Ländername | Republik Armenien, Hajastani Hanrapetutiun (Armenisch) |
Fläche | 29.743 km2 |
Hauptstadt | Jerewan |
Bevölkerung | 2.930.450 |
Sprache | Armenisch |
Religion | Armenisch-Apostolisch |
Staats-/Regierungsform | Republik |
Staatsoberhaupt | Armen Sarkissian, Präsident der Republik Armenien, Amtsantritt: 09.04.2018 |
Regierungschef | Nikol Pashinyan, Ministerpräsident der Republik Armenien, Amtsantritt: 08.05.2018 |
Außenminister | Ara Ajwasjan, Amtsantritt: 18.11.2020 |
Währung | Dram (AMD) |
Zeitzone | UTC +4 |
Stromnetz | 220 V/ 50 Hz |
Reiseadapter | Nicht notwendig |
Kfz-Länderkennzeichen | AM |
ISO-3166 | AM, ARM |
Internet-TLD | .am |
Landesvorwahl | +374 |
Website | http://www.gov.am/en/ |
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Es gibt Zug- und Busverbindungen, bei denen es jedoch häufig zu Verspätungen kommt.
Der Zustand der Straßen in der Hauptstadt Eriwan ist in der Regel gut. Vor allem auf dem Land gibt es nach wie vor viele Gefahrenquellen. Hierzu gehören u. a. defekte Ampeln, fehlende Gullideckel, unzureichende Beschilderung, fehlende Leitplanken sowie Erdrutsche, die besonders in den Wintermonaten und nach Regenfällen auftreten können, da Straßengräben bzw. Kanalisation insbesondere auf Bergstraßen meist fehlen. Steinschlag-Warnschilder sollten ernst genommen werden. Die Promillegrenze beträgt 0,0. Die landesweite Notrufnummer lautet 911.
Verkehrsregeln werden in Armenien oft nicht beachtet, das Unfallrisiko ist erheblich höher als in Deutschland. Häufig machen armenische Autofahrer den Eindruck, recht unkonzentriert zu fahren.
Die armenische Kfz-Haftpflichtversicherung verfügt nur über eine Deckungssumme von ca. 3.000,- € für Sachschäden, so dass Unfallopfer in der Regel nicht damit rechnen können, angemessenen Schadenersatz zu erhalten..
Der nationale deutsche Führerschein ist ausreichend. Die Mitnahme des internationalen Führerscheins, der jedoch nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültig ist, wird empfohlen.
Trotz der Entkriminalisierung homosexueller Handlungen unter Erwachsenen sind LGBTIQ- Angehörige nach wie vor gesellschaftlichem Druck ausgesetzt, wenngleich keiner gezielten staatlichen Diskriminierungen. Es gibt Einzelfälle von Angriffen auf LGBTIQ-Angehörige. Allerdings sind keine Fälle von tätlichen Angriffen auf Touristen bekannt.
Waffen- und Drogenbesitz sowie Prostitution stehen unter Strafe. Fotografieren sowie Anfertigung von Videoaufnahmen militärischer, polizeilicher und Infrastruktureinrichtungen (z. B. der Grenzübergänge und der Anlagen der Eriwaner U-Bahn) sollten unterbleiben.
Jeder armenische Mann ist gesetzlich zur Ableistung des armenischen Wehrdienstes verpflichtet. Dies gilt auch für Deutsch-Armenier, also Doppelstaater. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Doppelstaater sich jemals zuvor in Armenien aufgehalten hat oder ausschließlich in Deutschland aufgewachsen ist und vor seiner Besuchsreise wenig Bezug zu Armenien hatte. Doppelstaater sollten vor Einreise nach Armenien ihre Wehrdienstangelegenheiten geklärt haben, da es sonst möglicherweise bei der Ausreise aus Armenien zu Problemen kommen kann. Die Klärung von Wehrdienstangelegenheiten kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Die Botschaft weist darauf hin, dass Deutsch-Armenier in Armenien als Armenier gelten und den armenischen Gesetzen unterliegen. Eine Hilfestellung ist nur sehr begrenzt möglich.
