Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Aktuelles
Wahlen
Nach den Präsidentschafts-, Parlaments- und Gouverneurswahlen ist das politische Klima stark polarisiert; es kann zu vereinzelten Blockaden von Verkehrswegen kommen.
- Folgen Sie den Anweisungen der Behörden.
- Halten Sie sich über die lokalen Medien einschließlich sozialer Medien über mögliche spontane und unangemeldete Demonstrationen informiert.
COVID-19
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Brasiliens.
Reisende, sind verpflichtet, bereits beim Check-in gegenüber der Fluglinie einen Impfnachweis oder einen negativen COVID-19-Test (Antigen-/RT-PCR-Test, nicht älter als einen Tag vor Abflug) vorzulegen. Kinder unter 12 Jahren müssen keinen Impf- oder Testnachweis vorlegen. Es werden Impfstoffe der brasilianischen Gesundheitsbehörde oder der Weltgesundheitsorganisation akzeptiert. Die jeweilige letzte Impfung/Einzelimpfung muss mindestens 14 Tage vor Abflug erfolgt sein. Der Impfnachweis ist in Papierform oder digital, in englischer, portugiesischer oder spanischer Sprache vorzulegen.
Impfnachweise, welche nur aus einem QR-Code bestehen, werden nicht anerkannt. Aus dem Impfzertifikat muss hervorgehen: Vollständiger Name der geimpften Person, Name des verwendeten Impfstoffes, Chargennummer, Daten der Impfungen. Genesenennachweise werden grundsätzlich nicht akzeptiert.
Einreisen auf dem Landweg unterliegen den oben genannten Regeln zu Flugreisen. Der entsprechende Nachweis muss am Grenzübergang oder dem entsprechenden Beförderungsunternehmen vorgelegt werden. Weitere Informationen erteilt die brasilianische Gesundheitsbehörde.
Ausreise und Transit
Zwischen Brasilien und Europa bestehen regelmäßige kommerzielle Flugverbindungen. Der innerbrasilianische Flugverkehr findet statt.
Beschränkungen im Land
Im Dienstleistungssektor können Einschränkungen wie z.B. kürzere Öffnungszeiten und ein reduziertes Gastronomieangebot bestehen. Die Maskenpflicht innerhalb Brasiliens ist nicht einheitlich geregelt, weshalb Reisende gebeten werden, sich nach den lokalen Bestimmungen zu erkundigen.
Empfehlungen
- Informieren Sie sich kurz vor Abreise nochmals über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen für Brasilien.
- Bei unbedingt notwendigen Reisen, nehmen Sie vor Reiseantritt Kontakt mit der zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung auf.
- Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
- Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hygienevorschriften der brasilianischen Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
- Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der brasilianischen Regierung.
- Reisen Sie neben Ihrem Digitalen COVID-Zertifikat der EU auch mit Ihrem deutschen/internationalen Impfausweis im Original, da für den Besuch von Sehenswürdigkeiten, Theatern, etc. in einigen Städten (z.B. Rio de Janeiro, São Paulo) eine vollständige Impfung gegen COVID-19 nachzuweisen ist.
Sicherheit
Von Reisen in die unmittelbaren Grenzgebiete zu Venezuela wird abgeraten.
Terrorismus
Innenpolitische Lage
In Brasilien finden - zumeist in den großen Städten - immer wieder unerwartet Demonstrationen statt, die in der Vergangenheit vereinzelt zu Ausschreitungen geführt haben. Dies gilt insbesondere für die Hauptstadt Brasilia, São Paulo, Rio de Janeiro sowie für andere Großstädte des Landes.
