Länderinformationen

Bereiten Sie sich auf Ihre Reise vor und genießen Sie die Vorfreude! An dieser Stelle finden Sie ausführliche Informationen zu Ihrem Reiseziel, wichtige Hinweise zur reisemedizinischen Vorsorge sowie aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.


Saudi Arabien

Steckbrief

Saudi Arabien - Fakten

Ländername Königreich Saudi-Arabien; al-Mamlaka al-Arabiyya as-Saudiyya
Fläche 2.250.000 km2
Hauptstadt Riad
Bevölkerung 33.000.000
Sprache Arabisch
Staats-/Regierungsform absolute Monarchie
Staatsoberhaupt König Salman bin Abdulaziz Al Saud (Titel: "Hüter der beiden Heiligen Stätten und König von Saudi-Arabien"), Amtsantritt: 23.01.2015
Regierungschef König Salman bin Abdulaziz Al Saud (Titel: "Hüter der beiden Heiligen Stätten und König von Saudi-Arabien"), Amtsantritt: 23.01.2015
Außenminister Prinz Faisal bin Farhan bin Abdullah bin Faisal bin Farhan Al Saud, Amtsantritt: 23.10.2019
Währung Saudi-Rial
Zeitzone UTC+3
Reiseadapter A, B, F, G
Kfz-Länderkennzeichen KSA
ISO-3166 SA, SAU
Landesvorwahl +966
Website http://www.saudi.gov.sa

Geographie

Das Staatsgebiet von Saudi-Arabien nimmt einen Großteil der Arabischen Halbinsel ein. Die Oberflächengestalt – im Kernraum Nedschd (Nadžd) genannt – ist von einem Hochplateau mit Stein- und Sandwüsten in Höhen zwischen 600 und 1000 m geprägt. Es senkt sich nach Osten zum Arabischen Stufenland ab. Im Westen steigen die Hochländer des al-Hiǧāz und das Gebirge des Asīr bis auf über 3000 m an. Von der höchsten Erhebung, dem Berg Abhā (3133 m), fällt das Gebirge in Stufen zur Küstenebene der Tihāma am Roten Meer ab. Trockentäler (Wadis) haben sich in die Schichtstufenlandschaft und die öden Gebirge eingeschnitten. Es herrscht heißes und trockenes Klima, die Küstenstreifen sind feuchtschwül und regenarm. In der Wüste regnet es oft jahrelang nicht, nur in den Küstengebirgen fällt regelmäßig Niederschlag.

Politik und Bevölkerung

Der König übt in der konservativen islamischen Monarchie zugleich legislative, exekutive und richterliche Gewalt aus. Einziges Regierungsgremium ist der vom König ernannte Konsultativrat. Die Bevölkerungsmehrheit ist den etwa 400 Stämmen verbunden.

Geschichte

Der Prophet Muhammad (*570, †632) stiftete nicht nur eine monotheistische Religion, er führte auch die Stämme Innerarabiens zu einer politischen Einheit zusammen. Mekka wurde zum religiösen, Medina zum ersten politischen Mittelpunkt des Islam. Mit der Herrschaft der Umayyaden (661–750) verlagerte sich das Machtzentrum des Kalifenreiches nach Damaskus. Die Mamelucken (1250–1517) verleibten den al-Ḥiǧāz (Hedschas) ihrem Reich als Vasallenstaat ein, bis schließlich die Osmanen den Norden und Westen der Halbinsel einschließlich Mekka und Medina (Al-Madīna) eroberten. Ein Bündnis der orthodoxen Führer Abd al-Wahhab (*1703, †1792) und Muhammad Ibn Saud, von dem die heute herrschende Dynastie abstammt, führte zum theokratischen Staat der Wahhabiten und damit zur Entstehung Saudi-Arabiens. Die Wahhabiten wurden 1818 von den Osmanen abgelöst. Während an der Ostküste die Engländer Fuß fassten, kämpften im Inneren zwei Beduinenstämme um die Vorherrschaft. Schließlich setzte sich Ibn Saud durch und rief sich 1932 zum König von Saudi-Arabien aus. Die Stadt Mekka mit der Kaaba ist das Ziel islamischer Pilgerreisen.
Klimadaten
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger

Es gibt ein Inlandsflugnetz und Eisenbahn- (zwischen Riad und Dammam, Riad/Al-Qassim/Hail/Sakaka und Jeddah/Mekka/Medina) sowie Busverbindungen. In den Städten gibt es bisher nur wenig öffentliche Verkehrsmittel, sondern nur Taxis und Mietwagen.
Die Land-, Luft- und Seegrenzen zu Katar sind geöffnet. Der Zustand der Straßen ist in den Städten und zwischen großen Ballungszentren sehr gut, allerdings liegen Tankstellen auf weniger frequentierten Fernstraßen zum Teil weit auseinander. Ausschilderungen sind oftmals in Arabisch. Die Verkehrsverhältnisse erfordern ein hohes Maß an Aufmerksamkeit und Vorsicht.

Die saudi-arabischen Behörden verbieten Reisen in die Wüste (Durchquerung der Rub al-Khali-Wüste) aus Sorge um die Sicherheit ausdrücklich. Die touristische Infrastruktur des Landes befindet sich noch im Aufbau. Besuchsmodalitäten von Sehenswürdigkeiten und historischen Stätten können sich kurzfristig ändern. Bei Fragen können sich Reisende an das Tourismus-Ministerium bzw. seine Tourismus-Hotline 930 wenden.

Informationen für Pilgerreisende bietet die "Nusuk"-Plattform. Während des Zeitraums der Pilgerreise ist damit zu rechnen, dass der Zugang zu den Städten Mekka und Medina auf Hajj-Reisende beschränkt wird.

Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

Die bisher bestehenden strengen Kleidungs- und Verhaltensvorschriften nach konservativem wahhabitischen Islamverständnis sind im Zuge der Öffnung des Landes für Touristen neu ausgelegt und durch ein allgemeines Gesetz zur öffentlichen Ordnung ergänzt worden. Obwohl das Tragen einer Abbaya (schwarzer Ganzkörperumhang) für Frauen keine Pflicht mehr sein soll, sollten die in Saudi-Arabien vorherrschenden gesellschaftlichen Regeln beachtet werden.

  • Vermeiden Sie auffällige Kleidung und Zurschaustellung oder gar Verteilung christlich-religiöser Symbole.
  • Saudi-Arabien gibt "zurückhaltende Kleidung" auch für ausländische Reisende vor. Das Tragen kurzer Hosen, sofern sie die Knie bedecken, wird zwar mehr und mehr geduldet, sollte sich aber auf den Freizeitbereich außerhalb der Städte und Malls beschränken. Hautenge und schulterfreie Kleidungsstücke sind im öffentlichen Bereich unerwünscht.
  • Vermeiden Sie große Menschenmengen und Versammlungen insbesondere nach den Freitagsgebeten (muslimisches Wochenende).

Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Bezug auf die Einhaltung islamischer Traditionen zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten, sollten auch Nichtmuslime darauf achten, keine religiösen Gefühle zu verletzen.

  • Nehmen Sie möglichst tagsüber vom Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit Abstand.
  • Tragen Sie als Frau während dieser Zeit in der Öffentlichkeit lange Kleidung (Arme und Beine bedeckend).

Homosexuelle Handlungen sind in Saudi-Arabien strafverfolgt und auch gesellschaftlich nicht akzeptiert.

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für.

Das saudi-arabische Strafrecht beruht auf der islamischen Scharia und ist (noch) kaum kodifiziert. Stockhiebe und sonstige Körperstrafen werden mit abnehmender Tendenz verhängt.

Drogen- und Alkoholbesitz sind strafbar; für Drogendelikte kann die Todesstrafe verhängt werden.

Prostitution, homosexuelle Handlungen und außerehelicher Geschlechtsverkehr werden in Saudi-Arabien nach Ermessen des Richters mit Geldstrafe und/oder Freiheitsentzug bestraft, kann auch die Todesstrafe verhängt werden.

Unverheirateten Frauen wird angesichts möglicher rechtlicher Konsequenzen dringend von einer Entbindung in Saudi-Arabien abgeraten.

Die unerwünschte Kontaktaufnahme ausländischer Männer zu nicht verwandten saudi-arabischen Frauen kann zu einer Anzeige wegen sexueller Belästigung führen. Körperlicher Kontakt muss für dieses Vergehen nicht vorliegen, es reicht zum Teil, dass sich eine Frau sexuell belästigt fühlt.

Das Fotografieren von Sicherheitseinrichtungen, Fahrzeugen oder Personen aus dem Sicherheitsbereich kann zur Festnahme führen. Menschen sollten nicht ungefragt fotografiert werden. Die Veröffentlichung von Fotos ohne Zustimmung der betroffenen Person kann mit Geld- und Freiheitsstrafen geahndet werden. Ein ausdrückliches Fotografieverbot besteht in und um die beiden Heiligen Moscheen. Grundsätzlich muss damit gerechnet werden, dass bei unerlaubtem Fotografieren Kamera und Filme bzw. Speicherkarten konfisziert werden.

Die Sozialen Medien werden streng überwacht. In jüngerer Vergangenheit wurden zahlreiche - auch ausländische - Personen aufgrund als kritische empfundener Äußerungen zu teils hohen Freiheitsstrafen verurteilt. Auch das einfache Weiterleiten von Nachrichten mit politischen Inhalten oder das Weiterverbreiten als kritisch empfundener Inhalte kann zu Verhaftungen und hohen Freiheitsstrafen führen.

Landeswährung ist der saudi-arabische Riyal (SAR). Kreditkarten sind weit verbreitet, auch Kleinstbeträge können damit bezahlt werden. Bargeld kann an Geldautomaten mit Bank- und Kreditkarten abgehoben werden. Es empfiehlt sich dennoch die Mitnahme von EUR und USD.

Laut offiziell nicht bestätigten Informationen wird bei Einreise nach Saudi-Arabien bei beruflichen Langzeitaufenthalten seit Januar 2024 eine Negativtestung für Mpox verlangt. Weitere Details zu den Anforderungen sind derzeit noch nicht bekannt.

Bei direkter Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von 12 Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Saudi-Arabien selbst ist kein Gelbfieberinfektionsgebiet.

Alle Reisenden, die aus einem Poliomyelitis-Endemiegebiet einreisen, müssen eine Impfung gegen Kinderlähmung (Poliomyelitis) nachweisen, die zwischen 12 Monaten und vier Wochen vor Einreise verabreicht wurde. Reisende aus Afghanistan, Myanmar, Nigeria, Pakistan, Papua-Neuguinea, Syrien, Somalia und Jemen erhalten zusätzlich eine Dosis oralen Polioimpfstoff bei Einreise nach Saudi Arabien.

Spezifische Impfvorschriften hinsichtlich Pilgerreisen nach Saudi-Arabien erhalten Sie bei den saudi-arabischen Behörden.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfung wird Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Dengue-Fieber, Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die .

Die Impfvorschriften für Reisende aus bestimmten Ländern können sich auch kurzfristig ändern, daher wird eine Rücksprache mit der jeweiligen Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien empfohlen.

Dengue-Viren werden an der Westküste, inklusive der Hafenstadt Djidda, durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

In Saudi-Arabien wurde Chikungunya-Fieber bisher in Djidda nachgewiesen. Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Ein minimales Risiko besteht ganzjährig in den südwestlichen Provinzen Asir, Jizan und Najran (P. falciparum 97%, P. vivax 2%). Die Städte Djidda, Riad, Mekka, Medina und Tarif sind malariafrei.

Schützen Sie sich in den genannten Gebieten zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie unter einem imprägnierten Moskitonetz.

