Ländername | Republik Kolumbien, República de Colombia |
Fläche | 1.141.748 km2 |
Hauptstadt | Bogotá |
Bevölkerung | 49.065.615 |
Sprache | Spanisch |
Staats-/Regierungsform | Republik |
Staatsoberhaupt | Iván Duque |
Regierungschef | Iván Duque |
Währung | kolumbianischer Peso |
Zeitzone | UTC-5 |
Reiseadapter | A, B |
Kfz-Länderkennzeichen | CO |
ISO-3166 | CO, COL |
Internet-TLD | .co |
Landesvorwahl | +57 |
Website | https://www.gov.co/home/ |
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Sicherheitsbehörden haben in den vergangenen Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Sicherheit der Straßenverbindungen zwischen den wichtigsten Städten des Landes zu gewährleisten (insbesondere an den wichtigsten Feiertagen und an den Wochenenden werden die Hauptrouten gesichert). Die Hauptrouten zwischen den wichtigsten Städten des Landes können daher in der Regel befahren werden. Ausflüge in der Umgebung von Bogotá und (mit Einschränkungen) in den Umgebungen anderer Städte sind ebenfalls möglich.
Aufgrund des schlechten Straßenzustands und der gebirgigen Topographie besteht allerdings ein erhöhtes Unfallrisiko; mit langen Fahrtzeiten ist zu rechnen.
Zudem können jederzeit Behinderungen durch Erdrutsche oder Streiks entstehen, weshalb bei Fahrten mit eigenem oder Mietwagen gründlich geplant und vorab die aktuelle Lage geprüft werden sollte. In den Städten und auf Hauptverkehrsverbindungen sind die aktuellen Angaben von Internetservices wie Wayzz oder Google-Maps in der Regel korrekt.
Außerhalb der großen Städte und insbesondere in den Naturparks gibt es keine flächendeckende Internet- und Mobilfunkverbindung.
Der deutsche Führerschein ist für touristische Aufenthalte zwar ausreichend, der Internationale Führerschein ist jedoch für die Praxis empfehlenswert und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Für den Besuch einiger Nationalparks ist der Nachweis der Gelbfieberimpfung erforderlich.
Die Impfung ist kostenlos am Flughafen El Dorado/Bogota sowie in diversen Impfzentren möglich, wirksamer Impfschutz entsteht aber erst nach zehn Tagen. Das Datum der Impfung wird deshalb bei Eintritt in die betreffenden Parks genau kontrolliert.
Bei Hochgebirgstouren kommt es aufgrund der extremen Höhenlage von oft über 5000 Metern und der besonderen lokalen Bedingungen wie überwachsenes Geröll auch unter erfahrenen Bergsteigern zu teilweise schweren Unfällen. Eine flächendeckende, zuverlässig erreichbare Bergwacht existiert nicht, Rettungsflüge sind vielerorts nicht möglich.
Bitte beachten Sie den Abschnitt "Aktuelles Durch- und Weiterreise".
Bisweilen haben Touristen die Möglichkeit, in indigenen Gemeinschaften, insbesondere in Putumayo und der Amazonasregion, an Zeremonien, zur spirituellen Reinigung teilzunehmen. Vorsicht ist geboten, wenn dabei halluzinogen Substanzen angeboten werden. Diese sind in Kolumbien nicht verboten, können aber gefährliche Gifte enthalten und insbesondere bei Interaktion mit Medikamenten zu massiver Gesundheitsgefährdung bis hin zum Tod führen. Da solche Zeremonien in der Regel fernab der Städte stattfinden, ist schnelle Hilfe meist nicht erreichbar. Besonders Ayahuasca oder Yage, eine Pflanze, aus der ein dimethyltryptaminhaltiges Getränk gewonnen wird, hat mehrfach zu medizinischen Notfällen geführt. Der Inhaltsstoff fällt in Deutschland unter das Betäubungsmittelgesetz; Einfuhr und Vertrieb ohne Genehmigung sind strafbar.
Homosexualität ist nicht strafbar, die Akzeptanz in der Bevölkerung insbesondere im ländlichen Bereich allerdings nicht sehr ausgeprägt.
Drogendelikte wie Drogenbesitz und - schmuggel werden hart bestraft. Langjährige Haftstrafen müssen in kolumbianischen Gefängnissen verbüßt werden.
Landeswährung ist der kolumbianische Peso (COP). Euro können Sie bei Wechselstuben in Landeswährung umtauschen. Die Akzeptanz von Kreditkarten (Visa und Mastercard) ist weit verbreitet; auch das Abheben an Geldautomaten ist damit in der Regel möglich.