Auch deutsche Männer armenischer Herkunft, die ein Einbürgerungsverfahren in Deutschland durchgeführt haben und über eine Bescheinigung der armenischen Botschaft in Berlin bezüglich Entlassung aus der armenischen Staatsbürgerschaft verfügen, sollten diese Bescheinigung als Nachweis bei einer Reise nach Armenien mit sich führen. In solchen Fällen kann es gelegentlich aufgrund noch nicht erfolgter armenischer Registerberichtigungen zu Ausreiseproblemen kommen, bis die Wehrdienstfragen geklärt sind. Die Botschaft unterstützt Betroffene mit offiziellen Anfragen beim Außenministerium, hat jedoch auf die Bearbeitungsdauer der armenischen Behörden, die mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann, keinen Einfluss.
Mit Verhängung des Kriegsrechts in Armenien wurde am 27. September 2020 pauschal ein Ausreiseverbot für wehrdienstfähige armenische Männer verhängt. Laut Regierungsbeschluss Nr. 1917 vom 2. Dezember 2020 wurden diese Ausreisebeschränkungen wieder aufgehoben.
Landeswährung ist der Dram (AMD). US-Dollar-Noten neueren Datums und Euro können getauscht werden.
Die Annahme ausländischer Währungen ist Geschäften und Dienstleistern offiziell nicht gestattet, sodass die Bezahlung in Dram zu erfolgen hat.
Die meisten Restaurants, Geschäfte und Hotels für gehobene Ansprüche akzeptieren gängige Kreditkarten, zunehmend auch außerhalb der Hauptstadt Eriwan.
In der Eriwaner Innenstadt gibt es zahlreiche Geldautomaten, an denen Bargeld mit Bank- und Kreditkarten abgehoben werden kann.
Außerhalb Eriwans ist die Bargeldversorgung über Geldautomaten nicht flächendeckend möglich, in den Provinzhauptstädten sind Geldautomaten vorhanden.
Die Weltgesundheitsorganisation hat die Erkrankung, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
Die hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Tuberkulose ist eine bakterielle Infektionskrankheit, die am häufigsten die Lunge befällt. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Tuberkuloseerkrankungen sind in Armenien deutlich mehr verbreitet als in Mitteleuropa.
Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Viruserkrankung, die über den Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen wird. In Armenien treten gelegentlich Fälle von Tollwut auf, siehe Merkblatt Tollwut.
Die medizinische Versorgung ist grundsätzlich gewährleistet, entspricht jedoch insbesondere außerhalb der großen Städte nicht immer europäischem Standard. Die Notfallversorgung ist in der Regel gegeben. Bei Behandlungen wird meist Barzahlung verlangt. In entlegenen Gebieten des Landes kann bei Krankheit oder Unfall nicht mit einer raschen und effizienten medizinische Betreuung gerechnet werden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderung
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Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Armenien wird derzeit gewarnt.
Armenien ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Armenien als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das armenische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Eine Einreise nach Armenien ist mit einem im Ausland durchgeführten PCR-Test möglich, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Das Ergebnis des ausländischen Tests muss auf Englisch, Russisch oder Armenisch vorliegen. Ohne Nachweis eines solchen ausländischen Tests müssen sich Reisende einem kostenpflichtigen Test am Flughafen in Eriwan unterziehen. Entsprechende Teststellen sind in der Ankunftshalle eingerichtet. Eine Einreise nach Armenien ohne Test ist nicht gestattet.
Bei der Einreise müssen Reisende eine Erklärung zu ihrem Gesundheitsstatus vorlegen bzw. ausfüllen.
Die Landgrenze nach Georgien ist derzeit geschlossen, die in den Iran nur mit strengen Gesundheitsauflagen passierbar. Die Grenzen in die Türkei und nach Aserbaidschan sind seit Jahren dauerhaft geschlossen.
Der internationale Flughafen Eriwan ist geöffnet; der Flugverkehr ist reduziert.
Es bestehen aufgrund der COVID-19-Pandemie keine besonderen Beschränkungen innerhalb des Landes.
Abstandsregeln sind zu beachten und in geschlossenen Räumen und im Freien ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Vor Reisen in das gesamte Grenzgebiet zu Aserbaidschan sowie in die Region Berg-Karabach wird derzeit gewarnt.
Von Reisen in die übrigen Landesteile wird derzeit abgeraten.
