| Ländername | Japan, Nippon, Nihon |
| Beste Reisezeit | März, April, Oktober, November |
| Fläche | 377.972 km2 |
| Hauptstadt | Tokio |
| Bevölkerung | 123.802.000 |
| Sprache | Japanisch |
| Staats-/Regierungsform | Erbmonarchie |
| Staatsoberhaupt | Naruhito |
| Regierungschef | Ministerpräsidentin Sanae Takaichi (LDP), seit 21.10.2025 |
| Außenminister | Toshimitsu Motegi (LDP), Amtsantritt: 21.10.2025 |
| Währung | Yen |
| Zeitzone | UTC+9, Japan-Standardzeit |
| Reiseadapter | A, B |
| Kfz-Länderkennzeichen | J |
| ISO-3166 | JP, JPN |
| Internet-TLD | .jp |
| Landesvorwahl | +81 |
| Reisepass & Visum | Notwendig |
| Geeignet für | Kultur, Outdoor, Meer, See, Wintersport, Feiern |
| 660–585 v. Chr. | Japans erster, mythischer Kaiser Jimmu regiert |
| 794–1192 | Heian-Zeit: Kyoto ist Hauptstadt |
| 1192–1333 | Kamakura ist Residenz |
| 1603–1868 | Edo-Zeit: Reichseinigung, Abschließungspolitik gegenüber dem Ausland, kulturelle Blüte |
| Ab 1868 | Meiji-Restauration: Erneuerung der Macht des Kaisers |
| 1895–1945 | Kriege mit China und Russland; Taiwan und Korea werden Kolonien |
| 1945 | Atombomben auf Hiroshima und Nagasaki, Kapitulation Japans |
| 1971 | Die USA geben Okinawa an Japan zurück |
| 1989–2019 | Heisei-Zeit unter Kaiser Akihito |
| 2011 | Tsunami und Atomkatastrophe in Fukushima |
| 2019 | Krönung von Kaiser Naruhito, Beginn des Reiwa-Zeitalters |
| 2023 | Die Besucherzahlen sind höher als vor der Pandemie, auch dank des günstigen Yen |
4-5-10 Minami-Azabu, Minato-ku | Tokyo 106- 0047 | Tel. 03 57917700 | japan.diplo.de
1-1- 20 Moto Azabu, Minato-ku | Tokyo 106- 0046 | Tel. 03 34518281 | bmeia.gv.at/oeb-tokio
5-9- 12 Minami-Azabu, Minato-ku | Tokyo 106-8589 | Tel. 03 54 49 84 00 | eda.admin.ch/tokyo
Polizei: 1 10
Englischsprachige Helpline (Mo–Fr außer feiertags 8.30–17.15 Uhr): Tel. 03 35 01 01 10 oder #91 10
Krankenwagen, Feuerwehr: 1 19
Tokyo English Life Line (TELL) bei psychischen Problemen (tgl. 9–23, Freitag bis 2 Uhr): Tel. 0800 3 00 83 55
Kostenloses WLAN ist in Japan zunehmend verfügbar, vor allem in der Hauptstadt Tokio. Gerade in traditionellen ryokan-Unterkünften gibt es aber oft nur WLAN in der Lobby. Die japanischen Berge sind ein einziges, riesiges Funkloch.
Postämter erkennst du am rot-weißen „JP“ auf rotem oder weißem Grund. Postkarten nach Europa kosten 90 Yen, Briefe 140 Yen.
Die internationale Vorwahl für Japan lautet +81, danach wählst du die entsprechende Ortsvorwahl ohne die erste 0. Mobiltelefonnummern beginnen mit 070, 080 oder 090. Dank immer besserer WLAN-Abdeckung kommst du mit deinem Smartphone von daheim in Städten einigermaßen durch, für Reisen auf dem Land mietest du dir besser am Flughafen einen WLAN-Router und/oder ein Handy mit lokaler SIM-Karte.
O-shogatsu (japanweit): Neujahrsfestival an Schreinen und Tempeln
Schneefestival (Sapporo)
Setsubun (japanweit), Frühlingsfest
Sanja Matsuri (Tokio), traditionelles Fest mit tragbaren Schreinen
Itoman Hare (Itoman, Okinawa), Drachenbootfestival
Sumidagawa Hanabitaikai (Tokio)
Feuerwerk Gion Matsuri (Kyoto)
Hakata Gion Yamakasa (Fukuoka)
Fuji Rock Festival (Naeba, Niigata), fujirock-eng.com
Nebuta Matsuri (Aomori), traditionelles Fest
Sendai Tanabata Matsuri (Sendai), traditionelles Fest
Sommerfeuerwerk (Matsue)
Summer Sonic (Maihama, Chiba), Musikfestival, summersonic.com
Earth Celebration (Sadogashima), Musikfestival, earthcelebration.jp/en
Jozenji Street Jazz Festival (Sendai)
Naha Otsunahiki (Naha, Okinawa), Tauziehfestival
Karatsu Kunchi (Karatsu, Saga), Schreinfestival
Chichibu Yomatsuri (Chichibu, Saitama), Nachtfestival
| 1. Januar | Neujahr |
| 2. Montag im Januar | Tag der Volljährigkeit |
| 11. Februar | Reichsgründungstag |
| 23. Februar | Geburtstag des Kaisers |
| um den 21. März | Frühlingsanfang |
| 29. April | Showa-Tag |
| 3. Mai | Tag der Verfassung |
| 4. Mai | Tag des Grüns |
| 5. Mai | Kindertag |
| 3. Montag im Juli | Tag des Meeres |
| 11. August | Tag des Bergs |
| 3. Montag im September | Tag der Ehrung der Alten |
| um den 22. September | Herbstanfang |
| 2. Montag im Oktober | Tag des Sports |
| 3. November | Tag der Kultur |
| 23. November | Tag des Danks für die Arbeit |
Die Bahn ist in Japan das beste Transportmittel – günstig, schnell, pünktlich, mit einem dichten Netz. Der Hochgeschwindigkeitszug Shinkansen erreicht ein Tempo von 300 km/h und braucht für die 500 km lange Strecke von Tokio nach Kyoto nur etwa 2 ½ Std. Je öfter du das Transportunternehmen wechselst, z. B. in Tokio von Japan Rail (JR) auf Metro oder Toei-Metro, desto teurer. Willst du mehrere Städte bereisen, kauf dir schon zu Hause online einen Japan Rail Pass (japanrailpass.net) für 1, 2 oder 3 Wochen. Du bekommst dann einen Voucher, den du in Japan am Flughafen oder Bahnhof einlösen kannst. Faustregel: Der Fahrpreis von Tokio nach Fukuoka und zurück entspricht in etwa dem Preis für einen Japan Rail Pass für 1 Woche. Es gibt auch interessante regionale Pässe wie den JR East oder den Tokyo Wide Pass (jr east.co.jp/muli/de/pass) .
Das Fahrrad ist eine günstige und praktische Möglichkeit, Japan zu erkunden. Verleihe gibt es viele, mehrere Städte haben Share-Bike-Netzwerke mit Abholstationen eingerichtet. Achtung: Räder können weder in der Bahn noch in der Metro mitgenommen werden!
Reise langsam: Von Tokio aus bist du per Fähre über Nacht auf den Izu-Inseln – mitten in der Natur. Discounttickets sind bis zu 30 % günstiger. Auch in der Seto-Inlandsee ist oft die Fähre das Verkehrsmittel der Wahl.
In Tokio fallen für den ersten Kilometer 3,30 Euro (500 Yen) an, danach 0,65 Euro pro 255 m. Von 22 Uhr bis 5 Uhr werden Zuschläge von 20 Prozent erhoben. In Stadtzentren sind viele Taxis unterwegs, die du heranwinkst – am besten auf der Fahrbahnseite in Richtung deiner Destination. Siehst du ein rotes Schriftzeichen an der Frontscheibe, ist das Taxi „frei“. Uber ist in Japan kaum aktiv – probier stattdessen z. B. die App JapanTaxi.
Die japanische Küche ist weit mehr als nur roher Fisch, also Sushi und Sashimi. Sie ist ungeheuer variantenreich und zählt zu den besten der Welt. Beim Geschmack gibt es außer salzig, süß, sauer und bitter noch eine fünfte Dimension – sie heißt umami (herzhaft, deftig, intensiv). Während man in China bei Speisen großen Wert auf den Geruch legt, ist in Japan definitiv die Präsentation wichtig.
