| Ländername | Arabische Republik Ägypten; Gumhuriyyat Misr al-Arabiyya |
| Beste Reisezeit | März, April, Mai, September, Oktober, November |
| Fläche | 1.010.407 km2 |
| Bevölkerung | 107.476.864 |
| Sprache | Arabisch |
| Staats-/Regierungsform | Republik |
| Staatsoberhaupt | Präsident Abdel Fattah Al-Sisi, Amtsantritt 08.06.2014, Wiederwahl im März 2018 und im Dezember 2023 |
| Vertreter des Staatsoberhaupts | Laut den im April 2019 in Kraft getretenen Verfassungsänderungen erhält der Präsident die Möglichkeit, einen oder mehrere Vizepräsidenten zu ernennen, auf die er Aufgaben übertragen kann und die ihn in Abwesenheit vertreten. Bisher wurde noch kein Vertreter benannt. |
| Regierungschef | Ministerpräsident Mostafa Madbouly, Amtsantritt 14.06.2018 |
| Außenminister | Badr Abdelatty, Amtsantritt 03.07.2024 |
| Währung | ägyptisches Pfund |
| Zeitzone | UTC+3, UTC+2 |
| Reiseadapter | Nicht notwendig |
| Kfz-Länderkennzeichen | ET |
| ISO-3166 | EG, EGY |
| Landesvorwahl | +20 |
| Reisepass & Visum | Notwendig |
| Geeignet für | Kultur, Outdoor, Meer, Feiern |
| ab 3032 v. Chr. | Gründung von Memphis, Beginn der Hochkultur |
| ab 2620 v. Chr. | Bau der Pyramiden von Gizeh |
| ab 1550 v. Chr. | Die Tempel in Luxor entstehen |
| 332 v. Chr. | Alexander der Große erobert Ägypten |
| 3. Jh. n. Chr. | Ausbreitung des Christentums in Ägypten |
| 639 | Amr Ibn Al-’As erobert und islamisiert Ägypten |
| 1517 | Ägypten wird eine Provinz des Osmanischen Reichs |
| 1882 | Beginn der britischen Besatzung; Dauer bis 1922 |
| 1952 | Sturz König Faruks I. |
| 1967 | Sechstagekrieg, Ägypten verliert den Sinai an Israel |
| 1973 | Oktoberkrieg gegen Israel |
| 1979 | Camp-David-Frieden |
| 2011 | „Revolution des 25.Jan.“, Sturz Hosni Mubaraks |
| Ende 2023 | Geplante Eröffnung des Grand Egyptian Museum an den Pyramiden |
Sharia Hassan Sabri/Sharia Berlin 2 | Zamalek | Kairo | Tel. 02 27 28 20 00 | kairo.diplo.de
Sharia Wissa Wassef 5/Sharia El-Nil | El-Riad Tower | Giza | Kairo | Tel. 02 35 70 29 75 | bmeia.gv.at/oeb-kairo
Downtown | Kairo | Tel. 02 25 75 82 84 | eda.admin.ch/cairo
Polizei: Tel. 1 22 | Feuerwehr: Tel. 1 80 | Notarzt: Tel. 1 23 | Tourist Police: Tel. 126
Eine Stunde Surfen in einem der vielen Internetcafés kostet etwa 15 Eurocent aufwärts. Viele Hotels, Cafés und Restaurants bieten ihren Gästen kostenlosen WLAN-Zugang, Hotels dies oft nur in der Lobby, kostenpflichtig aber in den Zimmern und anderen Bereichen. In den Filialen der Mobilfunkanbieter Vodafone/ Vodacom, Orange und Etisalat sind sehr günstige Prepaid- Karten für Telefonie und Daten erhältlich (10 GB für ein paar Euro).
Aus dem Festnetz von Ägypten nach Europa zu telefonieren ist teuer, insbesondere von Hotels aus, die Fantasiepreise in Rechnung stellen. Roaming europäischer Netze funktioniert, es fallen jedoch hohe Gebühren an. Die heimische Mailbox solltest du daher am besten ausschalten. Günstig ist es mit Prepaidkarten. So kostet z. B. beim Anbieter Orange die Minute nach Europa ca. 20 Eurocent. Zum Surfen buchst du am besten eine Datenflatrate dazu. Da bekommst du etliche GB für ein paar Euro.
Die Landesvorwahl für Ägypten lautet 0020, für Deutschland 0049, für Österreich 0043, für die Schweiz 0041. Bei Anrufen aus Deutschland nach Ägypten bzw. umgekehrt entfällt die führende 0 der Ortsvorwahl.
International Book Fair (Kairo): Die Buchmesse zählt jedes Jahr Hunderttausende Besucher.
Sham el-Nessim: Frühlingsfest am 1. Mo nach dem koptischen Osterfest
Eid Al-Fitr (10. April 2024, 31. März 2025): Fest zum Ende des Ramadan; drei Tage frei für die Ägypter.
Sandbox Festival (El-Gouna): Performer aus aller Welt, elektronische Tanzmusik nonstop, sandboxfestival.com
Crazy Nights Dance Festival (Kairo): eine Woche orientalische Tanzshows und Workshops, crazynightsdancefestival.com
Sommerkonzerte (Kairo): klassische Musik unter freiem Himmel auf der Zitadelle – den ganzen Monat über
Eid Al-Adha (17. Juni 2024, 7. Juni 2025): Opferfest, vier bis fünf Tage frei für alle
Ras As-Sanna (8. Juli 2024, 27. Juni 2025): islamisches Neujahrsfest
Moulid Al-Nabi (16. Sept. 2024, 5. Sept. 2025): Geburtstag des Propheten Mohammed
El Gouna Film Festival: mit ägyptischen, aber auch Hollywood-Stars, elgounafilmfestival.com
Contemporary Arts Festival (D-CAF) (Kairo): Musik, Film, Street-Art, zeitgenössische Kunst, d-caf.org
International Film Festival (Kairo): Rund zwei Wochen lang laufen internationale Filme im Wettbewerb, ciff.org.eg.
| 1. Januar | Neujahr |
| 7. Januar | Koptische Weihnachten |
| 25. Januar | Tag der Revolution 2011 |
| 25. April | Befreiung des Sinai 1982 |
| 1. Mai | Tag der Arbeit |
| 18. Juni | Abzug der britischen Truppen 1956 |
| 23. Juli | Jahrestag der Revolution von 1952 |
| 6. Oktober | Tag der Überquerung des Suezkanals im Oktoberkrieg 1973 |
Alle Regionen sind gut zu erreichen. Die beste Zugverbindung besteht zwischen Kairo und Alexandria. Für die Fahrt von Kairo nach Luxor (ca. 9 Std.) sowie Assuan (ca. 13 Std.) bieten sich die Erste- Klasse-Wagen (ab 50 US$) und Schlafwagenzüge (ab 80 US$/Doppelkabine | wataniasleepingtrains.com) an. Tickets ein paar Tage im Voraus kaufen.
Vor allem am Bahnhof von Luxor warten Schlepper auf den einfahrenden Zug und halten dir schon auf dem Bahnsteig kleine Fotos von Hotels unter die Nase. Ignorier sie! Seriöse Hotels, auch die günstigen, verzichten auf diese Art des Gästefangs.
Die meisten Busse ab Kairo starten am Turgoman-Busbahnhof, Reisebusse nach Sinai fahren vom Sinai-Terminal in Abassiyya ab. Eine schlichte bis abenteuerliche, oft enge Alternative zu Bus und Bahn sind Sammeltaxis. Lokale Busse und die Kairoer Metro sind Frauen nicht zu empfehlen.
Fast alle Taxis haben Taxameter, aber häufig werden sie nicht eingeschaltet. Der Fahrpreis ist somit oft Verhandlungssache. Eine Fahrt im Stadtinnern von Kairo kostet ca. 2 bis 4 Euro, bis zu den Pyramiden gut 10 Euro. Taxis, die vor den großen Hotels warten, verlangen ein Vielfaches. Wenn man sich vorher nach dem Preis erkundigt, z. B. an der Rezeption, kann man nach dem Aussteigen das Geld abgezählt durchs Beifahrerfenster reichen. So erspart man sich am ehesten Diskussionen.
Stress vermeiden und jede Fahrt gegen zugemailten Beleg bar oder per Kreditkarte zahlen kannst du mit den bestens funktionierenden Fahrdienst-Apps Uber und Careem – mit exakter Abrechnung. Trinkgeld nicht vergessen.
Die ägyptische Streetfood-Küche steht gewissermaßen auf zwei Beinen: Fuul und Taamiyya. Früher oder später wird ein Ägypter dich garantiert fragen, ob du beides schon gegessen hast – und sich wundern, wenn du’s kennst. Vielfältiger ist die Hausmannskost mit vegetarierfreundlichen Gemüsespezialitäten oder Fleisch- und Fischgerichten – und herrlich süßen Nachspeisen.
Bei Fuul, dem klassischen Streetfood, handelt es sich um einen dicken Brei aus stundenlang gekochten braunen Saubohnen, abgeschmeckt mit Sesamsauce, Zitrone, Gewürzen, Öl und manchmal auch Tomate. Taamiyya sind knusprig frittierte Gemüsebällchen, die Falafeln ähneln, aber einen höheren Anteil an zerstampftem Bohnenkraut haben. Beide Speisen gelten als Arme-Leute-Essen. Sie sind sehr nährstoffreich, gesund und deshalb typische Frühstücksgerichte. In verschiedenen Variationen werden sie selbst in Luxusrestaurants serviert, z. B. als Fuul überbacken mit Ei und Pasterma – einem Schinken aus gedörrtem Rindfleisch im Gewürzmantel, der in den Läden meistens an der Luft hängt.
Zu allen Gerichten gehört Fladenbrot, das die Ägypter Aish – Leben – nennen. Aish baladi, Fladenbrot, ist dunkel und aus dem vollen Korn gebacken. Eine köstliche, aber seltene Spezialität ist das Aish shamsi, das Sonnenbrot, das in Oberägypten und in den Oasen gegessen wird. Man lässt den Fladen tagsüber im heißen Wüstensand aufgehen und backt ihn abends fünf Minuten lang im gerade erloschenen Ofen.
Aish wird zu Saucen gegessen, zu Suppen, zu Eintöpfen und Fleisch oder zu Pasterma. Traditionell ersetzt das Brot den Löffel, indem man vom Fladen ein Stück abreißt und es, zum Schäufelchen geformt, zum Tunken benutzt.
Viele kleine Nebengerichte, die man wegen der Fülle, in der sie oft aufgetischt werden, kaum noch als Vorspeisen bezeichnen kann, läuten jede Mahlzeit ein. Darunter leckere Saucen und andere kalte Speisen, die man in Ägypten Mezze nennt. Am beliebtesten sind Tahina, eine ölige Sesampaste, das Kichererbsenpüree Hummus und Baba Ghannug aus Auberginen. Probier unbedingt auch die Mahshi- Gerichte, die aus gefüllten Kohl- oder Weinblättern bestehen. Abgerundet wird jedes Gedeck mit einem kleinen Teller Turshi – salzig eingelegten Zwiebeln, Radieschen, Möhren und anderem Gemüse.
Die warme Hauptmahlzeit des Tages essen Ägypter spätabends, nicht selten erst gegen Mitternacht, auch in Restaurants. Am Tag vertreiben sie den Hunger vor allem mit Sandwiches.
