Länderinformationen

Bereiten Sie sich auf Ihre Reise vor und genießen Sie die Vorfreude! An dieser Stelle finden Sie ausführliche Informationen zu Ihrem Reiseziel, wichtige Hinweise zur reisemedizinischen Vorsorge sowie aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.


Singapur

Steckbrief

Singapur - Fakten

Ländername Republik Singapur / Republic of Singapore
Fläche 719 km2
Hauptstadt Singapur
Bevölkerung 5.866.139
Sprache Englisch
Staats-/Regierungsform parlamentarische Republik
Staatsoberhaupt Tharman Shanmugaratnam, Staatspräsident der Republik Singapur, seit 01. September 2023
Regierungschef Lee Hsien Loong, Premierminister, People's Action Party (PAP), seit 12. August 2004, zum 5. Mal wiedergewählt im Juli 2020
Außenminister Dr. Vivian Balakrishnan, seit 1. Oktober 2015, im Amt bestätigt im August 2020
Währung Singapur-Dollar
Zeitzone UTC+8
Reiseadapter G, (M)
Kfz-Länderkennzeichen SGP
ISO-3166 SG, SGP
Internet-TLD .sg
Landesvorwahl +65
Website https://www.gov.sg/

Geographie

Bis 177 m Höhe ragt die Tropeninsel auf, deren Flachlandebenen im Süden und Osten liegen. Ein 1 km langer Brückendamm verbindet sie mit dem Festland. Über diese „Nabelschnur“ verlaufen Straße, Bahnlinie und Fernwasserleitung. Durch Aufschüttungen wird Neuland gewonnen.

Politik und Bevölkerung

Nach der Verfassung von 1959 werden Parlament und Staatsoberhaupt vom Volk direkt gewählt. An der Spitze des Staates steht der Vorsitzende der von Chinesen getragenen People’s Action Party (PAP), der trotz zugesagter Liberalisierungsmaßnahmen autoritär regiert. So unterliegt z. B. die Presse der Zensur. Drei Viertel der Bevölkerung sind Chinesen, gefolgt von Malaien und Indern.

Geschichte

Singapur bedeutet altindisch „Löwenstadt“. 1819 errichteten die Briten eine Faktorei. Die ab 1918 ausgebaute Marinebasis konnten sie 1942 gegen die Japaner nicht halten. Ab 1954 wieder unter britischer Herrschaft, wurde Singapur 1959 zur selbstverwalteten Kronkolonie und 1965 völlig unabhängig.
Klimadaten
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger

Singapur ist ein wirtschaftlich hoch entwickelter Stadtstaat mit einer sehr gut ausgebauten Infrastruktur. Ein dichtes Netz von Bus- und S-Bahn- bzw. U-Bahnlinien (MRT genannt) sorgt für einen effizienten Transport. Hinzu kommt eine Vielzahl von Taxis, die im Stadtzentrum an vorgesehenen Standorten stehen, aber auch außerhalb des Zentrums meist überall entlang der Straße herangewinkt werden können. Auch diverse Taxi-Apps stehen zur Verfügung.

Es herrscht Linksverkehr. Autofahrer müssen mit hohen Kosten für Mietwagen, Treibstoff, Parkgebühren und elektronischen Mautsysteme rechnen.

Das öffentliche Verkehrssystem ist weitläufig mit Rampen, Aufzügen und barrierefreien Einrichtungen ausgestattet, um den Zugang auch älteren Menschen, Menschen mit Behinderungen und Familien mit kleinen Kindern zu ermöglichen. Systeme zur Hörverbesserung für Menschen mit Hörgeräten sowie eine Beschilderung in Blindenschrift und geprägtem Text stehen in U-Bahn-Stationen meist ebenfalls zur Verfügung.

Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

Beim Besuch von Bars, Diskotheken und anderen Abendlokalen sollten unterschiedliche kulturelle Prägungen beachtet werden. In Singapur als unangemessen geltendes Verhalten von Männern gegenüber Frauen (outrage of modesty) kann zur Festnahme und Strafen führen.
Auf in der Öffentlichkeit angebrachte Verbotsschilder ist unbedingt zu achten. So ist der Verzehr von Speisen und Getränken in öffentlichen Verkehrsmitteln untersagt und wird mit hohem Bußgeld (bis ca. 500 SGD) geahndet.
Das Rauchen ist in Singapur nur an wenigen Orten gestattet. Grundsätzlich ist das Rauchen in Gebäuden, Parks, öffentlichen Verkehrsmitteln und im Umkreis von fünf Meter von Bushaltestellen verboten. Weitere Hinweise bietet die National Environment Agency.