In gemütlichen izakaya-Kneipen relaxt Japan nach der Arbeit, oft in abgetrennten Séparées auf Tatami-Matten. Es geht lebhaft zu, ein lautes irasshaimase („Willkommen“) schallt dir entgegen. Beim Verlassen hörst du ein herzhaftes arigato gozaimashita („Vielen Dank“). Die Speisekarte ist umfang- und abwechslungsreich. Oft wird dir eine zu bezahlende Kleinigkeit vorweg serviert (300–600 Yen). Die gute Nachricht: In immer mehr izakayas herrscht heute Rauchverbot.
In Japan brauchst du keinen Kalender. Geh einfach in den Supermarkt oder ins Restaurant: Sansai, frisches Wildgemüse, gibt es z. B. im Frühling, Kürbis und Esskastanien im Herbst. Vor allem die gehobene kaiseki-Küche konzentriert sich auf frische, zur Jahreszeit passende Zutaten. Anstatt mit starken Gewürzen und Saucen den Geschmack zu verändern, wird der Eigengeschmack betont.
Japaner lieben regionale Spezialitäten. Während z. B. in der Region um Tokio Nudelgerichte in einer dashi-Brühe aus gehobeltem Bonito und dunkler Sojasauce serviert werden, stellt man in Zentraljapan dashi aus Seetang und Bonito mit einer helleren Sojasauce her. Auf den Okinawa-Inseln gibt es Zutaten wie goya (Bittergurke) und umibudo (Grünalgen), die sich stark vom Angebot im Rest Japans unterscheiden.
Wenn du ein Lokal betrittst, warte, bis man dir einen Tisch zuweist. Sobald du sitzt, serviert man dir eisgekühltes Leitungswasser oder japanischen Tee (Grüntee oder Gerstentee) – kostenlos! Dazu bekommst du ein oshibori, ein kleines, feuchtes Tuch, im Winter heiß, im Sommer kalt. Es ist nur für die Hände gedacht! Auch Tee am Schluss der Mahlzeit kostet nichts.
Japaner haben eine sehr konkrete Vorstellung davon, wie Gerichte zubereitet werden und schmecken müssen. Es kann bei speziellen Ernährungsanforderungen – etwa wegen Allergien, Intoleranzen oder aus Überzeugung – schwierig sein, Varianten von Gerichten zu bekommen. Wer glutenfrei, laktosefrei, vegetarisch oder vegan isst, sollte anrufen oder passende Lokale recherchieren. Vegetarier sind (meist) mit shojin-ryori gut bedient. Das sind vegetarische Gerichte buddhistischer Mönche.
Statt „Guten Appetit“ sagst du itadakimasu („ich nehme demütig entgegen“) und faltest dazu die Hände kurz vor der Brust. Stäbchen (o-hashi) sind für die meisten Gerichte das typische Esswerkzeug. Bitte nicht damit herumfuchteln oder Essen aufspießen und auf keinen Fall Stäbchen im Reis stecken lassen oder Essen von Stäbchen zu Stäbchen reichen. Das erinnert Japaner an Beerdigungsriten. Wenn du dir Speisen von einem gemeinsamen Teller nimmst, dreh deine Stäbchen um. Wird dir Reis in einer separaten Schale serviert, nimm sie zum Essen in die Hand. Wer sie restlos leert, bezeugt seinen Respekt gegenüber diesem den Japanern geradezu heiligen Lebensmittel. Genieß den besonderen Geschmack von japanischem Reis, anstatt ihn mit Sojasauce zu „ertränken“. Nudelsuppen schlürft man laut – das kühlt die heiße Flüssigkeit etwas ab. Nach dem Mahl sagst du go-chiso-sama deshita („es war ein Festmahl”) – und zwar sowohl, wenn du eingeladen wirst, als auch beim Verlassen des Lokals.
Japaner lieben Reis in allen Varianten, auch zu Alkohol fermentiert als Reiswein, genannt sake – was allgemein Alkohol bedeutet – oder nihonshu. Dieser wird aus Reis, Wasser, Koji-Schimmelpilz und Hefe gebraut und meist gekühlt, nur im Winter auch warm getrunken. Je höher die Qualität, desto stärker poliert ist der Reis, bei ginjo mindestens 40 Prozent, bei daiginjo 50 Prozent. Reiswein hat 13 bis 18 Prozent Alkoholgehalt. Stärker ist shochu aus Süßkartoffeln, Gerste, Reis, Buchweizen oder Rohrzucker mit 25 bis 37 Prozent Alkoholgehalt. Man trinkt ihn häufig mit Wasser oder Säften verdünnt. Beliebt ist auch umeshu, ein süß-fruchtiger Likör aus der Ume-Aprikose, der oft auf Eis oder mit Sodawasser verdünnt getrunken wird. Man schenkt sich übrigens nicht selbst ein, sondern den anderen. Wem eingeschenkt wird, der hält das Glas mit beiden Händen dem Einschenkenden entgegen.
Erst seit etwa 100 Jahren wird Whisky in Japan kommerziell hergestellt – nach schottischer Art, aber mit japanischem Touch: Whisky wird in Fässern aus einheimischem Holz gelagert oder in solchen, die vorher umeshu-Likör enthielten. Spätestens seit Bill Murray im Film „Lost in Translation” einen Werbespot für Suntory drehte, ist japanischer Whisky international bekannt und preisgekrönt. Whisky wird in Japan meist verdünnt getrunken, mit Wasser oder Sodawasser.
Bento heißen die handlichen Lunchboxen, meist mit Fisch, Fleisch, eingelegtem und gekochtem Gemüse und Reis gefüllt. Die leckersten findest du in den Untergeschossen der Kaufhäuser (depachika), günstiger sind sie in Supermärkten und Convenience Stores. Für Shinkansen-Reisen sind ekiben-Bentos praktisch, die du an Bahnhöfen bekommst (aber bitte nicht in der U-Bahn essen!). Handlich sind onigiri-Reisdreiecke, gefüllt z.B. mit sauren Pflaumen oder Lachs.
Bohnen in Süßigkeiten? Klingt seltsam, schmeckt aber gut. Gesüßte, mehlige Azuki-Bohnen sind die Basis vieler japanischer Süßspeisen wie shiruko, eine Art Bohnensuppe, serviert mit mochi (Reiskuchen) und kuri (Esskastanien). Wagashi, japanisches Konfekt, besteht auch oft aus Bohnenmus sowie Zucker und Reismehl. Im Sommer sind geleeartige Gerichte beliebt.
Trinkgeld ist in Japan unüblich. In Cafés und Restaurants ist ein herzliches Dankeschön (gotschissoo-ssama) bereits genug.
Japan ist gefährlich für den Geldbeutel, speziell wenn man ein Faible für Kunsthandwerk hat. Die Detailverliebtheit ist unnachahmlich, die Qualität auch. Nach oben ist die Preisspanne offen, auf Flohmärkten kannst du aber manches Schnäppchen machen, und 100-Yen-Läden bieten günstigen Krimskrams.
In der Tokioter „Küchenstadt“ Kappabashi, am Fischmarkt oder in den Edelkaufhäusern findest du eine gute Auswahl an japanischen Topmessern. Ein ordentliches Messer gibt‘s ab 80 Euro aufwärts. Je nach Verwendungszweck unterscheidet sich die Form. Viele haben marmorierte Muster auf der Klinge und den Namen des Meisters in Schriftzeichen eingraviert. Wichtig: Gute japanische Messer sind nicht rostfrei und müssen regelmäßig geschliffen werden!
Im schwülen japanischen Sommer Puder aufzutragen verstopft die Poren, aber das Gesicht glänzt trotzdem. Besser greifst du zu aburatorigami, Abtupftücher, die auch Geishas traditionell benutzen. Sie sind aus feinem Papier und passen in die kleinste Handtasche. Alle großen Kosmetikmarken wie Shiseido bieten sie an, bekanntester Hersteller ist Yojiya (yojiyacosme.com).
Ein Kimono steht auf der Wunschliste vieler Japan-Besucherinnen ganz oben. Einfacher zum Anziehen ist die Sommerversion, der yukata. Beide findest du in Tokios Edelkaufhäusern, bezahlbarere Modelle bei der Kimonokette Tansuya oder beim Familienbetrieb Sakaeya (kimono-sakaeya.com/Tokyo) in Harajuku (Tokio). Dort kannst du Kimonos auch leihen, bekommst Hilfe beim Ankleiden und kannst ihn bei einer kleinen Teezeremonie probetragen. Schnäppchen in Sachen Kimono und yukata lassen sich auf Flohmärkten oder in Second-Hand-Läden machen.
