| Fläche | 11.437 km2 |
| Hauptstadt | Doha |
| Bevölkerung | 2.639.211 |
| Sprache | Arabisch |
| Staats-/Regierungsform | konstitutionelle Monarchie |
| Staatsoberhaupt | Tamim bin Hamad Al Thani |
| Regierungschef | Mohammed bin Abdulrahman Al Thani |
| Währung | Katar-Riyal |
| Zeitzone | UTC+3 |
| Reiseadapter | D, G |
| Kfz-Länderkennzeichen | Q |
| ISO-3166 | QA, QAT |
| Internet-TLD | .qa |
| Landesvorwahl | +974 |
| Website | https://www.diwan.gov.qa/ |
| Ca. 4000 v. Chr. | Erste Besiedlung in Qatar und Bahrain sowie an der Nordküste der Bucht von Kuwait |
| 2500-1600 v. Chr. | Blütezeit der Dilmun-Kultur in Bahrain und Kuwait |
| Ab 600 v. Chr. | Griechen siedeln in Bahrain (Tylos). Alexander der Große errichtet im 4. Jh. eine Siedlung auf der heute zu Kuwait gehörenden Insel Failaka |
| 632 | Mohammeds (geb. 570) Tod; die Islamisierung der Arabischen Halbinsel ist weitgehend abgeschlossen |
| Ab 1507 | Portugiesen erobern die Ostküste der Arabischen Halbinsel |
| Ab 1602 | Perser vertreiben die Portugiesen und übernehmen die Macht |
| 18. Jh. | Beginn der Herrschaft der Al-Sabah-Familie in Kuwait (1756), der Al-Thani-Familie in Qatar (1768) und der Al-Khalifa-Familie in Bahrain (1783) |
| 19. Jh. | Bedrohung der Golfregion durch Perser und vor allem Osmanen; Bahrain (1861), Kuwait (1899) und Qatar (1916) werden britisches Protektorat |
| 1932 | Bahrain beginnt mit der Erdölförderung, 1946 folgt Kuwait, 1949 Qatar |
| 1961 | Kuwait wird von Großbritannien unabhängig, 1971 folgen Qatar und Bahrain |
| 1990/91 | Zweiter Golfkrieg: Irak überfällt Kuwait |
| 2002 | Sheikh Hamad erklärt Bahrain zur Demokratie und sich selbst zum König |
| 2008 | Bundeskanzlerin Angela Merkel trifft den Premierminister von Qatar, Sheikh Hamad al-Thani, und den König von Bahrain, Sheikh Hamad al-Khalifa |
Für dieses Land sind mehrere Klimaregionen erfasst. Bitte wählen Sie eine der folgenden Städte aus, um die passenden Klimadaten zu laden.
Deutsche Botschaft | Al-Jazira al-Arabiya St. 6 | Fareej Kholaib Area (hinter der Universitätsbibliothek) | Doha | Tel. 00974/44 87 69 59 | Fax 44 87 69 49 | www.doha.diplo.de
Österreich und Schweiz: Zuständig ist die Botschaft in Kuwait.
Deutsche Botschaft | Al-Hasan Building No. 668, 1. Stock | Diplomatic Area 317 | Sheikh Hamad Causeway (nähe Bait al-Quran) | Manama | Tel. 17 53 02 10 | Fax 17 53 62 82 | www.manama.diplo.de
Österreichische Botschaft: Zuständig ist die Botschaft in Kuwait.
Schweizer Generalkonsulat | World Trade Centre | West Tower, 28th floor | King Fasal Hwy. | Area 316 | Manama, | Tel. 17 13 12 13
Deutsche Botschaft | Abdullah Al-Salem Area | Block 1, Street 14, Villa 13 | Safat | Tel. 22 52 08 27 | Fax 22 52 07 63 | www.kuwait.diplo.de
Österreichische Botschaft | Area 3 | Shawki St., House No. 10 | Daiyah | Tel. 22 55 25 32 | Fax 22 56 30 52
Schweizer Botschaft | Block 2 | Street 1, House 122 | Qortuba | Safat | Tel. 25 34 01 72 | Fax 25 34 01 76 | www.eda.admin.ch/kuwait
Qatar, Bahrain: 999; Kuwait: 777
Die Website des Tourismusministeriums: www.experienceqatar.com; eine private englischsprachige Seite mit Infos und Landeskunde: www.qatar.net; die Seite des gleichnamigen Magazins mit Hinweisen zu Touren, Hotels etc.: www.qatar-info.com; (deutsche) Nachrichten von Eisenbahn bis Politik: www.wikio.de/news/qatar
Die Website des Staates mit touristischen Informationen: www.bahraintourism.com; Nachrichten: www.bahraintribune.com; touristische Infos zu Veranstaltungen, Restaurants etc.: www.bahrainthismonth.com
Allgemeine und touristische Informationen sowie Nachrichten: www.kuwait-info.com; die Seite der gleichnamigen Tageszeitung: www.kuwaittimes.net; aktuelle Informationen, allerdings mit viel Werbung: www.visit-kuwait.com; ein umfassendes Informationsportal zu Kuwait: www.kuwaitiah.net.
In Kuwait City, Doha und Manama gibt es fast an jeder Ecke ein Internetcafé, und so gut wie jedes zweite Hotel hat eine Internetecke.
WLAN ist noch nicht sehr verbreitet; kostenlose WLAN-Hotspots unter www.hotspotlocations.com.
Hauptpost in Qatar: Doha, Corniche/Markhiya St. (nördl. Al-Bida-Park) | Sa-Do 8-20 Uhr; in Bahrain: Manama | Government Ave. | gegenüber Bab al-Bahrain | Sa-Do 8-20 Uhr; in Kuwait: Kuwait City | Fahd al-Salem St. | Sa-Mi 7-14, Do 7-12 Uhr.
Eine Postkarte nach Europa kostet von Qatar 2 QR, von Bahrain 300 Fils, von Kuwait 300 Fils; die Zustellung dauert 3-7 Tage. Briefmarken gibt es auch an der Hotelrezeption.
Vorwahlen: Qatar 00974, Bahrain 00973, Kuwait 00965. Für einzelne Ortschaften gibt es keine Vorwahl. Telefonieren nach Europa ist billig: Telefonzellen sind ausreichend vorhanden und können mit Kredit- oder Telefonkarte (gibt es überall) benutzt werden. Gespräche innerhalb Kuwaits und Qatars sind kostenlos (ins Festnetz, nicht zu Handys); allerdings nicht vom Hotel aus, sondern z.B. von Restaurants, Kaufhäusern.
Roaming ist in allen drei Ländern möglich mit GSM-Handy, falls der Provider ein Abkommen hat. Ansonsten lässt sich eine Prepaid-SIM-Karte des Gastlandes erwerben, mit der die Gebühren für eingehende Anrufe entfallen. Prepaid-Karten wie die von GlobalSim (www.globalsim.net) oder Globilo (www.globilo.de) sind zwar teurer, ersparen aber ebenfalls alle Roaming-Gebühren. Und: Sie bekommen schon zu Hause Ihre neue Nummer. Immer günstig sind SMS. Hohe Kosten verursacht die Mailbox: noch zu Hause abschalten!
Überregional: „Gulf News“, „Khaleej Times“, „The Gulf Today“. In Bahrain: „Bahrain Tribune“, „Gulf Daily News“. In Kuwait: „Arab Times“, „Kuwait Times“. In Qatar: „The Peninsula“, „Gulf Times“
Das islamische Wochenende beginnt am Donnerstag, arbeitsfreier Wochentag ist der Freitag. Feiertage richten sich nach dem islamischen (Mond-)Kalender, der gegenüber dem gregorianischen (Sonnen-)Kalender um ca. 11 Tage kürzer ist. Ein Monat hat also nur 29-30 Tage. Feste variieren von Jahr zu Jahr, indem sie sich 10-12 Tage nach vorne verschieben. Die islamische Zeitrechnung beginnt am 15. Juli 622, das Jahr 2009 ist also das Jahr 1429 A.H. (Anno Hejra). Die größte Bedeutung hat das Fest Eid al-Fitr zum Ende des Fastenmonats Ramadan: Die Hauptstädte werden in ein Meer aus Lichterketten gehüllt; es gibt Feuerwerke, und man trifft sich in Hotelrestaurants und Zelten, um ausgiebig zu speisen. Dazu: jede Menge kulturelle Veranstaltungen.
