Länderinformationen

Bereiten Sie sich auf Ihre Reise vor und genießen Sie die Vorfreude! An dieser Stelle finden Sie ausführliche Informationen zu Ihrem Reiseziel, wichtige Hinweise zur reisemedizinischen Vorsorge sowie aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.


Ägypten

Steckbrief

Ägypten - Fakten

Ländername Arabische Republik Ägypten; Gumhuriyyat Misr al-Arabiyya
Beste Reisezeit März, April, Mai, September, Oktober, November
Fläche 1.010.407 km2
Hauptstadt Memphis
Bevölkerung 107.476.864
Sprache Arabisch
Staats-/Regierungsform Republik
Staatsoberhaupt Präsident Abdel Fattah Al-Sisi, Amtsantritt 08.06.2014, Wiederwahl im März 2018 und im Dezember 2023
Vertreter des Staatsoberhaupts Laut den im April 2019 in Kraft getretenen Verfassungsänderungen erhält der Präsident die Möglichkeit, einen oder mehrere Vizepräsidenten zu ernennen, auf die er Aufgaben übertragen kann und die ihn in Abwesenheit vertreten. Bisher wurde noch kein Vertreter benannt.
Regierungschef Ministerpräsident Mostafa Madbouly, Amtsantritt 14.06.2018
Außenminister Sameh Shoukry, Amtsantritt 17.06.2014
Währung ägyptisches Pfund
Zeitzone UTC+2, UTC+3
Reiseadapter Nicht notwendig
Kfz-Länderkennzeichen ET
ISO-3166 EG, EGY
Landesvorwahl +20
Website http://www.egypt.travel/
Reisepass & Visum Notwendig
Geeignet für Kultur, Outdoor, Meer, Feiern

Geographie

Ägypten ist zu 96 % von Wüste bedeckt: der Libyschen Wüste (as-Saḥrā' al-Lībīya) westlich des Nil, die drei Viertel des Landes einnimmt, und der Arabischen Wüste (as-Saḥrā' aš-Šarqīya) im Osten. Die Halbinsel Sinai (Sīnā') hat ebenfalls überwiegend Wüstencharakter. Zwischen Abu Simbel und Assuan (Aswan) liegt der Teil des Nils, der zu Nubien gerechnet wird und heute fast vollständig vom Nasserstausee (Buhairat Nasir) eingenommen wird. An ihn schließt sich nach Norden Oberägypten, die Kornkammer des Landes, an und daran Unterägypten mit dem Nildelta. Die Bevölkerung ballt sich in extremer Konzentration entlang des Nils, seit alters  Lebensader des Landes und im bis zu 250 km breiten Nildelta. Das Klima ist subtropisch trocken, an der Nordküste herrscht Mittelmeerklima.

Politik und Bevölkerung

Laut Verfassung aus dem Jahr 1971 (Änderungen 1980 und 2005) ist Ägypten eine präsidiale Republik. Der für sechs Jahre gewählte, autoritär regierende Präsident Hosni Mubarak lenkte von 1981 bis 2011 das Land mithilfe von Notstandsgesetzen. Nach dessen im Zuge des „Arabischen Frühlings“ erzwungenem Rücktritt verabschiedeten die Ägypter im März 2011 in einem Referendum eine Verfassungsänderung, die jedoch u. a. die Rechte der Frauen und religiösen Minderheiten beschneidet. Die Gewaltenteilung setzte Präsident Mohammed Mursi Ende 2012 faktisch außer Kraft. Im Juli 2013 putschte das Militär und Chalil as-Sisi übernahm die Regierung. Mit einem Bevölkerungswachstum von rund 2 % steigt die Einwohnerzahl jährlich um über 1 Mio. und stellt das Land vor zunehmende Probleme. Die Bewohner Ägyptens bilden eine ethnisch einheitliche Gruppe, in der Phönizier, Griechen, Römer, Perser, Türken, Engländer und Franzosen ihre Spuren hinterlassen haben. 90 % der Ägypter sind Muslime, christliche Kopten bilden die zweitgrößte Religionsgruppe. Ca. 80 000 Beduinen durchziehen noch die Wüste, rund 100 000 Nubier siedeln v. a. im Süden des Landes. In Ägypten ist Kinderarbeit weit verbreitet, sodass die Analphabetenrate rund 45 % beträgt.

Geschichte

Die Pharaonen des Alten Reiches (2640–2160 v. Chr.) ließen die drei großen Pyramiden von Gize erbauen. Pharao Mentuhotep einte das Land und begründete das Mittlere Reich (2040–1650 v. Chr.), in dem die Kultstätte des Osiris in Abydos religiöser Mittelpunkt wurde. Ahmose schuf das Neue Reich (1551–1070 v. Chr.), in dem Echnaton um 1359 den alleinigen Gott Aton einführte und damit den ersten Monotheismus in der Geschichte der Menschheit begründete. Im Tal der Könige bei Luxor ließen sich die Pharaonen in prächtigen Gräbern beisetzen. Ab 945 v. Chr. begann die Fremdherrschaft von Libyern, Assyrern und Persern. Mit der römischen Eroberung (30 v. Chr.) wurde das Nilland „Kornkammer Roms“. Im 3. Jh. breitete sich das Christentum aus, 395 fiel das Land an Byzanz. Mit der arabischen Eroberung 639 begann die Islamisierung Ägyptens. Während der Kreuzzüge unternahm Sultan Saladin von Ägypten aus erfolgreiche Vorstöße nach Palästina. Auf dem Höhepunkt ihrer Macht überrannten 1517 die Osmanen das Land und gliederten es in ihr Reich ein. Mit Napoleons Angriff begann 1798 die Kolonialzeit. 1806 wurde Muhammad Ali Pascha von Ägypten und sorgte mit weitreichenden Reformen dafür, dass Ägypten eine moderne Gesellschaftsstruktur bekam. Der Suezkanal wurde 1869 eingeweiht, ab 1881 regierte faktisch der britische Generalgouverneur. Nach dem Ersten Weltkrieg wurde Ägypten unabhängig, Großbritannien behielt jedoch weiterhin die Kontrolle über den Suezkanal. Die sogenannten Freien Offiziere unter Gamal Abd el Nasser setzten 1952 König Faruk ab und proklamierten ein Jahr später die Republik, deren Präsident Nasser 1956 wurde. Im selben Jahr verstaatlichte er den Kanal. 1967 und 1973 kam es zu Kriegen mit Israel, 1979 zum Friedensschluss. Seit der Ermordung des Präsidenten Anwar As Sadat 1981 hat der fundamentalistische Einfluss zugenommen und der Trend zur Re-Islamisierung hält im neuen Jahrtausend an.

Kultur

Die ehemalige pharaonische Kultur ist vollständig von den kulturellen Werten des Islam verdrängt worden. Ägypten hat eine lange und erfolgreiche Tradition in der Filmindustrie und produziert auch heutzutage noch Spielfilme für den gesamten arabischen Raum. 1988 erhielt der Schriftsteller Nagib Mahfuz den Nobelpreis für Literatur. In der Kairoer Oper gastieren regelmäßig Ensembles aus aller Welt.

Ägypten - Geschichte

ab 3032 v. Chr. Gründung von Memphis, Beginn der Hochkultur
ab 2620 v. Chr. Bau der Pyramiden von Gizeh
ab 1550 v. Chr. Die Tempel in Luxor entstehen
332 v. Chr. Alexander der Große erobert Ägypten
3. Jh. n. Chr. Ausbreitung des Christentums in Ägypten
639 Amr Ibn Al-’As erobert und islamisiert Ägypten
1517 Ägypten wird eine Provinz des Osmanischen Reichs 
1882 Beginn der britischen Besatzung; Dauer bis 1922
1952 Sturz König Faruks I.
1967 Sechstagekrieg, Ägypten verliert den Sinai an Israel
1973 Oktoberkrieg gegen Israel
1979 Camp-David-Frieden
2011 „Revolution des 25.Jan.“, Sturz Hosni Mubaraks
Ende 2023 Geplante Eröffnung des Grand Egyptian Museum an den Pyramiden
Klimadaten
Kommunikation & Adressen

Diplomatische Vertretungen

Deutsche Botschaft 

Sharia Hassan Sabri/Sharia Berlin 2 | Zamalek | Kairo | Tel. 02 27 28 20 00 | kairo.diplo.de

Österreichische Botschaft

Sharia Wissa Wassef 5/Sharia El-Nil | El-Riad Tower | Giza | Kairo | Tel. 02 35 70 29 75 | bmeia.gv.at/oeb-kairo

Botschaft der Schweiz 

Downtown | Kairo | Tel. 02 25 75 82 84 | eda.admin.ch/cairo

Notruf

Polizei: Tel. 1 22 | Feuerwehr: Tel. 1 80 | Notarzt: Tel. 1 23 | Tourist Police: Tel. 126

Internet & WLAN

Eine Stunde Surfen in einem der vielen Internetcafés kostet etwa 15 Eurocent aufwärts. Viele Hotels, Cafés und Restaurants bieten ihren Gästen kostenlosen WLAN-Zugang, Hotels dies oft nur in der Lobby, kostenpflichtig aber in den Zimmern und anderen Bereichen. In den Filialen der Mobilfunkanbieter Vodafone/ Vodacom, Orange und Etisalat sind sehr günstige Prepaid- Karten für Telefonie und Daten erhältlich (10 GB für ein paar Euro).

Telefon & Handy

Aus dem Festnetz von Ägypten nach Europa zu telefonieren ist teuer, insbesondere von Hotels aus, die Fantasiepreise in Rechnung stellen. Roaming europäischer Netze funktioniert, es fallen jedoch hohe Gebühren an. Die heimische Mailbox solltest du daher am besten ausschalten. Günstig ist es mit Prepaidkarten. So kostet z. B. beim Anbieter Orange die Minute nach Europa ca. 20 Eurocent. Zum Surfen buchst du am besten eine Datenflatrate dazu. Da bekommst du etliche GB für ein paar Euro.

Die Landesvorwahl für Ägypten lautet 0020, für Deutschland 0049, für Österreich 0043, für die Schweiz 0041. Bei Anrufen aus Deutschland nach Ägypten bzw. umgekehrt entfällt die führende 0 der Ortsvorwahl.

Feiertage, Feste & Veranstaltungen

Veranstaltungen

Januar/Februar 

International Book Fair (Kairo): Die Buchmesse zählt jedes Jahr Hunderttausende Besucher.

März/April 

Sham el-Nessim: Frühlingsfest am 1. Mo nach dem koptischen Osterfest

Mai/Juni 

Eid Al-Fitr (10. April 2024, 31. März 2025): Fest zum Ende des Ramadan; drei Tage frei für die Ägypter.

Sandbox Festival (El-Gouna): Performer aus aller Welt, elektronische Tanzmusik nonstop, sandboxfestival.com

Juli/August 

Crazy Nights Dance Festival (Kairo): eine Woche orientalische Tanzshows und Workshops, crazynightsdancefestival.com

Sommerkonzerte (Kairo): klassische Musik unter freiem Himmel auf der Zitadelle – den ganzen Monat über

Eid Al-Adha (17. Juni 2024, 7. Juni 2025): Opferfest, vier bis fünf Tage frei für alle

Ras As-Sanna (8. Juli 2024, 27. Juni 2025): islamisches Neujahrsfest

September/Oktober 

Moulid Al-Nabi (16. Sept. 2024, 5. Sept. 2025): Geburtstag des Propheten Mohammed

El Gouna Film Festival: mit ägyptischen, aber auch Hollywood-Stars, elgounafilmfestival.com

Contemporary Arts Festival (D-CAF) (Kairo): Musik, Film, Street-Art, zeitgenössische Kunst, d-caf.org

November/Dezember 

International Film Festival (Kairo): Rund zwei Wochen lang laufen internationale Filme im Wettbewerb, ciff.org.eg.