Die Weltgesundheitsorganisation hat die Erkrankung, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von derzeit abweichen, siehe
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Eine Gelbfieberimpfung wird allen Reisenden ab dem neunten Lebensmonat dringend empfohlen, bevor sie in Kolumbien in Gebiete unterhalb von 2.300 Metern Höhe reisen. Nicht empfohlen wird die Impfung bei Reisen ausschließlich nach Bogotá und auf die Inseln San Andrès und Providencia In den Städten Barranquilla, Cali, Cartagena und Medellín besteht nur ein sehr niedriges Risiko.
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Merkblatt Chikungunya-Fieber.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.
In Kolumbien kommt Malaria tropica und Malaria tertiana in etwa gleichen Teilen vor.
Ein hohes Risiko besteht über 1.700 Metern in den Departmenten an der Pazifikku"ste, Teilgebiete der Departements Antioquia, Bolívar, Córdoba und in den Zuflussgebieten des Amazonas: Grenzdepartemente zu Venezuela, Brasilien und Peru (Ausnahmen s.u.) sowie östliche Regionen der Departaments Caquetá Guaviare und Meta.
Ein geringes Risiko über 1.700 Metern besteht in Teilgebieten des Departements Arauca und Putumayo und in den westlichen Regionen des Departements Caquetá sowie in Regionen, die an Hochrisiko-Gebiete angrenzen (s. o.). Minimales Risiko besteht im Rest des Landes über 1.700 Metern Höhe. Malariafrei sind die Städte Bogotá, Cartagena, Medellín und Regionen unter 1.700 Metern Höhe. Siehe auch die aktuellen Verbreitungskarten des Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der.
Die Notwendigkeit einer Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) hängt von Ihrem Reiseprofil ab.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
In den ländlichen Regionen kommt sowohl die Haut-/Schleimhaut-Leishmaniasis als auch die Organ-Leishmaniasis vor. Überträger der Parasiten sind dämmerungs- und nachtaktive kleine Sandmücken, die sich bevorzugt in feuchten und schattigen Habitaten aufhalten. Bei schlecht-heilenden Insektenstichen oder anhaltendem unklaren Fieber sollte beide Erkrankungen ausgeschlossen werden.
In den ländlichen Regionen kann es in sehr einfachen Unterkünften zur Übertragung der Chagas-Krankheit kommen. Das Risiko für Reisende ist sehr gering.
Die Übertragung erfolgt durch Raubwanzen, deren infizierter Kot in die Bisswunde gelangt oder selten auch durch die orale Aufnahme von verunreinigten Frucht- bzw. Zuckerrohrsäften. In der akuten Erkrankungsphase treten grippeähnliche Symptome und bis zu 50% eine Schwellung des Augenlides auf. Jahre nach der Infektion kann es zu gravierende Organveränderungen kommen.
Das medizinische Versorgungsangebot ist in den größeren Städten in der Regel mit dem in Europa zu vergleichen. Sie ist auf dem Lande jedoch vielfach technisch, apparativ und hygienisch problematisch.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Letzte Änderungen: Aktuelles – COVID-19 (Beschränkungen im Land)
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:
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- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
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Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Regierung Kolumbiens.
Die Einreise nach Kolumbien über den Luft- und Seeweg ist für deutsche Staatsangehörige über 18 Jahre grundsätzlich mit vollständiger COVID-19-Impfung und entsprechendem Nachweis oder mit einem negativen PCR- oder Antigentest möglich.
Die letzte Impfung muss mindestens 14 Tage vor Abflug erfolgt sein. Die Impfung wird anerkannt, wenn sie mindestens 14 Tage vor Abflug erfolgte und vollständig (mindestens zwei Impfungen bei einem Impfschema mit zwei Impfdosen, bei Janssen von Johnson & Johnson genügt eine Impfdosis) ist.
Liegt keine Impfung vor oder liegt die Zweitimpfung bei einem Impfschema mit zwei Impfdosen oder die Impfung mit dem Impfstoff Janssen weniger als 14 Tage zurück, muss zusätzlich ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf oder ein Antigentest, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Personen unter 18 Jahren sind sowohl von dem Nachweis der Impfung als auch von der Vorlage eines PCR- oder Antigentests befreit.
Reisende müssen sich innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise über das Formular Check-Mig der Migración Colombia online registrieren. Die Registrierungsbestätigung muss der Fluggesellschaft vor Abflug in Deutschland vorgelegt werden. Die übermittelten Daten werden an die kolumbianischen Gesundheitsbehörden weitergegeben. Einreisende werden von diesen nach Ankunft meist telefonisch kontaktiert.
Nähere Auskünfte erteilen das kolumbianische Außenministerium, die kolumbianischen Auslandsvertretungen oder die Migrationsbehörden.
