Länderinformationen

Bereiten Sie sich auf Ihre Reise vor und genießen Sie die Vorfreude! An dieser Stelle finden Sie ausführliche Informationen zu Ihrem Reiseziel, wichtige Hinweise zur reisemedizinischen Vorsorge sowie aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.


Uruguay

Steckbrief

Uruguay - Fakten

Ländername Republik Östlich des Uruguay, República Oriental del Uruguay
Fläche 176.215 km2
Hauptstadt Montevideo
Bevölkerung 3.444.263
Sprache Spanisch
Staats-/Regierungsform Präsidiale Demokratie mit direkt gewähltem Präsidenten; 2 Kammern mit 30 Senatoren und 99 Abgeordneten Verfassung von 1967 mit Änderungen von 1996
Staatsoberhaupt Präsident Luis Alberto Lacalle Pou (Partido Nacional), seit 01.03.2020, Amtszeit 5 Jahre.
Regierungschef Präsident Luis Alberto Lacalle Pou (Partido Nacional), seit 01.03.2020, Amtszeit 5 Jahre.
Außenminister Omar Paganini (seit 06.11.2023)
Währung uruguayischer Peso
Zeitzone UTC-3, UTC-2
Reiseadapter C, F, I, L
Kfz-Länderkennzeichen UY
ISO-3166 UY, URY
Internet-TLD .uy
Landesvorwahl +598
Website https://www.gub.uy/

Geographie

Das Hügelland Uruguay ist Teil des Brasilianischen Schildes, der vor allem im Süden zutage tritt. Im Nordwesten sind jüngere geologische Schichten zu finden. Das Land ist überwiegend flach, nur ein Zehntel der Staatsfläche erreicht Höhen über 200 m. An der Atlantikküste und am Río de la Plata ermöglichen die fruchtbaren Lössdecken und Schwemmlandbecken eine ertragreiche Landwirtschaft. Das Land ist durch zahlreiche Flüsse gegliedert, die zumeist in den Uruguay und den Rio Negro münden. Im Zentrum liegt der Rio-Negro-Stausee. Es herrscht subtropisches Klima.

Politik und Bevölkerung

Das Parlament der präsidialen Republik besteht aus Abgeordnetenhaus (99 Sitze) und Senat (30). Das Staatsoberhaupt wird alle fünf Jahre direkt gewählt. Der weitaus größte Teil der Bevölkerung ist europäischer, vor allem spanischer und italienischer Herkunft. Die indianische Urbevölkerung wurde zwischen dem 16. und der Mitte des 19. Jh. vollständig vernichtet. Uruguay hat die höchste Alphabetisierungsrate in Südamerika.

Geschichte

Das Gebiet des heutigen Uruguay war schon um 10 000 v. Chr. bevölkert. Ende des 17. Jh. stand es unter der Vorherrschaft der über Brasilien eindringenden Portugiesen. Nach einem mehrjährigen Krieg gegen Brasilien erlangte das Land 1825 die Unabhängigkeit. 1976–84 wurde Uruguay von einer Militärdiktatur beherrscht. Historische Estancias und die Gauchos halten die Erinnerung an die Blütezeit des Landes wach.
Klimadaten
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger

Das Hauptverkehrsmittel ist der Autobus. Es gibt zahlreiche gute Busgesellschaften, die über moderne und klimatisierte Fahrzeuge verfügen.
Für den Straßenverkehr wird der Abschluss einer Unfallversicherung sowie einer Kaskoversicherung empfohlen. Bei einem Autounfall sollte die Polizei immer hinzugezogen werden. Allerdings ist sie bei Sachschäden nach uruguayischem Recht nicht zu einer Mitwirkung verpflichtet. Umsichtiges Fahren wird empfohlen und nächtliche Überlandfahrten sollten aus Sicherheitsgründen vermieden werden. Bei Unfällen mit Personenschäden ist auch bei fahrlässiger Verursachung mit Gefängnisstrafe und vorab mit Untersuchungshaft bis zum Beginn des Prozesses zu rechnen.
Es gilt absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille). Die allgemeine, für den innerstädtischen Verkehr in Uruguay festgelegte, Höchstgeschwindigkeit beträgt 45 km/h.
Die Polizei führt Geschwindigkeits- und Alkoholkontrollen durch und verhängt bei Zuwiderhandlungen hohe Geldbußen, aktuell in Montevideo etwa 240 bzw. 450 EUR.
Auch die Nutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt ist in Uruguay verboten.
Bei der Beförderung durch Taxis ist die Vorbestellung durch eine allgemeine Taxirufnummer ratsam; für eventuelle Reklamationen sollte die Kennnummer des Taxis vom Schild auf dem Dach des Fahrzeugs notiert werden, die mit dem Kfz-Kennzeichen übereinstimmen sollte. Insbesondere in Montevideo empfiehlt sich die Nutzung von Taxi-Apps, die den Namen, das Fahrzeug und die Fahrtstrecke aufzeichnen.

