| Ländername | Königreich Bahrain, Mamlakat Al-Bahrayn |
| Fläche | 786 km2 |
| Hauptstadt | Manama |
| Bevölkerung | 1.569.666 |
| Sprache | Arabisch |
| Staats-/Regierungsform | konstitutionelle Monarchie |
| Staatsoberhaupt | König Hamad bin Isa Al Khalifa, Staatsoberhaupt seit 1999, König seit 2002 |
| Regierungschef | Premierminister Prinz Salman bin Hamad Al Khalifa, seit Ende 2020 |
| Außenminister | Abdul Latif bin Rashid Al Zayani, seit 2020 |
| Währung | Bahrain-Dinar |
| Zeitzone | UTC+3 |
| Reiseadapter | G |
| Kfz-Länderkennzeichen | BRN |
| ISO-3166 | BH, BHR |
| Internet-TLD | .bh |
| Landesvorwahl | +973 |
| Website | https://www.bahrain.bh |
| Geeignet für | Shopping, Meer |
| Ca. 4000 v. Chr. | Erste Besiedlung in Qatar und Bahrain sowie an der Nordküste der Bucht von Kuwait |
| 2500-1600 v. Chr. | Blütezeit der Dilmun-Kultur in Bahrain und Kuwait |
| Ab 600 v. Chr. | Griechen siedeln in Bahrain (Tylos). Alexander der Große errichtet im 4. Jh. eine Siedlung auf der heute zu Kuwait gehörenden Insel Failaka |
| 632 | Mohammeds (geb. 570) Tod; die Islamisierung der Arabischen Halbinsel ist weitgehend abgeschlossen |
| Ab 1507 | Portugiesen erobern die Ostküste der Arabischen Halbinsel |
| Ab 1602 | Perser vertreiben die Portugiesen und übernehmen die Macht |
| 18. Jh. | Beginn der Herrschaft der Al-Sabah-Familie in Kuwait (1756), der Al-Thani-Familie in Qatar (1768) und der Al-Khalifa-Familie in Bahrain (1783) |
| 19. Jh. | Bedrohung der Golfregion durch Perser und vor allem Osmanen; Bahrain (1861), Kuwait (1899) und Qatar (1916) werden britisches Protektorat |
| 1932 | Bahrain beginnt mit der Erdölförderung, 1946 folgt Kuwait, 1949 Qatar |
| 1961 | Kuwait wird von Großbritannien unabhängig, 1971 folgen Qatar und Bahrain |
| 1990/91 | Zweiter Golfkrieg: Irak überfällt Kuwait |
| 2002 | Sheikh Hamad erklärt Bahrain zur Demokratie und sich selbst zum König |
| 2008 | Bundeskanzlerin Angela Merkel trifft den Premierminister von Qatar, Sheikh Hamad al-Thani, und den König von Bahrain, Sheikh Hamad al-Khalifa |
Deutsche Botschaft | Al-Jazira al-Arabiya St. 6 | Fareej Kholaib Area (hinter der Universitätsbibliothek) | Doha | Tel. 00974/44 87 69 59 | Fax 44 87 69 49 | www.doha.diplo.de
Österreich und Schweiz: Zuständig ist die Botschaft in Kuwait.
Deutsche Botschaft | Al-Hasan Building No. 668, 1. Stock | Diplomatic Area 317 | Sheikh Hamad Causeway (nähe Bait al-Quran) | Manama | Tel. 17 53 02 10 | Fax 17 53 62 82 | www.manama.diplo.de
Österreichische Botschaft: Zuständig ist die Botschaft in Kuwait.
Schweizer Generalkonsulat | World Trade Centre | West Tower, 28th floor | King Fasal Hwy. | Area 316 | Manama, | Tel. 17 13 12 13
Deutsche Botschaft | Abdullah Al-Salem Area | Block 1, Street 14, Villa 13 | Safat | Tel. 22 52 08 27 | Fax 22 52 07 63 | www.kuwait.diplo.de
Österreichische Botschaft | Area 3 | Shawki St., House No. 10 | Daiyah | Tel. 22 55 25 32 | Fax 22 56 30 52
Schweizer Botschaft | Block 2 | Street 1, House 122 | Qortuba | Safat | Tel. 25 34 01 72 | Fax 25 34 01 76 | www.eda.admin.ch/kuwait
Qatar, Bahrain: 999; Kuwait: 777
Die Website des Tourismusministeriums: www.experienceqatar.com; eine private englischsprachige Seite mit Infos und Landeskunde: www.qatar.net; die Seite des gleichnamigen Magazins mit Hinweisen zu Touren, Hotels etc.: www.qatar-info.com; (deutsche) Nachrichten von Eisenbahn bis Politik: www.wikio.de/news/qatar
Die Website des Staates mit touristischen Informationen: www.bahraintourism.com; Nachrichten: www.bahraintribune.com; touristische Infos zu Veranstaltungen, Restaurants etc.: www.bahrainthismonth.com
Allgemeine und touristische Informationen sowie Nachrichten: www.kuwait-info.com; die Seite der gleichnamigen Tageszeitung: www.kuwaittimes.net; aktuelle Informationen, allerdings mit viel Werbung: www.visit-kuwait.com; ein umfassendes Informationsportal zu Kuwait: www.kuwaitiah.net.
In Kuwait City, Doha und Manama gibt es fast an jeder Ecke ein Internetcafé, und so gut wie jedes zweite Hotel hat eine Internetecke.
WLAN ist noch nicht sehr verbreitet; kostenlose WLAN-Hotspots unter www.hotspotlocations.com.
Hauptpost in Qatar: Doha, Corniche/Markhiya St. (nördl. Al-Bida-Park) | Sa-Do 8-20 Uhr; in Bahrain: Manama | Government Ave. | gegenüber Bab al-Bahrain | Sa-Do 8-20 Uhr; in Kuwait: Kuwait City | Fahd al-Salem St. | Sa-Mi 7-14, Do 7-12 Uhr.
Eine Postkarte nach Europa kostet von Qatar 2 QR, von Bahrain 300 Fils, von Kuwait 300 Fils; die Zustellung dauert 3-7 Tage. Briefmarken gibt es auch an der Hotelrezeption.
Vorwahlen: Qatar 00974, Bahrain 00973, Kuwait 00965. Für einzelne Ortschaften gibt es keine Vorwahl. Telefonieren nach Europa ist billig: Telefonzellen sind ausreichend vorhanden und können mit Kredit- oder Telefonkarte (gibt es überall) benutzt werden. Gespräche innerhalb Kuwaits und Qatars sind kostenlos (ins Festnetz, nicht zu Handys); allerdings nicht vom Hotel aus, sondern z.B. von Restaurants, Kaufhäusern.
Roaming ist in allen drei Ländern möglich mit GSM-Handy, falls der Provider ein Abkommen hat. Ansonsten lässt sich eine Prepaid-SIM-Karte des Gastlandes erwerben, mit der die Gebühren für eingehende Anrufe entfallen. Prepaid-Karten wie die von GlobalSim (www.globalsim.net) oder Globilo (www.globilo.de) sind zwar teurer, ersparen aber ebenfalls alle Roaming-Gebühren. Und: Sie bekommen schon zu Hause Ihre neue Nummer. Immer günstig sind SMS. Hohe Kosten verursacht die Mailbox: noch zu Hause abschalten!
