Länderinformationen

Bereiten Sie sich auf Ihre Reise vor und genießen Sie die Vorfreude! An dieser Stelle finden Sie ausführliche Informationen zu Ihrem Reiseziel, wichtige Hinweise zur reisemedizinischen Vorsorge sowie aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.


Aruba

Steckbrief

Aruba - Fakten

Fläche 178 km2
Hauptstadt Oranjestad
Bevölkerung 106.739
Sprache Niederländisch
Staatsoberhaupt Willem-Alexander
Regierungschef Evelyn Wever-Croes
Währung Aruba-Florin
Zeitzone Atlantic Standard Time Zone, UTC-4
Kfz-Länderkennzeichen ABW
ISO-3166 AW, ABW
Internet-TLD .aw
Landesvorwahl +297
Website http://www.aruba.com/

Geographie

Die westlichste und kleinste der ABC-Inseln mit tropisch-maritimem Klima zeichnet sich durch lange weiße Sandstrände und interessante Felsformationen aus. Der Hooiberg mit 168 m ist von überall auf der Insel sichtbar, jedoch ist die höchste Erhebung der Jamanota mit 188 m. Sonst ist Aruba überwiegend flach, etwa 30 km lang und 9 km breit.

Politik und Bevölkerung

Die Insel ist Teil des Königreichs der Niederlande, genießt jedoch Autonomie: Der niederländische König wird durch einen Gouverneur vertreten. Die Einwohner haben überwiegend Caquetio-indianische, afrikanische und europäische Wurzeln. Obwohl nicht mehr viele Ureinwohner auf der Insel leben, ist die Caquetio-indianische Kultur auf Aruba stärker vertreten als auf den meisten karibischen Inseln. Mit etwa 75% gehören die meisten Arubianer der römisch-katholischen Kirche an. Die offiziellen Sprachen sind Niederländisch und seit 2003 Papiamento, eine kreolische Sprache mit Einflüssen aus dem Portugiesischen, Niederländischen, Spanischen sowie aus westafrikanischen Sprachen.

Geschichte

Die ersten Einwohner Arubas waren vermutlich Ureinwohner aus dem Nordwesten Venezuelas. Früheste archäologische Funde datieren auf etwa 1000 n. Chr. 1499 besiedelten Spanier die Insel, 1636 wurde sie von den Niederlanden erworben. Aufgrund der Goldvorkommen wurde Aruba Anfang des 19. Jahrhunderts wirtschaftlich interessant. 1986 erlangte die Insel Autonomie innerhalb des Königreichs der Niederlande.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger

Das Königreich der Niederlande besteht aus den Niederlanden und den Ländern Curação, St. Maarten und Aruba, sowie den besonderen Gemeinden der Niederlande, Bonaire, St. Eustatius und Saba (Karibischer Teil der Niederlande).
Das Generalkonsulat Amsterdam ist die zuständige konsularische Vertretung, auch für den karibischen Teil der Niederlande.
In Oranjestad, Aruba und in Willemstad, Curação gibt es deutsche Honorarkonsuln, an die sich Reisende in Notfällen wenden können.

Es gibt in den Niederlanden ein sehr dichtes Eisenbahn- und Busnetz sowie guten lokalen öffentlichen Nahverkehr. In Amsterdam und Rotterdam gibt es außerdem ein U-Bahnnetz. Als Routenplaner kann zum Beispiel 9292.nl genutzt werden.

In den meisten Hotels sowie an Bahnhöfen und touristisch stark frequentierten Standorten können Fahrräder angemietet werden. Viele Einkaufszentren und öffentliche Gebäude verfügen über überwachte Abstellmöglichkeiten. Bei Unfällen mit Radfahrern und Fußgängern haftet grundsätzlich der Autofahrer, unabhängig von der Schuldfrage.

Die Promillegrenze beträgt 0,5; für Fahranfänger in den ersten fünf Jahren 0,2.
Gelbe Markierungen an Bordsteinkanten bedeuten Parkverbot, bei blauen ist Parken mit Parkscheibe gestattet.

