Länderinformationen

Bereiten Sie sich auf Ihre Reise vor und genießen Sie die Vorfreude! An dieser Stelle finden Sie ausführliche Informationen zu Ihrem Reiseziel, wichtige Hinweise zur reisemedizinischen Vorsorge sowie aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.


Katar

Steckbrief

Katar - Fakten

Ländername Staat Katar, State of Qatar, Dawlat Qatar (Arabisch)
Fläche 11.437 km2
Hauptstadt Doha
Bevölkerung 2.639.211
Sprache Arabisch
Staats-/Regierungsform konstitutionelle Monarchie
Staatsoberhaupt Emir Scheich Tamim bin Hamad Al-Thani (seit 26.06.2013)
Regierungschef Emir Scheich Tamim bin Hamad Al-Thani (seit 26.06.2013)
Währung Katar-Riyal
Zeitzone UTC+3
Reiseadapter D, G
Kfz-Länderkennzeichen Q
ISO-3166 QA, QAT
Internet-TLD .qa
Landesvorwahl +974
Website https://www.diwan.gov.qa/

Geographie

Die Halbinsel misst von Nord nach Süd etwa 180 km, von West nach Ost 80 km. Die typische Oberflächenform der Halbinsel ist ein sanft gewelltes Hügelland, das nur Höhen von maximal 100 m erreicht. Sand- und Dünenfelder finden sich nur am Küstensaum. Den Übergang zum Festland kennzeichnen ausgedehnte, wirtschaftlich kaum nutzbare Salzsümpfe.

Politik und Bevölkerung

Das Emirat ist eine absolute Monarchie mit erblicher Thronfolge. Es gibt weder politische Parteien noch Volksvertreter. Die neue Verfassung von 2005 sieht eine Beratende Versammlung vor. 12 % der Bevölkerung sind arabische Katarer, dazu leben hier arabische, südasiatische, persische und pakistanische Ausländer, überwiegend Gastarbeiter. Der Islam ist Staatsreligion.

Geschichte

Die Halbinsel erlebte in der Steinzeit eine erste Blütephase. Klimaveränderungen führten in den folgenden Jahrtausenden zum Entstehen von Wüsten, die nur noch nomadisierenden Stämmen einen bescheidenen Lebensraum boten. 1868 wurde Katar unabhängiges Scheichtum. Von 1916 bis 1971 war Großbritannien Schutzmacht der Halbinsel. Anstelle einer Konföderation mit den benachbarten Emiraten entschied sich Katar für die Unabhängigkeit.

Qatar - Bahrain - Kuweit - Geschichte

Ca. 4000 v. Chr. Erste Besiedlung in Qatar und Bahrain sowie an der Nordküste der Bucht von Kuwait
2500-1600 v. Chr. Blütezeit der Dilmun-Kultur in Bahrain und Kuwait
Ab 600 v. Chr. Griechen siedeln in Bahrain (Tylos). Alexander der Große errichtet im 4. Jh. eine Siedlung auf der heute zu Kuwait gehörenden Insel Failaka
632 Mohammeds (geb. 570) Tod; die Islamisierung der Arabischen Halbinsel ist weitgehend abgeschlossen
Ab 1507 Portugiesen erobern die Ostküste der Arabischen Halbinsel
Ab 1602 Perser vertreiben die Portugiesen und übernehmen die Macht
18. Jh. Beginn der Herrschaft der Al-Sabah-Familie in Kuwait (1756), der Al-Thani-Familie in Qatar (1768) und der Al-Khalifa-Familie in Bahrain (1783)
19. Jh. Bedrohung der Golfregion durch Perser und vor allem Osmanen; Bahrain (1861), Kuwait (1899) und Qatar (1916) werden britisches Protektorat
1932 Bahrain beginnt mit der Erdölförderung, 1946 folgt Kuwait, 1949 Qatar
1961 Kuwait wird von Großbritannien unabhängig, 1971 folgen Qatar und Bahrain
1990/91 Zweiter Golfkrieg: Irak überfällt Kuwait
2002 Sheikh Hamad erklärt Bahrain zur Demokratie und sich selbst zum König
2008 Bundeskanzlerin Angela Merkel trifft den Premierminister von Qatar, Sheikh Hamad al-Thani, und den König von Bahrain, Sheikh Hamad al-Khalifa
Klimadaten

Für dieses Land sind mehrere Klimaregionen erfasst. Bitte wählen Sie eine der folgenden Städte aus, um die passenden Klimadaten zu laden.

Doha
Doha
Kommunikation & Adressen

Diplomatische Vertretungen

Qatar

Deutsche Botschaft | Al-Jazira al-Arabiya St. 6 | Fareej Kholaib Area (hinter der Universitätsbibliothek) | Doha | Tel. 00974/44 87 69 59 | Fax 44 87 69 49 | www.doha.diplo.de

Österreich und Schweiz: Zuständig ist die Botschaft in Kuwait.

Bahrain

Deutsche Botschaft | Al-Hasan Building No. 668, 1. Stock | Diplomatic Area 317 | Sheikh Hamad Causeway (nähe Bait al-Quran) | Manama | Tel. 17 53 02 10 | Fax 17 53 62 82 | www.manama.diplo.de

Österreichische Botschaft: Zuständig ist die Botschaft in Kuwait.

Schweizer Generalkonsulat | World Trade Centre | West Tower, 28th floor | King Fasal Hwy. | Area 316 | Manama, | Tel. 17 13 12 13

Kuwait

Deutsche Botschaft | Abdullah Al-Salem Area | Block 1, Street 14, Villa 13 | Safat | Tel. 22 52 08 27 | Fax 22 52 07 63 | www.kuwait.diplo.de

Österreichische Botschaft | Area 3 | Shawki St., House No. 10 | Daiyah | Tel. 22 55 25 32 | Fax 22 56 30 52

Schweizer Botschaft | Block 2 | Street 1, House 122 | Qortuba | Safat | Tel. 25 34 01 72 | Fax 25 34 01 76 | www.eda.admin.ch/kuwait

Notrufe

Qatar, Bahrain: 999; Kuwait: 777

Internet

Qatar

Die Website des Tourismusministeriums: www.experienceqatar.com; eine private englischsprachige Seite mit Infos und Landeskunde: www.qatar.net; die Seite des gleichnamigen Magazins mit Hinweisen zu Touren, Hotels etc.: www.qatar-info.com; (deutsche) Nachrichten von Eisenbahn bis Politik: www.wikio.de/news/qatar

Bahrain

Die Website des Staates mit touristischen Informationen: www.bahraintourism.com; Nachrichten: www.bahraintribune.com; touristische Infos zu Veranstaltungen, Restaurants etc.: www.bahrainthismonth.com

Kuwait

Allgemeine und touristische Informationen sowie Nachrichten: www.kuwait-info.com; die Seite der gleichnamigen Tageszeitung: www.kuwaittimes.net; aktuelle Informationen, allerdings mit viel Werbung: www.visit-kuwait.com; ein umfassendes Informationsportal zu Kuwait: www.kuwaitiah.net.

Internetcafés & Wlan

In Kuwait City, Doha und Manama gibt es fast an jeder Ecke ein Internetcafé, und so gut wie jedes zweite Hotel hat eine Internetecke.

WLAN ist noch nicht sehr verbreitet; kostenlose WLAN-Hotspots unter www.hotspotlocations.com.

Post

Hauptpost in Qatar: Doha, Corniche/Markhiya St. (nördl. Al-Bida-Park) | Sa-Do 8-20 Uhr; in Bahrain: Manama | Government Ave. | gegenüber Bab al-Bahrain | Sa-Do 8-20 Uhr; in Kuwait: Kuwait City | Fahd al-Salem St. | Sa-Mi 7-14, Do 7-12 Uhr.

Eine Postkarte nach Europa kostet von Qatar 2 QR, von Bahrain 300 Fils, von Kuwait 300 Fils; die Zustellung dauert 3-7 Tage. Briefmarken gibt es auch an der Hotelrezeption.

Telefon & Handy

Vorwahlen: Qatar 00974, Bahrain 00973, Kuwait 00965. Für einzelne Ortschaften gibt es keine Vorwahl. Telefonieren nach Europa ist billig: Telefonzellen sind ausreichend vorhanden und können mit Kredit- oder Telefonkarte (gibt es überall) benutzt werden. Gespräche innerhalb Kuwaits und Qatars sind kostenlos (ins Festnetz, nicht zu Handys); allerdings nicht vom Hotel aus, sondern z.B. von Restaurants, Kaufhäusern.

Roaming ist in allen drei Ländern möglich mit GSM-Handy, falls der Provider ein Abkommen hat. Ansonsten lässt sich eine Prepaid-SIM-Karte des Gastlandes erwerben, mit der die Gebühren für eingehende Anrufe entfallen. Prepaid-Karten wie die von GlobalSim (www.globalsim.net) oder Globilo (www.globilo.de) sind zwar teurer, ersparen aber ebenfalls alle Roaming-Gebühren. Und: Sie bekommen schon zu Hause Ihre neue Nummer. Immer günstig sind SMS. Hohe Kosten verursacht die Mailbox: noch zu Hause abschalten!