Weniger ist mehr, haben sich die japanischen Hersteller Muji und Uniqlo auf die Fahnen geschrieben und bieten modernen Zen-Minimalismus zum Mitnehmen an. Während sich Uniqlo auf Modebasics von Unterwäsche bis Daunenjacken konzentriert, gibt’s bei Muji alles fürs Zuhause – in zeitlosen, gedeckten Farben.
Die Herstellung von Lackwaren hat in Japan seit Jahrtausenden Tradition. In einem aufwendigen Verfahren und unzähligen Arbeitsschritten wird der Lack aus Lackbaum gewonnen und auf einen Träger aufgebracht. Die bekanntesten Herstellungsorte sind Wajima, Yamanaka und Aizu-Wakamatsu. Auch die Töpferei ist in Japan eine alte Kunst – die bekanntesten Stile sind Imari-Keramik (oder Arita-Keramik) aus der Präfektur Saga, Mino-Keramik aus der Präfektur Gifu und Seto-Keramik aus der Präfektur Aichi.
Ein vielseitiges Souvenir ist das tenugui, ein handlich gefaltetes Tuch. Eigentlich ist es ein Handtuch, aber es eignet sich im Sommer auch zum Schweißabtupfen oder als Halstuch. Mit traditionellen Mustern und Motiven bedruckt, sieht es gerahmt hübsch als Wanddeko aus. Die größere Version, das furoshiki, fungiert geschickt geknotet als Tragetasche, z. B. für die Bento-Lunchbox, oder als umweltfreundliche Geschenkverpackung.
Insbesondere bei größeren Sehenswürdigkeiten solltest du spätestens eine Stunde vor der angekündigten Schließzeit vor Ort sein. Sehenswürdigkeiten sind üblicherweise von 9 bis 17 Uhr, in den Wintermonaten häufig nur bis 16 Uhr geöffnet. Geschäfte öffnen meist erst gegen 10 oder 11 Uhr ihre Türen, bleiben aber bis mindestens 18 Uhr, häufig auch bis 20 Uhr oder noch länger geöffnet.
In vielen Tempeln und Schreinen ist es im heiligsten Bereich verboten zu fotografieren. Wenn du Personen ablichten willst, bringt dich ein freundliches sumimasen (Entschuldigung) mit Gesten weiter.
| Soba/Ramen/Udon | Suppe mit Buchweizen-, dünnen oder dicken Weizennudeln, getoppt mit Gemüse, Fleisch und Fisch |
| Takoyaki | Mit Oktopus gefüllte, gebratene Teigbällchen |
| Gemüse-Tempura | Im Teigmantel frittiertes Gemüse, mit Salz oder leichter Dip-Sauce |
| Dengaku-Dofu | Tofu, gegrillt und mit Miso-Paste bestrichen |
| Nabe | Gemüse und Tofu, in Suppensud kurz gekocht und in Sesamoder ponzu-Sauce (Zitrus-Sojasauce) gedippt |
| Shabushabu | Feuertopfgericht mit hauchdünn geschnittenem Fleisch und Gemüse, gegart in Seetangsud |
| Okonomiyaki | Herzhafte dicke Pfannkuchen, auf der heißen Platte gebraten, gefüllt nach Geschmack, etwa mit Schweinefleisch, Shrimps, Käse und Frühlingszwiebeln |
| Yakitori | Gegrillte Hähnchenspieße in einer würzigen Marinade aus Sojasauce, Mirin, Sake und Zucker |
| Katsuo No Tataki | Bonito, außen scharf angebraten, innen noch roh, serviert mit Frühlingszwiebeln, Ingwer und Knoblauch und pikant gewürzt mit Sojasauce, Essig und Zitrone |
| Hotate No Batayaki | In Butter gebratene Jakobsmuscheln |
| Kuzukiri | Geleeartige Nudeln, hergestellt aus der Wurzel der bohnenähnlichen Kuzu- Pflanze, serviert mit braunem Zuckersirup |
Schon vor der Coronapandemie war in Japan das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Alltag völlig normal – nicht nur im Labor, im Kontakt mit Patienten oder Lebensmitteln. Wenn man erkältet ist, wird das von anderen erwartet. Umgekehrt tragen gerade zur Grippezeit in den vollen Zügen viele eine Maske, um nicht selbst krank zu werden. Auch bei Allergien, etwa gegen Zedernpollen, raten Ärzte zu dieser Maßnahme. Im Winter wärmt die Maske das Gesicht. Manche verstecken sich auch dahinter. „Ich hatte heute noch keine Zeit, mich zu schminken“, hört man etwa von jungen Frauen.
In Japan zu reisen und gut zu essen, ohne die Landessprache zu sprechen, ist überraschend einfach. Denn viele Lokale stellen ihre Gerichte nachgemacht aus Plastik ins Schaufenster. Einfach draufzeigen – fertig! Du kannst diese Plastikmodelle (shokuhin sanpuru) auch als Souvenir für zu Hause kaufen. Wie wär’s mit einer Scheibe (Fake-)Schinken als Lesezeichen?
Schon mal mit der Monorail-Bahn vom Flughafen Haneda ins Stadtzentrum gefahren oder mit dem Superschnellzug Shinkansen nach Osaka gedüst? Sie stammen aus jener Zeit, als Tokio 1964 die ersten Olympischen Spiele in Asien ausrichtete – mitten im japanischen Wirtschaftswunder. Der Bauboom machte die Stadt praktischer, aber nicht unbedingt schöner. Mangels Platz stellte man die Monorail und die neue Stadtautobahn kurzerhand auf Stelzen über die Kanäle – schlecht für Fischer und Wasserqualität. Hinter den Kulissen regierten Korruption und die japanische Mafia. Nach Ausrichtung der Olympischen Winterspiele in Sapporo 1972 und Nagano 1998 war Tokio im Sommer 2021 erneut an der Reihe. Der Bauboom war bei Weitem nicht so extrem wie 1964, ist aber nicht zu übersehen. Alte Häuser verschwanden, Hotels in Hochhäusern eröffneten. Eine Kontroverse gab es um das Nationalstadion. Die Britin Zaha Hadid sollte es bauen, bis angeblich zu hohe Kosten dem Projekt ein Ende setzten. Zum Zug kam schließlich der geniale, einheimische Architekt Kengo Kuma.
Bis Ende des Zweiten Weltkriegs galt der Kaiser in Japan als gottgleich. Erst bei seiner Radioansprache zur Kapitulation hörten die Japaner zum ersten Mal seine Stimme – und verstanden kaum ein Wort, weil der tenno eine ganz eigene Form des Japanischen spricht.Laut der Nachkriegsverfassung ist der Kaiser nur noch Staatssymbol und von politischem Engagement ausgeschlossen. Trotzdem haben sowohl Hirohito als auch sein Nachfolger Akihito (der bis 2019 Kaiser war) seither Zeichen gesetzt und sich für Frieden und Versöhnung engagiert, indem sie beispielsweise Nachbarländern, die unter dem japanischen Militär gelitten hatten, Besuche abstatteten. Obwohl es auch schon Kaiserinnen gab, ist die Nachfolge aktuell laut einem Gesetz von 1889 nur männlichen Nachkommen möglich. Als der damalige Kronprinz und jetzige Kaiser Naruhito mit seiner Frau Masako ein Mädchen namens Aiko bekam, überlegte man, durch eine Reform eine drohende Nachfolgekrise abzuwenden. Solche Debatten verstummten, als Kiko, die Frau von Naruhitos jüngerem Bruder Akishino, 2006 einen Jungen zur Welt brachte. Frauen wird es auch in anderer Hinsicht schwer gemacht: Heiratet ein weibliches Mitglied der Kaiserfamilie, muss sie ihren adligen Status aufgeben. Als Sayako, die einzige Tochter von Kaiser Akihito und Kaiserin Michiko, 2005 einen Tokioter Stadtplaner heiratete, musste sie ausziehen. Fortan lebte sie mit ihrem Mann in einer Wohnung mit nur einem Schlafzimmer. Außerdem musste sie erst einmal lernen, wie man Lebensmittel und Möbel einkauft.
Japan nutzt zwar wie Deutschland den gregorianischen Kalender, aber verwendet noch einen eigenen, der die Jahre nach der Krönung des Kaisers zählt. Die Thronbesteigung von Akihito 1989 läutete die Heisei-Ära ein und löste damit die Showa-Ära ab, die seit 1926 unter seinem Vater Hirohito galt. 2019 bestieg Akihitos Sohn Naruhito den Chrysanthementhron. Im Mai 2019 hat in Japan damit die Reiwa-Ära begonnen. Der neue Name betrifft nicht nur Kalender- und Formulardrucker – sondern auch die gesamte IT-Welt, vergleichbar mit dem Jahr-2000-Problem.
