Länderinformationen

Bereiten Sie sich auf Ihre Reise vor und genießen Sie die Vorfreude! An dieser Stelle finden Sie ausführliche Informationen zu Ihrem Reiseziel, wichtige Hinweise zur reisemedizinischen Vorsorge sowie aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.


Martinique

Steckbrief

Martinique - Fakten

Fläche 1.128 km2
Hauptstadt Fort-de-France
Bevölkerung 360.749
Regierungschef Serge Letchimy
Währung Euro
Zeitzone UTC-4
Reiseadapter C, D, E
Kfz-Länderkennzeichen 972
ISO-3166 MQ, MTQ
Internet-TLD .mq
Landesvorwahl +596
Website http://www.martinique.pref.gouv.fr/

Geographie

Martinique ist Teil der Kleinen Antillen und liegt in der Karibik, etwa 450 km nordöstlich der südamerikanischen Küste. Die Insel ist vulkanischen Ursprungs und mit 1.397 m ist der höchste Punkt der Vulkan Mont Pelée, der nach einem großen Ausbruch 1902 seit den 30er-Jahren keine Aktivität mehr zeigt. Im feuchteren Norden dominiert Regenwald, der Süden hingegen ist trockener und durch savannenähnliche Landschaften geprägt.

Politik und Bevölkerung

Wie Guadeloupe und Französisch-Guayana ist auch Martinique ein Überseedépartement Frankreichs und Teil der EU. Die Einwohner sind französische Bürger. Die Bevölkerung stammt zum größten Teil von afrikanischen Sklaven ab, die einst hierher gebracht wurden, um auf Zuckerrohrplantagen zu arbeiten. Des Weiteren gibt es französische, indische und chinesische Einflüsse.

Geschichte

Bevor Columbus die Insel 1493 entdeckte, lebten hier zunächst Arawak-Indianer, dann Kariben. Die Spanier hatten kein Interesse an dem Gebiet und so wurde die Insel Anfang des 17. Jahrhunderts zu französischem Eigentum erklärt. Einige Aufstände der indigenen Bevölkerung wurden im Laufe der nächsten Jahre blutig niedergeschlagen. Von 1794 bis 1815 war Martinique in britischer Hand, bis es im Zuge der Napoleonischen Kriege wieder an Frankreich ging. Seit 1974 ist die Insel ein Überseedépartement Frankreichs.

Karibik - Kleine Antillen - Geschichte

1000 v. Chr.–1000 n. Chr. Arawak aus Südamerika besiedeln die Inseln, gefolgt von den Kariben
1492–1504 Kolumbus bereist die Karibik
1637 Auf Barbados wird mit dem Zuckerrohranbau die Sklaverei eingeführt
16.–18. Jh. Franzosen, Engländer und Holländer jagen sich gegenseitig Inseln ab
1833–63 England, Frankreich und die Niederlande schaffen die Sklaverei ab
Ende des 19. Jhs. Zuckerrohranbau geht zurück
1966–83 Barbados, Grenada, Dominica, St. Vincent, St. Lucia und Antigua werden unabhängig
1973 Gründung der Wirtschaftsorganisation Caricom, der viele Inseln angehören
1983 Invasion der USA auf Grenada nach Regierungssturz
1995 & 2021 Vulkanausbrüche auf Montserrat und St. Vincent
2021 Barbados löst sich vom Ver. Königreich und wird Republik
2023 King Charles III. wird Staatsoberhaupt aller britischen Überseegebiete
Klimadaten
Kommunikation & Adressen

Auskunft vor Ort

Wissenswertes über alle Karibikziele bündelt caribbeantravel.com, die Website der Caribbean Tourism Development Company. Links führen zur offiziellen Insel-Website, wo du über die Symbole von Facebook, Twitter, Instagram, YouTube oder anderer Messenger- Dienste Aktuelles von der Insel erfährst. Auskunftsstellen:

Anguilla Tourist Board

P.O. Box 1388 Social Security Building | The Valley | Anguilla, AI-2640 | Tel. +1 264 4 97 27 59 | ivisitanguilla.com/de

Antigua & Barbuda Tourism Authority

1st Floor, Sir John E. St. Luce Finance and Conference Centre | St John’s | Antigua | Tel. +1 268 5 62 76 00 | antiguabarbuda.com

Barbados Tourism Marketing Inc.

One Barbados Place Warrens | St. Michael | Barbados | W.I. BB12001 | Tel. +1 246 5 35 37 00 | visitbarbados.org

British Virgin Islands

allgemeine Anfragen: Tel. +1 800 8 35 85 30 | bvitourism.com

in Deutschland: Travel Marketing Romberg | c/o Factory Campus, Erkrather Str. 401 | 40231 Düsseldorf | Tel. 0211 86 84 25 89 | bvi@travelmarketing.de

Tourist Board Tortola | Akara Building | Road Town | Tel. +1 284 8 52 60 20

Tourist Board Virgin Gorda | Virgin Gorda Yacht Harbour | Tel. +1 284 4 95 51 81

Dominica

Discover Dominica Authority | 5–7 Great Marlborough Street | P. O. Box 293 | Roseau | Tel. +1 767 4 48 20 45 | discoverdominica.com

in Deutschland: FVA Dominica/Kirsten Boucard | Postfach 140223 | 70072 Stuttgart | Tel. 0711 26 34 66 24 | dominica@tropical-consult.de

Grenada

Grenada Tourism Authority (Hauptbüro) | P. O. Box 293, Burns Point | St. George | Tel. +1 473 440 20 01 | puregrenada.com

Büro Carriacou | Main Street | Hillsborough | WhatsApp +1 473 533 08 25 | Facebook: explore carriacou and petite martinique

in Deutschland: Grenada Tourism Authority c/o Eyes2market Gmbh | Fasanenstr. 2 | 25462 Rellingen | Tel. 04101 3 70 92 36

Comité du Tourisme des Îles Guadeloupe

5 square de la Banque | BP 555, 97166 Pointe-à-Pitre | Cedex | Tel. +590 590 82 09 30 | lesilesdeguadeloupe.com

Comité Martinique de Tourisme

5 Rue Loulou Boislaville | Fort-de- France | Tel. +596 596 61 61 77 | de.martinique.org

The Montserrat Tourism Division/Visitor Centre

Hubert Buffonge Building | Brades | Tel. +1 664 4 15 47 00 oder +1 664 4 91 47 03 | visitmontserrat.com

Saba Tourist Bureau

E.A Johnson Road 3 | Windwardside | Tel. +599 4 16 22 31 | sabatourism.com

St-Barthélemy: Comité territorial du Tourisme

10 Rue de France | Gustavia | Tel. +590 5 90 27 87 27 | saintbarthtourisme.com

St. Eustatius Tourism Development Foundation

Fort Oranje | Oranjestad | Tel./Fax +599 3 18 2433 | statia-tourism.com

St. Kitts

St. Kitts Tourism Authority | P. O. Box 132 | Pelican Mall | Basseterre | Tel: +1 869 4 65 40 40 | stkittstourism.kn

Nevis Tourism Authority | P. O. Box 184 | Main Street | Charlestown | Tel. +1 869 4 69 75 50 | nevisisland.com

St.Lucia

St.Lucia Tourism Authority | 1 Bella Rosa Road | Gros Islet | Tel. +1 758 4 58 71 01 | stlucia.org/de/

in Deutschland: Kälberstu"cksweg 59 | 61350 Bad Homburg | Tel. 06172 4 99 41 38

St. Maarten Tourist Bureau

Krippa Building | 6 Juancho Yrausquin Boulevard | Philipsburg | Tel. +1 721 5 49 02 00 | vacationstmaarten.com

Office de Tourisme de Saint Martin

12 rue du Général de Gaulle | Marigot | Tel. +590 5 90 87 57 21 | st-martin.org

St. Vincent & The Grenadines Tourism Authority

PO Box 834, Upper Bay Street | Kingstown | Tel. +1 784 4 56 62 22 | discoversvg.com

Trinidad & Tobago

Tourism Trinidad Office | 1 A Wrightson Road | International Waterfront Tower D, Level 18 | Port of Spain | Trinidad | Tel: +1 868 6 12 74 12 | visittrinidad.tt

Tobago Tourism Agency | Pleasant House | Corner of Bacolet Ext. Road/ Hamilton Street | Scarborough | Tobago | Tel. +1 868 6 12 88 25 ext. 2001 | visittobago.gov.tt

US Virgin Islands

US Virgin Islands: USVI Department of Tourism | Frederiksted | St. Croix | Tel. +1 340 7 72 03 57 | visitusvi.com

St. Croix: Tourist Information | P. O. Box 224466, Christiansted VI | Tel. +1 340 7 73 44 66 | Facebook: gotostx

St. Johns: Cruz Bay Visitor Center | Virgin Island National Park | Tel. +1 340 7 76 62 01 | visitusvi.com/st-john

St. Thomas: US-Virgin Islands Department of Tourism | Irving „Brownie“ Brown Senior Street | Charlotte Amalie | Tel. +1 340 7 74 87 84 | visitusvi.com/st-thomas

Diplomatische Vertretungen

Deutsche Botschaft

Zuständig für die British Virgin Islands, Anguilla, Antigua & Barbuda, Barbados, St. Kitts & Nevis, Montserrat, Dominica, Grenada, St. Lucia, St. Vincent & The Grenadines u. Trinidad & Tobago:

– German Embassy | St. Clair Ave. 19 | Port-of-Spain | Trinidad | Tel. +1 868 6 28 16 30 | port-of-spain.diplo.de

Für Martinique, Guadeloupe, Saint-Martin und St-Barthélémy:

– Consul honoraire de la République fédérale d’Allemagne | AAAM, BMW MINI | 106 Impasse Lareinty ZAC Lareinty | 97232 Le Lamentin | Martinique | Tel. +590 5 90 26 97 77 | allemagneenfrance.diplo.de

Für Sint Maarten, Sint Eustatius und Saba:

– Honorary Consul of the Federal Republic of Germany | BZSE Attorneys at Law/Tax Lawyers | Mahaaiweg 7A | Willemstadt | Curaçao | Tel. +599 97 37 29 73

Österreichische Botschaft

Zuständig für Antigua & Barbuda, Dominica, Grenada, St. Kitts & Nevis, St. Lucia, St. Vincent & The Grenadines:

– Embajada de Austria | Ave. 5ta A No 6617, Ecke Calle 70 | Miramar | Havanna | Kuba | Tel. +53 72 04 28 25 | bmeia.gv.at/oeb-havanna

Für Barbados und Trinidad & Tobago:

– Embajada de Austria | Ctra. 9 Nr. 73–44, Of. 402 | Bogotá | Kolumbien | Tel. +57 60 17 45 20 86 | bmeia.gv.at/oeb-bogota

Schweizerische Botschaft

Zuständig für Antigua und Barbuda, Dominica, St. Kitts & Nevis:

– Embajada de Suiza | Regional consular center: Edificio Corporativo 2010, Piso 10 | Av. Gustavo Mejía Ricart 102, Ecke Av. Abraham Lincoln | Piantini | Santo Domingo | Tel. +1 809 5 33 37 81 | eda.admin.ch/santodomingo

Für Barbados, Grenada, St. Lucia, St. Vincent and The Grenadines, Trinidad & Tobago:

– Embajada de Suiza | Centro Letonia, Torre Ing-Bank, piso 15 | Av. Eugenio Mendoza y San Felipe | La Castellana | Caracas 1060 | Venezuela | Tel. +58 212 2 67 95 85 | eda.admin.ch/caracas

Notfallnummern

911 ist als Notruf weit verbreitet; 999 wählst du u. a. auf den British Virgin Islands, 511 auf Barbados, 15 auf Martinique und St-Martin und 18 auf St. Barths. Adressen deutschsprachiger Ärzte erfährst du gegebenenfalls vom zuständigen Konsulat.

