Länderinformationen

Bereiten Sie sich auf Ihre Reise vor und genießen Sie die Vorfreude! An dieser Stelle finden Sie ausführliche Informationen zu Ihrem Reiseziel, wichtige Hinweise zur reisemedizinischen Vorsorge sowie aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.


Togo

Steckbrief

Togo - Fakten

Ländername Republik Togo, République Togolaise
Fläche 56.785 km2
Hauptstadt Lomé
Bevölkerung 7.797.694
Sprache Französisch
Staats-/Regierungsform Präsidialrepublik
Staatsoberhaupt Staatspräsident Faure Essozimna Gnassingbé, Amtsantritt Mai 2005
Regierungschef Victoire Tomegah Dogbé
Außenminister Prof. Robert Dussey, Amtsantritt September 2013
Währung CFA-Franc BCEAO
Zeitzone UTC±0
Reiseadapter Nicht notwendig
Kfz-Länderkennzeichen TG
ISO-3166 TG, TGO
Internet-TLD .tg
Landesvorwahl +228
Website https://www.republicoftogo.com

Geographie

An die palmenbestandene, rund 60 km lange Küste schließt sich die fruchtbare „terre de barre“ an, die im Westen in das Togogebirge (bis 1000 m), ansonsten in eine flach-wellige Hochebene übergeht. Während im Bergland noch die Reste des tropischen Regenwaldes überlebt haben, nehmen die Savannen nach Norden hin stetig an Trockenheit zu. Das Landesinnere ist feuchtheiß.

Politik und Bevölkerung

Die präsidiale Republik besitzt seit 1994 eine frei gewählte Regierung, die jedoch unter Kontrolle des sehr mächtigen, alle fünf Jahre gewählten Staatspräsidenten steht. Hauptsächlich Sudan- und Volta-Völker bilden die Einwohnerschaft von Togo, deren wichtigste Gruppen die Ewe (40 %), Kabré, Temba und Mope sind. 60 % der Bevölkerung bekennen sich zu animistischen Kulten, 30 % sind Christen.

Geschichte

Bevor Togo 1884 deutsche Kolonie („Schutzgebiet“) wurde, lag das Gebiet im Einflussbereich der benachbarten Ashanti und Dahome. 1914 besetzten Engländer und Franzosen die Region und behielten sie als geteiltes Völkerbundsmandat bis 1960. Während der östliche, französische Teil als Republik selbstständig wurde, kam die britische Hälfte zu Ghana.
Klimadaten
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger

Straßen und Fahrzeuge befinden sich häufig in einem schlechten Zustand.
Überlandfahrten sind aufgrund von Fußgängern und Tieren auf der Fahrbahn sowie oft fehlender Straßen- und Fahrzeugbeleuchtung riskant. Bei einem Verkehrsunfall muss grundsätzlich die Polizei gerufen werden. Nach einem Unfall kann es schnell zu emotionalen Bedrohungen kommen, auch unabhängig von der Verursacherfrage.

Die weit verbreiteten Motorrad-Taxis sind häufig in schwere Unfälle verwickelt. Die Halter der Motorrad-Taxis haben oft nicht die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Nach Einbruch der Dunkelheit führen die Sicherheitskräfte vermehrt Straßenkontrollen durch.

  • Sehen Sie soweit möglich von Überlandfahrten in der Nacht ab.
  • Benutzen Sie, wenn möglich, die wenig teureren Sammeltaxis anstatt der Motorrad-Taxis.
  • Tragen Sie, wenn Sie dennoch Motorrad-Taxis benutzen - auch wenn für Passagiere keine rechtliche Pflicht dazu besteht - zumindest einen Helm.
  • Suchen Sie nach einem Unfall möglichst das nächste Polizeirevier auf, statt am Unfallort zu bleiben.
  • Führen Sie eine Kopie Ihres Reisepasses mit der Aufenthaltsgenehmigung bzw. dem Visum mit sich.

Der deutsche Führerschein im -Format wird zwar anerkannt; es ist aber empfehlenswert, den internationalen Führerschein mitzuführen, der nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist.