Bußgeld- und Gebührenzahlungen werden in den Niederlanden sehr streng kontrolliert. Es muss damit gerechnet werden, dass nichtgezahlte Bußgelder oder Gebühren bei einer späteren Wiedereinreise in die Niederlande geahndet werden. Die Polizei kann bei noch offenen Forderungen das Fahrzeug beschlagnahmen, wenn es durch den Kostenschuldner gefahren wird, auch wenn dieser nur Fahrer und nicht Eigentümer des Fahrzeugs ist. Darüber hinaus können Kostenschuldner z. B. bei der Einreisekontrolle auf dem Flughafen Schiphol bis zur Zahlung der ausstehenden Beträge in Polizeigewahrsam genommen werden.

Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten, die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für.

Anders als häufig angenommen, sind in den Niederlanden alle Drogen verboten. Lediglich der an strenge Auflagen geknüpfte Verkauf von höchstens fünf Gramm Cannabis (Marihuana/Haschisch) in "Coffeeshops" und der Besitz von höchstens fünf Gramm Cannabis zum Eigenverbrauch werden nicht strafrechtlich verfolgt. Darüber hinaus sind in den Niederlanden Handel (Import/Export), Verkauf, Herstellung und Besitz sowohl von Cannabis als auch von harten Drogen strafbar. Ferner gibt es in Amsterdam, Rotterdam und Den Haag örtlich gekennzeichnete Verbote, Drogen im Freien zu konsumieren. Bei Zuwiderhandlungen können Geldbußen verhängt werden, die in der Stadt Den Haag 95 EUR betragen.

Realistische Imitationen von Feuerwaffen sind in den Niederlanden verboten.

Pfefferspray, Tränengas und CO-Gas gelten als wehrlosmachende Gase und sind verbotene Waffen im Sinne des niederländischen Waffengesetzes. Deren Mitführen und Gebrauch ist daher verboten und wird mit hohen Geldbußen oder Freiheitsstrafe geahndet.

Zahlungsmittel ist der EUR. Auf den karibischen Inseln sind USD das Hauptzahlungsmittel.

Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich. Kartenzahlung wird an vielen Orten bevorzugt, teilweise ist es die einzige Möglichkeit.

In der Karibik gelegenen Gebieten der Niederlande können ganzjährig Chikungunyafieber, Denguefieber und Zikavirus-Infektionen auftreten.

  • Schützen Sie sich insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung, siehe Schutz vor Insekten.
  • Es gibt eine Impfung gegen Denguefieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.

Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können in der Karibik gelegenen Gebieten Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Unbestimmte Reisedurchfälle treten häufig auf. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E) und Typhus können auch Reisende betreffen.

  • Beachten Sie bei Reisen in die Karibik unsere grundlegenden Hygienehinweise.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten.

Durch sexuelle Kontakte können neben klassischen Geschlechtskrankheiten wie Syphillis oder Gonorrhoe in den Niederlanden wie auch in der Karibik bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis) übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.

Ciguatera ist eine Erkrankung, die durch Konsum von vergiftetem Fisch auf den karibischen Inseln entsteht.

  • Verzichten Sie auf den Verzehr von Seefischen und Meeresfrüchten.

Intensive Sonneneinstrahlung kann insbesondere in der Karibik zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.

  • Informieren Sie sich über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.

Reisen ans Meer in der Karibik können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie Wurminfektionen. Tauchen erfordert besondere Vorsicht.

  • Beachten Sie Warnungen lokaler Behörden.
  • Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden.
  • Machen Sie sich vor einem Tauchurlaub mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut und lassen Sie sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten und untersuchen. Beachten Sie unsere Informationen zum Tauchen.

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger

Reisewarnung

Überblick

Stand - Wed, 27 Dec 2023 11:30:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Tue, 02 Jan 2024 10:06:00 +0100)

Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen

Einschließlich Niederländische Überseegebiete

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Sicherheit

Terrorismus

Die Niederlande haben die Terrorwarnstufe von drei auf vier („substantial") von insgesamt fünf möglichen Stufen angehoben. Das bedeutet, dass die Möglichkeit eines terroristischen Anschlags in den Niederlanden derzeit als "real" eingestuft wird. Wo nötig, wurden zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen ergriffen. Das neue Bedrohungsbild ermöglicht es auch der Polizei, den Gemeinden und den Ministerien, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen. Weitere Informationen erteilen die zuständigen Behörden.

