| Ländername | Republik Nicaragua, República de Nicaragua |
| Fläche | 120.340 km2 |
| Hauptstadt | Managua |
| Bevölkerung | 7.005.764 |
| Sprache | Spanisch |
| Staats-/Regierungsform | Republik |
| Staatsoberhaupt | Daniel Ortega |
| Regierungschef | Daniel Ortega |
| Außenminister | Valdrack Ludwing JAENTSCHKE Whitaker (FSLN, Amtsantritt 06.09.2024) |
| Währung | Córdoba Oro |
| Zeitzone | UTC-6 |
| Reiseadapter | A |
| Kfz-Länderkennzeichen | NIC |
| ISO-3166 | NI, NIC |
| Internet-TLD | .ni |
| Landesvorwahl | +505 |
| Website | https://www.visitnicaragua.us/ |
Nicaragua verfügt mit Ausnahme der Karibikregion über ein relativ gutes Straßenverkehrsnetz, vor allem auf den Haupttourismusrouten zwischen den größeren Städten des westlichen Landesteils (Managua, Granada, León, San Juan del Sur und Matagalpa). Kleinere Straßen sind dagegen oft nicht asphaltiert und in schlechtem Zustand.
Aufgrund der teilweise unberechenbaren Fahrweise der Verkehrsteilnehmer und des oft mangelhaften Zustands der Fahrzeuge (fehlende Beleuchtung vor allem an Motorrädern) besteht eine hohe Unfallgefahr. Nachtfahrten sind aufgrund der oft mangelnden Beleuchtung sowohl der Fahrzeuge als auch der Straßen mit besonderem Risiko behaftet und wenig ratsam.
In ganz Nicaragua gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Ältere Verkehrsschilder mit früher erlaubten Geschwindigkeiten wurden nicht immer entfernt und sind obsolet.
Bei einem Unfall führen schon kleinste Manöver, wie das Fahren an den Straßenrand, dazu, dass die Polizei automatisch dem wegfahrenden Fahrer die Schuld am Unfall zuspricht.
Schiffsüberfahrten auf die bei Touristen beliebten Inseln Corn Island und Little Corn Island in der Karibikregion können aufgrund gravierender Sicherheitsmängel der Schiffe bzw. kleineren Boote gefährlich sein. Passagierschiffe zwischen dem Atlantikhafen "El Bluff" (Nähe Bluefields) und Corn Island sind nicht selten überladen. Die Hygienebedingungen für die rund sechsstündige Überfahrt lassen zu wünschen übrig. Bei schlechten Witterungsverhältnissen wird der Fährbetrieb auch kurzfristig ohne Vorankündigung unterbrochen.
Taxifahrer nehmen grundsätzlich mehrere Passagiere mit und können sowohl hinsichtlich der Preisgestaltung nach Fahrtende als auch hinsichtlich eines möglichen Überfalles ein Risiko für Reisende darstellen.
Der gültige deutsche Führerschein wird bei touristischen Kurzaufenthalten als Fahrerlaubnis anerkannt.
Gemäß der nicaraguanischen Verfassung genießen alle Menschen Gleichheit vor dem Gesetz, es darf keine Diskriminierung aufgrund unter anderem der sexuellen Orientierung geben.
Ausländern ist die politische Betätigung verboten. Dies schließt auch Äußerungen zur nicaraguanischen Politik oder das Teilen solcher Inhalte in den sozialen Medien ein, siehe auch
Drogenbesitz und Drogenkonsum werden streng bestraft.
Die Bestechung oder der bloße Versuch gegenüber nicaraguanischen Behördenmitarbeitern (Grenzbeamte, Polizisten, etc.) sind strafbar.
Das Fotografieren und Filmen von Einrichtungen, Fahrzeugen und Personal des Militärs und der Polizei ohne entsprechende Genehmigung ist nicht gestattet; dasselbe gilt für Gefängnisse und Gebäude der Gefängnisverwaltung. Bei Verstoß droht die Beschlagnahme des Foto-/Filmapparates und Festnahme.