Homosexuelle Handlungen können mit einer Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren und Geldstrafen bestraft werden.

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für.

Für alle sicherheitsrelevanten Bereiche (öffentliche Gebäude, Bahnhöfe, Flughäfen, Hafenanlagen etc.) sowie Luftaufnahmen vom Staatsgebiet besteht Fotografierverbot.

Das togoische Strafrecht sieht für Drogendelikte harte Strafen vor. Es drohen Geldstrafen bis zu 200.000 EUR und Freiheitsstrafen bis zu 20 Jahren, wobei besonders auf die oftmals hohen Mindestfreiheitsstrafen (fünf bis zehn Jahre) hingewiesen wird.

Prostitution ist in Togo verboten und wird mit Geld- oder Freiheitsstrafen bestraft. Im Umgang mit Prostituierten ist nicht nur wegen der erheblichen Gesundheitsgefahren (HIV) besondere Vorsicht geboten. Regelmäßiger oder enger Kontakt mit Prostituierten kann unter Umständen bereits als strafbare Zuhälterei gewertet werden und ist mit Geldstrafe bis zu 1.500 EUR und Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht.

Landeswährung ist der CFA-Franc (XOF). Eine Geldversorgung mit der Bankkarte ist in Togo nicht möglich. Kreditkarten (Visa/Mastercard) funktionieren an vielen Geldautomaten und werden zunehmend in Hotels und in größeren Geschäften akzeptiert; ein Missbrauch kann jedoch nicht ausgeschlossen werden.

  • Tauschen Sie Bargeld grundsätzlich nur bei Banken.
  • Nehmen Sie keine größere Summe von Barmitteln mit als nötig.

Die medizinische Versorgung in Togo ist nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Außerhalb der großen Zentren fehlt vielerorts medizinisches Fachpersonal. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten in Europa durchgeführt werden. Notfall- und Basisversorgung ist in den großen staatlichen Krankenhäusern sowie etlichen Privatkliniken gewährleistet. Die Apotheken haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.

  • Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind über die zu finden.
  • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
  • Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab.

Gelbfieber und Malaria sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden. Für beide Erkrankungen besteht ein hohes Infektionsrisiko im ganzen Land inklusive der Städte. Der Anteil an der gefährlichen Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die zur Verfügung.

Darüber hinaus kommt es zu folgender mückenübertragenen Erkrankungen, die landesweit ganzjährig auftreten können: Denguefieber und lymphatische Filariosen. Es ist davon auszugehen, dass auch Chikungunyafieber und Zikavirus-Infektionen in Togo vorkommen.

  • Schützen Sie sich den ganzen Tag über konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. siehe Schutz vor Insekten.
  • Eine Impfung gegen Gelbfieber ist vorgeschrieben. Es gibt eine Impfung gegen Denguefieber; lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.
  • Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.

Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Cholera hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E), Shigellose und Typhus treten auch bei Reisenden auf. In Togo wurde Poliomyelitis (cVDPV2) nachgewiesen.

  • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten.
  • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Es wird eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als zehn Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis-Impfung.
  • Lassen sich hinsichtlich einer Cholera-Impfung beraten, falls Sie längerfristig in Choleraepidemiegebieten als medizinisches Personal oder in der Katastrophenhilfe tätig sind.

In Togo besteht ein Risiko für Erkrankungen wie Lassafieber, Meningokokken-Erkrankungen und Tuberkulose. Diese werden durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen. Die höchsten Erkrankungszahlen von Lassafieber und Meningokokken-Erkrankungen treten in der Trockenzeit von Dezember bis April auf.

  • Halten Sie sich grundsätzlich von krank wirkenden Personen fern. Besuchen Sie keine Beerdigungen oder Krankenhäuser.
  • Beachten Sie lokale Warnungen.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Meningokokken ACWY-Impfung ärztlich beraten.

HIV-Infektionen, Mpox und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.

