Ländername | Republik Ecuador, República del Ecuador |
Fläche | 255.586 km2 |
Hauptstadt | Quito |
Bevölkerung | 16.938.986 |
Sprache | Spanisch |
Staats-/Regierungsform | Präsidialdemokratie mit Einkammerparlament ("Asamblea Nacional") auf Grundlage der Verfassung von 2008 |
Staatsoberhaupt | Guillermo Lasso, Creando Oportunidades (CREO), seit dem 24.05.2021 |
Vertreter des Staatsoberhaupts | Alfredo Borrero, Creando Oportunidades (CREO), seit dem 24.05.2021 |
Regierungschef | Guillermo Lasso, Creando Oportunidades (CREO), seit dem 24.05.2021 |
Außenminister | Juan Carlos Holguín Maldonado, Creando Oportunidades (CREO), seit 03.01.2022 |
Währung | US-Dollar |
Zeitzone | UTC-5, UTC-6 |
Reiseadapter | A, B |
Kfz-Länderkennzeichen | EC |
ISO-3166 | EC, ECU |
Internet-TLD | .ec |
Landesvorwahl | +593 |
Website | http://www.presidencia.gob.ec/ |
Es gibt ein Inlandsflugnetz und zahlreiche Busverbindungen, von denen teurere Unternehmen zuverlässiger sind und höhere Sicherheitsstandards bieten. Busse sind sehr häufig in schwere Unfälle verwickelt.
Bei Flugreisen nach Galapagos kann der niedrigste Tarif ausschließlich für in Ecuador ansässige Personen gebucht werden. Ein entsprechender Hinweis ist in der Regel auf der Webseite der jeweiligen Fluggesellschaft vorhanden. Bei Nichteinhaltung fällt eine Zusatzgebühr an, die am Flughafen zu entrichten ist.
Ecuador weist eine sehr hohe Unfallrate auf. Grundlegende Sicherheitsvorkehrungen werden häufig nicht eingehalten. Der Fahrstil entspricht nicht den in Mitteleuropa üblichen Standards. Besonders Fahrten in der Nacht sind mit einem erhöhten Risiko verbunden.
Bei sportlichen Aktivitäten (Canopy, Bergsteigen, Rafting) entsprechen die Sicherheitshinweise und -vorkehrungen häufig nicht deutschen Standards. Bei der Auswahl von örtlichen Reiseunternehmen sollten Sicherheitsmaßnahmen vorher abgefragt werden. Insbesondere Bergtouren (auch von erfahrenen Bergsteigern) sollten nur mit ortskundigen Führern durchgeführt werden.
Zu bestimmten Jahreszeiten ist an der Küste mit teilweise hohem Wellengang zu rechnen, so dass normalerweise übliche touristische Aktivitäten, beispielsweise die Walbeobachtung auf Touristenbooten im Pazifik, untersagt werden können.
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Gleichgeschlechtliche Ehen sind seit 2019 rechtlich möglich. Im ecuadorianischen Arbeitsrecht gilt ein Diskriminierungsverbot; ferner profitieren LGBTIQ von der wiederhergestellten Versammlungs- und Meinungsfreiheit.
Drogenkonsum und -handel werden selbst bei kleinsten Mengen mit hohen Haftstrafen (ca. 8-16 Jahre) geahndet. Auch die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann daher verhängnisvolle Folgen haben.
Gesetzliche Zahlungsmittel in Ecuador sind der USD, US-Cent-Münzen und nationale Centavo-Münzen. Da vermehrt gefälschte Geldscheine im Umlauf sind, nehmen Geschäfte und Banken in der Regel keine 50- und 100-USD-Noten an. Reisende sollten dies bei der Mitnahme von USD in bar berücksichtigen.
Bank- und Kreditkarten können zwar grundsätzlich verwendet werden; das Abheben von Geld mittels deutscher Bankkarten in Ecuador ist derzeit aber nicht immer möglich. Es gibt Probleme mit der Freischaltung der Bankautomaten. Auch funktionieren deutsche Kreditkarten als Bezahlung in Geschäften, Hotels derzeit nicht regelmäßig. Einschränkungen ergeben sich auch in kleineren Orten.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Eine gültige Gelbfieberimpfung wird für alle Reisenden ab dem vollendeten 12. Lebensmonat bei Einreise aus Brasilien, der Demokratischen Republik Kongo und Uganda sowie bei Reisenden, die sich länger als 12 Stunden im Transit eines dieser Länder aufgehalten haben, gefordert.
Allen Reisenden ab dem vollendeten neunten Lebensmonat wird eine Impfung dringend für Reisen in die Provinzen östlich der Anden unter 2.300 m (Morona-Santiago, Napo, Orellana, Pastaza, Sucumbios und Zamora-Chinchipe, Esmeraldas) empfohlen.