Aufgrund der andauernden Krise in Venezuela und damit verbundener Bandenkriminalität, Schmuggel und Flüchtlingen sowie begrenzter Präsenz von Sicherheitskräften wird von Aufenthalten im unmittelbaren Grenzgebiet abgeraten. Es kann zu kurzfristigen Grenzschließungen kommen.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
- Vermeiden Sie Reisen und Aufenthalte im unmittelbaren Grenzgebiet zu Venezuela.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate und die Gefahr, Opfer eines Raubüberfalls oder eines anderen Gewaltverbrechens zu werden, sind in Brasilien hoch, besonders in den Großstädten wie Belém, Fortaleza, Maceio, Porto Alegre, Recife, Rio de Janeiro, Salvador, São Luiz und São Paulo. Dort wiederum sind Armensiedlungen (Favelas) besonders stark betroffen. Die Favelas von Rio de Janeiro waren zuletzt immer wieder von Gewaltakten, z.T. mit Todesfolge betroffen. Favelas werden teilweise von Kriminellen und Drogenbanden kontrolliert. Bewaffneten Auseinandersetzungen, auch mit der Polizei, fallen häufig auch Unbeteiligte zum Opfer.
Eine Häufung krimineller Zwischenfälle ist vor allem in weniger belebten Straßen der Innenstädte, an Stränden sowie auf Zubringerautobahnen zu den Flughäfen zu verzeichnen. In größeren Flughäfen können Taxis bereits im Flughafengebäude gebucht und bezahlt werden, was mit höherer Sicherheit verbunden ist.
Auf Straftaten im Umfeld der Prostitution (Diebstähle, Raub, Überfälle etc.) wird besonders hingewiesen. Verbreitet ist die Verabreichung von Getränken mit Schlaf- bzw. willensverändernden Mitteln. Weiterhin wird vereinzelt auch von Überfällen bei geführten Bootsfahrten im Amazonasgebiet berichtet.
Täter sind häufig bewaffnet und stehen oft unter Drogeneinfluss, sodass vor Gewalt- und dem Gebrauch von Schusswaffen, auch aus nichtigem Grund, nicht zurückgeschreckt wird.
Zur Hauptverkehrszeit kommt es in überfüllten Bussen und Zügen häufiger zu Taschendiebstählen.
Reisende werden gegen ihren Willen und in Unkenntnis als „Drogenschmuggler" missbraucht.
- Seien Sie in allen Landes- und Stadtteilen stets besonders vorsichtig.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher z.B. im Hotelsafe auf und führen nur Kopien mit.
- Verstauen Sie mobile Geräte unauffällig, z.B. in einer verschließbaren Reisetasche, oder legen Sie diese in einen Safe.
- Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Verzichten Sie auf auffällige Kleidung, Uhren und (Mode-)Schmuck und tragen und zeigen Sie in der Öffentlichkeit Uhren und Smartphones nicht sichtbar.
- Führen Sie stets einen geringeren Geldbetrag zur widerstandslosen Herausgabe mit.
- Leisten Sie bei Überfällen keinen Widerstand.
- Lassen Sie vor allem in Bars und anderen Lokalitäten Getränke nie unbeaufsichtigt.
- Nehmen Sie keine Prostituierten oder flüchtigen Bekannte in das eigene Hotelzimmer mit.
- Sehen Sie zur Verringerung des Risikos, Opfer eines – nicht selten auch vorgetäuschten - Verkehrsunfalls oder Fahrzeugraubs zu werden von Überlandfahrten in der Nacht ab.
- Bestehen Sie nicht auf Ihr Vorfahrtsrecht.
- Halten Sie im Stadtverkehr die Fenster des Fahrzeugs geschlossen, die Türen verriegelt und verstauen Sie Wertgegenstände außer Sichtweite.
- Seien Sie besonders vorsichtig an Ampeln und im stockenden Verkehr.
- Benutzen Sie auf drei- oder mehrspurigen Straßen die mittlere Spur.
- Ziehen Sie nachts Taxis öffentlichen Verkehrsmitteln vor.
- Seien Sie vorsichtig bei Lockangeboten z.B. über das Internet, um auf Kosten anderer eine Reise durchzuführen.