Bei Verlust der Kreditkarte wählst du den deutschen Sperrnotruf 011 49 116 1 16 oder (von den französischen u. niederländischen Antillen) 0049 116 116.

Internet & WLAN

Das Internet ist in der Karibik immer überall dort vertreten, wo internationale Geschäfte getätigt werden. Das heißt Hotels, Charterfirmen, Wassersport- und Tauchunternehmen, Touristenbüros usw. haben meist ihre eigenen Websites. Viele größere Hotels bieten business rooms, in denen sie Gästen PCs mit Internetanschluss gegen Gebühr zur Verfügung stellen. Von manchen Hauptpostämtern kannst du E-Mails versenden.

WLAN-Hotspots gibt es auf den Kleinen Antillen überall. Hotels und Flughäfen sind mittlerweile gut mit WLAN, bzw. WIFI-Zonen ausgerüstet, in denen du oft kostenlos im Internet surfen kannst.

Telefon & Handy

Die Vorwahl für die Kleinen Antillen ist – abgesehen von den französischen und fast allen holländischen Inseln – 001 plus die Vorwahl für die einzelne Insel, die in diesem Band jeweils angegeben ist, innerhalb einer Insel aber nicht mitgewählt werden muss. Die Vorwahlen für die französischen Inseln: St-Martin, St. Barths und Guadeloupe 00590, Martinique 00596; danach folgt jeweils die lokale Nummer ohne 0. Die Vorwahlen für die holländischen Inseln: Sint Eustatius 00599–3 und Saba 00599–4; für Sint Maarten musst du lediglich 001 vorwählen. Willst du aus der Karibik nach Hause telefonieren, wählst du 011 vor der Landeskennzahl, also 011 49 (D), 011 43 (A) und 011 41 (CH). Nur von den holländischen und französischen Inseln direkt 0049 (D), 0043 (A) und 0041 (CH).

Handy & Smartphone: Um zu verhindern, dass dein Smartphone im Hintergrund Daten versendet und empfängt, solltest du das mobile Internet deaktivieren und nur mit WLAN (heißt vor Ort Wifi) im Netz surfen. Vor allem auf einem Kreuzfahrtschiff können horrende Rechnungen auf dich zukommen, wenn sich dein Smartphone ins satellitengestützte, bordeigene Schiffsnetz einwählt. Da nur wenige deutsche Handy-Anbieter Roamingverträge mit den Kleinen Antillen haben, können aber auch sonst die Gebühren für die Mobilfunknutzung hoch sein. Willst du lokal viel telefonieren, lohnt es, sich die Prepaidkarte eines lokalen Anbieters fürs Handy oder gleich ein billiges neues Handy mit Prepaidkarte zu holen.

Feiertage, Feste & Veranstaltungen

Veranstaltungen

Februar

Holetown Festival Barbados: Gedenktag für die ersten europ. Siedler

Carnival auf den französischen Inseln

Februar/März

Heineken Regatta Sint Maarten: heinekenregatta.com

April

Sailing Week Antigua: Rennen mit über 300 Booten. sailingweek.com

Spring Regatta: Bootsrennen British Virgin Islands. bvispringregatta.org

Mai

Saint Lucia Jazz & Arts Festival: internationale Jazzlegenden, dazu Soca, Zouk, Reggae, Salsa. stlucia.org/de/jazz

Juni

St. Kitts Music Festival: Rock, Blues, Reggae, Calypso, Gospel, Rap. stkittsmusicfestival.com

Vincey Mas, bzw. Carnival auf St. Vincent: buntes Straßenspektakel. vincymas.vcincet; vincymas.vc

Juli

Crop Over Festival auf Barbados, Paraden und Musik zum Fest der Zuckerrohrernte. barbados.org/cropover.htm

Carnival auf Antigua, Saba, Sint Eustatius, St. John, St. Lucia

August

Carnival auf Grenada, Tortola, Anguilla

Fest der Köchinnen auf Guadeloupe

Oktober

World Creole Music Festival auf Dominica. dominicafestivals.com

November

National Independence Festival of Creative Arts auf Barbados: Theater, Konzerte, Ausstellungen

Dezember

Carnival auf St. Kitts/Nevis. Facebook: St. Kitts & Nevis National Carnival

Feiertage

1. Januar New Year’s Day (Neujahr)
März/April Good Friday/Easter (Karfreitag/ Ostern)
Mai (40 T. nach Ostern) Pentecost/White Monday (Pfingsten)
1. Mai Labor Day
27. Mai Slavery Abolition Day (Guadeloupe)
Mitte Juni King’s Birthday
14. Juli Bastille Day (nur franz. Inseln)
1. Mo im August Emancipation Day (Anguilla)
9. Oktober Slavery Abolition Day (St. Barths)
1. November Allerheiligen (franz. Inseln)
30. November Independence Day (Barbados)
24./25. Dezember Christmas/Boxing Day (Weihnachten)
Mobilität vor Ort

Busse

Kleinbusse heißen Jitney, Cab oder Bus und verkehren fast überall tagsüber auf bestimmten Routen. Die Haltestellen sind selten gekennzeichnet, aber jeder Einheimische kennt sie. Halte Kleingeld bereit, wenn der Busfahrer anhält, und sag ihm, wohin du willst. Wenn du von einem Busbahnhof abfährst, wartet der Busfahrer, bis sein Fahrzeug voll ist. Das kann dir – z. B. am Flugplatz – auch mit einem Taxi passieren – und dann zahlst du trotzdem den vollen Tarif.

Fähren

Auch mit Fähren kannst du Inselhüpfen machen: zwischen Inseln der Virgin Islands, zwischen St-Martin, Anguilla und St. Barths, Antigua und Montserrat, St. Lucia, Guadeloupe und Dominica, St. Vincent und den Grenadinen, Grenada und Carriacou, Trinidad und Tobago. Durch die oft schwierigen Strömungsverhältnisse und aktive unterseeische Vulkane wie Kick‘em Jenny zwischen Grenada und Carriacou besteht allerdings große Gefahr, seekrank zu werden. Wer eine solche Fährfahrt schon mal mitgemacht hat, der weiß: Nur vor Ort gekaufte Travel Sickness Pills helfen in der Karibik wirklich gegen Seekrankheit!

Taxi

Die Preise der Taxis am Flughafen oder am Pier sind reguliert; dort zahlst du auch meist pro Person. Bei Rundtouren ist der Preis Verhandlungssache. Auf den kleineren Insel warten Taxifahrer auch schon mal auf dich, wenn du unterwegs für ein paar Stunden baden gehen willst.

Freizeit & Genießen

Essen und Trinken

Wie wär‘s mit rosaroten Seebarben, gekocht in Kokosmilch mit grünen Feigen, wie sie die Frauen auf Antigua noch zuzubereiten verstehen? Oder einem Teller verführerisch duftenden Ziegenragouts in pikanter Currysauce, wie es die Kreolinnen auf Martinique noch im großen Kessel über offenem Feuer zusammenrühren?

Schick zum Dinner

Die Karibik ist ein Paradies für Menschen, die gern und gut essen. Zum Ausgehen macht man sich schick, die Männer in langen Hosen, die Frauen gern sexy im knappen Mini. Und dann wird das Essen zelebriert. Probier doch mal Feuerfisch – er schmeckt köstlich! Und der eingewanderte Räuber hat keine Feinde in der Karibik, somit hilfst du dabei, seine Verbreitung einzudämmen. Die Speisen in den Hotelrestaurants sind dekorativ angerichtet, oft versteht man sich auf Haute Cuisine, ja wetteifert sogar inselübergreifend um den ersten Preis in Kochkunst. Grundsätzlich gibt‘s auf fast allen Inseln chinesische, italienische, auf manchen indische sowie auf dem niederländischen Sint Maarten auch indonesische Restaurants mit guter Küche und entsprechenden Preisen. Aber wenn dir mehr der Sinn nach US-Fastfood steht: vom Hamburger bis zum Kentucky Fried Chicken – alles da!

Küchen aus aller Welt

Die Regel „Viele Köche verderben den Brei“ gilt hier nicht. Küchen aller Herren Länder inspirierten sich gegenseitig zu erstaunlichsten Kreationen. Oft schmeckt die Kolonialgeschichte kräftig mit wie bei der erwten soep (Erbsensuppe) auf den Niederländischen oder dem Brunch mit pies und cakes auf den Britischen Antillen. So macht sich auch das Erbe der Grande Nation auf den Französischen Antillen bemerkbar, auch wenn die Kochkunst auf den Inseln würziger und einfallsreicher ist. Markenzeichen: Tomaten in unvergleichlicher Gewürzfülle von Kräutern, Zwiebeln, Knoblauch. Und schließlich brachten Zuwanderer wie die Inder ihre feine Curryküche mit.

