Länderinformationen

Bereiten Sie sich auf Ihre Reise vor und genießen Sie die Vorfreude! An dieser Stelle finden Sie ausführliche Informationen zu Ihrem Reiseziel, wichtige Hinweise zur reisemedizinischen Vorsorge sowie aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.


Vereinigte Arabische Emirate

Steckbrief

Vereinigte Arabische Emirate - Fakten

Ländername Vereinigte Arabische Emirate (VAE), Daulat al-Imaraat al-Arabiyya al-Muttahida
Beste Reisezeit Januar, Februar, März, April, Oktober, November, Dezember
Fläche 83.600 km2
Hauptstadt Abu Dhabi
Bevölkerung 9.890.400
Sprache Arabisch
Staats-/Regierungsform föderale konstitutionelle Monarchie (sieben Emirate)
Staatsoberhaupt S.H. Präsident Scheich Mohammed bin Zayed Al Nahyan (seit 14.05.2022), gewählt von den Herrschern der sieben Emirate, zugleich Herrscher des Emirats Abu Dhabi
Regierungschef S.H. Scheich Mohammed bin Rashid Al Maktoum, zugleich Herrscher des Emirats Dubai und Verteidigungsminister (seit 05.01.2006) und S.H. Scheich Mansour bin Zayed Al Nahyan (seit 23.03.2023)
Außenminister S.H. Scheich Abdullah bin Zayed Al Nahyan (seit 09.02.2006)
Währung VAE-Dirham
Zeitzone UTC+4, Asia/Dubai
Reiseadapter C, D, G
Kfz-Länderkennzeichen UAE
ISO-3166 AE, ARE
Landesvorwahl +971
Website https://www.government.ae/en
Reisepass & Visum Notwendig

Geographie

Fast 75 % des Landes sind von den ausgedehnten Sand- und Dünenfeldern der Rub al-Khali (ar-Rubcal-Ḫālī) geprägt. Das „leere Viertel“ ist eine rund 130 000 km² große Wüste aus Kalksand im Süden der Arabischen Halbinsel. Die Senken am Persischen Golf, früher als „Piratenküste“ verrufen, werden häufig von weitläufigen Salzpfannen (Sebkhas) eingenommen. Im Osten, an der Grenze zum Nachbarstaat Oman, steigt das Al-Haǧar-Gebirge (Al-Hajar) auf Höhen von über 1100 m an. Im Gebirge finden sich nur zeitweise fließende Flüsse.

Politik und Bevölkerung

Die Föderation besteht seit 1971 aus sieben arabischen Scheichtümern unterschiedlicher Größe: Abu Dhabi (Abū Ẓabī), Ajman (’Aǧmān), Dubai (Dubayy), Fudjaira (Al-Fuǧaira), Ras al-Khaimah (Ra’s al-Ḫaima), Sharjah (Aš-Šāriqa) und Umm al-qaiwain. Die nach feudalen Prinzipien verwalteten Scheichtümer betreiben eine relativ eigenständige „Innenpolitik“. Über die Hälfte der Einwohner sind ausländische Gastarbeiter, vor allem Pakistani, Inder, Perser und Bangladeschi. Die Bevölkerung konzentriert sich in den attraktiven Küstenregionen, im Hinterland sind nur die wenigen Oasen bewohnt. Der Islam ist Staatsreligion.

Geschichte

Bis weit ins 19. Jh. existierten im Lebensraum nomadisierender Stämme nur wenige feste Siedlungen an der Küste. Diese dienten als Stützpunkte für Handel und Fischerei (auch Perlenfischerei), aber auch als Unterschlupf für Piraten.

Vereinigte Arabische Emirate - Geschichte

6. Jh. n. Chr. Ras Al-Khaimah wird zum Zentrum des Perlenhandels
1507–1650 Portugal beherrscht die Küste des Persischen Golfs
18. Jh. Beduinen siedeln an der Küste des Persischen Golfs
19. Jh. Der Süden der VAE wird zur „Piratenküste“
1835 Großbritannien schließt Protektoratsverträge mit den Emiraten und unterbindet die Piraterie
1958 Erdölfunde in Abu Dhabi, danach in Dubai
1970 Großbritannien verlässt die Region am Arabischen Golf
1971 Zusammenschluss der Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE)
2006 Mohammed Bin Rashid al-Maktoum wird Ministerpräsident der VAE
2009 Finanzkrise erreicht die VAE
2020 Die Coronakrise trifft auch die VAE hart
2021/22 Mit über 24 Mio. Besuchern ist die Expo in Dubai ein voller Erfolg
Klimadaten
Kommunikation & Adressen

Diplomatische Vertretungen

Deutsche Botschaft

Abu Dhabi Mall, Towers at the Trade Centre | West Tower, 14th Floor | Abu Dhabi | Tel. 02 5 96 77 00 | abu-dhabi.diplo.de

Deutsches Generalkonsulat

Street 14A | Jumeirah 1 | Dubai | Tel. 04 3 49 88 88 | dubai.diplo.de

Österreichische Botschaft

Sky Tower, Office No. 504 | Al Reem Island | Abu Dhabi | Tel. 02 6 94 49 99 | bmeia.gv.at/botschaft/abu-dhabi

Schweizer Botschaft

Centro Capital Center Building, 17th Floor | Kaleej Al Arabi Street | Abu Dhabi | Tel. 02 6 27 46 36 | eda.admin.ch/abudhabi

Notruf

Polizei: Tel. 9 99, Feuerwehr: Tel. 9 97, Ambulanz und Notarzt: Tel. 9 98

Internetzugang & WLAN

Nahezu alle Hotels der VAE bieten ihren Gästen WLAN (in den Emiraten WiFi). Der drahtlose Internetzugang wird zunehmend auch von Restaurants angeboten. Hotspots unter: hotspot-locations.com.

Telefon & Handy

Vorwahl der VAE: 00971 plus die Vorwahl des jeweiligen Emirats (z. B. 4 für Dubai), von den VAE nach Deutschland 0049, nach Österreich 0043, in die Schweiz 0041.

Das Handy heißt in den VAE meist GSM oder cell phone. Netzbetreiber ist Etisalat (Tel. 1 01 | etisalat.co.ae). Besucher können eine lokale mobile Rufnummer (visitor mobile line) im Flughafen, in Duty-free-Shops und Etisalat-Filialen kaufen: Kosten 80 Dh mit 20 Dh Startguthaben, Gültigkeit 90 Tage. In Etisalat- Geschäften und in Supermärkten erhält man eine Prepaid-Simkarte für 75 Dh mit 25 Dh Gesprächsguthaben; Reisepass erforderlich.

Feiertage, Feste & Veranstaltungen

Veranstaltungen

Feste und Feiertage richten sich zum großen Teil nach dem islamischen Kalender, der sich am Mondwechsel orientiert. Der Freitag ist der wöchentliche Ruhetag, das Wochenende schließt den Samstag ein.

Ramadan, der heilige Monat der Moslems, ist eine Zeit des Fastens und Betens (23. März–21. April 2023, 10. März–9. April 2024). Eid al-Fitr heißt das dreitägige Fest des Fastenbrechens am Ende des Ramadan, das mit Feuerwerk, Jahrmärkten und Volkstänzen gefeiert wird.

Januar/ Februar

Das Dubai Shopping Festival lockt von Anfang Januar bis Anfang Februar mit Rabatten und Veranstaltungen. mydsf.ae

Beim Sharjah Light Festival werden Mitte Februar neun Tage lang zwölf markante Gebäude (Moschee, Plätze, Souk, Museum) zum Mittelpunkt fantastischer Farbinszenierungen. sharjahmydestination.ae

März

Eine Woche Ende März wird der Dubai World Cup ausgetragen das höchstdotierte Pferderennen der Welt. dubaiworldcup.com

Von Anfang März bis Anfang Juni findet die Sharjah Biennale für zeitgenössische Kunst in der Sharjah Arts Area statt. sharjahart.org

September

Bei der viertägigen International Hunting and Equestrian Exhibition (der Internationalen Jagd- und Pferdemesse) von Abu Dhabi stehen Mitte September Falken, Pferde und Gewehre im Mittelpunkt. adihex.com

Dezember

Folkloreveranstaltungen, Bootsrennen und Feuerwerk in allen Emiraten am 2. Dez. zum National Day, dem Tag der Gründung der Vereinigten Arabischen Emirate 1971.

Feiertage

1. März 2022, 18. Febr. 2023 Lailat al-Miraj (Himmelfahrt des Propheten Mohammed)
30. Juli 2022, 19. Juli 2023 Hejra (Neujahr)
8. Okt. 2022, 27. Sept. 2023 Maulid al-Nabi (Geburtstag des Propheten Mohammed)
6. August Accession Day (Tag des Dienstantritts von Präsident Sheikh Zayed)
2. Dezember National Day (Tag des Zusammenschlusses der sieben Emirate zu den Vereinigten Arabischen Emiraten 1971)
25. Dezember Weihnachten
Mobilität vor Ort

Auto

Die Emirate sind durch Autobahnen miteinander verbunden, Schilder sind zweisprachig. Höchstgeschwindigkeit in der Stadt 50 km/ h und 120 km/ h außerhalb. Statt Kreuzungen gibt es oft Verkehrskreisel (roundabout, Abkürzung: R/ A); hier gilt: Wer im Kreis ist, hat Vorfahrt. Immer häufiger regeln Überführungen (flyover) die Geradeausfahrt.

Öffentliche Verkehrsmittel

In Abu Dhabi, Al-Ain und Sharjah gibt es Stadtbusse. Da ihr Fahrziel – wenn überhaupt – meist in arabischer Schrift angegeben ist, werden sie fast nur von arabischen und asiatischen Gastarbeitern benutzt. In den anderen Emiraten gibt es nur wenige Busse.

In Dubai kannst du bequem mit der Metro oder mit einer der zahlreichen Stadtbuslinien, deren Ziele oft auch in englischer Sprache angegeben sind (Daypass Metro, Bus, Waterbus 20 Dh), unterwegs sein. Die 11 km lange Straßenbahnlinie Dubai Tram (dubaitram.rta.ae) verkehrt im Bereich der Dubai Marina. Eine tolle Alternative ist der Dubai Waterbus, der am Dubai Creek und in der Dubai Marina unterwegs ist.

