Länderinformationen

Bereiten Sie sich auf Ihre Reise vor und genießen Sie die Vorfreude! An dieser Stelle finden Sie ausführliche Informationen zu Ihrem Reiseziel, wichtige Hinweise zur reisemedizinischen Vorsorge sowie aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.


Islamische Republik Iran

Steckbrief

Islamische Republik Iran - Fakten

Ländername Islamische Republik Iran, Jomhuri-je Eslami-je Iran (Farsi)
Fläche 1.648.195 km2
Hauptstadt Teheran
Bevölkerung 86.758.304
Sprache Persisch
Staats-/Regierungsform Islamische Republik
Staatsoberhaupt Ayatollah Seyed Ali Musavi Khamene'i, Oberster Führer der Islamischen Revolution, Amtsantritt: 06.05.1989
Vertreter des Staatsoberhaupts Mohamed Mokhber, Erster Vizepräsident der Islamischen Republik Iran, Amtsantritt: 08.08.2021
Regierungschef Präsident Ebrahim Raisi, Amtsantritt 5. August 2021
Außenminister Hossein Amir-Abdollahian, Amtsantritt: 25.08.2021
Währung iranischer Rial
Zeitzone UTC+3:30
Reiseadapter Nicht notwendig
Kfz-Länderkennzeichen IR
ISO-3166 IR, IRN
Landesvorwahl +98
Website http://www.president.ir/en

Geographie

Der alpidische Gebirgsgürtel gabelt sich vom Ararathochland nach Osten in den nördlichen Elburs (Alborz; über 5600 m) und das südliche Zāgrosgebirge (4500 m). Abflusslose Becken und Basaltgebirge kennzeichnen das Hochland. Der ganzjährig beregnete landwirtschaftlich genutzte Küstenstreifen am Kaspischen Meer ist 600 km lang. Die Wüste Lūt zählt zu den heißesten der Erde. Nur die Randgebirge im Westen und Süden empfangen Winterregen.

Politik und Bevölkerung

Der Iran ist eine Islamische Republik. Es gelten die Glaubensgrundsätze der schiitischen Muslime. Neben dem Staatspräsidenten hat der „geistliche Führer“ höchste Autorität. Parlament und Staatsoberhaupt werden alle vier Jahre direkt gewählt. In 25 Provinzen und 196 Gouvernements sowie 501 Distrikte ist der Staat administrativ gegliedert. Militäraktionen richten sich gegen die Unabhängigkeitsbestrebungen der Kurden. 50 % iranische Perser, 20 % turktatarische Aserbaidschaner, 8 % Kurden u. a. machen die Bevölkerung aus. Schätzungsweise zwei Fünftel sind Analphabeten, gut 59 % leben in Städten, etwa 1 % sind Nomaden. Mit 1,2 % ist das Bevölkerungswachstum erheblich zurückgegangen. Iran leidet unter den wegen der Atompolitik verhängten Sanktionen des Westens.

Geschichte und Kultur

Im 2. Jt. und in der 1. Hälfte des 1. Jt. v. Chr. wanderten indogermanische Iranier in den Raum ein. Im 8. Jh. v. Chr. wirkte im östlichen Iran der Religionsstifter Zarathustra. Kyros II. (559–530 v. Chr.) begründete das persische Weltreich. In den Kriegen gegen die Griechen unterlagen die Perser (Ionischer Aufstand 500–494 v. Chr.). Als das Reich Alexanders d. Gr. zerfiel, beherrschten die Seleukiden den Staat, später (bis 642 n. Chr.) die Sassaniden, die den Angriffen der Araber im 7. Jh. nicht standhielten. Mit der Islamisierung begann eine Zeit des kulturellen Aufschwungs. Im 16./17. Jh. erlebte der Iran eine Blütezeit unter Schah Abbas I. (1587–1629). Im 19. Jh. geriet das Land in den Interessenkonflikt zwischen Russland und Großbritannien. Nach einem Staatsstreich 1921 kam Schah Resa Pahlewi an die Macht, der Heer, Gesetzgebung und Finanzwesen reorganisierte. Nach der Verstaatlichung der Ölindustrie kam es zu einer Krise, in deren Verlauf der Schah ins Ausland flüchtete. Der wiedergewählte Premierminister Mossadegh wurde von der CIA gestürzt (Operation Ajax) und der Schah wurde wieder eingesetzt. Sein Sohn Mohammed Resa leitete ab 1960 Boden- und Sozialreformen ein. Eine revolutionäre Bewegung unter Ayatollah Khomeini zwang ihn 1979 außer Landes. Es entstand die Islamische Republik.

Special Geschichte

Ab 3000 v. Chr. Entstehung des Staates Elam und erster Städte
9. Jh. v. Chr. Einwanderung der Meder
559–529 v. Chr. Regent Kyros II. begründet das altpersische Weltreich
um 330 v. Chr. Alexander der Große erobert das Perserreich
224–651 n. Chr. Neupersisches Reich der Sassaniden
636–640 Sieg der Araber; der Iran wird islamisch
680 Schlacht von Kerbela, Mord am Enkel des Propheten Mohammed. Schisma in Sunniten und Schiiten ist besiegelt
11. Jh./12. Jh. Die seldschukischen Herrscher fördern die persische Sprache und Kultur
1501–1722 Dynastie der Safawiden; 12er-Schia als Staatsreligion
1794–1925 Qadscharen-Dynastie, großer Einfluss Russlands und Großbritanniens
1905/06 Konstitutionelle Revolution, Bildung eines Parlaments
1908 Erste Erdölfunde
1925 Reza Pahlevi wird Schah, radikale Modernisierung
1953 Mossadegh-Krise und die Ölverstaatlichung
1979 Revolution, Sturz des Schahs, Ayatollah Khomeini (Tod 1989) ruft die Islamische Republik aus
1980–88 Iran-Irak-Krieg
1997–2005 Liberale Ära unter Khatami
Juli 2015 Einigung im Atomstreit
2017 Wiederwahl von Präsident Hassan Rouhani
Klimadaten

Für dieses Land sind mehrere Klimaregionen erfasst. Bitte wählen Sie eine der folgenden Städte aus, um die passenden Klimadaten zu laden.

Schiras
Teheran
Kommunikation & Adressen

Orientierung vor Ort

In manchen Städten gibt es Büros der Kultur- und Tourismusbehörde Miras Farhangi, die meist wegen der Sprachbarriere und aus Mangel an Schriftlichem für Europäer nur selten nützlich sind. Fragen Sie an der Hotelrezeption oder Passanten auf der Straße. Iraner sind enorm hilfsbereit. Von den Jüngeren in den Städten sprechen viele Englisch. Schilder sind überwiegend auch lateinisch beschriftet. Wo im Band mehrere Straßennamen angegeben sind, muss man in dieser Reihenfolge abzweigen, um ans Ziel zu kommen.

Diplomatische Vertretungen

Deutsche Botschaft 

Kh. Ferdowsi 324, P. O. Box 11365–179 Teheran | Tel. 021 3 99 90 00, Handy für Notfälle: 0912 1 13 10 07 | www.teheran.diplo.de

Österreichische Botschaft

Mirvali Alley 6–8, Niavaran, 19796–33755 Teheran | Tel. 021 22 75 00 40 | www. bmeia.gv.at/botschaft/teheran

Schweizer Botschaft

Kh. Yasaman 2, Sharif Manesh Ave., Elahieh, P. O. Box 19395–4683 Teheran | Tel. 021 22 00 83 33 | www.eda.admin.ch/tehran

Notruf

Polizei: landesweit Tel. 110, Krankenwagen: Tel. 115

Internetzugang & WLAN

Den Laptop, das iPad etc. mitzubringen und online zu gehen, ist kein Problem. Fast alle Hotels und viele Cafés bieten kostenloses, wenn auch manchmal noch recht langsames WiFi. Manche internationale Websites und Social Media aber, etwa Facebook und Twitter, werden von der Regierung zensiert oder blockiert.

Telefon & Handy

Festnetzanrufe ins Ausland von Hotels oder Postämtern kosten sehr wenig. Noch preiswerter ist die Verwendung einer SIM-Karte, die man auf Flughäfen und in allen Handyshops gegen Vorlage des Reisepasses erhält. Das Mobilnetz ist flächendeckend ausgebaut. Auch deutsche Handys funktionieren, die Roaminggebühren sind aber hoch. Inlandsgespräche hingegen sind sehr günstig. Vorwahlen: D: 0049, A: 0043, CH: 0041, IR: 0098. Inländische Vorwahlen ändern sich mit entnervender Regelmäßigkeit.

Feiertage, Feste & Veranstaltungen

An allen religiösen Feiertagen finden ausführliche Gebete in den Moscheen, teilweise auch Umzüge in den Straßen statt. Termine und Verlauf sind in der Regel nicht rituell fixiert, an denen man sich als Tourist orientieren könnte. Auf die vielerorts stattfindenden Umzüge stößt man eher zufällig.

Feste & Festivals

Januar/Februar

Fajr Int. Theaterfestival: interessante Inszenierungen aus dem In- und Ausland auf mehreren Bühnen Teherans. Parallel läuft das Fajr Music Festival (www.fajr musicfestival.com). Zweite Monatshälfte Jashn-e Sadeh: altiranisches, mit großen Freudenfeuern begangenes Mittwinterfest. (29./30. Jan.) Fajr Film Festival: 10-tägige, weltweit be achtete Leistungsschau des iranischen Kinos, Ableger für internationale Filme im April, beide in Teheran. www.fajriff.com

März

Chaharsanbe-Suri: In der letzten Dienstag- Nacht des Jahres wird gesungen, gelärmt, werden zur Vertreibung der Wintergeister Feuer entzündet. Nowruz: Das wichtigste nicht-religiöse Fest markiert den Beginn des Frühlings und neuen Jahres. Ein Fest der Familie und die Zeit für längere Urlaube. Für zwei Wochen nimmt das ganze Land eine Auszeit. Viele Behörden, Läden, Restaurants – nicht aber touristische Sehenswürdigkeiten! – sind geschlossen. 21.–24.

Mai

Rosenwasser-Festival: Zum Höhepunkt der Ernte- und Destilliersaison stehen die berühmten „Rosendörfer“ Qamsar und Niyasar bei Kashan ganz im Zeichen der duftenden Tradition. Zweite Monatshälfte

August

Mobarak Puppentheater-Festival: Gastspiele in- und ausländischer Meisterensembles zeigen in Teheran ihre Kunst. Zweite Monatshälfte

Oktober

Nomadenzüge: Unterwegs im Bergland begegnet man Nomaden, die mit ihren riesigen Tierherden zum Überwintern in den Süden ziehen. Im März/April wandern sie wieder zurück. Mehregan: Fest des Erntedanks und der gegenseitigen Verbundenheit. 9./10.

Dezember

Shab-e Yalda: die längste Nacht. Man feiert mit Freunden und Verwandten den Sieg des Lichts über die Finsternis, entzündet Feuer, liest Hafis-Verse und weissagt einander die Zukunft. 20./21. oder 21./22.

Religiöse Feiertage

19. Feb. 2018, 9. Feb. 2019 Todestag Fatimas
29. März–1. April 2018, 19.–22. März 2019 Geburtstag Imam Alias und Etekaf (nur Moscheen geschlossen)
16. Mai–14. Juni 2018, 6. Mai–5. Juni 2019 Während des Fastenmonats Ramadan, der mit dem Opferfest Eid al-Fitr endet, sind zwar alle Attraktionen zugänglich, der Alltag läuft jedoch in vielen Bereichen verlangsamt
5. Juni 2018, 26. Mai 2019 Todestag Imam Alis
9. Juli 2018, 29. Juni 2019 Todestag Imam Sadeghs
19./20. Sept. 2018, 9./10. Sept. 2019 Tassua und Ashura, Gedenken an Imam Husseins Tod in der Kerbela-Schlacht
31. Okt. 2018, 20. Okt. 2019 Arbain, der 40. Tag nach Ashura
8. Nov. 2018, 28. Okt. 2019 Todestag des Propheten Mohammed
9. Nov. 2019, 29. Okt. 2019 Todestag Imam Rezas

Feiertage

10. Feb. Siegestag der Islamischen Revolution
19. März Tag der Nationalisierung des Erdöls
21.–24. März Nowruz
1. April Gründung der Islamischen Republik
2. April Tag der Natur (Sizdah be Dar)
4. Juni Todestag Imam Khomeinis
Mobilität vor Ort

Öffentliche Verkehrsmittel

Busse: Bus fahren ist extrem preiswert und man erreicht praktisch jeden Ort. Diverse Unternehmen bieten vor allem zwischen den größeren Städten exzellente Verbindungen, oft auch über Nacht. Da auf Hauptstrecken alle 15 bis 30 Min. Busse verkehren, einfach am entsprechenden Busterminal Ticket kaufen und los. Auf Nummer sicher geht, wer die Tickets vorab über eine Agentur kauft. Für lange Fahrten sollte man die komfortableren VIP-Busse nehmen. Noch billiger und für kürzere Strecken gut sind Sammeltaxis (Savari) mit oft eigenen Standplätzen. Eisenbahn: Das Schienennetz ist flächendeckend gut ausgebaut. Schnellverbindungen bestehen von Teheran nach Isfahan und Mashhad. Tickets kauft man online oder direkt an den Bahnhöfen. Vor allem in Ferienzeiten vorab buchen! www. rai.ir, www.iranrail.net Inlandsflüge: Iran Air (www.iranair.com) und diverse andere Gesellschaften bedienen ein dichtes Streckennetz, das die meisten Provinzhauptstädte umfasst. Die Preise sind niedrig, mehrstündige Verspätungen aber häufig. Tickets am besten über Reiseagenturen besorgen, was in der Praxis nur vor Ort funktioniert. Metro: Teheran besitzt eine sehr effiziente U-Bahn mit 5 Linien. Auch in Tabriz, Isfahan, Shiraz und Mashhad gingen vor Kurzem Metros in Betrieb.

Taxi

Innerstädtische Taxis gibt es viele, alle ohne Taxameter. Preise sind Verhandlungssache, für Touristen zwar meist erhöht, aber im Vergleich noch sehr billig. Offizielle Taxis sind gelb oder grün, die vielen privaten, nicht gekennzeichneten aber auch ohne Bedenken nutzbar.

Freizeit & Genießen

Essen und Trinken

Die persische Küche zählt unter Feinschmeckern zu den besten der Welt, reich an unterschiedlichsten Zutaten und Rezepten. Sie ist das Ergebnis vieler Einflüsse, aus dem Kaukasus, Russland, Europa, Indien, dem Nahen Osten, aber geprägt auch von der klimatischen und kulturellen Vielfalt im Land selbst. Geschmacklich können Sie auf eine faszinierende Entdeckungsreise gehen, vom Kamelkebab mit Datteln in der Wüstenoase über den Fisch aus dem Golf bis zur berühmten Gemüseküche, deren Zutaten von den Feldern der fruchtbaren Provinzen am Kaspischen Meer stammen. Die Gerichte sind meistens gut gewürzt, aber nicht scharf. Und sie sind, weil oft auf frischen Gemüsen und Kräutern basierend und von Salaten begleitet, unterm Strich überdurchschnittlich gesund. Auch Vegetarier können sich ganz gut verköstigen, obwohl Iraner insgesamt eindeutig Fleischgerichte bevorzugen. Die Hygienestandards sind hoch – in Vorderasien alles andere als eine Selbstverständlichkeit. Die Kühlkette funktioniert. Was auf dem Teller landet, ist gewaschen. Montezuma übt nur sehr, sehr selten Rache.

Schön ist auch, dass man in vielen Lokalen nach wie vor wählen kann, ob man sein Essen wie Westler an Tischen oder nach alter Landessitte im Schneidersitz auf Takhts, flachen, mit Teppichen und Rückenpolstern ausgekleideten Holzpodesten, einnehmen will. Und: Hierzulande isst man mit Muße. Mahlzeiten, von denen die am Mittag die wichtigste ist, sind traditionell Anlässe für Geselligkeit und dauern. Slow Food in Reinkultur. Dass in den Städten trotzdem auch eine Liebe zu Fastfood, Burger, Sandwich und Pizza grassiert, das steht auf einem anderen Blatt.