- Nehmen Sie kein Gepäck für Fremde mit, kontrollieren Sie Ihr eigenes Gepäck.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Rio de Janeiro
In ganz Rio de Janeiro, auch in den beliebten Stadtvierteln Copacabana, Ipanema, Leblon, Botafogo, Santa Teresa und im Ausgehviertel Lapa ereignen sich immer wieder Diebstähle und Überfälle, auch tagsüber. Die Täter, die teilweise in Gruppen agieren, haben es insbesondere auf Mobiltelefone, Schmuck, Scheckkarten und Bargeld abgesehen. Es kommt gerade in letzter Zeit vermehrt dazu, dass Kreditkarten (insbesondere in Ipanema und Copacabana) kopiert werden, um im Anschluss missbräuchlich damit zu verfügen. Häufig kommt es in Taxis zu Kreditkartenbetrug. Das Zentrum (Centro) Rios ist nach Geschäftsschluss, am Samstag und Sonntag sowie an Feiertagen unbelebt und nicht sicher. Die oft menschenleeren Straßen der Innenstadt sollten daher am Wochenende, feiertags und nachts gemieden werden. Nach Einbruch der Dunkelheit und insbesondere während des Karnevals (Straßenkarneval und Sambodrom), des Silvesterfeuerwerks an der Copacabana und bei sonstigen Großveranstaltungen ist vermehrte Wachsamkeit geboten.
In den Favelas kommt es immer wieder zu Schusswechseln, bei denen oft auch Unbeteiligte zu Schaden kommen. wird.
Wanderungen in den Naturparks in und außerhalb der Stadt sollten nach Möglichkeit nur in Gruppen und auf markierten und belebten Wegen unternommen werden.
- Zahlen Sie in Taxis bevorzugt mit Bargeld.
- Von nächtlichen Strandspaziergängen wird dringend abgeraten.
- Von einem Besuch jeglicher Favelas von Rio de Janeiro, auch derjenigen im Bereich der Südzone und des Zentrums, wird dringend abgeraten.
São Paulo
In São Paulo ist das historische Stadtzentrum um die Praça da Sé (vor der Kathedrale) unter der Woche nachts sowie nach Geschäftsschluss am Wochenende unbelebt und nicht sicher. Gleiches gilt für die Gegend um die belebte Metro-Station „Estaçao da Luz", die zu den genannten Zeiten gemieden werden soll. Im Stadtzentrum gibt es viele Obdachlose, die zum Teil drogensüchtig sind und Passanten zuweilen belästigen.
Auch bewaffnete Überfälle und Blitzentführungen in bevorzugten, besseren Wohngegenden haben zugenommen und führen nicht selten zu Schusswechseln mit privaten Sicherheitskräften oder Polizisten (häufig auch in Zivil), auch tagsüber.
- Seien Sie im gesamten Stadtgebiet, auch in besseren Gegenden, besonders vorsichtig.
Ceará und Fortaleza
Nach einer Welle von Gewalttaten gegen öffentliche Einrichtungen und das öffentliche Verkehrsnetz sind die Mobilität und das öffentliche Leben im Bundesstaat Ceará und seiner Hauptstadt Fortaleza nach wie vor teilweise eingeschränkt.
- Seien Sie bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und Reisen in das Landesinnere vorsichtig.
- Vermeiden Sie Nachtfahrten in Überlandbussen.
- Vermeiden Sie Fußwege im Dunkeln.
Recife und der Nordosten
In den letzten Jahren treten häufiger gezielte Überfälle auf Busse auf. Bewaffnete Überfälle auf Überlandbusse sind auch keine Seltenheit im Nordosten.
- Seien Sie bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und Reisen in das Landesinnere vorsichtig.
- Meiden Sie im Stadtgebiet von Recife die öffentlichen Verkehrsmittel und benutzen Sie grundsätzlich Taxis oder Uber.
- Vermeiden Sie Nachtfahrten in Überlandbussen.
Natur und Klima
Das Klima ist im Norden und Zentrum tropisch und im Süden subtropisch.
In der Regenzeit, die im Süden und Südosten von November bis Anfang April und im Nordosten von April bis Juli andauert, kommt es regelmäßig zu Überschwemmungen und Erdrutschen. Dies führt zu erheblichen Verkehrsbehinderungen durch unpassierbare Straßen und Brücken.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Informieren Sie sich regelmäßig über die Wetter- und Straßenlage, insbesondere, wenn Reisen auf dem Landweg anstehen.
- Beachten Sie die Hinweise lokaler Behörden.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Es existiert ein gut ausgebautes Inlandsflugnetz und zahlreiche Überlandbusverbindungen. Eisenbahnverbindungen gibt es kaum. In den Metropolen gibt es zudem U- und Straßenbahnen.