Typisch für den Geschmack der Antillen sind Gewürze: Muskat, Ingwer, Zimt, Nelken und Chili, Tamarinde und Zitronengras. Auch werden fast überall Kochbananen, Süßkartoffeln, Brotfrucht oder Okraschoten serviert. Als Nachspeise gibt es Obst in allen Variationen: Bananen, Ananas, Mangos, Papayas, aber auch mit Rum gebackene Kuchen, Kokospudding oder Meloneneis. Als Vorspeisen werden gerne fritters serviert, in Bierteig gebackene Conch-(Seeschnecken-) oder Lobsterteile. Auch Eintöpfe wie pepperpot, rote Linsensuppe, Callalou- Suppe (eine Art Spinatsuppe) oder Kürbiscreme stehen auf den Karten.

Inselspezialitäten

Das Nationalgericht von Grenada heißt oil down und ist ein herzhafter Eintopf aus Dörrfleisch, Mehlklößen, Brotfrucht und Callalou, der mit Kokosmilch, frischen Kräutern und Gewürzen gegart wird. Barbados’ Spezialität ist flying fish, besonders lecker baked (leicht paniert). Antiguas inseltypisches Gericht pepperpot wird dort mit Mehlklößen serviert, St. Lucias Leibgericht ist green fig and saltfish, Kochbananen mit Stockfisch. St. Kitts serviert seinen saltfish als Stew mit Kochbananen, Kokosklößen und würziger Brotfrucht, und in Sint Maarten isst man am liebsten conch mit Mehlklößen (dumplings).

Grillen am Wochenende

Auf den französischen Inseln speist du vorzüglichen blaff, ein würziges Fischgericht. Eine wichtige Rolle spielt auch der Lobster, der eigentlich kein Hummer, sondern eine Languste ist. Unbedingt probieren solltest du auch das aus der indischen Küche stammende roti, eine Brottasche, die mit Kartoffeln, Gemüse und Hühner, Rind-, oder Ziegenfleisch gefüllt ist und meist mit Mangochutney gereicht wird. Eine Empfehlung verdient das karibische Barbecue, das auf nahezu allen Inseln am Wochenende am Straßenrand veranstaltet wird. Denn sowohl das Wort als auch die Zubereitungsart sind Erbe der Ureinwohner.

Vitaminbomben

Wer isst, will auch trinken: Je nach Geschmack kannst du zwischen verschiedenen Fruchtsäften und Sodas wählen. Die local drinks, selbst gemachte Säfte aus Guaven, soursop (einer grünen, säuerlichen Frucht) oder Ananas, sind oft stark gezuckert. Wenn dir das zu süß ist, kannst du auf Grapefruitoder Cranberrysaft ausweichen oder dir eine frische Kokosnuss aufschlagen lassen und den Saft direkt aus der Schale trinken. Köstlich ist auch der fruit punch, eine Fruchtmischung, die versetzt mit Rum auch als rum punch getrunken wird. Die Locals trinken lieber Cola-Rum oder einheimische Biere wie das Carib oder das auf Trinidad gebraute ginger beer (Ingwerbier). Sie sind leichter und alkoholärmer als die (viel teureren) Importbiere.

Pur oder gemixt

Die Karibik ist das Reich des Zuckerrohrs, und das dient nicht nur zur Herstellung von Raffinade, sondern auch als Grundstoff für Rum. Nirgendwo auf der Welt wirst du einen besseren bekommen als hier! Probier mal einen Mount Gay aus Barbados, am besten pur, oder lass dir einen der vielen Cocktails zubereiten, die, auf Rumbasis mit Säften und Likör und mit einem Spritzer Angostura vermischt, immer wieder neue Geschmacksnuancen entwickeln: z. B. Planters Punch, Daiquiri, Mai Tai oder Zombi.

Trinkgeld

Ein Dollar pro Koffer ist überall üblich. In der Gastronomie rundest du wie bei uns den Rechnungsbetrag nach oben etwas ab, wenn sie keinen Bedienungszuschlag (service charge) ausweist.

Einkaufen und Shoppen

So entstanden die heutigen Duty- Free-Zonen der Kreuzfahrthäfen, in denen du nach Vorlage deines Reisepasses und des Flugtickets zollfrei einkaufen kannst: Spirituosen, Parfümerieartikel, japanische Unterhaltungselektronik, Schmuck, Schweizer Uhren und Tabakwaren.

Achte auf die Freigrenzen, die dir der heimatliche Zoll bei der Rückkehr einräumt. Und vergewissere dich bei optischen, elektrischen und elektronischen Geräten unbedingt, dass eine internationale Garantiekarte enthalten und das Netzteil deine heimatliche Stromspannung vertragen kann. Oft sind die Geräte nur auf 110 Volt ausgerichtet.

So duftet's & schmeckt's

Seifen, Öle und Parfums mit karibischen Duftnoten wie Frangipani, Kokosnuss, Mango oder Limone sind eine die Sinne anregende Erinnerung, ebenso wie hübsch verpackte Gewürze aus Grenada, mit Gewürzen veredelter Kaffee oder Kakao oder exotische Konfitürensorten. Vielleicht nimmst du dir auch eine Flasche deines favorisierten Rums mit. Oder ein zwei Flaschen oder Gläser der würzigen Saucen, Chutneys oder Marinaden, die auf den Inseln hergestellt werden und in allen nur erdenklichen Geschmacksrichtungen erhältlich sind. Viele Shops bieten auch Kochbücher an, in denen landestypische Rezepte (und Cocktailanleitungen) zusammengestellt sind. Ideal, um später zu Hause, im verregneten Mitteleuropa, ein leckeres tropisches Erinnerungsmenü nachzukochen und sich dann zuzuprosten!

Karibik-Kunst für zu Hause

Überall findest du hübsches Kunsthandwerk, etwa handgefertigte Holzschnitzereien in Form von Schmuck, Schalen, Besteck, Bilderrahmen oder Skulpturen und Puppen in inseltypischen Trachten. Dekorativ sind Aquarelle oder Gemälde einheimischer Künstler mit karibischen Motiven, die in den verschiedensten Größen und Preisklassen in Galerien und Souvenirläden zum Kauf angeboten werden. Und – wie überall am Meer – findest du hier auch Schmuckkästchen, Bilderrahmen und Etuis, die mit kleinen Muscheln verziert sind. Oder du bringst dir für die grauen Wintertage daheim eine bunt gewebte Hängematte mit.

Reggae, Calypso oder Zouk?

Natürlich kannst du dir Musik einfach auf dein Handy oder den mp3- Player laden, aber eine CD mit den Inselhits deines Urlaubs ist nach wie vor ein schönes Mitbringsel. Viele Geschenkeläden bieten eine gute Auswahl der angesagten Musikstile wie Reggae, Soca, Calypso oder Zouk. Zu den angesagten Reggaesängern gehören Buju Banton, Beenie Man und Sanchez. Die wichtigsten Calypsonians sind The Mighty Sparrow, Lord Kitchener und King Obstinate.

Gute Laune zum Anziehen

Warum nicht gleich die bunte fröhliche Welt der Karibik anziehen? Einen Namen als karibische Modedesignerinnen machten sich u. a. Kristin Frazer (@kristinbvi) aus Tortola auf den British Virgin Islands und Meiling Esau (@meilinginc) aus Trinidad. Vielleicht aber holst du dir auch nur einen tollen bunten Stoff und nähst dir zu Hause selbst etwas daraus. Und auch das lockt immer und überall: schicke, mit Inselmotiven bedruckte T-Shirts.

Ladenöffnungszeiten

Viele Geschäfte machen eine Mittagspause, sind samstags nur bis 13 Uhr geöffnet und sonntags geschlossen. Nur wenn Kreuzfahrtschiffe vor Anker liegen, dann bleiben die Ladentüren länger geöffnet. Manche Geschäfte schließen sogar in den Sommermonaten vollständig. Shoppingmalls dagegen sind täglich geöffnet.

Strände

Die meisten Strände sind für alle da und oft mit Parkplatz, Verleih von Liegen- und Wassersportgerät und Beachrestaurants ausgestattet. Es gibt auch schwarze, also vulkanische Strände; sehr schön ist z. B. La Sagesse auf Grenada.

Fotografieren

Die Menschen in der Karibik sind stolz und mögen von Fremden nicht als Fotomotiv für deren Urlaubserinnerungen verdinglicht werden. Also bitte immer brav vorher fragen!!

VorspeisenHauptgerichteDessertsGetränke

Callalou-Suppe Suppe aus spinatartigem Gemüse (St. Lucia)
Ceviche de poulpe mariniertes Krakenfleisch (Guadeloupe)
Accras Fisch- oder Gemüsekrapfen (franz. Inseln)
Blaff gedünsteter Fisch mit Zitrone, Knoblauch und vielen Kräutern (franz. Inseln)
Colombo Fleischcurry, als Colombo de cabri ein Ziegenfleischcurry (franz. Inseln)
Flying fish ausgebackener Fliegender Fisch (Barbados)
Jerk pork/chicken scharf mariniertes, gegrilltes Schweine-/Hähnchenfleisch
Oil down Eintopf mit Dörrfleisch, Brotfrucht, Okra, Calalou und Kokosnussmilch (Grenada)
Pepperpot karibischer Klassiker mit verschiedenen Gemüsen und Fleischsorten
Saltfish Stew mit Kochbananen, Kokosklößen und Brotfrucht (St. Kitts)
Ponche crema Eierpunsch mit Vanillearoma, einem Spritzer Angostura und etwas Muskat – beliebt zu Weihnachten (St. Lucia)
Arrowroot cup custard Pfeilwurz-Pudding mit Milch, Ei, Zucker und Vanillearoma
Ginger beer Ingwerbier aus Trinidad
Ti-Punch starker, französischer Rumpunsch mit Limettensaft und Zuckerrohrsirup
Rum punch Fruchtsaftmischung mit Rum
Stichworte

Geheimnisse des Inselbogens

Wenn du die Kleinen Antillen auf der Karte betrachtest, fällt dir vielleicht auf, dass es einen äußeren und einen inneren Bogen gibt. Zu den äußeren gehören z. B. Anguilla oder Barbados, sie bestehen aus flachem Kalkstein und sind älter als die Inseln des inneren vulkanischen Bogens, zu denen Montserrat, Guadeloupe, Martinique und Dominica gehören. Der innere Bogen markiert etwa die Zone, in der sich die Nordamerikanische und die Südamerikanische Platte jedes Jahr ein kleines Stück weiter unter die Karibische Platte schieben. Eine Schwachstelle in der Erdkruste, weshalb sie mit Vulkanen gespickt ist, die immer mal wieder ausbrechen – wie zuletzt 2021 auf St. Vincent.

