Ländername | Republik Indonesien, Republik Indonesia |
Beste Reisezeit | April, Mai, Juni, Juli, August, September, Oktober |
Fläche | 1.904.570 km2 |
Hauptstadt | Jakarta |
Bevölkerung | 270.625.568 |
Sprache | Indonesisch |
Religion | Muslime 88 %, Protestanten 5 %, Katholiken 3 %, Hinduisten 2 %, Buddhisten 1 % |
Staats-/Regierungsform | Republik |
Staatsoberhaupt | Präsident Joko Widodo, PDI-P Partei (seit 20.10.2014, wiedergewählt am 17.04.2019)Vertreter des Staatsoberhaupts: Vizepräsident Ma'ruf Amin, |
Regierungschef | Präsident Joko Widodo (seit 20.10.2014) |
Außenminister | Retno Lestari Priansari Marsudi, parteilos (seit 27.10.2014) |
Währung | indonesische Rupiah (IDR) |
Zeitzone | MEZ+6 bis +8 |
Stromnetz | 127/230 V, 50Hz, C/F/G |
Reiseadapter | C, F, G |
Kfz-Länderkennzeichen | RI |
ISO-3166 | ID, IDN |
Internet-TLD | .id |
Landesvorwahl | +62 |
Website | https://indonesia.go.id |
Reisepass & Visum | Notwendig |
Geeignet für | Kultur, Meer, Feiern |
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Die Verkehrsinfrastruktur in Indonesien entspricht nicht europäischem Niveau. Straßen-, See- und Luftverkehr sind unfallträchtig. Verkehrswege sind nach Naturkatastrophen und zunehmenden Problemen mit Überschwemmungen in der Regenzeit in vielen Landesteilen zusätzlich beeinträchtigt. Es kommt nicht selten zu Unfällen mit Todesfolge, an denen Ausländer beteiligt sind.
Die Sicherheitsvorkehrungen im Schiffs- und Fährverkehr entsprechen nicht europäischem Niveau. Bei der Auswahl des Transportmittels zwischen indonesischen Inseln wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Es herrscht Linksverkehr. Autobahnen existieren kaum.
Fahrzeuge sollten nur von renommierten Firmen und mit Fahrer angemietet werden. Aufgrund des Unfall- und Diebstahlrisikos sollte auf ausreichenden Kasko- und Haftpflichtversicherungsschutz geachtet werden. Von der Anmietung von Krafträdern (Motorräder und Motorroller) und von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten. Aufgrund der für Ausländer ungewohnten Verkehrssituation kommen, vor allem auf Bali und Lombok, häufig Kraftradunfälle vor.
Trekkingtouren, Bergbesteigungen und Tauchgänge sollten mit ortskundigen Führern durchgeführt werden, deren Verlässlichkeit durch Empfehlung vom Hotel oder Reisebüro als sicher gelten kann.
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Indonesien ist mit Ausnahme von Bali ein überwiegend islamisch geprägtes Land. Die allgemeinen Verhaltensregeln, die für Reisende (insbesondere Frauen) in islamische Länder gelten, sollten daher außer auf Bali insbesondere in ländlichen Gegenden Indonesiens berücksichtigt werden.
Während des Fastenmonats Ramadan ist in islamisch geprägten Landesteilen mit Einschränkungen im Alltag (tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Bezug auf die Einhaltung islamischer Traditionen zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten, sollten auch Nichtmuslime darauf achten, keine religiösen Gefühle zu verletzen. Es wird daher empfohlen, dort tagsüber vom Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit Abstand zu nehmen. Frauen sollten während dieser Zeit noch mehr auf möglichst dezente, langärmelige Kleidung achten, analog sollten Männer besonders auf das Tragen kurzer Freizeitkleidung verzichten.
Homosexualität ist in Indonesien mit Ausnahme der Provinz Aceh nicht verboten, allerdings kommt es wiederholt zu Strafverfolgung von Betreibern und Gästen von LGBTIQ-Einrichtungen und Veranstaltungen auf Grundlage der Anti-Pornographiegesetzgebung. Nähere Informationen zur Strafbarkeit sexueller Handlungen finden Sie unter
Auch in Provinzen, in denen sexuelle Handlungen von Gleichgeschlechtlichen nicht strafbar sind, werden diese gesellschaftlich kaum toleriert. In der Hauptstadt Jakarta und auf Bali ist die Akzeptanz höher als in ländlichen Gegenden.
Das Erstarken religiös-konservativer Kräfte in einigen Landesteilen hat zu einer sinkenden Toleranz gegenüber gesellschaftlichen Minderheiten geführt. Hiervon können sexuelle Minderheiten in besonderem Maße betroffen sein.
Indonesien zählt zu den Ländern mit den strengsten Drogengesetzen weltweit. Schon der Besitz geringster Drogenmengen führt oft zu hohen Freiheitsstrafen bis hin zur Todesstrafe, die auch an Ausländern vollstreckt wird. Es wird daher eindringlich vor Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgift gewarnt.
Auch Medikamente für den eigenen Bedarf, insbesondere wenn sie betäubungsmittelhaltig sind, wie Methadon, oder bei Psychopharmaka können ohne Nachweis der der Menge entsprechenden Verschreibung als Drogen qualifiziert werden und zu entsprechenden Konsequenzen führen.
Auch die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann verhängnisvolle Folgen haben.
Sexueller Missbrauch von Kindern steht unter Strafe und ist darüber hinaus auch dann nach deutschem Recht strafbar, wenn diese Taten von Deutschen im Ausland begangen werden.
In Aceh wird die Scharia angewandt, so dass dort neben homosexuellen Beziehungen auch Glücksspiel, Alkoholkonsum und außerehelicher Geschlechtsverkehr unter Strafe wie Prügelstrafe stehen, auch für Reisende.
Indonesische Gerichts- und Ermittlungsverfahren entsprechen nicht deutschen rechtsstaatlichen Standards. Bei Verdacht auf Verstöße gegen indonesische Gesetze muss mit langer Untersuchungshaft, teurer und dennoch manchmal unzureichender anwaltlicher Verteidigung sowie mit gesundheitsgefährdenden Haftbedingungen gerechnet werden. Auch bei Verdacht auf geringfügige Vergehen, wie z. B. Sachbeschädigung, werden Ausländer, besonders auf Bali, von der indonesischen Polizei häufig in Untersuchungshaft genommen.
Aufgrund des Autonomiestatus der Provinz Aceh unterscheidet sich das dortige Strafrecht vom Rest Indonesiens. Durch Einführung einzelner Elemente islamischen Strafrechts stehen dort Handlungen wie Glücksspiel, Alkoholkonsum, außerehelicher Sex oder homosexuelle Beziehungen unter Strafe. Diese Strafvorschriften werden auch auf Nichtmuslime angewandt. Das mögliche Strafmaß kann drastische physische Maßnahmen (öffentliche Prügelstrafen) umfassen.