Aus Deutschland kommend muss Fluggepäck am brasilianischen Eingangsflughafen (Rio de Janeiro, São Paulo, Salvador, Recife, Brasilia etc.) entgegengenommen und für eine evtl. Weiterreise zum Reiseziel erneut aufgegeben werden. Eine Durchbeförderung erfolgt nicht, auch wenn dies bei der Gepäckaufgabe in Deutschland häufig behauptet wird.
Bei Autofahrten ist wegen des zum Teil schlechten Zustands vieler Straßen äußerste Vorsicht geboten. Auf Autobahnen besteht häufig Mautpflicht, die in bar an Mautstationen entrichtet werden kann. Es gibt insbesondere auf diesen zum Teil recht modernen Strecken zahlreiche elektronische Geschwindigkeitskontrollen.
In den Städten empfiehlt sich in der Regel die Benutzung der relativ preiswerten Taxis.
Eine Verständigung in deutscher Sprache ist in der Regel nicht möglich. Auch englische Sprachkenntnisse sind außerhalb der großen Hotels und Touristenschwerpunkte wenig verbreitet. Spanisch wird im Süden Brasiliens teilweise verstanden. Auch nur rudimentäre Portugiesisch-Kenntnisse werden dankbar angenommen und sind in jedem Falle hilfreich.
- Fahren Sie stets vorsichtig und defensiv.
- Vermeiden Sie Nachtfahrten.
- Für Fahrzeugführer gilt absolutes Alkoholverbot. Verstöße werden rigoros verfolgt und mit hohen Strafen geahndet.
Führerschein
Für das Führen von Fahrzeugen in Brasilien bei touristischen Aufenthalten genügen grundsätzlich ein deutscher Führerschein sowie ein zusätzlicher Identitätsnachweis (Reisepass). Zur Vermeidung von Missverständnissen und Verständigungsproblemen wird jedoch empfohlen, neben dem nationalen deutschen Führerschein einen internationalen Führerschein oder eine beglaubigte portugiesische Übersetzung des deutschen nationalen Führerscheins, mitzuführen.
Lediglich für die alten grauen Führerscheine ist das Mitführen einer beglaubigten Übersetzung zwingend vorgeschrieben. Für die Führerscheine der Klassen C, D und E ist zu beachten, dass in Brasilien ein Mindestalter des Führerscheininhabers von 21 Jahren verlangt wird.
LGBTIQ
Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten, die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.
Rechtliche Besonderheiten
Drogen
Von Drogenkonsum und Drogenhandel wird nachdrücklich abgeraten. Drogendelikte, auch die Beförderung von Drogen über die Landesgrenzen werden in Brasilien streng geahndet. Es drohen hohe Strafen, auch für Drogenkuriere, und auch dann, wenn Reisegepäck, Pakete, Geschenke, Warenproben o.ä. für Dritte transportiert werden soll. Haftstrafen müssen regelmäßig - oft unter schwer erträglichen Bedingungen - in Brasilien verbüßt werden.
- Seien Sie misstrauisch, insbesondere dann, wenn Ihnen die Reise finanziert werden soll.
- Lassen Sie Ihr Gepäck nie unbeaufsichtigt und befördern Sie keine Pakete für Fremde.
Sexualstraftaten
Der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen wird in Brasilien mit Freiheitsstrafe zwischen vier und zehn Jahren geahndet. Die Täter müssen regelmäßig mit Inhaftierung und Bloßstellung in der Presse rechnen. Darüber hinaus werden solche Taten, wenn sie von Deutschen oder an Deutschen im Ausland begangen werden, auch in Deutschland strafrechtlich verfolgt.
Auch einvernehmliche sexuelle Handlungen mit unter 18-Jährigen sind nach brasilianischem Recht strafbar. In der Vergangenheit führte bereits das Fotografieren von Kindern und Jugendlichen in Badebekleidung am Strand zum Einschreiten der brasilianischen Behörden. Zu besonderer Zurückhaltung in diesem Bereich wird deshalb dringend geraten.