Zeitungen

Überregional: „Gulf News“, „Khaleej Times“, „The Gulf Today“. In Bahrain: „Bahrain Tribune“, „Gulf Daily News“. In Kuwait: „Arab Times“, „Kuwait Times“. In Qatar: „The Peninsula“, „Gulf Times“

Feiertage, Feste & Veranstaltungen

Das islamische Wochenende beginnt am Donnerstag, arbeitsfreier Wochentag ist der Freitag. Feiertage richten sich nach dem islamischen (Mond-)Kalender, der gegenüber dem gregorianischen (Sonnen-)Kalender um ca. 11 Tage kürzer ist. Ein Monat hat also nur 29-30 Tage. Feste variieren von Jahr zu Jahr, indem sie sich 10-12 Tage nach vorne verschieben. Die islamische Zeitrechnung beginnt am 15. Juli 622, das Jahr 2009 ist also das Jahr 1429 A.H. (Anno Hejra). Die größte Bedeutung hat das Fest Eid al-Fitr zum Ende des Fastenmonats Ramadan: Die Hauptstädte werden in ein Meer aus Lichterketten gehüllt; es gibt Feuerwerke, und man trifft sich in Hotelrestaurants und Zelten, um ausgiebig zu speisen. Dazu: jede Menge kulturelle Veranstaltungen.

Feste und Veranstaltungen

Februar/März

Hala February Festival: Vier Wochen werden als Shopping- und Entertainment-Festival mit Paraden, Lotterien, kulturellen Darbietungen und Jahrmärkten gestaltet. Kuwait City und Vororte (Mitte Februar bis Mitte März)

Der Unabhängigkeitstag (25.2.) wird in Kuwait als National Day mit festlichen Zusammenkünften begangen und mit einem Feuerwerk beendet. Die Feiern setzen sich am nächsten Tag (Liberation Day) fort. In den großen Hotels Kuwaits

Qatar Class 1 Power Boat Races: Die „arabische“ Runde der Welt-Rennserie der bis zu 160 km/h schnellen Speedboote läuft in der Bucht von Doha www.qmsf.org (Ende Februar/Anfang März)

März/April

PGA Qatar Masters Golf Tournament: Der Doha Golf Club ist Gastgeber für die Golfer-Elite. Doha Golf Club, www.qatar-masters.com (zwei Wochen Anfang März)

Doha Cultural Festival: Kulturfestival mit Musik, Lesungen, Theater, Ausstellungen, Folklore und Konzerten; mit Künstlern aus aller Welt. Doha, Qatar, www.nccah.com (zwei Wochen Mitte März)

Bahrain Spring of Culture Festival: Fest der Bräuche und Traditionen (Falken, Pferde, Kamele, Musik, Perlentaucherei) mit Kunsthandwerk, Töpferei, dazu Konzerte mit arabischer Musik. Heritage Village neben dem National Museum, Manama, Bahrain, www.springofculture.org (vier Wochen im März)

Bahrain Grand Prix: Formel-1-Rennen der Spitzenklasse. Bahrain International Circuit, www.bahraingp.com (drei Tage Anfang April)

Oktober

Bahrain International Music Festival: Jedes Jahr trifft sich das Bahrain Orchestra mit Musikern aus aller Welt. Konzerte täglich ab 20 Uhr, Eintritt frei (sechs Tage Anfang Oktober)

November

Qurain Cultural Festival: Kulturfestival mit Musikdarbietungen, Folklore, Kunstausstellungen und Kunsthandwerk. Kuwait Exhibition Centre (zwei Wochen)

Offizielle Feiertage

1. Januar New Year's Day
21. September 2017 Hejra (islamisches Neujahr)
25. Februar National Day (Kuwait)
26. Februar Liberation Day (Kuwait)
30. November / 01. Dezember 2017 Maulid al-Nabi (Geburtstag des Propheten)
1. Mai Tag der Arbeit (Bahrain)
27. Juni Tag der Thronbesteigung (Qatar)
23. April 2017 Lailat al-Miraj (Himmelfahrt des Propheten)
3. September Nationalfeiertag (Qatar)
27. Mai 2017 Ramadan
25. - 27. Juni 2017 Eid al-Fitr (Ende des Ramadan)
16. Dezember Nationalfeiertag (Bahrain)
1. - 4. September 2017 Eid al-Adha (Opferfest)
Allgemein Die islamischen Feiertage können sich regional und je nach Mondsichtung um einen Tag verschieben.
Mobilität vor Ort

Auto

Die Straßen in Qatar, Bahrain und Kuwait sind breit und vielspurig, gut beleuchtet und hervorragend beschildert (arabisch/englisch).

Öffentliche Verkehrsmittel

In Bahrain verkehren 17 Buslinien von Manama und Muharraq zu allen Orten, Fahrpreis zwischen 100 und 250 Fils. In Kuwait fahren 30 Buslinien in alle größeren Orte, Fahrpreis nach Entfernung 150-250 Fils. In Qatar gibt es u.a. Busse nach Umm Slal Mohammed und Al-Khor (102), nach Al Shahaniya (104) und nach Al-Wakra und Mesaid (109); Fahrten innerhalb Dohas 2 QR, nach außerhalb 3-7 QR.

In allen drei Ländern haben Taxis einen Zähler, man muss darauf achten (in Bahrain darauf bestehen), dass sie eingeschaltet werden. In Kuwait sind Taxis (orange Nummernschilder) teuer, in Qatar ein billiges Vergnügen. Die meisten Fahrer sind Gastarbeiter und sprechen oft nur wenig englisch (außer in Bahrain), daher ein Hotel (funduk), Shoppingcenter oder einen Roundabout (Kreisverkehr, Abkürzung: R/A) in der Nähe des Ziels nennen.

Freizeit & Genießen

Essen und Trinken

Thailändische Hummergerichte, chinesisches Chopsuey, fangfrische Krabben, französische Entenbrust oder Spareribs nach texanischem Vorbild: Am Golf befindet man sich in einem Schlemmerparadies ohne Grenzen. Delikat ist aber auch die arabische Landesküche.

In den Golfstaaten schätzt man gebratenes Lammfleisch am Spieß ebenso wie Huhn und Rind, während der Genuss von Schweinefleisch Muslimen untersagt ist. Typisch ist die reichhaltige Verwendung von Gewürzen wie Kardamom, Kreuzkümmel, Kurkuma, Safran und Chili, die für ein exotisch-würziges Aroma der Speisen sorgen. Eine große Rolle spielen natürlich auch die Fische und Meeresfrüchte des Arabischen Golfs. Traditionell werden Basmatireis und dünnes, frisch und knusprig im Holzofen gebackenes Fladenbrot (khoubiz) zu den Gerichten gereicht. Eine Spezialität sind in Essig eingelegte Gemüse (Zucchini, Karotten, Zwiebeln, Paprika), meist recht scharf im Geschmack. Auch diese werden häufig zu den Mahlzeiten gereicht. Köstlich sind die Nachspeisen, süße, kalorienreiche Mischungen aus Sahne, Rosenwasser, Pistazien und Nüssen, gebacken, gelegentlich frittiert und mit flüssigem Honig bestrichen.

Besucher können wählen unter den verschiedensten Restaurants. Die besten (und teuersten) findet man in Qatar, Bahrain und Kuwait in den Fünf- und Viersternehotels. Diese besitzen stets mehrere Spezialitätenrestaurants, in denen sowohl À-la-carte-Gerichte als auch Buffets angeboten werden. Die Vielseitigkeit der Speisen zieht auch viele Einheimische an, besonders am Wochenende. Gegessen wird mittags zwischen 12 und 15 Uhr (am Freitag wegen des Mittagsgebets etwas später) und am Abend zwischen 19 und 23 Uhr.

Außerhalb der Hotels existiert ebenfalls ein umfangreiches Angebot an - auch preislich moderaten - Restaurants, von denen die meisten keinen Ruhetag kennen. Viele Lokale werden von Libanesen, Ägyptern oder Syrern betrieben, die ihre regionalen Spezialitäten zubereiten. Auch um genuine asiatische Küche kennenzulernen, sind die Emirate am Golf geeignete Ziele. In den indischen, chinesischen und thailändischen Restaurants speist man in der Regel günstig und gut. Hier trifft man einheimische Familien wie auch expatriates.

Hygienisch einwandfrei sind auch die im Stadtbereich von Qatar, Bahrain und Kuwait anzutreffenden Schnellrestaurants, deren Gäste hauptsächlich asiatische und arabische Gastarbeiter sind. Ein Kellner wischt mit einem feuchten Tuch über die Plastiktischdecke, schenkt aus einem großen Krug Wasser oder Tee ein und nimmt die Bestellung entgegen. Nach wenigen Minuten wird serviert, fast ebenso schnell haben die Männer gegessen. Man trinkt noch einen Tee und bezahlt, oft an der Kasse.

Die großen Shoppingkomplexe verfügen (meist in der oberen Etage) gewöhnlich über einen foodcourt, das sind zahlreiche unterschiedliche Selbstbedienungsrestaurants (stets vertreten sind Kentucky Fried Chicken bzw. McDonald's) mit einem gemeinsamen Sitzbereich - eine preiswerte Möglichkeit, den Einkaufsbummel zu unterbrechen.

Ansprechend präsentiert man in den Hotels die erste Mahlzeit des Tages. Zum Frühstück werden meist umfangreiche Buffets aufgebaut, zu denen neben Obstsalaten, verschiedenen Getreideflocken, Kuchen, Brötchen und Brot auch Käse, Wurst und Eierspeisen gehören. Im „arabischen Bereich“ werden würzige Tomaten- und Bohnengerichte, Joghurts, Oliven und Fladenbrote angeboten. Köstlich schmeckt das aus Kichererbsenbrei, Zitronensaft und Sesamöl angerührte hoummus, während tabouleh aus klein geschnittener Petersilie, Minze, Weizenschrot, Tomaten- und Gurkenstückchen auch ein Rezept der Schlankheitsküche darstellt.