Die ägyptische Küche besteht seit Jahrtausenden aus dem, was das Niltal hergibt – und das ist vor allem Gemüse und Reis. Fleisch wird als Kebab oder Kufta zubereitet, Hähnchen oder Taube auf Holzkohle gegrillt. Typisch für Oberägypten sind die Tagin, die südlich von Kairo Tadschin ausgesprochen werden. Es sind Fleisch-Gemüse-Töpfe aus dem Ofen. Besonders lecker: Bamia- Tagin mit Okraschoten und Tomaten. Auch Tagin-Gerichte mit Fisch oder Meeresfrüchten sind köstlich. Überhaupt ist die Fischküche in fast allen Küstenorten sehr empfehlenswert.
Die Suppe Molokhiyya, ein ägyptisches Nationalgericht, wird ebenfalls am besten in Oberägypten zubereitet und ist dort in fast jedem Restaurant, von einfach bis luxuriös, erhältlich, auch wenn sie nicht auf der Speisekarte steht. Frag den Kellner danach. Ab und an, besonders zum Frühlingsfest Sham el-Nessim, stößt man auf die bei Einheimischen beliebte Spezialität Fesikh – Fisch, der, nachdem er ein paar Stunden in der Hitze vor sich hin geschmort hat, gepökelt und roh gegessen wird. Fesikh hat wenige Liebhaber unter Europäern. Es gehört schon einige kulinarische Abenteuerlust dazu, das Gericht zu probieren. Du solltest es außerdem nur an einem Ort deines Vertrauens bestellen.
Wer im Magen noch Platz für etwas Süßes hat, gönnt sich als Dessert honigtriefendes Baklava, Milchreispudding, Kunafa oder den Brotauflauf Umm Ali („Die Mutter von Ali“) mit Sahne, Nüssen und Rosinen, ähnlich wie Armer Ritter.
Als Getränke werden zum Abschluss Mokka oder schwarzer Tee serviert – nur mit Zucker heißt er Shai, mit Pfefferminzblättern Shai bi-nana. Der Tee wird häufig in Kaffeehäusern getrunken. Komischerweise denkt man dort oft, Touristen würden Teebeutel bevorzugen. Bestell deshalb Shai ala bosta, nach Art des Postmanns, wenn dir richtiger Tee aus aufgebrühten Blättern lieber ist.
Der Mokka kommt als Ahwa masbut mittelmäßig gesüßt oder als Ahwa sada ohne Zucker.
Von den in Ägypten gekelterten Tischweinen sind die bekömmlichen roten Sorten Ayam und Jardin du Nile sowie der weiße Cape Bay empfehlenswert. Neben den einheimischen Bieren Stella und dem feineren Sakara Gold wird im Land u. a. auch Heineken gebraut.
Für Fans frisch gepresster Obstsäfte ist Ägypten ein Paradies. Überall gibt es günstige Varianten, für die das Fruchtfleisch oft einfach nur püriert wurde. Besonders lecker ist zwischen Juli und November die Mango, deren süßlicher Duft schon von Weitem signalisiert: Es ist Zeit, sie zu schälen und zu einem sirupähnlichen Saft zu pürieren. Geschält und klein geschnitten schmeckt die Frucht nicht weniger lecker.
Schau in Restaurants immer auch auf das Kleingedruckte in den Speisekarten. Oft werden zum eigentlichen Preis noch verschiedene Steuern und Gebühren hinzuaddiert, die rund 25 Prozent ausmachen können. Bessere Cafés und Gaststätten bestehen oft auf einen Mindestverzehr. Das heißt: Egal, was und wie viel du isst oder trinkst, die minimum charge wird fällig. Und vergiss nicht, die Summe um fünf bis zehn Prozent Trinkgeld aufzurunden, auch wenn die Rechnung schon eine service charge enthält. Diese Gebühr ist nämlich eine staatliche Steuer, die nicht an das Personal geht. Das Trinkgeld aber ist die wichtigste Einnahmequelle für das durchwegs miserabel entlohnte Restaurantpersonal.
In Restaurants und Cafés sind zehn Prozent der Rechnungssumme üblich. Gepäckträger bekommen etwa 40 £E, das Housekeeping 40 £E je Tag.
Für viele Urlauber ist Ägypten ein Shoppingerlebnis, für andere ein Albtraum. Man wird auf den Basaren angesprochen, muss feilschen. Nur zu, die Ägypter handeln auch! Faustregel: Die Hälfte des Preises anbieten, der Händler ruft mindestens zwei Drittel auf; irgendwo in der Mitte trifft man sich. Dabei freundlich hartnäckig bleiben und sich Zeit nehmen für die Unterhaltung – das drückt den Preis. In Supermärkten und Shoppingmalls ist Handeln unüblich.
In Luxor und Assuan findest du die besten Gewürze – und den besten Karkadeh, den berühmten Malvenblütentee. Die dunkelroten Blüten werden getrocknet nach Gewicht verkauft und gehören zu den besten der Welt. Eisgekühlter Karkadeh ist eine fruchtige und noch dazu gesunde Sommererfrischung.
Die Auswahl an Parfüms ist immens. Leider passiert es nicht selten, dass Käufer nach einem netten Gespräch mit dem Parfümhändler den Laden weder mit dem ausgewählten Duft noch der gewünschten Menge verlassen. Also achte beim Abfüllen und Einpacken darauf, dass du bekommst, was du bezahlt hast.
Ägyptisches Kunsthandwerk gibt es fast überall. Auf dem Khan El-Khalili in Kairo residieren die Metallschmiede in einer eigenen Straße, überall stehen kunstvoll gearbeitete Lampenschirme, Teller, Schalen oder Tabletts aus Kupfer und Messing. Den besten Silberschmuck fertigen die Beduinen in der Oase Siwa an. Die schönen Armreife, Ketten und Ringe sind begehrte Sammlerstücke.
Vasen, Brieföffner, Dosen und Statuen aus Alabaster kauft man am besten in Großteil hergestellt. Beliebt sind auch Kissenbezüge und Wandteppiche aus derbem Stoff mit aufgenähten Applikationen.
Ein gutes Zeichen ist es, wenn sich die Handwerker bei ihrer Arbeit zusehen lassen (und die Werkstatt nicht weit entfernt liegt). Beim Könner bist du angekommen, wenn dieser auch Stücke nach deinen Vorgaben anfertigt.
Die alteingesessene Werkstatt Nadim (nadim.org) ist im ganzen Land bekannt für ihre prächtigen Holzarbeiten, Teetischchen und Bilderrahmen im orientalischen Mashrabiyya-Design: zusammengefügt ohne Nägel und Schrauben.
Überall im Land haben in den letzten Jahren unzählige klimatisierte Shoppingmalls mit teilweise Hunderten von Geschäften eröffnet. Die größten Einkaufszentren des Landes sind die Cairo Festival City Mall und das Citystars in Kairo, wo man auch viele Läden für orientalische Souvenirs findet, oft zu fairen Preisen. Berühmt ist Ägypten für seine Baumwolle. Ausgefallene Mode führen die modernen Boutiquen.
Ein witziges Mitbringsel für die nächste Party: CDs mit arabischer Popmusik; oftmals schräge Töne für unser Ohr, aber für ein paar Euro sind sie auch keine Großinvestition.
Groß, klein, immer bunt designt – wenn du zu Hause Shisha rauchen willst: Wasserpfeifen gibt es in Ägypten in allen Varianten. Den Tabak (Geschmacksrichtungen u. a. Apfel, Minze, Honig) nicht vergessen – ist billiger als bei uns, zählt beim Zoll allerdings mit. Also die Freigrenzen für Tabak beachten!
Einkaufen kannst du ab morgens gegen 10 Uhr bis etwa 21 Uhr am Abend, freitags ab etwa 14 Uhr. In den Einkaufsstraßen der Städte und an den Promenaden der Badeorte wird nicht selten bis 23 Uhr verkauft. Oft legen die Händler in den Basaren am Nachmittag eine Siesta ein. Die Kairoer Shoppingmalls sind bis 23 Uhr geöffnet, Supermärkte meist rund um die Uhr. Einige Geschäfte, etwa im Basarviertel Khan El-Khalili, haben am Sonntag zu. Apotheken sind bis spätnachts geöffnet, Banken schließen freitags und samstags, Behörden freitags. Im Fastenmonat Ramadan gelten sehr kurze Sonderöffnungszeiten.
Außer in den Touristenorten kommen öffentliche Strände für Urlauber eher nicht infrage, da Bikini und Badeanzug dort verpönt sind. Sauber wie die Hotelstrände sind dagegen in den Badeorten die meisten „Public Beaches“, die ein kleines Eintrittsgeld erheben und WC, Umkleiden, Café haben. Viele Strandhotels bieten Nichtgästen die Möglichkeit des oft nicht sehr teuren „day use“ (Tagesnutzung) für ihre Strände.
Außer militärischen Anlagen, Häfen, Brücken, Bahnhöfen, Flugplätzen und neuerdings Kindern (!) darfst du für ausschließlich private Zwecke alles fotografieren. Fremde Menschen wollen aber auch in Ägypten vorher gefragt werden und müssten nach einer neuen Vorschrift sogar schriftlich einwilligen, nun ja. In Museen und Pharaonengräbern sind Blitzlicht und Stativ untersagt, selten Aufnahmen generell verboten.
| Bitingan ma’li bi-toum | Gebratene Auberginen mit Knoblauch |
| Baba Ghannug | Püree aus gegarten Auberginen und Tahina |
| Wara Ainab | Mit würzigem Reis gefüllte Weinblätter |
| Molokhiyya | Grüne Suppe aus der langkapseligen Jute |
| Shorbet Ads | Linsensuppe |
| Shawarma | Arabischer Döner Kebab |
| Fatta | Gefülltes Fladenbrot mit Fleisch und Reis, mit Brühe durchtränkt |
| Fatier | Süß, würzig oder pikant belegte bzw. gefüllte Blätterteigpizza |
| Lahma bi-khudaar | Fleischeintopf mit Saisongemüse |
| Kebab | Gegrilltes Kalb- oder Hammelfleisch am Spieß |
| Kufta | Gegrillte Fleischröllchen vom Rind oder Hammel |
| Shish Tawuk | Gegrilltes, entbeintes Hähnchen |
| Unafa | Kuchen aus gebackenen Fadennudeln mit Nüssen und Sirup |
| Mahallabiyya | Feiner Milchreispudding |
| Helba | Heißgetränk aus gekochtem Bockshornklee |
| Karkadeh | Heißer oder kalter Malvenblütentee |
| Sachleb | Süßes Milchgetränk mit Nüssen, Maisstärke und Kokosraspeln |
Wer hat, der teilt – und gibt den Ärmeren. So einfach funktioniert im Alltag die Umsetzung der obligatorischen islamischen sozialen Gabe „Zakat“, besser bekannt als Bakschisch (gesprochen mit langem i). Bettler raunen das Wort Touristen wie Einheimischen am Straßenrand zu, Kinder rufen es Fremden hinterher, denn wer als Tourist nach Ägypten kommt, gilt als reich (was relativ gesehen auch so ist). Für Ägypter ist es Ehrensache, Bettlern die eine oder andere Pfundmünze zuzustecken. Viele versuchen aus Stolz, ihre Armut zu kaschieren, indem sie als fliegende Händler Taschentücher, Bonbons oder Kaugummi zum Kauf anbieten. Greif beherzt zu. Du tust Gutes.
Wenn Kellner, Zimmerreiniger, die Toilettenfrau oder der Tankwart Bakschisch bekommen, dann entspricht das allerdings unserem Trinkgeld. Mit einem Unterschied: Es ist das Geld, mit dem sie ihre Familien ernähren. Die Löhne reichen dazu nicht aus.