Überregional: „Gulf News“, „Khaleej Times“, „The Gulf Today“. In Bahrain: „Bahrain Tribune“, „Gulf Daily News“. In Kuwait: „Arab Times“, „Kuwait Times“. In Qatar: „The Peninsula“, „Gulf Times“
Das islamische Wochenende beginnt am Donnerstag, arbeitsfreier Wochentag ist der Freitag. Feiertage richten sich nach dem islamischen (Mond-)Kalender, der gegenüber dem gregorianischen (Sonnen-)Kalender um ca. 11 Tage kürzer ist. Ein Monat hat also nur 29-30 Tage. Feste variieren von Jahr zu Jahr, indem sie sich 10-12 Tage nach vorne verschieben. Die islamische Zeitrechnung beginnt am 15. Juli 622, das Jahr 2009 ist also das Jahr 1429 A.H. (Anno Hejra). Die größte Bedeutung hat das Fest Eid al-Fitr zum Ende des Fastenmonats Ramadan: Die Hauptstädte werden in ein Meer aus Lichterketten gehüllt; es gibt Feuerwerke, und man trifft sich in Hotelrestaurants und Zelten, um ausgiebig zu speisen. Dazu: jede Menge kulturelle Veranstaltungen.
Hala February Festival: Vier Wochen werden als Shopping- und Entertainment-Festival mit Paraden, Lotterien, kulturellen Darbietungen und Jahrmärkten gestaltet. Kuwait City und Vororte (Mitte Februar bis Mitte März)
Der Unabhängigkeitstag (25.2.) wird in Kuwait als National Day mit festlichen Zusammenkünften begangen und mit einem Feuerwerk beendet. Die Feiern setzen sich am nächsten Tag (Liberation Day) fort. In den großen Hotels Kuwaits
Qatar Class 1 Power Boat Races: Die „arabische“ Runde der Welt-Rennserie der bis zu 160 km/h schnellen Speedboote läuft in der Bucht von Doha www.qmsf.org (Ende Februar/Anfang März)
PGA Qatar Masters Golf Tournament: Der Doha Golf Club ist Gastgeber für die Golfer-Elite. Doha Golf Club, www.qatar-masters.com (zwei Wochen Anfang März)
Doha Cultural Festival: Kulturfestival mit Musik, Lesungen, Theater, Ausstellungen, Folklore und Konzerten; mit Künstlern aus aller Welt. Doha, Qatar, www.nccah.com (zwei Wochen Mitte März)
Bahrain Spring of Culture Festival: Fest der Bräuche und Traditionen (Falken, Pferde, Kamele, Musik, Perlentaucherei) mit Kunsthandwerk, Töpferei, dazu Konzerte mit arabischer Musik. Heritage Village neben dem National Museum, Manama, Bahrain, www.springofculture.org (vier Wochen im März)
Bahrain Grand Prix: Formel-1-Rennen der Spitzenklasse. Bahrain International Circuit, www.bahraingp.com (drei Tage Anfang April)
Bahrain International Music Festival: Jedes Jahr trifft sich das Bahrain Orchestra mit Musikern aus aller Welt. Konzerte täglich ab 20 Uhr, Eintritt frei (sechs Tage Anfang Oktober)
Qurain Cultural Festival: Kulturfestival mit Musikdarbietungen, Folklore, Kunstausstellungen und Kunsthandwerk. Kuwait Exhibition Centre (zwei Wochen)
| 1. Januar | New Year's Day |
| 21. September 2017 | Hejra (islamisches Neujahr) |
| 25. Februar | National Day (Kuwait) |
| 26. Februar | Liberation Day (Kuwait) |
| 30. November / 01. Dezember 2017 | Maulid al-Nabi (Geburtstag des Propheten) |
| 1. Mai | Tag der Arbeit (Bahrain) |
| 27. Juni | Tag der Thronbesteigung (Qatar) |
| 23. April 2017 | Lailat al-Miraj (Himmelfahrt des Propheten) |
| 3. September | Nationalfeiertag (Qatar) |
| 27. Mai 2017 | Ramadan |
| 25. - 27. Juni 2017 | Eid al-Fitr (Ende des Ramadan) |
| 16. Dezember | Nationalfeiertag (Bahrain) |
| 1. - 4. September 2017 | Eid al-Adha (Opferfest) |
| Allgemein | Die islamischen Feiertage können sich regional und je nach Mondsichtung um einen Tag verschieben. |
Die Straßen in Qatar, Bahrain und Kuwait sind breit und vielspurig, gut beleuchtet und hervorragend beschildert (arabisch/englisch).
In Bahrain verkehren 17 Buslinien von Manama und Muharraq zu allen Orten, Fahrpreis zwischen 100 und 250 Fils. In Kuwait fahren 30 Buslinien in alle größeren Orte, Fahrpreis nach Entfernung 150-250 Fils. In Qatar gibt es u.a. Busse nach Umm Slal Mohammed und Al-Khor (102), nach Al Shahaniya (104) und nach Al-Wakra und Mesaid (109); Fahrten innerhalb Dohas 2 QR, nach außerhalb 3-7 QR.
In allen drei Ländern haben Taxis einen Zähler, man muss darauf achten (in Bahrain darauf bestehen), dass sie eingeschaltet werden. In Kuwait sind Taxis (orange Nummernschilder) teuer, in Qatar ein billiges Vergnügen. Die meisten Fahrer sind Gastarbeiter und sprechen oft nur wenig englisch (außer in Bahrain), daher ein Hotel (funduk), Shoppingcenter oder einen Roundabout (Kreisverkehr, Abkürzung: R/A) in der Nähe des Ziels nennen.
Thailändische Hummergerichte, chinesisches Chopsuey, fangfrische Krabben, französische Entenbrust oder Spareribs nach texanischem Vorbild: Am Golf befindet man sich in einem Schlemmerparadies ohne Grenzen. Delikat ist aber auch die arabische Landesküche.
In den Golfstaaten schätzt man gebratenes Lammfleisch am Spieß ebenso wie Huhn und Rind, während der Genuss von Schweinefleisch Muslimen untersagt ist. Typisch ist die reichhaltige Verwendung von Gewürzen wie Kardamom, Kreuzkümmel, Kurkuma, Safran und Chili, die für ein exotisch-würziges Aroma der Speisen sorgen. Eine große Rolle spielen natürlich auch die Fische und Meeresfrüchte des Arabischen Golfs. Traditionell werden Basmatireis und dünnes, frisch und knusprig im Holzofen gebackenes Fladenbrot (khoubiz) zu den Gerichten gereicht. Eine Spezialität sind in Essig eingelegte Gemüse (Zucchini, Karotten, Zwiebeln, Paprika), meist recht scharf im Geschmack. Auch diese werden häufig zu den Mahlzeiten gereicht. Köstlich sind die Nachspeisen, süße, kalorienreiche Mischungen aus Sahne, Rosenwasser, Pistazien und Nüssen, gebacken, gelegentlich frittiert und mit flüssigem Honig bestrichen.
Besucher können wählen unter den verschiedensten Restaurants. Die besten (und teuersten) findet man in Qatar, Bahrain und Kuwait in den Fünf- und Viersternehotels. Diese besitzen stets mehrere Spezialitätenrestaurants, in denen sowohl À-la-carte-Gerichte als auch Buffets angeboten werden. Die Vielseitigkeit der Speisen zieht auch viele Einheimische an, besonders am Wochenende. Gegessen wird mittags zwischen 12 und 15 Uhr (am Freitag wegen des Mittagsgebets etwas später) und am Abend zwischen 19 und 23 Uhr.
Außerhalb der Hotels existiert ebenfalls ein umfangreiches Angebot an - auch preislich moderaten - Restaurants, von denen die meisten keinen Ruhetag kennen. Viele Lokale werden von Libanesen, Ägyptern oder Syrern betrieben, die ihre regionalen Spezialitäten zubereiten. Auch um genuine asiatische Küche kennenzulernen, sind die Emirate am Golf geeignete Ziele. In den indischen, chinesischen und thailändischen Restaurants speist man in der Regel günstig und gut. Hier trifft man einheimische Familien wie auch expatriates.