Kriminalität

Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl kommt insbesondere in den Großstädten vor.
In der Vergangenheit haben Betrüger in Amsterdam von Touristen finanzielle Hilfen erbeten, um nach einem angeblichen Diebstahl zumindest Fahrtkosten bestreiten zu können; siehe auch Hinweise der deutschen Auslandsvertretungen in den Niederlanden zu Warnung vor Trickbetrügern.

In den niederländischen Überseegebieten in der Karibik kommen neben Diebstählen und anderer Kleinkriminalität auch Überfälle (auf der Straße und an Stränden) vor, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments. 
  • Seien Sie vor allem an von Touristen stark frequentierten Orten in Großstädten, an Flughäfen und Bahnhöfen sowie auch in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Vermeiden Sie in der Karibik Aufenthalte in abgelegenen Gegenden einschließlich Stränden nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Führen Sie wichtige Dokumente (Flugticket, Reisepass) stets nur in Fotokopie mit und hinterlegen Sie die Originale im Hotelsafe.
  • Lassen Sie sich aufgrund der zunehmenden Drogenproblematik nicht auf Bitten Dritter ein, für diese etwas zu transportieren.
  • Lassen Sie bei Hilfsersuchen Unbekannter Skepsis walten und vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch.

Natur und Klima

Es herrscht gemäßigtes Seeklima, in den Überseegebieten tropisches bzw. subtropisches Klima.

In der Karibik ist von Juni bis Ende November Wirbelsturmsaison. In dieser Zeit ist mit Tropenstürmen und intensiven Regenfällen zu rechnen.

Die karibischen Inseln der Niederlande und insbesondere Aruba liegen in einer seismisch aktiven Zone, so dass es zu Erd- und Seebeben kommen kann.

Reiseinfos

Zuständige Auslandsvertretung

Das Königreich der Niederlande besteht aus den Niederlanden und den Ländern Curação, St. Maarten und Aruba, sowie den besonderen Gemeinden der Niederlande, Bonaire, St. Eustatius und Saba (Karibischer Teil der Niederlande).
Das Generalkonsulat Amsterdam ist die zuständige konsularische Vertretung, auch für den karibischen Teil der Niederlande.
In Oranjestad, Aruba und in Willemstad, Curação gibt es deutsche Honorarkonsuln, an die sich Reisende in Notfällen wenden können.

Infrastruktur/Verkehr

Es gibt in den Niederlanden ein sehr dichtes Eisenbahn- und Busnetz sowie guten lokalen öffentlichen Nahverkehr. In Amsterdam und Rotterdam gibt es außerdem ein U-Bahnnetz. Als Routenplaner kann zum Beispiel 9292.nl genutzt werden.

In den meisten Hotels sowie an Bahnhöfen und touristisch stark frequentierten Standorten können Fahrräder angemietet werden. Viele Einkaufszentren und öffentliche Gebäude verfügen über überwachte Abstellmöglichkeiten. Bei Unfällen mit Radfahrern und Fußgängern haftet grundsätzlich der Autofahrer, unabhängig von der Schuldfrage.

Die Promillegrenze beträgt 0,5; für Fahranfänger in den ersten fünf Jahren 0,2.
Gelbe Markierungen an Bordsteinkanten bedeuten Parkverbot, bei blauen ist Parken mit Parkscheibe gestattet.

Bußgeld- und Gebührenzahlungen werden in den Niederlanden sehr streng kontrolliert. Es muss damit gerechnet werden, dass nichtgezahlte Bußgelder oder Gebühren bei einer späteren Wiedereinreise in die Niederlande geahndet werden. Die Polizei kann bei noch offenen Forderungen das Fahrzeug beschlagnahmen, wenn es durch den Kostenschuldner gefahren wird, auch wenn dieser nur Fahrer und nicht Eigentümer des Fahrzeugs ist. Darüber hinaus können Kostenschuldner z. B. bei der Einreisekontrolle auf dem Flughafen Schiphol bis zur Zahlung der ausstehenden Beträge in Polizeigewahrsam genommen werden.

Führerschein

Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

LGBTIQ

Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten, die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.