Die Einfuhr und Benutzung von Drohnen ist nicht gestattet und kann zur Beschlagnahme des Gerätes durch die Polizei führen. Auch Ferngläser können bei Einfuhr oder Nutzung konfisziert werden.
Landeswährung ist der Córdoba (NIO), US-Dollar (USD) werden jedoch landesweit ebenfalls noch als Zahlungsmittel akzeptiert. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Preisauszeichnung in NIO, manche Preise sind aber (zusätzlich) in USD ausgezeichnet. Geld in beiden Währungen kann derzeit noch mit Kreditkarten an Geldautomaten abgehoben werden. Aufgrund der aktuellen Gesetzgebung können kurzfristige Änderungen nicht ausgeschlossen werden.
EUR werden nicht akzeptiert; ihr Umtausch ist bei einzelnen Banken mit deutlichen Kursverlusten verbunden.
Kreditkarten (VISA und Mastercard) werden in den meisten Hotels, Supermärkten und Restaurants akzeptiert. Debitkarten können nicht verwendet werden.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist für alle Reisenden ab dem vollendeten ersten Lebensjahr eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Weitere Informationen siehe Chikungunya-Fieber.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.
Ein hohes Malariarisiko besteht ganzjährig in den nördlichen Landesteilen in den autonomen atlantischen Provinzen und Miskito Cay (Mosquito-Insel"). Ein mittleres Risiko besteht in den restlichen autonomen karibischen Regionen, im Nordosten des Bezirks Jinotega und im Süden des Bezirks Rio San Juan.
Ein geringes Risiko besteht im Rest des Landes einschließlich Corn Islands. Die Stadt Managua ist malariafrei. Der Anteil an Malaria tropica (P. falciparum) und Mischinfektionen beträgt 55%, 45% sind Malaria tertiana-Fälle (P. vivax). Eine Karte der Risikogebiete stellt die zur Verfügung.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) erhältlich.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
In Nicaragua kann durch Ausscheidungen von Raubwanzen, die in Ritzen einfacher Behausungen in ländlichen Regionen leben, die amerikanische Trypanosomiasis (Chagas) übertragen werden. Diese können sowohl durch den Biss infizierter Wanzen oder seltener durch verunreinigte Frucht- bzw. Zuckerrohrsäfte aufgenommen werden. In der akuten Erkrankungsphase stehen grippeähnliche Symptome und eine Schwellung des Augenlides im Vordergrund. Bis zu Jahre nach der Infektion können z.T. gravierende Organveränderungen am Herzen und des Verdauungstraktes auftreten. Insgesamt ist das Risiko für Reisende an Chagas zu erkranken sehr gering.
Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden, siehe auch Tollwut.
Insbesondere die Haut-Leishmaniose ist in ländlichen Gegenden verbreitet. Dies ist eine von Sandfliegen übertragene, parasitäre Erkrankung mit Hautveränderungen, die meist erst Wochen bis Monate nach dem Stich auftreten und lange persistieren.Bei anhaltenden, unklaren Fieberschüben und Milzvergrößerung kann auch die gefährliche, generalisierte ("viszerale") Form vorliegen.
Saisonale Influenzaviren, einschließlich der Influenza A/H1N1 ("Schweinegrippe"), zirkulieren in Nicaragua vor allem in den Wintermonaten.
Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt durch mit Nagetierausscheidungen kontaminiertes Oberflächenwasser übertragen werden.
Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen.
In Nicaragua entspricht die Gesundheitsversorgung besonders in ländlichen Gebieten häufig nicht den technischen und hygienischen Standards in Deutschland
Die Kosten für eine medizinische Behandlung sowie Medikamente müssen in der Regel vor Ort sofort in bar oder mit Kreditkarte beglichen werden. Es wird daher empfohlen eine ausreichend gedeckte Kreditkarte mitzuführen. Es sind in den vergangenen Monaten mehrere Fälle bekannt geworden, in denen trotz eines Notfalles bis zur Klärung der Kostenfrage dringend notwendige Behandlungen oder Operationen nicht vorgenommen wurden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
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Die Lage ist derzeit ruhig. Demonstrationen und gewaltsame Proteste können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Die Sicherheitsbehörden nehmen, nicht selten aus politischen Motiven, Personen wegen des angeblichen Verdachts der Geldwäsche, des Terrorismus, des Landesverrats oder der organisierten Kriminalität fest oder hindern diese an der Ausreise aus Nicaragua, siehe Reiseinfos – Rechtliche Besonderheiten.