Hala February Festival: Vier Wochen werden als Shopping- und Entertainment-Festival mit Paraden, Lotterien, kulturellen Darbietungen und Jahrmärkten gestaltet. Kuwait City und Vororte (Mitte Februar bis Mitte März)
Der Unabhängigkeitstag (25.2.) wird in Kuwait als National Day mit festlichen Zusammenkünften begangen und mit einem Feuerwerk beendet. Die Feiern setzen sich am nächsten Tag (Liberation Day) fort. In den großen Hotels Kuwaits
Qatar Class 1 Power Boat Races: Die „arabische“ Runde der Welt-Rennserie der bis zu 160 km/h schnellen Speedboote läuft in der Bucht von Doha www.qmsf.org (Ende Februar/Anfang März)
PGA Qatar Masters Golf Tournament: Der Doha Golf Club ist Gastgeber für die Golfer-Elite. Doha Golf Club, www.qatar-masters.com (zwei Wochen Anfang März)
Doha Cultural Festival: Kulturfestival mit Musik, Lesungen, Theater, Ausstellungen, Folklore und Konzerten; mit Künstlern aus aller Welt. Doha, Qatar, www.nccah.com (zwei Wochen Mitte März)
Bahrain Spring of Culture Festival: Fest der Bräuche und Traditionen (Falken, Pferde, Kamele, Musik, Perlentaucherei) mit Kunsthandwerk, Töpferei, dazu Konzerte mit arabischer Musik. Heritage Village neben dem National Museum, Manama, Bahrain, www.springofculture.org (vier Wochen im März)
Bahrain Grand Prix: Formel-1-Rennen der Spitzenklasse. Bahrain International Circuit, www.bahraingp.com (drei Tage Anfang April)
Bahrain International Music Festival: Jedes Jahr trifft sich das Bahrain Orchestra mit Musikern aus aller Welt. Konzerte täglich ab 20 Uhr, Eintritt frei (sechs Tage Anfang Oktober)
Qurain Cultural Festival: Kulturfestival mit Musikdarbietungen, Folklore, Kunstausstellungen und Kunsthandwerk. Kuwait Exhibition Centre (zwei Wochen)
| 1. Januar | New Year's Day |
| 21. September 2017 | Hejra (islamisches Neujahr) |
| 25. Februar | National Day (Kuwait) |
| 26. Februar | Liberation Day (Kuwait) |
| 30. November / 01. Dezember 2017 | Maulid al-Nabi (Geburtstag des Propheten) |
| 1. Mai | Tag der Arbeit (Bahrain) |
| 27. Juni | Tag der Thronbesteigung (Qatar) |
| 23. April 2017 | Lailat al-Miraj (Himmelfahrt des Propheten) |
| 3. September | Nationalfeiertag (Qatar) |
| 27. Mai 2017 | Ramadan |
| 25. - 27. Juni 2017 | Eid al-Fitr (Ende des Ramadan) |
| 16. Dezember | Nationalfeiertag (Bahrain) |
| 1. - 4. September 2017 | Eid al-Adha (Opferfest) |
| Allgemein | Die islamischen Feiertage können sich regional und je nach Mondsichtung um einen Tag verschieben. |
Die Straßen in Qatar, Bahrain und Kuwait sind breit und vielspurig, gut beleuchtet und hervorragend beschildert (arabisch/englisch).
In Bahrain verkehren 17 Buslinien von Manama und Muharraq zu allen Orten, Fahrpreis zwischen 100 und 250 Fils. In Kuwait fahren 30 Buslinien in alle größeren Orte, Fahrpreis nach Entfernung 150-250 Fils. In Qatar gibt es u.a. Busse nach Umm Slal Mohammed und Al-Khor (102), nach Al Shahaniya (104) und nach Al-Wakra und Mesaid (109); Fahrten innerhalb Dohas 2 QR, nach außerhalb 3-7 QR.
In allen drei Ländern haben Taxis einen Zähler, man muss darauf achten (in Bahrain darauf bestehen), dass sie eingeschaltet werden. In Kuwait sind Taxis (orange Nummernschilder) teuer, in Qatar ein billiges Vergnügen. Die meisten Fahrer sind Gastarbeiter und sprechen oft nur wenig englisch (außer in Bahrain), daher ein Hotel (funduk), Shoppingcenter oder einen Roundabout (Kreisverkehr, Abkürzung: R/A) in der Nähe des Ziels nennen.
Thailändische Hummergerichte, chinesisches Chopsuey, fangfrische Krabben, französische Entenbrust oder Spareribs nach texanischem Vorbild: Am Golf befindet man sich in einem Schlemmerparadies ohne Grenzen. Delikat ist aber auch die arabische Landesküche.
In den Golfstaaten schätzt man gebratenes Lammfleisch am Spieß ebenso wie Huhn und Rind, während der Genuss von Schweinefleisch Muslimen untersagt ist. Typisch ist die reichhaltige Verwendung von Gewürzen wie Kardamom, Kreuzkümmel, Kurkuma, Safran und Chili, die für ein exotisch-würziges Aroma der Speisen sorgen. Eine große Rolle spielen natürlich auch die Fische und Meeresfrüchte des Arabischen Golfs. Traditionell werden Basmatireis und dünnes, frisch und knusprig im Holzofen gebackenes Fladenbrot (khoubiz) zu den Gerichten gereicht. Eine Spezialität sind in Essig eingelegte Gemüse (Zucchini, Karotten, Zwiebeln, Paprika), meist recht scharf im Geschmack. Auch diese werden häufig zu den Mahlzeiten gereicht. Köstlich sind die Nachspeisen, süße, kalorienreiche Mischungen aus Sahne, Rosenwasser, Pistazien und Nüssen, gebacken, gelegentlich frittiert und mit flüssigem Honig bestrichen.
Besucher können wählen unter den verschiedensten Restaurants. Die besten (und teuersten) findet man in Qatar, Bahrain und Kuwait in den Fünf- und Viersternehotels. Diese besitzen stets mehrere Spezialitätenrestaurants, in denen sowohl À-la-carte-Gerichte als auch Buffets angeboten werden. Die Vielseitigkeit der Speisen zieht auch viele Einheimische an, besonders am Wochenende. Gegessen wird mittags zwischen 12 und 15 Uhr (am Freitag wegen des Mittagsgebets etwas später) und am Abend zwischen 19 und 23 Uhr.
Außerhalb der Hotels existiert ebenfalls ein umfangreiches Angebot an - auch preislich moderaten - Restaurants, von denen die meisten keinen Ruhetag kennen. Viele Lokale werden von Libanesen, Ägyptern oder Syrern betrieben, die ihre regionalen Spezialitäten zubereiten. Auch um genuine asiatische Küche kennenzulernen, sind die Emirate am Golf geeignete Ziele. In den indischen, chinesischen und thailändischen Restaurants speist man in der Regel günstig und gut. Hier trifft man einheimische Familien wie auch expatriates.
Hygienisch einwandfrei sind auch die im Stadtbereich von Qatar, Bahrain und Kuwait anzutreffenden Schnellrestaurants, deren Gäste hauptsächlich asiatische und arabische Gastarbeiter sind. Ein Kellner wischt mit einem feuchten Tuch über die Plastiktischdecke, schenkt aus einem großen Krug Wasser oder Tee ein und nimmt die Bestellung entgegen. Nach wenigen Minuten wird serviert, fast ebenso schnell haben die Männer gegessen. Man trinkt noch einen Tee und bezahlt, oft an der Kasse.
Die großen Shoppingkomplexe verfügen (meist in der oberen Etage) gewöhnlich über einen foodcourt, das sind zahlreiche unterschiedliche Selbstbedienungsrestaurants (stets vertreten sind Kentucky Fried Chicken bzw. McDonald's) mit einem gemeinsamen Sitzbereich - eine preiswerte Möglichkeit, den Einkaufsbummel zu unterbrechen.
Ansprechend präsentiert man in den Hotels die erste Mahlzeit des Tages. Zum Frühstück werden meist umfangreiche Buffets aufgebaut, zu denen neben Obstsalaten, verschiedenen Getreideflocken, Kuchen, Brötchen und Brot auch Käse, Wurst und Eierspeisen gehören. Im „arabischen Bereich“ werden würzige Tomaten- und Bohnengerichte, Joghurts, Oliven und Fladenbrote angeboten. Köstlich schmeckt das aus Kichererbsenbrei, Zitronensaft und Sesamöl angerührte hoummus, während tabouleh aus klein geschnittener Petersilie, Minze, Weizenschrot, Tomaten- und Gurkenstückchen auch ein Rezept der Schlankheitsküche darstellt.
Und Getränke? Angeboten werden neben importiertem und - in Bahrain - einheimischem Mineralwasser Softdrinks und viele Arten frischer Obst- und Fruchtsäfte. An Ständen im Souk wie im Restaurant werden frische Mangos, Papayas und Orangen gepresst, auch aus Karotten und Tomaten bereitet man Säfte zu. Kaffee wird als lösliches Kaffeepulver mit heißem Wasser serviert, nach arabischem Kaffee (café turki) muss man fragen. Er wird gewöhnlich mit einer Prise Kardamom verfeinert. In den Hotels und Shoppingkomplexen werden auch Espresso und Cappuccino serviert, und man findet US-Ketten wie Starbucks, die bei der einheimischen Jugend sehr beliebt sind.
Die Einfuhr von Alkohol ist nach Kuwait verboten. In Kuwait erhält man keine alkoholischen Getränke, in Qatar gibt es solche nur in Touristenhotels. In Bahrain hingegen sind in den meisten Restaurants alkoholische Getränke erhältlich.