Feiertage

1. Januar Neujahr
7. Januar Koptische Weihnachten
25. Januar Tag der Revolution 2011
25. April Befreiung des Sinai 1982
1. Mai Tag der Arbeit
18. Juni Abzug der britischen Truppen 1956
23. Juli Jahrestag der Revolution von 1952
6. Oktober Tag der Überquerung des Suezkanals im Oktoberkrieg 1973
Mobilität vor Ort

Öffentliche Verkehrsmittel

Alle Regionen sind gut zu erreichen. Die beste Zugverbindung besteht zwischen Kairo und Alexandria. Für die Fahrt von Kairo nach Luxor (ca. 9 Std.) sowie Assuan (ca. 13 Std.) bieten sich die Erste- Klasse-Wagen (ab 50 US$) und Schlafwagenzüge (ab 80 US$/Doppelkabine | wataniasleepingtrains.com) an. Tickets ein paar Tage im Voraus kaufen.

Vor allem am Bahnhof von Luxor warten Schlepper auf den einfahrenden Zug und halten dir schon auf dem Bahnsteig kleine Fotos von Hotels unter die Nase. Ignorier sie! Seriöse Hotels, auch die günstigen, verzichten auf diese Art des Gästefangs.

Die meisten Busse ab Kairo starten am Turgoman-Busbahnhof, Reisebusse nach Sinai fahren vom Sinai-Terminal in Abassiyya ab. Eine schlichte bis abenteuerliche, oft enge Alternative zu Bus und Bahn sind Sammeltaxis. Lokale Busse und die Kairoer Metro sind Frauen nicht zu empfehlen.

Taxi

Fast alle Taxis haben Taxameter, aber häufig werden sie nicht eingeschaltet. Der Fahrpreis ist somit oft Verhandlungssache. Eine Fahrt im Stadtinnern von Kairo kostet ca. 2 bis 4 Euro, bis zu den Pyramiden gut 10 Euro. Taxis, die vor den großen Hotels warten, verlangen ein Vielfaches. Wenn man sich vorher nach dem Preis erkundigt, z. B. an der Rezeption, kann man nach dem Aussteigen das Geld abgezählt durchs Beifahrerfenster reichen. So erspart man sich am ehesten Diskussionen.

Stress vermeiden und jede Fahrt gegen zugemailten Beleg bar oder per Kreditkarte zahlen kannst du mit den bestens funktionierenden Fahrdienst-Apps Uber und Careem – mit exakter Abrechnung. Trinkgeld nicht vergessen.

Freizeit & Genießen

Essen und Trinken

Die ägyptische Streetfood-Küche steht gewissermaßen auf zwei Beinen: Fuul und Taamiyya. Früher oder später wird ein Ägypter dich garantiert fragen, ob du beides schon gegessen hast – und sich wundern, wenn du’s kennst. Vielfältiger ist die Hausmannskost mit vegetarierfreundlichen Gemüsespezialitäten oder Fleisch- und Fischgerichten – und herrlich süßen Nachspeisen.

Streetfood de luxe

Bei Fuul, dem klassischen Streetfood, handelt es sich um einen dicken Brei aus stundenlang gekochten braunen Saubohnen, abgeschmeckt mit Sesamsauce, Zitrone, Gewürzen, Öl und manchmal auch Tomate. Taamiyya sind knusprig frittierte Gemüsebällchen, die Falafeln ähneln, aber einen höheren Anteil an zerstampftem Bohnenkraut haben. Beide Speisen gelten als Arme-Leute-Essen. Sie sind sehr nährstoffreich, gesund und deshalb typische Frühstücksgerichte. In verschiedenen Variationen werden sie selbst in Luxusrestaurants serviert, z. B. als Fuul überbacken mit Ei und Pasterma – einem Schinken aus gedörrtem Rindfleisch im Gewürzmantel, der in den Läden meistens an der Luft hängt.

Brot ist Pflicht

Zu allen Gerichten gehört Fladenbrot, das die Ägypter Aish – Leben – nennen. Aish baladi, Fladenbrot, ist dunkel und aus dem vollen Korn gebacken. Eine köstliche, aber seltene Spezialität ist das Aish shamsi, das Sonnenbrot, das in Oberägypten und in den Oasen gegessen wird. Man lässt den Fladen tagsüber im heißen Wüstensand aufgehen und backt ihn abends fünf Minuten lang im gerade erloschenen Ofen.

Aish wird zu Saucen gegessen, zu Suppen, zu Eintöpfen und Fleisch oder zu Pasterma. Traditionell ersetzt das Brot den Löffel, indem man vom Fladen ein Stück abreißt und es, zum Schäufelchen geformt, zum Tunken benutzt.

Zum Auftakt Mezze

Viele kleine Nebengerichte, die man wegen der Fülle, in der sie oft aufgetischt werden, kaum noch als Vorspeisen bezeichnen kann, läuten jede Mahlzeit ein. Darunter leckere Saucen und andere kalte Speisen, die man in Ägypten Mezze nennt. Am beliebtesten sind Tahina, eine ölige Sesampaste, das Kichererbsenpüree Hummus und Baba Ghannug aus Auberginen. Probier unbedingt auch die Mahshi- Gerichte, die aus gefüllten Kohl- oder Weinblättern bestehen. Abgerundet wird jedes Gedeck mit einem kleinen Teller Turshi – salzig eingelegten Zwiebeln, Radieschen, Möhren und anderem Gemüse.

Die warme Hauptmahlzeit des Tages essen Ägypter spätabends, nicht selten erst gegen Mitternacht, auch in Restaurants. Am Tag vertreiben sie den Hunger vor allem mit Sandwiches.

Kein Fleisch ohne Gemüse

Die ägyptische Küche besteht seit Jahrtausenden aus dem, was das Niltal hergibt – und das ist vor allem Gemüse und Reis. Fleisch wird als Kebab oder Kufta zubereitet, Hähnchen oder Taube auf Holzkohle gegrillt. Typisch für Oberägypten sind die Tagin, die südlich von Kairo Tadschin ausgesprochen werden. Es sind Fleisch-Gemüse-Töpfe aus dem Ofen. Besonders lecker: Bamia- Tagin mit Okraschoten und Tomaten. Auch Tagin-Gerichte mit Fisch oder Meeresfrüchten sind köstlich. Überhaupt ist die Fischküche in fast allen Küstenorten sehr empfehlenswert.

Die Suppe Molokhiyya, ein ägyptisches Nationalgericht, wird ebenfalls am besten in Oberägypten zubereitet und ist dort in fast jedem Restaurant, von einfach bis luxuriös, erhältlich, auch wenn sie nicht auf der Speisekarte steht. Frag den Kellner danach. Ab und an, besonders zum Frühlingsfest Sham el-Nessim, stößt man auf die bei Einheimischen beliebte Spezialität Fesikh – Fisch, der, nachdem er ein paar Stunden in der Hitze vor sich hin geschmort hat, gepökelt und roh gegessen wird. Fesikh hat wenige Liebhaber unter Europäern. Es gehört schon einige kulinarische Abenteuerlust dazu, das Gericht zu probieren. Du solltest es außerdem nur an einem Ort deines Vertrauens bestellen.

Die Mutter von Ali

Wer im Magen noch Platz für etwas Süßes hat, gönnt sich als Dessert honigtriefendes Baklava, Milchreispudding, Kunafa oder den Brotauflauf Umm Ali („Die Mutter von Ali“) mit Sahne, Nüssen und Rosinen, ähnlich wie Armer Ritter.

Als Getränke werden zum Abschluss Mokka oder schwarzer Tee serviert – nur mit Zucker heißt er Shai, mit Pfefferminzblättern Shai bi-nana. Der Tee wird häufig in Kaffeehäusern getrunken. Komischerweise denkt man dort oft, Touristen würden Teebeutel bevorzugen. Bestell deshalb Shai ala bosta, nach Art des Postmanns, wenn dir richtiger Tee aus aufgebrühten Blättern lieber ist.

Der Mokka kommt als Ahwa masbut mittelmäßig gesüßt oder als Ahwa sada ohne Zucker.

Von den in Ägypten gekelterten Tischweinen sind die bekömmlichen roten Sorten Ayam und Jardin du Nile sowie der weiße Cape Bay empfehlenswert. Neben den einheimischen Bieren Stella und dem feineren Sakara Gold wird im Land u. a. auch Heineken gebraut.

Süßes Früchtchen

Für Fans frisch gepresster Obstsäfte ist Ägypten ein Paradies. Überall gibt es günstige Varianten, für die das Fruchtfleisch oft einfach nur püriert wurde. Besonders lecker ist zwischen Juli und November die Mango, deren süßlicher Duft schon von Weitem signalisiert: Es ist Zeit, sie zu schälen und zu einem sirupähnlichen Saft zu pürieren. Geschält und klein geschnitten schmeckt die Frucht nicht weniger lecker.

Vorsicht, Preisfalle!

Schau in Restaurants immer auch auf das Kleingedruckte in den Speisekarten. Oft werden zum eigentlichen Preis noch verschiedene Steuern und Gebühren hinzuaddiert, die rund 25 Prozent ausmachen können. Bessere Cafés und Gaststätten bestehen oft auf einen Mindestverzehr. Das heißt: Egal, was und wie viel du isst oder trinkst, die minimum charge wird fällig. Und vergiss nicht, die Summe um fünf bis zehn Prozent Trinkgeld aufzurunden, auch wenn die Rechnung schon eine service charge enthält. Diese Gebühr ist nämlich eine staatliche Steuer, die nicht an das Personal geht. Das Trinkgeld aber ist die wichtigste Einnahmequelle für das durchwegs miserabel entlohnte Restaurantpersonal.

Trinkgeld

In Restaurants und Cafés sind zehn Prozent der Rechnungssumme üblich. Gepäckträger bekommen etwa 40 £E, das Housekeeping 40 £E je Tag.

Einkaufen und Shoppen

Für viele Urlauber ist Ägypten ein Shoppingerlebnis, für andere ein Albtraum. Man wird auf den Basaren angesprochen, muss feilschen. Nur zu, die Ägypter handeln auch! Faustregel: Die Hälfte des Preises anbieten, der Händler ruft mindestens zwei Drittel auf; irgendwo in der Mitte trifft man sich. Dabei freundlich hartnäckig bleiben und sich Zeit nehmen für die Unterhaltung – das drückt den Preis. In Supermärkten und Shoppingmalls ist Handeln unüblich.

Für die Teatime

In Luxor und Assuan findest du die besten Gewürze – und den besten Karkadeh, den berühmten Malvenblütentee. Die dunkelroten Blüten werden getrocknet nach Gewicht verkauft und gehören zu den besten der Welt. Eisgekühlter Karkadeh ist eine fruchtige und noch dazu gesunde Sommererfrischung.

Duft-Marken

Die Auswahl an Parfüms ist immens. Leider passiert es nicht selten, dass Käufer nach einem netten Gespräch mit dem Parfümhändler den Laden weder mit dem ausgewählten Duft noch der gewünschten Menge verlassen. Also achte beim Abfüllen und Einpacken darauf, dass du bekommst, was du bezahlt hast.

Funkelndes Silber, dunkles Holz

Ägyptisches Kunsthandwerk gibt es fast überall. Auf dem Khan El-Khalili in Kairo residieren die Metallschmiede in einer eigenen Straße, überall stehen kunstvoll gearbeitete Lampenschirme, Teller, Schalen oder Tabletts aus Kupfer und Messing. Den besten Silberschmuck fertigen die Beduinen in der Oase Siwa an. Die schönen Armreife, Ketten und Ringe sind begehrte Sammlerstücke.

