Ländername | Republik Tadschikistan |
Fläche | 143.100 km2 |
Hauptstadt | Duschanbe |
Bevölkerung | 9.504.000 |
Sprache | Tadschikisch |
Staats-/Regierungsform | Präsidiale Republik mit Zweikammer-Parlament |
Staatsoberhaupt | Präsident Emomalij Rahmon (Amtsantritt: 16.11.1994, Wiederwahl am 06.11.1999, 06.11.2006, 06.11.2013 und 11.10.2020) |
Regierungschef | Premierminister Qochir Rassulsoda (Amtsantritt: 30.11.2013; VDPT) |
Außenminister | Sirodschiddin Muhriddin (Amtsantritt: 30.11.2013; VDPT) |
Währung | Somoni |
Zeitzone | UTC+5 |
Reiseadapter | C, I |
Kfz-Länderkennzeichen | TJ |
ISO-3166 | TJ, TJK |
Internet-TLD | .tj |
Landesvorwahl | +992 |
Für dieses Land sind mehrere Klimaregionen erfasst. Bitte wählen Sie eine der folgenden Städte aus, um die passenden Klimadaten zu laden.
Ein enges Verkehrsnetz gibt es nicht. Bei Inlandsflügen, Bus- und Bahnverkehr kommt es häufig zu Verspätungen, öffentliche Verkehrsmittel sind in einem schlechten Zustand.
Die Straßen außerhalb größerer Städte sind oft in schlechtem Zustand und bergen bei Dunkelheit erhebliche Gefahren, insbesondere für nicht allradbetriebene Fahrzeuge.
An der Hauptverbindungsstrecke von Duschanbe nach Khorog gibt es zwischen Kalaikum und Khorog beiderseits der Straße Minenfelder, die oft schlecht markiert sind. Auch in den Grenzgebieten zu Usbekistan und Kirgisistan sowie in der Grenzregion zu Afghanistan befinden sich nicht gekennzeichnete Minenfelder.
Die tadschikischen Sicherheitskräfte haben das Recht, Ausweisdokumente und Visum überall zu überprüfen, Checkpunkte gibt es vielerorts.
In abgelegenen Regionen ist mit schlechtem Mobilfunkempfang und starken Wetterschwankungen sowie wenigen Tankstellen zu rechnen.
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Zwar gibt es kein gesetzliches Verbot homosexueller Handlungen; die gesellschaftliche Akzeptanz ist aber vor allem in ländlichen Gebieten gering.
Das tadschikische Strafrecht sieht erhebliche Freiheitsstrafen für Rauschgiftdelikte vor. Das Strafmaß kann im Falle einer Verurteilung bis zu 20 Jahre betragen.
In Tadschikistan gilt ein generelles Missionierungsverbot, das auch mit Haftstrafen bewehrt ist. Es dürfen keine Veranstaltungen für bestimmte Glaubensgemeinschaften vorgenommen werden, die einen missionarischen Charakter haben, da dies ein Verstoß gegen o.g. Verbot darstellt. Religiöse Riten sind nur registrierten Religionsgemeinschaften und nur an dafür bestimmten Orten erlaubt.
Landeswährung ist der Somoni (TJS). Bargeldabhebungen an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind in der Hauptstadt Duschanbe inzwischen vielerorts möglich. Für Reisen außerhalb empfiehlt sich unbedingt die Mitnahme von EUR oder USD. Ein Umtausch ist in größeren Städten möglich.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Bei Reisen in die Pamirregion sollten die Auswirkungen der extremen Höhenlage nicht unterschätzt werden. Beim Auftreten der Höhenkrankheit kann nicht mit schneller ärztlicher Versorgung gerechnet werden. Gleiches gilt für fast alle Bergwanderstrecken, da diese selbst mit Fahrzeugen und für Luftrettung schlecht bis nicht erreichbar sind, siehe Höhenkrankheit.
Insbesondere in der Hauptstadt Duschanbe ist mit vermehrter Luftverschmutzung zu rechnen.
Die ärztliche Versorgung in ganz Tadschikistan ist schlecht und entspricht nicht westlichem Standard. Selbst in der Hauptstadt Duschanbe ist die Notfallversorgung eingeschränkt.