Landeswährung ist Rupiah (IDR). Die Bezahlung mit Kreditkarten ist weit verbreitet. Aufgrund von Missbrauchsfällen sollte die Kreditkarte nie aus den Augen verloren und auf Anwesenheit beim Bezahlvorgang bestanden werden. Bargeld kann vielerorts mit Bank- und gängigen Kreditkarten abgehoben werden. Für entlegenere Gegenden wird die Mitnahme von Bargeld empfohlen.
Die Weltgesundheitsorganisation hat die Erkrankung, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
Die hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet müssen alle Personen ab einem Alter von 9 Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Indonesien ist selbst kein Gelbfieberinfektionsgebiet.
Reisende unter 4 Wochen Reisezeit sollen einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) mit Auffrischimpfungen alle 10 Jahre haben. Bei Einwohnern und Langzeitreisenden über 4 Wochen soll gemäß eine Impfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise sichergestellt werden, siehe Merkblatt Poliomyelitis. Die Durchführung von Kontrollen des Impfstatus bei Ausreise aus Indonesien ist derzeit nicht bekannt.
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Merkblatt Chikungunya-Fieber.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.
Das Malariarisiko besteht in Indonesien ganzjährig.
Ein hohes Risiko besteht in Lombok, West-Papua (Irian Jaya) und auf der Insel Sumba. Ein geringes Risiko liegt auf Kalimantan (Borneo), den Inseln vor der Westküste von Sumatra, Ost Nusa Tenggara (Inseln von Flores bis Timur) und der Inselgruppe der Molukken vor. Bali, Sumatra, Java, Sulawesi, West Nusa Tenggara (Inseln von Lombok bis Sumbawa) haben ein minimales Risiko
Die großen Städte gelten als malariafrei, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und auch Affen. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung, siehe Merkblatt Tollwut.
Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren, siehe Merkblatt Japanische Enzephalitis.
Wie in anderen Ländern Asiens ist auch in Indonesien die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, "Vogelgrippe") aufgetreten. Menschliche Erkrankungen sind seit Juli 2005 bekannt. Die Letalität ist hoch, bisher war in den meisten Fällen jedoch direkter Kontakt zu infizierten Tieren nachweisbar, siehe Merkblatt Aviäre Influenza.
Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente Tuberkuloseerreger.
In der Trockenzeit kommt es regelmäßig in Kalimantan, Zentral- und Südsumatra zu großflächigen Waldbränden, die sich in der Region als intensiver und die Atemwege reizender Dunst bemerkbar machen können.
Mehrere Kranken- und Todesfälle nach dem Genuss von alkoholischen Getränken lassen auf mit Methanol verunreinigte Getränke schließen. Methanolvergiftungen können schwere gesundheitliche Schäden verursachen und schlimmstenfalls tödlich verlaufen.
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit der in Europa nicht zu vergleichen. Sie ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Oft fehlen auch europäisch ausgebildete englischsprechende Ärzte.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Letzte Änderungen: Aktuelles (Epidemiologische Lage, Einreise)
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen"
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Letzte Änderungen:
Aktuelles (Epidemiologische Lage, Einreise)
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Indonesien wird derzeit gewarnt.
Indonesien ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Touristen ist die Einreise nach Indonesien bis auf weiteres nicht gestattet.
Die Einreisesperre für ausländische Staatsangehörige nach Indonesien besteht weiter. Es sind jedoch Ausnahmen für bestimmte Reisezwecke vorgesehen, die auf der Homepage der indonesischen Immigration aufgeführt sind. Für diese Reisezwecke kann ein elektronisches Visum für Indonesien beantragt werden. Dieses e-Visum muss vor der Einreise vorliegen; eine visumfreie Einreise und visa-on-arrival sind derzeit nicht möglich.
Reisende müssen bei Einreise ein Gesundheitszeugnis des Ausreisestaates in englischer Sprache vorlegen, worin ein bei Abflug maximal 72 Stunden alter negativer PCR-Test sowie das Nichtvorliegen von Krankheitssymptomen enthalten sein muss. Nach der Einreise erfolgt obligatorisch eine erneute kostenpflichtige PCR-Testung. Bei negativem Testergebnis erfolgt anschließend eine fünftägige Hotelquarantäne in einem von der indonesischen Regierung vorgegebenen Hotel auf eigene Kosten. Am Ende der fünftägigen Quarantäne müssen sich Reisende einer erneuten kostenpflichtigen Testung unterziehen. Bei positivem Testergebnis erfolgt eine Einweisung in ein Krankenhaus auf eigene Kosten. Reisende, die aus dem Ausland ohne oder ohne gültigen PCR-Test einreisen, werden vor Ort nachgetestet und müssen sich bis zum Vorliegen des (negativen) Testergebnisses auf eigene Kosten in ein Hotel, das von den indonesischen Behörden vorgegeben wird, begeben. Ein Abwarten des Testergebnisses in Hausquarantäne ist nicht möglich. Im Anschluss an die fünftägige Hotelquarantäne ist eine vierzehntägige Heimquarantäne einzuhalten.
Bei Einreise wird am Flughafen eine Registrierung im indonesischen „Health Portal" verlangt, die durch die Nutzung einer App „eHAC" erfolgen soll. In Einzelfällen wird aber auch das Ausfüllen eines bereitgestellten Formulars in Papierform akzeptiert.
Einreisen zu Transitzwecken sind weiterhin nicht möglich.
Für die Ausreise aus Indonesien wird gegenwärtig von offizieller Seite kein Gesundheitszeugnis oder PCR-Test verlangt. Die meisten Fluggesellschaften verlangen jedoch bei Ausreise die Vorlage eines negativen PCR-Tests.
Beim regulären internationalen kommerziellen Flugverkehr von und nach Europa kann es zu Einschränkungen kommen. Auch der Fährverkehr unterliegt ggf. Einschränkungen. Informationen erteilen die entsprechenden Fluglinien und Transportunternehmen.
Es gelten erhebliche Beschränkungen im inländischen Reiseverkehr zu Wasser, zu Land und in der Luft. Bis auf weiteres wird im innerindonesischen Reiseverkehr (auch Land- und Wasserweg) die Vorlage eines negativen Schnelltests (Antigentest) oder in Abhängigkeit von dem Zielort auch ein negativer PCR-Test verlangt. Letzteres gilt aktuell für Bali. Bei beiden Testvarianten darf das Testergebnis nicht älter als 72 Stunden sein. Gültigkeit und Fortbestand der Quarantäne- und sonstiger infektionsrechtlicher Maßnahmen und Bestimmungen für Bewegungen innerhalb des Landes wird in den Provinzen, Städten, Stadt-und Wohnbezirken sehr unterschiedlich gehandhabt und ist laufend Änderungen unterworfen.