Vasen, Brieföffner, Dosen und Statuen aus Alabaster kauft man am besten in Großteil hergestellt. Beliebt sind auch Kissenbezüge und Wandteppiche aus derbem Stoff mit aufgenähten Applikationen.

Ein gutes Zeichen ist es, wenn sich die Handwerker bei ihrer Arbeit zusehen lassen (und die Werkstatt nicht weit entfernt liegt). Beim Könner bist du angekommen, wenn dieser auch Stücke nach deinen Vorgaben anfertigt.

Die alteingesessene Werkstatt Nadim (nadim.org) ist im ganzen Land bekannt für ihre prächtigen Holzarbeiten, Teetischchen und Bilderrahmen im orientalischen Mashrabiyya-Design: zusammengefügt ohne Nägel und Schrauben.

Klimatisiert shoppen

Überall im Land haben in den letzten Jahren unzählige klimatisierte Shoppingmalls mit teilweise Hunderten von Geschäften eröffnet. Die größten Einkaufszentren des Landes sind die Cairo Festival City Mall und das Citystars in Kairo, wo man auch viele Läden für orientalische Souvenirs findet, oft zu fairen Preisen. Berühmt ist Ägypten für seine Baumwolle. Ausgefallene Mode führen die modernen Boutiquen.

Arab-Pop

Ein witziges Mitbringsel für die nächste Party: CDs mit arabischer Popmusik; oftmals schräge Töne für unser Ohr, aber für ein paar Euro sind sie auch keine Großinvestition.

Blubber-Blubber für daheim

Groß, klein, immer bunt designt – wenn du zu Hause Shisha rauchen willst: Wasserpfeifen gibt es in Ägypten in allen Varianten. Den Tabak (Geschmacksrichtungen u. a. Apfel, Minze, Honig) nicht vergessen – ist billiger als bei uns, zählt beim Zoll allerdings mit. Also die Freigrenzen für Tabak beachten!

Öffnungszeiten

Einkaufen kannst du ab morgens gegen 10 Uhr bis etwa 21 Uhr am Abend, freitags ab etwa 14 Uhr. In den Einkaufsstraßen der Städte und an den Promenaden der Badeorte wird nicht selten bis 23 Uhr verkauft. Oft legen die Händler in den Basaren am Nachmittag eine Siesta ein. Die Kairoer Shoppingmalls sind bis 23 Uhr geöffnet, Supermärkte meist rund um die Uhr. Einige Geschäfte, etwa im Basarviertel Khan El-Khalili, haben am Sonntag zu. Apotheken sind bis spätnachts geöffnet, Banken schließen freitags und samstags, Behörden freitags. Im Fastenmonat Ramadan gelten sehr kurze Sonderöffnungszeiten.

Strände

Außer in den Touristenorten kommen öffentliche Strände für Urlauber eher nicht infrage, da Bikini und Badeanzug dort verpönt sind. Sauber wie die Hotelstrände sind dagegen in den Badeorten die meisten „Public Beaches“, die ein kleines Eintrittsgeld erheben und WC, Umkleiden, Café haben. Viele Strandhotels bieten Nichtgästen die Möglichkeit des oft nicht sehr teuren „day use“ (Tagesnutzung) für ihre Strände.

Fotografieren & Filmen

Außer militärischen Anlagen, Häfen, Brücken, Bahnhöfen, Flugplätzen und neuerdings Kindern (!) darfst du für ausschließlich private Zwecke alles fotografieren. Fremde Menschen wollen aber auch in Ägypten vorher gefragt werden und müssten nach einer neuen Vorschrift sogar schriftlich einwilligen, nun ja. In Museen und Pharaonengräbern sind Blitzlicht und Stativ untersagt, selten Aufnahmen generell verboten.

VorspeisenHauptgerichteDessertsGetränke

Bitingan ma’li bi-toum  Gebratene Auberginen mit Knoblauch
Baba Ghannug Püree aus gegarten Auberginen und Tahina
Wara Ainab  Mit würzigem Reis gefüllte Weinblätter
Molokhiyya Grüne Suppe aus der langkapseligen Jute
Shorbet Ads Linsensuppe
Shawarma Arabischer Döner Kebab
Fatta Gefülltes Fladenbrot mit Fleisch und Reis, mit Brühe durchtränkt
Fatier Süß, würzig oder pikant belegte bzw. gefüllte Blätterteigpizza
Lahma bi-khudaar Fleischeintopf mit Saisongemüse
Kebab Gegrilltes Kalb- oder Hammelfleisch am Spieß
Kufta Gegrillte Fleischröllchen vom Rind oder Hammel
Shish Tawuk Gegrilltes, entbeintes Hähnchen
Unafa  Kuchen aus gebackenen Fadennudeln mit Nüssen und Sirup
Mahallabiyya Feiner Milchreispudding
Helba Heißgetränk aus gekochtem Bockshornklee
Karkadeh Heißer oder kalter Malvenblütentee
Sachleb Süßes Milchgetränk mit Nüssen, Maisstärke und Kokosraspeln
Stichworte

Bakschisch

Wer hat, der teilt – und gibt den Ärmeren. So einfach funktioniert im Alltag die Umsetzung der obligatorischen islamischen sozialen Gabe „Zakat“, besser bekannt als Bakschisch (gesprochen mit langem i). Bettler raunen das Wort Touristen wie Einheimischen am Straßenrand zu, Kinder rufen es Fremden hinterher, denn wer als Tourist nach Ägypten kommt, gilt als reich (was relativ gesehen auch so ist). Für Ägypter ist es Ehrensache, Bettlern die eine oder andere Pfundmünze zuzustecken. Viele versuchen aus Stolz, ihre Armut zu kaschieren, indem sie als fliegende Händler Taschentücher, Bonbons oder Kaugummi zum Kauf anbieten. Greif beherzt zu. Du tust Gutes.

Wenn Kellner, Zimmerreiniger, die Toilettenfrau oder der Tankwart Bakschisch bekommen, dann entspricht das allerdings unserem Trinkgeld. Mit einem Unterschied: Es ist das Geld, mit dem sie ihre Familien ernähren. Die Löhne reichen dazu nicht aus.

Locker aus der Hüfte

Kaum eine Hochzeit oder ein Clubabend ohne ihn: Selbst Kinder beherrschen schon das Kreisen der Hüften zu Musik. Trotzdem hegen viele Ägypter eine Hassliebe zum Raqs sharki, wie der Bauchtanz auf Arabisch heißt. Sie finden ihn unsittlich, weil er gegen den religiösen Anstand verstößt, aber sie bewundern und verehren seine Superstars. Dabei gehört er zur Lebensfreude der Menschen, und das seit Tausenden von Jahren, wie altägyptische Reliefs zeigen. Seit den Musikfilmen der 1940er-Jahre treten die Tänzerinnen nicht mehr nur in Clubs auf, aber ihr Ruf besserte sich dadurch nicht. Heute werden die besten Shows in den Kairoer Luxushotels gezeigt.

Hieroglyphisch

Tempelmauern und heilige Säulen sind überzogen mit Schriftzeichen in teils absonderlichen Formen: Manche sehen aus wie Geier, Kringel oder Krüge. Die Hieroglyphen, die Schrift der Pharaonen, wurden 1822 erstmals von dem französischen Archäologen Jean-François Champollion (1790–1832) entziffert. Die Schrift wurde anfangs weder für heilige Texte noch für Geschichtsepen, sondern vor allem für Inventarlisten, Steuervermerke oder Namensetiketten verwendet. Sie ist das Produkt eines beeindruckenden Verwaltungsapparats, den man ohne Übertreibung als die älteste Bürokratie der Welt bezeichnen kann. Die Hieroglyphe in Form eines Krugs steht übrigens für Bier oder Wein

Götter von Aa bis Yam

Das Praktische am Monotheismus: Man muss sich nur einen Gottesnamen merken. Doch Echnaton, der einzige Pharao, der die Vielgötterei abzuschaffen versuchte, starb jung und ungeliebt. Das Volk wollte viele Götter. So begegnen dir auf der Reise durch das Alte Ägypten die Namen Dutzender Haupt-, Neben-, Regional- und Lokalgötter – vom Schöpfergott Aa bis zu Yam, dem Gott der Gewässer. Beide sind nicht so wichtig wie Osiris. Er stand als Herr der Unterwelt und Gott der Wiedergeburt dem Totengericht vor, das über die Aufnahme Verstorbener ins Jenseits entschied. Isis, Muttergottheit sowie Gattin und Schwester des Osiris, hatte seinen zerstückelten Leichnam eingesammelt und zu neuem Leben erweckt. Isis schenkte Osiris auch einen Sohn, den falkenköpfigen Gott Horus. Er bestieg als erster Pharao den Thron. Auch wichtig: Hathor, die Göttin der Fruchtbarkeit und der Liebe, oft in Kuhgestalt abgebildet, außerdem der Weltenschöpfer Amun und Sonnengott Aton.

Ägyptischer Numerus Clausus

Einmal im Jahr hört man ein ganzes Land klagen und stöhnen. Vor den großen Sommerferien wird das mit dem deutschen Abitur vergleichbare Thanawiyya Amma abgelegt; Schüler und Eltern stehen am Rand des Nervenzusammenbruchs. In den staatlichen und vielen privaten Schulen wird weder kritisches Denken noch das Lösen von Problemen gelehrt, sondern auswendig gelernt. Die Lehrer bessern ihr Monatsgehalt von etwa 150 Euro mit Privatstunden auf, für die Ägyptens Eltern Hunderte Millionen Pfund pro Jahr ausgeben. Vor allem während dieses Nachhilfeunterrichts erwerben die Schüler das nötige Prüfungswissen. Wochenlanges Auswendiglernen ist die Folge, jeder Satz muss aufs Komma genau in der Prüfung sitzen. Die Abiturnote entscheidet über den Studienplatz. Wer’s vermasselt, muss im Niltal statt in Kairo studieren – Numerus clausus auf Ägyptisch.

Fastenzeit

Für viele Europäer nur schwer verständlich, aber wahr: Dem entbehrungsreichen islamischen Fastenmonat Ramadan sehen die meisten Ägypter mit einer Vorfreude entgegen, wie wir sie nur von Weihnachten kennen. Der Beginn des Ramadan richtet sich nach dem Neumond, die Mondsichel muss mit bloßem Auge zu erkennen sein.

Im Ramadan ist alles anders. Einmal im Jahr folgt für vier Wochen das gesamte öffentliche und private Leben Regeln, die wenig mit denen der übrigen Zeit gemein haben. Zwischen Sonnenaufgang und -untergang verzichten nicht nur die besonders gläubigen Muslime auf Speisen, Getränke, Sex, Parfüm und Nikotin. Auch weniger Fromme versuchen, wenigstens für ein, zwei Wochen mitzufasten.

Alle Geschäfte, Ämter und Firmen schließen drei Stunden vor Sonnenuntergang, und zum Zeitpunkt des Fastenbrechens, des Iftar, herrscht Stille auf den mit Laternen und Girlanden geschmückten Straßen, selbst in Kairo. Alle sitzen dann zu Hause am Esstisch. Das Mahl fällt besonders festlich aus, man lädt sich gegenseitig ein und feiert. Die Zeit bis zum Suhur, dem letzten Mahl in der Nacht, verbringt man in den Kaffeehäusern oder in speziellen Festzelten bei Wasserpfeife, Tee und Kaffee. Der Ramadan endet mit dem dreitägigen Fest des Fastenbrechens, dem Eid Al-Fitr.

Glaubenssache

Rund 90 Prozent der Ägypter sind Muslime. Während die Religion vor ein paar Jahrzehnten noch kaum eine Rolle spielte im öffentlichen Leben, hat sich das grundlegend geändert. Fünfmal am Tag ertönt aus den Lautsprechern der Moscheen der Gebetsruf, der sich über jede Stadt wie eine Klangwolke legt. In und vor Moscheen beten Freitagmittag zum höchsten Wochengebet Tausende. Viele Frauen, auch Mädchen vor dem Teenageralter, sind heute verschleiert. Der Islam ist Ägyptens Staatsreligion, das islamische Recht (Sharia) die wichtigste Grundlage der Gesetzgebung.