Bei Ausreise ist das Formular Check-Mig der Migracion Colombia erneut auszufüllen.
In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auf Inlandsflügen herrscht Maskenpflicht. Ein Mindestabstand von zwei Metern wird empfohlen.
Da die COVID-19-Regeln (Maskenpflicht etc.) regional variieren können, wird empfohlen, sich vor Ort über die jeweils geltenden Bestimmungen zu informieren.
Von Reisen in folgende Departamentos bzw. Gebiete wird – mit Ausnahme von Fahrten auf Hauptstraßen zwischen Großstädten bei Tageslicht - dringend abgeraten:
Von Reisen in die unmittelbaren Grenzgebiete zu Venezuela wird abgeraten.
Die Sicherheitslage in Kolumbien hat sich in den letzten Jahren erheblich verbessert. Der Friedensprozess mit der FARC wird trotz diverser Schwierigkeiten fortgesetzt. Guerillareste (ELN, EPL), FARC-Dissidenten sowie Gruppen aus dem Bereich der organisierten Kriminalität verüben weiter Gewalttaten und liefern sich Bandenkriege im Kampf um die Vorherrschaft in den Drogengebieten. Die genannten Gruppierungen sind in vielfältigen Deliktsfeldern (Drogenökonomie, illegaler Bergbau, Schmuggel, Erpressung, Entführung, Anschläge, Gewalt- und Tötungsdelikte usw.) aktiv und gehen aggressiv gegen Eindringlinge bzw. potentielle Opfer vor. Dies gilt insbesondere in den Grenzregionen Kolumbiens zu Venezuela und Ecuador und in ländlichen, dünn besiedelten Gebieten. Dort ist die staatliche Kontrolle weiterhin nicht gewährleistet. Auch wenn Touristen in der Regel nicht Ziel von Anschlägen sind, besteht die Gefahr von Kollateralschäden.
Terroristische Anschläge auf touristische Ziele sind mit Ausnahme eines Anschlags in einem Einkaufszentrum in Bogotá im Juni 2017 in den letzten Jahren nicht vorgekommen.
Demonstrationen, Protestaktionen und Streiks können insbesondere in großen Städten in Kolumbien jederzeit stattfinden. Verkehrsbehinderungen und Straßenblockaden, auch vor Grenzübergängen wie nach Ecuador und Venezuela, sowie gewalttätige Ausschreitungen können dabei nicht ausgeschlossen werden.
Guerilla und Drogenanbauer haben in weiten Landstrichen Landminen gelegt. Schon wenige Schritte neben geteerten Straßen und festen Schotterpisten besteht die Gefahr, auf eine Mine zu treten. Informationen zur Verteilung der verminten Gebiete finden sich z.B. unter DescontaminaColombia.
Im Grenzgebiet zu Venezuela muss auch auf befestigten Straßen mit Sprengfallen gerechnet werden, die Militärpatrouillen gelten, aber auch von zivilen Fahrzeugen ausgelöst werden und letale Wirkung entfalten können.
In den Großstädten (Bogotá, Medellin, Barranquilla, Cali, Cartagena, Santa Marta usw.) ist die Sicherheitslage mit der in anderen lateinamerikanischen Metropolen vergleichbar.
Die Kriminalitätsrate (insbesondere Straßendiebstähle und Wohnungseinbrüche) und die allgemeine Gewaltbereitschaft sind hoch. Dies gilt sowohl für landschaftlich reizvolle Gegenden/Wanderwege als auch für die Hauptstadt Bogotá und Touristenzentren.
Selbst tagsüber muss auch in belebten Straßen mit Raubüberfällen und Trickdiebstahl gerechnet werden. Mit Einbruch der Dämmerung besteht bei Überfällen eine erhöhte Gefahr für Gewaltanwendung.
Bei Taxifahrten besteht die Gefahr, Opfer eines Raubüberfalls oder einer Kurzzeitentführung zu werden, bei der die Täter in der Regel Kreditkarten samt PIN abpressen, um an Geldautomaten Bargeld vom Konto des Opfers abzuheben. Orts- und sprachunkundigen Fahrgästen widerfährt dies bisweilen sogar bei Benutzung der regulären gelben Taxis am Flughafen Bogotá.
Es kommt auch zum Einsatz von K.O.-Tropfen und ähnlichen Mitteln in Getränken, Esswaren, Süßigkeiten und Zigaretten, insbesondere in Bogotá und in Überlandbussen. Einige Touristen berichteten von untergeschobenen Drogen bei Straßenkontrollen.
Reisende werden zudem gegen ihren Willen und in Unkenntnis als „Drogenschmuggler" missbraucht.