Von Ende September bis Anfang November 2020 ist es zu Kampfhandlungen in der Region Bergkarabach gekommen, die zahlreiche Opfer gefordert und auch außerhalb dieser Gebiete Schäden verursacht haben. Seit 9. November 2020 sind die Kampfhandlungen eingestellt. Deutschland erkennt die sogenannte „Republik Bergkarabach" völkerrechtlich nicht an. In Bergkarabach kann weder durch die Botschaft Eriwan noch durch die Botschaft Baku konsularische Hilfe oder Beistand gewährt werden. An der Waffenstillstandslinie kann es immer wieder zu Schusswechseln kommen, außerdem besteht Minengefahr.
Die Einreise nach Bergkarabach ohne eine entsprechende aserbaidschanische Erlaubnis stellt nach aserbaidschanischem Recht einen Straftatbestand dar. Reisenden, deren Pässe Visa und/oder Einreisestempel der sogenannten „Republik Bergkarabach" enthalten, wird kein Visum für die Einreise nach Aserbaidschan erteilt. Diese Regelung wird grundsätzlich auch angewandt, wenn aserbaidschanische Behörden auf anderen Wegen Kenntnis von Reisen nach Bergkarabach oder in die umliegenden von armenischen Streitkräften besetzten aserbaidschanischen Gebiete erhalten. Bei Zuwiderhandlungen gegen das Verbot der Einreise nach Bergkarabach drohen außerdem Geld- und Haftstrafen, die unter Umständen von den aserbaidschanischen Sicherheitsbehörden auch im Wege von an dritte Staaten gerichteten Auslieferungsersuchen durchgesetzt werden können.
Im Nordosten Armeniens verläuft die Nationalstraße M16 (über Noyemberyan in Richtung des armenisch-georgischen Grenzübergangs Bagratashen/Sadakhlo) in der Nähe der Landesgrenze Armeniens zu Aserbaidschan. An diesem Teil der Landesgrenze ist es in der Vergangenheit immer wieder zu Schusswechseln gekommen, zuletzt Mitte Juli 2020 in der Gegend von Tavush/Tovuz mit Toten und Verwundeten auf beiden Seiten, darunter auch Zivilisten.
Im Südosten des Landes verläuft die Nationalstraße M2 von Goris über Shurnukh nach Kapan teilweise über aserbaidschanisches Gebiet bzw. über Gebiete mit noch nicht geklärtem Grenzverlauf.
Der Besuch sogenannter „grenznaher Regionen" (militärisches Sperrgebiet) unterliegt Einschränkungen (u.a. Film- und Fotografierverbot) und ist genehmigungspflichtig. Seit 1. Dezember 2020 wurde mit der Rückgabe der besetzten Gebiete an Aserbaidschan die gesamte Ostgrenze Armeniens Grenzgebiet zu Aserbaidschan.
Die innenpolitische Lage ist in der Republik Armenien zurzeit angespannt.
Armenien zeichnet sich als ein Land mit gering ausgeprägter Gewaltkriminalität aus. Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen insbesondere aus Fahrzeugen und Häusern kommen vor.
Armenien liegt in einer seismisch aktiven Zone, so dass es zu Erdbeben kommen kann.
Es gibt unterschiedliche Lokalklimata aufgrund des Gebirgsreliefs. In Tälern und im Gebirgsvorland (u.a. Eriwan) herrscht trockenes Kontinentalklima mit heißen Sommern, insbesondere im Nordwesten gibt es kalte, schnellreiche Winter.
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Es gibt Zug- und Busverbindungen, bei denen es jedoch häufig zu Verspätungen kommt.
Der Zustand der Straßen in der Hauptstadt Eriwan ist in der Regel gut. Vor allem auf dem Land gibt es nach wie vor viele Gefahrenquellen. Hierzu gehören u. a. defekte Ampeln, fehlende Gullideckel, unzureichende Beschilderung, fehlende Leitplanken sowie Erdrutsche, die besonders in den Wintermonaten und nach Regenfällen auftreten können, da Straßengräben bzw. Kanalisation insbesondere auf Bergstraßen meist fehlen. Steinschlag-Warnschilder sollten ernst genommen werden. Die Promillegrenze beträgt 0,0. Die landesweite Notrufnummer lautet 911.
Verkehrsregeln werden in Armenien oft nicht beachtet, das Unfallrisiko ist erheblich höher als in Deutschland. Häufig machen armenische Autofahrer den Eindruck, recht unkonzentriert zu fahren.