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Letzte Änderungen:
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- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
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Von Reisen
- in die Grenzregion zu Kirgisistan (grenznahe Gebiete der Bezirke Bobojon Ghafurov, Konibodom, Isfara einschließlich der Exklave Vorukh in der Region Sughd)
- in den tadschikischen Grenzbezirk Ischkaschim (Autonomes Gebiet Berg Badachschan - GBAO) und in alle Grenzbezirke zu Afghanistan
wird abgeraten.
Anschläge, auch auf westliche Ziele, können nicht ausgeschlossen werden.
Die tadschikische Regierung macht den IS/Daesh für einen Angriff auf einen tadschikischen Grenzposten an der Grenze zu Usbekistan mit mehreren Toten (2019) verantwortlich.
Die politische Lage ist insgesamt ruhig, Demonstrationen und Proteste können jedoch nicht ausgeschlossen werden.
Im Autonomen Gebiet Berg-Badachschan (GBAO) bzw. an der Grenze zu Kirgisistan im Ferganatal gab es wiederholt bewaffnete Auseinandersetzungen, die aber bisher nie Ausländer betroffen haben.
Nahe der Grenze zu Afghanistan (Autonomes Gebiet Berg-Badachschan) erfolgten zuletzt im Frühsommer 2023 teils tödliche Kampfhandlungen und Schusswechsel zwischen Drogenschmugglern und Grenztruppen. Es gibt zudem Minenfelder, die schlecht markiert sind. Auch in den Grenzbezirken im Dreiländereck Tadschikistan-Usbekistan-Afghanistan besteht ein erhöhtes Sicherheitsrisiko durch Drogenschmuggel, das durch unkontrollierte Flüchtlingsbewegungen aus Afghanistan verstärkt wird. Die afghanisch-tadschikische Grenze ist unzureichend markiert und bisweilen ungesichert, der Übertritt illegal, für Afghanistan gilt eine Reisewarnung. Eine konsularische Betreuung ist in diesen Gebieten nicht möglich.
Im September 2022 kam es in der nördlichen Region Sughd zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen tadschikischen und kirgisischen Sicherheitskräften mit zahlreichen Todesopfern und Verletzten. Seither hat sich die Lage beruhigt, Tadschikistan und Kirgisistan haben große Fortschritte bei der Demarkierung der bilateralen Grenze erzielt. Erneute Unruhen, ggfs. auch im Zusammenhang mit der Grenzfestlegung, können jedoch nicht ausgeschlossen werden.
Im Mai 2022 haben die bestehenden Spannungen zwischen tadschikischer Zentralregierung und einem Teil der lokalen Bevölkerung im Autonomen Gebiet Berg-Badachschan (GBAO) erneut zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Demonstrierenden und Sicherheitskräften geführt. Dabei gab es mehrere Todesopfer und Verletzte. Die Lage ist derzeit ruhig. Weitere Auseinandersetzungen können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Diese könnten erneut insbesondere zu Zugangsbeschränkungen für Ausländer, Straßenblockaden und Einschränkungen im Bereich Mobilfunk- und Internetverbindungen führen.
Seien Sie bei Reisen innerhalb Tadschikistan und insbesondere in den Grenzregionen besonders vorsichtig.
Meiden Sie die Grenzregion zu Kirgisistan.
Meiden Sie den Grenzbezirk Ischkaschim (Autonomes Gebiet Berg-Badachschan - GBAO) und alle weiteren Grenzbezirke zu Afghanistan.
Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
Insbesondere an vielbesuchten Orten wie Basaren und in öffentlichen Transportmitteln kommt es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen.Insbesondere an vielbesuchten Orten wie Basaren und in öffentlichen Transportmitteln kommt es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen.
Vereinzelte gibt es Raubüberfälle, insbesondere auf den Strecken nahe der afghanischen Grenze, wo Drogenhandel und andere organisierte Kriminalität verbreitet sind, sowie seltene Übergriffe auf allein reisenden Frauen, teils unter Einsatz von Betäubungsmitteln.
Tadschikistan liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es häufig zu Erdbeben kommt.
Das Klima ist kontinental mit trockenheißen Sommern und kalten, in manchen Landesteilen schneereichen Wintern.