Kaum eine Hochzeit oder ein Clubabend ohne ihn: Selbst Kinder beherrschen schon das Kreisen der Hüften zu Musik. Trotzdem hegen viele Ägypter eine Hassliebe zum Raqs sharki, wie der Bauchtanz auf Arabisch heißt. Sie finden ihn unsittlich, weil er gegen den religiösen Anstand verstößt, aber sie bewundern und verehren seine Superstars. Dabei gehört er zur Lebensfreude der Menschen, und das seit Tausenden von Jahren, wie altägyptische Reliefs zeigen. Seit den Musikfilmen der 1940er-Jahre treten die Tänzerinnen nicht mehr nur in Clubs auf, aber ihr Ruf besserte sich dadurch nicht. Heute werden die besten Shows in den Kairoer Luxushotels gezeigt.
Tempelmauern und heilige Säulen sind überzogen mit Schriftzeichen in teils absonderlichen Formen: Manche sehen aus wie Geier, Kringel oder Krüge. Die Hieroglyphen, die Schrift der Pharaonen, wurden 1822 erstmals von dem französischen Archäologen Jean-François Champollion (1790–1832) entziffert. Die Schrift wurde anfangs weder für heilige Texte noch für Geschichtsepen, sondern vor allem für Inventarlisten, Steuervermerke oder Namensetiketten verwendet. Sie ist das Produkt eines beeindruckenden Verwaltungsapparats, den man ohne Übertreibung als die älteste Bürokratie der Welt bezeichnen kann. Die Hieroglyphe in Form eines Krugs steht übrigens für Bier oder Wein
Das Praktische am Monotheismus: Man muss sich nur einen Gottesnamen merken. Doch Echnaton, der einzige Pharao, der die Vielgötterei abzuschaffen versuchte, starb jung und ungeliebt. Das Volk wollte viele Götter. So begegnen dir auf der Reise durch das Alte Ägypten die Namen Dutzender Haupt-, Neben-, Regional- und Lokalgötter – vom Schöpfergott Aa bis zu Yam, dem Gott der Gewässer. Beide sind nicht so wichtig wie Osiris. Er stand als Herr der Unterwelt und Gott der Wiedergeburt dem Totengericht vor, das über die Aufnahme Verstorbener ins Jenseits entschied. Isis, Muttergottheit sowie Gattin und Schwester des Osiris, hatte seinen zerstückelten Leichnam eingesammelt und zu neuem Leben erweckt. Isis schenkte Osiris auch einen Sohn, den falkenköpfigen Gott Horus. Er bestieg als erster Pharao den Thron. Auch wichtig: Hathor, die Göttin der Fruchtbarkeit und der Liebe, oft in Kuhgestalt abgebildet, außerdem der Weltenschöpfer Amun und Sonnengott Aton.
Einmal im Jahr hört man ein ganzes Land klagen und stöhnen. Vor den großen Sommerferien wird das mit dem deutschen Abitur vergleichbare Thanawiyya Amma abgelegt; Schüler und Eltern stehen am Rand des Nervenzusammenbruchs. In den staatlichen und vielen privaten Schulen wird weder kritisches Denken noch das Lösen von Problemen gelehrt, sondern auswendig gelernt. Die Lehrer bessern ihr Monatsgehalt von etwa 150 Euro mit Privatstunden auf, für die Ägyptens Eltern Hunderte Millionen Pfund pro Jahr ausgeben. Vor allem während dieses Nachhilfeunterrichts erwerben die Schüler das nötige Prüfungswissen. Wochenlanges Auswendiglernen ist die Folge, jeder Satz muss aufs Komma genau in der Prüfung sitzen. Die Abiturnote entscheidet über den Studienplatz. Wer’s vermasselt, muss im Niltal statt in Kairo studieren – Numerus clausus auf Ägyptisch.
Für viele Europäer nur schwer verständlich, aber wahr: Dem entbehrungsreichen islamischen Fastenmonat Ramadan sehen die meisten Ägypter mit einer Vorfreude entgegen, wie wir sie nur von Weihnachten kennen. Der Beginn des Ramadan richtet sich nach dem Neumond, die Mondsichel muss mit bloßem Auge zu erkennen sein.
Im Ramadan ist alles anders. Einmal im Jahr folgt für vier Wochen das gesamte öffentliche und private Leben Regeln, die wenig mit denen der übrigen Zeit gemein haben. Zwischen Sonnenaufgang und -untergang verzichten nicht nur die besonders gläubigen Muslime auf Speisen, Getränke, Sex, Parfüm und Nikotin. Auch weniger Fromme versuchen, wenigstens für ein, zwei Wochen mitzufasten.
Alle Geschäfte, Ämter und Firmen schließen drei Stunden vor Sonnenuntergang, und zum Zeitpunkt des Fastenbrechens, des Iftar, herrscht Stille auf den mit Laternen und Girlanden geschmückten Straßen, selbst in Kairo. Alle sitzen dann zu Hause am Esstisch. Das Mahl fällt besonders festlich aus, man lädt sich gegenseitig ein und feiert. Die Zeit bis zum Suhur, dem letzten Mahl in der Nacht, verbringt man in den Kaffeehäusern oder in speziellen Festzelten bei Wasserpfeife, Tee und Kaffee. Der Ramadan endet mit dem dreitägigen Fest des Fastenbrechens, dem Eid Al-Fitr.
Rund 90 Prozent der Ägypter sind Muslime. Während die Religion vor ein paar Jahrzehnten noch kaum eine Rolle spielte im öffentlichen Leben, hat sich das grundlegend geändert. Fünfmal am Tag ertönt aus den Lautsprechern der Moscheen der Gebetsruf, der sich über jede Stadt wie eine Klangwolke legt. In und vor Moscheen beten Freitagmittag zum höchsten Wochengebet Tausende. Viele Frauen, auch Mädchen vor dem Teenageralter, sind heute verschleiert. Der Islam ist Ägyptens Staatsreligion, das islamische Recht (Sharia) die wichtigste Grundlage der Gesetzgebung.
Wichtigster Treffpunkt für die Gläubigen ist die Moschee, die keine sakrale Stätte ist, sondern ein praktischer und vor allem stiller Ort zum Beten und Verweilen, zum Ausruhen und Meditieren. Außerhalb der Gebetszeiten kannst du fast alle Moscheen besichtigen, wenn du dezente Kleidung trägst und die Schuhe am Eingang ausziehst. Frauen bedecken ihr Haar. Wegen des islamischen Bilderverbots sind Moscheen hauptsächlich mit kunstvollen Kalligrafien verziert. Hier finden auch die typisch ägyptischen Heiligenfeste statt, die Mulids. Die Plätze vor den Moscheen sind dann geschmückt, Kinderkarusselle aufgebaut. Bei den mehrere Tage andauernden Festivitäten tanzen sich oft Sufis in Trance.
Etwa zehn Prozent aller Ägypter sind Kopten, orthodoxe Christen, die sich oft mit einem am Handgelenk eintätowierten Kreuz als solche zu erkennen geben. Die Kopten sind wie die Muslime an Traditionen orientiert, so gibt es etwa strenge Fastenperioden.
Das Verhältnis zur muslimischen Bevölkerungsmehrheit ist infolge der Islamrenaissance angespannt. Die Regierung beschwört die Einheit des Volks, und viele Ägypter aller Glaubensrichtungen stimmen dem vorbehaltlos zu. Trotzdem kam es in den letzten Jahren zu gewalttätigen Konflikten zwischen Muslimen und Kopten, die durch blutige Attentate von ägyptischen Ablegern des Islamischen Staats geschürt wurden.
Ägypten, bereits im 2.Jh. christianisiert, ist eine der ältesten christlichen Glaubensgemeinschaften der Welt.
Für Urlauber ist Ägypten ein billiges Land, für die Ägypter wird‘s immer teurer. Von ihrem Gehalt können die wenigsten leben. Vielen haben zwei, drei Jobs. Wenn du herausfindest, dass dein Taxifahrer hauptberuflich als Beamter oder Ingenieur arbeitet, ist das eher die Regel als die Ausnahme. Zuletzt haben Coronapandemie und Inflation den Tourismus beeinträchtigt. Dieser ist einer der vier wichtigen Devisenbringer. Gestiegen sind hingegen die Einnahmen aus Gasund Ölexporten sowie die Erlöse aus den Suezkanalgebühren.
2023 befürchteten Ökonomen wegen der schuldenfinanzierten Megaprojekte (u. a. eine neue Hauptstadt) aufgrund der weltweit steigenden Zinsen den Staatsbankrott. Für Kredite des Währungsfonds musste das ägyptische Pfund 2022/23 über 50 Prozent abgewertet werden. In der Folge explodierten die Preise für Grundnahrungsmittel. Hoffnung setzt die Regierung u. a. in den weltgrößten Solarpark in der Wüste und Stromexporte in die EU.
Sobald ein Gast das Haus oder das Zelt betritt, so lautet eine alte Beduinenregel, soll man ihn mindestens drei Tage lang wie ein Mitglied der Familie behandeln. Er muss beköstigt, beschützt und notfalls auch gekleidet werden. Auch heute noch ist die Gastfreundschaft der Ägypter nahezu legendär. Die Chance, dass Einheimische dich zum Essen in ihr Haus oder ihre Wohnung einladen, ist gar nicht so gering. Bevor du eine Einladung annimmst, sollte sie mindestens dreimal ausgesprochen sein, und dann kann es passieren, dass die Gastgeber dir zuliebe für ein opulentes Mahl die Haushaltskasse für Monate im Voraus schröpfen. Bring ein Geschenk mit, Geld für die Kinder, Gebäck oder frisches Obst , keine Blumen.
Am 25. Januar 2011 begann ein 18-tägiger Volksaufstand, der mit dem Sturz von Präsident Mubarak endete. Millionen Ägypter waren auf die Straße gegangen, fast tausend kamen um. Das Ergebnis ist bekannt: 2014 übernahm das Militär in der Rolle des Retters wieder die Macht. Seitdem ist Oberbefehlshaber Abdel Fatah el-Sisi Präsident. Die Revolution aber ist gescheitert. Warum? Erstens gab es keine charismatische Gallionsfigur mit dem Zeug, das Land zu führen. Zweitens hatte keine der Revolutionsparteien ein tragfähiges Konzept für die Zukunft eines neuen Ägypten. Armut, Wirtschaftsmisere, unterdrückte Demokratie – nichts ist heute besser als unter Mubarak. Amnesty International sieht das Land u. a. wegen Willkürverhaftungen und der Knebelung der Meinungsfreiheit in einer anhaltenden „Menschenrechtskrise“.
Die markantesten Geräusche eines typisch ägyptischen Kaffeehauses sind das Klappern der Backgammonsteine und das stete Blubbern der Wasserpfeifen. Die Shisha erfreut sich trotz des hohen Schadstoffgehalts ihres Rauchs weiter großer Beliebtheit. Als Mundstück dient Einwegware aus Plastik. In einigen Cafés trennt man die glühende Kohle mit Alufolie vom Tabak, sodass nur der reine Tabakrauch eingeatmet wird. Es gibt die verschiedensten Aromen wie Apfel, Pfirsich und traditionell Rosenblüte oder Minze.
Es gibt Themen, über die man mit den meisten Ägyptern besser nicht zu diskutieren anfängt. Erklären zu wollen, warum du an keinen Gott glaubst, dürfte ebenso in die Sackgasse führen wie Versuche, die israelische Nahostpolitik gegenüber den Palästinensern zu rechtfertigen.
