Ländername | Kirgisische Republik (Kirgisistan) - Kyrgys Respublikasy (kirgisisch) |
Klima | Trocken und kontinental; heiße Sommer und kalte Winter; erhebliche tägliche Temperaturschwankungen |
Lage | Kirgisistan grenzt im Norden an Kasachstan, im Westen an Usbekistan, im Süden an Tadschikistan und im Osten an China |
Fläche | 198.500km2 |
Hauptstadt | Bischkek (ehemals Frunse), 680m über Normalnull, rund 980.000 Einwohner |
Bevölkerung | rund 6,01 Millionen Einwohner (ca. 600.000 als Gastarbeiter in Russland); circa 8.000 Deutschstämmige; Nationalitäten: insgesamt rund 80, davon Kirgisen 70%, Usbeken 15%, Russen 6,7% (Zensus 2009). Bevölkerungswachstum: 2,09% (2016 laut Weltbank) |
Sprache | Staatssprache: Kirgisisch; seit Mai 2000 ist Russisch als 'offizielle Sprache' in der Verfassung verankert |
Religion | Muslime 75%, Russisch-Orthodoxe 20%, Andere 5% |
Nationaltag | 31. August (Unabhängigkeitstag 1991) |
Staats-/Regierungsform | präsidiale Demokratie |
Staatsoberhaupt | Almazbek Atambaev |
Regierungschef | Sapar Isakov |
Außenminister | Erlan Abdyldaev |
Parlament | Das Parlament wird im 5-jährigen Rhythmus gewählt. Das am 4. Oktober 2015 auf der Grundlage der mit Referendum vom 27.06.2010 angenommenen Verfassung gewählte zweite Parlament setzt sich wie folgt zusammen: Sozialdemokratische Partei (SDPK) (38 Mandate), Respublika-Ata Jurt (28 Mandate), Kyrgyzstan (18 Mandate), Önügüü-Progress (13 Mandate), Bir Bol (12 Mandate), Ata Meken (11 Mandate). |
Währung | 1 Euro = 82 Som (15. September 2017) |
Zeitzone | MEZ+4h |
Stromnetz | 220 V/ 50 Hz (Europäischer Stecker) |
Reiseadapter | Nicht notwendig |
Kfz-Länderkennzeichen | KS |
ISO-3166 | KG, KGZ |
Internet-TLD | .kg |
Landesvorwahl | +996 |
Bei Reisen innerhalb ganz Kirgisistans wird zu Vorsicht geraten. Gewaltsame Zusammenstöße, beispielsweise im Rahmen von Demonstrationen im Zusammenhang mit innenpolitischen Entwicklungen in Kirgisistan, können im gesamten Land nicht ausgeschlossen werden. Es wird daher empfohlen, Menschenansammlungen zu meiden, nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr zu Fuß unterwegs zu sein und sich regelmäßig über die Sicherheitslage informiert zu halten.
Insbesondere im Süden des Landes gibt es islamistische Gruppierungen mit potenziell terroristischer Ausrichtung. Anschläge auch auf westliche Einrichtungen sind nicht auszuschließen. 2015 führten kirgisische Sicherheitsbehörden im Stadtgebiet Bischkek Antiterroreinsätze mit mehreren getöteten mutmaßlichen Terroristen und auch zivilen Opfern durch. Ende August 2016 war die chinesische Botschaft in Bischkek Ziel eines Selbstmordattentats.
Von Überlandfahrten bei Nacht wird abgeraten, da sie wegen teilweise sehr schlechter Straßen, Erdrutschen, dem häufig unsicheren technischen Zustand der am Verkehr teilnehmenden Fahrzeuge und dem wechselhaften Klima (Kälteeinbrüche) schwierig und gefährlich sind. Die schlechten Straßenverhältnisse landesweit und die von westeuropäischen Verkehrsgewohnheiten abweichende Fahrweise bedeuten eine generell erhöhte Unfallgefahr im Straßenverkehr. Dies gilt auch für die vielbefahrene Strecke Bischkek-Almaty.