Rechtliche Besonderheiten

Anders als häufig angenommen, sind in den Niederlanden alle Drogen verboten. Lediglich der an strenge Auflagen geknüpfte Verkauf von höchstens fünf Gramm Cannabis (Marihuana/Haschisch) in „Coffeeshops" und der Besitz von höchstens fünf Gramm Cannabis zum Eigenverbrauch werden nicht strafrechtlich verfolgt. Darüber hinaus sind in den Niederlanden Handel (Import/Export), Verkauf, Herstellung und Besitz sowohl von Cannabis als auch von harten Drogen strafbar. Ferner gibt es in Amsterdam, Rotterdam und Den Haag örtlich gekennzeichnete Verbote, Drogen im Freien zu konsumieren. Bei Zuwiderhandlungen können Geldbußen verhängt werden, die in der Stadt Den Haag z.B. 95  EUR betragen.

Realistische Imitationen von Feuerwaffen sind in den Niederlanden verboten.

Pfefferspray, Tränengas und CO2-Gas gelten als wehrlosmachende Gase und sind verbotene Waffen im Sinne des niederländischen Waffengesetzes. Deren Mitführen und Gebrauch ist daher verboten und wird mit hohen Geldbußen oder Freiheitsstrafe geahndet.

Geld/Kreditkarten

Zahlungsmittel ist der EUR. Auf den karibischen Inseln sind USD das Hauptzahlungsmittel.

Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich. Kartenzahlung wird an vielen Orten bevorzugt, teilweise ist es die einzige Möglichkeit.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise können sich ändern. Bitte informieren Sie sich bei offiziellen Stellen der Niederlande sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise in die Niederlande (Teil des Königreichs in Europa) ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Die Niederlande sind Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.

Karibische Teile der Niederlande

Für die überseeischen Länder des Königreichs – Aruba, Curação und St. Maarten – sowie für die besonderen Gemeinden der Niederlande Bonaire, St. Eustatius und Saba (karibischer Teil der Niederlande) gelten nicht die gleichen Einreisebestimmungen wie für die Niederlande.

Reisende (ohne die Absicht, Arbeit aufzunehmen) müssen einen gültigen Reisepass, vorläufigen Reisepass oder Kinderreisepass mit sich führen.
Grundsätzlich können Grenzbeamte verlangen, dass das Reisedokument noch für weitere sechs Monate nach der geplanten Ausreise gültig ist. Die Einreise mit dem Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis ist nicht möglich.
Für Reisen nach Aruba und Curaçao wird eine digitale Einreisekarte benötigt. Ausführliche Informationen bietet Online-Einreisekarte (ED-Card) für Aruba und unter Online ED Card für Curaçao.
Für die anderen Inseln gibt es bisher keine Änderungen der bisherigen Einreisevorschriften.

Über ggf. weitere Einreisebestimmungen, wie z.B. Erfordernis eines Rück- oder Weiterflugtickets sowie Nachweis ausreichender finanzieller Mittel informieren die jeweiligen Auslandsvertretungen, wie die Botschaft der Niederlande in Berlin.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Waren in die Niederlande unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keine Warenkontrollen durchzuführen, schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.

Heimtiere

Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Gesundheit

Impfschutz

Pflichtimpfungen:

Für die direkte Einreise aus Deutschland in die Niederlande sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

In Aruba, Curaçao, St. Maarten und Bonaire müssen alle Personen ab einem Alter von 9 Monaten, die aus einem Gelbfiebergebiet einreisen, eine Gelbfieberimpfung nachweisen. In St. Eustatius ist eine Gelbfieberimpfung ab dem Alter von 6 Monaten vorgeschrieben. In Aruba, Curaçao und Bonaire gelten diese Vorschriften auch für Reisende, die sich 12 Stunden oder länger im Transit eines Gelbfiebergebiets aufgehalten haben. Für Saba besteht keine Impfpflicht für Gelbfieber.

Reiseimpfungen:

Nach individueller Indikation wird für die Niederlande eine Impfung gegen Hepatitis B empfohlen.

Für Aruba, Curaçao und St. Maarten sowie die besonderen Gemeinden Bonaire, St. Eustatius und Saba sind Impfungen gegen Hepatitis A und Hepatitis B empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Denguefieber, Typhus und Tollwut angeraten.

Standardimpfungen:

Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des RKI auf dem aktuellen Stand befinden.

 

Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen

In der Karibik gelegenen Gebieten der Niederlande können ganzjährig Chikungunyafieber, Denguefieber und Zikavirus-Infektionen auftreten.