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko. In Saudi-Arabien sind HIV-Infektionen jedoch sehr selten.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Diese Infektionskrankheit löst seit 2012 vorrangig in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen aus. Ursache ist ein Coronavirus (MERS-CoV), dessen Biologie nicht abschließend geklärt ist. Kamele scheinen an der Übertragung auf den Menschen beteiligt zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken, siehe MERS.

  • Vermeiden Sie zur Krankheitsprävention unnötigen Kontakt mit Kamelen.

Es kommen einige weitere durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionserkrankungen vor, die aber bei Reisenden insgesamt selten sind (Leishmaniasis, Phlebotomus Fieber, Filariose, Rift-Valley-Fieber).

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von durch Mücken oder Zecken übertragenen Infektionskrankheiten im Rahmen einer Expositionsprophylaxe vor Insekten.

Durch den Verzehr von nicht pasteurisierten Milchprodukten kann die bakterielle Infektionskrankheit Brucellose übertragen werden.

  • Vermeiden Sie den Konsum von nicht-pasteurisierten Milchprodukten.

Die Wurmerkrankung Schistosomiasis (Bilharziose) ist in einigen Oasen, auch in der Umgebung von Riad, endemisch, siehe Schistosomiasis.

  • Meiden Sie zum Schutz vor Bilharziose in Oasen den Süßwasserkontakt.

Insbesondere in größeren Städten wie Riad, Djidda und Yanbu besteht zwischenzeitlich eine Belastung durch Feinstaub sowie Sandverwirbelungen.

Die medizinische Versorgung ist in Riad, Djidda und Mekka gut. In anderen Landesteilen, auch in größeren Städten, ist das Niveau nicht immer verlässlich gesichert.
Für Ausländer sind nur private Gesundheitseinrichtungen frei zugänglich. Das staatliche Gesundheitswesen kann in der Regel nur in wirklichen Notfallsituationen und zur Erstbehandlung in Anspruch genommen werden.

  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung ab, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken).
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die .

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger

Reisewarnung

Überblick

Stand - Wed, 21 Feb 2024 18:00:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Wed, 27 Mar 2024 09:43:01 +0100)

Letzte Änderungen: 

Sicherheit – Terrorismus, Innenpolitische Lage, Kriminalität

Reiseinfos – Verkehr/Infrastruktur, Besondere Verhaltenshinweise, Ramadan, Rechtliche Besonderheiten

Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
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- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Sicherheit

Von Reisen in das Grenzgebiet zu Jemen, Provinzen Nadschran, Asir und Jazan, wird dringend abgeraten.

Von nicht erforderlich Reisen in den Bezirk Qatif in der Ostprovinz wird abgeraten.

Terrorismus

Obwohl die saudi-arabischen Sicherheitskräfte in den letzten Jahren Erfolge im Kampf gegen terroristische Gruppen wie Al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel (AQAH) und den IS erzielen, ist die Bedrohung durch terroristische Anschläge weiterhin hoch. 2021 wurde ein französischer Teilnehmer der Rallye Dakar in Djidda bei einer Explosion in seinem Auto schwer verletzt. Ein terroristischer Hintergrund kann nicht ausgeschlossen werden. Zuvor wurde in Djidda ein Wachmann vor dem französischen Generalkonsulat mit einem Messer angegriffen. Zwei weitere Personen wurden 2020 bei einem Sprengstoffanschlag auf eine von Frankreich ausgerichtete Veranstaltung leicht verletzt.

In der Vergangenheit kamen bei weiteren Anschlägen, die Sicherheitskräfte, Regierungsgebäude und schiitische Einrichtungen zum Ziel hatten, saudi-arabische Sicherheitskräfte ums Leben.

In der Ostprovinz kam es in den letzten Jahren zu Auseinandersetzungen mit den lokalen Sicherheitsbehörden, insbesondere im Raum al-Qativ.

  • Von nicht erforderlichen Reisen in den Bezirk Qatif in der Ostprovinz wird abgeraten.

  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten, Moscheen, Energieinfrastruktureinrichtungen sowie Einkaufszentren besonders aufmerksam.
  • Halten Sie sich über die Medien über die aktuelle Bedrohungslage informiert.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis

Innenpolitische Lage

Nach wie vor kommt es zu einzelnen, lokal begrenzten Kampfhandlungen an der jemenitisch-saudischen Grenze.

Angesichts vergrößerter Reichweiten der genutzten Raketen und Drohnen sind Angriffe auch auf andere Provinzen und auf wichtige Infrastruktureinrichtungen weiterhin nicht auszuschließen.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Bleiben Sie im Fall eines Raketenangriffs in sicheren Unterkünften.
  • Folgen Sie unbedingt den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate bewegt sich auf vergleichbar niedrigem Niveau. Telefonbetrug ist weit verbreitet.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Geben Sie niemals Ihre Bank- oder Iqamadaten preis, diese werden in Saudi-Arabien niemals telefonisch abgefragt.

  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen skeptisch und vorsichtig. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich von der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Es herrscht überwiegend Wüstenklima, in Meeresnähe eine hohe Luftfeuchtigkeit.

Starke Regenfälle können zwischen November und Februar auf trockenem Boden zu Überschwemmungen bis hin zu Sturmfluten und Verkehrsbehinderungen führen.

  • Verfolgen Sie in diesem Zeitraum die Wettervorhersage z.B. von Arab News oder Saudi Gazette in englischer Sprache.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Es gibt ein Inlandsflugnetz und Eisenbahn- (zwischen Riad und Dammam, Riad/Al-Qassim/Hail/Sakaka und Jeddah/Mekka/Medina) sowie Busverbindungen. In den Städten gibt es bisher nur wenig öffentliche Verkehrsmittel, sondern nur Taxis und Mietwagen.
Die Land-, Luft- und Seegrenzen zu Katar sind geöffnet. Der Zustand der Straßen ist in den Städten und zwischen großen Ballungszentren sehr gut, allerdings liegen Tankstellen auf weniger frequentierten Fernstraßen zum Teil weit auseinander. Ausschilderungen sind oftmals in Arabisch. Die Verkehrsverhältnisse erfordern ein hohes Maß an Aufmerksamkeit und Vorsicht.