Die Strafbarkeit homosexueller Handlungen wurde im November 2022 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Eine Strafverfolgung hat es bereits seit Jahren nicht mehr gegeben. Gleichgeschlechtliche Ehen und Partnerschaften werden jedoch nach wie vor rechtlich nicht anerkannt. Es gibt offen queere Selbsthilfegruppen und soziale, -freundliche Einrichtungen; das Maß an Toleranz und Akzeptanz in der Gesellschaft ist jedoch sehr unterschiedlich.

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für.

In Singapur ist es in der Öffentlichkeit an vielen Orten verboten zu rauchen. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht gestattet.
Das Wegwerfen von Abfall, auch Zigarettenresten, ist strikt untersagt und wird mit Geldstrafen geahndet.

Auf bestimmte Delikte wie Mord, aber auch Drogendelikte steht die Todesstrafe. Auch ziehen verschiedene Delikte eine Prügelstrafe nach sich.

Strafrechtliche Verbote werden konsequent durchgesetzt, insbesondere werden Drogenhandel und Drogenkonsum streng bestraft (z. B. Todesstrafe oder lebenslange Freiheitsstrafe für den Besitz von mehr als 15 g Heroin bzw. 500 g Marihuana. Bei diesen Mengen wird Drogenhandel unterstellt). Der Besitz und Konsum geringer Mengen aller Drogenarten (auch Marihuana!) wird in Singapur und auch beim Transit/Flughafen streng bestraft.

Als unangemessen geltendes Verhalten von Männern gegenüber Frauen (outrage of modesty in etwa zu übersetzen mit "unsittlichem Verhalten") kann auch in Bars, Diskotheken und anderen Lokalitäten zu Festnahme, Haftstrafe und im Extremfall zu Prügelstrafe führen. Bei Festnahmen kann die Beauftragung eines Anwaltes erforderlich werden. Dadurch können hohe Kosten entstehen. Der Pass wird bis Abschluss des Verfahrens einbehalten; ein Verlassen des Landes ist nicht möglich, solange das Verfahren andauert.

Ordnungswidriges und unsittliches Verhalten, auch in betrunkenem Zustand, kann mit Geld- oder Gefängnisstrafe geahndet werden.

Alkoholkonsum an öffentlichen Plätzen zwischen 22:30 Uhr und 7 Uhr ist ebenfalls strafbar. Dies betrifft nicht entsprechend lizensierte Restaurants/Bars.

Landeswährung ist der Singapur-Dollar (SGD). Das Abheben von Bargeld ist mit Kreditkarten und häufig auch mit Debitkarten (Girocard, mit Maestro) an gekennzeichneten Geldautomaten möglich. Die Bezahlung mit Kreditkarten ist weit verbreitet.

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B und Typhus empfohlen.
  • Bei Reisen in Nachbarländer sind auch Impfungen gegen Tollwut und Japanische Enzephalitis ratsam.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die .

Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

  • Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen, siehe Zika-Virus-Infektion.

In Singapur wurden in den letzten Jahren hohe Zahlen von Dengue-Fieber Erkrankungen registriert. Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

In Singapur treten gelegentlich Fälle der Hand-Fuß-Mund-Krankheit auf. Es handelt sich um eine Virusinfektion des Menschen (u. a. mit Coxsackie A 16 Virus), die Viren werden mit dem Stuhl ausgeschieden. Die Übertragung erfolgt als Schmierinfektion, über Nahrungsmittel oder als Tröpfcheninfektion (Husten/Niesen). Prinzipiell handelt es sich um eine harmlose und relativ rasch (7 bis 10 Tage) abheilende Krankheit.

  • Halten Sie strikte Hygienemaßnahmen (Händewaschen) ein, damit ist eine Prophylaxe eingeschränkt möglich.

Die Luftqualität in Singapur ist während des gesamten Jahres durch den sogenannten Haze häufig eingeschränkt.
Beim "Haze" handelt es sich um periodisch auftretende, Smog-ähnliche Luftverunreinigungen, die durch Brandrodung und Schwelbrände in Malaysia und vor allem in Indonesien verursacht werden. Je nach Wetterlage können die Schadstoffwerte, die von malaysischen Stellen veröffentlicht werden, täglich und von Ort zu Ort schwanken. Dabei ist zu beachten, dass in Malaysia die gefährlicheren Feinpartikel (PM 2,5) nicht gemessen werden, so dass die tatsächliche Belastung zumeist deutlich höher ist als die veröffentlichten Zahlen. Soweit dort stark erhöhte Schadstoffkonzentrationen vorliegen, können Reizungen der Augen und der Atemwegsorgane auftreten. Insbesondere Herz- und/oder Lungenkranke sowie alte Menschen und Kleinkinder sind stärker gefährdet, aber auch gesunde Erwachsene sollten dann eine körperliche Betätigung im Freien vermeiden und weitere Vorsichtsmaßnahmen treffen. Menschen mit den genannten oder anderen einschlägigen gesundheitlichen Problemen (Asthmatiker, Allergiker,) sollten vor Reisen in eventuell betroffene Gebiete einen Arzt konsultieren.