Kolumbien liegt in einer seismisch aktiven Zone. Im Bereich der Kordilleren im Westteil Kolumbiens ist mit einer erhöhten Erdbebengefahr zu rechnen. Auch gibt es einige aktive Vulkane.
Das Klima ist überwiegend tropisch oder subtropisch, in höheren Lagen wie in Bogotà auch gemäßigt.
Von April bis Mitte Juni und im Oktober und November ist in Kolumbien Regenzeit, in der es zu heftigen Regenfällen, häufig mit Überschwemmungen und Erdrutschen kommt.
An der Nordküste am karibischen Meer ist von Juni bis Dezember Wirbelsturmsaison.
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Sicherheitsbehörden haben in den vergangenen Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Sicherheit der Straßenverbindungen zwischen den wichtigsten Städten des Landes zu gewährleisten (insbesondere an den wichtigsten Feiertagen und an den Wochenenden werden die Hauptrouten gesichert). Die Hauptrouten zwischen den wichtigsten Städten des Landes können daher in der Regel befahren werden. Ausflüge in der Umgebung von Bogotá und (mit Einschränkungen) in den Umgebungen anderer Städte sind ebenfalls möglich.
Aufgrund des schlechten Straßenzustands und der gebirgigen Topographie besteht allerdings ein erhöhtes Unfallrisiko; mit langen Fahrtzeiten ist zu rechnen.
Zudem können jederzeit Behinderungen durch Erdrutsche oder Streiks entstehen, weshalb bei Fahrten mit eigenem oder Mietwagen gründlich geplant und vorab die aktuelle Lage geprüft werden sollte. In den Städten und auf Hauptverkehrsverbindungen sind die aktuellen Angaben von Internetservices wie Wayzz oder Google-Maps in der Regel korrekt.
Außerhalb der großen Städte und insbesondere in den Naturparks gibt es keine flächendeckende Internet- und Mobilfunkverbindung.
Der deutsche Führerschein ist für touristische Aufenthalte zwar ausreichend, der Internationale Führerschein ist jedoch für die Praxis empfehlenswert und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Für den Besuch einiger Nationalparks ist der Nachweis der Gelbfieberimpfung erforderlich.
Die Impfung ist kostenlos am Flughafen El Dorado/Bogota sowie in diversen Impfzentren möglich, wirksamer Impfschutz entsteht aber erst nach zehn Tagen. Das Datum der Impfung wird deshalb bei Eintritt in die betreffenden Parks genau kontrolliert.
Bei Hochgebirgstouren kommt es aufgrund der extremen Höhenlage von oft über 5000 Metern und der besonderen lokalen Bedingungen wie z.B. überwachsenes Geröll auch unter erfahrenen Bergsteigern zu teilweise schweren Unfällen. Eine flächendeckende, zuverlässig erreichbare Bergwacht existiert nicht, Rettungsflüge sind vielerorts nicht möglich.
Bitte beachten Sie den Abschnitt "Aktuelles Durch- und Weiterreise".
Bisweilen haben Touristen die Möglichkeit, in indigenen Gemeinschaften, insbesondere in Putumayo und der Amazonasregion, an Zeremonien, z.B. zur spirituellen Reinigung teilzunehmen. Vorsicht ist geboten, wenn dabei halluzinogen Substanzen angeboten werden. Diese sind in Kolumbien nicht verboten, können aber gefährliche Gifte enthalten und insbesondere bei Interaktion mit Medikamenten zu massiver Gesundheitsgefährdung bis hin zum Tod führen. Da solche Zeremonien in der Regel fernab der Städte stattfinden, ist schnelle Hilfe meist nicht erreichbar. Besonders Ayahuasca oder Yage, eine Pflanze, aus der ein dimethyltryptaminhaltiges Getränk gewonnen wird, hat mehrfach zu medizinischen Notfällen geführt. Der Inhaltsstoff fällt in Deutschland unter das Betäubungsmittelgesetz; Einfuhr und Vertrieb ohne Genehmigung sind strafbar.
Homosexualität ist nicht strafbar, die Akzeptanz in der Bevölkerung insbesondere im ländlichen Bereich allerdings nicht sehr ausgeprägt.
Drogendelikte wie Drogenbesitz und – schmuggel werden hart bestraft. Langjährige Haftstrafen müssen in kolumbianischen Gefängnissen verbüßt werden.
Landeswährung ist der kolumbianische Peso (COP). Euro können Sie bei Wechselstuben in Landeswährung umtauschen. Die Akzeptanz von Kreditkarten (Visa und Mastercard) ist weit verbreitet; auch das Abheben an Geldautomaten ist damit in der Regel möglich.