Bei Unfällen (auch unverschuldeten) muss damit gerechnet werden, dass der Fahrer straf- und zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen wird. Bei Ausländern gilt dann, dass vor Ausreise unter Umständen der Ausgang eines Gerichtsprozesses abgewartet werden muss. Die Botschaft rät daher davon ab, als Selbstfahrer innerhalb Kirgisistans zu verreisen.
In den Grenzgebieten (zu Usbekistan, Tadschikistan, Kasachstan und China) gelten besondere Regeln (z.B. Fotografierverbot). Auch können diese Gebiete vermint sein. Der Grenzverlauf ist an vielen Stellen nicht klar ausgeschildert. Im Falle von Grenzübertritten abseits offizieller Grenzkontrollpunkte drohen längere Haftstrafen. Es wird daher empfohlen, die Grenzregion nicht ohne ortskundige Reiseführer zu bereisen.
Grenzübergänge können ad hoc geschlossen werden. Eine verlässliche Auskunft kann hierzu nicht gegeben werden, da die Grenzöffnungen oder -schließungen ohne Vorlaufzeit bekanntgegeben werden.
Das Auswärtige Amt weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei dem Grenzübergang Karamyk nach Tadschikistan nicht um einen internationalen Grenzübergang handelt. In der Vergangenheit wurde deutschen Staatsangehörigen der Grenzübertritt dort bereits häufig verwehrt.
Angesichts allgemeiner Kriminalität ist Vorsicht geboten, vor allem an schlecht einsehbaren Orten wie Fußgängerunterführungen und bei Dunkelheit.
In der generell bei Dunkelheit sehr schlecht beleuchteten Hauptstadt Bischkek ist es in der Vergangenheit, vor allem nach Einbruch der Dunkelheit, zu Raubüberfällen auch auf Ausländer gekommen. Reisenden wird empfohlen, bei Dunkelheit grundsätzlich nicht mehr zu Fuß unterwegs zu sein. Taxis sind in Bischkek günstig und können telefonisch bestellt werden. Bitte seien Sie an typischerweise von Ausländern frequentierten Orten besonders vorsichtig (z. B. in der Nähe von Hotels, Restaurants, Bars). Achtung auch vor Taschen- und Trickdiebstählen auf den zahlreichen Basaren. Bei Überfällen wird von Widerstand abgeraten, da die Gewaltschwelle niedrig liegt.
Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um eine schnelle Kontaktaufnahme im Notfall zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggfs. über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.
Offizielle Landeswährung ist der Som. Die Währung ist voll konvertibel. Die Ein- und Ausfuhr ausländischer Währungen unterliegt keinen Beschränkungen, sofern diese zollrechtlich entsprechend deklariert werden. Der Umtausch von Bargeld (Euro oder US-Dollar) ist in den größeren Städten problemlos möglich. Es sollten möglichst nur Banknoten in einwandfreiem Zustand mitgebracht werden, da Noten mit kleineren Rissen oder verknitterte/verschmutzte Banknoten häufig nicht umgetauscht werden. Kleine Banknoten (5, 10 und 20 Euro) werden oft nur zu einem etwas schlechteren Kurs getauscht.
Kreditkarten werden nur selten akzeptiert, bieten sich jedoch gerade in Bischkek an den Geldautomaten zur problemlosen Bargeldabhebung an. Internationale Bar-Überweisungen können zum Beispiel über Western Union durchgeführt werden.
Beim Besuch entlegener Gegenden ist für Reisende ohne kirgisische oder russische Sprachkenntnisse sprach- und ortskundige Begleitung zu empfehlen (auch aus Sicherheitsgründen).
Verhalten Sie sich bei Personenkontrollen kooperativ. Die kirgisische Polizei hat das Recht, Ihren Pass und das Visum zu überprüfen und Reisende ohne gültigen Reisepass festzuhalten. Reisende sollten daher ihren Reisepass stets bei sich führen.
