| Ländername | Islamische Republik Iran, Jomhuri-ye Eslami-ye Iran (Farsi) |
| Beste Reisezeit | April, Mai, Oktober |
| Fläche | 1.648.195 km2 |
| Hauptstadt | Teheran |
| Bevölkerung | 92.417.700 |
| Sprache | Persisch |
| Staats-/Regierungsform | Islamische Republik |
| Staatsoberhaupt | Modschtaba Chamenei |
| Vertreter des Staatsoberhaupts | Mohammad Reza Aref, seit dem 28.07.2024 im Amt |
| Regierungschef | Masoud Pezeshkian, seit dem 28.07.2024 im Amt |
| Außenminister | Abbas Araghchi, seit dem 21.08.2024 im Amt |
| Währung | iranischer Rial |
| Zeitzone | Gesetzliche Zeit in Iran, UTC+3:30 |
| Reiseadapter | Nicht notwendig |
| Kfz-Länderkennzeichen | IR |
| ISO-3166 | IR, IRN |
| Landesvorwahl | +98 |
| Website | https://president.ir/en |
| Reisepass & Visum | Notwendig |
| Ab 3000 v. Chr. | Entstehung des Staates Elam und erster Städte |
| 9. Jh. v. Chr. | Einwanderung der Meder |
| 559–529 v. Chr. | Regent Kyros II. begründet das altpersische Weltreich |
| um 330 v. Chr. | Alexander der Große erobert das Perserreich |
| 224–651 n. Chr. | Neupersisches Reich der Sassaniden |
| 636–640 | Sieg der Araber; der Iran wird islamisch |
| 680 | Schlacht von Kerbela, Mord am Enkel des Propheten Mohammed. Schisma in Sunniten und Schiiten ist besiegelt |
| 11. Jh./12. Jh. | Die seldschukischen Herrscher fördern die persische Sprache und Kultur |
| 1501–1722 | Dynastie der Safawiden; 12er-Schia als Staatsreligion |
| 1794–1925 | Qadscharen-Dynastie, großer Einfluss Russlands und Großbritanniens |
| 1905/06 | Konstitutionelle Revolution, Bildung eines Parlaments |
| 1908 | Erste Erdölfunde |
| 1925 | Reza Pahlevi wird Schah, radikale Modernisierung |
| 1953 | Mossadegh-Krise und die Ölverstaatlichung |
| 1979 | Revolution, Sturz des Schahs, Ayatollah Khomeini (Tod 1989) ruft die Islamische Republik aus |
| 1980–88 | Iran-Irak-Krieg |
| 1997–2005 | Liberale Ära unter Khatami |
| Juli 2015 | Einigung im Atomstreit |
| 2017 | Wiederwahl von Präsident Hassan Rouhani |
Für dieses Land sind mehrere Klimaregionen erfasst. Bitte wählen Sie eine der folgenden Städte aus, um die passenden Klimadaten zu laden.
In manchen Städten gibt es Büros der Kultur- und Tourismusbehörde Miras Farhangi, die meist wegen der Sprachbarriere und aus Mangel an Schriftlichem für Europäer nur selten nützlich sind. Fragen Sie an der Hotelrezeption oder Passanten auf der Straße. Iraner sind enorm hilfsbereit. Von den Jüngeren in den Städten sprechen viele Englisch. Schilder sind überwiegend auch lateinisch beschriftet. Wo im Band mehrere Straßennamen angegeben sind, muss man in dieser Reihenfolge abzweigen, um ans Ziel zu kommen.
Kh. Ferdowsi 324, P. O. Box 11365–179 Teheran | Tel. 021 3 99 90 00, Handy für Notfälle: 0912 1 13 10 07 | www.teheran.diplo.de
Mirvali Alley 6–8, Niavaran, 19796–33755 Teheran | Tel. 021 22 75 00 40 | www.bmeia.gv.at/botschaft/teheran
Kh. Yasaman 2, Sharif Manesh Ave., Elahieh, P. O. Box 19395–4683 Teheran | Tel. 021 22 00 83 33 | www.eda.admin.ch/tehran
Polizei: landesweit Tel. 110, Krankenwagen: Tel. 115
Den Laptop, das iPad etc. mitzubringen und online zu gehen, ist kein Problem. Fast alle Hotels und viele Cafés bieten kostenloses, wenn auch manchmal noch recht langsames WiFi. Manche internationale Websites und Social Media aber, etwa Facebook und Twitter, werden von der Regierung zensiert oder blockiert.
Festnetzanrufe ins Ausland von Hotels oder Postämtern kosten sehr wenig. Noch preiswerter ist die Verwendung einer SIM-Karte, die man auf Flughäfen und in allen Handyshops gegen Vorlage des Reisepasses erhält. Das Mobilnetz ist flächendeckend ausgebaut. Auch deutsche Handys funktionieren, die Roaminggebühren sind aber hoch. Inlandsgespräche hingegen sind sehr günstig. Vorwahlen: D: 0049, A: 0043, CH: 0041, IR: 0098. Inländische Vorwahlen ändern sich mit entnervender Regelmäßigkeit.
An allen religiösen Feiertagen finden ausführliche Gebete in den Moscheen, teilweise auch Umzüge in den Straßen statt. Termine und Verlauf sind in der Regel nicht rituell fixiert, an denen man sich als Tourist orientieren könnte. Auf die vielerorts stattfindenden Umzüge stößt man eher zufällig.
Fajr Int. Theaterfestival: interessante Inszenierungen aus dem In- und Ausland auf mehreren Bühnen Teherans. Parallel läuft das Fajr Music Festival (www.fajr musicfestival.com). Zweite Monatshälfte Jashn-e Sadeh: altiranisches, mit großen Freudenfeuern begangenes Mittwinterfest. (29./30. Jan.) Fajr Film Festival: 10-tägige, weltweit be achtete Leistungsschau des iranischen Kinos, Ableger für internationale Filme im April, beide in Teheran. www.fajriff.com
Chaharsanbe-Suri: In der letzten Dienstag- Nacht des Jahres wird gesungen, gelärmt, werden zur Vertreibung der Wintergeister Feuer entzündet. Nowruz: Das wichtigste nicht-religiöse Fest markiert den Beginn des Frühlings und neuen Jahres. Ein Fest der Familie und die Zeit für längere Urlaube. Für zwei Wochen nimmt das ganze Land eine Auszeit. Viele Behörden, Läden, Restaurants – nicht aber touristische Sehenswürdigkeiten! – sind geschlossen. 21.–24.
Rosenwasser-Festival: Zum Höhepunkt der Ernte- und Destilliersaison stehen die berühmten „Rosendörfer“ Qamsar und Niyasar bei Kashan ganz im Zeichen der duftenden Tradition. Zweite Monatshälfte
Mobarak Puppentheater-Festival: Gastspiele in- und ausländischer Meisterensembles zeigen in Teheran ihre Kunst. Zweite Monatshälfte
Nomadenzüge: Unterwegs im Bergland begegnet man Nomaden, die mit ihren riesigen Tierherden zum Überwintern in den Süden ziehen. Im März/April wandern sie wieder zurück. Mehregan: Fest des Erntedanks und der gegenseitigen Verbundenheit. 9./10.