Der deutsche Führerschein im Plastikkartenformat wird für touristische Aufenthalte als ausreichend anerkannt.

Uruguay hat als erstes südamerikanisches Land gleichgeschlechtliche Ehen anerkannt. Die Toleranz gegenüber ist hoch.

  • Beachten Sie dennoch die allgemeinen Hinweise für.

Touristen sind der Konsum, der Besitz und der Handel mit Marihuana und allen anderen Drogen weiterhin verboten. Nur Privatpersonen mit dauerhaftem rechtmäßigen Aufenthalt in Uruguay ist unter bestimmten Voraussetzungen der Besitz von Cannabispflanzen erlaubt. Der Handel mit Marihuana, wie auch der mit anderen Rausch- und Betäubungsmitteln, bleibt auch diesen Personen grundsätzlich weiterhin verboten. Der Polizei obliegt im Einzelfall die Entscheidung, ob sie den Besitz einer bestimmten Menge von Marihuana, mit der eine Person angetroffen wird, als Eigenbedarf ansieht oder zur Strafanzeige bringt.

Landeswährung ist der uruguayische Peso (UYU). Internationale Kreditkarten werden allgemein akzeptiert. Mit Kredit- sowie Debitkarten (mit Maestro) kann an vielen Geldautomaten Bargeld abgehoben werden.
USD und EUR sind als Zahlungsmittel anerkannt und können problemlos in den zahlreichen Wechselstuben (Casas de Cambio) zum aktuellen Kurs gegen die einheimische Währung UYU gewechselt werden.

Dengue-Viren werden durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Der Dengue-Ausbruch im Nachbarland Argentinien greift im Frühjahr 2024 auch auf Uruguay über. Betroffen sind hauptsächlich die Departments Salto, Paysandú und Montevideo. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern, Älteren, Übergewichtigen und Menschen mit Vorerkrankungen schwerwiegende Komplikationen inklusive möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Denguefieber

  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Schutz vor Insekten insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen.
  • Schlafen Sie unter einem imprägnierten Moskitonetz.

Es bestehen keine Pflichtimpfungen für Uruguay. Eine Gelbfieberimpfung ist bei Reisen nach bzw. Reisen aus Uruguay in ein Drittland nicht vorgeschrieben oder erforderlich.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt auch gegen Tollwut, Hepatitis B und Dengue-Fieber empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die .

Seit November 2023 kommt es hauptsächlich im nördlichen Argentinien, aber auch in Uruguay, zu Ausbrüchen der durch dämmerungsaktive Mücken übertragenen WEE, die in der Regel Huftiere betrifft, aber auch Menschen gefährden kann. Es sind mehrere Fälle bei Menschen aufgetreten. Die Erkrankung führt bei Menschen zu hohem Fieber und einer Gehirnentzündung. Aufgrund der ungewöhnlich langen und schweren Regenfälle in den letzten Monaten wird in der Region mit einer erheblichen Zunahme durch Mücken übertragener Infektionen gerechnet.

  • Beachten Sie insbesondere während des Tages und in den Dämmerungsstunden Maßnahmen zum Mückenschutz. Aufgrund der Wirtschaftskrise in Argentinien und des hohen lokalen Bedarfes sind Mückenschutzmittel vor Ort nur schwer erhältlich. Bringen sie diese daher möglichst aus Deutschland mit.

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Diese seltene virale Erkrankung wird landesweit meist in ländlichen Gebieten durch Aufnahme von kontaminierten Sekreten infizierter Nagetiere über die Atemwege bzw. den Magen-Darm-Trakt übertragen. Nach zwei bis vier Wochen kann es zu grippeähnlichen Symptomen wie Kopf- und Gliederschmerzen kommen. In seltenen Fällen können tödliche Komplikationen durch Befall der Nieren oder des Herz-Lungensystems entstehen. Eine Impfung bzw. medikamentöse Prophylaxe existiert nicht, siehe Hantavirus.

  • Vermeiden Sie den Kontakt mit den Ausscheidungen von Nagetieren.

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen und Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Das medizinische Versorgungsangebot ist in großen Städten und insbesondere Montevideo in der Regel mit dem in Europa zu vergleichen. Die Versorgung ist auf dem Lande jedoch bisweilen technisch, apparativ und hygienisch problematisch.

