Länderinformationen

Bereiten Sie sich auf Ihre Reise vor und genießen Sie die Vorfreude! An dieser Stelle finden Sie ausführliche Informationen zu Ihrem Reiseziel, wichtige Hinweise zur reisemedizinischen Vorsorge sowie aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.


Hongkong

Steckbrief

Hongkong - Fakten

Höhe 7 m
Fläche 1.105 km2
Hauptstadt Victoria City
Bevölkerung 7.413.070
Sprache Chinesische Schrift
Staats-/Regierungsform Sonderverwaltungsregion der Volksrepublik China mit verfassungsähnlicher Konstitution (Basic Law) entsprechend dem "Ein Land - zwei Systeme"-Prinzip*
Staatsoberhaupt Staatspräsident der Volksrepublik China, Xi Jinping, seit März 2013 (Generalsekretär der Kommunistischen Partei Chinas seit November 2012)
Regierungschef Chief-Executive John LEE Ka-chiu, seit 01. Juli 2022*Außenpolitische Vertretung durch dieVRChina
Währung Hongkong-Dollar
Zeitzone UTC+8, Zeitzonen in China
Kfz-Länderkennzeichen HK
ISO-3166 HK, HKG
Internet-TLD .hk
Landesvorwahl +852
Website http://www.gov.hk

Geographie

Hongkong liegt an der Südküste Chinas, am südchinesischen Meer. Das etwa 1.100 km² große Gebiet besteht aus einer Halbinsel sowie über 200 Inseln. Die bergige Landschaft ist nur zu etwa einem Viertel bebaut; ein Großteil gilt als Naturreservat. Die Vegetation besteht aufgrund des subtropischen Klimas zum Großteil aus sekundärem Regenwald – der primäre wurde im Zweiten Weltkrieg beinahe vollständig ausgerottet – sowie aus Wiesen.

Politik und Bevölkerung

Formelles Oberhaupt Hongkongs ist bis dato der chinesische Staatspräsident, die in 18 Distrikte aufgeteilte Sonderverwaltungszone genießt jedoch hohe Autonomie und hat einen eigenen Regierungschef, den Chief Executive. Den größten Teil der Bevölkerung machen ethnische Chinesen aus. Minderheiten bilden Indonesier, Philippinos, Inder sowie Einwanderer aus Nepal, Japan und Thailand. Hongkong hat eine sehr hohe Bevölkerungsdichte, darum leben die Einwohner meist auf engstem Raum zusammen.

Geschichte

Archäologischen Schätzungen zufolge ist das Gebiet bereits seit 5.000 Jahren besiedelt. Hongkong war Teil des chinesischen Kaiserreiches, bis die Halbinsel 1841 im Zuge des Opiumkrieges durch Großbritannien besetzt und 1843 offiziell zur britischen Kolonie wurde. Mit dem Ende des Opiumkrieges wurde Hongkong zu einer bedeutenden Freihandelszone mit florierender Wirtschaft. Nach langen Verhandlungen mit Großbritannien übernahm 1997 die Volksrepublik China die Kontrolle über die Halbinsel.
Klimadaten
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger

Es existierten gut funktionierende Metro (MTR), Autobus- und Fährverbindungen. Zum Flughafen Chek Lap Kok gibt es eine Schnellbahn, ebenso nach Shenzhen und Guangzhou mit internationaler Passkontrolle.

In Hongkong gilt Linksverkehr.

Mietwagen können je nach Anbieter erst mit 23 bzw. 25 Jahren angemietet werden, üblich ist jedoch ein Angebot mit Chauffeur.

In Autos, Taxis sowie Minibussen besteht Anschnallpflicht, die bei Missachtung mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Der deutsche Führerschein wird zwar anerkannt, die Mitnahme des internationalen Führerscheins wird aber empfohlen.

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.

In Hongkong ist auf jede Art der Verunreinigung eine Geldbuße festgesetzt. Diese Bußgeldandrohung gilt für das Wegwerfen von Zigarettenstummeln und Verpackungsmaterial jeglicher Art, Spucken außerhalb der zahlreich aufgestellten Abfallkörbe sowie Graffiti-Spray-Verunreinigungen.

In öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und Aufzügen sowie den meisten Gebäuden besteht Rauchverbot. Auch hier werden bei Verstößen Geldbußen erhoben.

Nacktbaden sowie Sonnenbaden "oben ohne" an Hongkonger Stränden ist verboten und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Schon die Ein- und Ausfuhr sowie der Besitz geringer Mengen von Drogen wie Cannabis, Kokain, Ecstasy oder Cannabidiol (CBD) werden mit harten Strafen belegt.

Das Waffenrecht in Hongkong ist erheblich strenger als das in Deutschland. Grundsätzlich wird für nahezu jede Schusswaffe ein Berechtigungsschein allein für den Besitz benötigt, insbesondere für Gaspistolen und ähnliche Waffen. Ein Verstoß gegen das Waffenrecht Hongkongs wird hart geahndet und ist bereits dann gegeben, wenn die Waffe nur im Transitgepäck aufgefunden wird.

Nach dem strengen Waffenrecht ist auch die Einfuhr, der Besitz oder die Verwendung von Elektroschockpistolen und Impulswaffen in Hongkong streng verboten und wird mit Geldstrafen in Höhe von 100.000 HKD (ca. 11.600 EUR) bzw. Freiheitsstrafen bis zu 14 Jahren geahndet.

Landeswährung ist der Hong Kong Dollar (HKD). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt, besonderer Exposition oder bei Reisen über Hongkong hinaus nach Südchina oder Südostasien auch Impfungen gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Japanische Enzephalitis empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die .

Dengue-Viren werden durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. In Hongkong selbst kommt die Infektion kaum vor. Die meisten der in Hongkong behandelten Erkrankten zogen sich die Infektion in Südchina oder Südostasien zu.
Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe auch Dengue-Fieber.

  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Hongkong gilt als malariafrei, siehe .

Das HIV-Vorkommen in der Bevölkerung in Hongkong ist bisher gering. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht jedoch grundsätzlich ein HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Diese Infektionskrankheit löst seit 2012 vorrangig in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen aus. Ursache ist ein Coronavirus (MERS-CoV), dessen Biologie nicht abschließend geklärt ist. Kamele scheinen an der Übertragung auf den Menschen beteiligt zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken, siehe MERS.

Im November 2018 ist MERS-CoV in einem Fall in China (Provinz Guangdong) aufgetreten. Hierbei handelte es sich um einen aus Korea eingereisten Infizierten, der über Hongkong und Shenzhen nach Huizhou reiste. Der Patient wurde medizinisch behandelt, mehr als 30 Menschen wurden in Quarantäne genommen, weitere Infektionen wurden nicht berichtet.
Das Gesundheitsministerium in Hongkong hat hinsichtlich MERS-CoV ein erhöhtes Alert Response Level aktiviert. Jeder Reisende, der am Baiyun Flughafen in Hongkong einreist, wird gezielt mit der Wärmekamera untersucht. Weitere Informationen und eine aktuelle Risikobewertung bietet das Robert-Koch-Institut.
Die Weltgesundheitsorganisation sieht keinen Grund für Einschränkungen im Reiseverkehr oder Handel.

Seit 2013 wurden Erkrankungen beim Menschen mit einem bisher nur bei Vögeln aufgetretenen Influenzavirus H7N9 in China bekannt. Einzelne Fälle wurden von China aus nach Hongkong importiert. Eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung wurde bisher nicht nachgewiesen. Wie bisher haben die Empfehlungen für Länder mit Vorkommen von Vogelgrippe-Einzelerkrankungen beim Menschen ihre Gültigkeit, siehe Aviäre Influenza.
Die Klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der Aviären Influenza, Vogelgrippe) ist in der Volksrepublik China endemisch und gelangt über den regen Personen- und Warenverkehr gelegentlich auch nach Hongkong. Wie auch in anderen Ländern Asiens sind in den letzten Jahren nur selten vereinzelte Erkrankungen beim Menschen mit engem Kontakt zu Geflügel aufgetreten.

  • Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe.