Die saudi-arabischen Behörden verbieten Reisen in die Wüste (Durchquerung der Rub al-Khali-Wüste) aus Sorge um die Sicherheit ausdrücklich. Die touristische Infrastruktur des Landes befindet sich noch im Aufbau. Besuchsmodalitäten von Sehenswürdigkeiten und historischen Stätten können sich kurzfristig ändern. Bei Fragen können sich Reisende an das Tourismus-Ministerium bzw. seine Tourismus-Hotline 930 wenden.

Informationen für Pilgerreisende bietet die "Nusuk"-Plattform. Während des Zeitraums der Pilgerreise ist damit zu rechnen, dass der Zugang zu den Städten Mekka und Medina auf Hajj-Reisende beschränkt wird.

Führerschein

Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

Besondere Verhaltenshinweise

Die bisher bestehenden strengen Kleidungs- und Verhaltensvorschriften nach konservativem wahhabitischen Islamverständnis sind im Zuge der Öffnung des Landes für Touristen neu ausgelegt und durch ein allgemeines Gesetz zur öffentlichen Ordnung ergänzt worden. Obwohl das Tragen einer Abbaya (schwarzer Ganzkörperumhang) für Frauen keine Pflicht mehr sein soll, sollten die in Saudi-Arabien vorherrschenden gesellschaftlichen Regeln beachtet werden.

  • Vermeiden Sie auffällige Kleidung und Zurschaustellung oder gar Verteilung christlich-religiöser Symbole.
  • Saudi-Arabien gibt „zurückhaltende Kleidung" auch für ausländische Reisende vor. Das Tragen kurzer Hosen, sofern sie die Knie bedecken, wird zwar mehr und mehr geduldet, sollte sich aber auf den Freizeitbereich außerhalb der Städte und Malls beschränken. Hautenge und schulterfreie Kleidungsstücke sind im öffentlichen Bereich unerwünscht.
  • Vermeiden Sie große Menschenmengen und Versammlungen insbesondere nach den Freitagsgebeten (muslimisches Wochenende).

Ramadan

Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Bezug auf die Einhaltung islamischer Traditionen zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten, sollten auch Nichtmuslime darauf achten, keine religiösen Gefühle zu verletzen.

  • Nehmen Sie möglichst tagsüber vom Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit Abstand.
  • Tragen Sie als Frau während dieser Zeit in der Öffentlichkeit lange Kleidung (Arme und Beine bedeckend).

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen sind in Saudi-Arabien strafverfolgt und auch gesellschaftlich nicht akzeptiert.

Rechtliche Besonderheiten

Das saudi-arabische Strafrecht beruht auf der islamischen Scharia und ist (noch) kaum kodifiziert. Stockhiebe und sonstige Körperstrafen werden mit abnehmender Tendenz verhängt.

Drogen- und Alkoholbesitz sind strafbar; für Drogendelikte kann die Todesstrafe verhängt werden.

Prostitution, homosexuelle Handlungen und außerehelicher Geschlechtsverkehr werden in Saudi-Arabien nach Ermessen des Richters mit Geldstrafe und/oder Freiheitsentzug bestraft, ggf. kann auch die Todesstrafe verhängt werden.

Unverheirateten Frauen wird angesichts möglicher rechtlicher Konsequenzen dringend von einer Entbindung in Saudi-Arabien abgeraten.

Die unerwünschte Kontaktaufnahme ausländischer Männer zu nicht verwandten saudi-arabischen Frauen kann zu einer Anzeige wegen sexueller Belästigung führen. Körperlicher Kontakt muss für dieses Vergehen nicht vorliegen, es reicht zum Teil, dass sich eine Frau sexuell belästigt fühlt.

Das Fotografieren von Sicherheitseinrichtungen, Fahrzeugen oder Personen aus dem Sicherheitsbereich kann zur Festnahme führen. Menschen sollten nicht ungefragt fotografiert werden.  Die Veröffentlichung von Fotos ohne Zustimmung der betroffenen Person kann mit Geld- und Freiheitsstrafen geahndet werden. Ein ausdrückliches Fotografieverbot besteht in und um die beiden Heiligen Moscheen. Grundsätzlich muss damit gerechnet werden, dass bei unerlaubtem Fotografieren Kamera und Filme bzw. Speicherkarten konfisziert werden.

Die Sozialen Medien werden streng überwacht. In jüngerer Vergangenheit wurden zahlreiche – auch ausländische – Personen aufgrund als kritische empfundener Äußerungen zu teils hohen Freiheitsstrafen verurteilt. Auch das einfache Weiterleiten von Nachrichten mit politischen Inhalten oder das Weiterverbreiten als kritisch empfundener Inhalte kann zu Verhaftungen und hohen Freiheitsstrafen führen.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der saudi-arabische Riyal (SAR). Kreditkarten sind weit verbreitet, auch Kleinstbeträge können damit bezahlt werden. Bargeld kann an Geldautomaten mit Bank- und Kreditkarten abgehoben werden. Es empfiehlt sich dennoch die Mitnahme von EUR und USD.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Saudi-Arabiens sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Nein
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise bzw. der Beantragung des Visums noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Saudi-Arabien ein Visum.

Deutsche Staatsangehörige können ein Tourismus-Visum elektronisch vor Antritt der Reise als eVisa beantragen.

Grundsätzlich ist auch die Beantragung eines „Visa on Arrival" zu touristischen Zwecken möglich; es wird jedoch dazu geraten, rechtzeitig vor Reiseantritt ein Visum einholen.

Verbindliche Informationen zu Transitvisa sind ggf. bei der zuständigen saudi-arabischen Vertretung oder der jeweiligen Fluggesellschaft einzuholen. Aufgrund des Umstands, dass Saudi-Arabien sich erst in letzter Zeit zu einem Reise- und Transitland entwickelt, besteht teilweise noch Unsicherheit bei staatlichen Stellen und Airlines über die an saudi-arabischen Flughäfen anzuwendenden Vorschriften. Dies sollte bei Transitreisen berücksichtigt werden.

