Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Aktuelles
COVID-19
Es bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Finnlands.
Derzeit bestehen keine pandemiebedingten Einreisebeschränkungen.
Weitere Informationen finden sich auf den Webseiten des finnischen Grenzschutzes und der finnischen Gesundheitsbehörde THL.
Ausreise und Transit
Derzeit bestehen keine pandemiebedingten Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
Derzeit bestehen keine pandemiebedingten Beschränkungen.
Weitere Informationen bieten die finnische Regierung und die finnische Gesundheitsbehörde THL.
Empfehlungen
Sicherheit
Terrorismus
Die zuständige finnische Sicherheitspolizei (SUPO) hat die Gefährdung durch Terrorismus auf Stufe zwei (erhöht) von insgesamt vier festgesetzt.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate in Finnland ist niedrig. Insbesondere zur Reisezeit kann es aber an viel besuchten Orten oder in öffentlichen Verkehrsmitteln zu Taschendiebstählen kommen.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf und speichern Sie Kopien möglichst elektronisch.
- Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Finnland liegt zu einem Viertel nördlich des Polarkreises. Es gibt große klimatische Unterschiede zwischen dem Norden und dem Süden.
Im Winter kann es zu extremer Kälte und auch schwerem Schneefall kommen.
In den Sommermonaten besteht in längeren Trockenperioden eine erhöhte Waldbrandgefahr.
- Verfolgen Sie aufmerksam die Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Finnland verfügt über gute öffentliche Verkehrsmittel wie ein dichtes Inlandsflugnetz, Eisenbahnen und Busverbindungen. Gute Informationen bieten die Webseiten von VR (finnische Bahn) und HSL (öffentliche Verkehrsmittel in Helsinki). Eine einheitliche Plattform für Verkehrsdienstleistungen einschließlich Leihfahrräder und Taxis im Raum Helsinki und Umgebung bietet die Whim App.
Aktuelle Informationen zu Verkehrsbehinderungen und Straßenzuständen bietet die Webseite von Fintraffic.
Die gesetzliche Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen beträgt für Pkw 120 km/h (im Winter 100 km/h) und auf Landstraßen 80 km/h. Die Höchstgeschwindigkeit wird im Winter mancherorts herabgesetzt. Innerorts sind maximal 50 km/h zulässig. Abweichende Regelungen sind möglich. Die Beschilderung ist genau zu beachten. In Finnland gilt auf mehrspurigen Straßen das Rechtsfahrgebot. Im dünn besiedelten Norden des Landes sind die Abstände zwischen Tankstellen zum Teil groß, sodass rechtzeitig getankt werden sollte.
Alkoholkontrollen sind häufig. Die Promillegrenze beträgt 0,5 Promille (Blutalkoholwert). Verkehrsdelikte ziehen zum Teil sehr hohe und einkommensabhängige Bußgelder nach sich, falsche Angaben zur Einkommenshöhe sind strafbar.
Inner- und außerorts muss mit Abblendlicht gefahren werden, auch tagsüber. Fernlicht und Nebelscheinwerfer sind nur bei entsprechenden Wetterverhältnissen zu benutzen.
Wildwechsel-Warnschilder sind unbedingt zu beachten. Elche oder Rentiere überqueren häufig die Straße, vor allem in der Dämmerung und insbesondere in den Monaten Mai, Juni, Oktober und November.
Wenn es die Witterungs- oder Straßenbedingungen erfordern, müssen vom 1. November bis 31. März Winterreifen verwendet werden. Winterreifen mit Spikes können vom 1. November bis 31. März und auch in anderen Zeiträumen verwendet werden, wenn dies die Wetter- oder Straßenbedingungen erfordern.
Die Mitnahme der „Internationalen Versicherungskarte für den Kraftverkehr" wird dringend empfohlen. Sie dient bei Fahrten ins Ausland als Nachweis, dass das Auto Kfz-haftpflichtversichert ist und kann bei einem Unfall in Finnland die Regulierung des Schadens deutlich vereinfachen.