Die Polizei hat nicht das Recht, während normaler Personenkontrollen den Inhalt Ihrer Taschen zu untersuchen oder Sie gar abzutasten. Leider kam es in der Vergangenheit mehrfach vor, dass Touristen dazu genötigt wurden, oft unter dem Vorwand der Drogenkontrolle. Anschließend wurden die Betroffenen in manchen Fällen unter Druck gesetzt und mit der Forderung von "Gebühren" konfrontiert. Treten Sie generell gegenüber Staatsvertretern höflich, aber selbstbewusst auf und weisen Sie auf Ihre Rechte hin. Lassen Sie die Situation nicht eskalieren. Kontaktieren Sie im Notfall die deutsche Botschaft. Sollten Sie zu Geldzahlungen genötigt worden sein oder sonstiges Fehlverhalten der Sicherheitskräfte festgestellt haben, nimmt die Botschaft gern Ihre Beschwerde auf und meldet den Fall an die kirgisischen Behörden.
Wandertouren in unbekanntem Gelände sollten nur in ortskundiger Begleitung durchgeführt werden. Von "wildem Campen" ohne ortskundige Begleitung durch einen Reiseveranstalter rät die Botschaft aus Sicherheitsgründen ab.
Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen drei Monate ab Einreise gültig sein.
Personen, gegen die in einem GUS-Staat eine Fahndungsausschreibung vorliegt, müssen mit Zurückweisung bei der Einreise in die Kirgisische Republik rechnen.
Deutsche Staatsangehörige können, unabhängig vom Reisezweck, für einen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen visumfrei nach Kirgisistan einreisen. Für Aufenthalte von mehr als 60 Tagen ist weiterhin ein Visum erforderlich, das vorab bei der dafür zuständigen kirgisischen Auslandsvertretung eingeholt werden muss.
Deutsche Staatsangehörige, die sich länger als 60 Tage in Kirgisistan aufhalten, müssen sich außerdem innerhalb von 5 Tagen nach Einreise bei der zuständigen Behörde registrieren. Zuständig ist der Staatliche Registrierungsdienst.
Am 1. September 2017 wurde vom Außenministerium der Kirgisischen Republik das elektronische Visum eingeführt. Das e-Visum kann für Aufenthalte bis zu 90 Tagen zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken über die Webseite www.evisa.e-gov.kg beantragt werden. Die Registrierungspflicht gilt nach bisherigen Erkenntnissen auch für Inhaber von e-Visa. Davon unbenommen werden Visa weiterhin von den kirgisischen Auslandsvertretungen erteilt.
Alleinreisende Minderjährige müssen eine notariell beglaubigte Zustimmung der Eltern bzw. Sorgeberechtigen mit russischer Übersetzung bei sich führen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere Zollvorschriften vor.
Bei der Einfuhr von Kraftfahrzeugen und Motorrädern sollten Reisende, die eine Fahrt durch mehrere Länder mit dem eigenen Kfz unternehmen, bspw. über Kirgisistan, Kasachstan, Russland, Belarus und von dort über Polen zurück nach Deutschland, darauf achten, dass die bei der Einreise in die Eurasische Wirtschaftsunion an der kirgisischen Grenze erteilte temporäre Einfuhrgenehmigung für das Fahrzeug die für die Strecke notwendige Fahrtzeit abdeckt. Die kirgisischen Zollbehörden haben mitgeteilt, dass die Erteilung einer Einfuhrgenehmigung, mit ausreichend langer Gültigkeitsdauer, grundsätzlich möglich ist. Anderenfalls ist mit erheblichen Problemen und Strafen bei der Ausreise aus der Eurasischen Wirtschaftsunion zu rechnen.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere strafrechtliche Vorschriften vor.
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert (www.who.int). Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de).
Dazu gehören, auch für Erwachsene, die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Keuchhusten (Pertussis), Mumps, Masern, Röteln, Influenza (Risikogruppen) und Pneumokokken (über 60 Jährige). Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus, FSME und Tollwut empfohlen.
Seit November 2016 ist das ganze Land offiziell von der als malariafrei erklärt worden. Zuvor gab es vereinzelt nachgewiesene Infektionen mit Plasmodium vivax.