Und Getränke? Angeboten werden neben importiertem und - in Bahrain - einheimischem Mineralwasser Softdrinks und viele Arten frischer Obst- und Fruchtsäfte. An Ständen im Souk wie im Restaurant werden frische Mangos, Papayas und Orangen gepresst, auch aus Karotten und Tomaten bereitet man Säfte zu. Kaffee wird als lösliches Kaffeepulver mit heißem Wasser serviert, nach arabischem Kaffee (café turki) muss man fragen. Er wird gewöhnlich mit einer Prise Kardamom verfeinert. In den Hotels und Shoppingkomplexen werden auch Espresso und Cappuccino serviert, und man findet US-Ketten wie Starbucks, die bei der einheimischen Jugend sehr beliebt sind.

Die Einfuhr von Alkohol ist nach Kuwait verboten. In Kuwait erhält man keine alkoholischen Getränke, in Qatar gibt es solche nur in Touristenhotels. In Bahrain hingegen sind in den meisten Restaurants alkoholische Getränke erhältlich.

Trinkgeld

Wenn Trinkgeld nicht in der Restaurantrechnung enthalten ist, sind 10 Prozent angebracht. Taxifahrer erwarten eine Aufrundung bis zu 10 Prozent, Gepäckträger umgerechnet 0,50 Euro pro Gepäckstück.

Einkaufen und Shoppen

Inbegriff des orientalischen Lebens ist der Souk, das traditionelle arabische Einkaufsviertel, das man stets im Zentrum der Altstadt (medina) findet. Ein Souk besteht aus mehreren, oft überdachten Gassen, wohlgeordnet nach Waren. Auch in den Goldstaaten ist nicht alles Gold, was glänzt: Um Fälschungen, nämlich um Kopien aus Fernost, handelt es sich oftmals bei den im Souk angebotenen T-Shirts, Taschen und Uhren bekannter Designer, zu niedrigsten Preisen und oft in erstaunlich guter Qualität.

Antiquarisches

Gebrauchs- und Haushaltsgegenstände von antiquarischem Wert, die aus Qatar, Bahrain oder Kuwait stammen, sind käuflich selten zu erwerben. Sie befinden sich in Museen, Heritage Villages und in Privathand. Ausländische Antiquitäten von der Arabischen Halbinsel, wie Schmuck und Haushaltsgegenstände aus Jemen und Oman, findet man in Souks und Antiquitätenläden, sie sind jedoch sehr teuer, da die Nachfrage durch zahlungskräftige Einheimische groß ist.

Gewürze

In großen offenen Jutesäcken breiten Händler in den Souks ihre Waren aus: Pfeffer, Pistazien, Mandeln, Muskatnüsse und in kleine Plastiksäckchen abgepackte Safranfäden. Beliebt sind auch aus mehreren gemahlenen Gewürzen bestehende Mischungen, meist unter Verwendung von Kurkuma.

Gold

Der Besuch eines Goldsouks - eines Gebäudes oder einer Straße mit Dutzenden von dicht aneinandergereihten Juweliergeschäften - ist ein Erlebnis. Das oft aus Indien stammende Dekor des Schmucks ist jedoch häufig ungewohnt, weil auf den Geschmack arabischer Kundinnen zugeschnitten: Ketten, Ringe und Armbänder im „arabischen Barock“ in weichem 21er- oder 22er-, gelegentlich sogar superweichem 24er-Karat. Für europäische Kundinnen wird 18-Karat-Schmuck aus Italien importiert. Meist wird der Schmuck nach Gewicht verkauft, unabhängig von der Gestaltung.

Perlen

Nach Naturperlen wird heute nicht mehr kommerziell getaucht, dennoch sind sie am Arabischen Golf häufig im Angebot. In Schmuckläden und auch im Souk sieht man die zu Ketten verarbeiteten Perlen. Das größte Angebot erwartet einen in Bahrain. Die Preise sind recht niedrig, abhängig von Größe, Farbe und Glanz der Perlen.

Shopping Malls

Beliebte Beschäftigung der Einheimischen ist der Besuch eines Shoppingkomplexes. Europäer erinnern die glitzernden Fassaden, die Auswahl und das Angebot der Boutiquen an die USA - Ralph Lauren reiht sich an Calvin Klein, eine Hilfiger-Boutique an die Luxusparfümerie, und natürlich sind auch italienische und französische Designerläden vertreten.

Silberschmuck

Halsketten, Gürtel, Armreifen, Ohrschmuck, Fingerringe und Fußreifen stammen vorwiegend aus Oman und Jemen. Zumeist handelt es sich um ältere oder antike Stücke, einstigen Beduinenschmuck, der seinen Preis hat. Der mitunter recht große Schmuck ist filigran verarbeitet und oft aufwendig ziseliert. Eingearbeitet in Ketten und Gürtel wurden gern Halbedelsteine, Korallen und Münzen, auch kombinierte man Silberketten mit Lederbändern.

Souvenirs

Immer wieder sieht man die auffällige arabische (Schnabel-)Kaffeekanne (dalla), die als überdimensionales Denkmal so manchen Verkehrskreisel schmückt. Meist im Sechserpack angeboten werden die kleinen, henkellosen Kaffeetassen aus Porzellan, die aus Indien stammen. Weihrauch, andere Baumharze und Duftmischungen bilden zusammen mit einem Weihrauchverbrenner ein weiteres beliebtes Souvenir.

Fotografieren

Soldaten und Militäranlagen, Polizisten und Polizeigebäude, Häfen, Flughäfen und Regierungspaläste darf man nicht fotografieren. Auch Frauen und Mädchen sollte man nicht ablichten, wenn man Ärger vermeiden will. In allen Fällen hilft die Frage „mumkin sura?“ (Darf man ein Foto machen?) deutlich weiter.

Spezialitäten

achar sehr sauer eingelegte Gemüsestückchen, z.B. Karotten, Blumenkohl, Paprika
babaganush Püree aus gegrillten Auberginen, Paprika, Tomaten mit Olivenöl und Knoblauch
baklawa mit Honig übergossenes libanesisches Mandelgebäck
biryani gekochtes Huhn oder Lamm auf indischem Reis
chai Tee, meist stark gesüßt
falafel frittierte Kichererbsenbällchen
foul medames gekochte Bohnen in würziger Tomaten-Zwiebel-Sauce
halwa Nussdessert mit karamellisiertem Zucker und Ei
kabouli Reis mit Pinienkernen, Rosinen und Fleisch oder Fisch
kebab scharf gewürztes, gegrilltes Lamm- oder Rinderhack
khoubiz (meist warmes) Fladenbrot, mit dem die Speisen aufgenommen werden
kubbeh Bällchen aus Weizenschrot und (Lamm-)Hackfleisch, mit Pinienkernen gefüllt
labneh Quark mit Knoblauch
makhbous scharf gewürzter Reis mit Lamm-, Rind- oder Hühnerfleisch
mezze Vorspeisen, die mit Fladenbrot gegessen werden
mutabbel gegrillte Auberginen mit Sesamsauce, Knoblauch und Zitrone
qahwa ungesüßter Kaffee, meist mit Kardamom
samak mashwi Fisch, gegrillt
sambousa mit Hühner- oder Lammfleisch gefüllte Teigtaschen
shawarma klein geschnittenes Lamm- und Hühnerfleisch vom Dreh-Spieß, mit Salat in einer Brottasche gereicht
shish tabouk mariniertes, gegrilltes Hühnerfleisch am Spieß, mit Joghurtsauce serviert
umm ali Milchpudding mit Brot, Nüssen und Rosinen
wara einab mit gewürztem Reis gefüllte Weinblätter
Stichworte

Bevölkerung

Die Arabische Halbinsel ist die Urheimat der Araber, sie wurde im 7. Jh. islamisiert. Es entstanden Stammesstrukturen aus Beduinen, die allmählich sesshaft wurden. Die Führung eines Stammes übernahm ein Scheich, aus dessen Familie sich in der Regel sein Nachfolger rekrutierte. Unter der Führung der al-Khalifa-, al-Sabah- und al-Thani-Familien wurden im 18. Jh. Qatar, Bahrain und Kuwait gegründet und in der Folge erfolgreich gegen Eindringlinge verteidigt.

Nach Beginn der Erdölförderung und mit dem folgenden Bauboom wurden sehr viele Gastarbeiter (expatriates) benötigt. Aus Europa und Nordamerika kamen Ingenieure, Ärzte und Unternehmer, aus arabischen Ländern wie Ägypten, Syrien, Libanon und Palästina Fachleute für Verwaltung, Gesundheitswesen und Gastronomie, aus Asien (Indien, Pakistan, Thailand, Korea, Philippinen, Bangladesch u.a.) Bauarbeiter und Beschäftigte im Dienstleistungsgewerbe. Sie machen heute in Qatar (75 Prozent) und Kuwait (63 Prozent) die Mehrheit der Bevölkerung aus, in Bahrain leben mehr als ein Drittel ausländischer Arbeitnehmer. Die Einheimischen nennen sich nationals oder locals.

