Länderinformationen

Bereiten Sie sich auf Ihre Reise vor und genießen Sie die Vorfreude! An dieser Stelle finden Sie ausführliche Informationen zu Ihrem Reiseziel, wichtige Hinweise zur reisemedizinischen Vorsorge sowie aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.


Grönland

Steckbrief

Grönland - Fakten

Fläche 2.166.086 km2
Hauptstadt Nuuk
Bevölkerung 56.609
Sprache Grönländisch
Staats-/Regierungsform parlamentarische Monarchie
Staatsoberhaupt Margrethe II.
Regierungschef Múte B. Egede
Währung dänische Krone
Zeitzone UTC±0, UTC-1, UTC-2, UTC-3, UTC-4
Reiseadapter C, F, K
Kfz-Länderkennzeichen GRO
ISO-3166 GL, GRL
Internet-TLD .gl
Landesvorwahl +299
Website https://naalakkersuisut.gl

Geographie

Aus geologischer Sicht gehört Grönland, die größte Insel der Erde, zum arktischen Nordamerika. Nur etwa 20% der Landmasse ist frei von Eis. Im Norden befindet sich das zugefrorene Nordpolarmeer. Der Süden Grönlands ist geprägt durch ein hügeliges Hochland sowie Fjorde und Buchten. 2013 wurde unter dem zentralen und nördlichen Eisschild eine riesige Schlucht entdeckt, die mit einer Länge von etwa 750 km den Grand Canyon übertrifft.

Politik und Bevölkerung

Grönland ist Teil des Königreichs Dänemark, genießt jedoch Autonomie. Die Bürger wählen alle vier Jahre das Parlament, welches dann den Premierminister und die Regierung bestimmt. Nach der Antarktis hat Grönland die geringste Bevölkerungsdichte der Welt. Die meisten Einwohner sind Inuit oder haben solche als Vorfahren. Die restliche Bevölkerung stammt von dänischen Einwanderern ab. Der Großteil der Bevölkerung gehört der protestantischen Kirche an.

Geschichte

Etwa 2.500 v. Chr. besiedelten die ersten Menschen, Prä-Dorset-Eskimos, Grönland. Nachdem dieses Volk ausgestorben war, ließen sich Angehörige der Dorset-Kultur nieder. Im Mittelalter wurde die Insel von Wikingern besiedelt. Diese wurden Christen, bauten erste Kirchen und begannen, die ursprüngliche Bevölkerung zu verdrängen. Ab dem 18. Jahrhundert spielte Grönland aufgrund des Walfangs eine nicht unbedeutende Rolle in Nordeuropa. 1814 wurde die Insel im Zuge des Kieler Friedens Teil von Dänemark. Als 1940 Dänemark von der Wehrmacht besetzt wurde, diente Grönland als Basis für US-amerikanische Flugzeuge, die nach deutschen U-Booten suchten.
Klimadaten
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger

Dänemark führt stichprobenartige Grenzkontrollen an der deutsch-dänischen Grenze durch. Dies kann unter Umständen zu Wartezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr führen.
Sofern Fahrzeuginsassen keine gültigen Ausweispapiere mit sich führen, die zum legalen Aufenthalt in Dänemark berechtigen, müssen Fahrer des Autos mit einer Inhaftierung und Anklage und Verurteilung zu einer Haftstrafe wegen Menschenschmuggels rechnen.

  • Führen Sie auch bei Reisen nach Dänemark einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und einen Nachweis eines gültigen deutschen Aufenthaltstitels, der zum Aufenthalt in Dänemark berechtigt, mit.
  • Nehmen Sie keine Anhalter oder andere Ihnen unbekannten Personen oder fremde Waren über die Grenze nach Dänemark mit.

Es gibt ein Inlandsflugnetz, Eisenbahn- und Busverbindungen sowie Fährverkehr. Der öffentliche Nahverkehr in Städten ist gut ausgebaut.

Auf Autobahnen in Dänemark dürfen Pkws bis zu 130 km/h fahren. In vielen Fällen gilt jedoch eine Beschränkung auf 110 km/h. Auf dänischen Landstraßen gilt für Pkws eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h; innerorts liegt das Tempolimit bei 50 km/h.

