Ländername | Republik Serbien, Republika Srbija |
Fläche | 88.361 km2 |
Hauptstadt | Belgrad |
Bevölkerung | 6.647.003 |
Sprache | Serbisch |
Staats-/Regierungsform | Parlamentarische Demokratie |
Staatsoberhaupt | Präsident Aleksandar Vučić seit 01.06.2017 (Serbische Fortschrittspartei SNS), letzte Präsidentsschaftswahl 03.04.2022 |
Vertreter des Staatsoberhaupts | Präsident der Nationalversammlung Vladimir Orlić (SNS) seit 02.08.2022 |
Regierungschef | Ministerpräsidentin Ana Brnabić seit 29.06.2017 (SNS) |
Außenminister | Ivica Dačić seit 26.10.2022 (Sozialistische Partei Serbiens SPS) |
Währung | serbischer Dinar |
Zeitzone | Mitteleuropäische Zeit, UTC+1, UTC+2 |
Reiseadapter | Nicht notwendig |
Kfz-Länderkennzeichen | SRB |
ISO-3166 | RS, SRB |
Internet-TLD | .rs |
Landesvorwahl | +381 |
Website | https://www.srbija.gov.rs/ |
Die Kontrollen an den serbischen Grenzübergängen und bei den benachbarten Staaten sind aufgrund der Flüchtlingssituation und der Bemühungen angrenzender Staaten mit Blick auf den Beitritt zum Schengener Abkommen verstärkt worden. Es kommt regelmäßig zu erheblichen (mehrstündigen) Wartezeiten bei Ein- und Ausreise.
Es existieren lokale sowie internationale Busverbindungen. Der Zugverkehr ist fast ausschließlich auf lokale Verbindungen innerhalb Serbiens beschränkt. Bis auf die Schnellbahn, die zwischen Belgrad und Novi Sad verkehrt, sind Züge langsam und häufig verspätet.
Die serbischen Landstraßen sind teilweise in mangelhaftem Zustand und schlecht beleuchtet. Auch auf Autobahnen fahren Fahrzeuge zuweilen ohne ausreichende Beleuchtung.
Abseits der Hauptstraßen in der Grenzregion zu Kosovo besteht weiterhin noch die Gefahr von Landminen.
Auf allen Straßen Serbiens muss ganzjährig auch tagsüber mit Abblend- oder Tagfahrlicht gefahren werden muss.
Vom 1. November bis 1. April besteht bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifenpflicht (mindestens Reifen mit M+S-Kennung).
Die Promillegrenze in Serbien beträgt 0,3; für Berufsfahrer und Fahranfänger 0,0. Wegen der Schuldzuweisung bei Unfällen wird jedoch dringend empfohlen, im Straßenverkehr ganz auf Alkohol zu verzichten.
Verstöße gegen die Verkehrsordnung werden je nach Schwere des schuldhaften Verhaltens mit empfindlichen Strafen geahndet.
Bei Reisen in oder durch Serbien sind auf Autobahnen und autobahnähnlich ausgebauten Straßen Mautgebühren zu zahlen. Ein Ausweichen auf Landstraßen zur Umgehung der Mautgebühr ist mit viel längeren Fahrzeiten und einem oft schlechten Straßenzustand (Schlaglöcher, fehlende Randmarkierungen) verbunden.
Die Maut kann in Serbien mit Bargeld oder Kreditkarte bezahlt werden. Für die Zahlung der Maut in EUR bzw. für den an den Grenzen möglichen Geldtausch sollten kleine Scheine und Münzen mitgeführt werden.
Auf allen Autobahnabschnitten in Serbien findet eine automatische Geschwindigkeitsüberwachung statt, für die jeweils eine Mindestfahrtdauer entsprechend der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gilt. Die Unterschreitung führt zu einem hohen Bußgeld (je nach Maß der Übertretung). Wer mit ausländischen Kennzeichen unterwegs ist, kann die Strafe im Regelfall sofort bei der an der Mautstation stehenden Polizei bezahlen. Bei sonstigen durch die Polizei festgestellten Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten im Straßenverkehr muss der Fahrer in Begleitung der Polizei zum zuständigen Gericht. Die dort verhängte Geldstrafe ist bei einer Bank oder der Post einzuzahlen.
Insbesondere Unfälle mit Personenschäden und Todesfolge werden mit mehrjährigem Freiheitsentzug geahndet. Die verhängte Strafe wird in der Regel nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Sofern der Fahrer des Kfz nicht identisch mit dem in den Kfz-Dokumenten eingetragenen Halter ist, ist eine Vollmacht mit öffentlich beglaubigter Unterschrift des Halters in serbischer oder ersatzweise englischer Sprache mitzuführen, die auch die Personalien und die Reisepassnummer der bevollmächtigten Person enthält.
Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung reicht das deutsche Autokennzeichen. Dennoch wird die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte empfohlen.
Bei jedem Unfall muss in Serbien die Polizei gerufen werden, die ein Schadensprotokoll anfertigt, das für Versicherungszwecke und Zollverfahren bei der Ausreise unerlässlich ist. In vielen Fällen ist die Entscheidung eines Verkehrsrichters erforderlich. Es kann daher auch bei vermeintlichen Bagatellunfällen zu mehrstündigen Wartezeiten kommen.
Die Mitnahme von Anhaltern kann insbesondere beim Grenzübertritt den Straftatbestand der Schleusung erfüllen.
Führerscheine von Mitgliedstaaten der Europäischen Union, also auch der deutsche Führerschein, sind für vorübergehende Aufenthalte ausreichend. Weitere Informationen bietet die deutsche Botschaft in Belgrad.
Homosexuelle Handlungen sind in Serbien nicht strafbar; gleichwohl stehen große Teile der Gesellschaft Homosexualität ablehnend gegenüber. Es kommt zu vor allem verbalen, in Einzelfällen auch physischen Angriffen, auf Angehörige der -Community. Während öffentlichkeitswirksamer -Veranstaltungen wie der jährlich stattfindenden Belgrade Pride Week sollte auf dem Hin- und Rückweg aus Sicherheitsgründen vom Tragen sichtbarer Zeichen der Teilnahme abgesehen werden.
Vor dem Hintergrund der Flüchtlingsbewegungen auf dem Westbalkan kann die Mitnahme von Anhaltern beim Grenzübertritt nach serbischem Recht den Straftatbestand der Schleusung erfüllen.
Das Fotografieren militärischer Einrichtungen ist verboten.
Einfuhr, Erwerb, Verkauf oder Besitz von Drogen wird in Serbien grundsätzlich streng bestraft. Auch bei zum Eigenbedarf bestimmten kleineren Mengen drohen eine Geld- und Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen (Personen vor Vollendung des 14. Lebensjahres) sind strafbar. Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen zwischen Vollendung des 14. und 18. Lebensjahrs sind strafbar, wenn sie unter Anwendung von Gewalt bzw. unter Missbrauch der dienstlichen Position begangen wurden.
Prostitution ist in Serbien eine Ordnungswidrigkeit. Im Falle von Prostitution werden beide Beteiligten mit einer Geld- oder Haftstrafe bestraft. Die Anstiftung und Vermittlung zur Prostitution wie auch die Werbung in öffentlichen Medien wird mit einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren, im Falle einer minderjährigen Person für den Täter bis zu zehn Jahren geahndet.
Landeswährung in Serbien ist der Dinar (RSD). Der EUR ist in Serbien nicht als offizielles Zahlungsmittel zugelassen.
Kreditkarten ausländischer Banken können fast überall als Zahlungsmittel verwendet werden. An den meisten Bankautomaten ist eine Geldversorgung auch mit deutschen Debitkarten (Girocard) möglich, sofern diese das "Maestro"-Zeichen tragen. Debitkarten, die lediglich das "V-Pay"-Zeichen tragen, sind für Geldabhebungen in Serbien nicht geeignet. Bargeld kann zudem in Wechselstuben ("Menjačnica") getauscht werden.
Die medizinische Versorgung in Serbien ist nicht landesweit mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Belgrad weist die beste medizinische Versorgung auf. Auch in Novi Sad und Nis sind gute und leistungsfähige Krankenhäuser zu finden. Außerhalb der großen Städte kann nicht immer mit einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung der gesamten Bandbreite gerechnet werden. Vorwiegend in Belgrad existieren oft private Kliniken und Arztpraxen mit Ausstattungen, die deutschen Standards entsprechen. Eine kostenlose Behandlung ist in staatlichen Krankenhäusern möglich. Vor der Behandlung müssen Versicherte ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) der örtlichen Zweigstelle der "Republikanstalt der Krankenversicherung" (Republicki zavod zu zdravstveno osiguranje) vorlegen.
West-Nil-Fieber kann landesweit durch Mücken übertragen werden. Eine entsprechende Impfung existiert nicht.
Die in Serbien vorkommende Erkrankung Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen.
Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene kann eine Viruserkrankung der Leber (Virushepatitis A) auftreten.
Durch sexuelle Kontakte können neben klassischen Geschlechtskrankheiten wie Syphillis oder Gonorrhoe bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B) übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.
