Länderinformationen

Bereiten Sie sich auf Ihre Reise vor und genießen Sie die Vorfreude! An dieser Stelle finden Sie ausführliche Informationen zu Ihrem Reiseziel, wichtige Hinweise zur reisemedizinischen Vorsorge sowie aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.


Kolumbien

Steckbrief

Kolumbien - Fakten

Ländername Republik Kolumbien, República de Colombia
Fläche 1.141.748 km2
Hauptstadt Bogotá
Bevölkerung 49.065.615
Sprache Spanisch
Staats-/Regierungsform Republik
Staatsoberhaupt Gustavo Francisco Petro Urrego, seit 7. August 2022. Amtszeit vier Jahre. Nächste Präsidentschaftswahlen im Mai/Juni 2026.
Regierungschef Gustavo Francisco Petro Urrego, seit 7. August 2022. Amtszeit vier Jahre. Nächste Präsidentschaftswahlen im Mai/Juni 2026.
Außenminister kommissarisch Luis Gilberto Murillo, seit 8. Februar 2024
Währung kolumbianischer Peso
Zeitzone UTC-5
Reiseadapter A, B
Kfz-Länderkennzeichen CO
ISO-3166 CO, COL
Internet-TLD .co
Landesvorwahl +57
Website https://www.gov.co/

Geographie

Die Anden teilen das Land in die westliche Küstenebene und das östliche Tiefland. Während auf den Spitzen der Berge Schnee liegt, herrscht im Tiefland tropisches Klima. Die höchste Erhebung ist der Pico Cristóbal Colón mit 5775 m, der im nordöstlichen Gebirge Sierra Nevada de Santa Marta liegt. Der pazifische Teil der Küste sowie der Süden des Tieflands sind von tropischem Regenwald bedeckt. In einigen Hochbecken der östlichen Anden liegen größere Städte, so auch die Hauptstadt. Die Temperaturschwankungen sind insgesamt nur gering.

Politik und Bevölkerung

Kolumbien ist eine Präsidialrepublik, das Parlament besteht aus zwei Kammern, dem Repräsentantenhaus und dem Senat. Starken Einfluss auf die wirtschaftliche, politische, ja sogar militärische Macht in Kolumbien übt die Drogenmafia aus. 2001 einigten sich die Regierungen von Kolumbien, Peru, Venezuela, Ecuador und Bolivien auf eine gemeinsame Strategie zur Drogenbekämpfung, finanzieller Hauptgeldgeber sind die USA. Noch immer ist das Land innenpolitisch nicht befriedet, die Friedensverhandlungen nach dem neunjährigen Krieg zwischen Guerilla und Regierung geraten immer wieder ins Stocken. Die Bevölkerung setzt sich zu 70 % aus Mischlingen dreier Gruppen zusammen: der ursprünglichen Bevölkerung, den Nachfahren afrikanischer Sklaven sowie den europäischen Einwanderern. Seit Mitte der 1980er-Jahre wird versucht, den rund 80 indianischen Volksstämmen mit ca. 500 000 Menschen mehr Rechte einzuräumen. 90 % der Kolumbianer bekennen sich zum katholischen Glauben, daneben gibt es jüdische und protestantische Minderheiten.

Geschichte und Kultur

Nach der Entdeckung (1499) und Eroberung durch die Spanier (1536–39) gehörte das Gebiet des heutigen Kolumbien zum Vizekönigreich Neugranada. Nachdem unter der Führung von Simón Bolívar 1819 die Spanier endgültig besiegt worden waren und damit die Erklärung der Unabhängigkeit von 1810 Bestand hatte, bildete sich die Republik Großkolumbien, die 1829/30 in unabhängige Staaten zerfiel. Die Republik Kolumbien, die bis 1903 auch Panama einschloss, gab sich 1886 eine bis heute gültige Verfassung. Trotzdem blieb das Land bis ins 20. Jh. hinein von Bürgerkriegen belastet, die in der „Violencia“ von 1948–58 einen schrecklichen Höhepunkt erreichten. Erste freie Präsidentschaftswahlen fanden 1974 statt. Terroristische Aktivitäten nahmen in den frühen 1980er-Jahren erschreckende Ausmaße an. Noch heute wüten paramilitärische Einheiten im ganzen Land. Der bekannteste kolumbianische Schriftsteller ist Gabriel García Márquez, der 1982 den Nobelpreis erhielt.
Klimadaten

Für dieses Land sind mehrere Klimaregionen erfasst. Bitte wählen Sie eine der folgenden Städte aus, um die passenden Klimadaten zu laden.

Cartagena
Neiva
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger

Die kolumbianischen Sicherheitsbehörden haben in den vergangenen Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Sicherheit der Straßenverbindungen zwischen den wichtigsten Städten des Landes zu gewährleisten (insbesondere an den wichtigsten Feiertagen und an den Wochenenden werden die Hauptrouten gesichert). Die Hauptrouten zwischen den wichtigsten Städten des Landes können daher in der Regel befahren werden. Ausflüge in der Umgebung von Bogotá und (mit Einschränkungen) in den Umgebungen anderer Städte sind ebenfalls möglich.
Aufgrund des schlechten Straßenzustands und der gebirgigen Topographie besteht allerdings ein erhöhtes Unfallrisiko; mit langen Fahrtzeiten ist zu rechnen.
Zudem können jederzeit Behinderungen durch Erdrutsche oder Streiks entstehen, weshalb bei Fahrten mit eigenem oder Mietwagen gründlich geplant und vorab die aktuelle Lage geprüft werden sollte. In den Städten und auf Hauptverkehrsverbindungen sind die aktuellen Angaben von Internetservices wie Wayzz oder Google-Maps in der Regel korrekt.

Außerhalb der großen Städte und insbesondere in den Naturparks gibt es keine flächendeckende Internet- und Mobilfunkverbindung.

  • Fahren Sie stets defensiv und kalkulieren Sie längere Fahrtzeiten ein.
  • Führen Sie stets ausreichend Trinkwasser und bei Fahrten durchs Gebirge warme Kleidung mit.
  • Vermeiden Sie wegen der erhöhten Unfall- und Überfallgefahr im ganzen Land Nachtfahrten (auch mit Bussen).
  • Führen Sie für Notfälle bei Touren in Nationalparks und anderen abgelegenen Gegenden alternative Kommunikationsmittel wie ein Satellitentelefon oder ein anmietbares Notrufsystem wie SPOT mit.

Der deutsche Führerschein ist für touristische Aufenthalte zwar ausreichend, der Internationale Führerschein ist jedoch für die Praxis empfehlenswert und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

Für den Besuch einiger Nationalparks ist der Nachweis einer Gelbfieberimpfung erforderlich.