Seemannslatein

Inseln über dem Winde, Leeward Islands, Windward Islands – woher kommen diese Bezeichnungen? Aus der Seefahrt! Genau genommen aus einer Zeit, als sich die Seeleute noch auf den Wind verlassen mussten, um mit ihren großen Frachtenseglern voranzukommen. Günstig für die damalige Fahrt von Europa zu den Kleinen Antillen war die Tatsache, dass ihnen praktisch auf dem ganzen Weg nach Westen ein beständiger leichter bis starker Nordost-Passat vom Atlantik her in den Nacken wehte, der die Segler schnell hinübertrug. Heute noch nennt man sie deshalb Tradewinds (Handelswinde). Wobei die oberen (nördlichen) Inseln dann leeward lagen, also vom Wind abgewandt, und die unteren (südlichen) windward – also „windwärts“.

Urwüchsige Natur

Die zum Atlantik gewandte Seite der äußeren Inseln ist immer die stürmischere und die zur Karibik gewandte die windstillere. Irgendwo in der Mitte, vor allem, wo es hohe Berge gibt, regnen die mit dem Wind vom Atlantik her mitgebrachten Wolken ab – meist nur kurz – und sorgen so in der tropischen Wärme für ein tolles Gewächshausklima. Ideale Bedingungen also für große und kleine Farne, Regenwaldbäume sowie blühende Sumpfpflanzen wie Ginger lilys und die großen Helikonien, zumal der oft vulkanische Boden noch natürlichen Dünger liefert und für die sagenhafte Fülle tropischer Früchte wie Sternapfel, Mango, Ananas, Banane oder Brotfrucht sorgt, die auf den Inselmärkten angeboten werden.

Kolibris & Co.

Die schillerndsten Kolibriarten kannst du in den Nationalparks von Guadeloupe, Dominica, St. Lucia oder Tobago vom geschützten Unterstand aus, in freier Natur oder an Futterstellen bewundern. Das gilt auch für verschiedene kleine Papageienarten (St. Lucia, St. Vincent). Größere Säugetiere gibt es dagegen eher wenige. Einheimisch sind z. B. das Nagetier Aguti oder das Siebenbinden-Gürteltier (Grenada). Die Mungos und Affen auf Barbados und St. Kitts dagegen wurden erst im 18. Jh. eingeführt. Vielfältiger ist die Welt der Reptilien, allen voran die der Leguane und kleinen Anolis-Eidechsen, aber auch der Schlangen. Die meisten sind ungiftig, z. B. die schnelle kleine Racer snake (Schwarznatter) und die behäbigere, große Boa constrictor. Auf St. Lucia soll es allerdings noch letzte Exemplare der hochgiftigen Fer-de-Lance geben. Vor den Küsten erwarten dich bunte Riffe voller Leben, nicht selten genügen Schnorchel und Taucherbrille, um in das farbenprächtige Treiben unter Wasser einzutauchen.

Wehrhafte Ureinwohner

Hast du dich schon einmal gefragt, warum die Kleinen Antillen so viel später als die Großen besiedelt wurden? Über hundert Jahre liegen dazwischen! Die Ursache: Auf den Kleinen Antillen lebten die kriegerischen Kariben. Ursprünglich aus den Urwäldern Südamerikas, hatten sie die zuvor auf den Kleinen Antillen heimischen Arawak bis hinauf auf die Großen Antillen vertrieben. Überreste von ihren Opfern soll erstmals der Schiffsarzt von Kolumbus gefunden haben, als die Spanier vor Dominica, Montserrat und Antigua ankerten. Respektvoll taufte man später die Karibik nach ihnen – und ließ sie ansonsten lieber in Ruhe. Mit den schiffbrüchigen Sklaven, die sich an ihre Küsten retteten, verband sie bald mehr als der Freiheitswille – ihre Kinder nannte man Black Caribs. Als England zum Großangriff auf die Inseln blies, zogen viele den Freitod der Gefangenschaft vor. Die Überlebenden wurden nach British Honduras (heute Belize) deportiert. In Dominica erhielten sie ein Reservat, das bis heute von ihren Nachkommen bewohnt ist. Dort nennen sie sich selbstbewusst in ihrer Sprache Kalinago.

Spielbälle Europas

Engländer, Franzosen, Niederländer, Dänen, Schweden oder sogar die deutschen Kurländer – alle wollten in der Neuen Welt einen Stützpunkt haben. Da ist keine Insel, die nicht immer wieder erobert, verkauft oder getauscht wurde. So wundere dich nicht, dass es überall mächtige Festungen gibt. Denn schon der Nachbar konnte ein Feind sein. Sie dienten aber auch zur Abwehr von Freibeutern, die von ihren Regierungen einen Freibrief zum Erobern hatten. So manche Insel wechselte unentwegt den Besitzer – wie St. Lucia, das siebenmal französisch und ebenso oft englisch war, bevor es unabhängig wurde. Und natürlich sollten die Festungen auch vor den beutehungrigen Piraten schützen, die vom 16. bis ins 18. Jh. die wahren Herren der Karibischen See waren.

Englands Held

Horatio Nelson (1758–1805) wurde berühmt als Seeheld, vor allem als Sieger der Schlacht von Trafalgar, die England mehr als ein Jahrhundert die Vorherrschaft zur See sicherte. Sein Handwerk lernte er in der Karibik. Dort machte sich der junge Offizier allerdings zunächst mit Übereifer unbeliebt, indem er sturer als sein Vorgesetzter auf die Einhaltung des Schmuggelverbots mit den gerade unabhängig gewordenen USA bestand. Über einen seiner wenigen Freunde in dieser frühen Zeit lernte er auf der Insel Nevis die junge Witwe Nisbet kennen. Sie stand im Ruf, eine sehr gute Partie zu sein. Nach der Hochzeit aber musste Nelson erkennen, dass ihr Wohlstand bei Weitem nicht so groß war, wie er angenommen hatte. Nelson starb 47-jährig, auf dem Höhepunkt seines Ruhms, in der Schlacht von Trafalgar (1805).

Das weiße Gold

Lange kannte Europa nur eine Art von Zucker: den, den man aus Zuckerrohr gewann. Und es gab kein lohnenderes Geschäft in der Karibik als den Zuckerrohranbau, zumal beim Anbau und der Weiterverarbeitung durch den Einsatz der importierten Sklaven kaum Kosten anfielen. So blieb der Anbau selbst dann zunächst noch lukrativ, als ein Berliner Apotheker entdeckte, dass sich Zucker auch aus der Zuckerrübe gewinnen ließ. Heute ist der aus Melasse (ein Abfallprodukt, das beim Pressen des Zuckerrohrs anfällt) hergestellte Rum das letzte Zeugnis der ehemaligen Herrschaft des Zuckers auf den Inseln. Immer noch hat fast jede Insel der Kleinen Antillen ihre eigene Marke, oft sogar mehrere, sodass du dich schwertun wirst, deinen persönlichen Favoriten zu küren.

Warum Josephine keiner mag

Ein besonders tragisches Schicksal ereilte die Sklaven auf den Französischen Antillen: Im Zuge der Französischen Revolution (1789) erklärte das französische Nationalkonvent die Sklaverei erst für abgeschafft, doch dann kam Napoleon an die Macht. Und er führte die Sklaverei wieder ein – angeblich für seine Gemahlin Josephine, deren Familie eine bislang ertragreiche Plantage auf Martinique besaß. Wer sich gegen die Wiedereinführung der Sklaverei wehrte, wurde brutal unters Joch gezwungen. Josephines Landsleute auf Martinique verziehen ihr das nie – weshalb der abgeschlagene Kopf an ihrer Statue auch nie erneuert wurde. England untersagte 1807 den Sklavenhandel, die Sklavenarbeit aber war erst 1868 auf allen Kleinen Antillen abgeschafft.

"Ersatz" aus Indien

Vielleicht hörst du während deines Karibikurlaubs auf den englischsprachigen Antillen mal das Wort Coolie. So werden dort manchmal noch die Nachfahren der indischen Vertragsarbeiter geschimpft, die nach der Abschaffung der Sklaverei für die Arbeit auf den Plantagen im damals ebenfalls noch englischen Indien angeheuert wurden. Werber schwärmten damals in die Dörfer Indiens aus und versprachen den Menschen das Blaue vom Himmel, wenn sie die oft dubiosen Arbeitsverträge unterschrieben. Am Ziel erwartete sie dann meist die Hölle: Pässe wurden eingezogen, bis die Überfahrtkosten abgearbeitet waren, und bei Vertragsverstößen drohten harte Geld- und Gefängnisstrafen. Gestoppt hat dieses System des indischen Arbeitskräfteexports erst Anfang des 20. Jhs. die indische Nationalbewegung.

Heiliger Sonntag

Große Hüte zum schönsten Kleid oder Kostüm – sonntags geht es schick gemacht in die Kirche, ganz egal, ob man nun protestantischen oder katholischen Glaubens ist. Nicht selten begrüßt der Pfarrer persönlich seine „Schäfchen“, man kennt sich, plaudert ein bisschen – und dann kann’s los gehen. Wer nie einen Gottesdienst in der Karibik erlebt hat, weiß nicht, wie das Temperament und die Inbrunst unter die Haut gehen können, wenn sich die Gemeinde erhebt und aus vollen Kehlen Gospels singt. Alle Sorgen werden ohne Zögern hinausgeschmettert – einfach toll! Und abends geht es dann in die Rumbar zum Dominospiel! Ganz anders sind da die Hindus und Muslime, die aus dem fernen Osten in die Karibik kamen, vor allem nach Trinidad: Ihre Tempel, Moscheen oder Mandire sind wie geheime Räume – und Alkohol ist zumindest für die Menschen islamischen Glaubens tabu.

Steelbands, Soca & Zouk

Vom Ölfass zur chromblitzenden Steel Drum – dieses urkaribische Instrument aus Trinidad hat längst die ganze englische Karibik erobert. Mit unglaublicher Fingerfertigkeit intonieren schon Schulklassen auf ihr aktuelle Hits. Im Neondunkel der Diskotheken hingegen dominiert zwischen Antigua und St. Vincent der Bouyon Soca, auch Jump up Soca genannt. Er ist ein Mix aus Bouyon (Mischung aus traditioneller und moderner kreolischer Musik) und Soca (Soul & Calypso). Von den französischen Inseln kommt der Zouk. Und nicht nur auf Straßenfesten werden auch gern die oft sarkastischen Calypso-Hits, z. B. von Calypso-King Mighty Sparrow gespielt. Als musikalischer Urquell gilt der berühmte Karneval Trinidads.