Baden „oben ohne"/Wechseln der Kleidung in der Öffentlichkeit
Baden „oben ohne" gilt in Brasilien als Erregung öffentlichen Ärgernisses; ebenso das Wechseln der Kleidung in der Öffentlichkeit, z. B. am Strand. Beides kann zur Festnahme bzw. einem Gerichtsverfahren führen. Suchen Sie zum Kleidungswechsel daher stets Umkleidekabinen oder andere geeignete Räumlichkeiten auf.
Tier- und Pflanzenschutz
Brasilien verfügt über strenge Strafvorschriften zum Schutz von Flora und Fauna. Verstöße werden von den brasilianischen Behörden konsequent verfolgt und auch mit Haftstrafen geahndet. Besonders streng werden Versuche verfolgt, frei lebende und geschützte Pflanzen und Tiere aus Brasilien zu exportieren. Das gilt für nahezu alle Zierfischarten aus dem Amazonasbecken, für Pflanzensetzlinge und –samen sowie für Insekten und Spinnen (Vogelspinne!). Bereits der Transport geschützter Tiere oder Pflanzen von einem brasilianischen Bundesstaat in einen anderen ist – sofern keine ausdrückliche staatliche Genehmigung vorliegt – strafbar. Es gibt einen umfangreichen und damit zwangsläufig unübersichtlichen Katalogs von in Brasilien geschützten Tieren und Pflanzen.
- Kaufen und sammeln Sie daher keine Tiere oder Pflanzen/Pflanzensamen und versuchen Sie auch nicht, diese auszuführen.
Besuch von Indigenenschutzgebieten
Für Reisen in Indigenenschutzgebiete wird eine vorher bei der FUNAI (Nationale Indigenenstiftung) einzuholende Genehmigung benötigt. Wer ohne eine solche Autorisierung in einem Schutzgebiet angetroffen wird, muss mit Beschlagnahmung seiner Ausrüstung und empfindlichen Strafen rechnen.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Real (BRL). Die gängigen internationalen Kreditkarten werden landesweit akzeptiert. Bargeldabhebungen mit deutschen Kreditkarten oder mit EC-Maestro Karten sind an entsprechend gekennzeichneten Automaten (u. a. Citibank, Banco24Horas, Banco do Brasil, Bradesco) grundsätzlich weiterhin möglich. Viele Reisende berichten jedoch von Schwierigkeiten.
Üblich sind Begrenzungen des täglich aus Bargeldautomaten ziehbaren Geldbetrages auf zwischen 500 oder 2.500 BRL (je nach Bank und Region Brasiliens). Alternative Möglichkeiten der Geldversorgung sollten in Betracht gezogen werden. V-Pay-Karten werden im außereuropäischen Ausland nicht akzeptiert.
Bei fehlgeschlagenen Barabhebungen an Bankautomaten ist unbedingt der ausgegebene Bankbeleg aufzubewahren, da manchmal trotzdem eine Belastung des deutschen Kontos erfolgt. Insbesondere ist auf Vorrichtungen zu achten, mit denen die Karten kopiert oder das Eintippen der Geheimzahlen aufgezeichnet werden könnte.
- Erkundigen Sie sich vor Abreise bei Ihrer Bank, ob Bargeldabhebungen in Brasilien zugelassen sind.
- Verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf eine Versorgung mit BRL an Geldautomaten.
- Seien Sie bei Barabhebungen an Geldautomaten besonders vorsichtig. Nutzen Sie zur Minimierung des Überfall- und Kartenbetrugsrisikos die Automaten tagsüber an Werktagen, möglichst innerhalb der Vorräume von Bankfilialen und nicht auf offener Straße.
Einreise und Zoll
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Visum
Seit Inkrafttreten des Abkommens zwischen der EU und Brasilien am 1. Oktober 2012 dürfen deutsche Staatsangehörige für touristische oder geschäftliche Zwecke nach Brasilien visafrei ein- oder durch Brasilien durchreisen und sich höchstens 90 Tage während eines Sechs-Monats-Zeitraums dort aufhalten. Hierunter fallen
- touristische Aktivitäten,
- Verwandtenbesuche,
- Erforschung kommerzieller Möglichkeiten, Teilnahme an Sitzungen, Vertragsunterzeichnungen sowie finanzielle, managementbezogene und administrative Tätigkeiten,
- Teilnahme an Konferenzen und Seminaren, vorausgesetzt, dass diese Tätigkeiten nicht aus brasilianischen Quelle entlohnt werden (außer der unmittelbaren Übernahme der Aufenthaltskosten oder der Zahlung eines Tagesgeldes),
- Beteiligung an Sport- und Künstlerwettbewerben, vorausgesetzt, dass die Teilnehmer nicht aus brasilianischen Quellen entlohnt werden, auch wenn bei dem Wettbewerb Preise, einschließlich Preisgelder, zu gewinnen sind.