Die deutschen Auslandsvertretungen vor Ort stellen auf Wunsch Listen der ihnen bekannten deutsch- und englischsprachigen Ärzte zur Verfügung. Die Angaben erfolgen aufgrund von Informationen, die den Auslandsvertretungen zum Zeitpunkt der Abfassung vorliegen. Die Hinweise und insbesondere die Benennung der Ärzte sind dabei unverbindlich und ohne Gewähr. Der Patient hat für alle Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit dem von ihm selbst erteilten Behandlungsauftrag aufzukommen.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreisekranken- und Rückholversicherung ab.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte sind z. B. über die zu finden.

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger

Reisewarnung

Überblick

Stand -
(Unverändert gültig seit: )

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Die allgemeine medizinische Versorgung ist in Montevideo gut und in den größeren Städten des Inlands ausreichend. In Montevideo gibt es Krankenhäuser und deutschsprachige Ärzte. Die Behandlungskosten sind jedoch hoch.

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung sowie einer Reiserückholversicherung wird empfohlen.

Impfungen

Titel Besondere Vorsichtsmaßnahmen Gesundheitszeugnis erforderlich
Gelbfieber 1 -
Cholera Nein -
Typhus & Polio 2 -
Essen & Trinken 3 -
Malaria Nein -

Anmerkungen Impfungen

[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebieten kommen. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitpassagiere, die in Uruguay den Transitraum nicht verlassen.

[2] Typhus kommt vor, Poliomyelitis nicht. Eine Typhusimpfung wird bei Rucksackreisen und Langzeitaufenthalten empfohlen.

[3] Wegen der Gefahr möglicher Darminfektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Trinkwasser kann im Allgemeinen unbesorgt getrunken werden. Außerhalb der größeren Städte ist es jedoch nicht immer keimfrei und sollte sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Milch ist pasteurisiert und kann, ebenso wie Milchprodukte aus ungekochter Milch, Fleischwaren, Geflügel, Meeresfrüchte, Obst und Gemüse, unbesorgt verzehrt werden.

Andere Risiken

Chagas-Erkrankungen werden durch Raubwanzen, die vor allem in den ländlichen Gebieten im Inneren des Landes vorkommen, herbeigeführt. Bei Übernachtungen in einfachen Hütten und im Freien empfiehlt sich ein Insektenschutz mit Moskitonetzen.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

Pass- und Visabestimmungen

Notwendige Einreisedokumente

Titel Pass erforderlich Visum erforderlich Rückflugticket erforderlich
Deutschland Ja Nein Ja
Österreich Ja Nein Ja
Schweiz Ja Nein Ja
Andere EU-Länder Ja Nein Ja
Türkei Ja Nein Ja

Reisepassinformationen

Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss während des visumfreien Aufenthalts gültig sein. Ein Reisepass, der bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig ist, wird empfohlen, besonders wenn ein Transit in Drittstaaten geplant ist. 

 

Hinweis: Die Anforderungen von Fluggesellschaften an den Reisepass hinsichtlich seiner Mindestgültigkeit kann von den staatlichen Vorschriften abweichen. Reisende sollten diesbezüglich ihre Fluggesellschaft kontaktieren. Staatsangehörige Deutschlands sind verpflichtet, bei der Ein- und Ausreise aus / nach Deutschland über ein gültiges Ausweisdokument zu verfügen.

Visainformationen

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für touristische Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen:

EU-Länder, Schweiz und Türkei.

 

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Allein oder mit nur einem Sorgeberechtigten reisende Minderjährige benötigen eine vom zuständigen Konsulat auf Spanisch ausgestellte und vom/von den Sorgeberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung, wenn sie sich zum Zeitpunkt der Ausreise aus Uruguay länger als ein Jahr in Uruguay aufgehalten haben.

Einreise mit Haustieren

Für Katzen, Hunde und andere Haustiere wird ein internationales Gesundheitszeugnis benötigt, das u.a. bescheinigt, dass das Tier frei von Parasiten ist. Zusätzlich wird ein internationaler Impfpass mit Nachweis einer Tollwutimpfung verlangt, der bestätigt, dass die Impfung maximal 30 Tage vor der Einreise vorgenommen wurde. Der Impfpass muss ein Foto des Tieres enthalten.

Bei Hunden zusätzlich: Impfung gegen „Tenia Echinococcus granulozus“ muss mit dem Mittel Praziquantel zwischen 72 Stunden bis 30 Tage vor Abreise verabreicht und im Impfpass vermerkt werden.