Shab-e Yalda: die längste Nacht. Man feiert mit Freunden und Verwandten den Sieg des Lichts über die Finsternis, entzündet Feuer, liest Hafis-Verse und weissagt einander die Zukunft. 20./21. oder 21./22.
| Februar | Todestag Fatimas |
| März/ April | Geburtstag Imam Alias und Etekaf (nur Moscheen geschlossen) |
| Mai/ Juni | Während des Fastenmonats Ramadan, der mit dem Opferfest Eid al-Fitr endet, sind zwar alle Attraktionen zugänglich, der Alltag läuft jedoch in vielen Bereichen verlangsamt |
| Mai/ Juni | Todestag Imam Alis |
| Juni/ Juli | Todestag Imam Sadeghs |
| September | Tassua und Ashura, Gedenken an Imam Husseins Tod in der Kerbela-Schlacht |
| Oktober | Arbain, der 40. Tag nach Ashura |
| Oktober/ November | Todestag des Propheten Mohammed |
| Oktober/ November | Todestag Imam Rezas |
| 10. Feb. | Siegestag der Islamischen Revolution |
| 19. März | Tag der Nationalisierung des Erdöls |
| 21.–24. März | Nowruz |
| 1. April | Gründung der Islamischen Republik |
| 2. April | Tag der Natur (Sizdah be Dar) |
| 4. Juni | Todestag Imam Khomeinis |
Busse: Bus fahren ist extrem preiswert und man erreicht praktisch jeden Ort. Diverse Unternehmen bieten vor allem zwischen den größeren Städten exzellente Verbindungen, oft auch über Nacht. Da auf Hauptstrecken alle 15 bis 30 Min. Busse verkehren, einfach am entsprechenden Busterminal Ticket kaufen und los. Auf Nummer sicher geht, wer die Tickets vorab über eine Agentur kauft. Für lange Fahrten sollte man die komfortableren VIP-Busse nehmen. Noch billiger und für kürzere Strecken gut sind Sammeltaxis (Savari) mit oft eigenen Standplätzen. Eisenbahn: Das Schienennetz ist flächendeckend gut ausgebaut. Schnellverbindungen bestehen von Teheran nach Isfahan und Mashhad. Tickets kauft man online oder direkt an den Bahnhöfen. Vor allem in Ferienzeiten vorab buchen! www.rai.ir, www.iranrail.net Inlandsflüge: Iran Air (www.iranair.com) und diverse andere Gesellschaften bedienen ein dichtes Streckennetz, das die meisten Provinzhauptstädte umfasst. Die Preise sind niedrig, mehrstündige Verspätungen aber häufig. Tickets am besten über Reiseagenturen besorgen, was in der Praxis nur vor Ort funktioniert. Metro: Teheran besitzt eine sehr effiziente U-Bahn mit 5 Linien. Auch in Tabriz, Isfahan, Shiraz und Mashhad gingen vor Kurzem Metros in Betrieb.
Innerstädtische Taxis gibt es viele, alle ohne Taxameter. Preise sind Verhandlungssache, für Touristen zwar meist erhöht, aber im Vergleich noch sehr billig. Offizielle Taxis sind gelb oder grün, die vielen privaten, nicht gekennzeichneten aber auch ohne Bedenken nutzbar.
Die persische Küche zählt unter Feinschmeckern zu den besten der Welt, reich an unterschiedlichsten Zutaten und Rezepten. Sie ist das Ergebnis vieler Einflüsse, aus dem Kaukasus, Russland, Europa, Indien, dem Nahen Osten, aber geprägt auch von der klimatischen und kulturellen Vielfalt im Land selbst. Geschmacklich können Sie auf eine faszinierende Entdeckungsreise gehen, vom Kamelkebab mit Datteln in der Wüstenoase über den Fisch aus dem Golf bis zur berühmten Gemüseküche, deren Zutaten von den Feldern der fruchtbaren Provinzen am Kaspischen Meer stammen. Die Gerichte sind meistens gut gewürzt, aber nicht scharf. Und sie sind, weil oft auf frischen Gemüsen und Kräutern basierend und von Salaten begleitet, unterm Strich überdurchschnittlich gesund. Auch Vegetarier können sich ganz gut verköstigen, obwohl Iraner insgesamt eindeutig Fleischgerichte bevorzugen. Die Hygienestandards sind hoch – in Vorderasien alles andere als eine Selbstverständlichkeit. Die Kühlkette funktioniert. Was auf dem Teller landet, ist gewaschen. Montezuma übt nur sehr, sehr selten Rache.
Schön ist auch, dass man in vielen Lokalen nach wie vor wählen kann, ob man sein Essen wie Westler an Tischen oder nach alter Landessitte im Schneidersitz auf Takhts, flachen, mit Teppichen und Rückenpolstern ausgekleideten Holzpodesten, einnehmen will. Und: Hierzulande isst man mit Muße. Mahlzeiten, von denen die am Mittag die wichtigste ist, sind traditionell Anlässe für Geselligkeit und dauern. Slow Food in Reinkultur. Dass in den Städten trotzdem auch eine Liebe zu Fastfood, Burger, Sandwich und Pizza grassiert, das steht auf einem anderen Blatt.
Eine nicht so gute Nachricht lautet: Als Einzelreisender, der auf die Geldbörse schaut und oft abseits der Großstädte unterwegs ist, aber auch in der Gruppe, wenn man hauptsächlich in Hotelrestaurants isst, wird man oft mit einem arg beschränkten Repertoire an Gerichten abgespeist. Ja, mal findet sich auf der Menükarte einer der typischen, köstlichen Eintöpfe (Khoresht), mal eine Lammkeule (Mahiche), ein Fisch (Mahi) und die eine oder andere regionale Spezialität. Auch Vorspeisen- und Salatbüfetts sind verbreitet. Und in den traditionellen Teehäusern (Chaikhaneh) sowie einfachen Kneipen, wo Arbeiter und Basarhändler, ausschließlich Männer übrigens, werktags Kalorien tanken, bekommt man meist Abgusht, Dizi oder Ash, die berühmte Suppe. Aber oft sind Spieße mit Rind-, Hammel- oder Hühnerfleisch – kein Schwein in der Islamischen Republik – die einzige Option. Nicht, dass solche Kebabs nicht zu empfehlen wären. Im Gegenteil: Mager, über Holzkohlenfeuer gegrillt und mit Sumach lecker gewürzt, kombiniert mit den Bergen von gebuttertem Reis, den Grilltomaten, der rohen Zwiebel und dem Joghurt, den man dazu serviert, haben sie mit dem Döner, den man in Europa im Stehen verschlingt, nur den Namen gemeinsam. Doch nach ein, zwei Wochen Chelo kebab, so heißt dieses Nationalgericht, sehnt man sich nach Abwechslung. Vor allem da die Frühstücksbüfetts im gastronomischen Alltag ziemlich mager ausfallen – in der Regel sind sie bloß mit Weißbrot, etwas Schafskäse, Marmelade, ein paar Eiern, Gurkenscheibchen und Instantkaffee bestückt – und sich das Dessert, wenn es denn überhaupt eines gibt, meist auf ein Stück Wassermelone oder eine Portion grellbunten Wackelpudding beschränkt. Um Vielfalt und Raffinement der persischen Cuisine wirklich zu erschmecken, muss man ausgewählte, teurere Lokale aufsuchen. Oder das Privileg genießen, bei einer Familie daheim zu essen. Wenn es sich um einen traditionellen Haushalt handelt, sitzt man dort auf dem Boden um das Sofreh, das über den Teppich gebreitete Tischtuch. Die Schuhe hat man gleich am Wohnungseingang abgestreift und dort auch schon das obligate Geschenk für die Gastgeberin überreicht, am besten Blumen. Und während die nach stundenlanger Kocharbeit in der Küche, bis heute ihre Domäne, letzte Vorbereitungen trifft, reicht der Hausherr, um das Warten zu verkürzen, Schalen mit Obst, Nüssen und Süßigkeiten. Schließlich wird das Essen aufgetragen, und zwar alles gleichzeitig: ein Potpourri kalter und warmer Vorspeisen, von Hummus und diversen Dolmeh bis zu Kräuteromeletts (Kuku- ye Sabzi) und Bohneneintopf (Lubia); dazu Mixed Pickles (Torshi) und ein Bündel frischer Kräuter (Sabzi Khordan), die man – bitte immer mit der reinen, rechten, nie mit der linken „Toiletten“-Hand nehmen! – als Fingerfood mit Fladenbrot und Ziegenkäse isst. Die Hauptgerichte, oft sind es mehrere, kommen meist mit Reis, im Idealfall dem inländischen langkörnigen (Berendj) aus der Provinz Gilan, der mit Safran, Berberitze oder Orangenschalen verfeinert wurde. Nebenbei: Sie sollten immer einen kleinen Rest auf dem Teller zurücklassen. Andernfalls fühlt sich der Gastgeber zu einem Nachschlag verpflichtet. Und: Nicht wundern, wenn Sie kein Messer vorfinden. Iraner essen sogar Fleisch mit Gabel und Löffel, Reis übrigens immer mit Letzterem.
