Ländername | Republik Korea (Südkorea, Daehan Minguk) |
Fläche | 100.295 km2 |
Hauptstadt | Seoul |
Bevölkerung | 51.466.201 |
Sprache | Koreanisch |
Staats-/Regierungsform | Republik mit Präsidialverfassung, nur eingeschränkte Selbstverwaltung der Kommunen und Provinzen |
Staatsoberhaupt | Yoon Suk-yeol |
Regierungschef | Han Duck-soo |
Außenminister | Dr. Park Jin |
Währung | südkoreanischer Won |
Zeitzone | UTC+9, UTC+8, UTC+8:30 |
Reiseadapter | Nicht notwendig |
Kfz-Länderkennzeichen | ROK |
ISO-3166 | KR, KOR |
Landesvorwahl | +82 |
Website | http://www.korea.go.kr/main |
Südkorea verfügt über ein sehr gut ausgebautes öffentliches Verkehrsnetz mit Inlandsflügen, modernen Zug- und auch Busverbindungen, die Hauptstadt Seoul zudem über ein hervorragendes U-Bahnnetz, andere Großstädte haben ebenfalls U-Bahnen (Busan, Daegu, Gwangju). Straßen sind sehr gut ausgebaut, es gibt ein dichtes Autobahnnetz, das meist kostenpflichtig ist. In größeren Städten sind Informationen des öffentlichen Personennahverkehrs und die Straßenbeschilderung überwiegend sowohl in koreanischer Schrift als auch in lateinischen Buchstaben. Außerhalb von größeren Städten muss mit Ausschilderungen nur in koreanischer Schrift gerechnet werden.
Etwa entlang des 38. Breitengrades zieht sich ein vier Kilometer breiter Grenzstreifen, in dessen Vorfeld beiderseitig umfangreiche Truppenkontingente stationiert sind. Auf südkoreanischer Seite verhindert die Ausweisung eines militärischen Sperrgebietes die unmittelbare Annäherung an die Teilungslinie. Erst seit wenigen Jahren existiert im Osten und Westen des Grenzverlaufs je ein Grenzübergang. Diese waren zeitweise und nur von Süden her für touristische Tagesausflüge von Süd- nach Nordkorea passierbar, gegenwärtig sind sie geschlossen. Die formelle Einreise nach Nordkorea ist von Südkorea aus nicht möglich; hierzu muss der Transfer über Drittstaaten (China, Russland) erfolgen.
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und bis zu einem Jahr in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
In Südkorea sind gleichgeschlechtliche sexuelle Aktivitäten legal, gleichgeschlechtliche Ehen oder eingetragene Partnerschaften sind hingegen gesetzlich nicht möglich. Die Akzeptanz ist in der breiten Bevölkerung, insbesondere bei der älteren Bevölkerungsschicht, nicht besonders ausgeprägt.
Militärische Einrichtungen dürfen nicht fotografiert werden.
Drogendelikte werden mit hohen Haftstrafen geahndet. Das südkoreanische Recht unterscheidet nicht zwischen "harten" und "weichen" Drogen. Auch der Besitz geringer Mengen illegaler Drogen wird strafrechtlich geahndet.
Landeswährung ist der Won (KRW). Geldwechsel ist am Flughafen, bei allen Banken und größeren Hotels sowie Wechselstuben möglich. Barabhebungen mit gängigen internationalen Kreditkarten sind an gekennzeichneten Geldautomaten möglich, soweit dies nicht durch individuelle Beschränkungen der deutschen Kreditinstitute ausgeschlossen ist. Auch in vielen Hotels, Restaurants und Geschäften kann mit Kreditkarte bezahlt werden. Das Abheben von Bargeld mit deutschen Bankkarten ist kaum möglich.
Die Weltgesundheitsorganisation hat die Erkrankung, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
Für die Einreise nach Südkorea sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Malaria.
Malaria ist in Südkorea eine sehr seltene Erkrankung, die aber im Sommer gelegentlich in der Grenzregion zu Nordkorea vorkommt.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Diese durch Milben übertragene Infektionserkrankung stellt nur bei Wanderungen auf dem Land (Scrub) in der wärmeren Jahreszeit ein potentielles Infektionsrisiko dar.
Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE-Viren, siehe auch Japanische Enzephalitis.