Roots & Rastas

Obwohl die Bewegung aus Jamaika kommt, triffst du Rastafaris auch auf den Kleinen Antillen. Es ist eine christliche Bewegung mit alttestamentarischen (und höchst patriarchalischen!) Zügen. Die Dreadlocks sollen Ausdruck von Naturverbundenheit sein und an die Mähne des Löwen von Juda erinnern. Strenggläubige leben meist zurückgezogen auf dem Land, Alkohol und Tabak, Fleisch und Salz sind tabu und Ganja (Cannabis) wird rituell zum reasoning (Nachdenken) geraucht.

Entfacht hat die Bewegung vor mehr als hundert Jahren der jamaikanische Politiker Marcus Garvey, als er den Ursprung allen menschlichen Lebens in Afrika verortete und die Krönung eines schwarzen Königs auf dem Kontinent prophezeite. Was 1928 dann tatsächlich geschah: Prinz Lija Ras Täfärí Mäkonnen von Äthiopien wurde Kaiser Haile Selassie – und der Messias der Rastafaris. Weltweit bekannt gemacht hat die Bewegung aber erst der jamaikanische Reggae-Musiker Bob Marley (1945–81).

Bloss nicht!

Unter dem Machineel Tree stehen

Der Machineel Tree, ein Laubbaum mit herzförmigen Blättern, wächst an fast jedem Strand, doch wenn‘s regnet, darfst du nicht unter ihm stehen. Denn die Regentropfen, die vom Baum fallen, sind mit dem giftigen ätherischen Öl seiner Blätter und Früchte angereichert und verursachen Hautreizungen.

In Shorts zum Dinner

Ein No-Go! Da trägt die Dame gern atemberaubend enge, aber elegante Kleider, der Herr Jackett und auch schon mal Krawatte. Nachlässige und freizügige Kleidung ist generell verpönt. Am Strand ist Nacktbaden nur auf den Französischen Antillen an ausgewiesenen FKK-Stränden erlaubt.

Auf Eile drängen

Erwarte bitte keine europäische Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit von deinen Gastgebern – hier laufen die Uhren anders. Protest, wütender oder unhöflicher zumal, richtet gar nichts aus, sondern ruft bei den Einheimischen nur Verwunderung oder Ärger hervor.

Military-Style tragen

Falls du auf Militärlook stehst – lass die Klamotten zu Hause! Was du vielleicht schick findest, ist oft regelrecht verboten, z.B. in Antigua & Barbuda, Barbados, Dominica, St. Lucia, St.Vincent und Trinidad & Tobago.

Tiere oder Pflanzen mitnehmen

Nimm keine Tiere oder Pflanzen mit und kauf keine Souvenirs, die aus geschützten Tieren oder Pflanzen hergestellt wurden, z. B. Schmuck aus Korallen oder Schildpatt. Viele der Reptilien und Vögel, die auf den Kleinen Antillen heimisch sind, stehen unter Naturschutz.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger

Die deutsche Botschaft in Paris ist die zuständige konsularische Vertretung auch für die Überseegebiete Frankreichs. In Papeete (Tahiti, Französisch-Polynesien), Fort-de-France (Martinique), Nouméa (Neukaledonien) und Sainte-Clotilde (La Réunion) gibt es deutsche Honorarkonsulinnen und -konsuln, an die sich Reisende in Notfällen wenden können. Matoury (Französisch-Guayana) und Baie-Mahault (Guadeloupe) werden von Fort-de-France mit betreut.

Im Einzelfall finden Kontrollen an den Landesgrenzen Frankreichs zu Belgien, Luxemburg, Deutschland, der Schweiz, Italien und Spanien sowie an den Luft- und Seegrenzen statt. Es kann daher im Reiseverkehr zu Einschränkungen kommen. Insbesondere bei der Ausreise in das und der Einreise aus dem Vereinigten Königreich und vor allem im grenzüberschreitenden Güterverkehr muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden.

Die Weiterreise von den französischen Antillen auf andere Karibikinseln oder die Ausreise über den niederländischen Teil der Insel St. Martin (Sint Maarten, Flughafen Juliana) ist nur mit Reisepass möglich.

  • Führen Sie stets ein Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis) mit sich.
  • Planen Sie Ihren Aufenthalt entsprechend.

Seit dem 15. Februar 2024 gelten bei den Zugverbindungen des TGV INOUI der französischen Bahngesellschaft SNCF Gepäckbeschränkungen hinsichtlich Größe und Umfang. Weitere Informationen bietet die Bahngesellschaft SNCF.

Nach Ablauf der Übergangsfrist am 15. September 2024 sind bei Verstößen gegen die Gepäckvorschriften Bußgelder zu zahlen.

Neben einem Inlandsflugnetz gibt es ein gut ausgebautes Eisenbahnnetz mit Hochgeschwindigkeitszügen und Busverbindungen sowie gut funktionierenden öffentlichen Nahverkehr in den Städten. Mit Behinderungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr (auf dem Luft- und Landweg) muss im Falle von Streiks gerechnet werden. Aktuelle Informationen bietet teilweise auch in deutscher Sprache RATP.
Fast alle Autobahnen in Frankreich sind mautpflichtig.
Ein rotes Lichtzeichen in Kreuzform auf der Rückseite der Ampel des Gegenverkehrs signalisiert, dass dieser Rot hat und bei eigener grüner Ampel ein zügiges Linksabbiegen möglich ist, sofern keine bevorrechtigten Fußgänger an der Kreuzung sind. Ein gelb blinkender Pfeil bei auf Rot geschalteten Ampeln signalisiert möglichen bevorrechtigten Querverkehr.
An Verkehrskreuzungen, die als Kreisverkehr ausgestaltet und ausgeschildert sind ("carrefour giratoire"), hat das einfahrende Fahrzeug Vorfahrt zu gewähren. Wenn nichts anderes ausgeschildert ist, gilt - auch in kreisverkehrähnlichen Kreuzungen ("rond point") - rechts vor links, der einfahrende Verkehr hat in der Regel Vorfahrt. Bei mehrspurigen kreisverkehrsähnlichen Kreuzungen ist dem auf der Außenspur fahrenden Fahrzeug Vorrang zu gewähren.
Durchgezogene gelbe Streifen am Fahrbahnrand bedeuten absolutes Halteverbot, unterbrochene Parkverbot.
Blaue Markierungen am Fahrbahnrand weisen auf ein begrenztes und. kostenpflichtiges Parken mit Parkscheiben (Zones Bleues) hin.
Die Promillegrenze beträgt 0,5; für Fahranfänger in den ersten beiden Jahren 0,2.
Die Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen wurde 2018 von 90 auf 80 km/h gesenkt.

In der vom Stadtautobahnring Boulevard Périphérique umschlossenen Innenstadt von Paris und zahlreichen anderen französischen Großstädten sind mittlerweile Umweltzonen eingeführt worden. Diese dürfen unabhängig von der Art des Antriebs nur mit Kraftfahrzeugen befahren werden, die mit einer je nach Schadstoffausstoß abgestuften französischen Umweltplakette "Certificat Qualité de l'Air" (auch Crit'Air) gekennzeichnet sind. Vor dem 1. Januar 1997 erstmals zugelassenen Kraftfahrzeugen und vor dem 1. Juni 1999 erstmals zugelassenen Krafträdern wird keine Umweltplakette erteilt. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Innerhalb der Umweltzonen können Bereiche für Fahrzeuge bestimmter Schadstoffklassen gesperrt oder Parkverbote errichtet werden. Deutsche Umweltplaketten werden nicht anerkannt. Die französische Umweltplakette Certificat Qualité de l'Air kann auch für in Deutschland zugelassene Kraftfahrzeuge anhand von Angaben aus den gültigen deutschen Zulassungspapieren bestellt werden.

Das Fahren mit elektrischen Kleinstfahrzeugen (E-Roller) ist auf Gehwegen grundsätzlich verboten, es sei denn die Kommune hat dies erlaubt. In Paris ist das Fahren und Abstellen der E-Roller auf den Gehwegen verboten und wird mit Geldstrafen geahndet.

Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten, die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für.

An allen öffentlichen Orten gilt ein generelles Rauchverbot.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen mit Haftstrafen geahndet, mindestens droht ein pauschales Bußgeld i.H.v. 200 EUR.

Es ist in Frankreich nicht erlaubt, an öffentlichen Orten das Gesicht zu verhüllen. Vergehen können zu Strafen von bis zu 150 EUR führen.

Zahlungsmittel ist der Euro. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.

Für die Einreise nach Frankreich sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden für die Mittelmeerküste und Korsika Impfungen gegen Hepatitis A, für die Rheinebene und das Elsass Impfungen gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die .

Dengue-Viren werden in den Sommermonaten vereinzelt in Südfrankreich durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber. Für Frankreich ist die Impfung nicht notwendig.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

Im Süden des Landes im Département Var wurden Einzelfälle von lokal erworbenen Zika-Virus-Infektionen nachgewiesen. Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

  • Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen in Zika-Virus-Infektion.

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Frankreich zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Seit 2015 wurden auf Korsika einzelne Fälle von Bilharziose durch Schistosomiasis haematobium berichtet. Sämtliche Infektionen stehen im Zusammenhang mit Aufenthalten und Süßwasserkontakten am Unterlauf des Flusses Cavu/Cavo nahe der Stadt Porto Vecchio im Süden der Insel. Eine grundsätzliche Gefährdung kann dort nicht ausgeschlossen werden, siehe Schistosomiasis.

  • Sehen Sie vom Baden im Fluss Cavu/Cavo ab.

In Frankreich besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf dringend erforderliche Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), bzw. Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.

Bis auf La Reúnion und Mayotte sind alle französischen Überseedépartements Übertragungsgebiete für Zika-Viren. Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

  • Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen in Zika-Virus-Infektion.

Dengue-Viren werden in allen französischen Überseegebieten durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

Chikungunya-Viren werden in allen französischen Übersee von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

In allen französischen Überseedépartments besteht ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Die medizinische Versorgung in den französischen Überseegebieten ist nicht mit dem europäischen Standard vergleichbar, im regionalen Vergleich jedoch gut. Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen sollten sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise in die französischen Überseegebiete bewusst sein.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die .