Und zu trinken? Da Alkohol zumindest offiziell strikt tabu ist, gibt es neben Mineralwasser meistens alkoholfreies Bier und Softdrinks. Ein Klassiker ist Dough, eine Mischung aus Joghurt, Molke und Wasser, die man auf viele Arten würzt, etwa mit Minze oder Pfeffer. Zum Abschluss serviert man Irans Nationalgetränk schwarzen Tee, zuckersüß, im Samowar zubereitet und im Idealfall zusammen mit einer Wasserpfeife (Kalian).
Na klar, auch in iranischen Großstädten stehen längst riesige Shoppingmalls, gibt es jede Menge moderner Boutiquen und Einzelhändler. Doch das authentische, ungleich sinnlichere Kauferlebnis bietet bis heute der Basar. In jedem Stadtkern schlägt so ein zeitlos altes Herz des Handels. Die prächtigsten, bestsortierten besitzen Isfahan, Shiraz, Yazd, Kerman, Tabriz und Teheran. Aber auch in den Marktgassen von Provinzstädten wie Zanjan, Arak, Qazvin oder Urumiyeh zum Beispiel fühlt man sich wie in 1001 Nacht. Und das Angenehme: Man kann in der Regel völlig ungestört flanieren. Niemand nervt mit: „Nur gucken!“, zupft am Ärmel. Für alle Waren des alltäglichen Gebrauchs gelten mehr oder weniger Fixpreise. Handeln darf und soll man bei gehobenen Souvenirs, Kunsthandwerk, Antiquitäten. Sich etwa im Teppichladen beim Glas Tee gesprächsweise zu umtänzeln, ist gleichzeitig spielerisches Ritual und Teil des Geschäfts. Vorsicht aber: Wer ohne echte Kaufabsicht zu schachern beginnt, ist ein unfairer Zeitdieb. Und wer die Forderung des Händlers mit dem Gegenangebot um mehr als zehn, maximal 15 Prozent unterschreitet, verliert das Gesicht und verdirbt den Deal.
Der Freitag ist arbeitsfrei. Behörden und Firmen arbeiten Sa–Mi 8/9–16/17, Banken bis 14 Uhr, z. T. auch donnerstags vormittags. Läden haben, auch in den Basaren, in der Regel Sa–Do 9–20 Uhr offen, in touristischen Zonen z. T. auch freitags nach dem Mittagsgebet. Circa 13–15.30 Uhr, im Sommer auch länger, ist Siesta. Restaurants sind oft mittags (ca. 12–15 Uhr) und abends (ca. 18.30–22 Uhr), einfachere Lokale den ganzen Tag geöffnet. Bei deutlichen Abweichungen sind bei den Adressen genaue Zeiten angegeben. Montags sind Museen oft zu. Im Sommerhalbjahr (21. März–21. Sept.) sind die meisten Museen und Sehenswürdigkeiten länger geöffnet als im Winter. Bei den Adressen im Band ist es auch ohne explizite Angabe möglich, dass außerhalb des Sommers später geöffnet und früher geschlossen wird.
Grundsätzlich agieren Iraner vor Kameras äußerst entspannt, ja lieben es, gemeinsam mit Ausländern Selfies zu schießen. Dass man von Personen zuvor höflichkeitshalber deren Zustimmung einholt, versteht sich von selbst. Bei militärischen und polizeilichen Anlagen verstehen Uniformträger keinen Spaß. Auch in Grenzgebieten, in Häfen, auf Flughäfen, vor Behördengebäuden, Gefängnissen etc. sollte der Verschlussdeckel auf der Linse bleiben. Einschränkungen gibt es an manchen religiösen Stätten und in Museen.
| Abgusht | früher ein Arme-Leute-Suppeneintopf aus Schaf- oder Kalbfleisch, Hülsenfrüchten, Tomaten und Kartoffeln |
| Ash | nahrhafte, regional sehr unterschiedlich zubereitete Suppe, gängige Varianten: Ash-e reshteh, aus Nudeln, Hülsenfrüchten, Kräutern und Molke, und Ash-e mast, mit Linsen, Zwiebeln und Joghurt |
| Dizi | im traditionellen Tontopf zubereitete Version von Abgusht; Fleisch und Beilagen werden mit einem Stößel zu dickem Brei zerstampft und mit Brot gegessen; die restliche, rote Suppenbrühe isst man separat |
| Ghorm-e Sabzi | „Grüner Eintopf“ aus Bohnen, (Lamm-)Fleisch und diversen Kräutern |
| Kaleh pacheh | nichts für empfindliche Mägen, aber viele Iraner essen das zum Frühstück: Eintopf aus Hammelköpfen und -füßen |
| Kebab | Grillfleisch am Spieß, meist mariniert, am beliebtesten in den Versionen Kubideh, aus Hackfleisch vom Hammel, Djudjeh, vom Hühnchen, und Bakthiyari, eine Kombi aus Lamm und Huhn |
| Khoresht-e Fesendjan | Eintopf aus Hühnerfleisch, dazu Granatapfelsauce mit gemahlenen Walnüssen |
| Köfte Tabrizi | oft kolossale Knödel aus Reis, Hackfleisch, Spalterbsen, mit süßem Kern |
| Mirza Ghasemi | Lieblingsgericht nicht nur aller Vegetarier: Auberginenpüree, vermengt mit Tomaten, Knoblauch und Eiern, mit Reis oder Brot serviert |
| Shirin Polo | süßes Reisgericht aus Hühner- oder Lammfleisch mit Berberitzen, Safran und gemahlenen Pistazien |
| Tadigh | Reisgericht auf Basis der beim Kochen auf dem Topfboden gebildeten, goldgelben Kruste; wird gerne mit dünn geschichteten Kartoffelscheiben serviert |
| Tahchin Morgh | Reiskuchen mit Hühnerfleisch, Joghurt und Zwiebeln |
| Zeytun Parvardeh | pikantes Appetithäppchen vom Feinsten: marinierte Oliven in Granatapfelsauce mit Nüssen |
Freddie Mercury, legendärer Leadsänger von Queen, war einer; der Dirigent Zubin Metha ist’s und auch der indische Industriemagnat Tata. Trotzdem weiß die Welt über die Zoroastrier, die einst heilige Flammen in Feuertempeln hüteten, herzlich wenig. Kein Wunder, denn rund um den Globus leben nur noch etwa 140 000 Anhänger der Uralt-Religion. Und von diesen bloß noch jeder Sechste in ihrem Stammland, dem Iran. Vor 2500 Jahren waren sie die erste Religionsgemeinschaft, die einen einzigen Gott verehrte und der hieß Ahura Mazda. Ihre heilige Schrift trägt den Namen Avesta. Wirklich spannend zu wissen ist, dass viele Ideen des Abendlands indirekt dem Zoroastrier- Propheten Zarathustra zu verdanken sind. Die Vorstellung von Paradies, Fegefeuer und Hölle zum Beispiel, vom Kampf zwischen Gut und Böse in der Welt oder deren Erschaffung in sieben Tagen. Und auch von einem jungfräulich geborenen Erlöser und einem Tag des jüngsten Gerichts – kommt Ihnen irgendwie bekannt vor? Eben. Der Geist von alldem wurzelt in iranischem Boden. Bleibt die Frage, wie er in den Westen wanderte. Vermutlich dank eines gewissen Propheten Daniel. 539 v. Chr. als Jude von den Persern aus dem babylonischen Exil befreit, war er Berater an deren Königshof. Und was er dort lernte, erraten, fand über sein Buch Daniel Eingang in das Alte Testament und damit in die mittelmeerische Kultur.
