Länderinformationen

Bereiten Sie sich auf Ihre Reise vor und genießen Sie die Vorfreude! An dieser Stelle finden Sie ausführliche Informationen zu Ihrem Reiseziel, wichtige Hinweise zur reisemedizinischen Vorsorge sowie aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.


Schweiz

Steckbrief

Schweiz - Fakten

Ländername Schweizerische Eidgenossenschaft, Confoederatio Helvetica (CH)
Beste Reisezeit Januar, Februar, März, April, Mai, Juni, Juli, August, September, Oktober, November, Dezember
Fläche 41.285 km2
Hauptstadt Bern
Bevölkerung 8.902.308
Sprache Deutsch
Staats-/Regierungsform Bundesstaat
Staatsoberhaupt Die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft kennt weder ein Staatsoberhaupt noch einen Regierungschef. Der Bundesrat (Regierung) agiert als Kollegialorgan, dessen Vorsitz jährlich wechselt. Vom 01.01.bis 31.12.2024 ist die Verteidigungsministerin Viola Amherd (Die Mitte) Bundespräsidentin. Vizepräsidentin ist Finanzministerin Karin Keller-Sutter (FDP).
Regierungschef entfällt. Der Bundesrat ist ein Kollegialorgan, der/die Bundespräsident/in leitet dessen Sitzungen.
Außenminister Bundesrat Ignazio Cassis (FDP), seit 01.11.2017
Währung Schweizer Franken
Zeitzone Mitteleuropäische Zeit, UTC+1, UTC+2
Reiseadapter C, J
Kfz-Länderkennzeichen CH
ISO-3166 CH, CHE
Landesvorwahl +41
Website https://www.admin.ch/gov/de/start.html
Reisepass & Visum Nicht notwendig
Geeignet für Kultur, Outdoor, See, Wintersport

Geographie

Die Schweiz lässt sich in drei große Naturräume untergliedern: die Alpen, das Mittelland und den Jura. Die Alpen nehmen fast zwei Drittel der Landesfläche ein. Der Monte Rosa ist mit 4634 m der höchste Gipfel der Schweizer Alpen. Mit dem Großen Aletschgletscher (Länge 22,8 km) besitzt die Schweiz den größten Gletscher der Alpen. Das abwechslungsreiche Landschaftsbild im Mittelland wird durch zahlreiche Seen geprägt. Die Alpen beeinflussen auch das Klima der Schweiz. Während das Wetter der Alpennordseite von kühleren und feuchteren atlantischen Luftmassen bestimmt wird, hat die Alpensüdseite Anteil am Mittelmeerklima.

Politik und Bevölkerung

Die Schweiz ist ein Bundesstaat, der sich in 20 Vollkantone und sechs Halbkantone gliedert. Nach der Verfassung von 1848, die 1874 revidiert wurde, ist die Schweiz ein republikanisch-parlamentarischer, direkt-demokratischer Staat. Die Bundesversammlung, das Parlament des Landes, wählt den 7-köpfigen Bundesrat, dessen Mitglieder im jährlichen Turnus den Bundespräsidenten stellen. Die Bevölkerung ist sehr unterschiedlich verteilt. In der Hochgebirgsregion der Alpen wohnen nur 10 % der Gesamtbevölkerung. Wesentlich dichter besiedelt ist das Gebiet zwischen Genfer See und Bodensee. Die Bevölkerung besteht zu rund 77 % aus Schweizern. Etwa 23 % der ständigen Wohnbevölkerung sind Ausländer. Etwa 60 % der Schweizer gehören christlichen Kirchen an. Ethnisch und sprachlich ist das Land in einen deutschen, einen französischen, einen italienischen und einen rätoromanischen Bereich gegliedert.

Geschichte und Kultur

1291 gründeten die Kantone Uri, Schwyz und Unterwalden die Eidgenossenschaft, die erst 1499 ihre De-facto-Unabhängigkeit vom Deutschen Reich errang. Bereits 1515 proklamierten die Eidgenossen ihre vollständige Neutralität. Nach dem Sturz Napoleons wuchs die Schweiz auf 22 Kantone an, die 1848 eine neue Verfassung annahmen. 1963 trat die Schweiz dem Europarat bei. Das Land verfügt über eine große kulturelle Vielfalt, die sich aus seiner Lage im Schnittpunkt der deutschen, italienischen und französischen Kulturen ergibt. Typisches Brauchtum hat sich besonders im Alpenraum erhalten („Schwingen“, „Klausjagen“).

Schweiz - Geschichte

450 v. Chr. Der keltische Stamm der Helvetier wandert in die Region ein
1291 Mythischer „Rütli-Schwur“ der drei Urkantone Uri, Schwyz und Unterwalden
ab 1519 Die Reformatoren Zwingli und Calvin spalten das Land
1798 Napoleon eint die Schweizer und ordnet das Land neu
1803 Mediationsakte: Die Schweiz wird wieder eigenständig
1815 Die Schweiz verpflichtet sich zur Neutralität
1848 Gründung der modernen Schweiz
1863 Henry Dunant gründet in Genf das Rote Kreuz
1920 Gründung des Völkerbunds in Genf
1971 Wahl-/Stimmrecht für Frauen
2002 Die Schweiz tritt den UN bei
2016 Der 57 km lange Gotthard-Basistunnel wird eröffnet
2023 Eröffnung der neuen Pilatus-Zahnradbahn
Klimadaten
Kommunikation & Adressen

Diplomatische Vertretungen

Deutsche Botschaft

Willadingweg 83 | 3006 Bern | Tel. 03 13 59 41 11, für dringende Notfälle 07 93 57 93 73 | bern.diplo.de

Österreichische Botschaft

Kirchenfeldstr. 77/79 | 3005 Bern | Tel. 03 13 56 52 52, für dringende Notfälle 07 95 98 33 53 | bmeia.gv.at/oeb-bern

Notrufe

– Allgemeiner Notruf: Tel. 1 12

– Ambulanz: Tel. 1 44

– Rettungshubschrauber: Tel. 14 14

Wenn du in den Bergen wanderst oder Skitouren unternimmst, lohnt sich die Fördermitgliedschaft bei der Rettungsflugwacht REGA (rega.ch). Die 40 Franken Jahresbeitrag beinhalten im Regelfall den Flug mit dem Rettungshubschrauber.

Internetzugang & WLAN

WLAN ist in der Schweiz weit verbreitet und in den Städten oft kostenfrei. Die Schweizerischen Bundesbahnen haben an größeren Bahnhöfen Hotspots eingerichtet. Die meisten Hotspots unterhält die Swisscom (swisscom.ch) – mehr als 1700 im ganzen Land.

Post

Die Schweizer Post kennt A-Post (Prioritaire) und die langsamere B-Post (Economy). Postkarten und Standardbriefe ins europäische Ausland kosten 1,50 (A) bzw. 1,40 Franken (B).

Telefon & Handy

Die Vorwahl vom Ausland in die Schweiz ist die 0041, nach Deutschland telefonierst du mit der 0049, nach Österreich mit der 0043. Innerhalb der Schweiz gibt es keine Vorwahlen, du musst also stets die vollständige Nummer wählen, inklusive der Null am Anfang. Die Schweiz ist nicht Mitglied der EU – für Roaminggebühren gelten deshalb, anders als in den EU-Mitgliedsstaaten, keine Obergrenzen. Erkundige dich vor Abreise bei deinem Mobilfunkanbieter nach den zum Teil happigen Gebühren. Das Schweizer Mobilnetz ist gut ausgebaut, in den Städten auch schon im Mobilfunkstandard 5G. Vor allem in den Bergen, aber auch auf dem Land gibt es hingegen Funklöcher. Deshalb bei Wanderungen oder auf Skitouren nicht aufs Handy verlassen – das in der Schweiz übrigens oft „Natel“ genannt wird.

Zeitungen & Magazine

Die bedeutendsten Zeitungen in der Schweiz sind die konservative Neue Zürcher Zeitung (NZZ) und der ebenfalls in Zürich erscheinende Tages-Anzeiger (linksliberal). Die alternative Schweizer Wochenzeitung (WOZ) greift kritische Themen auf, die man anderswo kaum findet.

Ein Reisemagazin mit Ausflugsideen jenseits ausgetretener Pfade ist Transhelvetica (transhelvetica.ch); es erscheint sechsmal jährlich. Wanderfreunde finden im Wandermagazin Schweiz (wandermagazin.ch) und Wandern.ch (wandern.ch) viele Touren für Sommer und Winter.