Für Französisch-Guayana ist eine Gelbfieberimpfung für alle Personen, die älter als ein Jahr sind, zur Einreise vorgeschrieben, siehe. Es muss landesweit mit einer Übertragung von Gelbfieber gerechnet werden.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfung werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die .

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

In Französisch-Guayana liegt ganzjährig ein mittleres Risiko entlang der Flüsse, insbesondere der Flüsse Oiapoque, Approuague, Mana und Maroni vor. Ebenfalls besteht ein mittleres Risiko in den Regionen um den Petit-Saut-Staudamm und Saül sowie Grand Santi und Maripasoula. Die Küstenregion, einschließlich der Städte Kourou und Cayenne gelten als malariafrei. Der Anteil an Malaria tertiana (P. vivax) beträgt über 97%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die zur Verfügung.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie unter einem imprägnierten Moskitonetz.

Bei Reisen in Gebiete mit mittlerem Malariarisiko, die mehr als 48 Stunden von der nächsten medizinischen Einrichtung mit Möglichkeit zur Malariadiagnostik und -therapie entfernt sind, ist die Mitnahme von entsprechenden Medikamenten zur notfallmäßigen Selbstbehandlung empfohlen.

  • Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.

In Französisch-Guayana kann durch Ausscheidungen von Raubwanzen, die in Ritzen einfacher Behausungen in ländlichen Regionen leben, die amerikanische Trypanosomiasis (Chagas) übertragen werden. Diese können sowohl durch den Biss infizierter Wanzen oder seltener durch verunreinigte Frucht- bzw. Zuckerrohrsäfte aufgenommen werden. Einen Schutz gegen Bisse können korrekt angebrachte Bettnetze bieten. In der akuten Erkrankungsphase stehen grippeähnliche Symptome und eine Schwellung des Augenlides im Vordergrund. Bis zu Jahre nach der Infektion können z.T. gravierende Organveränderungen an Herz und Verdauungstrakt auftreten. Insgesamt ist das Risiko für Reisende jedoch sehr gering.

  • Nutzen Sie zum Schutz gegen Bisse korrekt angebrachte Bettnetze.

Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die .

Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die .

Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die .

Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die .

Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe . Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die .

Für die Einreise nach La Reúnion sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die .

Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die .

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

In Überseedépartement Mayotte besteht ganzjährig ein geringes Risiko im ganzen Land inklusive der Städte. Der Anteil an Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die zur Verfügung.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen.

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger

Reisewarnung

Überblick

Stand - Fri, 12 Apr 2024 13:30:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Fri, 12 Apr 2024 13:31:48 +0200)

Letzte Änderung:

Aktuelles – Grenzkontrollen (ab 1. Mai 2024)
Redaktionelle Änderungen

 

Einschließlich Französische Überseegebiete

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

Grenzkontrollen

In Zusammenhang mit den bevorstehenden Olympischen und Paralympischen Spielen hat Frankreich zwischen dem 1. Mai und dem 31. Oktober 2024 an seinen Landesgrenzen zu Deutschland, Belgien, Luxemburg, der Schweiz, Italien und Spanien sowie an allen Luft- und Seegrenzen vermehrte Kontrollen der Grenzpolizei und der Zollbehörden angekündigt. Diese sollen stichprobenartig erfolgen.

Verzögerungen und Wartezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr können nicht ausgeschlossen werden. Reisende – auch Kinder – müssen in der Lage sein, sich durch gültige Reisepässe oder Personalausweise auszuweisen. Führerscheine oder Geburtsurkunden für Kinder genügen nicht.

  • Führen Sie stets ein gültiges Reisedokument mit.
  • Überzeugen Sie sich als Fahrer eines Kraftfahrzeugs stets davon, dass Ihre Mitfahrer gültige Grenzübertrittspapiere mit sich führen.
  • Beachten Sie Anzeigen auf den Autobahnen, Absperrungen und Warnhinweise. Informationen zum Verkehr finden Sie auch auf der Webseite Bison Futé.

Mayotte

Im Überseedépartement Mayotte kommt es seit Anfang Februar aufgrund innenpolitischer Spannungen im Zusammenhang mit einem starken Zustrom von Migranten vom afrikanischen Kontinent zu Demonstrationen und Streiks, die zum Teil mit Gewaltausbrüchen und Straßenblockaden einhergehen und durch die es zu Versorgungsengpässen kommen kann.

  • Bitte informieren Sie sich auf der Internetseite der Präfektur von Mayotte bzw. über die Medien über die aktuelle Lage und planen Sie Ihren Aufenthalt entsprechend.
  • Verhalten Sie sich umsichtig und meiden Sie Demonstrationen.
  • Befolgen Sie Anweisungen der lokalen Sicherheits- und Ordnungskräfte.

Sicherheit

Terrorismus

Die Sicherheitslage in ganz Frankreich, insbesondere in Paris und anderen Großstädten, ist – auch nach der Eskalation der Lage im Nahen Osten – weiterhin angespannt.

Zur Begegnung terroristischer Bedrohungen gilt in Frankreich der Plan „Vigipirate", der je nach Bedrohungslage verschiedene Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vorsieht. Derzeit gilt die höchste von insgesamt drei Terrorwarnstufen (= urgence attentat).

Die Bevölkerung ist aufgerufen, an öffentlichen Orten insbesondere bei Sportveranstaltungen, Demonstrationen und bei Versammlungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen erhöhte Wachsamkeit und Vorsicht walten zu lassen. Frankreich ist seit Anfang 2015 Ziel mehrerer schwerer Terroranschläge gewesen, u.a. in Paris, Nizza, Straßburg und Lyon. Seit 2020 erfolgten verschiedene z.T. tödliche islamistische Anschläge auf einzelne Personen, u.a. im Großraum Paris und in Südfrankreich.

Jüdische Einrichtungen werden verstärkt gesichert und überwacht. Militär patrouilliert auf öffentlichen Plätzen. Auf Bahnhöfen, Flughäfen, in Zügen und U-Bahnen gibt es auch sonst verstärkte Gepäck- und Personenkontrollen. Auch an Eingängen zu Museen oder Einkaufszentren kann es zu Handtaschenkontrollen kommen. In vielen Bahnhöfen gibt es keine Möglichkeit der Gepäckaufbewahrung mehr.

  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und ungewöhnlichen Ereignissen aufmerksam.
  • Informieren Sie sich über Medienangebote, insbesondere Social-Media-Accounts (Facebook & X (ex-Twitter) der französischen Regierungs- und Sicherheitsstellen.
  • Kennzeichnen Sie Ihr Reisegepäck auch bei Bahnreisen mit Namen und Anschrift.
  • Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.

Korsika

Auch in der jüngsten Vergangenheit kam es wieder zu Sprengstoffanschlägen, die sich gegen Symbole der Staatsgewalt und öffentliche Einrichtungen (Gendarmerie- und Polizeistationen, Gebäude der Finanzverwaltung) richteten. Vor diesem Hintergrund kann weiterhin eine Gefährdung auch von ausländischen Reisenden, die sich in der Nähe solcher Gebäude aufhalten, nicht ausgeschlossen werden.

Innenpolitische Lage

Streiks

In ganz Frankreich gibt es hin und wieder großflächige Streiks, insbesondere auch im öffentlichen Nah- und Fernverkehr. Hierbei kann es vereinzelt zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften kommen.

Kriminalität

Paris und die großen Städte, dort insbesondere touristisch hoch frequentierte Ziele und touristischen Attraktionen, sind von Kleinkriminalität betroffen. Darunter fallen vor allem Taschendiebstähle, aber auch Übergriffe auf ausländische Besucher. Insbesondere der öffentliche Nah- und Fernverkehr ist von diesen Vorfällen betroffen. Auch in Nachtzügen mit Schlaf- und Liegewagen in Südfrankreich besteht eine erhöhte Gefahr.
Überfälle auf Fahrzeuge im Straßenverkehr z.B. von Mopeds aus werden insbesondere aus den Regionen Auvergne-Rhône-Alpes, Provence-Alpes-Côte d'Azur und dem östlichen Teil der Region Occitanie gemeldet. Zudem werden auf Rastplätzen Aktivitäten organisierter Banden verzeichnet.
Auf der Strecke zum Fähranleger von Calais kann es zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen durch Personen kommen, die versuchen, illegal ins Vereinigte Königreich zu gelangen.

Von einigen französischen Überseegebieten wie insbesondere Mayotte wird von steigender Armutskriminalität berichtet. Auch der Besitz und Einsatz von Waffen ist in den Überseegebieten teilweise verbreitet.

  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, im öffentlichen Nah- und Fernverkehr und insbesondere in Nachtzügen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Führen Sie nicht unnötig Wertgegenstände mit sich und fertigen Sie für Notfälle Kopien von Ausweispapieren an; führen Sie Listen wichtiger Telefonnummern und halten Sie diese jederzeit zugänglich bereit.
  • Lassen Sie Wertsachen während der Fahrt möglichst nicht sichtbar im Fahrzeug liegen, lassen Sie Fahrzeuge verriegelt und stellen Sie sie nicht unbewacht ab.
  • Übernachten Sie mit Wohnmobilen und Campingwagen nur auf bewachten Campingplätzen.
  • Übernachten Sie nicht auf Rastplätzen, insbesondere nicht entlang der Autobahnen in der Nord-Süd-Richtung nach Südfrankreich oder nach Spanien und im gesamten Süden Frankreichs.
  • Seien Sie bei Reisen in den Überseegebieten speziell in ärmeren Gegenden besonders vorsichtig und leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand.

Natur und Klima

Klima, Überschwemmungen, Herbststürme, Lawinengefahr

Das Klima reicht von atlantischem Meeresklima über kontinental im Zentrum und Osten und mediterran an der Mittelmeerküste bis zu alpin in der Bergen.
In den Überseegebieten herrscht tropisches bzw. subtropisches Klima.

Vermehrt kommt es insbesondere im Sommer und Frühherbst zu Sturzfluten, die in der Vergangenheit Todesopfer forderten.
Auf dem Mittelmeer kann es insbesondere von August bis November zu vereinzelten schweren Herbststürmen kommen.

In den Wintermonaten kann in den französischen Alpen Lawinengefahr bestehen.

Busch- und Waldbrände

Insbesondere in Südfrankreich und auf Korsika kommt es vor allem in den Sommermonaten aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen mit Dürreperioden regelmäßig zu Busch- und Waldbränden. In von Waldbränden betroffenen Gebieten sind Verkehrswege häufig gesperrt. Es kann zu Ausfällen der Energieversorgung und der Kommunikationsinfrastruktur kommen.