Visa für Aufenthalte zu anderen Zwecken, z.B. geschäftlicher oder journalistischer Art, werden durch die jeweilige saudi-arabische Auslandsvertretung ausgestellt.

Geschäftsreisende benötigen ein Schreiben ihres Unternehmens, das von der Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. der Handwerkskammer in Deutschland beglaubigt ist, und ein von der lokalen Handelskammer in Saudi-Arabien beglaubigtes Einladungsschreiben des saudi-arabischen Partners. Sie können stattdessen auch die Zustimmung der saudi-arabischen Investitionsförderungsgesellschaft (SAGIA) vorlegen.

Es besteht gegebenenfalls auch die Möglichkeit der Erteilung eines Visums durch SAGIA. Dies ist auch von Drittländern aus möglich.

Für mehrmalige Einreise kann ein Jahresvisum an Geschäftsleute, Investoren und Firmenbeauftragte erteilt werden, die ihre saudi-arabischen Geschäftspartner besuchen möchten. Nach Mitteilung der saudi-arabischen Botschaft gelten als Geschäftsleute Firmenbesitzer, Vorstandsvorsitzende, Vorstandsmitglieder, Firmenvertreter und Generaldirektoren. Diese Regelung bezieht sich sowohl auf Männer als auch auf Frauen. Für diese Personen ist keine Einladung durch eine saudi-arabische Firma erforderlich.

Für die kleine und große Pilgerfahrt werden besondere Einreisevisa von den saudi-arabischen Behörden erteilt. Während der Pilgerzeit gelten für die Einreise von Pilgern besondere Gesundheits- und Hygienebestimmungen (siehe medizinische Hinweise). Mit diesen Visa ist es allerdings nicht möglich, außerhalb Mekkas und Medinas zu reisen oder etwa eine Ehe zu schließen.

Zur Frage der Einreise nach Saudi-Arabien mit einem Pass, der israelische Einreisestempel enthält, wird um direkte Kontaktaufnahme mit der Botschaft Saudi-Arabiens in Berlin gebeten.

Ein HIV-Test wird dann verlangt und auch durchgeführt, wenn ein Langzeit- (Arbeits-) Visum beantragt wird. Ist der HIV-Test positiv, wird das Visum nicht erteilt.

Arbeitsaufnahme

In Einzelfällen ist es in Mitgliedsstaaten des Golfkooperationsrats vorgekommen, dass dort ansässige deutsche Staatsangehörige an der Ausreise gehindert wurden. Ein häufiger Grund sind arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheiten, die den Arbeitgeber („Sponsor") veranlassen, die zuständigen Behörden um die Verhängung von aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen i. S. einer „Ausreisesperre" (engl. „travel ban") auch außerhalb von Gerichtsverfahren zu ersuchen. Auch die Nichterfüllung finanzieller Forderungen durch den Arbeitnehmer hat in der Vergangenheit zur Verwehrung der Ausreise geführt. Es wird daher empfohlen, sich vor Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bzw. Beginn einer Geschäftstätigkeit über die geltende Rechtslage zu informieren.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

Hinweise für Doppelstaater

Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die saudi-arabische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem Elternteil mit saudi-arabischer Staatsangehörigkeit), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Saudi-Arabien ausschließlich als Staatsangehörige Saudi-Arabiens behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den saudi-arabischen Gesetzen, sobald sie sich in Saudi-Arabien aufhalten (u.a. familienrechtliche Bestimmungen). Nach dortigem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (saudi-arabischen) Vaters nicht ausreisen.
Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft in Riad ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.

Einfuhrbestimmungen

Ein- bzw. Ausfuhr von Bargeld, konvertierbaren Mitteln, Edelmetallen und Edelsteinen: diese müssen vor der Einreise deklariert werden, wenn ihr Gesamtwert 60.000 SAR (ca. 12.000 EUR) überschreitet. Hierzu muss beim Zoll eine Zollerklärung („Declaration Form") des saudi-arabischen Ministeriums für Finanzen ausgefüllt werden (Angabe von Reisegründen, Persönliche Daten, Art und Höhe der eingeführten Werte). Die Erklärung sowie nähere Informationen sind auf der Webseite des saudi-arabischen Zolls erhältlich.

Die Einfuhr von Drogen, Waffen, Alkohol Schweinefleisch und pornografischem Material ist strengstens verboten.

Bei illegaler Einfuhr schon von geringen Mengen von Drogen, u.a. auch Captagon, kann die Todesstrafe drohen. Als pornografisches Material wird jegliche Darstellung von körperlicher Freizügigkeit, auch auf DVDs und CDs, angesehen.

Bei Einreise nach Saudi-Arabien darf eine für maximal 90 Tage ausreichende Menge an verschreibungspflichtigen Medikamenten für den persönlichen Bedarf mitgeführt werden. Dabei sind ein ärztliches Attest und das Rezept für die entsprechenden Medikamente mitzuführen und den Mitarbeitern der Saudi-Arabischen Behörde für Lebensmittel und Medikamente (SFDA) an der jeweiligen Grenzübergangsstelle vorzulegen.

Bei der Einfuhr von Bibeln, Koranen und religiösen Schriften kann es an der Grenze zu erheblichen Schwierigkeiten und Beschlagnahmungen kommen.

Heimtiere

Für Auskünfte zur Einfuhr von Heimtieren sollte die Botschaft Saudi-Arabiens in Berlin kontaktiert werden. Grundsätzlich ist ein tierärztliches Zeugnis über Impfungen gegen diverse Krankheiten und einen guten Gesundheitszustand nötig, das von der Botschaft beglaubigt werden muss.