Nicht generell empfohlen wird die Gelbfieberimpfung in Provinzen westlich der Anden unter 2.300 m: Guayas, Los Rios, Santa Helea und Santo Domingo de los Tsachilas sowie bestimmte Gebiete von Azuay, Bolivar, Canar, Carchi, Chimborazo, Cotopaxi, El Oro, Imbabura, Loja, Pichincha und Tungurahua.
Nicht empfohlen ist die Gelbfieberimpfung für Gebiete oberhalb von 2.300 m sowie für Quito, Guayaquil und die Galapagos Inseln.
Aus Ecuador kommend kann die Impfung bei Weiterreise in ein Drittland verlangt werden (bei Weiterreise nach Costa Rica).
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.
In Ecuador kommt hauptsächlich die Malaria tertiana vor (89%). Ein mittleres Risiko besteht in manchen Gebieten des Amazonasbeckens dem Nationalpark Yasuní. Ein geringes Risiko besteht im Rest des Landes unter 1.500 m Höhe und den Inseln Puntas und Mondragon. Malariafrei sind Höhenlagen über 2500 m inklusive Quito, Guayaquil und Galapagos. Eine Karte der Risikogebiete stellt die zur Verfügung. Die Notwendigkeit einer Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) oder der Mitnahme einer Notfallselbstbehandlung hängt von Ihrem Reiseprofil ab. Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird. empfohlen.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollte auf folgende Punkte geachtet werden:
Dengue-Viren werden in weiten Teilen des Landes durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber.
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Die Übertragung erfolgt normalerweise durch Raubwanzen, deren infizierter Kot in die Bisswunde gelangt. In den ländlichen Regionen kann es in sehr einfachen Unterkünften bei fehlenden Schutzmaßnahmen zu Infektionen mit der Chagas-Krankheit kommen.
Eine Übertragung kann ebenfalls durch die orale Aufnahme der Parasiten über verunreinigten Frucht- bzw. Zuckerrohrsäften ("garapa") erfolgen. Dieser Übertragungsweg scheint sich zu häufen und soll inzwischen für die meisten Fälle in den Endemiegebieten Südamerikas verantwortlich sein.
In der akuten Erkrankungsphase treten grippeähnliche Symptome und bei Übertragung durch den infizierten Kot in bis zu 50% eine Schwellung des Augenlides auf. Jahre nach der Infektion kann es zu gravierende Organveränderungen mit Todesfällen kommen.
Landesweit kommt hauptsächlich die Haut-/Schleimhaut-Leishmaniasis vor, sehr selten auch die Organ-Leishmaniasis. Überträger der Parasiten sind dämmerungs- und nachtaktive kleine Sandmücken, die sich bevorzugt in feuchten und schattigen Habitaten aufhalten. Bei schlecht-heilende Insektenstichen oder anhaltendem unklaren Fieber sollte beide Erkrankungen ausgeschlossen werden.
Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt über Hautverletzungen durch mit Nagetierausscheidungen kontaminiertes Wasser übertragen werden.
Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen.
Bei zu erwartender Exposition kann im Einzelfall nach sorgsamer Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin erwogen werden.
Das medizinische Versorgungsangebot ist in den größeren Städten im privaten Sektor in der Regel mit dem in Europa zu vergleichen. Der öffentliche Sektor ist jedoch hinsichtlich personeller, apparativer, logistischer und z. T. hygienischer Ressourcen insbesondere auch in ländlichen Regionen überwiegend defizitär strukturiert. Die medizinische Versorgung auf den Galapagos-Inseln ist sehr einfach und eine Evakuierung auf das Festland nicht immer zeitnah möglich.
Die Kosten für eine medizinische Behandlung (prinzipiell auch bei Notfällen) sowie für Medikamente müssen in der Regel vor Ort sofort in bar oder per Kreditkartenzahlung beglichen werden. Im Fall akut lebensbedrohlicher Krankheitsbilder oder Unfallverletzungen sind auch Privatkliniken zur Behandlung verpflichtet, verlangen aber die vollständige Begleichung der Rechnung vor der Entlassung.
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
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Aufgrund des Attentats auf den Präsidentschaftskandidaten Villavicencio wurde am 10. August 2023 der Ausnahmezustand für 60 Tage im gesamten Land ausgerufen.
In letzter Zeit ist eine erhöhte Aktivität des Vulkans Cotopaxi zu verzeichnen.
Von nicht notwendigen Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet zu Kolumbien wird mit Ausnahme des Grenzübergangs Tulcán abgeraten.
