Länderinformationen

Bereiten Sie sich auf Ihre Reise vor und genießen Sie die Vorfreude! An dieser Stelle finden Sie ausführliche Informationen zu Ihrem Reiseziel, wichtige Hinweise zur reisemedizinischen Vorsorge sowie aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.


Kirgisistan

Steckbrief

Kirgisistan - Fakten

Ländername Kirgisische Republik (Kirgisistan) - Kirgisisch: Kyrgys Respublikasy
Fläche 199.951 km2
Hauptstadt Bischkek
Bevölkerung 6.694.200
Sprache Russisch
Staats-/Regierungsform Präsidentielles Regierungssystem
Staatsoberhaupt Präsident Sadir Dschaparow, Amtsantritt: 28. 01.2021
Regierungschef Kabinettsvorsteher Akylbek Dschaparow, Amtsantritt: 13.10.2021
Außenminister Dscheenbek Kulubajew, Amtsantritt: 30.04.2022
Währung Som
Zeitzone UTC+6
Reiseadapter Nicht notwendig
Kfz-Länderkennzeichen KS
ISO-3166 KG, KGZ
Internet-TLD .kg
Landesvorwahl +996
Website https://www.gov.kg/ky

Geographie

Drei Viertel der Staatsfläche liegen über 1500 m hoch, fast die Hälfte sogar über 3000 m! Das Gebirgsland schließen die höchsten Ketten des westlichen Tjan’-Šan’ (Tienschan; 7439 m), das Alaigebirge (Alajkyrka) und das Transalaigebirge (Ile Ala-Toosu) ein. Nur nach Norden zur Sandwüste Mujunkum und zum Ferganabecken (Fargona) im Westen öffnet sich das Land. Die Vegetation wird durch trockenes Kontinentalklima und wechselnde Höhenlagen bestimmt.

Politik und Bevölkerung

Die in sechs Gebiete (Oblast) und einen Hauptstadtbezirk gegliederte Republik erklärte sich 1991 für unabhängig (Verfassung 1993). Das 1995 erstmalig frei gewählte Zweikammerparlament steht für eine Politik der politischen und wirtschaftlichen Öffnung. Die sogenannte „Tulpenrevolution“ führte 2005 zur Absetzung des Präsidenten Akajew. 2010 wurden mit einer neuen Verfassung die Macht des Präsidenten beschnitten und eine Parlamentarische Republik gebildet. 70 % der mehrheitlich muslimischen Bevölkerung sind Kirgisen, 15 % Usbeken, 12 % Russen.

Geschichte und Kultur

Seit der Mongolenzeit aus der Vereinigung türkischer und mongolischer Stämme hervorgegangen, hatten die Kirgisen im Laufe ihrer Geschichte Kämpfe mit dem westmongolischen Stamm der Dsungaren zu bestehen. Sie waren als Nomaden nur locker politisch organisiert, ehe sie 1876 dem Russischen Reich einverleibt wurden. Kirgisistan nahm am mittelasiatischen Aufstand gegen Russland 1916 teil. 1918 wurde hier die Sowjetmacht installiert; 1921 scheiterte ein weiterer Aufstand. 1936 wurde Kirgisistan Unionsrepublik. Pferdezucht und die Jagd mit Windhunden und Falken sind Teil der kirgisischen Tradition. Weithin bekannt ist der Autor Tschingis Aitmatow.
Klimadaten
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger

Der Luftverkehr entspricht nicht internationalen Sicherheitsstandards. Alle kirgisischen Luftfahrtunternehmen stehen auf der gemeinschaftlichen Liste unsicherer Fluggesellschaften der.

Der grenzüberschreitende Bahnverkehr ist noch eingeschränkt.

Überlandfahrten bei Nacht sind wegen der teilweise sehr schlechten Straßen, Erdrutschen, freilaufendem Vieh, dem häufig unsicheren technischen Zustand der am Verkehr teilnehmenden Fahrzeuge und dem wechselhaften Klima (Kälteeinbrüche) schwierig und gefährlich. Die schlechten Straßenverhältnisse landesweit und die von westeuropäischen Verkehrsgewohnheiten abweichende Fahrweise bedeuten eine generell erhöhte Unfallgefahr im Straßenverkehr. Dies gilt auch für die vielbefahrene Strecke Bischkek-Almaty.

Taxis sind in Bischkek günstig und können telefonisch bestellt werden.

Bei Unfällen (auch unverschuldeten) muss damit gerechnet werden, dass der Fahrer straf- und zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen wird. Ausländer müssen vor Ausreise unter Umständen den Ausgang eines Gerichtsprozesses abwarten.

  • Vermeiden Sie Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Vermeiden Sie es wenn möglich, als Selbstfahrer innerhalb Kirgisistans zu verreisen.