Wichtigster Treffpunkt für die Gläubigen ist die Moschee, die keine sakrale Stätte ist, sondern ein praktischer und vor allem stiller Ort zum Beten und Verweilen, zum Ausruhen und Meditieren. Außerhalb der Gebetszeiten kannst du fast alle Moscheen besichtigen, wenn du dezente Kleidung trägst und die Schuhe am Eingang ausziehst. Frauen bedecken ihr Haar. Wegen des islamischen Bilderverbots sind Moscheen hauptsächlich mit kunstvollen Kalligrafien verziert. Hier finden auch die typisch ägyptischen Heiligenfeste statt, die Mulids. Die Plätze vor den Moscheen sind dann geschmückt, Kinderkarusselle aufgebaut. Bei den mehrere Tage andauernden Festivitäten tanzen sich oft Sufis in Trance.

Christliche Minderheit

Etwa zehn Prozent aller Ägypter sind Kopten, orthodoxe Christen, die sich oft mit einem am Handgelenk eintätowierten Kreuz als solche zu erkennen geben. Die Kopten sind wie die Muslime an Traditionen orientiert, so gibt es etwa strenge Fastenperioden.

Das Verhältnis zur muslimischen Bevölkerungsmehrheit ist infolge der Islamrenaissance angespannt. Die Regierung beschwört die Einheit des Volks, und viele Ägypter aller Glaubensrichtungen stimmen dem vorbehaltlos zu. Trotzdem kam es in den letzten Jahren zu gewalttätigen Konflikten zwischen Muslimen und Kopten, die durch blutige Attentate von ägyptischen Ablegern des Islamischen Staats geschürt wurden.

Ägypten, bereits im 2.Jh. christianisiert, ist eine der ältesten christlichen Glaubensgemeinschaften der Welt.

Krisenwirtschaft

Für Urlauber ist Ägypten ein billiges Land, für die Ägypter wird‘s immer teurer. Von ihrem Gehalt können die wenigsten leben. Vielen haben zwei, drei Jobs. Wenn du herausfindest, dass dein Taxifahrer hauptberuflich als Beamter oder Ingenieur arbeitet, ist das eher die Regel als die Ausnahme. Zuletzt haben Coronapandemie und Inflation den Tourismus beeinträchtigt. Dieser ist einer der vier wichtigen Devisenbringer. Gestiegen sind hingegen die Einnahmen aus Gasund Ölexporten sowie die Erlöse aus den Suezkanalgebühren.

2023 befürchteten Ökonomen wegen der schuldenfinanzierten Megaprojekte (u. a. eine neue Hauptstadt) aufgrund der weltweit steigenden Zinsen den Staatsbankrott. Für Kredite des Währungsfonds musste das ägyptische Pfund 2022/23 über 50 Prozent abgewertet werden. In der Folge explodierten die Preise für Grundnahrungsmittel. Hoffnung setzt die Regierung u. a. in den weltgrößten Solarpark in der Wüste und Stromexporte in die EU.

Gastfreundlichkeit

Sobald ein Gast das Haus oder das Zelt betritt, so lautet eine alte Beduinenregel, soll man ihn mindestens drei Tage lang wie ein Mitglied der Familie behandeln. Er muss beköstigt, beschützt und notfalls auch gekleidet werden. Auch heute noch ist die Gastfreundschaft der Ägypter nahezu legendär. Die Chance, dass Einheimische dich zum Essen in ihr Haus oder ihre Wohnung einladen, ist gar nicht so gering. Bevor du eine Einladung annimmst, sollte sie mindestens dreimal ausgesprochen sein, und dann kann es passieren, dass die Gastgeber dir zuliebe für ein opulentes Mahl die Haushaltskasse für Monate im Voraus schröpfen. Bring ein Geschenk mit, Geld für die Kinder, Gebäck oder frisches Obst , keine Blumen.

Gescheiterte Revolution

Am 25. Januar 2011 begann ein 18-tägiger Volksaufstand, der mit dem Sturz von Präsident Mubarak endete. Millionen Ägypter waren auf die Straße gegangen, fast tausend kamen um. Das Ergebnis ist bekannt: 2014 übernahm das Militär in der Rolle des Retters wieder die Macht. Seitdem ist Oberbefehlshaber Abdel Fatah el-Sisi Präsident. Die Revolution aber ist gescheitert. Warum? Erstens gab es keine charismatische Gallionsfigur mit dem Zeug, das Land zu führen. Zweitens hatte keine der Revolutionsparteien ein tragfähiges Konzept für die Zukunft eines neuen Ägypten. Armut, Wirtschaftsmisere, unterdrückte Demokratie – nichts ist heute besser als unter Mubarak. Amnesty International sieht das Land u. a. wegen Willkürverhaftungen und der Knebelung der Meinungsfreiheit in einer anhaltenden „Menschenrechtskrise“.

Shisha mit Chichi

Die markantesten Geräusche eines typisch ägyptischen Kaffeehauses sind das Klappern der Backgammonsteine und das stete Blubbern der Wasserpfeifen. Die Shisha erfreut sich trotz des hohen Schadstoffgehalts ihres Rauchs weiter großer Beliebtheit. Als Mundstück dient Einwegware aus Plastik. In einigen Cafés trennt man die glühende Kohle mit Alufolie vom Tabak, sodass nur der reine Tabakrauch eingeatmet wird. Es gibt die verschiedensten Aromen wie Apfel, Pfirsich und traditionell Rosenblüte oder Minze.

Bloss nicht!

Überflüssige Diskussionen führen

Es gibt Themen, über die man mit den meisten Ägyptern besser nicht zu diskutieren anfängt. Erklären zu wollen, warum du an keinen Gott glaubst, dürfte ebenso in die Sackgasse führen wie Versuche, die israelische Nahostpolitik gegenüber den Palästinensern zu rechtfertigen. 

Alleingänge unternehmen

Unternimm Wanderungen und Touren nie allein ohne ortskundigen Führer. Dünen und Felsen sehen sich oft zum Verwechseln ähnlich, schnell verläuft man sich. Wenn du in der Wüste keinen Trinkwasservorrat dabeihast, kann das verheerende Folgen haben!

Korallen mitnehmen

Überall kann es passieren, dass dir Händler Korallen, die aus Riffen herausgebrochen wurden, ausgestopfte Tiere oder Artikel aus Elfenbein anbieten. Es ist streng verboten, Korallenriffe zu beschädigen, selbst Muscheln und Schnecken sammeln ist zum Schutz der Unterwasserwelt untersagt. Wenn du bei der Ausreise beim Gepäckscannen auffliegst, wird das echt teuer.

Auf Schlepper reinfallen

Gerne sind’s Taxifahrer, die dir ein ganz tolles Restaurant oder einen schönen Souvenirshop zeigen wollen – natürlich wegen ihrer Provision von 30 Prozent oder mehr. Die zahlst du mit, was auch die Vorliebe von Tourguides für Papyrusshops erklärt

Delfine bedrängen

Schreite mit anderen Gästen ein oder melde Bootsführer, die Delfinschulen jagen. Im Wasser hältst du dich besser fern, wenn dort offenbar regelmäßig Fische mit Speiseabfällen angelockt werden. Das ist der Grund, warum es ab und an in Strandnähe zu bösen Begegnungen zwischen Haien und Urlaubern kommt

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger

Es gibt ein Inlandsflugnetz, eingeschränkten Eisenbahnverkehr und ein auf Hauptstrecken recht gut ausgebautes Straßennetz. Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen sind teilweise unzureichend.

Das ägyptische Schienennetz ist teilweise veraltet. Es kommt immer wieder zu schweren Unfällen mit Toten. Mit kurzfristigen Zugausfällen ist insbesondere auf Nebenstrecken zu rechnen. Für Ausländer gelten gesonderte Tarife sowie weitere Einschränkungen.

Die Sicherheitsstandards auf den Fährschiffen, wie sie etwa zur Passage über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards.

Unfälle mit Touristen- und Tauchbooten bzw. -schiffen sind in letzter Zeit vermehrt vorgekommen.

Es gibt vielerorts lokal anmietbare Sammelbusse und Sondertaxis. Die Fahrweise von Fahrzeuglenkern ist oft äußerst riskant, das Unfallrisiko sehr hoch.

Unfälle aufgrund des schlechten Zustands von Fahrzeugen, Geräten und Ausstattungen wie Heißluftballons, Tauchausrüstungen, Quads passieren verhältnismäßig oft.

Die meisten touristisch interessanten Straßenverbindungen sind geteert, für Wüstenpisten ist ein Geländefahrzeug mit Allradantrieb notwendig. Für den Bereich des Sinai (Zufahrt zum Suez-Tunnel) existieren derzeit Zufahrtsbeschränkungen für Geländefahrzeuge.

Für die Einreise mit eigenem Fahrzeug ist ein "Carnet de Passage" und eine lokale Personenhaftpflichtversicherung erforderlich. Zudem wird häufig eine Kaution verlangt, die nicht immer vollständig zurückerstattet wird. Da ägyptische Fahrzeuge oft nur minimale Versicherungen für Personenschäden haben, sollte unbedingt eine zusätzliche Kaskoversicherung abgeschlossen werden.
Übliche verkehrsrechtliche Grundsätze und Vorschriften finden wenig Beachtung. Technischer Zustand und insbesondere die Beleuchtung von Fahrzeugen sind oft mangelhaft.
Es gilt die 0,0-Promillegrenze.
Bei Individualreisen mit eigenem Fahrzeug - von denen aufgrund der o.g. Hinweise derzeit ohnehin weitgehend abgeraten wird - ist zu beachten, dass die Versorgung mit Treibstoff (insbesondere Diesel) nicht in allen Gebieten Ägyptens uneingeschränkt sichergestellt ist.

  • Beachten Sie die bestehende Teilreisewarnung.
  • Verhalten Sie sich im Straßenverkehr auch als Fußgänger besonders vorsichtig.
  • Überzeugen Sie sich bei Anmietung von Ausstattung und Fahrzeugen des technischen Zustands und der Wartung.
  • Vermeiden Sie Nachtfahrten.
  • Meiden Sie soweit wie möglich Überlandfahrten auf der Schiene.
  • Beachten Sie, dass beim Kauf von Zugtickets für Ausländer gesonderte Tarife gelten, die grundsätzlich in Fremdwährung (USD, EUR) zu begleichen sind. Nicht jede Zugverbindung kann von Ausländern gebucht werden.

Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

Homosexuelle Handlungen stehen in Ägypten nicht explizit unter Strafe. Jedoch bestehen weit gefasste Straftatbestände zum Schutz der Moral oder Religion, nach denen auch Homosexualität geahndet werden kann - vor allem wenn sie offen gezeigt wird. Das ägyptische Strafgesetzbuch stellt "Unzucht" (debauchery) unter Strafe. Zwar ist Homosexualität nicht ausdrücklich erwähnt, doch berufen sich die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte auf den entsprechenden Artikel und ein Gesetz zur Bekämpfung der Prostitution von 1961. Es sind in diesem Zusammenhang sowohl Geld- als auch Gefängnisstrafen vorgesehen.

Allerdings ist bisher kein Fall bekannt geworden, in dem ein ausländischer Tourist tatsächlich aufgrund dieser allgemeinen Bestimmungen strafrechtlich verfolgt wurde. Verhaftungen und anschließende Abschiebungen von Ausländern sind dagegen bereits vorgekommen.

Menschenrechtsorganisationen berichten, dass ägyptische Behörden auch Dating-Apps einsetzen, um ausfindig zu machen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch ausländische Touristen Opfer dieses Vorgehens werden könnten.