Wenn Trinkgeld nicht in der Restaurantrechnung enthalten ist, sind 10 Prozent angebracht. Taxifahrer erwarten eine Aufrundung bis zu 10 Prozent, Gepäckträger umgerechnet 0,50 Euro pro Gepäckstück.
Inbegriff des orientalischen Lebens ist der Souk, das traditionelle arabische Einkaufsviertel, das man stets im Zentrum der Altstadt (medina) findet. Ein Souk besteht aus mehreren, oft überdachten Gassen, wohlgeordnet nach Waren. Auch in den Goldstaaten ist nicht alles Gold, was glänzt: Um Fälschungen, nämlich um Kopien aus Fernost, handelt es sich oftmals bei den im Souk angebotenen T-Shirts, Taschen und Uhren bekannter Designer, zu niedrigsten Preisen und oft in erstaunlich guter Qualität.
Gebrauchs- und Haushaltsgegenstände von antiquarischem Wert, die aus Qatar, Bahrain oder Kuwait stammen, sind käuflich selten zu erwerben. Sie befinden sich in Museen, Heritage Villages und in Privathand. Ausländische Antiquitäten von der Arabischen Halbinsel, wie Schmuck und Haushaltsgegenstände aus Jemen und Oman, findet man in Souks und Antiquitätenläden, sie sind jedoch sehr teuer, da die Nachfrage durch zahlungskräftige Einheimische groß ist.
In großen offenen Jutesäcken breiten Händler in den Souks ihre Waren aus: Pfeffer, Pistazien, Mandeln, Muskatnüsse und in kleine Plastiksäckchen abgepackte Safranfäden. Beliebt sind auch aus mehreren gemahlenen Gewürzen bestehende Mischungen, meist unter Verwendung von Kurkuma.
Der Besuch eines Goldsouks - eines Gebäudes oder einer Straße mit Dutzenden von dicht aneinandergereihten Juweliergeschäften - ist ein Erlebnis. Das oft aus Indien stammende Dekor des Schmucks ist jedoch häufig ungewohnt, weil auf den Geschmack arabischer Kundinnen zugeschnitten: Ketten, Ringe und Armbänder im „arabischen Barock“ in weichem 21er- oder 22er-, gelegentlich sogar superweichem 24er-Karat. Für europäische Kundinnen wird 18-Karat-Schmuck aus Italien importiert. Meist wird der Schmuck nach Gewicht verkauft, unabhängig von der Gestaltung.
Nach Naturperlen wird heute nicht mehr kommerziell getaucht, dennoch sind sie am Arabischen Golf häufig im Angebot. In Schmuckläden und auch im Souk sieht man die zu Ketten verarbeiteten Perlen. Das größte Angebot erwartet einen in Bahrain. Die Preise sind recht niedrig, abhängig von Größe, Farbe und Glanz der Perlen.
Beliebte Beschäftigung der Einheimischen ist der Besuch eines Shoppingkomplexes. Europäer erinnern die glitzernden Fassaden, die Auswahl und das Angebot der Boutiquen an die USA - Ralph Lauren reiht sich an Calvin Klein, eine Hilfiger-Boutique an die Luxusparfümerie, und natürlich sind auch italienische und französische Designerläden vertreten.
Halsketten, Gürtel, Armreifen, Ohrschmuck, Fingerringe und Fußreifen stammen vorwiegend aus Oman und Jemen. Zumeist handelt es sich um ältere oder antike Stücke, einstigen Beduinenschmuck, der seinen Preis hat. Der mitunter recht große Schmuck ist filigran verarbeitet und oft aufwendig ziseliert. Eingearbeitet in Ketten und Gürtel wurden gern Halbedelsteine, Korallen und Münzen, auch kombinierte man Silberketten mit Lederbändern.
Immer wieder sieht man die auffällige arabische (Schnabel-)Kaffeekanne (dalla), die als überdimensionales Denkmal so manchen Verkehrskreisel schmückt. Meist im Sechserpack angeboten werden die kleinen, henkellosen Kaffeetassen aus Porzellan, die aus Indien stammen. Weihrauch, andere Baumharze und Duftmischungen bilden zusammen mit einem Weihrauchverbrenner ein weiteres beliebtes Souvenir.
Soldaten und Militäranlagen, Polizisten und Polizeigebäude, Häfen, Flughäfen und Regierungspaläste darf man nicht fotografieren. Auch Frauen und Mädchen sollte man nicht ablichten, wenn man Ärger vermeiden will. In allen Fällen hilft die Frage „mumkin sura?“ (Darf man ein Foto machen?) deutlich weiter.
| achar | sehr sauer eingelegte Gemüsestückchen, z.B. Karotten, Blumenkohl, Paprika |
| babaganush | Püree aus gegrillten Auberginen, Paprika, Tomaten mit Olivenöl und Knoblauch |
| baklawa | mit Honig übergossenes libanesisches Mandelgebäck |
| biryani | gekochtes Huhn oder Lamm auf indischem Reis |
| chai | Tee, meist stark gesüßt |
| falafel | frittierte Kichererbsenbällchen |
| foul medames | gekochte Bohnen in würziger Tomaten-Zwiebel-Sauce |
| halwa | Nussdessert mit karamellisiertem Zucker und Ei |
| kabouli | Reis mit Pinienkernen, Rosinen und Fleisch oder Fisch |
| kebab | scharf gewürztes, gegrilltes Lamm- oder Rinderhack |
| khoubiz | (meist warmes) Fladenbrot, mit dem die Speisen aufgenommen werden |
| kubbeh | Bällchen aus Weizenschrot und (Lamm-)Hackfleisch, mit Pinienkernen gefüllt |
| labneh | Quark mit Knoblauch |
| makhbous | scharf gewürzter Reis mit Lamm-, Rind- oder Hühnerfleisch |
| mezze | Vorspeisen, die mit Fladenbrot gegessen werden |
| mutabbel | gegrillte Auberginen mit Sesamsauce, Knoblauch und Zitrone |
| qahwa | ungesüßter Kaffee, meist mit Kardamom |
| samak mashwi | Fisch, gegrillt |
| sambousa | mit Hühner- oder Lammfleisch gefüllte Teigtaschen |
| shawarma | klein geschnittenes Lamm- und Hühnerfleisch vom Dreh-Spieß, mit Salat in einer Brottasche gereicht |
| shish tabouk | mariniertes, gegrilltes Hühnerfleisch am Spieß, mit Joghurtsauce serviert |
| umm ali | Milchpudding mit Brot, Nüssen und Rosinen |
| wara einab | mit gewürztem Reis gefüllte Weinblätter |
Die Arabische Halbinsel ist die Urheimat der Araber, sie wurde im 7. Jh. islamisiert. Es entstanden Stammesstrukturen aus Beduinen, die allmählich sesshaft wurden. Die Führung eines Stammes übernahm ein Scheich, aus dessen Familie sich in der Regel sein Nachfolger rekrutierte. Unter der Führung der al-Khalifa-, al-Sabah- und al-Thani-Familien wurden im 18. Jh. Qatar, Bahrain und Kuwait gegründet und in der Folge erfolgreich gegen Eindringlinge verteidigt.
Nach Beginn der Erdölförderung und mit dem folgenden Bauboom wurden sehr viele Gastarbeiter (expatriates) benötigt. Aus Europa und Nordamerika kamen Ingenieure, Ärzte und Unternehmer, aus arabischen Ländern wie Ägypten, Syrien, Libanon und Palästina Fachleute für Verwaltung, Gesundheitswesen und Gastronomie, aus Asien (Indien, Pakistan, Thailand, Korea, Philippinen, Bangladesch u.a.) Bauarbeiter und Beschäftigte im Dienstleistungsgewerbe. Sie machen heute in Qatar (75 Prozent) und Kuwait (63 Prozent) die Mehrheit der Bevölkerung aus, in Bahrain leben mehr als ein Drittel ausländischer Arbeitnehmer. Die Einheimischen nennen sich nationals oder locals.
Der arabische Name besteht aus dem Vornamen, dem der Name des Vaters, oft auch des Großvaters, folgt, indem er mit bin oder ibn, also „Sohn des“, angeschlossen wird. Den Abschluss - mit al- - bildet die Angabe des Familien- oder Stammesverbandes. Bei Frauen heißt es analog bint („Tochter des“). Bei Frauen ist auch der Namenszusatz Umm („Mutter von“) gebräuchlich, bei Männern, jedoch seltener, Abu („Vater von“). H.H. Sheikh Hamad bin Isa bin Salman al-Khalifa ist also His Highness („Seine Hoheit“) Scheich Hamad, Sohn des Isa, Sohn des Salman, aus dem Familienverband der al-Khalifa.
Der Emir (Amir) ist der Herrscher des Landes. Scheich (sheikh) kann mit Ältester, Würdiger, Verehrter übersetzt werden. So nennt man das Oberhaupt eines Familienverbandes oder Stammes. Dieser Titel wird jedoch auch ehrenhalber an weitere Würdige verliehen; er wird dann vererbt. In der Familie des Emirs sind alle männlichen Mitglieder auch Scheich. In der Landes- und Stammesführung gibt es keine starre Erbfolge, aber es folgt immer ein fähiges Familienmitglied, möglichst der älteste Sohn.