Hygienisch einwandfrei sind auch die im Stadtbereich von Qatar, Bahrain und Kuwait anzutreffenden Schnellrestaurants, deren Gäste hauptsächlich asiatische und arabische Gastarbeiter sind. Ein Kellner wischt mit einem feuchten Tuch über die Plastiktischdecke, schenkt aus einem großen Krug Wasser oder Tee ein und nimmt die Bestellung entgegen. Nach wenigen Minuten wird serviert, fast ebenso schnell haben die Männer gegessen. Man trinkt noch einen Tee und bezahlt, oft an der Kasse.
Die großen Shoppingkomplexe verfügen (meist in der oberen Etage) gewöhnlich über einen foodcourt, das sind zahlreiche unterschiedliche Selbstbedienungsrestaurants (stets vertreten sind Kentucky Fried Chicken bzw. McDonald's) mit einem gemeinsamen Sitzbereich - eine preiswerte Möglichkeit, den Einkaufsbummel zu unterbrechen.
Ansprechend präsentiert man in den Hotels die erste Mahlzeit des Tages. Zum Frühstück werden meist umfangreiche Buffets aufgebaut, zu denen neben Obstsalaten, verschiedenen Getreideflocken, Kuchen, Brötchen und Brot auch Käse, Wurst und Eierspeisen gehören. Im „arabischen Bereich“ werden würzige Tomaten- und Bohnengerichte, Joghurts, Oliven und Fladenbrote angeboten. Köstlich schmeckt das aus Kichererbsenbrei, Zitronensaft und Sesamöl angerührte hoummus, während tabouleh aus klein geschnittener Petersilie, Minze, Weizenschrot, Tomaten- und Gurkenstückchen auch ein Rezept der Schlankheitsküche darstellt.
Und Getränke? Angeboten werden neben importiertem und - in Bahrain - einheimischem Mineralwasser Softdrinks und viele Arten frischer Obst- und Fruchtsäfte. An Ständen im Souk wie im Restaurant werden frische Mangos, Papayas und Orangen gepresst, auch aus Karotten und Tomaten bereitet man Säfte zu. Kaffee wird als lösliches Kaffeepulver mit heißem Wasser serviert, nach arabischem Kaffee (café turki) muss man fragen. Er wird gewöhnlich mit einer Prise Kardamom verfeinert. In den Hotels und Shoppingkomplexen werden auch Espresso und Cappuccino serviert, und man findet US-Ketten wie Starbucks, die bei der einheimischen Jugend sehr beliebt sind.
Die Einfuhr von Alkohol ist nach Kuwait verboten. In Kuwait erhält man keine alkoholischen Getränke, in Qatar gibt es solche nur in Touristenhotels. In Bahrain hingegen sind in den meisten Restaurants alkoholische Getränke erhältlich.
Wenn Trinkgeld nicht in der Restaurantrechnung enthalten ist, sind 10 Prozent angebracht. Taxifahrer erwarten eine Aufrundung bis zu 10 Prozent, Gepäckträger umgerechnet 0,50 Euro pro Gepäckstück.
Inbegriff des orientalischen Lebens ist der Souk, das traditionelle arabische Einkaufsviertel, das man stets im Zentrum der Altstadt (medina) findet. Ein Souk besteht aus mehreren, oft überdachten Gassen, wohlgeordnet nach Waren. Auch in den Goldstaaten ist nicht alles Gold, was glänzt: Um Fälschungen, nämlich um Kopien aus Fernost, handelt es sich oftmals bei den im Souk angebotenen T-Shirts, Taschen und Uhren bekannter Designer, zu niedrigsten Preisen und oft in erstaunlich guter Qualität.
Gebrauchs- und Haushaltsgegenstände von antiquarischem Wert, die aus Qatar, Bahrain oder Kuwait stammen, sind käuflich selten zu erwerben. Sie befinden sich in Museen, Heritage Villages und in Privathand. Ausländische Antiquitäten von der Arabischen Halbinsel, wie Schmuck und Haushaltsgegenstände aus Jemen und Oman, findet man in Souks und Antiquitätenläden, sie sind jedoch sehr teuer, da die Nachfrage durch zahlungskräftige Einheimische groß ist.
In großen offenen Jutesäcken breiten Händler in den Souks ihre Waren aus: Pfeffer, Pistazien, Mandeln, Muskatnüsse und in kleine Plastiksäckchen abgepackte Safranfäden. Beliebt sind auch aus mehreren gemahlenen Gewürzen bestehende Mischungen, meist unter Verwendung von Kurkuma.
Der Besuch eines Goldsouks - eines Gebäudes oder einer Straße mit Dutzenden von dicht aneinandergereihten Juweliergeschäften - ist ein Erlebnis. Das oft aus Indien stammende Dekor des Schmucks ist jedoch häufig ungewohnt, weil auf den Geschmack arabischer Kundinnen zugeschnitten: Ketten, Ringe und Armbänder im „arabischen Barock“ in weichem 21er- oder 22er-, gelegentlich sogar superweichem 24er-Karat. Für europäische Kundinnen wird 18-Karat-Schmuck aus Italien importiert. Meist wird der Schmuck nach Gewicht verkauft, unabhängig von der Gestaltung.
Nach Naturperlen wird heute nicht mehr kommerziell getaucht, dennoch sind sie am Arabischen Golf häufig im Angebot. In Schmuckläden und auch im Souk sieht man die zu Ketten verarbeiteten Perlen. Das größte Angebot erwartet einen in Bahrain. Die Preise sind recht niedrig, abhängig von Größe, Farbe und Glanz der Perlen.
Beliebte Beschäftigung der Einheimischen ist der Besuch eines Shoppingkomplexes. Europäer erinnern die glitzernden Fassaden, die Auswahl und das Angebot der Boutiquen an die USA - Ralph Lauren reiht sich an Calvin Klein, eine Hilfiger-Boutique an die Luxusparfümerie, und natürlich sind auch italienische und französische Designerläden vertreten.
Halsketten, Gürtel, Armreifen, Ohrschmuck, Fingerringe und Fußreifen stammen vorwiegend aus Oman und Jemen. Zumeist handelt es sich um ältere oder antike Stücke, einstigen Beduinenschmuck, der seinen Preis hat. Der mitunter recht große Schmuck ist filigran verarbeitet und oft aufwendig ziseliert. Eingearbeitet in Ketten und Gürtel wurden gern Halbedelsteine, Korallen und Münzen, auch kombinierte man Silberketten mit Lederbändern.
Immer wieder sieht man die auffällige arabische (Schnabel-)Kaffeekanne (dalla), die als überdimensionales Denkmal so manchen Verkehrskreisel schmückt. Meist im Sechserpack angeboten werden die kleinen, henkellosen Kaffeetassen aus Porzellan, die aus Indien stammen. Weihrauch, andere Baumharze und Duftmischungen bilden zusammen mit einem Weihrauchverbrenner ein weiteres beliebtes Souvenir.
