Ländername | Republik Gambia, Republic of the Gambia |
Fläche | 11.300 km2 |
Hauptstadt | Banjul |
Bevölkerung | 2.416.668 |
Sprache | Englisch |
Staatsoberhaupt | Adama Barrow, Präsident der Republik Gambia, Amtsantritt: 19.01.2017, National People's Party (NPP) |
Regierungschef | Adama Barrow, Präsident der Republik Gambia, Amtsantritt: 19.01.2017, National People's Party (NPP) |
Außenminister | Dr. Mamadou Tangara, Amtsantritt: 29.06.2018, parteilos |
Währung | Dalasi |
Zeitzone | UTC±0 |
Reiseadapter | G |
Kfz-Länderkennzeichen | WAG |
ISO-3166 | GM, GMB |
Internet-TLD | .gm |
Landesvorwahl | +220 |
Website | http://statehouse.gm/ |
In Gambia gibt es keine berufskonsularische Auslandsvertretung, zuständig ist die deutsche Botschaft in Dakar/Senegal.
Deutsche Staatsangehörige können sich in einem Notfall an das Verbindungsbüro in Banjul (Kololi) wenden.
Gambia hat auch keine Auslandsvertretung in Deutschland. Zuständige Vertretung ist die Botschaft der Republik Gambia in Brüssel.
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Bei Reisen über Land besteht insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit eine erhöhte Unfallgefahr. Die meisten Straßen sind in schlechtem Zustand; Straßenbeleuchtungen fehlen häufig, immer wieder sind Autos ohne Licht unterwegs.
Seit Januar 2019 führt eine mautpflichtige Brücke zwischen den Städten Farafenni und Mansa Konko/Soma über den Gambia-Fluss. Der Fluss kann von der Hauptstadt Banjul aus nach Barra auch per Fähre überquert werden. Von deren Nutzung wird jedoch abgeraten. Es muss zudem mit langen Wartezeiten gerechnet werden.
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Die überwiegend muslimische Bevölkerung ist grundsätzlich tolerant.
Das Fotografieren oder Filmen von Behörden (am Flughafen oder von Polizeikontrollen auf der Straße) ist strengstens untersagt. Sehen Sie auch davon ab, belebte Orte wie Märkte zu fotografieren, da dies von der lokalen Bevölkerung nicht gerne gesehen wird.
Homosexualität ist in Gambia strafbar und kann mit Gefängnisstrafen von mehreren Jahren geahndet werden.
Selbst der Besitz kleiner Mengen von Betäubungsmitteln wird regelmäßig mit hohen Geld- und Gefängnisstrafen geahndet.
Jede Form von Kindesmissbrauch ist unter schwere Strafen gestellt.
Es gibt ein Gesetz zur Verhängung der Todesstrafe für eine Reihe von Straftaten einschließlich Brandstiftung, Mord, Verrat und Menschenhandel. Die Regierung Barrow hat ein Moratorium für die Vollstreckung ausgesprochen, sodass eine verhängte Todesstrafe in lebenslange Haft umgewandelt wird.
Die Haftbedingungen entsprechen nicht europäischem Standard.
Landeswährung ist der Dalasi (GMD) mit seiner Untereinheit, dem Butut, der jedoch nur noch wenig gebräuchlich ist. Außerhalb Gambias ist der Dalasi nicht konvertierbar. An Bankautomaten kann in der Regel mit der Kredit- und der Bankkarte Geld abgehoben werden. Bargeld kann auch in Banken und Wechselstuben eingetauscht werden.
Die Weltgesundheitsorganisation hat die Erkrankung, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
Die hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von derzeit abweichen, siehe
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Eine Gelbfieberimpfung ist jedoch dringend empfohlen, da Gambia Gelbfieberinfektionsgebiet ist. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet müssen alle Personen ab einem Alter von ≥ 9 Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Dies gilt auch für den Transit durch ein Gelbfieberendemiegebiet von länger als 12 Stunden.
Dengue-Viren werden durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Dengue-Fieber wird in Gambia vereinzelt dokumentiert, die Dunkelziffer wird höher vermutet. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.
Im gesamten Land inklusive der Städte besteht ein hohes Malariarisiko vorrangig für die gefährliche Malaria tropica, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
HIV/AIDS stellt in Gambia ein relevantes Problem dar. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.