Im Vergleich zu den meisten Ländern Lateinamerikas ist die Kriminalität in Nicaragua niedrig, aber zuletzt im Ansteigen begriffen. Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub, aber auch gelegentlich Raubüberfälle gibt es vor allem an von Touristen besuchten Orten wie Granada, San Juan del Sur, León, der Laguna de Apoyo, den Grenzübergängen, Busbahnhöfen und dem Flughafen Managua. Nach Einbruch der Dunkelheit sind die Gefahren nochmals erhöht.
In Überlandbussen im gesamten Land, gehäuft jedoch in der Pazifikregion (v. a. nahe Managua und Granada), kommt es häufiger zu Diebstählen von Wertsachen.
In den Verwaltungsbezirken (departamentos) Nueva Segovia, Madriz, Jinotega, Estelí, Matagalpa und Rio San Juan besteht abseits der Städte für Reisende erhöhtes Sicherheitsrisiko. Insbesondere in den autonomen Regionen „Región Autónoma del Atlántico Sur" (RAAS) sowie und der „Región Autónoma del Atlántico Norte" (RAAN)" liegen Kapitalverbrechen weit über dem Landesdurchschnitt.
An der südlichen Atlantikküste (RAAS), zu der auch die Touristenziele Bluefields, Pearl Lagoon und die Corn Islands zählen, kam es auch zu sexuellen Übergriffen auf Reisende.
Nicaragua liegt in einer seismisch aktiven Zone, sodass es zu Erdbeben und vulkanischer Aktivität kommt. Dies gilt insbesondere für die Hauptstadt Managua und die Universitätsstadt León, hier gibt es häufig kleinere Erdbeben. Im Umkreis von Ticuantepe und Masaya wurde in letzter Zeit verstärkte seismische Aktivität (Erdbebenschwärme) gemeldet.
Alle sechs aktiven Vulkane in Nicaragua zeigen Aktivität (moderate Eruptionen, mehrere kleinere vulkanische Beben, Austritt von Schwefeldioxid, Anstieg der Lava im Vulkankessel, etc).
Menschen kamen bisher nicht zu Schaden. Es ist mit weiteren vulkanischen Beben zu rechnen.
Bei der Insel Ometepe (Vulkan Concepción) ist zu berücksichtigen, dass durch die Insellage eine ggf. erforderliche Evakuierung erschwert wird.
Es herrscht tropisches Klima. Ungefähr von Mai bis November ist Regen- und Hurrikan-Saison. In dieser Zeit ist mit intensiven Regenfällen und Tropenstürmen und in der Folge mit Überschwemmungen, Erdrutschen und Beeinträchtigungen im Reiseverkehr zu rechnen. Einschränkungen durch Erdrutsche und nicht passierbare Verkehrswege sind nicht auszuschließen. Tropenstürme haben in der Vergangenheit zahlreiche Schäden im Land verursacht, besonders in der Region Nordkaribik.
Nicaragua verfügt mit Ausnahme der Karibikregion über ein relativ gutes Straßenverkehrsnetz, vor allem auf den Haupttourismusrouten zwischen den größeren Städten des westlichen Landesteils (Managua, Granada, León, San Juan del Sur und Matagalpa). Kleinere Straßen sind dagegen oft nicht asphaltiert und in schlechtem Zustand.
Aufgrund der teilweise unberechenbaren Fahrweise der Verkehrsteilnehmer und des oft mangelhaften Zustands der Fahrzeuge (fehlende Beleuchtung vor allem an Motorrädern) besteht eine hohe Unfallgefahr. Nachtfahrten sind aufgrund der oft mangelnden Beleuchtung sowohl der Fahrzeuge als auch der Straßen mit besonderem Risiko behaftet und wenig ratsam.