S. Aktuelles
Proteste und Demonstrationen mit gewaltsamen Auseinandersetzungen und Verkehrsbehinderungen wie Straßenblockaden können nicht ausgeschlossen werden.
Die Kriminalitätsrate und Gewaltbereitschaft ist hoch. Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommen insbesondere in den Großstädten an von Touristen sehr frequentierten Orten vor. Ein deutlicher Anstieg teils gewalttätiger Kleinkriminalität ist im ganzen Land zu beobachten, insbesondere in Esmeraldas, Santo Domingo, Quevedo sowie v.a. Guayaquil und Umgebung. Vor allem in der Stadt Esmeraldas ist ab dem frühen Nachmittag besondere Vorsicht in der Öffentlichkeit geboten. In den Metropolen Guayaquil, Quito und Cuenca sowie an der Küste ist das Risiko für Überfälle erhöht; in der Provinz Esmeraldas, der Küstengegend in und um die Stadt Esmeraldas sowie bei Besuchen der Stadt Santo Domingo ist das Risiko besonders hoch, siehe Aktuelles.
Im Norden der Provinz Esmeraldas kommt es immer wieder zu gewaltsamen Zwischenfällen, die der organisierten Kriminalität zugerechnet werden und bei denen mehrere Todesopfer und zahlreiche Verletzte, auch unter Zivilisten, zu beklagen waren. Auch in den Provinzen Guayas und Santo Domingo de los Tsáchilas kommt es punktuell immer wieder zu gewaltsamen Zwischenfällen. Die Gewaltkrimininalität steigt im Zusammenhang mit Bandenkämpfen und Attentaten auf Polizei und Justiz. Auch die Rauschgiftkriminalität hat stark zugenommen. Aus diesem Grund kommt es aktuell vermehrt zu Fahrzeug- und Personenkontrollen durch Polizei und Militär.
In der gesamten Grenzregion zu Kolumbien besteht ein erhöhtes Risiko, Opfer von Entführungen und von Aktivitäten bewaffneter, mit dem Drogenhandel in Verbindung stehender Gruppen zu werden.
In größeren Städten, an touristischen Schwerpunkten (z.B. Ausgehviertel Mariscal Sucre in Quito) und insbesondere in Bussen und Busstationen kommt es in erheblichem und weiter steigendem Umfang zu Diebstählen, Raubüberfällen und Sexualdelikten. Die Täter wenden dabei verschiedenste Tricks an wie z.B. Ablenkungsmanöver, „Bußgeld"-Erpressung unter Verwendung falscher Uniformen, Raub oder Vergewaltigung nach Verabreichung bewusstseinsmindernder Drogen (auch in Form von Pulver in Speisen, Getränken oder auf Prospekten), Überfälle durch Taxifahrer in nicht registrierten Taxis, die aktiv potentielle Kunden ansprechen.
Auf Wanderstrecken zu beliebten Touristenzielen (z.B. Lagune San Pablo und Wasserfall El Peguche bei Otavalo, Vulkan Pichincha via Bergstation Cruz Loma und in der Umgebung von Vilcabamba) kam es in der Vergangenheit mehrfach zu Überfällen bzw. Gewaltverbrechen.
In Montañita (Provinz Sta. Elena an der Küste) kam es in den letzten Monaten zu mehreren Fällen der Vergewaltigung von Ausländerinnen, nachdem den Opfern K.O.-Tropfen o.ä. verabreicht worden waren. Besonders gefährdet sind Einzelreisende.
Die Polizei ist in Notfällen auf Spanisch rund um die Uhr unter der Telefonnummer 911 zu erreichen, Hinweise zur Erstattung von Anzeige bei Straftaten bietet die deutsche Botschaft in Quito.
Ecuador liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone, weshalb es häufiger zu auch schwereren Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommt.
Zuletzt ereignete sich am 18. März 2023 ein Erdbeben der Stärke 6,8. Am schwersten betroffen waren hierbei die Provinzen El Oro (Machala) sowie Guayas (Guayaquil) und Azuay (Cuenca).
Insbesondere die Vulkane Sangay (im Park Sangay) und Reventador (etwa 90 km östlich von Quito) sind derzeit aktiv. Die Vulkane Cotopaxi (siehe Aktuelles) und Tungurahua (im Touristengebiet Baños) stehen unter intensiver Beobachtung. Auf mögliche Evakuierungen und Behinderungen des Reiseverkehrs, ggf. auch durch kurzfristige Sperrungen der Flughäfen Guayaquil und Quito, wird hingewiesen.
Nach Erdbeben entlang der pazifischen Küsten besteht insbesondere in Esmeraldas und Manabí auch die Gefahr von Tsunamis.