Bei einem von vornherein beabsichtigten Aufenthalt von über 90 Tagen ist unbedingt vor Ausreise ein Visum bei der für den Wohnort zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung in Deutschland zu beantragen.
Ebenso sollten diejenigen Personen, die beabsichtigen entlohnte Tätigkeiten auszuüben, einer Beschäftigung nachzugehen, in der Forschung tätig zu sein, ein Praktikum oder Studien zu absolvieren, Sozialarbeit zu verrichten, technische Hilfe zu leisten oder missionarisch, religiös oder künstlerisch tätig zu sein, grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung in Erfahrung bringen, ob für die geplante Reise ein Visum benötigt wird bzw. dort ein Visum beantragen. Die nachträgliche Erteilung eines Visums in Brasilien ist nicht möglich.
Minderjährige
Brasilianische Minderjährige (auch Doppelstaater), die nicht von beiden Elternteilen oder Erziehungsberechtigten begleitet werden, bedürfen einer entsprechenden Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils bzw. beider Eltern oder Erziehungsberechtigten. Die elterliche Einverständniserklärung muss zur Beglaubigung entweder vor einem brasilianischen Konsularbeamten an einer brasilianischen Auslandsvertretung oder bei einem brasilianischen Notariat (Cartório) abgegebenen werden, sofern sie nicht im brasilianischen Reisepass des/der Minderjährigen vermerkt ist.
Zum Thema „Reisegenehmigung für Minderjährige" bietet die brasilianische Botschaft in Berlin ausführliche Hinweise.
Es wird dringend empfohlen, sich rechtzeitig vor Einreise des Kindes in Brasilien bei der zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung zu informieren und die notwendigen Vorkehrungen zu treffen.
Auch wenn die Pflicht zur Vorlage einer Reisegenehmigung nach Auskunft der brasilianischen Botschaft in Berlin auf nicht-brasilianische Minderjährige grundsätzlich nicht zutrifft, ist es dennoch empfehlenswert, dem ohne Begleitung durch die Eltern bzw. mit nur einem Elternteil ins Ausland reisenden Kind neben dem erforderlichen Ausweisdokument eine formlose Einverständniserklärung sowie eine Kopie der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten mitzugeben.
Deutsch-brasilianische Doppelstaater
Reisende, die neben der deutschen auch die brasilianische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen mit dem brasilianischen Reisepass nach Brasilien ein- und ausreisen.
Reisen über Drittstaaten
Reisende, die beabsichtigen von Brasilien mit Transit in einem Drittstaat nach Europa zu reisen, sollten sich informieren, ob für die Einreise in dieses Drittland der Nachweis einer Gelbfieberimpfung vorgeschrieben ist. Sonst kann bereits die Beförderung von Flughäfen in Brasilien abgelehnt werden. Impfausweise sollten immer im Original mitgeführt werden, da Kopien oftmals nicht anerkannt werden.
Einfuhrbestimmungen
Gegenstände für den persönlichen Bedarf des Einreisenden, die für die Fahrt oder den Aufenthalt vorgesehen sind, können zollfrei eingeführt werden.
Ein striktes Einfuhrverbot besteht für Drogen, frische Nahrungsmittel und für exportierten brasilianischen Alkohol.
Devisen dürfen unbegrenzt eingeführt werden.
Allerdings müssen Beträge, die den Gegenwert von 10.000 BRL übersteigen, unabhängig von Währung und Form, bei der Einreise deklariert werden.