Tropenstürme in den Überseegebieten

In der Karibik ist von Juni bis Ende November Wirbelsturmsaison (Martinique, Guadeloupe, Saint-Martin und Saint-Barthélemy), im Indischen Ozean von Januar bis April (La Réunion und Mayotte), im Südpazifik von November bis April (Französisch Polynesien und Neu-Kaledonien). In dieser Zeit muss mit Tropenstürmen gerechnet werden.

Erdbeben und Vulkane

Neu-Kaledonien, Wallis-et-Futuna, La Réunion und Mayotte sowie die karibischen Überseegebiete liegen in zum Teil seismisch sehr aktiven Zonen, weshalb es zu auch schwereren Erdbeben und erheblicher vulkanischer Aktivität kommen kann.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Informieren Sie sich fortlaufend über die Witterungslage. Aktuelle Hinweise erhalten Sie über die Medien, z.B. auf Météo France, und über Verlautbarungen der Präfekturen und Gemeinden, in denen Sie sich aufhalten.
  • Beachten Sie Anzeigen auf den Autobahnen, Absperrungen und Warnhinweise. Informationen zum Verkehr finden Sie auch auf der Website Bison Futé.
  • Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie insbesondere die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
  • Machen Sie sich bei Reisen in die Überseegebiete mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Zuständige Auslandsvertretung für die Überseegebiete

Die deutsche Botschaft in Paris ist die zuständige konsularische Vertretung auch für die Überseegebiete Frankreichs. In Papeete (Tahiti, Französisch-Polynesien), Fort-de-France (Martinique), Nouméa (Neukaledonien) und Sainte-Clotilde (La Réunion) gibt es deutsche Honorarkonsulinnen und -konsuln, an die sich Reisende in Notfällen wenden können. Matoury (Französisch-Guayana) und Baie-Mahault (Guadeloupe) werden ggf. von Fort-de-France mit betreut.

Grenzkontrollen/Brexit

Im Einzelfall finden Kontrollen an den Landesgrenzen Frankreichs zu Belgien, Luxemburg, Deutschland, der Schweiz, Italien und Spanien sowie an den Luft- und Seegrenzen statt. Es kann daher im Reiseverkehr zu Einschränkungen kommen. Insbesondere bei der Ausreise in das und der Einreise aus dem Vereinigten Königreich und vor allem im grenzüberschreitenden Güterverkehr muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden.

Die Weiterreise von den französischen Antillen auf andere Karibikinseln oder z.B. die Ausreise über den niederländischen Teil der Insel St. Martin (Sint Maarten, Flughafen Juliana) ist nur mit Reisepass möglich.

  • Führen Sie stets ein Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis) mit sich.
  • Planen Sie Ihren Aufenthalt entsprechend.

Infrastruktur/Verkehr

Seit dem 15. Februar 2024 gelten bei den Zugverbindungen des TGV INOUI der französischen Bahngesellschaft SNCF Gepäckbeschränkungen hinsichtlich Größe und Umfang. Weitere Informationen bietet die Bahngesellschaft SNCF.

Nach Ablauf der Übergangsfrist am 15. September 2024 sind bei Verstößen gegen die Gepäckvorschriften Bußgelder zu zahlen.

Neben einem Inlandsflugnetz gibt es ein gut ausgebautes Eisenbahnnetz mit Hochgeschwindigkeitszügen und Busverbindungen sowie gut funktionierenden öffentlichen Nahverkehr in den Städten. Mit Behinderungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr (auf dem Luft- und Landweg) muss im Falle von Streiks gerechnet werden. Aktuelle Informationen bietet teilweise auch in deutscher Sprache z.B. RATP.
Fast alle Autobahnen in Frankreich sind mautpflichtig.
Ein rotes Lichtzeichen in Kreuzform auf der Rückseite der Ampel des Gegenverkehrs signalisiert, dass dieser Rot hat und bei eigener grüner Ampel ein zügiges Linksabbiegen möglich ist, sofern keine bevorrechtigten Fußgänger an der Kreuzung sind. Ein gelb blinkender Pfeil bei auf Rot geschalteten Ampeln signalisiert möglichen bevorrechtigten Querverkehr.
An Verkehrskreuzungen, die als Kreisverkehr ausgestaltet und ausgeschildert sind („carrefour giratoire"), hat das einfahrende Fahrzeug Vorfahrt zu gewähren. Wenn nichts anderes ausgeschildert ist, gilt – auch in kreisverkehrähnlichen Kreuzungen („rond point") - rechts vor links, d.h. der einfahrende Verkehr hat in der Regel Vorfahrt. Bei mehrspurigen kreisverkehrsähnlichen Kreuzungen ist dem auf der Außenspur fahrenden Fahrzeug Vorrang zu gewähren.
Durchgezogene gelbe Streifen am Fahrbahnrand bedeuten absolutes Halteverbot, unterbrochene Parkverbot.
Blaue Markierungen am Fahrbahnrand weisen auf ein begrenztes und ggfs. kostenpflichtiges Parken mit Parkscheiben (Zones Bleues) hin.
Die Promillegrenze beträgt 0,5; für Fahranfänger in den ersten beiden Jahren 0,2.
Die Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen wurde 2018 von 90 auf 80 km/h gesenkt.

In der vom Stadtautobahnring Boulevard Périphérique umschlossenen Innenstadt von Paris und zahlreichen anderen französischen Großstädten sind mittlerweile Umweltzonen eingeführt worden. Diese dürfen unabhängig von der Art des Antriebs nur mit Kraftfahrzeugen befahren werden, die mit einer je nach Schadstoffausstoß abgestuften französischen Umweltplakette „Certificat Qualité de l'Air" (auch Crit'Air) gekennzeichnet sind. Vor dem 1. Januar 1997 erstmals zugelassenen Kraftfahrzeugen und vor dem 1. Juni 1999 erstmals zugelassenen Krafträdern wird keine Umweltplakette erteilt. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Innerhalb der Umweltzonen können Bereiche für Fahrzeuge bestimmter Schadstoffklassen gesperrt oder Parkverbote errichtet werden. Deutsche Umweltplaketten werden nicht anerkannt. Die französische Umweltplakette Certificat Qualité de l'Air kann auch für in Deutschland zugelassene Kraftfahrzeuge anhand von Angaben aus den gültigen deutschen Zulassungspapieren bestellt werden.

Das Fahren mit elektrischen Kleinstfahrzeugen (E-Roller) ist auf Gehwegen grundsätzlich verboten, es sei denn die Kommune hat dies erlaubt. In Paris ist das Fahren und Abstellen der E-Roller auf den Gehwegen verboten und wird mit Geldstrafen geahndet.

  • Informieren Sie sich bei Zugreisen insbesondere zu den Gepäckvorschriften bei der Bahngesellschaft SNCF.
  • Informieren sich Sie bei Autoreisen z.B. auf Bison Futé.

Führerschein

Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

LGBTIQ

Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten, die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.

Rechtliche Besonderheiten

An allen öffentlichen Orten gilt ein generelles Rauchverbot.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen mit Haftstrafen geahndet, mindestens droht ein pauschales Bußgeld i.H.v. 200 EUR.

Es ist in Frankreich nicht erlaubt, an öffentlichen Orten das Gesicht zu verhüllen. Vergehen können zu Strafen von bis zu 150 EUR führen.

Geld/Kreditkarten

Zahlungsmittel ist der Euro. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise können sich ändern. Bitte informieren Sie sich beim französischen Außenministerium sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Frankreich ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.

Reisen in die französischen Überseegebiete

Die Einreise in die Überseegebiete Martinique, Guadeloupe, Französisch-Guayana, Mayotte und La Réunion sowie die Überseeterritorien Französisch-Polynesien, Saint-Pierre-et-Miquelon, Wallis und Futuna, Saint-Martin, Saint-Barthélemy und Neukaledonien ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja, siehe aber Anmerkungen
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Reisedokumente müssen gültig sein.
Sollte die Flugroute eine Zwischenlandung auf nicht zu den französischen Überseeterritorien gehörenden Inseln vorsehen wie derzeit z.B. via Mauritius nach La Réunion oder via Tobago nach Martinique, kann es zu Ausweiskontrollen kommen. In diesem Fall ist für die Einreise ein mindestens noch sechs Monate gültiger Reisepass erforderlich, der Personalausweis ist nicht ausreichend. Das gilt auch für Rückflüge vom Flughafen Princess Juliana vom niederländischen Teil der Insel, Sint Maarten.

  • Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft.
  • Nehmen Sie sicherheitshalber einen noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass mit.

Minderjährige

Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Reisende müssen mitgeführte Barmittel (Bargeld, Zahlungsanweisungen, Solawechsel, Aktien, Schuldverschreibungen und fällige Zinsscheine/Kupons) ab 10.000 EUR (bei anderen Währungen die entsprechenden Gegenwerte) bei der Einreise in die EU oder der Ausreise aus der EU bei der zuständigen nationalen Behörde, in der Regel bei den Zollbehörden, schriftlich von sich aus anmelden.
Nähere Informationen erteilen die französischen Zollbehörden Douane.

Heimtiere

Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Gesundheit

Impfschutz

Für die Einreise nach Frankreich sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden für die Mittelmeerküste und Korsika Impfungen gegen Hepatitis A, für die Rheinebene und das Elsass Impfungen gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden in den Sommermonaten vereinzelt in Südfrankreich durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber. Für Frankreich ist die Impfung i.d.R. nicht notwendig.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

Zika-Virus-Infektion

Im Süden des Landes im Département Var wurden Einzelfälle von lokal erworbenen Zika-Virus-Infektionen nachgewiesen. Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

West-Nil-Fieber

Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Frankreich zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Seit 2015 wurden auf Korsika einzelne Fälle von Bilharziose durch Schistosomiasis haematobium berichtet. Sämtliche Infektionen stehen im Zusammenhang mit Aufenthalten und Süßwasserkontakten am Unterlauf des Flusses Cavu/Cavo nahe der Stadt Porto Vecchio im Süden der Insel. Eine grundsätzliche Gefährdung kann dort nicht ausgeschlossen werden, siehe Schistosomiasis.

  • Sehen Sie vom Baden im Fluss Cavu/Cavo ab.

Medizinische Versorgung

In Frankreich besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf dringend erforderliche Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), bzw. Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.