Gesundheit

Aktuelles

Laut offiziell nicht bestätigten Informationen wird bei Einreise nach Saudi-Arabien bei beruflichen Langzeitaufenthalten seit Januar 2024 eine Negativtestung für Mpox verlangt. Weitere Details zu den Anforderungen sind derzeit noch nicht bekannt.

Impfschutz

Bei direkter Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von 12 Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Saudi-Arabien selbst ist kein Gelbfieberinfektionsgebiet.

Alle Reisenden, die aus einem Poliomyelitis-Endemiegebiet einreisen, müssen eine Impfung gegen Kinderlähmung (Poliomyelitis) nachweisen, die zwischen 12 Monaten und vier Wochen vor Einreise verabreicht wurde. Reisende aus Afghanistan, Myanmar, Nigeria, Pakistan, Papua-Neuguinea, Syrien, Somalia und Jemen erhalten zusätzlich eine Dosis oralen Polioimpfstoff bei Einreise nach Saudi Arabien.

Spezifische Impfvorschriften hinsichtlich Pilgerreisen nach Saudi-Arabien erhalten Sie bei den saudi-arabischen Behörden.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfung wird Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Dengue-Fieber, Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Die Impfvorschriften für Reisende aus bestimmten Ländern können sich auch kurzfristig ändern, daher wird eine Rücksprache mit der jeweiligen Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien empfohlen.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden an der Westküste, inklusive der Hafenstadt Djidda, durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

Chikungunya-Fieber

In Saudi-Arabien wurde Chikungunya-Fieber bisher in Djidda nachgewiesen. Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Ein minimales Risiko besteht ganzjährig in den südwestlichen Provinzen Asir, Jizan und Najran (P. falciparum 97%, P. vivax 2%). Die Städte Djidda, Riad, Mekka, Medina und Tarif sind malariafrei.

Schützen Sie sich in den genannten Gebieten zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko. In Saudi-Arabien sind HIV-Infektionen jedoch sehr selten.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

MERS (Middle East Respiratory Syndrome)

Diese Infektionskrankheit löst seit 2012 vorrangig in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen aus. Ursache ist ein Coronavirus (MERS-CoV), dessen Biologie nicht abschließend geklärt ist. Kamele scheinen an der Übertragung auf den Menschen beteiligt zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken, siehe MERS.

  • Vermeiden Sie zur Krankheitsprävention unnötigen Kontakt mit Kamelen.

Weitere Infektionskrankheiten

Es kommen einige weitere durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionserkrankungen vor, die aber bei Reisenden insgesamt selten sind (z.B. Leishmaniasis, Phlebotomus Fieber, Filariose, Rift-Valley-Fieber).

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von durch Mücken oder Zecken übertragenen Infektionskrankheiten im Rahmen einer Expositionsprophylaxe vor Insekten.

Durch den Verzehr von nicht pasteurisierten Milchprodukten kann die bakterielle Infektionskrankheit Brucellose übertragen werden.

  • Vermeiden Sie den Konsum von nicht-pasteurisierten Milchprodukten.

Die Wurmerkrankung Schistosomiasis (Bilharziose) ist in einigen Oasen, auch in der Umgebung von Riad, endemisch, siehe Schistosomiasis.

  • Meiden Sie zum Schutz vor Bilharziose in Oasen den Süßwasserkontakt.

Luftverschmutzung

Insbesondere in größeren Städten wie Riad, Djidda und Yanbu besteht zwischenzeitlich eine Belastung durch Feinstaub sowie Sandverwirbelungen.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist in Riad, Djidda und Mekka gut. In anderen Landesteilen, auch in größeren Städten, ist das Niveau nicht immer verlässlich gesichert.
Für Ausländer sind nur private Gesundheitseinrichtungen frei zugänglich. Das staatliche Gesundheitswesen kann in der Regel nur in wirklichen Notfallsituationen und zur Erstbehandlung in Anspruch genommen werden.

  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung ab, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken).
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Die medizinische Versorgung ist in Riad, Jeddah und Mecca gut. Auf dem Land ist sie jedoch mit Europa nicht zu vergleichen und ist gelegentlich - auch in der Stadt - bei scheinbar moderner Einrichtung hygienisch oder personell problematisch. Vielfach fehlen auf dem Land auch europäisch ausgebildete, Englisch oder Französisch sprechende Ärzte.

Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.

Eine individuelle Reiseapotheke kann mitgenommen werden, muss dann aber unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

Hinweis: Pilger müssen bei der Einreise einen wirksamen Impfschutz gegen Meningokokken, sowie bei Einreise aus einem Staat mit Polio-Vorkommen einen Polioimpfschutz, nachweisen.

Essen und Trinken

Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor dem Trinken, Zähneputzen und vor der Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.

Milch ist in der Regel nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.

Impfungen

Titel Besondere Vorsichtsmaßnahmen Gesundheitszeugnis erforderlich
Gelbfieber 1 -
Cholera Nein -
Typhus & Polio 2 -
Malaria 3 -
Essen & Trinken - -

Anmerkungen Impfungen

[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von sechs Tagen nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebieten einreisen wollen. Ausgenommen sind Transitreisende, die sich weniger als 12 Stunden im Transit befinden und den Flughafen in Saudi-Arabien nicht verlassen sowie Reisende, die unter 9 Monate alt sind.

[2] Alle Personen, die nach Saudi-Arabien einreisen und aus Poliomyelitis-Endemiegebieten kommen, müssen eine gültige Polio-Impfung vorweisen, die bei der Einreise nicht älter als vier Wochen sein darf. Europäische Länder sind keine Poliomyelitis-Endemiegebiete.

[3] Malariaschutz gegen die vorherrschende gefährlichere Form Plasmodium falciparum ist ganzjährig in den meisten der südwestlichen Regionen (ausgenommen sind die höheren Lagen der Provinz Asir) sowie in bestimmten ländlichen Gebieten der westlichen Regionen erforderlich. Chloroquinresistenz wurde gemeldet.