Es muss ganzjährig auch tagsüber mit Abblend- oder Tagfahrlicht gefahren werden.

Die Promillegrenze beträgt 0,5. Eine Überschreitung dieser Grenzen wird - ebenso wie falsches Parken - mit hohen Bußgeldern geahndet.

Jeweils geltende Parkregeln sind zu beachten. Falschparken wird mit hohen Bußgeldern (bei öffentlichen Parkplätzen) und Gebühren (bei privaten Parkplatzeignern) belegt.

Der deutsche Führerschein wird anerkannt. Die deutsche Prüfbescheinigung zum Begleiteten Fahren ab 17 stellt keine gültige Fahrerlaubnis für Dänemark dar.

Vorwiegend in den Sommermonaten finden auf den Färöer-Inseln traditionell Grindwaljagden statt, die gesetzlich strikt reglementiert sind. Der Verstoß gegen die Meldepflicht einer Grindwalsichtung allein ist nicht länger strafbewehrt. Personen, die in eine Grindwaljagd eingreifen und sich in diesem Zusammenhang nicht an die Anweisungen der färöischen Behörden halten, müssen weiterhin mit Geld- oder Haftstrafen rechnen.

Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten, die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für.

Das Führen von Dolchen oder Messern ist in der Öffentlichkeit verboten. Daher sollte man z. B. darauf verzichten, an einem dänischen Rastplatz ein Messer bei sich zu tragen, sondern es vorschriftsgemäß im abgeschlossen Wagen aufbewahren.

Anders als in Deutschland sind auch das Führen, der Handel und die Einfuhr von Tränengasspray verboten.

Das Sprühen von Graffiti wird als Straftat (Vandalismus) bewertet und mit Geldstrafen oder Haftstrafen bis zu 1,5 Jahren bestraft.

Vorwiegend in den Sommermonaten finden auf den Färöer traditionell Grindwaljagden statt, die gesetzlich strikt reglementiert sind. Personen, die in eine Grindwaljagd eingreifen und sich in diesem Zusammenhang nicht an die Anweisungen der färöischen Behörden halten, müssen mit Geld- oder Haftstrafen rechnen.

In Dänemark gilt ein Bedeckungsverbot für den öffentlichen Raum. Wird an einem öffentlichen Ort ein Kleidungsstück getragen, das das Gesicht verhüllt, kann ein Bußgeld verhängt werden. Das Verbot gilt nicht für eine Verhüllung des Gesichts, die einem legitimen Zweck dient. Die Regelung richtet sich insbesondere gegen muslimische Frauenbekleidung, wie z. B. Burka oder Niqab.

Zahlungsmittel ist die Dänische Krone (DKK). In Dänemark werden auch Kleinstbeträge mit Debit- oder Kreditkarte oder mit mobilen Geräten bzw. Wallets (Apple Pay) gezahlt. An Parkautomaten und im öffentlichen Nahverkehr wird keine Barzahlung akzeptiert. Die Mitnahme einer international üblichen Kredit- oder Debitkarte (Girocard) wird empfohlen. Die weit verbreitete Bezahlmöglichkeit mit der MobilePay-App kann nur von Inhabern einer dänischen Personenidentifikationsnummer (CPR-Nummer) genutzt werden. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Debit- und Kreditkarten sind überall möglich.

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen FSME bei Aufenthalt auf der Insel Bornholm und im Norden der Insel Seeland sowie gegen Hepatitis B bei Reisen nach Grönland empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die .

In Dänemark kommt es vereinzelt auf der Insel Bornholm zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis durch Zeckenstiche.

  • Lassen Sie sich vor Reisebeginn hinsichtlich einer möglichen FSME-Impfung beraten und impfen.
  • Schützen Sie sich in den Sommermonaten im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Zeckenstichen.

Das Versorgungsniveau in Dänemark ist gut bis sehr gut. Dies gilt allerdings nicht für Grönland. Dort ist mit erheblichen Einschränkungen zu rechnen.

Deutsche wie auch alle anderen -Bürger, die sich vorübergehend in Dänemark aufhalten, können nach dem europäischen Gemeinschaftsrecht im Krankheitsfall Leistungen nach dänischem Recht in Anspruch nehmen. Als Anspruchsnachweis muss eine vor dem Antritt der Reise von der deutschen Krankenkasse auszustellende Europäische Versichertenkarte vorgelegt werden.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung ab, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken).

