Länderinformationen

Bereiten Sie sich auf Ihre Reise vor und genießen Sie die Vorfreude! An dieser Stelle finden Sie ausführliche Informationen zu Ihrem Reiseziel, wichtige Hinweise zur reisemedizinischen Vorsorge sowie aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.


Belgien

Steckbrief

Belgien - Fakten

Ländername Königreich Belgien, Koninkrijk België, Royaume de Belgique
Beste Reisezeit Juli, August
Fläche 30.528 km2
Hauptstadt Brüssel
Bevölkerung 11.584.008
Sprache Niederländisch
Staats-/Regierungsform Konstitutionelle parlamentarische Monarchie. Föderalstaat, der territorial aus drei Regionen (Flandern, Wallonie und Brüssel-Hauptstadt) besteht und dessen Bewohner drei (Sprach)Gemeinschaften (Flämische, Französische sowie Deutschsprachige Gemeinschaft) zugeordnet werden.
Staatsoberhaupt Philippe, König der Belgier, seit 21. Juli 2013
Regierungschef Alexander De Croo seit 01.10.2020 (Open Vlaamse Liberalen en Democraten, Open VLD, flämische Liberale)
Außenminister Hadja Lahbib seit 15.07.2022 (Mouvement Réformateur, MR, wallonische Liberale)
Währung Euro
Zeitzone UTC+1, UTC+2, Mitteleuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Reiseadapter E + F
Kfz-Länderkennzeichen B
ISO-3166 BE, BEL
Landesvorwahl +32
Website https://www.belgium.be/
Reisepass & Visum Nicht notwendig
Geeignet für Kultur, Shopping, Meer, Feiern

Geographie

Im Nordwesten grenzt Belgien an die Nordsee. Die Küstenlandschaft wird durch breite Sandstrände und das sich anschließende Marschland geprägt. Die zentralen Landesteile werden im Norden von einer kargen Heidelandschaft und im Süden von Hügelland eingenommen. Besonders reizvoll sind die Mittelgebirgslandschaften der Ardennen und des Hohen Venn (Hautes Fagnes) mit Burgen und Schlössern. Die größten Flüsse Belgiens sind die Schelde und die Maas (Meuse). Das gemäßigte Klima ist ozeanisch geprägt, deshalb sind die Winter mild und die Sommer kühl.

Politik und Bevölkerung

Die parlamentarische Monarchie Belgien ist seit Mitte 1993 ein Bundesstaat, der aus drei Regionen besteht: Flandern, Wallonien und der Region Brüssel. Staatsoberhaupt ist der König. Die Bundesregierung ist vorwiegend mit den Aufgaben der Außen- und Sicherheitspolitik betraut. Die Regionen besitzen eigene Parlamente und Regierungen. Belgien zählt zu den am dichtesten besiedelten Ländern Europas. Die Bevölkerung besteht aus Niederländisch sprechenden Flamen, Französisch sprechenden Wallonen, Deutsch sprechenden Einwohnern um Eupen und etwa 1 Mio. Ausländern, die zu 60 % aus den EU-Staaten kommen. Rund 80 % der Bewohner sind Katholiken.

Geschichte und Kultur

Das belgische Gebiet gehörte im frühen Mittelalter zum Kernland des Frankenreichs. Im 12. und 13. Jh. zählten die flandrischen Städte zu den Gewerbezentren Europas. Zwischen 1516 und 1713 geriet das Gebiet unter spanische, später unter österreichische Herrschaft. 1795 wurde es der französischen Republik einverleibt und nach dem Sturz Napoleons mit den Niederlanden vereinigt. Seit 1830 ist Belgien ein unabhängiges, neutrales Königreich. Trotz erklärter Neutralität war es in beide Weltkriege einbezogen. 1944 beschloss Belgien mit den Niederlanden und Luxemburg die 1948 in Kraft getretene Zollunion Benelux. Belgien gehört zu den Gründungsmitgliedern der EG. Kunst und Kultur des Landes sind von französischen und holländischen Einflüssen geprägt. In ca. 800 Folkloreveranstaltungen pro Jahr (Volksfeste, Puppenumzüge, Dorffeste) bleiben überlieferte Bräuche präsent. Die historischen Stadtensembles von Brügge, Gent, Mechelen u. a. gehören zu den herausragenden architektonischen Kleinodien Europas und sind bedeutende touristische Anziehungspunkte.
Klimadaten
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger

Es gibt ein sehr gutes Eisenbahnnetz und Busverbindungen. Der öffentliche Verkehr kann von Streik- und Protestaktionen betroffen sein. Aktuelle Informationen bieten die belgische Bahn SNCB und die Brüsseler Verkehrsbetriebe STIB.