In Bahrain wurde bereits 1932 Erdöl entdeckt, heute ist der Vorrat nahezu erschöpft. Die verbleibende Ausbeute wird daher nicht exportiert, sondern im Land raffiniert. Bahrain muss auf andere Einkunftsquellen setzen. Kuwait hingegen besitzt mit 10 Prozent der Weltreserven (an dritter Stelle hinter Saudi-Arabien und Irak) ein nahezu unerschöpfliches Reservoir an Erdöl (96 Mia. Barrel), das bei gleichbleibender Ausbeute noch 100 Jahre reichen wird und zudem auch besonders leicht zugänglich ist. Qatar hat Erdölvorräte von 15 Mia. Barrel und ist damit schon gut gesegnet; darüber hinaus verfügt es nach Russland über das zweitgrößte Erdgaslager der Welt. Kuwait und Qatar besitzen zusammen mit ihren Nachbarn Saudi-Arabien und Abu Dhabi die Verfügungsgewalt über die weltgrößten Energiereserven.
Die Falknerei, seit zwei Jahrtausenden von den Beduinen der Arabischen Halbinsel zur Jagd betrieben, ist heute Hobby der einheimischen Männer. Bis zu 100000 Euro kann ein Vogel kosten. Das Training erfordert viel Zeit und Geduld. Um sie an ihren Besitzer zu gewöhnen, sollten die Tiere noch jung sein: Anfangs trägt das Tier eine Kappe über den Augen, schläft bei seinem Besitzer im Zimmer und ist auch sonst immer in dessen Nähe. Bei ersten Probeflügen auf Köder lernt der Falke, stets wieder auf den mit einem Lederhandschuh geschützten Arm seines Besitzers zurückzukehren. Durch langwieriges Training wird der Flugradius allmählich erweitert. Ein ausgebildeter Falke, der wegen seiner vorzüglichen Augen selbst kleinste Beute aus großer Höhe erspäht, kann 100 km/hfliegen und diese Geschwindigkeit im Sturzflug noch erhöhen.
Der Islam ist in Qatar, Bahrain und Kuwait Staatsreligion. Er entstand im 7. Jh. durch die Offenbarung Allahs - mittels des Erzengels Gabriel - gegenüber seinem Propheten Mohammed, der sie rasch auf der Arabischen Halbinsel ausbreitete. Diese ist daher Ursprungs- und Kernland des Islam. Islam bedeutet Unterwerfung unter den Willen Gottes, der sich aus dem Koran ergibt. Die 114 Suren des Korans sind Grundlage des geistlichen und weltlichen Lebens, liefern Vorschriften für Glauben und Erziehung, Lebensführung und Rechtsprechung. Zu den Elementen der Religion gehören das Glaubensbekenntnis, täglich fünf Gebete, das Fasten im Monat Ramadan, das Almosengeben und die Pilgerfahrt nach Mekka.
Grundlage der Gesetzgebung und Rechtsordnung ist in Qatar, Bahrain und Kuwait der Koran. Allerdings ist die Rechtsprechung - anders als in Saudi-Arabien - gemäßigt und an westlichen Standards orientiert. In allen drei Ländern sind andere Religionen zugelassen, so findet man auch Hindutempel und christliche Kirchen und in Bahrain sogar eine jüdische Synagoge.
Unterwegs auf Wüstenautobahnen begegnet Besuchern als häufiges Verkehrsschild das „Achtung-Kamel“-Hinweisdreieck, und man sieht die Tiere rechts und links der häufig eingezäunten Straße, wo sie in Gruppen zusammenstehen. Streng genommen handelt es sich jedoch nicht um Kamele, sondern um einhöckrige Dromedare, auf der Arabischen Halbinsel seit tausend Jahren Garant des Lebens und Überlebens in der Wüste. Das Kamel diente als Reittier und Transportmittel, lieferte Fleisch und Milch. Seine Wolle wurde zu Zelten, Teppichen und Kleidung verarbeitet, die Haut für Wasserbehälter genutzt.
Heute ist das Kamel Hobby und Statussymbol zugleich, es wird bei hoch dotierten Rennen eingesetzt. Die Tiere, die auf Kamelmärkten gehandelt werden, dienen meist als Haustier, allenfalls ihre Milch wird noch genutzt. Hoch ist der Wert eines Rennkamels, auch die ausgesetzten Siegerpreise sind beträchtlich. In allen drei Ländern unterhält man Rennbahnen sowie komfortable Ställe mit Trainingsschwimmbädern und Kliniken für die Tiere.
Trotz westlicher Shoppingmalls und Designerboutiquen: Traditionelle Bekleidung wird von den Einheimischen in Ehren gehalten. So tragen die Männer in Qatar, Bahrain und Kuwait einen weißen, knöchellangen und langärmeligen Kaftan (dishdasha) über einer weißen Hose. Ein Kopftuch (gutra) wird von einer darunter liegenden Kappe (gahfiya) und einer geflochtenen schwarzen Kordel (agal) gehalten. Bei festlichen Anlässen und Zeremonien wird zusätzlich ein zimtfarbener oder schwarzer Umhang mit goldbesticktem Rand (bisht) getragen.
Frauen sind der westlichen Mode gegenüber eher aufgeschlossen, doch verstecken sie diese meist unter einem bodenlangen schwarzen Mantel-Umhang (abayah). Bei jüngeren Kuwaiterinnen sind Jeans und T-Shirts sehr beliebt, werden teilweise auch schon in der Öffentlichkeit getragen. Die traditionelle Bekleidung sieht hingegen ein wadenlanges, besticktes blusenähnliches Kleid mit langen Ärmeln (kandoura) und eine lange Hose (sirwal) vor, dazu einen schwarzen Schleier (malfa) oder - seltener - eine Gesichtsmaske (burqah).
Seit der Antike wird im Arabischen Golf nach Perlen getaucht, denn hier liegen die besten Perlengebiete der Welt. Und bis ins 20. Jh. war die Perlentaucherei eine der bedeutendsten Einkommensquellen der Region. Von Juni bis Oktober fuhren die Perlenboote hinaus zu den Muschelbänken. 80- bis 90-mal pro Tag tauchten die Männer bis zu 20 m tief, mit einer Klammer auf der Nase und einem Stein als Gewicht; die Perlmuscheln klemmten sie zwischen die Zehen. Im ersten Drittel des 20 Jhs. kamen 75 Prozent aller Naturperlen aus dem Arabischen Golf. 1930 war Schluss mit dem Reichtum: Die Weltwirtschaftskrise und das Auftauchen japanischer Zuchtperlen bedeuteten das Ende der Suche nach natürlichen Perlen. Perlentauchen wird heute nur noch als Sport und Hobby betrieben.
Bahrain erzielt Exportgewinne aus Erdölprodukten und einer mit eigenem Erdgas betriebenen Aluminiumschmelze. Weitere Einnahmequellen sind die großen Erdgasreserven (350 Mia. m³), rund 200 Offshore-Banken (Filialen internationaler Banken, die überall, außer im Gastland, ohne Beschränkungen und Kontrolle Geschäfte machen können - zumindest galt dies bis zur Finanzkrise 2008/09) und der zunehmende Fremdenverkehr - jedoch stammen die meisten Besucher derzeit aus der Golfregion und aus Saudi-Arabien.
Kuwaits Wirtschaft besteht überwiegend aus dem Erdölexport. Wegen des Ölreichtums sah man bisher keine Gründe, die Wirtschaft zu diversifizieren, jedoch wird das Erdöl heute mit eigenen Tankern transportiert, und Öleinnahmen werden im Ausland angelegt. So ist Kuwait mit 7,2 Prozent der zweitgrößte Aktionär der Daimler AG. In jüngster Zeit beschäftigt man sich mit Überlegungen zur Förderung des Tourismus.
Qatar bemüht sich trotz ausreichender Energiereserven um die Diversifizierung der Wirtschaft durch Freihandelszonen nach dem Vorbild Dubais und um gehobenen Tourismus, in den gegenwärtig gewaltig investiert wird. Das Land exportiert außerdem jährlich Erdgas im Gegenwert von ca. 3,5 Mia. US-Dollar.
Geschäfte und Restaurants, Ämter und Serviceunternehmen haben während des Ramadan tagsüber geschlossen oder eingeschränkten Betrieb, in der Öffentlichkeit darf nicht gegessen, getrunken und geraucht werden - während der Fastentage sind die Einschränkungen auch für Touristen recht groß. Andererseits: Wer dies akzeptiert, lernt die Länder zu einer für ihre Bewohner bedeutsamen Zeit kennen und erfährt viel über Kultur und Religion. Besonders schön: Nach Sonnenuntergang erwacht alles wieder zu Leben und Geschäftigkeit. Man trifft sich in eigens aufgebauten Ramadan-Zelten (auch in Hotels) zum Essen und zur Musik.