Die Impfung ist kostenlos am Flughafen El Dorado/Bogotá sowie in diversen Impfzentren möglich, wirksamer Impfschutz entsteht aber erst nach zehn Tagen. Daher wird das Impfdatum bei Eintritt in die betreffenden Parks genau kontrolliert.
Bei Hochgebirgstouren kommt es aufgrund der extremen Höhenlage von oft über 5.000 m und der besonderen lokalen Bedingungen wie überwachsenes Geröll auch unter erfahrenen Bergsteigern zu teilweise schweren Unfällen. Eine flächendeckende, zuverlässig erreichbare Bergwacht existiert nicht, Rettungsflüge sind vielerorts nicht möglich.

  • Holen Sie vor Aufbruch beim Veranstalter bzw. lokalen Führer Informationen über die konkreten Rettungsmöglichkeiten im Notfall ein, im Zweifel mit Nachdruck.
  • Beachten Sie unbedingt Restriktionen und Empfehlungen der nationalen Parkverwaltung zu den einzelnen Gebieten.
  • Informieren Sie sich bei Parques Nacionales Naturales de Colombia.

Bisweilen haben Touristen die Möglichkeit, in indigenen Gemeinschaften, insbesondere in Putumayo und der Amazonasregion, an Zeremonien, zur spirituellen Reinigung teilzunehmen. Vorsicht ist geboten, wenn dabei halluzinogen Substanzen angeboten werden. Diese sind in Kolumbien nicht verboten, können aber gefährliche Gifte enthalten und insbesondere bei Interaktion mit Medikamenten zu massiver Gesundheitsgefährdung bis hin zum Tod führen. Da solche Zeremonien in der Regel fernab der Städte stattfinden, ist schnelle Hilfe meist nicht erreichbar. Besonders Ayahuasca oder Yage, eine Pflanze, aus der ein dimethyltryptaminhaltiges Getränk gewonnen wird, hat mehrfach zu medizinischen Notfällen geführt. Der Inhaltsstoff fällt in Deutschland unter das Betäubungsmittelgesetz; Einfuhr und Vertrieb ohne Genehmigung sind strafbar.

Homosexuelle Handlungen sind nicht strafbar; die Akzeptanz in der Bevölkerung insbesondere im ländlichen Bereich allerdings nicht sehr ausgeprägt.

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für.

Drogendelikte wie Drogenbesitz und - schmuggel werden hart bestraft. Langjährige Haftstrafen müssen in kolumbianischen Gefängnissen verbüßt werden.

Landeswährung ist der kolumbianische Peso (). EUR können in Wechselstuben in Landeswährung umgetauscht werden. Die Akzeptanz von Kreditkarten (Visa und Mastercard) ist weit verbreitet; auch das Abheben an Geldautomaten ist damit in der Regel möglich.

  • Bitte lesen Sie den Abschnitt Sicherheit - Kriminalität bei Abhebung am Geldautomaten.
  • Überprüfen Sie den Automaten auf mögliche Präparierungen zum illegalen Auslesen der Karte (ungewöhnlicher Karteneinschub/Kamera über PIN-Eingabefeld).
  • Nutzen Sie die Automaten nur tagsüber, in belebten Straßen, großen Banken oder Einkaufszentren.

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

Reisende, die aus Angola, Brasilien, der Demokratischen Republik Kongo oder Uganda einreisen oder dort länger als 24 Stunden im Transit verbracht haben, müssen bei Einreise eine Gelbfieberimpfung nachweisen, ohne die oft bereits die Beförderung an den Abflughäfen in Brasilien abgelehnt wird.

Eine Gelbfieberimpfung wird allen Reisenden ab dem neunten Lebensmonat dringend empfohlen, bevor sie in Kolumbien in Gebiete unterhalb von 2.300 Metern Höhe reisen. Nicht empfohlen wird die Impfung bei Reisen ausschließlich nach Bogotá und auf die Inseln San Andrès und Providencia. In den Städten Barranquilla, Cali, Cartagena und Medellín besteht nur ein sehr niedriges Risiko.

  • Beachten Sie bei Einreise aus/Transit über Brasilien die Zehn-Tage-Frist für die Wirksamkeit und damit Gültigkeit der Impfung.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B und Tollwut empfohlen. Bei längeren Aufenthalten in ländlichen Gebieten kann eine Typhusimpfung erwogen werden.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die .

Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

  • Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen zur Zika-Virus-Infektion.

Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber.

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Ein hohes Risiko besteht ganzjährig unter 1.700 Metern in den Departments an der Pazifikku"ste, Teilgebiete der Departements Antioquia, Bolívar, Córdoba und in den Zuflussgebieten des Amazonas: Grenzdepartements zu Venezuela, Brasilien und Peru (Ausnahmen s.u.) sowie östliche Regionen der Departements Caquetá Guaviare und Meta.

Ein geringes Risiko unter 1.700 Metern besteht ganzjährig in Teilgebieten des Departements Arauca und Putumayo und in den westlichen Regionen des Departements Caquetá sowie in Regionen, die an Hochrisiko-Gebiete angrenzen (s. o.).

Malariafrei sind die Städte Bogotá, Cartagena, Medellín und Regionen über 1.700 Metern Höhe. Siehe auch die aktuellen Verbreitungskarten des Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der .

Die Notwendigkeit einer Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) hängt von Ihrem Reiseprofil ab.

Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird. empfohlen. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen.

Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie unter einem imprägnierten Moskitonetz.

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

In den ländlichen Regionen kommt sowohl die Haut-/Schleimhaut-Leishmaniasis als auch die Organ-Leishmaniasis vor. Überträger der Parasiten sind dämmerungs- und nachtaktive kleine Sandmücken, die sich bevorzugt in feuchten und schattigen Habitaten aufhalten. Bei schlecht-heilenden Insektenstichen oder anhaltendem unklaren Fieber sollte beide Erkrankungen ausgeschlossen werden.

In den ländlichen Regionen kann es in sehr einfachen Unterkünften zur Übertragung der Chagas-Krankheit kommen. Das Risiko für Reisende ist sehr gering.

Die Übertragung erfolgt durch Raubwanzen, deren infizierter Kot in die Bisswunde gelangt oder selten auch durch die orale Aufnahme von verunreinigten Frucht- bzw. Zuckerrohrsäften. In der akuten Erkrankungsphase treten grippeähnliche Symptome und bis zu 50% eine Schwellung des Augenlides auf. Jahre nach der Infektion kann es zu gravierende Organveränderungen kommen.

Das medizinische Versorgungsangebot ist in den größeren Städten in der Regel mit dem in Europa zu vergleichen. Sie ist auf dem Land jedoch vielfach technisch, apparativ und hygienisch problematisch.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, siehe .