Immer wieder kommt es zu Fällen der klassischen Geflügelpest (hochpathogene Form der Aviären Influenza, "Vogelgrippe") in Südkorea. Wie auch in anderen Ländern Asiens sind in den letzten Jahren selten vereinzelte Erkrankungen beim Menschen mit engem Kontakt zu Geflügel aufgetreten, siehe Aviäre Influenza.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Ganzjährig, aber insbesondere in der Zeit von März bis Mai kann es zu erhöhter Luftverschmutzung kommen.
Die medizinische Versorgung in Südkorea entspricht europäischem Niveau und ist in der Hauptstadt ausgezeichnet. Wenn man nicht eine der internationalen Abteilungen großer Krankenhäuser aufsucht, kann die Verständigung problematisch sein, da Englisch sprechende Ärzte häufig fehlen. Seoul ist (wegen moderner Therapieformen zu einem günstigen Preis) das Ziel vieler sogenannter Medizintouristen.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Letzte Änderungen:
Aktuelles – COVID-19: Einreise (Korea Electronic Travel Authorization)
Redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
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- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der südkoreanischen Botschaft in Berlin.
Visumfreie Einreise
Staatsangehörige der EU- und Schengen-Staaten können für Kurzzeitaufenthalte (weniger als 90 Tage- und keine Erwerbstätigkeit) visumfrei in die Republik Korea (Südkorea) einreisen.
K-ETA (Korea Electronic Travel Authorization)
Vom 1. April 2023 bis zum 31. Dezember 2024 benötigen deutsche Staatsangehörige keine K-ETA mehr, um visumfrei nach Südkorea einzureisen. Weitere Informationen können auf der K-ETA Webseite eingesehen werden.
Wiedereinreiseerlaubnis
Single-Entry-Visum-Inhaber (Aufenthaltsdauer über 90 Tage), die während der genehmigten Aufenthaltsdauer die Republik Korea verlassen und wieder einreisen möchten, müssen bei der zuständigen regionalen Ausländerbehörde (Immigration Office) eine Genehmigung zur Wiedereinreise ('Reentry Permit') beantragen. Detaillierte Auskünfte können bei der zuständigen regionalen Ausländerbehörde erfragt werden.
Einreisebeschränkungen
Derzeit bestehen keine COVID-19-Einreisebeschränkungen für die Republik Korea.
„Q-Code"
Zur schnelleren Abfertigung bei der Einreise kann die Plattform „Q-Code" genutzt werden. Über diese können Informationen zum Impfstatus und Einreisedatum vor Abreise hochgeladen werden und der erzeugte QR-Code dann bei Einreise den südkoreanischen Behörden vorgelegt werden. Detaillierte Informationen erhalten Sie über die zuständigen südkoreanischen Auslandsvertretungen.
Der reine Transitaufenthalt am Incheon Airport ist möglich, vorausgesetzt der internationale Transitbereich wird nicht verlassen, es erfolgt kein Terminalwechsel und der Aufenthalt im internationalen Transitbereich dauert nicht länger als 24 Stunden. Das Gepäck sollte bis zum Zielflughafen durchgecheckt sein.
Die Möglichkeiten für Direktflüge nach Deutschland und in andere EU-Staaten sind gegeben.
Fast alle COVID-19-Schutzmaßnahmen sind aufgehoben. Eine Maskenpflicht besteht noch in öffentlichen Verkehrsmitteln und Krankenhäusern.
Die Republik Korea gilt als vergleichsweise sicheres Reiseland. Die Folgen der Teilung der koreanischen Halbinsel und die schwierigen politischen Beziehungen zwischen der Republik Korea (Südkorea) und der Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea) haben die Sicherheitslage für Reisende in Südkorea bisher nicht beeinträchtigt.
Zwar haben sich die innerkoreanischen Beziehungen in den vergangenen Monaten etwas entspannt, es ist aber nicht ausgeschlossen, dass es – auch vor dem Hintergrund der komplexen Beziehungen zwischen Nordkorea und den USA – kurzfristig erneut zu Spannungen zwischen Nordkorea und Südkorea kommen kann. Eine konkrete Gefährdung deutscher Staatsangehöriger wird in diesem Zusammenhang bislang nicht gesehen.
Die südkoreanischen Behörden führen gelegentlich Notfall- und Krisenübungen durch. In diesem Zusammenhang ertönen Sirenen, der Straßen- und öffentliche Verkehr wird gestoppt und Passanten werden gebeten, sich zu den nächsten Notunterkünften zu begeben. Die Teilnahme ist für ausländische Staatsangehörige nicht vorgeschrieben, aber empfehlenswert.