Die linke Hand gilt traditionell als unrein, da sie der Reinigung bei der Toilettenbenutzung dient. Noch heute gilt: Man reicht die Linke nicht zur Begrüßung, übergibt nichts (Geschenke, Zigaretten - einfach alles) mit links, fasst auch niemanden mit links an, etwa zur Begrüßung an der Schulter oder gar ein Kind am Kopf. In Restaurants, in denen mit den Fingern gegessen wird, benutzt man die rechte Hand.
Sie sind immer eine heikle Sache, vor allem, wenn sie in Zusammenhang mit Politik stehen. Also umgeht man besser elegant religiöse (Dikussions-)Themen. Und niemals sollte man sich als Ungläubiger bzw. Atheist outen. Dies versteht in den muslimischen Ländern am Arabischen Golf weiß Gott keiner, man stößt teilweise auf ungläubiges Entsetzen. Zurückhaltend sollte man auch sein, wenn es um die Rolle der Frau in islamischen Ländern geht.
Alles, was bei Frauen eng, kurz, gar durchsichtig, weit ausgeschnitten oder ärmellos ist, lässt sich im Touristenhotel noch tragen, aber schickt sich nicht in der Öffentlichkeit. In Bahrain mag man einen anderen Eindruck haben, aber die muslimische Gesellschaft ist in dieser Beziehung sehr empfindlich. Bei Männern wirken kurze Hosen und Tanktops (Muskelshirts) außerhalb der Hotelanlagen lächerlich. Streifenlose Bräune? Bloß nicht! Auch im internationalen Luxushotel, umgeben von Westlern, befindet man sich doch in einem arabischen Land, und dort ist es undenkbar, sich in der Öffentlichkeit zu entblößen.
Die Autoverleiher bieten Geländefahrzeuge an, die zu einer Offroad-Fahrt durch die Wüste verführen. Doch Vorsicht: Man bewegt sich auf gefährlichem Terrain, nur geübte und landeskundige Fahrer können damit umgehen. Wer Lust hat auf eine Tour durch den Sand, bucht besser einen organisierten Ausflug beim Reiseveranstalter. Genau so schön und ohne Risiko.
Der eingestellte direkte Flug- und Schifffahrtsverkehr zwischen Katar und den umliegenden Staaten Saudi-Arabien, Bahrain, Vereinigte Arabische Emirate und Ägypten wurde sukzessiv wiederaufgenommen. Der Übergang an der Landgrenze nach Saudi-Arabien in Abu Samra ist geöffnet.
Der Tourismus der Hauptstadt Doha ist gut entwickelt. Der internationale Flughafen (Hamad International Airport) ist modern. Es gibt eine ausreichende Zahl internationaler Hotels unterschiedlicher Standards und Preisklassen. Außerhalb von Doha ist das Angebot geringer.
Reisen innerhalb Katars unterliegen keinen besonderen Beschränkungen.
Transportmittel sind in erster Linie Taxis, Uber, Limousinen-Service oder Mietwagen. Die Metro verkehrt in hoher Taktung auf drei Linien und bindet den Flughafen an die Innenstadt an, regelmäßig verkehrende Zubringerbusse erweitern das Netz des öffentlichen Nahverkehrs.
Der Straßenverkehr ist bei guten Straßenverhältnissen geprägt von hohen Geschwindigkeiten, vielfach riskantem Fahrverhalten und vielen Unfällen. Bei Unfällen ist das Verlassen des Unfallortes verboten, bis die Polizei eintrifft und dies gestattet. Unfallfahrzeuge sollten bei Fahrtüchtigkeit von der Fahrbahn entfernt werden, um den Verkehr nicht weiter zu behindern. Zur Regulierung des Schadens ist stets ein Polizeibericht erforderlich.
Fahrten in die Wüste sowie in die schwer zugänglichen Gebiete insbesondere im Norden und Westen Katars bergen für Touristen erhebliche Gefahren, insbesondere durch schwer befahrbares Gelände und den Mehrverbrauch von Treibstoff und Wasser.
Telefonieren während der Fahrt, Alkohol am Steuer und auch beleidigende Gesten werden mit zum Teil hohen Geldstrafen geahndet.
Bei Einreise mit einem Besuchs- oder Touristenvisum darf mit einem gültigen deutschen Führerschein bis zu sieben Tage ab Einreise gefahren werden.
Bei längeren Zeiträumen muss eine katarische für drei Monate gültige, vorläufige Fahrerlaubnis beantragt werden. Diese vorläufige Fahrerlaubnis kann verlängert werden.
Der internationale Führerschein berechtigt, ein Kfz binnen eines Zeitraums von maximal sechs Monaten ab Einreise zu führen. Ein Mietwagen kann mit dem internationalen Führerschein allein nicht gemietet werden; es ist zusätzlich die Vorlage des nationalen Führerscheins erforderlich.
Detaillierte Informationen des katarischen Straßenverkehrsamtes bietet Hukoomi.
Angesichts anhaltender Spannungen und Ereignisse in manchen Ländern des Nahen und Mittleren Ostens sollten Reisende auch in Katar in der Öffentlichkeit, insbesondere in der Umgebung religiöser Einrichtungen, zurückhaltend auftreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, kulturellen und sozialen Traditionen Rücksicht nehmen und sich von eventuellen Demonstrationen oder Protestveranstaltungen fernhalten.
Frauen unterliegen keinen besonderen Beschränkungen oder Verboten. Ihnen ist das Führen eines Kraftfahrzeuges ebenso erlaubt wie die Bewegung in der Öffentlichkeit auch ohne männliche Begleitung. Hinsichtlich der Kleidung ist jedoch Zurückhaltung geboten.
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag, tagsüber der Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierten Arbeitszeiten bei Behörden und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Bezug auf die Einhaltung islamischer Traditionen, zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten, sollten auch Nichtmuslime darauf achten, keine religiösen Gefühle zu verletzen. Es wird daher empfohlen, tagsüber vom Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit Abstand zu nehmen.
Das Strafrecht in Katar ist geprägt durch islamische Moralvorstellungen. Es sollte Reisenden bewusst sein, dass homosexuelle Handlungen und nichtehelicher Geschlechtsverkehr verboten sind und strafrechtlich geahndet werden.
Die Gebräuche und Gesetze Katars sind stark durch den Islam und dessen Glaubensinhalte und Wertvorstellungen geprägt. Trunkenheit, der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit und die Einfuhr von Alkohol nach Katar sind verboten. In lizenzierten Hotels wird Alkohol ausgeschenkt.
Filmen und Fotografieren sind in Katar im öffentlichen Raum grundsätzlich erlaubt, aber mit wichtigen Einschränkungen: Menschen dürfen nicht gezielt und ohne ihre Zustimmung gefilmt oder fotografiert werden, insbesondere, wenn sie erkennbar sind und/oder in religiösen Situationen, beim Gebet. Verboten sind Aufnahmen von Militäranlagen, Regierungsgebäuden und Sicherheits- und/oder kritischer Infrastruktur. Dies gilt auch für das Fotografieren und Filmen im Zusammenhang mit der aktuellen militärischen Auseinandersetzung mit Iran, insbesondere das Fotografieren von Einschlägen, Bränden, Raketenabschüssen oder Trümmerteilen. Auch das Verbreiten entsprechender Aufnahmen bzw. von Falschinformationen, insbesondere in den sozialen Medien, kann in Katar strafbar sein.
Es sollte Reisenden bewusst sein, dass der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit und nichtehelicher Geschlechtsverkehr verboten sind und strafrechtlich geahndet werden können. Das kann im Extremfall bedeuten, dass es bei Anzeige einer Vergewaltigung zur strafrechtlichen Verfolgung des Opfers wegen "außerehelichen Geschlechtsverkehrs" kommt. Auch nichteheliche Schwangerschaften können im Extremfall und bei Anzeige entsprechend strafrechtlich verfolgt werden. Schwangere Frauen können aufgefordert werden, eine Heiratsurkunde vorzulegen, wenn sie in Katar medizinisch versorgt werden. Unverheirateten schwangeren Frauen und Opfern sexueller Übergriffe bietet die Deutsche Botschaft Doha an, sich zuerst an sie zu wenden, bevor sie sich in Katar behandeln lassen oder Kontakt zu den katarischen Behörden aufnehmen.
In Deutschland unbedenkliche Äußerungen zu Religionsfragen können in Katar als Beleidigung des Islam oder des Propheten strafrechtlich verfolgt und mit Geld-, evtl. sogar Freiheitsstrafen geahndet werden.
Katarische Behörden pflegen eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Drogenvergehen. Die Strafen für Drogenkonsum, -handel, -schmuggel und -besitz (auch in kleinen Mengen) sind hart. Sie können lange Gefängnisstrafen, hohe Geldstrafen und/oder Deportation umfassen. Drogenhandel kann die Todesstrafe zur Folge haben.