Lassafieber kann durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren und darüber hinaus auch durch Kontakt mit Wildfleisch ("bush meat") übertragen werden. Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt über Hunde, Affen und Flughunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Landesweit kommen Giftschlangen vor. Vor allem im Norden des Landes kann es zu Milzbrand-Ausbrüchen kommen. Es handelt sich um eine bakterielle Infektion, die durch Kontakt mit erkrankten Huftieren (vor allem Rinder, Schafe, Ziegen) übertragen werden kann.

  • Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
  • Sollten Sie von einem Hund, Affen, Flughund oder einer Giftschlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung. Gegengifte sind nur begrenzt erhältlich.
  • Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können.
  • Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe nur sehr begrenzt und Immunglobuline nicht im Land erhältlich sind.

Schistosomiasis ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosomiasis übertragen werden.

  • Sehen Sie vom Baden und Schwimmen in Binnengewässern ab.

Insbesondere in Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. Durch die Müllverbrennung besteht eine kontinuierliche Belastung. In der Harmattan-Saison kommt es im ersten Jahresquartal zur besonderen Luftverschmutzung.

Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.

  • Informieren Sie sich über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.

Reisen ans Meer können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie Wurminfektionen.

  • Beachten Sie Warnungen lokaler Behörden.
  • Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden.

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger

Reisewarnung

Überblick

Stand - Mon, 08 Apr 2024 17:30:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Mon, 08 Apr 2024 17:37:34 +0200)

Letzte Änderungen: 

Sicherheit - Innenpolitische Lage

Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Sicherheit

Von Reisen

-          in das unmittelbare Grenzgebiet zu Burkina Faso (Präfekturen Cinkassé, Tone, Kpendjal-Ouest, Kpendjal) und von der Weiterfahrt nach Burkina Faso

wird dringend abgeraten, siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung - Burkina Faso.

Von Reisen

-          in den Norden Togos (v. a. Region Savanes und südlich anschließende Gebiete)

wird abgeraten.

Terrorismus

Seit 2021 wurden wiederholt Angriffe mit terroristischem Hintergrund auf Sicherheitskräfte im Grenzgebiet Togos zum nördlichen Nachbarland Burkina Faso registriert. Seit Juli 2022 gibt es zivile Todesopfer, seit 2023 auch Hinweise auf Entführungen. Aufgrund der Sicherheitslage in der Sahel-Region, insbesondere im äußersten Norden Togos, besteht grundsätzlich eine erhöhte Gefahr terroristischer Gewaltakte, Entführungen und krimineller Übergriffe, nicht zuletzt durch Einsickern krimineller oder terroristischer Gruppen aus Burkina Faso (siehe Sicherheit). Togo hat seine Sicherheitskräfte im Grenzgebiet verstärkt; es ist dort mit Kontrollen zu rechnen. Für die Region Savanes gilt aufgrund der angespannten Sicherheitslage der Notstand, was zu weiteren, auch kurzfristigen bzw. lokal begrenzten Einschränkungen des öffentlichen Lebens führen kann.

Mit Polizeikontrollen ohne ersichtlichen Grund, und im Einzelfall mit weitergehenden polizeilichen Zwangsmaßnahmen bis hin zur Festnahme, muss gerechnet werden. Individual-Touristen ohne Begleitung eines lokalen Führers können davon besonders betroffen sein

  • Seien Sie im gesamten Norden Togos (s. Sicherheit) besonders vorsichtig und nicht ohne einen lokalen Führer unterwegs.
  • Lassen Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen besondere Umsicht walten.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Im Zuge der aktuellen Diskussionen über eine mögliche Verfassungsänderung wurden die für Mitte April geplanten Parlaments- und Regionalwahlen auf einen unbestimmten Zeitpunkt verschoben. Demonstrationen und Proteste sind nicht auszuschließen.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Diebstähle, Taschendiebstähle, aber auch Raubüberfälle kommen im Großraum Lomé, auch gegen europäische Reisende und insbesondere auch an Stränden, vor. Bewaffnete Überfälle auf Autos finden hauptsächlich nachts statt.