Intensive Sonneneinstrahlung kann insbesondere in den Sommermonaten zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Letzte Änderungen:
Gesundheit - Medizinische Versorgung
Redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter..
Die politische Lage ist stabil. In der Grenzregion zu Kosovo kann es zu Spannungen kommen. Bei Demonstrationen und Sportveranstaltungen kann es zu Verkehrsbehinderungen und (insbesondere bei Fußballspielen der beiden Belgrader Clubs Partizan und Roter Stern) zu teilweise auch gewalttätigen Auseinandersetzungen kommen.
Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle und Trickbetrügereien kommen insbesondere in den Großstädten an von Touristen sehr frequentierten Orten vor.
Fahrzeugaufbrüche kommen vor. Betrüger geben sich häufiger als falsche „gelbe Engel" aus, bieten überteuerte Reparaturdienste an oder täuschen Pannen vor.
Serbien liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu meist leichteren Erdbeben kommen kann.
Das Klima ist gemäßigt kontinental mit heißen Sommern und kalten Wintern.
Vor allem in den Sommermonaten kommt es in Serbien aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur auch in Tourismusgebieten muss in diesen Fällen gerechnet werden.
Die Kontrollen an den serbischen Grenzübergängen und bei den benachbarten Staaten sind aufgrund der Flüchtlingssituation und der Bemühungen angrenzender Staaten mit Blick auf den Beitritt zum Schengener Abkommen verstärkt worden. Es kommt regelmäßig zu erheblichen (mehrstündigen) Wartezeiten bei Ein- und Ausreise.
Es existieren lokale sowie internationale Busverbindungen. Der Zugverkehr ist fast ausschließlich auf lokale Verbindungen innerhalb Serbiens beschränkt. Bis auf die Schnellbahn, die zwischen Belgrad und Novi Sad verkehrt, sind Züge langsam und häufig verspätet.
Die serbischen Landstraßen sind teilweise in mangelhaftem Zustand und schlecht beleuchtet. Auch auf Autobahnen fahren Fahrzeuge zuweilen ohne ausreichende Beleuchtung.
Abseits der Hauptstraßen in der Grenzregion zu Kosovo besteht weiterhin noch die Gefahr von Landminen.
Auf allen Straßen Serbiens muss ganzjährig auch tagsüber mit Abblend- oder Tagfahrlicht gefahren werden muss.
Vom 1. November bis 1. April besteht bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifenpflicht (mindestens Reifen mit M+S-Kennung).
Die Promillegrenze in Serbien beträgt 0,3; für Berufsfahrer und Fahranfänger 0,0. Wegen der Schuldzuweisung bei Unfällen wird jedoch dringend empfohlen, im Straßenverkehr ganz auf Alkohol zu verzichten.
Verstöße gegen die Verkehrsordnung werden je nach Schwere des schuldhaften Verhaltens mit empfindlichen Strafen geahndet.
Bei Reisen in oder durch Serbien sind auf Autobahnen und autobahnähnlich ausgebauten Straßen Mautgebühren zu zahlen. Ein Ausweichen auf Landstraßen zur Umgehung der Mautgebühr ist mit viel längeren Fahrzeiten und einem oft schlechten Straßenzustand (Schlaglöcher, fehlende Randmarkierungen) verbunden.
Die Maut kann in Serbien mit Bargeld oder Kreditkarte bezahlt werden. Für die Zahlung der Maut in EUR bzw. für den an den Grenzen möglichen Geldtausch sollten kleine Scheine und Münzen mitgeführt werden.
Auf allen Autobahnabschnitten in Serbien findet eine automatische Geschwindigkeitsüberwachung statt, für die jeweils eine Mindestfahrtdauer entsprechend der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gilt. Die Unterschreitung führt zu einem hohen Bußgeld (je nach Maß der Übertretung). Wer mit ausländischen Kennzeichen unterwegs ist, kann die Strafe im Regelfall sofort bei der an der Mautstation stehenden Polizei bezahlen. Bei sonstigen durch die Polizei festgestellten Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten im Straßenverkehr muss der Fahrer in Begleitung der Polizei zum zuständigen Gericht. Die dort ggf. verhängte Geldstrafe ist bei einer Bank oder der Post einzuzahlen.
Insbesondere Unfälle mit Personenschäden und Todesfolge werden mit mehrjährigem Freiheitsentzug geahndet. Die verhängte Strafe wird in der Regel nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Sofern der Fahrer des Kfz nicht identisch mit dem in den Kfz-Dokumenten eingetragenen Halter ist, ist eine Vollmacht mit öffentlich beglaubigter Unterschrift des Halters in serbischer oder ersatzweise englischer Sprache mitzuführen, die auch die Personalien und die Reisepassnummer der bevollmächtigten Person enthält.
Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung reicht das deutsche Autokennzeichen. Dennoch wird die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte empfohlen.
Bei jedem Unfall muss in Serbien die Polizei gerufen werden, die ein Schadensprotokoll anfertigt, das für Versicherungszwecke und ggf. Zollverfahren bei der Ausreise unerlässlich ist. In vielen Fällen ist die Entscheidung eines Verkehrsrichters erforderlich. Es kann daher auch bei vermeintlichen Bagatellunfällen zu mehrstündigen Wartezeiten kommen.
Die Mitnahme von Anhaltern kann insbesondere beim Grenzübertritt den Straftatbestand der Schleusung erfüllen.
Führerscheine von Mitgliedstaaten der Europäischen Union, also auch der deutsche Führerschein, sind für vorübergehende Aufenthalte ausreichend. Weitere Informationen bietet die deutsche Botschaft in Belgrad.
Homosexuelle Handlungen sind in Serbien nicht strafbar; gleichwohl stehen große Teile der Gesellschaft Homosexualität ablehnend gegenüber. Es kommt zu vor allem verbalen, in Einzelfällen auch physischen Angriffen, auf Angehörige der LGBTIQ-Community. Während öffentlichkeitswirksamer LGBTIQ-Veranstaltungen wie der jährlich stattfindenden Belgrade Pride Week sollte auf dem Hin- und Rückweg aus Sicherheitsgründen vom Tragen sichtbarer Zeichen der Teilnahme abgesehen werden.
Vor dem Hintergrund der Flüchtlingsbewegungen auf dem Westbalkan kann die Mitnahme von Anhaltern beim Grenzübertritt nach serbischem Recht den Straftatbestand der Schleusung erfüllen.
Das Fotografieren militärischer Einrichtungen ist verboten.
Einfuhr, Erwerb, Verkauf oder Besitz von Drogen wird in Serbien grundsätzlich streng bestraft. Auch bei zum Eigenbedarf bestimmten kleineren Mengen drohen eine Geld- und Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen (Personen vor Vollendung des 14. Lebensjahres) sind strafbar. Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen zwischen Vollendung des 14. und 18. Lebensjahrs sind strafbar, wenn sie unter Anwendung von Gewalt bzw. unter Missbrauch der dienstlichen Position begangen wurden.
Prostitution ist in Serbien eine Ordnungswidrigkeit. Im Falle von Prostitution werden beide Beteiligten mit einer Geld- oder Haftstrafe bestraft. Die Anstiftung und Vermittlung zur Prostitution wie auch die Werbung in öffentlichen Medien wird mit einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren, im Falle einer minderjährigen Person für den Täter bis zu zehn Jahren geahndet.
Landeswährung in Serbien ist der Dinar (RSD). Der EUR ist in Serbien nicht als offizielles Zahlungsmittel zugelassen.
Kreditkarten ausländischer Banken können fast überall als Zahlungsmittel verwendet werden. An den meisten Bankautomaten ist eine Geldversorgung auch mit deutschen Debitkarten (Girocard) möglich, sofern diese das „Maestro"-Zeichen tragen. Debitkarten, die lediglich das „V-Pay"-Zeichen tragen, sind für Geldabhebungen in Serbien nicht geeignet. Bargeld kann zudem in Wechselstuben („Menjačnica") getauscht werden.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Serbiens sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.
Von der Einreise mit einem einmal als verloren oder gestohlen gemeldeten Ausweisdokument wird dringend abgeraten. Wird bei Ausreise festgestellt, dass das Dokument ausgeschrieben ist, sollte umgehend die ausschreibende Behörde kontaktiert und um dringende Löschung gebeten werden. Solange die Fahndungsausschreibung, die im Rahmen der Verlustmeldung von den deutschen Behörden veranlasst wird, auch in internationalen Registern nicht gelöscht ist, verweigern die serbischen Grenzbehörden die Einreise. Besonders am Flughafen Belgrad besteht die serbische Grenzpolizei auf eine Rückreise an den Herkunftsflughafen, selbst wenn dies mit mehrtägigen Wartezeiten verbunden ist. Die deutsche Botschaft in Belgrad hat hier keine Einflussmöglichkeit.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen zu touristischen Zwecken kein Visum.
Auf diese Dauer werden von den serbischen Behörden auch Aufenthalte in Kosovo angerechnet.
Inhaber von deutschen Reisedokumenten für Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose benötigen ein Visum für die Einreise in die Republik Serbien.