Vor allem während der Trockenzeit von Dezember bis Mai kommt es in den Ländern des "Afrikanischen Meningitisgürtels" gehäuft zu Hirnhautentzündungen durch dieses Bakterium, siehe Merkblatt Meningokokken.
Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und auch Affen, siehe Merkblatt Tollwut.
Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe auch Merkblatt Schistosomiasis.
Die medizinische Versorgung im Lande ist generell eingeschränkt und fast überall technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Auch im privaten Sektor ist nur eine begrenzte Diagnostik und Behandlung möglich. Die Versorgung ist besonders bei Notfällen, z. B. nach Autounfällen, aber auch im Falle eines Herzinfarktes oder eines Schlaganfalles sehr eingeschränkt.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
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Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Gambias.
Reisen nach Gambia sind möglich. Bei An- und Abreise vom internationalen Flughafen von Banjul wird eine Sicherheitsabgabe in Höhe von 1.000 gambischen Dalasi (GMD), 20 USD oder 20 EUR, erhoben, die in bar zu zahlen ist.
Geimpfte Personen können ohne Vorlage eines negativen PCR-Tests nach Gambia einreisen. Bei Symptomen einer COVID-19-Erkrankung wird ein Schnelltest am Flughafen durchgeführt.
Nicht (vollständig) geimpfte Personen benötigen einen englischsprachigen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Der internationale Flugverkehr von und nach Gambia findet wieder statt. Direktverbindungen von Deutschland nach Gambia werden derzeit nicht angeboten.
Bei Ausreise über den internationalen Flughafen Banjul kann seitens der ansässigen Fluggesellschaften ein negativer PCR-Test verlangt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Testung erfolgt gegen eine Gebühr i.H.v. 2.500 GMD in der Teststelle am Eingang des "Kotu Craft Market", Atlantic Boulevard. Reisende in offizieller Mission wenden sich vor Abflug aus Gambia an das „MRC Unit" am Atlantic Boulevard in Serekunda.
Im öffentlichen Raum gelten die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und die üblichen Abstandsregeln. Restaurants, Nachtclubs, usw. sind unter Auflage der Einhaltung von Hygienevorschriften geöffnet.
Gambia blieb bisher von terroristischen Anschlägen verschont. Angesichts möglicher terroristischer Aktivitäten in der ganzen Region Westafrika können jedoch auch in Gambia Anschläge gegen westliche Einrichtungen oder Staatsangehörige nicht ausgeschlossen werden.
Nach der friedlichen Amtsübernahme durch Präsident Adama Barrow im Januar 2017 durchläuft Gambia nach 22 Jahren autokratischer Herrschaft eine demokratische Entwicklung und ist relativ stabil. Die Präsidentschaftswahl Anfang Dezember 2021 und die Parlamentswahl Anfang April 2022 verliefen ohne größere Zwischenfälle.
Es gibt einige Kontrollpunkte, vor allem in und um die Hauptstadt Banjul. Verkehrsbehinderungen sind auch in Gambia nicht ausgeschlossen.
Kriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub kommt vor allem im Großraum Serrekunda und in der Küstenregion (vor allem an unbewachten Strandabschnitten, auf Märkten, in Bars und auf Fähren) vor; häufig in Verbindung mit Gewaltandrohung oder -anwendung. Auch werden hin und wieder echte oder auch vermeintliche Regelverstöße, z.B. gegen Verkehrs- oder Zollvorschriften, durch gambische Ordnungskräfte geahndet.
In den Touristengebieten kommt es verstärkt zu Betrugsversuchen im Zusammenhang mit Liebesbezeugungen oder Heiratsabsichten, welche zu Geldforderungen oder Forderungen nach einer Einladung zur Beantragung eines Visums führen.
Es herrscht tropisches Klima. Während der Regenzeit von ca. Mai bis September kann es zu Überschwemmungen und Tropenstürmen kommen. Abgelegene Teile des Landes können über längere Zeit unzugänglich sein.
In Gambia gibt es keine berufskonsularische Auslandsvertretung, zuständig ist die deutsche Botschaft in Dakar/Senegal.
Deutsche Staatsangehörige können sich in einem Notfall an das Verbindungsbüro in Banjul (Kololi) wenden.
Gambia hat auch keine Auslandsvertretung in Deutschland. Zuständige Vertretung ist die Botschaft der Republik Gambia in Brüssel.