Komfortable Linienbusse (Emirates Express) verbinden Dubai mit Abu Dhabi (tgl. 6–22 Uhr | Fahrpreise 15–25 Dh) und verkehren zwischen der Al-Ghubaiba Bus Station im Stadtteil Bur Dubai und der Central Bus Station (Main Bus Terminal Abu Dhabi) in der Sheikh Rashid Bin Zayed Street (4th Street) in Abu Dhabis Stadtteil Al-Whada. Bei starker Nachfrage verkehrt der sonst stündlich fahrende Bus alle 15 Min.

Wüstentouren

Die mitunter auch durch Sand- und Geröllwüsten führenden Autobahnen sollte man nicht verlassen. Lust auf ein Abenteuer in den Sanddünen? Dann buchst du eine Tour bei einer der vielen lokalen travel agencies.

Taxi

In Dubai kostet ein Taxi 12 Dh Grundpreis (25 Dh ab Flughafen und nach Sharjah) und 1,96 Dh/ km, nachts und feiertags etwas mehr. In Abu Dhabi und Sharjah haben Taxis ebenfalls Taxameter, die Preise sind noch geringer. In Dubai gibt es Frauentaxis, zu erkennen an ihrem rosa Dach und der rosa Innenausstattung (und natürlich einer Fahrerin). Eine Fahrt von Dubai nach Abu Dhabi oder Fujairah kostet ca. 280 Dh, hin und zurück 480 Dh. In den übrigen Emiraten muss der Fahrpreis ausgehandelt werden.

Freizeit & Genießen

Essen und Trinken

Als Schmelztiegel von Nationen wetteifern heute – gerade in Dubai und Abu Dhabi – die arabische und die Küchen der Welt um die Gunst der Genießer.

Immer der Nase nach

Ein köstlicher Geruch liegt in der Luft, eine unwiderstehliche Mischung aus Kreuzkümmel, Koriander, Fenchelsamen, Knoblauch und Zimt, jenen duftenden Gewürzen, die den Speisen in der Region ihren besonderen Charakter verleihen – arabisches Essen ohne Gewürze wäre wie ein Meer ohne Wogen oder ein Himmel ohne Sterne, heißt es, und ihr Duft steigert die Vorfreude auf die kommenden Genüsse. In den arabischen Restaurants prägen Lamm und Huhn, Reis und Gemüse die Menüs. Fleisch wird häufig in Joghurtsaucen mariniert und über Holzkohle gegrillt. Rindfleisch gibt es eher selten, Schweinefleisch ist aus religiösen Gründen weitgehend tabu. Sehr beliebt als Beilage ist Reis; bevorzugt wird der aus Indien importierte Basmati, langkörnig, mit leicht nussartigem Geschmack und unverwechselbarem Duft.

Spezialitätenküchen

Typisch ist die großzügige Verwendung von Gewürzen. Kardamom, Pfeffer, Safran und Knoblauch werden seit jeher geschätzt. Im Holzkohlenofen gebacken wird knuspriges Fladenbrot, das noch heiß auf den Tisch kommt. Aus dem Arabischen Golf und dem Indischen Ozean kommen Fisch und Meerestiere, Langusten und Hummerkrabben, die man gern gegrillt zubereitet und mit Knoblauch und Limonen serviert. Traditionell in Arabien beliebte Vorspeisen sind sauer eingelegte Gemüse sowie ein mit Sesamöl zubereitetes Kichererbsenpüree. Arabische Desserts sind eine köstliche, oft auch kalorienhaltige Angelegenheit, weil sie mit reichlich Honig, Pistazien und Mandeln zubereitet werden.

Tatsächlich lieben die Einheimischen gutes und reichhaltiges Essen, ebenso sehr wie das regelmäßige Essengehen. Besonders vielfältig ist das Angebot an Restaurants in den Vier- und Fünf-Sterne-Hotels. Diese haben mitunter bis zu einem Dutzend verschiedene Lokale, darunter auch solche mit indischer, japanischer, französischer, mexikanischer, italienischer und libanesischer Küche. Die teuersten und auch am aufwendigsten designten Restaurants findest du in den Luxushotels.

Gestärkt in den Tag

Zu einem typisch arabischen Frühstück gehören Fladenbrot, schwarze Oliven, Ziegenkäse und Joghurt, dazu schwarzer Tee oder Kaffee. In den Hotels werden am Morgen große Büfetts aufgebaut, die nahezu alles bieten, was das Herz begehrt: neben allem, was man von europäischen Frühstückstischen kennt mitunter auch japanische miso-Suppe, chinesische dim-sums (mit Fleisch und Gemüse gefüllte, dampfgegarte Teigtaschen) und Sushis. Dazu serviert man Säfte, Tee, Kaffee und Cappuccino. Schau nach, ob es Kamelmilch gibt, die ist supergesund, weil eiweiß- und mineralstoffreich. Besonders lecker auch als Smoothie mit Obstsaft.

Ran ans Büfett

Üppige Speisenbüfetts stellen in den Hotels auch mittags und abends die Gäste zufrieden. Typisch sind die mehrmals pro Woche wechselnden kulinarischen und geografischen Schwerpunkte (z. B. italienisch, mexikanisch, Fisch, Meeresfrüchte etc).

Bei einem typischen Friday Brunch, zu dem man sich am späten Freitagvormittag in den Hotelrestaurants trifft, bekommt man ehesten einen Eindruck von der Multikulturalität des Landes, die auch die kulinarische Szene prägt. Die Tische biegen sich unter den versammelten Leckereien: italienische Antipasti, französische Hors d’oeuvres, Biomüsli aus Österreich, arabische Gemüsespezialitäten, japanisches Sushi und chinesisches dim sum – einfach köstlich!

Qual der Wahl

Einmalig sind die vielen ethnischen Restaurants, betrieben von expatriates, den „Gastarbeitern“ der Arabischen Halbinsel. Neben anderen arabischen und asiatischen Küchen findest du auch afrikanische und westliche Lokale. Besonders groß und breit gefächert ist das Angebot in Abu Dhabi und Dubai, dort kannst du hervorragend (und außerdem sehr günstig) indisch und pakistanisch essen.

Günstig isst man auch in den Foodcourts der Malls bei nebeneinanderliegenden Selbstbedienungsrestaurants (food outlets) jeder Couleur, neben Fast Food auch ethnische Restaurants aus Asien und Lateinamerika sowie Fisch- und vegetarische Restaurants. Sowohl in den Foodcourts wie am Straßenrand wird shawarma verkauft, eine köstliche Spezialität (warmes Fladenbrot mit Fleisch und Salat).

Obst zum Trinken

Der Islam verbietet den Gläubigen den Genuss von berauschenden Getränken. In den Emiraten gibt es daher Alkoholika nur in Hotels und lizenzierten Restaurants und Clubs. Nur in Sharjah herrscht striktes Alkoholverbot. Frisch gepresste Mangos, Papayas, Bananen und Orangen werden überall eisgekühlt serviert. Einzigartig sind die Mocktails, fantasievolle Kombinationen von Obstsäften. Natürlich trinkt man viel Wasser, gereicht in großen Plastikflaschen. Dieses preiswerte Mineralwasser wird in den Emiraten (u. a. in Masafi) abgefüllt. Das Leitungswasser ist einwandfrei, doch stört der leicht schwefelige Geschmack, weil es sich um entsalztes Meerwasser handelt.

Trinkgeld

In Restaurants werden 10 % Trinkgeld nur erwartet, wenn der service charge nicht schon auf der Rechnung steht; das ist jedoch nur selten der Fall. Gepäckträger erhalten 5 Dh pro Stück, im Taxi rundet man etwas auf. Zimmermädchen bekommen 5 Dh/ Tag.

Einkaufen und Shoppen

Gewürze, Gold und Silber, Brokate aus Indien und Seide aus China – am Arabischen Golf wurde schon immer gerne gehandelt.

Was kostet die Welt

Beim DSF (mydsf.ae), dem Dubai Shopping Festival, bieten alle Geschäfte im Emirat 20 bis 40 Prozent Rabatt, es gibt tägliche Verlosungen, Modenschauen, Konzerte, Feuerwerke. Wer bei diesen vier Wochen, meist ab Mitte Januar, dabei sein will, muss Monate vorher ein Hotel buchen.

Kamelhocker, Krummdolche & mehr

Günstig sind Waren, die aus Indien und Indonesien stammen, zum Teil auf alt getrimmte Kleinmöbel, Bilderrahmen, Vasen und Skulpturen. Aus Jemen stammen wunderschöne (jedoch hochpreisige) alte Teppiche, Töpferwaren und Holztruhen. Eine gute Auswahl hast du im Central Souk (Blue Souk) in Sharjah und im historischen Souk al-Arsah. Hier findest du auch gute Paschmina- Schals aus Kaschmir, in allen Farben, teilweise von Hand bestickt.

Es darf gehandelt werden

Jahrhundertelang kaufte man ein im Souk, d. h. in einem Viertel, in dem die gleichen Waren an vielen kleinen Verkaufsständen nebeneinander angeboten wurden. Teppiche in der einen Gasse, Gewürze in der nächsten, Geschirr in einer anderen. Zum Angebot dazugekommen sind Elektronik, Spielzeug und westliche Kleidung. Mit dem steigenden Reichtum veränderten sich die Souks, und häufig sind die Läden heute in modernen Einkaufskomplexen untergebracht. Deren Architektur ist beeindruckend, die Größe der klimatisierten Malls gigantisch. Hochburg fürs Shopping ist Dubai, wo es Dutzende von Malls gibt. Für wenig Geld und an kleinen Ständen in den Malls zu haben: exotisch riechende Parfümöle mit Weihrauch, Patchouli und Kardamom.

Legendär ist der Gold Souk von Dubai, „der“ Ort, wenn du in den Emiraten Schmuck kaufen willst. Der Preis richtet sich nur nach dem Gewicht des Schmuckstücks, die Verarbeitung gibt es kostenlos dazu. Echt witzig: In Dubai gibt es eine Handvoll Goldautomaten, in denen du gegen Bares dir deine Barren ziehen kannst. Ein Automat steht bspw. im Souk von Madinat Jumeirah in Dubai.