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger

Reisewarnung

Überblick

Stand - Fri, 15 Mar 2024 11:45:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Fri, 15 Mar 2024 12:24:25 +0100)

Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Sicherheit

Terrorismus

In Kopenhagen kam es 2023 mehrfach zu Fällen von Koranverbrennungen. Die dänische Regierung sieht u.a. in diesem Zusammenhang eine erhöhte Bedrohungslage. Das zuständige dänische Zentrum für Terroranalyse stuft die terroristische Bedrohung für Dänemark als „signifikant" ein.

  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei ungewöhnlichen, nicht alltäglichen Ereignissen aufmerksam.
  • Beachten Sie stets aktuelle Hinweise und Anweisungen lokaler Behörden.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Kriminalität

Kleinkriminalität kommt insbesondere in den größeren Städten vor. In Kopenhagen steigt in den Sommermonaten das Risiko von Taschendiebstählen, insbesondere an beliebten Ausflugszielen und Orten mit naturgemäß hohen Besucherzahlen, wie z. B. Hauptbahnhof, Haltestelle der Fernbusse, Rathausplatz, Museen und bei der Wachablösung vor Schloss Amalienborg.

Die Kopenhagener Polizei hat in und um den „Freistaat Christiania" eine sogenannte strengere Strafzone eingerichtet, in der härtere Strafen mit doppeltem Strafmaß für den Kauf und Verkauf – auch geringer Mengen - illegaler Drogen verhängt werden können. Die Maßnahme gilt vorläufig sechs Monate bis zum 10. Juli 2024.

Im „Freistaat Christiania" und im Stadtteil Nørrebro kam es mehrfach zu gewaltsamen Auseinandersetzungen und Schießereien zwischen Banden.

  • Seien Sie in den Stadtteilen Christiania und Nørrebro von Kopenhagen besonders aufmerksam und zurückhaltend.

Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass sich die Bewohner von „Christiania" das Fotografieren ausdrücklich verbitten und Geräte, mit denen fotografiert wird, ggf. einbehalten werden.

  • Seien Sie in größeren Menschenmengen, wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der S-Bahn, in der Metro und im Bus, besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Lassen Sie an Raststätten oder Parkplätzen keine offen sichtbaren (Wert-)Gegenstände im Fahrzeug liegen und schließen Sie das Fahrzeug ab.

Grönland

Von Individualreisen außerhalb der größeren Städte wird abgeraten. Das wechselhafte arktische Extremklima, ausgedehnte unzugängliche Gebiete und eine sehr beschränkte Infrastruktur machen Such- und Rettungsaktionen außerhalb der Ortschaften an der Westküste Grönlands praktisch unmöglich.
Auch bei Kreuzfahrten besteht aufgrund der oben genannten beschränkten Infrastruktur ein erhöhtes Risiko, beispielsweise bei einem medizinischen Notfall.

  • Machen Sie sich für Reisen außerhalb geschlossener Ortschaften vor Antritt der Reise mit den damit verbundenen Risiken vertraut.
  • Nehmen Sie ein GPS-Gerät und Satellitentelefon mit.
  • Achten Sie darauf, dass bei der Buchung einer Bootstour der Bootsführer über eine Genehmigung für den kommerziellen Passagiertransport verfügt.

Natur und Klima

In Dänemark und auf den Färöer herrscht atlantisches Klima.
Die Küsten Dänemarks können von Überflutungen betroffen sein.

Grönland hat ein arktisches Extremklima. An und vor den Küsten sind zudem seismische Aktivitäten wie Erd- und Seebeben und damit auch Flutwellen möglich.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich für Grönland mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Grenzkontrollen

Dänemark führt stichprobenartige Grenzkontrollen an der deutsch-dänischen Grenze durch. Dies kann unter Umständen zu Wartezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr führen.
Sofern Fahrzeuginsassen keine gültigen Ausweispapiere mit sich führen, die zum legalen Aufenthalt in Dänemark berechtigen, müssen Fahrer des Autos mit einer Inhaftierung und Anklage und Verurteilung zu einer Haftstrafe wegen Menschenschmuggels rechnen.