Internetbetrügereien sind wie in vielen westafrikanischen Ländern üblich, auch mit geduldigen Anbahnungsversuchen zum Aufbau eines Vertrauensverhältnisses.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen
  • Seien Sie besonders vorsichtig außerhalb bewachter Strandabschnitte.
  • Meiden Sie nach Einbruch der Dunkelheit den Strandbereich und verzichten Sie im Stadtbereich von Lomé auf Spaziergänge.
  • Reisen Sie als Frau nicht allein und unternehmen Sie Exkursionen möglichst in Gruppen, verzichten Sie nachts darauf.
  • Leisten Sie bei Überfällen keine Gegenwehr, um unkontrollierte Gegenreaktionen der Täter zu vermeiden.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Informationen über angeblich zur Auszahlung anstehende Erbschaften, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Es herrscht tropisches, feuchtheißes Klima.

In der Regenzeit von April bis November kann es zu Überschwemmungen und Erdrutschen und in der Folge zu Verkehrsbehinderungen kommen.

Im Meer gibt es gefährliche Unterströmungen und eine starke Brandung.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Baden Sie nur an bewachten Stränden, schwimmen Sie nicht zu weit hinaus und achten auf die Hinweise von lokalen Kräften.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Straßen und Fahrzeuge befinden sich häufig in einem schlechten Zustand.
Überlandfahrten sind aufgrund von Fußgängern und Tieren auf der Fahrbahn sowie oft fehlender Straßen- und Fahrzeugbeleuchtung riskant. Bei einem Verkehrsunfall muss grundsätzlich die Polizei gerufen werden. Nach einem Unfall kann es schnell zu emotionalen Bedrohungen kommen, auch unabhängig von der Verursacherfrage.

Die weit verbreiteten Motorrad-Taxis sind häufig in schwere Unfälle verwickelt. Die Halter der Motorrad-Taxis haben oft nicht die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Nach Einbruch der Dunkelheit führen die Sicherheitskräfte vermehrt Straßenkontrollen durch.

  • Sehen Sie soweit möglich von Überlandfahrten in der Nacht ab.
  • Benutzen Sie, wenn möglich, die wenig teureren Sammeltaxis anstatt der Motorrad-Taxis.
  • Tragen Sie, wenn Sie dennoch Motorrad-Taxis benutzen - auch wenn für Passagiere keine rechtliche Pflicht dazu besteht - zumindest einen Helm.
  • Suchen Sie nach einem Unfall möglichst das nächste Polizeirevier auf, statt am Unfallort zu bleiben.
  • Führen Sie eine Kopie Ihres Reisepasses mit der Aufenthaltsgenehmigung bzw. dem Visum mit sich.

Führerschein

Der deutsche Führerschein im EU-Format wird zwar anerkannt; es ist aber empfehlenswert, den internationalen Führerschein mitzuführen, der nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen können mit einer Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren und Geldstrafen bestraft werden.

Rechtliche Besonderheiten

Für alle sicherheitsrelevanten Bereiche (öffentliche Gebäude, Bahnhöfe, Flughäfen, Hafenanlagen etc.) sowie Luftaufnahmen vom Staatsgebiet besteht Fotografierverbot.

Das togoische Strafrecht sieht für Drogendelikte harte Strafen vor. Es drohen Geldstrafen bis zu 200.000 EUR und Freiheitsstrafen bis zu 20 Jahren, wobei besonders auf die oftmals hohen Mindestfreiheitsstrafen (fünf bis zehn Jahre) hingewiesen wird.

Prostitution ist in Togo verboten und wird mit Geld- oder Freiheitsstrafen bestraft. Im Umgang mit Prostituierten ist nicht nur wegen der erheblichen Gesundheitsgefahren (HIV) besondere Vorsicht geboten. Regelmäßiger oder enger Kontakt mit Prostituierten kann unter Umständen bereits als strafbare Zuhälterei gewertet werden und ist mit Geldstrafe bis zu 1.500 EUR und Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der CFA-Franc (XOF). Eine Geldversorgung mit der Bankkarte ist in Togo nicht möglich. Kreditkarten (Visa/Mastercard) funktionieren an vielen Geldautomaten und werden zunehmend in Hotels und in größeren Geschäften akzeptiert; ein Missbrauch kann jedoch nicht ausgeschlossen werden.