Für Kirgisistan gilt zwar das Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968, demzufolge Führerscheine der anderen Vertragsstaaten als Internationale Führerscheine anerkannt werden. In der Praxis, insbesondere bei Polizeikontrollen wird aber eine Übersetzung ins Russische oder Kirgisische mit notariell beglaubigter Unterschrift verlangt. Die Übersetzung kann von einem beliebigen Übersetzungsbüro gefertigt werden, anschließend muss die Unterschrift des Übersetzers notariell beglaubigt werden. In der Innenstadt von Bischkek gibt es zahlreiche Übersetzungsbüros und Notariate.

Der Internationale Führerschein gilt stets in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein.

Es gibt in Kirgisistan keine organisierte Bergrettung. Wildes Campen birgt zahlreiche Gefahren, insbesondere wenn eine Kommunikation in kirgisischer oder russischer Sprache nicht möglich ist.

  • Unternehmen Sie Wandertouren in unbekanntem Gelände nur mit ortskundiger Begleitung.
  • Verzichten Sie auf "wildes Campen" ohne ortskundige Begleitung durch einen Reiseveranstalter.
  • Bedienen Sie sich auch aus Sicherheitsgründen beim Besuch entlegener Gegenden möglichst sprach- und ortskundiger Begleitung.

In den Grenzgebieten (zu Usbekistan, Tadschikistan, Kasachstan und China) gelten besondere Regeln (Fotografierverbot). Auch können diese Gebiete vermint sein. Der Grenzverlauf ist an vielen Stellen nicht klar ausgeschildert. Im Falle von Grenzübertritten abseits offizieller Grenzkontrollpunkte drohen längere Haftstrafen.
Grenzübergänge können ad hoc geschlossen werden. Eine verlässliche Auskunft kann hierzu nicht gegeben werden, da die Grenzöffnungen oder -schließungen ohne Vorlaufzeit bekanntgegeben werden. Nach bewaffneten Auseinandersetzungen an der kirgisisch-tadschikischen Grenze wurden die Landgrenzen nach Tadschikistan geschlossen. Laut Auskunft der kirgisischen Behörden ist die Überquerung der kirgisisch-tadschikischen Grenze für Touristen an ausgewählten Grenzübergängen wieder möglich. Dazu ist eine Genehmigung der Grenzbehörden erforderlich, die über ortsansässige Reiseveranstalter eingeholt werden kann.

  • Bereisen Sie die Grenzregionen nicht ohne ortskundige Reiseführer.

Die kirgisische Polizei hat das Recht, Passkontrollen durchzuführen, das Visum zu überprüfen und Reisende ohne gültigen Reisepass festzuhalten.
Die Polizei hat jedoch nicht das Recht, während normaler Personenkontrollen den Inhalt der Taschen zu untersuchen oder betreffende Reisende abzutasten. In der Vergangenheit wurden Touristen unter dem Vorwand der Drogenkontrolle vereinzelt dazu genötigt und mit der Forderung von "Gebührenzahlungen" konfrontiert.

  • Führen Sie stets Ihren Reisepass bei sich.
  • Verhalten Sie sich bei Personenkontrollen kooperativ und behalten Sie die Ruhe.
  • Treten Sie generell gegenüber Staatsvertretern höflich, aber selbstbewusst, auf und weisen Sie auf Ihre Rechte hin.
  • Kontaktieren Sie im Notfall die deutsche Botschaft in Bischkek.

Diskriminierung aufgrund sexueller Vorlieben ist verboten; Homosexualität ist nicht strafbar, wird jedoch gesellschaftlich abgelehnt. In der kirgisischen Verfassung ist die Ehe explizit als eine Verbindung von Mann und Frau definiert. Ein Gesetzesentwurf gegen die "Propagierung nichttraditioneller Lebensweisen" ist seit längerem im Parlament anhängig. Die Teilnahme einzelner -Vertreter an einem Marsch für Frauenrechte im März 2019 führte zu heftigen Anfeindungen und einem Wiederaufleben der Diskussion um diesen Gesetzentwurf.

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für.

Das Fotografieren von Flugplätzen, militärischen und strategisch wichtigen Einrichtungen sowie im Grenzgebiet ist verboten.

Drogendelikte werden schon bei geringfügigen Verstößen hart bestraft, meist mit Haftstrafen zwischen fünf und 20 Jahren.

Fahrzeugführer, die in einen Unfall mit Verletzten oder Todesfolge verwickelt waren, dürfen das Land für die Dauer der Untersuchungen bzw. einer Gerichtsverhandlung bis zur Klärung der Schuldfrage nicht verlassen.

Landeswährung ist der Som (KGS). Kreditkarten werden in Hotels und Restaurants in Bischkek üblicherweise akzeptiert, im ländlichen Raum aber nur selten. Die Bargeldabhebung mit Kreditkarten funktioniert an Geldautomatischen in Bischkek in der Regel problemlos.

Der Umtausch von Bargeld in EUR oder USD ist in den größeren Städten problemlos möglich. Es sollten möglichst nur neuere Banknoten in einwandfreiem Zustand mitgebracht werden, da Noten mit kleineren Rissen oder verknitterte/verschmutzte Banknoten häufig nicht umgetauscht werden. Kleine Banknoten (5, 10 und 20 EUR) werden oft nur zu einem etwas schlechteren Kurs getauscht.