Soldaten und Militäranlagen, Polizisten und Polizeigebäude, Häfen, Flughäfen und Regierungspaläste darf man nicht fotografieren. Auch Frauen und Mädchen sollte man nicht ablichten, wenn man Ärger vermeiden will. In allen Fällen hilft die Frage „mumkin sura?“ (Darf man ein Foto machen?) deutlich weiter.
| achar | sehr sauer eingelegte Gemüsestückchen, z.B. Karotten, Blumenkohl, Paprika |
| babaganush | Püree aus gegrillten Auberginen, Paprika, Tomaten mit Olivenöl und Knoblauch |
| baklawa | mit Honig übergossenes libanesisches Mandelgebäck |
| biryani | gekochtes Huhn oder Lamm auf indischem Reis |
| chai | Tee, meist stark gesüßt |
| falafel | frittierte Kichererbsenbällchen |
| foul medames | gekochte Bohnen in würziger Tomaten-Zwiebel-Sauce |
| halwa | Nussdessert mit karamellisiertem Zucker und Ei |
| kabouli | Reis mit Pinienkernen, Rosinen und Fleisch oder Fisch |
| kebab | scharf gewürztes, gegrilltes Lamm- oder Rinderhack |
| khoubiz | (meist warmes) Fladenbrot, mit dem die Speisen aufgenommen werden |
| kubbeh | Bällchen aus Weizenschrot und (Lamm-)Hackfleisch, mit Pinienkernen gefüllt |
| labneh | Quark mit Knoblauch |
| makhbous | scharf gewürzter Reis mit Lamm-, Rind- oder Hühnerfleisch |
| mezze | Vorspeisen, die mit Fladenbrot gegessen werden |
| mutabbel | gegrillte Auberginen mit Sesamsauce, Knoblauch und Zitrone |
| qahwa | ungesüßter Kaffee, meist mit Kardamom |
| samak mashwi | Fisch, gegrillt |
| sambousa | mit Hühner- oder Lammfleisch gefüllte Teigtaschen |
| shawarma | klein geschnittenes Lamm- und Hühnerfleisch vom Dreh-Spieß, mit Salat in einer Brottasche gereicht |
| shish tabouk | mariniertes, gegrilltes Hühnerfleisch am Spieß, mit Joghurtsauce serviert |
| umm ali | Milchpudding mit Brot, Nüssen und Rosinen |
| wara einab | mit gewürztem Reis gefüllte Weinblätter |
Die Arabische Halbinsel ist die Urheimat der Araber, sie wurde im 7. Jh. islamisiert. Es entstanden Stammesstrukturen aus Beduinen, die allmählich sesshaft wurden. Die Führung eines Stammes übernahm ein Scheich, aus dessen Familie sich in der Regel sein Nachfolger rekrutierte. Unter der Führung der al-Khalifa-, al-Sabah- und al-Thani-Familien wurden im 18. Jh. Qatar, Bahrain und Kuwait gegründet und in der Folge erfolgreich gegen Eindringlinge verteidigt.
Nach Beginn der Erdölförderung und mit dem folgenden Bauboom wurden sehr viele Gastarbeiter (expatriates) benötigt. Aus Europa und Nordamerika kamen Ingenieure, Ärzte und Unternehmer, aus arabischen Ländern wie Ägypten, Syrien, Libanon und Palästina Fachleute für Verwaltung, Gesundheitswesen und Gastronomie, aus Asien (Indien, Pakistan, Thailand, Korea, Philippinen, Bangladesch u.a.) Bauarbeiter und Beschäftigte im Dienstleistungsgewerbe. Sie machen heute in Qatar (75 Prozent) und Kuwait (63 Prozent) die Mehrheit der Bevölkerung aus, in Bahrain leben mehr als ein Drittel ausländischer Arbeitnehmer. Die Einheimischen nennen sich nationals oder locals.
Der arabische Name besteht aus dem Vornamen, dem der Name des Vaters, oft auch des Großvaters, folgt, indem er mit bin oder ibn, also „Sohn des“, angeschlossen wird. Den Abschluss - mit al- - bildet die Angabe des Familien- oder Stammesverbandes. Bei Frauen heißt es analog bint („Tochter des“). Bei Frauen ist auch der Namenszusatz Umm („Mutter von“) gebräuchlich, bei Männern, jedoch seltener, Abu („Vater von“). H.H. Sheikh Hamad bin Isa bin Salman al-Khalifa ist also His Highness („Seine Hoheit“) Scheich Hamad, Sohn des Isa, Sohn des Salman, aus dem Familienverband der al-Khalifa.
Der Emir (Amir) ist der Herrscher des Landes. Scheich (sheikh) kann mit Ältester, Würdiger, Verehrter übersetzt werden. So nennt man das Oberhaupt eines Familienverbandes oder Stammes. Dieser Titel wird jedoch auch ehrenhalber an weitere Würdige verliehen; er wird dann vererbt. In der Familie des Emirs sind alle männlichen Mitglieder auch Scheich. In der Landes- und Stammesführung gibt es keine starre Erbfolge, aber es folgt immer ein fähiges Familienmitglied, möglichst der älteste Sohn.
In Bahrain wurde bereits 1932 Erdöl entdeckt, heute ist der Vorrat nahezu erschöpft. Die verbleibende Ausbeute wird daher nicht exportiert, sondern im Land raffiniert. Bahrain muss auf andere Einkunftsquellen setzen. Kuwait hingegen besitzt mit 10 Prozent der Weltreserven (an dritter Stelle hinter Saudi-Arabien und Irak) ein nahezu unerschöpfliches Reservoir an Erdöl (96 Mia. Barrel), das bei gleichbleibender Ausbeute noch 100 Jahre reichen wird und zudem auch besonders leicht zugänglich ist. Qatar hat Erdölvorräte von 15 Mia. Barrel und ist damit schon gut gesegnet; darüber hinaus verfügt es nach Russland über das zweitgrößte Erdgaslager der Welt. Kuwait und Qatar besitzen zusammen mit ihren Nachbarn Saudi-Arabien und Abu Dhabi die Verfügungsgewalt über die weltgrößten Energiereserven.
Die Falknerei, seit zwei Jahrtausenden von den Beduinen der Arabischen Halbinsel zur Jagd betrieben, ist heute Hobby der einheimischen Männer. Bis zu 100000 Euro kann ein Vogel kosten. Das Training erfordert viel Zeit und Geduld. Um sie an ihren Besitzer zu gewöhnen, sollten die Tiere noch jung sein: Anfangs trägt das Tier eine Kappe über den Augen, schläft bei seinem Besitzer im Zimmer und ist auch sonst immer in dessen Nähe. Bei ersten Probeflügen auf Köder lernt der Falke, stets wieder auf den mit einem Lederhandschuh geschützten Arm seines Besitzers zurückzukehren. Durch langwieriges Training wird der Flugradius allmählich erweitert. Ein ausgebildeter Falke, der wegen seiner vorzüglichen Augen selbst kleinste Beute aus großer Höhe erspäht, kann 100 km/hfliegen und diese Geschwindigkeit im Sturzflug noch erhöhen.
Der Islam ist in Qatar, Bahrain und Kuwait Staatsreligion. Er entstand im 7. Jh. durch die Offenbarung Allahs - mittels des Erzengels Gabriel - gegenüber seinem Propheten Mohammed, der sie rasch auf der Arabischen Halbinsel ausbreitete. Diese ist daher Ursprungs- und Kernland des Islam. Islam bedeutet Unterwerfung unter den Willen Gottes, der sich aus dem Koran ergibt. Die 114 Suren des Korans sind Grundlage des geistlichen und weltlichen Lebens, liefern Vorschriften für Glauben und Erziehung, Lebensführung und Rechtsprechung. Zu den Elementen der Religion gehören das Glaubensbekenntnis, täglich fünf Gebete, das Fasten im Monat Ramadan, das Almosengeben und die Pilgerfahrt nach Mekka.
Grundlage der Gesetzgebung und Rechtsordnung ist in Qatar, Bahrain und Kuwait der Koran. Allerdings ist die Rechtsprechung - anders als in Saudi-Arabien - gemäßigt und an westlichen Standards orientiert. In allen drei Ländern sind andere Religionen zugelassen, so findet man auch Hindutempel und christliche Kirchen und in Bahrain sogar eine jüdische Synagoge.
Unterwegs auf Wüstenautobahnen begegnet Besuchern als häufiges Verkehrsschild das „Achtung-Kamel“-Hinweisdreieck, und man sieht die Tiere rechts und links der häufig eingezäunten Straße, wo sie in Gruppen zusammenstehen. Streng genommen handelt es sich jedoch nicht um Kamele, sondern um einhöckrige Dromedare, auf der Arabischen Halbinsel seit tausend Jahren Garant des Lebens und Überlebens in der Wüste. Das Kamel diente als Reittier und Transportmittel, lieferte Fleisch und Milch. Seine Wolle wurde zu Zelten, Teppichen und Kleidung verarbeitet, die Haut für Wasserbehälter genutzt.