Die medizinische Versorgung im Lande hat ein hohes, mit Europa vergleichbares Niveau und ist vor allem in privaten Krankenhäusern sehr teuer.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die .

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger

Reisewarnung

Überblick

Stand - Fri, 01 Mar 2024 14:45:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Fri, 01 Mar 2024 14:38:46 +0100)

Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Sicherheit

Terrorismus

Die Regierung von Singapur ist sich einer allgemeinen terroristischen Bedrohung bewusst. Anzeichen für eine konkrete Bedrohung gibt es derzeit nicht. Gleichwohl gibt es immer wieder Festnahmen von radikalisierten Verdächtigen.

Innenpolitische Lage

Die Lage ist stabil. Vereinzelte Proteste und Demonstrationen können nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

  • Meiden Sie Demonstrationen.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Die Kleinkriminalität ist sehr niedrig. Taschendiebstähle und Handtaschenraub kann an von Touristen sehr frequentierten Orten nicht ausgeschlossen werden. Gewaltkriminalität ist äußerst selten.

In der Straße von Singapur, die die Straße von Malakka mit dem Südchinesischen Meer verbindet, ist es zuletzt zu einem Anstieg der Überfälle von Piraten auf gewerbliche Schiffe gekommen.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, an Bahnhöfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
  • Seien Sie wachsam und vorsichtig auf See, melden Sie Zwischenfälle dem ReCAAP Information Centre.

Natur und Klima

Es herrscht tropisches Klima mit hoher Luftfeuchtigkeit.
Von Dezember bis März sowie von Juni bis September können monsunartige Regenfälle und Ausläufer von Taifunen auftreten und dabei Überschwemmungen, Erdrutsche sowie Verkehrsbeeinträchtigungen verursachen.

Singapur liegt zwar außerhalb des Erdbebengebiets, Erschütterungen, meist von Beben in Sumatra/Indonesien, können jedoch wahrgenommen werden.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Singapur ist ein wirtschaftlich hoch entwickelter Stadtstaat mit einer sehr gut ausgebauten Infrastruktur. Ein dichtes Netz von Bus- und S-Bahn- bzw. U-Bahnlinien (MRT genannt) sorgt für einen effizienten Transport. Hinzu kommt eine Vielzahl von Taxis, die im Stadtzentrum an vorgesehenen Standorten stehen, aber auch außerhalb des Zentrums meist überall entlang der Straße herangewinkt werden können. Auch diverse Taxi-Apps stehen zur Verfügung.

Es herrscht Linksverkehr. Autofahrer müssen mit hohen Kosten für Mietwagen, Treibstoff, Parkgebühren und elektronischen Mautsysteme rechnen.

Das öffentliche Verkehrssystem ist weitläufig mit Rampen, Aufzügen und barrierefreien Einrichtungen ausgestattet, um den Zugang auch älteren Menschen, Menschen mit Behinderungen und Familien mit kleinen Kindern zu ermöglichen. Systeme zur Hörverbesserung für Menschen mit Hörgeräten sowie eine Beschilderung in Blindenschrift und geprägtem Text stehen in U-Bahn-Stationen meist ebenfalls zur Verfügung.

Führerschein

Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

Besondere Verhaltenshinweise

Beim Besuch von Bars, Diskotheken und anderen Abendlokalen sollten unterschiedliche kulturelle Prägungen beachtet werden. In Singapur als unangemessen geltendes Verhalten von Männern gegenüber Frauen (outrage of modesty) kann zur Festnahme und Strafen führen.
Auf in der Öffentlichkeit angebrachte Verbotsschilder ist unbedingt zu achten. So ist z.B. der Verzehr von Speisen und Getränken in öffentlichen Verkehrsmitteln untersagt und wird mit hohem Bußgeld (bis ca. 500 SGD) geahndet.
Das Rauchen ist in Singapur nur an wenigen Orten gestattet. Grundsätzlich ist das Rauchen in Gebäuden, Parks, öffentlichen Verkehrsmitteln und im Umkreis von fünf Meter von Bushaltestellen verboten. Weitere Hinweise bietet die National Environment Agency.