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger

Reisewarnung

Überblick

Stand - Sun, 28 Jan 2024 12:40:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Mon, 29 Jan 2024 12:01:24 +0100)

Letzte Änderungen:

Aktuelles

Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

Waldbrandgefahr

In Zusammenhang mit dem Klimaphänomen El Niño herrschen in Kolumbien aktuell extreme Trockenheit und Hitze. Im gesamten Land ist die Waldbrandgefahr hoch.

Mitunter kann die Rauchentwicklung durch einzelne Waldbrände zu Einschränkungen im Flugverkehr führen.

Einreise nach Ecuador auf dem Landweg

Seit dem 12. Januar 2024 ist für die Einreise nach Ecuador auf dem Landweg von Peru oder Kolumbien die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses mit Apostille und Übersetzung aus dem Wohnsitzstaat erforderlich. Weitere Informationen finden Sie in den Reise- und Sicherheitshinweisen für Ecuador.

  • Bitte beachten Sie, dass ein polizeiliches Führungszeugnis ggf. auch über die deutschen Auslandsvertretungen in der Region beantragt werden kann und erkundigen Sie sich vorab nach den Bearbeitungszeiten.

Sicherheit

Von Reisen in folgende Departamentos bzw. Gebiete wird – mit Ausnahme von Fahrten auf Hauptstraßen zwischen Großstädten bei Tageslicht - dringend abgeraten:

  • Norte de Santander
  • Arauca (mit Ausnahme der gleichnamigen Hauptstadt)
  • Vichada (mit Ausnahme der Hauptstadt Puerto Carreño)
  • Guainía (mit Ausnahme der Hauptstadt Puerto Inírida)
  • Guaviare (mit Ausnahme der Hauptstadt San José del Guaviare)
  • Caquetá (mit Ausnahme der Hauptstadt Florencia)
  • Östliche und südliche Teile von Meta (mit Ausnahme der Tourismusregion Caño Cristales)
  • Putumayo (mit Ausnahme der Hauptstadt Mocoa)
  • Nariño (außer der Hauptstadt Pasto und dem Grenzübergang Ipiales)
  • Cauca (mit Ausnahme der Hauptstadt Popayán)
  • Chocó (außer dem Küstenstreifen zwischen Nationalpark Utría und Punta Arusi)
  • Ländliche Regionen im Norden von Antioquia
  • Süd-Córdoba und
  • Süd-Bolívar

Von Reisen in die unmittelbaren Grenzgebiete zu Venezuela wird abgeraten.

Terrorismus

Die Sicherheitslage in Kolumbien hat sich in den letzten Jahren insgesamt wieder verschlechtert. Der Friedensprozess mit der FARC-Dissidenz und ELN wird trotz diverser Schwierigkeiten fortgesetzt. Verbleibende Guerillagruppierungen (ELN, EPL), FARC-Dissidenten sowie Gruppen aus dem Bereich der organisierten Kriminalität verüben aber weiter Gewalttaten und liefern sich Bandenkriege im Kampf um die Vorherrschaft in den Drogengebieten. Die genannten Gruppierungen sind in vielfältigen Deliktsfeldern (Drogenökonomie, illegaler Bergbau, Schmuggel, Erpressung, Entführung, Anschläge, Gewalt- und Tötungsdelikte usw.) aktiv und gehen aggressiv gegen Eindringlinge bzw. potentielle Opfer vor. Dies gilt insbesondere in den Grenzregionen Kolumbiens zu Venezuela und Ecuador und in ländlichen, dünn besiedelten Gebieten. Dort ist die staatliche Kontrolle weiterhin nicht gewährleistet. Auch wenn Touristen in der Regel nicht Ziel von Anschlägen sind, besteht die Gefahr von Kollateralschäden.

Terroristische Anschläge auf touristische Ziele sind in den letzten Jahren nicht vorgekommen.

Innenpolitische Lage

Demonstrationen, Protestaktionen und Streiks können insbesondere in großen Städten in Kolumbien jederzeit stattfinden. Verkehrsbehinderungen und Straßenblockaden, auch vor Grenzübergängen wie nach Ecuador und Venezuela, sowie gewalttätige Ausschreitungen können dabei nicht ausgeschlossen werden.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Minengefahr

Illegale Gruppierungen (Guerilla und organisierte Kriminalität im Bereich Drogen) haben in weiten Landstrichen Landminen gelegt. Schon wenige Schritte neben geteerten Straßen und festen Schotterpisten besteht die Gefahr, auf eine Mine zu treten. Informationen zur Verteilung der verminten Gebiete finden sich z.B. unter DescontaminaColombia.
Im Grenzgebiet zu Venezuela muss auch auf befestigten Straßen mit Sprengfallen gerechnet werden, die Militärpatrouillen gelten, aber auch von zivilen Fahrzeugen ausgelöst werden und letale Wirkung entfalten können.

  • Verlassen Sie Straßen außerhalb von Ortschaften möglichst nicht.

Kriminalität

In den Großstädten (Bogotá, Medellín, Barranquilla, Cali, Cartagena, Santa Marta usw.) ist die Sicherheitslage mit der in anderen lateinamerikanischen Metropolen vergleichbar.
Die Kriminalitätsrate (insbesondere Straßendiebstähle und Wohnungseinbrüche) und die allgemeine Gewaltbereitschaft sind hoch. Dies gilt sowohl für landschaftlich reizvolle Gegenden/Wanderwege als auch für die Hauptstadt Bogotá und Touristenzentren.
Selbst tagsüber muss in belebten Straßen mit Raubüberfällen und Trickdiebstahl gerechnet werden. Mit Einbruch der Dämmerung besteht bei Überfällen eine erhöhte Gefahr für Gewaltanwendung. Ein Besuch von Vierteln, die als soziale Brennpunkte gelten, sollte auch tagsüber und in Großstädten, die ansonsten als einigermaßen sicher gelten, vermieden werden. In diesen Vierteln ist die Polizei wenig präsent und es bestehen oft wenig Hemmungen, Gewalt anzuwenden bis hin zu Tötungsdelikten.

Bei Taxifahrten besteht die Gefahr, Opfer eines Raubüberfalls oder einer Kurzzeitentführung zu werden, bei der die Täter in der Regel Kreditkarten samt PIN abnötigen, um an Geldautomaten Bargeld vom Konto des Opfers abzuheben. Orts- und sprachunkundigen Fahrgästen widerfährt dies bisweilen sogar bei Benutzung der regulären gelben Taxis am Flughafen Bogotá. Über eine App gebuchte Fahrten, (z. B. bei Firmen wie Uber; CABIFY) gelten als sicherer, da der Fahrer bei der entsprechenden Firma registriert ist.