Heute ist das Kamel Hobby und Statussymbol zugleich, es wird bei hoch dotierten Rennen eingesetzt. Die Tiere, die auf Kamelmärkten gehandelt werden, dienen meist als Haustier, allenfalls ihre Milch wird noch genutzt. Hoch ist der Wert eines Rennkamels, auch die ausgesetzten Siegerpreise sind beträchtlich. In allen drei Ländern unterhält man Rennbahnen sowie komfortable Ställe mit Trainingsschwimmbädern und Kliniken für die Tiere.
Trotz westlicher Shoppingmalls und Designerboutiquen: Traditionelle Bekleidung wird von den Einheimischen in Ehren gehalten. So tragen die Männer in Qatar, Bahrain und Kuwait einen weißen, knöchellangen und langärmeligen Kaftan (dishdasha) über einer weißen Hose. Ein Kopftuch (gutra) wird von einer darunter liegenden Kappe (gahfiya) und einer geflochtenen schwarzen Kordel (agal) gehalten. Bei festlichen Anlässen und Zeremonien wird zusätzlich ein zimtfarbener oder schwarzer Umhang mit goldbesticktem Rand (bisht) getragen.
Frauen sind der westlichen Mode gegenüber eher aufgeschlossen, doch verstecken sie diese meist unter einem bodenlangen schwarzen Mantel-Umhang (abayah). Bei jüngeren Kuwaiterinnen sind Jeans und T-Shirts sehr beliebt, werden teilweise auch schon in der Öffentlichkeit getragen. Die traditionelle Bekleidung sieht hingegen ein wadenlanges, besticktes blusenähnliches Kleid mit langen Ärmeln (kandoura) und eine lange Hose (sirwal) vor, dazu einen schwarzen Schleier (malfa) oder - seltener - eine Gesichtsmaske (burqah).
Seit der Antike wird im Arabischen Golf nach Perlen getaucht, denn hier liegen die besten Perlengebiete der Welt. Und bis ins 20. Jh. war die Perlentaucherei eine der bedeutendsten Einkommensquellen der Region. Von Juni bis Oktober fuhren die Perlenboote hinaus zu den Muschelbänken. 80- bis 90-mal pro Tag tauchten die Männer bis zu 20 m tief, mit einer Klammer auf der Nase und einem Stein als Gewicht; die Perlmuscheln klemmten sie zwischen die Zehen. Im ersten Drittel des 20 Jhs. kamen 75 Prozent aller Naturperlen aus dem Arabischen Golf. 1930 war Schluss mit dem Reichtum: Die Weltwirtschaftskrise und das Auftauchen japanischer Zuchtperlen bedeuteten das Ende der Suche nach natürlichen Perlen. Perlentauchen wird heute nur noch als Sport und Hobby betrieben.
Bahrain erzielt Exportgewinne aus Erdölprodukten und einer mit eigenem Erdgas betriebenen Aluminiumschmelze. Weitere Einnahmequellen sind die großen Erdgasreserven (350 Mia. m³), rund 200 Offshore-Banken (Filialen internationaler Banken, die überall, außer im Gastland, ohne Beschränkungen und Kontrolle Geschäfte machen können - zumindest galt dies bis zur Finanzkrise 2008/09) und der zunehmende Fremdenverkehr - jedoch stammen die meisten Besucher derzeit aus der Golfregion und aus Saudi-Arabien.
Kuwaits Wirtschaft besteht überwiegend aus dem Erdölexport. Wegen des Ölreichtums sah man bisher keine Gründe, die Wirtschaft zu diversifizieren, jedoch wird das Erdöl heute mit eigenen Tankern transportiert, und Öleinnahmen werden im Ausland angelegt. So ist Kuwait mit 7,2 Prozent der zweitgrößte Aktionär der Daimler AG. In jüngster Zeit beschäftigt man sich mit Überlegungen zur Förderung des Tourismus.
Qatar bemüht sich trotz ausreichender Energiereserven um die Diversifizierung der Wirtschaft durch Freihandelszonen nach dem Vorbild Dubais und um gehobenen Tourismus, in den gegenwärtig gewaltig investiert wird. Das Land exportiert außerdem jährlich Erdgas im Gegenwert von ca. 3,5 Mia. US-Dollar.
Geschäfte und Restaurants, Ämter und Serviceunternehmen haben während des Ramadan tagsüber geschlossen oder eingeschränkten Betrieb, in der Öffentlichkeit darf nicht gegessen, getrunken und geraucht werden - während der Fastentage sind die Einschränkungen auch für Touristen recht groß. Andererseits: Wer dies akzeptiert, lernt die Länder zu einer für ihre Bewohner bedeutsamen Zeit kennen und erfährt viel über Kultur und Religion. Besonders schön: Nach Sonnenuntergang erwacht alles wieder zu Leben und Geschäftigkeit. Man trifft sich in eigens aufgebauten Ramadan-Zelten (auch in Hotels) zum Essen und zur Musik.
Die linke Hand gilt traditionell als unrein, da sie der Reinigung bei der Toilettenbenutzung dient. Noch heute gilt: Man reicht die Linke nicht zur Begrüßung, übergibt nichts (Geschenke, Zigaretten - einfach alles) mit links, fasst auch niemanden mit links an, etwa zur Begrüßung an der Schulter oder gar ein Kind am Kopf. In Restaurants, in denen mit den Fingern gegessen wird, benutzt man die rechte Hand.
Sie sind immer eine heikle Sache, vor allem, wenn sie in Zusammenhang mit Politik stehen. Also umgeht man besser elegant religiöse (Dikussions-)Themen. Und niemals sollte man sich als Ungläubiger bzw. Atheist outen. Dies versteht in den muslimischen Ländern am Arabischen Golf weiß Gott keiner, man stößt teilweise auf ungläubiges Entsetzen. Zurückhaltend sollte man auch sein, wenn es um die Rolle der Frau in islamischen Ländern geht.
Alles, was bei Frauen eng, kurz, gar durchsichtig, weit ausgeschnitten oder ärmellos ist, lässt sich im Touristenhotel noch tragen, aber schickt sich nicht in der Öffentlichkeit. In Bahrain mag man einen anderen Eindruck haben, aber die muslimische Gesellschaft ist in dieser Beziehung sehr empfindlich. Bei Männern wirken kurze Hosen und Tanktops (Muskelshirts) außerhalb der Hotelanlagen lächerlich. Streifenlose Bräune? Bloß nicht! Auch im internationalen Luxushotel, umgeben von Westlern, befindet man sich doch in einem arabischen Land, und dort ist es undenkbar, sich in der Öffentlichkeit zu entblößen.
Die Autoverleiher bieten Geländefahrzeuge an, die zu einer Offroad-Fahrt durch die Wüste verführen. Doch Vorsicht: Man bewegt sich auf gefährlichem Terrain, nur geübte und landeskundige Fahrer können damit umgehen. Wer Lust hat auf eine Tour durch den Sand, bucht besser einen organisierten Ausflug beim Reiseveranstalter. Genau so schön und ohne Risiko.
Siehe
Das Straßennetz in Bahrain ist hervorragend ausgebaut. Die Fahrweise ist nicht immer sicher und situationsangepasst. Im Straßenverkehr gilt eine Null-Promille-Grenze.
Der öffentliche Personennahverkehr ist in Bahrain kaum entwickelt.
Die Benutzung offizieller Taxis und Mietwagen ist empfehlenswert. Vom Fahrradfahren auf öffentlichen Straßen wird abgeraten.
Das bahrainische Innenministerium hat eine nächtliche Sperrzone für private und kommerzielle Schifffahrt rund um die Küstengebiete der Insel verhängt. Diese gilt jeweils von 18 Uhr bis 4 Uhr des Folgetags; kurzfristige Änderungen können nicht ausgeschlossen werden.