Die armenische Kfz-Haftpflichtversicherung verfügt nur über eine Deckungssumme von ca. 3.000,- € für Sachschäden, so dass Unfallopfer in der Regel nicht damit rechnen können, angemessenen Schadenersatz zu erhalten..
Der nationale deutsche Führerschein ist ausreichend. Die Mitnahme des internationalen Führerscheins, der jedoch nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültig ist, wird empfohlen.
Trotz der Entkriminalisierung homosexueller Handlungen unter Erwachsenen sind LGBTIQ- Angehörige nach wie vor gesellschaftlichem Druck ausgesetzt, wenngleich keiner gezielten staatlichen Diskriminierungen. Es gibt Einzelfälle von Angriffen auf LGBTIQ-Angehörige. Allerdings sind keine Fälle von tätlichen Angriffen auf Touristen bekannt.
Waffen- und Drogenbesitz sowie Prostitution stehen unter Strafe. Fotografieren sowie Anfertigung von Videoaufnahmen militärischer, polizeilicher und Infrastruktureinrichtungen (z. B. der Grenzübergänge und der Anlagen der Eriwaner U-Bahn) sollten unterbleiben.
Jeder armenische Mann ist gesetzlich zur Ableistung des armenischen Wehrdienstes verpflichtet. Dies gilt auch für Deutsch-Armenier, also Doppelstaater. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Doppelstaater sich jemals zuvor in Armenien aufgehalten hat oder ausschließlich in Deutschland aufgewachsen ist und vor seiner Besuchsreise wenig Bezug zu Armenien hatte. Doppelstaater sollten vor Einreise nach Armenien ihre Wehrdienstangelegenheiten geklärt haben, da es sonst möglicherweise bei der Ausreise aus Armenien zu Problemen kommen kann. Die Klärung von Wehrdienstangelegenheiten kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Die Botschaft weist darauf hin, dass Deutsch-Armenier in Armenien als Armenier gelten und den armenischen Gesetzen unterliegen. Eine Hilfestellung ist nur sehr begrenzt möglich.
Auch deutsche Männer armenischer Herkunft, die ein Einbürgerungsverfahren in Deutschland durchgeführt haben und über eine Bescheinigung der armenischen Botschaft in Berlin bezüglich Entlassung aus der armenischen Staatsbürgerschaft verfügen, sollten diese Bescheinigung als Nachweis bei einer Reise nach Armenien mit sich führen. In solchen Fällen kann es gelegentlich aufgrund noch nicht erfolgter armenischer Registerberichtigungen zu Ausreiseproblemen kommen, bis die Wehrdienstfragen geklärt sind. Die Botschaft unterstützt Betroffene mit offiziellen Anfragen beim Außenministerium, hat jedoch auf die Bearbeitungsdauer der armenischen Behörden, die mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann, keinen Einfluss.
Mit Verhängung des Kriegsrechts in Armenien wurde am 27. September 2020 pauschal ein Ausreiseverbot für wehrdienstfähige armenische Männer verhängt. Laut Regierungsbeschluss Nr. 1917 vom 2. Dezember 2020 wurden diese Ausreisebeschränkungen wieder aufgehoben.
Landeswährung ist der Dram (AMD). US-Dollar-Noten neueren Datums und Euro können getauscht werden.
Die Annahme ausländischer Währungen ist Geschäften und Dienstleistern offiziell nicht gestattet, sodass die Bezahlung in Dram zu erfolgen hat.
Die meisten Restaurants, Geschäfte und Hotels für gehobene Ansprüche akzeptieren gängige Kreditkarten, zunehmend auch außerhalb der Hauptstadt Eriwan.
In der Eriwaner Innenstadt gibt es zahlreiche Geldautomaten, an denen Bargeld mit Bank- und Kreditkarten abgehoben werden kann.
Außerhalb Eriwans ist die Bargeldversorgung über Geldautomaten nicht flächendeckend möglich, in den Provinzhauptstädten sind Geldautomaten vorhanden.
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App Zoll und Reise finden oder dort telefonisch erfragen.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Ausweisdokumente müssen fünf Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu 180 Tage pro Kalenderjahr unabhängig vom Reisezweck kein Visum.
Die Einreise muss unbedingt mit einem gültigen Reisepass erfolgen, die Vorlage eines Personalausweises ist nicht ausreichend.