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und FSME empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die .

Das HIV Vorkommen in der Bevölkerung ist bisher gering (Prävalenz <0,1%). Zu den Hauptrisikogruppen gehören intravenöse Drogenbenutzer und Prostituierte.

  • Verwenden Sie stets Kondome.

Tuberkulose stellt in Kirgisistan ein relevantes Gesundheitsproblem dar. Es werden immer noch mehr als 100 Neuerkrankungen pro 100 000 Einwohner pro Jahr erfasst. Die Resistenzrate des Tuberkelerregers gegen die üblichen Tuberkulosemedikamente ist relativ hoch.

Diese von Zecken übertragene virale Hirnhautentzündung ist im Land äußerst selten, die Datenlage ist allerdings spärlich.

Besonders in ländlichen Gebieten werden immer wieder Bruzelloseerkrankungen erfasst. Diese bakterielle, fieberhafte Erkrankung kann durch Kontakt mit kranken Tieren (Schafen, Ziegen, Rinder) oder Genuss von nicht ausreichend gekochten Tierprodukten übertragen werden. Vom Genuss von rohen Milchprodukten ist unbedingt abzuraten.

Diese hoch fieberhafte Virusinfektion tritt in Kirgisistan sporadisch auf. Jedes Jahr kommt es in ländlichen Regionen von April - Oktober zu einzelnen, kleinen Ausbrüchen, auch mit tödlichen Verläufen. Übertragen wird das Virus durch Zecken von Nutztieren wie Schafen, Ziegen, Rinder und Kamelen sowie über Blut infizierter Tiere und Menschen. Schutz vor Zecken und Abstand von Tieren wird empfohlen.

Jedes Jahr kommt es in ländlichen Regionen zu einzelnen, kleinen Ausbrüchen dieser bakteriellen Infektion, die überwiegend durch kranke Rinder verursacht werden. Ein Infektionsrisiko besteht nur bei Kontakt mit Vieh, oder Umgang mit deren Produkten (Fellen, rohe Milch- bzw. Fleischprodukte).

Bei Aufstieg in Höhen über 3.000 Meter kann es zur Ausbildung einer Höhenkrankheit kommen. Langsames Aufsteigen und bei Symptomen (Kopfschmerzen, Atemnot) sofortiger Abstieg sind dringend zu beachten, siehe Höhenkrankheit.

  • Lassen Sie sich vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) vor der endgültigen Reiseplanung individuell durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt beraten. Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergerisiko (eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen.

Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.

Die medizinische Versorgung in Kirgisistan entspricht nicht europäischen Verhältnissen.
Ein mit Deutschland vergleichbares Rettungssystem (per Hubschrauber) mit intensivmedizinischen Behandlungsmöglichkeiten ist nicht vorhanden. Selbst in der Hauptstadt können Notfälle meist nur unzureichend behandelt werden.
Bei schweren Erkrankungen oder Verletzungen muss eine medizinische Evakuierung erwogen werden.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die .

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger

Reisewarnung

Überblick

Stand - Wed, 08 Nov 2023 15:45:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Wed, 08 Nov 2023 15:57:17 +0100)

Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen


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- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
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Aktuelles

Von Reisen in die Region Batken wird dringend abgeraten, s. Sicherheit.​​​​​​​

Sicherheit

Von Reisen in die Region Batken wird dringend abgeraten.

Innenpolitische Lage

Im September 2022 kam es in der südlichen Region Batken erneut zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen kirgisischen und tadschikischen Sicherheitskräften mit Todesopfern und Verletzten. Weitere Kämpfe und Schusswechsel im Grenzgebiet können nicht ausgeschlossen werden.

Im Oktober 2020 führten Proteste in der Hauptstadt Bischkek und anderen größeren Städten zu Auseinandersetzungen von Demonstranten und Sicherheitskräften mit zahlreichen Verletzten. Gewaltsame Zusammenstöße, beispielsweise im Rahmen von Demonstrationen im Zusammenhang mit innenpolitischen Entwicklungen in Kirgisistan, können im gesamten Land nicht ausgeschlossen werden.

  • Seien Sie bei Reisen innerhalb Kirgisistans und insbesondere in den Grenzregionen besonders vorsichtig.
  • Meiden Sie die Grenzregion zu Tadschikistan weiträumig.
  • Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen.
  • Informieren Sie sich regelmäßig über die Sicherheitslage.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Terrorismus

Insbesondere im Süden des Landes gibt es islamistische Gruppierungen mit potenziell terroristischer Ausrichtung. Anschläge auch auf westliche Einrichtungen sind nicht auszuschließen. Ende August 2016 war die chinesische Botschaft in Bischkek Ziel eines Selbstmordattentats.