Es kommt auch zum Einsatz von K.-o.-Tropfen und ähnlichen Mitteln in Getränken, Esswaren, Süßigkeiten und Zigaretten, insbesondere in Bogotá und in Überlandbussen. Einige Touristen berichteten von untergeschobenen Drogen bei Straßenkontrollen.
Reisende werden zudem gegen ihren Willen und in Unkenntnis als „Drogenschmuggler" missbraucht.

  • Meiden Sie bei Dunkelheit einsame Viertel und Straßen in größeren Städten und seien Sie abseits der Touristenzentren nicht alleine unterwegs.
  • Leisten Sie bei einem Überfall auf keinen Fall Widerstand.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Achten Sie vor Abhebungen an Geldautomaten auf Personen in Ihrer Umgebung. Sollten Sie eine ungewöhnliche Verhaltensweise wahrnehmen, verzichten Sie ggf. auf die Abhebung. Achten Sie nach dem Abhebevorgang auf ggf. vorhandene Verfolger und suchen Sie im Verdachtsfall sichere Bereiche auf (z.B. Polizeiwache, Sicherheitspersonal, o. Ä.).  
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Fahren Sie nicht per Anhalter und nehmen keine Anhalter mit.
  • Stellen Sie Fahrzeuge stets auf bewachten Parkplätzen ab und lassen Sie keine Wertsachen oder Taschen sichtbar im Auto
  • Halten Sie keine Taxis am Straßenrand an, sondern bestellen Sie sie per Telefon- oder Internetservice (z.B. die Taxi-App CABIFY), nutzen Sie Taxis an den autorisierten Taxiständen oder nutzen Sie einen Limousinenservice.
  • Nehmen Sie keine Getränke oder Esswaren von Fremden an und lassen Sie diese auch im Restaurant nicht unbeaufsichtigt.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich von der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
  • Nehmen Sie flüchtige Bekanntschaften, z.B. aus einem Online-Dating nicht direkt nach Hause/in Ihre Unterkunft mit. In diesem Kontext sind bereits mehrere Raubüberfälle bekannt geworden. Aufgrund von Überdosierungen täterseits gab es auch einige Todesfälle zu verzeichnen. Insbesondere hatten die Opfer vorherigen Kontakt mit „Lockvögeln" auf sogenannten Dating-Seiten im Internet. Lassen Sie auch bei flüchtigen Bekanntschaften entsprechende Vorsicht walten. Seien Sie besonders vorsichtig bei Lockangeboten, z. B. über das Internet, um auf Kosten anderer eine Reise durchzuführen.
  • Seien Sie besonders vorsichtig bei Lockangeboten z.B. über das Internet, um auf Kosten anderer eine Reise durchzuführen.
  • Nehmen Sie kein Gepäck für Fremde mit und kontrollieren den Inhalt des eigenen Gepäcks.

Natur und Klima

Kolumbien liegt in einer seismisch aktiven Zone. Im Bereich der Kordilleren im Westteil Kolumbiens ist mit einer erhöhten Erdbebengefahr zu rechnen. Auch gibt es einige aktive Vulkane.

Das Klima ist überwiegend tropisch oder subtropisch, in höheren Lagen wie in Bogotá auch gemäßigt.
Von April bis Mitte Juni und im Oktober und November ist in Kolumbien Regenzeit, in der es zu heftigen Regenfällen, häufig mit Überschwemmungen und Erdrutschen kommt.
An der Nordküste am karibischen Meer ist von Juni bis Dezember Wirbelsturmsaison.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die kolumbianischen Sicherheitsbehörden haben in den vergangenen Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Sicherheit der Straßenverbindungen zwischen den wichtigsten Städten des Landes zu gewährleisten (insbesondere an den wichtigsten Feiertagen und an den Wochenenden werden die Hauptrouten gesichert). Die Hauptrouten zwischen den wichtigsten Städten des Landes können daher in der Regel befahren werden. Ausflüge in der Umgebung von Bogotá und (mit Einschränkungen) in den Umgebungen anderer Städte sind ebenfalls möglich.
Aufgrund des schlechten Straßenzustands und der gebirgigen Topographie besteht allerdings ein erhöhtes Unfallrisiko; mit langen Fahrtzeiten ist zu rechnen.
Zudem können jederzeit Behinderungen durch Erdrutsche oder Streiks entstehen, weshalb bei Fahrten mit eigenem oder Mietwagen gründlich geplant und vorab die aktuelle Lage geprüft werden sollte. In den Städten und auf Hauptverkehrsverbindungen sind die aktuellen Angaben von Internetservices wie Wayzz oder Google-Maps in der Regel korrekt.

Außerhalb der großen Städte und insbesondere in den Naturparks gibt es keine flächendeckende Internet- und Mobilfunkverbindung.

  • Fahren Sie stets defensiv und kalkulieren Sie längere Fahrtzeiten ein.
  • Führen Sie stets ausreichend Trinkwasser und bei Fahrten durchs Gebirge warme Kleidung mit.
  • Vermeiden Sie wegen der erhöhten Unfall- und Überfallgefahr im ganzen Land Nachtfahrten (auch mit Bussen).
  • Führen Sie für Notfälle bei Touren in Nationalparks und anderen abgelegenen Gegenden alternative Kommunikationsmittel wie ein Satellitentelefon oder ein anmietbares Notrufsystem wie z.B. SPOT mit.

Führerschein

Der deutsche Führerschein ist für touristische Aufenthalte zwar ausreichend, der Internationale Führerschein ist jedoch für die Praxis empfehlenswert und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

Wanderungen, Bergtouren, Besuch von Nationalparks

Für den Besuch einiger Nationalparks ist der Nachweis einer Gelbfieberimpfung erforderlich.

Die Impfung ist kostenlos am Flughafen El Dorado/Bogotá sowie in diversen Impfzentren möglich, wirksamer Impfschutz entsteht aber erst nach zehn Tagen. Daher wird das Impfdatum bei Eintritt in die betreffenden Parks genau kontrolliert.
Bei Hochgebirgstouren kommt es aufgrund der extremen Höhenlage von oft über 5.000 m und der besonderen lokalen Bedingungen wie z.B. überwachsenes Geröll auch unter erfahrenen Bergsteigern zu teilweise schweren Unfällen. Eine flächendeckende, zuverlässig erreichbare Bergwacht existiert nicht, Rettungsflüge sind vielerorts nicht möglich.