Diese durch nachtaktive Stechmücken übertragene Virusinfektion des Gehirns trat in den vergangenen Jahren in Hongkong nur in wenigen Einzelfällen auf. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber insbesondere bei Kindern häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Die Therapie erfolgt symptomatisch, eine spezifische Medikation existiert nicht, siehe Japanische Enzephalitis.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Japanischer Enzephalitis im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere nachts konsequent vor Mückenstichen und lassen Sie sich impfen.

Diese durch Milben übertragene Fiebererkrankung stellt nur bei Wanderungen in den umgebenden Hügeln ein geringes Infektionsrisiko dar.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Tsutsugamushi-Fieber bei Wanderungen im Rahmen einer Expositionsprophylaxe durch Insektenabweisende Hautmittel und angepasste Kleidung.

Durch Luftverschmutzung kann es in Hongkong insbesondere für Menschen mit Vorerkrankungen zu medizinischen Problemen kommen.

Die medizinische Versorgung in Hongkong ist ausgezeichnet und entspricht europäischem Niveau, kann aber teuer sein.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die .

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger

Reisewarnung

Überblick

Stand - Fri, 22 Mar 2024 19:00:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Fri, 22 Mar 2024 18:58:47 +0100)

Letzte Änderungen: Sicherheit - Innenpolitische Lage ( ein erweitertes Sicherheitsgesetz tritt am 23. März 2024 in Kraft)

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Sicherheit

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Hongkong verfügt über eine umfassende Gesetzgebung zur nationalen Sicherheit. Diese deckt ein breites Spektrum an Sachverhalten ab und sieht für nicht klar definierte Tatbestände der Sezession, Subversion, des Terrorismus sowie der Zusammenarbeit mit ausländischen Staaten Strafandrohungen bis zu lebenslanger Haft vor. Auch Handlungen und Äußerungen, die außerhalb Hongkongs getätigt werden, stehen unter Strafe. Dies gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Betroffenen. Es kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass deutsche Staatsangehörige in Hongkong von Maßnahmen aufgrund dieser Gesetze betroffen werden; es gibt aber bislang keinen solchen Fall.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist niedrig. Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl kommt an belebten Orten wie am Flughafen, in öffentlichen Transportmitteln und Hauptgeschäftsstraßen jedoch vor. Vereinzelte Überfälle insbesondere nachts und der Einsatz von K.-o.-Tropfen zwecks Betrug können nicht ausgeschlossen werden.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Lassen Sie Getränke in Bars und Clubs nicht unbeaufsichtigt.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Das Klima ist subtropisch mit milden, wechselhaften Wintern und feuchtheißen Sommern.
Hongkong wird regelmäßig von monsunartigen Regenfällen wie auch Taifunen getroffen, die Überschwemmungen und gefährliche Erdrutsche verursachen können. Es kann zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen auch im Flugverkehr und Schließung aller öffentlichen Gebäude im Fall einer Warnung der Stufe „Typhoon 8" kommen.
Haupttaifun-Saison ist von Mai bis Oktober.

Hongkong liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Es existierten gut funktionierende Metro- (MTR), Autobus- und Fährverbindungen. Zum Flughafen Chek Lap Kok gibt es eine Schnellbahn, ebenso nach Shenzhen und Guangzhou mit internationaler Passkontrolle.

In Hongkong gilt Linksverkehr.

Mietwagen können je nach Anbieter erst mit 23 bzw. 25 Jahren angemietet werden, üblich ist jedoch ein Angebot mit Chauffeur.

In Autos, Taxis sowie Minibussen besteht Anschnallpflicht, deren Missachtung mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Führerschein

Der deutsche Führerschein wird zwar anerkannt, die Mitnahme des internationalen Führerscheins wird aber empfohlen.

LGBTIQ

Rechtliche Besonderheiten

In Hongkong ist auf jede Art der Verunreinigung eine Geldbuße festgesetzt. Diese Bußgeldandrohung gilt für das Wegwerfen von Zigarettenstummeln und Verpackungsmaterial jeglicher Art, Spucken außerhalb der zahlreich aufgestellten Abfallkörbe sowie Graffiti-Spray-Verunreinigungen.

In öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und Aufzügen sowie den meisten Gebäuden besteht Rauchverbot. Auch hier werden bei Verstößen Geldbußen erhoben.