Zum Führen von Kraftfahrzeugen ist der internationale Führerschein erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Bahrain erkennt nur die Geschlechter "M" (männlich) oder "F" (weiblich) an, siehe Einreise und Zoll. Homosexuelle Handlungen sind in Bahrain nicht strafbar und eine "aktive" Verfolgung Homosexueller oder Transsexueller findet selten statt. Prostitution oder "Unzucht" hingegen ist strafbar und wird verfolgt; auch "cross-dressing" kann so bestraft werden. Die Regenbogenfahne wird auch im politischen Diskurs als Provokation empfunden.
Wegen fehlender gesellschaftlicher Akzeptanz von sollte in der Öffentlichkeit Zurückhaltung geübt werden. Es gibt keine Gesetze zum Schutz vor Diskriminierung. Gleichgeschlechtliche Ehen oder Lebenspartnerschaften sind nicht anerkannt.
Drogenbesitz und Waffendelikte werden mit langjährigen Haftstrafen geahndet.
Es ist verboten, militärische Einrichtungen zu fotografieren. Dies gilt auch für das Fotografieren und Filmen im Zusammenhang mit den aktuellen militärischen Auseinandersetzungen, vor allem für Aufnahmen von Drohnen/Raketeneinschlägen, Bränden, Raketenabschüssen oder Trümmerteilen. Dies kann als Spionage gewertet werden und harte Strafen nach sich ziehen.
Prostitution ist strafbar.
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Bezug auf die Einhaltung islamischer Traditionen zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten, sollten auch Nichtmuslime darauf achten, keine religiösen Gefühle zu verletzen. Das Essen in der Öffentlichkeit ist vom Sonnenauf- bis -untergang verboten. Alkoholausschank ist auch in Hotels stark begrenzt.
Landeswährung ist der Bahrain-Dinar (BHD). Mit gängigen Kreditkarten ist das Abheben von Bargeld an Geldautomaten möglich. Vielerorts kann mit Kreditkarte bezahlt werden.
Pflichtimpfungen:
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets ist ab dem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.
Reiseimpfungen:
Es ist eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation ist zusätzlich eine Impfung gegen Hepatitis B angeraten.
Standardimpfungen:
Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
Die medizinische Versorgung in Bahrain ist im Allgemeinen mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Medizinisches Fachpersonal in Bahrain spricht in der Regel Englisch.
Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E) treten auch bei Reisenden auf.
HIV-Infektionen, Mpox und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
MERS wird nach derzeitigem Wissensstand über Kamele übertragen. In Bahrain gab es bisher nur einen importierten Fall, es besteht jedoch ein generelles Risiko. Es kommen verschiedene giftige Seeschlangen vor.
Insbesondere in Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. Zeitweise besteht eine besondere Belastung durch aufgewirbelten Wüstensand sowie schwefelhaltige Abgase von Ölraffinerien.
Reisen ans Meer können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie Wurminfektionen.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
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Von Reisen nach Bahrain wird dringend abgeraten.
Die Sicherheitslage in der Region bleibt höchst volatil; eine erneute Verschärfung der Sicherheitslage in der Region einschließlich erheblicher Einschränkungen des Flugverkehrs kann nicht ausgeschlossen werden.
Ende Februar 2026 begannen militärische Auseinandersetzungen zwischen den USA/Israel und Iran. Seitdem kam es zu Angriffen von Iran und Iran-nahen Milizen auf verschiedene Ziele in der Region, u.a. auch auf zivile Einrichtungen wie Hotels, Flughäfen und Büro- und Wohngebäude. Am 8. April 2026 haben die USA, Israel und Iran eine Waffenruhe bekannt gegeben.
Die Sicherheitslage in der gesamten Region bleibt dennoch höchst volatil. Seit Bekanntgabe der Waffenruhe gab es weiterhin vereinzelte Angriffe auf Ziele in der Region. Das Risiko einer kurzfristigen Verschärfung der Sicherheitslage und erneuter Einschränkungen des Flugverkehrs sowie eine erhöhte abstrakte Gefährdung für terroristische Anschläge bestehen unvermindert fort.
Bahrain hat am 8. April wieder seinen Luftraum geöffnet, es finden immer mehr Flüge ab dem Internationalen Flughafen in Bahrain statt, auch nach Deutschland.
Es ist in Bahrain in Gegenden mit mehrheitlich schiitischer Bevölkerung zu pro-iranischen Protestkundgebungen und vereinzelten, auch gewalttätigen Ausschreitungen sowie Auseinandersetzungen mit Sicherheitskräften gekommen. Zudem finden insbesondere freitags nach dem Mittagsgebet im Umfeld von schiitischen Moscheen gelegentlich Demonstrationen statt, die von einem starken Polizeiaufgebot begleitet werden.
Von Reisen nach Bahrain wird dringend abgeraten.
Die Sicherheitslage in der Region bleibt höchst volatil; eine erneute Verschärfung der Sicherheitslage in der Region einschließlich erheblicher Einschränkungen des Flugverkehrs kann nicht ausgeschlossen werden.
Siehe Aktuelles
Durch umfassende Sicherheitsvorkehrungen und eine allgemeine Beruhigung der innenpolitischen Lage hat es in Bahrain seit 2017 keine terroristischen Anschläge mehr gegeben. Dennoch können Gefährdungen durch terroristische Aktivitäten sowie Risiken über die bestehende Verkehrsverbindung nach Saudi-Arabien nicht ausgeschlossen werden, siehe Reise- und Sicherheitshinweise Saudi-Arabien.
Siehe Aktuelles
Die innenpolitische Lage in Bahrain ist grundsätzlich stabil. Vereinzelte Auseinandersetzungen bei Protesten und Demonstrationen im Umfeld von Moscheen und damit verbundene Verkehrsbehinderungen können nicht ausgeschlossen werden.
Landesweit kann es immer wieder zur Einrichtung von Sicherheitscheckpoints durch Sicherheitskräfte – teilweise auch nur temporär vor dem Freitagsgebet und in den Abendstunden – kommen.
Die Kriminalitätsrate ist niedrig. Kleinkriminalität, wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub, kommt jedoch vor, insbesondere auf Märkten. Gewaltakte sind äußerst selten.
Alleinreisende Frauen können Opfer von Belästigungen und Übergriffen werden, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit. Es empfiehlt sich, zu zweit oder in Gruppen unterwegs zu sein.
Es herrscht ein häufig feuchtes, heißes Klima mit sehr heißen Sommern und gemäßigten Wintermonaten.
Insbesondere in den Sommermonaten kommt es zu extremer Hitze und hoher Luftfeuchtigkeit. Es kann zudem zu Sand- und Staubstürmen kommen.
Aufgrund seltener, zum Teil aber heftiger, Regenfälle ist insbesondere in den Wintermonaten vereinzelt mit Überschwemmungen und Sturzfluten zu rechnen.
Siehe Aktuelles
Das Straßennetz in Bahrain ist hervorragend ausgebaut. Die Fahrweise ist nicht immer sicher und situationsangepasst. Im Straßenverkehr gilt eine Null-Promille-Grenze.
Der öffentliche Personennahverkehr ist in Bahrain kaum entwickelt.
Die Benutzung offizieller Taxis und Mietwagen ist empfehlenswert. Vom Fahrradfahren auf öffentlichen Straßen wird abgeraten.
Das bahrainische Innenministerium hat eine nächtliche Sperrzone für private und kommerzielle Schifffahrt rund um die Küstengebiete der Insel verhängt. Diese gilt jeweils von 18 Uhr bis 4 Uhr des Folgetags; kurzfristige Änderungen können nicht ausgeschlossen werden.