Die Kriminalitätsrate ist niedrig. Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommen in größeren Städten und an touristischen Orten vor.
Südkorea liegt in einer seismisch aktiven Zone, in der es zu Erdbeben kommen kann.
Es gibt vier ausgeprägte Jahreszeiten: Die Monsunzeit von Juni bis August ist feuchtheiß, der Winter von Dezember bis Februar kalt und trocken, das Frühjahr und der Herbst sind gemäßigt.
Insbesondere zwischen Juli und September kann es zu Taifunen und heftigen Regenfällen, Überflutungen und Erdrutschen kommen, die auch zu Behinderungen im Reiseverkehr führen können.
Südkorea verfügt über ein sehr gut ausgebautes öffentliches Verkehrsnetz mit Inlandsflügen, modernen Zug- und auch Busverbindungen, die Hauptstadt Seoul zudem über ein hervorragendes U-Bahnnetz, andere Großstädte haben ebenfalls U-Bahnen (u.a. Busan, Daegu, Gwangju). Straßen sind sehr gut ausgebaut, es gibt ein dichtes Autobahnnetz, das meist kostenpflichtig ist. In größeren Städten sind Informationen des öffentlichen Personennahverkehrs und die Straßenbeschilderung überwiegend sowohl in koreanischer Schrift als auch in lateinischen Buchstaben. Außerhalb von größeren Städten muss mit Ausschilderungen nur in koreanischer Schrift gerechnet werden.
Etwa entlang des 38. Breitengrades zieht sich ein vier Kilometer breiter Grenzstreifen, in dessen Vorfeld beiderseitig umfangreiche Truppenkontingente stationiert sind. Auf südkoreanischer Seite verhindert die Ausweisung eines militärischen Sperrgebietes die unmittelbare Annäherung an die Teilungslinie. Erst seit wenigen Jahren existiert im Osten und Westen des Grenzverlaufs je ein Grenzübergang. Diese waren zeitweise und nur von Süden her für touristische Tagesausflüge von Süd- nach Nordkorea passierbar, gegenwärtig sind sie geschlossen. Die formelle Einreise nach Nordkorea ist von Südkorea aus nicht möglich; hierzu muss der Transfer über Drittstaaten (VR China, Russland) erfolgen.
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und bis zu einem Jahr in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
In Südkorea sind gleichgeschlechtliche sexuelle Aktivitäten legal, gleichgeschlechtliche Ehen oder eingetragene Partnerschaften sind hingegen gesetzlich nicht möglich. Die Akzeptanz ist in der breiten Bevölkerung, insbesondere bei der älteren Bevölkerungsschicht, nicht besonders ausgeprägt.
Militärische Einrichtungen dürfen nicht fotografiert werden.
Drogendelikte werden mit hohen Haftstrafen geahndet. Das südkoreanische Recht unterscheidet nicht zwischen „harten" und „weichen" Drogen. Auch der Besitz geringer Mengen illegaler Drogen wird strafrechtlich geahndet.
Landeswährung ist der Won (KRW). Geldwechsel ist am Flughafen, bei allen Banken und größeren Hotels sowie Wechselstuben möglich. Barabhebungen mit gängigen internationalen Kreditkarten sind an gekennzeichneten Geldautomaten möglich, soweit dies nicht durch individuelle Beschränkungen der deutschen Kreditinstitute ausgeschlossen ist. Auch in vielen Hotels, Restaurants und Geschäften kann mit Kreditkarte bezahlt werden. Das Abheben von Bargeld mit deutschen Bankkarten ist kaum möglich.
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens drei Monate gültig sein.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.
Es besteht keine Visumpflicht für Staatsangehörige der EU- und Schengen-Staaten für Kurzzeitaufenthalte (weniger als 90 Tage- und keine Erwerbstätigkeit), siehe Aktuelles – Einreise.
Zur Arbeitsaufnahme oder zum Studium ist ein Visum erforderlich, das vor Reiseantritt oder auch innerhalb von 90 Tagen nach Einreise bei der südkoreanischen Ausländerbehörde (Immigration Office) beantragt werden kann.
Bei einem Aufenthalt von mehr als sechs Monaten sind Beiträge an den National Health Insurance Service zu entrichten.