Eine nicht so gute Nachricht lautet: Als Einzelreisender, der auf die Geldbörse schaut und oft abseits der Großstädte unterwegs ist, aber auch in der Gruppe, wenn man hauptsächlich in Hotelrestaurants isst, wird man oft mit einem arg beschränkten Repertoire an Gerichten abgespeist. Ja, mal findet sich auf der Menükarte einer der typischen, köstlichen Eintöpfe (Khoresht), mal eine Lammkeule (Mahiche), ein Fisch (Mahi) und die eine oder andere regionale Spezialität. Auch Vorspeisen- und Salatbüfetts sind verbreitet. Und in den traditionellen Teehäusern (Chaikhaneh) sowie einfachen Kneipen, wo Arbeiter und Basarhändler, ausschließlich Männer übrigens, werktags Kalorien tanken, bekommt man meist Abgusht, Dizi oder Ash, die berühmte Suppe. Aber oft sind Spieße mit Rind-, Hammel- oder Hühnerfleisch – kein Schwein in der Islamischen Republik – die einzige Option. Nicht, dass solche Kebabs nicht zu empfehlen wären. Im Gegenteil: Mager, über Holzkohlenfeuer gegrillt und mit Sumach lecker gewürzt, kombiniert mit den Bergen von gebuttertem Reis, den Grilltomaten, der rohen Zwiebel und dem Joghurt, den man dazu serviert, haben sie mit dem Döner, den man in Europa im Stehen verschlingt, nur den Namen gemeinsam. Doch nach ein, zwei Wochen Chelo kebab, so heißt dieses Nationalgericht, sehnt man sich nach Abwechslung. Vor allem da die Frühstücksbüfetts im gastronomischen Alltag ziemlich mager ausfallen – in der Regel sind sie bloß mit Weißbrot, etwas Schafskäse, Marmelade, ein paar Eiern, Gurkenscheibchen und Instantkaffee bestückt – und sich das Dessert, wenn es denn überhaupt eines gibt, meist auf ein Stück Wassermelone oder eine Portion grellbunten Wackelpudding beschränkt. Um Vielfalt und Raffinement der persischen Cuisine wirklich zu erschmecken, muss man ausgewählte, teurere Lokale aufsuchen. Oder das Privileg genießen, bei einer Familie daheim zu essen. Wenn es sich um einen traditionellen Haushalt handelt, sitzt man dort auf dem Boden um das Sofreh, das über den Teppich gebreitete Tischtuch. Die Schuhe hat man gleich am Wohnungseingang abgestreift und dort auch schon das obligate Geschenk für die Gastgeberin überreicht, am besten Blumen. Und während die nach stundenlanger Kocharbeit in der Küche, bis heute ihre Domäne, letzte Vorbereitungen trifft, reicht der Hausherr, um das Warten zu verkürzen, Schalen mit Obst, Nüssen und Süßigkeiten. Schließlich wird das Essen aufgetragen, und zwar alles gleichzeitig: ein Potpourri kalter und warmer Vorspeisen, von Hummus und diversen Dolmeh bis zu Kräuteromeletts (Kuku- ye Sabzi) und Bohneneintopf (Lubia); dazu Mixed Pickles (Torshi) und ein Bündel frischer Kräuter (Sabzi Khordan), die man – bitte immer mit der reinen, rechten, nie mit der linken „Toiletten“-Hand nehmen! – als Fingerfood mit Fladenbrot und Ziegenkäse isst. Die Hauptgerichte, oft sind es mehrere, kommen meist mit Reis, im Idealfall dem inländischen langkörnigen (Berendj) aus der Provinz Gilan, der mit Safran, Berberitze oder Orangenschalen verfeinert wurde. Nebenbei: Sie sollten immer einen kleinen Rest auf dem Teller zurücklassen. Andernfalls fühlt sich der Gastgeber zu einem Nachschlag verpflichtet. Und: Nicht wundern, wenn Sie kein Messer vorfinden. Iraner essen sogar Fleisch mit Gabel und Löffel, Reis übrigens immer mit Letzterem.

Und zu trinken? Da Alkohol zumindest offiziell strikt tabu ist, gibt es neben Mineralwasser meistens alkoholfreies Bier und Softdrinks. Ein Klassiker ist Dough, eine Mischung aus Joghurt, Molke und Wasser, die man auf viele Arten würzt, etwa mit Minze oder Pfeffer. Zum Abschluss serviert man Irans Nationalgetränk schwarzen Tee, zuckersüß, im Samowar zubereitet und im Idealfall zusammen mit einer Wasserpfeife (Kalian).

Einkaufen und Shoppen

Na klar, auch in iranischen Großstädten stehen längst riesige Shoppingmalls, gibt es jede Menge moderner Boutiquen und Einzelhändler. Doch das authentische, ungleich sinnlichere Kauferlebnis bietet bis heute der Basar. In jedem Stadtkern schlägt so ein zeitlos altes Herz des Handels. Die prächtigsten, bestsortierten besitzen Isfahan, Shiraz, Yazd, Kerman, Tabriz und Teheran. Aber auch in den Marktgassen von Provinzstädten wie Zanjan, Arak, Qazvin oder Urumiyeh zum Beispiel fühlt man sich wie in 1001 Nacht. Und das Angenehme: Man kann in der Regel völlig ungestört flanieren. Niemand nervt mit: „Nur gucken!“, zupft am Ärmel. Für alle Waren des alltäglichen Gebrauchs gelten mehr oder weniger Fixpreise. Handeln darf und soll man bei gehobenen Souvenirs, Kunsthandwerk, Antiquitäten. Sich etwa im Teppichladen beim Glas Tee gesprächsweise zu umtänzeln, ist gleichzeitig spielerisches Ritual und Teil des Geschäfts. Vorsicht aber: Wer ohne echte Kaufabsicht zu schachern beginnt, ist ein unfairer Zeitdieb. Und wer die Forderung des Händlers mit dem Gegenangebot um mehr als zehn, maximal 15 Prozent unterschreitet, verliert das Gesicht und verdirbt den Deal.

Öffnungszeiten

Der Freitag ist arbeitsfrei. Behörden und Firmen arbeiten Sa–Mi 8/9–16/17, Banken bis 14 Uhr, z. T. auch donnerstags vormittags. Läden haben, auch in den Basaren, in der Regel Sa–Do 9–20 Uhr offen, in touristischen Zonen z. T. auch freitags nach dem Mittagsgebet. Circa 13–15.30 Uhr, im Sommer auch länger, ist Siesta. Restaurants sind oft mittags (ca. 12–15 Uhr) und abends (ca. 18.30–22 Uhr), einfachere Lokale den ganzen Tag geöffnet. Bei deutlichen Abweichungen sind bei den Adressen genaue Zeiten angegeben. Montags sind Museen oft zu. Im Sommerhalbjahr (21. März–21. Sept.) sind die meisten Museen und Sehenswürdigkeiten länger geöffnet als im Winter. Bei den Adressen im Band ist es auch ohne explizite Angabe möglich, dass außerhalb des Sommers später geöffnet und früher geschlossen wird.

Fotografieren

Grundsätzlich agieren Iraner vor Kameras äußerst entspannt, ja lieben es, gemeinsam mit Ausländern Selfies zu schießen. Dass man von Personen zuvor höflichkeitshalber deren Zustimmung einholt, versteht sich von selbst. Bei militärischen und polizeilichen Anlagen verstehen Uniformträger keinen Spaß. Auch in Grenzgebieten, in Häfen, auf Flughäfen, vor Behördengebäuden, Gefängnissen etc. sollte der Verschlussdeckel auf der Linse bleiben. Einschränkungen gibt es an manchen religiösen Stätten und in Museen.

Special Spezialitäten

Abgusht früher ein Arme-Leute-Suppeneintopf aus Schaf- oder Kalbfleisch, Hülsenfrüchten, Tomaten und Kartoffeln
Ash nahrhafte, regional sehr unterschiedlich zubereitete Suppe, gängige Varianten: Ash-e reshteh, aus Nudeln, Hülsenfrüchten, Kräutern und Molke, und Ash-e mast, mit Linsen, Zwiebeln und Joghurt
Dizi im traditionellen Tontopf zubereitete Version von Abgusht; Fleisch und Beilagen werden mit einem Stößel zu dickem Brei zerstampft und mit Brot gegessen; die restliche, rote Suppenbrühe isst man separat
Ghorm-e Sabzi „Grüner Eintopf“ aus Bohnen, (Lamm-)Fleisch und diversen Kräutern
Kaleh pacheh nichts für empfindliche Mägen, aber viele Iraner essen das zum Frühstück: Eintopf aus Hammelköpfen und -füßen
Kebab Grillfleisch am Spieß, meist mariniert, am beliebtesten in den Versionen Kubideh, aus Hackfleisch vom Hammel, Djudjeh, vom Hühnchen, und Bakthiyari, eine Kombi aus Lamm und Huhn
Khoresht-e Fesendjan Eintopf aus Hühnerfleisch, dazu Granatapfelsauce mit gemahlenen Walnüssen
Köfte Tabrizi oft kolossale Knödel aus Reis, Hackfleisch, Spalterbsen, mit süßem Kern
Mirza Ghasemi Lieblingsgericht nicht nur aller Vegetarier: Auberginenpüree, vermengt mit Tomaten, Knoblauch und Eiern, mit Reis oder Brot serviert
Shirin Polo süßes Reisgericht aus Hühner- oder Lammfleisch mit Berberitzen, Safran und gemahlenen Pistazien
Tadigh Reisgericht auf Basis der beim Kochen auf dem Topfboden gebildeten, goldgelben Kruste; wird gerne mit dünn geschichteten Kartoffelscheiben serviert
Tahchin Morgh Reiskuchen mit Hühnerfleisch, Joghurt und Zwiebeln
Zeytun Parvardeh pikantes Appetithäppchen vom Feinsten: marinierte Oliven in Granatapfelsauce mit Nüssen
Stichworte

Wo das Feuer ewig brennt

Freddie Mercury, legendärer Leadsänger von Queen, war einer; der Dirigent Zubin Metha ist’s und auch der indische Industriemagnat Tata. Trotzdem weiß die Welt über die Zoroastrier, die einst heilige Flammen in Feuertempeln hüteten, herzlich wenig. Kein Wunder, denn rund um den Globus leben nur noch etwa 140 000 Anhänger der Uralt-Religion. Und von diesen bloß noch jeder Sechste in ihrem Stammland, dem Iran. Vor 2500 Jahren waren sie die erste Religionsgemeinschaft, die einen einzigen Gott verehrte und der hieß Ahura Mazda. Ihre heilige Schrift trägt den Namen Avesta. Wirklich spannend zu wissen ist, dass viele Ideen des Abendlands indirekt dem Zoroastrier- Propheten Zarathustra zu verdanken sind. Die Vorstellung von Paradies, Fegefeuer und Hölle zum Beispiel, vom Kampf zwischen Gut und Böse in der Welt oder deren Erschaffung in sieben Tagen. Und auch von einem jungfräulich geborenen Erlöser und einem Tag des jüngsten Gerichts – kommt Ihnen irgendwie bekannt vor? Eben. Der Geist von alldem wurzelt in iranischem Boden. Bleibt die Frage, wie er in den Westen wanderte. Vermutlich dank eines gewissen Propheten Daniel. 539 v. Chr. als Jude von den Persern aus dem babylonischen Exil befreit, war er Berater an deren Königshof. Und was er dort lernte, erraten, fand über sein Buch Daniel Eingang in das Alte Testament und damit in die mittelmeerische Kultur.

Gott steh' mir bei

Rushhour frühabends in Teheran: Der Freeway hat in jede Richtung vier Fahrspuren. Aber die Rücklichter stauen sich mindestens in Achterreihen. Da wird auf Teufel komm raus geschnitten, aufgefahren, ausgebremst. Und die Motorradfahrer stürzen sich – klar, die meisten als echte Männer ohne Helm – mit Highspeed ins Karosseriegetümmel. 28 000 Tote verzeichnet Irans Unfallstatistik pro Jahr (in Deutschland mit seinen ebenfalls gut 80 Mio. Ew. sind es knapp 3500). Selbst strenge Polizeikontrollen und Strafregister konnten das Kamikazetum bislang kaum eindämmen. Äußerlich wirken Iraner hinterm Lenkrad cool. Doch am Steuer gilt uneingeschränkt das Recht des Stärkeren und Taarof, die sonst in allen Lebenslagen gepflegte Höflichkeit, plötzlich als Tugend der Verlierer. Kein Wunder, dass die meisten Taxifahrer das Armaturenbrett mit Märtyrerbildchen beklebt und in Griffnähe am Rückspiegel ihre Tasbih baumeln haben, den islamischen Rosenkranz. Und, auch kein Wunder, das Heck jedes zweiten Trucks oder Busses zieren fromme, flehentlich hingepinselte Beschwörungen wie „Ya Ali“ („Oh Ali!“), „Ya Hossein“ oder auch nur: „My friend, don’t forget God!“.

Muskeln und Tugend trainieren

Sie schwingen Keulen, stemmen Schilde und schütteln Eisenketten, unter deren Gewicht jeder Normalo wohl zusammenbrechen würde. Nein, Varzesh-e Pahlavani, der „Sport der Helden“, ist definitiv nichts für Schwache. Die Männer, die sich da Abend für Abend treffen, bekleidet mit ledernen, kunstvoll bestickten Kniehosen, um ihren Kanon wunderlicher Übungen zu absolvieren, sind aus ähnlich hartem Holz geschnitzt wie ihr archaisches Trainingsgerät. Die Pahlavane dienen als ihre Vorbilder – altpersische Ritter, die diesen Nationalsport lange vor dem Aufkommen des Islam schon praktizierten. Zurkhaneh heißen ihre Treffpunkte auf Farsi – Häuser der Kraft. Es gibt sie in jeder größeren Stadt. Früher, vor allem in Zeiten von Fremdherrschaft, waren sie geheime Zentren des Widerstands, in engen Basargassen hinter winzigen Türen versteckt. Frei nach dem Motto „gestählter Muskel, demütiges Herz“ ging es auch um die Stärkung von Kampf- und Edelmut. Diese politische Funktion haben sie längst verloren. Doch Brennpunkte kultureller Selbstvergewisserung und eines mit Begeisterung kultivierten Patriotismus sind sie immer noch. Und die Athleten sind auf die Tradition so stolz, dass sie während des Trainings in ihren Arenen Zuschauer, vor allem auch ausländische, herzlichst willkommen heißen.

Untröstlich bis zum Exzess

Wie eng religiöse Ekstase und Schmerz miteinander verbunden sind, kann man heute noch im Iran beim großen Trauerfest zu Ashura erleben. Am zehnten Tag des heiligen Monats Muharram greifen Millionen frommer Männer, in Teherans Straßenschluchten wie auf dem Dorfplatz im hintersten Bergnest, zu kleinen, metallenen Kettenbündeln, den Zandschirs, und geißeln sich damit stundenlang den Rücken. Andere, auch ganz in Schwarz gekleidet, schlagen sich mit der flachen Hand wieder und wieder auf die Brust. Dumpfes Pochen, Geseufze, Getrommel, Klagegesänge ... Der Soundtrack dieser oft kilometerlangen Kolonnen schlägt sich mit Wucht direkt aufs Zwerchfell. Und wofür diese glühende Verzweiflung? Das Schlüsselereignis heißt Kerbela und passierte in der Frühgeschichte der Schiiten. Im Jahr 680 wurde in jener Oase im Südirak ihr Anführer Hussein, der Enkel des Propheten Mohammed, mit einem Grüppchen Getreuer von Soldaten des Kalifen massakriert. Und dafür, ihn im Stich gelassen und den wahren Glauben aus Todesangst verleugnet zu haben, muss man wenigstens einmal im Jahr Sühne leisten. Immerhin: Noch vor zwei Generationen hatten die Ketten Eisenstachel, sodass reichlich Blut floss. Inzwischen sind solche halbnackten Exzesse verboten. Die Gläubigen malträtieren ihren – bekleideten – Rücken nur noch symbolisch.