In Einzelfällen berichteten Transgender-Reisende von Kontrollen und Schwierigkeiten bei der Einreise bis hin zur Verweigerung der Einreise, insbesondere, wenn Name oder Foto im Reisepass nicht der Geschlechtsidentität entsprachen.

  • Beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise für.

Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen (Gefängnis bis hin zur Todesstrafe in besonders schweren Fällen) geahndet.

Anders als in Deutschland sind in Ägypten Prostitution und Ehebruch strafbar.

Das Fotografieren und Filmen von Einrichtungen, Fahrzeugen und Personal des Militärs und der Polizei ohne entsprechende Genehmigung ist nicht gestattet; dasselbe gilt für Gefängnisse bzw. Gebäude der Gefängnisverwaltung. Bei Verstoß drohen Beschlagnahme des Foto-/Filmapparates und Festnahme.

Die Einfuhr und Verwendung von Drohnen und bestimmten anderen Geräten ohne besondere Genehmigung der ägyptischen Behörden kann zur Beschlagnahme der Drohnen bzw. Geräte und zu Verhaftungen und Strafverfolgung führen, s. hierzu im Detail unter Einreise und Zoll - Einfuhrbestimmungen.

Bei kritischen Äußerungen über Ägypten und politischen Kommentaren in den Sozialen Medien ist besondere Vorsicht geboten. Solche können unter anderem als strafbare Beleidigung und Diffamierung Ägyptens und seiner Institutionen (Staatspräsident und Sicherheitskräfte) oder als strafbares "Verbreiten falscher Nachrichten" verfolgt werden.

Nicht offiziell genehmigte Demonstrationen und Proteste sind verboten, die Teilnahme hieran kann zu Strafverfolgung führen.

Landeswährung ist das ägyptische Pfund (EGP). Die Bezahlung mit Kreditkarten ist in den von Touristen frequentierten Hotels und Lokalen üblicherweise möglich. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten ist meist mit Kreditkarte, mit den regulären Debitkarten (Girocard) nur bei Banken, möglich.

Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen ab einem Alter von neun Monaten gefordert, die aus einem Gelbfieberinfektionsgebiet (sowie zusätzlich Eritrea, Ruanda, Somalia, Tansania oder Sambia) einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben. Falls bei Einreise aus den genannten Gebieten keine Gelbfieberimpfung nachgewiesen wird, können Reisende bis zu sechs Tage in Quarantäne genommen werden. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.

Der Nachweis einer Polioimpfung innerhalb von 12 Monaten bis vier Wochen vor Einreise wird von allen Reisenden verlangt, die aus der Demokratischen Republik Kongo, Kenia, Niger oder Syrien einreisen. Die Impfung muss im Internationalen Impfausweis dokumentiert sein.

  • Alle Reisenden sollten eine Poliomyelitis-Grundimmunisierung entsprechend -Empfehlungen besitzen. Bei einem Aufenthalt unter vier Wochen sollte eine Auffrischimpfung erfolgen, wenn die letzte Impfung vor mehr als zehn Jahren verabreicht wurde. Bei einem Aufenthalt von mehr als vier Wochen ist entsprechend -Kriterien eine Impfung vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise empfohlen.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die .

Dengue-Viren werden an der Küste zum Roten Meer (Al-Qusair und Hurghada) durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

Die Prävalenz von HIV im Land ist mit weniger als 0,1 % gering. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome.

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. In den vergangenen Jahren wurden wiederholt Erkrankungen mit enterohämorrhagischen Escherichia coli (EHEC) gemeldet, die nach oder während eines Aufenthalts in Ägypten aufgetreten sind, insbesondere bei Rückkehr aus Hurghada und Marsa Alam. Als Komplikation dieser Erkrankung kann ein hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS) mit Gefahr des Nierenversagens entstehen. EHEC-Infektionsquellen in Ägypten sind vor allem roh verzehrtes Obst und Gemüse sowie nicht durchgegartes Rind- und Schafsfleisch. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Verzichten Sie auf den Verzehr nicht durchgegarter Speisen.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Hepatitis C ist eine Form von Leberentzündung, verursacht durch das Hepatitis-C-Virus. Sie wird vorwiegend über Blutkontakte übertragen. Eine Hepatitis-C-Infektion verläuft meist asymptomatisch, wird aber oft chronisch. In diesem Zusammenhang kann es zu Spätfolgen wie Leberzirrhose oder Leberkrebs kommen. Bislang gibt es keine Impfung gegen den Erreger. Die Erkrankung ist in Ägypten weit verbreitet, ca. 20% der Bevölkerung ist betroffen.

  • Vermeiden Sie jede Form von Blutkontakt, auch Prozeduren wie Körperpiercing, Nadelstichtätowierungen, Rasuren oder Maniküre müssen kritisch gesehen werden.

Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern, insbesondere dem Nildelta, Niltal und den entsprechenden Nebenflüssen, siehe Schistosomiasis.

  • Vom Baden in Süßwassergewässern sollten Sie konsequent absehen.

Leishmaniose und West-Nil-Fieber kommen vor.

In Kairo ist eine ausreichende Versorgung gewährleistet. Die medizinische Versorgung außerhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert, dennoch entspricht sie nach wie vor selbst in den Haupttouristenzentren oft nicht westeuropäischem Standard.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor der Reise durch eine reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte sind z. B. über die zu finden.

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger

Reisewarnung

Überblick

Stand - Fri, 02 Feb 2024 12:00:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Fri, 02 Feb 2024 15:12:41 +0100)

Letzte Änderungen: 

Einreise und Zoll - Einfuhrbestimmungen

Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

Vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel, das ägyptisch-israelische Grenzgebiet (mit Ausnahme von Taba) und entlegene Gebiete der Sahara wird gewarnt.
Von unbegleiteten, individuellen Ausflügen und Überlandfahrten im Süden der Sinai-Halbinsel wird abgeraten.

Derzeit kommt es in Ägypten immer wieder zu pro–palästinensischen Demonstrationen mit teilweise hohen Teilnehmerzahlen. Mit weiteren Großdemonstrationen, insbesondere bei einer zunehmenden Verschärfung der Lage in Gaza, ist auch in den nächsten Wochen zu rechnen, dies vor allem freitags nach dem Mittagsgebet.

Am 8. Oktober 2023 hat ein Polizist an einer touristischen Stätte in Alexandria zwei israelische Touristen und einen ägyptischen Tourguide erschossen. Der Polizist wurde von den ägyptischen Sicherheitsbehörden festgenommen. Es handelt sich um einen Einzelfall.

Am 27. Oktober 2023 kam es zum Einschlag durch Flugkörper (vermutlich fehlgeleitete Drohnen) in den Orten Taba und Nuweiba auf dem Sinai. Mehrere Menschen wurden verletzt.

Die Sicherheitslage in Ägypten ist dennoch insgesamt weiterhin stabil und ruhig.

  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen wie z.B. nach dem Freitagsgebet vor Moscheen.
  • Seien Sie wachsam und informieren Sie sich über die lokalen Medien oder Ihren Reiseveranstalter.

Sicherheit - Teilreisewarnung

Vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel, das ägyptisch-israelische Grenzgebiet (mit Ausnahme von Taba) und entlegene Gebiete der Sahara wird gewarnt.
Von unbegleiteten, individuellen Ausflügen und Überlandfahrten im Süden der Sinai-Halbinsel wird abgeraten.

Terrorismus

Es besteht landesweit weiterhin ein Risiko terroristischer Anschläge. Diese richteten sich in der Vergangenheit meist gegen ägyptische Sicherheitsbehörden, teilweise gegen koptische Einrichtungen und vereinzelt auch gegen ausländische Ziele und Staatsangehörige. Zuletzt forderte 2019 ein Autobombenanschlag im Zentrum von Kairo mindestens 20 Todesopfer und zahlreiche Verletzte.

Auch nach Aufhebung des Ausnahmezustandes 2021 haben die Sicherheitskräfte und das Militär im Zuge der Terrorismusbekämpfung erhebliche Eingriffsbefugnisse. Vor allem nachts ist mit verstärkten Kontrollen durch Sicherheitskräfte zu rechnen.

  • Lassen Sie bei Reisen nach Ägypten, einschließlich der Touristengebiete am Roten Meer, besondere Vorsicht walten.
  • Meiden Sie während der Feiertage (z.B. koptisches Weihnachtsfest am 7. Januar) die Nähe zu koptischen Einrichtungen.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen stets aufmerksam.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Sinai-Halbinsel

Vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel, das Gouvernorat Nordsinai und das ägyptisch-israelische Grenzgebiet - mit Ausnahme des unmittelbaren Küstenabschnitts und des Grenzortes Taba - wird gewarnt.
In diesen Regionen finden militärische Operationen statt, da es in der Vergangenheit zu terroristischen Anschlägen kam.
Im Gouvernorat Nordsinai gilt der Ausnahmezustand, der mit nächtlichen Ausgangssperren einhergeht. Die Straße von Suez nach Taba ist für nichtmilitärische Fahrzeuge gesperrt.

Vor Reisen in den angrenzenden Gazastreifen wird gewarnt; dies gilt insbesondere auch für Personen mit Familienangehörigen im Gazastreifen. Der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen wird aufgrund der aktuellen, unübersichtlichen Sicherheitslage allenfalls in unregelmäßigen Abständen für einen eingeschränkten Personenkreis geöffnet. Die Überlandfahrt nach Rafah ist besonders gefährlich.

Im Süden der Sinai-Halbinsel, das Gouvernorat Südsinai mit den Küstenorten Sharm el-Sheikh, Dahab, Nuweiba und Taba am Roten Meer, wird von unbegleiteten, individuellen Ausflügen und Überlandfahrten abgeraten.

  • Beachten Sie die Hinweise von Hotels und Reiseveranstaltern.
  • Unternehmen Sie Tauch- und Schnorchel-Touren, Bergwanderungen sowie Ausflüge in die Wüste nur in hierfür lizenzierter ortsansässiger Begleitung.
  • Buchen Sie Ausflüge nur mit hierfür lizenzierter ortsansässiger Begleitung.

Übrige Landesteile

Vor Reisen in entlegene Gebiete der Sahara einschließlich der Grenzgebiete zu Libyen und Sudan wird gewarnt.

Die ägyptischen Behörden haben die Grenzregionen zu Libyen und zum Sudan zu Sperrgebieten erklärt und Reisen dorthin untersagt. Die Ausdehnung der bestehenden Sperrgebiete unterliegt ständigen Veränderungen.

Ausflugsziele, die sich in den entlegenen westlichen und südlichen Wüstengebieten befinden, können grundsätzlich mit einer Sondergenehmigung bereist werden. Die Reise muss mit einem durch das Tourismusministerium anerkannten Reiseanbieter erfolgen. Auch bereits genehmigte Wüstenexkursionen können durch Militär und Sicherheitsbehörden kurzfristig untersagt werden.

  • Nehmen Sie nur an professionell organisierten und ortskundig begleiteten Wüstenexkursionen mit anerkannten Reiseanbietern teil.
  • Bereisen Sie keinesfalls Ausflugsziele jenseits gesicherter Orte und Straßenverbindungen.
  • Unternehmen Sie Überlandfahrten nur mit ortskundiger Begleitung.

Innenpolitische Lage

Schwerwiegende terroristische Anschläge auf ägyptische Sicherheitskräfte und zivile Ziele können nicht ausgeschlossen werden.
Demonstrationen können weiterhin vor allem in Kairo und anderen Städten nicht ausgeschlossen werden.
Im Zuge der Terrorismusbekämpfung haben Sicherheitskräfte und Militär erhebliche Eingriffsbefugnisse. Vor allem nachts und bei Demonstrationen ist mit verstärkten Kontrollen durch Sicherheitskräfte zu rechnen.