LGBTIQ

Die Strafbarkeit homosexueller Handlungen wurde im November 2022 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Eine Strafverfolgung hat es bereits seit Jahren nicht mehr gegeben. Gleichgeschlechtliche Ehen und Partnerschaften werden jedoch nach wie vor rechtlich nicht anerkannt. Es gibt offen queere Selbsthilfegruppen und soziale, LGBTIQ-freundliche Einrichtungen; das Maß an Toleranz und Akzeptanz in der Gesellschaft ist jedoch sehr unterschiedlich.

Rechtliche Besonderheiten

In Singapur ist es in der Öffentlichkeit an vielen Orten verboten zu rauchen. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht gestattet.
Das Wegwerfen von Abfall, auch Zigarettenresten, ist strikt untersagt und wird mit Geldstrafen geahndet.

Auf bestimmte Delikte wie Mord, aber auch Drogendelikte steht die Todesstrafe. Auch ziehen verschiedene Delikte eine Prügelstrafe nach sich.

Strafrechtliche Verbote werden konsequent durchgesetzt, insbesondere werden Drogenhandel und Drogenkonsum streng bestraft (z. B. Todesstrafe oder lebenslange Freiheitsstrafe für den Besitz von mehr als 15 g Heroin bzw. 500 g Marihuana. Bei diesen Mengen wird Drogenhandel unterstellt). Der Besitz und Konsum geringer Mengen aller Drogenarten (auch Marihuana!) wird in Singapur und auch beim Transit/Flughafen streng bestraft.

Als unangemessen geltendes Verhalten von Männern gegenüber Frauen (outrage of modesty in etwa zu übersetzen mit „unsittlichem Verhalten") kann auch in Bars, Diskotheken und anderen Lokalitäten zu Festnahme, Haftstrafe und im Extremfall zu Prügelstrafe führen. Bei Festnahmen kann die Beauftragung eines Anwaltes erforderlich werden. Dadurch können hohe Kosten entstehen. Der Pass wird bis Abschluss des Verfahrens einbehalten; ein Verlassen des Landes ist nicht möglich, solange das Verfahren andauert.

Ordnungswidriges und unsittliches Verhalten, auch in betrunkenem Zustand, kann mit Geld- oder Gefängnisstrafe geahndet werden.

Alkoholkonsum an öffentlichen Plätzen zwischen 22:30 Uhr und 7 Uhr ist ebenfalls strafbar. Dies betrifft nicht entsprechend lizensierte Restaurants/Bars.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Singapur-Dollar (SGD). Das Abheben von Bargeld ist mit Kreditkarten und häufig auch mit Debitkarten (Girocard, mit Maestro) an gekennzeichneten Geldautomaten möglich. Die Bezahlung mit Kreditkarten ist weit verbreitet.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen, wie z.B. der Immigration and Checkpoints Authority (ICA). sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Einreise

Alle Reisenden müssen vor Antritt der Reise online eine Gesundheitserklärung (SG Arrival Card) ausfüllen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein und noch freie Seiten enthalten.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise von bis zu 90 Tagen kein Visum.
Bei Einreise wird eine entsprechende Aufenthaltsgenehmigung für 90 Tage erteilt.
Die Überschreitung kann streng geahndet werden. Informationen zu Einreisebestimmungen bietet Singapore Government.

Längerfristiger Aufenthalt

Längerfristige Aufenthalte sind nur mit entsprechender Aufenthaltsgenehmigung möglich. Mögliche Kategorien und weitere Informationen bietet die Immigration and Checkpoints Authority (ICA).

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

Erfassung biometrischer Daten

Von jedem Reisenden, d. h. auch von nicht-visapflichtigen Besuchern, werden an der Passkontrolle bei jeder Ein- und/oder Ausreise Daumenabdrücke digital eingescannt. Ausgenommen sind Personen unter sechs Jahren. Weitere Informationen bietet die Immigration & Checkpoint Authority (ICA).

Einfuhrbestimmungen

Die Einfuhr von Devisen ist möglich; ab 20.000 SGD muss eine Zollanmeldung erfolgen.

In Singapur ist auf eingeführte Waren eine Abgabe von 8% GST (Goods and Service Tax) fällig.

Freigrenzen gibt es für Waren (Neuwaren, Souvenirs, Geschenke etc.), die nach Singapur zum persönlichen Gebrauch eingeführt werden. Bei Aufenthalt bis zu 48 Stunden außerhalb von Singapur beträgt die Freigrenze 100 SGD. Für einen Aufenthalt von 48 Stunden oder länger außerhalb Singapurs beträgt die Freigrenze 500 SGD.

