Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Aktuelles
In Hinblick auf die militärischen Auseinandersetzungen in Nahost und der Bedrohungszunahme gegen jüdische und israelische Einrichtungen in Norwegen hat der norwegische Polizeisicherheitsdienst die Sicherheitsstufe am 9. Oktober 2024 (von drei auf vier auf einer Skala von fünf) erhöht. Nach Aussage der Behörde liegen jedoch keine Informationen über konkrete Anschlagspläne vor.
Bitte beachten Sie neben dem u.g. weltweiten Sicherheitshinweis folgende Verhaltensregeln während Ihres Aufenthalts in Norwegen:
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei ungewöhnlichen, nicht alltäglichen Ereignissen aufmerksam.
- Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.
- Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
- Meiden Sie politische Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.
- Verfolgen Sie die lokalen und internationalen Medien und achten Sie auf lokale Bekanntmachungen.
Sicherheit
Terrorismus
Siehe Aktuelles
Norwegische Behörden weisen auf das Risiko terroristischer Anschläge hin.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate in Norwegen ist vergleichsweise niedrig. Insbesondere zur Reisezeit kann es aber an viel besuchten Orten und in öffentlichen Verkehrsmitteln zu Taschendiebstählen kommen.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Entlang der Küsten herrscht durch den Golfstrom bestimmtes ozeanisches Klima, im Landesinnern eher kontinentales bzw. Hochgebirgsklima.
Insbesondere im Gebirge kann es zu schwerem Schneefall, Lawinenabgängen und Erdrutschen kommen.
Bei Tauwetter besteht die Gefahr von örtlichen Überflutungen und Erdrutschen.
In den Sommermonaten besteht in längeren Trockenperioden eine erhöhte Waldbrandgefahr.
Abseits des Festlands wie z.B. auf Spitzbergen besteht die Gefahr von Erdbeben.
- Verfolgen Sie aufmerksam die Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Machen Sie sich bei Reisen auf Inselgruppen auch mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Reiseinfos
Grenzkontrollen
Norwegen führt Grenzkontrollen an der norwegisch-schwedischen Grenze durch. Auch beim Verlassen der Fähre aus Deutschland oder Dänemark kommend muss mit Kontrollen gerechnet werden. Dies kann unter Umständen zu Wartezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr führen.
Infrastruktur/Verkehr
Es gibt ein dichtes Inlandsflugnetz und viele Busverbindungen. Eisenbahnstrecken verbinden die wichtigsten Städte des Südens.
Insbesondere auf den mitunter engen, kurvenreichen und steilen Straßen in den Bergen oder entlang der Fjordküste ist Vorsicht geboten. Im Winter werden einige Strecken für den Verkehr gesperrt.
Es besteht ganzjährig die Pflicht, auch tagsüber mit Abblendlicht zu fahren.
Die Promillegrenze beträgt 0,2. Übertretungen der Verkehrsvorschriften werden streng, zum Teil mit Gefängnisstrafen geahndet.
Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es nicht, jedoch müssen Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Schneeketten ausgerüstet sein.
Eine durchgehende weiße Linie am Fahrbahnrand bedeutet Parkverbot.
In Norwegen sind Autobahnen, Überlandstraßen und das Stadtgebiet von Oslo mautpflichtig. Eine genaue Übersicht auch über Zahlungsmethoden per Chip auch in deutscher Sprache bietet Autopass. Die Kontrolle erfolgt durch automatische Stationen, die einfach durchfahren werden können, ohne anzuhalten. Die Rechnung ergeht später per Post, ohne Extragebühren.
Führerschein
Der deutsche Führerschein wird anerkannt.
Wander-/Trekking-Touren/Fahrten auf das offene Meer
Im Norden des Landes und im Winter erfordern Aktivitäten eine gute Vorbereitung und Ausrüstung.
Checklisten einzuhaltender Regeln und hilfreiche Informationen z.B. zu einer kostenlosen Wetter-App bietet die offizielle Reiseseite für Norwegen auch in deutscher Sprache unter Sicherheit in den Bergen sowie unter Sicherheit auf dem Wasser.