Das HIV Vorkommen in der Bevölkerung ist bisher gering (Prävalenz <0,1%). Zu den Hauptrisikogruppen gehören intravenöse Drogenbenutzer und Prostituierte.
Tuberkulose stellt in Kirgistan ein relevantes Gesundheitsproblem dar. Es werden immer noch über. 100 Neuerkrankungen / 100 000 Einwohner / Jahr erfasst. Die Resistenzrate des Tuberkelerregers gegen die üblichen Tuberkulosemedikamente ist relativ hoch.
Diese von Zecken übertragene virale Hirnhautentzündung ist im Land äußerst selten, die Datenlage ist allerdings spärlich.
Besonders in ländlichen Gebieten werden immer wieder Bruzelloseerkrankungen erfasst. Diese bakterielle, fieberhafte Erkrankung kann durch Kontakt mit kranken Tieren (Schafen, Ziegen, Rinder) oder Genuss von nicht ausreichend gekochten Tierprodukten übertragen werden. Vom Genuss von rohen Milchprodukten ist unbedingt abzuraten.
Diese hoch fieberhafte Virusinfektion tritt in Kirgistan sporadisch auf. Jedes Jahr kommt es in ländlichen Regionen von April - Oktober zu einzelnen, kleinen Ausbrüchen, auch mit tödlichen Verläufen. Übertragen wird das Virus durch Zecken von Nutztieren wie Schafen, Ziegen, Rinder und Kamelen sowie über Blut infizierter Tiere und Menschen. Schutz vor Zecken und Abstand von Tieren wird empfohlen.
Jedes Jahr kommt es in ländlichen Regionen zu einzelnen, kleinen Ausbrüchen dieser bakteriellen Infektion, die überwiegend durch kranke Rinder verursacht werden. Ein Infektionsrisiko besteht nur bei Kontakt mit Vieh, oder Umgang mit deren Produkten (Fellen, rohe Milch- bzw. Fleischprodukte).
Bei Aufstieg in Höhen über 3.000 Meter kann es zur Ausbildung einer Höhenkrankheit kommen. Langsames Aufsteigen und bei Symptomen (z.B. Kopfschmerzen, Atemnot) sofortiger Abstieg sind dringend zu beachten.
Die medizinische Versorgung in Kirgisistan entspricht nicht europäischen Verhältnissen. Es wird empfohlen, wichtige Medikamente sowie Verbandmaterial und Einwegspritzen mitzuführen, da diese auch bei Behandlung in Krankenhäusern selbst beschafft werden müssen. Ein mit Deutschland vergleichbares Rettungssystem (z.B. per Hubschrauber) mit intensivmedizinischen Behandlungsmöglichkeiten ist nicht vorhanden. Selbst in der Hauptstadt können Notfälle meist nur unzureichend behandelt werden.
Bei schweren Erkrankungen oder Verletzungen muss eine medizinische Evakuierung erwogen werden. Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/)
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
Die medizinische Versorgung in Kirgisistan entspricht nicht europäischen Verhältnissen. Es wird empfohlen, wichtige Medikamente sowie Verbandmaterial und Einwegspritzen mitzuführen, da diese auch bei Behandlung in Krankenhäusern selbst beschafft werden müssen. Ein mit Deutschland vergleichbares Rettungssystem (z.B. per Hubschrauber) mit intensivmedizinischen Behandlungsmöglichkeiten ist nicht vorhanden. Reisende, die sich besonderen Risiken aussetzen (in Kirgisistan u.a. Bergsteiger) müssen sich bewusst sein, dass auch in der Hauptstadt Notfälle meist nur unzureichend behandelt werden können.
Wer auf Medikamente angewiesen ist, sollte seine Reiseapotheke entsprechend gut bestücken.
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Notrückführung wird dringend empfohlen.