  • Tauschen Sie Bargeld grundsätzlich nur bei Banken.
  • Nehmen Sie keine größere Summe von Barmitteln mit als nötig.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Togos sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Einreise

Flugreisende müssen sich vorab elektronisch registrieren; hierbei erhält man eine Bestätigung mit QR-Code (bordereau de voyage). Das Mitführen eines Ausdrucks der Bestätigung hat sich bewährt.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit: 

Jedes Reisedokument muss bei Einreise noch mindestens sechs Monate und auf jeden Fall bis zum Ende des Visums bzw. Aufenthalts gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Togo ein Visum.
Das Visum muss bei Einreise mit dem Flugzeug online über die offizielle Webseite der Regierung beantragt werden. Es wird als sogenanntes e-Visum ausgestellt. Die Online-Beantragung befindet sich noch in der Anlaufphase und weist noch gelegentliche Schwächen auf, für die Visumbeantragung sollte daher ein angemessener zeitlicher Vorlauf eingeplant werden. 

Bei Einreise auf dem Landweg kann das Visum weiterhin als „Visa on Arrival" direkt an der Grenze beantragt werden.

Eine (auch mehrfache) Verlängerung eines Visums bei der Passbehörde (Direction générale de la documentation nationale – DGDN) ist gegen zusätzliche Kosten grundsätzlich möglich. Die maximale Dauer des Aufenthalts für Touristen beträgt drei Monate. Businessvisa können bis zu einem Jahr verlängert werden.
Das Verfahren in der DGDN kann zeitaufwändig sein und in Einzelfällen mehrere Tage in Anspruch nehmen. Falls die Verlängerung verspätet beantragt oder die Gültigkeitsdauer eines Visums überschritten wird, erheben die togoischen Grenzbehörden eine Strafgebühr. Bei Nichtzahlung kann die Ausreise verweigert werden.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Geldscheine der FCFA-Zone können frei eingeführt werden. Reisende sollten bei der Einreise nach Togo schriftlich alle Zahlungsmittel angeben, die den Gegenwert von 1.000.000 XOF (ca. 1.500 EUR) übersteigen. Ohne Nachweis dürfen Geldscheine im Wert von bis zu 500.000 XOF (ca. 750 EUR) ausgeführt werden, ebenso andere persönliche Zahlungsmittel.

Die Ein- und Ausfuhrbestimmungen sind offiziell sehr strikt, so ist z.B. die Einfuhr von Tabak laut Merkblatt der Zollbehörde auf 50 Zigaretten beschränkt.

Heimtiere

Für die Einreise mit Heimtieren ist eine gültige Tollwutimpfung und ein aktuelles tierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich, eine Kontaktaufnahme mit der Botschaft von Togo ist empfehlenswert.

Gesundheit

Impfschutz

Pflichtimpfungen:

Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen ab dem Alter von neun Monaten zur Einreise vorgeschrieben und auch medizinisch sinnvoll.

Reiseimpfungen:

Es sind Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Denguefieber, Hepatitis B, Meningokokken ACWY, Tollwut und Typhus angeraten. Eine Cholera-Impfung ist i.d.R. nicht notwendig.

Standardimpfungen:

Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des RKI auf aktuellem Stand befinden. Aufgrund wiederholter Ausbrüche sollte insbesondere ein adäquater Impfschutz für Masern sichergestellt werden.

 

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in Togo ist nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Außerhalb der großen Zentren fehlt vielerorts medizinisches Fachpersonal. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten in Europa durchgeführt werden. Notfall- und Basisversorgung ist in den großen staatlichen Krankenhäusern sowie etlichen Privatkliniken gewährleistet. Die Apotheken haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.

  • Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
  • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
  • Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab.

Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen

Gelbfieber und Malaria sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden. Für beide Erkrankungen besteht ein hohes Infektionsrisiko im ganzen Land inklusive der Städte. Der Anteil an der gefährlichen Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.