  • Holen Sie vor Aufbruch beim Veranstalter bzw. lokalen Führer Informationen über die konkreten Rettungsmöglichkeiten im Notfall ein, im Zweifel mit Nachdruck.
  • Beachten Sie unbedingt Restriktionen und Empfehlungen der nationalen Parkverwaltung zu den einzelnen Gebieten.
  • Informieren Sie sich bei Parques Nacionales Naturales de Colombia.

Besondere Verhaltenshinweise/Spirituelle Zeremonien

Bisweilen haben Touristen die Möglichkeit, in indigenen Gemeinschaften, insbesondere in Putumayo und der Amazonasregion, an Zeremonien, z.B. zur spirituellen Reinigung teilzunehmen. Vorsicht ist geboten, wenn dabei halluzinogen Substanzen angeboten werden. Diese sind in Kolumbien nicht verboten, können aber gefährliche Gifte enthalten und insbesondere bei Interaktion mit Medikamenten zu massiver Gesundheitsgefährdung bis hin zum Tod führen. Da solche Zeremonien in der Regel fernab der Städte stattfinden, ist schnelle Hilfe meist nicht erreichbar. Besonders Ayahuasca oder Yage, eine Pflanze, aus der ein dimethyltryptaminhaltiges Getränk gewonnen wird, hat mehrfach zu medizinischen Notfällen geführt. Der Inhaltsstoff fällt in Deutschland unter das Betäubungsmittelgesetz; Einfuhr und Vertrieb ohne Genehmigung sind strafbar.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen sind nicht strafbar; die Akzeptanz in der Bevölkerung insbesondere im ländlichen Bereich allerdings nicht sehr ausgeprägt.

Rechtliche Besonderheiten

Drogendelikte wie Drogenbesitz und – schmuggel werden hart bestraft. Langjährige Haftstrafen müssen in kolumbianischen Gefängnissen verbüßt werden.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der kolumbianische Peso (COP). EUR können in Wechselstuben in Landeswährung umgetauscht werden. Die Akzeptanz von Kreditkarten (Visa und Mastercard) ist weit verbreitet; auch das Abheben an Geldautomaten ist damit in der Regel möglich.

  • Bitte lesen Sie den Abschnitt Sicherheit – Kriminalität bei Abhebung am Geldautomaten.
  • Überprüfen Sie den Automaten auf mögliche Präparierungen zum illegalen Auslesen der Karte (ungewöhnlicher Karteneinschub/Kamera über PIN-Eingabefeld).
  • Nutzen Sie die Automaten nur tagsüber, in belebten Straßen, großen Banken oder Einkaufszentren.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisende müssen sich innerhalb von 72 Stunden vor der Einreise (und erneut 72 Stunden vor der Ausreise) über das Formular Check-Mig der Migración Colombia online registrieren. Die Registrierungsbestätigung muss der Fluggesellschaft vor Abflug in Deutschland vorgelegt werden. Die übermittelten Daten werden an die kolumbianischen Gesundheitsbehörden weitergegeben. Eine Kontaktaufnahme durch die Gesundheitsbehörden nach Ankunft ist möglich.

Nähere Auskünfte erteilen das kolumbianische Außenministerium, die kolumbianischen Auslandsvertretungen oder die Migrationsbehörden. 

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Reisedokumente müssen sich in gutem Zustand befinden und zum Zeitpunkt der Einreise mindestens für die beabsichtige Aufenthaltsdauer gültig sein.

Es sind Fälle bekannt geworden, dass Reisenden mit Reisedokumenten, die nicht mehr als sechs Monate über das Datum der geplanten Ausreise hinaus gültig waren, die Einreise nicht gestattet wurde.

  • Erkundigen Sie sich in diesem Fall vorab bei Ihrem Reiseanbieter bzw. bei der Kolumbianischen Botschaft bzw. dem zuständigen Generalkonsulat, ob Ihr Reisedokument akzeptiert wird.

Beschädigte Reisedokumente (z.B. ausgefranster Außeneinband, gelockerte Bindung der Seiten) führen in der Regel zu Einreiseverweigerung.

Bei der Einreise kann die Vorlage eines Rück- bzw. Weiterflugtickets verlangt werden.

Reisende, die ihren aktuellen Pass jemals als verloren oder gestohlen gemeldet haben, sollten sich vor der Abreise vergewissern, dass die Meldung in der Interpol-Datei vollständig gelöscht ist. Andernfalls wird die Einreise in der Regel verweigert.

Bei Einreise an den Flughäfen wird das gesamte Gepäck per Scanner kontrolliert. Bisweilen finden außerdem verdachtsunabhängige körperliche Durchsuchungen auf Drogen statt.
Bei Gepäckdurchsuchungen wegen Drogenverdachts sollte unbedingt versucht werden, einen unabhängigen Zeugen hinzuzuziehen.

Deutsch-kolumbianische Doppelstaater müssen mit einem kolumbianischen Pass ein- und ausreisen.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen rein touristischen Aufenthalt in Kolumbien kein Visum. Die Immigrationsbehörde „Migración Colombia" legt an den Grenzübergangsstellen bzw. auf den internationalen Flughäfen per Stempel im Reisepass die Aufenthaltsdauer fest. Sie sollten daher bei der Einreisekontrolle durch Vorlage von Einladungsschreiben, Flugtickets o. ä. die Grenzbeamten bitten, eine Aufenthaltsdauer zu genehmigen, die den angestrebten Aufenthaltszeitraum abdeckt.

Die zunächst maximale Aufenthaltsdauer beträgt 90 Tage, verlängerbar um weitere 90 Tage. Bei Einreise auf dem Landweg sollte unbedingt auf die Anbringung des Einreisestempels geachtet werden, da es andernfalls Probleme bei der Ausreise gibt.
Gerade an der Grenze von Ecuador nach Kolumbien lassen Überlandbusse sich gern „durchwinken", ohne ihren Fahrgästen Zeit für die Einreiseformalitäten zu lassen.

Wer über die genehmigte Aufenthaltsdauer hinaus im Land bleiben möchte, muss rechtzeitig vor Ablauf des bereits genehmigten Zeitraums bei der Migración Colombia eine (gebührenpflichtige) Verlängerung beantragen. Migración Colombia ist in allen größeren Städten des Landes vertreten. In der Regel wird eine einmalige Verlängerung um weitere 90 Tage gewährt, ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

  • Sofern der Aufenthalt nicht ausschließlich touristischen Zwecken dient, kontaktieren Sie die Botschaft von Kolumbien in Berlin mit der Frage, ob ein Visum für den Aufenthalt in Kolumbien erforderlich ist.