Kriminalität

Gewalt- und Bandenkriminalität mit Raubüberfällen und Taschendiebstählen haben auch Ausländer an hoch frequentierten Orten zum Ziel. In der bei Dunkelheit teilweise schlecht beleuchteten Hauptstadt Bischkek ist es in der Vergangenheit gelegentlich zu Überfällen gekommen. Infolge der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie hat die Kriminalität, vor allem in der Hauptstadt, zugenommen, bewegt sich aber immer noch auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau. Kriminelle haben sich vereinzelt als Polizisten in Uniform oder in Zivil ausgegeben. Vereinzelte Sexualdelikte wurden besonders aus abgelegenen Gebieten gemeldet.

  • Seien Sie bei Dunkelheit lieber mit dem Taxi unterwegs. Angesichts allgemeiner Kriminalität ist vor allem an schlecht einsehbaren Orten wie Fußgängerunterführungen und bei Dunkelheit Vorsicht geboten.
  • Seien Sie an typischerweise von Ausländern hochfrequentierten Orten besonders wachsam, z.B. in der Nähe von Hotels, Restaurants, Bars sowie aufgrund von Taschen- und Trickdiebstählen auf den zahlreichen Basaren.
  • Leisten Sie bei Überfällen keinen Widerstand, da die Gewaltschwelle niedrig sein kann.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, (Bus-)Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Kirgisistan liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.

Das Klima ist trocken und kontinental mit heißen Sommern und kalten Wintern. Es gibt erhebliche tägliche Temperaturschwankungen.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Der Luftverkehr entspricht nicht internationalen Sicherheitsstandards. Alle kirgisischen Luftfahrtunternehmen stehen auf der gemeinschaftlichen Liste unsicherer Fluggesellschaften der EU.

Der grenzüberschreitende Bahnverkehr ist noch eingeschränkt.

Überlandfahrten bei Nacht sind wegen der teilweise sehr schlechten Straßen, Erdrutschen, freilaufendem Vieh, dem häufig unsicheren technischen Zustand der am Verkehr teilnehmenden Fahrzeuge und dem wechselhaften Klima (Kälteeinbrüche) schwierig und gefährlich. Die schlechten Straßenverhältnisse landesweit und die von westeuropäischen Verkehrsgewohnheiten abweichende Fahrweise bedeuten eine generell erhöhte Unfallgefahr im Straßenverkehr. Dies gilt auch für die vielbefahrene Strecke Bischkek-Almaty.

Taxis sind in Bischkek günstig und können telefonisch bestellt werden.

Bei Unfällen (auch unverschuldeten) muss damit gerechnet werden, dass der Fahrer straf- und zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen wird. Ausländer müssen vor Ausreise unter Umständen den Ausgang eines Gerichtsprozesses abwarten.

  • Vermeiden Sie Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Vermeiden Sie es wenn möglich, als Selbstfahrer innerhalb Kirgisistans zu verreisen.

Führerschein

Für Kirgisistan gilt zwar das Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968, demzufolge Führerscheine der anderen Vertragsstaaten als Internationale Führerscheine anerkannt werden. In der Praxis, insbesondere bei Polizeikontrollen wird aber eine Übersetzung ins Russische oder Kirgisische mit notariell beglaubigter Unterschrift verlangt. Die Übersetzung kann von einem beliebigen Übersetzungsbüro gefertigt werden, anschließend muss die Unterschrift des Übersetzers notariell beglaubigt werden. In der Innenstadt von Bischkek gibt es zahlreiche Übersetzungsbüros und Notariate.

Der Internationale Führerschein gilt stets in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein.

Wanderungen und Trekking-Touren

Es gibt in Kirgisistan keine organisierte Bergrettung. Wildes Campen birgt zahlreiche Gefahren, insbesondere wenn eine Kommunikation in kirgisischer oder russischer Sprache nicht möglich ist.

  • Unternehmen Sie Wandertouren in unbekanntem Gelände nur mit ortskundiger Begleitung.
  • Verzichten Sie auf „wildes Campen" ohne ortskundige Begleitung durch einen Reiseveranstalter.
  • Bedienen Sie sich auch aus Sicherheitsgründen beim Besuch entlegener Gegenden möglichst sprach- und ortskundiger Begleitung.

Grenzgebiete

In den Grenzgebieten (zu Usbekistan, Tadschikistan, Kasachstan und China) gelten besondere Regeln (z.B. Fotografierverbot). Auch können diese Gebiete vermint sein. Der Grenzverlauf ist an vielen Stellen nicht klar ausgeschildert. Im Falle von Grenzübertritten abseits offizieller Grenzkontrollpunkte drohen längere Haftstrafen.
Grenzübergänge können ad hoc geschlossen werden. Eine verlässliche Auskunft kann hierzu nicht gegeben werden, da die Grenzöffnungen oder -schließungen ohne Vorlaufzeit bekanntgegeben werden. Nach bewaffneten Auseinandersetzungen an der kirgisisch-tadschikischen Grenze wurden die Landgrenzen nach Tadschikistan geschlossen. Laut Auskunft der kirgisischen Behörden ist die Überquerung der kirgisisch-tadschikischen Grenze für Touristen an ausgewählten Grenzübergängen wieder möglich. Dazu ist eine Genehmigung der Grenzbehörden erforderlich, die über ortsansässige Reiseveranstalter eingeholt werden kann.