Derzeit müssen Reisende damit rechnen, während des Aufenthalts, in Einzelfällen auch ohne Anzeichen einer möglichen Infektion, zur Quarantäne in indonesischen Krankenhäusern bzw. Quarantänezentren verpflichtet zu werden. Die Entscheidungskriterien für die zum Teil drastischen Maßnahmen zur Quarantäne (Abriegelung des Aufenthaltsbereichs, kein Internetzugang, Sammelunterbringung von Verdachtsfällen mit infektiösen Patienten) oder zur weiteren Diagnostik und Therapie sind oft unklar. Die für die Quarantänemaßnahmen vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard. Es gibt Berichte von staatlichen und privaten Krankenhäusern, die Notfallpatienten aus Kapazitätsgründen oder Vorgabe des Infektionsschutzes nicht mehr behandeln. Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung in Indonesien ist daher nicht gewährleistet.
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gelten Abstandsregeln von 1,5 m zu anderen Personen.
Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in die Provinzen Papua und West-Papua wird derzeit abgeraten.
In der Vergangenheit wurden vereinzelte Anschläge insbesondere in der Hauptstadt Jakarta verübt, Mitte Mai 2018 in Surabaya und Sidoarjo im Osten Javas. Die indonesischen Sicherheitskräfte gehen entschieden gegen Terrorismus vor. Dennoch besteht weiterhin ein erhöhtes Risiko von Terroranschlägen in ganz Indonesien. Internationale Hotels, Einkaufszentren, Diskotheken, Flugplätze, christliche Kirchen und westliche oder nicht-muslimische Einrichtungen insbesondere im großstädtischen Bereich, wie Jakarta, Bandung, Medan, Makassar und Surabaya sowie auf der Insel Bali, gelten als besonders anschlagsgefährdet.
In den Gewässern des Celebessees zwischen Indonesien, Malaysia und den Philippinen sowie in der Straße von Malakka und im Südchinesischen Meer (um die Inselgruppe Natuna) gibt es Fälle der Piraterie.
Auf insbesondere abgelegenen Inseln in den Grenzgebieten Ostkalimantans zu Malaysia und den Philippinen sowie Nord-Sulawesis besteht ein Risiko von Entführungen.
In der auf den Molukken gelegenen Provinzhauptstadt Ambon sowie in Zentralsulawesi um die Stadt Poso kam es in der Vergangenheit zu Unruhen aufgrund von ethnischen und religiösen Spannungen mit Toten und Verletzten. Die Situation hat sich in beiden Regionen stabilisiert; Vorsicht bei Reisen in diese Regionen wird dennoch empfohlen.
Für Papua und West-Papua gelten besondere polizeiliche Vorschriften und Beschränkungen für Einreise und Aufenthalt bei nicht-touristischen Aufenthalten. Es ist zuletzt im August und September 2019 zu teilweise gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften gekommen, das Internet wurde in den beiden Provinzen zeitweise gesperrt.
Auch in den übrigen Landesteilen sowie insbesondere in der Hauptstadt Jakarta kann es zu Demonstrationen kommen, bei denen gewaltsame Auseinandersetzungen und Verkehrsbeeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden können.
Indonesien zählt weltweit zu den Ländern mit den strengsten Drogengesetzen. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei kleinsten Mengen und jeder Art von Drogen hart bestraft, siehe Strafrecht. Schon bei der Mitnahme von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten wie auch bei der Mitnahme von Gegenständen für andere Personen ist Vorsicht geboten.
Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle, aber auch bewaffnete Überfälle, Handtaschen- und Smartphoneraub in öffentlichen Verkehrsmitteln, an belebten Plätzen und in Cafés und Restaurants touristisch beliebter Orte und von motoradfahrenden Reisenden wie auf Bali und Lombok sowie erzwungene Bargeldabhebungen am Geldautomaten kommen regelmäßig vor.
In der Hauptstadt Jakarta besteht die Gefahr von Überfällen besonders für allein reisende Frauen. Taxis sollten nur von Bluebird, Silverbird oder Express genommen bzw. telefonisch bestellt werden.
Vereinzelt kommt es auch zum Einsatz von K.o.-Tropfen und Kreditkartenbetrug.
Auf Bali wie auch an vielen anderen Orten verleiten Falschspielerbanden Reisende zu verbotenen, manipulierten Glücksspielen.
Die Polizei ist häufig nicht bereit, Anzeigen entgegenzunehmen.
Indonesien liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone, dem pazifischen Feuerring, so dass es häufig zu vulkanischen Aktivitäten sowie Erd- und Seebeben kommt und auch Tsunamis ausgelöst werden können.
Im Dezember 2004 hatte ein schweres Seebeben vor der Insel Sumatra eine Flutwelle ausgelöst, die hunderttausende Todesopfer forderte.
Ende Juli und im August 2018 haben mehrere zum Teil schwere Erdbeben vor allem den Norden der Ferieninsel Lombok sowie Sumbawa erschüttert. Ende September 2018 ereigneten sich auf der Minahasa Halbinsel, Sulawesi, mehrere Erdbeben. Es wurde eine Flutwelle ausgelöst, die in der Provinzhauptstadt Palu und Umgebung zu Überschwemmungen führte Die Wiederherstellung der Infrastruktur wird noch lange Zeit in Anspruch nehmen. Die medizinische Versorgung ist nur sehr eingeschränkt möglich.
Mehrere Vulkane in verschiedenen Landesteilen zeigen erhöhte Aktivitäten. Es wird grundsätzlich empfohlen, die jeweiligen Gefahrenzonen großflächig zu meiden und sich vorab nach den aktuellen Gefährdungsstufen zu erkundigen. Mit Beeinträchtigungen im Flugverkehr bis zur Schließung von Flughäfen muss bei erhöhten vulkanischen Aktivitäten jederzeit gerechnet werden.
Derzeit liegt für zwei Vulkane die zweithöchste Gefährdungsstufe 3 (Vulkane Sinabung auf Nord-Sumatra und Karangetang nördlich von Sulawesi) und für 20 weitere Vulkane in Indonesien Gefährdungsstufe 2 vor.
Nach einem Erdrutsch Ende Dezember 2018 unter dem bis heute aktiven Vulkan Anak Krakatau, der an den Stränden der Sundastraße in Pandeglang, Serang und Süd-Lampung, einen Tsunami verursachte, ist weiterhin eine Sperrzone im Umkreis von 2 Kilometern festgelegt.
Seit Ende November 2017 ist ferner der Vulkan Agung auf der Insel Bali verstärkt aktiv, für den seit Juli 2020 die Gefährdungsstufe 2 und eine Sperrzone von 2 km um den Krater gilt. Seit Anfang Oktober 2018 gilt auch um den Vulkan Soputan auf Sulawesi eine Sperrzone im Umkreis von 1,5 km, und die Gefährdungsstufe 2.