  • Führen Sie auch bei Reisen nach Dänemark einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und ggf. einen Nachweis eines gültigen deutschen Aufenthaltstitels, der zum Aufenthalt in Dänemark berechtigt, mit.
  • Nehmen Sie keine Anhalter oder andere Ihnen unbekannten Personen oder fremde Waren über die Grenze nach Dänemark mit.

Infrastruktur/Verkehr

Es gibt ein Inlandsflugnetz, Eisenbahn- und Busverbindungen sowie Fährverkehr. Der öffentliche Nahverkehr in Städten ist gut ausgebaut.

Auf Autobahnen in Dänemark dürfen Pkws bis zu 130 km/h fahren. In vielen Fällen gilt jedoch eine Beschränkung auf 110 km/h. Auf dänischen Landstraßen gilt für Pkws eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h; innerorts liegt das Tempolimit bei 50 km/h.

Es muss ganzjährig auch tagsüber mit Abblend- oder Tagfahrlicht gefahren werden.

Die Promillegrenze beträgt 0,5. Eine Überschreitung dieser Grenzen wird – ebenso wie falsches Parken – mit hohen Bußgeldern geahndet.

Jeweils geltende Parkregeln sind zu beachten. Falschparken wird mit hohen Bußgeldern (bei öffentlichen Parkplätzen) und Gebühren (bei privaten Parkplatzeignern) belegt.

Führerschein

Der deutsche Führerschein wird anerkannt. Die deutsche Prüfbescheinigung zum Begleiteten Fahren ab 17 stellt keine gültige Fahrerlaubnis für Dänemark dar.

Besondere Verhaltenshinweise

Vorwiegend in den Sommermonaten finden auf den Färöer-Inseln traditionell Grindwaljagden statt, die gesetzlich strikt reglementiert sind. Der Verstoß gegen die Meldepflicht einer Grindwalsichtung allein ist nicht länger strafbewehrt. Personen, die in eine Grindwaljagd eingreifen und sich in diesem Zusammenhang nicht an die Anweisungen der färöischen Behörden halten, müssen weiterhin mit Geld- oder Haftstrafen rechnen.

LGBTIQ

Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten, die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.

Rechtliche Besonderheiten

Das Führen von Dolchen oder Messern ist in der Öffentlichkeit verboten. Daher sollte man z. B. darauf verzichten, an einem dänischen Rastplatz ein Messer bei sich zu tragen, sondern es vorschriftsgemäß im abgeschlossen Wagen aufbewahren.

Anders als in Deutschland sind auch das Führen, der Handel und die Einfuhr von Tränengasspray verboten.

Das Sprühen von Graffiti wird als Straftat (Vandalismus) bewertet und mit Geldstrafen oder Haftstrafen bis zu 1,5 Jahren bestraft.

Vorwiegend in den Sommermonaten finden auf den Färöer traditionell Grindwaljagden statt, die gesetzlich strikt reglementiert sind. Personen, die in eine Grindwaljagd eingreifen und sich in diesem Zusammenhang nicht an die Anweisungen der färöischen Behörden halten, müssen mit Geld- oder Haftstrafen rechnen.

In Dänemark gilt ein Bedeckungsverbot für den öffentlichen Raum. Wird an einem öffentlichen Ort ein Kleidungsstück getragen, das das Gesicht verhüllt, kann ein Bußgeld verhängt werden. Das Verbot gilt nicht für eine Verhüllung des Gesichts, die einem legitimen Zweck dient. Die Regelung richtet sich insbesondere gegen muslimische Frauenbekleidung, wie z. B. Burka oder Niqab.

Geld/Kreditkarten

Zahlungsmittel ist die Dänische Krone (DKK). In Dänemark werden auch Kleinstbeträge mit Debit- oder Kreditkarte oder mit mobilen Geräten bzw. Wallets (z.B. Apple Pay) gezahlt. An Parkautomaten und im öffentlichen Nahverkehr wird keine Barzahlung akzeptiert. Die Mitnahme einer international üblichen Kredit- oder Debitkarte (Girocard) wird empfohlen. Die weit verbreitete Bezahlmöglichkeit mit der MobilePay-App kann nur von Inhabern einer dänischen Personenidentifikationsnummer (CPR-Nummer) genutzt werden. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Debit- und Kreditkarten sind überall möglich.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich bei den offiziellen Stellen Dänemarks sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Für Reisen auf die Färöer und nach Grönland können neben den dänischen Einreisebestimmungen zusätzliche Regelungen gelten.