Bei einsetzendem Tauwetter im Frühjahr und Sommer geht von schmelzenden Gletschern, Schnee- und Schlammlawinen eine erhöhte Gefahr aus. Besonders im Pamir kann es im Sommer infolge anhaltend hoher Temperaturen zu Überschwemmungen, Erdrutschen und Schlammlawinen mit großen Schäden an der Infrastruktur kommen, mit Straßensperrungen ist zu rechnen.
Ein enges Verkehrsnetz gibt es nicht. Bei Inlandsflügen, Bus- und Bahnverkehr kommt es häufig zu Verspätungen, öffentliche Verkehrsmittel sind in einem schlechten Zustand.
Die Straßen außerhalb größerer Städte sind oft in schlechtem Zustand und bergen bei Dunkelheit erhebliche Gefahren, insbesondere für nicht allradbetriebene Fahrzeuge.
An der Hauptverbindungsstrecke von Duschanbe nach Khorog gibt es zwischen Kalaikum und Khorog beiderseits der Straße Minenfelder, die oft schlecht markiert sind. Auch in den Grenzgebieten zu Usbekistan und Kirgisistan sowie in der Grenzregion zu Afghanistan befinden sich nicht gekennzeichnete Minenfelder.
Die tadschikischen Sicherheitskräfte haben das Recht, Ausweisdokumente und Visum überall zu überprüfen, Checkpunkte gibt es vielerorts.
In abgelegenen Regionen ist mit schlechtem Mobilfunkempfang und starken Wetterschwankungen sowie wenigen Tankstellen zu rechnen.
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Zwar gibt es kein gesetzliches Verbot homosexueller Handlungen; die gesellschaftliche Akzeptanz ist aber vor allem in ländlichen Gebieten gering.
Das tadschikische Strafrecht sieht erhebliche Freiheitsstrafen für Rauschgiftdelikte vor. Das Strafmaß kann im Falle einer Verurteilung bis zu 20 Jahre betragen.
In Tadschikistan gilt ein generelles Missionierungsverbot, das auch mit Haftstrafen bewehrt ist. Es dürfen keine Veranstaltungen für bestimmte Glaubensgemeinschaften vorgenommen werden, die einen missionarischen Charakter haben, da dies ein Verstoß gegen o.g. Verbot darstellt. Religiöse Riten sind nur registrierten Religionsgemeinschaften und nur an dafür bestimmten Orten erlaubt.
Landeswährung ist der Somoni (TJS). Bargeldabhebungen an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind in der Hauptstadt Duschanbe inzwischen vielerorts möglich. Für Reisen außerhalb empfiehlt sich unbedingt die Mitnahme von EUR oder USD. Ein Umtausch ist in größeren Städten möglich.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Tadschikistan gewährt deutschen Staatsangehörigen für Aufenthalte bis zu 30 Tagen eine visumfreie Einreise. Für längere Aufenthalte ist ein Visum erforderlich. Für Aufenthalte bis zu 45 Tagen kann dieses online (e-Visa), für längere Aufenthalte muss es vorab bei der Botschaft Tadschikistans beantragt werden.
Ist die Einreise nach Tadschikistan visumfrei erfolgt und kann die Ausreise, z.B. auf Grund eines Passverlusts, während des Aufenthalts in Tadschikistan nicht innerhalb der 30 Tage erfolgen, so ist bei der Konsularabteilung des tadschikischen Außenministeriums zusätzlich ein Ausreisevisum zu beantragen. Gleiches gilt bei einem Passverlust, wenn die Einreise auf Grundlage eines Visums erfolgt ist (z.B. e-Visa oder längerfristiges Visum).
Für Aufenthalte bis zu 45 Tagen, mit einmaliger Ein- und Ausreise, ist online ein elektronisches Visum, e-Visa, zu beantragen. Es ist auf die korrekte Angabe der Nummer des deutschen Reisepasses zu achten (deutsche Pässe enthalten ausschließlich Nullen, nicht den Buchstaben O!). Das kostenpflichtige E-Visum wird als E-Mail versandt, das auszudrucken und während der Reise mitzuführen ist. Die Reise sollte keinesfalls angetreten werden, wenn das Visum nicht ausgestellt wurde. Ein E-Visum kann während des Aufenthalts in Tadschikistan nicht verlängert werden.