Seit Februar 2019 zeigt der Vulkan Bromo im Nationalpark Bromo-Tengger-Semeru (derzeit wegen Covid-19 geschlossen) auf der Insel Java erhöhte Aktivität, so dass eine - noch immer bestehende - Sperrzone von einem Kilometer eingerichtet wurde. Die Möglichkeit verstärkter Aktivitäten besteht auch weiterhin bei den Vulkanen Merapi in der Region Yogyakarta auf der Insel Java. Der Vulkan Rinjani ist für Wanderer während der Regenzeit von November bis April jeden Jahres geschlossen.
Es herrscht tropisch-feuchtheißes Klima.
Weite Teile des Landes sind insbesondere während der Regenzeit, die meist von November bis März andauert, von Starkregen, Überschwemmungen und Erdrutschen betroffen, die anhaltende Überflutungen und erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen nach sich ziehen können. Auch die Stromversorgung und Telefon- und Internetverbindungen können erheblich beeinträchtigt sein.
Während der Trockenzeit kommt es besonders auf den Inseln Sumatra und Kalimantan (Borneo) immer wieder zu Waldbränden, die regelmäßig gesundheitsschädliche Luftbelastungen verursachen.
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Die Verkehrsinfrastruktur in Indonesien entspricht nicht europäischem Niveau. Straßen-, See- und Luftverkehr sind unfallträchtig. Verkehrswege sind nach Naturkatastrophen und zunehmenden Problemen mit Überschwemmungen in der Regenzeit in vielen Landesteilen zusätzlich beeinträchtigt. Es kommt nicht selten zu Unfällen mit Todesfolge, an denen Ausländer beteiligt sind.
Die Sicherheitsvorkehrungen im Schiffs- und Fährverkehr entsprechen nicht europäischem Niveau. Bei der Auswahl des Transportmittels zwischen indonesischen Inseln wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Es herrscht Linksverkehr. Autobahnen existieren kaum.
Fahrzeuge sollten nur von renommierten Firmen und mit Fahrer angemietet werden. Aufgrund des Unfall- und Diebstahlrisikos sollte auf ausreichenden Kasko- und Haftpflichtversicherungsschutz geachtet werden. Von der Anmietung von Krafträdern (Motorräder und Motorroller) und von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten. Aufgrund der für Ausländer ungewohnten Verkehrssituation kommen, vor allem auf Bali und Lombok, häufig Kraftradunfälle vor.
Trekkingtouren, Bergbesteigungen und Tauchgänge sollten mit ortskundigen Führern durchgeführt werden, deren Verlässlichkeit durch Empfehlung vom Hotel oder Reisebüro als sicher gelten kann.
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Indonesien ist mit Ausnahme von Bali ein überwiegend islamisch geprägtes Land. Die allgemeinen Verhaltensregeln, die für Reisende (insbesondere Frauen) in islamische Länder gelten, sollten daher außer auf Bali insbesondere in ländlichen Gegenden Indonesiens berücksichtigt werden.
Während des Fastenmonats Ramadan ist in islamisch geprägten Landesteilen mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Bezug auf die Einhaltung islamischer Traditionen zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten, sollten auch Nichtmuslime darauf achten, keine religiösen Gefühle zu verletzen. Es wird daher empfohlen, dort tagsüber vom Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit Abstand zu nehmen. Frauen sollten während dieser Zeit noch mehr auf möglichst dezente, langärmelige Kleidung achten, analog sollten Männer besonders auf das Tragen kurzer Freizeitkleidung verzichten.
Homosexualität ist in Indonesien mit Ausnahme der Provinz Aceh nicht verboten, allerdings kommt es wiederholt zu Strafverfolgung von Betreibern und Gästen von LGBTIQ-Einrichtungen und Veranstaltungen auf Grundlage der Anti-Pornographiegesetzgebung. Nähere Informationen zur Strafbarkeit sexueller Handlungen finden Sie unter Strafrecht.
Auch in Provinzen, in denen sexuelle Handlungen von Gleichgeschlechtlichen nicht strafbar sind, werden diese gesellschaftlich kaum toleriert. In der Hauptstadt Jakarta und auf Bali ist die Akzeptanz höher als in ländlichen Gegenden.
Das Erstarken religiös-konservativer Kräfte in einigen Landesteilen hat zu einer sinkenden Toleranz gegenüber gesellschaftlichen Minderheiten geführt. Hiervon können sexuelle Minderheiten in besonderem Maße betroffen sein.
Indonesien zählt zu den Ländern mit den strengsten Drogengesetzen weltweit. Schon der Besitz geringster Drogenmengen führt oft zu hohen Freiheitsstrafen bis hin zur Todesstrafe, die auch an Ausländern vollstreckt wird. Es wird daher eindringlich vor Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgift gewarnt.
Auch Medikamente für den eigenen Bedarf, insbesondere wenn sie betäubungsmittelhaltig sind, wie z.B. Methadon, oder bei Psychopharmaka können ohne Nachweis der der Menge entsprechenden Verschreibung als Drogen qualifiziert werden und zu entsprechenden Konsequenzen führen.
Auch die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann verhängnisvolle Folgen haben.
Sexueller Missbrauch von Kindern steht unter Strafe und ist darüber hinaus auch dann nach deutschem Recht strafbar, wenn diese Taten von Deutschen im Ausland begangen werden.
In Aceh wird die Scharia angewandt, so dass dort neben homosexuellen Beziehungen auch Glücksspiel, Alkoholkonsum und außerehelicher Geschlechtsverkehr unter Strafe wie Prügelstrafe stehen, auch für Reisende.
Indonesische Gerichts- und Ermittlungsverfahren entsprechen nicht deutschen rechtsstaatlichen Standards. Bei Verdacht auf Verstöße gegen indonesische Gesetze muss ggf. mit langer Untersuchungshaft, teurer und dennoch manchmal unzureichender anwaltlicher Verteidigung sowie mit gesundheitsgefährdenden Haftbedingungen gerechnet werden. Auch bei Verdacht auf geringfügige Vergehen, wie z. B. Sachbeschädigung, werden Ausländer, besonders auf Bali, von der indonesischen Polizei häufig in Untersuchungshaft genommen.
Aufgrund des Autonomiestatus der Provinz Aceh unterscheidet sich das dortige Strafrecht vom Rest Indonesiens. Durch Einführung einzelner Elemente islamischen Strafrechts stehen dort Handlungen wie Glücksspiel, Alkoholkonsum, außerehelicher Sex oder homosexuelle Beziehungen unter Strafe. Diese Strafvorschriften werden auch auf Nichtmuslime angewandt. Das mögliche Strafmaß kann drastische physische Maßnahmen (öffentliche Prügelstrafen) umfassen.