Das Straßen- und Autobahnnetz ist sehr gut ausgebaut. An den Flughäfen kann es infolge Personalmangels, insbesondere zu Hauptreisezeiten, zu verlängerten Wartezeiten kommen, daher sollte ausreichend Zeit vor Abflug eingeplant werden.
In Brüssel, Antwerpen und Gent gelten Umweltzonen (Low Emission Zones, LEZ), in denen die Kennzeichen aller Fahrzeuge automatisch von Kameras erfasst werden.

Für Fahrzeuge mit deutschem Kennzeichen ist eine kostenlose Registrierung für Antwerpen, Gent und Brüssel notwendig. Bei Nichtbeachtung drohen hohe Bußgelder.

Für jede der drei Städte ist eine gesonderte Abmeldung erforderlich (Klick auf die jeweilige Stadt führt zur entsprechenden LEZ-Website).

Die Fahrverbote für die Umweltzonen werden bis 2025 stufenweise ausgeweitet Welche Regeln gelten, erfahren Sei bei Klick auf die o.g. Städte und auf der Webseite der Botschaft Brüssel.

Die Promillegrenze beträgt 0,5.

Insbesondere im Europaviertel und in touristischen Zonen sind E-Roller ein beliebtes Transportmittel für Einheimische und Touristen. Bei Nutzung der Angebote ist vor allem hinreichend auf die eigene Sicherheit zu achten. Diese Roller können auch eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen.

Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten, die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten hoch.

  • Beachten Sie die allgemeinen Reisehinweise für.

Verbindliche Auskünfte zu speziellen strafrechtlichen Bestimmungen können direkt beim belgischen Justizministerium erbeten werden. Weitere Informationen sind bei den Maisons de Justice erhältlich.

Zahlungsmittel ist der EUR. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Giro- und Kreditkarten sind überall möglich.

Für die Einreise nach Belgien sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die .

Das Versorgungsniveau in Belgien ist gut.
Es besteht in Belgien für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger

Reisewarnung

Überblick

Stand - Wed, 21 Feb 2024 10:45:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Wed, 21 Feb 2024 10:31:28 +0100)

Letzte Änderungen:

Terrorismus

Kriminalität

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Sicherheit

Terrorismus

In der Vergangenheit wurden mehrere terroristische Anschläge in Belgien verübt. Zuletzt im Zentrum von Brüssel, wo ein Attentäter am 16. Oktober 2023 zwei Personen erschoss. 2016 wurden zwei Anschläge verübt: Einer davon am internationalen Flughafen Zaventem, der andere in einer innerstädtischen U-Bahnstation. 2017 gab es einen Anschlagsversuch am Brüsseler Zentralbahnhof.

Der Grad der Terrorgefahr wird von der belgischen Regierung auf einer Skala von eins bis vier festgelegt und befindet sich gegenwärtig auf Stufe drei („la menace est grave" - die Bedrohung ist ernst). An Flughäfen, Bahnhöfen und Regierungsgebäuden ist mit einer erhöhten Polizeipräsenz zu rechnen.

Offizielle Informationen sind beim belgischen Centre de Crise erhältlich.