Führerschein
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
LGBTIQ
Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten, die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.
Rechtliche Besonderheiten
Wenn die Zahlung einer (einkommensabhängigen) Geldstrafe verweigert wird, kann die Strafe durch ein Gericht in eine Freiheitsstrafe umgewandelt werden, wobei ein Tag Freiheitsstrafe regelmäßig drei Tagessätzen entspricht.
Die Höhe des Tagessatzes bestimmt sich nach dem Nettoeinkommen und entspricht in etwa der Hälfte des täglichen Einkommens. Es gibt jedoch einen Mindestwert. Dagegen können feste Geldstrafen nicht in Freiheitsstrafen umgewandelt werden.
Die Polizei kann Personen, die u.a. die öffentliche Ordnung stören, für bis zu 12 Stunden in Gewahrsam nehmen.
Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist (außer in Restaurants, Bars und anderen lizensierten Schankbetrieben sowie in privaten Fahrzeugen und Taxis) verboten, wird aber meistens toleriert, solange nicht gleichzeitig die öffentliche Ordnung gestört wird (z.B. auf öffentlichen Straßen, Parkanlagen und vergleichbaren Plätzen).
Geld/Kreditkarten
Zahlungsmittel ist der Euro (EUR). Zahlungen mit Kredit-oder Bankkarten sind weit verbreitet.
Es werden keine 1- und 2-EUR-Cent-Münzen mehr geprägt; Preise werden entsprechend auf die nächsten 5 Cent auf- oder abgerundet.
Einreise und Zoll
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Ja
- Vorläufiger Personalausweis: Ja
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig sein.
Finnland ist nicht Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.
Ausweispflicht
Trotz Entfall der Passkontrollen innerhalb der Schengen-Staaten ist jeder Reisende verpflichtet, ein gültiges Ausweisdokument mitzuführen.
Bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten müssen sich EU-Bürger bei der zentralen finnischen Ausländerbehörde "Migri" registrieren und bei der finnischen Meldebehörde (Digi- ja Väestötietovirasto) anmelden.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.
Die Hinweise für eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung für Minderjährige sind zu beachten.
Weiterreise in die Russische Föderation
Für Weiterreisen in das benachbarte Russland sind ein gültiger Reisepass (kein Personalausweis) sowie ein Visum erforderlich.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Ausführliche Informationen zu den finnischen Zollvorschriften bietet Tulli, die finnische Zollbehörde.
Heimtiere
Für die Einreise mit Haustieren (Hunde, Katzen, etc.) nach Finnland gelten verschärften Anforderungen. Jungtiere, die älter als 12 Wochen sind, müssen nachweisbar gegen Tollwut geimpft sein. Für Hunde muss zusätzlich eine Echinokokken-Behandlung nachgewiesen werden. Bitte informieren Sie sich vor Einreise auf der Webseite der finnischen Lebensmittelsicherheitsbehörde.
Grundsätzlich sind Reisen mit Heimtieren EU-weit einheitlich geregelt. Informationen, unter anderem zu Heimtierausweisen, finden sich auf der Webseite des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Gesundheit
Aktuelles
COVID-19
Am 5. Mai 2023 hat die WHO das Ende der internationalen gesundheitlichen Notlage (PHEIC) für COVID-19 erklärt.
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
Insbesondere in Süd- und Mittelfinnland kommt es vorwiegend von März bis Oktober zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis durch Zeckenstiche.
- Lassen Sie sich vor Reisebeginn hinsichtlich einer möglichen FSME-Impfung beraten und ggf. impfen.
- Schützen Sie sich in den Sommermonaten im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Zeckenstichen.
Medizinische Versorgung
Für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind, besteht in Finnland – soweit dringend erforderlich – ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
- Schließen Sie dennoch für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
- Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
- Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
- Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
- Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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