Für längere Aufenthalte oder Aufenthalte, die mehrmalige Ein- und Ausreisen erfordern, ist ein Visum über das „Tajikistan Visa Electronic Application Center" zu beantragen. Es handelt sich dabei ebenfalls um ein kostenpflichtiges Online-Verfahren. Der Antrag wird online gestellt, ist gebührenpflichtig und wird zunächst vorgeprüft. Danach ist die Vorsprache bei der Tadschikischen Botschaft in Berlin erforderlich, um Fingerabdrücke abzugeben und ein biometrisches Foto fertigen zu lassen.
Ausführliche Informationen zum Visumverfahren bietet die tadschikische Botschaft in Berlin.
Es ist weiterhin nicht möglich, Visa bei der Einreise über Land an den Grenzübergängen (z.B. zu Usbekistan bzw. Kirgisistan) zu erhalten.
Für Reisen in das Hochgebirge im Osten des Landes (Pamir-Gebirge, offiziell: (Autonomes Gebiet Berg-Badachschan -GBAO) ist eine Sondergenehmigung erforderlich, die gleichzeitig mit dem Visum in Deutschland beantragt werden kann. Bei Beantragung erst in Tadschikistan muss mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu drei Wochen gerechnet werden.
Ausländer sind grundsätzlich verpflichtet, sich binnen drei Tagen nach Einreise bei den tadschikischen Innenbehörden zu registrieren. Die zuständige Registrierungsstelle heißt OVIR (Abt. für Visa und Registrierung) und ist in der Regel bei der jeweiligen Stadtverwaltung ("Chukumat") angesiedelt. Ohne Registrierung drohen Ausreiseverzögerungen und Strafgelder. Dies gilt auch bei Überziehung der Aufenthaltsdauer ohne rechtzeitige Verlängerung des Visums. Ein E-Visum kann nicht verlängert werden.
Auch bei visumfreier Einreise hat eine Registrierung zu erfolgen. Laut Auskunft der Konsularabteilung des tadschikischen Außenministeriums hat diese innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Einreise zu erfolgen.
Für Inhaber von E-Visa besteht keine Registrierungspflicht innerhalb der maximalen 45-tägigen Aufenthaltsdauer.
Reist ein Minderjähriger nur mit einem von zwei Elternteilen, ist eine Bevollmächtigung des anderen Elternteils erforderlich, die bestätigt, dass das Kind wirklich mit dem Elternteil nach Tadschikistan einreisen kann/darf.
Bei einer Reise ohne Eltern ist eine Bevollmächtigung beider Eltern für die Begleitperson bzw. für die Einreise zu den Eltern in Tadschikistan erforderlich.
Landes- und Fremdwährungen dürfen bis zu einem Wert von 10.000 USD ein- und ausgeführt werden, müssen aber bereits ab einem Wert von 3.000 USD deklariert werden.
Schmuck, der einen Wert von 1.000 USD übersteigt, wird mit einem Einfuhrzoll belegt, auch wenn es sich um persönlichen Schmuck („für den eigenen Bedarf") handelt. Der Zollbeamte ist berechtigt, den Wert zu schätzen.
Bei der Einreise mit dem Pkw ist zu beachten, dass dieser im Voraus bei den tadschikischen Behörden registriert wird. Dann kann ein Transitkennzeichen erteilt werden, welches die Ausreise erleichtert. Dies kann bereits in Deutschland betrieben werden.
Bei der Einfuhr von Haustieren aus der EU müssen mindestens der Heimtierausweis EU unter Nachweis erfolgter Impfungen mindestens vier Wochen vor Einreise sowie eine amtsärztliche Bescheinigung vorgelegt werden, die wenige Tage vor der Einreise ausgestellt sein muss.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Bei Reisen in die Pamirregion sollten die Auswirkungen der extremen Höhenlage nicht unterschätzt werden. Beim Auftreten der Höhenkrankheit kann nicht mit schneller ärztlicher Versorgung gerechnet werden. Gleiches gilt für fast alle Bergwanderstrecken, da diese selbst mit Fahrzeugen und für Luftrettung schlecht bis nicht erreichbar sind, siehe Höhenkrankheit.