Landeswährung ist Rupiah (IDR). Die Bezahlung mit Kreditkarten ist weit verbreitet. Aufgrund von Missbrauchsfällen sollte die Kreditkarte nie aus den Augen verloren und auf Anwesenheit beim Bezahlvorgang bestanden werden. Bargeld kann vielerorts mit Bank- und gängigen Kreditkarten abgehoben werden. Für entlegenere Gegenden wird die Mitnahme von Bargeld empfohlen.
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Pässe, die als verloren oder gestohlen gemeldet wurden, können nicht zur Einreise verwandt werden. Die indonesischen Grenzbehörden haben in letzter Zeit mehrfach deutschen Staatsangehörigen in solchen Fällen die Einreise verweigert. Wird ein als verloren oder gestohlen gemeldeter Pass wiederaufgefunden und dies der ausstellenden Behörde mitgeteilt, so kann es u. U. einige Zeit dauern, bis die Löschung der Fahndungsmeldung auch im Datenbestand der indonesischen Grenzbehörden erfolgt.
Eine Einflussnahme der Botschaft Jakarta auf die indonesischen Behörden, im Fall einer Einreiseverweigerung trotzdem ausnahmsweise die Einreise zu gestatten, ist nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass die Einreisebestimmungen derzeit pandemiebedingt häufigen Änderungen durch die indonesische Regierung unterworfen sind. Dies betrifft auch die Beantragung und Erteilung von elektronischen Visa für Indonesien. Ob nach Kenntnis der Deutschen Botschaft Jakarta eine Einreise derzeit möglich ist, wird näher unter „Aktuelles" aufgeführt.
Im Folgenden sind die Visumbestimmungen vor Ausbruch der Pandemie aufgeführt.
Mit dem Reisepass oder dem Kinderreisepass können deutsche Staatsangehörige je nach Zweck, Reiseroute und Dauer des Aufenthaltes in Indonesien entweder
Während Visabestimmungen für Touristen gelockert wurden haben sich die Aufenthaltsbestimmungen für ausländische Geschäftsleute in bestimmten Bereichen verschärft.
Geschäftsreisende sollten beachten, dass Tätigkeiten, die über bloße Geschäftsgespräche hinausgehen, arbeitserlaubnispflichtig sein können. Die genauen Vorschriften sind nicht veröffentlicht.
Auskünfte über die Notwendigkeit der Beantragung einer (Kurzzeit-) Arbeitserlaubnis können daher nur die Auslandsvertretungen der Republik Indonesiens erteilen.
Für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen zu touristischen Zwecken, zum Besuch, zur Seminarteilnahme oder im Flughafentransit können deutsche Staatsangehörige ohne Visum einreisen, wenn ein Rück- oder Weiterflugticket vorhanden ist. Die Verlängerung des visumfreien Aufenthalts über 30 Tage hinaus ist ausgeschlossen. Die indonesischen Behörden tolerieren nicht länger die bisherige Praxis, das Land kurzzeitig zu verlassen (z. B. Ausreise nach Singapur oder Kuala Lumpur) und anschließend erneut für bis zu 30 Tage visumfrei einzureisen. Vielmehr wurde dies in letzter Zeit als Umgehung der aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen betrachtet.
Für längerfristige Aufenthalte sollte daher rechtzeitig bei der örtlichen Ausländerbehörde in Indonesien eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
Die visumfreie Ein- und Ausreise ist über die internationalen Flughäfen Soekarno-Hatta (Jakarta) und Ngurah Rai (Denpasar/Bali) sowie viele andere Grenzübergangsstellen möglich, jedoch nicht über alle Grenzübergangsstellen. Auskünfte hierzu erteilen die Auslandsvertretungen der Republik Indonesien.
Deutsche, die beabsichtigen, länger als 30 Tage, jedoch höchstens 60 Tage, in Indonesien zu bleiben und weder eine Arbeitsaufnahme noch einen Daueraufenthalt in Indonesien planen, können unter Vorlage eines Rück- oder Weiterflugtickets und gegen die Gebühr von 35,- US-Dollar in bar bei Einreise ein für 30 Tage gültiges Visum („Visa on Arrival") erhalten.
Eine einmalige Verlängerung dieses Visums um weitere 30 Tage ist möglich, kostet mindestens 30,- US-Dollar und muss mindestens sieben Arbeitstage vor Ablauf des ersten 30-Tage-Visums beantragt werden. Zuständig ist jede Ausländerbehörde (Imigrasi) in Indonesien. Dort müssen rechtzeitig vor Ablauf des ersten 30-Tage-Visums die genauen Kosten sowie die Bearbeitungsdauer erfragt werden.
Es ist nicht möglich, sofort ein Visum für 60 Tage zu erhalten.
Bei Aus- und Wiedereinreise kann jederzeit erneut ein „Visa on Arrival" beantragt werden.
Ein vor der Einreise erteiltes Visum ist in folgenden Fällen erforderlich:
Das Visum kann unabhängig vom Wohnsitz bei jeder Auslandsvertretung der Republik Indonesien eingeholt werden. Die Bearbeitungszeit kann mehrere Wochen betragen.
Bei Vergehen gegen die indonesischen Einreisebestimmungen drohen hohe Geldstrafen und Haft bis zu fünf Jahren. Für jeden Tag des illegalen Aufenthalts in Indonesien ist eine Strafe von einer Million Indonesischen Rupien (IDR) pro Person in bar zu zahlen; ab 60 Tagen droht Abschiebehaft. Auch Journalisten, die ohne das erforderliche Journalisten-Visum eingereist sind, werden verhaftet und abgeschoben.
Die Flughafensteuer von bis zu 200.000 IDR je Passagier ist meist im Preis für das Flugticket enthalten. Es wird empfohlen, im Zweifel bei der Fluggesellschaft nachzufragen, ob dies der Fall ist.
Grundsätzlich besteht eine Meldepflicht für Aufenthalte ab 24 Stunden nach Einreise. Bei Hotelaufenthalten ist nichts zu veranlassen. Reisende, die in Privatunterkünften nächtigen, sollten ihren Gastgeber darauf ansprechen, damit dieser die Anmeldung beim Gemeindevorsteher (RT= Rukun Tetangga) vornimmt.
Bezüglich der Einreise unbegleiteter Minderjähriger nach Indonesien wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Fluggesellschaft bzw. an die Botschaft oder eines der Generalkonsulate der Republik Indonesien.
Indonesien hat für Einreisende eine Verpflichtung zur Registrierung der International Mobile Equipment Identity (IMEI)-Nummer eingeführt. Dies betrifft Mobiltelefone und sonstige mit einer SIM-Karte ausgestattete elektronische Geräte, die in Indonesien genutzt werden sollen. Die Geräte müssen vor bzw. bei Einreise oder binnen 60 Tagen nach Einreise bei der indonesischen Zollverwaltung (Bea Cukai) registriert werden. Die Registrierung ist auf zwei Geräte pro Person limitiert. Ohne Registrierung wird die Nutzung der Geräte mit indonesischen SIM-Karten blockiert. Bei Registrierung der Geräte können Einfuhrabgaben fällig werden.