Feiertage, Feste & Veranstaltungen

Veranstaltungen

Januar

Urnäscher Sylvesterchlausen: Neujahr feiert man in Appenzell erst am 13. Januar

Internationales Ballonfestival in Château d’Oex (festivaldeballons.ch)

Februar/März

Tschäggätä: Karneval im Lötschental (loetschental.ch)

Morgestraich: Start der Basler Fasnacht (baslerfasnacht.info)

Genfer Autosalon (salon-auto.ch)

April

Sechseläuten in Zürich (sechselaeuten.ch)

Mai

Solothurner Literaturtage (literatur.ch)

Fantasy Basel, fantasybasel.ch, mit vielen kostümierten Cosplayern

Juni

Art Basel (artbasel.com) 

Fête de l’Absinthe im Val de Traverse (absintheenfete.ch)

Juli

Montreux Jazzfestival (montreuxjazz.com)

Paléo (Nyon), yeah.paleo.ch: Open- Air-Pop- und Rockfestival

August

Streetparade: Technoparty in Zürich (streetparade.ch)

Filmfestival Locarno (pardolive.ch)

September

Lucerne Festival: top besetztes Klassikfestival (lucernefestival.ch)

Oktober

Älplerfest in Lenk im Simmental (lenk-simmental.ch)

November

Zibelemärit: Zwiebelmarkt in Bern

Dezember

Fête de l’Escalade (Genf), 1602.ch: 11. Dez. 1602: Eine Marktfrau vertreibt Savoyens Soldaten – das wird gefeiert.

Feiertage

1. Januar Neujahrstag
März/April Karfreitag, Ostermontag
1. Mai Tag der Arbeit
Mai Auffahrt: Christi Himmelfahrt
Mai/Juni Pfingstmontag
1. August Nationalfeiertag
25./26. Dezember Weihnachten
Mobilität vor Ort

Auto

In der Schweiz geht es langsamer voran: Auf Landstraßen darf man höchstens 80, auf Autobahnen nicht mehr als 120 km/h fahren – innerorts gilt Tempo 50, an vielen Stellen auch Tempo 30. Fahr auf keinen Fall zu schnell! Es wird viel geblitzt, die Strafen sind hoch und schnell wird der Führerschein eingezogen. Die Promillegrenze liegt bei 0,5; liegst du drüber, droht auch hier Führerscheinentzug.

Unbedingt brauchst du eine Vignette, ohne die man nicht auf der Autobahn fahren darf: Für 40 Franken für ein Kalenderjahr bekommst du diese an Grenzübergängen, Tankstellen und bei jedem Postamt und auch vorab übers Internet. Nimm außerdem unbedingt eine Parkscheibe mit: In blau markierten Parkbuchten darf man nur mit diesen parken, und zwar maximal eine Stunde.

Im Winter ist es ratsam, sich über die Wetterlage, den Straßenzustand und (Berg-)Straßensperrungen zu informieren, z. B. auf meteoschweiz.admin.ch. Im Kofferraum sollte dann auch immer ein Satz Schneeketten liegen. Bernina, Brünig, Forclaz, Jaun und Pillon sind die ganzjährig geöffneten Alpenpässe. Alle anderen sind nur saisonal geöffnet, meist von Mai bis Oktober. Vorfahrt am Pass hat immer das bergauf fahrende Fahrzeug! Alpentunnel mit „Autoverlad“ (so heißt der Umstieg auf Autozüge in der Schweiz) befinden sich an Albula, Furka, Lötschberg, Simplon und zwischen Klosters und dem Unterengadin.

Carsharing

An den meisten Schweizer Bahnhöfen und verteilt in größeren Städten stehen Mobility-Fahrzeuge (mobility.ch), einfach zu erkennen an ihrer roten Farbe. Der Preis berechnet sich nach Zeit und Kilometern. Auch Urlauber können die Autos nutzen: Deutsche, die eine Flinkster-Karte (flinkster.de) besitzen, können über das Flinkster-Portal Mobility-Autos buchen.

Bahn

Die Schweiz hat eines der besten Schienennetze der Welt. Kein Wunder, dass jeder Schweizer im Jahr durchschnittlich 2144 km mit dem Zug zurücklegt. Der öffentliche Nahverkehr erreicht praktisch jedes Dorf; wo die Bahn nicht hinkommt, fährt der Postbus.

Wer nur ab und zu mit Bus und Bahn unterwegs ist, zahlt mit der Half Fare Card für 118 Franken pro Monat im Zug und Postbus nur die Hälfte und bekommt Sonderpreise im Nahverkehr, auf vielen Fähren, Berg- und Seilbahnen. Kinder zahlen im Zug stets die Hälfte des Erwachsenentarifs. Mit der kostenlosen Swiss Family Card fahren Kinder in Begleitung ihrer Eltern oder Großeltern gratis – auch im städtischen Nahverkehr.

Wenn du viel unterwegs bist, lohnt sich der Swiss Travel Pass: Drei aufeinanderfolgende Tage freie Fahrt in der 2. Klasse kosten 228 Franken, vier Tage 276, sechs Tage 352, acht Tage 382 und 15 Tage 421 Franken. Verspätungen sind in der Schweiz übrigens selten, man muss – anders als in Deutschland – keine Pufferzeiten einplanen.

Öffentlicher Nahverkehr

Egal ob in der Stadt oder auf dem Dorf: Der ÖPNV in der Schweiz ist praktisch überall vorbildlich und fährt im Takt. Außer Bus und Tram (so heißt hier die Straßenbahn) kannst du oft auch Schiffe oder Seilbahnen mit dem normalen Fahrschein benutzen. Nicht vergessen, den Ermäßigungstarif zu wählen, wenn du eine entsprechende Bahnkarte hast. Und auf der Website der SBB (sbb.ch) findest du alle Fahrpläne der Schweiz, bis hin zur letzten Milchkanne auf der Alm.

Freizeit & Genießen

Essen und Trinken

Frische Zutaten aus der Natur, zubereitet zünftig-rustikal oder edelexquisit: Die Schweizer Köche machen das Beste aus Pflanze und Tier, inspiriert von regionalen Traditionen und den Nachbarländern.

Knackige Kartoffeln

Knackig, goldbraun und kein bisschen fettig: So müssen Rösti sein, die in den Beizen (so heißen Gasthäuser in der Deutschschweiz) serviert werden. Den Schweizer Klassiker gibt es nature, mit Ei, Speck und Käse überbacken oder als Beilage zu Zürcher Gschnetzeltem, dem berühmten Kalbsragout in Sahnesauce. Überhaupt, Kartoffeln: Für die einst armen und schuftenden Bauern war das die Grundnahrung. Wir kriegen heute die Luxusversionen serviert. Hauptsache, die Gerichte sind währschaft, also füllend. Die grob geschabten Knöpflioder Spätzlinudeln gehören dazu. Im Tessin liegst du mit einem Risotto egal welcher Variation immer richtig, in Graubünden mit Capuns, Röllchen aus Spätzleteig, Trockenfleisch und Mangoldblättern in einer köstlichen Sauce. Älplermagronen aus Eiernudeln, Kartoffeln und Apfelschnitzen werden mit Sbrinz oder anderem Hartkäse überbacken. Gerade nach einer Bergwanderung hast du noch nie etwas so Himmlisches gegessen!

Chanz viel Chäs

Genau, Käse: Milch von Kühen und Ziegen war lange der einzige einheimische Rohstoff. Also war der Erfindungsreichtum bei der Verarbeitung grenzenlos. Da sind der Emmentaler, der löchrige Schweizer Käse schlechthin, der würzige Appenzeller oder der in feinen Löckchen abgeschabte Tête de Moine, dann der zart schmelzende Vacherin Fribourgeois, den du keinesfalls aufs Brot schmieren, sondern im Holzschächtelchen erwärmen und löffeln solltest. Und natürlich der Raclettekäse, der im Wallis so gegessen wird: Der Käselaib wird über einer Flamme erhitzt und – sobald er blubbernd geschmolzen ist und eine zarte Kruste zeigt – auf den Teller geschabt, auf dem eine Kartoffel mit eingelegten Gurken und Zwiebelchen wartet. Wenn du ihn einmal so gegessen hast, willst du nie wieder Pfännchen! Käsefondue schmeckt am besten gemischt aus dem aromatischen Greyerzer (Gruyère) und Vacherin (moitié-moitié, halb-halb). Vorher den Caquelon genannten Topf mit einer Knoblauchzehe einreiben und dann den Käse mit reichlich Weißwein und Kirschwasser erhitzen. Wenn’s blubbert, das knusprige Weißbrot an langstieligen Gabeln in den Käse tauchen und vom Teller essen – dazu immer eine zweite, nicht die Fonduegabel benutzen! Übrigens: Kenner kratzen die Kruste vom Boden ab. In Genf wird der Käse frittiert: Malakoff brachten die Schweizer Söldner aus dem Krimkrieg mit in ihre Heimat. Sie schmecken großartig und machen äußerst satt, zwei sind schon eine Portion. Darauf stößt man am besten an: Gesundheitsapostel bestehen zwar auf Schwarztee, aber Weißwein und ein Glas Kirsch, Pflümli oder Grappa zur Verdauung schmecken einfach besser.