Prost auf die Mullahs

Die Sittenwächter waren alles andere als amused, als das Sozialministerium in Teheran kürzlich kundtat, die Iraner tränken im Jahr 60 Mio. Liter alkoholische Getränke. In der Islamischen Republik sind Verkauf und Konsum von Bier, Wein & Co. strikt verboten. Ertappten „Tätern“ drohen hohe Bußgelder und wer nicht dazulernt: Peitschenhiebe. Die Behörde gab selbst zu, die Strafen würden wenig Wirkung zeigen. Fakt ist, dass auf dem Schwarzmarkt die gesamte Palette problemlos erhältlich ist, wenn auch zu stark überhöhten Preisen. Der Schmuggel übers Meer aus Dubai und über die Gebirgspässe Kurdistans läuft wie geschmiert. Man weiß, was man hat an jenen Grenzschützern in Uniform, die ein Auge zudrücken und dafür die Hand aufhalten. Billiger kommt es, auch das ist kein Problem, von Privatleuten heimlich zu Hause selbst fabrizierten Schnaps und Wein zu kaufen. Den sauren Abgang oder sogar saftigen Brummschädel tags darauf nimmt man dabei wohl oder übel in Kauf.

Ein Land am Tropf

Der Iran setzt alles daran, eine Großmacht zu sein. Im Energiegeschäft ist er das längst. Das Land, das wie sein Erzrivale Saudi-Arabien dem Ölstaatenkartell Opec angehört, besitzt die viertgrößten Erdöl- und die größten Erdgasvorkommen der Welt. Asaluyeh an der Golfküste zeigt, was für ein Megarad die Iraner da wirtschaftlich drehen. Von dem ehemaligen Fischerdorf aus, gar nicht weit von ihrem berüchtigten, bisher einzigen Atomkraftwerk in Bushehr, beuten sie gemeinsam mit den Katarern das ergiebigste Gasfeld der Welt aus. 28 Raffinerien und 25 petrochemische Fabriken sind hier zurzeit am Laufen. Und der Komplex wird weiter stark ausgebaut. Dabei haben die Iraner das Glück, dass ihre Energiequellen generell leicht zugänglich und die Förderkosten niedrig sind. Sie verdienen selbst bei gefallenen Marktpreisen Geld. Doch noch kämpft die Branche mit Altlasten: Durch die Sanktionen im Atomstreit war das Land lange von westlicher Hightech abgeschnitten. Irans technisches Equipment ist hoffnungslos veraltet und die Fördermenge dramatisch geschrumpft. Außerdem ist es den Betreibern des Boykotts im neuen „Great Game“ um die Exportwege für fossile Energie bislang gelungen, den Iran von internationalen Pipelineprojekten Richtung Europa fernzuhalten.

Der Paradiesische

Er tat für die Sprache der Iraner, was Luther für das Neuhochdeutsche und Dante für das moderne Italienisch taten – Firdausi schrieb vor 1000 Jahren ein Werk, das bis heute jeder im Original versteht. Und was für eines! Er schuf nicht nur das Neupersische als Hochsprache, sondern auch das gewaltigste je von einem einzelnen Menschen verfasste Epos. In beinahe 60 000 Versen, mehr als Homers Ilias und Odyssee zusammen, beschreibt sein „Königsbuch“, das Schahnameh, die Geschichte Irans in einer Mischung aus Legenden und historischen Fakten. Dabei weckte er bei seinen damals schon muslimischen Landsleuten den Stolz auf die durch Zarathustra geprägte Weltordnung ihrer Ahnen. Ironie am Rand: Als er sein Lebenswerk dem damals mächtigsten Herrscher der islamischen Welt, einem gewissen Mahmud von Ghazna, vorlegte, verweigerte der ihm den zuvor versprochenen Lohn. Altersarmut war die Folge. Die Wiedergutmachung kam spät, aber mit Macht: 1934 ließ Reza Schah, der Vater des letzten Pahlevi-Herrschers, Firdausi zu seinem 1000. Geburtstag in seiner Heimatstadt Tus bei Mashhad ein kolossales Grabmonument bauen. Dort erweisen dem „Paradiesischen“, das bedeutet sein Name auf Deutsch, bis heute viele Verehrer die Reverenz.

Verkannte Frauenpower

Als Shirin Ebadi nach Erhalt des Friedensnobelpreises 2003 mutig die Gleichberechtigung der Frauen in ihrer Heimat anmahnte, hörte ihr die Welt betroffen zu. Und Irans Patriarchen und Machos ballten wohl heimlich die Fäuste. Grund zu klagen hatte die mutige Anwältin aus Hamadan und haben Frauen bis heute tatsächlich genug. Schließlich behandelt das Zivil- und Strafrecht der Islamischen Republik die beiden Geschlechter nach wie vor sehr unterschiedlich. Frauen gelten beim Erben ebenso wie als Zeugen oder Verbrechensopfer prinzipiell nur halb so viel. Mädchen sind ab neun strafmündig und können schon in der Pubertät verheiratet werden. Ihrem Ehemann (wenn man vorab nichts anderes vertraglich vereinbart hat) müssen sie bedingungslos gehorchen. Der kann ihr etwa die Ausreise oder Ausübung ihres Berufes verbieten. Auch das Joggen, Radfahren, Schwimmen ist Frauen nur in strikt abgeschirmten Zonen erlaubt. Allerdings ist nicht alles düstere Repression. Erstaunliche Errungenschaften werden oft übersehen. So zählen Irans Frauen zu jenen mit der höchsten Bildung in der islamischen Welt. Sie stellen ein Drittel der Arbeitskräfte und aller Ärzte und an den Unis mehr als die Hälfte der Studierenden. Sie lenken ihr eigenes Auto und Firmen, gehen wählen, besetzen hohe politische Ämter und kämpfen, hochgradig organisiert und viel vehementer als in irgendeinem anderen arabischen Land, für mehr Rechte. Und sie haben erkannt, dass sich jede private Geste, jeder Akt gegen den offiziellen Benimmkodex als Protest instrumentalisieren lässt. So signalisiert den Sittenwächtern jeder Zentimeter, den das Kopftuch nach hinten rutscht, auch latente Bereitschaft zur Rebellion.

Auf einen Plausch ins Gotteshaus

„Psst! psst!“ In Kirchen, heißt es, hat man still zu sein. Höchstens ehrfürchtiges Flüstern geht. In Moscheen dagegen geben sich Gläubige, im Iran wie überall in der islamischen Welt, vergleichsweise viel freier und schwatzen, lachen, ja halten auf dem Teppich hingestreckt ein Schläfchen. Woran das liegt? Moscheen erfüllen seit Mohammeds Zeiten nicht nur religiöse Funktionen. Sie dienten lange als Sitz der Verwaltung und Rechtsprechung, als Ort für Versammlungen und militärische Befehlsausgaben, an dem auch Geschäftsabschlüsse besiegelt und Eheverträge geschlossen wurden; als Koranschulen, Rastplatz und Asyl für Arme, Reisende, Verfolgte. Als öffentlicher Erholungsraum, wo man vor und nach dem Gebet getrost plaudern, einfach Geselligkeit genießen kann, dienen sie bis heute. Zum Erstaunen vieler Europäer, die in einem Gotteshaus ausschließlich den Raum zur inneren Einkehr sehen.

Bloss nicht!

Iranisch mit arabisch verwechseln

Iraner sind ungemein stolz auf ihre Nation und jahrtausendealte, eigenständige Hochkultur. Auf ihre Sprache, Bräuche, Kunst und oft auch auf ihren vorislamischen Glauben. Deshalb bitte: Iran ist kein arabisches Land, Farsi, die Landessprache, nicht Arabisch. Und der Golf, um diesen Streitpunkt auch ein für allemal zu klären, heißt „Persischer“ Golf. Das haben schon die Historiografen der alten Griechen festgehalten.

Vor anderen schneuzen

In Gesellschaft das Taschentuch zu zücken, empfinden Iraner als ausgesprochen rüde. Tut man’s beim Essen, verdirbt man ihnen den Appetit. Also: aufstehen und sich diskret entfernen, bevor man losschnaubt! Am besten in einen Nebenraum oder nach draußen.

Öffentlich flirten

Trotz fortschreitender Liberalisierung: Sich vor aller Augen einzuhängen, zu umarmen oder gar zu küssen (Wangenküsse zwischen Angehörigen des gleichen Geschlechts ausgenommen), ist nach wie vor verpönt. Auch reichen weiterhin die meisten Frauen Männern in der Öffentlichkeit nicht die Hand.

Schuhe anlassen

Iraner legen Wert auf höchste Hygiene. Deshalb zieht man bei Privateinladungen am Eingang zur Wohnung unbedingt die Straßenschuhe aus. Ob man dann die bereitstehenden Hausschuhe überstreift oder in Socken über den echten Perser wandelt, bleibt jedem selbst überlassen. Raus aus den Schuhen gilt übrigens auch, bevor man Gebetsräume in Moscheen betritt oder in Restaurants auf einem Takht Platz nimmt.

Den Daumen recken

Ein Klassiker des krassen Missverständnisses: Streckt man in Europa dem Gegenüber seinen Daumen entgegen, signalisiert man damit Zustimmung, teilt die Freude über gute Laune oder einen Erfolg. Im Iran meint dieselbe Gebärde das genaue Gegenteil. Im Klartext: den Stinkefinger. Sollten Sie ihn im Affekt doch mal hochhalten, keine Sorge: Einheimische, die schon mit Westlern zu tun hatten, wissen um die konträre Bedeutung und werden nur innerlich milde lächeln, statt sich brüskiert zu fühlen.

Über Politik sprechen

Kellner, Taxifahrer, Zufallsbekanntschaften von der Straße – viele sagen gegenüber Ausländern, wenn die Rede auf die politische Lage im Land kommt, frei heraus, was sie denken. Doch wie viel sie auch lamentieren und schimpfen mögen: Iraner sind Nationalisten und hören Kritik an ihrer Heimat von außen ungern. Drum: Wenn es sich nicht um sehr vertraute Freunde – oder freigeistige Reiseleiter – handelt, lieber höflich zuhören und auf Fragen diplomatisch ausweichend antworten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger

Internationale Flüge ab Teheran werden über den außerhalb der Stadt gelegenen Flughafen Imam Khomeini Airport (IKA) abgewickelt. Der zentral gelegene Flughafen Mehrabad (THR) wird nur für nationale Flüge genutzt. Mehrere iranische Fluglinien wurden auf die -Luftsicherheitsliste gesetzt, da sie internationalen Sicherheitsstandards nicht genügen.

Die Zahl der Verkehrstoten, insbesondere bei Motorradfahrern (und ihren Mitfahrenden), ist in Iran seit Jahren gleichbleibend hoch. Das Verhalten vieler Verkehrsteilnehmer ist unberechenbar.

Viele Fahrzeuge werden nur mangelhaft gewartet (Beleuchtung, Bremsen, Reifen, Sicherheitsgurte oft nicht vorhanden), was das Unfallrisiko weiter erhöht.

An iranischen Tankstellen ist meist nur Benzin und Super in minderer Qualität und niedriger Oktanzahl erhältlich. Diesel ist nur an wenigen Tankstellen und nur außerhalb der Großstädte erhältlich, da in Iran keine privaten Diesel-Kfz gefahren werden. Die Qualität des Diesels ist oft schlecht und manche Tankstellen verweigern den Verkauf an private ausländische Kraftfahrer. In der Regel wird eine gesonderte Tankkarte benötigt, welche bereits bei Grenzübertritt erworben werden sollte.

  • Beachten Sie bei Reisen auf dem Luftweg nach Iran bzw. innerhalb Irans die -Luftsicherheitsliste.
  • Seien Sie im Straßenverkehr vorsichtig, insbesondere als Fußgänger.
  • Nutzen Sie keine Zweiräder, auch nicht als Mitfahrende.
  • Achten Sie beim Fahren auf Straßenerhebungen zur Verringerung der Geschwindigkeit ("speed bumps").
  • Fahren Sie nicht mit Militärfahrzeugen (auch nicht mit ehemaligen, zu Wohnmobilen umgebauten Militär-LKWs oder ähnlichem) nach Iran.
  • Beachten Sie unbedingt Hinweisschilder zu militärischen Sperrgebieten, auch wenn bestimmte Straßen auf Karten unter Umständen als befahrbar ausgewiesen sind.
  • Verzichten Sie auf Wüstentouren.

Autofahren ist in Iran bis zu sechs Monate mit dem deutschen Führerschein möglich.
Der internationale Führerschein ist nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

Homosexuelle Handlungen sind strafbar (wie auch allgemein sexuelle Handlungen außerhalb der Ehe). Teilweise werden homosexuelle Handlungen mit der Todesstrafe belegt.

Von Bootsexkursionen vor der Westküste der Vereinigten Arabischen Emirate () und in die "Straße von Hormuz" wird dringend abgeraten.

Die geltenden iranischen Gesetze und moralischen Wertvorstellungen, insbesondere die islamischen Kleidungsvorschriften, sollten unbedingt beachtet werden, siehe auch

Rechtliche Besonderheiten.

Foto- und Videoaufnahmen sollten nur sehr restriktiv und nur mit Genehmigung der beteiligten Personen aufgenommen werden, die Nutzung von Drohnen ist grundsätzlich verboten, siehe Sicherheit - Fotografieren und Filmen.

Ausländische Staatsangehörige wurden auch schon aufgrund ihrer Äußerungen zu aktuellen politischen Themen sowohl über Telefon, Soziale Medien und ähnliche angeklagt und verurteilt, siehe auch Aktuelles - Willkürliche Festnahmen und Strafverfolgung, sowie Rechtliche Besonderheiten.

Viele Webseiten, Apps und insbesondere soziale Medien (Facebook) sowie einige E-Mail-Anbieter sind in Iran gesperrt und können nur über VPN genutzt werden. Die Nutzung nicht genehmigter VPNs ist strafbar.

Iranischen Staatsangehörigen ist der Kontakt zu zahlreichen westlichen Organisationen und Medien verboten. Zudem wurden sie aufgefordert, keine Kontakte mit ausländischen Staatsangehörigen, ausländischen Botschaften und mit ihnen zusammenarbeitenden Organisationen "über das normale Maß" hinaus zu pflegen. Festnahmen von sowohl deutschen als auch iranischen Staatsangehörigen können die Folge sein.

Die Gültigkeit des iranischen Visums sollte unbedingt beachtet werden. Sollte es während des Aufenthalts in Iran ablaufen, kann die zuständige Ausländerpolizei dieses verlängern. Sollte das Visum bereits abgelaufen sein, ist eine Ausreise nicht möglich. In diesem Fall muss die iranische Ausländerpolizei aufgesucht und evtl. eine Strafzahlung geleistet werden. Im Anschluss kann das erforderliche Exit-Visum aufgestellt werden. Weitere Informationen zum Exit-Visum sind auf der Webseite der Deutschen Botschaft Teheran zu finden.

  • Respektieren Sie unbedingt die geltenden Gesetze und moralischen Wertvorstellungen, insbesondere die islamischen Kleidungsvorschriften, siehe auch Rechtliche Besonderheiten.
  • Überschreiten Sie nicht die Gültigkeit Ihres Visums.
  • Nutzen Sie Ihr Visum ausschließlich zum im Visum angegebenen Einreisezweck. Bei Visumsmissbrauch kann Passentzug, Haft oder Abschiebung drohen.
  • Seien Sie sich einer möglichen Überwachung der technischen Kommunikationswege bewusst und versenden Sie keine Fotos oder Reiseberichte mit Bezug zu aktuellen politischen Entwicklungen. Gleiches gilt für SMS und Telefonate.
  • Stellen Sie sich auf blockierten Zugang zu vielen ausländischen Webseiten und Apps ein.
  • Verzichten Sie auf "Couchsurfing" oder sonstige über soziale Netzwerke angebotene private Übernachtungsformen. Sowohl Ihnen als auch Ihren iranischen Gastgeber drohen Passentzug, Gerichtsverfahren und/oder Haft.