Insbesondere in der Hauptstadt Duschanbe ist mit vermehrter Luftverschmutzung zu rechnen.
Die ärztliche Versorgung in ganz Tadschikistan ist schlecht und entspricht nicht westlichem Standard. Selbst in der Hauptstadt Duschanbe ist die Notfallversorgung eingeschränkt.
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Die ärztliche Versorgung in ganz Tadschikistan ist schlecht und entspricht in keiner Weise westlichem Standard. Selbst in der Hauptstadt Duschanbe gibt es keine Notärzte sowie kaum Möglichkeiten, bei einem Notfall schnelle und angemessene medizinische Behandlung zu organisieren. Hinsichtlich der Vermittlung von deutsch- oder englischsprachigen Vertrauensärzten im Einzelfall, wird Kontaktaufnahme mit der deutschen Botschaft in Duschanbe anheimgestellt. Die Zustände in den örtlichen Krankenhäusern sind für westliche Touristen nicht zumutbar, oft fehlt es an den einfachsten Medikamenten sowie Verbands- und anderem Sanitätsmaterial.
Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.
Titel | Besondere Vorsichtsmaßnahmen | Gesundheitszeugnis erforderlich |
---|---|---|
Gelbfieber | Nein | - |
Cholera | 1 | - |
Typhus & Polio | 2 | - |
Malaria | 3 | - |
Essen & Trinken | 4 | - |
[1] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion ist relativ hoch. Auch wenn die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, sich gegen Cholera impfen zu lassen.
[2] Typhus und Poliomyelitis kommen vor. Eine Typhus- und Polioimpfung werden bei Rucksackreisen und Langzeitaufenthalten empfohlen.
[3] Malariarisiko bestand überwiegend von Juni bis Oktober in den südlichen Grenzgebieten zu Afghanistan sowie vereinzelt in zentralen (Duschanbe), westlichen (Berg-Badachschan) und nördlichen Gebieten (Leninabad). Der letzte in Tadschikistan erworbene Malariafall wurde 2014 registriert. Die weniger gefährliche Form Plasmodium vivax herrschte vor.
[4] Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Milch ist pasteurisiert, und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch, Salat und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
Für Aufenthalte über 90 Tage ist ein HIV-Test erforderlich.
Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen. Ein erhöhtes Ansteckungsrisiko mit Hepatitis C besteht aufgrund schlechter hygienischer Zustände vor allem bei ärztlicher und zahnärztlicher Behandlung.
Leishmaniose kommt vereinzelt im Süden vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Titel | Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückflugticket erforderlich |
---|---|---|---|
Deutschland | Ja | Nein | Ja |
Andere EU-Länder | Ja | 1 | Ja |
Schweiz | Ja | Nein | Ja |
Österreich | Ja | Nein | Ja |
Türkei | Ja | Ja | Ja |
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, deshalb ist es ratsam, sich rechtzeitig direkt bei den konsularischen Vertretungen zu erkundigen.
Im Allgemeinen erforderlich, ausgenommen sind u.a. die Staatsangehörigen, der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für visafreie Aufenthalte von bis zu 30 Tagen:
(a) Deutschland, Österreich und die meisten anderen EU-Länder ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für die Staatsangehörigen der folgenden EU-Länder: Bulgarien, Irland, Malta, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, Ungarn und Zypern.)
(b) Schweiz.
E-Visum
Für Touristen und Geschäftsreisende besteht die Möglichkeit, das Visum als E-Visum für einen Aufenthalt von bis zu 45 Tagen (90 Tage Gültigkeit, nicht verlängerbar) zu beantragen, wenn sie Staatsangehörige eines der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder sind:
a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder,
b) Schweiz und
(c) die Türkei.
Hinweis: Sind längere Aufenthalte geplant, muss ein entsprechendes Visum bei der zuständigen diplomatischen Vertretung von Tadschikistan beantragt werden.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige benötigen eine Reiseerlaubnis der abwesenden Elternteile.
Derzeit 3 Arbeitstage (Deutschland, Österreich), mind. 2 Wochen (Schweiz). Expressvisa werden, wenn möglich, sofort, ansonsten innerhalb von 2-3 Tagen ausgestellt.
e-Visum: 2 Wochen.