Prost Schweiz!

Die Schweiz hat sich – im Ausland fast unbemerkt – zu einer Heimat echter Qualitätsweine gemausert. Junge Winzer keltern heute viele aufregende Weine aus den weißen Riesling-x-Silvaner-Trauben, den roten Blauburgunder- Trauben oder dem Gamay. Den ersten Wein des Jahres gibt es übrigens in Neuenburg (Neuchâtel): Den trüben Non-Filtré gibt es bereits ab Januar, ein spritzig-frischer Tropfen. Im Tessin greift man am besten zu Merlot-Weinen. Auch Biere gibt es überall in der Schweiz, oft von kleinen, regionalen Brauereien wie Calvinus in Genf oder der Appenzeller Brauerei. Geheimtipp: das besonders süffige Vollmondbier. Wein trinkt man in der Westschweiz in der Cave oder im Bistro. Im Tessin gibt es die Grotto genannten Tavernen, in denen oft auch draußen serviert wird. Die Stüblis in der Deutschschweiz haben sich oft auf ein Gericht spezialisiert, etwa Rösti, Fondue oder Raclette.

Fleischeslust

Zum Bier passt immer eine Bratwurst, die in der Schweiz auch Cervelat genannt wird und von der es Dutzende Variationen gibt: Zu Recht berühmt ist der aus St. Gallen stammende Schüblig. In der Westschweiz solltest du grobe Wurst probieren, etwa die Saucisson vaudoise, am besten mit Lauch oder Kohl. Das wärmt! Wenn du dich nicht entscheiden kannst, probier am besten von allem etwas! Auf der Berner Platte liegen Gnagi (Haxe), Speck und Wurst, traditionell auch geräucherte Schweine- und Rinderzunge. In Graubünden und der Ostschweiz gehören Moschtbröckli, Trockenfleisch, zum frisch gebackenen Brot.

Was Süßes zum Dessert

In Basel führt nichts an Leckerli vorbei, einem Lebkuchen, den es in großen Tüten auch als Mitbringsel zu kaufen gibt. Die aus Mandelbaiser gebackenen Luxemburgerli oder Macarons schmelzen auf der Zunge. Engadiner Nusstorte besteht aus Mandeln, Walund Haselnüssen in einer Zuckermasse, umschlossen von feinem Teig. Ein kleines Stück, und du kannst nicht mehr papp sagen! Kirschen sucht man dagegen in der Zuger Kirschtorte vergebens: Stattdessen ist hochprozentiges Kirschwasser drin, was die Torte nicht weniger himmlisch macht.

Schmausen und sparen

Qualität hat ihren Preis – das gilt in der Schweiz auch beim Essen. Günstig isst du am besten mittags, wenn es überall Menüs zum Sonderpreis gibt. Besonders günstig sind die Restaurants der großen Ladenketten Coop und Migros, die es überall im Land gibt. Dort bekommst du oft Schweizer Spezialitäten und immer ein reichhaltiges und bezahlbares Essen.

Trinkgeld

Wenn du dich gut bedient fühlst, leg ruhig was drauf: je nach Rechnungssumme ab 1 Franken aufwärts.

Das Stöbern ist das Ziel

In den 19 Brockenstuben („Brockis“, in der Westschweiz Brocante) stöbert auch der Schweizer: Dort bekommst du alles, was zuvor schon mal jemand anderem gehört hat. Zwischen Möbeln, Büchern, Kleidungsstücken und Lampen verbergen sich immer wieder kleine Schätze. Und den Erlös nutzt die Heilsarmee auch noch für einen guten Zweck. brocki.ch

Wie die Zeit vergeht

An der Auswahl soll‘s nicht scheitern: Uhren gibt es von der Swatch ab 60 Euro bis zur handgemachten Edelvariante, für die du deinen Kleinwagen versetzen musst. Allerdings: Nicht immer sind Uhren billiger als in Deutschland – Preise vergleichen lohnt sich.

Alles außer Kitsch

Kuhglocken aus Blech oder Berggipfel aus Plastik – mal ehrlich, wer will so etwas haben? Zum Glück gibt es längst frech-modern designtes und qualitativ hochwertiges Kunsthandwerk, etwa vom Schweizer Heimatwerk (heimatwerk.ch) mit zwei Standorten in Zürich. Ein tolles Mitbringsel sind auch „Finken“, die Schweizer Variante des Hausschuhs: Die sind aus Filz und so groß, dass die Füße deiner Gäste samt Schuhen reinschlüpfen können. Damit entfällt die etwas peinliche Bitte, die Schuhe vor der Tür auszuziehen. Einzigartig, aber nicht ganz billig sind die Taschen, die Freitag (freitag.ch) aus alten LKW-Planen herstellt und die außer in der Zentrale in Zürich-West in der ganzen Schweiz zu haben sind. Und schließlich: Trinkflaschen der Marke Sigg (sigg.ch) sind nicht nur schön und oft mit Schweizer Motiven geschmückt, sondern auch im Alltag praktisch.

Süß und klebrig

Aufgepasst: Ohne Schokolade, kurz Schoggi, darfst du dich nach einem Schweizurlaub zu Hause nicht blicken lassen. Die Schweizer Topspezialität gibt es in allen Größen, Formen und Formaten. Kauf dir in den großen Städten wie Genf, Zürich, Basel, Bern oder Luzern ruhig mal eine Tafel vom örtlichen Chocolatier, die sind besonders himmlisch. Günstiger und trotzdem gut ist Fabrikschokolade; die Hausmarken der großen Supermärkte (deutlich günstiger) sind der Markenschokolade qualitativ ebenbürtig. Mit Schokolade gemacht sind auch die zarten gefüllten Waffeln, die Hüppen genannt werden.

Schick und scharf

Schweizer Messer sind – nun ja – echt schweizerisch. Die ursprünglich für die Armee erfundenen Vielzweckmesser, in der Schweiz „Sackmesser“ genannt, gibt es in über 100 Varianten von diversen Herstellern – und fast überall.

Alles Käse!

Hartkäse wie Gruyère bzw. Greyerzer (der ist übrigens in fünf Reifegraden erhältlich!), Appenzeller oder Emmentaler eignen sich besonders gut zum Mitnehmen. Auch der Tête de Moine („Mönchskopf“) genannte Hobelkäse aus dem Jura lässt sich gut transportieren – vergiss aber nicht, dann auch noch den passenden Hobel zu kaufen (rund, mit Metallstab in der Mitte, der durch den Käse gesteckt wird). Geraspelter Fonduekäse (aber bitte bloß keine Fertigmischungen!) ist ebenfalls eine feine Idee, Gruyère und Vacherin Fribourgeois gemischt (moitié- moitié) bekommst du nur in der Schweiz. Dazu noch ein kleines Fläschchen Kirsch und fertig ist das Mitbringsel.

Öffnungszeiten

In der Schweiz gibt es sie noch, die Mittagspause: Üblicherweise sind Geschäfte von 8 bis 12 Uhr sowie von 14 bis 18.30 Uhr geöffnet – zumindest auf dem Land. In den Großstädten und in Einkaufszentren ist hingegen oft durchgehend offen, dann auch bis 19 Uhr, Samstage inklusive. In Ferienorten sind viele Geschäfte (nicht alle!) auch am Sonntag offen. Dafür schließen gerade in den Wintersportorten Läden und Hotels in den Zwischensaisons auch für mehrere Wochen oder gar Monate.