Mode

In den Shoppingmalls findest du sowohl Top-Designer (Armani, Chanel) als auch junge, moderne Marken wie Zara und Gap. Ebenfalls häufig anzutreffen sind Kinderboutiquen. Übersichten am Eingang der Malls zeigen die Verteilung der teils um die 1000 Shops an. Es lohnt sich, nach sales Ausschau zu halten, das ganze Jahr über reduzieren immer wieder einzelne Shops, teilweise gibt es Rabatte um die 30 Prozent, etwa wenn Einzelstücke auslaufender Kollektionen im Angebot sind. Generell ist Mode nicht billiger als in Europa, einzigartig ist jedoch die gewaltige Auswahl: in den Emiraten, besonders in Dubai findest du nahezu jede Marke, dazu Flagship Stores der großen Designer und Marken.

Picasso am Golf

Die Arts Area in Sharjahs Altstadt ist der Ort, wenn du Bilder und Objekte einheimischer Künstler anschauen oder kaufen möchtest. Die Spannbreite reicht von moderner, abstrakter Kunst zu Objekten, die sich auf die arabischen Wurzeln beziehen.

Fotografieren

Einzelne Personen fotografiert man nur, wenn diese es erlaubt haben. Moslemische Frauen dürfen aus religiösen Gründen nicht fotografiert werden, es sei denn, sie gestatten es ausdrücklich. Militärische Einrichtungen und Polizeieinrichtungen, Hafenanlagen und Flugplätze sind für Fotografen tabu. Bei Herrscherpalästen sollte man vorher die Wache fragen.

VorspeisenHauptgerichteBeilagenDesserts

Baba ghannush Auberginenpüree mit Sesamöl
Foul medames gekochte dicke Bohnen in würziger Tomatensauce, serviert mit Zwiebeln und Gemüse
Houmus Püree aus Kichererbsen und Sesamöl
Khoubiz Fladenbrot, frisch aus dem Holzofen
Labneh Quark mit Knoblauch
Tabouleh Salat aus gehackter Petersilie, klein gewürfelten Tomaten, Gurken, Zwiebeln, Weizenschrot und Minze
Aloo gobi indisches Blumenkohl-Curry
Chicken biryani indisches Reisgericht mit Huhn
Fareed würziger Lammeintopf, geschichtet mit Brot
Nihari in Masala mariniertes Lammfleisch, mit Zwiebeln und Gemüse geschmort
Shish taouk mariniertes, gegrilltes Hühnerfleisch am Spieß
Maskoul / muaddas Reis mit Zwiebeln / mit braunen Linsen
Mutabbal gebackene Auberginen mit Sesampaste und Nussöl
Baklava Blätterteig-Dessert aus Mandeln, Sirup und Pistazien
Mehalabiya Pudding mit Pistazien
Muhammar süßer Reis mit Kardamom, Rosinen, Rosenwasser und Mandeln
Umm ali Brotpudding mit Sahne und gerösteten Mandeln
Stichworte

Expatriates

Die Unterscheidung ist leicht, vorausgesetzt die Einheimischen (sog. locals oder nationals) tragen ihre heimische Tracht, d. h. Männer die lange, weiße dishdasha und die ghutra, ein dünnes, zum Dreieck gefaltetes Tuch auf dem Kopf, das bis zur Hüfte reicht und mit einer schwarzen Kordel gehalten wird. Allerdings wirst du eher selten mit locals reden, denn von den 9,3 Mio. Einwohnern der VAE sind 8 Mio. Ausländer, sog. expatriates, die nur zum Arbeiten hier leben. Die Mehrzahl stammt aus Indien, Pakistan, Sri Lanka, den Philippinen, Thailand, Bangladesch oder anderen arabischen Ländern. Da nur Gastarbeiter mit höherem Einkommen für ihre Familien Aufenthaltsrecht in den VAE bekommen, sind mehr als drei Viertel der Bevölkerung männlich.

Happiness

„Glück ist harte Arbeit“, weiß Ohood Al Roumi, Dubais Glücksministerin. Seitdem sich die VAE ein Ministry of Happiness (happy.ae/ en) leisten, geht es aufwärts mit den positiven Gefühlen. Ähnlich wie beim berühmten Vorbild Bhutan, dem buddhistischen Königreich im Himalaya: weniger Shopping, mehr Meditation, Mitgefühl und Unterstützung für die, denen es nicht so gut geht. Um ihre Botschaft weiter zu streuen, hat Roumi bereits Dutzende von happiness officers zum Lernen ins Ausland geschickt, etwa ins Mindfulness Centre der Oxford University. Dort weiß man: Glück ist das Gewahrsein der eigenen Empfindungen, von Moment zu Moment und – ganz wichtig – ohne zu urteilen!

Wasserleitung aus Stein

Die Wüste lebt, auch auf der Arabischen Halbinsel, wo seit Jahrhunderten Landwirtschaft betrieben wird. Lebenswichtig war die Kunst, das kostbare Wasser über Kilometer hinweg zu Palmenhainen und Gemüsefeldern zu transportieren. Die ältesten dieser in Stein geschlagenen und aus äußerst haltbarem Zement geformten Kanäle, falaj genannt, sind über 2500 Jahre alt. In den Emiraten wird dieses Bewässerungssystem zum Teil noch heute genutzt, zu sehen in Al-Ain, Al- Dhaid, Wadi Hatta, Buraimi und – als Nachbildung – in den Heritage-Dörfern von Abu Dhabi und Dubai.

Ab in die Wüste!

Die VAE liegen in der Trockenzone der Erde, am Rand der Wüste Rub al-Khali. Die Wüste erscheint in vielfältiger Gestalt, als Sanddünen, Geröllfläche und am Meer als flache Salzwüste (sabkha). Niederschläge sind selten und versickern sehr schnell. Mit großen Anstrengungen und Milliarden von Dollar versucht man, der weiteren Ausbreitung der Wüste entgegenzuwirken. Mit Wasser aus Meerwasserentsalzungsanlagen wird die Wüste begrünt, werden Parks, Dattelhaine, Gärten und landwirtschaftliche Flächen angelegt.

Arabische Pralinen

Ein Glas Tee und eine Handvoll Datteln gelten in den VAE nach wie vor als klassischer Willkommensgruß für Gäste. Kein Wunder, dass jedes Hotel beim Frühstücksbüfett die gesunden Früchte anbietet. Die goldbraunen Datteln bestehen zu zwei Dritteln aus Zucker, enthalten wichtige Mineralien und Vitamine, darüber hinaus noch verdauungsfördernde Fasern. Sie schmecken frisch am besten, sind aber auch getrocknet noch nach einem Jahr sehr gut. Dutzende von Dattelarten sind in den VAE bekannt, die größten werden mit Marzipan oder Mandeln gefüllt, in Seidenpapier gehüllt und in Holzschatullen oder Pralinenkisten verpackt – und eignen sich so gut als Mitbringsel.

Dattelpalmen sieht man in den VAE nicht nur in den Oasen, sondern auch im Stadtbild. Die „Bäume des Lebens“ spenden nicht nur Schatten: Der Stamm dient als Bau- oder Brennholz, mit Palmwedeln baute man Wände und Dach der Hütte, aus Palmblättern flicht man Körbe und Matten, aus ihren Fasern dreht man Seile. Erst nach etwa acht Jahren trägt die Palme Früchte und erreicht erst nach zwei Jahrzehnten ihre volle Tragfähigkeit.

Al-Wahda vs. Al-Ain

Kamele, Pferde – und Fußball: Die UAE Arabian Gulf League, die höchste Spielklasse in den VAE, wurde schon vor Jahrzehnten gegründet. Und wenn Al-Wahda gegen Al-Ain antritt ist das, als ob hierzulande Bayern München gegen Borussia Dortmund spielt – und das 40 000 Plätze fassende Mohammed-Bin-Zayed-Stadion in Abu Dhabi ist dicht. Typisch: Zur Fußballliebe kommt das Ziel, damit weltweit zu glänzen. 2008 erwarb Sheikh Mansour bin Zayed Al Nahyan aus Abu Dhabi den englischen Traditionsclub Manchester City für 400 Mio. US-$. Weitere 1,62 Mrd. Euro pumpte der neue Besitzer allein in den zehn ersten Spielzeiten in den Club um Startrainer Pep Guardiola.

Einmal Vogelklasse!

„Die Passagiere müssen während des gesamten Fluges eine Haube tragen“, heißt es in den Bestimmungen der Airline. Wenn nationals mit ihren Lieblingen zur Jagd in ein anderes Land wollen, kaufen sie Flugtickets, mitunter auch im Dutzend. Denn trotz der Regel „Tiere sind in der Kabine nicht erlaubt“ gibt es für Begleithunde wie für Raubvögel eine Ausnahme. Schließlich ist ein goldener Falke mit weißen Federn das Wappentier der VAE. Die zur Jagd abgerichteten Raubvögel sind bis zu 1 Mio. Dirham (ca. 220 000 Euro) wert und gehören für die Halter zur Familie. Vermutlich begegnest du diesen Passagieren auch deshalb kaum, weil die Scheichs mit ihren Tieren in Dubai und Abu Dhabi bei Fluglinien wie Emirates oder Etihad in der First Class sitzen. Wenn die Vögel auf Tour gehen, dann eben nicht nur mit eigenem Pass, sondern auch standesgemäß.

Investition Stabilität

Nicht nur für Megamalls und künstliche Inseln geben die Herrscher in den VAE Geld aus, sondern zunehmend auch für Sicherheits- und Außenpolitik. Die 2014 von Sheikh Mohammed bin Zayed, der eine Ausbildung an der britischen Elite-Militärakademie Sandhurst absolvierte, eingeführte zweijährige Wehrpflicht für nationals zeigt bereits den Kurs: Nicht nur wirtschaftlich, auch außenpolitisch streben die VAE seit Jahren eine Führungsrolle an. Heute besitzt das Land nicht nur die schlagkräftigste Armee des Nahen Ostens und eine Söldnertruppe, sondern ist auch im Jemen, in Libyen und in Luftangriffe gegen den Islamischen Staat involviert. Das außenpolitische Ziel, das den Kurs bestimmt, ist klar: Sicherheit und Stabilität, damit auch weiterhin in Megamalls und künstliche Inseln investiert werden kann.