Das Datum des islamischen Fastenmonats variiert von Jahr zu Jahr und ist nicht mit den in der arabischen Welt geltenden Daten identisch.

In dieser Zeit der religiösen Besinnung gilt für Angehörige des muslimischen Glaubens ein Fastengebot, das heißt der Verzicht auf Speisen, Getränke, Rauchen sowie andere sinnliche Genüsse von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang.

In der Öffentlichkeit ist das Essen, Trinken und Rauchen auch für Anders- oder Nichtgläubige tagsüber verboten.

Ausnahmen gelten für Schwangere, Kranke, Kinder und Reisende.

  • Rechnen Sie mit Einschränkungen im Alltag (tagsüber Schließung vieler Restaurants, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Angelegenheiten mit Bezug auf die Respektierung islamischer Traditionen.
  • Achten Sie die religiösen Gefühle der lokalen Bevölkerung und begegnen Sie auch als anders- oder nichtgläubige Person dem Fasten mit Respekt.

Iranische Behörden erkennen keine doppelte Staatsangehörigkeit an. Sie behandeln Personen, die auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, als wären sie ausschließlich iranische Staatsangehörige. Der konsularische Zugang durch die deutsche Botschaft wird bei diesem Personenkreis regelmäßig verweigert, siehe Aktuelles.

Handlungen, die nach westlichem Rechtsverständnis strafbar sind, werden auch in Iran gerichtlich geahndet. Zusätzlich können Handlungen, die nach westlichem Rechtsverständnis unproblematisch sind, aber die muslimischen Wertevorstellungen verletzen können (zum Beispiel auch tanzen), bestraft werden. Die verhängten Strafen sind häufig schwer und mit dem westlichen Rechtsverständnis oft nicht vereinbar. Körperliche Strafen (zum Beispiel Peitschenhiebe) sind möglich. Die Haftbedingungen sind sehr hart.

Für schwere Drogendelikte, Mord, bewaffnete Raubüberfälle, schwere Finanzdelikte und bestimmte Sexualhandlungen (Geschlechtsverkehr außerhalb der Ehe, gleichgeschlechtlicher Geschlechtsverkehr) kann die Todesstrafe verhängt werden.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Alkoholbesitz, -konsum und -einfuhr ist untersagt.

Für Frauen (ab neun Jahren) und auch Männer gelten die islamischen Kleidungsvorschriften:

Der Mantel für Frauen (genannt Manteau) muss die weiblichen Körperformen verhüllen. Haare und Nacken müssen durch ein Kopftuch bedeckt sein. Arme und Beine müssen bis zu den Handgelenken bzw. Fußknöcheln bedeckt sein. Männer müssen lange Hosen tragen. An religiösen Orten wie Moscheen müssen lange Hemden getragen werden. Es werden vermehrt Kontrollen auf korrekte Kleidung durchgeführt, vor allem in religiös bedeutenden Städten wie Mashhad oder Qom, immer wieder aber auch in Teheran.

Beim Umgang mit iranischen Frauen oder Männern in der Öffentlichkeit muss mit Polizeikontrollen gerechnet werden.

Schon der bloße Aufenthalt in der Nähe von Militär- oder Atomanlagen kann bereits zu schwerwiegenden Missverständnissen bis hin zu Spionagevorwürfen führen. Es besteht die Gefahr willkürlicher Festnahmen, Verhöre oder Verurteilungen zu mehrjährigen Haftstrafen.

Die Nutzung von VPN-Netzwerken wird kontrolliert, die eines nicht genehmigten VPN-Netzwerks ist strafbar.

Verstöße gegen das Artenschutzabkommen werden vom Umweltministerium streng verfolgt und können mit Haftstrafen bis zu drei Jahre belegt werden.

  • Beachten Sie unbedingt die für das Verhältnis zwischen Mann und Frau geltenden Gesetze und Regeln.
  • Verzichten Sie auf "Couchsurfing" oder sonstige über soziale Netzwerke angebotene private Übernachtungsformen. Sowohl Ihnen als auch Ihren iranischen Gastgeber können Passentzug, Gerichtsverfahren oder Haft drohen.
  • Unterlassen Sie die Einfuhr oder Nutzung von Drohnen.
  • Verzichten Sie auf die Nutzung von VPN-Diensten.
  • Verhalten Sie sich besonders zurückhaltend beim Aufenthalt in der Nähe von Sicherheitsobjekten.
  • Meiden Sie Aufenthalten in unmittelbarer Nähe von Standorten von sicherheitsbewehrten Anlagen in Buschher, Natanz, Qom, sowie den entsprechenden Objekten in der Umgebung von Arak und Isfahan.
  • Fotografieren und filmen Sie insgesamt nur sehr restriktiv und nur mit Genehmigung der aufgenommenen Personen, siehe Sicherheit - Fotografieren und filmen.
  • Führen Sie keine Tiere oder Pflanzen aus.

Landeswährung ist der Rial (IRR), Preise werden jedoch oft in Toman (100.000 Rial entspricht 10.000 Toman, gesprochen oft als 10 Toman) angegeben.

  • Erkundigen Sie sich vor Handelseinigkeit, welche Währung gemeint ist.

Aufgrund der Sanktionen gegen Iran ist das Land nicht an den internationalen Zahlungsverkehr angeschlossen. Kreditkarten und andere ausländische Debitkarten können nicht genutzt werden.

  • Nehmen Sie ausreichend Bargeld (IRR, EUR oder USD) für den gesamten Aufenthalt mit. Es besteht keine Möglichkeit, Geld abzuheben oder es sich anderweitig zu beschaffen.

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Iran selbst ist kein Gelbfieberinfektionsgebiet.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) sicher, siehe Poliomyelitis.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die .

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Von März bis November besteht ein minimales Malariarisiko in ländlichen Gebieten der Provinz Hormozgan, im Süden der Provinzen Sistan und Belutschestan und Kerman (tropischer Teil) Die touristischen Regionen des Landes gelten als malariafrei, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der.

Unter üblichen Rahmenbedingungen (Reisedauer bis ca. 4 Wochen, Hotelunterbringung mit Klimaanlage, informierter und umsichtiger Reisender) wird eine medikamentöse Malariaprophylaxe nicht empfohlen.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie in den Abendstunden und nachts wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen.
  • Schlafen Sie unter einem imprägnierten Moskitonetz.

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko, das im Iran allerdings nur gering ist (Prävalenz unter 0,1%).

  • Verwenden Sie stets Kondome.

Durchfallerkrankungen sind im Iran noch relativ weit verbreitet. Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und auch Affen, siehe Tollwut.

  • Vermeiden Sie den Kontakt mit Tieren.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und impfen. Die Impfserie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein.
  • Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.

Insbesondere die Haut-Leishmaniose ist in ländlichen Gegenden verbreitet. Dies ist eine von Sandfliegen übertragene, parasitäre Erkrankung mit Hautveränderungen, die meist erst Wochen bis Monate nach dem Stich auftreten und lange persistieren. Bei anhaltenden, unklaren Fieberschüben und Milzvergrößerung kann auch die gefährliche, generalisierte ("viszerale") Form vorliegen.

  • Schützen Sie sich im Rahmen einer Expositionsprophylaxe adäquat vor Sandfliegen.
  • Stellen Sie sich bei nicht heilenden Hautgeschwüren oder anhaltenden Fieberschüben in einer tropenmedizinisch erfahrenen Klinik vor.

Iran ist derzeit ein eher seltenes Reiseziel für Trekkingtouristen, die in große Höhen aufsteigen. Oft reicht die Zeit nicht für eine stufenweise Höhenanpassung. Verschiedene Formen von akuter Höhenkrankheit sind möglich, siehe Höhenkrankheit.

  • Lassen Sie sich vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) vor der endgültigen Reiseplanung individuell durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt beraten. Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergerisiko (eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen.

Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.

Für die Hubschrauberrettung aus Bergnot gibt es in Iran keine zivilen Luftrettungsunternehmen, sondern lediglich die Möglichkeit einer Evakuierung durch das Militär, die sich sehr bürokratisch und zeitaufwändig gestaltet. Die Alarmierung kann je nach Unfallort oft nur sehr verzögert erfolgen, die Benutzung von Satellitentelefonen ist in Iran strikt verboten. Es können trotz großem Zeitdruck aufgrund einzuholender Genehmigungen diverser staatlicher Stellen vor allem am Wochenende mitunter mehrere Tage vergehen, bis ein Suchtrupp oder ein Helikopter einsatzbereit sind. Witterungsbedingt sind die Fluggeräte nicht immer einsatzbereit und können meist nur in einem sehr engen Zeitfenster frühmorgens starten. Die Kostenübernahme einer Rettung muss in jedem Fall vor dem Start der Rettungsaktion geklärt sein und ist in der Regel zunächst vom Verunglückten selbst zu tragen.

In Teheran ist die Verkehrsbelastung hoch. Durch die zusätzlichen Abgase der Industrie kommt es in der durch Gebirge umgebenen Millionenmetropole insbesondere in den Wintermonaten zu erhöhter Smogbelastung. Atemprobleme und Kopfschmerzen sind keine Seltenheit.

Die spezialisierte, medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, ist in weiten Landesteilen medizinisch, hygienisch, technisch und organisatorisch nicht auf der Höhe der Hauptstadt und nicht vergleichbar mit europäischem Standard. Sprachbarrieren können gerade auf dem Land die Kommunikation erschweren. Ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen ist auch in den Städten nicht überall existent.

In Teheran ist die medizinische Versorgung in allen Fachdisziplinen meist auf einem recht hohen Niveau möglich. Auch bei schweren Erkrankungen muss deshalb nur selten eine medizinische Evakuierung ins Ausland, nach Dubai, oder eine sofortige Repatriierung erwogen werden. Ein ausreichender Krankenversicherungsschutz, einschließlich einer Reiserückholversicherung, ist dennoch dringend notwendig.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie über die .

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger

Reisewarnung

Überblick

Stand - Tue, 27 Feb 2024 15:30:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Tue, 27 Feb 2024 16:37:38 +0100)

Letzte Änderungen:

Aktuelles

Sicherheit – Innenpolitische Lage; Kriminalität

Natur und Klima

Reiseinfos – Infrastruktur/Verkehr; Bootsexkursionen/Besonderheiten; Besondere Verhaltenshinweise; Rechtliche Besonderheiten

Einreise und Zoll – Visum; Dt.-iranische Doppelstaater

Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

Vor Reisen nach Iran wird gewarnt.

Deutsche Staatsangehörige werden aufgefordert, Iran zu verlassen.

Für deutsche Staatsangehörige besteht die konkrete Gefahr, willkürlich festgenommen, verhört und zu langen Haftstrafen verurteilt zu werden. Vor allem Doppelstaater, die neben der deutschen auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, sind gefährdet. In jüngster Vergangenheit kam es zu einer Vielzahl willkürlicher Verhaftungen ausländischer Staatsangehöriger.

Willkürliche Festnahmen und Strafverfolgung

Für deutsche Staatsangehörige besteht die konkrete Gefahr, willkürlich festgenommen, verhört und zu langen Haftstrafen verurteilt zu werden. Vor Reisen nach Iran wird daher gewarnt.

Verhaftungen und Verurteilungen können jederzeit aufgrund konstruierter Vorwände wie beispielsweise Spionagevorwürfen erfolgen. Sie können als politisches Druckmittel dienen und setzen so unschuldige Betroffene einer langen Haft unter harten Bedingungen aus. Irankritische Äußerungen, auch vor der Reise und beispielsweise in sozialen Medien, können von iranischer Seite überwacht werden und ein Grund für Strafverfolgung sein. Individualreisende können Spionagevorwürfen ausgesetzt sein, beispielsweise wegen Fotografie. Iranische Behörden verweigern deutsch-iranischen Doppelstaatern ihr Recht auf konsularische Betreuung und machen eine solche Betreuung durch die Deutsche Botschaft Teheran unmöglich. Die Haftbedingungen sind sehr hart; die Versorgung mit medizinisch notwendigen Medikamenten oder medizinisch notwendiger ärztlicher Behandlung ist nicht immer gegeben.

Bei Reisen besteht die Gefahr, dass Gepäck ausführlich durchsucht und gegebenenfalls beschlagnahmt wird. Elektronische Kommunikationsmittel wie Mobiltelefone, Notebooks, Tablets können eingehenden Untersuchungen unterzogen und die ausgelesenen Daten als Vorwand für strafrechtliche Vorwürfe genutzt werden. Besonders gefährdet sind Individualreisende, zum Beispiel mit einem Motorrad, Fahrrad oder Reisemobil/Camper, denn die Daten in elektronischen Karten und Navigationssysteme oder eingegebene Routen, insbesondere zur Planung von Offroad-Fahrten, können von den iranischen Sicherheitsbehörden als Hinweis auf Ausspähungs- und Spionageversuche gewertet werden. Sperrgebiete sind meistens nicht deutlich markiert. Auch auffälliges Verhalten oder der Gebrauch von technischen Geräten wie auffälligen Kameras, GPS-Geräten und Drohnen kann zu Kontrollen und schnell zum Spionagevorwurf führen die Nutzung von Drohnen ist grundsätzlich verboten. (s.u. Sicherheit – „Fotografieren und Filmen").

Selbst Personen, die in der Vergangenheit ohne Probleme ein- und ausreisen konnten, können willkürlich aufgrund zeitlich weit zurückliegender oder neuer Tatvorwürfe festgenommen werden. Lange Haftstrafen unter harten Bedingungen sind möglich; bei schwerwiegenderen Vorwürfen auch die Verhängung von Körperstrafen oder der Todesstrafe.

Strafrechtliche Vorschriften sind vage formuliert und können eine Vielzahl an alltäglichen Verhaltensweisen erfassen, ohne dass dies den Betroffenen vorher deutlich sein muss.
So können mit hohen Haftstrafen oder sogar der Todesstrafe geahndete Vergehen wie „Spionage", „Terrorismus" oder sog. „Korruption auf Erden" bereits durch private Äußerungen, das Teilen, Kommentieren oder Liken von Beiträgen in sozialen Medien erfüllt sein. Auch persönliche Aufzeichnungen wie Videos und Fotos auf dem Handy, Tagebucheinträge und sonstige Notizen sowie private Kontakte können als Beweise herangezogen werden.

  • Für Iran besteht eine Reisewarnung, unterlassen Sie Reisen nach Iran.
  • Unterlassen Sie insbesondere „Abenteuertourismus" mit Fahrrad, Motorrad, Reisemobil/Camper, da hier eine besonders hohe Gefahr einer willkürlichen Verhaftung besteht.
  • Reisen Sie nicht nach Iran insbesondere, wenn Sie sich in der Vergangenheit kritisch gegenüber dem Land und dem politischen System geäußert haben.
  • Seien Sie sich bewusst, dass nicht nur in Iran, sondern auch in Deutschland getätigte Meinungsäußerungen und Handlungen in Iran als kritisch wahrgenommen werden könnten und dort deshalb zu strafrechtlichen Konsequenzen führen können. Dies umfasst bereits die Teilnahme an regimekritischen Demonstrationen in Deutschland, das bloße Teilen oder Liken eines fremden, regierungskritischen Beitrags oder der Besitz regierungskritischer Videos oder Fotos auf dem Handy.
  • Löschen Sie Fotos und Dokumente mit politischem Bezug vor Ihrer Einreise.
  • Führen Sie für den Fall einer Verhaftung unbedingt benötigte Medikamente in für mehrere Tage ausreichender Menge am Körper mit.
  • Treffen Sie für den Fall einer längerdauernden Verhaftung Vorkehrungen zu familienrechtlichen Angelegenheiten (z. B. zum Sorgerecht für Ihre Kinder oder zur Betreuung von Angehörigen mit Pflegebedarf) und erteilen Sie ggf. Vollmachten zur stellvertretenden Erledigung Ihrer privaten und beruflichen Verpflichtungen.
  • Beachten Sie die Hinweise unter Sicherheit - Innenpolitische Lage und Rechtliche Besonderheiten.
  • Beachten Sie auch die Hinweise unter Einreise und Zoll zu Einreisekontrolle und Zurückweisungen.