Bei beabsichtigtem Verbleib von mehr als 90 Tagen oder bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit kann der erforderliche Aufenthaltstitel entweder vor Reiseantritt online über die Webseite der serbischen Regierung (Englisch) oder persönlich bei einer serbischen Auslandsvertretung oder nach Einreise bei der zuständigen Ausländerpolizei in Serbien beantragt werden. Die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis ist online möglich – weitere Informationen bei der Ausländerpolizei in Belgrad (Omladinskih brigada 1, Tel. +381 11 3618956, +381113618972 – Terminvereinbarung, E-Mail: upravazastrance@mup.gov.rs).
Für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist unabhängig von der Aufenthaltsdauer eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich. Seit dem 1. Februar 2024 kann eine kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis ausgestellt werden. Die Beantragung ist ebenfalls über die Webseite der serbischen Regierung (Englisch), vor Einreise bei der zuständigen serbischen Auslandsvertretung in Deutschland oder nach Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde in Serbien möglich.
Weitere Informationen bieten das serbische Innenministerium und das serbische Außenministerium, auch bei beabsichtigter Übersiedlung nach Serbien.
Minderjährige, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen alleine oder in Begleitung von Dritten nach Serbien reisen, wenn sie eine Einverständniserklärung des/der Personensorgeberechtigten mit amtlich beglaubigter Unterschrift des/der Personensorgeberechtigten bei sich führen. Eine Übersetzung dieser Erklärung ins Englische oder Serbische und das Mitführen einer internationalen Geburtsurkunde wird empfohlen.
Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, dürfen alleine nach Serbien reisen.
Die Einreise nach Serbien aus Kosovo ist nur möglich, wenn die Einreise nach Kosovo zuvor auf dem Landweg aus Serbien erfolgt ist und die Gesamtreisedauer drei Monate nicht übersteigt (siehe Visum). Selbst dann kann es zu Schwierigkeiten, bis hin zur Einreiseverweigerung, kommen. Hintergrund ist, dass Serbien Kosovo als Teil seines staatlichen Territoriums und nicht als Ausland betrachtet.
Kosovarische Einreisestempel werden von den serbischen Behörden zumeist ungültig gestempelt. Reisende, die keinen kosovarischen Einreisestempel im Reisepass wünschen, können dies der kosovarischen Grenzpolizei bei Einreise mitteilen. Die Reise nach Serbien ist mit dem deutschen Personalausweis möglich, s. Abschnitt Reisedokumente.
Ausländer müssen in Serbien innerhalb von 24 Stunden am Ort ihres Aufenthaltes polizeilich angemeldet werden. Zuständig hierfür sind die Gastgeber (Privatpersonen/Unterkunftsinhaber von Hotels, etc.), die entweder bei der zuständigen Polizeibehörde vorsprechen oder die Anmeldung über das Regierungsportal „euprava" vornehmen. Nach erfolgter Anmeldung wird als Nachweis eine polizeiliche Bescheinigung ausgestellt. Für Camper, die sich weniger als 24 Stunden an einem Ort aufhalten, besteht keine Meldepflicht, aber sie sollen ihre ungefähre Reiseroute mit den jeweiligen Standorten den serbischen Innenbehörden in englischer Sprache mailen: info@mup.gov.rs. Diese informieren dann die zuständigen Polizeistationen. Ab 24 Stunden Aufenthalt an einem Ort sind Camper verpflichtet, sich bei der für ihren Aufenthaltsort zuständigen Polizeibehörde anzumelden. Verstöße gegen die Meldepflicht können zu Schwierigkeiten bei der Ausreise führen und mit einer Geldstrafe geahndet werden.
Personen, die neben der deutschen auch die serbische Staatsangehörigkeit besitzen, werden von den serbischen Behörden ausschließlich als eigene Staatsangehörige betrachtet und sind verpflichtet, bei der Ein- und Ausreise serbische Reisedokumente zu benutzen.
Die allgemeine Wehrpflicht wurde ausgesetzt, die Ableistung des Wehrdienstes erfolgt nach dem Freiwilligkeitsprinzip. Alle männlichen serbischen Staatsangehörigen, die keinen Wehrdienst leisten, müssen sich in eine Liste („Wehrpflichtevidenz") eintragen lassen und gelten als Reservisten. Serbische Staatsangehörige, die im Ausland wohnen, müssen sich in der Wehrpflichtevidenz der zuständigen serbischen Auslandsvertretung eintragen lassen. Weitere Informationen erteilen die zuständigen Konsularvertretungen der Republik Serbien in Deutschland.
RSD dürfen bis zu einem Gegenwert von 10.000 EUR ein- und ausgeführt werden. Eine größere Summe darf nur eingeführt werden, wenn sie bei einer ausländischen Bank gekauft und dies durch Belege nachgewiesen werden kann.