  • Bereisen Sie die Grenzregionen nicht ohne ortskundige Reiseführer.

Besondere Verhaltenshinweise

Die kirgisische Polizei hat das Recht, Passkontrollen durchzuführen, das Visum zu überprüfen und Reisende ohne gültigen Reisepass festzuhalten.
Die Polizei hat jedoch nicht das Recht, während normaler Personenkontrollen den Inhalt der Taschen zu untersuchen oder betreffende Reisende abzutasten. In der Vergangenheit wurden Touristen unter dem Vorwand der Drogenkontrolle vereinzelt dazu genötigt und mit der Forderung von „Gebührenzahlungen" konfrontiert.

  • Führen Sie stets Ihren Reisepass bei sich.
  • Verhalten Sie sich bei Personenkontrollen kooperativ und behalten Sie die Ruhe.
  • Treten Sie generell gegenüber Staatsvertretern höflich, aber selbstbewusst, auf und weisen Sie ggf. auf Ihre Rechte hin.
  • Kontaktieren Sie im Notfall die deutsche Botschaft in Bischkek.

LGBTIQ

Diskriminierung aufgrund sexueller Vorlieben ist verboten; Homosexualität ist nicht strafbar, wird jedoch gesellschaftlich abgelehnt. In der kirgisischen Verfassung ist die Ehe explizit als eine Verbindung von Mann und Frau definiert. Ein Gesetzesentwurf gegen die „Propagierung nichttraditioneller Lebensweisen" ist seit längerem im Parlament anhängig. Die Teilnahme einzelner LGBTIQ-Vertreter an einem Marsch für Frauenrechte im März 2019 führte zu heftigen Anfeindungen und einem Wiederaufleben der Diskussion um diesen Gesetzentwurf.

Rechtliche Besonderheiten

Das Fotografieren von Flugplätzen, militärischen und strategisch wichtigen Einrichtungen sowie im Grenzgebiet ist verboten.

Drogendelikte werden schon bei geringfügigen Verstößen hart bestraft, meist mit Haftstrafen zwischen fünf und 20 Jahren.

Fahrzeugführer, die in einen Unfall mit Verletzten oder Todesfolge verwickelt waren, dürfen das Land für die Dauer der Untersuchungen bzw. einer Gerichtsverhandlung bis zur Klärung der Schuldfrage nicht verlassen.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Som (KGS). Kreditkarten werden in Hotels und Restaurants in Bischkek üblicherweise akzeptiert, im ländlichen Raum aber nur selten. Die Bargeldabhebung mit Kreditkarten funktioniert an Geldautomatischen in Bischkek in der Regel problemlos.

Der Umtausch von Bargeld in EUR oder USD ist in den größeren Städten problemlos möglich. Es sollten möglichst nur neuere Banknoten in einwandfreiem Zustand mitgebracht werden, da Noten mit kleineren Rissen oder verknitterte/verschmutzte Banknoten häufig nicht umgetauscht werden. Kleine Banknoten (5, 10 und 20 EUR) werden oft nur zu einem etwas schlechteren Kurs getauscht.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen drei Monate über die geplante Ausreise bzw. die Gültigkeit des Visums hinaus gültig sein und sollten unbeschädigt sein. Fehlende oder zerrissene Seiten im Pass führen zur Einreiseverweigerung.

Personen, gegen die in einem GUS-Staat eine Fahndungsausschreibung vorliegt, müssen mit Zurückweisung bei der Einreise nach Kirgisistan rechnen.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen unabhängig vom Reisezweck für Aufenthalt von bis zu 60 Tagen kein Visum.

Für Aufenthalte von mehr als 60 Tagen ist ein Visum erforderlich, das vorab bei der dafür zuständigen kirgisischen Auslandsvertretung eingeholt werden muss.

Ausländer, die den 60-tägigen visafreien Aufenthalt überschreiten, benötigen für die Ausreise ein Ausreisevisum. Ausreisevisa sind bei der Konsularabteilung des kirgisischen Außenministeriums zu beantragen, die Zahlung einer Strafe ist in diesen Fällen obligatorisch.

Alternativ kann online ein e-Visum für Aufenthalte bis zu 90 Tagen zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken beantragt werden.

Registrierung

Deutsche Staatsangehörige, die sich länger als 60 Tage in Kirgisistan aufhalten, müssen sich innerhalb von fünf Tagen nach Einreise bei der zuständigen Behörde registrieren. Zuständig ist der Staatliche Registrierungsdienst.
Die Registrierungspflicht gilt auch für Inhaber von e-Visa.