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Bei Reisen über Land besteht insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit eine erhöhte Unfallgefahr. Die meisten Straßen sind in schlechtem Zustand; Straßenbeleuchtungen fehlen häufig, immer wieder sind Autos ohne Licht unterwegs.
Seit Januar 2019 führt eine mautpflichtige Brücke zwischen den Städten Farafenni und Mansa Konko/Soma über den Gambia-Fluss. Der Fluss kann von der Hauptstadt Banjul aus nach Barra auch per Fähre überquert werden. Von deren Nutzung wird jedoch abgeraten. Es muss zudem mit langen Wartezeiten gerechnet werden.
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Die überwiegend muslimische Bevölkerung ist grundsätzlich tolerant.
Das Fotografieren oder Filmen von Behörden (z.B. am Flughafen oder von Polizeikontrollen auf der Straße) ist strengstens untersagt. Sehen Sie auch davon ab, belebte Orte wie z.B. Märkte zu fotografieren, da dies von der lokalen Bevölkerung nicht gerne gesehen wird.
Homosexualität ist in Gambia strafbar und kann mit Gefängnisstrafen von mehreren Jahren geahndet werden.
Selbst der Besitz kleiner Mengen von Betäubungsmitteln wird regelmäßig mit hohen Geld- und Gefängnisstrafen geahndet.
Jede Form von Kindesmissbrauch ist unter schwere Strafen gestellt.
Es gibt ein Gesetz zur Verhängung der Todesstrafe für eine Reihe von Straftaten einschließlich Brandstiftung, Mord, Verrat und Menschenhandel. Die Regierung Barrow hat ein Moratorium für die Vollstreckung ausgesprochen, sodass eine verhängte Todesstrafe in lebenslange Haft umgewandelt wird.
Die Haftbedingungen entsprechen nicht europäischem Standard.
Landeswährung ist der Dalasi (GMD) mit seiner Untereinheit, dem Butut, der jedoch nur noch wenig gebräuchlich ist. Außerhalb Gambias ist der Dalasi nicht konvertierbar. An Bankautomaten kann in der Regel mit der Kredit- und der Bankkarte Geld abgehoben werden. Bargeld kann auch in Banken und Wechselstuben eingetauscht werden.
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das bei Einreise kostenlos für 21 bis 28 Tage erteilt wird.
Bei einem Aufenthalt von mehr als 28 Tagen muss das Visum gebührenpflichtig beim gambischen "Immigration Department" verlängert werden.
Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflugticket) sowie genügend finanzielle Mittel für den Aufenthalt nachweisen können.
Bei Reisen mit Minderjährigen empfiehlt sich die Mitnahme einer Geburtsurkunde. Bei allein oder ohne Begleitung der/des Sorgeberechtigten reisenden Minderjährigen ist eine englischsprachige Vollmacht der/des Sorgeberechtigten notwendig. Die Unterschriften müssen amtlich beglaubigt sein.
Die Ein- und Ausfuhr von Bargeld ist bis zu einem Gegenwert von 10.000,- USD möglich.
Dinge des täglichen Bedarfs können abgabenfrei eingeführt werden. Bei Einfuhr von verschreibungspflichtigen Medikamenten, die leicht mit Betäubungsmitteln verwechselt werden können, wird die Vorlage eines englischsprachigen Attestes des behandelnden Arztes verlangt.
Die Einfuhr oder der Besitz von Drogen ist in Gambia nicht erlaubt. Selbst der Besitz kleiner Mengen von Betäubungsmitteln wird mit hohen Geld- und Gefängnisstrafen geahndet. Die gambischen Behörden kontrollieren zunehmend streng.
Die Vorschriften zur Einfuhr von Personenkraftwagen ändern sich regelmäßig. Die aktuellsten sind im Merkblatt „Einfuhr von PKWs" der deutschen Botschaft in Dakar, Senegal abrufbar.
Heimtiere müssen mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate vor Einreise gegen Tollwut geimpft sein und ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis besitzen, das an den Director of Livestock Services, ABUKO gefaxt werden muss. Informationen hierzu bietet die gambische Botschaft in Brüssel.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Eine Gelbfieberimpfung ist jedoch dringend empfohlen, da Gambia Gelbfieberinfektionsgebiet ist. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet müssen alle Personen ab einem Alter von ≥ 9 Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Dies gilt auch für den Transit durch ein Gelbfieberendemiegebiet von länger als 12 Stunden.