Kritische Äußerungen über Ägypten und politische Kommentare, auch in den sozialen Medien, können unter anderem als strafbare Beleidigung und Diffamierung Ägyptens oder des Staatspräsidenten bzw. als strafbares „Verbreiten falscher Nachrichten" angesehen werden und eine Strafverfolgung nach sich ziehen. Bei Kontrollen ist eine Durchsuchung nach solchen Kommentaren möglich. Zuletzt kam es im öffentlichen Raum insbesondere in Kairo verstärkt zu Personenkontrollen auch durch Polizisten in Zivil und zur Durchsuchung u.a. von Mobiltelefonen. Weigerungen, den (zivil-)polizeilichen Aufforderungen Folge zu leisten, kann zumindest kurzfristige Freiheitsbeschränkungen bzw. Festnahmen zur Folge haben.

  • Seien Sie wachsam und informieren Sie sich über die lokalen Medien oder Ihren Reiseveranstalter.
  • Beachten Sie Hinweise der Hotels und Reiseveranstalter.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen wie z.B. nach dem Freitagsgebiet vor Moscheen weiträumig
  • Nicht offiziell genehmigte Demonstrationen und Proteste sind verboten, die Teilnahme hieran kann zu Strafverfolgung führen.
  • Meiden Sie vor allem an Tagen wie dem Jahrestag des Sturzes des ehemaligen Präsidenten Mubarak am 25. Januar oder dem Revolutionsjahrestag am 30. Juni unbedingt religiöse Stätten, Universitäten und staatliche Einrichtungen.
  • Seien Sie sich Ihres Verhaltens und Ihrer Äußerungen in der Öffentlichkeit und in sozialen Medien bewusst.

Minengefahr

Minenfelder sind häufig unzureichend gekennzeichnet, insbesondere auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen.

  • Seien Sie in den genannten Gebieten vorsichtig und bleiben Sie auf regulären Straßen und Wegen.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist in Ägypten vergleichsweise niedrig. Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle als auch vereinzelte Übergriffe speziell auf Frauen kommen vor. In den Urlaubsgebieten wie z.B. Hurghada sind teilweise betrügerische bzw. erpresserische Verhaltensweisen bei Taxifahrern zu beobachten.

  • Lassen Sie die übliche Vorsicht walten und seien Sie besonders vorsichtig, wenn Sie allein reisen, auch z.B. als letzter Fahrgast in Sammeltaxis.
  • Vermeiden Sie insbesondere als allein reisende Frau Spaziergänge in Großstädten und außerhalb von Touristenzonen bei Dunkelheit.
  • Nutzen Sie nur Taxis mit eingeschaltetem Taxameter, zahlen Sie nach Aussteigen durch das Fenster. Informieren Sie sich vor Fahrtantritt, z. B. in Ihrem Hotel über das Fahrtziel und den ungefähren Fahrtpreis.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Ägypten liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.

Das Klima reicht von mediterran an der Mittelmeerküste und im Nildelta bis wüstenhaft in Kairo, Mittel- und Oberägypten.

In seltenen Fällen kann es zu tödlichen Vorfällen mit Haien kommen. Zuletzt wurde im Juni 2023 in Hurghada eine Person in Strandnähe durch einen Hai getötet; im Sommer 2022 kam es zu zwei ähnlichen Vorfällen.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Hotel oder Reiseveranstalter zu Gefahren durch Wildtiere und verfolgen Sie die Nachrichten.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Es gibt ein Inlandsflugnetz, eingeschränkten Eisenbahnverkehr und ein auf Hauptstrecken recht gut ausgebautes Straßennetz. Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen sind teilweise unzureichend.

Das ägyptische Schienennetz ist teilweise veraltet. Es kommt immer wieder zu schweren Unfällen mit Toten. Mit kurzfristigen Zugausfällen ist insbesondere auf Nebenstrecken zu rechnen. Für Ausländer gelten gesonderte Tarife sowie ggf. weitere Einschränkungen.

Die Sicherheitsstandards auf den Fährschiffen, wie sie etwa zur Passage über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards.

Unfälle mit Touristen- und Tauchbooten bzw. –schiffen sind in letzter Zeit vermehrt vorgekommen.

Es gibt vielerorts lokal anmietbare Sammelbusse und Sondertaxis. Die Fahrweise von Fahrzeuglenkern ist oft äußerst riskant, das Unfallrisiko sehr hoch.

Unfälle aufgrund des schlechten Zustands von Fahrzeugen, Geräten und Ausstattungen wie z.B. Heißluftballons, Tauchausrüstungen, Quads passieren verhältnismäßig oft.

Die meisten touristisch interessanten Straßenverbindungen sind geteert, für Wüstenpisten ist ein Geländefahrzeug mit Allradantrieb notwendig. Für den Bereich des Sinai (Zufahrt zum Suez-Tunnel) existieren derzeit Zufahrtsbeschränkungen für Geländefahrzeuge.

Für die Einreise mit eigenem Fahrzeug ist ein „Carnet de Passage" und eine lokale Personenhaftpflichtversicherung erforderlich. Zudem wird häufig eine Kaution verlangt, die nicht immer vollständig zurückerstattet wird. Da ägyptische Fahrzeuge oft nur minimale Versicherungen für Personenschäden haben, sollte unbedingt eine zusätzliche Kaskoversicherung abgeschlossen werden.
Übliche verkehrsrechtliche Grundsätze und Vorschriften finden wenig Beachtung. Technischer Zustand und insbesondere die Beleuchtung von Fahrzeugen sind oft mangelhaft.
Es gilt die 0,0-Promillegrenze.
Bei Individualreisen mit eigenem Fahrzeug – von denen aufgrund der o.g. Hinweise derzeit ohnehin weitgehend abgeraten wird – ist zu beachten, dass die Versorgung mit Treibstoff (insbesondere Diesel) nicht in allen Gebieten Ägyptens uneingeschränkt sichergestellt ist.

  • Beachten Sie die bestehende Teilreisewarnung.
  • Verhalten Sie sich im Straßenverkehr auch als Fußgänger besonders vorsichtig.
  • Überzeugen Sie sich bei Anmietung von Ausstattung und Fahrzeugen des technischen Zustands und der Wartung.
  • Vermeiden Sie Nachtfahrten.
  • Meiden Sie soweit wie möglich Überlandfahrten auf der Schiene.
  • Beachten Sie, dass beim Kauf von Zugtickets für Ausländer gesonderte Tarife gelten, die grundsätzlich in Fremdwährung (USD, EUR) zu begleichen sind. Nicht jede Zugverbindung kann von Ausländern gebucht werden.

Führerschein

Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen stehen in Ägypten nicht explizit unter Strafe. Jedoch bestehen weit gefasste Straftatbestände zum Schutz der Moral oder Religion, nach denen auch Homosexualität geahndet werden kann – vor allem wenn sie offen gezeigt wird. Das ägyptische Strafgesetzbuch stellt „Unzucht" (debauchery) unter Strafe. Zwar ist Homosexualität nicht ausdrücklich erwähnt, doch berufen sich die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte auf den entsprechenden Artikel und ein Gesetz zur Bekämpfung der Prostitution von 1961. Es sind in diesem Zusammenhang sowohl Geld- als auch Gefängnisstrafen vorgesehen.

Allerdings ist bisher kein Fall bekannt geworden, in dem ein ausländischer Tourist tatsächlich aufgrund dieser allgemeinen Bestimmungen strafrechtlich verfolgt wurde. Verhaftungen und anschließende Abschiebungen von Ausländern sind dagegen bereits vorgekommen.

Menschenrechtsorganisationen berichten, dass ägyptische Behörden auch Dating-Apps einsetzen, um LGBTIQ ausfindig zu machen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch ausländische Touristen Opfer dieses Vorgehens werden könnten.

In Einzelfällen berichteten Transgender-Reisende von Kontrollen und Schwierigkeiten bei der Einreise bis hin zur Verweigerung der Einreise, insbesondere, wenn Name oder Foto im Reisepass nicht der Geschlechtsidentität entsprachen.

Rechtliche Besonderheiten

Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen (Gefängnis bis hin zur Todesstrafe in besonders schweren Fällen) geahndet.

Anders als in Deutschland sind in Ägypten Prostitution und Ehebruch strafbar.

Das Fotografieren und Filmen von Einrichtungen, Fahrzeugen und Personal des Militärs und der Polizei ohne entsprechende Genehmigung ist nicht gestattet; dasselbe gilt für Gefängnisse bzw. Gebäude der Gefängnisverwaltung. Bei Verstoß drohen Beschlagnahme des Foto-/Filmapparates und Festnahme.

Die Einfuhr und Verwendung von Drohnen und bestimmten anderen Geräten ohne besondere Genehmigung der ägyptischen Behörden kann zur Beschlagnahme der Drohnen bzw. Geräte und zu Verhaftungen und Strafverfolgung führen, s. hierzu im Detail unter Einreise und Zoll - Einfuhrbestimmungen.

Bei kritischen Äußerungen über Ägypten und politischen Kommentaren in den Sozialen Medien ist besondere Vorsicht geboten. Solche können unter anderem als strafbare Beleidigung und Diffamierung Ägyptens und seiner Institutionen (z.B. Staatspräsident und Sicherheitskräfte) oder als strafbares „Verbreiten falscher Nachrichten" verfolgt werden.

Nicht offiziell genehmigte Demonstrationen und Proteste sind verboten, die Teilnahme hieran kann zu Strafverfolgung führen.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist das ägyptische Pfund (EGP). Die Bezahlung mit Kreditkarten ist in den von Touristen frequentierten Hotels und Lokalen üblicherweise möglich. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten ist meist mit Kreditkarte, mit den regulären Debitkarten (Girocard) nur bei Banken, möglich.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Ägyptens sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja, aber siehe Anmerkungen
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen:

Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Bei Einreise mit Personalausweis wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu sind zwei biometrische Passfotos erforderlich.
Trotz der Möglichkeit, damit einzureisen, wird der Personalausweis nicht von allen Stellen in Ägypten als ausreichendes Ausweisdokument angesehen. Z. B. wird bei Abhebungen von Überweisungen über die einschlägigen Bargeldtransferunternehmen die Vorlage eines Reisepasses verlangt.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum.
Das Visum kann vor der Einreise bei einer ägyptischen Auslandsvertretung oder bei Einreise („on arrival") beantragt werden.

  • Beachten Sie, dass es sich bei  „Visa on arrival" grundsätzlich um Tourismusvisa handelt.
  • Klären Sie ggf. bei der für Sie zuständigen ägyptischen Auslandsvertretung vorab, welche Visumkategorie Sie für Ihren Reisezweck benötigen.

Visum vor der Einreise

Gegen eine Gebühr von 25 EUR zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 3 EUR (für ein einfaches Touristen-Visum) erteilen die ägyptische Botschaft in Berlin und die Generalkonsulate in Frankfurt und Hamburg auf Antrag Visa. Weitere Informationen bietet die Botschaft der Arabischen Republik Ägypten in Berlin.

Visa bei Einreise (on arrival)

Die Gebühr beträgt für eine einfache Einreise 25 USD (bzw. entsprechender Gegenwert in EUR), für mehrfache Einreisen 60 USD, und ist an offiziellen Bankschaltern vor Erreichen der Passschalter zu entrichten. Abweichungen der Gebühren vor Ort sind möglich.

Ausreise

Gesetzliche Regelungen in Ägypten erlauben Charterflüge mit dem Ausland nur als Gesamtpaket, das Ein- und Ausreiseflug umfasst. Es gibt Fälle, in denen Passagieren, die einen Charterflug nur zur Ausreise gebucht hatten, der Antritt des Fluges mitunter verweigert worden ist. Dies geschah insbesondere, wenn zuvor ein Linienflug zur Einreise benutzt wurde oder wenn sich ein Passagier bereits länger als einen Monat in Ägypten aufgehalten hatte.