VorspeisenHauptgerichteDessertsGetränkeSnacks

Schoppa da Jotta Bündner Gerstensuppe mit Speck
Bündnerfleisch Gepökeltes und getrocknetes Rindfleisch in hauchdünnen Scheiben
Basler Mehlsuppe Fastnachtsgericht aus braun geröstetem Mehl
Cholera Walliser Gemüsekuchen aus Mürbeteig
Züricher Geschnetzeltes Kalbsragout in Sahnesauce, dazu Rösti
Älplermagronen Herzhaftes Kartoffel-Nudel-Gericht, serviert mit Apfelmus
Malakoff Frittierte Käsekrapfen, als Beilage grüner Salat
Polenta concia con fontina Maisbrei mit Tessiner Fontinakäse
Coregone in carpione Felchen (ein Seefisch) in Kräuter-Essig-Marinade
Vermicelles Pürierte Esskastanien mit Vanille und Kirschwasser
Käseplatte Appenzeller, Emmentaler, Gruyère, Tête de Moine, Sbrinz, Tomme Vaudoise
Möscht Süßer, sprudelnder Apfelsaft, alkoholfrei
Rivella Limonade aus Molke: pur, mit Grüntee oder mit Holunderblüte
Wähen Dünne, saftige Gemüse- oder Obstkuchen
Biberli Lebkuchen, gefüllt mit Mandel- oder Haselnussmasse
Ramequins Kleine, würzig-herzhafte Rahmkuchen
Stichworte

Agglo

Was für ein toller Blick auf den Berg, aber wer hat das hässliche Hochhaus davorgestellt? Diese Fachwerkha"uschen sind niedlich, aber was ist mit den Wohntu"rmen, die dahinter hervorragen? Und die Autobahn auf Betonstelzen u"ber dem romantischen Badesee? Die Liste ließe sich endlos fortsetzen. Die Schweiz ist voller Scho"nheiten – vor allem im flachen Mittelland aber, wo sie dicht besiedelt ist, nicht ohne Schandflecken. Wobei das auf die Perspektive ankommt. Die meisten Schweizer leben irgendwo in der Agglo, schweizerisch fu"r „Agglomeration“, also den verdichteten Wohnvierteln samt Zufahrtsstraßen auf fru"her gru"nen Wiesen. Zwei Zu"rcher Journalisten fuhren fu"r ihr Buch „Daheim“ durch die Schweizer Agglos – und trafen vor allem Fans. Denn wo dicht gebaut wird, da gibt es noch ein bisschen gru"ne Wiese fu"rs Joggen und die Naherholung – und vor allem den Blick in die weiter entfernte Natur. Merke: Von drinnen sieht es scho"ner aus als von draußen. Der fru"here Bu"rgermeister einer wirklich bru"llend ha"sslichen Schlafstadt, befragt, was er a"ndern wu"rde, wenn er ko"nnte, sagte nur: Ich wu"rde die Mu"llverbrennungsanlage vergro"ßern. Ob man sie mag oder nicht, die Agglo ist zweifellos fester Bestandteil der Schweiz.

Beat

Das hat nichts mit den Pilzköpfen aus Liverpool zu tun, sondern ist ein Männervorname (gesprochen in zwei Silben: Be-at), ebenso wie Reto, Urs, Ueli (sprich U-eli) oder Ruedi (genau, Ruedi) – allesamt jenseits der Grenze nahezu unbekannt. Das Gleiche gilt für Regula, Vreneli oder Anneli. Du wirst schnell das Gefühl haben, dass jeder zweite Schweizer einen dieser Urschweizer Vornamen trägt, auch wenn Deutschschweizer ihre Kinder zuletzt gerne Mia, Emma, Noah oder Leon nannten. Das sind Namen, die auch die deutschen Hitlisten anführen. Anke hingegen heißt auf Schweizerdeutsch Butter. Der Name wird entsprechend selten vergeben.

Belle Époque

Belle Époque, schöne Epoche, so bezeichnet man die etwa 30 Jahre vor dem Ersten Weltkrieg, als es den Menschen richtig gut ging: Es herrschte Frieden, Wohlstand (für immer mehr Menschen) und wer es sich leisten konnte, der reiste in möglichst edlen Zügen in die Schweiz, die der Brite Thomas Cook zu einer der ersten Urlaubsdestinationen überhaupt machte. Vorher hatte es so etwas nicht gegeben, einfach zum Spaß zu verreisen – dafür machte Reisen auch zu wenig Spaß. Das war jetzt anders: Im ledernen Schrankkoffer hatten die Besucher Zylinder, Sonnenschirmchen, Abendkleid dabei; entsprechend waren die Hotels kleine (oder auch nicht so kleine) Paläste mit allen Schikanen. Menschen kletterten Berge hinauf, rasten auf Holzbrettern wieder hinunter und promenierten an Seen und anderen Sehenswürdigkeiten entlang. Bergbahnen entstanden, aus Bauern wurden Butler. Und heute? Heute ist die Belle Époque ein Synonym für Luxus in jeder Hinsicht. So zu reisen wie vor 100 Jahren, das bedeutet eben auch: sich wieder auf das Wesentliche zu konzentrieren, das Hier und Jetzt. Handy aus und einfach genießen.

Charlot

Charlot wird Charlie Chaplin in der französischen Schweiz genannt. Ein Spitzname, den der ursprünglich britische Schauspieler mit Stolz trug, obwohl er eigentlich gar nicht in die Schweiz ziehen wollte. Aber er musste: In den USA, wo er berühmt wurde, wurde Chaplin in den 1950er-Jahren als angeblicher Kommunist verfolgt, dem „Komitee für unamerikanische Umtriebe“ war vor allem sein Film „Moderne Zeiten“ unheimlich. Während einer Europareise teilte man ihm mit, er müsse sich im Fall einer Rückreise als Einwanderer bewerben, Ausgang ungewiss. Das wollte der damals 63-Jährige nicht und zog stattdessen an den Genfer See. In Corsier-sur-Vevey wurde er mit den Jahren heimisch: Er nahm an Weinfesten teil, besuchte die Elternabende in der örtlichen Schule (acht Kinder lebten mit ihm im Manoir de Ban!) und dachte nicht daran, in die USA zurückzuziehen. Nur Französisch lernte er nicht mehr. Mit 88 Jahren starb Chaplin in seinem Haus. Skrupellose Diebe stahlen später seinen Leichnam vom örtlichen Friedhof, wollten 600 000 Franken erpressen – und wurden gefasst. Heute liegt Charlot wieder dort, wo er einst begraben wurde, neben seiner letzten Frau. Das Grab ließ die Gemeinde zubetonieren: Sicher ist sicher.

Der Böögg

Er lächelt freundlich mit seinem Schneemanngesicht, jemand hat ihm einen Besen gebastelt und ein buntes Halstuch umgehängt. Und doch wartet die Menge nur auf eins: Dass der Kopf endlich explodiert. Bumm, rums, kaputt, du hast richtig gehört. So brutal ist der Brauch, den die Zürcher jedes Jahr am ersten Montag nach dem 16. April auf dem Sechseläutenplatz austragen. Erst marschieren die 26 Zünfte der Stadt auf, mit Prunk und Musik wie anderswo im Karneval, nur dass es hier Sechseläuten heißt. Und dann, Punkt 18 Uhr, wird der Scheiterhaufen angezündet, auf dem der Böögg steht. Gefüllt ist der mit Holzwolle und Knallkörpern, damit es richtig rummst. Wenn der Böögg früh den Löffel abgibt, so will es die Tradition, dann gibt es einen schönen Sommer. Dauert es lang – 2016 waren es 43 Minuten, ein Rekord –, dann wird der Sommer schlecht. Das Schweizer Bundesamt für Meteorologie witterte da wohl Konkurrenz und ließ vorsorglich untersuchen, ob die Böögg-Prognosen wirklich stimmen. Natürlich nicht. Oder war das etwa eine Gefälligkeitsstudie? Übrigens: Plätze auf dem Sechseläutenplatz sind begehrt wie ein Sechser im Lotto – besser: schon ab 15 Uhr ins Zentrum kommen, dann kannst du am Straßenrand den bunten Zug der Zünfte bestaunen und zünftig mitfeiern (Zugweg unter sechselaeuten.ch).

Heidi

„Dunkle Tannen, grüne Wiesen im Sonnenschein brauchst du zum Glücklichsein“ – denkst du bei Heidi auch erst einmal an die japanische Animeserie aus den 1970ern mit dem ohrwürmenden Titelsong, geträllert von Gitti und Erika? Bis heute gehören die Japaner deshalb zu den größten Fans des wilden Mädchens von der Alm. In der Schweiz dagegen liest jedes Kind noch die Originalbücher von Johanna Spyri, „Heidis Lehr- und Wanderjahre“ und „Heidi kann brauchen, was es gelernt hat“. Das liegt auch daran, dass das Waisenmädchen so vieles verkörpert, was den Schweizern lieb und teuer ist: unbändiger Freiheitsdrang, Eigensinn, Naturverbundenheit. Kommerz gehört sicher auch dazu, obwohl Johanna Spyri nichts dafür kann. Eine ganze Ferienregion ist nach der berühmtesten Schweizerin benannt, eine Linie mit Milchprodukten, mehrere Filme und jede Menge Kitsch sowieso. Doch im Kern bleibt Heidi eine zeitlose Geschichte, die uns bis heute anrührt. Vielleicht willst du auch mal ins Originalbuch schauen?