Rushhour frühabends in Teheran: Der Freeway hat in jede Richtung vier Fahrspuren. Aber die Rücklichter stauen sich mindestens in Achterreihen. Da wird auf Teufel komm raus geschnitten, aufgefahren, ausgebremst. Und die Motorradfahrer stürzen sich – klar, die meisten als echte Männer ohne Helm – mit Highspeed ins Karosseriegetümmel. 28 000 Tote verzeichnet Irans Unfallstatistik pro Jahr (in Deutschland mit seinen ebenfalls gut 80 Mio. Ew. sind es knapp 3500). Selbst strenge Polizeikontrollen und Strafregister konnten das Kamikazetum bislang kaum eindämmen. Äußerlich wirken Iraner hinterm Lenkrad cool. Doch am Steuer gilt uneingeschränkt das Recht des Stärkeren und Taarof, die sonst in allen Lebenslagen gepflegte Höflichkeit, plötzlich als Tugend der Verlierer. Kein Wunder, dass die meisten Taxifahrer das Armaturenbrett mit Märtyrerbildchen beklebt und in Griffnähe am Rückspiegel ihre Tasbih baumeln haben, den islamischen Rosenkranz. Und, auch kein Wunder, das Heck jedes zweiten Trucks oder Busses zieren fromme, flehentlich hingepinselte Beschwörungen wie „Ya Ali“ („Oh Ali!“), „Ya Hossein“ oder auch nur: „My friend, don’t forget God!“.
Sie schwingen Keulen, stemmen Schilde und schütteln Eisenketten, unter deren Gewicht jeder Normalo wohl zusammenbrechen würde. Nein, Varzesh-e Pahlavani, der „Sport der Helden“, ist definitiv nichts für Schwache. Die Männer, die sich da Abend für Abend treffen, bekleidet mit ledernen, kunstvoll bestickten Kniehosen, um ihren Kanon wunderlicher Übungen zu absolvieren, sind aus ähnlich hartem Holz geschnitzt wie ihr archaisches Trainingsgerät. Die Pahlavane dienen als ihre Vorbilder – altpersische Ritter, die diesen Nationalsport lange vor dem Aufkommen des Islam schon praktizierten. Zurkhaneh heißen ihre Treffpunkte auf Farsi – Häuser der Kraft. Es gibt sie in jeder größeren Stadt. Früher, vor allem in Zeiten von Fremdherrschaft, waren sie geheime Zentren des Widerstands, in engen Basargassen hinter winzigen Türen versteckt. Frei nach dem Motto „gestählter Muskel, demütiges Herz“ ging es auch um die Stärkung von Kampf- und Edelmut. Diese politische Funktion haben sie längst verloren. Doch Brennpunkte kultureller Selbstvergewisserung und eines mit Begeisterung kultivierten Patriotismus sind sie immer noch. Und die Athleten sind auf die Tradition so stolz, dass sie während des Trainings in ihren Arenen Zuschauer, vor allem auch ausländische, herzlichst willkommen heißen.
Wie eng religiöse Ekstase und Schmerz miteinander verbunden sind, kann man heute noch im Iran beim großen Trauerfest zu Ashura erleben. Am zehnten Tag des heiligen Monats Muharram greifen Millionen frommer Männer, in Teherans Straßenschluchten wie auf dem Dorfplatz im hintersten Bergnest, zu kleinen, metallenen Kettenbündeln, den Zandschirs, und geißeln sich damit stundenlang den Rücken. Andere, auch ganz in Schwarz gekleidet, schlagen sich mit der flachen Hand wieder und wieder auf die Brust. Dumpfes Pochen, Geseufze, Getrommel, Klagegesänge ... Der Soundtrack dieser oft kilometerlangen Kolonnen schlägt sich mit Wucht direkt aufs Zwerchfell. Und wofür diese glühende Verzweiflung? Das Schlüsselereignis heißt Kerbela und passierte in der Frühgeschichte der Schiiten. Im Jahr 680 wurde in jener Oase im Südirak ihr Anführer Hussein, der Enkel des Propheten Mohammed, mit einem Grüppchen Getreuer von Soldaten des Kalifen massakriert. Und dafür, ihn im Stich gelassen und den wahren Glauben aus Todesangst verleugnet zu haben, muss man wenigstens einmal im Jahr Sühne leisten. Immerhin: Noch vor zwei Generationen hatten die Ketten Eisenstachel, sodass reichlich Blut floss. Inzwischen sind solche halbnackten Exzesse verboten. Die Gläubigen malträtieren ihren – bekleideten – Rücken nur noch symbolisch.
Die Sittenwächter waren alles andere als amused, als das Sozialministerium in Teheran kürzlich kundtat, die Iraner tränken im Jahr 60 Mio. Liter alkoholische Getränke. In der Islamischen Republik sind Verkauf und Konsum von Bier, Wein & Co. strikt verboten. Ertappten „Tätern“ drohen hohe Bußgelder und wer nicht dazulernt: Peitschenhiebe. Die Behörde gab selbst zu, die Strafen würden wenig Wirkung zeigen. Fakt ist, dass auf dem Schwarzmarkt die gesamte Palette problemlos erhältlich ist, wenn auch zu stark überhöhten Preisen. Der Schmuggel übers Meer aus Dubai und über die Gebirgspässe Kurdistans läuft wie geschmiert. Man weiß, was man hat an jenen Grenzschützern in Uniform, die ein Auge zudrücken und dafür die Hand aufhalten. Billiger kommt es, auch das ist kein Problem, von Privatleuten heimlich zu Hause selbst fabrizierten Schnaps und Wein zu kaufen. Den sauren Abgang oder sogar saftigen Brummschädel tags darauf nimmt man dabei wohl oder übel in Kauf.
Der Iran setzt alles daran, eine Großmacht zu sein. Im Energiegeschäft ist er das längst. Das Land, das wie sein Erzrivale Saudi-Arabien dem Ölstaatenkartell Opec angehört, besitzt die viertgrößten Erdöl- und die größten Erdgasvorkommen der Welt. Asaluyeh an der Golfküste zeigt, was für ein Megarad die Iraner da wirtschaftlich drehen. Von dem ehemaligen Fischerdorf aus, gar nicht weit von ihrem berüchtigten, bisher einzigen Atomkraftwerk in Bushehr, beuten sie gemeinsam mit den Katarern das ergiebigste Gasfeld der Welt aus. 28 Raffinerien und 25 petrochemische Fabriken sind hier zurzeit am Laufen. Und der Komplex wird weiter stark ausgebaut. Dabei haben die Iraner das Glück, dass ihre Energiequellen generell leicht zugänglich und die Förderkosten niedrig sind. Sie verdienen selbst bei gefallenen Marktpreisen Geld. Doch noch kämpft die Branche mit Altlasten: Durch die Sanktionen im Atomstreit war das Land lange von westlicher Hightech abgeschnitten. Irans technisches Equipment ist hoffnungslos veraltet und die Fördermenge dramatisch geschrumpft. Außerdem ist es den Betreibern des Boykotts im neuen „Great Game“ um die Exportwege für fossile Energie bislang gelungen, den Iran von internationalen Pipelineprojekten Richtung Europa fernzuhalten.
Er tat für die Sprache der Iraner, was Luther für das Neuhochdeutsche und Dante für das moderne Italienisch taten – Firdausi schrieb vor 1000 Jahren ein Werk, das bis heute jeder im Original versteht. Und was für eines! Er schuf nicht nur das Neupersische als Hochsprache, sondern auch das gewaltigste je von einem einzelnen Menschen verfasste Epos. In beinahe 60 000 Versen, mehr als Homers Ilias und Odyssee zusammen, beschreibt sein „Königsbuch“, das Schahnameh, die Geschichte Irans in einer Mischung aus Legenden und historischen Fakten. Dabei weckte er bei seinen damals schon muslimischen Landsleuten den Stolz auf die durch Zarathustra geprägte Weltordnung ihrer Ahnen. Ironie am Rand: Als er sein Lebenswerk dem damals mächtigsten Herrscher der islamischen Welt, einem gewissen Mahmud von Ghazna, vorlegte, verweigerte der ihm den zuvor versprochenen Lohn. Altersarmut war die Folge. Die Wiedergutmachung kam spät, aber mit Macht: 1934 ließ Reza Schah, der Vater des letzten Pahlevi-Herrschers, Firdausi zu seinem 1000. Geburtstag in seiner Heimatstadt Tus bei Mashhad ein kolossales Grabmonument bauen. Dort erweisen dem „Paradiesischen“, das bedeutet sein Name auf Deutsch, bis heute viele Verehrer die Reverenz.