Minderjährige

Alleinreisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung der Eltern in russischer oder kirgisischer Sprache mit sich führen.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr ausländischer Währungen unterliegt keinen Beschränkungen, müssen allerdings ab einem Wert von 10.000 USD pro Person deklariert werden. Gegenstände für den persönlichen Bedarf inklusive 1.000 Zigaretten oder 1.000 Gramm Tabak sowie 1,5 Liter Alkohol und 2 Liter Wein können zollfrei eingeführt werden. Wertvolle Gegenstände sollten bei Einreise deklariert werden. Unverpackte Lebensmittel dürfen nicht eingeführt werden.

Einreise mit dem Pkw

Bei der Einfuhr von Kraftfahrzeugen und Motorrädern sollten Reisende, die eine Fahrt durch mehrere Länder mit dem eigenen Kfz unternehmen, bspw. über Kirgisistan, Kasachstan, Russland, Belarus und von dort über Polen zurück nach Deutschland, darauf achten, dass die bei der Einreise in die Eurasische Wirtschaftsunion an der kirgisischen Grenze erteilte temporäre Einfuhrgenehmigung für das Fahrzeug die für die Strecke notwendige Fahrtzeit abdeckt. Die Erteilung einer Einfuhrgenehmigung ist mit ausreichend langer Gültigkeitsdauer grundsätzlich möglich. Ohne Genehmigung ist mit erheblichen Problemen und Strafen bei der Ausreise aus der Eurasischen Wirtschaftsunion zu rechnen.

Heimtiere

Hunde, Katzen und Frettchen benötigen einen Impfpass mit Nachweis einer tierärztlichen Untersuchung innerhalb der letzten 5 Tage vor Einreise.

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und FSME empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

HIV/AIDS

Das HIV Vorkommen in der Bevölkerung ist bisher gering (Prävalenz <0,1%). Zu den Hauptrisikogruppen gehören intravenöse Drogenbenutzer und Prostituierte.

  • Verwenden Sie stets Kondome.

Tuberkulose

Tuberkulose stellt in Kirgisistan ein relevantes Gesundheitsproblem dar. Es werden immer noch mehr als 100 Neuerkrankungen pro 100 000 Einwohner pro Jahr erfasst. Die Resistenzrate des Tuberkelerregers gegen die üblichen Tuberkulosemedikamente ist relativ hoch.

Frühsommermeningoenzephalitis FSME bzw. RSSE, Russian Spring Summer Encephalitis

Diese von Zecken übertragene virale Hirnhautentzündung ist im Land äußerst selten, die Datenlage ist allerdings spärlich.

Bruzellose

Besonders in ländlichen Gebieten werden immer wieder Bruzelloseerkrankungen erfasst. Diese bakterielle, fieberhafte Erkrankung kann durch Kontakt mit kranken Tieren (Schafen, Ziegen, Rinder) oder Genuss von nicht ausreichend gekochten Tierprodukten übertragen werden. Vom Genuss von rohen Milchprodukten ist unbedingt abzuraten.

Krim-Kongo-Hämorrhagisches Fieber

Diese hoch fieberhafte Virusinfektion tritt in Kirgisistan sporadisch auf. Jedes Jahr kommt es in ländlichen Regionen von April - Oktober zu einzelnen, kleinen Ausbrüchen, auch mit tödlichen Verläufen. Übertragen wird das Virus durch Zecken von Nutztieren wie Schafen, Ziegen, Rinder und Kamelen sowie über Blut infizierter Tiere und Menschen. Schutz vor Zecken und Abstand von Tieren wird empfohlen.

Milzbrand (Anthrax)

Jedes Jahr kommt es in ländlichen Regionen zu einzelnen, kleinen Ausbrüchen dieser bakteriellen Infektion, die überwiegend durch kranke Rinder verursacht werden. Ein Infektionsrisiko besteht nur bei Kontakt mit Vieh, oder Umgang mit deren Produkten (Fellen, rohe Milch- bzw. Fleischprodukte).

Geografisch bedingte Erkrankungen

Bei Aufstieg in Höhen über 3.000 Meter kann es zur Ausbildung einer Höhenkrankheit kommen. Langsames Aufsteigen und bei Symptomen (z.B. Kopfschmerzen, Atemnot) sofortiger Abstieg sind dringend zu beachten, siehe Höhenkrankheit.

  • Lassen Sie sich vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) vor der endgültigen Reiseplanung individuell durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt beraten. Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergerisiko (z.B. eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen.

Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in Kirgisistan entspricht nicht europäischen Verhältnissen.
Ein mit Deutschland vergleichbares Rettungssystem (z.B. per Hubschrauber) mit intensivmedizinischen Behandlungsmöglichkeiten ist nicht vorhanden. Selbst in der Hauptstadt können Notfälle meist nur unzureichend behandelt werden.
Bei schweren Erkrankungen oder Verletzungen muss eine medizinische Evakuierung erwogen werden.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Die medizinische Versorgung in Kirgisistan entspricht nicht europäischen Verhältnissen. Es wird empfohlen, wichtige Medikamente sowie Verbandmaterial und Einwegspritzen mitzuführen, da diese auch bei Behandlung in Krankenhäusern selbst beschafft werden müssen. Ein mit Deutschland vergleichbares Rettungssystem (z.B. per Hubschrauber) mit intensivmedizinischen Behandlungsmöglichkeiten ist nicht vorhanden. Reisende, die sich besonderen Risiken aussetzen (in Kirgisistan u.a. Bergsteiger) müssen sich bewusst sein, dass auch in der Hauptstadt Notfälle meist nur unzureichend behandelt werden können.

