ziele sind.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Stellen Sie Wohnmobile und Campingwagen nur auf bewachten Campingplätzen ab und lassen Sie in geparkten Fahrzeugen Gegenstände nicht sichtbar liegen.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
- Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Es herrscht kontinentales Klima.
Rumänien liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
An den Landesgrenzen muss aufgrund des verstärkten Personen- und insbesondere Warenverkehrs von/nach Ukraine mit längeren Wartezeiten gerechnet werden.
Es gibt ein dichtes Eisenbahnnetz, öffentliche Busse, Inlandsflüge, Taxis und Mietwagen.
Das Verkehrsaufkommen (überwiegend LKW im Transitverkehr) auf den Fernstraßen ist hoch. Informationen über eventuelle Staubildungen bietet die rumänische Grenzpolizei. Zahlreiche Autobahnabschnitte sind weiterhin unvollendet bzw. im Bau, Fahrbahnqualitäten sind dadurch sehr unterschiedlich.
Für Fahrzeuge ist eine Straßenbenutzungsgebühr zu entrichten: Die Rovinieta kann online, an Tankstellen oder Grenzübergängen erworben werden. Die Fahrzeugdaten werden in einer Datenbank gespeichert, die von der Polizei bei Kontrollen abgefragt werden kann. Bei nicht vorhandener Rovinieta werden hohe Geldbußen verhängt.
Gefahrenstellen wie Schlaglöcher oder Unterspülungen am Fahrbahnrand sind oftmals schlecht oder gar nicht ausgeschildert. Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit sollten vermieden werden. Im Winter ist insbesondere auf Nebenstraßen mit zum Teil erheblichen Behinderungen durch Schnee und Schneeverwehungen zu rechnen
In Rumänien gilt absolutes Alkoholverbot. Auf Autobahnen, Schnellstraßen („Drumurile expres") und Europastraßen ist auch tagsüber mit Abblendlicht zu fahren.
Bei winterlichen Straßenverhältnissen gilt eine Winterreifenpflicht.
Es sind im Fahrzeug ein Feuerlöscher und zwei Warndreiecke mitzuführen.
Bei einem Unfall mit Personenschaden muss die Polizei zum Unfallort gerufen werden.
Geldstrafen bei Verkehrsverstößen sind sofort zu entrichten, eine Quittung muss ausgestellt werden. Auch kleinere Verkehrsverstöße können schnell zu einem Führerscheinentzug und zur Verhängung eines nur für Rumänien geltenden Fahrverbotes führen.
Taxis haben Preisaufkleber und sind verpflichtet, einen Taximeter zu benutzen. Kleinere Geldscheine sind empfehlenswert, da Taxifahrer häufig nicht wechseln können.
Am Flughafen Otopeni können Taxis über ein automatisiertes Terminal gerufen werden.
Führerschein
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
LGBTIQ
Die Rechte von LGBTIQ-Personen sind in Rumänien insoweit geschützt, als per Gesetz jegliche Form der Diskriminierung wegen des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung verboten ist (umgesetzte EU-Richtlinie). Gleichwohl berichten Nichtregierungsorganisationen jedoch über gesellschaftliche Diskriminierung.
Rechtliche Besonderheiten
Militärische Einrichtungen dürfen nicht fotografiert werden. Das Fotografierverbot ist in der Regel durch ein Verbotsschild kenntlich gemacht.
Wird gegen einen Ausländer ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet, so können die Strafverfolgungsbehörden ein Ausreiseverbot verhängen, das erst nach Klärung des Sachverhalts wieder aufgehoben wird. Dies kann Wochen oder Monate in Anspruch nehmen. Es wird empfohlen, in diesen Fällen mit einer deutschen Auslandsvertretung Kontakt aufzunehmen.
Bei Drogendelikten (Produktion, Besitz, Inverkehrbringen, Anbau von Betäubungsmitteln und toxischen Stoffen) drohen Haftstrafen zwischen drei und 25 Jahren.
Verstöße gegen die sexuelle Selbstbestimmung werden ebenfalls mit empfindlichen Strafen geahndet. Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen kann Strafen zwischen drei und 18 Jahren nach sich ziehen.
Prostitution ist eine Ordnungswidrigkeit.
Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss (es gilt die 0,0 Promillegrenze) ist mit Haft zwischen fünf und 15 Jahren bedroht, fahrlässige Tötung in anderen Fällen mit Haft zwischen einem und fünf Jahren. In aller Regel wird bei Verkehrsunfällen zunächst ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Nach dem rumänischen Strafgesetzbuch können auch juristische Personen strafrechtlich belangt werden.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Lei (RON). Bargeld sollte nur in Banken und Wechselstuben getauscht werden. Geldautomaten sind ähnlich weit verbreitet wie in Deutschland. Bei der Benutzung von Geldautomaten und generell bei der Zahlung mit Kreditkarten sollten die auch in Deutschland ratsamen Vorsichtsmaßnahmen gegen Betrug (Ausspähen der Geheimzahl, Manipulation der Geldautomaten, Kopieren der Geldkarte) beachtet werden.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Ja
- Vorläufiger Personalausweis: Ja
- Kinderreisepass: Ja
Wichtig: Reisedokumente müssen für die gesamte Dauer des Aufenthaltes einschließlich des Ausreisetages gültig sein. Die Ausreise aus Rumänien mit einem abgelaufenen Reisedokument ist nicht möglich.
Minderjährige
Minderjährige, die neben der deutschen auch die rumänische Staatsangehörigkeit haben, werden von den rumänischen Behörden als rumänische Staatsangehörige angesehen und müssen daher die für rumänische Minderjährige gültigen Reisebestimmungen erfüllen. Reist ein solcher Minderjähriger allein oder in Begleitung einer nicht sorgeberechtigten Person aus Rumänien aus, so ist grundsätzlich eine Vollmacht des oder der Sorgeberechtigten erforderlich. Die Vollmacht des anderen Elternteils wird benötigt, wenn ein Minderjähriger in Begleitung nur eines Sorgeberechtigten reist.
Rumänische Minderjährige, die ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben, benötigen bei der Ausreise aus Rumänien in ihren Wohnsitzstaat, der mit Nachweisen belegt sein muss, nicht die Zustimmung des anderen Elternteils.
Wegen weiterer Einzelheiten wird die rechtzeitige Kontaktaufnahme vor der Reise mit der Botschaft von Rumänien in Berlin oder der rumänischen Grenzbehörde empfohlen.
Einfuhrbestimmungen
Die Einfuhr von Devisen ist zwar in unbegrenzter Höhe möglich, jedoch besteht bei Ein- und Ausreise ab 10.000 EUR Meldepflicht. Diese Summe kann sich kurzfristig ändern.
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Jagd- und Schusswaffen (zur Nutzung als Sportwaffen) sowie die dazugehörige Munition müssen beim Grenzübertritt deklariert werden. Dies gilt auch für Gaspistolen, die in Deutschland von Volljährigen genehmigungsfrei erworben und mitgeführt werden können. Die Einfuhr aller anderen Waffen und von Munition ist verboten. Die Nichtbeachtung wird strafrechtlich verfolgt.
Weitere Einzelheiten bietet der rumänische Zoll.
Heimtiere
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Gesundheit
Aktuelles
COVID-19
Am 5. Mai 2023 hat die WHO das Ende der internationalen gesundheitlichen Notlage (PHEIC) für COVID-19 erklärt.
Impfschutz
Bei Einreise nach Rumänien sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
West-Nil-Fieber
Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Rumänien zu saisonalen Ausbrüchen kommen; aktuelle Fallzahlen bietet das ECDC. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Tollwut
Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. In Rumänien treten gelegentlich Fälle von Tollwut auf. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung, siehe Tollwut.
- Vermeiden Sie den Kontakt mit streunenden Tieren.
- Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und ggf. impfen.
- Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.
Medizinische Versorgung
Die öffentliche rumänische Gesundheitsversorgung unterschreitet deutsche Standards zum Teil erheblich. Die Kosten für private medizinische Versorgung in Rumänien, die grundsätzlich hohen Standard hat, wird von deutschen Krankenversicherungen teilweise nicht oder nur zum Teil übernommen. Bitte setzen Sie sich bei weiteren Fragen mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung ab, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken).
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden können nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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