Verschreibungspflichtige Medikamente ebenso wie bestimmte Nahrungsergänzungsmittel können unter Vorlage des Arztrezeptes, welches den Namen des Patienten und des Medikaments/Ergänzungsmittels eindeutig erkennen lässt, eingeführt werden.
Detaillierte Einfuhrbestimmungen erteilt die brasilianische Receita Federal (Portugiesisch).
Nähere Informationen dazu sowie eventuell notwendige Formulare bietet die brasilianische Botschaft in Berlin.
Heimtiere
Insbesondere die Ausfuhr von (ggf. zuvor eingeführten) Haustieren aus Brasilien gestaltet sich als Herausforderung mit hohen bürokratischen Hürden. Es wird geraten, sich ggf. an die brasilianischen Behörden und/oder entsprechende brasilianische Dienstleister zu wenden. Eine Quarantänefrist für Haustiere bei der Einfuhr nach Brasilien besteht nicht. Die Einfuhr lebender Vögel nach Brasilien ist untersagt.
Gesundheit
Aktuelles
COVID-19
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
- Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im Merkblatt COVID-19, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
- Lassen Sie sich gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung und den Bestimmungen des Gastlandes gegen COVID-19 impfen.
Gelbfieber
Seit 2016 kommt es zu einer Zunahme der Gelbfieberfälle im Südosten Brasiliens. Ein Ansteckungsrisiko besteht auch in den Bundesstaaten São Paulo, Paraná, Santa Catarina, Minas Gerais und Mato Grosso. Aus der Küstenregion des Bundesstaates Rio de Janeiro (Ilha Grande, Ilhabela und Angra dos Reis) wurden wiederholt Gelbfieberfälle auch mit Todesfolge bei ungeimpften Reiserückkehrern gemeldet.
Nur noch wenige Gebiete sind derzeit gelbfieberfrei bzw. bisher ohne gemeldete Fälle.
Es werden große Impfkampagnen in den betroffenen Gebieten durchgeführt.
Bisher wurden alle Infektionen im sog. sylvatischen Zyklus akquiriert, d.h. bei Aufenthalt in bewaldeten Gebieten, ohne dass sich ein urbaner Zyklus (Mensch-Mücke-Mensch-Übertragung, Stadtgelbfieber) etablieren konnte.
Impfschutz
Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Brasilien verlangt bei der Einreise aus Europa keinen Nachweis einer Gelbfieberimpfung. Der größte Teil Brasiliens ist inzwischen Gelbfieberendemiegebiet, so dass eine Impfung zum persönlichen Schutz dort notwendig wird. Das Ausmaß der betroffenen Regionen in Brasilien ändert sich auch kurzfristig.
Die Impfung wird allen Reisenden ab dem vollendeten 9. Lebensmonat spätestens 10 Tage vor Einreise nach Brasilien dringend empfohlen.
Bei einer Erstimpfung bei Kindern vor dem 2. Lebensjahr, bei Schwangeren oder Immunsupprimierten sollte die Notwendigkeit einer Wiederimpfung mit dem Tropen- oder Reisemediziner besprochen werden.
Dazu kommt, dass bei anschließender Weiterreise in bestimmte Drittländer, siehe www.who.int, der Nachweis eines Impfschutzes dort aus Brasilien kommend bei Einreise erforderlich ist. Es ist zu beobachten, dass die Länder in der Region Süd- und Mittelamerika verstärkte Kontrollen durchführen und sich Einreisebestimmungen ändern.
Für die reisemedizinische Beratung wird empfohlen, bei der Impfindikation den genauen Reiseverlauf der Patienten, die aktuellen epidemiologischen Daten und auch mögliche Weiterreisen zu beachten. Im Zweifel empfiehlt das Auswärtige Amt die Impfung.
- Kontaktieren Sie bei Unsicherheit Ihren Tropen- oder Reisemediziner.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Zika-Virus-Infektion
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Chikungunya-Fieber
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Merkblatt Chikungunya-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.
- Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
Malaria tropica und Mischinfektionen kommen nur zu ca. 16% vor, der Rest sind Malaria tertiana-Infektionen. Ein hohes Risiko besteht im Amazonasbecken (Bundesstaaten Acre, Amapá, Amazonas, Roraima, nördliche Hälfte von Rondônia sowie im Bundesstaat von Pará Teilgebiete im Norden und Südwesten und Teilgebiete im Bundesstaat Mato Grosso).