Nacktbaden sowie Sonnenbaden „oben ohne" an Hongkonger Stränden ist verboten und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Schon die Ein- und Ausfuhr sowie der Besitz geringer Mengen von Drogen wie Cannabis, Kokain, Ecstasy oder Cannabidiol (CBD) werden mit harten Strafen belegt.

Das Waffenrecht in Hongkong ist erheblich strenger als das in Deutschland. Grundsätzlich wird für nahezu jede Schusswaffe ein Berechtigungsschein allein für den Besitz benötigt, insbesondere für Gaspistolen und ähnliche Waffen. Ein Verstoß gegen das Waffenrecht Hongkongs wird hart geahndet und ist bereits dann gegeben, wenn die Waffe nur im Transitgepäck aufgefunden wird.

Nach dem strengen Waffenrecht ist u.a. auch die Einfuhr, der Besitz und die Verwendung von Elektroschockpistolen und Impulswaffen in Hongkong streng verboten und wird mit Geldstrafen in Höhe von 100.000 HKD (ca. 11.600 EUR) bzw. Freiheitsstrafen bis zu 14 Jahren geahndet.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Hong Kong Dollar (HKD). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Hongkongs sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch einen Monat länger gültig sein als die beabsichtigte Aufenthaltsdauer.
Im Fall einer Weiterreise in andere Länder Südostasiens müssen Reisedokumente jedoch teilweise noch sechs Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig sein.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.

  • Bitte erkundigen Sie sich bei Weiterreise in andere südostasiatische Länder ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu 90 Tagen kein Visum.
Nach Ausreise (z.B. nach Macau oder mit einem vorher in Deutschland eingeholten Visum für die Volksrepublik China) kann unmittelbar im Anschluss erneut ein visafreier Aufenthalt von 90 Tagen in Hongkong gewährt werden, sofern bei Einreise ein noch mindestens sechs Monate gültiger deutscher Reisepass vorgelegt wird.

Informationen zur zeitlich befristeten visumsfreien Einreise in die Volksrepublik China bieten die Reise- und Sicherheitshinweise China.

Längerfristige Aufenthalte und Arbeitsvisa

Daueraufenthalts- oder Arbeitsvisa für Hongkong müssen vor der Einreise beantragt werden. Anträge sind entweder über die chinesische Botschaft in Berlin oder per Post direkt an das Hongkonger Immigration Department zu richten. Per Fax oder E-Mail übersandte Anträge werden nicht angenommen.
Ehepartner von Personen, die mit einem Arbeitsvisum einreisen oder in Hongkong investieren, benötigen keine vorherige Zustimmung des Immigration Department zur Arbeitsaufnahme.

Working-Holiday-Visum

Für Deutsche zwischen 18 und 30 Jahren gibt es die Möglichkeit, sich im Rahmen eines Ferienarbeitsaufenthalts („Working Holidays") bis zu einem Jahr in Hongkong aufzuhalten und dort Nebenjobs anzunehmen, um den Aufenthalt zu finanzieren oder sich beruflich fortzubilden. Für einen solchen Ferienarbeitsaufenthalt benötigt man ein sogenanntes Working Holiday Visum, das vorab bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung in Deutschland zu beantragen ist. Man darf während des Aufenthalts in Honkong nur bis zu drei Monaten einer Beschäftigung bei ein und demselben Arbeitgeber nachgehen und muss dann die Arbeitsstelle wechseln.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Einfuhrbeschränkungen für Fremdwährungen bestehen nicht, jedoch müssen Barmittel (Bargeld oder übertragbare Inhaberpapiere) ab einem Wert von 120.000 HKD beim Hongkonger Zoll angemeldet werden.

Besucher dürfen folgende Güter zum eigenen Verbrauch einführen:

  • 1 l Alkohol
  • 19 Zigaretten oder eine Zigarre oder 25 g Zigarren oder Tabak

Weitere Informationen bietet die Hongkonger Zollbehörde.

Reisende, die gegenüber einem Zollbeamten falsche bzw. unvollständige Angaben über zu verzollende Güter in ihrem Besitz machen, können strafrechtlich verfolgt werden.