Für Aufenthalte von mehr als 180 Tage oder die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist – unbedingt vor Ablauf der 180-Tage-Frist – bei der Behörde für Pass- und Meldewesen in Eriwan (Zentrale Pass- und Visastelle, Davtashen, 4. Bezirk, Haus 17/10, Tel.: +374 10 370253) mittels Antragsformular eine Verlängerung zu beantragen.
Der Prozess ist zeitaufwendig; armenische oder russische Sprachkenntnisse sind hilfreich. Erfolgt keine Verlängerung, so müssen die Betroffenen vor Ablauf der Frist das Land verlassen. Ausländer, die sich über 180 Tage in Armenien aufhalten ohne die erforderliche Genehmigung erhalten zu haben, müssen mit Schwierigkeiten bei der Ausreise, einer Geldstrafe (von 50.000,- bis 100.000,- AMD), sowie einer auf ein Jahr befristeten Einreisesperre rechnen.
Informationen zu möglichen Ausreiseproblemen wehrpflichtiger Doppelstaater und eingebürgerter Deutscher armenischer Herkunft siehe Reiseinfos, rechtliche Besonderheiten.
Die Ausreise auf dem Landweg nach Georgien und in den Iran ist möglich. Das armenische Visum berechtigt jedoch nicht zu Transitaufenthalten in anderen GUS-Staaten. Reisende, die beabsichtigen, auch Nachbarländer Armeniens zu besuchen, sollten bereits vor Reiseantritt über die erforderlichen Visa für diese Länder verfügen (siehe Reisehinweise für diese Länder).
Es gibt drei internationale Grenzübergänge von Armenien nach Georgien (Bavra, Gogavan/Guguti und Bagratashen/Sadakhlo). Ein Grenzübergang bei Akherpi ist für Ausländer nicht möglich.
Ein Grenzübertritt zwischen Armenien und Aserbaidschan sowie zwischen Armenien und der Türkei ist nicht möglich. Es ist ein Umweg über Georgien oder den Iran erforderlich.
Die Ausfuhr von Antiquitäten und Kunstgegenständen (z. B. Teppiche, Bilder) unterliegt Beschränkungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen über nationales Kulturgut Armeniens. Exportgenehmigungen sind einfach zu erhalten. Verstöße gegen die Ausfuhrbestimmungen können zu Gefängnisstrafen führen.
Bei Einreise mit eigenem Fahrzeug sind Gebühren für dessen Einfuhr, Straßennutzung und eine Ökosteuer an der Grenze zu entrichten. Auch bei Bestehen internationalen Haftpflichtversicherungsschutzes kann der Abschluss einer zusätzlichen für Armenien gültigen Versicherung verlangt werden. Dabei ist zwecks korrekter Berechnung anzugeben, wie viele Tage das Fahrzeug in Armenien verbleiben soll. Bei Überschreitung der deklarierten Aufenthaltsdauer muss mit einer erheblichen Strafzahlung gerechnet werden, die in der Regel nicht bei der Ausreise, sondern nur beim Zollamt in Armenien beglichen werden kann.
Die Einfuhr von max. zwei Haustieren pro Person ist möglich. Mitzuführen ist ein internationaler Impfausweis zwecks Nachweis der notwendigen Tollwutimpfungen sowie eine aktuelle Gesundheitsbescheinigung eines Tierarztes.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Tuberkulose ist eine bakterielle Infektionskrankheit, die am häufigsten die Lunge befällt. Die Übertragung erfolgt i.d.R. von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Tuberkuloseerkrankungen sind in Armenien deutlich mehr verbreitet als in Mitteleuropa.
Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Viruserkrankung, die über den Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen wird. In Armenien treten gelegentlich Fälle von Tollwut auf, siehe Merkblatt Tollwut.
Die medizinische Versorgung ist grundsätzlich gewährleistet, entspricht jedoch insbesondere außerhalb der großen Städte nicht immer europäischem Standard. Die Notfallversorgung ist in der Regel gegeben. Bei Behandlungen wird meist Barzahlung verlangt. In entlegenen Gebieten des Landes kann bei Krankheit oder Unfall nicht mit einer raschen und effizienten medizinische Betreuung gerechnet werden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Die medizinische Versorgung ist grundsätzlich gewährleistet, entspricht jedoch nicht immer europäischem Standard. Notfallversorgung ist in der Regel gegeben. Bei Behandlungen wird Barzahlung verlangt. Es gibt nicht immer feste Tarife für Ausländer. Ein großzügiges Trinkgeld verbessert die Versorgungslage im Krankenhaus erheblich, Quittungen für solche zusätzlichen Leistungen sind jedoch kaum zu erhalten.