Für Deutsche im Alter zwischen 18 und 30 Jahren gibt es die Möglichkeit, bis zu einem Jahr durch die Republik Korea zu reisen und dort Gelegenheitsjobs anzunehmen, um die Reise zu finanzieren. Für einen solchen Ferienarbeitsaufenthalt wird ein sogenanntes Working-Holiday-Visum benötigt, das vorab bei der zuständigen südkoreanischen Auslandsvertretung in Deutschland beantragt werden muss.
Bei der Einreise werden von Ausländern ab 17 Jahren biometrische Daten und Fingerabdrücke erfasst.
Bei der grenzpolizeilichen Abfertigung zur Ausreise aus der Republik Korea muss der Pass vorgelegt werden, der auch zur Einreise genutzt wurde. Hierauf müssen insbesondere diejenigen achten, die mehr als einen Reisepass besitzen. Wird der zur Einreise benutzte Pass nicht vorgelegt, kann die Ausreise verweigert werden.
Wird nach der Einreise ein neuer Reisepass ausgestellt, muss dieser bei der Ausländerbehörde (Immigration Office) registriert werden, bevor eine Ausreise mit diesem erfolgt. Nähere Informationen bietet HiKorea.
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbegrenzt möglich, ab einem Gegenwert von 10.000 USD aber deklarationspflichtig.
Die Einfuhr von Waffen ist untersagt.
Zum Schutz vor Tierseuchen in Europa (z. B. BSE, Maul- und Klauenseuche, Vogelgrippe) ist die Einfuhr von Fleisch- und Wurstwaren sowie Milchprodukten streng verboten. Untersagt ist ebenso die Einfuhr von Obst und Gemüse sowie von Nüssen und Reis.
Die Zollkontrollen bei der Einreise wurden Anfang Juni 2019 deutlich verschärft. Bei Einfuhr von tierischen Erzeugnissen wie Fleisch und Wurstwaren, Käse u. Ä. drohen hohe Geldstrafen, insbesondere wenn es sich um Waren aus Ländern handelt, in denen die Asiatische Schweinepest ausgebrochen ist.
Haustiere (Hunde und Katzen), die aus Deutschland eingeführt werden, benötigen einen Mikrochip, ein Tiergesundheitszeugnis, in dem die Identifikationsnummer des Chips angegeben ist, und für Tiere, die älter als 90 Tage sind, einen Nachweis, dass sie mindestens drei Monate und höchstens 24 Monate vor Einreise einem Test auf Antikörper gegen Tollwut unterzogen wurden. Der Antikörpertest muss in einem international anerkannten Labor durchgeführt worden sein und einen Wert von mindestens 0,5 IU/ml ergeben haben. Das Testergebnis muss im Tiergesundheitszeugnis festgehalten sein. Werden diese Nachweise nicht erbracht, werden die Haustiere in Quarantäne genommen.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
Für die Einreise nach Südkorea sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Malaria.
Malaria ist in Südkorea eine sehr seltene Erkrankung, die aber im Sommer gelegentlich in der Grenzregion zu Nordkorea vorkommt.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Diese durch Milben übertragene Infektionserkrankung stellt nur bei Wanderungen auf dem Land (Scrub) in der wärmeren Jahreszeit ein potentielles Infektionsrisiko dar.
Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE-Viren, siehe auch Japanische Enzephalitis.
Immer wieder kommt es zu Fällen der klassischen Geflügelpest (hochpathogene Form der Aviären Influenza, „Vogelgrippe") in Südkorea. Wie auch in anderen Ländern Asiens sind in den letzten Jahren selten vereinzelte Erkrankungen beim Menschen mit engem Kontakt zu Geflügel aufgetreten, siehe Aviäre Influenza.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Ganzjährig, aber insbesondere in der Zeit von März bis Mai kann es zu erhöhter Luftverschmutzung kommen.