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen sich in gutem Zustand befinden und zum Zeitpunkt der Einreise mindestens für die beabsichtige Aufenthaltsdauer gültig sein.
Beschädigte Reisedokumente (z.B. ausgefranster Außeneinband, gelockerte Bindung der Seiten) führen in der Regel zu Einreiseverweigerung.
Bei der Einreise kann die Vorlage eines Rück- bzw. Weiterflugtickets verlangt werden.
Reisende, die ihren aktuellen Pass jemals als verloren oder gestohlen gemeldet haben, sollten sich vor der Abreise vergewissern, dass die Meldung in der Interpol-Datei vollständig gelöscht ist. Andernfalls wird die Einreise in der Regel verweigert.
Bei Einreise an den Flughäfen wird das gesamte Gepäck per Scanner kontrolliert. Bisweilen finden außerdem verdachtsunabhängige körperliche Durchsuchungen auf Drogen statt.
Bei Gepäckdurchsuchungen wegen Drogenverdachts sollte unbedingt versucht werden, einen unabhängigen Zeugen hinzuzuziehen.
Deutsch-kolumbianische Doppelstaater müssen mit einem kolumbianischen Pass ein- und ausreisen.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen rein touristischen Aufenthalt in Kolumbien kein Visum. Die Immigrationsbehörde „Migración Colombia" legt an den Grenzübergangsstellen bzw. auf den internationalen Flughäfen per Stempel im Reisepass die Aufenthaltsdauer fest. Sie sollten daher bei der Einreisekontrolle durch Vorlage von Einladungsschreiben, Flugtickets o. ä. die Grenzbeamten bitten, eine Aufenthaltsdauer zu genehmigen, die den angestrebten Aufenthaltszeitraum abdeckt.
Die zunächst maximale Aufenthaltsdauer beträgt 90 Tage, verlängerbar um weitere 90 Tage. Bei Einreise auf dem Landweg sollte unbedingt auf die Anbringung des Einreisestempels geachtet werden, da es andernfalls Probleme bei der Ausreise gibt.
Gerade an der Grenze von Ecuador nach Kolumbien lassen Überlandbusse sich gern „durchwinken", ohne ihren Fahrgästen Zeit für die Einreiseformalitäten zu lassen.
Wer über die genehmigte Aufenthaltsdauer hinaus im Land bleiben möchte, muss rechtzeitig vor Ablauf des bereits genehmigten Zeitraums bei der Migración Colombia eine (gebührenpflichtige) Verlängerung beantragen. Migración Colombia ist in allen größeren Städten des Landes vertreten. In der Regel wird eine einmalige Verlängerung um weitere 90 Tage gewährt, ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
Für Minderjährige, die (auch) kolumbianische Staatsangehörige sind (z.B. deutsch-kolumbianische Doppelstaater) ist die Ausreise nur mit schriftlicher, notariell beglaubigter Einverständniserklärung der nicht mitreisenden Eltern bzw. des nicht mitreisenden Elternteils möglich. Das gilt selbst dann, wenn der betreffende Elternteil zum Flughafen begleitet und auch, wenn er/sie sich nicht in Kolumbien befindet.
Reisende, die aus oder über Brasilien einreisen, müssen derzeit eine Gelbfieberimpfung nachweisen, ohne die oft bereits die Beförderung von Flughäfen in Brasilien abgelehnt wird. Beachten Sie die Zehn-Tage-Frist für die Wirksamkeit und damit Gültigkeit der Impfung.
Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung ist bis zu einem Gegenwert von 10.000 USD möglich.
Die Ausfuhr von kolumbianischen Kulturgütern, Antiquitäten und Wildtieren ist untersagt.
Informationen für die Einreise mit Heimtieren bietet die deutsche Botschaft in Bogotá.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Eine Gelbfieberimpfung wird allen Reisenden ab dem neunten Lebensmonat dringend empfohlen, bevor sie in Kolumbien in Gebiete unterhalb von 2.300 Metern Höhe reisen. Nicht empfohlen wird die Impfung bei Reisen ausschließlich nach Bogotá und auf die Inseln San Andrès und Providencia In den Städten Barranquilla, Cali, Cartagena und Medellín besteht nur ein sehr niedriges Risiko.
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Merkblatt Chikungunya-Fieber.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.
In Kolumbien kommt Malaria tropica und Malaria tertiana in etwa gleichen Teilen vor.
Ein hohes Risiko besteht über 1.700 Metern in den Departmenten an der Pazifikküste, Teilgebiete der Departements Antioquia, Bolívar, Córdoba und in den Zuflussgebieten des Amazonas: Grenzdepartemente zu Venezuela, Brasilien und Peru (Ausnahmen s.u.) sowie östliche Regionen der Departaments Caquetá Guaviare und Meta.