Waffen, Munition, kugelsichere Kleidung und Handschellen, Feuerwerkskörper, Spielzeugwaffen, E-Zigaretten, Kaugummi, Produkte von geschützten Tieren und Pflanzen sowie pornographische Artikel dürfen nicht eingeführt werden.
Das Mitführen von Gegenständen im Handgepäck, die als Waffen genutzt werden könnten oder Ähnlichkeit mit Waffen aufweisen (z.B. Spielzeug, aber auch einzelne Patronen), kann erfahrungsgemäß zu polizeilichen Ermittlungen und zumindest zu stundenlangen Verzögerungen bei der Einreise führen. Hinweise auf Termine, Anschlussflüge o.ä. führen nicht zu einer Beschleunigung des Verfahrens.

Für andere Waren sind behördliche Genehmigungen notwendig. Hierzu zählt z.B. die Einfuhr von Obst, Gemüse, Fleisch und Fleischprodukten.

Verbotene und erlaubnispflichtige Waren sind hier ersichtlich: Singapore Customs-Prohibited and Controlled Goods.

Alkohol darf nur unter bestimmten Voraussetzungen zollfrei eingeführt werden: Die Person muss über 18 Jahre alt sein und sich mind. 48 Stunden außerhalb Singapurs aufgehalten haben. Ferner darf die Einreise nicht aus Malaysia kommend erfolgen und die alkoholischen Getränke, die in Singapur nicht verboten sind, dürfen nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt sein. Die Einfuhrmengen variieren, Informationen bietet Singapore Customs.

Tabakwaren dürfen nur gegen eine Einfuhrsteuer eingeführt werden; es gibt keine Freimengen. Raucher, die bei der Einreise mit undeklarierten Zigaretten angetroffen werden, müssen mit einer Strafe von mindestens 200 SGD pro Packung rechnen. Eine reguläre Packung mit 20 Zigaretten kostet in Singapur umgerechnet ca. 7,- EUR.

Für die Mitnahme von Medikamenten für den persönlichen Gebrauch gelten besondere Bestimmungen, die wie auch die Liste der Substanzen, für die eine vorherige Genehmigung eingeholt werden muss, bei der Health Science Authority erhältlich sind.

Weitergehende Informationen über die singapurischen Zollbestimmungen bietet Singapore Customs (allgemeine Einfuhrwaren) bzw. Singapore Food Agency (Nahrungsmittel).

Weitere nützliche Informationen zu Zollformalitäten finden sich im Customs Guide for Travellers.

Heimtiere

Für die Einreise mit bestimmten Heimtieren wie Hunden und Katzen gelten strenge Vorschriften und erfordern neben der gültigen Tollwutimpfung, einem Gesundheitszeugnis und einer Einfuhrgenehmigung eine einmonatige Quarantäne, auch bei direkter Einreise aus Deutschland. Informationen bietet der Animal & Veterinary Service.

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B und Typhus empfohlen.
  • Bei Reisen in Nachbarländer sind ggf. auch Impfungen gegen Tollwut und Japanische Enzephalitis ratsam.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Zika-Virus-Infektion

Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

Dengue-Fieber

In Singapur wurden in den letzten Jahren hohe Zahlen von Dengue-Fieber Erkrankungen registriert.  Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

Chikungunya-Fieber

Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Hand-Fuß-Mund-Krankheit

In Singapur treten gelegentlich Fälle der Hand-Fuß-Mund-Krankheit auf. Es handelt sich um eine Virusinfektion des Menschen (u. a. mit Coxsackie A 16 Virus), die Viren werden mit dem Stuhl ausgeschieden. Die Übertragung erfolgt als Schmierinfektion, über Nahrungsmittel oder als Tröpfcheninfektion (Husten/Niesen). Prinzipiell handelt es sich um eine harmlose und relativ rasch (7 bis 10 Tage) abheilende Krankheit.

  • Halten Sie strikte Hygienemaßnahmen (Händewaschen) ein, damit ist eine Prophylaxe eingeschränkt möglich.