  • Schützen Sie sich insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung, siehe Schutz vor Insekten.
  • Es gibt eine Impfung gegen Denguefieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.

Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene

Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können in der Karibik gelegenen Gebieten Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Unbestimmte Reisedurchfälle treten häufig auf. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E) und Typhus können auch Reisende betreffen.

  • Beachten Sie bei Reisen in die Karibik unsere grundlegenden Hygienehinweise.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten.

Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen

Durch sexuelle Kontakte können neben klassischen Geschlechtskrankheiten wie Syphillis oder Gonorrhoe in den Niederlanden wie auch in der Karibik bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis) übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.

Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen

Ciguatera ist eine Erkrankung, die durch Konsum von vergiftetem Fisch auf den karibischen Inseln entsteht.

  • Verzichten Sie auf den Verzehr von Seefischen und Meeresfrüchten.

Weitere Gesundheitsgefahren

Intensive Sonneneinstrahlung kann insbesondere in der Karibik zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.

  • Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.

Reisen ans Meer in der Karibik können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen. Tauchen erfordert besondere Vorsicht.

  • Beachten Sie Warnungen lokaler Behörden.
  • Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden.
  • Machen Sie sich vor einem Tauchurlaub mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut und lassen Sie sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten und untersuchen. Beachten Sie unsere Informationen zum Tauchen.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Es gibt ausgezeichnete medizinische Einrichtungen, und in vielen Hotels gibt es einen Bereitschaftsarzt.

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung und Reiserückholversicherung wird empfohlen.

Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

Impfungen

Titel Besondere Vorsichtsmaßnahmen Gesundheitszeugnis erforderlich
Typhus & Polio 2 -
Cholera Nein -
Gelbfieber 1 -
Essen & Trinken 3 -
Malaria Nein -

Anmerkungen Impfungen

[1]: Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die über 8 Monate alt sind und aus einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete kommen. Dies gilt auch für Reisende, die sich 12 Stunden oder länger im Transit in einem Infektionsgebiet aufgehalten haben.

[2]: Typhus kann vorkommen, Poliomyelitis nicht. Eine Typhusimpfung wird bei Rucksackreisen und Langzeitaufenthalten empfohlen.

[3]: Leitungswasser wird aus einer Meerwasserentsalzungsanlage gewonnen und ist im Allgemeinen unbedenklich. Milch ist pasteurisiert; Milchprodukte sind daher ebenso zum Verzehr geeignet wie einheimisches Fleisch, Geflügel, Meeresfrüchte, Obst und Gemüse. Vorsichtsmaßnahmen werden dennoch angeraten. Beim Verzehr von Riff-Fischen und Meeresfrüchten, die als Delikatessen in Speiserestaurants angeboten werden, ist wegen möglicher Algenvergiftung Vorsicht geboten.

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden. 

Bilharziose-Erreger kommen landesweit in Teichen und Flüssen vor. Das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

Chikungunya kommt vor. Es wird deshalb ein ausreichender Schutz gegen Mücken empfohlen. 

Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit vor. Es empfiehlt isch ein wirksamer Mückenschutz.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

HIV/Aids ist eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen. 

Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Das Zika-Virus wird durch Stechmücken auf den Menschen übertragen. Zu den Symptomen gehören u.a. Fieber, Gelenkschmerzen und eine Bindehautentzündung. Häufig bleibt die Infektion unbemerkt oder verläuft nur mit milden Symptomen. Bisher dokumentierte, vereinzelte Todesfälle standen überwiegend mit anderen Vorerkrankungen in Zusammenhang. Das Auswärtige Amt rät Schwangeren von nicht zwingend notwendigen Reisen in Gebiete mit aktuellen Zika-Ausbrüchen ab, weil das Virus bei Ungeborenen Mikrozephalie zu verursachen.
Es existiert weder eine Impfung noch eine medikamentöse Prophylaxe. Eine konsequente Einhaltung persönlicher Mückenschutzmaßnahmen wird empfohlen.