Die Einfuhr von Bargeld und Zahlungsmitteln mit einem Gegenwert, der 100 Mio. IDR (derzeit ca. 6.300 EUR) überschreitet, muss bei der Einreise dem indonesischen Zoll gemeldet werden. Unterbliebene oder unrichtige Meldungen werden mit Geldstrafe bis zu 300 Mio. IDR geahndet.
Für die Ausfuhr von Bargeld und Zahlungsmitteln, die den Gegenwert von 100 Mio. IDR überschreitet, ist eine Genehmigung der Zentralbank Bank Indonesia erforderlich.
Bei der Einfuhr von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten und Psychopharmaka ist unbedingt darauf zu achten, dass diese durch eine entsprechende Verschreibung mit Übersetzung nur und auch in der Menge entsprechend der Verschreibung eindeutig für den eigenen Bedarf sind und damit nicht als Betäubungsmittel in Indonesien verboten sind, siehe auch Besondere strafrechtliche Vorschriften. Im Zweifel sollte die Botschaft Indonesiens in Berlin befragt werden.
Bezüglich des Imports von Heimtieren nach Indonesien wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Fluggesellschaft bzw. an die Botschaft oder eines der Generalkonsulate der Republik Indonesien.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet müssen alle Personen ab einem Alter von 9 Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Indonesien ist selbst kein Gelbfieberinfektionsgebiet.
Reisende unter 4 Wochen Reisezeit sollen einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) mit Auffrischimpfungen alle 10 Jahre haben. Bei Einwohnern und Langzeitreisenden über 4 Wochen soll gemäß WHO eine Impfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise sichergestellt werden, siehe Merkblatt Poliomyelitis. Die Durchführung von Kontrollen des Impfstatus bei Ausreise aus Indonesien ist derzeit nicht bekannt.
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Merkblatt Chikungunya-Fieber.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.
Das Malariarisiko besteht in Indonesien ganzjährig.
Ein hohes Risiko besteht in Lombok, West-Papua (Irian Jaya) und auf der Insel Sumba. Ein geringes Risiko liegt auf Kalimantan (Borneo), den Inseln vor der Westküste von Sumatra, Ost Nusa Tenggara (Inseln von Flores bis Timur) und der Inselgruppe der Molukken vor. Bali, Sumatra, Java, Sulawesi, West Nusa Tenggara (Inseln von Lombok bis Sumbawa) haben ein minimales Risiko
Die großen Städte gelten als malariafrei, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und auch Affen. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung, siehe Merkblatt Tollwut.
Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren, siehe Merkblatt Japanische Enzephalitis.
Wie in anderen Ländern Asiens ist auch in Indonesien die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, „Vogelgrippe") aufgetreten. Menschliche Erkrankungen sind seit Juli 2005 bekannt. Die Letalität ist hoch, bisher war in den meisten Fällen jedoch direkter Kontakt zu infizierten Tieren nachweisbar, siehe Merkblatt Aviäre Influenza.
Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente Tuberkuloseerreger.
In der Trockenzeit kommt es regelmäßig in Kalimantan, Zentral- und Südsumatra zu großflächigen Waldbränden, die sich in der Region als intensiver und die Atemwege reizender Dunst bemerkbar machen können.
Mehrere Kranken- und Todesfälle nach dem Genuss von alkoholischen Getränken lassen auf mit Methanol verunreinigte Getränke schließen. Methanolvergiftungen können schwere gesundheitliche Schäden verursachen und schlimmstenfalls tödlich verlaufen.
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit der in Europa nicht zu vergleichen. Sie ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Oft fehlen auch europäisch ausgebildete englischsprechende Ärzte.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Die medizinische Versorgung ist, vor allem außerhalb der größeren Städten ungenügend und mit der in Europa nicht zu vergleichen. Sie ist vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch.
Behandlungskosten bei Arztbesuchen oder Krankenhausaufenthalten müssen umgehend vor Ort bezahlt werden. Vielfach fehlen europäisch ausgebildete, Englisch oder Französisch sprechende Ärzte. Vor der Reise sollte, wenn möglich, eine reise- oder tropenmedizinische Beratung erfolgen.
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung und einer Rückholversicherung wird dringend empfohlen.
Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor dem Trinken, Zähneputzen und vor der Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Milch ist in der Regel nicht pasteurisiert und sollte vor Gebrauch ebenfalls abgekocht werden. Milchpulver oder Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch sollten vermieden werden. Fleisch- und Fischgerichte nur heiß und gut durchgekocht essen. Der Genuss von Schweinefleisch, Mayonnaise und rohen Salaten sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
Reisende sollten im gesamten Land alkoholische Getränke unklarer Herkunft, vor allem Spirituosen und Spirituosenmixgetränke, meiden und nur original verschlossene, industriell hergestellte Produkte zu sich nehmen. Risikobehaftet sind mit Methanol verunreinigte ("gepanschte") Getränke mit selbstgebrannten Schnäpsen, die Touristen als örtliche Spezialität angeboten oder als Zutat in Cocktails verwendet werden.
Titel | Besondere Vorsichtsmaßnahmen | Gesundheitszeugnis erforderlich |
---|---|---|
Gelbfieber | 1 | - |
Cholera | 2 | - |
Typhus & Polio | Ja | - |
Malaria | 3 | - |
Essen & Trinken | - | - |
[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von Reisenden verlangt, die innerhalb von sechs Tagen nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiet einreisen wollen. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitpassagiere in Indonesien, die den Transitraum nicht verlassen.
[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch vereinzelt. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen.
[3] Malaria stellt in Indonesien ein ernstes Gesundheitsproblem dar. Ein Malariarisiko besteht ganzjährig landesweit, vor allem in Lombok, West-Papua (Irian Jaya) und auf der Insel Sumba. Ein geringes Risiko liegt auf Kalimantan (Borneo), auf den Inseln vor der Westküste von Sumatra, Ost Nusa Tenggara (Inseln von Flores bis Timur) und der Inselgruppe der Molukken. Bali, Sumatra, Java, Sulawesi, West Nusa Tenggara (Inseln von Lombok bis Sumbawa) haben ein minimales Risiko. Die vorherrschende gefährlichere Form Plasmodium falciparum soll stark chloroquinresistent und weitgehend resistent gegen Sulfadoxin/Pyrimethamin sein. Auf Irian Jaya wurde die weniger gefährliche Form Plasmodium vivax gemeldet, die ebenfalls chloroquinresistent sein soll. Guter Mückenschutz ist unerlässlich, und - nach ärztlicher Absprache - medikamentöse Malariaprophylaxe ist empfehlenswert.