Devisen dürfen unbegrenzt eingeführt und bis zu einem Betrag von 10.000 EUR wieder ausgeführt werden. Bei Einfuhr von Devisen sind Beträge von über 10.000 EUR unbedingt beim Zoll anzumelden; der darüber ausgestellte Beleg ist bis zur Ausreise aufzubewahren. Verstöße gegen die Anmeldepflicht werden bei der Ausreise mit Devisenbeschlagnahmung geahndet und können mehrmonatige Haftstrafen nach sich ziehen.
Falls zu gleicher Zeit Devisen, RSD und Reiseschecks ausgeführt werden, darf die Gesamtsumme nicht mehr als 10.000 EUR betragen. Beträge ab 10.000 EUR dürfen nur per Banküberweisung ausgeführt werden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung wird mit einer hohen Geldstrafe geahndet.
Reisegepäck und Waren des persönlichen Bedarfs (Kleidung, persönliche Hygieneartikel, technische Geräte) können nach Serbien vorübergehend zollfrei eingeführt werden. Arzneimittel sind zudem begrenzt auf den für die Aufenthaltsdauer erforderlichen persönlichen Bedarf. Zur Vermeidung von Problemen bei der Wiederausfuhr wird empfohlen, höherwertige Gegenstände bei der Einreise anzumelden und die Zollbehörden um Fertigung einer beglaubigten Einfuhrliste zu bitten.
Die Ein- und Durchfuhr von Benzin und Dieselkraftstoff in Kanistern ist in Serbien nicht zulässig.
Weiterhin bestehen in Serbien für folgende Warengruppen Beschränkungen bei der zollfreien Einfuhr:
Gegenstände von archäologischem oder künstlerischem Wert dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der zuständigen serbischen Behörde ausgeführt werden. Dies gilt auch für Jagdtrophäen.
Waffen (dazu gehören u.a. auch Bögen, Pfeile, Messer, Gaspistolen, Sportwaffen) dürfen nur mit besonderer Genehmigung der serbischen Behörden ein- und ausgeführt werden. Fehlt diese behördliche Genehmigung, drohen hohe Haftstrafen. Auch wenn es sich um eine Schreckschusswaffe handelt, leitet die Staatsanwaltschaft häufig ein Untersuchungsverfahren (mit möglicher U-Haft) ein. Es wird dringend empfohlen, sich vor einer geplanten Reise mit Waffe mit der zuständigen serbischen Auslandsvertretung in Deutschland in Verbindung zu setzen.
Funkgeräte und Drohnen dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der zuständigen serbischen Behörden eingeführt und genutzt werden.
Weitere Informationen bietet die serbische Zollverwaltung.
Für die Einfuhr von Heimtieren ist der EU-Heimtierausweis erforderlich, aus dem die Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip oder deutlich lesbare Tätowierung hervorgehen muss. Für nach dem 3. Juli 2011 zum ersten Mal gekennzeichnete Tiere ist ein Mikrochip Pflicht.
Im EU-Heimtierausweis muss eine gültige Tollwutimpfung eingetragen sein, deren Erstimpfung mindestens 21 Tage vor der Einreise erfolgt sein muss.
Weitere Informationen bietet die serbische Zollverwaltung.
Pflichtimpfungen: |
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. |
Reiseimpfungen: |
Es ist eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen FSME und Hepatitis B angeraten. |
Standardimpfungen: |
Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des RKI auf aktuellem Stand befinden. |
Die medizinische Versorgung in Serbien ist nicht landesweit mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Belgrad weist die beste medizinische Versorgung auf. Auch in Novi Sad und Nis sind gute und leistungsfähige Krankenhäuser zu finden. Außerhalb der großen Städte kann nicht immer mit einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung der gesamten Bandbreite gerechnet werden. Vorwiegend in Belgrad existieren oft private Kliniken und Arztpraxen mit Ausstattungen, die deutschen Standards entsprechen. Eine kostenlose Behandlung ist in staatlichen Krankenhäusern möglich. Vor der Behandlung müssen Versicherte ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) der örtlichen Zweigstelle der „Republikanstalt der Krankenversicherung" (Republicki zavod zu zdravstveno osiguranje) vorlegen.
West-Nil-Fieber kann landesweit durch Mücken übertragen werden. Eine entsprechende Impfung existiert nicht.
Die in Serbien vorkommende Erkrankung Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen.
Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene kann eine Viruserkrankung der Leber (Virushepatitis A) auftreten.
Durch sexuelle Kontakte können neben klassischen Geschlechtskrankheiten wie Syphillis oder Gonorrhoe bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B) übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.