Es herrscht feuchtheißes Tropenklima im Küstengebiet und östlichen Tiefland, im Andenhochland gemäßigtes Klima mit starken Temperaturschwankungen.
In den Wintermonaten, insbesondere von Januar bis April kommt es aufgrund von Regenfällen häufig zu Überschwemmungen und Erdrutschen in der Küstenregion und im Hochgebirge. In der Folge kann es zu starken Beschädigungen der Verkehrswege kommen, die die Reisesicherheit beeinträchtigen.
Vor allem in den Sommermonaten kommt es aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen und insbesondere in Pichincha immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur muss in diesen Fällen gerechnet werden.
Es gibt ein Inlandsflugnetz und zahlreiche Busverbindungen, von denen teurere Unternehmen zuverlässiger sind und höhere Sicherheitsstandards bieten. Busse sind sehr häufig in schwere Unfälle verwickelt.
Bei Flugreisen nach Galapagos kann der niedrigste Tarif ausschließlich für in Ecuador ansässige Personen gebucht werden. Ein entsprechender Hinweis ist in der Regel auf der Webseite der jeweiligen Fluggesellschaft vorhanden. Bei Nichteinhaltung fällt eine Zusatzgebühr an, die am Flughafen zu entrichten ist.
Ecuador weist eine sehr hohe Unfallrate auf. Grundlegende Sicherheitsvorkehrungen werden häufig nicht eingehalten. Der Fahrstil entspricht nicht den in Mitteleuropa üblichen Standards. Besonders Fahrten in der Nacht sind mit einem erhöhten Risiko verbunden.
Bei sportlichen Aktivitäten (Canopy, Bergsteigen, Rafting) entsprechen die Sicherheitshinweise und -vorkehrungen häufig nicht deutschen Standards. Bei der Auswahl von örtlichen Reiseunternehmen sollten Sicherheitsmaßnahmen vorher abgefragt werden. Insbesondere Bergtouren (auch von erfahrenen Bergsteigern) sollten nur mit ortskundigen Führern durchgeführt werden.
Zu bestimmten Jahreszeiten ist an der Küste mit teilweise hohem Wellengang zu rechnen, so dass normalerweise übliche touristische Aktivitäten, beispielsweise die Walbeobachtung auf Touristenbooten im Pazifik, untersagt werden können.
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Gleichgeschlechtliche Ehen sind seit 2019 rechtlich möglich. Im ecuadorianischen Arbeitsrecht gilt ein Diskriminierungsverbot; ferner profitieren LGBTIQ von der wiederhergestellten Versammlungs- und Meinungsfreiheit.
Drogenkonsum und -handel werden selbst bei kleinsten Mengen mit hohen Haftstrafen (ca. 8-16 Jahre) geahndet. Auch die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann daher verhängnisvolle Folgen haben.
Gesetzliche Zahlungsmittel in Ecuador sind der USD, US-Cent-Münzen und nationale Centavo-Münzen. Da vermehrt gefälschte Geldscheine im Umlauf sind, nehmen Geschäfte und Banken in der Regel keine 50- und 100-USD-Noten an. Reisende sollten dies bei der Mitnahme von USD in bar berücksichtigen.
Bank- und Kreditkarten können zwar grundsätzlich verwendet werden; das Abheben von Geld mittels deutscher Bankkarten in Ecuador ist derzeit aber nicht immer möglich. Es gibt Probleme mit der Freischaltung der Bankautomaten. Auch funktionieren deutsche Kreditkarten als Bezahlung in Geschäften, Hotels derzeit nicht regelmäßig. Einschränkungen ergeben sich auch in kleineren Orten.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Ecuadors sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Alle Personen, die nach Ecuador auf dem Land-, See- oder Luftweg einreisen und Krankheitssymptome (Erkältung, Fieber, Hautausschlag) aufweisen, müssen eine Gesundheitserklärung, die online oder als Formular an allen Grenzübergangsstellen erhältlich ist, ausfüllen und diese bei Einreise in vorgefertigte Boxen einwerfen.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Bei Nichterfüllung dieses Kriteriums erfolgt eine Einreiseverweigerung mit anschließender Rückführung an den Herkunftsflughafen.
Die Einreise mit beschädigten Reisepässen kann zur Zurückweisung durch die Grenzpolizei führen.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen (pro Jahr) kein Visum.
Vom ersten Tag der ersten Einreise an wird das Jahr für den Aufenthaltszeitraum von 90 Tagen gerechnet. Es gilt also nicht das Kalenderjahr. Dieses Visum ist einmalig um weitere 90 Tage verlängerbar. Dazu muss das ecuadorianische Außenministerium vor Ablauf des Visums kontaktiert werden. Die Formulare und Bedingungen zur Beantragung (Kosten) können der Internetseite des ecuadorianischen Außenministeriums entnommen werden.