Im Normalfall bis zu 1 Monat, Verlängerung im Land möglich.
Touristen- und Geschäftsvisum (mehrmalige Einreise).
Deutschland
Die angegebenen Visumgebühren gelten u.a. für türkische Staatsbürger.
Einreisevisum:
- bis 7 Tage Aufenthalt: 35 € (einmalige Einreise);
- bis 15 Tage Aufenthalt: 40 € (einmalige Einreise);
- bis 30 Tage Aufenthalt: 50 € (einmalige Einreise, 90 € (mehrmalige Einreise);
- bis 45 Tage Aufenthalt: 70 € (einmalige Einreise);
- bis 60 Tage Aufenthalt: 80 € (einmalige Einreise), 130 € (mehrmalige Einreise).
Transitvisum:
bis 72 Stunden: 30 € (einmaliger Transit), 40 € (zweimaliger Transit).
Expressvisa kosten jeweils die doppelte Gebühr.
E-Visum (45 Tage Aufenthalt): 50 US$
Österreich und Schweiz
Die angegebenen Visumgebühren gelten u.a. für türkische Staatsbürger.
Touristenvisum:
bis 45 Tage Aufenthalt: 25 €.
Einreisevisum:
- bis 7 Tage Aufenthalt: 40 € (einmalige Einreise);
- bis 14 Tage Aufenthalt: 60 € (einmalige Einreise);
- bis 30 Tage Aufenthalt: 80 € (einmalige Einreise), 100 € (mehrmalige Einreise);
- bis 90 Tage Aufenthalt: 95 € (einmalige Einreise), 115 € (mehrmalige Einreise);
Transitvisum:
bis 72 Stunden: 30 € (einmaliger Transit).
E-Visum (45 Tage Aufenthalt), mehrfache Einreise: 50 US$
(a) 1 e-Visa-Antragsformular.
(b) 1 Passfoto.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(d) Gebühr (per Online-Überweisung).
(e) ausreichende Geldmittel.
(f) Buchungsbestätigung für das Hin- und Rück- bzw. Weiterflugticket.
Bei postalischer Beantragung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen.
Bezahlung in US-Dollars wird bevorzugt, allerdings werden auch andere Devisen wie der Euro akzeptiert. Alle Rechnungen werden normalerweise bar bezahlt; Besucher müssen ihre Hotelrechnung in Devisen begleichen. Bei Pauschalreisen und organisierten Touren ist die Unterkunft allerdings meistens im Preis inbegriffen. Geld sollte grundsätzlich in den offiziellen Wechselstuben der Hotels oder Banken umgetauscht und die Quittungen sollten aufbewahrt werden.
1 Tadschikischer Somoni = 100 Diram. Währungskürzel: S, TJS (ISO-Code). Banknoten sind in den Nennbeträgen von 500, 200, 100, 50, 20, 10, 5, 3 und 1 S sowie von 50, 20, 5 und 1 Diram im Umlauf. Münzen in den Beträgen 50, 25, 20, 10 und 5 Diram sowie in 5, 3 und 1 S. Die Somoni-Münzen sind jedoch kaum im Umlauf.
Der Tadschikische Somoni ersetzte den Tadschikischen Rubel.
Die Einfuhr der Landeswährung ist unbegrenzt. Die Einfuhr von Fremdwährungen ist unbegrenzt; Deklarationspflicht. Die Ausfuhr der Landeswährung und von Fremdwährungen ist auf den bei der Einreise deklarierten Betrag begrenzt.
In der Hauptstadt Duschanbe und in anderen Großstädten werden gängige Kreditkarten wie Visa, Diners Club und Mastercard akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Reiseschecks werden in Tadschikistan nicht akzeptiert.
Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr.
Folgende Artikel dürfen zollfrei nach Tadschikistan eingeführt werden (Personen ab 18 J.):
200 Zigaretten oder 100 Zigarren oder 500 g Tabak;
2 l alkoholische Getränke;
Parfüm für den persönlichen Gebrauch;
Sonstige Waren/Geschenke bis zu einem Wert von 500 US$.
Schmuck bis zu einem Wert von 1000 US$.
Wertgegenstände sollten bei der Einreise deklariert werden, um Probleme bei der Ausreise zu vermeiden (Deklarationsbeleg).
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