Als Shirin Ebadi nach Erhalt des Friedensnobelpreises 2003 mutig die Gleichberechtigung der Frauen in ihrer Heimat anmahnte, hörte ihr die Welt betroffen zu. Und Irans Patriarchen und Machos ballten wohl heimlich die Fäuste. Grund zu klagen hatte die mutige Anwältin aus Hamadan und haben Frauen bis heute tatsächlich genug. Schließlich behandelt das Zivil- und Strafrecht der Islamischen Republik die beiden Geschlechter nach wie vor sehr unterschiedlich. Frauen gelten beim Erben ebenso wie als Zeugen oder Verbrechensopfer prinzipiell nur halb so viel. Mädchen sind ab neun strafmündig und können schon in der Pubertät verheiratet werden. Ihrem Ehemann (wenn man vorab nichts anderes vertraglich vereinbart hat) müssen sie bedingungslos gehorchen. Der kann ihr etwa die Ausreise oder Ausübung ihres Berufes verbieten. Auch das Joggen, Radfahren, Schwimmen ist Frauen nur in strikt abgeschirmten Zonen erlaubt. Allerdings ist nicht alles düstere Repression. Erstaunliche Errungenschaften werden oft übersehen. So zählen Irans Frauen zu jenen mit der höchsten Bildung in der islamischen Welt. Sie stellen ein Drittel der Arbeitskräfte und aller Ärzte und an den Unis mehr als die Hälfte der Studierenden. Sie lenken ihr eigenes Auto und Firmen, gehen wählen, besetzen hohe politische Ämter und kämpfen, hochgradig organisiert und viel vehementer als in irgendeinem anderen arabischen Land, für mehr Rechte. Und sie haben erkannt, dass sich jede private Geste, jeder Akt gegen den offiziellen Benimmkodex als Protest instrumentalisieren lässt. So signalisiert den Sittenwächtern jeder Zentimeter, den das Kopftuch nach hinten rutscht, auch latente Bereitschaft zur Rebellion.
„Psst! psst!“ In Kirchen, heißt es, hat man still zu sein. Höchstens ehrfürchtiges Flüstern geht. In Moscheen dagegen geben sich Gläubige, im Iran wie überall in der islamischen Welt, vergleichsweise viel freier und schwatzen, lachen, ja halten auf dem Teppich hingestreckt ein Schläfchen. Woran das liegt? Moscheen erfüllen seit Mohammeds Zeiten nicht nur religiöse Funktionen. Sie dienten lange als Sitz der Verwaltung und Rechtsprechung, als Ort für Versammlungen und militärische Befehlsausgaben, an dem auch Geschäftsabschlüsse besiegelt und Eheverträge geschlossen wurden; als Koranschulen, Rastplatz und Asyl für Arme, Reisende, Verfolgte. Als öffentlicher Erholungsraum, wo man vor und nach dem Gebet getrost plaudern, einfach Geselligkeit genießen kann, dienen sie bis heute. Zum Erstaunen vieler Europäer, die in einem Gotteshaus ausschließlich den Raum zur inneren Einkehr sehen.
Iraner sind ungemein stolz auf ihre Nation und jahrtausendealte, eigenständige Hochkultur. Auf ihre Sprache, Bräuche, Kunst und oft auch auf ihren vorislamischen Glauben. Deshalb bitte: Iran ist kein arabisches Land, Farsi, die Landessprache, nicht Arabisch. Und der Golf, um diesen Streitpunkt auch ein für allemal zu klären, heißt „Persischer“ Golf. Das haben schon die Historiografen der alten Griechen festgehalten.
In Gesellschaft das Taschentuch zu zücken, empfinden Iraner als ausgesprochen rüde. Tut man’s beim Essen, verdirbt man ihnen den Appetit. Also: aufstehen und sich diskret entfernen, bevor man losschnaubt! Am besten in einen Nebenraum oder nach draußen.
Trotz fortschreitender Liberalisierung: Sich vor aller Augen einzuhängen, zu umarmen oder gar zu küssen (Wangenküsse zwischen Angehörigen des gleichen Geschlechts ausgenommen), ist nach wie vor verpönt. Auch reichen weiterhin die meisten Frauen Männern in der Öffentlichkeit nicht die Hand.
Iraner legen Wert auf höchste Hygiene. Deshalb zieht man bei Privateinladungen am Eingang zur Wohnung unbedingt die Straßenschuhe aus. Ob man dann die bereitstehenden Hausschuhe überstreift oder in Socken über den echten Perser wandelt, bleibt jedem selbst überlassen. Raus aus den Schuhen gilt übrigens auch, bevor man Gebetsräume in Moscheen betritt oder in Restaurants auf einem Takht Platz nimmt.
Ein Klassiker des krassen Missverständnisses: Streckt man in Europa dem Gegenüber seinen Daumen entgegen, signalisiert man damit Zustimmung, teilt die Freude über gute Laune oder einen Erfolg. Im Iran meint dieselbe Gebärde das genaue Gegenteil. Im Klartext: den Stinkefinger. Sollten Sie ihn im Affekt doch mal hochhalten, keine Sorge: Einheimische, die schon mit Westlern zu tun hatten, wissen um die konträre Bedeutung und werden nur innerlich milde lächeln, statt sich brüskiert zu fühlen.
Kellner, Taxifahrer, Zufallsbekanntschaften von der Straße – viele sagen gegenüber Ausländern, wenn die Rede auf die politische Lage im Land kommt, frei heraus, was sie denken. Doch wie viel sie auch lamentieren und schimpfen mögen: Iraner sind Nationalisten und hören Kritik an ihrer Heimat von außen ungern. Drum: Wenn es sich nicht um sehr vertraute Freunde – oder freigeistige Reiseleiter – handelt, lieber höflich zuhören und auf Fragen diplomatisch ausweichend antworten.
Siehe
Das Personal der Deutschen Botschaft Teheran wurde aufgrund der Sicherheitslage temporär aus Iran verlegt und kann derzeit keine konsularische Hilfe gewährleisten.
Internationale Flüge ab Teheran werden über den außerhalb der Stadt gelegenen Imam Khomeini Airport (IKA) abgewickelt. Der zentral gelegene Flughafen Mehrabad (THR) wird nur für nationale Flüge genutzt. Mehrere iranische Fluglinien wurden auf die -Luftsicherheitsliste gesetzt, da sie internationalen Sicherheitsstandards nicht genügen.
Die Zahl der Verkehrstoten, insbesondere bei Motorradfahrern (und ihren Mitfahrenden), ist in Iran seit Jahren gleichbleibend hoch. Das Verhalten vieler Verkehrsteilnehmer ist unberechenbar.
Viele Fahrzeuge werden nur mangelhaft gewartet (Beleuchtung, Bremsen, Reifen, Sicherheitsgurte oft nicht vorhanden), was das Unfallrisiko weiter erhöht.
An iranischen Tankstellen ist meist nur Benzin und Super in minderer Qualität und niedriger Oktanzahl erhältlich. Diesel ist nur an wenigen Tankstellen und nur außerhalb der Großstädte erhältlich, da in Iran keine privaten Diesel-Kfz gefahren werden. Die Qualität des Diesels ist oft schlecht und manche Tankstellen verweigern den Verkauf an private ausländische Kraftfahrer. In der Regel wird eine gesonderte Tankkarte benötigt, welche bereits bei Grenzübertritt erworben werden sollte.
Autofahren ist in Iran bis zu sechs Monate mit dem deutschen Führerschein möglich.