  • Führen Sie stets ein nationales Ausweisdokument mit sich.
  • Planen Sie genügend Zeit für Sicherheitskontrollen ein.
  • Bewegen Sie sich in der Stadt mit erhöhter Aufmerksamkeit und Wachsamkeit.
  • Folgen Sie den Anweisungen der belgischen Sicherheitskräfte.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Kriminalität

Als Großstadt ist Brüssel verstärkt von Taschendiebstahl bzw. Raub und Kleinkriminalität betroffen. Besonders betroffen sind die Bereiche um den Midi/Süd- und den Nordbahnhof mit dem angrenzenden Stadtteil Molenbeek und entlang des Schelde-/Willebroek-Kanals, aber auch belebte Plätze bzw. Metrostationen und Touristenattraktionen sowie das Europaviertel. In Brüssel, vor allem, aber nicht nur südlich des Bahnhofs Midi, und in Antwerpen gab es zuletzt gewalttätige Auseinandersetzungen im Milieu der Organisierten Kriminalität auch unter Einsatz von Schusswaffen.

  • Verfolgen Sie die Medienberichterstattung und bleiben Sie wachsam.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.

  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld mit; tragen Sie keine nicht benötigten Wertsachen mit sich.

  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.

  • Lassen Sie an Raststätten oder Parkplätzen keine offen sichtbaren (Wert-)Gegenstände im Fahrzeug liegen und schließen Sie das Fahrzeug beim Verlassen ab. Verriegeln Sie auch beim Fahren die Türen.

  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich von der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Es herrscht gemäßigtes Klima.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Es gibt ein sehr gutes Eisenbahnnetz und Busverbindungen. Der öffentliche Verkehr kann von Streik- und Protestaktionen betroffen sein. Aktuelle Informationen bieten die belgische Bahn SNCB und die Brüsseler Verkehrsbetriebe STIB.

Das Straßen- und Autobahnnetz ist sehr gut ausgebaut. An den Flughäfen kann es infolge Personalmangels, insbesondere zu Hauptreisezeiten, zu verlängerten Wartezeiten kommen, daher sollte ausreichend Zeit vor Abflug eingeplant werden.
In Brüssel, Antwerpen und Gent gelten Umweltzonen (Low Emission Zones, LEZ), in denen die Kennzeichen aller Fahrzeuge automatisch von Kameras erfasst werden.

Für Fahrzeuge mit deutschem Kennzeichen ist eine kostenlose Registrierung für Antwerpen, Gent und Brüssel notwendig. Bei Nichtbeachtung drohen hohe Bußgelder.

Für jede der drei Städte ist eine gesonderte Abmeldung erforderlich (Klick auf die jeweilige Stadt führt zur entsprechenden LEZ-Website).

Die Fahrverbote für die Umweltzonen werden bis 2025 stufenweise ausgeweitet Welche Regeln gelten, erfahren Sei bei Klick auf die o.g. Städte und auf der Webseite der Botschaft Brüssel.

Die Promillegrenze beträgt 0,5.

Insbesondere im Europaviertel und in touristischen Zonen sind E-Roller ein beliebtes Transportmittel für Einheimische und Touristen. Bei Nutzung der Angebote ist vor allem hinreichend auf die eigene Sicherheit zu achten. Diese Roller können auch eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen.

Führerschein

Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

LGBTIQ

Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten, die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten hoch.

Rechtliche Besonderheiten

Verbindliche Auskünfte zu speziellen strafrechtlichen Bestimmungen können direkt beim belgischen Justizministerium erbeten werden. Weitere Informationen sind bei den Maisons de Justice erhältlich.

Geld/Kreditkarten

Zahlungsmittel ist der EUR. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Giro- und Kreditkarten sind überall möglich.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise können sich ändern. Bitte informieren Sie sich bei belgischen Behörden sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Belgien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.

Vorsicht gilt derzeit beim Transport von Schweinefleisch: Es sind Fälle der Afrikanischen Schweinepest aufgetreten. An dieser Tierseuche können ausschließlich Schweine (Haus- und Wildschweine) erkranken, für den Menschen ist sie ungefährlich. Das Virus, das die Krankheit auslöst, kann in frischem, gefrorenem, gepökeltem und geräuchertem Fleisch sowie Wurstwaren vorhanden sein. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat zur Afrikanischen Schweinepest weitere Informationen veröffentlicht.