Glück hat man in Japan nicht, man kauft es – oder versucht es zumindest. Was bringt die nähere Zukunft? Das verraten dir omikuji, Glückslose, die du an fast jedem Schrein und manchem Tempel für einen kleinen Obolus bekommst. Auf den Losen gibt es Abstufungen von großem Glück bis zu großem Pech, Bereichen wie Arbeit, Lernen, Liebe oder Reisen zugeordnet. Glück verheißende Orakel nimmt man mit nach Hause, die anderen knotet man vor Ort an dafür vorgesehene Strippen. Du willst dein Glück nicht dem Zufall überlassen? Dann sind omamori das Richtige – Amulette in Form kleiner, bestickter Stoffbeutel.
In Japan sind Pechjahre (yakudoshi) übrigens vorherbestimmt: Bei Frauen sind die kritischen Jahre im Alter von 19, 33, 37 und 61 Jahren, bei Männern mit 25, 42 und 61 Jahren. Dazu kommt jeweils noch ein Vor- und ein Nachpechjahr. Lebensverändernde Entscheidungen sollten dann lieber aufgeschoben oder mit viel Vorsicht getroffen werden. Aber auch kein Glück ist von ewiger Dauer. Es wird empfohlen, die Glücksbringer nach einem Jahr zu ersetzen.
Jede vierte japanische Arbeitnehmerin hat es erlebt: matahara (vom englischen „maternity harassment“), die Diskriminierung von (werdenden) Müttern. Schwangere werden gehänselt, herabgestuft, schlechter bezahlt oder gleich entlassen. Dass matahara Eingang in die Alltagssprache gefunden hat, ist auch Sayaka Osakabe zu verdanken. Die Tokioterin gründete 2014 Matahara Net, eine Freiwilligenorganisation, die Betroffene – wie Osakabe selbst – unterstützt. Ihr Chef wollte sie zwingen, sich zwischen Job und Kind zu entscheiden. „Wenn man eine Woche zu Hause bleibt, weil man erkältet ist, wird das akzeptiert. Nicht aber, wenn man wegen der Schwangerschaft fernbleibt, denn daran ist die Frau selbst schuld“, so die Frauenrechtsaktivistin. Für ihr Engagement erhielt sie 2015 den „International Women of Courage Award“ der US-Regierung, überreicht von Michelle Obama. Im Global Gender Gap Report des Weltwirtschaftsforums, der alljährlich den Grad an Gleichberechtigung der Geschlechter misst, rangierte Japan zuletzt unter 146 Ländern auf Platz 118, hinter Nepal, Sierra Leone und Tadschikistan.
Honne bezeichnet aufrichtige Gefühle, tatemae nennt man in Japan die Fassade, die man nach außen zeigt – ein doppelgesichtiges Verhalten, das in Japan wohl eine Spur mehr gepflegt wird als anderswo. Alles Lüge? Die Motivation ist oft, Konflikte zu vermeiden und Harmonie zu wahren. Tatemae- Notlügen sind im gemeinschaftsorientierten Japan eine Form der Höflichkeit, die oft auf die Geschichte als shimaguni (Inselland) zurückgeführt wird. Willst du herausfinden, was jemand wirklich denkt, oder selbst mal die Maske fallen lassen? Dann am besten in geselliger und alkoholseliger Runde. Gehst du zu weit, kannst du es auf die Promille schieben – was in Japan für fast jegliches Fehlverhalten akzeptiert wird. Wenn auf deiner Reise etwas schiefgeht und du am liebsten explodieren möchtest, dann greif besser auf tatemae und freundliches, aber beharrliches Nachfragen zurück. Gefühle zeigen, laut werden, ausflippen – das wird als kindisch angesehen und ist selten zielführend.
Ein bereits in Plastik verpacktes Klebeband wird in eine separate Plastiktüte gesteckt, die wiederum in eine größere Plastiktüte kommt, die den Rest der Einkäufe – Lebensmittel – enthält. Leider kein Einzelfall in Japan! Eigentlich sind Plastiktüten seit 2020 per Gesetz kostenpflichtig. Ausnahme: die großen Edelkaufhäuser. Schließlich ist bei einem dort gekauften Geschenk die Tasche mit dem „richtigen“ Logo fast die Hälfte der Miete. Doch auch andere Läden umgehen gern das Verbot, kostenlos Tüten abzugeben.
Frauen und Männer leben in Japan von klein auf in ziemlich klar getrennten Sphären. Damit sich diese trotzdem überlappen, gehen Singles zu gokon. Das sind lockere Dating-Partys, wo die Veranstalter versuchen, möglichst gleich viele Vertreter beider Geschlechter einzuladen. Deutlich ernster geht es bei o-miai zu, Eheanbahnungstreffen. Noch bis zur jetzigen Großelterngeneration waren sie Standard. Inzwischen gibt es mehr Liebesheiraten, aber die Vernunftehe spielt weiter eine Rolle, vor allem jenseits der 35. Denn ohne Heirat keine Kinder in Japan! Nur zwei Prozent der Babys in Japan kommen außerehelich zur Welt. Was der Eheschließung jedoch häufig im Weg steht, ist das Geld. Unter einem Jahreseinkommen von 4 Mio. Yen (rund 32 000 Euro) können Japaner bei Japanerinnen kaum landen. Trotz sich wandelnder Geschlechterrollen sehen die meisten den Mann weiter als Versorger, während die Frau für die Kindererziehung zuständig ist. Auch die Rolle als „Berufshausfrau“ (sengyoshufu) ist unter Japanerinnen attraktiv. Aus Angst vor finanziellen Verpflichtungen und Einschränkungen ihrer Freiheiten verzichten immer mehr junge Menschen gleich ganz auf Ehe und Kinder.
Was plärrt da aus den Lautsprechern dieser riesigen schwarzen oder weißen Trucks, geschmückt mit der japanischen Nationalflagge, die durch Tokio cruisen? Martialische Marschmusik, die Nationalhymne und politische Parolen. Darin propagieren uyoku, rechtsradikale Ultranationalisten, Militarismus, leugnen Japans Kriegsverbrechen (nur zwei Stichworte: Zwangsprostitution und das Massaker von Nanking 1937) und wollen den tenno wieder an die Macht bringen. Auch am Tokioter Schrein Yasukuni-jinja sieht man solche Nationalisten häufig. Hier werden 2,5 Mio. Soldaten geehrt, die für die Kaiserlich Japanische Armee ihr Leben ließen – darunter aber auch 14 ausgewiesene Kriegsverbrecher. Was dazu führt, dass China und Korea die Besuche hochrangiger japanischer Politiker dort als Affront empfinden.
Japaner haben eine spielerische Einstellung zu Robotern. Seit Jahren experimentiert man mit vermenschlichten Wesen aus Plastik und Metall, die mithilfe Künstlicher Intelligenz künftig noch cleverer werden sollen. Man hofft, dass sie den Arbeitskräftemangel der überalterten Gesellschaft ausgleichen können. Roboterhunde, Roboter-Empfangspersonal, Roboterköche – warum nicht? So wie Tomomi Ota, eine Tokioterin Anfang 30, die mit einem humanoiden Roboter zusammenlebt, denken viele. Sie sieht in Robotern eine neue Kategorie der Existenz neben Menschen und Haustieren. Bei allem technischen Fortschritt ist Japan aber manchmal auch altmodisch: So erfreut sich in der Hightech-Nation das Faxgerät immer noch größter Beliebtheit.
Oft beginnt es mit Hänseleien in der Schule. Bei anderen sind es Probleme an der Universität oder der Jobverlust. Gründe, warum sich Menschen aus dem Leben und in ihre vier Wände zurückziehen, gibt es viele. In Japan soll es etwa 1,5 Mio. Betroffene geben, die im Durchschnitt elf Jahre lang nicht mehr vor die Tür gehen und sich meist noch im Kinderzimmer einigeln. Man nennt sie hikikomori. Die, die es herausschaffen, sprechen vom Anpassungsdruck in der japanischen Gesellschaft, wo jeder, der einmal vom vorgespurten Pfad abweicht, kaum eine Chance auf Rückkehr hat. Auch die Versorgung bei psychischen Problemen ist mangelhaft und gaman, Geduld – oder Leidensfähigkeit –, eine in Japan hochgehaltene Tugend.
Ständig musst du Schuhe fix aus- und anziehen, etwa in Tempeln, Restaurants, Toiletten und Räumen mit Tatamimatten. Absolutes No-Go: Nach dem Toilettenbesuch die dafür bereitgestellten Schuhe anzubehalten!