Unternimm Wanderungen und Touren nie allein ohne ortskundigen Führer. Dünen und Felsen sehen sich oft zum Verwechseln ähnlich, schnell verläuft man sich. Wenn du in der Wüste keinen Trinkwasservorrat dabeihast, kann das verheerende Folgen haben!
Überall kann es passieren, dass dir Händler Korallen, die aus Riffen herausgebrochen wurden, ausgestopfte Tiere oder Artikel aus Elfenbein anbieten. Es ist streng verboten, Korallenriffe zu beschädigen, selbst Muscheln und Schnecken sammeln ist zum Schutz der Unterwasserwelt untersagt. Wenn du bei der Ausreise beim Gepäckscannen auffliegst, wird das echt teuer.
Gerne sind’s Taxifahrer, die dir ein ganz tolles Restaurant oder einen schönen Souvenirshop zeigen wollen – natürlich wegen ihrer Provision von 30 Prozent oder mehr. Die zahlst du mit, was auch die Vorliebe von Tourguides für Papyrusshops erklärt
Schreite mit anderen Gästen ein oder melde Bootsführer, die Delfinschulen jagen. Im Wasser hältst du dich besser fern, wenn dort offenbar regelmäßig Fische mit Speiseabfällen angelockt werden. Das ist der Grund, warum es ab und an in Strandnähe zu bösen Begegnungen zwischen Haien und Urlaubern kommt
Es gibt ein Inlandsflugnetz, eingeschränkten Eisenbahnverkehr und ein auf Hauptstrecken recht gut ausgebautes Straßennetz. Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen sind teilweise unzureichend.
Das ägyptische Schienennetz ist teilweise veraltet. Es kommt immer wieder zu schweren Unfällen, auch mit Todesopfern. Mit kurzfristigen Zugausfällen ist insbesondere auf Nebenstrecken zu rechnen. Für Ausländer gelten gesonderte Tarife sowie weitere Einschränkungen.
Die Sicherheitsstandards auf Fährschiffen, wie sie etwa zur Passage über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht unbedingt internationalen Standards.
In den letzten Jahren sind wiederholt schwere Unfälle mit Touristen- und Tauchbooten bzw. -schiffen vorgekommen, bei denen es zu Todes- und Vermisstenfällen kam. Auch deutsche Staatsangehörige waren betroffen.
Es gibt vielerorts lokal anmietbare Sammelbusse und Sondertaxis. Die Fahrweise von Fahrzeuglenkern ist oft äußerst riskant, das Unfallrisiko sehr hoch. Im Straßenverkehr kommt es regelmäßig zu schweren Unfällen, auch mit Toten und Schwerverletzten.
Aufgrund des schlechten technischen Zustands von Fahrzeugen, Geräten und Ausstattungen wie Heißluftballons, Tauchausrüstungen und Quads, passieren Unfälle verhältnismäßig oft.
Die meisten, touristisch interessanten Straßenverbindungen sind geteert, für Wüstenpisten ist ein Geländefahrzeug mit Allradantrieb (und entsprechendem Zubehör wie Sandblechen, Sandschaufel, Extrabenzin-/Dieselkanister etc.) notwendig. Für den Bereich des Sinai (Zufahrt zum Suez-Tunnel) existieren derzeit Zufahrtsbeschränkungen für Geländefahrzeuge.
Für die Einreise mit eigenem Fahrzeug ist ein "Carnet de Passage" und eine lokale Personenhaftpflichtversicherung erforderlich. Zudem wird häufig eine Kaution verlangt, die nicht immer vollständig zurückerstattet wird. Da ägyptische Fahrzeuge oft nur minimale Versicherungen für Personenschäden haben, sollte unbedingt eine zusätzliche Kaskoversicherung abgeschlossen werden.
Übliche verkehrsrechtliche Grundsätze und Vorschriften finden wenig Beachtung. Technischer Zustand und insbesondere die Beleuchtung von Fahrzeugen sind oft mangelhaft.
Es gilt die 0,0-Promillegrenze.
Bei Individualreisen mit eigenem Fahrzeug - von denen aufgrund der o.g. Hinweise derzeit ohnehin weitgehend abgeraten wird - ist zu beachten, dass die Versorgung mit Treibstoff (insbesondere Diesel) nicht in allen Gebieten Ägyptens uneingeschränkt sichergestellt ist.
Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Homosexuelle Handlungen stehen in Ägypten nicht explizit unter Strafe. Jedoch bestehen weit gefasste Straftatbestände zum Schutz der Moral oder Religion, nach denen auch Homosexualität geahndet werden kann - vor allem wenn sie offen gezeigt wird. Das ägyptische Strafgesetzbuch stellt "Unzucht" (debauchery) unter Strafe. Strafverfolgungsbehörden und Gerichte berufen sich auf den entsprechenden Artikel und ein Gesetz zur Bekämpfung der Prostitution von 1961. Es sind in diesem Zusammenhang sowohl Geld- als auch Gefängnisstrafen vorgesehen.
Bisher ist kein Fall bekannt geworden, in dem ein ausländischer Tourist tatsächlich aufgrund dieser allgemeinen Bestimmungen strafrechtlich verfolgt wurde. Verhaftungen und anschließende Abschiebungen von Ausländern sind dagegen bereits vorgekommen.
Menschenrechtsorganisationen berichten, dass ägyptische Behörden auch Dating-Apps einsetzen, um ausfindig zu machen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch ausländische Touristen Opfer dieses Vorgehens werden könnten.
In Einzelfällen berichteten Transgender-Reisende von Kontrollen und Schwierigkeiten bei der Einreise bis hin zur Verweigerung der Einreise, insbesondere, wenn Name oder Foto im Reisepass nicht der Geschlechtsidentität entsprachen. Zur Einreise mit Reisepässen, in denen nicht das Geschlecht "M" oder "F" eingetragen ist, siehe
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten (Gefängnis-) Strafen geahndet; das mögliche Strafmaß bei Drogenvergehen sieht in besonders schweren Fällen die Todesstrafe vor. In den letzten Jahren ist es wiederholt zur Verhängung von zum Teil langjährigen und auch lebenslangen Haftstrafen gegen Ausländer wegen Drogendelikten gekommen.
Bei Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit ohne Arbeitserlaubnis, der Nichtbefolgung polizeilicher Anordnungen oder bei Verhalten, das nach Auffassung der ägyptischen Behörden zu einer Schädigung des Bildes Ägyptens als Tourismusstandort führen kann, kann es zur Festnahme sowie unmittelbarer Ausweisung aus dem Land kommen.
Es sind Vorfälle bekannt, bei denen mutmaßliche Opfer von Straftaten ihrerseits durch die mutmaßlichen Täter angezeigt wurden. Zudem gab es Fälle, in denen es bis zur Klärung der Vorwürfe zu mehrstündigen Verhören durch Polizei oder Inhaftierung in einer Polizeistation gekommen ist. In einigen Fällen haben die ägyptischen Behörden die Deutsche Botschaft Kairo nicht oder nur verspätet über die Festnahme informiert. Betroffene sollten daher verlangen, dass die Deutsche Botschaft Kairo unverzüglich informiert wird, falls sie konsularisch betreut werden möchten.
Zugang zu einem Rechtsbeistand wurde mehrfach nicht gewährt. In einigen Fällen wurden Betroffene im Rahmen polizeilicher Ermittlungen aufgefordert, Dokumenten in arabischer Sprache zu unterschreiben, über ein Fallenlassen der Anzeige, ohne dass ein Rechtsbeistand dieses zuvor hätte bewerten können.
In Ägypten sind Prostitution und Ehebruch strafbar.
Das Fotografieren und Filmen von Einrichtungen, Fahrzeugen und Personal des Militärs und der Polizei ohne entsprechende Genehmigung ist nicht gestattet; dasselbe gilt für Gefängnisse bzw. Gebäude der Gefängnisverwaltung. Bei Verstoß drohen Beschlagnahme des Foto-/Filmapparates und Festnahme.
Bei kritischen Äußerungen über Ägypten und politischen Kommentaren in den Sozialen Medien ist besondere Vorsicht geboten. Solche können unter anderem als strafbare Beleidigung und Diffamierung Ägyptens und seiner Institutionen (Staatspräsident und Sicherheitskräfte) oder als strafbares "Verbreiten falscher Nachrichten" verfolgt werden.
Nicht offiziell genehmigte Demonstrationen und Proteste sind verboten, die Teilnahme hieran kann zu Strafverfolgung führen.
Zu rechtlichen Besonderheiten bei der Einfuhr von bestimmten Gegenständen wie Drohnen siehe Einreise und Zoll - Einfuhrbestimmungen.
Landeswährung ist das ägyptische Pfund (EGP). Die Bezahlung mit Kreditkarten ist in den von Touristen frequentierten Hotels und Lokalen üblicherweise möglich. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten ist meist mit Kreditkarte, mit Debitkarten (Girocard, mit Maestro) nur bei Banken, möglich. Es gibt einen Höchstbetrag für Bargeldabhebungen pro Tag. Bei Bargeldabhebungen über die einschlägigen Bargeldtransferunternehmen wird oft der Reisepass als Identitätsnachweis verlangt.
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen ab einem Alter von neun Monaten gefordert, die aus einem Gelbfieberinfektionsgebiet (sowie zusätzlich Eritrea, Ruanda, Somalia, Tansania oder Sambia) einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben. Falls bei Einreise aus den genannten Gebieten keine Gelbfieberimpfung nachgewiesen wird, können Reisende bis zu sechs Tage in Quarantäne genommen werden. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Der Nachweis einer Poliomyelitis-Impfung innerhalb von 12 Monaten bis vier Wochen vor Einreise wird von allen Reisenden verlangt, die aus der Demokratischen Republik Kongo, Kenia, Niger oder Syrien einreisen. Die Impfung muss im Internationalen Impfausweis dokumentiert sein.
Dengueviren werden an der Küste zum Roten Meer (überwiegend Hurghada, vereinzelt El Gouna und Al-Qusair) durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Berichte über aktuelle Infektionen gibt es auch im Gouvernement Südsinai (Scharm El-Scheich und Umgebung). Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Denguefieber.
Die Prävalenz von HIV im Land ist mit weniger als 0,1 % gering. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. In den vergangenen Jahren wurden wiederholt Erkrankungen mit enterohämorrhagischen Escherichia coli (EHEC) gemeldet, die nach oder während eines Aufenthalts in Ägypten aufgetreten sind, insbesondere bei Rückkehr aus Hurghada und Marsa Alam. Als Komplikation dieser Erkrankung kann ein hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS) mit Gefahr des Nierenversagens entstehen. EHEC-Infektionsquellen in Ägypten sind vor allem roh verzehrtes Obst und Gemüse sowie nicht durchgegartes Rind- und Schafsfleisch. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie folgende grundlegende Hinweise:
Hepatitis C ist eine Form von Leberentzündung, verursacht durch das Hepatitis-C-Virus. Sie wird vorwiegend über Blutkontakte übertragen. Eine Hepatitis-C-Infektion verläuft meist asymptomatisch, wird aber oft chronisch. In diesem Zusammenhang kann es zu Spätfolgen wie Leberzirrhose oder Leberkrebs kommen. Bislang gibt es keine Impfung gegen den Erreger. Die Prävalenz der Hepatitis C im Land ist deutlich zurück gegangen.
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern, insbesondere dem Nildelta, Niltal und den entsprechenden Nebenflüssen, siehe Schistosomiasis.