Emir & Scheich

Der arabische Name besteht aus dem Vornamen, dem der Name des Vaters, oft auch des Großvaters, folgt, indem er mit bin oder ibn, also „Sohn des“, angeschlossen wird. Den Abschluss - mit al- - bildet die Angabe des Familien- oder Stammesverbandes. Bei Frauen heißt es analog bint („Tochter des“). Bei Frauen ist auch der Namenszusatz Umm („Mutter von“) gebräuchlich, bei Männern, jedoch seltener, Abu („Vater von“). H.H. Sheikh Hamad bin Isa bin Salman al-Khalifa ist also His Highness („Seine Hoheit“) Scheich Hamad, Sohn des Isa, Sohn des Salman, aus dem Familienverband der al-Khalifa.

Der Emir (Amir) ist der Herrscher des Landes. Scheich (sheikh) kann mit Ältester, Würdiger, Verehrter übersetzt werden. So nennt man das Oberhaupt eines Familienverbandes oder Stammes. Dieser Titel wird jedoch auch ehrenhalber an weitere Würdige verliehen; er wird dann vererbt. In der Familie des Emirs sind alle männlichen Mitglieder auch Scheich. In der Landes- und Stammesführung gibt es keine starre Erbfolge, aber es folgt immer ein fähiges Familienmitglied, möglichst der älteste Sohn.

Erdöl

In Bahrain wurde bereits 1932 Erdöl entdeckt, heute ist der Vorrat nahezu erschöpft. Die verbleibende Ausbeute wird daher nicht exportiert, sondern im Land raffiniert. Bahrain muss auf andere Einkunftsquellen setzen. Kuwait hingegen besitzt mit 10 Prozent der Weltreserven (an dritter Stelle hinter Saudi-Arabien und Irak) ein nahezu unerschöpfliches Reservoir an Erdöl (96 Mia. Barrel), das bei gleichbleibender Ausbeute noch 100 Jahre reichen wird und zudem auch besonders leicht zugänglich ist. Qatar hat Erdölvorräte von 15 Mia. Barrel und ist damit schon gut gesegnet; darüber hinaus verfügt es nach Russland über das zweitgrößte Erdgaslager der Welt. Kuwait und Qatar besitzen zusammen mit ihren Nachbarn Saudi-Arabien und Abu Dhabi die Verfügungsgewalt über die weltgrößten Energiereserven.

Falknerei

Die Falknerei, seit zwei Jahrtausenden von den Beduinen der Arabischen Halbinsel zur Jagd betrieben, ist heute Hobby der einheimischen Männer. Bis zu 100000 Euro kann ein Vogel kosten. Das Training erfordert viel Zeit und Geduld. Um sie an ihren Besitzer zu gewöhnen, sollten die Tiere noch jung sein: Anfangs trägt das Tier eine Kappe über den Augen, schläft bei seinem Besitzer im Zimmer und ist auch sonst immer in dessen Nähe. Bei ersten Probeflügen auf Köder lernt der Falke, stets wieder auf den mit einem Lederhandschuh geschützten Arm seines Besitzers zurückzukehren. Durch langwieriges Training wird der Flugradius allmählich erweitert. Ein ausgebildeter Falke, der wegen seiner vorzüglichen Augen selbst kleinste Beute aus großer Höhe erspäht, kann 100 km/hfliegen und diese Geschwindigkeit im Sturzflug noch erhöhen.

Islam

Der Islam ist in Qatar, Bahrain und Kuwait Staatsreligion. Er entstand im 7. Jh. durch die Offenbarung Allahs - mittels des Erzengels Gabriel - gegenüber seinem Propheten Mohammed, der sie rasch auf der Arabischen Halbinsel ausbreitete. Diese ist daher Ursprungs- und Kernland des Islam. Islam bedeutet Unterwerfung unter den Willen Gottes, der sich aus dem Koran ergibt. Die 114 Suren des Korans sind Grundlage des geistlichen und weltlichen Lebens, liefern Vorschriften für Glauben und Erziehung, Lebensführung und Rechtsprechung. Zu den Elementen der Religion gehören das Glaubensbekenntnis, täglich fünf Gebete, das Fasten im Monat Ramadan, das Almosengeben und die Pilgerfahrt nach Mekka.

Grundlage der Gesetzgebung und Rechtsordnung ist in Qatar, Bahrain und Kuwait der Koran. Allerdings ist die Rechtsprechung - anders als in Saudi-Arabien - gemäßigt und an westlichen Standards orientiert. In allen drei Ländern sind andere Religionen zugelassen, so findet man auch Hindutempel und christliche Kirchen und in Bahrain sogar eine jüdische Synagoge.

Kamel

Unterwegs auf Wüstenautobahnen begegnet Besuchern als häufiges Verkehrsschild das „Achtung-Kamel“-Hinweisdreieck, und man sieht die Tiere rechts und links der häufig eingezäunten Straße, wo sie in Gruppen zusammenstehen. Streng genommen handelt es sich jedoch nicht um Kamele, sondern um einhöckrige Dromedare, auf der Arabischen Halbinsel seit tausend Jahren Garant des Lebens und Überlebens in der Wüste. Das Kamel diente als Reittier und Transportmittel, lieferte Fleisch und Milch. Seine Wolle wurde zu Zelten, Teppichen und Kleidung verarbeitet, die Haut für Wasserbehälter genutzt.

Heute ist das Kamel Hobby und Statussymbol zugleich, es wird bei hoch dotierten Rennen eingesetzt. Die Tiere, die auf Kamelmärkten gehandelt werden, dienen meist als Haustier, allenfalls ihre Milch wird noch genutzt. Hoch ist der Wert eines Rennkamels, auch die ausgesetzten Siegerpreise sind beträchtlich. In allen drei Ländern unterhält man Rennbahnen sowie komfortable Ställe mit Trainingsschwimmbädern und Kliniken für die Tiere.

Kleidung

Trotz westlicher Shoppingmalls und Designerboutiquen: Traditionelle Bekleidung wird von den Einheimischen in Ehren gehalten. So tragen die Männer in Qatar, Bahrain und Kuwait einen weißen, knöchellangen und langärmeligen Kaftan (dishdasha) über einer weißen Hose. Ein Kopftuch (gutra) wird von einer darunter liegenden Kappe (gahfiya) und einer geflochtenen schwarzen Kordel (agal) gehalten. Bei festlichen Anlässen und Zeremonien wird zusätzlich ein zimtfarbener oder schwarzer Umhang mit goldbesticktem Rand (bisht) getragen.

Frauen sind der westlichen Mode gegenüber eher aufgeschlossen, doch verstecken sie diese meist unter einem bodenlangen schwarzen Mantel-Umhang (abayah). Bei jüngeren Kuwaiterinnen sind Jeans und T-Shirts sehr beliebt, werden teilweise auch schon in der Öffentlichkeit getragen. Die traditionelle Bekleidung sieht hingegen ein wadenlanges, besticktes blusenähnliches Kleid mit langen Ärmeln (kandoura) und eine lange Hose (sirwal) vor, dazu einen schwarzen Schleier (malfa) oder - seltener - eine Gesichtsmaske (burqah).

Perlentaucherei

Seit der Antike wird im Arabischen Golf nach Perlen getaucht, denn hier liegen die besten Perlengebiete der Welt. Und bis ins 20. Jh. war die Perlentaucherei eine der bedeutendsten Einkommensquellen der Region. Von Juni bis Oktober fuhren die Perlenboote hinaus zu den Muschelbänken. 80- bis 90-mal pro Tag tauchten die Männer bis zu 20 m tief, mit einer Klammer auf der Nase und einem Stein als Gewicht; die Perlmuscheln klemmten sie zwischen die Zehen. Im ersten Drittel des 20 Jhs. kamen 75 Prozent aller Naturperlen aus dem Arabischen Golf. 1930 war Schluss mit dem Reichtum: Die Weltwirtschaftskrise und das Auftauchen japanischer Zuchtperlen bedeuteten das Ende der Suche nach natürlichen Perlen. Perlentauchen wird heute nur noch als Sport und Hobby betrieben.

Wirtschaft

Bahrain erzielt Exportgewinne aus Erdölprodukten und einer mit eigenem Erdgas betriebenen Aluminiumschmelze. Weitere Einnahmequellen sind die großen Erdgasreserven (350 Mia. m³), rund 200 Offshore-Banken (Filialen internationaler Banken, die überall, außer im Gastland, ohne Beschränkungen und Kontrolle Geschäfte machen können - zumindest galt dies bis zur Finanzkrise 2008/09) und der zunehmende Fremdenverkehr - jedoch stammen die meisten Besucher derzeit aus der Golfregion und aus Saudi-Arabien.

Kuwaits Wirtschaft besteht überwiegend aus dem Erdölexport. Wegen des Ölreichtums sah man bisher keine Gründe, die Wirtschaft zu diversifizieren, jedoch wird das Erdöl heute mit eigenen Tankern transportiert, und Öleinnahmen werden im Ausland angelegt. So ist Kuwait mit 7,2 Prozent der zweitgrößte Aktionär der Daimler AG. In jüngster Zeit beschäftigt man sich mit Überlegungen zur Förderung des Tourismus.

Qatar bemüht sich trotz ausreichender Energiereserven um die Diversifizierung der Wirtschaft durch Freihandelszonen nach dem Vorbild Dubais und um gehobenen Tourismus, in den gegenwärtig gewaltig investiert wird. Das Land exportiert außerdem jährlich Erdgas im Gegenwert von ca. 3,5 Mia. US-Dollar.

Bloss nicht!