Luftverschmutzung

Die Luftqualität in Singapur ist während des gesamten Jahres durch den sogenannten Haze häufig eingeschränkt.
Beim „Haze" handelt es sich um periodisch auftretende, Smog-ähnliche Luftverunreinigungen, die durch Brandrodung und Schwelbrände in Malaysia und vor allem in Indonesien verursacht werden. Je nach Wetterlage können die Schadstoffwerte, die von malaysischen Stellen veröffentlicht werden, täglich und von Ort zu Ort schwanken. Dabei ist zu beachten, dass in Malaysia die gefährlicheren Feinpartikel (PM 2,5) nicht gemessen werden, so dass die tatsächliche Belastung zumeist deutlich höher ist als die veröffentlichten Zahlen. Soweit dort stark erhöhte Schadstoffkonzentrationen vorliegen, können Reizungen der Augen und der Atemwegsorgane auftreten. Insbesondere Herz- und/oder Lungenkranke sowie alte Menschen und Kleinkinder sind stärker gefährdet, aber auch gesunde Erwachsene sollten dann eine körperliche Betätigung im Freien vermeiden und weitere Vorsichtsmaßnahmen treffen. Menschen mit den genannten oder anderen einschlägigen gesundheitlichen Problemen (Asthmatiker, Allergiker, u.a.) sollten vor Reisen in eventuell betroffene Gebiete einen Arzt konsultieren.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande hat ein hohes, mit Europa vergleichbares Niveau und ist vor allem in privaten Krankenhäusern sehr teuer.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Das Krankenhaus in Singapur bietet einen Notdienst an. Die Krankenversorgung ist ausgezeichnet. Es stehen auch Privatpraxen zur Verfügung.

Der Abschluss einer ausreichenden, weltweit gültigen Reisekrankenversicherung sowie einer Reiserückholversicherung wird empfohlen. Krankenhaus- und Arztrechnungen, die vielfach sofort beglichen werden müssen, können eventuell sehr hoch sein.

Essen und Trinken

Trinkwasser ist gechlort und kann u. U. leichte Magenverstimmungen hervorrufen. Während der ersten Urlaubstage sollte man daher abgefülltes Wasser trinken, welches überall erhältlich ist. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.

Milch ist pasteurisiert und kann, ebenso wie Milchprodukte aus ungekochter Milch, Fleisch, Geflügel, Meeresfrüchte, Obst und Gemüse, unbesorgt verzehrt werden. Von dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird abgeraten.

Impfungen

Titel Besondere Vorsichtsmaßnahmen Gesundheitszeugnis erforderlich
Essen & Trinken - -
Gelbfieber 1 -
Malaria Nein -
Typhus & Polio Ja -
Cholera Nein -

Anmerkungen Impfungen

[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die über ein Jahr alt sind und sich innerhalb der vorangegangenen sechs Tage in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebieten aufgehalten haben. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Endemiegebieten nicht verlassen haben sowie Transitpassagiere, die den Flughafen in Singapur nicht verlassen. Bei direkter Einreise aus Europa wird keine Gelbfieberimpfung verlangt.

Gesundheitszeugnis

Antragsteller auf eine Arbeitserlaubnis und Reisende, die länger als 30 Tage in Singapur bleiben möchten, müssen einen negativen HIV-Test vorweisen. Der Test kann im Heimatland oder in einem der 13 anerkannten Zentren in Singapur durchgeführt werden. HIV-positive Personen müssen mit ihrer Ausweisung rechnen, es sei denn sie sind mit einem Singapurer verheiratet.

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.

Das auch durch Stechmücken übertragene Chikungunya-Fieber kommt landesweit vor. Mückenschutz ist erforderlich.

Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt das ganze Jahr über - besonders aber vor und während der Regenzeit - landesweit vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz und stehende Gewässer sind zu meiden. 

Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

HIV/Aids ist eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein lebensgefährliches Risiko bergen.

Es treten gelegentlich Fälle der Hand-Fuß-Mund-Krankheit auf. Die Übertragung erfolgt als Schmierinfektion, über Nahrungsmittel oder als Tröpfcheninfektion (Husten/Niesen). Prinzipiell handelt es sich um eine harmlose und relativ rasch (7 bis 10 Tage) abheilende Krankheit. Strikte Hygienemaßnahmen (Händewaschen mit Seife) beugen vor.

Die aktuellen Schadstoffwerte der so genannten Haze, Smog-ähnliche Luftverunreinigungen, werden täglich von den singapurischen Medien veröffentlicht. Asthmatiker, Allergiker, Kleinkinder, ältere Menschen, Herz- und/oder Lungenkranke sollten vor der Reise nach Singapur einen Arzt konsultieren.

Ein Ansteckungsrisiko für Japanische Enzephalitis besteht. 

Tollwut kommt auch in Städten. Überträger sind vor allem streunende Hunde und Katzen. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Das Zika-Virus wird durch Stechmücken auf den Menschen übertragen. Zu den Symptomen gehören u.a. Fieber, Gelenkschmerzen und eine Bindehautentzündung. Häufig bleibt die Infektion unbemerkt oder verläuft nur mit milden Symptomen. Das Auswärtige Amt rät Schwangeren von nicht zwingend notwendigen Reisen in Gebiete mit aktuellen Zika-Ausbrüchen ab, weil das Virus im Verdacht steht, bei Ungeborenen Mikrozephalie zu verursachen.
Es existiert weder eine Impfung noch eine medikamentöse Prophylaxe. Eine konsequente Einhaltung persönlicher Mückenschutzmaßnahmen wird empfohlen.