Wer auf Medikamente angewiesen ist, sollte seine Reiseapotheke entsprechend gut bestücken.

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Notrückführung wird dringend empfohlen.

Impfungen

Titel Besondere Vorsichtsmaßnahmen Gesundheitszeugnis erforderlich
Typhus & Polio Ja -
Malaria 1 Nein -
Essen & Trinken 2 -
Cholera Nein -
Gelbfieber Nein -

Anmerkungen Impfungen

[1] 2016 wurde Kirgisistan von der WHO für malariafrei erklärt.

[2] Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für diverse Infektionskrankheiten die durch verunreinigte Speisen oder Getränke übertragen werden (z.B. Hepatitis A, Typhus, Bakterienruhr, Amöbenruhr, Lambliasis, Wurmerkrankungen). Wasser ist im Allgemeinen keimfrei, weist jedoch einen hohen Gehalt an Schwermetallen auf. Milch ist pasteurisiert, und Milchprodukte können unbesorgt verzehrt werden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch, rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.

Gesundheitszeugnis

Reisende, die sich länger als 30 Tage in Kirgisistan aufhalten, müssen nachweisen, dass sie HIV-negativ sind.

Andere Risiken

Landesweit besteht das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

Die durch Zeckenbiss übertragene Russische Frühsommer-Meningoenzephalitis (RSSE) kommt besonders während der Sommermonate in manchen Gebieten des Landes vor. Bei beruflicher Tätigkeit oder Freizeitaktivitäten mit möglicher Zeckenexposition in endemischen Gebieten wird eine Schutzimpfung gegen RSSE empfohlen. Bei Zeckenbefall im Zweifelsfall den Arzt aufsuchen.

Tollwut kommt landesweit vor und wird vor allem durch streunende Hunde übertragen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Pass- und Visabestimmungen

Notwendige Einreisedokumente

Titel Pass erforderlich Visum erforderlich Rückflugticket erforderlich
Türkei Ja Nein Ja
Andere EU-Länder Ja Nein Ja
Deutschland Ja Nein Ja
Österreich Ja Nein Ja
Schweiz Ja Nein Ja

Reisepassinformationen

Ein Reisepass ist für die Ein- und Ausreise nach und von Kirgisistan allgemein erforderlich, er muss bei visumfreien Reisen bei der Ausreise noch mindestens 3 Monate gültig sein. Wird ein Visum benötigt, muss der Reisepass 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein. 

Anmerkung zum Reisepass

Die Einreisebestimmungen können sich jederzeit ändern. Reisende sollten sich bei den zuständigen Vertretungen erkundigen.

Visainformationen

Achtung: Bei der Einreise muss ein negativer COVID-Test vorgelegt werden. 

Ein Visum ist für Kirgisistan allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen:

(a) Deutschland, Österreich, Schweiz und alle anderen EU-Staaten.  

(b) Türkei für Aufenthalte von max. 90 Tagen. 

e-Visum

Staatsangehörige aller Nationen können ein e-Visum für touristische und geschäftliche Aufenthalte von bis zu 90 Tagen beantragen. Inhaber von e-Visa müssen an den internationalen Flughäfen Manas und Osh oder am Grenzübergang Ak-jol ankommen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung: Alleinreisende Minderjährige benötigen eine notariell beglaubigte Zustimmung der Sorgeberechtigten mit russischer oder kirgisischer Übersetzung.

Bearbeitungsdauer

Deutschland und Schweiz: Je nach Visumgebühr unterschiedliche Bearbeitungsdauer. Österreich: In der Regel 5 Werktage, plus Postweg. Expressvisum (nur in dringenden Fällen) innerhalb von 3 Werktagen.

Gültigkeit

Unterschiedlich, s. Visumgebühren.

Transit

(a) Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die innerhalb von 48 Std. weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und gültige Dokumente für die Weiterreise vorweisen können, benötigen kein Transitvisum.
(b) Transitvisa werden bei der Botschaft gegen Vorlage des Visums des Drittlandes erteilt.

Visaarten und Kosten

Einreisevisum (für Touristen, Geschäfts- und Privatreisen), Transit- und Dauervisa (nur für Geschäfts- und Dienstreisen, zwei- und mehrmalige Einreise).

Kosten


Visum bei der Botschaft

Die Konsulargebühren werden in US-Dollar ausgegeben und sind zum aktuellen Wechselkurs in Euro bzw. in Schweizer Franken zu bezahlen.