Intensive Sonneneinstrahlung kann insbesondere in den Sommermonaten zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Eine medizinische Versorgung nach deutschem Standard ist in Serbien nicht gewährleistet. Auch Krankenhäuser verfügen nicht immer über ausreichend Medikamente und sind mitunter nicht in der Lage, Notfallpatienten angemessen medizinisch zu versorgen. Die Hygiene lässt i. Allg. zu wünschen übrig. Lediglich in der Hauptstadt Belgrad existiert eine Reihe von Privatkliniken und -praxen mit zufriedenstellender Ausstattung.
Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für diverse Infektionskrankheiten (z.B. Hepatitis A, Typhus, Bakterienruhr, Amöbenruhr, Lambliasis, Wurmerkrankungen), die durch verunreinigte Speisen oder Getränke übertragen werden. Daher ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Besondere Vorsicht gilt beim Verzehr von Schweinefleisch, da hier Trichinose-Erkrankungsgefahr besteht.
Leitungswasser ist in der Regel gechlort und relativ sauber, es können jedoch leichte Magenverstimmungen auftreten. Für die ersten Wochen des Aufenthalts wird daher abgefülltes Wasser empfohlen. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Milch ist pasteurisiert und Milchprodukte sind im Allgemeinen ebenso unbedenklich wie einheimisches Fleisch (gut durchgegart), Geflügel, Meeresfrüchte, Obst und Gemüse.
Titel | Besondere Vorsichtsmaßnahmen | Gesundheitszeugnis erforderlich |
---|---|---|
Gelbfieber | Nein | - |
Cholera | Nein | - |
Typhus | Nein | - |
Malaria | Nein | - |
Essen & Trinken | - | - |
Eine Bestimmung, dass zur Einreise ein negativer HIV-Nachweis erforderlich ist, kommt in der Praxis kaum zur Anwendung, vor allem nicht bei Touristen.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Landesweit besteht das Übertragungsrisiko von Borreliose durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Sie kommen v.a. in ländlichen Gebieten im Donaubecken westlich von Belgrad vor. Hier ist zusätzlich zu den o.g. Schutzmaßnahmen eine Impfung möglich.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Tollwut kommt vor. Hauptüberträger sind Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Die durch Mücken übertragbaren Erkrankungen Leishmaniose und Kala Azar kommen vereinzelt im Süden zu Montenegro vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Mückenschutz.
Das von Mücken übertragene West-Nil-Fieber kommt in Serbien vor. Eine Schutzimpfung gibt es nicht, es empfiehlt sich ein wirksamer Mückenschutz.
Titel | Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückflugticket erforderlich |
---|---|---|---|
Deutschland | Ja | Nein | Ja |
Österreich | Ja | Nein | Ja |
Schweiz | Ja | Nein | Ja |
Andere EU-Länder | Ja | Nein | Ja |
Türkei | Ja | Nein | Ja |
Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz.
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate gültig sein.
EU-Länder und die Schweiz: Bei Aufenthalten in der Republik Serbien, die länger als 3 Monate dauern oder wenn eine Erwerbstätigkeit aufgenommen wird, ist eine vor der Abreise einzuholende Aufenthaltserlaubnis erforderlich.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen:
(a) EU-Länder und Schweiz;
(b) Türkei.
Hinweis: Aufenthalte im Kosovo werden beim visumfreien Aufenthalt von 90 Tagen angerechnet.
Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass oder Personalausweis.
Schweizer: Eigener Reisepass oder Identitätskarte.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige und Minderjährige, die nur in Begleitung eines Elternteils /Sorgeberechtigten reisen, benötigen laut dem serbischen Amt für Auswärtiges eine notariell beglaubigte Reiseerlaubnis des abwesenden Elternteils /Sorgeberechtigten.
Für Hunde und Katzen wird ein Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt aus dem Herkunftsland benötigt, das bestätigt, dass das Tier gesund ist. Außerdem muss ein EU-Heimtierausweis vorliegen, der eine gültige Tollwutimpfung (mind. 15 Tage, max. 6 Monate vor Abreise) und eine Kennzeichnung durch Mikrochip bescheinigt.
Weitere Informationen sind vom serbischen Landwirtschaftsministerium erhältlich.
Nur persönliche Antragstellung (mind. 1 Woche, in Stuttgart mind. 1 Monat vor der beabsichtigten Abreise), Bearbeitung am gleichen Tag. Falls eine Genehmigung der Behörden in Serbien oder Montenegro erforderlich sein sollte, verlängert sich die Bearbeitungszeit auf bis zu 1 Monat.
2 Monate ab Ausstellungsdatum (Visa zur mehrmaligen Einreise bis zu 1 Jahr) für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten.