Pass- und Visabestimmungen

Notwendige Einreisedokumente

Titel Pass erforderlich Visum erforderlich Rückflugticket erforderlich
Türkei Ja Nein/1 Ja
Andere EU-Länder Ja Nein/1 Ja
Schweiz Ja Nein/1 Ja
Österreich Ja Nein/1 Ja
Deutschland Ja Nein/1 Ja

Reisepassinformationen

Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Anmerkung zum Reisepass

(a) Einfuhrverbot für Narkotika. Auf Drogenbesitz kann die Todesstrafe verhängt werden. (Personen, die starke Medikamente nehmen müssen, benötigen eine Einfuhrgenehmigung. Infos sind von der Health Siences Authority erhältlich.)

(b) Frauen ab der 24. Schwangerschaftswoche benötigen u.U. ein Visum für Singapur, das auch durch einen Bürgen/Sponsor in Singapur beantragt werden kann. Informationen sind von der Immigration & Checkpoints Authority in Singapur und den zuständigen konsularischen Vertretungen im Herkunftsland erhältlich.

Visainformationen

[1] U.a. Staatsangehörige der in der obigen Tabelle genannten Länder erhalten bei der Ankunft auf dem Luftweg einen digitalen Social Visit Pass (e-Pass) (kein Sichtvermerk im Reisepass) für touristische Aufenthalte von 90 Tagen und für Geschäftsreisen für einen Aufenthalt von 30 Tagen , sofern nicht anders angegeben.

(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder;

(b) Schweiz;

(c) Türkei (maximal 30 Tage für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt).

Erfolgt die Einreise über den Land- oder Seeweg, wird der Social Visit Pass für 14 Tage ausgestellt

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Es ist auf die Verfügbarkeit von freien Seiten im Ausweisdokument zu achten.

Einreise mit Haustieren

Für Haustiere wird mindestens 2 Wochen vor der Ankunft eine Einfuhrgenehmigung benötigt, die beim Animal & Veterinary Service beantragt werden muss. Für die Genehmigung ist die Vorlage einer Reservierung (mindestens 30 Tage im Voraus) in der Quarantänestation Jurong Animal Quarantine Station (JAQS) erforderlich. Zusätzlich muss ein amtliches Gesundheitszeugnis des Herkunftslands vorgelegt werden, das max. 7 Tage vor der Abreise ausgestellt worden sein darf. Die Ankunft des Tieres ist 24 Stunden vorher anzumelden. Für die Ausfuhr ist eine Ausfuhrerlaubnis der AVA erforderlich.

Für Hunde und Katzen besteht eine Quarantänepflicht von mindestens 3 Wochen. In dieser Zeit werden die Tiere gegen Tollwut geimpft. Ausgenommen sind Tiere aus Australien, Irland, Neuseeland und Großbritannien.

Bearbeitungsdauer

In der Regel 5-7 Arbeitstage plus Postweg, in Ausnahmefällen bis zu 6 Wochen.

Gültigkeit

Social Visit Pass und Student Pass: Bis zu 3 Monate.

Professional Visit Pass: Bis zu 6 Monate.

Visum: 14 Tage Aufenthalt.

Weitere Informationen von den konsularischen Vertretungen.

Aufenthaltsverlängerung

Der Social Visit Pass kann in Singapur auf maximal 90 Tage verlängert werden. Die Verlängerung ist mindestens zwei Tage vor Ablauf des Social Visit Pass zu beantragen. Weitere Informationen von der Immigration and Checkpoints Authority.

Transit

Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Reisedokumente und bestätigte Weiterflugtickets verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Im Transitraum des Flughafens Singapur Changi gibt es Übernachtungsmöglichkeiten.

Visaarten und Kosten

Visum, Social Visit Pass, Longterm Social Visit Pass, Professional Visit Pass, Student Pass und Transitvisum.

Kosten

Work Permit: (erhältlich beim Ministry of Manpower (MOM)

Employment Pass: (erhältlich beim Ministry of Manpower (MOM)

Antrag erforderlich

Für jedes Visum notwendig:
(a) 1 Antragsformular (downloadbar auf den Webseiten der zuständigen Botschaften oder bei der Immigration & Checkpoints Authority).
(b) 1 aktuelles Passfoto (heller Hintergrund).
(c) Reisepass, der bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig ist und über mindestens eine freie Seite verfügt.
(d) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(e) Buchungsbestätigung der Flugtickets für die Rück- oder Weiterreise.