Titel | Besondere Vorsichtsmaßnahmen | Gesundheitszeugnis erforderlich |
---|---|---|
Typhus & Polio | Ja | - |
Malaria | 1 | - |
Essen & Trinken | 2 | - |
Cholera | Nein | - |
Gelbfieber | Nein | - |
[1] Ein geringes Malariarisiko besteht vor allem zwischen Juni und Oktober in den südlichen und westlichen Teilen des Landes, v.a. in Batken, Osh, Jalal-Abad und Zhele-Abadskaya an der Grenze von Tadschikistan und Usbekistan sowie vereinzelt in der Hauptstadt Bishkek. Es handelt sich ausschließlich um die weniger gefährliche Malariaart Plasmodium vivax.
[2] Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für diverse Infektionskrankheiten die durch verunreinigte Speisen oder Getränke übertragen werden (z.B. Hepatitis A, Typhus, Bakterienruhr, Amöbenruhr, Lambliasis, Wurmerkrankungen). Wasser ist im Allgemeinen keimfrei, weist jedoch einen hohen Gehalt an Schwermetallen auf. Milch ist pasteurisiert, und Milchprodukte können unbesorgt verzehrt werden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch, rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
Landesweit besteht das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Die durch Zeckenbiss übertragene Russische Frühsommer-Meningoenzephalitis (RSSE) kommt besonders während der Sommermonate in manchen Gebieten des Landes vor. Bei beruflicher Tätigkeit oder Freizeitaktivitäten mit möglicher Zeckenexposition in endemischen Gebieten wird eine Schutzimpfung gegen RSSE empfohlen. Bei Zeckenbefall im Zweifelsfall den Arzt aufsuchen.
Tollwut kommt landesweit vor und wird vor allem durch streunende Hunde übertragen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Sicherheitshinweis vom Auswärtigen Amt:
Stand: 10.01.2017
Unverändert gültig seit: 30.12.2016
Bei Reisen innerhalb ganz Kirgisistans wird zu Vorsicht geraten. Gewaltsame Zusammenstöße, beispielsweise im Rahmen von Demonstrationen im Zusammenhang mit innenpolitischen Entwicklungen in Kirgisistan, können im gesamten Land nicht ausgeschlossen werden. Es wird daher empfohlen, Menschenansammlungen zu meiden, nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr zu Fuß unterwegs zu sein und sich regelmäßig über die Sicherheitslage informiert zu halten.
Im Gebiet um Tamga und Barskoon am südlichen Ufer des Sees Issyk-Kul (Rayon Jeti-Oguz) kann es gelegentlich im Zusammenhang mit Protesten gegen die Goldmine Kumtor zu Demonstrationen und Straßenblockaden kommen.
Auch im Süden des Landes (usbekische Exklave Sokh bzw. in Djalal-Abad) kann es aufgrund der fortbestehenden Spannungen zu Auseinandersetzungen kommen.
Terrorismus
Insbesondere im Süden des Landes gibt es islamistische Gruppierungen mit potenziell terroristischer Ausrichtung. Anschläge auch auf westliche Einrichtungen sind nicht auszuschließen. 2015 führten kirgisische Sicherheitsbehörden im Stadtgebiet Bischkek Antiterroreinsätze mit mehreren getöteten mutmaßlichen Terroristen und auch zivilen Opfern durch. Am 30.8.2016 war die chinesische Botschaft in Bischkek Ziel eines Selbstmordattentats.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Von Überlandfahrten bei Nacht wird abgeraten, da sie wegen teilweise sehr schlechter Straßen, Erdrutschen, dem häufig unsicheren technischen Zustand der am Verkehr teilnehmenden Fahrzeuge und dem wechselhaften Klima (Kälteeinbrüche) schwierig und gefährlich sind. Die schlechten Straßenverhältnisse landesweit und die von westeuropäischen Verkehrsgewohnheiten abweichende Fahrweise bedeuten eine generell erhöhte Unfallgefahr im Straßenverkehr. Dies gilt auch für die vielbefahrene Strecke Bischkek-Almaty.
Bei Unfällen (auch unverschuldeten) muss damit gerechnet werden, dass der Fahrer straf- und zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen wird. Bei Ausländern gilt dann, dass vor Ausreise unter Umständen der Ausgang eines Gerichtsprozesses abgewartet werden muss. Die Botschaft rät daher davon ab, als Selbstfahrer innerhalb Kirgisistans zu verreisen.