Idiotikon

Idiotikon ist der Fachterminus aus dem Altgriechischen für ein Mundartwörterbuch. Und so heißt auch das offizielle Lexikon des Schweizerdeutschen, das eben keine Sprache, sondern ein Dialekt ist. Damit auch die nächste Generation ein Chrüsimüsi veranstaltet oder Güggeli knuspert, halten Sprachforscher die Dialektworte fest – seit mehr als 150 Jahren! 130 000 Wörter sind dabei zusammengekommen. Je mehr es sind, desto langsamer arbeiten die Forscher, vielleicht drückt sie die Angst vor der Arbeitslosigkeit. Jedenfalls laboriert man aktuell an den „Lockrufen für Katzen, Kälber, Ziegen oder Schweine mit Z“. Kein Wunder, dass das Idiotikon selbst der Schweizer Bevölkerung weithin unbekannt ist. Der Dialekt selber steht dagegen hoch im Kurs. Dass zugewanderte deutsche Kindergärtner oder Ärzte nicht die korrekte Mundart sprechen, sorgt stets für Aufregung. Für die gibt es deshalb immer mehr Mundartkurse in den Volkshochschulen. Was Chrüsimüsi und Güggeli sind? Steht im Idiotikon – und hier: Kuddelmuddel und Brathahn. En Guete!

Röstigraben

„Ich komme aus Genf“, sage ich der freundlichen Angestellten der St. Galler Touristeninformation. „Ach, Genf“, antwortet sie träumerisch, „da bin ich auch noch nicht gewesen.“ Und da ist sie nicht die einzige, obwohl beide Städte nur vier Stunden Zugfahrt auseinanderliegen. Doch Deutschschweiz und Romandie trennt ein tiefer Graben – der Röstigraben. Auf der einen Seite isst man die knusprigen Kartoffelfladen, auf der anderen (in der „welschen“ Schweiz, wie es in der Deutschschweiz heißt) nicht. Dabei dürfte der Röstikonsum noch das kleinste Problem sein. Einer von vier St. Gallern war, wie die nette junge Dame, noch nie „drüben“. Auch jeder vierte Bündner hat es nie in die Westschweiz geschafft, jeder fünfte Genfer nie in die Deutschschweiz. Nur das Tessin interessiert die französischsprachigen Schweizer (die Romands) noch weniger, nur jeder zweite war schon mal da. Zu Hause ist es schließlich am schönsten.

Außer der Sprache trennt auch die Mentalität: 63 Prozent der Westschweizer finden einer Umfrage zufolge, die Deutschschweizer nähmen keine Rücksicht auf sie. Ganz falsch, sagen 60 Prozent der Deutschschweizer: Sie glauben, genug oder sogar viel zu viel Rücksicht auf die Minderheit (etwa ein Fünftel der Bevölkerung) zu nehmen. Dass die Westschweiz politisch eher links, die Deutschschweiz bürgerlich bis rechts steht, macht den Graben noch mal breiter. Ausnahme: Die Nationalmannschaft spielt. Dann schwenken Genfer und St. Galler die Fähnchen gemeinsam.

Schwingen

Obwohl ein Hosenlupf dazugehört, ist es nicht das, was du vielleicht denkst! Schwingen ist die Schweizer Art des Ringkampfs, bei dem die beiden muskulös- massigen Schwinger versuchen, ihren Gegner durch das Ziehen an der Hose (das Lupfen) zu Fall zu bringen. Wer zuerst rücklings in der mit Sägemehl ausgepolsterten Arena landet, hat verloren. Der jahrhundertealte Schweizer Nationalsport hat auch viele junge Fans. Die besten Schwinger werden „Böse“ genannt, haben große Fangemeinden und wünschen sich nichts sehnlicher, als beim Eidgenössischen Schwing- und Älplerfest (das nächste ist 2025) zum Schwingerkönig gekürt zu werden. Zur Belohnung gibts außer dem traditionellen Muni (einem Jungstier) viele lukrative Werbeverträge. Schwingerinnen gibt es übrigens auch, seit 1983 werden Schwingerköniginnen gekrönt.

Urchig

Vor der Alphütte sitzen, die Kühe von der Alm treiben, jodeln, Alphorn blasen oder vor johlendem Publikum schwingen (siehe dort): Das alles bezeichnet der Schweizer als urchig. Das hochdeutsche „bodenständig“ trifft es nur fast, es gehören auch noch ein Schuss Gemütlichkeit und Patriotismus hinzu. Inzwischen hat die junge Generation die Urchigkeit wiederentdeckt. „NüüUrchig“, neu-urchig, nennt sich etwa das Quartett um den Schwyzerörgeli- Spieler (Akkordeonist) Samuel Rohrer, das Schweizer Volksmusik erfolgreich ins 21. Jh. transformiert.

Volksabstimmung

Achtung, das hier ist ein Test: Bist du dafür, 50 Prozent mehr Ferientage zu haben als bisher? Dafür, dass der Staat dir ohne Wenn und Aber jährlich 30 000 Franken überweist? Oder für die 40-Stunden-Woche, was in der Schweiz weniger Arbeitszeit bedeutet? Wenn du auf alle drei Fragen mit Nein geantwortet hast, dann bist du ein Schweizer. Alle drei Vorschläge wurden in Volksabstimmungen mit großer Mehrheit abgelehnt. Warum tun die Schweizer so was? Verantwortungsbewusstsein, sagen die einen. Angst vor Veränderung, die anderen. Fest steht: Nirgends sonst auf der Welt haben Bürger so viel Einfluss auf das, was Politiker tun. Weswegen Schweizer Politiker oft nichts tun, bis das Volk etwas entscheidet. Und wenn sie doch vorher etwas tun, muss das Volk oft noch hinterher darüber abstimmen. Drei Mal im Jahr tun die Schweizer das, die Vorlagen müssen die Mehrheit der abgegebenen Stimmen (Volksmehr) bekommen, und auch die Mehrheit der Kantone muss zustimmen (Ständemehr). Mehr als einmal haben Abstimmungen die Schweiz international ins Abseits manövriert, beim Verbot von Minaretten etwa (es gab in der ganzen Schweiz gerade mal drei Stück) oder der scharfen Einwanderungsquote für EU-Bürger (kostete die Schweiz viele EU-Gelder und -Freunde). Die Politik versucht dann, die Scherben aufzufegen, bis zur nächsten Volksabstimmung. Übrigens: Wenn du über etwas abstimmen lassen willst, musst du Schweizer werden, die Unterschriften von 99 999 anderen sammeln – und los gehts.

Bloss nicht!

Zu spät kommen

Pünktlich sein ist eine Schweizer Tugend – und pünktlich bedeutet pünktlich: In Schweizer Zügen entschuldigen sich die Schaffner auch für drei Minuten Verspätung. Und die meisten Schweizer finden: Das ist auch gut so!

Immer gleich Deutsch sprechen

Es stimmt: Die meisten Schweizer auch in der Romandie und im Tessin sprechen Deutsch. Aber wenn du ihnen mit einem Buongiorno oder Bonjour entgegenkommst, werden sie ihr Schuldeutsch viel lieber herauskramen.

Rechthaberisch sein

Selbst wenn sie recht haben, schweigen Schweizer lieber – und freuen sich, wenn Besucher es genauso machen und damit Höflichkeit beweisen.

Nur zweimal küssen

Wenn du eine Schweizerin oder einen Schweizer mit Wangenkuss begrüßt, gilt dreimal küssen! Wenn du nach dem zweiten Mal die Wange wegziehst, landet der dritte Kuss des Gegenübers womöglich mitten in deinem Gesicht. Kann peinlich werden.

Zu schnell fahren

Schon fünf Stundenkilometer mehr kosten 40 Franken, bei 15 sind es 250 Franken! Und wenn du mehr als 20 km/h zu schnell bist, folgen Anzeige und Führerscheinentzug.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger

Auf der Grundlage von Artikel 28 der -Verordnung 2016/399 wurden am 16. Oktober 2023 vorübergehende Binnengrenzkontrollen an der deutsch-schweizerischen Landesgrenze angeordnet. Diese sind aktuell befristet bis 15. Juni 2024, können aber verlängert werden. Verzögerungen beim Passieren der Grenze und Wartezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr können nicht ausgeschlossen werden. Reisende - auch Kinder - müssen in der Lage sein, sich durch gültige Reisepässe oder Personalausweise auszuweisen. Führerscheine oder Geburtsurkunden für Kinder genügen nicht.

Die Schweiz hat ein hervorragendes, dichtes Netz von Verkehrsverbindungen mit Eisenbahnen, Bussen und Straßen- und Bergbahnen, die in der Regel bis in abgelegene Gebiete gut aufeinander abgestimmt sind.