Hinweise für Doppelstaater

Reisende, auch minderjährige Kinder, die neben der deutschen zugleich auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen, z.B. durch Abstammung von einem ägyptischen Elternteil, werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Ägypten ausschließlich als Ägypter behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den ägyptischen Gesetzen, sobald sie sich in Ägypten aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen).

Einreise aus Israel

Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten. Am Grenzübergang Taba/Eilat erhält man lediglich ein 14-tägiges Visum für die Sinai-Halbinsel.

Möchte man hingegen weitere Teile Ägyptens bereisen, ist das Visum zuvor in Deutschland oder im ägyptischen Generalkonsulat in Eilat (25 USD) zu erwerben.

Minderjährige

Nach ägyptischem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren), die (auch) die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen, ohne Zustimmung des (ägyptischen) Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft in Kairo ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.

Einfuhrbestimmungen

Fremdwährungen sind ab einem Gegenwert von 10.000 USD bei Einreise zu deklarieren. Die Wiederausfuhr von Beträgen über diesem Wert ist nur bei erfolgter Deklarierung bei Einreise erlaubt.

Die Einfuhr von ägyptischer Währung nach Ägypten ist nur in begrenztem Umfang gestattet. Über die aktuellen Einfuhrgrenzen unterrichtet die ägyptische Tourismusbehörde.

Die Nichtbeachtung der geltenden Vorschriften zur Ein- und Ausfuhr von Bargeld kann zu strafrechtlicher Verfolgung inklusive Festnahme sowie Beschlagnahmung des Bargeldes führen.

In Ägypten besteht wie in vielen anderen Ländern ein striktes Ausfuhrverbot u.a. für alle antiken Gegenstände sowie für eine Vielzahl von unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tieren (z.B. Korallen, Muscheln, versteinertes Holz), auch wenn diese scheinbar legal käuflich erworben wurden. Auch die Wiederausfuhr von ägyptischen Altertümern, die von nach Ägypten einreisenden Ausländern mitgebracht werden, ist nicht gestattet, selbst wenn diese Gegenstände im Herkunftsland auf legalem Wege erworben wurden und dafür ein Nachweis erbracht werden kann.

Die Einfuhr von Drohnen ohne eine vorher einzuholende Genehmigung der ägyptischen Zivilluftfahrtbehörde ist untersagt. Bei Feststellung im Rahmen der Einreisekontrollen durch den Zoll werden die Drohnen beschlagnahmt und es kann zu Verhaftungen und Strafverfolgung kommen, siehe auch Besondere strafrechtliche Vorschriften.

Auch bei der Einfuhr von Tauch- und Schnorchelrobotern, Walkie-Talkies und bestimmten GPS-fähigen Geräten (ausgenommen persönlich genutzte Smartphones) kann es bei der Einreise, ohne die entsprechenden Genehmigungen, zu Problemen bis hin zur Beschlagnahmung der betreffenden Geräte und strafrechtlicher Verfolgung kommen.

  • Nehmen Sie bei Zweifeln darüber, ob ein Gerät nach Ägypten eingeführt werden darf, vorab Kontakt mit der zuständigen ägyptischen Botschaft auf.

Heimtiere

Für die Einfuhr von Heimtieren sind grundsätzlich ein tierärztliches Gesundheitszeugnis, der Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung und ggf. auch Nachweise über Laboruntersuchungen und einer Titer-Bescheinigung – meist im Rahmen des EU-Heimtierausweises, übersetzt in englischer Sprache, nötig.

Gesundheit

Impfschutz

Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen ab einem Alter von neun Monaten gefordert, die aus einem Gelbfieberinfektionsgebiet (sowie zusätzlich Eritrea, Ruanda, Somalia, Tansania oder Sambia) einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben. Falls bei Einreise aus den genannten Gebieten keine Gelbfieberimpfung nachgewiesen wird, können Reisende bis zu sechs Tage in Quarantäne genommen werden. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.

Der Nachweis einer Polioimpfung innerhalb von 12 Monaten bis vier Wochen vor Einreise wird von allen Reisenden verlangt, die aus der Demokratischen Republik Kongo, Kenia, Niger oder Syrien einreisen. Die Impfung muss im Internationalen Impfausweis dokumentiert sein.

  • Alle Reisenden sollten eine Poliomyelitis-Grundimmunisierung entsprechend STIKO-Empfehlungen besitzen. Bei einem Aufenthalt unter vier Wochen sollte eine Auffrischimpfung erfolgen, wenn die letzte Impfung vor mehr als zehn Jahren verabreicht wurde. Bei einem Aufenthalt von mehr als vier Wochen ist entsprechend WHO-Kriterien eine Impfung vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise empfohlen.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden an der Küste zum Roten Meer (Al-Qusair und Hurghada) durch tagaktive Aedes-Mücken  übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

HIV/AIDS

Die Prävalenz von HIV im Land ist mit weniger als 0,1 % gering. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome.

Durchfallerkrankungen (u.a. EHEC-Erkrankung)

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. In den vergangenen Jahren wurden wiederholt Erkrankungen mit enterohämorrhagischen Escherichia coli (EHEC) gemeldet, die nach oder während eines Aufenthalts in Ägypten aufgetreten sind, insbesondere bei Rückkehr aus Hurghada und Marsa Alam. Als Komplikation dieser Erkrankung kann ein hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS) mit Gefahr des Nierenversagens entstehen. EHEC-Infektionsquellen in Ägypten sind vor allem roh verzehrtes Obst und Gemüse sowie nicht durchgegartes Rind- und Schafsfleisch. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Verzichten Sie auf den Verzehr nicht durchgegarter Speisen.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Hepatitis C

Hepatitis C ist eine Form von Leberentzündung, verursacht durch das Hepatitis-C-Virus. Sie wird vorwiegend über Blutkontakte übertragen. Eine Hepatitis-C-Infektion verläuft meist asymptomatisch, wird aber oft chronisch. In diesem Zusammenhang kann es zu Spätfolgen wie Leberzirrhose oder Leberkrebs kommen. Bislang gibt es keine Impfung gegen den Erreger. Die Erkrankung ist in Ägypten weit verbreitet, ca. 20% der Bevölkerung ist betroffen.

  • Vermeiden Sie jede Form von Blutkontakt,  auch Prozeduren wie Körperpiercing, Nadelstichtätowierungen, Rasuren oder Maniküre müssen kritisch gesehen werden.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern, insbesondere dem Nildelta, Niltal und den entsprechenden Nebenflüssen, siehe Schistosomiasis.

  • Vom Baden in Süßwassergewässern sollten Sie konsequent absehen.

Weitere Infektionskrankheiten

Leishmaniose und West-Nil-Fieber kommen vor.

Medizinische Versorgung

In Kairo ist eine ausreichende Versorgung gewährleistet. Die medizinische Versorgung außerhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert, dennoch entspricht sie nach wie vor selbst in den Haupttouristenzentren oft nicht westeuropäischem Standard.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor der Reise durch eine reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte sind z. B. über die DTG zu finden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Krankenhäuser und Apotheken stehen Besuchern vor allem in den Großstädten und Urlaubsgebieten zur Verfügung. Die medizinische Versorgung auch außerhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert, dennoch entspricht sie auch in den Touristenzentren nicht immer westeuropäischem Standard.

Daher wird nachdrücklich der Abschluss einer Auslands-Reisekrankenversicherung empfohlen, die auch einen im Notfall medizinisch notwendigen (Flug-)Rücktransport abdecken sollte.

Essen und Trinken

Magen - und Darmprobleme sind häufig, daher sollte man einen Vorrat an entsprechenden Medikamenten mitnehmen. Als Trinkwasser und zum Zähneputzen sollte man nur Mineralwasser verwenden. Für die ersten Wochen des Aufenthalts empfiehlt es sich, abgefülltes Wasser zu trinken, welches überall erhältlich ist. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.

Milch ist in der Regel nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Dosenmilch oder Milchpulver nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch am besten vermeiden. Fisch- und Fleischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Obst sollte geschält und Gemüse gekocht werden. Von dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird abgeraten.

Impfungen

Titel Besondere Vorsichtsmaßnahmen Gesundheitszeugnis erforderlich
Gelbfieber 1 -
Cholera Nein -
Typhus & Polio 3 -
Malaria 2 -
Essen & Trinken - -

Anmerkungen Impfungen

[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die 9 Monate und älter sind und aus einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete (sowie zusätzlich Eritrea, Ruanda, Somalia, Tansania oder Sambia) einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben. 

[2] Die Malaria-Art Plasmodium vivax und die gefährlichere Form Plasmodium falciparum können von Juni bis Oktober in der Region um Al Faiyoum (Nil-Oase) auftreten, jedoch besteht nur ein geringes Risiko (keine Fälle seit 2014). In Alexandria und Kairo besteht kein Malaria-Risiko. Für Ägypten wird eine Malariaprophylaxe derzeit nicht empfohlen.

[3] Eine Impfung gegen Thypus wird allen Reisenden empfohlen. Der Nachweis einer Impfung gegen Polio innerhalb von 12 Monaten bis 4 Wochen vor Einreise wird von allen Reisenden verlangt, die aus der Demokratischen Republik Kongo, Kenia, Niger oder Syrien einreisen. Die Impfung muss im Internationalen Impfausweis dokumentiert sein.

Gesundheitszeugnis

Für eine Arbeitserlaubnis ist ein negativer HIV-Test in englischer Sprache erforderlich.

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden. Als Reiseimpfungen werden auch Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.

Bilharziose-Erreger kommen im Süßwasser vor (vor allem im Nildelta, Niltal und im Suezkanal-Gebiet). Das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt an der Küste zum Roten Meer vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz. 

Landesweit besteht ein erhöhtes Infektionsrisiko für Hepatitis A und Hepatitis B. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen. Die durch Blutkontakt übertragene Hepatitis C ist weit verbreitet; Körperpiercing, Tätowierungen, Rasuren und Maniküren sollte man vermeiden.

Leishmaniose und West-Nil-Fieber kommen vor. Empfehlenswert ist ein wirksamer Insektenschutz.

HIV/Aids ist eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.

Es besteht ein Risiko für Meningokokken-Meningitis vor allem im Niltal. Alljährlich werden während der Trockenzeit von Dezember bis Mai vermehrt Meningokokken-Meningitis Erkrankungen registriert. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen.

Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksack- und Abenteuerreisende sowie für Kinder wird zu einem Impfschutz geraten. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Man sollte auf ausreichenden Sonnenschutz achten und stets eine ausreichende Trinkwassermenge mit sich führen.

Pass- und Visabestimmungen

Notwendige Einreisedokumente

Titel Pass erforderlich Visum erforderlich Rückflugticket erforderlich Personalausweis/Identitätskarte
Deutschland 1 Ja/2 Ja Ja
Österreich Ja Ja/2 Ja -
Schweiz Ja Ja/2 Ja -
Andere EU-Länder Ja/1 Ja/2 Ja 1
Türkei Ja Ja/2 Ja -

Personalausweise/Identitätskarten

Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können für touristische Aufenthalte auch mit einem Personalausweis (+ zwei separate biometrische Passbilder) einreisen, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist. Bei der Einreise mit dem Personalausweis wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Es empfiehlt sich dennoch aus mehreren Gründen die Einreise mit einem Reisepass, weil der Personalausweis nicht von allen Stellen (z.B.: bei Überweisungen) in Ägypten anerkannt wird:

[1] Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien und Portugal (Achtung: Staatsangehörige der übrigen EU-Länder, der Schweiz und der Türkei benötigen einen Reisepass). 