In den Grenzgebieten (zu Usbekistan, Tadschikistan, Kasachstan und China) gelten besondere Regeln (z.B. Fotografierverbot). Auch können diese Gebiete vermint sein. Der Grenzverlauf ist an vielen Stellen nicht klar ausgeschildert. Im Falle von Grenzübertritten abseits offizieller Grenzkontrollpunkte drohen längere Haftstrafen. Es wird daher empfohlen, die Grenzregion nicht ohne ortskundige Reiseführer zu bereisen.
Grenzübergänge
Grenzübergänge können ad hoc geschlossen werden. Eine verlässliche Auskunft kann hierzu nicht gegeben werden, da die Grenzöffnungen oder -schließungen ohne Vorlaufzeit bekanntgegeben werden.
Das Auswärtige Amt weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei dem Grenzübergang Karamyk nach Tadschikistan nicht um einen internationalen Grenzübergang handelt. In der Vergangenheit wurde deutschen Staatsangehörigen der Grenzübertritt dort bereits häufig verwehrt.
Kriminalität
Angesichts der signifikant gestiegenen allgemeinen Kriminalität ist besondere Umsicht geboten, vor allem an schlecht einsehbaren Orten wie Fußgängerunterführungen und bei Dunkelheit.
In der generell bei Dunkelheit sehr schlecht beleuchteten Hauptstadt Bischkek ist es in der Vergangenheit, vor allem nach Einbruch der Dunkelheit, zu Raubüberfällen auch auf Ausländer gekommen. Reisenden wird empfohlen, bei Dunkelheit grundsätzlich nicht mehr zu Fuß unterwegs zu sein. Taxis sind in Bischkek günstig und können telefonisch bestellt werden. Bitte seien Sie an typischerweise von Ausländern frequentierten Orten besonders vorsichtig (z. B. in der Nähe von Hotels, Restaurants, Bars). Achtung auch vor Taschen- und Trickdiebstählen auf den zahlreichen Basaren. Bei Überfällen wird von Widerstand abgeraten, da die Gewaltschwelle niedrig liegt.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.
Titel | Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückflugticket erforderlich |
---|---|---|---|
Türkei | Ja | Nein | Ja |
Andere EU-Länder | Ja | 1 | Ja |
Deutschland | Ja | Nein | Ja |
Österreich | Ja | Nein | Ja |
Schweiz | Ja | Nein | Ja |
Allgemein erforderlich, muss bei visumfreien Reisen bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Wird ein Visum benötigt, muss der Reisepass 6 Monate über das Visum hinaus gültig sein.
Die Einreisebestimmungen können sich jederzeit ändern. Reisende sollten sich bei den zuständigen Vertretungen erkundigen.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen:
(a) Deutschland, Österreich, Schweiz und alle anderen EU-Staaten ([1] Ausnahme: Bulgarien, Rumänien und Zypern).
(b) Türkei für Aufenthalte von max. 30 Tagen.
e-Visum
Staatsangehörige aller Nationen können ein e-Visum für touristische und geschäftliche Aufenthalte von bis zu 90 Tagen beantragen. Inhaber von e-Visa müssen an den internationalen Flughäfen Manas und Osh oder am Grenzübergang Ak-jol ankommen.
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass mit Lichtbild für Kinder unter 16 Jahren oder eigener Reisepass.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Allein reisende Minderjährige benötigen eine notariell beglaubigte Zustimmung der Sorgeberechtigten mit russischer Übersetzung.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Deutschland und Schweiz: Je nach Visumgebühr unterschiedliche Bearbeitungsdauer. Österreich: In der Regel 5 Werktage, plus Postweg. Expressvisum (nur in dringenden Fällen) innerhalb von 3 Werktagen.
Unterschiedlich, s. Visumgebühren.
(a) Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die innerhalb von 48 Std. weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und gültige Dokumente für die Weiterreise vorweisen können, benötigen kein Transitvisum.
(b) Transitvisa werden bei der Botschaft gegen Vorlage des Visums des Drittlandes erteilt.