Der Gotthard-Basistunnel ist nach der Entgleisung eines Güterzuges voraussichtlich bis September 2024 für den Personenverkehr gesperrt. Personenzüge verkehren auf der Gotthard-Panoramastrecke. Die Reisezeit verlängert sich dadurch um etwa eine Stunde. Weitere Informationen gibt die Schweizerische Bundesbahnen AG (SBB).

Auf allen Nationalstraßen (Autobahnen und Autostraßen) ist in der Schweiz eine Autobahnvignette erforderlich. Informationen hierzu erteilt die Eidgenössische Zollverwaltung und das Online-Portal der Schweizer Behörden.

Die Promillegrenze beträgt 0,5, für Fahranfänger (bis drei Jahre Fahrpraxis) 0,1.

Es besteht ganzjährig Lichtpflicht, d. h., dass auch tagsüber mit Abblend- oder Tagfahrlicht gefahren werden muss.

Schienenfahrzeuge haben innerorts stets Vorrang. Auf Bergstraßen hat das aufwärtsfahrende Fahrzeug Vorfahrt.

Eine Winterreifenpflicht besteht zwar nicht, jedoch kann eine Verkehrsbehinderung wegen Fahrens mit ungeeigneter Bereifung zu Geldbußen und ein Unfall mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen zur Mithaftung führen. Lawinenabgänge und Erdrutsche können in den Bergregionen ganzjährig auftreten und zur temporären Sperrung von Straßen und Bahnstrecken führen.

Informationen zur aktuellen Straßen- und Verkehrslage können in der Schweiz unter Telefonnummer 163 sowie auf der Verkehrsinformationsseite des Touring Clubs Schweiz (TCS) abgefragt werden.

Fahrräder und E-Bikes müssen auch in der Schweiz gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsstandards erfüllen. Dazu gehören ein weißes Vorder- und rotes Rücklicht, Reflektoren, funktionierende Bremsen und aufgepumpte Reifen. E-Bikes müssen außerdem mit einer Klingel ausgestattet sein. Eine helltönende Klingel wird bei Fahrrädern empfohlen.

Für E-Bikes gilt das Taglichtgebot.

Schnelle E-Bikes ab 25 km/h müssen registriert (gelbes Kontrollschild und E-Bike-Vignette) und mit Rückspiegel und Tachometer ausgestattet sein; außerdem gilt eine Helmpflicht. Das Führen eines E-Bikes ist ab 14 Jahren gestattet; es gilt allerdings eine Führerscheinpflicht. Diese entfällt auf langsamen E-Bikes für Personen ab 16 Jahren.

Bei Nichtbefolgung drohen Bußgelder, die auch in Deutschland eingetrieben werden können, siehe Rechtliche Besonderheiten.

Weitere Informationen bieten das Eidgenössische Bundesamt für Straßen ASTRA und das Informationsportal der Schweizer Behörden.

Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten, die Akzeptanz ist insbesondere in Städten gut ausgeprägt.

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für.

Die Geldstrafen für Verkehrsübertretungen sind in der Schweiz bedeutend höher als in Deutschland und können mit Wirkung vom 1. Mai 2024 auch dort vollstreckt werden. Bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen (Rasen) drohen Geldstrafen, Freiheitsstrafen oder Entzug des Fahrzeugs bzw. Führerscheins, siehe auch

Infrastruktur/Verkehr.

Landeswährung ist der Schweizer Franken (CHF). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich. Vor allem in Tourismus- und Grenzregionen wird auch der EUR vermehrt als Zahlungsmittel verwendet.

Für die Einreise in die Schweiz sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen bei zu erwartender Exposition in den ausgewiesenen Infektionsgebieten (z. B. Wanderurlaub) auch eine Schutzimpfung gegen die durch Zecken übertragbare Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die .

Die medizinische Versorgung ist sehr gut.
Für Staatsangehörige der - und -Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für - und -Staatsbürger. Sie ersetzt nicht die Reiseversicherung, zum Rücktransport in das Heimatland. Ausgestellt wird die Karte von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Bei Wohnsitz in der Schweiz ist innerhalb einer Frist von drei Monaten der Abschluss einer schweizerischen Krankenversicherung erforderlich. Eine Übersicht der zugelassenen Krankenversicherungen finden Sie beim Schweizerischen Bundesamt für Gesundheit BAG.

  • Lassen Sie sich besonderen Fragestellungen und Vorerkrankungen vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die .

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger

Reisewarnung

Überblick

Stand - Wed, 03 Apr 2024 16:45:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Wed, 03 Apr 2024 17:16:50 +0200)

Letzte Änderungen: 

Reiseinfos - Grenzkontrollen; Infrastruktur/Verkehr (Fahrräder und E-Bikes); Rechtliche Besonderheiten

Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Sicherheit

Terrorismus

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate in der Schweiz ist niedrig. Insbesondere zur Reisezeit kann es aber an vielbesuchten Orten und in öffentlichen Verkehrsmitteln zu Taschendiebstählen kommen.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, an Bahnhöfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Das Klima ist alpin-gemäßigt. Im Gebirge kann es zu schwerem Schneefall, Lawinenabgängen und Erdrutschen kommen. Die Wetterlage kann sich sehr schnell ändern und zu Gefahren führen.
Bei Tauwetter, aber auch bei Starkregenereignissen kommt es häufiger zu örtlichen Überflutungen und Erdrutschen.

  • Informieren Sie sich zu aktuellen Hochwasser- und Lawinenwarnungen für Ihren jeweiligen Standort auch über die App AlertSwiss.
  • Holen Sie rechtzeitig Informationen beim Schweizer Alpen Club - SAC und von Alpine Sicherheit ein.
  • Verlassen Sie ausgewiesene Wege, Pisten und Loipen nicht und beachten Sie Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Grenzkontrollen

Auf der Grundlage von Artikel 28 der EU-Verordnung 2016/399 wurden am 16. Oktober 2023 vorübergehende Binnengrenzkontrollen an der deutsch-schweizerischen Landesgrenze angeordnet. Diese sind aktuell befristet bis 15. Juni 2024, können aber verlängert werden. Verzögerungen beim Passieren der Grenze und Wartezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr können nicht ausgeschlossen werden. Reisende – auch Kinder – müssen in der Lage sein, sich durch gültige Reisepässe oder Personalausweise auszuweisen. Führerscheine oder Geburtsurkunden für Kinder genügen nicht.

Infrastruktur/Verkehr

Die Schweiz hat ein hervorragendes, dichtes Netz von Verkehrsverbindungen mit Eisenbahnen, Bussen und Straßen- und Bergbahnen, die in der Regel bis in abgelegene Gebiete gut aufeinander abgestimmt sind.

Der Gotthard-Basistunnel ist nach der Entgleisung eines Güterzuges voraussichtlich bis September 2024 für den Personenverkehr gesperrt. Personenzüge verkehren auf der Gotthard-Panoramastrecke. Die Reisezeit verlängert sich dadurch um etwa eine Stunde. Weitere Informationen gibt die Schweizerische Bundesbahnen AG (SBB).

Auf allen Nationalstraßen (Autobahnen und Autostraßen) ist in der Schweiz eine Autobahnvignette erforderlich. Informationen hierzu erteilt die Eidgenössische Zollverwaltung und das Online-Portal der Schweizer Behörden.

Die Promillegrenze beträgt 0,5, für Fahranfänger (bis drei Jahre Fahrpraxis) 0,1. 

Es besteht ganzjährig Lichtpflicht, d. h., dass auch tagsüber mit Abblend- oder Tagfahrlicht gefahren werden muss.

Schienenfahrzeuge haben innerorts stets Vorrang. Auf Bergstraßen hat das aufwärtsfahrende Fahrzeug Vorfahrt.

Eine Winterreifenpflicht besteht zwar nicht, jedoch kann eine Verkehrsbehinderung wegen Fahrens mit ungeeigneter Bereifung zu Geldbußen und ein Unfall mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen zur Mithaftung führen. Lawinenabgänge und Erdrutsche können in den Bergregionen ganzjährig auftreten und zur temporären Sperrung von Straßen und Bahnstrecken führen.

Informationen zur aktuellen Straßen- und Verkehrslage können in der Schweiz unter Telefonnummer 163 sowie auf der Verkehrsinformationsseite des Touring Clubs Schweiz (TCS) abgefragt werden.

Fahrräder und E-Bikes

Fahrräder und E-Bikes müssen auch in der Schweiz gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsstandards erfüllen. Dazu gehören ein weißes Vorder- und rotes Rücklicht, Reflektoren, funktionierende Bremsen und aufgepumpte Reifen. E-Bikes müssen außerdem mit einer Klingel ausgestattet sein. Eine helltönende Klingel wird bei Fahrrädern empfohlen.

Für E-Bikes gilt das Taglichtgebot.