Heimtiere

Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Gesundheit

Impfschutz

Für die Einreise nach Belgien sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Medizinische Versorgung

Das Versorgungsniveau in Belgien ist gut.
Es besteht in Belgien für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Die medizinische Versorgung ist ausgezeichnet, aber teuer.

Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger.
EHIC-Inhaber wenden sich im Krankheitsfall an einen niedergelassenen Arzt bzw. Zahnarzt. Die Kosten der Behandlung müssen vor Ort zunächst selbst bezahlt werden. Die Rechnung wird dann zur Kostenrückerstattung bei der Krankenkasse im Heimatland eingereicht.

In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.

Im Bedarfsfall ist die Rettungsleitstelle über die Notrufnummer 100 zu erreichen.

Essen und Trinken

Muschevergiftungen kommen sehr selten vor. Auch die berühmten belgischen Pommes-Stände sind aus hygienischen Gesichtspunkten unbedenklich.

Impfungen

Titel Besondere Vorsichtsmaßnahmen Gesundheitszeugnis erforderlich
Gelbfieber Nein -
Cholera Nein -
Typhus Nein -
Malaria Nein -
Essen & Trinken - -

Gesundheitszeugnis

In Belgien und in allen anderen EU-Ländern gilt neben dem digitalen COVID-19-Impfpass (EU Digital COVID Certificate) auch der Nachweis des COVID-Impfstatus mit dem Impfausweis in Papierform. Belgien akzeptiert das Schweizer COVID-Zertifikat.

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.

Landesweit besteht das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Hepatitis B kommt vor. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

Besonders Kinder und Jugendliche sollten einen Impfschutz gegen Meningokokken-Meningitis haben.

Es sollte im Sommer und besonders an der See auf ausreichenden Sonnenschutz geachtet werden.

Pass- und Visabestimmungen

Notwendige Einreisedokumente

Titel Pass erforderlich Visum erforderlich Rückflugticket erforderlich Personalausweis/Identitätskarte
Andere EU-Länder 1 Nein Nein Ja
Türkei Ja 2 Nein -
Österreich 1 Nein Nein Ja
Schweiz 1 Nein Nein Ja
Deutschland 1 Nein Nein Ja

Personalausweise/Identitätskarten

[1] Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:

EU-Länder und Schweiz.

Hinweis: In Belgien besteht Ausweispflicht.

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein. Reisepässe von EU- und EFTA-Bürgern müssen in der Regel während des Aufenthalts gültig sein.
 

Achtung: Die Anforderungen von Fluggesellschaften können hiervon abweichen.

Anmerkung zum Reisepass

Belgien ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen).

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen (EU-Bürger dürfen sich unter den folgenden Bedingungen unbefristet in Belgien aufhalten: Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder Nachweis ausreichender finanzieller Mittel und einer Krankenversicherung oder Absolvierung eines Studiums):

(a) EU-Länder und Schweiz;
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Monaco oder für ein Schengen-Land besitzen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.

Schweizer:
Identitätskarte oder Reisepass oder Kinderausweis für Kinder unter 15 Jahren (mit Lichtbild ab dem vollendeten 7. Lebensjahr).

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung:
Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Hinweis: Alleinreisende Minderjährige sollten eine schriftliche Reiseerlaubnis ihrer Eltern/ Erziehungsberechtigten mit sich führen.

Einreise mit Haustieren

Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass), der nur von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden kann, und müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt. Heimtiere unter 4 Monate sind von der Impfpflicht gegen Tollwut ausgenommen. 
 
Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Ausnahme: Die 3-Monatsfrist gilt nicht für Heimtiere aus dessen EU-Heimtierausweis hervorgeht, dass die Blutentnahme durchgeführt wurde bevor dieses Tier das Gebiet der Gemeinschaft verlassen hat und dass bei der Blutanalyse genügend Antikörper auf Tollwut nachgewiesen worden sind.
 
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis, der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.

Für Wellensittiche und Papageien aus EU-Ländern ist ein vom zuständigen Veterinäramt ausgestelltes Gesundheitszertifikat notwendig, das maximal 2 Monate alt sein darf.

Bearbeitungsdauer

Kurzfristiger Aufenthalt: Bis zu 15 Arbeitstage.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.