Geringes Risiko im Rest von Pará, Nordwesten von Mato Grosso, südliche Hälfte von Rondônia, entlang des Amazonas Flusses von Manaus bis Mündungs-Delta Zentren der Städte von Manaus, Porto Velho und Boa Vista.
Minimales Risiko im Rest von Mato Grosso und Staaten von Mato Grosso do Sul, Maranhão und vereinzelt in ländlichen Regionen von Ceará, Espirito Santo, Goiás, Minas Gerais, Piauí, Paraná, Rio Grande do Sul, Santa Catarina, Tocantins sowie in ländlichen bewaldeten Gegenden der Bundesstaaten Rio de Janeiro und São Paulo, Bahia: Wenceslau Guimarães.
Malariafrei sind die Städte Brasilia, Rio de Janeiro, São Paulo, Recife, Fortaleza und Salvador, Iguaçu-Fälle sowie der Osten bzw. der Südosten des Landes falls nicht oben angegeben. Siehe auch die aktuellen Verbreitungskarten des Ständigen Ausschusses Reisemedizin (StAR) der DTG.
Die Notwendigkeit einer Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) hängt von Ihrem Reiseprofil ab. Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird ggfs. empfohlen.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
- Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
- Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
- Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Rocky Mountain Spotted Fever
Seit Dezember sind vereinzelte Fälle dieser saisonal durch Zecken übertragenen bakteriellen Infektionskrankheit im Bundesstaat São Paulo aufgetreten. In der Regel kommt es zu Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen sowie Hautausschlägen. In ungünstigen Fällen kann es beim Befall von Lunge, Nieren und dem Gastrointestinaltrakt zu lebensgefährlichen Komplikationen / Blutungen kommen.
- Achten Sie bei Aktivitäten im Freien unbedingt auf Schutz vor Zecken (adäquate Kleidung, Repellentien).
Leishmaniasis
In den ländlichen Regionen insbesondere im Norden und Nordosten kommt sowohl die Haut-/Schleimhaut-Leishmaniasis als auch die Organ-Leishmaniasis vor. Überträger der Parasiten sind dämmerungs- und nachtaktive kleine Sandmücken, die sich bevorzugt in feuchten und schattigen Habitaten aufhalten. Bei schlecht-heilende Insektenstichen oder z.B. anhaltendem unklaren Fieber sollte beide Erkrankungen ausgeschlossen werden.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung der Leishmaniasen im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere abends und nachts konsequent vor Mückenstichen.
Trypanosomiasis („Mal de Chagas")
In den ländlichen Regionen kann es in sehr einfachen Unterkünften zur Übertragung der Chagas-Krankheit kommen. Das Risiko für Reisende ist sehr gering.
Die Übertragung erfolgt durch Raubwanzen, deren infizierter Kot in die Bisswunde gelangt oder selten auch durch die orale Aufnahme von verunreinigten Frucht- bzw. Zuckerrohrsäften. In der akuten Erkrankungsphase treten grippeähnliche Symptome und bis zu 50% eine Schwellung des Augenlides auf. Jahre nach der Infektion kann es zu gravierende Organveränderungen kommen.
- Schützen Sie sich durch eine Expositionsprophylaxe insbesondere durch korrekt angebrachte Bettnetze vor nächtlichen Raubwanzenbissen in einfachen Unterkünften auf dem Land.
Luftverschmutzung
Medizinische Versorgung
Das medizinische Versorgungsangebot ist zumindest in den großen Städten im privaten Sektor überwiegend auf westeuropäischem Standard. Der öffentliche Sektor ist hinsichtlich personeller, apparativer, logistischer und z.T. hygienischer Ressourcen insbesondere in ländlichen Regionen nicht selten defizitär strukturiert.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass regelhaft vor der Aufnahme und Behandlung in Privatkliniken unabhängig einer bestehenden Auslandskrankenversicherung eine Vorauszahlung in bar oder per Kreditkarte zu leisten ist, sonst wird u.U. gar nicht erst mit der Diagnostik oder Behandlung angefangen.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
- Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
- Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
- Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
- Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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