Landeswährung ist der Katar Riyal (QAR). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten mit Kredit- und Debitkarten (Girocard) als auch die Bezahlung mit Kreditkarten sind vielerorts möglich.
Pflichtimpfungen:
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist für alle Personen ab dem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen. Eine Impfung gegen Poliomyelitis ist bei Einreise aus Infektionsgebieten erforderlich.
Reiseimpfungen:
Es ist eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Hepatitis B, bei sehr einfachem Reisestil außerhalb der Städte evtl. auch eine Impfung gegen Tollwut angeraten.
Standardimpfungen:
Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
Die medizinische Versorgung in Katar ist im Allgemeinen mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Der Großteil des medizinischen Fachpersonals spricht Englisch, einige sogar Deutsch.
Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unspezifische Reisedurchfälle auf. Cholera hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. In den vergangenen Jahren wurden nur wenige, meist importierte Fälle von Cholera gemeldet. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E) können auch bei Reisenden auftreten.
In Katar besteht ein geringes Risiko für Tuberkulose. Diese Erkrankung wird durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen.
HIV-Infektionen, Mpox und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
Für Katar sind derzeit keine konkreten Zahlen zum Risiko einer Ansteckung mit Tollwut verfügbar. Prinzipiell erfolgt eine Übertragung vorrangig über Hunde. Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline sind im Land erhältlich. MERS wird nach derzeitigem Wissensstand über Kamele übertragen. Vor allem in sandigen Regionen außerhalb der Städte kommen Giftschlangen vor. Es gibt einige giftige Seeschlagen.
Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. Vor allem Sandstürme und Autoabgase spielen diesbezüglich eine Rolle.
Reisen ans Meer können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie Wurminfektionen.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Letzte Änderungen:
Aktuelles – Sicherheitslage in der Region
Redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
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- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Von Reisen nach Katar wird abgeraten.
Die Sicherheitslage in der Region ist volatil; es kommt trotz der im Juni 2026 zwischen den USA und Iran unterzeichneten Absichtserklärung zur Beendigung der militärischen Auseinandersetzung wieder vermehrt zu militärischen Schlägen gegen Ziele in der Region. Das Risiko der Ausweitung der Kampfhandlungen sowie Sperrungen des Flugverkehrs bleibt bestehen, auch für Katar. Zuletzt kam es im Juli 2026 zu Luftschlägen gegen Ziele in Katar. Zudem besteht eine erhöhte abstrakte Gefährdung für terroristische Anschläge unvermindert fort.
Von Reisen nach Katar wird abgeraten.
Siehe Aktuelles
Katar war bislang nicht Ziel terroristischer Anschläge; dennoch kann die Möglichkeit eines Anschlags nicht ausgeschlossen werden.
Siehe Aktuelles
Die innenpolitische Lage ist stabil. Im Konflikt zwischen Katar und den umliegenden Staaten Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate, Bahrain und Ägypten kam es beim Gipfeltreffen des Golfkooperationsrats in Al-Ula 2021 zu einer Wiederannäherung, die zu einer sukzessiven Wiederaufnahme direkter Flug- und Schifffahrtsverbindungen führte.
Die Kriminalitätsrate ist niedrig. Dennoch sind vereinzelt Taschendiebstähle, z.B. in großen Einkaufszentren oder bei Großveranstaltungen, nicht auszuschließen. Insbesondere Frauen sollten in Taxis den örtlichen Gepflogenheiten entsprechend die hinteren Sitze benutzen.
Es herrscht teilweise feuchtheißes Tropenklima mit gelegentlichen Sandstürmen.
In den Wintermonaten kommt es gelegentlich zu Starkregen, die zur Überschwemmung einzelner Straßenzüge und damit zu Einschränkungen im Verkehr führen können.
Der eingestellte direkte Flug- und Schifffahrtsverkehr zwischen Katar und den umliegenden Staaten Saudi-Arabien, Bahrain, Vereinigte Arabische Emirate und Ägypten wurde sukzessiv wiederaufgenommen. Der Übergang an der Landgrenze nach Saudi-Arabien in Abu Samra ist geöffnet.
Der Tourismus der Hauptstadt Doha ist gut entwickelt. Der internationale Flughafen (Hamad International Airport) ist modern. Es gibt eine ausreichende Zahl internationaler Hotels unterschiedlicher Standards und Preisklassen. Außerhalb von Doha ist das Angebot geringer.
Reisen innerhalb Katars unterliegen keinen besonderen Beschränkungen.
Transportmittel sind in erster Linie Taxis, Uber, Limousinen-Service oder Mietwagen. Die Metro verkehrt in hoher Taktung auf drei Linien und bindet u.a. den Flughafen an die Innenstadt an, regelmäßig verkehrende Zubringerbusse erweitern das Netz des öffentlichen Nahverkehrs.
Der Straßenverkehr ist bei guten Straßenverhältnissen geprägt von hohen Geschwindigkeiten, vielfach riskantem Fahrverhalten und vielen Unfällen. Bei Unfällen ist das Verlassen des Unfallortes verboten, bis die Polizei eintrifft und dies gestattet. Unfallfahrzeuge sollten bei Fahrtüchtigkeit von der Fahrbahn entfernt werden, um den Verkehr nicht weiter zu behindern. Zur Regulierung des Schadens ist stets ein Polizeibericht erforderlich.
Fahrten in die Wüste sowie in die schwer zugänglichen Gebiete insbesondere im Norden und Westen Katars bergen für Touristen erhebliche Gefahren, insbesondere durch schwer befahrbares Gelände und den Mehrverbrauch von Treibstoff und Wasser.
Telefonieren während der Fahrt, Alkohol am Steuer und auch beleidigende Gesten werden mit zum Teil hohen Geldstrafen geahndet.
Bei Einreise mit einem Besuchs- oder Touristenvisum darf mit einem gültigen deutschen Führerschein bis zu sieben Tage ab Einreise gefahren werden.
Bei längeren Zeiträumen muss eine katarische für drei Monate gültige, vorläufige Fahrerlaubnis beantragt werden. Diese vorläufige Fahrerlaubnis kann verlängert werden.
Der internationale Führerschein berechtigt, ein Kfz binnen eines Zeitraums von maximal sechs Monaten ab Einreise zu führen. Ein Mietwagen kann mit dem internationalen Führerschein allein nicht gemietet werden; es ist zusätzlich die Vorlage des nationalen Führerscheins erforderlich.
Detaillierte Informationen des katarischen Straßenverkehrsamtes bietet Hukoomi.
Angesichts anhaltender Spannungen und Ereignisse in manchen Ländern des Nahen und Mittleren Ostens sollten Reisende auch in Katar in der Öffentlichkeit, insbesondere in der Umgebung religiöser Einrichtungen, zurückhaltend auftreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, kulturellen und sozialen Traditionen Rücksicht nehmen und sich von eventuellen Demonstrationen oder Protestveranstaltungen fernhalten.
Frauen unterliegen keinen besonderen Beschränkungen oder Verboten. Ihnen ist das Führen eines Kraftfahrzeuges ebenso erlaubt wie die Bewegung in der Öffentlichkeit auch ohne männliche Begleitung. Hinsichtlich der Kleidung ist jedoch Zurückhaltung geboten.
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag, z.B. tagsüber der Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierten Arbeitszeiten bei Behörden und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Bezug auf die Einhaltung islamischer Traditionen, zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten, sollten auch Nichtmuslime darauf achten, keine religiösen Gefühle zu verletzen. Es wird daher empfohlen, tagsüber vom Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit Abstand zu nehmen.
Das Strafrecht in Katar ist geprägt durch islamische Moralvorstellungen. Es sollte Reisenden bewusst sein, dass homosexuelle Handlungen und nichtehelicher Geschlechtsverkehr verboten sind und strafrechtlich geahndet werden.
Die Gebräuche und Gesetze Katars sind stark durch den Islam und dessen Glaubensinhalte und Wertvorstellungen geprägt. Trunkenheit, der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit und die Einfuhr von Alkohol nach Katar sind verboten. In lizenzierten Hotels wird Alkohol ausgeschenkt.
Filmen und Fotografieren sind in Katar im öffentlichen Raum grundsätzlich erlaubt, aber mit wichtigen Einschränkungen: Menschen dürfen nicht gezielt und ohne ihre Zustimmung gefilmt oder fotografiert werden, insbesondere, wenn sie erkennbar sind und/oder in religiösen Situationen, z.B. beim Gebet. Verboten sind Aufnahmen von Militäranlagen, Regierungsgebäuden und Sicherheits- und/oder kritischer Infrastruktur. Dies gilt auch für das Fotografieren und Filmen im Zusammenhang mit der aktuellen militärischen Auseinandersetzung mit Iran, insbesondere das Fotografieren von Einschlägen, Bränden, Raketenabschüssen oder Trümmerteilen. Auch das Verbreiten entsprechender Aufnahmen bzw. von Falschinformationen, insbesondere in den sozialen Medien, kann in Katar strafbar sein.