Die medizinische Versorgung in Südkorea entspricht europäischem Niveau und ist in der Hauptstadt ausgezeichnet. Wenn man nicht eine der internationalen Abteilungen großer Krankenhäuser aufsucht, kann die Verständigung problematisch sein, da Englisch sprechende Ärzte häufig fehlen. Seoul ist (wegen moderner Therapieformen zu einem günstigen Preis) das Ziel vieler sogenannter Medizintouristen.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
In den großen Städten ist die medizinische Versorgung mit Europa zu vergleichen. In allen Touristengebieten ist die ärztliche Versorgung gewährleistet; Hotels können einen einheimischen Arzt empfehlen. Die großen Krankenhäuser haben englischsprachiges Personal. Eine Liste der deutschsprachigen- bzw. englischsprachigen Ärzte findet sich auf der Internetseite der Botschaft unter sonstigen Informationen: (www.seoul.diplo.de/Vertretung/seoul/de/05InfofuerDeutsche/__05__hb.html) .
Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.
Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
Notrufnummer: 119.
Leitungswasser ist normalerweise gechlort und relativ sauber, es können jedoch leichte Magenverstimmungen auftreten. Für die ersten Wochen wird daher in Flaschen abgefülltes Wasser empfohlen. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Milch ist in der Regel nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser vermischen. Milchprodukte aus ungekochter Milch sollten vermieden werden. Fleisch- oder Fischgerichte nur gut durchgekocht und möglichst heiß serviert essen.
Der Genuss von Schweinefleisch, Mayonnaise und rohen Salaten sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden. Beim Verzehr von Riff-Fischen und Meeresfrüchten, die als Delikatessen in Speiserestaurants angeboten werden, ist wegen möglicher Algenvergiftung Vorsicht geboten.
Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für diverse Infektionskrankheiten (z.B. Hepatitis A, Typhus, Bakterienruhr, Amöbenruhr, Lambliasis, Wurmerkrankungen). Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekocht, nicht lau aufgewärmt), regelmäßiges Händewaschen mit Seife und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten Darminfektionen und andere Tropen- und Infektionserkrankungen vermieden werden.
Titel | Besondere Vorsichtsmaßnahmen | Gesundheitszeugnis erforderlich |
---|---|---|
Essen & Trinken | - | - |
Malaria | 2 | - |
Typhus & Polio | Ja | - |
Cholera | 1 | - |
Gelbfieber | Nein | - |
[1] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung. Cholera wurde auch seit längerer Zeit nicht mehr gemeldet. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen.
[2] Sehr geringes Malariarisiko der weniger gefährlichen Form Plasmodium vivax (Malaria tertiana) überwiegend von Juni bis September im Tieflandgürtel entlang der Grenze zwischen Nord- und Süd-Korea in den Provinzen Kyonggi Do und Kangwon Do (für Reisende normalerweise nicht zugänglich). Wirksamer Insektenschutz ist ausreichend, eine medikamentöse Prophylaxe nicht erforderlich.
Südkorea verlangt von Ausländern, die in der Freizeit- und Unterhaltungsbranche arbeiten und länger als 90 Tage im Land bleiben, bei Einreise einen negativen HIV-Test, der nicht älter als 1 Monat sein darf. Andernfalls muss der Test innerhalb von 3 Tagen im Land nachgeholt werden.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Landesweit besteht das Übertragungsrisiko von Borreliose durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Fleckfieber tritt ebenfalls landesweit auf. Das Fieber wird durch Kleiderläuse ausgelöst. Um sich zu schützen sollte man regelmäßige Körper- und Kleiderhygiene betreiben. Nur in seltenen Fällen sollte eine Impfung erwogen werden. Gleiches gilt für das Tsutsugamushi Fieber (Scub Typhus), jedoch betrifft es nur Personen, die sich in der wärmeren Jahreszeit auf Wanderungen in entlegene Gebiete begeben.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
HIV/Aids ist eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Erhöhtes Ansteckungsrisiko für Japanische Enzephalitis besteht von Juli bis Oktober in ländlichen Gebieten, ist jedoch stark rückläufig. Während dieser Zeit sollten Reisende mit längeren Aufenthalten (ab 4 Wochen) eine Impfung erhalten bzw. sich mit hautbedeckender Kleidung und Insektenschutzmitteln schützen.
Tollwut kommt landesweit sehr selten vor. Hauptüberträger sind Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Tuberkulose kommt vor. Bei besonderer Exposition empfiehlt sich eine Impfung.
Titel | Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückflugticket erforderlich |
---|---|---|---|
Türkei | Ja | Nein | Ja |
Andere EU-Länder | Ja | Nein/1 | Ja |
Schweiz | Ja | Nein | Ja |
Österreich | Ja | Nein | Ja |
Deutschland | Ja | Nein | Ja |
Allgemein erforderlich. Alle Dokumente müssen bis zur Ausreise gültig sein (bei Einreise 6 Monate Gültigkeitsdauer empfehlenswert).