Bei der Visumbeantragung und Einreise wird weder ein Gesundheitszeugnis noch ein HIV-Test verlangt. Ein im Land erhobener positiver HIV-Test muss jedoch bei der Gesundheitsbehörde gemeldet werden. Gelegentlich wird ein negativer HIV-Test bei der Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung verlangt.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Bilharziose-Erreger können in manchen Teichen und Flüssen in Zentral-Sulawesi, eventuell auch in Zentral-Java vorkommen. Das Schwimmen und Waten in Binnengewässern in diesen Regionen sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Die durch Mücken übertragene Viruserkrankung Chikungunya (CHIC) tritt ganzjährig landesweit auf, vor allem auf Java, aber auch auf Borneo und den Riau-Inseln. Wirksamen Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit und ganzjährig und besonders häufig von Oktober bis März vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
HIV/Aids ist eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, Tätowierungen, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Ein geringes Ansteckungsrisiko für Japanische Enzephalitis besteht von September bis März vor allem in ländlichen Gebieten. Für Langzeitaufenthalte in betroffenen Gebieten sollte man einen Impfschutz erwägen.
Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Reisenden, die indonesische Inseln wie zum Beispiel Bali besuchen, wird eine vorsorgliche Impfung gegen Tollwut empfohlen.
Tuberkulose kommt landesweit vor. Die Ansteckung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion.
Titel | Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückflugticket erforderlich |
---|---|---|---|
Deutschland | Ja | 1 | Ja |
Österreich | Ja | 1 | Ja |
Schweiz | Ja | 1 | Ja |
Andere EU-Länder | Ja | 1 | Ja |
Türkei | Ja | 1 | Ja |
Allgemein erforderlich, muss bei der Einsreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Achtung: Es gilt eine Einreisesperre für ausländische Staatsangehörige nach Indonesien, Ausnahmen für bestimmte Reisezwecke sind jedoch vorgesehen.
Allgemein erforderlich. Visafrei ist die Einreise ausschließlich für touristische Aufenthalte bzw. für private und offizielle Besuche, für kulturelle und soziale Zwecke und für die Teilnahme an Seminaren und internationalen Ausstellungen von max. 30 Tagen u.a. für die folgenden Staatsbürger in der obigen Tabelle genannten Länder, wenn die Einreise über einen der Flughäfen oder über die Fährhäfen und Grenzstellen, die auf der Website des Ministeriums für Immigration gelistet sind.
[1] (a) Deutschland, Österreich, die Schweiz, sowie alle anderen EU-Länder,
(b) Türkei.
Visum bei der Einreise
Staatsangehörige u.a. folgender Länder erhalten ausschließlich für touristische Aufenthalte (keine Arbeitsaufnahme, keine geschäftlichen Aufenthalte, nicht für Journalisten, Techniker und Monteure) von maximal 30 Tagen ein Visum direkt bei der Einreise (einmalige Verlängerung um 30 Tage möglich):
u.a. die unter [1] genannten Länder.
Dabei müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
(a) Der Reisepass enthält mindestens eine freie Seite,
(a) Der Antragsteller verfügt über gültige Weiterreisedokumente,
(b) gültige Kreditkarte (empfohlen), oder einen Nachweis über mind. 1000 US$ (z.B. Reiseschecks),
(c) Geschäftsreisen: Einladungsschreiben der indonesischen Firma und Entsendungsschreiben der eigenen Firma mit Kostenübernahme-Bestätigung,
(d) der Reisende kommt an einem internationalen Flughafen an, an dem Visa bei der Einreise ausgestellt werden (die aktuelle Liste dieser Flughäfen ist bei der zuständigen diplomatischen Vertretung zu erfragen)
(e) Bezahlung der Visagebühr in bar.
Es muss teilweise mit erheblichen Wartezeiten bei der Einreise gerechnet werden. Eine einmalige Verlängerung um 30 Tage ist gegen eine Gebühr von 30 US$ bei den indonesischen Einwanderungsbehörden mindestens 7 Tage vor Ablauf der 30 Aufenthaltstage möglich.
Wer nicht über die o. g. Grenzübergangsstellen oder für andere als die oben genannten Zwecke einreist, benötigt ein vorab besorgtes Visum.
Achtung: Arbeitserlaubnispflichtig ist u.a. das Halten von Vorträgen im Rahmen von Seminaren, die Teilnahme an Besprechungen mit Muttergesellschaften oder Tochterfirmen, einige Tätigkeiten im Rahmen von Firmenbesuchen, z.B. zur Qualitätskontrolle, etc. Vor einer Geschäftsreise sollte man sich unbedingt mit der zuständigen Botschaft in Verbindung setzen, um die aktuellen arbeitserlaubnispflichtigen Tätigkeiten zu erfragen.
Visum vor der Einreise
Soll der Aufenthalt länger als 60 Tage dauern und / oder beruflichen Zwecken dienen, muss ein Visum vor der Einreise beantragt werden.
Deutsche: Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige (Personen unter 21 Jahren) müssen eine Einverständniserklärung der Eltern, die Passdaten der Eltern, eine Kopie des letzten Kontoauszugs der Eltern sowie weitere Dokumente mit sich führen.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Derzeit dürfen keine Haustiere nach Indonesien verbracht werden.
In Deutschland: Berlin: mindestens 6 Tage; Frankfurt: 10 Arbeitstage; Hamburg: mind. 3 Arbeitstage. In Österreich: 2-4 Arbeitstage. In der Schweiz: 5 Arbeitstage.
3-5 Wochen, wenn Rückfrage in Indonesien erforderlich ist.
Touristen-/Geschäftsvisa bei der Einreise: 30 Tage (einmalige Verlängerung um weitere 30 Tage möglich).
Visum bei der Botschaft:
Die Einreise muss innerhalb von 90 Tagen nach Visumerteilung erfolgen. Die maximale Aufenthaltsdauer für vorab beantragte Visa ist unterschiedlich und sollte bei der konsularischen Vertretung im Einzelfall erfragt werden.
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Stunden vom internationalen Soekarno-Hatta Flughafen bzw. innerhalb von 8 Stunden von allen anderen indonesischen Flughäfen weiterfliegen, über gültige Reisedokumente verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Achtung: Beim Transit über Denpasar (Bali) am Flughafen Ngurah Rai müssen visumpflichtige Reisende über ein vorab besorgtes Transitvisum verfügen.
Dienst-Visum (staatlich Entsandte (kein diplomatischer Dienst)), Visum für einen kurzen Besuch (Touristen, Besuch der Familie, Geschäftsreise etc.), Visum für einen temporären Aufenthalt (Studienaufenthalt, Besuch der Familie, Teilnahme an Konferenzen etc.), Diplomatenvisum.
Eine Arbeitserlaubnis (ein Visum reicht nicht aus) für die folgenden Tätigkeiten: Das Halten von Vorträgen im Rahmen von Seminaren, die Teilnahme an Besprechungen mit Muttergesellschaften oder Tochterfirmen, einige Tätigkeit im Rahmen von Firmenbesuchen, z.B. zur Qualitätskontrolle u.v.m.