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über die notwendigen Reiseunterlagen sowie über eine bestätigte Sitzplatzreservierung verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Visum für Touristenreisen, Geschäfts- und Transitvisa. Gültigkeit und bewilligte Aufenthaltsdauer sind unterschiedlich.
Die Gebühren sind je nach Nationalität verschieden gestaffelt. Kinder bis 14 Jahre zahlen die halbe Gebühr. Angehörige mancher Länder sind von den Visagebühren befreit und zahlen lediglich eine geringe Bearbeitungsgebühr. Näheres von der zuständigen konsularischen Vertretung.
(a) 1 Antragsformular (downloadbar auf der Internetseite der zuständigen diplomatischen Vertretung).
(b) 1 Passfoto (3,5 x 4,5 cm).
(c) Reisepass, der ab der Gültigkeit des Visums noch mindestens 3 Monate gültig ist.
(d) Nachweis einer Krankenversicherung (Berechtigungsscheine der Krankenkasse oder Auslandsreisekrankenversicherung) mit einer Abdeckung von mindestens 20.000 €.
(e) Reisetickets (Bahn/Flug) oder Angaben zum Pkw/Kfz;
(f) Gebühr (Zahlungsweise ist beim Konsulat zu erfragen)
(g) Ggf. Aufenthaltsberechtigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
Touristenreisen zusätzlich:
(h) Unterkunftsnachweis (z.B. Hotelvoucher).
Geschäftsvisum zusätzlich:
(h) Einladungsschreiben des Unternehmens in Serbien (bei Reisen über sechs Monate: Vertrag über die Zusammenarbeit oder Nachweis über ständige geschäftliche Kontakte);
Besuchsreisen zusätzlich:
(h) Durch das Gemeindeamt oder Gericht beglaubigtes Einladungsschreiben der Verwandten/Bekannten in Serbien.
Es empfiehlt sich unbedingt die Mitnahme von Bargeld (Euro) und der Umtausch vor Ort. Da der Euro in Serbien nicht mehr als inoffizielles Zahlungsmittel gilt, sollten bereits an der Grenze ausreichend Euro in Dinar getauscht werden. Barmittel müssen unbedingt bei der Einreise deklariert werden. Rücktausch der Landeswährung in Fremdwährungen ist nicht möglich. Geldwechsel ist problemlos in Banken und Wechselstuben (Menjacnica) möglich.
1 Serbischer Dinar = 100 Para (Para-Münzen sind jedoch nicht mehr im Umlauf.). Währungskürzel: Din, RSD (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 5.000, 2.000, 1.000, 500, 200, 100, 50, 20 und 10 Din. Münzen sind im Wert von 20, 10, 5, 2 und 1 Din im Umlauf.
Die Landeswährung kann bis zu einer Summe im Gegenwert von 10.000 € ein- bzw. ausgeführt werden. Bei der Einfuhr von höheren Beträgen ist ein Nachweis erforderlich, dass der Betrag im Ausland von einer ausländischen Bank erworben wurde (Bankbescheinigung). Die Einfuhr von Fremdwährungen ist unbegrenzt, muss jedoch ab einem Wert von 10.000 € deklariert werden, damit der Betrag ggf. wieder ausgeführt werden kann. Die Ausfuhr von Fremdwährungen ist für Summen über 10.000 € auf die deklarierte eingeführte Summe beschränkt.
Ausländische Kreditkarten, vor allem Visa und Mastercard, werden in den großen Städten und an Geldautomaten fast überall akzeptiert.
Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks können in Serbien in größeren Städten nur bei der Banca Intesa eingelöst werden.
Regional verschieden, in der Regel Mo-Fr 08.00-19.00 Uhr, Sa 08.00-12.00 Uhr. Informationen über das Bankenwesen sind auch erhältlich bei der Serbischen Nationalbank.
Folgende Artikel dürfen zollfrei nach Serbien eingeführt werden (Personen ab 16 J.):
50 Zigaretten, 25 Zigarillos, 10 Zigarren, 50 g Tabak oder eine passende Kombination aus allen genannten Tabakwaren;
1 l Spirituosen oder 1 l Schaumwein und Likörweine bzw. eine Kombination daraus und 1 l andere Weine;
1 Parfüm (max. 50 ml) und 1 Eau de Toilette (max. 25 ml);
1 Laptop (kein Neuerwerb), Schmuck nur für den persönlichen Gebrauch.
Medikamente für den persönlichen Gebrauch.
Geschenke sind zu verzollen.
Waffen, Drogen aller Art sowie Giftstoffe und andere gefährliche Substanzen.
Copyright und Haftungsausschluss