Doppelstaater

Das Auswärtige Amt weist nachdrücklich auf die besonderen Risiken eines Iranaufenthalts für Doppelstaater hin:

Ausländische Staatsangehörige, die aus Sicht der iranischen Behörden auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, können nur mit ihrem iranischen Reisepass nach Iran einreisen. Iranische Behörden werten die Beantragung eines iranischen Reisepasses und die Einreise als Bekenntnis zur iranischen Staatsangehörigkeit und nutzen sie als Vorwand, Deutschen ihr Recht auf konsularische Betreuung durch die deutsche Botschaft zu verweigern. Siehe auch Sicherheit – Innenpolitische Lage und Einreise und Zoll - Deutsch-iranische Doppelstaater.

Doppelstaater mit auch iranischer Staatsangehörigkeit sind in besonderem Maße Verhören und/oder Verhaftungen ohne nachvollziehbare Gründe ausgesetzt. Es mehren sich Fälle, in denen Doppelstaater am Flughafen an der Ausreise gehindert werden bzw. eine Ausreisesperre verhängt wird, einschließlich gegen Personen mit Wohnsitz in Deutschland. Auch Familienangehörige von Inhaftierten werden regelmäßig stark unter Druck gesetzt.

  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung und Ausreiseaufforderung für alle deutschen Staatsangehörigen für Iran.
  • Beachten Sie, dass die zuständige deutsche Auslandsvertretung konsularische Unterstützung allenfalls in stark eingeschränktem Maß gewähren und Sie nicht vor teils erheblicher strafrechtlicher Verfolgung schützen kann. Dies gilt insbesondere, wenn Sie bei Einreise Ihren iranischen Pass verwenden.

Sicherheit

Vor Reisen nach Iran wird gewarnt.

Deutsche Staatsangehörige werden aufgefordert, Iran zu verlassen.

Terrorismus

In Iran kommt es, vor allem in Grenzregionen, unregelmäßig zu Zwischenfällen mit terroristischem Hintergrund. Besonders betroffen sind die Provinzen Kurdistan und Sistan-Belutschistan, der Osten der Provinz Kerman sowie die Grenzgebiete zu Irak, Pakistan und Afghanistan.

Der Anschlag auf eine Trauerfeier am Grabmal von General Kassem Soleimani in der Stadt Kerman (Südost-Iran) am 3. Januar 2024 forderte viele Todesopfer und mehrere hundert (Schwer-)Verletzte. Weitere Anschläge in anderen Provinzen oder in der Hauptstadt Teheran können derzeit nicht ausgeschlossen werden.

Bei zwei Anschlägen auf einen schiitischen Schrein in der Stadt Shiraz kamen 2022 und 2023 mindestens 16 Personen ums Leben.

Die iranischen Behörden haben seit einiger Zeit die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen im Grenzbereich zu Irak und zu Pakistan, aber auch in der Hauptstadt Teheran, erhöht. Im Osten der Provinz Kerman und in der Provinz Sistan-Belutschistan sowie generell in den Grenzgebieten Irans mit Pakistan und Afghanistan besteht ein erhebliches Entführungs- und Anschlagsrisiko, besonders im Dreieck zwischen den Städten Zabol, Bam, Chabahar. Stabiler ist die Lage in der Hafenstadt Chabahar selbst.
Anschläge richteten sich jedoch bisher nicht gegen ausländische Staatsangehörige.

In der Provinz Sistan-Belutschistan (Südosten, Grenze zu Pakistan/Afghanistan) kommt es regelmäßig zu Konflikten zwischen iranischen Sicherheitskräften und bewaffneten Gruppierungen. Die Bewegungsfreiheit ist eingeschränkt und es gibt vermehrte Sicherheits- und Personenkontrollen. Wiederholt wurden ausländische Staatsangehörige in der Region festgehalten und längeren Verhören unterzogen. Eine Weiterreise war in manchen Fällen nur noch mit iranischer Polizeieskorte möglich. Dies geschah vor dem Hintergrund von seit Jahren häufig auftretenden Fällen bewaffneter Angriffe auf iranische Sicherheitskräfte in der Region.

In der Provinz Kurdistan und der ebenfalls von Kurden bewohnten Provinz West-Aserbaidschan gibt es wiederholt Anschläge gegen Sicherheitskräfte, Personal der Justiz und Angehörige des Klerus. In diesem Zusammenhang haben Sicherheitskräfte ihr Vorgehen gegen kurdische Separatistengruppen sowie Kontrollen mit Checkpoints noch einmal verstärkt.

Seit 2015 kommt es nach iranischen Angaben in der Provinz Khuzestan und in anderen Landesteilen, auch in Teheran, wiederholt zu Verhaftungen von Personen, die mit dem sogenannten Islamischen Staat in Verbindung stehen und Terroranschläge in Iran geplant haben sollen.

Von Reisen in die Grenzregionen zu Armenien und Aserbaidschan wird auch nach Beendigung der militärischen Auseinandersetzung zwischen den beiden Ländern im Zusammenhang mit dem Konflikt um die Region Bergkarabach abgeraten.

  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung und Ausreiseaufforderung für alle deutschen Staatsangehörigen für Iran.
  • Beachten Sie für die Grenzregionen zu Irak und Pakistan immer die aktuelle Lage in den Nachbarländern.
  • Sehen Sie von Reisen in den Osten der Provinz Kerman und nach Sistan-Belutschistan sowie in die unmittelbaren Grenzgebiete zu Pakistan und Afghanistan gänzlich ab.
  • Vermeiden Sie nicht notwendige Reisen in die kurdischen Gebiete im Nordwesten und an die Grenzen zu Armenien und Aserbaidschan.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Beachten Sie die Hinweise unter Aktuelles.

Seit dem Tod der jungen Iranerin Jina Mahsa Amini am 16. September 2022 ist die Sicherheitslage im Land angespannt. Es kann aufgrund der anhaltenden Repression durch die Sicherheitskräfte weiterhin zu (spontanen) Protesten kommen. Polizei- und Sicherheitskräfte können gewaltsam gegen Demonstrierende vorgehen. Dies betrifft insbesondere Provinzen mit einem hohen Anteil von ethnisch-religiösen Minderheiten (z.B. Sistan-Belutschistan, Kurdistan). Im räumlichen Umfeld von Demonstrationen können Protestierende und auch unbeteiligte ausländische Staatsangehörige willkürlich verhaftet werden.

Die Kommunikationsdienste sind weitgehend eingeschränkt (insbesondere mobiles Internet, Instagram, WhatsApp, VPNs).

In der Vergangenheit wurden deutsche Reisende, die engen Kontakt zu iranischen Staatsangehörigen im Rahmen von Couchsurfing oder anderer privater Übernachtungsformen hatten, wegen Verstoßes gegen die muslimischen Moralvorstellungen und/oder Verdachts der Sicherheitsgefährdung festgenommen. Enger Kontakt zwischen ausländischen und iranischen Staatsangehörigen kann auch die beteiligten iranischen Staatsangehörigen in ernsthafte Gefahr bringen. Einreise und Aufenthalt in Iran zu einem anderen Zweck, als im iranischen Visum angegeben, ist unter Umständen strafbar. Siehe Reiseinfos – Besondere Verhaltenshinweise.

Bei Protesten und Kundgebungen kann es seitens der Sicherheitskräfte zur Anwendung von unverhältnismäßiger Gewalt und willkürlichen Festnahmen kommen. Internetdienste, vor allem Soziale Medien und Telefonnetze, können zeitweilig abgestellt werden. Personen, die sich beabsichtigt oder zufällig im Umfeld von Demonstrationen aufhalten droht die Festnahme und Verurteilung.

Alle Ausländer sowie insbesondere Personen, die auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, unterliegen einem erhöhten Risiko, auch ohne erkennbaren Grund festgenommen oder bei Ein- und Ausreise zurückgewiesen zu werden. Iranische Behörden erkennen keine doppelte Staatsangehörigkeit an, sondern behandeln iranische Doppelstaater als wären sie ausschließlich iranische Staatsangehörige. Konsularische Unterstützungsmöglichkeiten durch die Deutsche Botschaft Teheran sind erheblich eingeschränkt bis unmöglich, siehe auch Einreise und Zoll - Deutsch-iranische Doppelstaater und Aktuelles.

In der Vergangenheit wurden deutsche Reisende, die engen Kontakt zu iranischen Staatsangehörigen im Rahmen von Couchsurfing oder anderer privater Übernachtungsformen hatten, wegen Verstoßes gegen die muslimischen Moralvorstellungen und/oder Verdachts der Sicherheitsgefährdung festgenommen. Enger Kontakt zwischen ausländischen und iranischen Staatsangehörigen kann auch die beteiligten iranischen Staatsangehörigen in ernsthafte Gefahr bringen. Einreise und Aufenthalt in Iran zu einem anderen Zweck, als im iranischen Visum angegeben, ist unter Umständen strafbar. Siehe Reiseinfos – Besondere Verhaltenshinweise.

  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung und Ausreiseaufforderung für alle deutschen Staatsangehörigen für Iran.
  • Die Sicherheitslage kann sich im gesamten Land schnell und unvorhersehbar ändern.
  • Falls Sie sich dennoch im Land aufhalten, verhalten Sie sich sehr umsichtig und meiden Sie unbedingt Demonstrationen und Menschenansammlungen großräumig.
  • Meiden Sie intensiven Kontakt mit iranischen Staatsangehörigen. Sie können sich und andere in ernsthafte Gefahr bringen.
  • Verzichten Sie auf Couchsurfing oder andere über soziale Netzwerke organisierte private Übernachtungsformen.
  • Nutzen Sie ihr Visum ausschließlich zum darin angegebenen Zweck. Visumsmissbrauch kann gravierende Folgen bis zur Festnahme und Verurteilung oder Abschiebung haben.
  • Fotografieren und filmen Sie insgesamt nur sehr restriktiv und nur mit Genehmigung der aufgenommenen Personen; nutzen Sie auf keinen Fall Drohnen, siehe Sicherheit – Fotografieren und Filmen.
  • Meiden Sie Äußerungen zu politischen Verhältnissen und Geschehnissen im Iran.
  • Verfolgen Sie während Ihres Aufenthalts die aktuelle politische Lage und informieren Sie sich über die lokalen Medien oder in Ihrer Unterkunft über aktuelle Entwicklungen.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Informieren Sie sich zu iranischen Feiertagen.
  • Seien Sie an folgenden Daten besonders vorsichtig:
    3. Januar -                   Todestag von General Kassem Soleimani
    11. Februar – Revolutionstag

    Ghods-Tag - (jährliche Änderung des genauen Datums)
    16. September - Todestag von Mahsa Amini
    4. November - Besetzung der US-Botschaft
    7. Dezember - sog. Studententag.

Grenzregion zu Afghanistan und Pakistan

Die Lage an der iranisch-afghanischen Grenze ist unübersichtlich. Insbesondere bei Personen, die die afghanische Staatsangehörigkeit oder sonstige Wurzeln in der Region haben, sind Festnahmen, Inhaftierungen und Abschiebungen nach Afghanistan möglich.

Bereits vor den Protesten aufgrund des Todes von Mahsa Amini war die Sicherheitslage in der Grenzregion zu Pakistan, insbesondere in der Provinz Sistan-Belutschistan, äußerst angespannt. Gleiches gilt für die Sicherheitslage in den Grenzgebieten Irans zu Pakistan.

  • Beachten Sie die Hinweise unter Sicherheit sowie die geltende Reisewarnung für Afghanistan.
  • Beachten Sie die Hinweise unter Sicherheit, Einreise und Zoll sowie die Teilreisewarnung für Pakistan.
  • Die Deutsche Botschaft Teheran stellt keine Begleitschreiben für die Visumsbeantragung zur Einreise nach Afghanistan oder zur Einreise auf dem Landweg nach Pakistan aus, siehe Einreise und ZollWeiterreise in Nachbarländer.

Fotografieren und filmen

In vielen öffentlichen Gebäuden ist das Fotografieren und Filmen gänzlich verboten, wie beispielweise im Flughafen Teheran-Imam Khomeini (IKA). Dasselbe gilt auch für Landschaftsaufnahmen in bestimmten Regionen. Wann und wo Verbote gelten, ist häufig nicht ersichtlich.

Das Fotografieren und Filmen auch vermeintlich harmloser Orte kann zu Festnahmen und Strafverfolgung unter dem Vorwurf der Spionage führen – s.o. Aktuelles.

  • Unter keinen Umständen sollte Folgendes fotografiert oder gefilmt werden:
  • Staatliche Institutionen oder Gebäude oder Regierungsfahrzeuge
  • Militäranlagen oder Militärmanöver
  • Atomkraftwerke, Raffinerien, Erdöl-/Erdgasförderanlagen, Bohrplattformen
  • Menschenansammlungen oder Demonstrationen
  • Personal offizieller Behörden (zum Beispiel Polizei oder Militär)
  • Botschaftsgebäude
  • Kritische (Versorgungs-)Infrastruktur wie Elektrizitäts- oder Wasserwerke
  • Einzelne Personen ohne deren ausdrückliche Einwilligung
  • Verzichten Sie vor und in Flughäfen, Bahnhöfen und ähnlichen Gebäuden darauf, Fotos und Videos aufzunehmen.
  • Nutzen Sie auf keinen Fall Drohnen, auch nicht in abgelegenen Gebieten außerhalb von Städten.
  • Fotografieren und filmen Sie nur sehr restriktiv. Sie können immer mit Spionageverdacht konfrontiert werden. Mehrjährige Haftstrafen sind möglich.

Landminen

In den Gebieten an der iranisch-irakischen Grenze (besonders in den westiranischen Provinzen Kermanshah, Khuzestan, West-Aserbaidschan, Kurdistan und Ilam) ist als Folge des Iran-Irak-Krieges (1980-1988) mit Landminen zu rechnen. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Zwischenfällen, die nicht selten tödlich endeten. Nicht bewohnte Gebiete sollten in diesen Regionen vermieden, befestigte Wege auf keinen Fall verlassen werden.

  • Meiden Sie in der Grenzregion zu Irak unbewohnte Gebiete und verlassen Sie keinesfalls die befestigten Wege. Es besteht die Gefahr von Landminen.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist im internationalen Vergleich insgesamt niedrig, jedoch kommt es immer wieder zu Taschendiebstählen und Handtaschenraub, besonders durch vorbeifahrende Motorradfahrer. Auch Mobiltelefone werden im Vorbeifahren sowohl auf der Straße als auch aus Fahrzeugfenstern heraus entrissen.

Es besteht aber für deutsche Staatsangehörige die konkrete Gefahr willkürlicher Festnahmen, Verhöre oder Verurteilungen zu langen Haftstrafen. Dies erstreckt sich auch auf Doppelstaater, die neben der deutschen auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen. Vor Reisen nach Iran wird daher gewarnt.

Es gibt Fälle, in denen angebliches Sicherheitspersonal Personenkontrollen durchführt. Wertsachen werden bei einer solchen „Kontrolle" einbehalten und auf diese Weise entwendet.

Fahrzeugdiebstähle betreffen insbesondere solche mit Allradantrieb wie Geländewagen.

In der Vergangenheit gab es einzelne Fälle sexueller Belästigung, insbesondere in Menschenmengen und abgelegenen Gegenden.