Anschließend kann ein spezielles Touristen-Visum mit einer Gültigkeit von bis zu einem Jahr beantragt werden (Art. 56 Ley de Movilidad Humana, keine Arbeitsaufnahme). Ein derartiges Visum kann nur alle fünf Jahre beantragt werden.
Für die Erteilung eines längerfristigen Visums ist die Vorlage einer Reisekrankenversicherung mit Gültigkeit für Ecuador für die gesamte Verweildauer per Gesetz vorgeschrieben. Das Gleiche gilt für bereits ansässige Ausländer (also auch deutsche Residenten) bei Verlängerung von Visa und/oder Aufenthaltskarte, in diesem Fall ist ein Nachweis über gesetzliche oder private Krankenversicherung vorzulegen.
Informationen zu Visabestimmungen für längerfristige Aufenthalte in Ecuador sollten rechtzeitig vor Reisebeginn bei der zuständigen ecuadorianischen Auslandsvertretung in Deutschland eingeholt werden.
Die Ein- und Ausreise ist für Touristen auf dem Luftweg über die Flughäfen Quito und Guayaquil sowie auf dem Landweg über die Grenzen zwischen Peru und Ecuador (Huaquillas (Provinz El Oro) und Macará (Provinz Loja)) bzw. Kolumbien und Ecuador (Rumichaca bei Tulcan) möglich. Der Grenzübergang La Balsa, Grenze zwischen San Ignacio und Zumba ist ebenfalls geöffnet, aber auf ecuadorianischer Seite nicht durchgehend besetzt. Die Einreise über diesen Grenzübergang wird nicht empfohlen.
Der Einreisestempel ist obligatorisch, auch bei Einreise über die Landgrenze von Peru oder Kolumbien. Bei Verstoß gegen ecuadorianisches Aufenthaltsrecht muss mit empfindlichen Strafen gerechnet werden, bei fortgesetztem illegalem Aufenthalt auch mit Abschiebehaft.
Der Pass oder eine Passkopie muss stets mitgeführt werden. Außerdem wird empfohlen, auch eine Kopie des Einreisestempels und der o.g. Versicherung mit sich zu führen.
Weitere Informationen in spanischer Sprache sind bei der zuständigen Einwanderungsbehörde "Migración" erhältlich.
S. auch Reiseinfos – Infrastruktur/Verkehr
Für den Besuch der Galapagos-Inseln wird zusätzlich die Vorlage eines Hin- und Rückflugtickets und der Hotelreservierung für die geplante Aufenthaltsdauer verlangt. Nähere Informationen sind in spanischer Sprache beim ecuadorianischen Außenministerium zu finden.
Die sogenannte Tarjeta de Control de Tránsito/Transit Control Card, ausgestellt von der Lokalverwaltung der Galapagosinseln (Consejo de Gobierno de Régimen Especial de Galápagos) muss bei Einreise vorgelegt werden.
Zur Ausreise aus Ecuador ist für Minderjährige, die auch ecuadorianische Staatsangehörige sind (deutsch-ecuadorianische Doppelstaater) oder ein Wohnsitzvisum für Ecuador haben, und nicht von den Sorgeberechtigten begleitet werden, zwingend die Vorlage einer entweder gerichtlichen, notariellen oder konsularisch beglaubigten Einverständniserklärung, z.B. vom ecuadorianischen Konsulat im Ausland, des nicht mitreisenden Elternteils erforderlich. Nähere Informationen bietet das ecuadorianische Ministerio del Interior.
Die Ein- und Ausfuhr von Bargeld ist unbegrenzt möglich, ab einem Wert von 10.000 USD aber deklarationspflichtig.
Für die Einfuhr von Heimtieren ist mindestens eine gültige Tollwutimpfung und Titerbestimmung erforderlich. Da sich Vorschriften hierzu mehrfach geändert haben, sollten Sie mit der örtlich zuständigen ecuadorianischen Auslandsvertretung in Deutschland Kontakt aufnehmen.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Eine gültige Gelbfieberimpfung wird für alle Reisenden ab dem vollendeten 12. Lebensmonat bei Einreise aus Brasilien, der Demokratischen Republik Kongo und Uganda sowie bei Reisenden, die sich länger als 12 Stunden im Transit eines dieser Länder aufgehalten haben, gefordert.
Allen Reisenden ab dem vollendeten neunten Lebensmonat wird eine Impfung dringend für Reisen in die Provinzen östlich der Anden unter 2.300 m (Morona-Santiago, Napo, Orellana, Pastaza, Sucumbios und Zamora-Chinchipe, Esmeraldas) empfohlen.