Der internationale Führerschein ist nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Homosexuelle Handlungen sind strafbar (wie auch allgemein sexuelle Handlungen außerhalb der Ehe). Teilweise werden homosexuelle Handlungen mit der Todesstrafe belegt.
Von Bootsexkursionen vor der Westküste der Vereinigten Arabischen Emirate () und in die Straße von Hormuz wird dringend abgeraten.
Die geltenden iranischen Gesetze und moralischen Wertvorstellungen, insbesondere die islamischen Kleidungsvorschriften, sollten unbedingt beachtet werden, siehe auch
Foto- und Videoaufnahmen sollten nur sehr restriktiv und nur mit Genehmigung der beteiligten Personen aufgenommen werden, die Nutzung von Drohnen ist grundsätzlich verboten, siehe Sicherheit - Fotografieren und Filmen.
Ausländische Staatsangehörige wurden auch schon aufgrund ihrer Äußerungen zu aktuellen politischen Themen über Telefon, soziale Medien und ähnliche angeklagt und verurteilt, siehe auch Aktuelles - Willkürliche Festnahmen und Strafverfolgung, sowie Rechtliche Besonderheiten.
Viele Webseiten, Apps und insbesondere soziale Medien (Facebook) sowie einige E-Mail-Anbieter sind in Iran gesperrt und können nur über VPN genutzt werden. Die Nutzung nicht genehmigter VPNs ist strafbar.
Iranischen Staatsangehörigen ist der Kontakt zu zahlreichen westlichen Organisationen und Medien verboten. Zudem wurden sie aufgefordert, keine Kontakte mit ausländischen Staatsangehörigen, ausländischen Botschaften und mit ihnen zusammenarbeitenden Organisationen "über das normale Maß" hinaus zu pflegen. Festnahmen von sowohl deutschen als auch iranischen Staatsangehörigen können die Folge sein.
Die Gültigkeit des iranischen Visums sollte unbedingt beachtet werden. Sollte es während des Aufenthalts in Iran ablaufen, kann die zuständige Ausländerpolizei dieses verlängern. Sollte das Visum bereits abgelaufen sein, ist eine Ausreise nicht möglich. In diesem Fall muss die iranische Ausländerpolizei aufgesucht und evtl. ein Bußgeld geleistet werden. Im Anschluss kann das erforderliche Exit-Visum aufgestellt werden. Weitere Informationen zum Exit-Visum sind auf der Webseite der Deutschen Botschaft Teheran zu finden.
Das Datum des islamischen Fastenmonats variiert von Jahr zu Jahr und ist nicht mit den in der arabischen Welt geltenden Daten identisch.
In dieser Zeit der religiösen Besinnung gilt für Angehörige des muslimischen Glaubens ein Fastengebot, das heißt der Verzicht auf Speisen, Getränke, Rauchen sowie andere sinnliche Genüsse von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang.
In der Öffentlichkeit ist das Essen, Trinken und Rauchen auch für Anders- oder Nichtgläubige tagsüber verboten.
Ausnahmen gelten für Schwangere, Kranke, Kinder und Reisende.
Iranische Behörden erkennen keine doppelte Staatsangehörigkeit an. Sie behandeln Personen, die auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, als wären sie ausschließlich iranische Staatsangehörige. Der konsularische Zugang durch die deutsche Botschaft wird bei diesem Personenkreis regelmäßig verweigert, siehe Aktuelles.
Handlungen, die nach westlichem Rechtsverständnis strafbar sind, werden auch in Iran gerichtlich geahndet. Zusätzlich können Handlungen, die nach westlichem Rechtsverständnis unproblematisch sind, aber die muslimischen Wertevorstellungen verletzen können (zum Beispiel auch tanzen), bestraft werden. Die verhängten Strafen sind häufig schwer und mit dem westlichen Rechtsverständnis oft nicht vereinbar. Körperliche Strafen (zum Beispiel Peitschenhiebe) sind möglich. Die Haftbedingungen sind sehr hart.
Für schwere Drogendelikte, Mord, bewaffnete Raubüberfälle, schwere Finanzdelikte und bestimmte Sexualhandlungen (Geschlechtsverkehr außerhalb der Ehe, gleichgeschlechtlicher Geschlechtsverkehr) kann die Todesstrafe verhängt werden.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet.
Alkoholbesitz, -konsum und -einfuhr sind untersagt.
Für Frauen (ab neun Jahren) und auch Männer gelten die islamischen Kleidungsvorschriften:
Der Mantel für Frauen (genannt Manteau) muss die weiblichen Körperformen verhüllen. Haare und Nacken müssen durch ein Kopftuch bedeckt sein. Arme und Beine müssen bis zu den Handgelenken bzw. Fußknöcheln bedeckt sein. Männer müssen lange Hosen tragen. An religiösen Orten wie Moscheen müssen lange Hemden getragen werden. Es werden vermehrt Kontrollen auf korrekte Kleidung durchgeführt, vor allem in religiös bedeutenden Städten wie Mashhad oder Qom, immer wieder aber auch in Teheran.
Beim Umgang mit iranischen Frauen oder Männern in der Öffentlichkeit muss mit Polizeikontrollen gerechnet werden.
Schon der bloße Aufenthalt in der Nähe von Militär- oder Atomanlagen kann bereits zu schwerwiegenden Missverständnissen bis hin zu Spionagevorwürfen führen. Es besteht die Gefahr willkürlicher Festnahmen, Verhöre oder Verurteilungen zu mehrjährigen Haftstrafen.
Die Nutzung von VPN-Netzwerken wird kontrolliert, die eines nicht genehmigten VPN-Netzwerks ist strafbar.
Verstöße gegen das Artenschutzabkommen werden vom Umweltministerium streng verfolgt und können mit Haftstrafen bis zu drei Jahre belegt werden.
Landeswährung ist der Rial (IRR), Preise werden jedoch oft in Toman (100.000 Rial entspricht 10.000 Toman, gesprochen oft als 10 Toman) angegeben.
Aufgrund der Sanktionen gegen Iran ist das Land nicht an den internationalen Zahlungsverkehr angeschlossen. Kreditkarten und andere ausländische Debitkarten können nicht genutzt werden.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Iran selbst ist kein Gelbfieberinfektionsgebiet.
Berichte über autochthone Infektionen gibt es in einzelnen Provinzen im Iran. Dengueviren werden durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Denguefieber
Malaria ist eine schwerwiegende Erkrankung, die durch Mücken übertragen wird. Nach 4 Jahren ohne lokale Malariafälle hat sich 2022 wieder eine lokale Malariatransmission etabliert (Plasmodium falciparum und Plasmodium vivax) in Teilen der Provinzen Sistan-Belutschistan und Hormozgan. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die zur Verfügung. Das Malariarisiko besteht ganzjährig und ist regional unterschiedlich.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko, das im Iran allerdings nur gering ist (Prävalenz unter 0,1%).
Durchfallerkrankungen sind im Iran noch relativ weit verbreitet. Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und auch Affen, siehe Tollwut.
Insbesondere die Haut-Leishmaniose ist in ländlichen Gegenden verbreitet. Dies ist eine von Sandfliegen übertragene, parasitäre Erkrankung mit Hautveränderungen, die meist erst Wochen bis Monate nach dem Stich auftreten und lange persistieren. Bei anhaltenden, unklaren Fieberschüben und Milzvergrößerung kann auch die gefährliche, generalisierte ("viszerale") Form vorliegen.
Iran ist derzeit ein eher seltenes Reiseziel für Trekkingtouristen, die in große Höhen aufsteigen. Oft reicht die Zeit nicht für eine stufenweise Höhenanpassung. Verschiedene Formen von akuter Höhenkrankheit sind möglich, siehe Höhenkrankheit.
Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.