Darüber hinaus kommt es zu folgender mückenübertragenen Erkrankungen, die landesweit ganzjährig auftreten können: Denguefieber und lymphatische Filariosen. Es ist davon auszugehen, dass auch Chikungunyafieber und Zikavirus-Infektionen in Togo vorkommen.

  • Schützen Sie sich den ganzen Tag über konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. siehe Schutz vor Insekten.
  • Eine Impfung gegen Gelbfieber ist vorgeschrieben. Es gibt eine Impfung gegen Denguefieber; lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.
  • Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.

Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene

Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Cholera hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E), Shigellose und Typhus treten auch bei Reisenden auf. In Togo wurde Poliomyelitis (cVDPV2) nachgewiesen.

  • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten.
  • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Es wird eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als zehn Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis-Impfung.
  • Lassen sich hinsichtlich einer Cholera-Impfung beraten, falls Sie längerfristig in Choleraepidemiegebieten z.B. als medizinisches Personal oder in der Katastrophenhilfe tätig sind.

Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen

In Togo besteht ein Risiko für Erkrankungen wie Lassafieber, Meningokokken-Erkrankungen und Tuberkulose. Diese werden durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen. Die höchsten Erkrankungszahlen von Lassafieber und Meningokokken-Erkrankungen treten in der Trockenzeit von Dezember bis April auf.

  • Halten Sie sich grundsätzlich von krank wirkenden Personen fern. Besuchen Sie keine Beerdigungen oder Krankenhäuser.
  • Beachten Sie lokale Warnungen.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Meningokokken ACWY-Impfung ärztlich beraten.

HIV-Infektionen, Mpox und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.

Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen

Lassafieber kann durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren und darüber hinaus auch durch Kontakt mit Wildfleisch („bush meat") übertragen werden. Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt über Hunde, Affen und Flughunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Landesweit kommen Giftschlangen vor. Vor allem im Norden des Landes kann es zu Milzbrand-Ausbrüchen kommen. Es handelt sich um eine bakterielle Infektion, die durch Kontakt mit erkrankten Huftieren (vor allem Rinder, Schafe, Ziegen) übertragen werden kann.

  • Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
  • Sollten Sie von einem Hund, Affen, Flughund oder einer Giftschlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung. Gegengifte sind nur begrenzt erhältlich.
  • Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können.
  • Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe nur sehr begrenzt und Immunglobuline nicht im Land erhältlich sind.

Weitere Gesundheitsgefahren

Schistosomiasis ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosomiasis übertragen werden.

  • Sehen Sie vom Baden und Schwimmen in Binnengewässern ab.

Insbesondere in Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. Durch die Müllverbrennung besteht eine kontinuierliche Belastung. In der Harmattan-Saison kommt es im ersten Jahresquartal zur besonderen Luftverschmutzung.

Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.

  • Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.

Reisen ans Meer können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen.

  • Beachten Sie Warnungen lokaler Behörden. 
  • Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die Zahl adäquat ausgebildeter Fachärzte ist beschränkt. Die ärztliche Versorgung in Lomé ist begrenzt. Es sind französisch sprechende Fachärzte fast aller Fachrichtungen vorhanden. Einzelne Ärzte sprechen deutsch.

Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.

Eine ausreichende Reiseapotheke sollte mitgenommen werden.

Impfungen

Titel Besondere Vorsichtsmaßnahmen Gesundheitszeugnis erforderlich
Gelbfieber 1 -
Essen & Trinken 4 -
Malaria 3 -
Typhus & Polio Ja -
Cholera 2 -

Anmerkungen Impfungen

[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Transitreisende, die in Togo den Flughafen nicht verlassen.
Togo gilt als Land mit Gelbfieber-Infektionsgebieten. Die WHO empfiehlt nachdrücklich die Impfung für alle Reisende in Gelbfieber-Infektionsgebiete.

[2]
Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. Um sich zu schützen sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Eine Impfung ist nur in seltenen Fällen zu empfehlen.

[3] Malariaschutz gegen die fast zu 100 Prozent vorherrschende gefährlichere Form Plasmodium falciparum (Malaria tropica) ist ganzjährig wegen eines hohem Übertragungsrisikos in allen Landesteilen erforderlich. 