Advanced Passenger Information System (Apis):
Das System der vorab erfassten Passagierdaten, Advanced Passenger Information System (Apis) genannt, verlangt die Registrierung der folgenden personenbezogenen Daten der Passagiere durch die transportierende Fluggesellschaft:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Passnummer, Land des Wohnsitzes, Destination, Art des Reisedokuments und Geschlecht.
Die Daten werden beim Check-in erfasst.
Hinweis: Der Reisepass, der zur Einreise genutzt wurde, muss auch bei der Ausreise vorgelegt werden. Ausnahmen müssen von der zuständigen Ausländerbehörde registriert werden.
Ein Visum ist allgemein erforderlich. Ausgenommen sind u.a. die Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, die bis zum 31. Dezember 2024 berechtigt sind, für einen touristischen oder geschäftlichen visumfreien Aufenthalt (z.B. Gespräche, Teilnahme an Konferenzen, Vertragsabschluss etc.) von bis zu 90 Tagen ohne ein K-ETA (Korean Electronic Travel Authorization) einzureisen:
(a) u.a. die folgenden EU-Länder: Deutschland, Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Italien, Niederlande, Polen, Schweden und Spanien.
Ein Visum ist allgemein erforderlich. Ausgenommen sind u.a. die Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, die berechtigt und verpflichtet sind, für einen touristischen oder geschäftlichen visumfreien Aufenthalt (z.B. Gespräche, Teilnahme an Konferenzen, Vertragsabschluss etc.) von bis zu 90 Tagen (sofern nicht anders angegeben) ein K-ETA (Korean Electronic Travel Authorization) mindestens 48 Stunden vor der Abreise zu beantragen:
(a) folgende EU-Länder: Bulgarien, Estland, Griechenland, Irland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Portugal, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik und Ungarn ([1] Zypern nur für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen),
(b) Schweiz.
(c) Türkei.
Achtung: Ein Geschäftsvisum ist jedoch obligatorisch für technische Einsätze, Montagearbeiten und alle anderen bezahlten Tätigkeiten.
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Für Katzen und Hunde, die aus Deutschland, Österreich und der Schweiz eingeführt werden, besteht nur dann keine Quarantänepflicht, wenn ein Gesundheitszeugnis vorgelegt wird (bis zu 10 Tage vor Abreise ausgestellt worden sein). Für Tiere im Alter von unter 90 Tagen muss das Gesundheitszeugnis bescheinigen, dass das Tier gesund ist. Für Tiere im Alter von über 90 Tagen muss das Gesundheitszeugnis bestätigen, dass das Tier mindestens 30 Tage und höchsten 6 Monate vor der Einreise gegen Tollwut geimpft wurde. Es dürfen maximal 4 Katzen oder Hunde eingeführt werden. Sollen mehr Tiere eingeführt werden, muss ein Antrag beim koreanischen Quarantäneamt am Flughafen gestellt werden.
Die Einfuhrgenehmigung für Vögel sind von Land zu Land unterschiedlich. Nähere Auskünfte erteilt das koreanische Quarantäneamt.
Ca. 10-12 Arbeitstage. 14 Arbeitstage in Frankfurt.
Für Langzeitaufenthalte mind. 1 Monat.
K-ETA: 2-3 Tage.
Visum: Vom Tag der Ausstellung maximal 3 Monate.
K-ETA (Korean Electronic Travel Authorization): Gültig für max. 2 Jahre und mehrmalige Einreisen; für Aufenthalte zwischen 30 bis zu 180 Tagen, abhängig von der Nationalität des Reisenden.
U.a. Touristen-, Geschäfts-, Arbeits-, Studenten-, Journalisten-, Working-Holiday- und Transitvisum.
Hinweis: Deutsche im Alter zwischen 18 und 30 Jahren sind berechtigt, ein Working-Holiday-Visum zu beantragen.
Deutsche, Österreicher, Schweizer und Türken sind bis zu drei Monate von der Visumpflicht befreit, soweit sie folgende Reisegründe haben: Tourismus, Transit in ein anderes Land oder Geschäftsreisen wie Teilname an einer Besprechung, Konferenz, Vertragsabschluss, Marktforschung und An- bzw. Umbau der ein- oder ausgeführten Maschinen. Dabei sind Erwerbstätigkeiten gegen Entgeld vor Ort ausgenommen.