Schnelle E-Bikes ab 25 km/h müssen registriert (gelbes Kontrollschild und E-Bike-Vignette) und mit Rückspiegel und Tachometer ausgestattet sein; außerdem gilt eine Helmpflicht. Das Führen eines E-Bikes ist ab 14 Jahren gestattet; es gilt allerdings eine Führerscheinpflicht. Diese entfällt auf langsamen E-Bikes für Personen ab 16 Jahren.

Bei Nichtbefolgung drohen Bußgelder, die auch in Deutschland eingetrieben werden können, siehe Rechtliche Besonderheiten.

Weitere Informationen bieten das Eidgenössische Bundesamt für Straßen ASTRA und das Informationsportal der Schweizer Behörden.

Führerschein

Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

LGBTIQ

Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten, die Akzeptanz ist insbesondere in Städten gut ausgeprägt.

Rechtliche Besonderheiten

Die Geldstrafen für Verkehrsübertretungen sind in der Schweiz bedeutend höher als in Deutschland und können mit Wirkung vom 1. Mai 2024 auch dort vollstreckt werden. Bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen (Rasen) drohen Geldstrafen, Freiheitsstrafen oder Entzug des Fahrzeugs bzw. Führerscheins, siehe auch Infrastruktur/Verkehr.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Schweizer Franken (CHF). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich. Vor allem in Tourismus- und Grenzregionen wird auch der EUR vermehrt als Zahlungsmittel verwendet.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei den schweizerischen Behörden und Fedlex sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja, im Rahmen der Gültigkeit, siehe Anmerkungen.
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Die Schweiz ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Es kann vorkommen, dass die Rechtslage in Bezug auf die Nutzung abgelaufener Reisedokumente nicht überall bekannt ist.

  • Führen Sie möglichst gültige Reisedokumente mit.
  • Verwenden Sie keine ehemals als verloren gemeldete und wieder aufgefundene Reisedokumente, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde. Dieser Widerruf ist unter Umständen bei den schweizerischen Grenzkontrollbehörden nicht bekannt und kann zu Problemen bis zur Einreiseverweigerung führen.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise kein Visum.
Auch Inhaber deutscher Aufenthaltserlaubnisse können für Aufenthalte bis zu 90 Tage pro Zeitraum von 180 Tagen mit ihrem deutschen Aufenthaltstitel und einem gültigen Reisedokument visumfrei in die Schweiz einreisen. Dies gilt auch für

  • Inhaber deutscher Reiseausweise für Flüchtlinge, sofern der Wohnsitz in Deutschland liegt,
  • Inhaber deutscher Reiseausweise für Staatenlose, sofern der Wohnsitz in Deutschland liegt, sowie
  • Inhaber deutscher Reiseausweise für Ausländer (Alien's travel document) in Verbindung mit einem gültigen Aufenthaltstitel.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbegrenzt möglich, ab einem Wert von 10.000 CHF aber deklarationspflichtig.

Die Schweiz ist kein EU-Mitgliedstaat. Die deutsch-schweizerische Grenze gilt somit als EU-Außengrenze. Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt daher den entsprechenden Bestimmungen.

Die Einfuhr alkoholischer Getränke ist (für Personen ab 17 Jahre) auf 1 l (über 18%) bzw. 5 l (unter 18% Alkoholgehalt) beschränkt; von Tabakerzeugnissen auf 250 Zigaretten/Zigarren oder 250 g Tabak.

Weitere Informationen zu schweizerischen Einfuhrbestimmungen, Übersiedlungsgut, Freimengen, Mitnahme von Bargeld und Wertfreigrenzen erteilt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG).

  • Bitte bedenken Sie, dass neben Alkohol und Tabakwaren auch andere Waren bzw. Lebensmittel Einfuhrbeschränkungen unterliegen können und eine Wertfreigrenze gilt.

Heimtiere

Heimtiere können aus Ländern der EU ohne besondere Bewilligung einreisen, wenn z.B. durch den EU-Heimtierausweis Gesundheit und Impfungen der Tiere nachgewiesen werden können. Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Gesundheit

Impfschutz

Für die Einreise in die Schweiz sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen bei zu erwartender Exposition in den ausgewiesenen Infektionsgebieten (z. B. Wanderurlaub) auch eine Schutzimpfung gegen die durch Zecken übertragbare Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist sehr gut.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. Sie ersetzt nicht die Reiseversicherung, z.B. zum Rücktransport in das Heimatland. Ausgestellt wird die Karte von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Bei Wohnsitz in der Schweiz ist innerhalb einer Frist von drei Monaten der Abschluss einer schweizerischen Krankenversicherung erforderlich. Eine Übersicht der zugelassenen Krankenversicherungen finden Sie beim Schweizerischen Bundesamt für Gesundheit BAG.

  • Lassen Sie sich besonderen Fragestellungen und Vorerkrankungen vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. EHIC-Inhaber wenden sich im Krankheitsfall an einen niedergelassenen Arzt. Die Kosten müssen zunächst selbst übernommen werden. Zu Hause werden sie zurückerstattet. Dies gilt allerdings nicht für zahnärztliche Behandlungen. Aushelfender Träger ist die Gemeinsame Einrichtung KVG, Industriestrasse 78, 4600 Olten, (Tel: +41 (0)32 625 30 30. www.kvg.org).

In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.

Broschüren über Bäder, Kurorte und Sanatorien sind vom Fremdenverkehrsamt (s. Kontaktadressen) erhältlich.

Impfungen

Titel Besondere Vorsichtsmaßnahmen Gesundheitszeugnis erforderlich
Cholera Nein -
Gelbfieber Nein -
Malaria Nein -
Typhus & Polio Nein -
Essen & Trinken - -

Gesundheitszeugnis

Das COVID-Zertifikat der Schweiz wird in der Schweiz und in den Ländern der EU akzeptiert. Es ist 365 Tage nach der letzten Impfung gültig.

Die Schweiz akzeptiert das digitale COVID-Zertifikat der EU. Zurzeit kann es jedoch noch zu technischen Schwierigkeiten kommen, weshalb es sich empfiehlt, zusätzlich aus Sicherheitsgründen den Impfpass in Papierform mit sich zu führen.

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.

Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Nach aktuellen Empfehlungen gilt die Impfung bei Langzeitaufenthalten als Reise-Impfung für bestimmte Personengruppen (Jugendliche bzw. Schüler, Studenten, Wanderer), die sich in ausgewiesenen Infektionsgebieten aufhalten. Reisende sollten mit dem Arzt unter Berücksichtigung der Empfehlungen im Reiseland die Notwendigkeit der Impfung klären.

Hepatitis B kommt vor. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

Eine Meningitis-Impfung wird bei Langzeitaufenthalten bestimmten Personengruppen (Kinder und Jugendliche) empfohlen.

Pass- und Visabestimmungen

Notwendige Einreisedokumente

Titel Pass erforderlich Visum erforderlich Rückflugticket erforderlich Personalausweis/Identitätskarte
Türkei Ja 2 Nein -
Schweiz Ja/1 Nein Nein Ja
Österreich Ja/1 Nein Nein Ja
Deutschland Ja/1 Nein Nein Ja
Andere EU-Länder Ja/1 Nein Nein Ja/1

Personalausweise/Identitätskarten

[1] U. a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:

EU-Länder und Schweiz.

 

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
 

Bei der Einreise in die Schweiz darf der deutsche Reisepass weniger als 1 Jahr, der österreichische weniger als 5 Jahren abgelaufen sein. Achtung: Deutsche sind jedoch dazu verpflichtet, mit gültigen Ausweispapieren (Reisepass oder Personalausweis) nach/von Deutschland ein- bzw. auszureisen. Österreichischen Reisenden wird ebenfalls dringend empfohlen, mit gültigen Reisedokumenten zu reisen.

Achtung: Die Anforderungen von Fluggesellschaften können hiervon abweichen.

Anmerkung zum Reisepass

Die Schweiz ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen).

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Urlaubs- und Geschäftsreisen von bis zu 3 Monaten:

(a) EU-Länder.

(b) [2] U.a. türkische Staatsbürger mit anerkanntem Reisedokument und einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder mit einem gültigen D-Visum. Türkische Schülerinnen und Schüler deutscher Schulen im Rahmen von Klassenfahrten und mit Bescheinigung der Schulleitung sind ebenfalls von der Visumpflicht ausgenommen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.

Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass. 

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Hinweis: Allein reisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten sowie Kopien von deren Reisepässen/Personalausweisen mitführen.

Einreise mit Haustieren

Für Vögel aus allen Ländern wird eine Bewilligung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) benötigt. Davon ausgenommen sind Kanarienvögel.