[4] Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.

Milch ist nicht pasteurisiert und sollte ebenfalls abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch, rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.

Andere Risiken

Bilharziose-Erreger kommen landesweit in manchen Teichen und Flüssen vor, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

Ebenfalls landesweit tritt die durch Insekten verursachte Filariose auf. Reisende reduzieren die Übertragungsgefahr, wenn sie einen wirksamen Insektenschutz benutzen.
Fleckfieber tritt landesweit auf. Das Fieber wird durch Kleiderläuse ausgelöst. Um sich zu schützen sollte man regelmäßige Körper- und Kleiderhygiene betreiben. Nur in seltenen Fällen sollte eine Impfung erwogen werden.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

HIV/Aids ist in Togo ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.

Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis können von Dezember bis Mai vor allem in ländlichen Gebieten auftreten. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen und große Menschenansammlungen meiden.

Die Schlafkrankheit kommt landesweit vor. Es empfehlen sich sorgfältige Mücken-Schutzmaßnahmen.

Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Das Zeckenbissfieber kommt landesweit vor. Schutzmaßnahmen sind hautbedeckende Kleidung und Insektenschutzmittel. Bei Zeckenbefall im Zweifelsfall den Arzt aufsuchen.

Pass- und Visabestimmungen

Notwendige Einreisedokumente

Titel Pass erforderlich Visum erforderlich Rückflugticket erforderlich
Schweiz Ja Ja Ja
Österreich Ja Ja Ja
Deutschland Ja Ja Ja
Türkei Ja Ja Ja
Andere EU-Länder Ja Ja Ja

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss mindestens 3 Monate länger als das Visum gültig sein.

Visainformationen

Ein Visum für Togo ist erforderlich u.a. für Staatsangehörige der in der obigen Tabelle genannten Länder.

Hinweis: Bei Einreise über die Luft muss rechtzeitig vorab ein e-Visum über die offizielle Webseite der Regierung Togos beantragt werden. Trotz der bestehenden Möglichkeit eines Visums bei der Einreise über Land wird dringend geraten, das Visum vorab zu besorgen, da die Visumerteilung langwierig sein kann. Auskunft erteilen die konsularischen Vertretungen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Bearbeitungsdauer

e-Visum: Ca. 6 Tage.

Gültigkeit

Einreisevisa werden entweder für 1 oder 3 Monate ausgestellt.

Visum bei der Einreise: Aufenthaltsdauer 7 Tage.

Aufenthaltsverlängerung

Das bei der Einreise beantragte Visum, das einen Aufenthalt von bis zu 7 Tagen gestattet, kann bei der Passbehörde Direction générale de la documentation nationale - DGDN auf bis zu ingesamt 30 Tage verlängert werden. Es besteht jedoch das Risiko, dass die Beantragung der Verlängerung länger als 7 Tage dauert. Wer die Gültigkeitsdauer seines Visums überschreitet, muss mit Strafgebühren rechnen.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Flugzeug weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Visaarten und Kosten

Touristen-, Geschäftsvisum.

Kosten

Deutsche, österreichische und Schweizer Antragsteller
Einreisevisum: 25.000 FCFA (Aufenthalt bis zu 15 Tagen, einmalige Einreise);
Einreisevisum: 35.000 FCFA (Aufenthalt bis zu 15 Tagen, mehrmalige Einreise).

Business-Visum

25.000 FCFA (Aufenthalt bis zu 15 Tagen, einmalige Einreise);

35.000 FCFA (Aufenthalt von bis zu 15 Tagen, mehrmalige Einreise);

 

Visum bei der Einreise: 25.000 FCFA (Aufenthalt bis zu 7 Tagen)

 

Antrag erforderlich

Einreisevisum:
(a) 1 Antragsformular (e-Visum beantragbar auf voyage.gouv.tg/).
(b) 1 aktuelles Passfoto.
(c) Reisepass, der mindestens 3 Monate länger als das Visum gültig ist und mindestens eine freie Seite enthält + Kopie der ersten drei Seiten.
(d) Gebühr.
(e) Hotelreservierung oder Einladung.
(f) Flugreservierung oder Flugticket.