Minderjährige

Für Minderjährige, die (auch) kolumbianische Staatsangehörige sind (z.B. deutsch-kolumbianische Doppelstaater) ist die Ausreise aus Kolumbien nur mit schriftlicher, notariell beglaubigter Einverständniserklärung der nicht mitreisenden Eltern bzw. des nicht mitreisenden Elternteils möglich. Das gilt selbst dann, wenn der betreffende Elternteil zum Flughafen begleitet und auch, wenn er/sie sich nicht in Kolumbien befindet. Darüber hinaus kann die Vorlage der Geburtsurkunde mit spanischer Übersetzung und Apostille auch bei Inlandsreisen verlangt werden.

Einreise aus/über Brasilien

Reisende, die aus oder über Brasilien (und anderen Ländern) einreisen oder dort länger als 24 Stunden im Transit verbracht haben, müssen derzeit eine Gelbfieberimpfung nachweisen, ohne die oft bereits die Beförderung von Flughäfen in Brasilien abgelehnt wird, s. auch Gesundheit - Impfschutz.

Ausreise nach Ecuador

Siehe auch Aktuelles

Seit dem 12. Januar 2024 ist für die Einreise nach Ecuador auf dem Landweg von Peru oder Kolumbien die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses mit Apostille und Übersetzung aus dem Wohnsitzstaat erforderlich. Ohne das korrekte Führungszeugnis kann die Einreise verweigert werden. Von der Vorlage befreit sind Minderjährige in Begleitung von Familienangehörigen bis zum vierten Verwandtschaftsgrad. Das Erfordernis gilt nicht für Einreisen auf dem Luftweg.

  • Bitte beachten Sie, dass ein polizeiliches Führungszeugnis ggf. auch über die deutschen Auslandsvertretungen in der Region beantragt werden kann und erkundigen Sie sich vorab nach den Bearbeitungszeiten.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung ist bis zu einem Gegenwert von 10.000 USD möglich.

Die Ausfuhr von kolumbianischen Kulturgütern, Antiquitäten und Wildtieren ist untersagt.

Heimtiere

Informationen für die Einreise mit Heimtieren bietet die deutsche Botschaft in Bogotá.

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

Reisende, die aus Angola, Brasilien, der Demokratischen Republik Kongo oder Uganda einreisen oder dort länger als 24 Stunden im Transit verbracht haben, müssen bei Einreise eine Gelbfieberimpfung nachweisen, ohne die oft bereits die Beförderung an den Abflughäfen z.B. in Brasilien abgelehnt wird.

Eine Gelbfieberimpfung wird allen Reisenden ab dem neunten Lebensmonat dringend empfohlen, bevor sie in Kolumbien in Gebiete unterhalb von 2.300 Metern Höhe reisen. Nicht empfohlen wird die Impfung bei Reisen ausschließlich nach Bogotá und auf die Inseln San Andrès und Providencia. In den Städten Barranquilla, Cali, Cartagena und Medellín besteht nur ein sehr niedriges Risiko.

  • Beachten Sie bei Einreise aus/Transit über Brasilien die Zehn-Tage-Frist für die Wirksamkeit und damit Gültigkeit der Impfung.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B und Tollwut empfohlen. Bei längeren Aufenthalten in ländlichen Gebieten kann eine Typhusimpfung erwogen werden.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Zika-Virus-Infektion

Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber. 

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

Chikungunya-Fieber

Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Ein hohes Risiko besteht ganzjährig unter 1.700 Metern in den Departments an der Pazifikküste, Teilgebiete der Departements Antioquia, Bolívar, Córdoba und in den Zuflussgebieten des Amazonas: Grenzdepartements zu Venezuela, Brasilien und Peru (Ausnahmen s.u.) sowie östliche Regionen der Departements Caquetá Guaviare und Meta.

Ein geringes Risiko unter 1.700 Metern besteht ganzjährig in Teilgebieten des Departements Arauca und Putumayo und in den westlichen Regionen des Departements Caquetá sowie in Regionen, die an Hochrisiko-Gebiete angrenzen (s. o.).

Malariafrei sind die Städte Bogotá, Cartagena, Medellín und Regionen über 1.700 Metern Höhe. Siehe auch die aktuellen Verbreitungskarten des Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.

Die Notwendigkeit einer Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) hängt von Ihrem Reiseprofil ab.

Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird ggfs. empfohlen. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen.

Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

Leishmaniasis

In den ländlichen Regionen kommt sowohl die Haut-/Schleimhaut-Leishmaniasis als auch die Organ-Leishmaniasis vor. Überträger der Parasiten sind dämmerungs- und nachtaktive kleine Sandmücken, die sich bevorzugt in feuchten und schattigen Habitaten aufhalten. Bei schlecht-heilenden Insektenstichen oder z.B. anhaltendem unklaren Fieber sollte beide Erkrankungen ausgeschlossen werden.

Trypanosomiasis ("Mal de Chagas")

In den ländlichen Regionen kann es in sehr einfachen Unterkünften zur Übertragung der Chagas-Krankheit kommen. Das Risiko für Reisende ist sehr gering.

Die Übertragung erfolgt durch Raubwanzen, deren infizierter Kot in die Bisswunde gelangt oder selten auch durch die orale Aufnahme von verunreinigten Frucht- bzw. Zuckerrohrsäften. In der akuten Erkrankungsphase treten grippeähnliche Symptome und bis zu 50% eine Schwellung des Augenlides auf. Jahre nach der Infektion kann es zu gravierende Organveränderungen kommen.

Medizinische Versorgung

Das medizinische Versorgungsangebot ist in den größeren Städten in der Regel mit dem in Europa zu vergleichen. Sie ist auf dem Land jedoch vielfach technisch, apparativ und hygienisch problematisch.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, siehe DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Die medizinische Versorgung im Lande ist, soweit es sich um die größeren Städte handelt, mit der in Europa zu vergleichen. Sie ist auf dem Lande jedoch vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch.

Besucher Bogotás sollten einige Tage zur Akklimatisierung einplanen, die Höhenlage kann Schwindelgefühl und Schwächeanfälle auslösen. Alkoholkonsum sollte gering gehalten werden.

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung sowie einer Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.

Essen und Trinken

Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor dem Trinken, Zähneputzen und vor der Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.

Milch ist in der Regel nicht pasteurisiert und sollte ebenfalls abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser weiterverarbeiten. Milchprodukte aus ungekochter Milch am besten vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch, rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden. 