Leishmaniose und West-Nil-Fieber kommen vor.
In Kairo ist eine ausreichende Versorgung gewährleistet. Die medizinische Versorgung außerhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert, dennoch entspricht sie nach wie vor selbst in den Haupttouristenzentren oft nicht westeuropäischem Standard. Hinweise zur medizinischen Versorgung in Ägypten bietet die Webseite der Botschaft Kairo. Krankenhaus- und Arztkosten können - insbesondere bei Hotelärzten - auch bei vermeintlich kleineren Eingriffen und Behandlungen äußerst hoch ausfallen. Die meisten Kliniken verlangen vor der Durchführung von Behandlungen und Operationen Vorkasse oder einen Nachweis über die Kostenübernahme. In einigen Fällen wurden Behandelte solange in Krankenhäusern festgehalten, bis eine Zahlung geleistet oder eine Zahlungsvereinbarung geschlossen wurde. Um den Druck zu erhöhen, behielten Krankenhäuser Reisedokumente ein. In einigen Fällen ließen Krankenhäuser den Nachweis einer Auslandskrankenversicherung bzw. die Kostendeckungsbescheinigungen der jeweiligen Versicherung nicht gelten oder drohten mit Anzeige gegen die behandelten Personen. Bislang ist kein Fall bekannt, bei dem ein Krankenhaus tatsächlich eine Anzeige gestellt hätte. Hingegen sind Fälle bekannt, in denen Krankenhäuser ehemalige Patientinnen und Patienten nach Rückkehr nach Deutschland per Mahnschreiben zur rückwirkenden Zahlung der Behandlungskosten aufgefordert haben. Das Gouvernorat Rotes Meer (Region Hurghada, Marsa Alam, Safaga) hat einen Beschwerdemechanismus eingeführt, anhand dessen sich Touristinnen und Touristen über überhöhte Behandlungskosten für erbrachte medizinische Versorgungsleistungen im Gouvernorat beschweren können. Die Beschwerdehotline kann ausschließlich über WhatsApp unter folgender Nummer erreicht werden: +20 1022029758.
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Ende Februar 2026 begannen militärische Auseinandersetzungen zwischen den USA/Israel und Iran. Seitdem kam es zu Angriffen von Iran und Iran-nahen Milizen auf verschiedene Ziele in der Region, u.a. auch auf zivile Einrichtungen wie Hotels, Flughäfen und Büro- und Wohngebäude.
Am 8. April 2026 haben die USA, Israel und Iran eine zweiwöchige Waffenruhe bekannt gegeben.
Die Sicherheitslage in der gesamten Region bleibt höchst volatil.
Es besteht das Risiko einer erneuten Verschärfung der Sicherheitslage und erneuter Einschränkungen des Flugverkehrs. Es besteht weiterhin eine erhöhte abstrakte Gefährdung für terroristische Anschläge.
Vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel, das ägyptisch-israelische Grenzgebiet (mit Ausnahme von Taba) und entlegene Gebiete der Sahara wird gewarnt, siehe Terrorismus – Sinai-Halbinsel.
Von unbegleiteten, individuellen Ausflügen und Überlandfahrten im Süden der Sinai-Halbinsel wird abgeraten.
Angriffe der Huthi-Miliz im Roten Meer
Die Sicherheitslage in Ägypten ist aktuell insgesamt stabil und ruhig.
Es besteht jedoch landesweit ein Risiko terroristischer Anschläge. Auch angesichts der fortgesetzten militärischen Auseinandersetzungen in der Region kann nicht ausgeschlossen werden, dass es in Ägypten erneut zu sicherheitsrelevanten Vorfällen einschließlich terroristisch motivierter Angriffe kommt.
In der Vergangenheit (zuletzt 2022) fanden terroristische Anschläge insbesondere in der Sinai-Region statt und richteten sich meist gegen ägyptische Sicherheitsbehörden, teilweise gegen koptische Einrichtungen und vereinzelt auch gegen ausländische Ziele und Staatsangehörige.
Auch nach Aufhebung des Ausnahmezustandes 2021 haben die Sicherheitskräfte und das Militär im Zuge der Terrorismusbekämpfung erhebliche Eingriffsbefugnisse. Vor allem nachts ist mit verstärkten Kontrollen durch Sicherheitskräfte zu rechnen.
Vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel, das Gouvernorat Nordsinai (inklusive Grenzgebiet zum Gazastreifen) sowie das ägyptisch-israelische Grenzgebiet - mit Ausnahme des unmittelbaren Küstenabschnitts und des Grenzortes Taba - wird gewarnt. Vor Nutzung der Straße von Suez nach Taba wird ebenfalls gewarnt.
In diesen Regionen finden militärische Operationen statt, da es in der Vergangenheit zu terroristischen Anschlägen kam.
Im Süden der Sinai-Halbinsel, das Gouvernorat Südsinai mit den Küstenorten Sharm el-Sheikh, Dahab, Nuweiba und Taba am Roten Meer, wird von unbegleiteten, individuellen Ausflügen und Überlandfahrten abgeraten.
Vor Reisen in entlegene Gebiete der Sahara einschließlich der Grenzgebiete zu Libyen und Sudan wird gewarnt.
Die ägyptischen Behörden haben die Grenzregionen zu Libyen und Sudan zu Sperrgebieten erklärt und Reisen dorthin untersagt. Die Ausdehnung der bestehenden Sperrgebiete unterliegt ständigen Veränderungen.
Ausflugsziele, die sich in den entlegenen westlichen und südlichen Wüstengebieten befinden, können grundsätzlich mit einer Sondergenehmigung bereist werden. Die Reise muss mit einem durch das Tourismusministerium anerkannten Reiseanbieter erfolgen. Auch bereits genehmigte Wüstenexkursionen können durch Militär und Sicherheitsbehörden kurzfristig untersagt werden.
Die innenpolitische Lage in Ägypten ist angespannt (u.a. verstärkt durch die regionalen Konflikte), aber stabil. Demonstrationen, u.a. auch mit Festnahmen, können vor allem in Kairo und anderen Städten nicht ausgeschlossen werden.
2023 kam es auf dem Sinai zu einem Einschlag durch Flugkörper (vermutlich fehlgeleitete Drohnen), bei dem mehrere Menschen verletzt wurden.
Im Zuge der Terrorismusbekämpfung haben Sicherheitskräfte und Militär erhebliche Eingriffsbefugnisse. Vor allem nachts und bei Demonstrationen ist mit verstärkten Kontrollen durch die Sicherheitskräfte zu rechnen.
Kritische Äußerungen über Ägypten und politische Kommentare, auch in den sozialen Medien, können unter anderem als strafbare Beleidigung und Diffamierung Ägyptens oder des Staatspräsidenten bzw. als strafbares „Verbreiten falscher Nachrichten" angesehen werden und eine Strafverfolgung nach sich ziehen. Personenkontrollen (auch durch Polizisten in Zivil) und Durchsuchungen u.a. von Mobiltelefonen kommen vor. Weigerungen, den (zivil-) polizeilichen Aufforderungen Folge zu leisten, können zumindest kurzfristige Freiheitsbeschränkungen bzw. Festnahmen zur Folge haben.
Minenfelder sind häufig unzureichend gekennzeichnet, insbesondere auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen.
Die Kriminalitätsrate ist in Ägypten vergleichsweise niedrig, auch wegen einer an vielen Orten hohen Polizeipräsenz im öffentlichen Raum. Sexuelle Übergriffe kommen u.a. auch in Hotelanlagen in den Urlaubsgebieten vor. Insbesondere in den Städten kann es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen kommen. In den Urlaubsgebieten wie z.B. Hurghada sind teilweise betrügerische bzw. erpresserische Verhaltensweisen bei Taxifahrern zu beobachten.
Ägypten liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.
Das Klima reicht von mediterran an der Mittelmeerküste und im Nildelta bis wüstenhaft in Kairo, Mittel- und Oberägypten. Vor allem im Frühjahr kann es zu Sandstürmen („khamsim") kommen, wobei örtlich in Einzelfällen mit stark eingeschränkter Sichtweite, schlechter Luftqualität, selten auch mit gefährlichen Stürmen und heftigem Regen zu rechnen ist.
In seltenen Fällen kann es zu tödlichen Vorfällen mit Haien kommen.
Es gibt ein Inlandsflugnetz, eingeschränkten Eisenbahnverkehr und ein auf Hauptstrecken recht gut ausgebautes Straßennetz. Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen sind teilweise unzureichend.
Das ägyptische Schienennetz ist teilweise veraltet. Es kommt immer wieder zu schweren Unfällen, auch mit Todesopfern. Mit kurzfristigen Zugausfällen ist insbesondere auf Nebenstrecken zu rechnen. Für Ausländer gelten gesonderte Tarife sowie ggf. weitere Einschränkungen.
Die Sicherheitsstandards auf Fährschiffen, wie sie etwa zur Passage über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht unbedingt internationalen Standards.
In den letzten Jahren sind wiederholt schwere Unfälle mit Touristen- und Tauchbooten bzw. -schiffen vorgekommen, bei denen es zu Todes- und Vermisstenfällen kam. Auch deutsche Staatsangehörige waren betroffen.
Es gibt vielerorts lokal anmietbare Sammelbusse und Sondertaxis. Die Fahrweise von Fahrzeuglenkern ist oft äußerst riskant, das Unfallrisiko sehr hoch. Im Straßenverkehr kommt es regelmäßig zu schweren Unfällen, auch mit Toten und Schwerverletzten.
Aufgrund des schlechten technischen Zustands von Fahrzeugen, Geräten und Ausstattungen wie z.B. Heißluftballons, Tauchausrüstungen und Quads, passieren Unfälle verhältnismäßig oft.
Die meisten, touristisch interessanten Straßenverbindungen sind geteert, für Wüstenpisten ist ein Geländefahrzeug mit Allradantrieb (und entsprechendem Zubehör wie Sandblechen, Sandschaufel, Extrabenzin-/Dieselkanister etc.) notwendig. Für den Bereich des Sinai (Zufahrt zum Suez-Tunnel) existieren derzeit Zufahrtsbeschränkungen für Geländefahrzeuge.
Für die Einreise mit eigenem Fahrzeug ist ein „Carnet de Passage" und eine lokale Personenhaftpflichtversicherung erforderlich. Zudem wird häufig eine Kaution verlangt, die nicht immer vollständig zurückerstattet wird. Da ägyptische Fahrzeuge oft nur minimale Versicherungen für Personenschäden haben, sollte unbedingt eine zusätzliche Kaskoversicherung abgeschlossen werden.
Übliche verkehrsrechtliche Grundsätze und Vorschriften finden wenig Beachtung. Technischer Zustand und insbesondere die Beleuchtung von Fahrzeugen sind oft mangelhaft.
Es gilt die 0,0-Promillegrenze.
Bei Individualreisen mit eigenem Fahrzeug – von denen aufgrund der o.g. Hinweise derzeit ohnehin weitgehend abgeraten wird – ist zu beachten, dass die Versorgung mit Treibstoff (insbesondere Diesel) nicht in allen Gebieten Ägyptens uneingeschränkt sichergestellt ist.
Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Homosexuelle Handlungen stehen in Ägypten nicht explizit unter Strafe. Jedoch bestehen weit gefasste Straftatbestände zum Schutz der Moral oder Religion, nach denen auch Homosexualität geahndet werden kann – vor allem wenn sie offen gezeigt wird. Das ägyptische Strafgesetzbuch stellt „Unzucht" (debauchery) unter Strafe. Strafverfolgungsbehörden und Gerichte berufen sich u.a. auf den entsprechenden Artikel und ein Gesetz zur Bekämpfung der Prostitution von 1961. Es sind in diesem Zusammenhang sowohl Geld- als auch Gefängnisstrafen vorgesehen.