Gültigkeit

Unterschiedlich. Eine Verlängerung sollte bei den konsularischen Vertretungen beantragt werden.

Visaarten und Kosten

Kurzzeit-, Langzeitvisum, Transitvisum.

Kosten

Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft.

Schengen-Visum:
Flughafen-Transitvisum: 80,00 €
Kurzaufenthaltsvisum, weniger als 90 Tage: 80,00 €
Kinder über sechs (6) und unter zwölf (12) Jahren: 40,00 €
Bürger von Armenien, Aserbaidschan und Russland: 35,00 €

Antrag erforderlich

Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.

Schengen-Visum:

(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, mindestens zwei leere Seiten enthält, vor weniger als zehn Jahren ausgestellt wurde sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses. Der Reisepass darf nicht älter als 10 Jahre sein.
 
(b) Ggf. alle Dokumente (im Original), die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden belgischen Arzt oder in einem belgischen Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
 
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung. Die Übernahmeverpflichtungen, die am diplomatischen oder konsularischen Posten vorgelegt werden, sind nur gültig, wenn gleichzeitig damit ein Dokument vorgelegt wird, aus dem hervorgeht, dass der Bürge die belgische Staatsangehörigkeit besitzt oder sich unbegrenzt in Belgien aufhalten darf (z. B. Kopie des Personalausweises), sowie ein Lohnzettel oder Dokumente, die die Einkünfte und die Zahlungsfähigkeit des Bürgen bestätigen.
 
(d) Dokumente, die die geplante Unterbringung bescheinigen (z.B. ein privates Einladungsschreiben, Hotelbuchung etc.).
 
(e) Dokumente, die belegen, dass der Lebensmittelpunkt im Herkunftsland liegt (z.B. Arbeitsvertrag, Belege über ein regelmäßiges Einkommen, Immobilienbesitz etc.).
 
(f) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer Auslandsreisekrankenversicherung ist, die die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung übernimmt. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten und eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.
 
(g) Visumgebühr.
 
(h) 2 aktuelle biometrische Passfotos.
 
(i) 1 ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular.
 
Bei Genehmigung des Schengen-Visums ist für dessen Ausstellung der Nachweis eines Rück- oder Weiterreisetickets erforderlich.

Geld

Währung

1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.

Devisenbestimmungen

Für Reisende innerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung.

Reisende, die in die EU einreisen oder aus ihr ausreisen und Barmittel von 10.000 € oder mehr (oder den Gegenwert in anderen Währungen oder anderen leicht konvertiblen Werten wie auf Dritte ausgestellte Schecks oder Goldmünzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 % oder Goldbarren, -nuggets oder -klumpen mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 % und Guthabenkarten außer Prepaid-Karten) mit sich führen, müssen diesen Betrag bei den Zollbehörden anmelden.

Kreditkarten

American Express, Mastercard, Diners Club und Visa werden akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Ein ausgedehntes Netz an Geldautomaten ist mittels Kredit-Karte zugänglich. Zahlreiche Geschäfte, Boutiquen, Restaurants sowie Autovermieter usw. nehmen Kreditkarten an.

Öffnungszeiten der Bank

Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr, manche Banken haben auch samstags vormittags geöffnet.

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Belgien eingeführt werden:

200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 100 Zigarillos oder 250 g Tabak (Personen ab 17 J.);
1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22% oder 2 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22% oder Schaumwein (Personen ab 17 J.);
4 l Tafelwein;
16 l Bier;
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem Auto); Kinder unter 15 Jahren generell 175 €.

Verbotene Importe

Für lebendes Geflügel, besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).

Quellenangaben
  • DuMont Die Welt - Atlas mit Länderlexikon, DuMont Reiseverlag, 2015-04
  • Belgien - Reise- und Sicherheitshinweise, Auswärtiges Amt, Stand - 22.02.2024 (Unverändert gültig seit: 21.02.2024)
    Haftungsausschluss: Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
  • Der Reiseführer, Columbus Travel Media Ltd., Stand - 22.02.2024 (Unverändert gültig seit: 21.02.2024)
    Information: Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger werden mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel Media veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr.
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