  • Vermeiden Sie es, nachts oder alleine in entlegenen Gebieten zu reisen.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Tragen Sie stets eine Kopie Ihres Reisepasses und E-Visums bei sich. Lassen Sie während des Tages Ihren Reisepass und das Visum an einem sicheren Ort.
  • Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine nicht benötigten Wertsachen mit.
  • Halten Sie Fenster und Türen bei Autofahrten geschlossen und bevorzugen Sie vorbestellte Taxis gegenüber denen auf der Straße.
  • Informieren Sie sich über das iranische Konzept des „Taroof" - nehmen Sie nicht jedes höflich gemeinte Angebot der Gastfreundschaft an, ohne zu verstehen, was dahintersteht.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine persönlichen Daten mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich von der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Iran liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone. Mit Erdbeben unterschiedlichen Ausmaßes ist in den meisten Teilen des Landes zu rechnen. Das Klima ist kontinental-trocken mit milden Wintern mit Ausnahme der Gebirge im Norden. Nur an der Golfküste ist es feuchtheiß. In den Bergen kann es zu Lawinen,Erdrutschen und Steinschlag kommen. Besonders in der Wintersaison ist Vorsicht geboten. Anhaltender Starkregen kann zu weitreichenden Überschwemmungen und Beeinträchtigungen des Reiseverkehrs führen. In einigen Landesteilen können ganzjährig Staub- und Sandstürme auftreten.

  • Verfolgen Sie regelmäßig Wetterberichte und halten Sie sich bei Starkregen von Flussufern fern.
  • Bleiben Sie stets auf den ausgewiesenen Wegen und Pisten und verlassen Sie diese nicht. Denken Sie an die Lawinen- und Erdrutschgefahr in den Bergen.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  •  Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Internationale Flüge ab Teheran werden über den außerhalb der Stadt gelegenen Flughafen Imam Khomeini Airport (IKA) abgewickelt. Der zentral gelegene Flughafen Mehrabad (THR) wird nur für nationale Flüge genutzt. Mehrere iranische Fluglinien wurden auf die EU-Luftsicherheitsliste gesetzt, da sie internationalen Sicherheitsstandards nicht genügen.

Die Zahl der Verkehrstoten, insbesondere bei Motorradfahrern (und ihren Mitfahrenden), ist in Iran seit Jahren gleichbleibend hoch. Das Verhalten vieler Verkehrsteilnehmer ist unberechenbar.

Viele Fahrzeuge werden nur mangelhaft gewartet (Beleuchtung, Bremsen, Reifen, Sicherheitsgurte oft nicht vorhanden), was das Unfallrisiko weiter erhöht.

An iranischen Tankstellen ist meist nur Benzin und Super in minderer Qualität und niedriger Oktanzahl erhältlich. Diesel ist nur an wenigen Tankstellen und nur außerhalb der Großstädte erhältlich, da in Iran keine privaten Diesel-Kfz gefahren werden. Die Qualität des Diesels ist oft schlecht und manche Tankstellen verweigern den Verkauf an private ausländische Kraftfahrer. In der Regel wird eine gesonderte Tankkarte benötigt, welche bereits bei Grenzübertritt erworben werden sollte.

  • Beachten Sie bei Reisen auf dem Luftweg nach Iran bzw. innerhalb Irans die EU-Luftsicherheitsliste.
  • Seien Sie im Straßenverkehr vorsichtig, insbesondere als Fußgänger.
  • Nutzen Sie keine Zweiräder, auch nicht als Mitfahrende.
  • Achten Sie beim Fahren auf Straßenerhebungen zur Verringerung der Geschwindigkeit („speed bumps").
  • Fahren Sie nicht mit Militärfahrzeugen (auch nicht mit ehemaligen, zu Wohnmobilen umgebauten Militär-LKWs oder ähnlichem) nach Iran.
  • Beachten Sie unbedingt Hinweisschilder zu militärischen Sperrgebieten, auch wenn bestimmte Straßen auf Karten unter Umständen als befahrbar ausgewiesen sind.
  • Verzichten Sie auf Wüstentouren.

Führerschein

Autofahren ist in Iran bis zu sechs Monate mit dem deutschen Führerschein möglich.
Der internationale Führerschein ist nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen sind strafbar (wie auch allgemein sexuelle Handlungen außerhalb der Ehe). Teilweise werden homosexuelle Handlungen mit der Todesstrafe belegt.

Bootsexkursionen/Besonderheiten in der „Straße von Hormuz"

Von Bootsexkursionen vor der Westküste der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) und in die „Straße von Hormuz" wird dringend abgeraten.

Besondere Verhaltenshinweise

Die geltenden iranischen Gesetze und moralischen Wertvorstellungen, insbesondere die islamischen Kleidungsvorschriften, sollten unbedingt beachtet werden, siehe auch Rechtliche Besonderheiten.

Foto- und Videoaufnahmen sollten nur sehr restriktiv und nur mit Genehmigung der beteiligten Personen aufgenommen werden, die Nutzung von Drohnen ist grundsätzlich verboten, siehe Sicherheit – Fotografieren und Filmen.

Ausländische Staatsangehörige wurden auch schon aufgrund ihrer Äußerungen zu aktuellen politischen Themen sowohl über Telefon, Soziale Medien und ähnliche angeklagt und verurteilt, siehe auch Aktuelles – Willkürliche Festnahmen und Strafverfolgung, sowie Rechtliche Besonderheiten.

Viele Webseiten, Apps und insbesondere soziale Medien (z.B. Facebook) sowie einige E-Mail-Anbieter sind in Iran gesperrt und können nur über VPN genutzt werden. Die Nutzung nicht genehmigter VPNs ist strafbar.

Iranischen Staatsangehörigen ist der Kontakt zu zahlreichen westlichen Organisationen und Medien verboten. Zudem wurden sie aufgefordert, keine Kontakte mit ausländischen Staatsangehörigen, ausländischen Botschaften und mit ihnen zusammenarbeitenden Organisationen „über das normale Maß" hinaus zu pflegen. Festnahmen von sowohl deutschen als auch iranischen Staatsangehörigen können die Folge sein.

Die Gültigkeit des iranischen Visums sollte unbedingt beachtet werden. Sollte es während des Aufenthalts in Iran ablaufen, kann die zuständige Ausländerpolizei dieses verlängern. Sollte das Visum bereits abgelaufen sein, ist eine Ausreise nicht möglich. In diesem Fall muss die iranische Ausländerpolizei aufgesucht und evtl. eine Strafzahlung geleistet werden. Im Anschluss kann das erforderliche Exit-Visum aufgestellt werden. Weitere Informationen zum Exit-Visum sind auf der Webseite der Deutschen Botschaft Teheran zu finden.

  • Respektieren Sie unbedingt die geltenden Gesetze und moralischen Wertvorstellungen, insbesondere die islamischen Kleidungsvorschriften, siehe auch Rechtliche Besonderheiten.
  • Überschreiten Sie nicht die Gültigkeit Ihres Visums.
  • Nutzen Sie Ihr Visum ausschließlich zum im Visum angegebenen Einreisezweck. Bei Visumsmissbrauch kann Passentzug, Haft oder Abschiebung drohen.
  • Seien Sie sich einer möglichen Überwachung der technischen Kommunikationswege bewusst und versenden Sie keine Fotos oder Reiseberichte mit Bezug zu aktuellen politischen Entwicklungen. Gleiches gilt für SMS und Telefonate.
  • Stellen Sie sich auf blockierten Zugang zu vielen ausländischen Webseiten und Apps ein.
  • Verzichten Sie auf „Couchsurfing" oder sonstige über soziale Netzwerke angebotene private Übernachtungsformen. Sowohl Ihnen als auch Ihren iranischen Gastgeber drohen Passentzug, Gerichtsverfahren und/oder Haft.

Ramadan

Das Datum des islamischen Fastenmonats variiert von Jahr zu Jahr und ist nicht mit den in der arabischen Welt geltenden Daten identisch.

In dieser Zeit der religiösen Besinnung gilt für Angehörige des muslimischen Glaubens ein Fastengebot, das heißt der Verzicht auf Speisen, Getränke, Rauchen sowie andere sinnliche Genüsse von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang.

In der Öffentlichkeit ist das Essen, Trinken und Rauchen auch für Anders- oder Nichtgläubige tagsüber verboten.

Ausnahmen gelten für Schwangere, Kranke, Kinder und Reisende.

  • Rechnen Sie mit Einschränkungen im Alltag (tagsüber Schließung vieler Restaurants, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Angelegenheiten mit Bezug auf die Respektierung islamischer Traditionen.
  • Achten Sie die religiösen Gefühle der lokalen Bevölkerung und begegnen Sie auch als anders- oder nichtgläubige Person dem Fasten mit Respekt.

Rechtliche Besonderheiten

Iranische Behörden erkennen keine doppelte Staatsangehörigkeit an. Sie behandeln Personen, die auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, als wären sie ausschließlich iranische Staatsangehörige. Der konsularische Zugang durch die deutsche Botschaft wird bei diesem Personenkreis regelmäßig verweigert, siehe Aktuelles.

Handlungen, die nach westlichem Rechtsverständnis strafbar sind, werden auch in Iran gerichtlich geahndet. Zusätzlich können Handlungen, die nach westlichem Rechtsverständnis unproblematisch sind, aber die muslimischen Wertevorstellungen verletzen können (zum Beispiel auch tanzen), bestraft werden. Die verhängten Strafen sind häufig schwer und mit dem westlichen Rechtsverständnis oft nicht vereinbar. Körperliche Strafen (zum Beispiel Peitschenhiebe) sind möglich. Die Haftbedingungen sind sehr hart.

Für schwere Drogendelikte, Mord, bewaffnete Raubüberfälle, schwere Finanzdelikte und bestimmte Sexualhandlungen (Geschlechtsverkehr außerhalb der Ehe, gleichgeschlechtlicher Geschlechtsverkehr) kann die Todesstrafe verhängt werden.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Alkoholbesitz, -konsum und -einfuhr ist untersagt.

Für Frauen (ab neun Jahren) und auch Männer gelten die islamischen Kleidungsvorschriften:

Der Mantel für Frauen (genannt Manteau) muss die weiblichen Körperformen verhüllen. Haare und Nacken müssen durch ein Kopftuch bedeckt sein. Arme und Beine müssen bis zu den Handgelenken bzw. Fußknöcheln bedeckt sein. Männer müssen lange Hosen tragen. An religiösen Orten wie Moscheen müssen lange Hemden getragen werden. Es werden vermehrt Kontrollen auf korrekte Kleidung durchgeführt, vor allem in religiös bedeutenden Städten wie Mashhad oder Qom, immer wieder aber auch in Teheran. 

Beim Umgang mit iranischen Frauen oder Männern in der Öffentlichkeit muss mit Polizeikontrollen gerechnet werden.

Schon der bloße Aufenthalt in der Nähe von Militär- oder Atomanlagen kann bereits zu schwerwiegenden Missverständnissen bis hin zu Spionagevorwürfen führen. Es besteht die Gefahr willkürlicher Festnahmen, Verhöre oder Verurteilungen zu mehrjährigen Haftstrafen.

Die Nutzung von VPN-Netzwerken wird kontrolliert, die eines nicht genehmigten VPN-Netzwerks ist strafbar.

Verstöße gegen das Artenschutzabkommen werden vom Umweltministerium streng verfolgt und können mit Haftstrafen bis zu drei Jahre belegt werden.

  • Beachten Sie unbedingt die für das Verhältnis zwischen Mann und Frau geltenden Gesetze und Regeln.
  • Verzichten Sie auf „Couchsurfing" oder sonstige über soziale Netzwerke angebotene private Übernachtungsformen. Sowohl Ihnen als auch Ihren iranischen Gastgeber können Passentzug, Gerichtsverfahren oder Haft drohen.
  • Unterlassen Sie die Einfuhr oder Nutzung von Drohnen.
  • Verzichten Sie auf die Nutzung von VPN-Diensten.
  • Verhalten Sie sich besonders zurückhaltend beim Aufenthalt in der Nähe von Sicherheitsobjekten.
  • Meiden Sie Aufenthalten in unmittelbarer Nähe von Standorten von sicherheitsbewehrten Anlagen in Buschher, Natanz, Qom, sowie den entsprechenden Objekten in der Umgebung von Arak und Isfahan.
  • Fotografieren und filmen Sie insgesamt nur sehr restriktiv und nur mit Genehmigung der aufgenommenen Personen, siehe Sicherheit – Fotografieren und filmen.
  • Führen Sie keine Tiere oder Pflanzen aus.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Rial (IRR), Preise werden jedoch oft in Toman (100.000 Rial entspricht 10.000 Toman, gesprochen oft als 10 Toman) angegeben. 

  • Erkundigen Sie sich vor Handelseinigkeit, welche Währung gemeint ist.

Aufgrund der Sanktionen gegen Iran ist das Land nicht an den internationalen Zahlungsverkehr angeschlossen. Kreditkarten und andere ausländische Debitkarten können nicht genutzt werden.

  • Nehmen Sie ausreichend Bargeld (IRR, EUR oder USD) für den gesamten Aufenthalt mit. Es besteht keine Möglichkeit, Geld abzuheben oder es sich anderweitig zu beschaffen.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Irans sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum.

Informationen zum Visum erteilen die iranischen Auslandsvertretungen in Deutschland wie die iranische Botschaft in Berlin.

Das Visum wird nicht in den Pass geklebt, sondern als elektronisches Visum ausgestellt, das in Form eines Ausdrucks mitgeführt wird. Dadurch entfällt auch die Anbringung eines Einreisestempels im Reisepass.

  • Bewahren Sie während der gesamten Aufenthaltsdauer Ihren Reisepass und Ihr Visum sicher auf.

Für nicht-touristische Aufenthalte in Iran muss das korrekte Visum (zum Beispiel Journalistenvisum, Arbeitsvisum) beantragt werden. Bei Verstoß gegen die iranischen Einreisebestimmungen muss mit strafrechtlicher Verfolgung und unverhältnismäßig hohen Strafen (u.a. mehrjährigen Freiheitsstrafen) gerechnet werden.

Bei Überschreitung der Gültigkeit des Visums oder bei Verlust des Reisepasses ist mit erheblichen Schwierigkeiten zu rechen. Die Ausstellung eines Ausreisevisums („Exit-Visum") durch die iranischen Behörden kann mehrere Tage bis Wochen dauern. Dabei werden bei einer Überschreitung der Visumsdauer in der Regel Strafzahlungen gegenüber der Ausländerpolizei sowie eine Bearbeitungsgebühr für das Exit-Visum fällig.

  • Informieren Sie sich auf der Webseite der Deutschen Botschaft Teheran zur Vorgehensweise bei Verlust oder Ablauf Ihres deutschen Reisepasses und zu den Beantragungsschritten eines iranischen Exit-Visums.

Visum vor der Einreise

Vor Einreise kann ein Online-Visum (e-Visa) für die Einreise nach Iran beantragt werden.

Visum bei Einreise („on arrival")

Es liegen keine gesicherten Informationen vor, ob der „visa on arrival-Prozess" seit der COVID 19-Pandemie wieder zuverlässig funktioniert.

  • Von der Nutzung von „visa on arrival" wird dringend abgeraten.

Krankenversicherung

Für die Dauer des Aufenthaltes in Iran ist eine iranische oder deutsche Unfall- und Krankenversicherung notwendig.

Oftmals wird ein Krankenversicherungsnachweis gefordert, der eine COVID-19-Erkrankung einschließt.

  • Bitte informieren Sie sich bei den iranischen Auslandsvertretungen in Deutschland über die genauen Anforderungen an Ihre Auslandskrankenversicherung.

Grenzübergänge für die Ein- und Ausreise

Ausländische Staatsangehörige können generell über die internationalen Flughäfen des Landes gemäß den geltenden Voraussetzungen einreisen.

Die Grenzübergänge nach Pakistan befinden sich in der Provinz Sistan-Beluschistan, wo Zusammenstöße zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften sowie Bandenkriminalität (v.a. Drogenschmuggel), einhergehend mit Überfällen, Schusswaffengebrauch verzeichnet werden. Von einer Überfahrt per Schiff von iranischen Häfen am Persischen Golf in die VAE wird dringend abgeraten, da es sich um illegale Fähr- und Frachtverbindungen handeln kann.