Zum Führen von Kraftfahrzeugen ist der internationale Führerschein erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Bahrain erkennt nur die Geschlechter „M" (männlich) oder „F" (weiblich) an, siehe Einreise und Zoll. Homosexuelle Handlungen sind in Bahrain nicht strafbar und eine „aktive" Verfolgung Homosexueller oder Transsexueller findet selten statt. Prostitution oder „Unzucht" hingegen ist strafbar und wird verfolgt; auch „cross-dressing" kann so bestraft werden. Die Regenbogenfahne wird auch im politischen Diskurs als Provokation empfunden.
Wegen fehlender gesellschaftlicher Akzeptanz von LGBTIQ sollte in der Öffentlichkeit Zurückhaltung geübt werden. Es gibt keine Gesetze zum Schutz vor Diskriminierung. Gleichgeschlechtliche Ehen oder Lebenspartnerschaften sind nicht anerkannt.
Drogenbesitz und Waffendelikte werden mit langjährigen Haftstrafen geahndet.
Es ist verboten, militärische Einrichtungen zu fotografieren. Dies gilt auch für das Fotografieren und Filmen im Zusammenhang mit den aktuellen militärischen Auseinandersetzungen, vor allem für Aufnahmen von Drohnen/Raketeneinschlägen, Bränden, Raketenabschüssen oder Trümmerteilen. Dies kann als Spionage gewertet werden und harte Strafen nach sich ziehen.
Prostitution ist strafbar.
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Bezug auf die Einhaltung islamischer Traditionen zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten, sollten auch Nichtmuslime darauf achten, keine religiösen Gefühle zu verletzen. Das Essen in der Öffentlichkeit ist vom Sonnenauf- bis -untergang verboten. Alkoholausschank ist auch in Hotels stark begrenzt.
Landeswährung ist der Bahrain-Dinar (BHD). Mit gängigen Kreditkarten ist das Abheben von Bargeld an Geldautomaten möglich. Vielerorts kann mit Kreditkarte bezahlt werden.
Siehe Aktuelles
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Bahrain erkennt nur die Geschlechter „M" (männlich) oder „F" (weiblich) an. Bei der Beantragung eines Visums muss eines dieser beiden Geschlechter angegeben werden; es gibt bislang keine Erfahrungswerte dazu, ob eine Einreise mit einem Pass ohne bzw. mit Geschlechtseintrag „X" möglich ist.
Doppelstaater, die neben der deutschen auch die bahrainische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen bei der Ein- und Ausreise auch einen gültigen bahrainischen Reisepass vorweisen. Ansonsten wird regelmäßig die Ein- und Ausreise behindert, siehe auch Doppelstaater.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum.
Dieses kann bei Einreise („on arrival") oder vor der Einreise bei der zuständigen Auslandsvertretung bzw. online beantragt werden.
Grundsätzlich erhalten deutsche Staatsangehörige bei der Einreise bei Vorlage eines gültigen Reisepasses ein Einreisevisum.
Das Visum wird für eine einmalige Einreise und einen Aufenthaltszeitraum von bis zu 14 Tagen erteilt. Die Gebühr beträgt 5 BHD. Alternativ kann für 25 BHD ein Visum zur mehrfachen Einreise und einem Aufenthaltszeitraum von bis zu 30 Tagen binnen drei Monaten erteilt werden. Die Gebühren müssen mit Kreditkarte entrichtet werden.
Bahrain bietet ein Visum für mehrere Einreisen an, mit einem Aufenthalt bis zu 90 Tagen, gültig für ein Jahr. Dieses Visum kann in elektronischer Form online und am Flughafen beantragt werden und kostet derzeit 80 BHD.
Es wird empfohlen, das erforderliche Visum bereits vor Einreise elektronisch einzuholen, da dies die Abfertigung am Flughafen beschleunigt. Weitere Informationen zum bahrainischen E-Visum sind unter Bahrain eVisas abrufbar.
Bahrain plant in nächster Zeit alle Visaangelegenheiten nur noch in elektronischer Form zu bearbeiten.
Visa für Journalisten müssen vor Einreise beim zuständigen „National Communication Centre" beantragt werden. Die Beantragung erfolgt unter medialogistics@info.gov.bh bzw. mediavisas@info.gov.bh.
Journalisten wird dringend davon abgeraten, mit einem nicht dem Aufenthaltszweck entsprechenden Visum (z.B. touristisches Visum) einzureisen und dennoch einer journalistischen Tätigkeit nachzugehen. Die örtlichen Zensurbestimmungen sind zu beachten.
Weitere Informationen zum Thema Aufenthaltstitel („residency") in Bahrain bietet das zuständige Behördenportal.
Sofern sich visumspflichtige Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel in Bahrain aufhalten, wird im Regelfall zunächst die Ausreise verweigert. Die Einwanderungsbehörde verhängt vor Erteilung einer Ausreisegenehmigung eine Geldbuße, deren Höhe im Ermessen des Richters liegt und vom Zeitraum des unerlaubten Aufenthalts abhängt. Mit hohen Geldstrafen ist zu rechnen.
In Einzelfällen ist es in Mitgliedsstaaten des Golfkooperationsrats vorgekommen, dass dort ansässige deutsche Staatsangehörige an der Ausreise gehindert wurden. Ein häufiger Grund sind arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheiten, die den Arbeitgeber („Sponsor") veranlassen, die zuständigen Behörden um die Verhängung von aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen im Sinne einer Ausreisesperre (engl. „travel ban") auch außerhalb von Gerichtsverfahren zu ersuchen. Auch die Nichterfüllung finanzieller Forderungen durch den Arbeitnehmer hat in der Vergangenheit zur Verwehrung der Ausreise geführt. Es wird daher empfohlen, sich vor Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bzw. Beginn einer Geschäftstätigkeit über die geltende Rechtslage zu informieren.
Es besteht über Travel Ban Services die Möglichkeit, vor der Ausreise eine Auskunft darüber einzuholen, ob eine Ausreisesperre besteht.
Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die bahrainische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem Elternteil mit bahrainischer Staatsangehörigkeit), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Bahrain ausschließlich als Staatsangehörige Bahrains behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den bahrainischen Gesetzen, sobald sie sich in Bahrain aufhalten (u.a. familienrechtlichen Bestimmungen).
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
Für die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung bestehen bis zu 6.000 BHD keine Beschränkungen. Oberhalb dieser Grenze muss die Summe angegeben werden und der Zoll erstellt im Einzelfall eine Deklarationsbescheinigung für die eventuelle Wiederausfuhr.
Die Einfuhr jeder Art pornographischen Materials, Waffen und Drogen ist verboten.
Die Einfuhr von Haustieren kann problematisch sein. Grundsätzlich ist eine vierwöchige Quarantäne in einer abgelegenen Quarantänestation ohne Versorgung der Tiere vorgeschrieben. Mit entsprechender Vorlaufzeit ist es unter Vorlage von Impf- und Gesundheitszeugnissen bisher gelungen, Hunde und Katzen ohne Quarantäne ins Land zu bringen. Frühzeitige Kontaktaufnahme des Tierhalters mit der Botschaft Bahrains wird empfohlen. Weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Pflichtimpfungen:
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets ist ab dem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.
Reiseimpfungen:
Es ist eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation ist zusätzlich eine Impfung gegen Hepatitis B angeraten.
Standardimpfungen:
Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
Die medizinische Versorgung in Bahrain ist im Allgemeinen mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Medizinisches Fachpersonal in Bahrain spricht in der Regel Englisch.
Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E) treten auch bei Reisenden auf.
HIV-Infektionen, Mpox und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
MERS wird nach derzeitigem Wissensstand über Kamele übertragen. In Bahrain gab es bisher nur einen importierten Fall, es besteht jedoch ein generelles Risiko. Es kommen verschiedene giftige Seeschlangen vor.
Insbesondere in Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. Zeitweise besteht eine besondere Belastung durch aufgewirbelten Wüstensand sowie schwefelhaltige Abgase von Ölraffinerien.
Reisen ans Meer können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
Die medizinische Versorgung in Manama genügt im Allgemeinen europäischen Ansprüchen. Die meisten Ärzte sprechen Englisch.