Nicht generell empfohlen wird die Gelbfieberimpfung in Provinzen westlich der Anden unter 2.300 m: Guayas, Los Rios, Santa Helea und Santo Domingo de los Tsachilas sowie bestimmte Gebiete von Azuay, Bolivar, Canar, Carchi, Chimborazo, Cotopaxi, El Oro, Imbabura, Loja, Pichincha und Tungurahua.
Nicht empfohlen ist die Gelbfieberimpfung für Gebiete oberhalb von 2.300 m sowie für Quito, Guayaquil und die Galapagos Inseln.
Aus Ecuador kommend kann die Impfung bei Weiterreise in ein Drittland verlangt werden (z.B. bei Weiterreise nach Costa Rica).
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.
In Ecuador kommt hauptsächlich die Malaria tertiana vor (89%). Ein mittleres Risiko besteht in manchen Gebieten des Amazonasbeckens inkl. dem Nationalpark Yasuní. Ein geringes Risiko besteht im Rest des Landes unter 1.500 m Höhe und den Inseln Puntas und Mondragon. Malariafrei sind Höhenlagen über 2500 m inklusive Quito, Guayaquil und Galapagos. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung. Die Notwendigkeit einer Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) oder der Mitnahme einer Notfallselbstbehandlung hängt von Ihrem Reiseprofil ab. Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird ggfs. empfohlen.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollte auf folgende Punkte geachtet werden:
Dengue-Viren werden in weiten Teilen des Landes durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber.
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Die Übertragung erfolgt normalerweise durch Raubwanzen, deren infizierter Kot in die Bisswunde gelangt. In den ländlichen Regionen kann es in sehr einfachen Unterkünften bei fehlenden Schutzmaßnahmen zu Infektionen mit der Chagas-Krankheit kommen.
Eine Übertragung kann ebenfalls durch die orale Aufnahme der Parasiten über verunreinigten Frucht- bzw. Zuckerrohrsäften („garapa") erfolgen. Dieser Übertragungsweg scheint sich zu häufen und soll inzwischen für die meisten Fälle in den Endemiegebieten Südamerikas verantwortlich sein.
In der akuten Erkrankungsphase treten grippeähnliche Symptome und bei Übertragung durch den infizierten Kot in bis zu 50% eine Schwellung des Augenlides auf. Jahre nach der Infektion kann es zu gravierende Organveränderungen mit Todesfällen kommen.
Landesweit kommt hauptsächlich die Haut-/Schleimhaut-Leishmaniasis vor, sehr selten auch die Organ-Leishmaniasis. Überträger der Parasiten sind dämmerungs- und nachtaktive kleine Sandmücken, die sich bevorzugt in feuchten und schattigen Habitaten aufhalten. Bei schlecht-heilende Insektenstichen oder z.B. anhaltendem unklaren Fieber sollte beide Erkrankungen ausgeschlossen werden.
Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt über Hautverletzungen durch mit Nagetierausscheidungen kontaminiertes Wasser übertragen werden.
Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen.
Bei zu erwartender Exposition kann im Einzelfall nach sorgsamer Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin erwogen werden.
Das medizinische Versorgungsangebot ist in den größeren Städten im privaten Sektor in der Regel mit dem in Europa zu vergleichen. Der öffentliche Sektor ist jedoch hinsichtlich personeller, apparativer, logistischer und z. T. hygienischer Ressourcen insbesondere auch in ländlichen Regionen überwiegend defizitär strukturiert. Die medizinische Versorgung auf den Galapagos-Inseln ist sehr einfach und eine Evakuierung auf das Festland nicht immer zeitnah möglich.
Die Kosten für eine medizinische Behandlung (prinzipiell auch bei Notfällen) sowie für Medikamente müssen in der Regel vor Ort sofort in bar oder per Kreditkartenzahlung beglichen werden. Im Fall akut lebensbedrohlicher Krankheitsbilder oder Unfallverletzungen sind auch Privatkliniken zur Behandlung verpflichtet, verlangen aber die vollständige Begleichung der Rechnung vor der Entlassung.
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Die medizinische Versorgung im Lande ist in den größeren Städten mit der in Europa zu vergleichen. Sie ist auf dem Lande jedoch vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch.
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass eine medizinische Notfallbehandlung in Privatkliniken meist nur gegen Vorkasse oder Nachweis ausreichender Bonität erfolgt (Kreditkartendeckung von 5.000 € empfohlen).
Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
Titel | Besondere Vorsichtsmaßnahmen | Gesundheitszeugnis erforderlich |
---|---|---|
Essen & Trinken | 5 | - |
Malaria | 4 | - |
Typhus & Polio | 3 | - |
Cholera | 2 | - |
Gelbfieber | 1 | - |
[1] Ecuador gilt als Land mit Gelbfieber-Infektionsgebieten (Provinzen Morona-Santiago, Napo, Orellana, Pastaza, Sucumbios und Zamora-Chinchipe). Daher empfiehlt die WHO unabhängig von den Landesvorschriften nachdrücklich die Impfung gegen Gelbfieber, v.a. bei Reisen außerhalb der Städte und im Regenwald. Impfschutz bei Reisen in die östlichen Provinzen dringend empfohlen.
Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen wollen und über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitreisende, die in Ecuador den Flughafen nicht verlassen.
[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch, v.a. in den Provinzen: Guayas, Imbabura, Los Rios, Manabi. Um sich zu schützen, sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. Abweichend von den offiziellen Bestimmungen kann gelegentlich eine Choleraimpfung verlangt werden, insbesondere bei Ankunft aus einem Land mit Cholera bzw. bei Einreise außerhalb der internationalen Flughäfen.
[3] Typhus kann vorkommen, Poliomyelitis nicht. Eine Typhusimpfung wird bei Rucksackreisen und Langzeitaufenthalten empfohlen.
[4] Malariarisiko ganzjährig in Gebieten unter 1500 m. Hohes Risiko in den Küstenprovinzen Esmeraldas, Manabí, Guayas und El Oro im Westen sowie in den östlichen Teilen der Amazonasprovinzen Sucumbíos, Napo und Pastaza. Mittleres Risiko im Westen der Provinzen Loja, Los Ríos und Cotopaxi sowie im westlichen Tiefland von Sucumbíos, Napo, Pastaza und Morona Santiago. Kein oder nur ein geringes Risiko in den übrigen Landesteilen, Städten und auf den Galapagos-Inseln. Für die gefährlichere Form Plasmodium falciparum (21%) wurde Chloroquinresistenz gemeldet.
[5] Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für diverse Infektionskrankheiten (z.B. Typhus, Bakterienruhr, Amöbenruhr, Lambliasis, Wurmerkrankungen), die durch verunreinigte Speisen oder Getränke übertragen werden. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Milch ist außerhalb der Stadtgebiete nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Milchprodukte aus ungekochter Milch am besten vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Auch Schweinefleisch, rohe Salate und Mayonnaise sind nicht immer unbedenklich. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
Für die Chagas-Erkrankung, die durch Raubwanzen übertragen wird, besteht ein geringes Infektionsrisiko in Slums. Reisenden, die in einfachen Hütten und im Freien übernachten, empfiehlt sich ein Insektenschutz mit Moskitonetzen.
Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt während der Regenzeit (November bis Juni) in den Provinzen Laja, Guayas und Esmeraldas vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.
In vereinzelten Herden im Nordwesten (Esmeraldas) tritt die durch Insekten verursachte Filariose auf. Reisende reduzieren die Übertragungsgefahr, wenn sie einen wirksamen Insektenschutz benutzen.
Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für Hepatitis A. Impfschutz gegen Hepatitis A wird empfohlen. Hepatitis B und E kommen vor. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt landesweit vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Pest-Fälle wurden aus der Provinz Chimborazo gemeldet. Der Schutz vor Ratten und Flöhen durch sichere Schlafplätze und häufigeres Wäschewechseln sowie das Fernhalten von bereits Erkrankten reduzieren die Ansteckungsgefahr. Bei beruflicher Tätigkeit in Pestgebieten empfiehlt sich die prophylaktische Einnahme von Antibiotika.
Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. In der Provinz Morona Santiago (Amazonasgebiet) sind Fälle von Tollwut bei Menschen aufgetreten. Überträger sind wahrscheinlich Fledermäuse. Wer in diese von Touristen selten besuchte Region reist, sollte nachts die Fenster geschlossen halten und eine Impfung in Erwägung ziehen.
HIV/Aids ist weltweit ein Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Titel | Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückflugticket erforderlich |
---|---|---|---|
Türkei | Ja | Nein | Ja |
Andere EU-Länder | Ja | Nein | Ja |
Schweiz | Ja | Nein | Ja |
Österreich | Ja | Nein | Ja |
Deutschland | Ja | Nein | Ja |
Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig und darf nicht beschädigt sein. Diese Bestimmung gilt sowohl für visumfreie als auch für visumpflichtige Aufenthalte.
Reisende fast aller Länder sind vom Visumzwang befreit und können sich bis zu 90 Tage innerhalb von einem Zeitraum von einem Jahr im Land aufhalten (Einreisestempel zählt).
Ausnahmen: Ein Visum benötigen u.a. Staatsangehörige von Äthiopien, Afghanistan, Bangladesch, Cuba, Eritrea, Haiti, Kenia, Nepal, Nigeria, Nord-Korea, Pakistan, Senegal und Somalia.