Für die Ausreise von Hunden und Katzen aus Uruguay, die sich länger als 30 Tage im Land aufgehalten haben, ist es innerhalb von 10 Tagen vor Ausreise aus Uruguay erforderlich, eine entsprechende Bescheinigung beim „Ministerio de Ganaderia Agricultura y Pesca“ (Tel: 23 08 86 53 -Anschrift: Millán 4741, Montevideo- oder 2412 63  38 -Anschrift: Constituyente 1476, Montevideo-) ausstellen zu lassen.
 

Achtung: Da es keine Quarantäneeinrichtung gibt, werden Tiere, die die nötigen Einfuhrbestimmungen nicht erfüllen, getötet. Detaillierte Informationen von den zuständigen diplomatischen Vertretungen.

Vögel dürfen nicht eingeführt werden.

Hinweis: Genaue Angaben zur Einfuhr von Haustieren sind auf der Webseite des Generalkonsulats von Uruguay in Hamburg (www.conuruale.de) erhältlich.

Bearbeitungsdauer

3-4 Wochen.

Gültigkeit

3 Monate, Verlängerung um weitere 3 Monate vor Ort bei der Dirección Nacional de Migración möglich.

Transit

Die Möglichkeit des Transit without visa (TWOV) besteht nicht. Ein Transitvisum ist für alle visumpflichtigen Reisenden erforderlich.

Visaarten und Kosten

Transit- und Touristenvisum.

Antrag erforderlich

Die erforderlichen Unterlagen sind je nach Nationalität unterschiedlich und sind bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Einzelfall zu erfragen. Unter Umständen ist eine Genehmigung aus Monetvideo notwendig.

Geld

Geldwechsel

Der Umtausch sollte vorzugsweise in Banken oder Wechselstuben (Casas de Cambio) vorgenommen werden, beim Umtausch in Hotels ist der Kurs meist ungünstiger. Die Inflationsrate ist niedriger als in den meisten anderen südamerikanischen Ländern, die Wechselkurse schwanken aber dennoch häufig.

Währung

1 Uruguayischer Peso = 100 Centésimos. Währungskürzel: $U, UYU (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 2.000, 1.000, 500, 200, 100, 50 und  20 NU$; Münzen in den Nennbeträgen 10, 5, 2 und 1 NU$ sowie 50, 20 und 10 Centésimos.

Devisenbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen ist bis zu einem Gegenwert von 10.000 US-Dollar gestattet.

Kreditkarten

Gängige Kreditkarten wie American Express, Mastercard, Diners Club und Visa werden akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. In Montevideo können zahlreiche Taxis mittels Lesegeräten bargeldlos bezahlt werden.

 

Reiseschecks

Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks können in Uruguay in Montevideo in wenigen Banken und Wechselstuben eingelöst werden.

Öffnungszeiten der Bank

Mo-Fr 13.00-17.00 Uhr.

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Zollfreie Obergrenzen für DUTY-FREE-SHOPS in Uruguay (Personen ab 18 Jahren):

Produkte im Gegenwert von bis zu 850 US$, die in Duty-free-Shops im Ankunftsbereich erworben wurden (Dekret 376/022 und dessen Änderungen).

 

Folgende Maximalmengen an Alkoholika und Tabakwaren können zollfrei von ankommenden Reisenden nach Uruguay eingeführt werden, wenn sie aus Nicht-MERCOSUR-Ländern ankommen (Personen ab 18 Jahren):

6 l alkoholische Getränke und 4 Schachteln Zigaretten. Dieser Beschluss umfasst nicht Wein, Schaumwein und ähnliche Getränke.

 

Freigepäck im Wert von bis zu 500 US$ darf nach Uruguay von Reisenden über den See- oder Luftweg einmal pro Jahr zollfrei importiert werden.

Freigepäck im Wert von bis zu 300 US$ darf nach Uruguay von Reisenden über den Landweg zollfrei importiert werden.

Personen unter 18 Jahren stehen jeweils 50 Prozent des jeweiligen Freigepäcks zu.

Achtung: Touristen müssen eine elektronische Einfuhrerklärung abgeben.

 

 

Verbotene Importe

Es ist verboten, pflanzliche und tierische Produkte sowie E-Zigaretten und Zubehör einzuführen.

Quellenangaben
  • DuMont Die Welt - Atlas mit Länderlexikon, DuMont Reiseverlag, 2015-04
  • Uruguay - Reise- und Sicherheitshinweise, Auswärtiges Amt, Stand - 11.04.2024 (Unverändert gültig seit: 10.04.2024)
    Haftungsausschluss: Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
  • Der Reiseführer, Columbus Travel Media Ltd., Stand - 11.04.2024 (Unverändert gültig seit: 10.04.2024)
    Information: Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger werden mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel Media veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr.
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