Einige Apotheken haben 24 Std. geöffnet. Medikamente aus den Herkunftsländern USA, GB, F, D, RUS, TUR und Osteuropa sind zum größten Teil erhältlich. Dennoch sollten ärztlich verordnete Medikamente im Rahmen des persönlichen Bedarfs, am besten mit ärztlichem Attest (in armenischer oder russischer Sprache) nachgewiesen, mitgebracht werden. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Notfallrückführung wird dringend empfohlen.
Titel | Besondere Vorsichtsmaßnahmen | Gesundheitszeugnis erforderlich |
---|---|---|
Essen & Trinken | 2 | - |
Malaria | 1 | - |
Typhus & Polio | Ja | - |
Cholera | Nein | - |
Gelbfieber | Nein | - |
[1] Geringes Malariarisiko der weniger gefährlichen Malariaart Plasmodium vivax von Juni bis Oktober im westlichen Tiefland (Ararat-Tal), vorwiegend im Masis-Distrikt. In den touristischen Gegenden besteht kein Risiko. Empfehlung: Mückenschutz
[2] Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für diverse Infektionskrankheiten (z.B. Hepatitis A, Typhus, Bakterienruhr, Amöbenruhr, Lambliasis, Wurmerkrankungen), die durch verunreinigte Speisen oder Getränke übertragen werden. Leitungswasser ist normalerweise gechlort und relativ sauber, es können jedoch u. U. leichte Magenverstimmungen auftreten. Für die ersten Wochen des Aufenthalts empfiehlt es sich daher, abgefülltes Wasser zu trinken, welches überall erhältlich ist. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Milch ist pasteurisiert, Milchprodukte sind im Allgemeinen unbedenklich. Da das Nutzvieh jedoch nicht regelmäßig geimpft wird, empfiehlt es sich, im Zweifelsfall die Milch abzukochen. Außerhalb der Städte sollte Trinkwasser vorsichtshalber abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden.
Fisch- und Fleischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Obst sollte geschält und Gemüse gekocht werden. Vor dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird gewarnt.
Für Aufenthalte über 3 Monate wird ein negativer HIV-Test in englischer Sprache verlangt. Der Test kann auch innerhalb des 1. Aufenthaltsmonats im Land durchgeführt werden.
Die Borreliose wird durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz übertragen und tritt landesweit zwischen April und Oktober auf. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für Hepatitis A. Hepatitis B ist endemisch. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell, eine Impfung gegen Hepatitis B bei Langzeitaufenthalten über 4 Wochen und bei besonderer Exposition empfohlen.
Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Titel | Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückflugticket erforderlich |
---|---|---|---|
Türkei | Ja | Ja | Nein |
Andere EU-Länder | Ja | Nein | Nein |
Schweiz | Ja | Nein | Nein |
Österreich | Ja | Nein | Nein |
Deutschland | Ja | Nein | Nein |
Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch mindestens 5 Monate gültig sein.
Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, deshalb ist es ratsam, sich rechtzeitig direkt bei den konsularischen Vertretungen zu erkundigen.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 180 Tagen und für alle Reisezwecke:
EU-Länder und Schweiz.
e-Visum / Visum bei der Ankunft
U.a. türkische Staatsbürger können ein e-Visum oder ein Visum bei der Ankunft für einen Aufenthalt von max. 120 Tagen beantragen. Visa bei der Ankunft sind u.a. an den Flughäfen Jerewan (EVN) und Gjumri (LWN) erhältlich.
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Reisen Kinder nur mit einem Elternteil, müssen sie die schriftliche notariell beglaubigte Einwilligungserklärung des anderen Elternteils mit sich zu führen. Allein reisende Minderjährige benötigen die schriftliche notariell beglaubigte Einwilligungserklärung beider Elternteile. Ausreisende Minderjährige müssen eine Kopie ihres Reisepasses vorlegen.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Mindestens 1 Woche plus ca. 4 Tage Postweg.