Auskünfte über die aktuellen Visagebühren erteilen die zuständigen diplomatischen Vertretungen. 

 

Antrag erforderlich

Touristenvisum:
(a) 1 Antragsformular.
(b) 1 Passfoto.
(c) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über die Gültigkeit des Visums hinaus gültig ist.
(d) Gebühr (von der Bank abgestempelter Überweisungsbeleg).

Privatreisen zusätzlich:
(e) Einladung vom Innenministerium (für Aufenthalte über 1 Monat).

Geschäftsvisum zusätzlich:

(f) Entsendungsschreiben mit Angaben über Ziel und Zweck der Reise. Geschäftsreisen bis zu 1 Monat: Einladungsschreiben seitens kirgisischer Staatseinrichtungen können ohne Bestätigung des Außenministeriums direkt bei der Botschaft vorgelegt werden, Einladungen von kirgisischen Privatfirmen müssen durch das Außenministerium bestätigt werden.

Gruppenvisum (ab 7 Personen):
(a) Pass im Original des Gruppenleiters und Kopien (3-fach) der Reisepässe der übrigen Teilnehmer.
(b) Teilnehmerliste in 3-facher Ausfertigung mit Namen (in alphabetischer Reihenfolge), Vornamen, Geburtsdatum, Passnummer, Staatsangehörigkeit, Ein- und Ausreisedatum, Kopie der Reisepässe sowie Reisepass im Original des Gruppenleiters.
(c) Einzahlungsbeleg mit Bankstempel.

Der postalischen Antragstellung sollten der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren sowie ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beigelegt werden.

Geld

Geldwechsel

Devisen (vor allem US-Dollar) werden bevorzugt angenommen, russische Rubel werden ebenfalls noch akzeptiert. Alle Rechnungen werden normalerweise bar beglichen. Wer mit Reiseveranstaltern fährt, bezahlt seine Reise im Voraus. Da es nicht genug Wechselgeld gibt, sollten Besucher insbesondere kleine Geldscheine mit sich führen. Wechseln kann man in Banken und offiziellen Valutawechselstellen.

Währung

1 Som = 100 Tyjin. Währungskürzel: KS, KGS (ISO-Code). Banknoten sind in den Werten von 5.000, 1.000, 500, 200, 100, 50, 20, 10, 5 und 1 Som im Umlauf, Münzen in den Nennbeträgen 10, 5, 3 und 1 Som sowie 50, 10 und 1 Tyjin.

Devisenbestimmungen

Ein- und Ausfuhr in die Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU)

 

Die Einfuhr von Landes- und Fremdwährung in bar oder als Reiseschecks ist unbegrenzt. Ab einem Gegenwert von 10.000 US$ besteht Deklarationspflicht. Die Ausfuhr der Landeswährung ist verboten. Die Ausfuhr von Fremdwährungen ist auf den bei der Einreise deklarierten Betrag, abzüglich der Umtauschbeträge, beschränkt (Deklarations- und Umtauschbelege erforderlich). Für die Ausfuhr von Fremdwährungen ist zudem ab einem Betrag im Gegenwert von 10.000 US$ ein Herkunftsnachweis erforderlich. 

Kreditkarten

Kreditkarten werden selten in Hotels zur Bezahlung akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Reiseschecks

Reiseschecks werden in Kirgisistan nicht mehr akzeptiert.

Öffnungszeiten der Bank

I. Allg. Mo-Fr 08.30-17.30 Uhr (Städte).

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel können im Handgepäck zollfrei nach Kirgisistan eingeführt werden (Personen ab 18 J.):
 
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabakwaren/Tabak;
3 l alkoholische Getränke oder Bier;
Parfüm für den persönlichen Bedarf;
Andere Waren für den persönlichen Gebrauch bis zu einem Wert von 500 € und bis zu 25 kg Gesamtgewicht (auf dem Landweg) oder bis zu einem Wert von 10.000 € und bis zu 50 kg Gesamtgewicht (mit dem Flugzeug).
 

Bei der Einreise müssen Touristen ein Zollerklärungsformular ausfüllen, das bis zur Ausreise aufbewahrt werden muss. Dies berechtigt zur Einfuhr von Gegenständen für den persönlichen Bedarf, einschl. Währungen und Wertsachen, die auf dem Formular aufgeführt werden müssen. Die Zollabfertigung kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

Verbotene Importe

Arzneimittel sowie frisches Obst und Gemüse, gegen Kirgisistan gerichtetes Bild- oder Schriftmaterial.

Quellenangaben
  • DuMont Die Welt - Atlas mit Länderlexikon, DuMont Reiseverlag, 2015-04
  • Kirgisistan - Reise- und Sicherheitshinweise, Auswärtiges Amt, Stand - 06.03.2024 (Unverändert gültig seit: 08.11.2023)
    Haftungsausschluss: Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
  • Der Reiseführer, Columbus Travel Media Ltd., Stand - 06.03.2024 (Unverändert gültig seit: 08.11.2023)
    Information: Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger werden mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel Media veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr.
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