Französische Überseegebiete

Zika-Virus-Infektion

Bis auf La Reúnion und Mayotte sind alle französischen Überseedépartements Übertragungsgebiete für Zika-Viren. Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden in allen französischen Überseegebieten durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

Chikungunya-Fieber

Chikungunya-Viren werden in allen französischen Übersee von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

HIV/AIDS

In allen französischen Überseedépartments besteht ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in den französischen Überseegebieten ist nicht mit dem europäischen Standard vergleichbar, im regionalen Vergleich jedoch gut. Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen sollten sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise in die französischen Überseegebiete bewusst sein.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Französisch-Guayana

Impfschutz

Für Französisch-Guayana ist eine Gelbfieberimpfung für alle Personen, die älter als ein Jahr sind, zur Einreise vorgeschrieben, siehe WHO. Es muss landesweit mit einer Übertragung von Gelbfieber gerechnet werden.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfung werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

In Französisch-Guayana liegt ganzjährig ein mittleres Risiko entlang der Flüsse, insbesondere der Flüsse Oiapoque, Approuague, Mana und Maroni vor. Ebenfalls besteht ein mittleres Risiko in den Regionen um den Petit-Saut-Staudamm und Saül sowie Grand Santi und Maripasoula. Die Küstenregion, einschließlich der Städte Kourou und Cayenne gelten als malariafrei. Der Anteil an Malaria tertiana (P. vivax) beträgt über 97%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.

Bei Reisen in Gebiete mit mittlerem Malariarisiko, die mehr als 48 Stunden von der nächsten medizinischen Einrichtung mit Möglichkeit zur Malariadiagnostik und -therapie entfernt sind, ist die Mitnahme von entsprechenden Medikamenten zur notfallmäßigen Selbstbehandlung empfohlen. 

  • Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.

Trypanosomiasis („Mal de Chagas")

In Französisch-Guayana kann durch Ausscheidungen von Raubwanzen, die in Ritzen einfacher Behausungen in ländlichen Regionen leben, die amerikanische Trypanosomiasis (Chagas) übertragen werden. Diese können sowohl durch den Biss infizierter Wanzen oder seltener durch verunreinigte Frucht- bzw. Zuckerrohrsäfte aufgenommen werden. Einen Schutz gegen Bisse können korrekt angebrachte Bettnetze bieten. In der akuten Erkrankungsphase stehen grippeähnliche Symptome und u.U. eine Schwellung des Augenlides im Vordergrund. Bis zu Jahre nach der Infektion können z.T. gravierende Organveränderungen an Herz und Verdauungstrakt auftreten. Insgesamt ist das Risiko für Reisende jedoch sehr gering.

  • Nutzen Sie zum Schutz gegen Bisse korrekt angebrachte Bettnetze.

Martinique

Impfschutz

Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Guadeloupe

Impfschutz

Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

St. Barthélemy

Impfschutz

Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

St. Martin

Impfschutz

Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Französisch-Polynesien und Neukaledonien

Impfschutz

Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

La Réunion

Impfschutz

Für die Einreise nach La Reúnion sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Mayotte

Impfschutz

Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

In Überseedépartement Mayotte besteht ganzjährig ein geringes Risiko im ganzen Land inklusive der Städte. Der Anteil an Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Die Gesundheitsversorgung entspricht europäischem Standard.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die Behandlung erfolgt gegen Vorlage der EHIC. Diese regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger.

In der neuen Karte ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Vor Reiseantritt sollte man Rücksprache mit der jeweiligen Krankenkasse halten.

Es gibt 14 Krankenhäuser.

Impfungen

Titel Besondere Vorsichtsmaßnahmen Gesundheitszeugnis erforderlich
Essen & Trinken 3 -
Malaria Nein -
Typhus & Polio 2 -
Cholera Nein -
Gelbfieber 1 -

Anmerkungen Impfungen

[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen und über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitpassagiere, die den Transitraum in Martinique nicht verlassen. Ausgenommen sind außerdem Kinder unter 1 Jahr.

[2]
Typhus kommt vor, Poliomyelitis nicht. Eine Typhusimpfung wird bei Rucksackreisen und Langzeitaufenthalten empfohlen.

[3] Wegen der Gefahr möglicher Darminfektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Leitungswasser ist normalerweise gechlort und relativ sauber, es können jedoch leichte Magenverstimmungen auftreten. Für die ersten Wochen des Aufenthalts wird daher abgefülltes Wasser empfohlen, welches überall erhältlich ist. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Das Trinkwasser außerhalb der großen Städte kann Risiken in sich bergen und sollte daher abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Milch ist pasteurisiert, und Milchprodukte, Fleisch, Geflügel, Meeresfrüchte, Obst und Gemüse sind unbedenklich. Vor dem Verzehr von Riff-Fischen und Meeresfrüchten, die als Delikatessen in Speiserestaurants angeboten werden, ist wegen möglicher Algenvergiftung Vorsicht geboten.

Andere Risiken

Bilharziose-Erreger kommen landesweit in manchen Teichen und Flüssen vor. Das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

Für das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber besteht ganzjährig ein Infektionsrisiko, das zwischen Juli und November besonders hoch ist. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

Das Zika-Virus wird durch Stechmücken auf den Menschen übertragen. Zu den Symptomen gehören u.a. Fieber, Gelenkschmerzen und eine Bindehautentzündung. Häufig bleibt die Infektion unbemerkt oder verläuft nur mit milden Symptomen. Bisher dokumentierte, vereinzelte Todesfälle standen überwiegend mit anderen Vorerkrankungen in Zusammenhang. Das Auswärtige Amt rät Schwangeren von nicht zwingend notwendigen Reisen in Gebiete mit aktuellen Zika-Ausbrüchen ab, weil das Virus im Verdacht steht, bei Ungeborenen Mikrozephalie zu verursachen.
Es existiert weder eine Impfung noch eine medikamentöse Prophylaxe. Eine konsequente Einhaltung persönlicher Mückenschutzmaßnahmen wird empfohlen.

Pass- und Visabestimmungen

Notwendige Einreisedokumente

Titel Pass erforderlich Visum erforderlich Rückflugticket erforderlich Personalausweis/Identitätskarte
Deutschland 1 Nein 3 1
Österreich 1 nein 3 Ja
Schweiz 1 Nein 3 Ja
Türkei Ja 2 Ja Nein
EU-Länder 1 Nein 3 1

Personalausweise/Identitätskarten

[1] U. a. Deutsche, Österreicher sowie Staatsangehörige aller anderen EU-Länder und Schweizer können für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen mit einem während des Aufenthalts gültigen Personalausweis einreisen. Erfolgt die An- und Abreise jedoch über Drittstaaten, ist ein Reisepass notwendig.

Achtung: Einige Fluggesellschaft verlangen beim Boarding jedoch einen Reisepass.

 

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein und über mindestens zwei leere Seiten verfügen. Besteht keine Visumpflicht, muss der Reisepass während des Aufenthalts gültig sein.

 


 

 

Anmerkung zum Reisepass

Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, man sollte sich vor Antritt der Reise über die aktuellen Bestimmungen erkundigen. Informationen erteilen die französischen Vertretungen.

Visainformationen

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen:

 

(a) EU-Länder und Schweiz.

(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung oder ein Langzeitvisum (D) für ein Schengenland besitzen. Der Reisepass muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein.

 

Bestimmungen für Passagiere von Kreuzfahrtschiffen: Ansonsten visapflichtige Reisende benötigen als Passagiere von Kreuzfahrtschiffen für Martinique kein Übersee-Visum, wenn sie Inhaber eines gültigen Schengen-Visums sind, das von Frankreich ausgestellt wurde, oder Inhaber eines Aufenthaltstitels sind, der von einem EU-Staat, einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums, oder der Schweiz, Andorra, Monaco, Kanada, Japan oder den USA ausgestellt wurde.

Einreise mit Kindern

Minderjährige unter 15 Jahren, die nicht in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten reisen, benötigen eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.

 

Einreise mit Haustieren

Die gleichen Bestimmungen wie für Frankreich sind gültig, außer dass Hunde und Katzen im Alter von unter 3 Monaten nicht nach Martinique eingeführt werden dürfen.

Aufenthaltsverlängerung

U.a. EU-Bürger und Schweizer benötigen auch für Aufenthalte von über 90 Tagen kein Visum. 

Geld

Geldwechsel

Möglich in Banken und Wechselstuben, auch größere Hotels wechseln Geld, jedoch zu schlechteren Kursen. 

Währung

Für die französischen Überseegebiete (Départements d'Outre-Mer) Französisch-Guyana, Guadeloupe, Martinique und Réunion sowie für die Gebietskörperschaften (Collectivités Territoriales) Mayotte und St. Pierre und Miquelon ist seit 1999 der Euro die offizielle Währung. 

1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 150, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.

Devisenbestimmungen

Kreditkarten

American Express, Diners Club, Visa und z. T. Mastercard werden in Hotels, Autovermietungen und den meisten Geschäften akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
 

Reiseschecks

Reiseschecks werden in Martinique nicht akzeptiert. 

Öffnungszeiten der Bank

Mo-Fr 08.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr.

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Martinique eingeführt werden:

200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak (Personen ab 17 J.);

1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22 % oder 2 l Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 % (Personen ab 17 J.);

4 l Wein (Personen ab 17 J.);

16 l Bier (Personen ab 17 J.).

Geschenke / sonstige Waren bis zu einem Warenwert von 430 € (Personen über 15 J.) bzw. 150 € (Personen in einem Alter von 15 Jahren und jünger).

Quellenangaben
  • Marco Polo - Karibik - Kleine Antillen, MAIRDUMONT GmbH & Co. KG, 2024-13, 2020-12, 2016-11, 2013-10, 2008-08, 2024-1f3
  • DuMont Die Welt - Atlas mit Länderlexikon, DuMont Reiseverlag, 2015-04
  • Martinique - Reise- und Sicherheitshinweise, Auswärtiges Amt, Stand - 25.04.2024 (Unverändert gültig seit: 12.04.2024)
    Haftungsausschluss: Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
  • Der Reiseführer, Columbus Travel Media Ltd., Stand - 25.04.2024 (Unverändert gültig seit: 12.04.2024)
    Information: Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger werden mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel Media veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr.
s

Copyright und Haftungsausschluss

© 2024 MD Travel Guide - MAIRDUMONT GmbH & Co. KG. Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil dieser Seite darf ohne eine schriftliche Erlaubnis vervielfältigt werden.