In ganz Nicaragua gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Ältere Verkehrsschilder mit früher erlaubten Geschwindigkeiten wurden nicht immer entfernt und sind obsolet.
Bei einem Unfall führen schon kleinste Manöver, wie das Fahren an den Straßenrand, dazu, dass die Polizei automatisch dem wegfahrenden Fahrer die Schuld am Unfall zuspricht.
Schiffsüberfahrten auf die bei Touristen beliebten Inseln Corn Island und Little Corn Island in der Karibikregion können aufgrund gravierender Sicherheitsmängel der Schiffe bzw. kleineren Boote gefährlich sein. Passagierschiffe zwischen dem Atlantikhafen „El Bluff" (Nähe Bluefields) und Corn Island sind nicht selten überladen. Die Hygienebedingungen für die rund sechsstündige Überfahrt lassen zu wünschen übrig. Bei schlechten Witterungsverhältnissen wird der Fährbetrieb auch kurzfristig ohne Vorankündigung unterbrochen.
Taxifahrer nehmen grundsätzlich mehrere Passagiere mit und können sowohl hinsichtlich der Preisgestaltung nach Fahrtende als auch hinsichtlich eines möglichen Überfalles ein Risiko für Reisende darstellen.
Der gültige deutsche Führerschein wird bei touristischen Kurzaufenthalten als Fahrerlaubnis anerkannt.
Gemäß der nicaraguanischen Verfassung genießen alle Menschen Gleichheit vor dem Gesetz, es darf keine Diskriminierung aufgrund unter anderem der sexuellen Orientierung geben.
Ausländern ist die politische Betätigung verboten. Dies schließt auch Äußerungen zur nicaraguanischen Politik oder das Teilen solcher Inhalte in den sozialen Medien ein, siehe auch Einreise und Zoll –Einreiseverweigerungen.
Drogenbesitz und Drogenkonsum werden streng bestraft.
Die Bestechung oder der bloße Versuch gegenüber nicaraguanischen Behördenmitarbeitern (Grenzbeamte, Polizisten, etc.) sind strafbar.
Das Fotografieren und Filmen von Einrichtungen, Fahrzeugen und Personal des Militärs und der Polizei ohne entsprechende Genehmigung ist nicht gestattet; dasselbe gilt für Gefängnisse und Gebäude der Gefängnisverwaltung. Bei Verstoß droht die Beschlagnahme des Foto-/Filmapparates und Festnahme.
Die Einfuhr und Benutzung von Drohnen ist nicht gestattet und kann zur Beschlagnahme des Gerätes durch die Polizei führen. Auch Ferngläser können bei Einfuhr oder Nutzung konfisziert werden.
Landeswährung ist der Córdoba (NIO), US-Dollar (USD) werden jedoch landesweit ebenfalls noch als Zahlungsmittel akzeptiert. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Preisauszeichnung in NIO, manche Preise sind aber (zusätzlich) in USD ausgezeichnet. Geld in beiden Währungen kann derzeit noch mit Kreditkarten an Geldautomaten abgehoben werden. Aufgrund der aktuellen Gesetzgebung können kurzfristige Änderungen nicht ausgeschlossen werden.
EUR werden nicht akzeptiert; ihr Umtausch ist bei einzelnen Banken mit deutlichen Kursverlusten verbunden.
Kreditkarten (VISA und Mastercard) werden in den meisten Hotels, Supermärkten und Restaurants akzeptiert. Debitkarten können nicht verwendet werden.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Reisende müssen damit rechnen, dass die nicaraguanischen Behörden Internet-Recherchen über sie anstellen. Reisenden – auch solchen mit nicaraguanischer Staatsangehörigkeit - wird die Einreise häufig auch aufgrund teils Jahre zurückliegender Äußerungen in den sozialen Medien verweigert. Auch Personen, die journalistisch oder (entwicklungs-)politisch – auch im weitesten Sinne und ohne Bezug zu Nicaragua - tätig sind oder waren, müssen an der Grenze oder bereits auf dem Transit- oder Ursprungsflughafen mit Zurückweisung rechnen. Dasselbe gilt für Personen, die früher in der Entwicklungszusammenarbeit mit Nicaragua tätig waren, sowie katholische Geistliche.