Für die Hubschrauberrettung aus Bergnot gibt es in Iran keine zivilen Luftrettungsunternehmen, sondern lediglich die Möglichkeit einer Evakuierung durch das Militär, die sich sehr bürokratisch und zeitaufwändig gestaltet. Die Alarmierung kann je nach Unfallort oft nur sehr verzögert erfolgen, die Benutzung von Satellitentelefonen ist in Iran strikt verboten. Es können trotz großem Zeitdruck aufgrund einzuholender Genehmigungen diverser staatlicher Stellen vor allem am Wochenende mitunter mehrere Tage vergehen, bis ein Suchtrupp oder ein Helikopter einsatzbereit sind. Witterungsbedingt sind die Fluggeräte nicht immer einsatzbereit und können meist nur in einem sehr engen Zeitfenster frühmorgens starten. Die Kostenübernahme einer Rettung muss in jedem Fall vor dem Start der Rettungsaktion geklärt sein und ist in der Regel zunächst vom Verunglückten selbst zu tragen.
In Teheran ist die Verkehrsbelastung hoch. Durch die zusätzlichen Abgase der Industrie kommt es in der durch Gebirge umgebenen Millionenmetropole insbesondere in den Wintermonaten zu erhöhter Smogbelastung. Atemprobleme und Kopfschmerzen sind keine Seltenheit.
Die spezialisierte, medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, ist in weiten Landesteilen medizinisch, hygienisch, technisch und organisatorisch nicht auf der Höhe der Hauptstadt und nicht vergleichbar mit europäischem Standard. Sprachbarrieren können gerade auf dem Land die Kommunikation erschweren. Ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen ist auch in den Städten nicht überall existent.
In Teheran ist die medizinische Versorgung in allen Fachdisziplinen meist auf einem recht hohen Niveau möglich. Auch bei schweren Erkrankungen muss deshalb nur selten eine medizinische Evakuierung ins Ausland, nach Dubai, oder eine sofortige Repatriierung erwogen werden. Ein ausreichender Krankenversicherungsschutz, einschließlich einer Reiserückholversicherung, ist dennoch dringend notwendig.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
11 March 2026
Außerhalb Teherans ist die Gesundheitsversorgung unzureichend und die Rettung bei Verkehrs-, Arbeits- und Sportunfällen schwierig.
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Reiserückholversicherung ist für Aufenthalte im Iran verpflichtend.
Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
Wegen der Gefahr möglicher Darminfektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor dem Trinken, Zähneputzen und vor der Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Milch ist meist pasteurisiert, unpasteurisierte Milch sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden. Von dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird abgeraten.
Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch, v.a. in den Provinzen Hamadan (Asadabad District, Hamadan District), Kerman, Khuzestan, Markazi (Arak District), Qom Province (Qom District), Sistan and Baluchistan (Iranshahr District, Nikshahr District) und Zanjan (Khodabandeh District). Um sich zu schützen, sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen.
| Titel | Besondere Vorsichtsmaßnahmen | Gesundheitszeugnis erforderlich |
|---|---|---|
| Gelbfieber | 2 | - |
| Dengue-Fieber | 1 | - |
| Tollwut | 5 | - |
| Malaria | 4 | - |
| Hepatitis A und B | 3 | - |
[1] Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz. Bei längerem Aufenthalt oder besonderer Exposition empfiehlt sich eine Impfung gegen Dengue-Fieber.
[2] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete bzw. mehr als 12 Stunden im Transit in einem Endemiegebiet in den Iran einreisen wollen.
[3] Hepatitis A ist weitverbreitet, Hepatitis B kommt landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
[4] Minimales Malariarisiko von März bis September in den ländlichen Gebieten der Provinz Hormozgan, im Süden der Provinzen Sistan und Belutschestan und im tropischen Teil von Kerman.
[5] Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich medizinische Hilfe in Anspruch nehmen.
[6] Typhus kommt vor. Eine Typhusimpfung wird bei Rucksackreisen und Langzeitaufenthalten empfohlen.
Für Arbeits- und Langzeitaufenthalte sowie für Vermählungen wird ein HIV-Test in englischer Sprache verlangt.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Bilharziose-Erreger kommen in Teichen und Flüssen vor, v.a. in der Provinz Khuzestan. Das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind ungefährlich.
HIV/Aids ist eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, Tätowierungen, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Die Höhenkrankheit tritt in Höhen ab etwa 2300 m bei einem zu raschem Aufstieg auf. Die Symptome reichen von Atemnot und Kopfschmerzen bis hin zu Koordinationsstörungen und Erbrechen.
Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose, vor allem die Haut-Leishmaniose durch die Sandfliege, kommt in ländlichen Gebieten vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Tuberkulose kommt landesweit vor. Die Ansteckung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion.
Zeckenbissfieber kommt landesweit vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Das Krim-Kongo-hämorrhagische Fieber kommt ganzjährig vereinzelt in der Provinz Sistan-Baluchistan im Südosten des Landes vor. Es wird durch Zecken und von Mensch zu Mensch übertragen.
| Titel | Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückflugticket erforderlich |
|---|---|---|---|
| Deutschland | Ja | Ja | Ja |
| Österreich | Ja | Ja | Ja |
| Schweiz | Ja | Ja | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja | Ja | Ja |
| Türkei | Ja | Nein | Ja |
Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Pass- und Visabestimmungen können sich ändern, und Fluggesellschaften können unterschiedliche Anforderungen stellen. Die Angaben sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung korrekt. Reisende sollten sich vor der Abreise bei der zuständigen Botschaft informieren, besonders bei einem Transit über ein Drittland. Für Unannehmlichkeiten oder Verluste, die durch Änderungen dieser Bestimmungen entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten mit einem Reisepass, der bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig ist:
Türkei.
E-Visum:
Staatsangehörige u.a. der folgenden Länder können ein E-Visum beantragen. Nach der Registrierung erhält man eine Referenznummer, mit der man zusammen mit den erforderlichen Unterlagen, das Visum bei der zuständigen iranischen diplomatischen Vertretung abholt:
Deutschland, Österreich, Schweiz sowie Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn.
Visum bei der Einreise (Achtung: Von der Beantragung eines "Visums bei der Einreise" wird abgeraten, weil nicht garantiert werden kann, dass dieses inzwischen wieder erhältlich ist.):
Staatsangehörige der folgenden Länder können an allen internationalen Flughäfen nach vorheriger Antragstellung online, die mindestens 48 Stunden vor der Reise stattgefunden haben muss, bei der Einreise ein Touristenvisum (an zahlreichen Flughäfen bis zu 3 Monate gültig für einen Aufenthalt von max. 30 Tagen) beantragen. Ablehnung der Visumanträge sowie verzögerte Bearbeitung kommen gelegentlich vor, die Visumbeantragung vor der Einreise wird deshalb empfohlen. Vorzulegen sind: Reisepass (mind. 6 Monate Gültigkeit), Krankenversicherung, pre-arrival eVisa confirmation (Siehe "Achtung" unten), Einladung bzw. Hotelbuchungsbestätigung, Rückflugticket, 1 Passfoto (Frauen mit Kopftuch), ausgefülltes Antragsformular (am Flughafen erhältlich). Kosten: ca. 75 €:
(a) EU-Länder;
(b) Schweiz.
Achtung: Von der Beantragung eines Touristenvisums am Flughafen wird aus mehreren Gründen abgeraten. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Erteilung eines Visums und es kann zu Zurückweisungen kommen. Die Wartezeit kann bis zu 24 Stunden dauern. Reisenden, die kein vorab besorgtes Visum besitzen, sollten unbedingt nur mit einer vor der Reise beim iranischen Außenministerium eingeholten Bestätigung ("pre-arrival eVisa confirmation") reisen, mit der sie nach der Einreise ein Flughafenvisum erhalten. Eine Kontaktaufnahme mit der Botschaft vor der Reise ist dringend empfohlen.
Geschäftsleute, Journalisten, Kameramänner und Fotografen benötigen immer ein vorab besorgtes Visum.