Wenn Roboter reiten

„Achtung kreuzende Kamele“ sagen uns die Verkehrsschilder in den Liwa- Oasen und entlang der Autobahnen, die durch die Wüste führen. Dabei handelt es sich bei den abgebildeten einhöckrigen Tieren um Dromedare (in den VAE camel genannt), während die „richtigen“ (zweihöckrigen) Kamele in Indien und der Mongolei leben. Statussymbol, Verkehrsmittel, Lastenträger, Milch- und Fleischlieferant und als Rennkamel Objekt der Zuneigung und Geldanlage: Tausend Jahre vor unserer Zeitrechnung domestizierte man in dieser Region bereits das Dromedar. 40 km kann es am Tag zurücklegen, dabei bis zu 300 kg tragen, mehrere Tage kommt es ohne Nahrung und Wasser aus. In den Emiraten sind Kamelrennen ein beliebter Zuschauersport, in der Wintersaison herrscht am Wochenende auf den Rennplätzen immer Betrieb. Das Antreiben der Kamele übernehmen kleine Roboter.

Auf einen Mocktail!

Schon seit geraumer Zeit sind Mocktails auf jeder Getränkekarte zu finden. Wie wäre es mit einer „Virgin Colada“ oder einem „Ipanema“ zum Sonnenuntergang? In den VAE kennt man neben den klassischen Cocktails (hier Piña Colada und Caipirinha), die einfach ohne Schuss serviert werden, ungezählte exotische und farbenfrohe Kreationen, die ganz ohne Alkohol auskommen. Jede Bar, die auf sich hält, hat einen eigenen Signature Mocktail. Typisch sind Mocktails, die Dattelsaft enthalten, Klassiker solche mit Minze und Limette.

Pferde im Pool

„Nicht jeder, der ein Pferd reitet, ist auch ein Jockey“, so schrieb Sheikh Mohammed, Herrscher von Dubai, in einem seiner Gedichte: ein Vers, den der erfolgreiche Distanzreiter sehr schätzt. Tatsächlich hielt man in der Region schon vor Jahrtausenden Pferde und die hier gezüchteten reinrassigen Araber gilt als die schönste aller Pferdrassen. Die eher kleinen, zierlichen Tiere sind besonders schnell und ausdauernd. Auf den Rennbahnen der VAE finden in den Wintermonaten jede Woche Pferderennen statt, mit hohen Geld- und Sachpreisen für die Gewinner. Das höchstdotierte Galopprennen der Welt mit 10 Mio. Dollar Preisgeld wird jeden März in Dubai ausgetragen. Die Pferde werden in klimatisierten Ställen gehalten, von Pflegern und Veterinären betreut, erhalten importiertes Kraftfutter, und zum Training geht’s auch ins Pferdeschwimmbad.

Teppich mit Kompass

Der Islam ist in den Emiraten Staatsreligion und ethische Maxime in einem. Neben der überall sichtbaren Modernität und gelebten Toleranz bietet nach Auffassung der nationals nur ein im Einklang mit dem Koran geführtes Leben ausreichend Schutz. Jeder Tag beginnt mit einem Gebet, durch Lautsprecher werden die Gläubigen in die vielen Moscheen gerufen. Da man sich beim Gebet stets in Richtung Mekka niederwerfen soll, zeigen auch in den Hotelzimmern diskret angebrachte Aufkleber an der Zimmerdecke die entsprechende Himmelsrichtung an. Noch praktischer sind Gebetsteppiche, bei denen gleich ein entsprechender Kompass integriert ist.

Chillen mit Shisha

Erdbeer, Banane und Latte macchiato: Die in den Shisha-Cafés angebotenen aromatisierten Tabaksorten wechseln jede Saison. Seitdem in Europa Wasserpfeifen angesagt sind, hat sich auch in Arabien die jahrhundertealte Leidenschaft der einstigen Beduinen verändert. Immer mehr Shisha-Cafés öffnen in den Städten, und zunehmend Frauen und Touristen schätzen den aromatischen (wenngleich ungesunden) Rauch und das entspannende Blubbern der wassergekühlten Pfeifen – deshalb auch hubbly-bubbly genannt – als unverzichtbar zum Chillen.

Gucci und Gesichtsmaske

Trotz der hypermodernen Fassade ist die Vergangenheit präsent: Auf dem Kamelmarkt von Al-Ain taxieren Einheimische die Tiere, bevor sie mit den Kaufverhandlungen beginnen, Frauen mit verhüllenden Gesichtsmasken bummeln durch die Malls, ihre Hände verziert mit dunkelroten Henna-Tattoos. Man trifft sich auf den wöchentlichen Kamelrennen ebenso wie in den Clubs der Luxushotels. Mit Porsche und Hummer parkt man vor der Moschee, um mit den rituellen Waschungen zu beginnen und zu beten. Männer in dishdashas treffen sich mit ihren Gattinnen in den Gourmettempeln der Stadt, in der einen Hand das neue I-Phone, in der anderen die Gebetskette. Zu ihren Häusern – kleine Schlösser im arabischen Neo-Look – haben nur Familienmitglieder und enge Freunde Zugang. Und natürlich gibt es Bereiche, die nur den Frauen gehören, und solche, die dem Hausherrn vorbehalten sind.

Klimaschutz, ja bitte!

Obwohl die Emirate in erster Linie für ihre Mega-Bauprojekte bekannt sind, bemüht man sich längst, umweltbewusst aufzutreten. Statt – mit Skihallen oder Eisbahnen – weiterhin als Energieverschwender angeprangert zu werden, wollen besonders Dubai und Abu Dhabi Vorreiter für Klimaschutz werden und investieren deshalb Milliarden in diesem Bereich. Das bislang größte Projekt ist die vom britischen Architekten Norman Foster entworfene Masdar City, eine vollkommen CO2-neutrale und abfallfreie Universitätsstadt, rund 30 km östlich von Abu-Dhabi-Stadt. Mit fahrerlosen Elektrogondeln gelangt man von der unterirdischen PRT-Station zum Campus des Masdar Institute of Science and Technology, einer Hochschule, die sich der Erforschung neuer Umwelttechnologien verschrieben hat. Noch ist nicht alles fertig in der hypermodernen Öko-Siedlung, in der einmal bis zu 40 000 Menschen leben werden. Um auch die Bürger, nationals wie expatriates, auf den grünen Weg zu bringen, setzt man auf jährliche Umwelttage und wiederholte Aktionen („plant a tree“), fordert auf, mit Klimaanlagen bewusster umzugehen, Strom zu sparen und auf nachhaltigen Konsum zu achten.

Bloss nicht!

Familienurlaub im Sommer

Während der Sommermonate wird es weit über 40 Grad heiß, und man verbrennt sich selbst auf dem Weg ins Wasser die Füße im Sand. Für Kinder ist dann ein Aufenthalt in den Emiraten eine Qual.

Verschleierte Frauen fotografieren

Auch wenn das Bild noch so gut wäre, es niemand merkt, dass du auf den Auslöser drückst: lass es sein! Das erspart dir großen Ärger und den Zorn von Ehemännern und Brüdern.

Mit dem/ der Liebsten Händchen halten

Da sind die Locals wie die britische Oberschicht: Zuneigung in der Öffentlichkeit zeigt man höchstens zu seinen Haustieren, in diesem Fall also zum Kamel und Falken.

Im Restaurant den Tisch selbst suchen

Vom Frühstück morgens im Hotel bis zum Dinner im kleinen indischen Restaurant irgendwo im Souk: Auf keinen Fall steuert man ungefragt auf einen Tisch zu und setzt sich. Die Angestellten sind diejenigen, die dir zeigen, wo du Platz nehmen kannst. Und natürlich kann man dabei Wünsche äußern.

Während des Ramadans reisen

Das öffentliche Leben ist während des jährlichen Fastenmonats stark eingeschränkt. Geschäfte und Restaurants öffnen erst nach Sonnenuntergang, die Hotellobby ist leer, Taxis nur schwer zu bekommen. Zu essen und zu trinken gibt es oft erst nach Einbruch der Dunkelheit – oder vom Zimmerservice.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger

Zwischen Ballungszentren verkehren Autobusse, ansonsten gibt es Taxis und Sammeltaxis. Der Zustand der Straßen ist sehr gut.

Für Fehlverhalten im Straßenverkehr werden drastische Strafen verhängt, wird das Fahrzeug nach Überfahren einer roten Ampel in den Emiraten Abu Dhabi und Dubai konfisziert, und kann nur gegen Zahlung von 50.000 AED freigekauft werden. Die jeweiligen Rechtsvorschriften sind zum Teil nicht in englischer Sprache und nicht vollständig online einsehbar.

Alkohol am Steuer ist strafbar. Es gilt eine Null-Promille-Grenze.

Bei Einreise aus Saudi-Arabien über den Grenzübergang Al Ghuwaifat Port Station muss das Fahrzeug ausreichenden Versicherungsschutz aufweisen, welcher über die "Shory Aber"-App erworben werden kann.

Für die Mietwagenanmietung bei einem touristischen oder sonstigen Kurzaufenthalt ist der -Führerschein grundsätzlich anerkannt. Von Personen mit langfristiger emiratischer Aufenthaltserlaubnis ("residency visa") wird ein umgeschriebener emiratischer Führerschein verlangt. In den letzten Jahren sind wenige Fälle bekannt geworden, in denen von Personen mit deutschem -Führerschein, aber ohne deutsche Staatsangehörigkeit, ein Internationaler Führerschein verlangt wurde. Im Zweifel empfiehlt sich eine vorherige schriftliche Anfrage an den Mietwagenanbieter. Die Mietbedingungen sollten genauestens geprüft werden. Meist muss bei Anmietung eine echte Kreditkarte (keine Debit- oder Bankkarte) vorgelegt werden.

Die Gebräuche und Gesetze sind durch den Islam und dessen Glaubensinhalte und Wertvorstellungen geprägt.