Den Ramadan ignorieren

Geschäfte und Restaurants, Ämter und Serviceunternehmen haben während des Ramadan tagsüber geschlossen oder eingeschränkten Betrieb, in der Öffentlichkeit darf nicht gegessen, getrunken und geraucht werden - während der Fastentage sind die Einschränkungen auch für Touristen recht groß. Andererseits: Wer dies akzeptiert, lernt die Länder zu einer für ihre Bewohner bedeutsamen Zeit kennen und erfährt viel über Kultur und Religion. Besonders schön: Nach Sonnenuntergang erwacht alles wieder zu Leben und Geschäftigkeit. Man trifft sich in eigens aufgebauten Ramadan-Zelten (auch in Hotels) zum Essen und zur Musik.

Die linke Hand benutzen

Die linke Hand gilt traditionell als unrein, da sie der Reinigung bei der Toilettenbenutzung dient. Noch heute gilt: Man reicht die Linke nicht zur Begrüßung, übergibt nichts (Geschenke, Zigaretten - einfach alles) mit links, fasst auch niemanden mit links an, etwa zur Begrüßung an der Schulter oder gar ein Kind am Kopf. In Restaurants, in denen mit den Fingern gegessen wird, benutzt man die rechte Hand.

Religiöse Themen erörtern

Sie sind immer eine heikle Sache, vor allem, wenn sie in Zusammenhang mit Politik stehen. Also umgeht man besser elegant religiöse (Dikussions-)Themen. Und niemals sollte man sich als Ungläubiger bzw. Atheist outen. Dies versteht in den muslimischen Ländern am Arabischen Golf weiß Gott keiner, man stößt teilweise auf ungläubiges Entsetzen. Zurückhaltend sollte man auch sein, wenn es um die Rolle der Frau in islamischen Ländern geht.

Unpassende Kleidung tragen

Alles, was bei Frauen eng, kurz, gar durchsichtig, weit ausgeschnitten oder ärmellos ist, lässt sich im Touristenhotel noch tragen, aber schickt sich nicht in der Öffentlichkeit. In Bahrain mag man einen anderen Eindruck haben, aber die muslimische Gesellschaft ist in dieser Beziehung sehr empfindlich. Bei Männern wirken kurze Hosen und Tanktops (Muskelshirts) außerhalb der Hotelanlagen lächerlich. Streifenlose Bräune? Bloß nicht! Auch im internationalen Luxushotel, umgeben von Westlern, befindet man sich doch in einem arabischen Land, und dort ist es undenkbar, sich in der Öffentlichkeit zu entblößen.

Allein in die Wüste fahren

Die Autoverleiher bieten Geländefahrzeuge an, die zu einer Offroad-Fahrt durch die Wüste verführen. Doch Vorsicht: Man bewegt sich auf gefährlichem Terrain, nur geübte und landeskundige Fahrer können damit umgehen. Wer Lust hat auf eine Tour durch den Sand, bucht besser einen organisierten Ausflug beim Reiseveranstalter. Genau so schön und ohne Risiko.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger

Der eingestellte direkte Flug- und Schifffahrtsverkehr zwischen Katar und den umliegenden Staaten Saudi-Arabien, Bahrain, Vereinigte Arabische Emirate und Ägypten wurde sukzessiv wiederaufgenommen. Der Übergang an der Landgrenze nach Saudi-Arabien in Abu Samra ist wieder geöffnet.

Der Tourismus der Hauptstadt Doha ist gut entwickelt. Der internationale Flughafen (Hamad International Airport) ist modern. Es gibt eine ausreichende Zahl internationaler Hotels unterschiedlicher Standards und Preisklassen. Außerhalb von Doha ist das Angebot minimal.

Das Angebot an Hotels in Katar ist zwar gestiegen, wird der starken Nachfrage aber saisonal bedingt, insbesondere durch Sportveranstaltungen, noch nicht immer gerecht.

Reisen innerhalb Katars unterliegen keinen besonderen Beschränkungen.
Transportmittel sind in erster Linie Taxis, Limousinen-Service oder Mietwagen. Die 2019 eröffnete Metro verkehrt in hoher Taktung auf drei Linien und bindet den Flughafen an die Innenstadt an, regelmäßig verkehrende Zubringerbusse erweitern das Netz des öffentlichen Nahverkehrs. Reguläre Buslinien sind hingegen unzuverlässig und nicht zu empfehlen.
Der Straßenverkehr ist bei guten Straßenverhältnissen geprägt von hohen Geschwindigkeiten, vielfach riskantem Fahrverhalten und vielen Unfällen. Bei Unfällen ist das Verlassen des Unfallortes verboten, bis die Polizei eintrifft und dies gestattet. Unfallfahrzeuge sollten bei Fahrtüchtigkeit von der Fahrbahn entfernt werden, um den Verkehr nicht weiter zu behindern. Zur Regulierung des Schadens ist stets ein Polizeibericht erforderlich.

Fahrten in die Wüste sowie in die schwer zugänglichen Gebiete insbesondere im Norden und Westen Katars bergen für Touristen erhebliche Gefahren, insbesondere durch schwer befahrbares Gelände, Mehrverbrauch von Treibstoff und Wasser.

Telefonieren während der Fahrt, Alkohol am Steuer und auch beleidigende Gesten werden mit zum Teil hohen Geldstrafen geahndet.

  • Sofern Sie von Doha über Drittstaaten nach Saudi-Arabien, Bahrain, Ägypten oder in die Vereinigten Arabischen Emirate reisen wollen, erkundigen Sie sich vorab über die aktuellen Einreisebestimmungen dieser Länder. Dies gilt insbesondere bei in Doha ansässigen Personen mit katarischer Aufenthaltsgenehmigung (Residence Permit).
  • Buchen Sie Hotels rechtzeitig.
  • Fahren Sie vorsichtig und defensiv und vermeiden Sie auch das Gestikulieren.
  • Bleiben Sie im Fall eines Unfalls beim Fahrzeug.
  • Unternehmen Sie Fahrten in die Wüste nur mit geländegängigen allradbetriebenen Fahrzeugen und möglichst im Konvoi bzw. mit Hilfe eines Reiseveranstalters.
  • Nehmen Sie bei Wüstentouren stets ausreichend Benzin- und Wasservorräte sowie ein Mobiltelefon mit.
  • Hinterlassen Sie Informationen über Ihre Route und geplante Rückkehr beim Hotel oder Gastgeber.

Sofern Sie mit einem Besuchs- oder Touristenvisum eingereist sind, ist das Führen eines Fahrzeuges mit einem deutschen Führerschein für eine Dauer von bis zu sieben Tagen ab Einreise gestattet.

Wenn Sie ein Fahrzeug für mehr als sieben Tage führen möchten, müssen Sie eine katarische vorläufige und für drei Monate gültige Fahrerlaubnis beantragen. Diese vorläufige Fahrerlaubnis kann verlängert werden.

Wenn Sie neben einem deutschen Führerschein den Internationalen Führerschein besitzen, dürfen Sie ein Fahrzeug für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten ab Einreise führen. Ein Mietwagen kann allein mit dem Internationalen Führerschein nicht gemietet werden; es ist zusätzlich die Vorlage des nationalen Führerscheins notwendig. Detaillierte Informationen des katarischen Straßenverkehrsamtes bietet Hukoomi.

  • Bitte denken Sie daran, Ihren Internationalen Führerschein vor der Ausreise nach Katar zu beantragen.

Angesichts anhaltender Spannungen und Ereignisse in manchen Ländern des Nahen und Mittleren Ostens sollten Reisende auch in Katar in der Öffentlichkeit, insbesondere in der Umgebung religiöser Einrichtungen, zurückhaltend auftreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, kulturellen und sozialen Traditionen Rücksicht nehmen und sich von eventuellen Demonstrationen oder Protestveranstaltungen fernhalten.

Frauen unterliegen keinen besonderen Beschränkungen oder Verboten. Ihnen ist das Führen eines Kraftfahrzeuges ebenso erlaubt wie die Bewegung in der Öffentlichkeit auch ohne männliche Begleitung. Hinsichtlich der Kleidung ist jedoch Zurückhaltung geboten.

Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag, tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden, und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Bezug auf die Einhaltung islamischer Traditionen zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten, sollten auch Nichtmuslime darauf achten, keine religiösen Gefühle zu verletzen. Es wird daher empfohlen, tagsüber vom Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit Abstand zu nehmen.

Das Strafrecht in Katar ist geprägt durch islamische Moralvorstellungen. Es sollte Reisenden bewusst sein, dass homosexuelle Handlungen und nichtehelicher Geschlechtsverkehr verboten sind und strafrechtlich geahndet werden.

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für.

Die Gebräuche und Gesetze von Katar sind stark durch den Islam und dessen Glaubensinhalte und Wertvorstellungen geprägt. Trunkenheit und der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit sind verboten, ebenso wie die Einfuhr von Alkohol nach Katar. In lizenzierten Hotels wird Alkohol ausgeschenkt. Es sollte Reisenden bewusst sein, dass der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit und nichtehelicher Geschlechtsverkehr verboten sind und strafrechtlich geahndet werden können. Das kann im Extremfall bedeuten, dass es bei Anzeige einer Vergewaltigung zur strafrechtlichen Verfolgung des Opfers wegen "außerehelichen Geschlechtsverkehrs" kommt. Auch nichteheliche Schwangerschaften können im Extremfall und bei Anzeige entsprechend strafrechtlich verfolgt werden.

Schwangere Frauen können aufgefordert werden, eine Heiratsurkunde vorzulegen, wenn sie in Katar medizinisch versorgt werden. Unverheirateten schwangeren Frauen und Opfern sexueller Übergriffe bietet die Deutsche Botschaft Doha an, sich zuerst an sie zu wenden, bevor sie sich in Katar behandeln lassen oder Kontakt zu den katarischen Behörden aufnehmen.