Ein geringes Risiko über 1.700 Metern besteht in Teilgebieten des Departements Arauca und Putumayo und in den westlichen Regionen des Departements Caquetá sowie in Regionen, die an Hochrisiko-Gebiete angrenzen (s. o.). Minimales Risiko besteht im Rest des Landes über 1.700 Metern Höhe. Malariafrei sind die Städte Bogotá, Cartagena, Medellín und Regionen unter 1.700 Metern Höhe. Siehe auch die aktuellen Verbreitungskarten des Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.
Die Notwendigkeit einer Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) hängt von Ihrem Reiseprofil ab.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
In den ländlichen Regionen kommt sowohl die Haut-/Schleimhaut-Leishmaniasis als auch die Organ-Leishmaniasis vor. Überträger der Parasiten sind dämmerungs- und nachtaktive kleine Sandmücken, die sich bevorzugt in feuchten und schattigen Habitaten aufhalten. Bei schlecht-heilenden Insektenstichen oder z.B. anhaltendem unklaren Fieber sollte beide Erkrankungen ausgeschlossen werden.
In den ländlichen Regionen kann es in sehr einfachen Unterkünften zur Übertragung der Chagas-Krankheit kommen. Das Risiko für Reisende ist sehr gering.
Die Übertragung erfolgt durch Raubwanzen, deren infizierter Kot in die Bisswunde gelangt oder selten auch durch die orale Aufnahme von verunreinigten Frucht- bzw. Zuckerrohrsäften. In der akuten Erkrankungsphase treten grippeähnliche Symptome und bis zu 50% eine Schwellung des Augenlides auf. Jahre nach der Infektion kann es zu gravierende Organveränderungen kommen.
Das medizinische Versorgungsangebot ist in den größeren Städten in der Regel mit dem in Europa zu vergleichen. Sie ist auf dem Lande jedoch vielfach technisch, apparativ und hygienisch problematisch.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Die medizinische Versorgung im Lande ist, soweit es sich um die größeren Städte handelt, mit der in Europa zu vergleichen. Sie ist auf dem Lande jedoch vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch.
Besucher Bogotás sollten einige Tage zur Akklimatisierung einplanen, die Höhenlage kann Schwindelgefühl und Schwächeanfälle auslösen. Alkoholkonsum sollte gering gehalten werden.
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung sowie einer Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.
Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor dem Trinken, Zähneputzen und vor der Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Milch ist in der Regel nicht pasteurisiert und sollte ebenfalls abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser weiterverarbeiten. Milchprodukte aus ungekochter Milch am besten vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch, rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
Titel | Besondere Vorsichtsmaßnahmen | Gesundheitszeugnis erforderlich |
---|---|---|
Essen & Trinken | - | - |
Malaria | 4 | - |
Typhus & Polio | 3 | - |
Cholera | 2 | - |
Gelbfieber | 1 | - |
[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von 15 Tagen nach Aufenthalt in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen wollen und über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Transitreisende, die in Kolumbien den Flughafen nicht verlassen.
Eine Schutzimpfung gegen Gelbfieber wird Reisenden empfohlen, die die folgenden Departamentos unterhalb von 2300 m besuchen: Amazonas, Antioquia, Arauca, Atlántico, Bolivar, Boyacá, Caldas, Caquetá, Casanare, Cauca, Cesar, Córdoba, Cundinamarca, Guainía, Guaviare, Huila, Magdalena, Meta, Norte de Santander, Putumayo, Quindio, Riasaralda, San Andrés, Providencia, Santander, Sucre, Tolima, Vaupés und Vichada sowie Cauca, Nariño und Valle de Cauca, dem zentralen und südlichen Choco Department und den Städten von Barranquilla, Cali, Cartagena und Medellín sowie die Städte von Acandí, Juradó, Riosucio und Unguía im Department Choco, den Städten von Albania, Barrancas, Dibulla, Distracción, El Molino, Fonseca, Hatonuevo, La Jagua del Pilar, Maicao, Manaure, Riohacha, San Juan del Cesar, Urumita und Villanueva im La Guajira Department.
[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist für die Einreise nach Kolumbien nicht erforderlich, das Risiko einer Infektion ist jedoch nicht auszuschließen. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Reiseantritt ärztlichen Rat einzuholen.
[3] Typhus kommt vor, Poliomyelitis nicht. Eine Typhusimpfung wird bei Rucksackreisen und Langzeitaufenthalten empfohlen.