In den Apotheken, von denen einige 24 Std. geöffnet sind, ist eine gute Auswahl an Medikamenten erhältlich.
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung und Reiserückholversicherung wird empfohlen.
Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
| Titel | Besondere Vorsichtsmaßnahmen | Gesundheitszeugnis erforderlich |
|---|---|---|
| Gelbfieber | 1 | - |
| Hepatitis A und B | 2 | - |
[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird bei der Einreise von allen Besuchern verlangt, die über 9 Monate alt sind und sich in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiet aufgehalten haben oder dort mehr als 12 Stunden im Transit verbracht haben.
[2] Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Für Arbeits-, Kurz- und Langzeitaufenthalte wird ein HIV-Test in englischer Sprache verlangt.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
HIV/Aids ist verbreitet und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
| Titel | Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückflugticket erforderlich |
|---|---|---|---|
| Türkei | Ja | Ja/1/2 | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja | Ja/1/2 | Ja |
| Schweiz | Ja | Ja/1/2 | Ja |
| Österreich | Ja | Ja/1/2 | Ja |
| Deutschland | Ja | Ja/1/2 | Ja |
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Hinweis: Im Reisepass werden von Bahrain nur die eingetragenen Geschlechter "männlich" und "weiblich" akzeptiert.
Pass- und Visabestimmungen können sich ändern, und Fluggesellschaften können unterschiedliche Anforderungen stellen. Die Angaben sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung korrekt. Reisende sollten sich vor der Abreise bei der zuständigen Botschaft informieren, besonders bei einem Transit über ein Drittland. Für Unannehmlichkeiten oder Verluste, die durch Änderungen dieser Bestimmungen entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger von:
Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten.
[1] Visum bei der Einreise
Visa für Kurzurlauber und Geschäftsreisende sind am Flughafen Manama für einen Aufenthalt von bis zu 14 Tagen (einmalige Einreise) oder für bis zu 30 bzw. 90 Tage (mehrmalige Einreisen) für u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder erhältlich:
(Einmalige Verlängerung beim General Directorate of Nationality, Passports and Residence, Diplomatic Area, PO Box 331, Manama (Tel: (017) 39 97 07), um 14 Tage möglich. Dazu ist die Unterschrift eines einheimischen Sponsoren, z.B. eines bahrainischen Staatsangehörigen oder Hotels, nötig.)
(a) EU-Länder und Schweiz;
(b) Türkei.
Wichtige Hinweise: Das Visum bei der Einreise ist in der Regel nur dann erhältlich, wenn die jeweiligen Staatsangehörigen von ihrem eigenen Land aus nach Bahrain reisen. Nichtdeutschen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Deutschland wird deshalb empfohlen, sich vor der Reise über die Einreiseformalitäten bei der zuständigen diplomatischen Vertretung zu erkundigen. Deutsche, die nicht in Deutschland ihren Wohnsitz haben, müssen ebenfalls vor der Einreise ein Visum für Bahrain beantragen.
Achtung: Ein vorab besorgtes herkömmliches Visum oder ein e-Visum sind empfehlenswert, weil die Visumerteilung im Ermessen des Einwanderungsbeamten liegt und weil es die Einreise am Flughafen beschleunigt.
[2] e-Visum vor der Einreise
U.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können als Touristen oder als Geschäftsreisende auf der Website www.evisa.gov.bh ein Visum online beantragen (Das so genannte eVisa ist ab der Ausstellung 30 Tage gültig und berechtigt zu einem Aufenthalt von 14 Tagen, wenn nicht anders angegeben. Eine gebührenpflichtige Verlängerung um 14 Tage ist möglich.):
(a) Deutschland, Österreich, Schweiz und alle anderen EU-Länder.
(b) Türkei.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hunde und Katzen aus Kontinentaleuropa dürfen nicht nach Bahrain verbracht werden.
E-Visum: bis zu 72 Std.
Einmalige Einreise: 1 Monate für einen Aufenthalt von bis zu 14 Tagen (verlängerbar).
E-Visum: 1 Monat für einen Aufenthalt von bis zu 14 Tagen (verlängerbar).
Visum bei der Einreise:
14 Tage Aufenthalt (verlängerbar);
30 Tage Aufenthalt (3 Monate gültig, mehrmalige Einreisen).
90 Tage Aufenthalt (1 Jahr gültig, mehrmalige Einreisen).
Transitreisende, die innerhalb von 8 Stunden oder mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Dokumente und Tickets für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Besuchs-, Geschäfts-, Touristen- und Transitvisum.
E-Visum: 5 BD (Visumeinreichungsgebühr) zuzüglich 5 BD (Visumgebühr) = 10 BD oder ca. 22 € (abhängig vom Wechselkurs).
Visum bei der Einreise:
- Einmalige Einreise für einen Aufenthalt von bis zu 14 Tagen, einmalige Einreise: 5 BD oder ca. 12 € (je nach Wechselkurs).
- Für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen innerhalb von 3 Monaten, mehrmalige Einreise: 12 BD oder 29,60 € (je nach Wechselkurs).
(a) 1 Antragsformular.
(b) 1 aktuelles Passfoto.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(d) Gebühr.
Touristenvisum:
(a)-(d),
(e) Rückflugticket bzw. Buchungsbestätigung.
Geschäftsvisum:
(f) Entsendungsschreiben des eigenen Unternehmens über Reisedauer und -anlass mit Bürgschaft für die gesamten Reisekosten.
Unterlagen für ein Visum bei der Einreise
Reisepass, der mindestens während des Aufenthalts bzw. mindestens bis zum Ablauf des Visums gültig ist, Rück- bzw. Weiterflugticket, Gebühr in bar (s. Visum), ausreichende Geldmittel, ggf. gültige Dokumente für die Weiterreise.
Unterlagen für ein e-Visum
(a) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist;
(b) Unterkunftsnachweis (z.B. Hotelbuchung);
(c) Rück- bzw. Weiterflugticket.
1 Bahrain Dinar (BD) = 1000 Fils. Währungskürzel: BD, BHD (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 20, 10, 5, 1 und 1/2 BD sowie 100 Fils im Umlauf; Münzen in den Nennbeträgen 100, 50, 25, 10 und 5 Fils.
Keine Beschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr der Landeswährung und von Fremdwährungen.
Diners Club, Mastercard, American Express und Visa werden vielerorts akzeptiert. Abhebungen am Geldautomaten sind mit Kreditkarte problemlos möglich. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks werden in Bahrain in Manama von der Bahrain Financing Company akzeptiert. In Restaurants und Geschäften kann man sie inzwischen kaum noch einlösen. In Hotels kann man die Reiseschecks nur zu einem ungünstigen Kurs einlösen, außerdem berechnen Hotels für diesen Service eine Gebühr. Reiseschecks werden in US-Dollar empfohlen.
Sa-Mi 07.30-14.00, teils auch nachmittags geöffnet. Do 07.30-13.00 Uhr (Abweichungen sind möglich)
Folgende Artikel können zollfrei nach Bahrain eingeführt werden (Personen ab 18 J.):
1 elektronisches Wasserpfeifengerät;
1 elektronischer Tabakerhitzer;
10 elektronische Zigaretten;
50 Zigarren;
400 Zigaretten oder elektronische Zigaretten oder 250 g Tabak (in geöffneten Verpackungen);
60 ml Füllung für elektronische Wasserpfeifen;
250 g Pfeifentabak;
3 l alkoholische Getränke;
12 Dosen Bier (nur Nicht-Muslime);
Geschenke im Wert von bis zu 300 BD.
Waffen, Betäubungsmittel und Drogen, pornografisches Material, Zuchtperlen, Elfenbein und aus Elfenbein hergestellte Gegenstände. Hunde und Katzen aus Kontinentaleuropa.
Copyright und Haftungsausschluss