Impfungen

Titel Besondere Vorsichtsmaßnahmen Gesundheitszeugnis erforderlich
Essen & Trinken - -
Malaria 4 -
Typhus & Polio 3 -
Cholera 2 -
Gelbfieber 1 -

Anmerkungen Impfungen

[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von 15 Tagen nach Aufenthalt in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen wollen und über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Transitreisende, die in Kolumbien den Flughafen nicht verlassen. 
Eine Schutzimpfung gegen Gelbfieber wird Reisenden empfohlen, die die folgenden Departamentos unterhalb von 2300 m besuchen: Amazonas, Antioquia, Arauca, Atlántico, Bolivar, Boyacá, Caldas, Caquetá, Casanare, Cauca, Cesar, Córdoba, Cundinamarca, Guainía, Guaviare, Huila, Magdalena, Meta, Norte de Santander, Putumayo, Quindio, Riasaralda, San Andrés, Providencia, Santander, Sucre, Tolima, Vaupés und Vichada sowie Cauca, Nariño und Valle de Cauca, dem zentralen und südlichen Choco Department und den Städten von Barranquilla, Cali, Cartagena und Medellín sowie die Städte von Acandí, Juradó, Riosucio und Unguía im Department Choco, den Städten von Albania, Barrancas, Dibulla, Distracción, El Molino, Fonseca, Hatonuevo, La Jagua del Pilar, Maicao, Manaure, Riohacha, San Juan del Cesar, Urumita und Villanueva im La Guajira Department.

[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist für die Einreise nach Kolumbien nicht erforderlich, das Risiko einer Infektion ist jedoch nicht auszuschließen. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Reiseantritt ärztlichen Rat einzuholen.

[3] Typhus kommt vor, Poliomyelitis nicht. Eine Typhusimpfung wird bei Rucksackreisen und Langzeitaufenthalten empfohlen.

[4] Geringes Malariarisiko besteht ganzjährig unter 1.600 m Höhe im ganzen Land. Vorherrschend ist die weniger gefährliche Malariaform Plasmodium vivax (60%). Die gefährlichere Malariaform Plasmodium falciparum soll sowohl chloroquin- als auch sulfadoxin-pyrimethamin-resistent sein.

Gesundheitszeugnis

Obwohl eine Masernimpfung offiziell keine Einreisebedingung ist, müssen Reisende damit rechnen, dass sie beim Grenzübertritt doch gefordert wird.

Ausländer, die eine Genehmigung zum Dauer- oder Langzeitaufenthalt beantragen, benötigen ein Certificado de Salud sowie einen negativen HIV-Test in spanischer Sprache. Mitgebrachte Bescheinigungen werden in der Regel anerkannt.

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.

Chikungunya kommt vor. Ein Impfschutz ist nicht möglich. Als Vorsorgemaßnahme wird ein möglichst effizienter Schutz gegen Insektenstiche empfohlen.

Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit und besonders in Tolima, sowie entlang der Atlantikküste, im Magdalena- und Caucaflusstal, Putumayo und den Cordillera Oriental-Ausläufern vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz. 

Fleckfieber kommt vor allem in Slums im kühlen Hochland vor. Das Fieber wird durch Kleiderläuse ausgelöst. Um sich zu schützen, sollte man regelmäßige Körper- und Kleiderhygiene betreiben. Nur in seltenen Fällen sollte eine Impfung erwogen werden.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen. 

HIV/Aids ist eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.

Keuchhusten (Pertussis) kommt in vielen Regionen endemisch vor. Reisende sollten ihren Impfschutz bzw. eine mögliche Immunität durch eine schon erfolgte Erkrankung überprüfen.

Leishmaniose kommt landesweit vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Das Zika-Virus wird durch Stechmücken auf den Menschen übertragen und Infektionen in den Regionen haben zugenommen. Zu den Symptomen gehören u.a. Fieber, Gelenkschmerzen und eine Bindehautentzündung. Häufig bleibt die Infektion unbemerkt oder verläuft nur mit milden Symptomen. Bisher
dokumentierte, vereinzelte Todesfälle standen überwiegend mit anderen Vorerkrankungen in Zusammenhang. Das Auswärtige Amt rät Schwangeren von nicht zwingend notwendigen Reisen in Gebiete mit aktuellen Zika-Ausbrüchen
ab, weil das Virus im Verdacht steht, bei Ungeborenen Mikrozephalie zu verursachen.
Es existiert weder eine Impfung noch eine medikamentöse Prophylaxe.
Eine konsequente Einhaltung persönlicher Mückenschutzmaßnahmen wird empfohlen.

Pass- und Visabestimmungen

Notwendige Einreisedokumente

Titel Pass erforderlich Visum erforderlich Rückflugticket erforderlich
Türkei Ja Nein/1 Ja
Andere EU-Länder Ja 1 Ja
Schweiz Ja Nein/1 Ja
Österreich Ja Nein/1 Ja
Deutschland Ja Nein/1 Ja

Reisepassinformationen

Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss während des visumfreien Aufenthalts gültig und in gutem Zustand sein. Der Reisepass sollte dennoch 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein, weil Grenzbeamte individuell über die Einreisebedingungen entscheiden dürfen. Bei visumpflichtigen Aufenthalten muss der Reisepass zum Zeitpunkt der Visumbeantragung noch mindestens 6 Monate gültig sein und über mindestens eine freie Seite verfügen.

 
Hinweis: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Deutsche Reisende benötigen für die Einreise nach Deutschland einen mindestens gültigen Reisepass / Personalausweis. Bei Transit über Drittländer wird grundsätzlich ein Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten empfohlen.

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen (es zählt das Datum des Einreisestempels der Einwanderungsbehörde „Migració Colombia“. Eine kostenpflichtige Verlängerung um weitere 90 Tage ist möglich. Maximaler Aufenthalt pro Kalenderjahr 180 Tage.:

EU-Länder, Schweiz und Türkei.

[1] Für Geschäftsreisen, Arbeits- und Studienaufenthalte besteht generelle Visumpflicht für Staatsangehörige aller Länder. Sofern eine Reise nicht ausschließlich touristischen Zwecken dient (z.B. Geschäftsreise mit Besprechungsterminen), sollte vor Abreise mit der zuständigen konsularischen Vertretung geklärt werden, ob ein Visum nötig ist.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung: Allein reisende Minderjährige (unter 18 Jahren), die (auch) die kolumbianische Staatsangehörigkeit haben, müssen eine beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten in spanischer Sprache mit sich führen. Bei Reisen mit nur einem Elternteil/Sorgeberechtigen sollte eine solche Erklärung des anderen Elternteils/Sorgeberechtigten vorliegen.

Kolumbianische Minderjährige (unter 18 Jahren) oder ausländische Minderjährige mit Wohnsitz in Kolumbien, die aus Kolumbien ausreisen, benötigen eine notariell beglaubigte Zustimmung beider Eltern/Sorgeberechtigten, wenn sie alleine reisen, und die notariell beglaubigte Zustimmung des fehlenden Elternteils/Sorgeberechtigten, wenn sie mit einem Elternteil/Sorgeberechtigten reisen.