Alle Einreise-, Zoll- und Devisenformulare sollten sorgfältig und genau ausgefüllt werden. Auf dem Landweg mit dem eigenen Kfz Einreisende benötigen für ihr Fahrzeug eine iranische Kfz-Versicherung.

  • Beachten Sie die Teilreisewarnung für Pakistan und die Reisewarnung für Afghanistan. Die Weiterreise nach Afghanistan und Pakistan wird in keiner Weise unterstützt. Es kommt immer wieder zu Grenzschließungen auf beiden Seiten, bedingt durch sicherheitsrelevante Vorfälle und Unruhen.
  • Informieren Sie sich vorab und bei Einreise auf dem Landweg an der Grenze über den Abschluss einer entsprechenden Kfz-Versicherung für Ihr Fahrzeug
  • Erkundigen Sie sich bei den für die jeweilige Grenzübertrittstelle zuständigen iranischen Behörden über die genauen Einreisevoraussetzungen.
  • Informieren Sie sich vor Reiseantritt zusätzlich über mögliche Erfordernisse für die Ausreise. bzw. die Bestimmungen für die Durchreise bei den Behörden der jeweiligen Länder.

Weiterreise in Nachbarländer

S. Teilreisewarnung Pakistan.

Zur Beantragung eines Visums für manche Nachbarländer Irans (z.B. Pakistan, Turkmenistan) in Iran wird von den betreffenden Auslandsvertretungen oft eine konsularische Bescheinigung verlangt, in der Passdaten des Reisenden bestätigt werden.

Reisen in die USA nach Aufenthalten in Iran

Reisen nach Iran können sich auf spätere Einreisen in die USA auswirken. Weitere Informationen dazu finden Sie in den Reise- und Sicherheitshinweisen USA.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.

  • Bitte beachten Sie die vom deutschen Recht abweichenden Sorgerechtsbestimmungen des iranischen Rechts und informieren Sie sich vorab über die gültige Rechtslage und die daraus entstehenden Konsequenzen.
  • Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.

Deutsch-iranische Doppelstaater

Vor Reisen nach Iran wird gewarnt. Für deutsche Staatsangehörige besteht die konkrete Gefahr, willkürlich festgenommen, verhört und zu langen Haftstrafen verurteilt zu werden. Vor allem Doppelstaater, die neben der deutschen auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, sind gefährdet.

Personen, die sowohl die deutsche als auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen (sog. Doppelstaater), werden von den iranischen Behörden ausschließlich als iranische Staatsangehörige behandelt, siehe Aktuelles. Dies führt dazu, dass eine konsularische Betreuung durch die Deutsche Botschaft Teheran in Notfällen nicht möglich ist.

Die iranische Staatsangehörigkeit kann nicht abgelegt werden und Iran sieht Kinder iranischer Eltern automatisch als Iraner an. Eine iranische Staatsangehörigkeit kann auch ohne einen iranischen Reisepass oder iranische Geburtsdokumente vorliegen, und auch Personen betreffen, die selbst keinen Kontakt mit Iran hatten. Merkmal für eine von iranischen Behörden vermutete iranische Staatsangehörigkeit sind zum Beispiel Name oder Geburtsort.

Doppelstaater mit auch iranischer Staatsangehörigkeit sind in besonderem Maße Verhören und/oder Verhaftungen ohne nachvollziehbare Gründe ausgesetzt, einschließlich bei der Einreise nach Iran. Es mehren sich Fälle der Verhängung von Ausreisesperren, u.a. bei nichtgeleistetem Militärdienst) sowie Überprüfung von Handys, Kamera und PC. Auch eine strafrechtliche Verfolgung politischer Aktivitäten in Deutschland (z.B. Teilnahme an regimekritischen Demonstrationen in Deutschland, Verbreitung regimekritischer Beiträge über Social Media) bis hin zu Inhaftierung und Verurteilung in Iran kann nicht ausgeschlossen werden. 2023 wurden in westlichen Staaten lebende Personen iranischer Herkunft, die an regimekritischen Demonstrationen teilgenommen hatten, gezielt bei Aufenthalten in Iran verhaftet, strafrechtlich verfolgt und durch Folter zu Geständnissen gezwungen, um so Protestierende abzuschrecken.

Nach iranischem Recht ist das Zusammenleben von Mann und Frau in einer eheähnlichen Gemeinschaft ohne Eheschließung strafbar. Doppelstaater, deren Ehe in Iran nicht anerkannt ist, müssen bei Einreise eventuell mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Für miteingereiste Kindern sind in diesem Fall in Iran iranische Geburtsurkunden und Reisepässe zu beantragen, bevor eine Ausreise aus Iran möglich ist. Dies kann mit erheblichen Schwierigkeiten und zeitlichen Verzögerungen verbunden sein.

  • Führen Sie Ihren gültigen, iranischen Reisepass zur Ein- und Ausreise nach Iran mit sich.
  • Beachten Sie, dass die konsularische Unterstützung durch die Deutsche Botschaft Teheran erheblich eingeschränkt bis unmöglich ist. Die Deutsche Botschaft Teheran kann Sie insbesondere nicht vor einer möglichen strafrechtlichen Verfolgung schützen.
  • Sollte die Gültigkeit Ihres iranischen Reisepasses abgelaufen sein oder Ihr Pass von den iranischen Behörden entzogen worden sein, ist die Ausreise erst nach Ausstellung eines neuen iranischen Reisepasses bzw. Rückgabe Ihres Passes durch die iranischen Behörden möglich.
  • Ein deutscher Reisepass reicht bei gleichzeitig bestehender iranischer Staatsangehörigkeit für die Ausreise aus Iran nicht aus; Sie benötigen zusätzlich einen iranischen Pass.
  • Führen Sie zur Einreise nach Deutschland einen gültigen deutschen Reisepass mit sich.
  • Für den Fall, dass Sie ohne gültigen deutschen Reisepass nach Deutschland zurückreisen wollen, sollten Sie vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft prüfen, ob Ihr Transport auch mit einem Personalausweis oder abgelaufenen Reisepass möglich ist.

Wehrdienst deutsch-iranischer Doppelstaater

Mit Beginn des iranischen Kalenderjahres („Nowruz", 21. März), in dem ein Mann 18 Jahre alt wird, wird er in Iran wehrpflichtig und muss einen aktiven Wehrdienst von 24 Monaten leisten. Nach Erreichen des 50. Lebensjahres ist ein Mann vom Militärdienst befreit; ggf. muss er jedoch bis zum 60. Lebensjahr Wehrdienst leisten. Es besteht die Pflicht, sich zum Militärdienst registrieren zu lassen (alle im Ausland lebenden Iraner müssen sich unaufgefordert bei der für sie zuständigen iranischen Auslandsvertretung melden).

Auslandsiranern kann unter bestimmten Voraussetzungen einmal jährlich eine Einreise nach Iran ohne Wehrdienstverpflichtung gewährt werden. Einzelheiten sind bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung zu erfragen.

  • Beachten Sie, dass Sie als männlicher Doppelstaater bis zur vollständigen Ableistung des Wehrdienstes in Iran (oder Erhalt einer Ausnahmegenehmigung) eine Ausreisesperre erhalten können.

Hinweise für deutsche Ehefrauen iranischer Staatsangehöriger

Nach Kenntnis der Deutschen Botschaft Teheran erwirbt die deutsche Ehefrau durch eine nach iranischem Recht wirksame Eheschließung mit einem Iraner automatisch die iranische Staatsangehörigkeit. Rechtsverbindliche Auskünfte zum Erwerb der iranischen Staatsangehörigkeit können nur die zuständigen iranischen Behörden erteilen.

Die deutsche Staatsangehörigkeit geht bei einem automatischen Staatsangehörigkeitserwerb nicht verloren. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass die iranischen Behörden bei der Einreise oder bei der Ausstellung der sogenannten Shenasnameh (Personenstandsdokument) für die deutsche Ehefrau den deutschen Reisepass der Betroffenen einbehalten. In diesem Fall sollte umgehend mit der Deutschen Botschaft Teheran Kontakt aufgenommen werden.

Da nach iranischem Recht der Ehemann das Aufenthaltsbestimmungsrecht sowohl für seine Ehefrau als auch für die gemeinsamen Kinder besitzt, kann der iranische Ehemann seiner Ehefrau und den gemeinsamen Kindern die Ausreise verweigern. Ehefrau und Kinder benötigen die Zustimmung ihres Ehemannes, um das Land wieder zu verlassen.

Insbesondere für miteinreisende Kinder ist das Risiko einer möglichen Ausreisesperre mit all ihren Konsequenzen sorgfältig abzuwägen.

Der iranische Ehemann kann eine Ausreisesperre verhängen, solange nach iranischem Recht die Ehe fortbesteht. Dies ist auch nach einer außerhalb Irans erfolgten Scheidung möglich, solange die ausländische Scheidung nicht offiziell von den iranischen Behörden registriert und in den Shenasnamehs (Personenstandsdokumenten) der Beteiligten eingetragen wurde. Eine Ausreise der Frau ohne die Zustimmung des früheren Ehemannes ist in diesem Fall bis zur Registrierung und Eintragung der Scheidung in einem iranischen Gerichtsverfahren nicht möglich.

  • Befassen Sie sich vor Einreise ggf. mit dieser Problematik.
  • Sollte Ihnen bei Einreise der Pass abgenommen werden, nehmen Sie umgehend mit der deutschen Botschaft in Teheran Kontakt auf.
  • Beantragen Sie ggf. rechtzeitig vor einer Reise die Registrierung der Scheidung bei einer iranischen Auslandsvertretung, um eine Verzögerung der Rückreise nach Deutschland zu vermeiden.

Einfuhrbestimmungen

Barmittel mit einem Wert bis 10.000 EUR dürfen ohne weitere Erklärung eingeführt und mit einem Wert bis 5.000 EUR ausgeführt werden. Höhere Beträge müssen angemeldet werden.

  • Führen Sie keinen Alkohol, Schweinefleisch und Publikationen, die das sehr strenge iranische Moralverständnis verletzen könnten, ein.
  • Sie dürfen einen bis zu sechs m² großen und höchstens 30 Jahre alten Teppich ausführen.

  • Die Ausfuhr von Antiquitäten (Gegenstände, die älter als 30 Jahre alt sind) ist nur mit einer Genehmigung der Organisation für Kulturerbe zulässig. Suchen Sie dazu unter Vorlage eines Flugtickets als Nachweis der Ausreise die Organisation für Kulturerbe der Provinz Teheran nach vorheriger Terminvereinbarung auf (Tel. +98 21 667020614, Durchwahl 212, Imam Khomeini Str. 30 Tir Str., Iran-Bastan-Museum).

Einreise mit Kfz

Es ist unklar, ob die Einreise mit dem eigenen Kraftfahrzeug nach Iran weiterhin möglich ist, siehe Aktuelles. Auskünfte erteilt die zuständige iranische Auslandsvertretung in Deutschland oder die iranischen Grenzbehörden. Bisher war zur Einreise mit einem eigenen Kraftfahrzeug ein „Carnet de passage" und ein ausreichender Versicherungsschutz für den gesamten Aufenthalt in Iran erforderlich.
Bei der Einreise mit einem Dieselfahrzeug gab es vermehrt Probleme.

Heimtiere

Für die Einfuhr von Heimtieren wird eine amtstierärztliche Bescheinigung verlangt, die nicht älter als zehn Tage sein darf, dass das Tier gesund ist, innerhalb der letzten sechs Monate gegen Tollwut geimpft wurde, entwurmt ist und einen Chip besitzt. Empfehlenswert ist der EU-Heimtierausweis. Bei Einreise am Flughafen erfolgt neben einer Kontrolle in der Regel eine erneue amtstierärztliche Untersuchung.

  • Erkundigen Sie sich bezüglich der Einfuhr von Heimtieren bitte auch direkt bei den iranischen Auslandsvertretungen.

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Iran selbst ist kein Gelbfieberinfektionsgebiet.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) sicher, siehe Poliomyelitis.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Von März bis November besteht ein minimales Malariarisiko in ländlichen Gebieten der Provinz Hormozgan, im Süden der Provinzen Sistan und Belutschestan und Kerman (tropischer Teil) Die touristischen Regionen des Landes gelten als malariafrei, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG. 

Unter üblichen Rahmenbedingungen (Reisedauer bis ca. 4 Wochen, Hotelunterbringung mit Klimaanlage, informierter und umsichtiger Reisender) wird eine medikamentöse Malariaprophylaxe nicht empfohlen.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie in den Abendstunden und nachts wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen.
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. 

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko, das im Iran allerdings nur gering ist (Prävalenz unter 0,1%).

  • Verwenden Sie stets Kondome.

Durchfallerkrankungen

Durchfallerkrankungen sind im Iran noch relativ weit verbreitet. Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Tollwut

Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und auch Affen, siehe Tollwut.

  • Vermeiden Sie den Kontakt mit Tieren.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und impfen. Die Impfserie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein.
  • Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.

Leishmaniose

Insbesondere die Haut-Leishmaniose ist in ländlichen Gegenden verbreitet. Dies ist eine von Sandfliegen übertragene, parasitäre Erkrankung mit Hautveränderungen, die meist erst Wochen bis Monate nach dem Stich auftreten und lange persistieren. Bei anhaltenden, unklaren Fieberschüben und Milzvergrößerung kann auch die gefährliche, generalisierte (sog. „viszerale") Form vorliegen.

  • Schützen Sie sich im Rahmen einer Expositionsprophylaxe adäquat vor Sandfliegen.
  • Stellen Sie sich bei nicht heilenden Hautgeschwüren oder anhaltenden Fieberschüben in einer tropenmedizinisch erfahrenen Klinik vor.

Geographisch bedingte Erkrankungen

Iran ist derzeit ein eher seltenes Reiseziel für Trekkingtouristen, die in große Höhen aufsteigen. Oft reicht die Zeit nicht für eine stufenweise Höhenanpassung. Verschiedene Formen von akuter Höhenkrankheit sind möglich, siehe Höhenkrankheit.

  • Lassen Sie sich vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) vor der endgültigen Reiseplanung individuell durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt beraten. Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergerisiko (z.B. eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen.

Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.

Für die Hubschrauberrettung aus Bergnot gibt es in Iran keine zivilen Luftrettungsunternehmen, sondern lediglich die Möglichkeit einer Evakuierung durch das Militär, die sich sehr bürokratisch und zeitaufwändig gestaltet. Die Alarmierung kann je nach Unfallort oft nur sehr verzögert erfolgen, die Benutzung von Satellitentelefonen ist in Iran strikt verboten. Es können trotz großem Zeitdruck aufgrund einzuholender Genehmigungen diverser staatlicher Stellen vor allem am Wochenende mitunter mehrere Tage vergehen, bis ein Suchtrupp oder ein Helikopter einsatzbereit sind. Witterungsbedingt sind die Fluggeräte nicht immer einsatzbereit und können meist nur in einem sehr engen Zeitfenster frühmorgens starten. Die Kostenübernahme einer Rettung muss in jedem Fall vor dem Start der Rettungsaktion geklärt sein und ist in der Regel zunächst vom Verunglückten selbst zu tragen.

Luftverschmutzung

In Teheran ist die Verkehrsbelastung hoch. Durch die zusätzlichen Abgase der Industrie kommt es in der durch Gebirge umgebenen Millionenmetropole insbesondere in den Wintermonaten zu erhöhter Smogbelastung. Atemprobleme und Kopfschmerzen sind keine Seltenheit.

Medizinische Versorgung

Die spezialisierte, medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, ist in weiten Landesteilen medizinisch, hygienisch, technisch und organisatorisch nicht auf der Höhe der Hauptstadt und nicht vergleichbar mit europäischem Standard. Sprachbarrieren können gerade auf dem Land die Kommunikation erschweren. Ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen ist auch in den Städten nicht überall existent.