Frauen unterliegen keinen besonderen Beschränkungen oder Verboten. Ihnen ist das Führen eines Kraftfahrzeuges ebenso erlaubt wie die Bewegung in der Öffentlichkeit, auch ohne männliche Begleitung. Hinsichtlich der Kleidung ist jedoch Zurückhaltung geboten. Schulterfreie Tops und sehr kurze Röcke oder Hosen entsprechen nicht den lokalen Wertvorstellungen und können zu unerwünschter und unangenehmer Aufmerksamkeit von Dritten führen.

Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Frauen sollten insbesondere während dieser Zeit möglichst dezente, langärmelige Kleidung tragen, Männer auf das Tragen kurzer Freizeitkleidung verzichten.

Das Strafrecht ist geprägt durch islamische Moralvorstellungen. Homosexuelle Handlungen sind verboten. Sie werden bei Anzeige auch strafrechtlich geahndet. Transsexuelle Personen sollten insbesondere das Verbot des "Cross-dressing" beachten. Zur Einreise von Personen, deren Geschlecht im Pass nicht mit "M" oder "F" eingetragen ist, s. "Einreise und Zoll" - "Reisedokumente".

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für.

Es gibt in den eine Vielzahl von Rechtsanwaltskanzleien, die zu Rechtsfragen und rechtlichen Besonderheiten beraten.

Offene oder streitige Forderungen aus früheren Geschäftsbeziehungen in den können auch nach langer Zeit bei Einreise oder im Transit zur vorläufigen Festnahme zwecks Begleichung von Altschulden führen.

Rechtliche Auseinandersetzungen und offene Forderungen können zur Verhängung einer "Ausreisesperre" ("travel ban") führen, sodass die betroffene Person für mehrere Monate nicht aus den ausreisen kann. Ausreisesperren können zudem nach dem Zeigen beleidigender Gesten oder verbalen Auseinandersetzungen verhängt werden. Auch die Aufgabe einer Anzeige bei der Polizei kann für die Person, die die Anzeige aufgibt, zur Ausreisesperre führen. Diese wird regelmäßig erst dann aufgehoben, wenn der Sachverhalt aus Sicht der emiratischen Behörden geklärt ist, oder die Anzeige zurückgezogen wurde.

Auf die flächendeckende Videoüberwachung im öffentlichen Raum wird besonders hingewiesen.

Die Ausreise ist während der Neuausstellung der emiratischen Aufenthaltserlaubnis ("residency visa") nicht möglich. Wenn bei der Ausreise ein Reiseausweis zur Rückkehr als Passersatz verwendet wird, wird das "residency visa" von den emiratischen Behörden ungültig gemacht.

Das Fotografieren und Filmen (auch mit Mobiltelefon oder Smartphone) zumindest von folgenden Einrichtungen ist streng verboten: militärische Anlagen, Häfen, Flughäfen, Herrscherpaläste, öffentliche Gebäude, Botschaftsgebäude, Industrieanlagen, Erdöl-/Erdgasanlagen und Brücken. Die nicht immer klar erkennbaren Fotografier- und Filmverbote werden von den Behörden konsequent geahndet. Bei Zuwiderhandlung drohen Beschlagnahme der Aufnahmegeräte, Geld- und Freiheitsstrafen, Ausreisesperren (s.o.) und/oder Ausweisung.

Die Verbreitung, Veröffentlichung und Speicherung von Fotos, Informationen, elektronischen Fotos, Kommentaren, Szenen, Neuigkeiten ohne Einverständnis der betroffenen Personen kann eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte bedeuten und mit Geldstrafen bis zu 500.000 AED und Haftstrafen bis zu sechs Monaten geahndet werden.
Die Nutzung von VPN (Virtual Private Network) Software steht unter Strafe, wenn die Software im Zusammenhang mit anderen Rechtsverstößen zum Einsatz kam (Nutzung illegaler Webseiten oder Download urheberrechtlich geschützter Inhalte).

Alkoholkonsum und Trunkenheit in der Öffentlichkeit sind ein Straftatbestand. Alkohol wird nur in lizensierten Geschäften, Hotels, Restaurants und Bars angeboten. Im Emirat Sharjah herrscht ein totales Alkoholverbot.

Auf Drogenbesitz auch in Kleinstmengen und Drogenkonsum (dazu gehört auch Medikamentenmissbrauch) stehen drakonische Strafen. Als Droge werden auch CBD-Öl oder Nahrungsmittel mit Hanfgeschmack gewertet. Im Rahmen von Strafverfahren wird selbst der einige Tage zurückliegende (auch vor der Einreise erfolgte) Konsum auch weicher Drogen durch Bluttests festgestellt und bestraft. Für Drogenhandel kann die Todesstrafe verhängt werden. Zur Einfuhr von Medikamenten siehe auch Einreise und Zoll - Einfuhrbestimmungen - Medikamente.

Offene oder streitige Forderungen aus früheren Geschäftsbeziehungen in den können auch nach langer Zeit bei Einreise oder im Transit zur vorläufigen Festnahme zwecks Begleichung von Altschulden führen.

Das Strafrecht ist geprägt durch islamische Moralvorstellungen. Prostitution ist strafbar. Der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit und "Cross-dressing" sind verboten und können bei Anzeige auch strafrechtlich geahndet werden. Seit November 2020 steht das Zusammenleben nicht verheirateter Personen verschiedenen Geschlechts in den nicht mehr unter Strafe.

Außereheliche Schwangerschaften können aber, wenn sie offiziellen Stellen bekannt werden (bei ärztlicher Behandlung oder bei Anzeige), ebenfalls zu strafrechtlicher Verfolgung der Mutter und auch des biologischen Vaters führen. Ledige Schwangere, auch wenn sie kurz vor der Eheschließung stehen, sollten sich vor einer Reise in die dieser Risiken bewusst sein. Die Anerkennung des Kindes durch den Vater und die anschließende Registrierung des Kindes bewirken jedoch Straffreiheit. In den letzten Jahren sind keine Fälle vollzogener Strafen mehr bekannt geworden, die Ausstellung von Geburtsurkunden (insbesondere bei muslimischer Mutter und nicht angegebenem Vater) und Aufenthaltserlaubnissen ("residency visas") ist in diesen Fällen jedoch häufig mit administrativen Schwierigkeiten verbunden, sodass sich z. B. der Abschluss von Krankenversicherungen und die Erstattung der lokalen hohen Behandlungskosten verzögern können.

Die Teilnahme an einer öffentlichen Versammlung, die als die öffentliche Sicherheit gefährdend bewertet wird, ist mit einer Haftstrafe von mindestens einem Jahr und einer Geldstrafe von mindestens 100.000 AED (ca. 25.000 EUR) strafbewehrt. Sofern strafverschärfende Merkmale hinzukommen, erhöht sich das Strafmaß; so z. B. bei Vermummung mit dem Ziel der Begehung einer Straftat auf mindestens drei Jahre Haft und Geldstrafe von maximal 200.000 AED (ca. 50.000 EUR), bei Randalieren/Sachbeschädigung auf mindestens fünf Jahre Haft und bei Tragen einer Waffe auf mindestens zehn Jahre Haft. Die Verhöhnung, Beleidigung oder Schädigung des Rufs oder des Ansehens des Staates oder seiner Gründer kann mit bis zu fünf Jahren Haft und der Zahlung von bis zu 500.000 AED (ca. 125.000 EUR) bestraft werden.

In Deutschland unbedenkliche Äußerungen zu Religionsfragen können in den als Beleidigung des Islam oder des Propheten strafrechtlich verfolgt und mit Geld-, evtl. sogar Freiheitsstrafen geahndet werden. Es gilt zudem ein Verbot der Missionierung und Bekehrung muslimischer Personen.

Im Emirat Fujairah besteht vor Bergausflügen Anmeldepflicht (via Code am Beginn des Bergpfads). Verstöße hiergegen und gegen andere Regelungen des Bergsports werden mit einer Strafe i.H.v. 50.000 AED geahndet.

Landeswährung ist der Dirham (AED). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kredit- und Debitkarten sind meist problemlos möglich.

Einige weit verbreitete Kommunikations-Apps können in den nicht zum Telefonieren, sondern nur zum Versenden von Nachrichten und Sprachnachrichten genutzt werden. Alternativen bieten Videokonferenz-Apps oder die kostenpflichtige herkömmliche (Mobil-)Telefonie.

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise oder Transit von länger als 12 Stunden aus einem Gelbfiebergebiet ist für alle Personen älter als neun Monate eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.

  • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) sicher, siehe Poliomyelitis.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die .

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Diese Infektionskrankheit löst seit 2012 vorrangig in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen aus. Ursache ist ein Coronavirus (MERS-CoV), dessen Biologie nicht abschließend geklärt ist. Kamele scheinen an der Übertragung auf den Menschen beteiligt zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken, siehe MERS.

  • Vermeiden Sie zur Krankheitsprävention unnötigen Kontakt mit Kamelen.

Teilweise ist die Einfuhr von selbst gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ohne ärztliche Verschreibung verboten (siehe auch Kapitel Einreise und Zoll - Medikamente). Bitte beachten sie dies für Reiseapotheke bzw. ihre Dauermedikation.
Die medizinische Versorgung ist insgesamt als gut zu bezeichnen. Auch deutschsprachige Ärzte sind häufig anzutreffen. Nur in ländlicheren Regionen kann es noch zu Versorgungseinschränkungen kommen.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die .

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger

Reisewarnung

Überblick

Stand - Tue, 30 Jan 2024 14:30:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Thu, 07 Mar 2024 16:07:45 +0100)

Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
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- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Sicherheit

Terrorismus

Die Terrororganisation IS droht seit 2014 mit Anschlägen in Ländern, die mit den USA verbündet sind. Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) sind ein aktives Mitglied der Anti-IS-Koalition.

Innenpolitische Lage

Die innenpolitische Lage ist stabil. Auch wegen der flächendeckenden und weitreichenden polizeilichen Überwachung des öffentlichen Raums ist nicht mit Demonstrationen, Streiks oder ähnlichen öffentlichen Protesten zu rechnen.