Heimtiere

Für die Einfuhr von Haustieren ist generell eine Zustimmung des Agriculture, Fisheries and Conservation Department erforderlich, es herrschen strenge Quarantänebestimmungen.  

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt, besonderer Exposition oder bei Reisen über Hongkong hinaus nach Südchina oder Südostasien auch Impfungen gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Japanische Enzephalitis empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. In Hongkong selbst kommt die Infektion kaum vor. Die meisten der in Hongkong behandelten Erkrankten zogen sich die Infektion in Südchina oder Südostasien zu.
Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe auch Dengue-Fieber.

  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

HIV/AIDS

Das HIV-Vorkommen in der Bevölkerung in Hongkong ist bisher gering. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht jedoch grundsätzlich ein HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

MERS (Middle East Respiratory Syndrome)

Diese Infektionskrankheit löst seit 2012 vorrangig in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen aus. Ursache ist ein Coronavirus (MERS-CoV), dessen Biologie nicht abschließend geklärt ist. Kamele scheinen an der Übertragung auf den Menschen beteiligt zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken, siehe MERS.

Im November 2018 ist MERS-CoV in einem Fall in China (Provinz Guangdong) aufgetreten. Hierbei handelte es sich um einen aus Korea eingereisten Infizierten, der über Hongkong und Shenzhen nach Huizhou reiste. Der Patient wurde medizinisch behandelt, mehr als 30 Menschen wurden in Quarantäne genommen, weitere Infektionen wurden nicht berichtet.
Das Gesundheitsministerium in Hongkong hat hinsichtlich MERS-CoV ein erhöhtes Alert Response Level aktiviert. Jeder Reisende, der am Baiyun Flughafen in Hongkong einreist, wird gezielt mit der Wärmekamera untersucht. Weitere Informationen und eine aktuelle Risikobewertung bietet das Robert-Koch-Institut.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO sieht keinen Grund für Einschränkungen im Reiseverkehr oder Handel.

Aviäre Influenza (Vogelgrippe)

Seit 2013 wurden Erkrankungen beim Menschen mit einem bisher nur bei Vögeln aufgetretenen Influenzavirus H7N9 in China bekannt. Einzelne Fälle wurden von China aus nach Hongkong importiert. Eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung wurde bisher nicht nachgewiesen. Wie bisher haben die Empfehlungen für Länder mit Vorkommen von Vogelgrippe-Einzelerkrankungen beim Menschen ihre Gültigkeit, siehe Aviäre Influenza.
Die Klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der Aviären Influenza, Vogelgrippe) ist in der Volksrepublik China endemisch und gelangt über den regen Personen- und Warenverkehr gelegentlich auch nach Hongkong. Wie auch in anderen Ländern Asiens sind in den letzten Jahren nur selten vereinzelte Erkrankungen beim Menschen mit engem Kontakt zu Geflügel aufgetreten.

Japanische Enzephalitis

Diese durch nachtaktive Stechmücken übertragene Virusinfektion des Gehirns trat in den vergangenen Jahren in Hongkong nur in wenigen Einzelfällen auf. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber insbesondere bei Kindern häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Die Therapie erfolgt symptomatisch, eine spezifische Medikation existiert nicht, siehe Japanische Enzephalitis.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Japanischer Enzephalitis im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere nachts konsequent vor Mückenstichen und lassen Sie sich ggf. impfen.

Tsutsugamushi Fieber (Scrub Typhus)

Diese durch Milben übertragene Fiebererkrankung stellt nur bei Wanderungen in den umgebenden Hügeln ein geringes Infektionsrisiko dar.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Tsutsugamushi-Fieber bei Wanderungen im Rahmen einer Expositionsprophylaxe durch Insektenabweisende Hautmittel und angepasste Kleidung.

Luftverschmutzung

Durch Luftverschmutzung kann es in Hongkong insbesondere für Menschen mit Vorerkrankungen zu medizinischen Problemen kommen.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in Hongkong ist ausgezeichnet und entspricht europäischem Niveau, kann aber teuer sein.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Die Hotels haben eine Liste der staatlich anerkannten Ärzte. Die medizinische und zahnärztliche Versorgung ist erstklassig. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung, die Hongkong miteinschließt, wird empfohlen.