Seit 2021 hat die Regierung ihr Vorgehen gegen ihre Gegner erheblich verschärft. Regierungsgegner - insbesondere mutmaßliche Teilnehmer und Unterstützer (etwa in den Sozialen Medien) der Demonstrationen von 2018 sowie deren Familienangehörige - müssen damit rechnen, nach Einreise verhaftet und unter dem Vorwurf von Terrorismus und Landesverrat zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt oder ausgewiesen und ausgebürgert zu werden. Doppelstaatern kann in der Regel kein konsularischer Schutz gewährt werden.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Bei Einreise nach Nicaragua auf dem Land- oder Seeweg soll ein Einreiseformular ausgefüllt und sieben Tage im Voraus an folgende E-Mailadresse geschickt werden: solicitudes@mint.gob.ni.
Es ist auch möglich, das Formular online auf der folgenden digitalen Plattform auszufüllen.
Bei der Einreise auf dem Luftweg senden manche Fluggesellschaften einen Link zum Ausfüllen des Einreiseformulars. Dieses muss innerhalb der von der Fluggesellschaft festgelegten Frist erfolgen, die die Daten dann an die Behörden weiterleitet. Einige Fluggesellschaften übermitteln die Passagierdaten direkt an die nicaraguanischen Einwanderungsbehörden, ohne dass Reisende ein Online-Formular ausfüllen müssen.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach und Aufenthalte in Nicaragua bis zu 90 Tagen kein Visum.
Es ist unbedingt darauf zu achten, dass der Reisepass bei Einreise auf dem Luft- oder Seeweg mit einem Einreisestempel versehen wird.
Bei Einreise auf dem Landweg aus einem der Nachbarländer werden bisweilen keine Ein- oder Ausreisestempel angebracht, da die Sonderregelung für das CA4-Gebiet (Guatemala, El Salvador, Honduras und Nicaragua) einen Aufenthalt von insgesamt bis zu 90 Tagen im Gesamtraum des CA4-Gebiets gestattet. Es wird geraten, den jeweiligen Ein- bzw. Ausreisestempel vor Grenzübertritt zu überprüfen, ansonsten drohen ggf. Bußgelder oder Probleme bei der Wiederein-/Ausreise.
Bei der Einreise wird der Erwerb einer Touristenkarte verlangt. Diese kostet derzeit am Flughafen Managua 10 USD, an allen anderen Grenzübergängen, z.B. der Grenze nach Costa Rica Peñas Blancas 13 USD. Bei Ausreise ist eine weitere Gebühr in Höhe von 3 USD fällig (außer Ausreise über Flughafen Managua). Alle Gebühren können nur in bar gezahlt werden. Die Touristenkarte weist eine Gültigkeit von 30 Tagen auf, der Aufenthalt ist dennoch bis zu 90 Tage gestattet. Der tatsächliche Nachweis wird über die Stempel im Pass geführt.
Eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer kann bei der nicaraguanischen Einwanderungsbehörde (Migración) beantragt werden. Die bei Antragstellung vorzulegenden Unterlagen hängen vom Einzelfall ab. Bei Überziehung des visafreien Aufenthaltes von 90 Tagen fällt eine von der Dauer abhängige Geldbuße in erheblicher Höhe an.
Beachten Sie für die Ein- und Ausreise über die USA die Einreisebestimmungen für die USA.
Alleinreisende Minderjährige müssen eine Einverständniserklärung der Eltern in spanischer Sprache mitführen.
Die Einfuhr von frischen Lebensmitteln, Fleisch- und Wurstwaren sowie von Milchprodukten ist verboten. Das Gepäck ankommender Reisender wird regelmäßig von Spürhunden kontrolliert.
Die Ein- und Ausfuhr und die Verwendung elektronischer Nikotinabgabesysteme, elektronischer Zigaretten, Verdampfer oder ähnlicher Geräte mit oder ohne Nikotin ist verboten.