Empfehlenswert ist bei Reisen mit Minderjährigen eine vorherige Rücksprache mit der Botschaft bezüglich der Ausreisevorschriften. Die Verwandtschaft mit dem minderjährigen Kind muss z.B. mit einer Geburtsurkunde des Kindes nachgewiesen werden. 

 

Bearbeitungsdauer

Je nach Visum 6-8 Wochen. Telefonische Terminabsprache zur Visumerteilung ist erwünscht.

Gültigkeit

Arbeitsvisa richten sich nach der Länge des Arbeitsvertrages, Geschäftsvisa und alle übrigen Visa je nach Vereinbarung, generell werden sie für max. 2 Jahre ausgestellt, Verlängerungen sind jedoch vor Ort möglich.

Aufenthaltsverlängerung

Aufenthaltsverlängerungen müssen rechtzeitig bei der Migración Colombia beantragt werden. Dies ist gebührenpflichtig.

Visaarten und Kosten

Geschäfts-, Journalisten-, Studenten- und Arbeitsvisa sowie Visa für Aufenthalte für medizinische Behandlung und andere Sonderzwecke.

Kosten

Unterschiedlich, je nach Nationalität und Visumart. Auskunft erteilen die konsularischen Vertretungen.

Antrag erforderlich

Unterschiedlich, abhängig von der Visumart und Länge des Aufenthalts. I. d. R.:
(a) 1 Antragsformular (diese müssen online ausgefüllt werden).
(b) 2 aktuelle Passfotos.
(c) Reisepass, der bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig ist und mind. 2 freie Seiten enthält sowie Kopien der Seite mit den persönlichen Daten sowie aller Seiten, die kolumbianische Visa bzw. Ein-/Ausreisestempel enthalten.

Je nach Reisezweck und -dauer sind weitere Unterlagen erforderlich.

Übersetzung der oben genannten Dokumente ins Spanische von einem vereidigten Übersetzer, der in dem jeweiligen Konsulat registriert ist, sowie Beglaubigung durch Apostille.

Geld

Geldwechsel

Der Wechselkurs ist i. Allg. an der karibischen Küste günstiger als in Bogotá, Medellín oder Cali. Am gebräuchlichsten sind US-Dollar, die man in Hotels, Banken, Geschäften, Reisebüros und Wechselstuben (Öffnungszeiten der Wechselstuben: Mo-Fr von 09.00-16.00 Uhr, Sa von 09.00-12.00 Uhr) umtauschen kann; überall wird eine Gebühr berechnet. Jedoch tauschen nicht alle Banken Dollar, und normalerweise gibt es für den Tausch von Fremdwährungen zeitliche Beschränkungen. Es können auch Euro umgetauscht werden. Es ist verboten, bei nicht anerkannten Händlern Geld zu wechseln.

Währung

1 Kolumbianischer Peso = 100 Centavos. Währungskürzel: $, COP (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 50.000, 20.000, 10.000, 5.000, 2.000 und 1.000 Pesos im Umlauf. Münzen im Wert von 1000 (wird aktuell nicht mehr geprägt), 500, 200 und 100 Pesos. Die 20- und 10-Pesos-Münzen sind noch im Umlauf, werden aber nicht mehr geprägt.

Achtung: In Kolumbien sind viele falsche US$-Geldscheine im Umlauf.

Devisenbestimmungen

Unbeschränkte Ein- und Ausfuhr der Landes- und von Fremdwährungen; Deklarationspflicht ab einem Gegenwert von 10.000 US$, Deklarationsempfehlung auch bei kleineren Beträgen. Ausfuhr der Landeswährung und von Fremdwährungen ist auf den bei der Einreise deklarierten Betrag beschränkt, darf aber den Gegenwert von 10.000 US$ nicht überschreiten.

Kreditkarten

Die meisten Hotels, Restaurants und Geschäfte akzeptieren internationale Kreditkarten, besonders Mastercard und Visa. American Express und Diners Club werden nur an den exklusivsten Orten akzeptiert. An einigen Geldautomaten kann mit Kreditkarte Bargeld abgehoben werden, manche Automaten sind sehr veraltet und behalten die Karte ein. Eine Ersatzkarte wird bei Reisen empfohlen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Reiseschecks

Reiseschecks werden in Kolumbien in der Regel nicht akzeptiert. 

Öffnungszeiten der Bank

Mo-Fr 09.00-15.00 Uhr. Einige Banken bieten auch verlängerte Öffnungszeiten, einschließlich nachts und am Wochenende an. Am letzten Tag eines jeden Monats endet die Öffnungszeit um 12.00 Uhr. In der Karwoche und zum Jahreswechsel gibt es Beschränkungen. In der Mittagszeit sind die Banken oft gut besucht. Jedoch wird empfohlen, sich trotz längerer Wartezeit, die belebteren Tageszeiten zu Abhebungszwecken auszusuchen.

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel dürfen zollfrei nach Kolumbien eingeführt werden (Personen ab 18 J.):

200 Zigaretten und 50 Zigarren und 250 g Tabak;
2 Flaschen alkoholische Getränke;
Parfüm und Eau de Toilette für den persönlichen Gebrauch (nur Frauen).

Geschenke und persönliche Gegenstände bis zu einem Gegenwert von 2000 US$ (Minderjährige: 1000 US$).

Verbotene Importe

Kriegsspielzeug, Schusswaffen, chemische, biologische und nukleare Waffen, Atommüll und Giftmüll, Geräte und Produkte, die Stoffe enthalten, die die Ozonschicht abbauen, bestimmte Kühlschränke und Gefriergeräte, bestimmte gebrauchte biomedizinische Geräte, exotische oder invasive Tierarten, bestimmte Pestizide, Pflanzen jeglicher Art und deren Erzeugnisse.

Exportbestimmungen

Für die Ausfuhr von Smaragden und anderen Edelsteinen sowie Gegenständen aus Gold oder Platin ist eine Quittung erforderlich, die den Kauf bestätigt. Original-Kulturgüter unterliegen einem Ausfuhrverbot.

Quellenangaben
  • DuMont Die Welt - Atlas mit Länderlexikon, DuMont Reiseverlag, 2015-04
  • Kolumbien - Reise- und Sicherheitshinweise, Auswärtiges Amt, Stand - 06.03.2024 (Unverändert gültig seit: 28.01.2024)
    Haftungsausschluss: Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
  • Der Reiseführer, Columbus Travel Media Ltd., Stand - 06.03.2024 (Unverändert gültig seit: 28.01.2024)
    Information: Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger werden mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel Media veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr.
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