[4] Geringes Malariarisiko besteht ganzjährig unter 1.600 m Höhe im ganzen Land. Vorherrschend ist die weniger gefährliche Malariaform Plasmodium vivax (60%). Die gefährlichere Malariaform Plasmodium falciparum soll sowohl chloroquin- als auch sulfadoxin-pyrimethamin-resistent sein.
Obwohl eine Masernimpfung offiziell keine Einreisebedingung ist, müssen Reisende damit rechnen, dass sie beim Grenzübertritt doch gefordert wird.
Ausländer, die eine Genehmigung zum Dauer- oder Langzeitaufenthalt beantragen, benötigen ein Certificado de Salud sowie einen negativen HIV-Test in spanischer Sprache. Mitgebrachte Bescheinigungen werden in der Regel anerkannt.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Chikungunya kommt vor. Ein Impfschutz ist nicht möglich. Als Vorsorgemaßnahme wird ein möglichst effizienter Schutz gegen Insektenstiche empfohlen.
Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit und besonders in Tolima, sowie entlang der Atlantikküste, im Magdalena- und Caucaflusstal, Putumayo und den Cordillera Oriental-Ausläufern vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.
Fleckfieber kommt vor allem in Slums im kühlen Hochland vor. Das Fieber wird durch Kleiderläuse ausgelöst. Um sich zu schützen, sollte man regelmäßige Körper- und Kleiderhygiene betreiben. Nur in seltenen Fällen sollte eine Impfung erwogen werden.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
HIV/Aids ist eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Keuchhusten (Pertussis) kommt in vielen Regionen endemisch vor. Reisende sollten ihren Impfschutz bzw. eine mögliche Immunität durch eine schon erfolgte Erkrankung überprüfen.
Leishmaniose kommt landesweit vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Titel | Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückflugticket erforderlich |
---|---|---|---|
Türkei | Ja | Nein/1 | Ja |
Andere EU-Länder | Ja | 1 | Ja |
Schweiz | Ja | Nein/1 | Ja |
Österreich | Ja | Nein/1 | Ja |
Deutschland | Ja | Nein/1 | Ja |
Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss bei der Einreise nach Kolumbien noch mindestens 6 Monate gültig und in gutem Zustand sein.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen (es zählt das Datum des Einreisestempels der Einwanderungsbehörde „Migració Colombia“. Eine kostenpflichtige Verlängerung um weitere 90 Tage ist möglich. Maximaler Aufenthalt pro Kalenderjahr 180 Tage.:
EU-Länder, Schweiz und Türkei.
[1] Für Geschäftsreisen, Arbeits- und Studienaufenthalte besteht generelle Visumpflicht für Staatsangehörige aller Länder. Sofern eine Reise nicht ausschließlich touristischen Zwecken dient (z.B. Geschäftsreise mit Besprechungsterminen), sollte vor Abreise mit der zuständigen konsularischen Vertretung geklärt werden, ob ein Visum nötig ist.
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Allein reisende Minderjährige (unter 18 Jahren), die (auch) die kolumbianische Staatsangehörigkeit haben, müssen eine beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten in spanischer Sprache mit sich führen. Bei Reisen mit nur einem Elternteil/Sorgeberechtigen sollte eine solche Erklärung des anderen Elternteils/Sorgeberechtigten vorliegen.
Kolumbianische Minderjährige (unter 18 Jahren) oder ausländische Minderjährige mit Wohnsitz in Kolumbien, die aus Kolumbien ausreisen, benötigen eine notariell beglaubigte Zustimmung beider Eltern/Sorgeberechtigten, wenn sie alleine reisen, und die notariell beglaubigte Zustimmung des fehlenden Elternteils/Sorgeberechtigten, wenn sie mit einem Elternteil/Sorgeberechtigten reisen.
Empfehlenswert ist bei Reisen mit Minderjährigen eine vorherige Rücksprache mit der Botschaft bezüglich der Ausreisevorschriften. Die Verwandtschaft mit dem minderjährigen Kind muss z.B. mit einer Geburtsurkunde des Kindes nachgewiesen werden.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Je nach Visum 6-8 Wochen. Telefonische Terminabsprache zur Visumerteilung ist erwünscht.
Arbeitsvisa richten sich nach der Länge des Arbeitsvertrages, Geschäftsvisa und alle übrigen Visa je nach Vereinbarung, generell werden sie für max. 2 Jahre ausgestellt, Verlängerungen sind jedoch vor Ort möglich.
Aufenthaltsverlängerungen müssen rechtzeitig bei der Migración Colombia beantragt werden. Dies ist gebührenpflichtig.
Geschäfts-, Journalisten-, Studenten- und Arbeitsvisa sowie Visa für Aufenthalte für medizinische Behandlung und andere Sonderzwecke.
Unterschiedlich, je nach Nationalität und Visumart. Auskunft erteilen die konsularischen Vertretungen.