(g) Nachweis über ausreichende Geldmittel.

Geschäftsvisum zusätzlich:
(g) Firmenschreiben.

Der postalischen Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen.

Unterlagen für ein Visum bei der Einreise
(a) 3 Passfotos
(b) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(c) Rück- oder Weiterreiseticket.
(d) Nachweis einer Gelbfieberimpfung.
(e) Gebühr (10.000 CFA Fr in bar, entspricht ca. 15 €)
Hinweis: Die vorherige Visumbeschaffung ist dringend empfohlen.

Geld

Geldwechsel

Bargeld kann in Banken und Wechselstuben in Lomé und anderen großen Städten umgetauscht werden. Der Rücktausch ist außerhalb der Länder der "CFA-Francs-Zone" zwar generell möglich, aber mit hohen Tauschverlusten verbunden.

Währung

1 CFA (Communauté Financiaire Africaine) Franc* = 100 Centimes. Währungskürzel: CFA Fr, XOF (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 10.000, 5000, 2000, 1000 CFA Fr im Umlauf. Münzen gibt es in den Nennbeträgen 500, 200, 100, 50, 25, 10, 5 und 1 CFA Fr.

Anmerkung: [*] Der CFA Franc (XOF) wird von der Banque des Etats de l'Afrique de l'Ouest (BCEAO, Staatsbank der Westafrikanischen Staaten) herausgegeben und von den 8 Mitgliedern der Afrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion (UEMOA) Benin, Burkina Faso, Côte d'Ivoire, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Senegal und Togo benutzt. Der von der Banque des Etats de l'Afrique Centrale (BEAC, Staatsbank der Zentralafrikanischen Staaten) herausgegebene CFA Franc (XAF) ist kein gesetzliches Zahlungsmittel in Togo. Der CFA Franc ist an den Euro gebunden.

Devisenbestimmungen

Unbeschränkte Einfuhr der Landeswährung. Für die Einfuhr von Fremdwährungen besteht  Deklarationspflicht ab dem Gegenwert von 1 Mio. CFA Fr.
Ausfuhr der Landeswährung bis 500.000 CFA Fr gestattet. Ausfuhr von Fremdwährungen in Banknoten bis in Höhe des bei der Einreise deklarierten Betrages, andere Zahlungsmittel (Reiseschecks, Kreditbriefe, etc.), die im Ausland auf den Namen des Reisenden ausgestellt worden sind, unbeschränkt.

Kreditkarten

Alle gängigen internationalen Kreditkarten (jedoch nicht Mastercard) werden von größeren Geschäften und Hotels akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
 

Reiseschecks

Reiseschecks werden in Togo nicht akzeptiert.

Öffnungszeiten der Bank

Mo-Fr 07.30-12.00 Uhr und von 14.30-16.00/17.00 Uhr geöffnet.

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel können zollfrei nach Togo eingeführt werden:

50 Zigaretten oder 10 Zigarren oder 50 g Tabak (Touristen ab 18 J.);
2 l Champagner oder 2 l Wein/Sekt oder 5 l Bier oder 2 l Spirituosen oder 1 l 80 % unvergällter Ethylalkohol (Touristen ab 18 J.);
250 ml Eau de Toilette und 50 ml Parfüm;

2 kg Schokolade und Süßigkeiten.

Geschenke im Wert bis 100.000 CFA (Minderjährige 50.000 CFA) können zollfrei eingeführt werden.

Quellenangaben
  • DuMont Die Welt - Atlas mit Länderlexikon, DuMont Reiseverlag, 2015-04
  • Togo - Reise- und Sicherheitshinweise, Auswärtiges Amt, Stand - 09.04.2024 (Unverändert gültig seit: 08.04.2024)
    Haftungsausschluss: Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
  • Der Reiseführer, Columbus Travel Media Ltd., Stand - 09.04.2024 (Unverändert gültig seit: 08.04.2024)
    Information: Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger werden mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel Media veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr.
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