In Deutschland unbedenkliche Äußerungen zu Religionsfragen können in Katar als Beleidigung des Islam oder des Propheten strafrechtlich verfolgt und mit Geld-, evtl. sogar Freiheitsstrafen geahndet werden.

Katarische Behörden pflegen eine Null-Toleranz Politik gegenüber Drogenvergehen. Die Strafen für Drogenkonsum, -handel, -schmuggel und -besitz (auch in kleinen Mengen) sind hart. Sie können lange Gefängnisstrafen, hohe Geldstrafen und/oder Deportation umfassen. Drogenhandel kann die Todesstrafe zur Folge haben.

Landeswährung ist der Katar Riyal (QAR). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten mit Kredit- und Bankkarten als auch die Bezahlung mit Kreditkarten sind vielerorts möglich.

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) sicher, siehe Poliomyelitis.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut sowie Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die .

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome.

Diese Infektionskrankheit löst seit 2012 vorrangig in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen aus. Ursache ist ein Coronavirus (MERS-CoV), dessen Biologie nicht abschließend geklärt ist. Kamele scheinen an der Übertragung auf den Menschen beteiligt zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken, siehe MERS.

  • Vermeiden Sie zur Krankheitsprävention unnötigen Kontakt mit Kamelen.

Die medizinische Versorgung in Katar genügt im Allgemeinen europäischen Ansprüchen. Die meisten Ärzte sprechen Englisch.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die .

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger

Reisewarnung

Überblick

Stand - Thu, 07 Dec 2023 14:45:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Thu, 07 Dec 2023 14:50:39 +0100)

Letzte Änderungen:

Reiseinfos – Infrastruktur/Verkehr

Einreise und Zoll - Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19; Visum

Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Sicherheit

Terrorismus

Katar war bislang nicht Ziel terroristischer Anschläge, dennoch kann die Möglichkeit eines Anschlags nicht ausgeschlossen werden.

Innenpolitische Lage

Die innenpolitische Lage ist stabil. Im Konflikt zwischen Katar und den umliegenden Staaten Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate, Bahrain und Ägypten kam es beim Gipfeltreffen des Golfkooperationsrats in Al-Ula am 5. Januar 2021 zu einer Wiederannäherung, die zu einer sukzessiven Wiederaufnahme direkter Flug- und Schifffahrtsverbindungen –mit Ausnahme von Verbindungen zwischen Bahrain und Katar- geführt hat.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Berücksichtigen Sie bei politischen Äußerungen die sensible politische Lage zwischen Katar und den genannten Nachbarstaaten.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist niedrig, dennoch sind vereinzelt Taschendiebstähle z.B. in großen Einkaufszentren oder bei Großveranstaltungen nicht auszuschließen. Insbesondere Frauen sollten in Taxis den örtlichen Gepflogenheiten entsprechend die hinteren Sitze benutzen.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Es herrscht teilweise feuchtheißes Tropenklima mit gelegentlichen Sandstürmen.

In den Wintermonaten kommt es gelegentlich zu Starkregenereignissen, die zur Überschwemmung einzelner Straßenzüge und damit zu Einschränkungen im Verkehr führen können.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Der eingestellte direkte Flug- und Schifffahrtsverkehr zwischen Katar und den umliegenden Staaten Saudi-Arabien, Bahrain, Vereinigte Arabische Emirate und Ägypten wurde sukzessiv wiederaufgenommen. Der Übergang an der Landgrenze nach Saudi-Arabien in Abu Samra ist wieder geöffnet.

Der Tourismus der Hauptstadt Doha ist gut entwickelt. Der internationale Flughafen (Hamad International Airport) ist modern. Es gibt eine ausreichende Zahl internationaler Hotels unterschiedlicher Standards und Preisklassen. Außerhalb von Doha ist das Angebot minimal.

Das Angebot an Hotels in Katar ist zwar gestiegen, wird der starken Nachfrage aber saisonal bedingt, insbesondere durch Sportveranstaltungen, noch nicht immer gerecht.

Reisen innerhalb Katars unterliegen keinen besonderen Beschränkungen.
Transportmittel sind in erster Linie Taxis, Limousinen-Service oder Mietwagen. Die 2019 eröffnete Metro verkehrt in hoher Taktung auf drei Linien und bindet u.a. den Flughafen an die Innenstadt an, regelmäßig verkehrende Zubringerbusse erweitern das Netz des öffentlichen Nahverkehrs. Reguläre Buslinien sind hingegen unzuverlässig und nicht zu empfehlen.
Der Straßenverkehr ist bei guten Straßenverhältnissen geprägt von hohen Geschwindigkeiten, vielfach riskantem Fahrverhalten und vielen Unfällen. Bei Unfällen ist das Verlassen des Unfallortes verboten, bis die Polizei eintrifft und dies gestattet. Unfallfahrzeuge sollten bei Fahrtüchtigkeit von der Fahrbahn entfernt werden, um den Verkehr nicht weiter zu behindern. Zur Regulierung des Schadens ist stets ein Polizeibericht erforderlich.

Fahrten in die Wüste sowie in die schwer zugänglichen Gebiete insbesondere im Norden und Westen Katars bergen für Touristen erhebliche Gefahren, insbesondere durch schwer befahrbares Gelände, Mehrverbrauch von Treibstoff und Wasser.

Telefonieren während der Fahrt, Alkohol am Steuer und auch beleidigende Gesten werden mit zum Teil hohen Geldstrafen geahndet.

  • Sofern Sie von Doha über Drittstaaten nach Saudi-Arabien, Bahrain, Ägypten oder in die Vereinigten Arabischen Emirate reisen wollen, erkundigen Sie sich vorab über die aktuellen Einreisebestimmungen dieser Länder. Dies gilt insbesondere bei in Doha ansässigen Personen mit katarischer Aufenthaltsgenehmigung (Residence Permit).
  • Buchen Sie Hotels rechtzeitig.
  • Fahren Sie vorsichtig und defensiv und vermeiden Sie auch das Gestikulieren.
  • Bleiben Sie im Fall eines Unfalls beim Fahrzeug.
  • Unternehmen Sie Fahrten in die Wüste nur mit geländegängigen allradbetriebenen Fahrzeugen und möglichst im Konvoi bzw. mit Hilfe eines Reiseveranstalters.
  • Nehmen Sie bei Wüstentouren stets ausreichend Benzin- und Wasservorräte sowie ein Mobiltelefon mit.
  • Hinterlassen Sie Informationen über Ihre Route und geplante Rückkehr beim Hotel oder Gastgeber.

Führerschein

Sofern Sie mit einem Besuchs- oder Touristenvisum eingereist sind, ist das Führen eines Fahrzeuges mit einem deutschen Führerschein für eine Dauer von bis zu sieben Tagen ab Einreise gestattet.

Wenn Sie ein Fahrzeug für mehr als sieben Tage führen möchten, müssen Sie eine katarische vorläufige und für drei Monate gültige Fahrerlaubnis beantragen. Diese vorläufige Fahrerlaubnis kann verlängert werden.

Wenn Sie neben einem deutschen Führerschein den Internationalen Führerschein besitzen, dürfen Sie ein Fahrzeug für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten ab Einreise führen. Ein Mietwagen kann allein mit dem Internationalen Führerschein nicht gemietet werden; es ist zusätzlich die Vorlage des nationalen Führerscheins notwendig. Detaillierte Informationen des katarischen Straßenverkehrsamtes bietet Hukoomi.

  • Bitte denken Sie daran, Ihren Internationalen Führerschein vor der Ausreise nach Katar zu beantragen.

Besondere Verhaltensweisen/Ramadan

Angesichts anhaltender Spannungen und Ereignisse in manchen Ländern des Nahen und Mittleren Ostens sollten Reisende auch in Katar in der Öffentlichkeit, insbesondere in der Umgebung religiöser Einrichtungen, zurückhaltend auftreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, kulturellen und sozialen Traditionen Rücksicht nehmen und sich von eventuellen Demonstrationen oder Protestveranstaltungen fernhalten.

Frauen unterliegen keinen besonderen Beschränkungen oder Verboten. Ihnen ist das Führen eines Kraftfahrzeuges ebenso erlaubt wie die Bewegung in der Öffentlichkeit auch ohne männliche Begleitung. Hinsichtlich der Kleidung ist jedoch Zurückhaltung geboten.

Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag, z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden, und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Bezug auf die Einhaltung islamischer Traditionen zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten, sollten auch Nichtmuslime darauf achten, keine religiösen Gefühle zu verletzen. Es wird daher empfohlen, tagsüber vom Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit Abstand zu nehmen.

LGBTIQ

Das Strafrecht in Katar ist geprägt durch islamische Moralvorstellungen. Es sollte Reisenden bewusst sein, dass homosexuelle Handlungen und nichtehelicher Geschlechtsverkehr verboten sind und strafrechtlich geahndet werden.

Rechtliche Besonderheiten

Die Gebräuche und Gesetze von Katar sind stark durch den Islam und dessen Glaubensinhalte und Wertvorstellungen geprägt. Trunkenheit und der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit sind verboten, ebenso wie die Einfuhr von Alkohol nach Katar. In lizenzierten Hotels wird Alkohol ausgeschenkt. Es sollte Reisenden bewusst sein, dass der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit und nichtehelicher Geschlechtsverkehr verboten sind und strafrechtlich geahndet werden können. Das kann im Extremfall bedeuten, dass es bei Anzeige einer Vergewaltigung zur strafrechtlichen Verfolgung des Opfers wegen „außerehelichen Geschlechtsverkehrs" kommt. Auch nichteheliche Schwangerschaften können im Extremfall und bei Anzeige entsprechend strafrechtlich verfolgt werden.