Für die Einfuhr von Haustieren nach Nicaragua sind ein Gesundheitszeugnis eines im Herkunftsland registrierten Tierarztes erforderlich, dass das Tier keine ansteckenden Krankheiten hat und generell gesund ist sowie ein Impfzeugnis über eine Tollwutimpfung, die mindestens 25 Tage vor Einfuhr verabreicht wurde sowie eine Staupeimpfung. Bei Einreise auf dem Luftweg sollte vorab Kontakt mit der Fluggesellschaft aufgenommen werden, um sicherzustellen, ob eine Mitnahme grundsätzlich möglich ist. Alle Unterlagen müssen in spanischer Sprache vorliegen.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist für alle Reisenden ab dem vollendeten ersten Lebensjahr eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Weitere Informationen siehe Chikungunya-Fieber.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.
Ein hohes Malariarisiko besteht ganzjährig in den nördlichen Landesteilen in den autonomen atlantischen Provinzen und Miskito Cay (Mosquito-Insel"). Ein mittleres Risiko besteht in den restlichen autonomen karibischen Regionen, im Nordosten des Bezirks Jinotega und im Süden des Bezirks Rio San Juan.
Ein geringes Risiko besteht im Rest des Landes einschließlich Corn Islands. Die Stadt Managua ist malariafrei. Der Anteil an Malaria tropica (P. falciparum) und Mischinfektionen beträgt 55%, 45% sind Malaria tertiana-Fälle (P. vivax). Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) erhältlich.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
In Nicaragua kann durch Ausscheidungen von Raubwanzen, die in Ritzen einfacher Behausungen in ländlichen Regionen leben, die amerikanische Trypanosomiasis (Chagas) übertragen werden. Diese können sowohl durch den Biss infizierter Wanzen oder seltener durch verunreinigte Frucht- bzw. Zuckerrohrsäfte aufgenommen werden. In der akuten Erkrankungsphase stehen grippeähnliche Symptome und u.U. eine Schwellung des Augenlides im Vordergrund. Bis zu Jahre nach der Infektion können z.T. gravierende Organveränderungen am Herzen und des Verdauungstraktes auftreten. Insgesamt ist das Risiko für Reisende an Chagas zu erkranken sehr gering.
Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden, siehe auch Tollwut.
Insbesondere die Haut-Leishmaniose ist in ländlichen Gegenden verbreitet. Dies ist eine von Sandfliegen übertragene, parasitäre Erkrankung mit Hautveränderungen, die meist erst Wochen bis Monate nach dem Stich auftreten und lange persistieren.Bei anhaltenden, unklaren Fieberschüben und Milzvergrößerung kann auch die gefährliche, generalisierte (sog. „viszerale") Form vorliegen.
Saisonale Influenzaviren, einschließlich der Influenza A/H1N1 („Schweinegrippe"), zirkulieren in Nicaragua vor allem in den Wintermonaten.
Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt durch mit Nagetierausscheidungen kontaminiertes Oberflächenwasser übertragen werden.
Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen.
In Nicaragua entspricht die Gesundheitsversorgung besonders in ländlichen Gebieten häufig nicht den technischen und hygienischen Standards in Deutschland
Die Kosten für eine medizinische Behandlung sowie Medikamente müssen in der Regel vor Ort sofort in bar oder mit Kreditkarte beglichen werden. Es wird daher empfohlen eine ausreichend gedeckte Kreditkarte mitzuführen. Es sind in den vergangenen Monaten mehrere Fälle bekannt geworden, in denen trotz eines Notfalles bis zur Klärung der Kostenfrage dringend notwendige Behandlungen oder Operationen nicht vorgenommen wurden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung sowie einer Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.
Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen.
| Titel | Besondere Vorsichtsmaßnahmen | Gesundheitszeugnis erforderlich |
|---|---|---|
| Hepatitis A und B | 3 | - |
| Malaria | 4 | - |
| Tollwut | 5 | - |
| Dengue-Fieber | 1 | - |
| Gelbfieber | 2 | - |
[1] Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz. Bei längerem Aufenthalt oder besonderer Exposition empfiehlt sich eine Impfung gegen Dengue-Fieber.