Große Gefühle zeigt man in Japan nicht laut, sondern dezent. Sonst erntest du peinlich berührte Blicke. Bist du verschnupft, darfst du aber gerne die Nase geräuschvoll hochziehen – nur nicht laut schnäuzen!
In Japan wird mindestens nach brennbarem und nicht brennbarem Müll getrennt, oft noch nach Plastikflaschen und Papier. Abfalleimer sind selten, die besten Chancen hast du an Bahnhöfen oder im Convenience Store.
Du wirst in den Tokioter Menschenmassen von hinten angerempelt? Sag sumimasen (sorry). Lieber einmal zu viel entschuldigen als zu wenig! Aber nicht zu detailliert, das wird als Ausflucht ausgelegt. Kurz und aufrichtig genügt! Gern gesehen wird auch, schon bei Verspätungen von wenigen Minuten Bescheid zu geben.
So sehr Japaner kulinarische Genüsse lieben – für alles gibt es einen passenden Moment. Und der ist nicht im Gehen und in Bahnen – außer in touristischen Zügen und im Shinkansen. Dort packen viele gerne Bento-Box und Bier aus.
Öffentliche Verkehrsverbindungen sind sehr gut. Es gibt zahlreiche Inlandsflüge und ein dichtes Eisenbahnnetz einschließlich Hochgeschwindigkeitszüge. In den Städten existieren Busverbindungen und zahlreiche Taxis, in den Großstädten auch U-Bahnen, die zu Stoßzeiten allerdings häufig überfüllt sind.
In Japan herrscht Linksverkehr. Es gilt striktes Alkoholverbot.
Der Verkehr ist meist stockend. Auch Reisende sollten sich einer defensiven Fahrweise anpassen. Die Höchstgeschwindigkeit ist meist niedriger als in Deutschland, auf Autobahnen max. 80 bzw. 100 km/h.
Autobahnen sind ausnahmslos mautpflichtig. Für ausländische Reisende wird ein vergünstigter Japan Express Pass angeboten, der für eine bzw. zwei Wochen mit Ausnahme von Hokkaido, Tokyo und Osaka unbegrenzte Autobahnfahrten ermöglicht. Reisende sollten sich ansonsten bei Anmietung eines Fahrzeugs über Verkehrsregeln und Optionen für Mautgebühren erkundigen.
Hilfreiche Informationen für Reisende bietet in englischer Sprache die Japan National Tourism Organization.
Um in Japan ein Fahrzeug fahren zu dürfen, benötigen Inhaber eines nationalen deutschen Führerscheins eine japanische Übersetzung. Der deutsche internationale Führerschein wird in Japan nicht anerkannt.
Übersetzungen können in Japan direkt an einem der zahlreichen International Service Counter der Japan Automobile Federation (JAF) angefertigt werden (gegen Gebühr). Originalführerschein und Übersetzung sind stets zusammen mitzuführen.
Das Japanische Fremdenverkehrsamt in Frankfurt listet zudem einige Anbieter in Deutschland auf, die bei der Beschaffung von Führerscheinübersetzungen aus Japan behilflich sein können.
Es werden auch Übersetzungen anerkannt, die vom ADAC Südbayern e.V. gefertigt wurden.
Mit Beginn der offiziellen Wandersaison 2024 wurde aus Sicherheits- und Umweltschutzgründen die Zahl der Wanderer zum Gipfel des Bergs Fuji erstmals begrenzt. Dies gilt vorerst nur für die Hauptroute zum Gipfel ("Yoshida Trail"), die nur noch von max. 4.000 Besuchern/Tag begangen werden darf. Hierzu müssen Wandernde vorab gegen Gebühr einen Zeitabschnitt über die offizielle Website von "Mt. Fuji Climbing" buchen.
In Japan sind gleichgeschlechtliche sexuelle Aktivitäten legal; gleichgeschlechtliche Ehen oder eingetragene Partnerschaften sind hingegen gesetzlich nicht möglich. In einigen Landesteilen werden dennoch inzwischen Ersatzbescheinigungen für gleichgeschlechtliche Paare ausgestellt. Die Tokyo-Rainbow-Pride-Parade wird seit mehreren Jahren ohne Zwischenfälle durchgeführt.
Das japanische Strafrecht sieht selbst für Bagatelldelikte harte Strafen vor. Ausländer müssen selbst bei kleineren Straftaten wie Ladendiebstahl, Sachbeschädigung, Schlägereien und bei der Verwicklung in Verkehrsunfälle mit bis zu 23 Tagen Haft rechnen, da grundsätzlich von einer Flucht- bzw. Verdunklungsgefahr ausgegangen wird.
Drogendelikte, insbesondere die illegale Einfuhr von Drogen und Aufputschmitteln, wie "Ecstasy" und MDMA, werden mit hohen Haftstrafen geahndet. Es kommt häufig zu Festnahmen und anschließenden Verurteilungen zu Haftstrafen von sieben bis zehn Jahren. Die japanischen Strafverfolgungsbehörden ahnden auch den Besitz geringer Mengen illegaler Drogen. Die Haftbedingungen in japanischen Gefängnissen werden von Nichtjapanern als sehr hart empfunden.
Bei Festnahme oder Verkehrsunfällen mit Personenschaden sollten sich Reisende schnellstmöglich mit den deutschen Vertretungen in Japan in Verbindung setzen.
Das japanische und das deutsche Familienrecht unterscheiden sich. So sieht das japanische Recht, nach einer Trennung der Eltern, kein gemeinsames Sorgerecht für gemeinsame Kinder vor. Darüber hinaus kann das Umgangsrecht des nicht sorgeberechtigten Elternteils eingeschränkt sein, sofern es gewährt wird.
Japan ist zwar Vertragsstaats des Haager Kindesentziehungsübereinkommens (HKÜ), jedoch haben sich, insbesondere im Hinblick auf die Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen, in der Vergangenheit Herausforderungen ergeben. Seit 2020 sind gesetzliche Regelungen in Kraft, die die Vollstreckung vereinfachen sollen.
Mit Inkrafttreten der Reform des japanischen Familienrechts am 1. April 2026 wird künftig die Möglichkeit eines gemeinsamen Sorgerechts eröffnet. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese gesetzlichen Neuerungen in der Praxis auswirken werden.
Landeswährung ist der Yen (JPY). Die Geldautomaten der meisten japanischen Banken akzeptieren noch keine ausländischen Karten. Die Akzeptanz wird jedoch kontinuierlich ausgebaut.
Einige europäische Debit- (Girocard) und Kreditkarten können in Japan jedoch derzeit zur Abhebung von Bargeld an den Geldautomaten der SevenEleven- und Family Mart-Supermärkte sowie für Bargeldabhebungen an Geldautomaten der Filialen der japanischen Post (während der Öffnungszeiten) verwendet werden.
Für die Einreise nach Japan sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Diese durch Kontakt oder Tröpfcheninfektion übertragene Entero- bzw. Coxsackievirusinfektion ist in Japan endemisch und führte in den vergangenen Jahren immer wieder zu Ausbrüchen. Bei entsprechender Hygiene (Händehygiene) und Vermeidung von Kontakten mit Erkrankten ist mit einer erhöhten Gefährdung von Reisenden (Kindern) nicht zu rechnen.
Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE-Viren. Weitere Informationen siehe Japanische Enzephalitis.
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa zu vergleichen und technisch, apparativ und hygienisch unproblematisch. Obwohl in den großen Städten eine Reihe von englisch- und deutschsprachigen Ärzten zur Verfügung stehen, die bei den deutschen Vertretungen in Japan erfragt werden können, kann die Kommunikation mit anderen Ärzten ausgesprochen schwierig sein. Viele Krankenhäuser behandeln ausländische Patienten nur gegen Vorkasse.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
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Am 20. April 2026 erschütterte ein schweres Erdbeben der Magnitude 7,4–7,7 die Nordostküste Japans (Sanriku-Küste, Präfektur Iwate). Eine Tsunami-Warnung wurde noch am selben Abend aufgehoben; schwere Schäden oder Todesopfer wurden nicht gemeldet. Die Japanische Meteorologische Behörde (JMA) weist aber nachdrücklich auf die Gefahr starker Folgebeben bis zum 27. April 2026 hin - die Wahrscheinlichkeit eines Bebens stärker als Magnitude 8 sei derzeit zehnfach erhöht.