Gletscher können instabiler sein, als sie aussehen.
Wanderungen entlang der norwegisch-russischen Grenze sind möglich. Die Grenze ist teilweise eine „grüne" Grenze ohne sichtbare Absperrung, die allerdings intensiv überwacht wird. Auch der kleinste Grenzübertritt wird sowohl seitens der norwegischen als auch der russischen Behörden strafrechtlich verfolgt.
- Planen Sie Aktivitäten sorgfältig und beachten Sie unbedingt notwendige Sicherheitsmaßnahmen.
- Informieren Sie sich stets über die Wetterlage.
- Unternehmen Sie Touren im Zweifel mit einem lokalen Führer.
- Seien Sie bei Gletschern besonders vorsichtig und beachten Sie Empfehlungen und Warnungen lokaler Behörden, insbesondere an der russischen Grenze.
Kommunikation
In abgelegenen Gebieten Norwegens gibt es kein Mobilfunknetz, weshalb es bei längeren Wanderungen nicht durchgehend möglich ist, Kontakt zur Außenwelt herzustellen bzw. erreichbar zu sein.
- Informieren Sie Ihre Angehörigen frühzeitig, falls Sie einen Aufenthalt in entlegenen Gebieten planen.
LGBTIQ
Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten; die Akzeptanz ist insbesondere in Städten gut ausgeprägt.
Rechtliche Besonderheiten
Das norwegische Straf- und Ordnungsrecht verfolgt insbesondere das Überschreiten der Geschwindigkeitsbegrenzungen für Kraftfahrzeuge und Alkohol am Steuer, aber auch Rauschgiftdelikte und Verstöße gegen Zoll- und Angelvorschriften streng. Das Mitführen auch geringster Mengen von Betäubungsmitteln führt in der Regel zur Festnahme bereits an der Grenze, Verhängung eines Einreiseverbots oder Haftstrafen. Die Einfuhr und der Besitz von Pfefferspray (Tierabwehrspray) ist verboten und wird mit empfindlichen Geldstrafen geahndet.
Alkoholkonsum ist auf öffentlichen Plätzen und in Parks verboten.
Angelfreunde sollten sich auf jeden Fall ausreichend über die örtlichen Bestimmungen informieren. Missachtungen führen zu sehr hohen Geldstrafen, die direkt vor Ort beglichen werden müssen. Angeln in der Nähe von Zuchtanlagen ist strikt untersagt.
In Norwegen gelten strenge Regeln für Drohnenflüge. Im Umkreis von 5 km um alle Flughäfen des Landes gilt ein Flugverbot. Auch für Innenstädte, militärische Gebiete, Naturschutzgebiete, Bohrinseln und andere Gebiete können Verbote oder Einschränkungen gelten. Verstöße können mit Geld- oder Gefängnisstrafen geahndet werden. Informationen finden Sie auf der Webseite der norwegischen Luftverkehrsbehörde oder in deutscher Sprache bei Visit Norway.
- Bitte beachten Sie die jeweils geltenden Bestimmungen und Flugverbotszonen.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist die Norwegische Krone (NOK). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind nahezu überall möglich.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19
Bestimmungen zur Einreise können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Norwegens sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Ja
- Vorläufiger Personalausweis: Ja
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig sein.
Norwegen ist nicht Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.
Viele norwegische Behörden und z.B. Banken erkennen den Personalausweis und vorläufigen Reisepass nicht an. Bei einem Umzug nach Norwegen wird empfohlen, in Besitz eines gültigen biometrischen Reisepasses zu sein.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise kein Visum.