Essen und Trinken

Die hygienischen Verhältnisse sind, außerhalb des Stdtgebietes, teilweise unbefriedigend, Magen- und Darmverstimmungen können insbesondere bei Nichtbeachtung der üblichen Hygieneregeln hinsichtlich des Essens und des Trinkens auftreten. Leitungswasser sollte nicht getrunken werden. Hotels stellen ihren Gästen zudem in Flaschen abgefülltes Wasser zur Verfügung. Milch ist pasteurisiert, und Milchprodukte sind unbedenklich, ebenso wie einheimisches Fleisch, Gemüse und Meeresfrüchte. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.

Impfungen

Titel Besondere Vorsichtsmaßnahmen Gesundheitszeugnis erforderlich
Essen & Trinken - -
Malaria 3 -
Typhus & Polio 2 -
Cholera 1 -
Gelbfieber Nein -

Anmerkungen Impfungen

[1] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, ein geringes Risiko einer Infektion besteht jedoch. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. Um sich zu schützen, sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Eine Impfung ist nur in seltenen Fällen zu empfehlen.
[2] Für alle Reisenden wird eine Impfung gegen Poliomyelitis empfohlen.
[3] Ein Malariarisiko der weniger gefährlichen Form kann im Norden von Hongkong außerhalb des Stadtgebietes nicht völlig ausgeschlossen werden. Eine medikamentöse Malariaprophylaxe wird für die Stadt Hongkong nicht empfohlen. Ausreichenden Schutz bieten Insektenschutzmittel und langärmelige Kleidung.

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.

Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt selten vor. Es empfiehlt sich dennoch ein wirksamer Insektenschutz. 

Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

Ein Ansteckungsrisiko für Japanische Enzephalitis besteht, Einzelfälle wurden registriert. Bei längerem Aufenthalt sind Schutzimpfungen gegen Japanische Enzephalitis zu erwägen.

Hohe Luftfeuchtigkeit, starke Temperaturschwankungen im Herbst und Winter, die zum Teil erhebliche Luftverschmutzung sowie auch die Benutzung von Klimageräten verursachen bei Neuankömmlingen oft Erkältungskrankheiten. Zudem können Augenreizungen auftreten.

Vereinzelt kommt es bei Wanderungen in den umliegenden Hügeln zu Infektionen durch das durch Milben übertragene Tsutsugamushi-Fieber. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Pass- und Visabestimmungen

Notwendige Einreisedokumente

Titel Pass erforderlich Visum erforderlich Rückflugticket erforderlich
Türkei Ja Nein Ja
Andere EU-Länder Ja Nein Ja
Schweiz Ja Nein Ja
Österreich Ja Nein Ja
Deutschland Ja Nein Ja

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch mindestens 1 Monat gültig sein.
Bei Weiterreisen in andere südostasiatische Länder muss der Pass am Tag der Weiterreise jedoch noch mehr als sechs Monate gültig sein.

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für touristische Aufenthalte von bis zu 3 Monaten:

EU-Länder, Schweiz und Türkei.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Einreise mit Haustieren

Für alle Tiere muss vor der Abreise eine Einfuhrgenehmigung beim Amtstierarzt des Amtes für Landwirtschaft, Fischerei und Naturschutz (Agriculture, Fisheries and Conservation Department, Import and Export Division, 5th Floor, Cheung Sha Wan Government Offices, 303 Cheung Sha Wan Road, Kowloon, Hongkong SAR, Tel.: (00852) 18 23.) in Hongkong beantragt werden.

Bei der Einreise muss außerdem ein amtliches Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland vorgelegt werden, das max. 14 Tage vor der Abreise ausgestellt worden sein darf. Weiterhin erforderlich ist ein implantierter Microchip und ein Impfzertifikat (Hunde: Tollwut, Parvovirose, Hundestaupe, Hepatitis. Katzen: Tollwut, Panleukopenie, Katzenschnupfen). Bei der Einfuhr muss nachgewiesen werden, dass das Tier während der letzten 6 Monate im Heimatland war und dort während dieser Zeit keine Tollwutfälle aufgetreten sind.