Japan ist nicht direkt von der Krise im Nahen und Mittleren Osten betroffen. Dennoch wirken sich Luftraumsperrungen und der eingeschränkte Flugbetrieb (vor allem an den großen Drehkreuzen in den Golfstaaten) direkt auf Flugverbindungen von und nach Japan aus. Es werden allerdings in Japan weiterhin kommerzielle Flugverbindungen auch nach Europa angeboten.
Die Sicherheitslage im Nahen und Mittleren Osten bleibt volatil. Daher können auch weitergehende und längerfristige Einschränkungen des Flugverkehrs nicht ausgeschlossen werden.
Vor Aufenthalten in von der japanischen Regierung ausgewiesenen evakuierten Gebieten um das Kernkraftwerk Fukushima Daiichi I im Nordosten der Insel Honshu wird gewarnt.
Nach dem Unglück im Kernkraftwerk Fukushima Daiichi 2011 gibt es weiterhin Gebiete, für die Evakuierungsanordnungen gelten. Bei den evakuierten Gebieten in Fukushima handelt es sich um Teile der Ortschaften Futaba, Iitate, Katsurao, Minamisōma, Namie, Okuma und Tomioka, siehe Karte der betroffenen Region.
Die Lage in Japan gilt als stabil und ruhig. Demonstrationen und gewaltsame Auseinandersetzungen sind entsprechend selten.
Die Kriminalitätsrate ist niedrig. Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommen in größeren Städten und an touristischen Orten vor. Gewalttätige Übergriffe sind selten.
Betrügereien, Raub und sexuelle Übergriffe, oft in Verbindung mit dem Einsatz von Betäubungsmitteln oder Drogen, kommen allerdings in von Touristen frequentierten Ausgehvierteln von Tokyo (z.B. Roppongi, Kabuki-cho, Shibuya und Ikebukuro) und anderen Großstädten durchaus vor.
Siehe Aktuelles
Japan ist das erdbebenreichste Land der Erde und besitzt zahlreiche aktive Vulkane. Im Jahresdurchschnitt werden rund 1.500 Beben seismisch registriert, von denen mehrere auch in Tokyo deutlich wahrgenommen werden können. Starke Erdbeben können auch Tsunamiwarnungen zur Folge haben.
Von den 110 als aktiv geltenden Vulkanen werden derzeit 47 permanent überwacht. Für die Vulkane Sakurajima, Kuchinoerabu, Iojima, Mont Aso und Suwanosejima in der Region Kyushu sowie den Vulkan Kusatsu-Shirane in der Präfektur Gunma nordöstlich von Tokyo gelten erhöhte Warnstufen und z.T. Sperrzonen. Zuletzt warfen die Vulkane Aso und Sakurajima Aschewolken aus. Vulkanausbrüche fordern immer wieder Todesopfer.
In Hokkaido herrscht gemäßigtes Klima, in Honshu, Shikoku, Kyushu gemäßigtes bis subtropisches Klima mit milden Wintern und feucht-heißen Sommern, und in Okinawa im Süden ist das Klima subtropisch mit warm-feuchten Wintern und feucht-heißen Sommern.
Süd- und Westjapan werden im Spätsommer häufig von Taifunen heimgesucht. Starke Winde, Überschwemmungen und Erdrutsche können in der Folge zu erheblichen Schäden und Behinderungen im Reiseverkehr führen.
Schneestürme können in West-Honshu und Hokkaido von Dezember bis März auftreten. Lawinenabgänge und Erdrutsche sind insbesondere in Gebirgen möglich.
In Japan gibt es eine größere freilebende Schwarz- und Braunbärenpopulation.
Bären können sich auf der Suche nach Nahrung auch in bewohnten Gegenden und Ortschaften sowie an Landstraßen aufhalten. Angriffe auf Passanten und Wandernde können nicht ausgeschlossen werden.
Öffentliche Verkehrsverbindungen sind sehr gut. Es gibt zahlreiche Inlandsflüge und ein dichtes Eisenbahnnetz einschließlich Hochgeschwindigkeitszüge. In den Städten existieren Busverbindungen und zahlreiche Taxis, in den Großstädten auch U-Bahnen, die zu Stoßzeiten allerdings häufig überfüllt sind.
In Japan herrscht Linksverkehr. Es gilt striktes Alkoholverbot.
Der Verkehr ist meist stockend. Auch Reisende sollten sich einer defensiven Fahrweise anpassen. Die Höchstgeschwindigkeit ist meist niedriger als in Deutschland, auf Autobahnen max. 80 bzw. 100 km/h.
Autobahnen sind ausnahmslos mautpflichtig. Für ausländische Reisende wird ein vergünstigter Japan Express Pass angeboten, der für eine bzw. zwei Wochen mit Ausnahme von Hokkaido, Tokyo und Osaka unbegrenzte Autobahnfahrten ermöglicht. Reisende sollten sich ansonsten bei Anmietung eines Fahrzeugs über Verkehrsregeln und Optionen für Mautgebühren erkundigen.
Hilfreiche Informationen für Reisende bietet in englischer Sprache die Japan National Tourism Organization.
Um in Japan ein Fahrzeug fahren zu dürfen, benötigen Inhaber eines nationalen deutschen Führerscheins eine japanische Übersetzung. Der deutsche internationale Führerschein wird in Japan nicht anerkannt.
Übersetzungen können in Japan direkt an einem der zahlreichen International Service Counter der Japan Automobile Federation (JAF) angefertigt werden (gegen Gebühr). Originalführerschein und Übersetzung sind stets zusammen mitzuführen.
Das Japanische Fremdenverkehrsamt in Frankfurt listet zudem einige Anbieter in Deutschland auf, die bei der Beschaffung von Führerscheinübersetzungen aus Japan behilflich sein können.
Es werden auch Übersetzungen anerkannt, die vom ADAC Südbayern e.V. gefertigt wurden.
Mit Beginn der offiziellen Wandersaison 2024 wurde aus Sicherheits- und Umweltschutzgründen die Zahl der Wanderer zum Gipfel des Bergs Fuji erstmals begrenzt. Dies gilt vorerst nur für die Hauptroute zum Gipfel („Yoshida Trail"), die nur noch von max. 4.000 Besuchern/Tag begangen werden darf. Hierzu müssen Wandernde vorab gegen Gebühr einen Zeitabschnitt über die offizielle Website von „Mt. Fuji Climbing" buchen.
In Japan sind gleichgeschlechtliche sexuelle Aktivitäten legal; gleichgeschlechtliche Ehen oder eingetragene Partnerschaften sind hingegen gesetzlich nicht möglich. In einigen Landesteilen werden dennoch inzwischen Ersatzbescheinigungen für gleichgeschlechtliche Paare ausgestellt. Die Tokyo-Rainbow-Pride-Parade wird seit mehreren Jahren ohne Zwischenfälle durchgeführt.
Das japanische Strafrecht sieht selbst für Bagatelldelikte harte Strafen vor. Ausländer müssen selbst bei kleineren Straftaten wie Ladendiebstahl, Sachbeschädigung, Schlägereien und bei der Verwicklung in Verkehrsunfälle mit bis zu 23 Tagen Haft rechnen, da grundsätzlich von einer Flucht- bzw. Verdunklungsgefahr ausgegangen wird.
Drogendelikte, insbesondere die illegale Einfuhr von Drogen und Aufputschmitteln, wie z.B. „Ecstasy" und MDMA, werden mit hohen Haftstrafen geahndet. Es kommt häufig zu Festnahmen und anschließenden Verurteilungen zu Haftstrafen von sieben bis zehn Jahren. Die japanischen Strafverfolgungsbehörden ahnden auch den Besitz geringer Mengen illegaler Drogen. Die Haftbedingungen in japanischen Gefängnissen werden von Nichtjapanern als sehr hart empfunden.
Bei Festnahme oder Verkehrsunfällen mit Personenschaden sollten sich Reisende schnellstmöglich mit den deutschen Vertretungen in Japan in Verbindung setzen.
Das japanische und das deutsche Familienrecht unterscheiden sich. So sieht das japanische Recht, z.B. nach einer Trennung der Eltern, kein gemeinsames Sorgerecht für gemeinsame Kinder vor. Darüber hinaus kann das Umgangsrecht des nicht sorgeberechtigten Elternteils eingeschränkt sein, sofern es gewährt wird.
Japan ist zwar Vertragsstaats des Haager Kindesentziehungsübereinkommens (HKÜ), jedoch haben sich, insbesondere im Hinblick auf die Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen, in der Vergangenheit Herausforderungen ergeben. Seit 2020 sind gesetzliche Regelungen in Kraft, die die Vollstreckung vereinfachen sollen.