Aufenthaltsgenehmigung
Deutsche Staatsangehörige, die sich länger als drei Monate in Norwegen aufhalten wollen, müssen sich bei der norwegischen Polizei registrieren. Nähere Informationen erteilt die Botschaft des Königreichs Norwegen und das norwegische Ausländerzentralamt UDI.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt. Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Weiterreise in die Russische Föderation
Für die Einreise in die Russische Föderation (Grenzübergang in der Gemeinde Sør-Varanger/Kirkenes) ist ein gültiges Visum erforderlich, das bei einer Auslandsvertretung beantragt werden muss und nicht an der Grenze erworben werden kann. Die Einreise von Norwegen nach Russland kann ausschließlich über den Grenzübergang „Storskog" erfolgen. Ein Grenzübertritt an anderen Stellen in der Region ist nicht möglich (auch nicht von Inhabern eines Visums).
Einfuhrbestimmungen
Die norwegischen Zollbestimmungen sind sehr streng. Insbesondere der Import von Alkoholika, aber auch Tabakwaren unterliegt strikten Begrenzungen. Kleine Überschreitungen werden streng geahndet. Beim Import von Pkw sind hohe Eingangsabgaben zu entrichten.
Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbeschränkt möglich, ab einem Wert von 25.000 NOK aber registrierungspflichtig.
Die Ausfuhr von selbst gefangenem Fisch ist nur noch gestattet, wenn er unter der Leitung eines registrierten Fischereibetriebs geangelt wurde. Die neue Ausfuhrquote beträgt zweimal jährlich maximal 18 kg.
Nähere Einzelheiten und die Vorschriften über die zu erbringende Dokumentation befinden sich in englischer Sprache auf der Webseite des norwegischen Directorate of Fisheries.
Jegliche Überschreitung der Zollobergrenzen bei der Ein- oder Ausfuhr von Waren mit dem PKW oder im Reisebus wird im Regelfall allein dem Fahrer des Fahrzeugs angelastet. Dies auch dann, wenn mehrere Personen im Fahrzeug beteuern, Eigentümer der Waren zu sein. Dadurch können empfindliche Strafen für den Fahrer fällig werden.
Über die genauen zollrechtlichen Vorschriften, die bei einer Einreise nach Norwegen zu beachten sind, informiert - auch auf deutscher Sprache - der norwegische Zoll.
Heimtiere
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) gilt folgende Regelung:
Das Tier muss eine Identifikation (gut lesbare Tätowierung vor dem 3. Juli 2011) bzw. einen Mikrochip haben, bevor es eine Tollwutimpfung erhielt. Hunde müssen 120 bis 24 Stunden vor Einreise gegen Bandwurmbefall behandelt worden sein. Die Einfuhr einiger Terrierrassen und Wolfshunde ist verboten. Genaue Informationen bietet die Botschaft des Königreichs Norwegen.
Gesundheit
Impfschutz
Für die Einreise nach Norwegen sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Impfungen gegen die durch Zecken übertragbare Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Medizinische Versorgung
Wer auf regelmäßige medizinische Betreuung angewiesen ist, sollte sich vorher über die bestehenden Möglichkeiten im dünn besiedelten Norwegen informieren. Regional unterschiedlich kann es im Gesundheitswesen in einigen Bereichen Engpässe geben. Außerhalb der regelmäßigen Dienstzeiten von 8 bis 15/16 Uhr können die örtlichen Notfallzentralen (legevakt) kontaktiert werden. Die zentrale Notrufnummer in Norwegen lautet 112 (Polizei), bzw. 113 (Rettungsdienste und Notarzt).
Beim zahnärztlichen Notdienst (tannlegevakt) muss in der Regel vor Ort in bar oder üblicherweise per Kreditkarte gezahlt werden. Bei allen anderen Behandlungen ist zur Deckung evtl. anfallender Behandlungskosten ist die Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card) erforderlich, welche über die heimische Krankenkasse erhältlich ist.
Reisende sollten beachten, dass die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card) auf Svalbard (Spitzbergen) nicht anerkannt wird.
Bei Reisen nach Svalbard sollte darauf geachtet werden, dass dieses Gebiet in den Versicherungsschutz eingeschlossen ist. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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