Hinweis: Bei der Einreise mit Personalausweis muss eine spezielle Einreisekarte ausgefüllt werden, für die zwei biometrische aktuelle Passfotos vorgelegt werden müssen. Der Personalausweis wird jedoch nicht überall in Ägypten als ausreichendes Ausweisdokument akzeptiert. Die Einreise mit dem Reisepass ist einfacher und schneller.

Die Visumpflicht bleibt jedoch bestehen (siehe dazu auch die Anmerkung [2] zu Visa bei der Einreise).

Reisepassinformationen

Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Visainformationen

Ein Visum ist erforderlich für alle in der obigen Tabelle genannten Staatsbürger.

eVisum

U.a. Staatsbürger der folgenden in der obigen Tabelle genannten Länder können vor der Reise ein e-Visum für touristische und geschäftliche Aufenthalte von bis zu 30 Tagen beantragen. Das eVisum sollte mindestens 7 Tage vor der Abreise beantragt werden:

(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder;

(b) Schweiz.

Hinweis: Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass die Ausstellung von e-Visa technisch noch nicht ganz ausgereift ist und lediglich eine Ergänzung der herkömmlichen Visaausstellung darstellt.

Visum bei der Einreise
(a) [2] Derzeit können u.a. Staatsbürger der EU-Länder, der Schweiz und der Türkei für einen Aufenthalt von maximal 30 Tagen ein Visum direkt bei der Einreise am Flughafen erhalten (bei Einreise auf dem Land- oder Seeweg ist das Visum vorab zu besorgen). Die Beantragung des Visums bei der Einreise am Flughafen ist in der Regel mit Wartezeit verbunden. Die Beantragung eines Visums vor der Einreise wird empfohlen. Das Visum bei der Einreise muss an offiziellen Bankschaltern vor der Passkontrolle bezahlt werden.


Sinai-Resort-Erlaubnis-Stempel bei der Einreise für Badeorte im Süden der Sinai-Halbinsel
Bei der Einreise über den Flughafen Taba, Flughafen St. Catharine und den Flughafen Sharm El-Sheikh können Touristen aus allen in der obigen Tabelle genannten Länder (außer türkische Staatsangehörige)  für einen Aufenthalt von bis zu 15 Tagen mit Sinai-Resort-Erlaubnis-Stempel einreisen und sich an Badeorten im Süd-Sinai aufhalten. Der Sinai-Resort-Erlaubnis-Stempel ist kostenlos und wird am Grenzübergang ausgestellt.

Einreise mit dem Schiff
Ausländer, die mit einem Schiff in Ägypten ankommen und vom gleichen Hafen abfahren, erhalten eine Erlaubnis, sich maximal 24 Stunden in Ägypten aufhalten zu dürfen. Es gibt auch Aufenthaltserlaubnisse für 3 Tage.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Bei Einreise mit Personalausweis sind zwei separate aktuelle Passfotos erforderlich. Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türkei: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Reist ein Minderjähriger unter 18 Jahren allein oder mit nur einem Elternteil/Sorgeberechtigten, benötigt er deren/dessen Einverständniserklärung (auf Englisch) sowie Kopien der Reisepässe der Eltern/des anderen Elternteils/Sorgeberechtigen und seiner eigenen Geburtsurkunde. Der Minderjährige sollte von einem anderen Erwachsenen begleitet werden, der in der Einverständniserklärung erwähnt sein muss.

 

Einreise mit Haustieren

Für Hunde und Katzen wird bei der Einreise ein amtstieräztliches Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland benötigt, das nicht mehr als 2 Wochen alt sein darf. Wird das Tier bei der Einreise dennoch für nicht gesund befunden, muss es für maximal 15 Tage in Quarantäne. Die Kosten trägt der Reisende.

Bearbeitungsdauer

Je nach Staatsangehörigkeit unterschiedlich, mindestens jedoch 3-5 Arbeitstage, in Frankfurt für Reisende mit türkischer Staatsangehörigkeit 5 Konsulararbeitstage (Expressbearbeitung: 2 Konsulararbeitstage). In Bern je nach Nationalität und Reisezweck bis zu 6 Wochen.

Hinweis: Die Bearbeitungszeit in der Konsularabteilung der Botschaft in Berlin beträgt derzeit mindestens 1 Woche.

Gültigkeit

Touristenvisum: I. d. R. 3 Monate ab Ausstellungsdatum (einmalige Einreise). 
Geschäftsvisum: I. d. R. 3 Monaten ab Ausstellungsadatum (einmalige Einreise).

Eine Verlängerung im Land ist bei vorab besorgten Visa sowie bei Visa bei der Einreise mit Reisepass möglich.

Aufenthaltsverlängerung

Visum bei der Einreise: Mit Reisepass (Visastempel) Verlängerung möglich; mit Personalausweis und Einreisekarte Verlängerung nicht möglich.

Transit

Transitpassagiere, die innerhalb von 24 Stunden weiterreisen, den Transitraum nicht verlassen und gültige Weiterreisedokumente vorweisen können, benötigen kein Transitvisum.

Visaarten und Kosten

Touristenvisum, Geschäftsvisum und Transitvisum für ein- oder mehrmalige Einreise.

Kosten

Hinweis: Diese Visumgebühren beziehen sich auf Visa, die vor der Abreise bei einer konsularischen Vertretung beantragt werden, nicht auf Visa bei der Einreise.

Deutschland:
Die Gebühren gelten für Deutsche sowie für türkische Staatsbürger mit Aufenthaltstitel für Deutschland:

Antragstellung in Berlin, Frankfurt und Hamburg

Das Konsulat in Berlin erhebt für alle Visumanträge eine zusätzliche Servicegebühr in Höhe von 3 €.

Touristenvisum:

einmalige Einreise: 25 € (Deutsche) bzw. 40 € in Berlin und Frankfurt (alle anderen Nationalitäten);
mehrmalige Einreise: 100 € (mehrmalige Einreise).

Geschäftsvisum:

einmalige Einreise: 100 €,

mehrmalige Einreise: 140 €.

Visum bei der Einreise am Flughafen: 25 US$ bzw. entsprechender Gegenwert in Euro (einfache Einreise), 60 US$ bzw. entsprechender Gegenwert in Euro (mehrfache Einreise), möglichst in bar.

e-Visum: einmalige Einreise: 25 US$, mehrmalige Einreise: 60 US$

Achtung: Wenn Flug- oder Reisegesellschaften die Visumbeschaffung übernehmen, fallen durch Servicegebühren ggf. deutlich höhere Kosten an.

Antrag erforderlich

(a) 1 ausgefülltes Antragsformular.
(b) 2 biometrische Passfotos.
(c) Reisepass mit mindestens einer freien Seite (Restgültigkeit: 6 Monate bei der Einreise). Kopie der relevanten Seiten des Reisepasses erforderlich. (Hinweis: Ein Personalausweis wird bei der Visumbeantragung vor der Reise nicht akzeptiert.)

(d) Gebühren (bei Antragstellung in bar, in Bern auch per Postanweisung).
(e) Ggf. Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(f) Ggf. Hotelbuchungs- und Flugticketbestätigung.
(g) Frankierter Einschreiben-Rückumschlag für die Zustellung des visierten Reisepasses.

Geschäftsvisum zusätzlich:
(h) Firmenschreiben mit Firmenstempel, genaue Adresse des Aufenthaltsorts und Aufenthaltsdauer.

Möglicherweise sind weitere Unterlagen erforderlich.

Unterlagen für ein Visum bei der Einreise
(a) Reisepass (oder Personalausweis mit 2 zusätzlichen Passfotos).
(b) Rück- oder Weiterreisetickets.
(c) Gebühr (25 US$) in bar.

E-Visum

(a) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 8 Monate gültig ist.

(b) Visumgebühr.

(c) Reiseroute.

(d) Hotelreservierung.

(e) ggf. Einladungsschreiben.

Geld

Geldwechsel

Fremdwährungen können in Banken, offiziellen Wechselstuben und in den meisten Hotels getauscht werden. Bei Banken gibt es meist einen besseren Kurs als bei Wechselstuben oder an der Hotelrezeption. Akzeptiert werden alle gängigen internationalen Währungen.

Währung

1 Ägyptisches Pfund = 100 Piaster. Währungskürzel: LE (£E), EGP (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 200, 100, 50, 20, 10, 5 und 1 E£ und 50, 25, 10 und 5 Piaster; Münzen gibt es in den Nennbeträgen 50, 25, 20, 10 und 5 Piaster sowie 1 £E, sie sind aber so gut wie nicht im Umlauf.

Devisenbestimmungen

Ein- und Ausfuhr der Landeswährung auf 5.000 E£ beschränkt.
Unbeschränkte Einfuhr von Fremdwährungen, Deklarationspflicht ab einem Gegenwert von 10.000 US$. Die Ausfuhr von Fremdwährungen ist auf die eingeführte Summe beschränkt. Quittungen und Umtauschbelege müssen vorgelegt werden.

Kreditkarten

Hinweis: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.

Kreditkarten (Mastercard, American Express, Diners Club und Visa) werden nicht überall angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Nur größere Hotels oder Restaurants in Kairo und in den Touristenorten akzeptieren Kreditkarten als direktes Zahlungsmittel. Mit manchen Kreditkarten (Visa/Mastercard) kann an Geldautomaten größerer Banken Bargeld in der Landeswährung abgehoben werden.

Reiseschecks

Reiseschecks werden in Ägypten nicht akzeptiert.

Öffnungszeiten der Bank

So-Do 08.30-14.00 Uhr. Filialen in Hotels und am Flughafen haben längere bzw. durchgehende Öffnungszeiten.

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel können zollfrei nach Ägypten eingeführt werden:

200 Zigaretten oder 25 Zigarren oder 200 g Tabak;

1 l alkoholische Getränke 

Neue Artikel und Geschenke bis 10.000 E£.

Anmerkung: Personen, die mit wertvollen elektronischen Geräten wie Kameras, Videokameras, Computern und Mobiltelefonen reisen, müssen diese Gegenstände in ihrem Reisepass eingetragen haben, sofern sie einen Aufenthalt von mehr als 4 Wochen planen. Falls die Gegenstände im Land bleiben, werden Zollgebühren fällig.

Verbotene Importe

Drogen, Betäubungsmittel, Medikamente (außer zum persönlichen Gebrauch), Baumwolle sowie lebende, gefrorene und ausgestopfte Vögel; Vogelprodukte und Produkte aus Vögeln; eine vollständige Liste ist vom Ägyptischen Fremdenverkehrsamt (s. Kontaktadressen) erhältlich.

Exportbestimmungen

Für die Ausfuhr von Teppichen wird eine Genehmigung des Handelsministeriums benötigt.

Verbotene Exporte

Es besteht ein striktes Ausfuhrverbot für antike Gegenstände (mehr als 100 Jahre alt), alle unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tiere (z.B. Korallen). Für die Ausfuhr solcher Gegenstände ist eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich. Nicht ausgeführt werden dürfen Drogen und Lebensmittel. Auf Märkten gekauftes Gold und Silber darf nur in kleinen Mengen für den persönlichen Gebrauch ausgeführt werden.

Quellenangaben
  • Marco Polo - Ägypten, MAIRDUMONT GmbH & Co. KG, 2023-23, 2023-21, 2022-20, 2020-20, 2019-19, 2015-17
  • DuMont Die Welt - Atlas mit Länderlexikon, DuMont Reiseverlag, 2015-04
  • Ägypten - Reise- und Sicherheitshinweise, Auswärtiges Amt, Stand - 06.03.2024 (Unverändert gültig seit: 02.02.2024)
    Haftungsausschluss: Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
  • Der Reiseführer, Columbus Travel Media Ltd., Stand - 06.03.2024 (Unverändert gültig seit: 02.02.2024)
    Information: Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger werden mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel Media veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr.
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