Das Visum sollte möglichst frühzeitig beantragt werden, weil mit einer langen Bearbeitungszeit zu rechnen ist. Allerdings sollten alle Unterlagen nicht früher als einen Monat vor der Einreise bei der Botschaft eingegangen sein. Eine Expressbearbeitung ist nur in Notfällen möglich und dauert 2-3 Tage.
Touristenvisum zur einmaligen Einreise: 21 bzw. 120 Tage.
Geschäftsvisum: gültig für die Dauer der Einladung, maximal 3 Monate.
Transitvisum: bis 72 Stunden.
Über die genehmigte Aufenthaltsdauer entscheidet im Einzelfall jedoch immer die zuständige konsularische Vertretung.
Verlängerungen des Visums sind bei der Behörde für bei der Behörde für Pass- und Meldewesen in Eriwan (OVIR, Davtashen, 4. Bezirk, Haus 17/10, Tel. +374 (0)10 370253) möglich. Der Prozess ist sehr zeitaufwändig und erfordert armenische oder russische Sprachkenntnisse (hohe Gebühren).
Touristenvisum, Besuchervisum (Privatreisen), Geschäftsvisum, Transitvisum, keine Gruppenvisa.
Deutschland
Besuchervisum:
Einmalige Einreise: 5 € (bis zu 21 Tage Aufenthalt); 27 € (bis zu 120 Tage Aufenthalt).
Mehrmalige Einreise: 37 € (bis zu 60 Tage Aufenthalt); 73 € (bis zu 120 Tage Aufenthalt)
Transitvisum: 18 € (einmalig), 33 € (mehrmalig).
Minderjährige erhalten ihr Visum kostenlos.
(a) 1 Antragsformular (downloadbar auf der Internetseite der zuständigen diplomatischen Vertretung).
(b) 1 Passfoto.
(c) Reisepass, der bei der Ausreise noch mindestens 5 Monate gültig ist und über eine freie Seite verfügt, sowie eine Kopie der Lichtbildseite
(d) Abgestempelter Originaleinzahlungsbeleg des Überweisungsformulars, Kontoauszug mit Überweisungsbuchung oder Scheck.
(e) Ggf. Kopie der gültigen Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(f) Geschäfts- und Mehrfachvisum: Einladungsschreiben von einer staatlichen Stelle oder vom armenischen Geschäftspartner, das vom Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Armenien bestätigt wurde.
Bei postalischer Beantragung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizulegen. Bei Erteilung eines Einreisevisums per Post wird zusätzlich eine Gebühr von 7 € erhoben.
US$-Noten neueren Datums und Euro können an Flughäfen, in Banken und in den meisten Hotels und Geschäften getauscht werden. Beim Rücktausch von Landeswährung in Euro, sollte man die Euro-Noten sorgfältig prüfen. Es sollen falsche Euro-Noten im Umlauf sein. Beim Bezahlen in der nationalen Währung wird Besuchern empfohlen, viel Kleingeld mit sich zu führen, da in einigen Läden und besonders auf Märkten größere Banknoten nicht gewechselt werden können. Die Annahme von US-Dollar ist offiziell verboten. Preise werden oft in US-Dollar notiert und zum Tageskurs in Dram angenommen. Bezahlen in ausländischer Währung ist offiziell verboten.
1 Armenischer Dram = 100 Luma. Währungskürzel: dr., AMD (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 100.000, 50.000, 20.000, 10.000, 5.000 und 1.000 Dram im Umlauf. Münzen gibt es im Wert von 500, 200, 100, 50, 20 und 10 Dram.
Gängige Kreditkarten werden in größeren Hotels, gehobenen Restaurants und besseren Geschäften in Eriwan und zunehmend in Provinzstädten angenommen. Gelegentlich kommt es jedoch zu technischen Schwierigkeiten, weshalb dann nur Barzahlung möglich ist. Einige bessere Geschäfte verfügen zudem über eigene Wechselstuben.
Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks können in Armenien in den Großstädten in wenigen Banken und Wechselstuben eingelöst werden. Sie sollten in Euro ausgestellt sein.
Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr (z. T. auch nur 09.00-12.30 Uhr). Wechselstuben sind bis 00.00 Uhr geöffnet, auch an Sonn- und Feiertagen.
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