[2] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die nach Aufenthalt in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen wollen und über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitreisende, die in Nicaragua den Flughafen nicht verlassen.
[3] Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
[4] Malariarisiko ganzjährig vor allem in den nördlichen Gebieten, besonders an der Atlantikküste und in Sumpfgebieten (hohes Malariarisiko). Managua ist malariafrei. Der Anteil der weniger gefährlichen Form Plasmodium vivax beträgt 45 % und der gefährlicheren Form Plasmodium falciparum 55 %.
[5] Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
[6] Typhus kommt vor. Eine Typhusimpfung wird bei Rucksackreisen und Langzeitaufenthalten empfohlen.
Für Daueraufenthalte ist u. U. ein HIV-Test nötig.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Chagas-Erkrankungen werden durch Raubwanzen, die vor allem in den ländlichen Gebieten der Pazifikregion vorkommen, herbeigeführt. Reisenden, die in einfachen Hütten und im Freien übernachten, empfiehlt sich ein Insektenschutz mit Moskitonetzen.
Die durch Mücken übertragene Viruserkrankung Chikungunya (CHIC) kommt vor. Wirksamen Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel. Eine Impfung gegen Chikungunya ist verfügbar, eine Impfempfehlung der STIKO besteht jedoch noch nicht.
Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt landesweit vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Gelegentlich, besonders nach tropischen Wirbelstürmen, kommt es zu Leptospirose-Erkrankungen, durch Nagetierausscheidungen (Ratten, Mäuse) über Hautwunden übertragene bakterielle Infektionen der Leber, Nieren und Hirnhäute.
| Titel | Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückflugticket erforderlich |
|---|---|---|---|
| Türkei | Ja | Nein/1 | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja | Nein/1 | Ja |
| Schweiz | Ja | Nein/1 | Ja |
| Österreich | Ja | Nein/1 | Ja |
| Deutschland | Ja | Nein/1 | Ja |
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens länger als 6 Monate gültig sein.
Hinweis: Vor der Einreise muss ein digitales Einreiseformular ausgefüllt werden. Wer über den Luftweg einreist, erhält das Einreiseformular entweder von der Fluggesellschaft oder diese leitet die Informationen über ihre Passagiere direkt an die nicaraguanischen Einwanderungsbehörden weiter.
Pass- und Visabestimmungen können sich ändern, und Fluggesellschaften können unterschiedliche Anforderungen stellen. Die Angaben sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung korrekt. Reisende sollten sich vor der Abreise bei der zuständigen Botschaft informieren, besonders bei einem Transit über ein Drittland. Für Unannehmlichkeiten oder Verluste, die durch Änderungen dieser Bestimmungen entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen in Nicaragua bzw. in der CA-4-Region (El Salvador, Guatemala, Honduras und Nicaragua):
a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder,
b) Schweiz und
c) Türkei.
Touristenkarte
[1] Staatsangehörige u.a. dieser Länder müssen bei der Einreise eine Touristenkarte für 10 US$ (plus Einreise- und Ausreisegebühr von jeweils 2 US$) erwerben, die zu einem Aufenthalt von bis zu 3 Monaten berechtigt, vorausgesetzt, sie verfügen über gültige Dokumente für die Rück- oder Weiterreise und ausreichende Geldmittel; bei Geschäftsreisen ist außerdem die Vorlage eines Firmenschreibens oder Einladungsschreibens des nicaraguanischen Geschäftspartners erforderlich:
EU-Länder, Schweiz und Türkei.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Um Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten Minderjährige, die nicht in Begleitung beider Elternteile reisen, eine notariell beglaubigte und in die spanische Sprache übersetzte Genehmigung der Sorgeberechtigten mit sich führen. Alleinerziehende sollten einen Sorgerechtsnachweis mit sich führen.
Mehrere Wochen, da meist eine Genehmigung aus Nicaragua eingeholt werden muss.
Nach Ausstellung 30 Tage gültig für einen Aufenthalt von 30 Tagen. Verlängerung vor Ort möglich.