In Teheran ist die medizinische Versorgung in allen Fachdisziplinen meist auf einem recht hohen Niveau möglich. Auch bei schweren Erkrankungen muss deshalb nur selten eine medizinische Evakuierung ins Ausland, z.B. nach Dubai, oder eine sofortige Repatriierung erwogen werden. Ein ausreichender Krankenversicherungsschutz, einschließlich einer Reiserückholversicherung, ist dennoch dringend notwendig.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z.B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Außerhalb Teherans ist die Gesundheitsversorgung unzureichend und die Rettung bei Verkehrs-, Arbeits- und Sportunfällen schwierig.

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.

Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

Essen und Trinken

Wegen der Gefahr möglicher Darminfektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor dem Trinken, Zähneputzen und vor der Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.

Milch ist meist pasteurisiert, unpasteurisierte Milch sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden. Von dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird abgeraten.

Impfungen

Titel Besondere Vorsichtsmaßnahmen Gesundheitszeugnis erforderlich
Gelbfieber 1 -
Cholera 2 -
Typhus & Polio Ja -
Malaria 3 -
Essen & Trinken - -

Anmerkungen Impfungen

[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen wollen.

[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch, v.a. in den Provinzen Hamadan (Asadabad District, Hamadan District), Kerman, Khuzestan, Markazi (Arak District), Qom Province (Qom District), Sistan and Baluchistan (Iranshahr District, Nikshahr District) und Zanjan (Khodabandeh District). Um sich zu schützen, sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen.

[3] Geringes Malariarisiko landesweit unterhalb von 1.500 m von Mai bis September und an der Küste des Persischen Golfs ganzjährig. Die weniger gefährliche Form Plasmodium vivax herrscht hier vor.
In einigen Gegenden nördlich des Zagros-Gebietes (Provinz Ardebil und Ost-Aserbaidschan) sowie in den west- und südwestlichen Gebieten soll die vorherrschende gefährlichere Form Plasmodium falciparum chloroquin- und sulfadoxin-pyrimethamin-resistent sein.

Gesundheitszeugnis

Für Arbeits- und Langzeitaufenthalte wird ein HIV-Test in englischer Sprache verlangt.

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Tuberkulose Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden. 

Bilharziose-Erreger kommen in Teichen und Flüssen vor, v.a. in der Provinz Khuzestan. Das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind ungefährlich.

Hepatitis A kommt vor, Hepatitis B ist endemisch. Impfschutz gegen Hepatitis A wird empfohlen, bei Langzeitaufenthalten und bei Kindern und Jugendlichen auch gegen Hepatits B. 

HIV/Aids ist eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, Tätowierungen, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.

Die Höhenkrankheit tritt in Höhen ab etwa 2300 m bei einem zu raschem Aufstieg auf. Die Symptome reichen von Atemnot und Kopfschmerzen bis hin zu Koordinationsstörungen und Erbrechen.

Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose, vor allem die Haut-Leishmaniose durch die Sandfliege, kommt in ländlichen Gebieten vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel. 

Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde und Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Tuberkulose kommt landesweit vor. Die Ansteckung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion. 

Zeckenbissfieber kommt landesweit vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Das Krim-Kongo-hämorrhagische Fieber kommt ganzjährig vereinzelt in der Provinz Sistan-Baluchistan im Südosten des Landes vor. Es wird durch Zecken und von Mensch zu Mensch übertragen.

Pass- und Visabestimmungen

Notwendige Einreisedokumente

Titel Pass erforderlich Visum erforderlich Rückflugticket erforderlich
Deutschland Ja Ja Ja
Österreich Ja Ja Ja
Schweiz Ja Ja Ja
Andere EU-Länder Ja Ja Ja
Türkei Ja Nein Ja

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Visainformationen

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten mit einem Reisepass, der bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig ist:

Türkei.

E-Visum:

Staatsangehörige u.a. der folgenden Länder können ein E-Visum beantragen. Nach der Registrierung erhält man eine Referenznummer, mit der man zusammen mit den erforderlichen Unterlagen, das Visum bei der zuständigen iranischen diplomatischen Vertretung abholt:

Deutschland, Österreich, Schweiz sowie Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn.

Visum bei der Einreise:
Staatsangehörige der folgenden Länder können an allen internationalen Flughäfen nach vorheriger Antragstellung online, die mindestens 48 Stunden vor der Reise stattgefunden haben muss, bei der Einreise ein Touristenvisum (an zahlreichen Flughäfen bis zu 3 Monate gültig für einen Aufenthalt von max. 30 Tagen) beantragen. Ablehnung der Visumanträge sowie verzögerte Bearbeitung kommen gelegentlich vor, die Visumbeantragung vor der Einreise wird deshalb empfohlen. Vorzulegen sind: Reisepass (mind. 6 Monate Gültigkeit), Krankenversicherung, pre-arrival eVisa confirmation (Siehe "Achtung" unten), Einladung bzw. Hotelbuchungsbestätigung, Rückflugticket, 1 Passfoto (Frauen mit Kopftuch), ausgefülltes Antragsformular (am Flughafen erhältlich). Kosten: ca. 75 €:


(a) EU-Länder;

(b) Schweiz.


Achtung: Von der Beantragung eines Touristenvisums am Flughafen wird aus mehreren Gründen abgeraten. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Erteilung eines Visums und es kann zu Zurückweisungen kommen. Die Wartezeit kann bis zu 24 Stunden dauern. Reisenden, die kein vorab besorgtes Visum besitzen, sollten unbedingt nur mit einer vor der Reise beim iranischen Außenministerium eingeholten Bestätigung ("pre-arrival eVisa confirmation") reisen, mit der sie nach der Einreise ein Flughafenvisum erhalten. Eine Kontaktaufnahme mit der Botschaft vor der Reise ist dringend empfohlen.

Geschäftsleute, Journalisten, Kameramänner und Fotografen benötigen immer ein vorab besorgtes Visum.

Hinweis: Wer mit einem Geschäftsvisum einreist, sollte zusätzlich ein Einladungsschreiben und die Hotelbuchungsbestätigung bei der Einreise vorlegen können. In der Vergangenheit wurden diese Dokumente trotz vorliegendem Geschäftsvisum immer wieder verlangt.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

 

Bearbeitungsdauer

Persönliche Beantragung: In der Regel 1-2 Wochen.  Expressbearbeitung in München: 6 Arbeitstage. Da manche Visa vom Außenministerium in Teheran bestätigt werden müssen, kann die Bearbeitungszeit jedoch bis zu 2 Monate dauern.

Bern: 2 Wochen nach Einreichung aller Dokumente und der Referenznummer.

Visum bei der Einreise: Der Bearbeitungsprozess kann u.U. mehrere Stunden dauern, manchmal sogar bis zu 24 Stunden.

 

Gültigkeit

Touristenvisum: Bis zu 3 Monate, Aufenthaltsdauer 1-3 Monate.

Geschäfts-/Einreisevisum: unterschiedlich.

Transitvisum: Bis zu 5 Tage.

Aufenthaltsverlängerung

Verlängerungsanträge an das Ausländeramt des Teheraner Polizeipräsidiums. Über die Gültigkeitsdauer sowie die Dauer des Aufenthaltes wird von Fall zu Fall entschieden.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die den Transitraum nicht verlassen, innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen und Tickets für die Weiterreise nachweisen können, brauchen kein Transitvisum. Das Transitvisum kann bei der Ankunft gegen eine Gebühr von 40 US$ bezogen werden.

Visaarten und Kosten

U.a. Einreisevisum (u.a. für Geschäftsreisende), Touristen- und Transitvisa.

Kosten

Die angegeben Gebühren gelten für alle Staatsbürger der Länder, die am Schengener Abkommen teilnehmen, für vorab beantragte Visa:

E-Visum: je nach Reisezweck 35-90 €.

Antragstellung in Berlin:

Touristenvisum: (einmalige Einreise, 10 - 12 Wochen gültig): 50 € (Normalbearbeitung).
Geschäfts-/Einreisevisum: 60 € (einmalige Einreise); 100 € (mehrmalige Einreise, 3 Monate gültig); 140 € (mehrmalige Einreise, 6 Monate gültig): 200 € (mehrmalige Einreise, 1 Jahr gültig).

Expressbearbeitung: Visumgebühr + 50 %.

Bei Antragstellung in anderen konsularischen Vertretungen (Frankfurt, Hamburg, München) gelten abweichende Gebühren.

Antragstellung in der Schweiz:

Touristenvisum: 58 CHF (einmalige Einreise), 87 CHF (zweimalige Einreise).
Geschäfts-/Einreisevisum (einmalige Einreise): 69 CHF.
 
E-Visum: 69 CHF
 
Antragstellung in Österreich:
 
Touristenvisum: 50 €
 
Einreisevisum: 60 €
 
Doppelvisum: 90 €
 
Transitvisum: 40 €
 
 
 
 

Antrag erforderlich

Touristenvisum:
(a) 1 Antragsformular und 1 Zusatzformular (in Frankfurt: Kopie des dreiseitigen Formulars Form 1).
(b) 2 aktuelle Passfotos (3 x 4 cm) in Farbe.
(c) Reisepass (Original) und Kopie, der bei der Visumbeantragung noch mindestens 6 Monate gültig ist und der zwei freie, gegenüberliegende Seiten enthält.
(d) Bestätigung der Einzahlung der Visumgebühren (Überweisung).

(e) Nachweis einer im Iran gültigen Unfall- und Krankenversicherung, abgeschlossen bei einer internationalen oder iranischen Versicherungsgesellschaft, oder eine Verpflichtungserklärung des Reisenden, bei Grenzübertritt am iranischen Flughafen bei einer iranischen Versicherungsgesellschaft
(f) Referenznummer der Einladung vom iranischen Außenministerium, die vom Reisebüro bereitgestellt wird.

(g) Ggf. Kopie des Flugtickets.

(h) Fingerabdrücke, die auf der Polizeidienststelle des Wohnortes abgenommen wurden.

(i) Hotelbuchungsbestätigung.

(j) Dokumente zur geplanten Reiseroute.

Geschäftsvisum:

(a) Eine Vorabgenehmigung (Visa Grant Notice) muss von der iranischen Firma online beantragt werden und mit Barcode versehen sein. Diese ersetzt das Antragsformular.

(b)-(i).
(j) Referenznummer des iranischen Außenministeriums: Die Referenznummer wird vom iranischen Geschäftspartner beim iranischen Außenministerium beantragt und in der zuständigen Botschaft in Deutschland hinterlegt.
(k) Entsendungsschreiben der Firma mit Reisegrund und -dauer, vollständigen Angaben zum Geschäftspartner im Iran und Bestätigung der Kostenübernahme.

(l) Einladungsschreiben sowie eine Visitenkarte des entsendenden Unternehmens.
(m) Buchungsbestätigung der Rück- oder Weiterreise.

e-Visum:

(a) ausgefülltes Visumantragsformular

(b) originaler Reisepass + digitales Foto vom Reisepass

(c) Bescheinigung über den Abschluss einer Reiseversicherung

(d) Referenznummer

(e) Nachweis über gebuchte Unterkünfte, Transportmittel

(f) Lebenslauf

(g) digitales Foto (aktuell, farbig, als JPEG, zwischen 10-500 kB, 400 + 600 px, ohne Kopfbedeckung, ohne Brille)

(h) Quittung über Visagebühr

(i) Fingerabdrücke

Geld

Geldwechsel

Da Barzahlung üblich ist, sollte ausreichend Bargeld in Hartwährungen (US-Dollar, Euro) mitgeführt werden. Devisen können bei der Einreise am Flughafen oder bei verschiedenen Banken zum Tageskurs in Rial umgetauscht werden. Ein Rücktausch nicht benötigter Rialbeträge ist meist nicht möglich. Die Wechselbestätigungen sollten aufgehoben werden. Bei der Melli Bank Hamburg kann man Geld in den Iran überweisen lassen und bei den dortigen Filialen ausgezahlt bekommen.

Währung

1 Iranischer Rial = 100 Dinar. Währungskürzel: Rl, IRR (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 100.000, 50.000, 20.000, 10.000, 5.000, 2.000, 1.000, 500, 200 und 100 Rl; Münzen in den Nennbeträgen 1000, 500, 250, 100 und 50 Rl.

Wegen des hohen Wertverlustes des Rial sind statt Banknoten die sogenannten Iran-Cheques im Umlauf und werden als gängiges Zahlungsmittel verwendet. Sie werden ausschließlich von der Iranischen Zentralbank ausgegeben.

Devisenbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist auf einen Betrag von 50 Mio. Rl begrenzt. Unbeschränkte Einfuhr von Fremdwährungen in bar, Deklarationspflicht ab einem Gegenwert von über 10.000 €. Die Ausfuhr von Fremdwährungen in bar ist ab einem Gegenwert von 5.000 € (Flugreisende) bzw. 2.000 € (Reisende zu Land und zu Wasser) zu deklarieren.

Deklarationspflicht für alle mitgeführten Gold- und Silbergegenstände bei der Einreise. Bei der Ausreise werden alle nicht deklarierten Gold- und Silbergegenstände beschlagnamt.

Kreditkarten

Meist werden Kreditkarten nicht akzeptiert. Unter Umständen ist die Zahlung mit Kreditkarte bei Fluggesellschaften und in großen Hotels möglich, dies sollte aber unbedingt vor der Buchung erfragt werden. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Generell gilt, dass es im Iran keinerlei Möglichkeiten gibt, Geld abzuheben oder sich anderweitig zu beschaffen. Es gibt auch keine offiziellen Überweisungswege, die ausländische Touristen kurzfristig nutzen könnten. Reisende sollten deshalb unbedingt genügend Bargeld mitführen.

Reiseschecks

Reiseschecks werden im Iran nicht akzeptiert.

Öffnungszeiten der Bank

Sa-Mi 07.30-16.00 Uhr (mit Mittagspause), Do 07.30-12.00 Uhr

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel können zollfrei in den Iran eingeführt werden:

Eine angemessene Menge Tabakwaren für den persönlichen Gebrauch: Maximal 200 Zigaretten oder 50 Zigarren bzw. 250 g Tabak;
Parfüm für den persönlichen Bedarf;

Hochwertige Gegenstände werden vom Zoll bei Einreise im Reisepass vermerkt und dürfen im Iran nicht verkauft werden (Zollkontrolle bei Ausreise). Wer beabsichtigt, mit demselben Pass zu einem späteren Zeitpunkt erneut in den Iran einzureisen, sollte darauf achten, dass der Zollvermerk über diese Artikel im Pass getilgt wird.

Verbotene Importe

Alkohol (auch mit Alkohol gefüllte Pralinen und Schokolade), Drogen und Betäubungsmittel (bei Drogenkonsum und Drogenbesitz kann die Todesstrafe verhängt werden), Schweinefleisch, Schusswaffen und Munition, Obst, Gemüse, Pflanzen (einschließlich Samen, Knollen, Wurzeln oder Erdreich), Glücksspiele, alte Bücher, Zeitschriften, Pornografie und alle Publikationen, die das iranische Moral- und Werteverständnis verletzen oder sich gegen die islamische Religion richten, Bakterienkolonien, Schimmelpilze, Insekten und Viren. Reisende werden darauf hingewiesen, dass der Besitz von Video- oder Audiokassetten, CDs und Zeitschriften streng kontrolliert wird.

Quellenangaben
  • DuMont Die Welt - Atlas mit Länderlexikon, DuMont Reiseverlag, 2015-04
  • Islamische Republik Iran - Reise- und Sicherheitshinweise, Auswärtiges Amt, Stand - 28.02.2024 (Unverändert gültig seit: 27.02.2024)
    Haftungsausschluss: Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
  • Marco Polo - Iran, MAIRDUMONT GmbH & Co. KG, 2018-01, 20218-01
  • Der Reiseführer, Columbus Travel Media Ltd., Stand - 28.02.2024 (Unverändert gültig seit: 27.02.2024)
    Information: Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger werden mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel Media veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr.
s

Copyright und Haftungsausschluss

© 2024 MD Travel Guide - MAIRDUMONT GmbH & Co. KG. Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil dieser Seite darf ohne eine schriftliche Erlaubnis vervielfältigt werden.