Mit Inkrafttreten der Reform des japanischen Familienrechts am 1. April 2026 wird künftig die Möglichkeit eines gemeinsamen Sorgerechts eröffnet. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese gesetzlichen Neuerungen in der Praxis auswirken werden.
Landeswährung ist der Yen (JPY). Die Geldautomaten der meisten japanischen Banken akzeptieren noch keine ausländischen Karten. Die Akzeptanz wird jedoch kontinuierlich ausgebaut.
Einige europäische Debit- (Girocard) und Kreditkarten können in Japan jedoch derzeit zur Abhebung von Bargeld an den Geldautomaten der SevenEleven- und Family Mart-Supermärkte sowie für Bargeldabhebungen an Geldautomaten der Filialen der japanischen Post (während der Öffnungszeiten) verwendet werden.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts gültig sein.
Die Anmeldung über Visit Japan Web (vor dem Check-in) ist nicht mehr notwendig, kann aber den Einreiseprozess beschleunigen. Fluggesellschaften haben ggf. abweichende Beförderungsbedingungen.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Manche Fluggesellschaften verweigern die Beförderung, wenn kein Rück- oder Weiterflugticket innerhalb von 90 Tagen oder ein Visum nachgewiesen werden kann. Dies entspricht nicht der Rechtslage.
Deutsche Staatsangehörige können für Kurzaufenthalte (außer bezahlte Forschungsaufenthalte und Praktika) bis zu 90 Tage visumsfrei einreisen.
Die Aneinanderreihung mehrerer visumsfreier Kurzaufenthalte zur Umgehung der Regelungen für längere Aufenthalte ist nicht zulässig. Wer nach einem visumsfreien Aufenthalt ausreist und kurz darauf erneut ohne Visum einzureisen versucht, muss mit Einreiseverbot und Festsetzung bis zur Zurückschiebung in sein Heimatland auf eigene Kosten rechnen.
Deutsche, die in Japan einer Erwerbstätigkeit, einem Studium oder einer Berufsausbildung nachgehen oder sich sonst länger als 180 Tage aufhalten wollen, sowie ihre Familienangehörigen benötigen vor der Einreise ein Visum, das bei der zuständigen japanischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.
Einen Sonderfall des längeren und Arbeitsaufenthaltes bildet der Ferienarbeitsaufenthalt für junge Deutsche (einjähriger Ferienaufenthalt in Japan mit der Möglichkeit des Hinzuverdienstes durch Arbeit). Die vorherige Erteilung eines sogenannten Working-Holiday-Visums durch die japanische Auslandsvertretung ist erforderlich. Weitere Informationen hierzu erteilen die japanischen Vertretungen in Deutschland.
Bei der Einreise werden von Ausländern ab 16 Jahren biometrische Daten (Gesichtsfotos und Fingerabdrücke) erfasst.
In Japan besteht Passzwang. Ausländer, die sich vorübergehend in Japan aufhalten, müssen jederzeit ihren Reisepass mit sich führen. Ausländer, die in Japan leben, müssen ihre Residence Card mit sich führen. Ausländer, die ohne Ausweis angetroffen werden, können verhaftet und mehrere Tage festgehalten werden. Es droht zudem eine höhere Geldstrafe.
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
Der japanische Zoll stellt Informationen zu den in Japan geltenden Zollbestimmungen zur Verfügung. Spezifische Anfragen zu den japanischen Zollbestimmungen können Sie per E-Mail an das zuständige Zollbüro am Einreiseflughafen in Japan richten.
Die Ein- und Ausfuhr von Bargeld und Wertpapieren im Wert von mehr als einer Million JPY und Edelmetallen (Gold von einem Reinheitsgrad über 90%) von über 1 kg unterliegt einer Meldepflicht.
Verboten ist die Einfuhr von Waffen und Munition, von Drogen und Aufputschmitteln etc., ge- oder verfälschten Zahlungsmitteln, Gegenständen, die die öffentliche Sicherheit oder Moral verletzen (Pornographie), und Gegenständen, die Rechte des geistigen Eigentums (Patente, Markenzeichen, Urheberrecht etc.) verletzen.
Die Einfuhr von Wurst- und Fleischwaren unterliegt strengen Regelungen, die zunehmend schärfer kontrolliert werden, siehe MAFF.go.jp. Weitere Informationen erteilt der japanische Zoll.
Bei Hunden und Katzen stellt Japan strenge Anforderungen an den Nachweis der Immunität gegen Tollwut. Anerkannt werden nur Impfungen, die nach der Kennzeichnung des Tieres mit einem Mikrochip (ISO 11784 und 11785) durchgeführt wurden. Nach Verabreichung zweier Impfungen im Mindestabstand von 30 Tagen muss der Bluttest eines zertifizierten Labors eingeholt werden. Mit dem Tag der Blutabnahme beginnt eine Wartefrist von 180 Tagen. Erst danach ist die Einfuhr des Tieres möglich. Diese muss mindestens 40 Tage vor dem beabsichtigten Einfuhrdatum angemeldet worden sein.
Bei der Einfuhr von Tieren, insbesondere von Hunden und Katzen, ist ein Tiergesundheitszeugnis eines Tierarztes (amtsärztlich beglaubigt und von einer japanischen Auslandsvertretung legalisiert) vorzulegen. Bei Hunden, Katzen, Frettchen und evtl. weiteren Tierarten, bei denen eine Tollwutgefahr besteht, muss darüber hinaus eine Blutuntersuchung auf Tollwut-Antikörper (Titertest) erfolgt sein.
Zur heißen Sommerzeit können die Fluggesellschaften sich gegen eine Mitnahme von Tieren entscheiden. In den meisten städtischen Verkehrsmitteln in Japan dürfen Tiere nicht mitgenommen werden.
Für die Einreise nach Japan sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Diese durch Kontakt oder Tröpfcheninfektion übertragene Entero- bzw. Coxsackievirusinfektion ist in Japan endemisch und führte in den vergangenen Jahren immer wieder zu Ausbrüchen. Bei entsprechender Hygiene (Händehygiene) und Vermeidung von Kontakten mit Erkrankten ist mit einer erhöhten Gefährdung von Reisenden (Kindern) nicht zu rechnen.
Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE-Viren. Weitere Informationen siehe Japanische Enzephalitis.
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa zu vergleichen und technisch, apparativ und hygienisch unproblematisch. Obwohl in den großen Städten eine Reihe von englisch- und deutschsprachigen Ärzten zur Verfügung stehen, die bei den deutschen Vertretungen in Japan erfragt werden können, kann die Kommunikation mit anderen Ärzten ausgesprochen schwierig sein. Viele Krankenhäuser behandeln ausländische Patienten nur gegen Vorkasse.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa zu vergleichen und technisch, apparativ und hygienisch unproblematisch. Obwohl in den großen Städten englisch- und deutschsprachige Ärzte zur Verfügung stehen, kann die Kommunikation mit anderen Ärzten ausgesprochen schwierig sein. Die International Association for Medical Assistance to Travellers und das Rote Kreuz vermitteln englischsprachige Ärzte. In allen Großstädten gibt es Krankenhäuser.
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung und einer Rückholversicherung wird empfohlen, da die Kosten für medizinische Behandlungen sehr hoch sind.
Leitungswasser ist gechlort, weshalb abgefülltes Wasser empfohlen wird, welches überall erhältlich ist. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Offiziell wurde das Leitungswasser in Tokio hinsichtlich der Strahlenwerte für trinkbar erklärt. Wer mit Kindern reist, sollte dennoch sicherheitshalber auf abgepacktes Wasser zurückgreifen.
Auf Obst und Gemüse aus der Provinz Fukushima, das nach wie vor landesweit in Supermärkten erhältlich ist, sollte verzichtet werden.
| Titel | Besondere Vorsichtsmaßnahmen |
|---|---|
| Japanische Enzephalitis | 1 |
[1] Ein geringes Ansteckungsrisiko für die durch Mücken übertragene Japanische Enzephalitis besteht. Eine Impfung wird bei Langzeitaufenthalt und bei besonderer Exposition empfohlen.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Es kommt in ganz Japan immer wieder zu Ausbrüchen der Hand-, Fuß- und Mundkrankheit (HFMD). Um das Ansteckungsrisiko zu minimieren, sollte man sich regelmäßig die Hände waschen und den Kontakt mit Erkrankten vermeiden.