Gesundheitszeugnis

Für eine Arbeitserlaubnis ist ein negativer HIV-Test in englischer Sprache (Formular auf Anfrage über die Botschaft) erforderlich. Das Mitführen einer arabischen Übersetzung ist ratsam.

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.

Bilharziose-Erreger kommen in manchen Teichen und Flüssen der zentralen und westlichen Provinzen, in den Oasen Taif, Tbuk, Wadi Fatima, Qisan und in der Umgebung von Riad vor. Das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

Es kommt vereinzelt zu schweren Infektionen der Atemwege durch ein neues Coronavirus (MERS-CoV, die Abkürzung für Middle East Respiratory Syndrome Corona Virus). Wo genau und wie sich Menschen in verschiedenen Ländern anstecken können, ist unklar. Die Weltgesundheitsorganisation WHO geht davon aus, dass es bei sehr engem Kontakt zu Erkrankten auch zu einer Übertragung von Mensch zu Mensch kommen kann. Enger Kontakt zu Kamelen und zu Fledermäusen sollte vermieden werden, da sie als Krankheitsüberträger vermutet werden.

Das durch Mückenstich übertragbare Dengue-Fieber kommt vor allen in Djidda und den Küstenregionen im Westen vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz. 

Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

HIV/Aids ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Arabische Länder wie Saudi-Arabien werden erst jetzt verzögert und zahlenmäßig noch relativ gering betroffen. Die bekannten Risiken sollte man auch hier meiden.

Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt landesweit vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis kommen vor. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen und große Menschenansammlungen meiden. Für Pilger und Saisonarbeiter gelten bei der Einreise zum Hajj spezielle Impfvorschriften. In der Regel wird eine Meningokokken-Impfung mit einem tetravalenten Impfstoff verlangt; sie ist vom 10. Tag nach der Applikation für 3 Jahre gültig (und wirksam).

Tuberkulose kommt vor. Eine Impfung gegen Tuberkulose sollte bei besonderer Exposition erwogen werden.

Pass- und Visabestimmungen

Notwendige Einreisedokumente

Titel Pass erforderlich Visum erforderlich Rückflugticket erforderlich
Andere EU-Länder Ja Ja Ja
Schweiz Ja Ja Ja
Österreich Ja Ja Ja
Deutschland Ja Ja Ja
Türkei Ja Ja Ja

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise bzw. bei der Beantragung des Visums noch mindestens 6 Monate gültig sein und zwei gegenüber liegende freie Seiten enthalten.

Alle Reisepässe müssen maschinenlesbar sein.

Anmerkung zum Reisepass

Visabestimmungen können sich kurzfristig ändern. Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.

Allein reisende Frauen sollten bedenken, dass Frauen in der Regel nicht mit Männern, mit denen sie weder verwandt noch verheiratet sind, im gleichen Auto fahren dürfen. Frauen müssen angemessen gekleidet sein. Einzelheiten von der zuständigen konsularischen Vertretung.

Visainformationen

Erforderlich u.a. für Staatsangehörige der in der obigen Tabelle genannten Länder.

Online-Visum

U.a. die folgenden Staatsangehörigen in der obigen Tabelle genannten Länder können für touristische Reisen ein Online-Visum beantragen:

a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Staaten,

b) Schweiz.

Visum bei der Ankunft

U.a. die folgenden Staatsangehörigen in der obigen Tabelle genannten Länder können für touristische Reisen ein Visum bei der Ankunft für einen max. 12-monatigen Aufenthalt beantragen:

(a) Personen mit ständigem Wohnsitz in einem EU-Land.

(b) Inhaber eines gültigen Schengenvisums (für Touristen oder Geschäftsleute).

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener maschinenlesbarer Reisepass.

Schweizer: Eigener maschinenlesbarer Reisepass.

Türken: Eigener maschinenlesbarer Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung: Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den saudi-arabischen Gesetzen, sobald sie sich in Saudi-Arabien aufhalten (u.a. familienrechtliche Bestimmungen). Nach dortigem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (saudi-arabischen) Vaters nicht ausreisen.

Bearbeitungsdauer

e-Visum: max. 30 Minuten.

Transit

Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 18 Stunden weiterfliegen, ein bestätigtes Rück-/Weiterflugticket und gültige Reisedokumente vorweisen können und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Mit Ausnahme von Saudi Arabian Airlines, mit der zwei Zwischenstopps in Saudi-Arabien gestattet sind, darf im Rahmen der visumfreien Durchreise nur eine Zwischenlandung erfolgen.

Neu ist das kostenlose 96-Stunden-Transitvisum, das zusammen mit dem Flugticket bei Saudi Arabian Airlines (SV) oder bei Flynas (XY) für die Einreise an allen internationalen Flughäfen in Saudi-Arabien erworben werden kann. Der Service heißt "Your Ticket - Your Visa" und wird in Kooperation von den zuständigen Ministerien Saudi-Arabiens und der saudischen Tourismusbehörde angeboten. 

Visaarten und Kosten

Touristenvisum, Geschäftsvisum (90 Tage gültig), Visum für eine vorübergehende Arbeitsaufnahme, Transit-, Einfach- oder Mehrfachvisum (für Verwandtenbesuche).

Transitvisa sind 3 Tage gültig. Transit über den Landweg ist nicht möglich.

Für die kleine (Umrah) und die große Pilgerfahrt (Hadsch) werden besondere Einreisevisa von den saudischen Behörden erteilt.

Kosten

Visum bei der Einreise: 480 SAR (300 SAR + Gebühren für die Auslandskrankenversicherung gegen Erkrankungen an Corona)

e-Visum: 535 SAR (inkl. Gebühren für die Auslandskrankenversicherung gegen Erkrankungen an Corona)

 

 

 

Antrag erforderlich

Besuchervisum:
(a) 1 Antragsformular (Beim Punkt „Ankunftsort“ muss angegeben werden, ob der Reisende auf dem Land- oder Luftweg einreist).
(b) 2 identische, aktuelle Passfotos im EU-Format in Farbe mit weißem Hintergrund, Brillenträger ohne Brille.
(c) Maschinenlesbarer Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist und zwei gegenüber liegende freie Seiten enthält.
(d) Gebühr (Barzahlung während des persönlichen Gespräches).
(e) Vom Außenministerium beglaubigtes Einladungsschreiben einer Kontaktperson in Saudi-Arabien.
(f) Genehmigung des Saudi-Arabischen Außenministeriums (es wird eine Genehmigungsnummer erteilt).