Reisedokumente

Die Einreise nach Dänemark ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Reisende müssen im Besitz eines eigenen Reisedokuments sein. Die Mitnahme von Kopien ist nicht ausreichend. Alle Reisedokumente müssen für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig sein.

Einreise nach Grönland

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Einreise in die Färöer

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein 
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Bei Reisen nach Grönland und in die Färöer müssen alle Reisenden im Besitz eines eigenen Reisedokuments sein. Die Mitnahme von Kopien ist nicht ausreichend. Alle Reisedokumente müssen für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig sein, s. auch Einreise und Zoll - Heimtiere.

Grönland und die Färöer sind nicht Mitglieder der EU und des Schengenraums, obwohl sie Teil der dänischen Reichsgemeinschaft sind. Für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis notwendig.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.

Waffen dürfen ohne vorherige Genehmigung durch die dänische Polizei oder das Dänische Justizministerium nicht eingeführt werden.

Heimtiere

Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Nähere Informationen zu den Bestimmungen über Haustiere und eine Liste der in Dänemark verbotenen Hunderassen bieten die dänische Botschaft in Berlin und die dänische Behörde für Ernährung. "Fødevarestyrelsen".

Besondere Regelungen für die Färöer und für Grönland

Die kurz- oder mittelfristige Einfuhr von Haustieren auf die Färöer ist nicht gestattet. Die permanente Einfuhr von Haustieren auf die Färöer durch Personen, die ihren Wohnsitz dort haben, ist unter bestimmten Umständen erlaubt. Auch für Grönland gelten besondere Einfuhrbestimmungen in Bezug auf Haustiere. Weitere Informationen bietet die dänische Botschaft in Berlin

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen FSME bei Aufenthalt auf der Insel Bornholm und im Norden der Insel Seeland sowie gegen Hepatitis B bei Reisen nach Grönland empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Frühsommer-Meningoenzephalitis

In Dänemark kommt es vereinzelt auf der Insel Bornholm zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis durch Zeckenstiche.

  • Lassen Sie sich vor Reisebeginn hinsichtlich einer möglichen FSME-Impfung beraten und ggf. impfen.
  • Schützen Sie sich in den Sommermonaten im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Zeckenstichen.

Medizinische Versorgung

Das Versorgungsniveau in Dänemark ist gut bis sehr gut. Dies gilt allerdings nicht für Grönland. Dort ist mit erheblichen Einschränkungen zu rechnen.

Deutsche wie auch alle anderen EU-Bürger, die sich vorübergehend in Dänemark aufhalten, können nach dem europäischen Gemeinschaftsrecht im Krankheitsfall Leistungen nach dänischem Recht in Anspruch nehmen. Als Anspruchsnachweis muss eine vor dem Antritt der Reise von der deutschen Krankenkasse auszustellende Europäische Versichertenkarte vorgelegt werden.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung ab, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken).
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

In allen Städten gibt es Krankenhäuser und Zahnärzte. Besucher sollten ihre eigenen Medikamente mitbringen, da manche schwierig zu erhalten sind. Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die Behandlung erfolgt gegen Vorlage der EHIC. Diese regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger.

Eine Reiserückholversicherung sollte abgeschlossen werden.

Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen werden.

Impfungen

Titel Besondere Vorsichtsmaßnahmen Gesundheitszeugnis erforderlich
Gelbfieber Nein -
Typhus & Polio Nein -
Malaria Nein -
Essen & Trinken Nein -
Cholera Nein -

Andere Risiken

Hepatitis B kommt vor. Eine Impfung wird bei Langzeitaufenthalten und besonderer Exposition empfohlen.

Extrem niedrige Temperaturen in den Wintermonaten sind ein Gesundheitsrisiko.

Pass- und Visabestimmungen

Anmerkung zum Reisepass

S. Dänemark. Achtung: Staatsbürger, die im Normalfall auch mit Personalausweis/Identitätskarte nach Dänemark einreisen können, benötigten für die Einreise nach Grönland einen Reisepass. 