Hinweis: Wer mit einem Geschäftsvisum einreist, sollte zusätzlich ein Einladungsschreiben und die Hotelbuchungsbestätigung bei der Einreise vorlegen können. In der Vergangenheit wurden diese Dokumente trotz vorliegendem Geschäftsvisum immer wieder verlangt.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Persönliche Beantragung: In der Regel 1-2 Wochen. Expressbearbeitung in München: 6 Arbeitstage. Da manche Visa vom Außenministerium in Teheran bestätigt werden müssen, kann die Bearbeitungszeit jedoch bis zu 2 Monate dauern.
Bern: 2 Wochen nach Einreichung aller Dokumente und der Referenznummer.
Visum bei der Einreise: Der Bearbeitungsprozess kann u.U. mehrere Stunden dauern, manchmal sogar bis zu 24 Stunden.
Touristenvisum: Bis zu 3 Monate, Aufenthaltsdauer 1-3 Monate.
Geschäfts-/Einreisevisum: unterschiedlich.
Transitvisum: Bis zu 5 Tage.
Verlängerungsanträge an das Ausländeramt des Teheraner Polizeipräsidiums. Über die Gültigkeitsdauer sowie die Dauer des Aufenthaltes wird von Fall zu Fall entschieden.
Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die den Transitraum nicht verlassen, innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen und Tickets für die Weiterreise nachweisen können, brauchen kein Transitvisum. Das Transitvisum kann bei der Ankunft gegen eine Gebühr von 40 US$ bezogen werden.
U.a. Einreisevisum (u.a. für Geschäftsreisende), Touristen- und Transitvisa.
Die angegeben Gebühren gelten für alle Staatsbürger der Länder, die am Schengener Abkommen teilnehmen, für vorab beantragte Visa:
E-Visum: je nach Reisezweck 35-90 €.
Antragstellung in Berlin:
Touristenvisum: (einmalige Einreise, 10 - 12 Wochen gültig): 50 € (Normalbearbeitung).
Geschäfts-/Einreisevisum: 60 € (einmalige Einreise); 100 € (mehrmalige Einreise, 3 Monate gültig); 140 € (mehrmalige Einreise, 6 Monate gültig): 200 € (mehrmalige Einreise, 1 Jahr gültig).
Expressbearbeitung: Visumgebühr + 50 %.
Bei Antragstellung in anderen konsularischen Vertretungen (Frankfurt, Hamburg, München) gelten abweichende Gebühren.
Antragstellung in der Schweiz:
Touristenvisum:
(a) 1 Antragsformular und 1 Zusatzformular (in Frankfurt: Kopie des dreiseitigen Formulars Form 1).
(b) 2 aktuelle Passfotos (3 x 4 cm) in Farbe.
(c) Reisepass (Original) und Kopie, der bei der Visumbeantragung noch mindestens 6 Monate gültig ist und der zwei freie, gegenüberliegende Seiten enthält.
(d) Bestätigung der Einzahlung der Visumgebühren (Überweisung).
(e) Nachweis einer im Iran gültigen Unfall- und Krankenversicherung, abgeschlossen bei einer internationalen oder iranischen Versicherungsgesellschaft, oder eine Verpflichtungserklärung des Reisenden, bei Grenzübertritt am iranischen Flughafen bei einer iranischen Versicherungsgesellschaft
(f) Referenznummer der Einladung vom iranischen Außenministerium, die vom Reisebüro bereitgestellt wird.
(g) Ggf. Kopie des Flugtickets.
(h) Fingerabdrücke, die auf der Polizeidienststelle des Wohnortes abgenommen wurden.
(i) Hotelbuchungsbestätigung.
(j) Dokumente zur geplanten Reiseroute.
Geschäftsvisum:
(a) Eine Vorabgenehmigung (Visa Grant Notice) muss von der iranischen Firma online beantragt werden und mit Barcode versehen sein. Diese ersetzt das Antragsformular.
(b)-(i).
(j) Referenznummer des iranischen Außenministeriums: Die Referenznummer wird vom iranischen Geschäftspartner beim iranischen Außenministerium beantragt und in der zuständigen Botschaft in Deutschland hinterlegt.
(k) Entsendungsschreiben der Firma mit Reisegrund und -dauer, vollständigen Angaben zum Geschäftspartner im Iran und Bestätigung der Kostenübernahme.
(l) Einladungsschreiben sowie eine Visitenkarte des entsendenden Unternehmens.
(m) Buchungsbestätigung der Rück- oder Weiterreise.
e-Visum:
(a) ausgefülltes Visumantragsformular
(b) originaler Reisepass + digitales Foto vom Reisepass
(c) Bescheinigung über den Abschluss einer Reiseversicherung
(d) Referenznummer
(e) Nachweis über gebuchte Unterkünfte, Transportmittel
(f) Lebenslauf
(g) digitales Foto (aktuell, farbig, als JPEG, zwischen 10-500 kB, 400 + 600 px, ohne Kopfbedeckung, ohne Brille)
(h) Quittung über Visagebühr
(i) Fingerabdrücke
1 Iranischer Rial = 100 Dinar. Währungskürzel: Rl, IRR (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 100.000, 50.000, 20.000, 10.000, 5.000, 2.000, 1.000, 500, 200 und 100 Rl; Münzen in den Nennbeträgen 1000, 500, 250, 100 und 50 Rl.
Wegen des hohen Wertverlustes des Rial sind statt Banknoten die sogenannten Iran-Cheques im Umlauf und werden als gängiges Zahlungsmittel verwendet. Sie werden ausschließlich von der Iranischen Zentralbank ausgegeben.
Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist auf einen Betrag von 50 Mio. Rl begrenzt. Unbeschränkte Einfuhr von Fremdwährungen in bar, Deklarationspflicht ab einem Gegenwert von über 10.000 €. Die Ausfuhr von Fremdwährungen in bar ist ab einem Gegenwert von 5.000 € (Flugreisende) bzw. 2.000 € (Reisende zu Land und zu Wasser) zu deklarieren.
Deklarationspflicht für alle mitgeführten Gold- und Silbergegenstände bei der Einreise. Bei der Ausreise werden alle nicht deklarierten Gold- und Silbergegenstände beschlagnamt.
Internationale Kreditkarten werden im Iran nicht akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Generell gilt, dass es im Iran keinerlei Möglichkeiten gibt, Geld abzuheben oder sich anderweitig zu beschaffen. Es gibt auch keine offiziellen Überweisungswege, die ausländische Touristen kurzfristig nutzen könnten. Reisende sollten deshalb unbedingt genügend Bargeld mitführen.
Reiseschecks werden im Iran nicht akzeptiert.
Sa-Mi 07.30-16.00 Uhr (mit Mittagspause), Do 07.30-12.00 Uhr
Folgende Artikel können zollfrei in den Iran eingeführt werden:
Eine angemessene Menge Tabakwaren für den persönlichen Gebrauch: Maximal 200 Zigaretten oder 50 Zigarren bzw. 250 g Tabak;
Parfüm für den persönlichen Bedarf;
Hochwertige Gegenstände werden vom Zoll bei Einreise im Reisepass vermerkt und dürfen im Iran nicht verkauft werden (Zollkontrolle bei Ausreise). Wer beabsichtigt, mit demselben Pass zu einem späteren Zeitpunkt erneut in den Iran einzureisen, sollte darauf achten, dass der Zollvermerk über diese Artikel im Pass getilgt wird.
Alkohol (auch mit Alkohol gefüllte Pralinen und Schokolade), Drogen und Betäubungsmittel (bei Drogenkonsum und Drogenbesitz kann die Todesstrafe verhängt werden), Schweinefleisch, Schusswaffen und Munition, Obst, Gemüse, Pflanzen (einschließlich Samen, Knollen, Wurzeln oder Erdreich), Glücksspiele, alte Bücher, Zeitschriften, Pornografie und alle Publikationen, die das iranische Moral- und Werteverständnis verletzen oder sich gegen die islamische Religion richten, Bakterienkolonien, Schimmelpilze, Insekten und Viren. Reisende werden darauf hingewiesen, dass der Besitz von Video- oder Audiokassetten, CDs und Zeitschriften streng kontrolliert wird.
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