Schwangere Frauen können aufgefordert werden, eine Heiratsurkunde vorzulegen, wenn sie in Katar medizinisch versorgt werden. Unverheirateten schwangeren Frauen und Opfern sexueller Übergriffe bietet die Deutsche Botschaft Doha an, sich zuerst an sie zu wenden, bevor sie sich in Katar behandeln lassen oder Kontakt zu den katarischen Behörden aufnehmen.

In Deutschland unbedenkliche Äußerungen zu Religionsfragen können in Katar als Beleidigung des Islam oder des Propheten strafrechtlich verfolgt und mit Geld-, evtl. sogar Freiheitsstrafen geahndet werden.

Katarische Behörden pflegen eine Null-Toleranz Politik gegenüber Drogenvergehen. Die Strafen für Drogenkonsum, -handel, -schmuggel und –besitz (auch in kleinen Mengen) sind hart. Sie können lange Gefängnisstrafen, hohe Geldstrafen und/oder Deportation umfassen. Drogenhandel kann die Todesstrafe zur Folge haben.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Katar Riyal (QAR). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten mit Kredit- und Bankkarten als auch die Bezahlung mit Kreditkarten sind vielerorts möglich.

Einreise und Zoll

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Katars sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Obligatorische Krankenversicherung

Seit dem 1. Februar 2023 ist bei der Einreise nach Katar für Aufenthalte von mehr als 30 Tagen der Abschluss einer vom katarischen Gesundheitsministerium akkreditierten Krankenversicherung obligatorisch. Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch andere internationale Reisekrankenversicherungen akzeptiert. Informationen bietet Visit Qatar.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja, mit Visum
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Deutsche Staatsangehörige, die beabsichtigen, von Doha via Oman oder Kuwait nach Saudi-Arabien, Bahrain, Ägypten oder in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) zu reisen, sollten sich vorab über die aktuellen Einreisebestimmungen dieser Länder informieren.
In Katar lebende deutsche Staatsangehörige können im Rahmen des Visa Waiver Agreements zwischen der EU und den VAE visumfrei in die VAE einreisen. Der katarische Aufenthaltstitel ist insofern unschädlich.
Ungeachtet dessen ist zu beachten, dass jede Einreiseentscheidung der Souveränität des Gastlandes obliegt und im Einzelfall vom oben genannten Grundsatz abweichen kann.

Visum

Siehe auch Einreise und Zoll - Obligatorische Krankenversicherung

Deutsche Staatsangehörige mit regulärem Reisepass können entweder ein „Visum-Waiver" oder ein Visum bei Einreise beantragen. Inhaber von vorläufigen Pässen müssen ein Visum vor der Einreise bei der zuständigen Auslandsvertretung von Katar beantragen.

Internationale Hayya-Card-Inhaber können sich bis zum 24. Januar 2024 mit ihrer Hayya-Card in Katar aufhalten, wobei Einreisen bis zum 10. Januar 2024 erfolgen müssen. Informationen zur Einreise und den vorzulegenden Begleitunterlagen finden Sie auf dem Hayya-Portal.

Visum-Waiver bei Einreise

Mit einem regulären Reisepass kann ein Visum-Waiver mit einer Gültigkeit von 180 Tagen bei Einreise beantragt werden. Dieses berechtigt zur mehrfachen Einreise und einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen im Gültigkeitszeitraum.
Der Visum-Waiver wird bei Vorlage geeigneter Nachweise für den Grund der Reise, die Unterkunft sowie den geplanten Rück- oder Weiterflug gebührenfrei erteilt.
Diese Regelung gilt für touristische und Besuchsreisen sowie für Geschäftsreisen und für alle Grenzstellen und den Flughafen Doha, aber nicht für Inhaber vorläufiger Reisepässe (siehe unten).

Visum bei Einreise („on arrival") für Katar und Oman

Deutsche Staatsangehörige können mit einem regulären Reisepass gegen eine Gebühr von 100 QAR bei Einreise am Flughafen Doha auch ein gemeinsames Visum – bezeichnet als „Tourist Joint Visa for Qatar and Oman" – für touristische Reisen in Katar und Oman beantragen.
Das Visum berechtigt zu mehrfacher Ein- und Ausreise und zu je 30 Tagen Aufenthalt in Katar und Oman.

Visum vor Einreise

Inhaber von vorläufigen Reisepässen müssen vorab ein Visum bei der zuständigen Auslandsvertretung Katars beantragen. Eine Erteilung am Flughafen ist nicht möglich. Der Antrag sollte bei der Botschaft des Staates Katar in Berlin mindestens vier Wochen vor Abreise gestellt werden. Der vorläufige Reisepass muss noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Einreisekontrolle und Einreiseverweigerungen

In Einzelfällen wurde deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund, in der Regel aus dem arabischen Raum, ohne Angabe von Gründen die Einreise nach Katar verweigert.

  • Wenn Sie zu diesem Personenkreis zählen und eine wichtige Reise nach Katar planen, erkundigen Sie sich bitte vorab bei der Botschaft des Staates Katar in Berlin, ob Sie dort ein Visum vor der Einreise beantragen können, um nicht Gefahr zu laufen, nicht nach Katar einreisen zu dürfen.

Längerfristiger Aufenthalt

Die zuständige katarische Behörde verlangt bei der Antragstellung einer Aufenthaltserlaubnis die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses. Personen, die eine Arbeitsaufnahme in Katar beabsichtigen, sollten schon vor Ausreise ein amtliches Führungszeugnis in Deutschland beantragen. Das polizeiliche Führungszeugnis sowie weitere Personaldokumente müssen dann vom Bundesverwaltungsamt mit einer Überbeglaubigung versehen und anschließend von der katarischen Botschaft in Berlin legalisiert werden.

Für die Validierung eines deutschen Hochschulzeugnisses gilt ein gesondertes Verfahren. Nähere Informationen können bei der katarischen Botschaft erfragt werden.

Ausreisesperre („Travel Ban")

In Einzelfällen ist es in Mitgliedsstaaten des Golfkooperationsrats vorgekommen, dass dort ansässige deutsche Staatsangehörige an der Ausreise gehindert wurden. Ein häufiger Grund sind arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheiten, die den Arbeitgeber veranlassen, die zuständigen Behörden um die Verhängung von aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen im Sinne einer „Ausreisesperre" (engl. „travel ban") auch außerhalb von Gerichtsverfahren zu ersuchen. Auch die Nichterfüllung finanzieller Forderungen durch den Arbeitnehmer bzw. schon deren Vorwurf hat in der Vergangenheit zur Verwehrung der Ausreise geführt. Selbst Banken verhängen ‚automatisch' einen Travel Ban, sofern das Arbeitsverhältnis gekündigt wird und nicht sämtliche Schulden auf dem Konto beglichen sind. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Bank über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu informieren.

  • Informieren Sie sich vor Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bzw. Beginn einer Geschäftstätigkeit über die geltende Rechtslage.

Minderjährige

Für Kinder, die mit einem Kinderreisepass und nicht in der Begleitung mindestens eines Elternteils reisen, muss das Visum ebenfalls vorab bei der zuständigen Auslandsvertretung Katars beantragt werden. Eine Erteilung am Flughafen ist nicht möglich.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- oder die Ausfuhr von Landes- oder Fremdwährung, Wertpapieren, Edelmetallen oder Edelsteinen im Wert von mehr als 50.000 QAR oder dem entsprechenden Betrag in Fremdwährung muss bei Ein- und Ausreise per Meldeformular der katarischen Generalzollbehörde angezeigt werden. Zuwiderhandlungen werden mit Haftstrafe, Geldstrafe oder der Beschlagnahmung geahndet.

Die Einfuhr von Drogen, Alkohol und pornografischem Material sowie religiösen Büchern und Materialen ist strengstens untersagt. Die Einfuhr von Schweinefleisch ist ebenfalls nicht gestattet.

Wenn Medikamente eingenommen werden müssen, sollten folgende Unterlagen mitgeführt werden:

Ärztliches Attest/Rezept in englischer Sprache, das nicht älter als sechs Monate sein darf und folgende Angaben enthält:

  1. Daten des Patienten mit Angabe von Namen, Alter und evtl. weitere wichtige Informationen
  2. Diagnose
  3. Behandlungsplan und –dauer
  4. Medizinische Empfehlungen zur Einnahme
  5. Der wissenschaftliche Name der Substanz, der Name des Medikaments, die verschriebene Dosis, die benötigte Menge
  6. leserlicher Stempel des behandelnden Arztes/der Klinik
  7. Das Attest/Rezept sollte sich auf einem offiziellen Schreiben des Arztes/der Klinik befinden, mit Briefkopf, der die Adresse und Kontaktnummern enthält
  8. Passkopie des Patienten

Weitere Informationen zu für die Einfuhr erlaubten und verbotenen Substanzen

"rote" Liste verbotener Substanzen (auf Seite 3)

"gelbe" Liste narkotischer und psychoaktiver Substanzen (Einfuhr für den eigenen Gebrauch für bis zu 30 Tage erlaubt)

"grüne" Liste psychotroper Substanzen (Einfuhr für den eigenen Gebrauch für bis zu 2 Monate erlaubt)

Heimtiere

  • Bitte beachten Sie die Bestimmungen der lokalen Behörden.