Es sollte Reisenden bewusst sein, dass der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit und nichtehelicher Geschlechtsverkehr verboten sind und strafrechtlich geahndet werden können. Das kann im Extremfall bedeuten, dass es bei Anzeige einer Vergewaltigung zur strafrechtlichen Verfolgung des Opfers wegen „außerehelichen Geschlechtsverkehrs" kommt. Auch nichteheliche Schwangerschaften können im Extremfall und bei Anzeige entsprechend strafrechtlich verfolgt werden. Schwangere Frauen können aufgefordert werden, eine Heiratsurkunde vorzulegen, wenn sie in Katar medizinisch versorgt werden. Unverheirateten schwangeren Frauen und Opfern sexueller Übergriffe bietet die Deutsche Botschaft Doha an, sich zuerst an sie zu wenden, bevor sie sich in Katar behandeln lassen oder Kontakt zu den katarischen Behörden aufnehmen.
In Deutschland unbedenkliche Äußerungen zu Religionsfragen können in Katar als Beleidigung des Islam oder des Propheten strafrechtlich verfolgt und mit Geld-, evtl. sogar Freiheitsstrafen geahndet werden.
Katarische Behörden pflegen eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Drogenvergehen. Die Strafen für Drogenkonsum, -handel, -schmuggel und –besitz (auch in kleinen Mengen) sind hart. Sie können lange Gefängnisstrafen, hohe Geldstrafen und/oder Deportation umfassen. Drogenhandel kann die Todesstrafe zur Folge haben.
Landeswährung ist der Katar Riyal (QAR). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten mit Kredit- und Debitkarten (Girocard) als auch die Bezahlung mit Kreditkarten sind vielerorts möglich.
Siehe Aktuelles
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen:
Seit 2023 ist bei der Einreise nach Katar für Aufenthalte von mehr als 30 Tagen der Abschluss einer vom katarischen Gesundheitsministerium akkreditierten Krankenversicherung obligatorisch. Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch andere internationale Reisekrankenversicherungen akzeptiert. Weitere Informationen bietet Visit Qatar.
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Deutsche Staatsangehörige, die beabsichtigen, von Doha über Oman oder Kuwait nach Saudi-Arabien, Bahrain, Ägypten oder in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) zu reisen, sollten sich vorab über die aktuellen Einreisebestimmungen dieser Länder informieren.
In Katar lebende deutsche Staatsangehörige können im Rahmen des Visa Waiver Agreements zwischen der EU und den VAE visumsfrei in die VAE einreisen. Der katarische Aufenthaltstitel ist insofern unschädlich.
Ungeachtet dessen ist zu beachten, dass jede Einreiseentscheidung der Souveränität des Gastlandes obliegt und im Einzelfall vom oben genannten Grundsatz abweichen kann.
Transitreisen (ohne Einreise nach Katar) sind über den Flughafen Doha auch dann möglich, wenn Reisende nur einen Reiseausweis als Passersatz oder vorläufigen Pass innehaben. Ein Verlassen des Transitbereichs des Flughafens ist dabei nicht gestattet.
Siehe auch Anmerkungen
Deutsche Staatsangehörige mit regulärem Reisepass können entweder ein „Visum-Waiver" oder ein Visum bei Einreise beantragen. Inhaber vorläufiger Pässe müssen ein Visum vor der Einreise bei der zuständigen Auslandsvertretung von Katar beantragen.
Mit einem regulären Reisepass kann ein Visum-Waiver mit einer Gültigkeit von 180 Tagen bei Einreise beantragt werden. Dieses berechtigt zur mehrfachen Einreise und einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen im Gültigkeitszeitraum.
Der Visum-Waiver wird bei Vorlage geeigneter Nachweise für den Grund der Reise, die Unterkunft sowie den geplanten Rück- oder Weiterflug gebührenfrei erteilt.
Diese Regelung gilt für touristische und Besuchsreisen sowie für Geschäftsreisen und für alle Grenzstellen und den Flughafen Doha, aber nicht für Inhaber vorläufiger Reisepässe (siehe Visum vor Einreise).
Inhaber vorläufiger Reisepässe müssen vorab ein Visum bei der zuständigen Auslandsvertretung Katars beantragen. Eine Erteilung am Flughafen ist nicht möglich. Der Antrag sollte bei der Botschaft des Staates Katar in Berlin mindestens vier Wochen vor Abreise gestellt werden. Der vorläufige Reisepass muss noch mindestens sechs Monate gültig sein.
In Einzelfällen wurde deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund, in der Regel aus dem arabischen Raum, ohne Angabe von Gründen die Einreise nach Katar verweigert.
Die zuständige katarische Behörde verlangt bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses. Personen, die eine Arbeitsaufnahme in Katar beabsichtigen, sollten schon vor Ausreise ein amtliches Führungszeugnis in Deutschland beantragen. Das polizeiliche Führungszeugnis sowie weitere Personaldokumente müssen dann vom Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten mit einer Endbeglaubigung versehen und anschließend von der katarischen Botschaft in Berlin legalisiert werden.
Für die Validierung eines deutschen Hochschulzeugnisses gilt ein gesondertes Verfahren. Nähere Informationen können bei der katarischen Botschaft erfragt werden.
In Einzelfällen ist es in Mitgliedsstaaten des Golfkooperationsrats vorgekommen, dass dort ansässige deutsche Staatsangehörige an der Ausreise gehindert wurden. Ein häufiger Grund sind arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheiten, die den Arbeitgeber veranlassen, die zuständigen Behörden um die Verhängung aufenthaltsrechtlicher Maßnahmen im Sinne einer Ausreisesperre (englisch „travel ban") auch außerhalb von Gerichtsverfahren zu ersuchen. Auch die Nichterfüllung finanzieller Forderungen durch den Arbeitnehmer bzw. schon deren Vorwurf hat in der Vergangenheit zur Verwehrung der Ausreise geführt. Selbst Banken verhängen ‚automatisch' einen Travel Ban, sofern das Arbeitsverhältnis gekündigt wird und nicht sämtliche Schulden auf dem Konto beglichen sind. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Bank über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu informieren.
Für Kinder, die mit einem Kinderreisepass und nicht in der Begleitung mindestens eines Elternteils reisen, muss das Visum ebenfalls vorab bei der zuständigen Auslandsvertretung Katars beantragt werden. Eine Erteilung am Flughafen ist nicht möglich.
Die Ein- oder Ausfuhr von Landes- oder Fremdwährung, Wertpapieren, Edelmetallen oder Edelsteinen im Wert über 50.000 QAR oder dem entsprechenden Betrag in Fremdwährung muss bei Ein- und Ausreise per Meldeformular der katarischen Generalzollbehörde angezeigt werden. Zuwiderhandlungen werden mit Haftstrafe, Geldstrafe oder der Beschlagnahmung geahndet.
Die Einfuhr von Drogen, Alkohol, pornografischen Materials sowie religiöser Bücher und Materialien ist strengstens untersagt. Die Einfuhr von Schweinefleisch ist ebenfalls nicht gestattet.
Reisende, die Medikamente einnehmen müssen, sollten folgende Unterlagen mitführen:
Ärztliches Attest/Rezept in englischer Sprache, das nicht älter als sechs Monate sein darf und folgende Angaben enthält:
Weitere Informationen zu für die Einfuhr erlaubten und verbotenen Substanzen
"rote" Liste verbotener Substanzen (auf Seite 3)
"gelbe" Liste narkotischer und psychoaktiver Substanzen (Einfuhr für den eigenen Gebrauch für bis zu 30 Tage erlaubt)
"grüne" Liste psychotroper Substanzen (Einfuhr für den eigenen Gebrauch für bis zu 2 Monate erlaubt)
Pflichtimpfungen:
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist für alle Personen ab dem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen. Eine Impfung gegen Poliomyelitis ist bei Einreise aus Infektionsgebieten erforderlich.
Reiseimpfungen:
Es ist eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Hepatitis B, bei sehr einfachem Reisestil außerhalb der Städte evtl. auch eine Impfung gegen Tollwut angeraten.
Standardimpfungen:
Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
Die medizinische Versorgung in Katar ist im Allgemeinen mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Der Großteil des medizinischen Fachpersonals spricht Englisch, einige sogar Deutsch.
Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unspezifische Reisedurchfälle auf. Cholera hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. In den vergangenen Jahren wurden nur wenige, meist importierte Fälle von Cholera gemeldet. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E) können auch bei Reisenden auftreten.
In Katar besteht ein geringes Risiko für Tuberkulose. Diese Erkrankung wird durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen.
HIV-Infektionen, Mpox und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
Für Katar sind derzeit keine konkreten Zahlen zum Risiko einer Ansteckung mit Tollwut verfügbar. Prinzipiell erfolgt eine Übertragung vorrangig über Hunde. Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline sind im Land erhältlich. MERS wird nach derzeitigem Wissensstand über Kamele übertragen. Vor allem in sandigen Regionen außerhalb der Städte kommen Giftschlangen vor. Es gibt einige giftige Seeschlagen.
Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. Vor allem Sandstürme und Autoabgase spielen diesbezüglich eine Rolle.
Reisen ans Meer können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
Die medizinische Versorgung ist mit Europa nicht zu vergleichen und kann technisch, apparativ und hygienisch problematisch sein. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete, Englisch oder Französisch sprechende Ärzte.
Ein ausreichender, gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind für Aufenthalte in Katar verpflichtend.
Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen werden.
Wasser sollte generell vor der dem Trinken, Zähneputzen und vor der Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Eine sorgfältige Lebensmittelhygiene wird angeraten.
Milch ist außerhalb der Stadtgebiete in der Regel nicht pasteurisiert und sollte ebenfalls abgekocht werden. Milchprodukte aus ungekochter Milch sollten vermieden werden, ebenso wie rohe Salate und Mayonnaise. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
| Titel | Besondere Vorsichtsmaßnahmen | Gesundheitszeugnis erforderlich |
|---|---|---|
| Hepatitis A und B | 2 | - |
| Typhus & Polio | 3 | - |
| Tollwut | 4 | - |
| Gelbfieber | 1 | - |
[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird bei der Einreise von allen Besuchern verlangt, die über 9 Monate alt sind und sich in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiet aufgehalten haben.
[2] Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
[3] Eine Impfbescheinigung gegen Poliomyelitis wird bei der Einreise von allen Besuchern verlangt, die sich in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiet aufgehalten haben. Typhus kommt vor. Eine Typhusimpfung wird bei Rucksackreisen und Langzeitaufenthalten empfohlen.
[4] Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Ausländer müssen zur Beantragung einer Arbeitserlaubnis einen negativen HIV-Test in englischer Sprache vorweisen. Mitunter wird eine Bescheinigung von allen Reisenden, die sich länger als einen Monat in Katar aufhalten, verlangt, dass der Besucher HIV-negativ ist und keine der folgenden Krankheiten hat: Tuberkulose, Syphilis, Typhus, Lepra und Hepatitis B.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden
HIV/Aids ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Die bekannten Risiken sollte man auch hier meiden.
Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt landesweit vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
| Titel | Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückflugticket erforderlich |
|---|---|---|---|
| Türkei | Ja | Nein | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja | Nein | Ja |
| Deutschland | Ja | Nein | Ja |
| Österreich | Ja | Nein | Ja |
| Schweiz | Ja | Nein | Ja |
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Hinweis: Bei Einreise mit einem vorläufigen Reisepass besteht Visumpflicht.
Pass- und Visabestimmungen können sich ändern, und Fluggesellschaften können unterschiedliche Anforderungen stellen. Die Angaben sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung korrekt. Reisende sollten sich vor der Abreise bei der zuständigen Botschaft informieren, besonders bei einem Transit über ein Drittland. Für Unannehmlichkeiten oder Verluste, die durch Änderungen dieser Bestimmungen entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für mehrmalige Aufenthalte für Zwecke wie Besuche sowie geschäftliche und touristische Reisen von bis zu insgesamt 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen beginnend ab der Einreise. Die genannten Staatsbürger müssen über ein gültiges Rück- bzw. Weiterreiseticket, eine akkreditierte Krankenversicherung, eine Hotel-Reservierung sowie über einen Reisepass verfügen, der eine Gültigkeit von noch mindestens 6 Monaten hat. Die Visa-Waiver-Bestimmung gilt für den Hamad internationalen Flughafen und alle anderen Grenzstellen:
(a) Deutschland, Österreich und die meisten anderen EU-Länder (Ausnahme: Irland (Rep.) für 30 Tage von der Visumpflicht befreit);
(b) Schweiz;
(c) Türkei.
Hinweis: Es ist auch möglich, ein Visum-bei-der-Einreise gültig für Katar und Oman zu beantragen. Das für mehrfache Ein- und Ausreisen nutzbare Visum berechtigt für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen.
Achtung: Inhaber und Inhaberinnen von einem vorläufigen Pass müssen ein Visum vor der Abreise beantragen.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Minderjährige, die nicht in Begleitung ihrer Eltern/Sorgeberechtigten reisen, benötigen vorab ein Visum. Die Ausstellung eines Visum bei Ankunft am Flughafen ist nicht möglich.
Touristenvisum: Mindestens 10 Werktage. Das Visum sollte von Inhabern von vorläufigen Reisepässen mindestens 4 Wochen vor Abreise bei der Botschaft des Staates Katar in Berlin gestellt werden.
Online-Visum: innerhalb von 24 Stunden.
Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die mindestens 5 Std. Aufenthalt haben, am Hamad International Airport ankommen, mit Qatar Airways reisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise sowie über eine Sitzplatzreservierung verfügen, können bei Ankunft ein kostenloses Transitvisum beantragen und dürfen sich damit bis zu 96 Stunden (4 Tage) in Katar aufhalten.
Alle Nationalitäten, die sich weniger als 24 Stunden im Transitraum des internationalen Flughafens Hamad aufhalten, benötigen kein Transitvisum.
Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.
Visumpflichtige Antragsteller wohnhaft in Deutschland
Einreisevisum: 200 QR (bei der Botschaft des Staates Katar in Berlin) (Reisende, die nur über einen vorläufigen Reisepass verfügen, müssen vor der Reise ein Einreisevisum bei der zuständigen konsularischen Vertretung beantragen. Für die Beantragung eines Visums direkt bei der Einreise am Flughafen wird ein regulärer Reisepass benötigt).
Geschäftsvisum: 200 QR, (3 Monate gültig, max. 1 Monat Aufenthalt).
Visum-bei-der-Ankunft am Flughafen Doha - Tourist Joint Visa for Qatar and Oman:
100 QR (derzeit ca. 25 € bzw. ca. 26 CHF) bei der Einreise am Flughafen Doha, zahlbar nur mit Kreditkarte (Visa oder Mastercard, nicht American Express). Das Visum ist nur gegen einen Bearbeitungsaufschlag in bar bezahlbar. Weitere Informationen von der Botschaft.
Die folgenden Unterlagen sind am Flughafen vorzulegen:
(a) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
(b) Rück- oder Weiterreiseticket.
Unterlagen für ein Visum bei Botschaft
(a) ausgefülltes Visaformular.
(b) (vorläufiger) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(c) Rück- oder Weiterreiseticket und -dokumente.
(d) Unterkunftsnachweis in Katar (z. B. Hotelvoucher, Kopie der Hotelreservierung).
(e) Ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt: Kontoauszüge der letzten drei Monate (Originale und Kopien); (Visa- oder Mastercard-Kreditkarte oder mindestens 1350 € in bar).
(f) Gebühr (Kopie der Banküberweisung an das Konsulat).
(g) 2 farbige Passbilder.
(h) Angaben zum Grund der Reise.
1 Katar Riyal = 100 Dirham. Währungskürzel: QR, QAR (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 500, 100, 50, 10, 5 und 1 Riyal im Umlauf; Münzen in den Nennbeträgen 50 und 25 Dirham. Der Katar Riyal ist an den US-Dollar gebunden.
Keine Beschränkungen, es besteht jedoch Online-Deklarationspflicht für die Landeswährung und Fremdwährungen in Bargeld, als Geldmittel und Edelsteine und -metalle ab einem Gegenwert von 50.000 QR. Die israelische Währung darf nicht eingeführt werden.
American Express, Mastercard, Diners Club und Visa werden von Geschäften und Restaurants akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Reiseschecks werden in Katar nicht mehr akzeptiert.
I. Allg. So-Do 07.00-14.00 Uhr.
Folgende Artikel können zollfrei nach Katar eingeführt werden:
400 Zigaretten (ersetzbar durch 20 Zigarren oder 300g Pfeifentabak oder 500g Rohtabak oder 2 kg Muʽassel (Maassel), solange der Wert der Tabakwaren nicht 3.000 QR übersteigt).
Gegenstände für den persönlichen Gebrauch wie zum Beispiel ein Laptop, eine Kamera, ein Mobiltelefon etc.;
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 3.000 QR.
Die Freimengen für zollfreie Waren können sich ändern, manchmal auch kurzfristig, zum Beispiel durch neue Vorschriften oder äußere Umstände. Die Angaben sind immer so aktuell wie zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Reisende sollten vor ihrer Reise die aktuellen Freimengen bei den zuständigen Zollbehörden überprüfen. Wir übernehmen keine Verantwortung für Probleme oder Verluste, die durch Änderungen dieser Regeln entstehen.
Alle Arten von Alkohol sind verboten sowie Drogen, Waffen, Munition, radioaktive Stubstanzen und Geräte, Waren aus Israel sowie Zeitschriften, Bücher, und alle Medien mit Inhalten, die als freizügig und immoralisch angesehen werden könnten, Schweinefleisch und religiöse Texte und Materialien.
Diese Liste ist nicht vollständig. Reisende sollten die offizielle Zoll-Website konsultieren oder die Botschaft beziehungsweise das Konsulat in ihrer Nähe kontaktieren, um die aktuellsten Informationen zu erhalten.
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