(g) Aktuelles Führungszeugnis im Original.
(h) Ggf. Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz, die noch mindestens 6 Monate gültig ist. Ausländische EU-Bürger benötigen ihre Meldebescheinigung für ihren Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz.
 

Geschäftsvisum (nur Männer):
(a)-(h).
(i) Angaben über Reisezweck und -dauer.
(j) Übernahmeerklärung der Reise- und Aufenthaltskosten durch die Firma und Anschrift des Geschäftspartners in Saudi-Arabien.
(k) Offizielles Empfehlungsschreiben bzw. Einladungsreferenz, beglaubigt durch die saudische Industrie- und Handelskammer. Bezahlung der Beglaubigungsgebühr durch den saudischen Geschäftspartner.
(l) Ein Schreiben des Unternehmens, das von der IHK beglaubigt ist, und ein von der IHK in Saudi-Arabien beglaubigtes Einladungsschreiben des saudischen Partners oder die Zustimmung des Investitionsministeriums.

(m) Beglaubigte Kopien von Qualifikationsnachweisen. Die Originale müssen bei der Beantragung legalisiert sein.

(n) Abschlusszeugnis in Kopie.

(o) Beglaubigte Bestätigung, dass  die beschriebene Stelle im Unternehmen ausgefüllt wurde.

(p) Befähigungsnachweis.

 

Touristenvisum

(a) Reisepass, der bei der Ankunft noch mindestens 6 Monate gültig ist.

(b) Visumgebühren.

(c) offizielles Einladungsschreiben.

 

 


 

Muslime: Wenn der Antragsteller nicht in einem islamischen Land geboren ist, ist eine Islambescheinigung erforderlich.

Geld

Geldwechsel

Fremdwährungen können in Banken und Wechselstuben umgetauscht werden.

Währung

1 Saudi-Arabischer Riyal = 100 Halalah. Währungskürzel: RI, SAR (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 500, 200, 100, 50, 20, 10, 5 und 1 RI; Münzen sind im Wert von 100, 50, 25, 10 und 5 Halalah im Umlauf.

Devisenbestimmungen

Keine Beschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr der Landeswährung. Ein- und Ausfuhr von Fremdwährungen, Schmuck, Edelsteinen, Edelmetallen und anderen Geldmitteln bis zum Gegenwert von 60.000 RI möglich, bei höheren Beträgen Deklarationspflicht (detailliertes Formular des saudi-arabischen Finanzministeriums). 
Die israelische Währung darf nicht eingeführt werden.

Kreditkarten

Gängige Kreditkarten wie American Express, Mastercard, Diners Club und Visa werden landesweit akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Reiseschecks

Reiseschecks werden in Saudi-Arabien in der Regel nicht akzeptiert.

Öffnungszeiten der Bank

Sa-Mi 08.30-12.00 und 17.00-20.00 Uhr, Do 08.30-12.00 Uhr. Wechselstuben haben länger geöffnet.

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel können zollfrei nach Saudi-Arabien eingeführt werden (Personen über 18 Jahren):

200 Zigaretten oder 500 g Tabakerzeugnisse.

Persönliche Gegenstände und Geschenke dürfen bis zu einem Gegenwert von 3.000 SR zollfrei eingeführt werden.

Alle Waren, außer persönliche Gegenstände und Kleidung für die Reise, sind zu verzollen. Kameras und Laptops sind zollpflichtig; wenn man diese Artikel innerhalb von 90 Tagen wieder ausführt, wird der Betrag zurückerstattet. Digitiale Geräte werden stichprobenartig inspiziert, u.U. wird die Festplatte dabei zerstört. Es empfiehlt sich, pikantes Fotomaterial vor der Reise zu entfernen.

Verbotene Importe

Alkohol und Drogen aller Art, Schweinefleisch und dessen Erzeugnisse, alle anderen Nahrungsmittel, Arzneimittel ohne Verpackung, Arzneimittel mit Betäubungswirkung (u. a. auch Captagon-Tabletten), Abtreibungspillen, pornographisches und obszönes Material und Medien, Muskatnussfrucht und -pulver, Glücksspiele, Waren, auf denen berühmte Persönlichkeiten abgebildet sind, israelische Schekel, Falschgeld, Hunde, Leder und Felle von wilden Tieren, Waren, die die Flaggen anderer Länder deutlich zur Schau stellen, Feuerwerkskörper, Waffen aller Art, Laser, sowie Artikel, die von der Arabischen Liga verboten sind bzw. sich gegen den Islam richten (eine genaue Liste ist von der Botschaft erhältlich); Gegenstände mit integrierter, geheimer Kamera, Kautabak, elektronische Wasserpfeifen; Kräuter und Präparate, die nicht bei der Food and Drug Administration registriert sind.
Drogenschmuggel und -handel wird mit der Todesstrafe geahndet.

Verbotene Exporte

U.a. Nutztiere, Babymilch, Tierfutter, Sand und Zamzam-Wasser.

Quellenangaben
  • DuMont Die Welt - Atlas mit Länderlexikon, DuMont Reiseverlag, 2015-04
  • Saudi Arabien - Reise- und Sicherheitshinweise, Auswärtiges Amt, Stand - 22.02.2024 (Unverändert gültig seit: 21.02.2024)
    Haftungsausschluss: Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
  • Der Reiseführer, Columbus Travel Media Ltd., Stand - 22.02.2024 (Unverändert gültig seit: 21.02.2024)
    Information: Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger werden mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel Media veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr.
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