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die mit dem nächsten Anschlussflug innerhalb von 24 Stunden weiterreisen, im Besitz der erforderlichen Weiterreisepapiere und Weiterflugtickets sind und den Flughafen nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. (Staatsangehörige einiger, jedoch nicht in der obigen Tabelle genannten Länder, benötigen jedoch in jedem Fall ein Transitvisum.)
Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.
Unterschiedlich je nach Nationalität des Antragstellers. Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).
Touristenkarte
(a) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(b) Rück- oder Weiterreisetickets.
(c) Ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt.
Visum
In jedem Fall werden für ein Visum benötigt:
(a) Antragsformular(e).
(b) Passfoto(s).
(c) Reisepass.
(d) Gebühr.
(e) Ggf. Bestätigung über Hin- und Rückflugticket.
(f) Staatsangehörige mancher Länder müssen ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthalts vorweisen können.
Bei postalischer Antragstellung sollte ein adressierter Einschreiben-Rückumschlag beigelegt werden.
Da je nach Nationalität und Reisezweck u. U. weitere Unterlagen notwendig sind, ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der zuständigen konsularischen Vertretung ratsam (s. Kontaktadressen).
1 Córdoba Oro = 100 Centavos. Währungskürzel: C$, NIO (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 500, 200, 100, 50, 20 und 10 C$; Münzen sind im Wert von 5 und 1 C$ sowie von 50 und 25 Centavos im Umlauf.
Keine Beschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr der Landeswährung. Unbeschränkte Ein- und Ausfuhr von Fremdwährungen. Deklarationspflicht für alle Geldmittel (Bargeld, Schecks, Edelmetalle etc.) ab einer Summe im Gegenwert von 10.000 US$.
Internationale Kreditkarten wie American Express, Mastercard, und Visa werden in Hotels, Restaurants und größeren Supermärkten in Städten und in touristischen Gegenden akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Eine Kreditkarte sollte man beim Bezahlen nie aus den Augen lassen.
Reiseschecks werden in Nicaragua nicht akzeptiert.
Mo-Fr 08.30-17.00 Uhr (mit Mittagspause), Sa auch 09.00-12.00 Uhr. Wartezeit einplanen.
Folgende Artikel können zollfrei nach Nicaragua eingeführt werden:
20 Packungen Zigaretten oder 50 Zigarren oder 500 fertige Tabakbündel (Personen über 21 J.);
5 l alkoholische Getränke (Personen über 21 J.);
2 kg Süßigkeiten.
Persönliche Gegenstände wie Kleidung, Toilettenartikel, Make-up, Medikamente, Freizeitausrüstung, eine Kamera, ein Computer etc. für den persönlichen Gebrauch.
Geschenke bis zu einem Gegenwert von 500 US$.
Die Freimengen für zollfreie Waren können sich ändern, manchmal auch kurzfristig, zum Beispiel durch neue Vorschriften oder äußere Umstände. Die Angaben sind immer so aktuell wie zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Reisende sollten vor ihrer Reise die aktuellen Freimengen bei den zuständigen Zollbehörden überprüfen. Wir übernehmen keine Verantwortung für Probleme oder Verluste, die durch Änderungen dieser Regeln entstehen.
Frische Lebensmittel, Gemüse, Fleischwaren, Milchprodukte, Ledererzeugnisse, Streichhölzer. Für Schusswaffen und Munition ist eine Einfuhrgenehmigung erforderlich.
Diese Liste ist nicht vollständig. Reisende sollten die offizielle Zoll-Website konsultieren oder die Botschaft beziehungsweise das Konsulat in ihrer Nähe kontaktieren, um die aktuellsten Informationen zu erhalten.
Archäologische Ausgrabungsstücke, Gold und Goldmünzen sowie Antiquitäten.
Diese Liste ist nicht vollständig. Reisende sollten die offizielle Zoll-Website konsultieren oder die Botschaft beziehungsweise das Konsulat in ihrer Nähe kontaktieren, um die aktuellsten Informationen zu erhalten.
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