Wer das militärische Sperrgebiet um die Thule Airbase/Pittuffik besuchen möchte, braucht eine Sondergenehmigung, die bei den dänischen Botschaften oder direkt beim dänischen Außenministerium beantragt werden kann.

Anschrift des Außenministeriums:
Asiatisk Plads 2, DK-1448 København.
Tel: 33 92 00 00. Internet: um.dk.

Eine Informationsmappe kann ebenfalls dort angefordert werden.

Dänische Staatsangehörige sollten sich an das Ministerium für Grönland (Kopenhagen) wenden. Eine rechtzeitige Beantragung ist ratsam.

Personen, die ohne diese Genehmigung angetroffen werden, können umgehend des Landes verwiesen werden.

Wer Berge oder Gletscher im Inneren des Landes besteigen, den Nationalpark besuchen oder geologische bzw. archäologische Forschungen ausführen will, benötigt ebenfalls eine Sondergenehmigung. Die Beantragung der Sondergenehmigungen muss mindestens 3 Monate vor der Reise gestellt werden. Anträge gehen an die

Uddannelses- og Forskningsministeriet
Slotsholmsgade 10, DK-1216 København.
Tel: 33 92 97 00.
Internet: ufm.dk.

Geld

Geldwechsel

Bargeld, Reiseschecks und Schecks von dänischen Banken können umgetauscht werden. Postschecks können bei allen Postämtern eingelöst werden. Die grönländische Bank Grønlandsbanken hat Filialen in Nuuk, Sisimiut, Oaqortoq, Ilulissat und Maniitsoq. Die Fährgesellschaft KNI/POST vertritt die Bank in manchen Städten und Dörfern.

Währung

1 Dänische Krone = 100 Øre. Währungskürzel: dkr, DKK (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 1.000, 500, 200, 100 und 50 dkr. Münzen in den Nennbeträgen 20, 10, 5, 2 und 1 dkr sowie 50 Øre.

Devisenbestimmungen

Bestimmungen siehe Dänemark.

Kreditkarten

Visa, Mastercard und Diners werden am meisten akzeptiert und sind als Zahlungsmittel in Hotels, Restaurants und Geschäften weit verbreitet. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
 

Reiseschecks

Reiseschecks werden in Grönland nicht akzeptiert.

Öffnungszeiten der Bank

Mo-Do 09.30-15.30 Uhr und Fr 09.30-15.00 Uhr.

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel können zollfrei nach Grönland eingeführt werden:
- 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 100 Zigarillos oder 250 g Tabak oder 250 g Schnupftabak (Personen ab 18 J.);
- 200 Stk. Zigarettenpapier oder Zigarettenhüllen;
- 1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22% oder 2 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22% (Personen ab 18 J.);
- 2,25 l Wein mit einem Alkoholgehalt von weniger als 15 % (Personen ab 18 J.);
- 2 l Bier (Personen ab 18 J.);
- 2 l Sodawasser oder koffeinhaltige Getränke mit einem Koffeingehalt von mehr als 149 mg pro Liter;

- 1 l Trinkwasser;
- 50 g Parfüm und 250 ml Eau de Toilette;
- Kosmetikartikel und andere Hygieneartikel bis zu einem Wert von 1.000 dkr;

- 4 kg Schokolade und Süßigkeiten;

- 4 kg Kaffee oder Tee;

- 5 kg Fleisch, Fleischprodukte und Geflügel.

Reisende haben bei der Einreise nach und Ausreise von Grönland die Möglichkeit, in den Flughäfen von Kangerlussuaq, Narsarsuaq, Kulusuk und Nuuk zollfrei einzukaufen.

Verbotene Importe

Lebende Tiere (außer Blindenhunde), frische Lebensmittel und Rauschgift.

Quellenangaben
  • DuMont Die Welt - Atlas mit Länderlexikon, DuMont Reiseverlag, 2015-04
  • Grönland - Reise- und Sicherheitshinweise, Auswärtiges Amt, Stand - 22.04.2024 (Unverändert gültig seit: 15.03.2024)
    Haftungsausschluss: Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
  • Der Reiseführer, Columbus Travel Media Ltd., Stand - 22.04.2024 (Unverändert gültig seit: 15.03.2024)
    Information: Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger werden mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel Media veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr.
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