Die Quarantänepflicht von max. 6 Monaten kann aufgehoben werden, wenn die Hunde und Katzen bei der Einreise über 5 Monate alt sind, u.a. aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz kommen und alle Bestimmungen eingehalten wurden.

Bearbeitungsdauer

Unterschiedlich, in Deutschland 1-10 Wochen, in Österreich etwa 2-6 Wochen.

Gültigkeit

Aufenthaltsvisum i.d.R. 3 Monate (aber bis zu 6 Monaten möglich), abhängig von der Nationalität des Antragstellers und dem Besuchszweck. Andere Visa bis zu 1 Jahr.

Transit

Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 48 Std. weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Visum.

Kosten

Abhängig von der Nationalität des Antragstellers. Anfragen an die konsularischen Vertretungen Chinas oder an das Hongkong Immigration Department (Kontaktadresse s. Antragstellung).

Antrag erforderlich

Besuchervisum:
(a) 1 Antragsformular.
(b) 1 Passfoto.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist und mindestens eine freie Seite enthält.
(d) Rückflugticket.
(e) Nachweis über Hotelbuchung.
(f) ggf. Arbeitsvertrag der Firma in Hongkong oder Studiennachweis der Universität.
(g) ggf. Kopie der noch mindestens sechs Monate gültigen Aufenthaltsgenehmigung/Arbeitsbewilligung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(h) Gebühr (in bar bei Antragstellung).

Geschäftsvisum zusätzlich:
(i) Einladungsschreiben des Geschäftspartners in Hongkong.

Geld

Geldwechsel

Fremdwährungen können in Banken, Hotels und Wechselstuben gewechselt werden. Den besten Wechselkurs bieten meist Banken.

Währung

1 Hongkong Dollar = 100 Cents. Währungskürzel: HK$, HKD (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 1000, 500, 100, 50, 20 und 10 HK$, Münzen sind im Wert von 10, 5, 2 und 1 HK$ sowie 50, 20 und 10 Cents im Umlauf.

Devisenbestimmungen

Keine Beschränkungen bei der Einfuhr von Fremdwährungen, jedoch müssen Barmittel ab einem Gegenwert von 120.000 HKD deklariert werden. 

Kreditkarten

American Express, Diners Club, Mastercard und Visa werden vielerorts angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Geldautomaten (ATM) gibt es fast überall und einige HSBC "Electronic Money" Automaten ermöglichen rund um die Uhr Bargeld-Abhebungen in Hong Kong Dollar für VISA und Mastercard-Inhaber. Mit der American Express Karte können die Jetco-Geldautomaten genutzt werden, um Hong Kong Dollar abzuheben.

Reiseschecks

Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks werden in Hongkong von einigen Wechselstuben angenommen. 

Öffnungszeiten der Bank

Mo-Fr 09.00-16.30 Uhr, Sa 09.00-12.30 Uhr. Einige Banken haben auch länger geöffnet.

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel dürfen zollfrei nach Hongkong eingeführt werden:
 

19 Zigaretten oder 1 Zigarre oder 25 gr Zigarren oder 25 g Tabak (Personen ab 18 J.);
1 l Wein oder Spirituosen (Personen ab 18 J.);
Gegenstände für den persönlichen Gebrauch.

Verbotene Importe

Waffen, Munition, Psychopharmaka, Narkotika, Fleisch, Wild, Geflügel, Feuerwerkskörper, Sprengstoff, gefälschte Markenartikel und andere Fälschungen, Pflanzen, Pflanzenteile und bedrohte Tierarten (lebend oder ausgestopft), vom Aussterben bedrohte Pflanzen.

Quellenangaben
  • DuMont Die Welt - Atlas mit Länderlexikon, DuMont Reiseverlag, 2015-04
  • Hongkong - Reise- und Sicherheitshinweise, Auswärtiges Amt, Stand - 25.08.2023 (Unverändert gültig seit: 24.08.2023)
    Haftungsausschluss: Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
  • Der Reiseführer, Columbus Travel Media Ltd., Stand - 25.08.2023 (Unverändert gültig seit: 24.08.2023)
    Information: Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger werden mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel Media veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr.
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