(f) Ggf. Visum für das nächste Reiseziel.
(g) Gebühr (Bei Antragstellung in bar, in Berlin auch per Verrechnungsscheck)

(h) eine ausgefüllte Checkliste für Antragsteller.

(i) frankierter Einschreiben-Rückumschlag (für die Rücksendung des Reisepasses)

(j) ausreichende Geldmittel

(k) ggf. Impfung gegen Gelbfieber bei vorherigem Aufenthalt in einem WHO-Gelfiebergebiet

Touristische Reisen zusätzlich:

(l) Bestätigte Buchung der Hotelunterkunft.

Besuchsreisen zusätzlich:
(m) Einladung eines Staatsbürgers/Einwohners von Singapur (mindestens 21 Jahre alt), aus dem hervorgeht, dass er die Verantwortung für Aufenthalt, Kosten und Wiederausreise des Besuchers übernimmt (ggf. mit Kopie des eigenen Reisepasses).

Geschäftsreisen zusätzlich:
(n) Entsendungsschreiben der eigenen Firma mit Angaben zu Reiseanlass und -dauer sowie Bestätigung der Kostenübernahme.
(o) Einladung einer Firma aus Singapur.

(p) ausgedrucktes Geschäftsprofil der in Singapur registrierten Firma.

Geld

Geldwechsel

Geld kann in Banken und offiziellen Wechsestuben ("Licensed Money Changer") umgetauscht werden (samstags nicht immer möglich). In Wechselstuben erhält man auch die günstigsten Wechselkurse.

Währung

1 Singapur-Dollar = 100 Cents. Währungskürzel: S$, SGD (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 10.000, 1000, 100, 50, 10 und 2 S$ im Umlauf; Münzen in den Nennbeträgen 1 S$ sowie 50, 20, 10, 5 und 1 Cent.

Der Brunei-Dollar ist ebenfalls in Singapur gültiges Zahlungsmittel im Verhältnis 1:1.

Devisenbestimmungen

Keine Beschränkungen. Barmittel ab einem Wert von 30.000 SGD müssen angemeldet werden.

Kreditkarten

American Express, Diners Club, JCB, Mastercard und Visa werden in Singapur angenommen. Bezahlungen in bar werden kaum noch akzeptiert. In der Regel wird kontaktlos mittels Scannen eines QR-Codes bezahlt. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Reiseschecks

Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks können in Singapur in wenigen Wechselstuben eingelöst werden.

Öffnungszeiten der Bank

Mo-Fr 09.30-15.00 Uhr, Sa 09.30-13.00 Uhr. Zweigstellen einiger großer Banken (z.B. in der Orchard Road) haben So 09.30-15.00 Uhr geöffnet.

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel können zollfrei nach Singapur eingeführt werden (Personen ab 18 Jahren):

 

1 l Spirituosen und 1 l Wein oder 

1 l Spirituosen und 1 l Bier oder 

1 l Wein und 1 l Bier oder

2 l Wein oder

2 l Bier.

Sind die steuerfreien Einfuhrmengen überschritten, muss für alkoholische Getränke, die einen höheren Alkoholgehalt als 0,5 % haben,  Einfuhrsteuer bezahlt werden.

Auf alle Tabakwaren wird Einfuhrsteuer erhoben.

Sonstige Waren/Geschenke und Lebensmittel bis zum Gesamtwert von 500 S$ bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als 48 Stunden; (100 S$ bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 48 Stunden.

 

Achtung: Der Besitz von Rauschgift wird mit hohen Freiheitsstrafen, bis hin zur Todesstrafe, geahndet. 

 

Hinweis: Die oben genannten Freimengen gelten nicht für Passagiere, die aus Malaysia ankommen. Bei Ankunft aus Malaysia bestehen für alkoholische Getränke keine Freimengen.

 

Verbotene Importe

Kaugummi, Waffen, Munition, Feuerwerkskörper, kugelsichere Kleidung, Handschellen, Spielzeugwaffen, Produkte aus geschützten Pflanzen- und Tierarten, pornografische Erzeugnisse, Kautabak, Zigarettenanzünder in Pistolenform.

Quellenangaben
  • DuMont Die Welt - Atlas mit Länderlexikon, DuMont Reiseverlag, 2015-04
  • Singapur - Reise- und Sicherheitshinweise, Auswärtiges Amt, Stand - 02.03.2024 (Unverändert gültig seit: 01.03.2024)
    Haftungsausschluss: Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
  • Der Reiseführer, Columbus Travel Media Ltd., Stand - 02.03.2024 (Unverändert gültig seit: 01.03.2024)
    Information: Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger werden mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel Media veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr.
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