  • Meiden Sie dennoch größere Menschenansammlungen.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Die VAE zählen zu den sichersten Ländern des Mittleren Ostens mit einer äußerst niedrigen Kriminalitätsrate. Dennoch sind vereinzelt Taschendiebstähle z.B. in großen Einkaufszentren oder bei Großveranstaltungen nicht auszuschließen. Es kann zu vereinzelten Übergriffen auf alleinreisende Frauen und (weibliche) Jugendliche kommen.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen oder im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Lassen Sie als alleinreisende Frau oder Jugendliche bei der Benutzung von Taxis oder bei Spaziergängen nach Einbruch der Dunkelheit besondere Vorsicht walten.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Es herrscht ein meist trockenes, heißes Wüstenklima, in Küstennähe mit hoher Luftfeuchtigkeit im Sommer.

In ausgetrockneten Flusstälern und -betten („wadi") ist insbesondere in den Wintermonaten vereinzelt mit Sturzfluten zu rechnen.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Achten Sie auf ausreichenden Sonnenschutz und machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen im Wüstenklima vertraut.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Zwischen Ballungszentren verkehren Autobusse, ansonsten gibt es Taxis und Sammeltaxis. Der Zustand der Straßen ist sehr gut.

Für Fehlverhalten im Straßenverkehr werden drastische Strafen verhängt, z.B. wird das Fahrzeug nach Überfahren einer roten Ampel in den Emiraten Abu Dhabi und Dubai konfisziert, und kann nur gegen Zahlung von 50.000 AED freigekauft werden. Die jeweiligen Rechtsvorschriften sind zum Teil nicht in englischer Sprache und nicht vollständig online einsehbar.

Alkohol am Steuer ist strafbar. Es gilt eine Null-Promille-Grenze.

Bei Einreise aus Saudi-Arabien über den Grenzübergang Al Ghuwaifat Port Station muss das Fahrzeug ausreichenden Versicherungsschutz aufweisen, welcher über die „Shory Aber"-App erworben werden kann.

Führerschein

Für die Mietwagenanmietung bei einem touristischen oder sonstigen Kurzaufenthalt ist der EU-Führerschein grundsätzlich anerkannt. Von Personen mit langfristiger emiratischer Aufenthaltserlaubnis („residency visa") wird ein umgeschriebener emiratischer Führerschein verlangt. In den letzten Jahren sind wenige Fälle bekannt geworden, in denen von Personen mit deutschem EU-Führerschein, aber ohne deutsche Staatsangehörigkeit, ein Internationaler Führerschein verlangt wurde. Im Zweifel empfiehlt sich eine vorherige schriftliche Anfrage an den Mietwagenanbieter. Die Mietbedingungen sollten genauestens geprüft werden. Meist muss bei Anmietung eine echte Kreditkarte (keine Debit- oder Bankkarte) vorgelegt werden.

Besondere Verhaltenshinweise

Die Gebräuche und Gesetze sind durch den Islam und dessen Glaubensinhalte und Wertvorstellungen geprägt.

Frauen unterliegen keinen besonderen Beschränkungen oder Verboten. Ihnen ist das Führen eines Kraftfahrzeuges ebenso erlaubt wie die Bewegung in der Öffentlichkeit, auch ohne männliche Begleitung. Hinsichtlich der Kleidung ist jedoch Zurückhaltung geboten. Schulterfreie Tops und sehr kurze Röcke oder Hosen entsprechen nicht den lokalen Wertvorstellungen und können zu unerwünschter und unangenehmer Aufmerksamkeit von Dritten führen.

Ramadan

Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Frauen sollten insbesondere während dieser Zeit möglichst dezente, langärmelige Kleidung tragen, Männer auf das Tragen kurzer Freizeitkleidung verzichten.

LGBTIQ

Das Strafrecht ist geprägt durch islamische Moralvorstellungen. Homosexuelle Handlungen sind verboten. Sie werden bei Anzeige auch strafrechtlich geahndet. Transsexuelle Personen sollten insbesondere das Verbot des „Cross-dressing" beachten. Zur Einreise von Personen, deren Geschlecht im Pass nicht mit „M" oder „F" eingetragen ist, s. „Einreise und Zoll" – „Reisedokumente".

Rechtliche Besonderheiten

Es gibt in den VAE eine Vielzahl von Rechtsanwaltskanzleien, die zu Rechtsfragen und rechtlichen Besonderheiten beraten.

Offene oder streitige Forderungen aus früheren Geschäftsbeziehungen in den VAE können auch nach langer Zeit bei Einreise oder im Transit zur vorläufigen Festnahme zwecks Begleichung von Altschulden führen.

Rechtliche Auseinandersetzungen und offene Forderungen können zur Verhängung einer „Ausreisesperre" („travel ban") führen, sodass die betroffene Person für mehrere Monate nicht aus den VAE ausreisen kann. Ausreisesperren können zudem nach dem Zeigen beleidigender Gesten oder verbalen Auseinandersetzungen verhängt werden. Auch die Aufgabe einer Anzeige bei der Polizei kann für die Person, die die Anzeige aufgibt, zur Ausreisesperre führen. Diese wird regelmäßig erst dann aufgehoben, wenn der Sachverhalt aus Sicht der emiratischen Behörden geklärt ist, oder die Anzeige zurückgezogen wurde.

Auf die flächendeckende Videoüberwachung im öffentlichen Raum wird besonders hingewiesen.

Die Ausreise ist während der Neuausstellung der emiratischen Aufenthaltserlaubnis („residency visa") nicht möglich. Wenn bei der Ausreise ein Reiseausweis zur Rückkehr als Passersatz verwendet wird, wird das „residency visa" von den emiratischen Behörden ungültig gemacht.

Das Fotografieren und Filmen (auch mit Mobiltelefon oder Smartphone) zumindest von folgenden Einrichtungen ist streng verboten: militärische Anlagen, Häfen, Flughäfen, Herrscherpaläste, öffentliche Gebäude, Botschaftsgebäude, Industrieanlagen, Erdöl-/Erdgasanlagen und Brücken. Die nicht immer klar erkennbaren Fotografier- und Filmverbote werden von den Behörden konsequent geahndet. Bei Zuwiderhandlung drohen Beschlagnahme der Aufnahmegeräte, Geld- und Freiheitsstrafen, Ausreisesperren (s.o.) und/oder Ausweisung.

Die Verbreitung, Veröffentlichung und Speicherung von Fotos, Informationen, elektronischen Fotos, Kommentaren, Szenen, Neuigkeiten u.a. ohne Einverständnis der betroffenen Personen kann eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte bedeuten und mit Geldstrafen bis zu 500.000 AED und Haftstrafen bis zu sechs Monaten geahndet werden.
Die Nutzung von VPN (Virtual Private Network) Software steht unter Strafe, wenn die Software im Zusammenhang mit anderen Rechtsverstößen zum Einsatz kam (z.B. Nutzung illegaler Webseiten oder Download urheberrechtlich geschützter Inhalte).

Alkoholkonsum und Trunkenheit in der Öffentlichkeit sind ein Straftatbestand. Alkohol wird nur in lizensierten Geschäften, Hotels, Restaurants und Bars angeboten. Im Emirat Sharjah herrscht ein totales Alkoholverbot.

Auf Drogenbesitz auch in Kleinstmengen und Drogenkonsum (dazu gehört auch Medikamentenmissbrauch) stehen drakonische Strafen. Als Droge werden z.B. auch CBD-Öl oder Nahrungsmittel mit Hanfgeschmack gewertet. Im Rahmen von Strafverfahren wird selbst der u.U. einige Tage zurückliegende (auch vor der Einreise erfolgte) Konsum auch weicher Drogen durch Bluttests festgestellt und bestraft. Für Drogenhandel kann die Todesstrafe verhängt werden. Zur Einfuhr von Medikamenten siehe auch Einreise und Zoll – Einfuhrbestimmungen – Medikamente.

Offene oder streitige Forderungen aus früheren Geschäftsbeziehungen in den VAE können auch nach langer Zeit bei Einreise oder im Transit zur vorläufigen Festnahme zwecks Begleichung von Altschulden führen.

Das Strafrecht ist geprägt durch islamische Moralvorstellungen. Prostitution ist strafbar. Der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit und sog. „Cross-dressing" sind verboten und können bei Anzeige auch strafrechtlich geahndet werden. Seit November 2020 steht das Zusammenleben nicht verheirateter Personen verschiedenen Geschlechts in den VAE nicht mehr unter Strafe.

Außereheliche Schwangerschaften können aber, wenn sie offiziellen Stellen bekannt werden (z.B. bei ärztlicher Behandlung oder bei Anzeige), ebenfalls zu strafrechtlicher Verfolgung der Mutter und auch des biologischen Vaters führen. Ledige Schwangere, auch wenn sie kurz vor der Eheschließung stehen, sollten sich vor einer Reise in die VAE dieser Risiken bewusst sein. Die Anerkennung des Kindes durch den Vater und die anschließende Registrierung des Kindes bewirken jedoch Straffreiheit. In den letzten Jahren sind keine Fälle vollzogener Strafen mehr bekannt geworden, die Ausstellung von Geburtsurkunden (insbesondere bei muslimischer Mutter und nicht angegebenem Vater) und Aufenthaltserlaubnissen („residency visas") ist in diesen Fällen jedoch häufig mit administrativen Schwierigkeiten verbunden, sodass sich z. B. der Abschluss von Krankenversicherungen und die Erstattung der lokalen hohen Behandlungskosten verzögern können.

Die Teilnahme an einer öffentlichen Versammlung, die als die öffentliche Sicherheit gefährdend bewertet wird, ist mit einer Haftstrafe von mindestens einem Jahr und einer Geldstrafe von mindestens 100.000 AED (ca. 25.000 EUR) strafbewehrt. Sofern strafverschärfende Merkmale hinzukommen, erhöht sich das Strafmaß; so z. B. bei Vermummung mit dem Ziel der Begehung einer Straftat auf mindestens drei Jahre Haft und Geldstrafe von maximal 200.000 AED (ca. 50.000 EUR), bei Randalieren/Sachbeschädigung auf mindestens fünf Jahre Haft und bei Tragen einer Waffe auf mindestens zehn Jahre Haft. Die Verhöhnung, Beleidigung oder Schädigung des Rufs oder des Ansehens des Staates oder seiner Gründer kann mit bis zu fünf Jahren Haft und der Zahlung von bis zu 500.000 AED (ca. 125.000 EUR) bestraft werden.