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) sicher, siehe Poliomyelitis.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut sowie Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome.

MERS (Middle East Respiratory Syndrome)

Diese Infektionskrankheit löst seit 2012 vorrangig in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen aus. Ursache ist ein Coronavirus (MERS-CoV), dessen Biologie nicht abschließend geklärt ist. Kamele scheinen an der Übertragung auf den Menschen beteiligt zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken, siehe MERS.

  • Vermeiden Sie zur Krankheitsprävention unnötigen Kontakt mit Kamelen.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in Katar genügt im Allgemeinen europäischen Ansprüchen. Die meisten Ärzte sprechen Englisch.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Die medizinische Versorgung ist mit Europa nicht zu vergleichen und kann technisch, apparativ und hygienisch problematisch sein. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete, Englisch oder Französisch sprechende Ärzte.

Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.

Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen werden.

Essen und Trinken

Wasser sollte generell vor der dem Trinken, Zähneputzen und vor der Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Eine sorgfältige Lebensmittelhygiene wird angeraten.

Milch ist außerhalb der Stadtgebiete in der Regel nicht pasteurisiert und sollte ebenfalls abgekocht werden. Milchprodukte aus ungekochter Milch sollten vermieden werden, ebenso wie rohe Salate und Mayonnaise. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden. 

Impfungen

Titel Besondere Vorsichtsmaßnahmen Gesundheitszeugnis erforderlich
Cholera Nein -
Typhus & Polio Ja -
Malaria Nein -
Essen & Trinken - -
Gelbfieber Nein -

Gesundheitszeugnis

Ausländer müssen zur Beantragung einer Arbeitserlaubnis einen negativen HIV-Test in englischer Sprache vorweisen. Mitunter wird eine Bescheinigung von allen Reisenden, die sich länger als einen Monat in Katar aufhalten, verlangt, dass der Besucher HIV-negativ ist und keine der folgenden Krankheiten hat: Tuberkulose, Syphilis, Typhus, Lepra und Hepatitis B.

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.

Es kommt vereinzelt zu schweren Infektionen der Atemwege durch ein neues Coronavirus (MERS-CoV, die Abkürzung für Middle East Respiratory Syndrome Corona Virus). Wo genau und wie sich Menschen in verschiedenen Ländern anstecken können, ist unklar. Die Weltgesundheitsorganisation WHO geht davon aus, dass es bei sehr engem Kontakt zu Erkrankten, sowie zu Kamelen und Fledermäusen, auch zu einer Übertragung von Mensch zu Mensch kommen kann.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

HIV/Aids ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Die bekannten Risiken sollte man auch hier meiden.

Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt landesweit vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Pass- und Visabestimmungen

Notwendige Einreisedokumente

Titel Pass erforderlich Visum erforderlich Rückflugticket erforderlich
Türkei Ja Nein Ja
Andere EU-Länder Ja Nein Ja
Deutschland Ja Nein Ja
Österreich Ja Nein Ja
Schweiz Ja Nein Ja

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für mehrmalige Aufenthalte für Zwecke wie Besuche sowie geschäftliche und touristische Reisen von bis zu insgesamt 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen beginnend ab der Einreise. Die genannten Staatsbürger müssen über ein gültiges Rück- bzw. Weiterreiseticket, eine akkreditierte Krankenversicherung, eine Hotel-Reservierung sowie über einen Reisepass verfügen, der eine Gültigkeit von noch mindestens 6 Monaten hat. Die Visa-Waiver-Bestimmung gilt für den Hamad internationalen Flughafen und alle anderen Grenzstellen:

(a) Deutschland, Österreich und die meisten anderen EU-Länder (Ausnahme: Irland (Rep.) für 30 Tage von der Visumpflicht befreit);

(b) Schweiz;

(c) Türkei.

Hinweis: Es ist auch möglich, ein Visum-bei-der-Einreise gültig für Katar und Oman zu beantragen. Das für mehrfache Ein- und Ausreisen nutzbare Visum berechtigt für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen.

Achtung: Inhaber und Inhaberinnen von einem vorläufigen Pass müssen ein Visum vor der Abreise beantragen.

 

 

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Minderjährige, die nicht in Begleitung ihrer Eltern/Sorgeberechtigten reisen, benötigen vorab ein Visum. Die Ausstellung eines Visum bei Ankunft am Flughafen ist nicht möglich.

Bearbeitungsdauer

Touristenvisum: Mindestens 10 Werktage. Das Visum sollte von Inhabern von vorläufigen Reisepässen mindestens 4 Wochen vor Abreise bei der Botschaft des Staates Katar in Berlin gestellt werden.

Online-Visum: innerhalb von 24 Stunden.

 

Transit

Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die mindestens 5 Std. Aufenthalt haben, am Hamad International Airport ankommen, mit Qatar Airways reisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise sowie über eine Sitzplatzreservierung verfügen, können bei Ankunft ein kostenloses Transitvisum beantragen und dürfen sich damit bis zu 96 Stunden (4 Tage) in Katar aufhalten.

Alle Nationalitäten, die sich weniger als 24 Stunden im Transitraum des internationalen Flughafens Hamad aufhalten, benötigen kein Transitvisum.

 

Visaarten und Kosten

Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.

 

Kosten

Visumpflichtige Antragsteller wohnhaft in Deutschland

Einreisevisum: 200 QR (bei der Botschaft des Staates Katar in Berlin) (Reisende, die nur über einen vorläufigen Reisepass verfügen, müssen vor der Reise ein Einreisevisum bei der zuständigen konsularischen Vertretung beantragen. Für die Beantragung eines Visums direkt bei der Einreise am Flughafen wird ein regulärer Reisepass benötigt). 

Geschäftsvisum: 200 QR, (3 Monate gültig, max. 1 Monat Aufenthalt).

 

Visum-bei-der-Ankunft am Flughafen Doha - Tourist Joint Visa for Qatar and Oman:

100 QR (derzeit ca. 25 € bzw. ca. 26 CHF) bei der Einreise am Flughafen Doha, zahlbar nur mit Kreditkarte (Visa oder Mastercard, nicht American Express). Das Visum ist nur gegen einen Bearbeitungsaufschlag in bar bezahlbar. Weitere Informationen von der Botschaft.

 

 

Antrag erforderlich

Die folgenden Unterlagen sind am Flughafen vorzulegen:
(a) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.

(b) Rück- oder Weiterreiseticket.

 

Unterlagen für ein Visum bei Botschaft

(a) ausgefülltes Visaformular.

(b) (vorläufiger) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(c) Rück- oder Weiterreiseticket und -dokumente.
(d) Unterkunftsnachweis in Katar (z. B. Hotelvoucher, Kopie der Hotelreservierung).
(e) Ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt:  Kontoauszüge der letzten drei Monate (Originale und Kopien); (Visa- oder Mastercard-Kreditkarte oder mindestens 1350 € in bar).
(f) Gebühr (Kopie der Banküberweisung an das Konsulat).

(g) 2 farbige Passbilder.

(h) Angaben zum Grund der Reise.

 

Geld

Geldwechsel

Empfohlen ist die Mitnahme von US-Dollar. Auch Euro können mittlerweile problemlos in Wechselstuben getauscht werden.

Währung

1 Katar Riyal = 100 Dirham. Währungskürzel: QR, QAR (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 500, 100, 50, 10, 5 und 1 Riyal im Umlauf; Münzen in den Nennbeträgen 50 und 25 Dirham. Der Katar Riyal ist an den US-Dollar gebunden.

Devisenbestimmungen

Keine Beschränkungen, es besteht jedoch Online-Deklarationspflicht für die Landeswährung und Fremdwährungen in Bargeld, als Geldmittel und Edelsteine und -metalle ab einem Gegenwert von 50.000 QR. Die israelische Währung darf nicht eingeführt werden.

Kreditkarten

American Express, Mastercard, Diners Club und Visa werden von Geschäften und Restaurants akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Reiseschecks

Reiseschecks werden in Katar nicht mehr akzeptiert.

Öffnungszeiten der Bank

I. Allg. So-Do 07.00-14.00 Uhr.

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel können zollfrei nach Katar eingeführt werden:

400 Zigaretten (ersetzbar durch 20 Zigarren oder 300g Pfeifentabak oder 500g Rohtabak oder 2 kg Muʽassel (Maassel), solange der Wert der Tabakwaren nicht 3.000 QR übersteigt).

Gegenstände für den persönlichen Gebrauch wie zum Beispiel ein Laptop, eine Kamera, ein Mobiltelefon etc.;
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 3.000 QR.

Verbotene Importe

Alle Arten von Alkohol sind verboten sowie Drogen, Waffen, Munition, radioaktive Stubstanzen und Geräte, Waren aus Israel sowie Zeitschriften, Bücher, und alle Medien mit Inhalten, die als freizügig und immoralisch angesehen werden könnten.

Quellenangaben
  • Marco Polo - Qatar - Bahrain - Kuweit, MAIRDUMONT GmbH & Co. KG, 2011-03, 2009-02
  • DuMont Die Welt - Atlas mit Länderlexikon, DuMont Reiseverlag, 2015-04
  • Katar - Reise- und Sicherheitshinweise, Auswärtiges Amt, Stand - 13.02.2024 (Unverändert gültig seit: 07.12.2023)
    Haftungsausschluss: Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
  • Der Reiseführer, Columbus Travel Media Ltd., Stand - 13.02.2024 (Unverändert gültig seit: 07.12.2023)
    Information: Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger werden mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel Media veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr.
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