Eine Verlängerung des visumfreien Aufenthalts ist vor Ort beim Außenministerium möglich.
Bei Verstoß gegen ecuadorianisches Aufenthaltsrecht drohen Geldstrafen sowie Zurück- und Ausweisungen. Auskünfte über die Visumbestimmungen für längerfristige Aufenthalte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass mit Lichtbild (dieser wird ab dem 1.1.2024 durch einen elektronischen Reisepass für Minderjährige ersetzt) oder eigener Reisepass.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige, die allein oder nur mit einem Elternteil/Sorgeberechtigten reisen und die (auch) die ecuadorianische Staatsangehörigkeit oder einen ständigen Wohnsitz in Ecuador haben, benötigen eine gerichtliche, notariell oder konsularisch (ecuadorianisches Konsulat im Ausland) beglaubigte Einverständniserklärung, wenn sie allein oder in Begleitung nur eines Elternteils ausreisen.
3-4 Wochen. Spätestens 1 Monat vor der geplanten Reise sollte mit der zuständigen diplomatischen Vertretung Kontakt aufgenommen werden.
Je nach Aufenthaltszweck unterschiedlich.
Das Touristenvisum kann einmalig verlängert werden. Das verlängerte Visum hat eine Gültigkeit von einem Jahr.
Transitvisa werden nicht ausgestellt.
U.a. Touristen-, Arbeits- und Studentenvisum.
Je nach Nationalität unterschiedlich.
Einreisevisum (Aufenthalt bis zu 180 Tage):
(a) 1 Antragsformular (online oder bei den diplomatischen Vertretungen erhältlich),
(b) 1 Passbild mit weißem Hintergrund,
(c) Reisepass (bei Einreise mindestens noch 6 Monate gültig) und eine Kopie des Reisepasses,
(d) Kopie des Hin- und Rückflugtickets oder der elektronischen Ticketreservierung,
(e) polizeiliches Führungszeugnis (Minderjährige: Bescheinigung einer Bildungseinrichtung über gutes Betragen),
(f) Auslandsreisekrankenversicherung, die für Ecuador und während des gesamten Aufenthalts gültig ist.
(h) (evtl. eine Masern-Impfung),
(i) Nachweis ausreichender Geldmittel (z.B. Bankbestätigung oder Einkommensbestätigung des Arbeitgebers),
(j) Briefmarken für die Rücksendung des visierten Reisepasses innerhalb Deutschlands.
Empfohlen sind US-Dollar. Geld kann bei Banken und Wechselstuben (casas de cambio) gewechselt werden. Der Geldwechsel außerhalb der Städte kann schwierig sein. Die Wechselgebühr schwankt zwischen 1% und 4%, man sollte sich vor dem Umtausch erkundigen. Für Geldanweisungen steht "Western Union" mit einen dichten Netz an Vertriebsstellen und Partnern (100 Partner in Quito) zur Verfügung.
1 US-Dollar = 100 Cents. Währungskürzel: US$, USD (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 100, 50, 20, 10, 5, 2 und 1 US$. Die 2 US-Dollar Banknote ist so selten, dass sie von Bankautomaten nicht ausgegeben wird. Sie ist ein beliebtes Sammlerobjekt, das viele wegen ihrer Rarität noch nie in den Händen gehalten haben. Münzen gibt es in den Nennbeträgen 1 US$ sowie 50, 25, 10, 5 und 1 Cent. Neben den Dollarmünzen sind auch die Centavo-Münzen im Umlauf, diese werden als Wechselgeld ausgegeben und entsprechen im Wert dem Dollar-Cent.
Achtung: 50 und 100 US$-Banknoten werden zurzeit in Banken und Geschäften nicht angenommen, weil viele falsche Banknoten im Umlauf sind.
Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung und von Fremdwährungen ist unbeschränkt, Summen ab einem Gegenwert von 10.000 US$ sind deklarationspflichtig.
Mastercard, Visa und Diners Club werden normalerweise in großen Geschäften, Restaurants und Hotels angenommen. Jedoch gibt es zurzeit immer wieder Schwierigkeiten beim Abheben von Bargeld mit Kreditkarte am Geldautomaten sowie beim Bezahlen mit Kreditkarten in Geschäften. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Reiseschecks werden in Ecuador nicht mehr angenommen.
I. Allg. Mo-Fr 09.00-16.00/18.00 Uhr, z. T. Sa vormittags
Goldbarren, Narkotika, Antiquitäten, lebende Wildtiere, aus geschützten Tierarten hergestellte Souvenirs (schwarze Koralle, Schildpatt).
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