In Deutschland unbedenkliche Äußerungen zu Religionsfragen können in den VAE als Beleidigung des Islam oder des Propheten strafrechtlich verfolgt und mit Geld-, evtl. sogar Freiheitsstrafen geahndet werden. Es gilt zudem ein Verbot der Missionierung und Bekehrung muslimischer Personen.

Im Emirat Fujairah besteht vor Bergausflügen Anmeldepflicht (z.B. via Code am Beginn des Bergpfads). Verstöße hiergegen und gegen andere Regelungen des Bergsports werden mit einer Strafe i.H.v. 50.000 AED geahndet.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Dirham (AED). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kredit- und Debitkarten sind meist problemlos möglich.

Telefonieren

Einige weit verbreitete Kommunikations-Apps können in den VAE nicht zum Telefonieren, sondern nur zum Versenden von Nachrichten und Sprachnachrichten genutzt werden. Alternativen bieten Videokonferenz-Apps oder die kostenpflichtige herkömmliche (Mobil-)Telefonie.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen der Vereinigten Arabischen Emirate sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Nein
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja, nur, wenn nicht verlängert

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Reisedokumente müssen für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Die Grenzbehörden der VAE lassen eine Einreise ohne ausreichend gültigen Reisepass oder Kinderreisepass nicht zu.

  • Beantragen Sie rechtzeitig vor Reiseantritt (ggf. im Expressverfahren) einen regulären biometrischen Reisepass.

Seit dem 1. Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt, bereits vorhandene behalten ihre angegebene Gültigkeit. Nach Einreise in die VAE mit Kinderreisepass und z. B. Verlust desselben kann in den VAE innerhalb weniger Tage nur ein Reiseausweis als Passersatz oder ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Beide ermöglichen die Ausreise aus den VAE, nicht aber die Wiedereinreise in die VAE (z. B. im Rahmen einer Kreuzfahrt durch mehrere Länder).

Es wird nur die Einreise von Personen gestattet, deren Geschlecht im Pass mit „M" (männlich) oder „F" (weiblich) eingetragen ist. Auch kann die Einreise von Personen, deren Geburtsdatum im Pass z. B. mit „XX.XX." statt Ziffern für Tag und Monat angegeben ist, verweigert werden.

Betroffene Passagiere werden dann wieder an ihren Abflugort zurückgeschickt.

Konsularische Hilfe in Passangelegenheiten durch die deutschen Vertretungen in den VAE ist erst nach der Einreise möglich, d.h. nicht innerhalb des internationalen Transitbereichs.

Flughafentransit

Der Transit über den Dubai International Airport (DXB) und Abu Dhabi International Airport (AUH) ist auch mit einem gültigen Reiseausweis zur Rückkehr als Passersatz möglich, sofern der internationale Transitbereich des jeweiligen Flughafens nicht verlassen (nicht eingereist) wird.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die VAE zu touristischen, geschäftlichen (ohne Arbeitsaufnahme) oder zu Besuchszwecken für die Dauer von höchstens 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen kein Visum.
Ihnen ist es nicht erlaubt, in den VAE entgeltlich oder unentgeltlich zu arbeiten. Die Behörden können den Aufenthalt über 90 Tage hinaus verlängern.

Wenn ein nicht-touristischer Aufenthalt in den VAE angestrebt wird, sollten die aktuellen Einreisebestimmungen rechtzeitig vor der Ausreise bei den Auslandsvertretungen der VAE in Deutschland erfragt werden.

Bei Überschreiten des erlaubten Aufenthaltszeitraums drohen je nach Länge des illegalen Aufenthalts empfindliche Geldstrafen und die Ausweisung. Bei längerer Überschreitung ist eine Inhaftierung nicht ausgeschlossen

Einreisekontrolle und Erfassung biometrischer Daten

Bei der Ein- und Ausreise erfolgt die Passkontrolle mit Hilfe eines biometrischen Iris-Scans.

An den Flughäfen werden Transitreisende auch auf Drogen kontrolliert. Für den Besitz auch nur geringster Mengen (weniger als 0,1 g) in Reisegepäck, Kleidung oder am Körper drohen langjährige Haftstrafen, siehe auch Rechtliche Besonderheiten.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Die Einfuhr von Landes- oder Fremdwährung ist bis zu einem Gegenwert von 100.000 AED uneingeschränkt möglich. Die Ausfuhr ist nicht beschränkt. Reisende, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können bis zu vier Liter Alkoholika oder zwei Kartons Bier (à 24 Flaschen/Dosen à maximal 355 ml) sowie bis zu 400 Zigaretten (Wert maximal 2.000 AED) oder andere Tabakwaren im Wert von maximal 3.000 AED einführen.

Die Einfuhr von Waffen, Drogen, Falschgeld und pornographischen Artikeln wird streng bestraft.
Bereits freizügige Titelseiten von Journalen können als Pornografie ausgelegt werden.
Mitgeführte Datenträger wie Smartphones, Tablets oder USB-Sticks werden ggf. überprüft.

Medikamente

Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ist ohne ärztliche Verschreibung verboten. CBD-Öl und Nahrungsmittel mit Hanfgeschmack werden z.B. als Drogen behandelt. Zum Vorgehen emiratischer Behörden bei Einstufung bestimmter Medikamente als Drogen siehe auch unter Reiseinfos – Rechtliche Besonderheiten.

Ausführliche Informationen bietet das VAE Gesundheitsministerium. Für Medikamente, die Betäubungsmittel und psychotropische Wirkstoffe enthalten oder aus anderen Gründen besonderer Kontrolle durch die VAE-Behörden unterliegen (vgl. dortige Liste), kann dort online eine Einfuhrerlaubnis beantragt werden. Dort sind auch Richtlinien für die Einfuhr von Medikamenten eingestellt. In Zweifelsfällen oder bei Problemen mit dem Online-Antrag wird empfohlen, sich vor einer Reise in die Emirate bei den Auslandsvertretungen der VAE in Deutschland zu erkundigen.

Informationen zu Einfuhrbestimmungen und Listen von erlaubten und unerlaubten Gütern sind beim Dubai Customs Services abrufbar.

Heimtiere

Für Auskünfte zur Einfuhr von Heimtieren sollten die Auslandsvertretungen der VAE in Deutschland kontaktiert werden. Grundsätzlich wird der Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung verlangt, und das Tier muss über einen Mikrochip identifiziert werden können.

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise oder Transit von länger als 12 Stunden aus einem Gelbfiebergebiet ist für alle Personen älter als neun Monate eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.

  • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) sicher, siehe Poliomyelitis.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

MERS (Middle East Respiratory Syndrome)

Diese Infektionskrankheit löst seit 2012 vorrangig in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen aus. Ursache ist ein Coronavirus (MERS-CoV), dessen Biologie nicht abschließend geklärt ist. Kamele scheinen an der Übertragung auf den Menschen beteiligt zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken, siehe MERS.

  • Vermeiden Sie zur Krankheitsprävention unnötigen Kontakt mit Kamelen.

Medizinische Versorgung

Teilweise ist die Einfuhr von selbst gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ohne ärztliche Verschreibung verboten (siehe auch Kapitel Einreise und Zoll - Medikamente). Bitte beachten sie dies für Reiseapotheke bzw. ihre Dauermedikation.
Die medizinische Versorgung ist insgesamt als gut zu bezeichnen. Auch deutschsprachige Ärzte sind häufig anzutreffen. Nur in ländlicheren Regionen kann es noch zu Versorgungseinschränkungen kommen.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Die medizinischen Einrichtungen sind zumindest in den Städten sehr gut. Dort gibt es auch deutschsprachige Ärzte. Die medizinische Versorgung ist auf dem Land jedoch nicht mit Europa zu vergleichen. Behandlungen sind teuer.

Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend gekühlt werden. Für die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ist eine ärztliche Verschreibung in englischer Sprachenötig, die den Verwendungszweck und die für die Dauer des Aufenthaltes benötigte Menge bescheinigt.

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung sowie einer Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.

Essen und Trinken

Wegen der Gefahr möglicher Darminfektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Leitungswasser ist in den Großstädten keimfrei, anderswo sollte es jedoch gefiltert werden bzw. abgefülltes Wasser benutzt werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.

 

Milch ist oftmals nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Auf rohe Salate und Mayonnaise sollte man außer in internationalen Hotels vorsichtshalber verzichten. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.

Impfungen

Titel Besondere Vorsichtsmaßnahmen Gesundheitszeugnis erforderlich
Gelbfieber 1 -
Cholera Nein -
Typhus Ja -
Malaria Nein -
Essen & Trinken - -

Anmerkungen Impfungen

 [1] Nur bei Einreise oder bei Transit (mit einem Aufenthalt von mehr als 12 Stunden) aus einem von der WHO ausgewiesenen Gelbfiebergebiet ist für alle Personen älter als neun Monate eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.

Gesundheitszeugnis

Ausländer über 18 Jahre benötigen zur Erlangung oder Verlängerung einer Arbeits- bzw. permanenten Aufenthaltserlaubnis einen negativen HIV-Test in englischer Sprache. Bei positivem Test wird die Einreise bzw. Aufenthaltsverlängerung verweigert. Mitgebrachte Atteste werden in der Regel nicht anerkannt. Die Einfuhr von Medikamenten gegen HIV ist verboten. 
Bei Vorliegen einer Lungentuberkulose, egal ob alt oder neu, kann die Aufenthaltserlaubnis verweigert werden.

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. durchgeführt bzw. aufgefrischt werden.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen. 

HIV/Aids ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Die vereinigten Arabischen Emirate werden erst jetzt verzögert und zahlenmäßig noch relativ gering betroffen. Die bekannten Risiken sollte man auch hier meiden. 

Durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt landesweit vor und kann durch Insektenschutz vermieden werden. 

Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis kommen vor. Um sich zu schützen sollten sich vor allem Kinder und Jugendliche, die einen Langzeitaufenthalt planen, impfen lassen.

Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Pass- und Visabestimmungen

Notwendige Einreisedokumente

Titel Pass erforderlich Visum erforderlich Rückflugticket erforderlich
Schweiz Ja Nein Ja
Österreich Ja Nein Ja
Deutschland Ja Nein Ja
Türkei Ja Ja Ja
Andere EU-Länder Ja Nein Ja

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, der Reisepass muss bei der Einreise in die Vereinigten Arabischen Emirate noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Anmerkung zum Reisepass

Für eine visumfreie Einreise können nur reguläre, biometrische Reisepässe genutzt werden. Die Einreise ist mit dem vorläufigen Reisepass nicht möglich.

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder erhalten bei der Einreise am Flughafen einen gebührenfreien Einreisestempel, der für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen gültig ist sowie für mehrmalige Einreisen in diesem Zeitraum berechtigt (auf Antrag ggf. verlängerbar):

(a) Deutschland, Österreich und andere EU-Länder (Irland (Rep.) für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen);

(b) Schweiz.

Achtung: Staatsangehörige der Türkei müssen vor der Reise ein Visum beantragen.


Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Minderjährige oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wurde am 1.1.2024 durch einen elektronischen Reisepass für Minderjährige ersetzt; Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden) oder eigener Reisepass (ausdrücklich empfohlen besonders für langfristige, nichttouristische Aufenthalte), muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Minderjährige unter 18 Jahren müssen in Begleitung eines volljährigen Sorgeberechtigten sein, um einreisen zu können. Visumpflichtige Reisende müssen mindestens 18 Jahre sein, um ein Visum für eine durch einen Sorgeberechtigten unbegleitete Reise beantragen zu können. Minderjährige Reisende, die einen anderen Nachnamen als der mitreisende Sorgeberechtigte tragen, müssen bei der Einreise eine Geburtsurkunde mit sich führen. Für alleinreisende Jugendliche unter 21 Jahren ist der Hotel Check-In oftmals untersagt. Einzelheiten sollten vor der Reise mit dem jeweiligen Hotel abgeklärt werden.

Einreise mit Haustieren

Für Katzen, Hunde (müssen mindestens 16 Wochen alt sein) und Vögel wird ein tierärztliches Gesundheitszeugnis benötigt. Hunde und Katzen müssen außerdem mit einem implantierten Microchip versehen und gegen Tollwut geimpft worden sein. Nur Blindenhunde sind mit Genehmigung und unter strikten Auflagen im Passagierraum eines Flugzeugs erlaubt.

In allen Fällen muss jedoch eine vorherige Bewilligung vom Ministerium für Klimawandel und Umwelt eingeholt werden (Ministry of Climate Change and Environment).

Bearbeitungsdauer

Botschaftsvisum:

3-5 Tage. Es wird empfohlen, den Antrag rechtzeitig zu stellen, frühestens aber 4 Wochen vor der Abreise.

Gültigkeit


Touristenvisum für kurzen Aufenthalt: für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen, einfache Einreise, verlängerbar.

Touristenvisum für kurzen Aufenthalt: Aufenthalt von bis zu 30 Tagen ab der ersten Einreise, mehrfache Einreise, verlängerbar.

Touristenvisum für längeren Aufenthalt: Aufenthalt von bis zu 60 Tagen, einfache Einreise, verlängerbar.

Touristenvisum für längeren Aufenthalt: 60 Tage Aufenthalt ab der ersten Einreise, mehrfache Einreise, verlängerbar.

96-Stunden-Visum: 14 Tage gültig, für einen max. Aufenthalt von 4 Tagen, nicht verlängerbar.

UAE Arbeits- und Aufenthaltsvisum in den Free Zones: max. 2 Jahre Aufenthalt. 

Grünes Visum: 5 Jahre gültig, für Freiberufler, Fachkräfte sowie Investoren und Partner. Diese können ohne einen Arbeitgeber mit Sitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten als Sponsor arbeiten. Inhaber eines grünen Visums können hingegen selbst als Sponsoren für Verwandte ersten Grades eintreten.

Visum für Arbeitssuchende: 60 Tage Aufenthalt.

Aufenthaltsverlängerung

Es besteht die Möglichkeit, das 30-tägige kostenlose Visum gegen eine Gebühr von 850 Dh beim Immigrationsamt um weitere 30 Tage zu verlängern.

Das Touristenvisum für 30 Tage kann ebenfalls verlängert werden.

 

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 12 Stunden weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Dauert der Transit-Aufenthalt mindestens 8 Stunden und max. 96 Stunden, kann bei der Ankunft ein 96-Stunden-Visum beantragt werden, wenn der Flug nach Europa, in die USA, nach Afrika oder Asien geht. Mit diesem Visum darf der Flughafen verlassen werden. Weitere Informationen sind von der transportierenden Fluggesellschaft erhältlich.

Kosten

Deutsche, Österreicher und Schweizer erhalten am Flughafen einen kostenlosen Einreisestempel für einen Aufenthalt von 90 Tage, der zu mehrmaligen Einreisen berechtigt und 6 Monate gültig ist.

Nur in Ausnahmefällen werden Visa von der Botschaft ausgestellt.

 

Antrag erforderlich

(a) 2 Antragsformulare.
(b) 2 Passfotos.
(c) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
(d) Gebühr.
(e) Fax oder Schreiben des Gastgebers in den Vereinigten Arabischen Emiraten, das direkt an die Botschaft geschickt werden muss.
(f) Ggf. Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(g) Ggf. bestätigte Hotelbuchung und ein bestätigtes Rückreiseticket.

(i) Geburtsurkunde für Reisende unter 21 Jahren.

Geschäftsvisum zusätzlich:
(h) Firmenschreiben.

Bei postalischer Anforderung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen. U. U. sind weitere Unterlagen erforderlich.

Unterlagen für ein Visum bei der Einreise
(a) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
(b) bestätigte Rück-/Weiterreisetickets.

(c) 2 ausgefüllte Antragsformulare.

(d) 2 aktuelle Passfotos.

(e) Visumgebühr.

(f) ggf. Hotelbuchung.

Geld

Geldwechsel

Geld kann in den meisten Hotels, beim UAE Exchange Centre aber auch bei privaten Wechselstuben umgetauscht werden. Wechselstuben findet man auch in Souks, in Einkaufszentren, im Deira City Center und an Flughäfen. Sie haben i. Allg. zwischen 08.30-13.00 Uhr und zwischen 16.30-20.30 Uhr geöffnet.

Währung

1 (VAE) Dirham = 100 Fils. Währungskürzel: Dh, AED (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 1000, 500, 200, 100, 50, 20, 10 und 5 Dh. Münzen gibt es im Wert von 1 Dh sowie 50, 25, 10 und 5 Fils. Die 5 und 10 Fils-Münzen spielen im Bargeldverkehr kaum eine Rolle, denn alle Beträge werden auf die nächste 25-Fils-Stufe auf- oder abgerundet. Der Dirham ist an den US$ gebunden.

Devisenbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Fremd- und Landeswährung (inklusive Edelmetalle, Schecks und andere Geldmittel) ist ab einem Gegenwert von 60.000 AED deklarationspflichtig. 

Kreditkarten

American Express, Diners Club, Visa und Mastercard werden in vielen Hotels, Mietwagenfirmen, in einigen Restaurants und in größeren Geschäften akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
 

Reiseschecks

Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks werden in den Vereinigten Arabischen Emiraten in den Großstädten von Wechselstuben angenommen. 

Öffnungszeiten der Bank

Sa-Mi 08.00-13.00 Uhr, einige Banken haben auch 16.30-18.30 Uhr geöffnet. Donnerstags haben Banken von 08.00-12.00 Uhr geöffnet. Abweichende Öffnungszeiten während des Ramadan.

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel können im Handgepäck zollfrei in die Vereinigten Arabischen Emirate eingeführt werden (Personen ab 18 J.):

400 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 500 g Tabak (Tabakwaren dürfen für die zollfreie Einfuhr den Wert von 3.000 AED nicht überschreiten);
4 l Spirituosen oder zwei Kisten Bier à 24 Dosen (max. 355 ml pro Dose) im Wert von bis zu 3.000 AED (nur Nicht-Muslime);
Geschenke, Parfüm und  im Wert von bis zu 3.000 AED.
 
Achtung: Waren im Besitz von Minderjährigen werden zum Besitz ihrer volljährigen Reisebegleiter hinzugerechnet. Minderjährige dürfen jedoch keine Tabakwaren und keine alkoholischen Getränke einführen.

Verbotene Importe

Drogen und Narkotika, Schusswaffen und Munition ohne Genehmigung, Glücksspielgeräte, Fischernetze aus Nylon, alle lebenden Schweinearten, unbearbeitetes Elfenbein, bestimmte Laserstifte, Natur- oder gezüchtete Perlen ohne Genehmigung, pflanzliche Produkte wie Mohn, Betelnuss und psychoaktive Kräuter, israelische Waren, Waren, deren Hersteller von der Arabischen Liga boykottiert werden, Falschgeld, pornografische Erzeugnisse (auch alle Arten westlicher Zeitschriften) und bestimmte verbotene Bücher, darunter u.a. jene, die die Lehren des Islam verletzen sowie E-Zigaretten.

Alkohol darf nicht auf dem Landweg importiert werden. Muslime dürfen weder Wein, Alkohol noch Schweinefleisch einführen.

Quellenangaben
  • Marco Polo - Vereinigte Arabische Emirate, MAIRDUMONT GmbH & Co. KG, 2021-06, 2019-05, 2012-02
  • DuMont Die Welt - Atlas mit Länderlexikon, DuMont Reiseverlag, 2015-04
  • Vereinigte Arabische Emirate - Reise- und Sicherheitshinweise, Auswärtiges Amt, Stand - 08.03.2024 (Unverändert gültig seit: 30.01.2024)
    Haftungsausschluss: Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
  • Der Reiseführer, Columbus Travel Media Ltd., Stand - 08.03.2024 (Unverändert gültig seit: 30.01.2024)
    Information: Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger werden mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel Media veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr.
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