Bisher ist kein Fall bekannt geworden, in dem ein ausländischer Tourist tatsächlich aufgrund dieser allgemeinen Bestimmungen strafrechtlich verfolgt wurde. Verhaftungen und anschließende Abschiebungen von Ausländern sind dagegen bereits vorgekommen.
Menschenrechtsorganisationen berichten, dass ägyptische Behörden auch Dating-Apps einsetzen, um LGBTIQ ausfindig zu machen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch ausländische Touristen Opfer dieses Vorgehens werden könnten.
In Einzelfällen berichteten Transgender-Reisende von Kontrollen und Schwierigkeiten bei der Einreise bis hin zur Verweigerung der Einreise, insbesondere, wenn Name oder Foto im Reisepass nicht der Geschlechtsidentität entsprachen. Zur Einreise mit Reisepässen, in denen nicht das Geschlecht „M" oder „F" eingetragen ist, siehe Einreise und Zoll – Reisedokumente.
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten (Gefängnis-) Strafen geahndet; das mögliche Strafmaß bei Drogenvergehen sieht in besonders schweren Fällen die Todesstrafe vor. In den letzten Jahren ist es wiederholt zur Verhängung von zum Teil langjährigen und auch lebenslangen Haftstrafen gegen Ausländer wegen Drogendelikten gekommen.
Bei Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit ohne Arbeitserlaubnis, der Nichtbefolgung polizeilicher Anordnungen oder bei Verhalten, das nach Auffassung der ägyptischen Behörden zu einer Schädigung des Bildes Ägyptens als Tourismusstandort führen kann, kann es zur Festnahme sowie unmittelbarer Ausweisung aus dem Land kommen.
Es sind Vorfälle bekannt, bei denen mutmaßliche Opfer von Straftaten ihrerseits durch die mutmaßlichen Täter angezeigt wurden. Zudem gab es Fälle, in denen es bis zur Klärung der Vorwürfe zu mehrstündigen Verhören durch Polizei oder Inhaftierung in einer Polizeistation gekommen ist. In einigen Fällen haben die ägyptischen Behörden die Deutsche Botschaft Kairo nicht oder nur verspätet über die Festnahme informiert. Betroffene sollten daher verlangen, dass die Deutsche Botschaft Kairo unverzüglich informiert wird, falls sie konsularisch betreut werden möchten.
Zugang zu einem Rechtsbeistand wurde mehrfach nicht gewährt. In einigen Fällen wurden Betroffene im Rahmen polizeilicher Ermittlungen aufgefordert, Dokumenten in arabischer Sprache zu unterschreiben, z.B. über ein Fallenlassen der Anzeige, ohne dass ein Rechtsbeistand dieses zuvor hätte bewerten können.
In Ägypten sind Prostitution und Ehebruch strafbar.
Das Fotografieren und Filmen von Einrichtungen, Fahrzeugen und Personal des Militärs und der Polizei ohne entsprechende Genehmigung ist nicht gestattet; dasselbe gilt für Gefängnisse bzw. Gebäude der Gefängnisverwaltung. Bei Verstoß drohen Beschlagnahme des Foto-/Filmapparates und Festnahme.
Bei kritischen Äußerungen über Ägypten und politischen Kommentaren in den Sozialen Medien ist besondere Vorsicht geboten. Solche können unter anderem als strafbare Beleidigung und Diffamierung Ägyptens und seiner Institutionen (z.B. Staatspräsident und Sicherheitskräfte) oder als strafbares „Verbreiten falscher Nachrichten" verfolgt werden.
Nicht offiziell genehmigte Demonstrationen und Proteste sind verboten, die Teilnahme hieran kann zu Strafverfolgung führen.
Zu rechtlichen Besonderheiten bei der Einfuhr von bestimmten Gegenständen wie z.B. Drohnen siehe Einreise und Zoll – Einfuhrbestimmungen.
Landeswährung ist das ägyptische Pfund (EGP). Die Bezahlung mit Kreditkarten ist in den von Touristen frequentierten Hotels und Lokalen üblicherweise möglich. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten ist meist mit Kreditkarte, mit Debitkarten (Girocard, ggf. mit Maestro) nur bei Banken, möglich. Es gibt einen Höchstbetrag für Bargeldabhebungen pro Tag. Bei Bargeldabhebungen über die einschlägigen Bargeldtransferunternehmen wird oft der Reisepass als Identitätsnachweis verlangt.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Die Einreise mit dem Reisepass wird empfohlen. Der Personalausweis wird nicht von jeder Stelle innerhalb Ägyptens als ausreichendes Ausweisdokument angesehen, siehe auch Reiseinfos – Geld/Kreditkarten.
Die Einreise mit Personalausweis ist möglich. Erfolgt die Einreise mit Personalausweis, sind zwei biometrische Passfotos mitzuführen. Das Visa on Arrival wird auf ein gesondertes Blatt geklebt, zusätzlich wird eines der biometrischen Passfotos zur Identifikation angebracht. Dieses Blatt ist während des Aufenthalts in Ägypten mitzuführen und bei Ausreise vorzulegen.
Laut offizieller Mitteilung sollen die bisherigen papierbasierten Ein- und Ausreisekarten (nicht zu verwechseln mit dem Visa on Arrival) im Rahmen der Einführung eines vollständig digitalen Einreisesystems ab Februar 2026 sukzessive entfallen. Die Einreisemöglichkeit mit Personalausweis oder Reisepass bleibt hiervon unberührt bestehen. Verbindliche Informationen zur Einführung des digitalen Einreisesystems erteilt die zuständige ägyptische Auslandsvertretung.
Für eine Einreise mit Reisepässen werden nur Pässe akzeptiert, in denen das Geschlecht mit „M" (männlich) oder „F" (weiblich) eingetragen ist, siehe auch Reiseinfos - LGBTIQ.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum.
Das Visum kann vor der Einreise bei einer ägyptischen Auslandsvertretung oder bei Einreise („on arrival") beantragt werden.
In jüngster Zeit wurden Kontrollen des Aufenthaltszweckes verstärkt und die Geldstrafen bei Verstößen merklich erhöht. Bei Verstößen gegen den Aufenthaltszweck, Überziehen der gültigen Visumsdauer (sog. „Overstay") oder der Teilnahme an nicht genehmigten Demonstrationen/sonstigen politischen Aktionen kam es zuletzt zu Ausweisungen/Abschiebungen durch die ägyptischen Behörden. Davon waren auch deutsche Staatsangehörige betroffen.
Gegen Personen, die infolge von Verstößen gegen den Aufenthaltszweck, die Gültigkeitsdauer des Visums oder aus anderen Gründen ausgewiesen oder abgeschoben wurden, werden in der Regel längere oder permanente Einreisesperren verhängt. Reisende erfahren oftmals erst beim Versuch einer erneuten Einreise an ägyptischen Flughäfen und nicht schon bei Check-In am Ausgangsflughafen von einer bestehenden Einreisesperre.
Gegen eine Gebühr von 35 EUR zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 3 EUR (für ein einfaches Touristenvisum) erteilen die ägyptische Botschaft in Berlin und die Generalkonsulate in Frankfurt und Hamburg auf Antrag Visa. Weitere Informationen bietet die Botschaft der Arabischen Republik Ägypten in Berlin.
Es besteht ferner die Möglichkeit, ein sog. elektronisches Visum (eVisa) vorab auf dem offiziellen Webportal online zu beantragen.
Die Gebühr beträgt für eine einfache Einreise 30 USD (bzw. entsprechender Gegenwert in EUR) und ist an offiziellen Bankschaltern vor Erreichen der Passschalter zu entrichten. Abweichungen der Gebühren vor Ort sind möglich.
Die Einreise mit einem Visum bei Einreise ist für Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen nicht möglich. Sie müssen zwingend vorab ein Visum bei der zuständigen ägyptischen Auslandsvertretung beantragen.
Gebühren können sich auch kurzfristig ändern.
Bei Einreise zu touristischen Zwecken kann am internationalen Flughafen Sharm El Sheikh ein Visum „on arrival" mit Gültigkeit für ganz Ägypten erworben werden (Kosten 30 USD).
Alternativ kann eine Einreiseerlaubnis (sog. Sinai-Visum) als Stempel in den Pass eingetragen werden, die zu einem Aufenthalt von bis zu 15 Tagen ausschließlich in den Orten Nuweiba, Taba, Sharm El Sheikh und Dahab berechtigt.
Bei einer Einreise über den Grenzübergang Taba kann eine Einreiseerlaubnis (sog. Sinai-Visum) als Stempel in den Pass eingetragen werden, die zu einem Aufenthalt von bis zu 15 Tagen ausschließlich in den Orten Nuweiba, Taba, Sharm El Sheikh und Dahab berechtigt.
Bei Verlassen des Grenzübergangs Taba und Weiterreise auf den Sinai ist eine Gebühr („border tax") in Höhe von 120 USD zu entrichten.
Bei Einreise über die Landgrenze in Taba und Weiterreise zu Zielen außerhalb der Sinai-Halbinsel müssen grundsätzlich ein Visum „on arrival" (30 USD) und ein Garantieschreiben einer Tourismusagentur (ca. 25 USD) erworben sowie eine Grenzgebühr („border tax") in Höhe von 120 USD bezahlt werden.
Bei einer Einreise mit einem Fahrzeug fallen weitere Gebühren in Höhe von ca. 100 USD sowie Parkgebühren an.
Gebühren können ausschließlich in USD und in bar entrichtet werden.
Seit März 2026 können Gebühren für die Einreise über Taba auch kurzfristig angehoben werden. Es wird empfohlen, ausreichend Bargeld in USD in neuen, unbeschädigten Banknoten mitzunehmen. Am Grenzübergang Taba besteht nur eingeschränkt die Möglichkeit, Bargeld zu wechseln (EUR bzw. NIS); Geldautomaten geben nur EGP aus.
Gesetzliche Regelungen in Ägypten erlauben Charterflüge mit dem Ausland nur als Gesamtpaket, das Ein- und Ausreiseflug umfasst. Passagieren wurde bereits der Antritt des Rückfluges verweigert, wenn die Einreise mit einem Linienflug erfolgte und für die Ausreise ein Charterflug gebucht wurde - insbesondere, wenn ein Aufenthalt von mehr als einen Monat vorlag oder die Ausreise über einen anderen Flughafen erfolgt als die Einreise.
Reisende, auch minderjährige Kinder, die neben der deutschen auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen, z.B. durch Abstammung von einem ägyptischen Elternteil, werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Ägypten ausschließlich als Ägypter behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den ägyptischen Gesetzen, sobald sie sich in Ägypten aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen).
Sofern vor Reiseantritt kein Visum bei einer ägyptischen Auslandsvertretung beantragt wurde, kann bei Einreise zu touristischen Zwecken über den internationalen Flughafen Sharm El Sheikh aus dem Ausland und aus Israel über den Grenzübergang Taba ein Visum „on arrival" mit räumlicher Gültigkeit für ganz Ägypten beantragt werden (Kosten 25 USD bzw. entsprechender Gegenwert in EUR, siehe Visum). Alternativ kann eine kostenfreie Einreiseerlaubnis, die zu einem Aufenthalt bis zu 15 Tagen ausschließlich in den Orten Nuweiba, Taba, Sharm El Sheikh und Dahab berechtigt, als Stempel in den Pass eingetragen werden.