Unterschiedlich, abhängig von der Visumart und Länge des Aufenthalts. I. d. R.:
(a) 1 Antragsformular (diese müssen online ausgefüllt werden).
(b) 2 aktuelle Passfotos.
(c) Reisepass, der bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig ist und mind. 2 freie Seiten enthält sowie Kopien der Seite mit den persönlichen Daten sowie aller Seiten, die kolumbianische Visa bzw. Ein-/Ausreisestempel enthalten.
Je nach Reisezweck und -dauer sind weitere Unterlagen erforderlich.
Übersetzung der oben genannten Dokumente ins Spanische von einem vereidigten Übersetzer, der in dem jeweiligen Konsulat registriert ist, sowie Beglaubigung durch Apostille.
Der Wechselkurs ist i. Allg. an der karibischen Küste günstiger als in Bogotá, Medellín oder Cali. Am gebräuchlichsten sind US-Dollar, die man in Hotels, Banken, Geschäften, Reisebüros und Wechselstuben (Öffnungszeiten der Wechselstuben: Mo-Fr von 09.00-16.00 Uhr, Sa von 09.00-12.00 Uhr) umtauschen kann; überall wird eine Gebühr berechnet. Jedoch tauschen nicht alle Banken Dollar, und normalerweise gibt es für den Tausch von Fremdwährungen zeitliche Beschränkungen. Es können auch Euro umgetauscht werden. Es ist verboten, bei nicht anerkannten Händlern Geld zu wechseln.
1 Kolumbianischer Peso = 100 Centavos. Währungskürzel: $, COP (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 50.000, 20.000, 10.000, 5.000, 2.000 und 1.000 Pesos im Umlauf. Münzen im Wert von 1000 (wird aktuell nicht mehr geprägt), 500, 200 und 100 Pesos. Die 20- und 10-Pesos-Münzen sind noch im Umlauf, werden aber nicht mehr geprägt.
Achtung: In Kolumbien sind viele falsche US$-Geldscheine im Umlauf.
Unbeschränkte Ein- und Ausfuhr der Landes- und von Fremdwährungen; Deklarationspflicht ab einem Gegenwert von 10.000 US$, Deklarationsempfehlung auch bei kleineren Beträgen. Ausfuhr der Landeswährung und von Fremdwährungen ist auf den bei der Einreise deklarierten Betrag beschränkt, darf aber den Gegenwert von 10.000 US$ nicht überschreiten.
Die meisten Hotels, Restaurants und Geschäfte akzeptieren internationale Kreditkarten, besonders Mastercard und Visa. American Express und Diners Club werden nur an den exklusivsten Orten akzeptiert. An einigen Geldautomaten kann mit Kreditkarte Bargeld abgehoben werden, manche Automaten sind sehr veraltet und behalten die Karte ein. Eine Ersatzkarte wird bei Reisen empfohlen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Reiseschecks werden in Kolumbien in der Regel nicht akzeptiert.
Mo-Fr 09.00-15.00 Uhr. Einige Banken bieten auch verlängerte Öffnungszeiten, einschließlich nachts und am Wochenende an. Am letzten Tag eines jeden Monats endet die Öffnungszeit um 12.00 Uhr. In der Karwoche und zum Jahreswechsel gibt es Beschränkungen. In der Mittagszeit sind die Banken oft gut besucht. Jedoch wird empfohlen, sich trotz längerer Wartezeit, die belebteren Tageszeiten zu Abhebungszwecken auszusuchen.
Folgende Artikel dürfen zollfrei nach Kolumbien eingeführt werden (Personen ab 18 J.):
200 Zigaretten und 50 Zigarren und 250 g Tabak;
2 Flaschen alkoholische Getränke;
Parfüm und Eau de Toilette für den persönlichen Gebrauch (nur Frauen).
Geschenke und persönliche Gegenstände bis zu einem Gegenwert von 2000 US$ (Minderjährige: 1000 US$).
Kriegsspielzeug, Schusswaffen, chemische, biologische und nukleare Waffen, Atommüll und Giftmüll, Geräte und Produkte, die Stoffe enthalten, die die Ozonschicht abbauen, bestimmte Kühlschränke und Gefriergeräte, bestimmte gebrauchte biomedizinische Geräte, exotische oder invasive Tierarten, bestimmte Pestizide, Pflanzen jeglicher Art und deren Erzeugnisse.
Für die Ausfuhr von Smaragden und anderen Edelsteinen sowie Gegenständen aus Gold oder Platin ist eine Quittung erforderlich, die den Kauf bestätigt. Original-Kulturgüter unterliegen einem Ausfuhrverbot.
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