Bei Einreise aus EU-Ländern:

Für Hunde, Katzen und Frettchen im Alter von über 12 Wochen wird ein EU-Heimtierausweis (pet pass) benötigt, aus dem hervorgeht, dass bei dem Tier mindestens 21 Tage vor Abreise eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut (Wartefrist von 21 Tagen entfällt, wenn diese innerhalb der Gültigkeitsfrist der vorhergehenden Impfung erfolgte), vorgenommen wurde. Die Tiere müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Eine grenztierärztliche Untersuchung muss angemeldet werden. Aus EU-Ländern können beliebig viele Tiere mitgebracht werden.

Bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern mit geringem Tollwutrisiko:

Für Hunde, Katzen und Frettchen im Alter von über 12 Wochen wird eine Veterinärsbescheinigung benötigt, aus der hervorgeht, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Tiere müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Eine grenztierärztliche Untersuchung wird durchgeführt. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt.

Bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern mit hohem Tollwutrisiko:

Achtung: Eine direkte Einfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen ist auf dem Luftweg nur über die Flughäfen Genf, Zürich oder Basel möglich. Eine direkte Einfuhr von Vögeln ist auf dem Luftweg nur über die Flughäfen in Genf oder Zürich möglich.

Für Hunde, Katzen und Frettchen im Alter von über 12 Wochen wird eine Veterinärsbescheinigung benötigt, aus der hervorgeht, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einreise ist frühestens 4 Monate nach der Impfung möglich. Die Tiere müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Eine grenztierärztliche Untersuchung wird durchgeführt. Zudem wird eine Bewilligung benötigt. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt.

Bei Wiedereinreise in die Schweiz:

Für Hunde, Katzen und Frettchen aus Ländern mit geringen Tollwutrisiko im Alter von über 12 Wochen wird ein EU-Heimtierausweis (pet pass) benötigt, aus dem hervorgeht, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Tiere müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen.

Für Hunde, Katzen und Frettchen aus Tollwutrisikoländern gilt die folgende Vorschrift: Für jedes Tier wird ein Heimtierausweis benötigt, der die gültige Tollwutschutzimpfung bestätigt. Vor der Ausreise aus der Schweiz muss mit einer Blutanalyse die Wirksamkeit der Impfung bestätigt werden. Bei Nachimpfung nach erfolgter Blutanalyse ist keine weitere Blutanalyse erforderlich. Die Tiere müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Nur bei Direkteinreise über Schweizer Flughäfen werden eine Einfuhrgenehmigung des Bundesamtes für Veterinärwesen und eine Zollbewilligung benötigt.

Hinweis: Laut Bundesamt für Veterinärwesen dürfen Hunde mit kupierten Ohren und kupiertem Schwanz nicht in die Schweiz verbracht werden. Ausnahmen sind für Kurzaufenthalte, z.B. Urlaubsreisen, möglich, die Entscheidung obliegt allerdings immer den Zollbeamten.

Eine Übersicht über die Bestimmungen für jeden Einzelfall gibt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV.

Bearbeitungsdauer

Kurzfristiger Aufenthalt: 6-8 Wochen.

Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.

Gültigkeit

Unterschiedlich, je nach Aufenthaltsgrund.

Aufenthaltsverlängerung

Bürger und Bürgerinnen der EU-27/EFTA: Bei einem Aufenthalt von über 90 Tagen ist eine Aufenthaltsbewilligung innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft in der Schweiz und vor Stellenantritt beim zuständigen kantonalen Migrationsamt in der Schweiz einzureichen.

 

Transit

Visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 48 Stunden (Flughafen Zürich) bzw. am selben Tag (Flughafen Genf) im direkten Transit weiterreisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Türkische Staatsbürger benötigen nur dann kein Transitvisum, wenn sie ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung für EU- und EFTA-Länder, Andorra, Japan, Kanada, Monaco, San Marino oder die USA besitzen.

Visaarten und Kosten

Kurzzeit-, Langzeit-, Transit-/Flughafentransitvisum (ein- und zweifach), Arbeits- sowie Montagevisum.

Kosten

Unterschiedlich, je nach Nationalität und Visumart.

Schengen-Visum:
Flughafen-Transitvisum: 80,00 €
Kurzaufenthaltsvisum, weniger als 90 Tage: 80,00 €
Kinder über sechs und unter zwölf Jahren: 40,00 €
Bürger von Armenien, Aserbaidschan und Russland: 35,00 €
 

Antrag erforderlich

Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.

Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses.

(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.

(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.

(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss mindestens eine Deckung von 30.000 € aufweisen.

(e) Visumgebühr.

(f) 2 aktuelle biometrische Passfotos.

(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.

Geld

Geldwechsel

Geld kann in Banken umgetauscht werden. Auf Flughäfen und an Bahnhöfen gibt es Wechselstuben für Währungen und Reiseschecks. Diese haben von 06.00-21.00 Uhr, oft auch bis 23.00 Uhr geöffnet. Auch Hotels können Geld wechseln.

Währung

1 Schweizer Franken = 100 Rappen. Währungskürzel: sfr, CHF (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 1000, 200, 100, 50, 20 und 10 sfr; Münzen sind im Wert von 5, 2, 1 und 1/2 sfr sowie 20, 10 und 5 Rappen im Umlauf.

Devisenbestimmungen

Keine Beschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr von Barmitteln. Ab einem Wert von 10.000 CHF besteht ggf. Auskunftspflicht. 

Kreditkarten

American Express, Mastercard, Diners Club, Visa und andere gängige internationale Kreditkarten werden überall angenommen. Die Kreditkarten Mastercard und Visa werden in fast allen Geschäften akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Reiseschecks

Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks sind in der Schweiz nur in einigen Großstädten in wenigen Wechselstuben und Banken einlösbar.

Öffnungszeiten der Bank

Mo-Fr 08.30/09.00-16.00/18.00 Uhr in den Großstädten; Mo-Fr 08.30-12.00 und 14.00-16.30/17.30 Uhr in ländlichen Gegenden (regionale Abweichungen möglich). In wichtigen Geschäftszentren bleiben die Schalter manchmal auch über die Mittagszeit geöffnet.

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel können zollfrei in die Schweiz eingeführt werden:

250 Stück Zigaretten/ Zigarren oder 250 g andere Tabakwaren (Personen ab 17 J.).
5 l alkoholische Getränke bis zu 18 % Alkoholgehalt und 1 l alkoholische Getränke über 18 % Alkoholgehalt (Personen ab 17 J.);
1 kg Fleisch (ausgenommen Wild) (nur Einfuhr aus EU-Staaten und aus Norwegen erlaubt);
1 kg Butter/Rahm;
5 kg Öle, Fette, Margarine.
 
Alle eingeführten Waren dürfen den Wert von 300 CHF nicht überschreiten.

Verbotene Importe

Betäubungsmittel, Absinth.
Strenge Regelungen bestehen für die Einfuhr von Fleisch und Fleischwaren, Butter, Lebensmitteln, Giften, Schusswaffen und Munition, Erde, Pflanzen und pflanzlichem Material. Die Einfuhr von Souvenirs aus bedrohten Tieren und Pflanzen (z.B. Pelze, Elfenbein etc.) ist verboten.

Die Einfuhr sämtlicher Lebensmittel tierischer Herkunft aus Nicht -EU-Ländern ist im Reiseverkehr verboten. Dieses Einfuhrverbot betrifft Fleisch und Fleischerzeugnisse aller Art, Milch und Milcherzeugnisse (Käse, Butter), Eier, Honig sowie Erzeugnisse in hermetisch abgeschlossenen Behältnissen (Konserven).

Die Einfuhr für selbst gefangenen Fisch und durch Jäger erlegtes Wild ist nur zu Bedingungen für gewerbsmäßigen Import möglich.

Weitere Informationen zu Einfuhrbestimmungen sind erhältlich vom Bundesamt für Landwirtschaft, Pflanzenschutzdienst, CH-3003 Bern, Tel: (+41) (031) 322 25 90.

Quellenangaben
  • Marco Polo - Schweiz, MAIRDUMONT GmbH & Co. KG, 2023-17, 2020-16, 2017-15, 2014-14, 2008-12
  • DuMont Die Welt - Atlas mit Länderlexikon, DuMont Reiseverlag, 2015-04
  • Schweiz - Reise- und Sicherheitshinweise, Auswärtiges Amt, Stand - 04.04.2024 (Unverändert gültig seit: 03.04.2024)
    Haftungsausschluss: Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
  • Der Reiseführer, Columbus Travel Media Ltd., Stand - 04.04.2024 (Unverändert gültig seit: 03.04.2024)
    Information: Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger werden mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel Media veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr.
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