Nach ägyptischem Recht dürfen Minderjährige (unter 21 Jahren), die (auch) die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen, ohne Zustimmung des (ägyptischen) Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft in Kairo ist für diesen Personenkreis in der Regel nicht möglich.
Fremdwährungen sind ab einem Gegenwert von 10.000 USD bei Einreise zu deklarieren. Die Wiederausfuhr von Beträgen über diesem Wert ist nur bei erfolgter Deklarierung bei Einreise erlaubt. Die Ein- und Ausfuhr ägyptischer Währung nach bzw. aus Ägypten ist nur in begrenztem Umfang gestattet. Über die aktuellen Einfuhrgrenzen unterrichtet die ägyptische Tourismusbehörde.
Die Nichtbeachtung der geltenden Vorschriften zur Ein- und Ausfuhr von Bargeld kann zu strafrechtlicher Verfolgung inklusive Festnahme sowie Beschlagnahmung des Bargeldes führen.
In Ägypten besteht wie in vielen anderen Ländern ein striktes Ausfuhrverbot u.a. für alle antiken Gegenstände sowie für eine Vielzahl von unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tieren (z.B. Korallen, Muscheln, versteinertes Holz), auch wenn diese scheinbar legal käuflich erworben wurden. Auch die Wiederausfuhr ägyptischer Altertümer, die von nach Ägypten einreisenden Ausländern mitgebracht werden, ist nicht gestattet, selbst wenn diese Gegenstände im Herkunftsland auf legalem Wege erworben wurden und dafür ein Nachweis erbracht werden kann.
Die Einfuhr von Drohnen ohne eine vorher einzuholende Genehmigung der ägyptischen Zivilluftfahrtbehörde ist untersagt. Bei Feststellung im Rahmen der Einreisekontrollen durch den Zoll werden Drohnen beschlagnahmt, und es kann zu Verhaftungen und Strafverfolgung kommen, siehe auch Reiseinfos - Rechtliche Besonderheiten.
Auch bei der Einfuhr von Tauch- und Schnorchelrobotern, Satellitentelefonen, Walkie-Talkies, (Ziel-)Fernrohren, bestimmten GPS-fähigen Geräten (ausgenommen persönlich genutzte Smartphones) und vergleichbarer technischer Ausrüstung kann es bei der Einreise ohne die entsprechenden Genehmigungen zu Problemen bis hin zur Beschlagnahmung der betreffenden Geräte und strafrechtlicher Verfolgung kommen.
Ob und unter welchen Bedingungen benötigte Medikamente, beispielsweise starke Schmerzmittel oder Medikamente zur Behandlung von ADHS, nach Ägypten eingeführt werden dürfen, sollte vor Antritt der Reise bei den ägyptischen Auslandsvertretungen in Deutschland in Erfahrung gebracht werden.
Die Einfuhr pornographischen oder erotischen Materials ist verboten.
Für die Einfuhr von Haustieren sind grundsätzlich ein tierärztliches Gesundheitszeugnis, der Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung und ggf. auch Nachweise über Laboruntersuchungen und einer Titer-Bescheinigung – meist im Rahmen des EU-Heimtierausweises, übersetzt in englischer Sprache, nötig.
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen ab einem Alter von neun Monaten gefordert, die aus einem Gelbfieberinfektionsgebiet (sowie zusätzlich Eritrea, Ruanda, Somalia, Tansania oder Sambia) einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben. Falls bei Einreise aus den genannten Gebieten keine Gelbfieberimpfung nachgewiesen wird, können Reisende bis zu sechs Tage in Quarantäne genommen werden. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Der Nachweis einer Poliomyelitis-Impfung innerhalb von 12 Monaten bis vier Wochen vor Einreise wird von allen Reisenden verlangt, die aus der Demokratischen Republik Kongo, Kenia, Niger oder Syrien einreisen. Die Impfung muss im Internationalen Impfausweis dokumentiert sein.
Dengueviren werden an der Küste zum Roten Meer (überwiegend Hurghada, vereinzelt El Gouna und Al-Qusair) durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Berichte über aktuelle Infektionen gibt es auch im Gouvernement Südsinai (Scharm El-Scheich und Umgebung). Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Denguefieber.
Die Prävalenz von HIV im Land ist mit weniger als 0,1 % gering. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. In den vergangenen Jahren wurden wiederholt Erkrankungen mit enterohämorrhagischen Escherichia coli (EHEC) gemeldet, die nach oder während eines Aufenthalts in Ägypten aufgetreten sind, insbesondere bei Rückkehr aus Hurghada und Marsa Alam. Als Komplikation dieser Erkrankung kann ein hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS) mit Gefahr des Nierenversagens entstehen. EHEC-Infektionsquellen in Ägypten sind vor allem roh verzehrtes Obst und Gemüse sowie nicht durchgegartes Rind- und Schafsfleisch. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie folgende grundlegende Hinweise:
Hepatitis C ist eine Form von Leberentzündung, verursacht durch das Hepatitis-C-Virus. Sie wird vorwiegend über Blutkontakte übertragen. Eine Hepatitis-C-Infektion verläuft meist asymptomatisch, wird aber oft chronisch. In diesem Zusammenhang kann es zu Spätfolgen wie Leberzirrhose oder Leberkrebs kommen. Bislang gibt es keine Impfung gegen den Erreger. Die Prävalenz der Hepatitis C im Land ist deutlich zurück gegangen.
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern, insbesondere dem Nildelta, Niltal und den entsprechenden Nebenflüssen, siehe Schistosomiasis.
Leishmaniose und West-Nil-Fieber kommen vor.
In Kairo ist eine ausreichende Versorgung gewährleistet. Die medizinische Versorgung außerhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert, dennoch entspricht sie nach wie vor selbst in den Haupttouristenzentren oft nicht westeuropäischem Standard. Hinweise zur medizinischen Versorgung in Ägypten bietet die Webseite der Botschaft Kairo. Krankenhaus- und Arztkosten können - insbesondere bei Hotelärzten - auch bei vermeintlich kleineren Eingriffen und Behandlungen äußerst hoch ausfallen. Die meisten Kliniken verlangen vor der Durchführung von Behandlungen und Operationen Vorkasse oder einen Nachweis über die Kostenübernahme. In einigen Fällen wurden Behandelte solange in Krankenhäusern festgehalten, bis eine Zahlung geleistet oder eine Zahlungsvereinbarung geschlossen wurde. Um den Druck zu erhöhen, behielten Krankenhäuser Reisedokumente ein. In einigen Fällen ließen Krankenhäuser den Nachweis einer Auslandskrankenversicherung bzw. die Kostendeckungsbescheinigungen der jeweiligen Versicherung nicht gelten oder drohten mit Anzeige gegen die behandelten Personen. Bislang ist kein Fall bekannt, bei dem ein Krankenhaus tatsächlich eine Anzeige gestellt hätte. Hingegen sind Fälle bekannt, in denen Krankenhäuser ehemalige Patientinnen und Patienten nach Rückkehr nach Deutschland per Mahnschreiben zur rückwirkenden Zahlung der Behandlungskosten aufgefordert haben. Das Gouvernorat Rotes Meer (u.a. Region Hurghada, Marsa Alam, Safaga) hat einen Beschwerdemechanismus eingeführt, anhand dessen sich Touristinnen und Touristen über überhöhte Behandlungskosten für erbrachte medizinische Versorgungsleistungen im Gouvernorat beschweren können. Die Beschwerdehotline kann ausschließlich über WhatsApp unter folgender Nummer erreicht werden: +20 1022029758.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Krankenhäuser und Apotheken stehen Besuchern vor allem in den Großstädten und Urlaubsgebieten zur Verfügung. Die medizinische Versorgung auch außerhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert, dennoch entspricht sie auch in den Touristenzentren nicht immer westeuropäischem Standard.
Daher wird nachdrücklich der Abschluss einer Auslands-Reisekrankenversicherung empfohlen, die auch einen im Notfall medizinisch notwendigen (Flug-)Rücktransport abdecken sollte.
Magen - und Darmprobleme sind häufig, daher sollte man einen Vorrat an entsprechenden Medikamenten mitnehmen. Als Trinkwasser und zum Zähneputzen sollte man nur Mineralwasser verwenden. Für die ersten Wochen des Aufenthalts empfiehlt es sich, abgefülltes Wasser zu trinken, welches überall erhältlich ist. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Milch ist in der Regel nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Dosenmilch oder Milchpulver nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch am besten vermeiden. Fisch- und Fleischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Obst sollte geschält und Gemüse gekocht werden. Von dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird abgeraten.
| Titel | Besondere Vorsichtsmaßnahmen | Gesundheitszeugnis erforderlich |
|---|---|---|
| Gelbfieber | 1 | - |
| Dengue-Fieber | 4 | - |
| Typhus | 3 | - |
| Malaria | Nein/2 | - |
| Hepatitis A, B und C | 5 | - |
[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die 9 Monate und älter sind und aus einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete (sowie zusätzlich Eritrea, Ruanda, Somalia, Tansania oder Sambia) einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben.
[2] Ägypten wurde im Oktober 2024 von der WHO für malariafrei erklärt.
[3] Eine Impfung gegen Thypus wird allen Reisenden empfohlen.
[4] Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt an der Küste zum Roten Meer (in erster Linie Hurghada, vereinzelt El Gouna und Al-Qusai) sowie im Gouvernement Südsinai (Scharm El-Scheich und Umgebung) vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz. Es gibt eine Impfung gegen Dengue-Fieber.
[5] Landesweit besteht ein erhöhtes Infektionsrisiko für Hepatitis A und Hepatitis B. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen. Die durch Blutkontakt übertragene Hepatitis C ist weit verbreitet; Körperpiercing, Tätowierungen, Rasuren und Maniküren sollte man vermeiden.
[6] Es besteht ein Risiko für Meningokokken-Meningitis vor allem im Niltal. Alljährlich werden während der Trockenzeit von Dezember bis Mai vermehrt Meningokokken-Meningitis Erkrankungen registriert. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen.
[7] Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksack- und Abenteuerreisende sowie für Kinder wird zu einem Impfschutz geraten. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Für eine Arbeitserlaubnis ist ein negativer HIV-Test in englischer Sprache erforderlich.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Bilharziose-Erreger kommen im Süßwasser vor (vor allem im Nildelta, Niltal und im Suezkanal-Gebiet). Das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Leishmaniose und West-Nil-Fieber kommen vor. Empfehlenswert ist ein wirksamer Insektenschutz.
HIV/Aids ist eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Man sollte auf ausreichenden Sonnenschutz achten und stets eine ausreichende Trinkwassermenge mit sich führen.
| Titel | Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückflugticket erforderlich | Personalausweis/Identitätskarte |
|---|---|---|---|---|
| Deutschland | 1 | Ja/2 | Ja | Ja |
| Österreich | Ja | Ja/2 | Ja | - |
| Schweiz | Ja | Ja/2 | Ja | - |
| Andere EU-Länder | Ja/1 | Ja/2 | Ja | 1 |
| Türkei | Ja | Ja/2 | Ja | - |
Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können für touristische Aufenthalte auch mit einem Personalausweis (+ zwei separate biometrische Passbilder) einreisen, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist. Bei der Einreise mit dem Personalausweis wurde bisher eine spezielle Einreisekarte ausgestellt, die seit dem 1.2.2026 nach und nach an allen Grenzübergängen durch ein digitales Einreisesystem ersetzt wird. Eine Einreise mit Personalausweis wird nicht empfohlen. Es empfiehlt sich aus mehreren Gründen die Einreise mit einem Reisepass, u.a. weil der Personalausweis nicht von allen Stellen (z.B.: bei Überweisungen) in Ägypten anerkannt wird:
[1] Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien und Portugal (Achtung: Staatsangehörige der übrigen EU-Länder, der Schweiz und der Türkei benötigen einen Reisepass).