Dengue-Viren werden durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Dengue-Fieber wird in Gambia vereinzelt dokumentiert, die Dunkelziffer wird höher vermutet. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.
Im gesamten Land inklusive der Städte besteht ein hohes Malariarisiko vorrangig für die gefährliche Malaria tropica, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
HIV/AIDS stellt in Gambia ein relevantes Problem dar. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.
Vor allem während der Trockenzeit von Dezember bis Mai kommt es in den Ländern des „Afrikanischen Meningitisgürtels" gehäuft zu Hirnhautentzündungen durch dieses Bakterium, siehe Merkblatt Meningokokken.
Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und auch Affen, siehe Merkblatt Tollwut.
Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe auch Merkblatt Schistosomiasis.
Die medizinische Versorgung im Lande ist generell eingeschränkt und fast überall technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Auch im privaten Sektor ist nur eine begrenzte Diagnostik und Behandlung möglich. Die Versorgung ist besonders bei Notfällen, z. B. nach Autounfällen, aber auch im Falle eines Herzinfarktes oder eines Schlaganfalles sehr eingeschränkt.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Die Grundversorgung ist zwar gewährleistet, aber nicht mit Europa zu vergleichen, da technisch und hygienisch oft problematisch. In ländlichen Gegenden fehlen oft auch europäisch ausgebildete, Englisch oder Französisch sprechende Ärzte. Zu den staatlichen Krankenhäusern zählen das Royal Victoria Hospital mit Kinder- und Entbindungsstation in Banjul, ein Krankenhaus in Farafenni und das Bansang Hospital, das ca. 320 km flußaufwärts liegt. Das medizinische Forschungszentrum in Fajara (gegenüber der britischen High Commission) ist gut ausgestattet.
Reisenden wird ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung dringend empfohlen. Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung deckt in Gambia entstehende Krankheitskosten nicht ab. Örtliche Krankenhäuser und Ärzte verlangen von Touristen Vorkasse.
Es ist sinnvoll, eine eigene Reiseapotheke mitzuführen. Reichlich Sonnenschutzcreme, Insektenspray und Tabletten gegen Magenverstimmungen gehören ins Reisegepäck, da diese in Gambia teuer und schwer erhältlich sind.
Titel | Besondere Vorsichtsmaßnahmen | Gesundheitszeugnis erforderlich |
---|---|---|
Essen & Trinken | 4 | - |
Malaria | 3 | - |
Typhus & Polio | Ja | - |
Cholera | 2 | - |
Gelbfieber | 1 | - |
[1] Gambia gilt laut WHO als Land mit Gelbfieber-Infektionsgebiet (Upper River Division). Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung ist erforderlich für alle Reisenden, die über 1 Jahr alt sind und die aus den von der WHO ausgewiesenen Gelbfieber-Infektionsgebieten kommen. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitreisende, die in Gambia den Flughafen nicht verlassen. Die WHO empfiehlt unabhängig von den Landesvorschriften nachdrücklich die Impfung für alle Reisenden.
[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das geringe Risiko einer Infektion besteht jedoch. Um sich zu schützen, sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen.
[3] Malariaschutz ganzjährig landesweit einschließlich der Städte dringend empfohlen. Chloroquinresistenz der vorherrschenden gefährlicheren Malariaart Plasmodium falciparum (85%) wurde gemeldet. Empfehlung: Mückenschutz und Vorbeugung durch Medikamente.
[4] Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für diverse Infektionskrankheiten die durch verunreinigte Speisen oder Getränke übertragen werden (z.B. Hepatitis A, Typhus, Bakterienruhr, Amöbenruhr, Lambliasis, Wurmerkrankungen). Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Milch ist nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Einheimische Milchprodukte am besten vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch, rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
Bilharziose-Erreger kommen landesweit in Teichen und Flüssen vor, das Schwimmen oder Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Hepatitis A und E sind weit verbreitet, Hepatitis B ist hochendemisch. Eine Schutzimpfung gegen Hepatitis A wird empfohlen, bei Langzeitaufenthalten und bei Kindern und Jugendlichen auch gegen Hepatitis B.
HIV/Aids ist in Gambia ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein lebensgefährliches Risiko bergen.
Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis kommen vor allem in der Trockenzeit in den Savannengebieten vor. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen und große Menschenansammlungen meiden.
Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Zeckenbissfieber kommt landesweit vor.
Titel | Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückflugticket erforderlich |
---|---|---|---|
Türkei | Ja | 2 | Ja |
Andere EU-Länder | Ja | Nein | Ja |
Schweiz | Ja | Nein | Ja |
Österreich | Ja | Nein | Ja |
Deutschland | Ja | Nein | Ja |
Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind für Aufenthalte von bis zu 28 Tagen u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
(a) Deutschland, Österreich, Schweiz und andere EU-Länder
(b) Türkische Staatsangehörige, nur wenn sie vorher bei der gambischen Immigrationsbehörde eine Einreisegenehmigung einholen oder wenn sie auf einem Charterflug als Tourist einreisen.
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Minderjährige unter 18 Jahren, die ohne Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten reisen, sollten eine Einverständniserklärung zur Reise der nicht mitreisenden Erziehungsberechtigten mit sich führen sowie eine Kopie der Geburtsurkunde des allein reisenden Kindes und eine Kopie der Reisepässe der nicht mitreisenden Erziehungsberechtigten.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
1-2 Wochen (postalisch).
In Zürich (persönlich): 2 Tage.
In Brüssel: mindestens 10 Werktage.
21-28 Tage.
Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die innerhalb von 2 Stunden weiterreisen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum (ausgenommen sind Staatsangehörige einiger Länder, die stets ein Transitvisum benötigen, darunter Bulgarien, Polen, Rumänien, Slowakische Republik und Slowenien).
Touristen- und Geschäftsvisum für ein- und mehrmalige Ein- und Ausreise.
Antragstellung in Brüssel: 50 € (einfache Einreise).
(a) 1 Antragsformular.
(b) 2 aktuelle Passfotos.
(c) Reisepass, der bei der Ausreise noch mindestens sechs Monate gültig sein muss.
(d) Ggf. gültiger Aufenthaltstitel für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(e) Visumgebühr (Überweisung).
(f) Unterkunftsnachweis
Der postalischen Antragstellung sollte ein adressierter und frankierter Umschlag (Einschreiben) und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren beigelegt werden.
Die gambische Währung ist außerhalb des Landes nicht konvertierbar. Es gibt eine Bank/Wechselstube am Flughafen, die während des Linienflugbetriebs geöffnet hat. In Banjul sowie in den nahe gelegenen Städten Serrekunda, Bakau, Fajara und Kololistehen mehrere Banken und Wechselstuben zur Verfügung, die ausländische Währungen wechseln; in Hotels und Feriendörfern werden dafür oft hohe Gebühren verlangt.
Die Währungen der Länder Algerien, Ghana, Guinea, Mali, Marokko, Nigeria, Sierra Leone und Tunesien werden nicht akzeptiert und können nicht gewechselt werden.
1 Dalasi = 100 Butut. Währungskürzel: D, GMD (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 100, 50, 25, 10 und 5 D; Münzen in den Nennbeträgen 1 D sind kaum noch im Umlauf.
Es gibt keine Einfuhrbeschränkungen für Landes- oder Fremdwährungen; es besteht Deklarationspflicht für Summen ab einem Wert von 10.000 US$.
Der Schwarzmarkt wird seitens der Regierung bekämpft; Besucher müssen bei der Einreise alle Fremdwährungen deklarieren. Währungen aus Algerien, Ghana, Guinea, Mali, Marokko, Nigeria, Sierra Leone und Tunesien werden weder angenommen noch gewechselt. CFA-Francs werden akzeptiert.
Die gängigsten Kreditkarten, vor allem Visa, werden in größeren Hotels und in manchen Restaurants akzeptiert. Die Umrechnung in Euro erfolgt über das britische Pfund und die Gebühren können hoch sein. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Reiseschecks werden in Gambia nicht akzeptiert.
I. Allg. Mo-Fr 08.00-16.00 Uhr, teilweise auch Sa 09.00-13.30 Uhr geöffnet.
Folgende Artikel können zollfrei nach Gambia eingeführt werden:
200 Zigaretten, 50 Zigarren oder 250 g Tabak (ab 18 J.);
1 l Spirituosen (ab 18 J.);
250 ml Parfüm oder Eau de Toilette.
Falschgeld, pornographisches Material, Betäubungsmittel etc.
Copyright und Haftungsausschluss