Pass- und Visabestimmungen

Notwendige Einreisedokumente

Titel Pass erforderlich Visum erforderlich Rückflugticket erforderlich
Deutschland Ja Nein Ja
Österreich Ja Nein Ja
Schweiz Ja Nein Ja
Andere EU-Länder Ja Nein Ja
Türkei Ja 1 Ja

Reisepassinformationen

Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss während des visumfreien Aufenthalts gültig sein und innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein. Hinweis: Dennoch können Grenzbeamte verlangen, dass das Reisedokument noch für weitere sechs Monate nach der geplanten Ausreise gültig ist. Bei visumpflichtigen Aufenthalten muss der Reisepass bei der Ausreise noch mindestens 3 Monate gültig sein und über mindestens zwei freie Seite verfügen.

 

Achtung: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Deutsche Reisende benötigen für die Einreise nach Deutschland einen mindestens gültigen Reisepass / Personalausweis. Bei Transit über Drittländer wird grundsätzlich ein Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten empfohlen.

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen Aufenthalt:
 
(a) Deutschland, Österreich, die Schweiz und alle anderen Schengen-Länder für einen Aufenthalt in Aruba bis zu 180 Tage Gesamtaufenthaltsdauer in einem Zeitraum von 365 Tagen.
 
(b) EU-Länder und die Schweiz für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen pro Einreise und bis zu 90 Tage Gesamtaufenthaltsdauer bei Besuchen von mehreren karibischen Inseln der Niederlande in einem Zeitraum von 180 Tagen.
 
(c) [1] Türkische Staatsbürger mit einem Schengen-Visum, das mehrere Einreisen gestattet, oder mit einem gültigen Aufenthaltstitel oder mit einer vorläufigen Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen pro Einreise und bis zu 90 Tage Gesamtaufenthaltsdauer in einem Zeitraum von 180 Tagen.

Achtung: Allen Reisenden, die als Touristen nach Aruba einreisen, wird empfohlen online bis zu 48 Stunden vor Abreise die Embarkation-Disembarkation Card (ED-Card) ausfüllen. Reisende, die ohne ED Card nach Aruba fliegen, müssen das Ausfüllen der ED Card im Flugzeug nachholen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden). Achtung: Bei Einreise über die USA bitte die Einreisebestimmungen der USA beachten.

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
 

Einreise mit Haustieren

Für Katzen, Hunde, Papageien und Sittiche wird ein maximal 14 Tage altes Gesundheitszeugnis des Herkunftslands benötigt, das bescheinigt, dass das Tier gesund ist. Hunde und Katzen benötigen zusätzlich ein Tollwutimpfzertifikat. Die Tollwutimpfung sollte mindestens 30 Tage, jedoch nicht länger als 1 Jahr vor der Ankunft vorgenommen worden sein.

Hunde, Katzen, Affen und Papageien aus Südamerika dürfen nicht nach Aruba verbracht werden. Auch die Durchreise von Hunden und Katzen aus Südamerika ist untersagt.

Anmerkung: Hotels akzeptieren i.d.R. keine Haustiere.

Bearbeitungsdauer

In der Regel maximal 1 Woche.

Gültigkeit

Das Kurzzeitvisum ist 6 Monate gültig und erlaubt mehrfache Einreisen. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 30 Tage pro Einreise. Die maximale Gesamtaufenthaltsdauer beträgt beim Insel-Hopping 90 Tage. 

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die Passagiere auf Kreuzfahrtschiffen sind und die innerhalb von 24 Stunden in ein Drittland weiterreisen, über gültige Papiere für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum. 

Ein visumfreier Flughafentransit ist nur zwischen 07:00-23:00 Uhr möglich. Übernachtungen sind nicht gestattet.

Visaarten und Kosten

Es gibt ein gemeinsames karibisches Visum für alle in der Karibik gelegenen Teile des Königreichs der Niederlande (Inseln Aruba, Curaçao und Sint Maarten sowie Bonaire, Sint Eustatius und Saba):

- Visum für einen kurzen Aufenthalt von max. 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen. (Beispiel für einen maximalen Aufenthalt: erlaubt sind 30 aufeinanderfolgende Tage Aufenthalt in Aruba, Curaçao oder in Sint Maarten und 90 aufeinanderfolgende Tage in Bonaire, Saba und in St. Eustatius)

- Visum für einen Aufenthalt von über 90 Tagen. 

Kosten

Türkische Antragsteller: Karibisches Visum (für einen Aufenthalt von max. 30 Tagen, mehrfache Einreise): 80 €.