Hinweis: Bei der Einreise mit Personalausweis muss eine spezielle Einreisekarte ausgefüllt werden, für die zwei biometrische aktuelle Passfotos vorgelegt werden müssen. Der Personalausweis wird jedoch nicht überall in Ägypten als ausreichendes Ausweisdokument akzeptiert. Die Einreise mit dem Reisepass ist einfacher und schneller.
Die Visumpflicht bleibt jedoch bestehen (siehe dazu auch die Anmerkung [2] zu Visa bei der Einreise).
Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Achtung: Nur Reisepässe mit den eingetragenen Geschlechtern w (weiblich) oder m (männlich) werden für die Einreise nach Ägypten akzeptiert.
Die Einreisebestimmungen können sich ändern. Die hier bereitgestellten Informationen entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Reisenden wird jedoch empfohlen, sich vor Reiseantritt bei der zuständigen Botschaft oder offiziellen Regierungsstellen zu informieren. Wir übernehmen keine Haftung für etwaige Unannehmlichkeiten oder Verluste, die durch Änderungen dieser Bestimmungen entstehen.
Achtung: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Deutsche Reisende benötigen für die Einreise nach Deutschland einen mindestens gültigen Reisepass / Personalausweis. Bei Transit über Drittländer wird grundsätzlich ein Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten empfohlen.
Ein Visum ist erforderlich für alle in der obigen Tabelle genannten Staatsbürger.
eVisum
U.a. Staatsbürger der folgenden in der obigen Tabelle genannten Länder können vor der Reise ein e-Visum (Achtung: Das e-Visum ist fehleranfällig bei der Eingabe, z.B. kann die Null mit dem Buchstaben O verwechselt werden. Außerdem kann es ohne Begründung abgelehnt werden) für touristische Aufenthalte von bis zu 30 Tagen beantragen. Das eVisum sollte mindestens 7 Tage vor der Abreise beantragt werden:
(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder;
(b) Schweiz.
Visum bei der Einreise
(a) [2] Derzeit können u.a. Staatsbürger der EU-Länder, der Schweiz und der Türkei für einen Aufenthalt von maximal 30 Tagen ein Visum direkt bei der Einreise am Flughafen erhalten (bei Einreise auf dem Land- oder Seeweg ist das Visum vorab zu besorgen). Die Beantragung des Visums bei der Einreise am Flughafen ist in der Regel mit Wartezeit verbunden. Die Beantragung eines Visums vor der Einreise wird empfohlen. Das Visum bei der Einreise gibt es nur als Touristenvisum. Es muss an offiziellen Bankschaltern vor der Passkontrolle bezahlt werden.
Sinai-Resort-Erlaubnis-Stempel bei der Einreise für Badeorte im Süden der Sinai-Halbinsel
Bei der Einreise über den Flughafen Taba, Flughafen St. Catharine und den Flughafen Sharm El-Sheikh können Touristen aus allen in der obigen Tabelle genannten Länder (außer türkische Staatsangehörige) für einen Aufenthalt von bis zu 14 Tagen mit Sinai-Resort-Erlaubnis-Stempel einreisen und sich an Badeorten im Süd-Sinai aufhalten. Der Sinai-Resort-Erlaubnis-Stempel ist kostenlos und wird am Grenzübergang ausgestellt.
Einreise mit dem Schiff
Ausländer, die mit einem Schiff in Ägypten ankommen und vom gleichen Hafen abfahren, erhalten eine Erlaubnis, sich maximal 24 Stunden in Ägypten aufhalten zu dürfen. Es gibt auch Aufenthaltserlaubnisse für 3 Tage.
Deutsche: Bei Einreise mit Personalausweis sind zwei separate aktuelle Passfotos erforderlich. Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türkei: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Reist ein Minderjähriger unter 21 Jahren allein oder mit nur einem Elternteil/Sorgeberechtigten, benötigt er deren/dessen Einverständniserklärung (auf Englisch) sowie Kopien der Reisepässe der Eltern/des anderen Elternteils/Sorgeberechtigen und seiner eigenen Geburtsurkunde. Der Minderjährige sollte von einem anderen Erwachsenen begleitet werden, der in der Einverständniserklärung erwähnt sein muss.
Für Hunde und Katzen wird bei der Einreise ein amtstieräztliches Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland benötigt, das nicht mehr als 2 Wochen alt sein darf. Wird das Tier bei der Einreise dennoch für nicht gesund befunden, muss es für maximal 15 Tage in Quarantäne. Die Kosten trägt der Reisende.
Je nach Staatsangehörigkeit unterschiedlich, mindestens jedoch 3-5 Arbeitstage, in Frankfurt für Reisende mit türkischer Staatsangehörigkeit 5 Konsulararbeitstage (Expressbearbeitung: 2 Konsulararbeitstage). In Bern je nach Nationalität und Reisezweck bis zu 6 Wochen.
Hinweis: Die Bearbeitungszeit in der Konsularabteilung der Botschaft in Berlin beträgt derzeit mindestens 1 Woche.
e-Visum: Bis zu 7 Tagen.
Touristenvisum: I. d. R. 3 Monate ab Ausstellungsdatum (einmalige Einreise).
Geschäftsvisum: I. d. R. 3 Monaten ab Ausstellungsadatum (einmalige Einreise).
Eine Verlängerung im Land ist bei vorab besorgten Visa sowie bei Visa bei der Einreise mit Reisepass möglich.
Visum bei der Einreise: Mit Reisepass (Visastempel) Verlängerung möglich; mit Personalausweis und Einreisekarte Verlängerung nicht möglich.
Transitpassagiere, die innerhalb von 24 Stunden weiterreisen, den Transitraum nicht verlassen und gültige Weiterreisedokumente vorweisen können, benötigen kein Transitvisum.
Touristenvisum, Geschäftsvisum und Transitvisum für ein- oder mehrmalige Einreise.
Hinweis: Diese Visumgebühren beziehen sich auf Visa, die vor der Abreise bei einer konsularischen Vertretung beantragt werden, nicht auf Visa bei der Einreise.
Deutschland:
Die Gebühren gelten für Deutsche sowie für türkische Staatsbürger mit Aufenthaltstitel für Deutschland:
Antragstellung in Berlin, Frankfurt und Hamburg
Das Konsulat in Berlin erhebt für alle Visumanträge eine zusätzliche Servicegebühr in Höhe von 3 €.
Touristenvisum:
einmalige Einreise: 25 € in Berlin;
Geschäftsvisum:
einmalige Einreise: 59 €,
mehrmalige Einreise: 83 €.
Touristen-Visum bei der Einreise am Flughafen: 30 US$ bzw. entsprechender Gegenwert in Euro (einfache Einreise), 60 US$ bzw. entsprechender Gegenwert in Euro (mehrfache Einreise), möglichst in bar.
e-Visum: einmalige Einreise: 25 US$, mehrmalige Einreise: 60 US$
Achtung: Wenn Flug- oder Reisegesellschaften die Visumbeschaffung übernehmen, fallen durch Servicegebühren ggf. deutlich höhere Kosten an.
(a) 1 ausgefülltes Antragsformular.
(b) 2 biometrische Passfotos.
(c) Reisepass mit mindestens einer freien Seite (Restgültigkeit: 6 Monate bei der Einreise). Kopie der relevanten Seiten des Reisepasses erforderlich. (Hinweis: Ein Personalausweis wird bei der Visumbeantragung vor der Reise nicht akzeptiert.)
(d) Gebühren (bei Antragstellung in bar, in Bern auch per Postanweisung).
(e) Ggf. Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(f) Ggf. Hotelbuchungs- und Flugticketbestätigung.
(g) Frankierter Einschreiben-Rückumschlag für die Zustellung des visierten Reisepasses.
Geschäftsvisum zusätzlich:
(h) Firmenschreiben mit Firmenstempel, genaue Adresse des Aufenthaltsorts und Aufenthaltsdauer.
Möglicherweise sind weitere Unterlagen erforderlich.
Unterlagen für ein Visum bei der Einreise
(a) Reisepass (oder Personalausweis mit 2 zusätzlichen Passfotos).
(b) Rück- oder Weiterreisetickets.
(c) Gebühr (25 US$) in bar.
E-Visum
(a) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 8 Monate gültig ist.
(b) Visumgebühr.
(c) Reiseroute.
(d) Hotelreservierung.
(e) ggf. Einladungsschreiben.
1 Ägyptisches Pfund = 100 Piaster. Währungskürzel: LE (£E), EGP (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 200, 100, 50, 20, 10, 5 und 1 E£ und 50, 25, 10 und 5 Piaster; Münzen gibt es in den Nennbeträgen 50, 25, 20, 10 und 5 Piaster sowie 1 £E, sie sind aber so gut wie nicht im Umlauf.
Ein- und Ausfuhr der Landeswährung auf 5.000 E£ beschränkt.
Unbeschränkte Einfuhr von Fremdwährungen, Deklarationspflicht ab einem Gegenwert von 10.000 US$. Die Ausfuhr von Fremdwährungen ist auf die eingeführte Summe beschränkt. Quittungen und Umtauschbelege müssen vorgelegt werden.
Hinweis: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Kreditkarten (Mastercard, American Express, Diners Club und Visa) werden nicht überall angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Nur größere Hotels oder Restaurants in Kairo und in den Touristenorten akzeptieren Kreditkarten als direktes Zahlungsmittel. Mit manchen Kreditkarten (Visa/Mastercard) kann an Geldautomaten größerer Banken Bargeld in der Landeswährung abgehoben werden.
So-Do 08.30-14.00 Uhr. Filialen in Hotels und am Flughafen haben längere bzw. durchgehende Öffnungszeiten.
Folgende Artikel können zollfrei nach Ägypten eingeführt werden:
200 Zigaretten oder 25 Zigarren oder 200 g Tabak;
1 l alkoholische Getränke
Neue Artikel und Geschenke bis 10.000 E£.
Anmerkung: Personen, die mit wertvollen elektronischen Geräten wie Kameras, Videokameras, Computern und Mobiltelefonen reisen, müssen diese Gegenstände in ihrem Reisepass eingetragen haben, sofern sie einen Aufenthalt von mehr als 4 Wochen planen. Falls die Gegenstände im Land bleiben, werden Zollgebühren fällig.
Drogen, Betäubungsmittel, Medikamente (außer zum persönlichen Gebrauch), Baumwolle sowie lebende, gefrorene und ausgestopfte Vögel; Vogelprodukte und Produkte aus Vögeln; eine vollständige Liste ist vom Ägyptischen Fremdenverkehrsamt (s. Kontaktadressen) erhältlich.
Für die Ausfuhr von Teppichen wird eine Genehmigung des Handelsministeriums benötigt.
Es besteht ein striktes Ausfuhrverbot für antike Gegenstände (mehr als 100 Jahre alt), alle unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tiere (z.B. Korallen). Für die Ausfuhr solcher Gegenstände ist eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich. Nicht ausgeführt werden dürfen Drogen und Lebensmittel. Auf Märkten gekauftes Gold und Silber darf nur in kleinen Mengen für den persönlichen Gebrauch ausgeführt werden.
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