Staatsangehörige von Deutschland erhalten spezifische Businessvisa und Studentenvisa kostenlos.
Die folgenden Visumgebühren sind Grundtarife für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige (ggf. unbefristete) Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland/Österreich/die Schweiz haben. Die Gebühren varrieren abhängig von der Staatsangehörigkeit und müssen jeweils von der zuständigen Botschaft erfragt werden.
Deutschland und Schweiz
Grundtarife für Visa:
- 37,60 € / 40 US$ / 40 CHF (für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen, für touristische oder geschäftliche Zwecke, Erwerbstätigkeit ausgenommen, einfache Einreise).
- 56,40 € / 60 US$ / 60 CHF (für Aufenthalte von über 90 Tagen, für touristische oder geschäftliche Zwecke, Erwerbstätigkeit ausgenommen, einfache Einreise).
- 84,60 € / 90 US$ / 90 CHF (mehrmalige Einreise).
K-ETA: Die Kosten für das K-ETA variieren abhängig von der Staatsangehörigkeit und von der Länge des Aufenthalts.
Österreich
Visum:
(a) Antragsformular.
(b) gültiger Reisepass, der noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(c) ggf. gültiger Aufenthaltstitel für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(d) Passbild (3,5 x 4,5 cm).
(e) Gebühr (per Überweisung); in bar in Deutschland und in der Schweiz.
(f) Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel.
(g) Hotelreservierung oder Kontaktdaten bei privater Unterkunft.
(h) Hin- und Rückflugticket.
(i) Krankenversicherung.
Arbeitsvisum
zusätzlich bei Antrag in Frankfurt a.M.: Handelsregisterauszug der südkoreanischen Firma.
K-ETA
(a) Reisepass;
(b) aktuelles Passbild;
(c) Kreditkarte;
(d) E-Mail-Adresse
(e) Internetzugang für die Online-Beantragung
Geld kann direkt am Flughafen oder bei Banken und Wechselstuben sowie in Hotels und manchen Geschäften, die dazu autorisiert sein müssen, gewechselt werden.
1 Won = 100 Chon. Währungskürzel: W, KRW (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 50.000, 10.000, 5.000 und 1.000 Won im Umlauf; Münzen in den Nennbeträgen 500, 100, 50 und 10 Won.
Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen ist unbegrenzt. Die Einfuhr von Fremdwährung und von Landeswährung muss ab einem Betrag im Gegenwert von 10.000 US$ deklariert werden. Die Ausfuhr von Fremdwährungen und von Landeswährung ist auf den bei der Einreise deklarierten Betrag beschränkt (Deklarationsbeleg vorlegen).
Visa, American Express und Mastercard werden von vielen größeren Restaurants, Hotels und Geschäften in Städten akzeptiert. Sie werden jedoch auf dem Land kaum angenommen. Geldabhebungen mit Kreditkarte sind an allen Automaten möglich, die mit "Global ATM" gekennzeichnet sind. Einzelheiten vom Aussteller der jeweiligen Kreditkarte.
Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks können in Südkorea nur in größeren Städten in Banken und Wechselstuben eingelöst werden. Reiseschecks in US-Dollar empfohlen.
Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr.
Folgende Artikel können zollfrei nach Südkorea eingeführt werden (Personen ab 19 J.):
200 Zigaretten;
2 Flaschen alkoholische Getränke (max. 2 l und einem Wert von unter 400 US$);
60 ml Parfüm und Eau de Toilette;
Geschenke bis zum Wert von 800 US$.
(Lebensmittel: max. 5 kg pro Art der Ware; bis zu 40 kg Gesamtgewicht).
Alle Wertsachen müssen bei der Einreise deklariert werden.
Reisende sollten auf die Einfuhr jeglicher Lebensmittel verzichten.
Milch, Fleisch und Wurstwaren aus Europa, Obst, Gemüse, Nüsse, Reis, Heu, Pflanzensamen, subversive oder pornographische Druckerzeugnisse, Falschgeld, Sprengstoff, Bücher, Filme, Audio- oder Videoaufnahmen u. a. Produkte, die aus kommunistischen Ländern stammen oder die südkoreanische Sicherheit gefährden.
Copyright und Haftungsausschluss