Einreisevisum (für Touristen, Geschäfts- und Privatreisen), Transit- und Dauervisa (nur für Geschäfts- und Dienstreisen, zwei- und mehrmalige Einreise).
Visum bei der Botschaft
Die Konsulargebühren werden in US-Dollar ausgegeben und sind zum aktuellen Wechselkurs in Euro bzw. in Schweizer Franken zu bezahlen.
Auskünfte über die aktuellen Visagebühren erteilen die zuständigen diplomatischen Vertretungen.
Touristenvisum:
(a) 1 Antragsformular.
(b) 1 Passfoto.
(c) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über die Gültigkeit des Visums hinaus gültig ist.
(d) Gebühr (von der Bank abgestempelter Überweisungsbeleg).
Privatreisen zusätzlich:
(e) Einladung vom Innenministerium (für Aufenthalte über 1 Monat).
Geschäftsvisum zusätzlich:
(f) Entsendungsschreiben mit Angaben über Ziel und Zweck der Reise. Geschäftsreisen bis zu 1 Monat: Einladungsschreiben seitens kirgisischer Staatseinrichtungen können ohne Bestätigung des Außenministeriums direkt bei der Botschaft vorgelegt werden, Einladungen von kirgisischen Privatfirmen müssen durch das Außenministerium bestätigt werden.
Gruppenvisum (ab 7 Personen):
(a) Pass im Original des Gruppenleiters und Kopien (3-fach) der Reisepässe der übrigen Teilnehmer.
(b) Teilnehmerliste in 3-facher Ausfertigung mit Namen (in alphabetischer Reihenfolge), Vornamen, Geburtsdatum, Passnummer, Staatsangehörigkeit, Ein- und Ausreisedatum, Kopie der Reisepässe sowie Reisepass im Original des Gruppenleiters.
(c) Einzahlungsbeleg mit Bankstempel.
Der postalischen Antragstellung sollten der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren sowie ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beigelegt werden.
Devisen (vor allem US-Dollar) werden bevorzugt angenommen, russische Rubel werden ebenfalls noch akzeptiert. Alle Rechnungen werden normalerweise bar beglichen. Wer mit Reiseveranstaltern fährt, bezahlt seine Reise im Voraus. Da es nicht genug Wechselgeld gibt, sollten Besucher insbesondere kleine Geldscheine mit sich führen. Wechseln kann man in Banken und offiziellen Valutawechselstellen.
1 Som = 100 Tyjin. Währungskürzel: KS, KGS (ISO-Code). Banknoten sind in den Werten von 5.000, 1.000, 500, 200, 100, 50, 20, 10, 5 und 1 Som im Umlauf, Münzen in den Nennbeträgen 10, 5, 3 und 1 Som sowie 50, 10 und 1 Tyjin.
Unbeschränkte Ein- und Ausfuhr der Landeswährung und von Fremdwährungen. Deklarationspflicht besteht jedoch.
Werden selten akzeptiert. In Wechselstuben und Banken (Demir Bank, Unicredit Bank) können sie zur Abhebung von Bargeld genutzt werden. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Werden lediglich in Banken in Bischkek akzeptiert, die Gebühren sind jedoch sehr hoch.
I. Allg. Mo-Fr 08.30-17.30 Uhr (Städte).
Folgende Artikel können zollfrei nach Kirgisistan eingeführt werden (Personen ab 16 J.):
1000 Zigaretten oder 1 kg Tabakprodukte;
1,5 l Spirituosen und 2 l Wein;
Parfüm und Eau de Toilette für den persönlichen Bedarf.
Bei der Einreise müssen Touristen ein Zollerklärungsformular ausfüllen, das bis zur Ausreise aufbewahrt werden muss. Dies berechtigt zur Einfuhr von Gegenständen für den persönlichen Bedarf, einschl. Währungen und Wertsachen, die auf dem Formular aufgeführt werden müssen. Die Zollabfertigung kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
Arzneimittel sowie frisches Obst und Gemüse, gegen Kirgisistan gerichtetes Bild- oder Schriftmaterial.
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