In Japan kommen Bärenangriffe vor. Die höchsten Opferzahlen werden im Norden und Nordosten von Japan verzeichnet. Bei Wanderungen durch entlegene Natur sollten Bären schon von Weitem durch Lärm vertrieben werden. Beim Campen sollten Gerüche und Duftstoffe, die Bären anlocken können, möglichst vermieden werden.
| Titel | Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückflugticket erforderlich |
|---|---|---|---|
| Andere EU-Länder | Ja | Nein | Ja |
| Schweiz | Ja | Nein | Ja |
| Österreich | Ja | Nein | Ja |
| Deutschland | Ja | Nein | Ja |
| Türkei | Ja | Nein | Ja |
Allgemein erforderlich, muss für die Dauer des geplanten Aufenthalts gültig sein.
Hinweis: Ausländer müssen in Japan ihren Reisepass immer mitführen. Es besteht Ausweispflicht.
Achtung: Die Anforderungen der transportierenden Fluggesellschaften und Kreuzfahrtunternehmen können von den hier genannten Bestimmungen abweichen. Bei Transit über Drittländer wird grundsätzlich ein Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten empfohlen. Deutsche Reisende benötigen für die Einreise nach Deutschland einen mindestens gültigen Reisepass / Personalausweis.
Advanced Passenger Information System (Apis):
Das System der vorab erfassten Passagierdaten, Advanced Passenger Information System (Apis) genannt, verlangt die Registrierung der folgenden personenbezogenen Daten der Passagiere durch die transportierende Fluggesellschaft:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Passnummer, Land des Wohnsitzes, Destination, Art des Reisedokuments und Geschlecht.
Die Daten werden beim Check-in erfasst.
Hinweis: Es werden von allen ausländischen Besuchern über 16 Jahren bei der Einreise zusätzlich Fingerabdrücke genommen und digitale Fotos gemacht.
Pass- und Visabestimmungen können sich ändern, und Fluggesellschaften können unterschiedliche Anforderungen stellen. Die Angaben sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung korrekt. Reisende sollten sich vor der Abreise bei der zuständigen Botschaft informieren, besonders bei einem Transit über ein Drittland. Für Unannehmlichkeiten oder Verluste, die durch Änderungen dieser Bestimmungen entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen Aufenthalt oder eine Geschäftsreise von bis zu 90 Tagen (Verlängerung um weitere 90 Tage möglich u.a. für Staatsangehörige von Deutschland, Irland, Österreich und der Schweiz vor Ablauf der ersten 90 Tage.):
EU-Länder, Schweiz und Türkei.
Hinweis: Für die visumfreie Einreise benötigen türkische Staatsangehörige einen biometrischen oder maschinenlesbaren Reisepass.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Vor der Verbringung einer Katze oder eines Hundes aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz nach Japan muss der Tierquarantäne-Service des Ministry of Agriculture, Forestry and Fisheries mindestens 40 Tage im Voraus benachrichtigt werden. Die Tiere müssen zuerst mit einem Mikrochip (ISO 11784 und 11785) gekennzeichnet sein und zweimalig im Mindestabstand von 30 Tagen gegen Tollwut geimpft worden sein. Daraufhin muss ein Bluttest von einem zertifizierten Labor gemacht werden. Gleichzeit mit der Blutabnahme beginnt eine Wartefrist von 180 Tagen, nach deren Ablauf das Tier nach Japan verbracht werden darf. Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt, das bestätigt, dass kein Tollwut- oder Leptospiroseverdacht oder andere infektiöse Erkrankungen vorliegen. Vor der Einreise muss eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern (mindestens 0,5 IE/ml) durchgeführt werden, deren Resultate rechtzeitig an das MAFF in Japan zu schicken sind.
Hunde und Katzen kommen bei Ankunft in Japan für 12 Stunden bis 180 Tage in Quarantäne (bei direkter Einreise aus Australien, Großbritannien, Fidschi, Guam, Hawaii, Irland (Rep.), Island, Neuseeland, Norwegen, Schweden, Singapur, Taiwan und Zypern besteht die Möglichkeit einer verkürzten Quarantäne von ca. 12 Stunden).
Nur wenn alle der strengen Vorschriften erfüllt sind, kann auch bei Einreise aus Deutschland, Österreich und der Schweiz eine Quarantäne von lediglich etwa 12 Stunden erwirkt werden. Weitere Informationen unter www.maff.go.jp.
Hunde dürfen nur über bestimmte Flughäfen und Seehäfen eingeführt werden.
Außer an den Flughäfen Narita und Osaka muss im Voraus ein Platz in der Isolierstation reserviert werden.
Bei der Ausreise werden die Tiere ebenfalls untersucht; mit einer nochmaligen Quarantäne von mind. 12 Std. ist zu rechnen.
Über die aktuellen Einfuhrbestimmungen von Tieren sollten sich Reisende bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen) oder über das Animal Quarantine Head Office in Yokohama beraten lassen.
Unterschiedlich, je nach Nationalität und Besuchsgrund. In der Regel bis zu 5 Werktage, in manchen Fällen bis zu mehreren Wochen.
Unterschiedlich, je nach Nationalität und Besuchsgrund.
Neben der Meldepflicht beim Einwohnermeldeamt ist für die Verlängerung des Aufenthalts um weitere 90 Tage auch ein Eintrag im Reisepass durch die zuständige Einwanderungsbehörde nötig.
U.a. Transit-, Touristen-, Working Holiday- und Arbeitsvisum.
Unterschiedlich, je nach Nationalität und Visumart. Staatsbürger bestimmter Länder (wie z.B. Deutschland) erhalten das Visum kostenlos. Weitere Informationen von den konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).
(a) Antragsformular (www.de.emb-japan.go.jp/konsular/VISA_APPLICATION%20_FORM.pdf).
(b) 1 aktuelles Passfoto.
(c) gültiger Reisepass.
(d) Auslandsreisekrankenversicherung.
(e) Hotelbuchung oder Einladungsschreiben und Bürgschaftsschreiben.
(f) Nachweis über ausreichende finazielle Mittel.
(g) Reiseplan.
(h) Flugreservierung.
(i) Nachweis über die Registrierung im ERFS-System, die durch eine einladende Person in Japan vorgenommen werden muss.
Geschäftsvisum:
(a) - (i) und
(j) Einführungsschreiben.
(h) Einladungsschreiben der japanischen Firma.
Touristenvisum:
(a) - (h) und
(i) Buchungsbestätigung des Reisebüros und Quittung (Reiseplan),
(k) Dokumente, aus denen der Zweck der Reise hervorgeht, z.B. Einladung bei Privatreisen.
(l) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
Working-Holiday-Visum:
(a) Gültiger Reisepass.
(b) Rückflugticket bzw. ausreichend finanzielle Mittel zum Erwerb eines solchen (1.100,- EUR).
(c) Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel (Bankguthaben, Reiseschecks, etc. in Höhe von ca. 2.000,- EUR).
(d) Auslandsreisekrankenversicherung, die den gesamten Aufenthaltszeitraum abdeckt.
(e) Lebenslauf (Formblatt im Konsulat anfordern).
(f) Aufenthaltsplanung (Formblatt im Konsulat anfordern).
(g) Antragsbegründung (ca. 1 Din A4-Seite formlos in englischer oder japanischer Sprache).
(h) Antragsformular (im Konsulat erhältlich).
(i) 1 aktuelles Passfoto.
Anmerkung: Falls der Antrag nach Japan geschickt werden muss, ist er in doppelter Ausfertigung mit 2 aktuellen Passfotos einzureichen.
Japanischer Yen. Währungskürzel: ¥, JPY (ISO-Code). Banknoten sind in den Werten von 10.000, 5000, 2000 und 1000 ¥ im Umlauf. Münzen in den Werten von 500, 100, 50, 10, 5 und 1 ¥.
Keine Beschränkungen für die Ein- oder Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen. Beträge ab einem Gegenwert von 1 Mio ¥ müssen deklariert werden.
Visa, Diners Club, American Express, Mastercard oder Prepaid Mastercard und andere größere Kreditkarten werden in größeren Städten von Hotels und Kaufhäusern angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der jeweiligen Kreditkarte.
Mo-Fr 09.00-15.00 Uhr.
Artikel, die Patent- oder Copyright-Rechte verletzen, Falschgeld, Waffen, Munition, Drogen aller Art und Betäubungsmittel, spezielle Arzneimittel (u. a. Allergiemittel, bestimmte Schmerzmittel), Aufputschmittel (d. h. auch Nasensprays und Inhalationssprays bei Erkältungen), obszöne bzw. pornographische Medien, Pflanzen mit Erde, die meisten frischen Obst-, Pflanzen- und Gemüsesorten. Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen diplomatischen Vertretungen.
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