Antrag erforderlich

(a) ein ausgefülltes Antragsformular.

(b) ein aktuelles farbiges Passbild.

(c) Nachweis über ein gebuchtes Rückreiseticket.

(d) Unterkunftsnachweis.

(e) Reisepass, der noch 3 Monate über die Gültigkeit des Visums hinaus gültig ist, plus Kopie der relevanten Seiten.

(f) Erklärung eines Bürgen, dass es sich um einen Familienbesuch handelt oder dass der Antragsteller eine Einladung eines Einwohners oder einer Organisation erhalten hat.

(g) Nachweis über ausreichende Geldmittel, um den Aufenthalt und ggf. die Rückreise finanzieren zu können.

(h) Ggf. Nachweis über eine Aufenthaltserlaubnis für ein Schengen-Land, Großbritannien, Irland (Rep.), Kanada oder die USA.

(i) Auslandskrankenversicherung mit einer Deckung von mindestens 15.000 US$.

(j) Minderjährige: Geburtsurkunde und Nachweis über Elternschaft / Erziehungsberechtigung der mitreisenden Erwachsenen. Alleinreisende Minderjährige: Notariell beglaubigte Reiseerlaubnis der nicht mitreisenden Elternteile / Erziehungsberechtigten. 

Geld

Geldwechsel

Der US-Dollar ist gängiges Zahlungsmittel. Andere Fremdwährungen können in Banken gewechselt werden. In Oranjestad gibt es Bankautomaten, an denen Bargeld in der Landeswährung abgehoben werden kann. Aruba-Florins können nur innerhalb von Aruba umgetauscht werden.

Währung

1 Aruba-Florin = 100 Cents. Währungskürzel: AFl, AWG (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 500, 100, 50, 25 und 10 AFl im Umlauf. Münzen gibt es in den Nennwerten 5, 2,5 und 1 AFl sowie 50, 25, 10 und 5 Cent.

Anmerkung: Der Aruba-Florin ist an den US-Dollar gebunden. Der US-Dollar wird ebenfalls als Zahlungsmittel akzeptiert.

Devisenbestimmungen

Die Ausfuhr des Aruba-Florin ist verboten. Die Ein- und Ausfuhr von Fremdwährungen ist unbeschränkt möglich, Deklarationspflicht besteht ab einem Betrag im Gegenwert von über 20.000 Aruba-Florin.

Kreditkarten

Alle gängigen Kreditkarten werden akzeptiert.
 

Reiseschecks

Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks werden auf Aruba von Banken und größeren Hotels akzeptiert. Sie sollten in US-Dollar oder Euros ausgestellt sein.

Öffnungszeiten der Bank

Mo-Fr 08.00-12.00 und 13.30-16.00 Uhr (z. T. auch durchgehend).

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Die folgenden Artikel können zollfrei nach Aruba eingeführt werden (Personen ab 16 J., die nicht auf Aruba wohnen):

200 Zigaretten oder 25 Zigarren oder 50 Zigarillos oder 250 g Tabak,
1 Liter Spirituosen oder 2,25 l Wein oder 3 l Bier,
Geschenke und Gegenstände für den persönlichen Gebrauch bis zum Gegenwert von 400 Afl.

Verbotene Importe

Fleisch und Fleischprodukte, Pflanzen, Waffen, Drogen, Tiere, Pestizide, chemische Substanzen und Einweg-Plastiktüten. Für bestimmte Telekommunikationsgeräte wird eine Einfuhrerlaubnis benötigt. Einweg-Kunststoffprodukte wie Becher und Strohhalme aus Plastik etc. sowie Sonnencremes mit dem Bleichmittel Oxybenzon sind auf Aruba verboten.

Quellenangaben
  • DuMont Die Welt - Atlas mit Länderlexikon, DuMont Reiseverlag, 2015-04
  • Aruba - Reise- und Sicherheitshinweise, Auswärtiges Amt, Stand - 25.04.2024 (Unverändert gültig seit: 27.12.2023)
    Haftungsausschluss: Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
  • Der Reiseführer, Columbus Travel Media Ltd., Stand - 25.04.2024 (Unverändert gültig seit: 27.12.2023)
    Information: Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger werden mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel Media veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr.
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