Visum bei der Einreise: 35 US$ in bar vor Ort (Verlängerung um 30 Tage: 30 US$; Verlängerung ist frühestens 7 Tage vor Ablauf des Visums möglich). Bei Bezahlung in Euro erfolgt die Ausgabe des Wechselgeldes in Rupiah. Es wird empfohlen, die Visumgebühr passend in US$ zu bezahlen.
Visumgebühren der Botschaften je nach Nationalität und Visaart unterschiedlich:
in Deutschland und in Österreich:
Visum für einen kurzen Besuch (touristischer oder geschäftlicher Aufenthalt):
50 € (für einen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen, 90 Tage gültig);
Visum für einen temporären Aufenthalt:
115 € (mehrmalige Einreise für jeweils bis zu 60 Tage, bis zu 1 Jahr gültig).
Transitvisum: 20 €.
in der Schweiz:
Visum für einen kurzen Besuch (touristischer und geschäftlicher Aufenthalt):
60 CHF (für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen, 90 Tage gültig).
Visum für einen temporären Aufenthalt:
125 CHF (mehrmalige Einreise, Aufenthalt bis zu 1 Jahr).
Transitvisum: 25 CHF.
Visum für einen kurzen Besuch:
(a) 1 oder 2 Antragsformulare, je nach Konsulat.
(b) 2 identische Passfotos in Farbe (3 x 4 cm).
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist (Antragstellung in Berlin: mit Kopie der Passangabenseite) und eine freie Seite enthält.
(d) Weiter- oder Rückflugticket.
(e) Gebühr (Überweisungsbeleg oder mit EC-Karte oder Postanweisung).
(f) Angaben über geplante Reiseroute, ggf. mit Hotelbuchungsbeleg.
(g) Nachweis über ausreichende Geldmittel, die den Aufenthalt und die Rückreise abdecken.
(h) Garantiebrief eines Sponsors/Bürgen für Studien- oder Geschäftsaufenthalte. Der Garantiebrief wird für rein touristische Aufenthalte nicht benötigt. Für den Besuch von Konferenzen wird eine Einladung des Konferenzveranstalters benötigt. Einladungen werden auch benötigt, wenn Familienangehörige oder soziale Organisationen besucht werden.
(i) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz mit Meldebestätigung.
(j) Hotelbuchung.
(k) Minderjährige bis 12 Jahre: Kopie der Geburtsurkunde.
(l) negativer COVID-Test.
Visum für einen temporären Aufenthalt:
(a) - (e), (g), (h) und
(i) zusätzlich 2 Firmenschreiben (eins von der deutschen Firma im Original und eins von der indonesischen Firma), aus denen hervorgeht, dass die Firma sowohl die Flugkosten (Hin- und Rückreise) als auch die Aufenthaltskosten trägt. Außerdem muss der Reisezweck angegeben werden. Ausschließlich die Botschaft von Indonesien in Berlin verlangt für jeden Entsendeten ein eigenes Entsendungsschreiben. Sie akzeptiert kein Entsendungsschreiben für mehrere Arbeitnehmer der gleichen Firma.
Antragstellung in Berlin: Das Einladungsschreiben der indonesischen Firma darf bei Antragstellung höchstens zwei Wochen alt sein.
(j) Ausreichende Geldmittel (aktueller Kontoauszug)
(k) Visum zur mehrmalige Einreise: Genehmigung des indonesischen Außenministeriums.
In Berlin müssen für Geschäfts- und Arbeitsvisa die Entsendungsschreiben der deutschen Firma immer im Original vorliegen.
Ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag muss der Antragstellung beigefügt werden.
Hinweis: Für EU-Mitglieder ist für die Visumbeantragung in Berlin eine Freizügigkeitserklärung notwendig, eine Meldebestätigung ist nicht mehr ausreichend.
In Jakarta kann Geld bei internationalen Banken, in Hotels und in autorisierten Wechselstuben umgetauscht werden. In den größeren Touristenzentren gibt es beim Umtausch der bekanntesten Währungen keine Schwierigkeiten, in abgelegeneren Gebieten ist es ratsam, Bargeld in kleiner Stückelung mitzuführen. Euro werden empfohlen, weil diese Währung neben dem US-Dollar am ehesten akzeptiert wird. Die aktuellen Wechselkurse werden täglich in den Zeitungen veröffentlicht.
Indonesische Rupiah. Währungskürzel: Rp, IDR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Nennwerten von 100.000, 50.000, 20.000, 10.000, 5.000, 2.000 und 1.000 Rp. Münzen im Wert von 1000, 500, 200, 100 und 50 Rp. 50rp-Münzen werden in der Praxis nicht mehr verwendet.
Keine Ein- oder Ausfuhrbeschränkungen für Fremdwährungen. Die Einfuhr von Fremdwährungen in Form von Bargeld und anderen Zahlungsmitteln ist ab einem Betrag im Gegenwert von 100 Mio. Rp (ca. 6.300 €) deklarationspflichtig, bei Zuwiderhandeln drohen hohe Geldstrafen. Bei Ausfuhr von Fremdwährung im Gegenwert von über 100 Mio. Rp ist eine Genehmigung der indonesischen Zentralbank erforderlich.
Ein- und Ausfuhr der Landeswährung bis 5 Mio Rp. Die Landeswährung kann bei der Ausreise zurückgewechselt werden, wenn Umtauschbelege vorliegen.
American Express, Mastercard, Diners Club und Visa werden in Jakarta und in Touristenzentren von größeren Hotels, Restaurants und Reisebüros akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Mo-Fr 08.30-14.00/15.00 Uhr, manche Banken auch Sa 09.30-12.30 Uhr.
Folgende Artikel können von Personen ab 18 Jahren zollfrei nach Indonesien eingeführt werden:
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 200 g Tabak;
1 l alkoholische Getränke;
Parfüm für den persönlichen Gebrauch;
Geschenke bis zu einem Wert von 250 US$ pro Passagier oder 1.000 US$ pro Familie.
Mobiltelefone, Laptops, Videokameras, Radios, Ferngläser und Sportausrüstungen müssen bei der Einreise deklariert und bei der Ausreise wieder ausgeführt werden. Filme, Audio- und Videokassetten, CDs und Computersoftware müssen der Zensurbehörde zur Überprüfung vorgelegt werden. Der Besitz selbst geringer Drogenmengen wird mit hohen Haftstrafen geahndet, bei Drogenhandel droht die Todesstrafe.
Schnurlose Telefone, tragbare Fernsehgeräte, Faxgeräte und andere Handelsartikel, frisches Obst sowie Tier-, Fisch- und Pflanzenprodukte, Waffen, Munition, pornografische Erzeugnisse, Betäubungsmittel, nicht vom Arzt verschriebene, rezeptpflichtige Medikamente, chinesische Publikationen und Medikamente.
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